11100007 F 5 Ertragslage
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
E.2 Ertragslage
Einer Analyse der ordentlichen Erträge und Aufwendungen kommt besondere Bedeutung zu, da bei einer
Gegenüberstellung beider Zahlen die Leistungsfähigkeit
einer Kommune in Bezug auf die Deckungsfähigkeit
ihrer Aufwendungen aus den Erträgen beurteilt werden
kann. Die Aufwendungen und Erträge sind dabei um
die Finanzerträge und -aufwendungen und außerordentlichen Positionen bereinigt.
2015 werden die ordentlichen Erträge um 3,3 % oder
52,7 Mio. € ansteigen. Die ordentlichen Aufwendungen
sind mit einer Steigerung von 5,1 % oder 78,9 Mio. €
angesetzt.
Die Grafik zeigt im Jahr 2010 den Sondereffekt Klinikum. Das Verhältnis zwischen ordentlichen Erträgen
und Aufwendungen ergibt dadurch einen rechnerischen
Aufwanddeckungsgrad (ordentliche Erträge / ordentliche Aufwendungen) von 93,8 %. Da in dieser Betrachtung jedoch nur die ordentlichen Erträge und Aufwendungen betrachtet werden, bei der Auflösung des Sondervermögens jedoch ordentliche und außerordentliche
Positionen betroffen waren, ist ein direkter Vergleich mit
den Werten der anderen Jahre nicht möglich.
Grundsätzlich erfreulich ist, dass sich der Trend mit
ordentlichen Erträgen über den ordentlichen Aufwendungen und einem Aufwanddeckungsgrad jenseits der
100%-Marke auch im Jahr 2015 fortsetzt. Allerdings
wird deutlich, dass sich die beiden Kurven in den Planungen des Jahres 2015 wieder deutlich annähern und
der Abstand mit 100,7% nur noch knapp über der
100%-Grenze liegt. Ein dauerhafter Wert über 100 %
setzt voraus, dass Stadtrat und Verwaltung auch weiterhin Disziplin bei den konsumtiven Ausgaben üben,
weil die Differenz insgesamt niedrig ist.
In den folgenden Ausführungen werden zur Beurteilung
der Ertragslage die Ertrags- und Aufwandsposten aus
dem ordentlichen Ergebnis einer näheren Betrachtung
unterzogen.
15
E.2.1 Steuererträge
Steuererträge
(in T€)
Plan
2015
Plan
2014
Ist
2013
Grundsteuer A -240 -240 -278
Grundsteuer B -112.000 -113.500 -111.250
Gewerbesteuer -414.213 -435.380 -423.807
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer -255.095 -234.373 -228.114
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer -52.457 -45.088 -42.346
Härtefallausgleich Gewerbesteuer -1.180 -2.361 -2.361
Hundesteuer -1.400 -1.400 -1.549
Zweitwohnungssteuer -660 -660 -710
Insgesamt -837.245 -833.002 -810.415
Die Ansätze der Steuererträge basieren im Wesentlichen auf den Ergebnissen der Steuerschätzungen vom
November 2014. Ein Risiko bei allen Steuerertragsarten
ist und bleibt wie in den Vorjahren die konjunkturelle
Entwicklung in der Eurozone und Deutschland, insbesondere angesichts der sich häufenden Indikatoren, die
auf eine Konjunkturabschwächung auch in Deutschland
hindeuten.
Die Gesamterträge der Steuern steigen gegenüber dem
Planansatz 2014 um 0,5 % oder 4,2 Mio. €.
Die Gewerbesteuer mit geplanten 414,2 Mio. € oder
einem Anteil von 49,5 % ist in der Bedeutung unter den
Steuererträgen für den Stadthaushalt zwar gegenüber
den Vorjahren etwas zurückgefallen, bleibt aber mit
Abstand die wichtigste Steuerertragsquelle. Der Ansatz
für 2015 geht von einem prognostizierten Ergebnis von
2014 aus, der wie üblich entsprechend der letzten
Steuerschätzung fortgeschrieben wird. Gegenüber dem
Vorjahr mit einem Planwert 435,4 Mio. € ist der Ansatz
für 2015 um 21,2 Mio. € reduziert. Er spiegelt damit den
aktuell geringeren Verlauf des Gewerbesteuersolls für
das laufende Jahr 2014 wider, der gemeinsam mit der
Steuerschätzung vom November 2014 Basis für den
Erwartungswert in 2015 ist.
Dieser Zielwert ist trotz Reduzierung mit besonderen
Risiken im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung
verbunden.
Besonders deutlich in den Planwerten zulegen kann der
Anteil an der Einkommenssteuer mit erwarteten
255,1 Mio. €, und einer Steigerung gegenüber dem
Vorjahreswert um 20,7 Mio. € oder 8,8% (Basis: prognostizierter Istwert für 2014 und Steigerungsrate der
Steuerschätzer vom November von 4,6%). Auch bei der
Umsatzsteuer kann mit einem deutlich höheren Betrag
von 52,5 Mio. € (+ 7,4 Mio. €) gerechnet werden. Dieser basiert auf der Steuerschätzung (+ 1,8 Mio. €) und
der Soforthilfe für Kommunen in Höhe von 1 Mrd. €, die
hälftig durch einen höheren Gemeindeanteil an der
Umsatzsteuer (+ 5,6 Mio. €) ausgeschüttet wird.
Grund-, Hunde- und Zweitwohnungssteuer bewegen
sich weitgehend auf der Höhe der Vorjahresplanwerte.
Auf der folgenden Seite finden Sie eine grafische Darstellung der Entwicklung der Steuererträge seit 1999.
Die erste Tabelle zeigt die absoluten Werte der einzelnen Steuerarten. Bei einer Indexierung der Werte mit
dem Basisjahr 1999 zeigen sich deutliche Unterschiede. Danach sind die Steuern insgesamt um circa 49 %
gestiegen, wobei die Gewerbesteuer als wichtigster
16
Steuerart im Vergleich zur Einkommensteuer in jüngster Zeit etwas abflacht. Obgleich sie von der absoluten
Höhe für Nürnberg eher nachgeordnete Bedeutung hat,
ist
die Umsatzsteuer, gemessen am Index, am meisten
gestiegen.
17
E.2.2 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen
und sonstige Transfererträge
Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen
und sonstige Transfererträge (in T€)
Plan
2015
Plan
2014
Ist
2013
Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen
davon:
-406.752 -379.965 -412.040
Schlüsselzuweisungen vom Land -180.000 -160.000 -180.641
Zuweisung zum Verwaltungsaufwand -16.662 -16.537 -17.056
Zuweisungen Land Grunderwerbssteuer -22.700 -21.000 -22.705
Einkommensteuerersatz
(Familienleistungsausgleich) -19.833 -19.832 -19.538
Zuweisungen vom Land -21.505 -19.513 -63.660
Zuweisungen vom Land
(Belastungsausgleich Hartz IV) -15.000 -15.000 -12.991
Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) -47.374 -44.115 0
Zuweisung für Schulbetrieb/Beförderung -72.156 -71.799 -80.584
Sonstige Zuweisungen, Zuschüsse
und Spenden -11.522 -12.169 -14.865
Sonstige Transfererträge
davon:
-4.463 -5.473 -4.742
Leistungen von Sozialleistungsträgern
außerhalb von Einrichtungen
-1.056 -947 -846
Sonstige Ersatzleistungen
außerhalb von Einrichtungen
-320 -385 -253
Kostenbeiträge/Aufwendungsersatz/
Kostenersatz in Einrichtungen
-1.131 -1.891 -1.855
Leistungen von Sozialleistungsträgern
in Einrichtungen
-648 -788 -633
Sonstige -1.308 -1.462 -1.155
insgesamt -411.215 -385.438 -416.782
Die Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen liegen
um 7,1 % über den Vorjahreswerten.
Die Schlüsselzuweisungen bewegen sich mit
180 Mio. € in der Bandbreite der üblichen Schwankungen der letzten Jahre. Für die Höhe wird u.a. relevant
sein, ob die Landeshauptstadt München wie 2014 auch
in 2015 Schlüsselzuweisungen erhalten wird.
Die übrigen Ansätze bewegen sich im Rahmen der
plangemäßen Fortschreibung. Die Zuweisungen vom
Land (Sozialtransfer) werden seit 2014 separat ausgewiesen, 2013 waren sie noch unter der allgemeinen
Position „Zuweisungen vom Land“ enthalten.
18
E.2.3 Erträge aus Leistungsentgelten
Erträge aus Leistungsentgelten
(in T€)
Plan
2015
Plan
2014
Ist
2013
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
davon:
-57.659 -58.608 -56.288
Verwaltungsgebühren -17.737 -17.235 -17.324
Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzung -16.471 -19.344 -17.103
Bestattungsgebühren -2.886 -2.748 -2.876
Wohn-/Verpflegungsgebühren -3.879 -3.879 -4.133
Eintrittsgelder -9.563 -9.713 -8.806
Elternentgelte Ganztagesbetreuung 0 0 -51
Sonstige -7.123 -5.689 -5.995
Privatrechtliche Leistungsentgelte
davon:
-38.474 -38.941 -41.268
Erträge aus Verkauf -3.693 -4.802 -3.673
Miet- und Pachterträge -16.160 -16.007 -17.112
Erbbauzinsen -2.677 -2.705 -2.987
Ersatzleistungen -1.764 -1.637 -2.085
Eintrittsgelder -1.360 -1.192 -1.626
Teilnehmerbeiträge -4.891 -4.711 -5.156
Sonstige privatrechtliche Entgelte -7.929 -7.887 -8.629
insgesamt -96.133 -97.549 -97.556
Die Leistungsentgelte unterscheidet man in öffentlichrechtlich und privatrechtlich erhobene Entgelte.
Insgesamt sinken die Leistungsentgelte der Stadt
Nürnberg um insgesamt 1,5 %.
Der Rückgang betrifft sowohl die öffentlich-rechtlichen
Leistungsentgelte, die um 1,6 % zurückgehen, als auch
die privatrechtlichen Entgelte, die um 1,2 % sinken.
Hauptgrund für den Rückgang der öffentlich-rechtlichen
Leistungsentgelte sind Korrekturen von letztjährigen
Planungsunschärfen bei den Einnahmeerwartungen
bezüglich der Elternbeiträge von Vorschulkindern beim
Jugendamt und den Gebühren bei der Friedhofsverwaltung.
Bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten wurde der
Planwert 2015 bei den Erträgen aus dem Verkauf an
das Istergebnis des Jahres 2013 angepasst.
19
E.2.4 Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Erträge aus Kostenerstattungen
und Kostenumlagen
(in T€)
Plan
2015
Plan
2014
Ist
2013
Erstattungen vom Bund -92.404 -80.942 -71.140
Erstattungen vom Land -26.079 -15.451 -16.664
Erstattungen von Gemeinden und
Gemeindeverbänden
-16.731 -16.457 -17.723
Erstattungen Bezirk (Sozialleistungen) -15.564 -11.180 -12.366
Erstattungen von Zweckverbänden und
kommunalen Sonderrechnungen
-13.671 -13.714 -12.957
Erstattungen von Eigenbetrieb NüSt -308 -231 -318
Erstattungen vom Eigenbetrieb ASN -670 -378 -665
Erstattungen vom Klinikum -7.556 -7.723 -6.875
Erstattungen von Eigenbetrieb SUN -1.591 -1.527 -1.648
Erstattungen von Eigenbetrieb NüBad -214 -102 -511
Erstattungen von Eigenbetrieb FSN -85 -87 -110
Erstattungen von Eigenbetrieb SÖR -2.290 -1.611 -2.392
Verwaltungskostenerstattungen (VKE)
der Eigenbetriebe
-7.753 -7.753 -7.948
Erstattungen privater Unternehmen usw. -10.094 -9.620 -9.976
Erstattungen vom Staatstheater Nürnberg -752 -747 -674
insgesamt -195.762 -167.523 -161.967
Die Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen steigen 2015 um 16,9 %. Dieser Anstieg ist insbesondere auf drei Positionen zurückzuführen:
• Die Erstattungen vom Bund erhöhen sich insgesamt um 11,5 Mio. €. Darin enthalten ist mit
6,9 Mio. € die anteilige Erstattung des Bundes für
die Kosten der Unterkunft (KdU) im SGB II. Die
Grundsicherung wird in voller Höhe erstattet und ist
mit 4,6 Mio. € höher angesetzt.
• Auch die Erstattungen vom Freistaat Bayern steigen um 68,8 %. Dies ist im Wesentlichen auf die
erstmalige Planerfassung der Erstattungsleistungen vom Land für Vorschulkinder in Einrichtungen
freier Träger i.H.v. 4,6 Mio. € zurückzuführen. Für
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind ca. 6,6 Mio. € zusätzlich veranschlagt
und werden in voller Höhe vom Freistaat erstattet.
• Die Erstattungen vom Bezirk steigen aufgrund
bislang nicht berücksichtigter Fallzahlsteigerungen
bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.
20
E.2.5 Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche
Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
Erträge aus der Auflösung Sonderposten,
sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
(in T€)
Plan
2015
Plan
2014
Ist
2013
Erträge aus Auflösung Sonderposten -44.834 -44.841 -43.754
Sonstige ordentliche Erträge
davon:
-47.222 -47.299 -76.165
Ordnungsrechtliche Erträge (Bußgelder) -120 -139 -107
Verzugs- und Beitreibungsentgelte -2.026 -2.026 -2.764
Erträge aus der Gewährung von Bürgschaften, Gewährverträge usw.
-511 -511 -410
Erträge aus Ausgleichszahlungen -1.200 -1.200 -1.206
Konzessionsabgabe -41.000 -35.500 -39.823
Aktivierte Bauzeitzinsen -768 -282 -825
Neutral. Zahlungen Aufwandsrückstellung 0 -6.507 -15.168
Sonstiges -1.597 -1.134 -15.862
Aktivierte Eigenleistungen, Honorare -3.712 -7.168 -6.267
Bestandsveränderungen 0 -580 -373
insgesamt -95.768 -99.888 -126.559
Die sonstigen ordentlichen Erträge sinken um 4,1 %
gegenüber dem Plan 2014.
2015 wird wieder mit einer Bevölkerungszahl von über
500.000 Einwohnern gerechnet, so dass die Konzessionsabgabe wieder das Niveau von 2012 erreichen
sollte. Der Rückgang durch den Zensus 2011 wäre
damit wieder ausgeglichen.
Der Posten Neutralisation Zahlungen Aufwandsrückstellungen umfasste im Jahr 2014 die Auflösung einer
2012 gebildeten Rückstellung für Bezirksumlagezahlungen. Für 2015 sind keine entsprechenden Rückstellungen vorhanden.
Die Aktivierten Eigenleistungen mussten nach unten
korrigiert werden. Die im Rechungsergebnis 2013 noch
enthaltenen internen Honorare werden ab 2015 nur
noch per Interner Leistungsverrechnung (K4) verrechnet.
21
E.2.6 Personal- und Versorgungsaufwendungen
Personal- und Versorgungsaufwendungen
(in T€)
Plan
2015
Plan
2014
Ist
2013
insgesamt 541.540 509.392 541.635
Personalaufwendungen
(für aktiv tätiges Personal, in T€)
Plan
2015
Plan
2014
Ist
2013
Bezüge und Vergütungen
davon:
361.523 345.486 333.491
Bezüge Beamte (ohne Lehrkräfte) 81.471 70.951 74.424
Bezüge Beamte-Lehrkräfte 67.639 69.941 66.572
Vergütungen Arbeitnehmer 204.719 191.796 180.823
Sonstige Vergütungen 7.694 12.798 11.672
Beiträge zu Versorgungskassen 14.597 15.282 14.523
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
und pauschalierte Lohnsteuer
43.827 39.872 38.086
Beihilfen und Unterstützungsleistungen 9.231 8.426 8.944
Rückstellungen
davon:
36.689 37.148 51.971
Zuführung/Auflösung Pensionsrückstellung 40.677 38.787 49.383
Zuführung/Auflösung Beihilferückstellung 6.187 5.368 3.470
Sonstige Rückstellungen für Aktive -10.175 -7.007 -882
insgesamt 465.867 446.214 447.015
22
Versorgungsaufwendungen
(für Versorgungsempfänger, in T€)
Plan
2015
Plan
2014
Ist
2013
Versorgung Beamte (inklusive Lehrkräfte) 77.667 74.873 72.235
Versorgung Arbeitnehmer 10.417 10.354 10.297
Beihilfen für Versorgungsempfänger 12.343 11.893 11.884
Neutralisation Versorgung und Beihilfen -96.275 -92.950 -90.539
Rückstellungen
davon:
71.521 59.008 90.742
Zuführung/Auflösung Pensionsrückstellung 62.381 51.886 75.780
Zuführung/Auflösung Beihilferückstellung 9.140 7.122 14.962
insgesamt 75.673 63.178 94.619
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen steigen
insgesamt um 32,1 Mio. € oder 6,3 %.
Hinweis:
Große Veränderungen gibt es bei der Zusammenstellung der Personalaufwendungen. Die bisher gebräuchliche Unterscheidung in Aktiv- und Passivpersonalkosten wurde zugunsten der verständlicheren Aufteilung in
Personal- (= alle Aufwendungen für aktiv tätiges Personal) und Versorgungsaufwendungen (= alle Aufwendungen für Versorgungsempfänger) aufgegeben und
damit gleichzeitig dem gesetzlichen Muster angepasst.
In diesem Zuge wurden auch Sachkonten zwischen
diesen beiden Kontengruppen sowie auch bei den
sonstigen ordentlichen Aufwendungen verschoben. Die
Istwerte aus 2013 sind daher nicht mit den Planwerten
aus 2014 und 2015 vergleichbar.
Die Personalaufwendungen (für Aktive) erhöhen sich im
Plan um 19,7 Mio. € gegenüber dem Plan 2014 auf
465,9 Mio. €. Mit der Erhöhung werden eine Tarifsteigerung von 2,4 % und eine Besoldungserhöhung von 2 %
sowie zu erwartende Stellenschaffungen berücksichtigt.
Die Versorgungsaufwendungen steigen um 19,8 % auf
75,7 Mio. € insbesondere aufgrund des zu erwartenden
Anstiegs bei den Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger. Besoldungserhöhungen wirken sich
in diesem Bereich zeitversetzt aus.
23
E.2.7 Sachaufwendungen und Abschreibungen
Sachaufwendungen und Abschreibungen
(in T€)
Plan
2015
Plan
2014
Ist
2013
Sachaufwendungen
davon:
217.907 209.287 210.413
Verbrauchsmittel/Gebrauchsgegenstände 5.899 5.545 5.427
Strom, Gas, Wasser/Abwasser 21.815 19.045 21.091
Gebäudeunterhalt, -technik 35.299 32.611 28.641
Unterhalt sonstiges Grundvermögen 4.247 4.451 4.297
Gebäudereinigung, Müll, Kanal usw. 26.721 26.226 25.353
Lehrmittel, Schülerbeförderung,
Tagespflege
19.035 18.403 15.933
Erstattungen an Dritte 103.599 101.778 95.011
Sonstiges 1.292 1.228 14.660
Abschreibungen 98.602 97.887 94.345
insgesamt 316.509 307.174 304.758
Die Sachaufwendungen steigen um 4,1 % auf
217,9 Mio. €.
Deutlichen Anteil haben daran die Aufwendungen für
Strom, Gas und Wasser/Abwasser, die sich um 14,5 %
oder 2,8 Mio. € erhöhen. Beim Gebäudeunterhalt steigen die Aufwendungen unter anderem durch die Ausweitung der zu betreuenden Gebäude und Gebäudefläche sowie für die notwendige Beseitigung von Sicherheitsmängeln.
Die Position „Erstattungen an Dritte“ steigt um rund
1,8 Mio. €, insbesondere wegen höherer Erstattungen
an die VAG (U-Bahn) und die N-Ergie (Löschwasser).
Die Abschreibungen steigen entsprechend der Fertigstellungen der Investitionsprojekte weiter um 0,7% auf
98,6 Mio. €.
24
E.2.8 Transferaufwendungen
Transferaufwendungen
(in T€)
Plan
2015
Plan
2014
Ist
2013
Transferaufwendungen Sozialbereich (direkt)
davon:
420.436 379.999 365.148
Zuschüsse an soziale Einrichtungen
(gesetzlich/vertraglich - Art. 1/4)
100.718 94.062 80.671
Zuschüsse an soziale Einrichtungen
(freiwillig - Art. 5)
17.350 15.762 14.487
Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung
im Alter (SGB XII)
59.038 52.558 49.026
Hilfe zur Pflege (SGB XII) 8.510 7.580 6.837
Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 11.580 11.857 11.676
Sonstige Hilfen außerhalb von
Einrichtungen
3.277 3.024 2.959
Familien- und Jugendhilfe 82.928 72.412 66.968
Asylbewerberleistung. (HLU und andere
Hilfen)
14.773 8.260 8.522
Alg II, vor allem Kosten der Unterkunft
(SGB II)
117.161 109.781 119.574
Bildungs- und Teilhabepaket 4.876 4.428 4.203
Sonstiges 225 275 225
Bezirksumlage 151.194 151.962 139.818
Weitere Transferaufwendungen
davon:
126.867 127.566 149.439
Zuweisungen und Zuschüsse
(ohne Verlustausgleiche)
46.677 43.737 43.420
Verlustausgleiche Eigenbetriebe und
verbundene Unternehmen
16.251 16.639 20.609
Gewerbesteuerumlage 63.939 67.190 61.975
Zuführungen zu Rückstellungen 0 0 23.435
insgesamt 698.497 659.527 654.405
25
Die Transferaufwendungen sind zu unterscheiden in
Sozialtransferaufwendungen und weitere Transferaufwendungen.
Die Sozialtransferaufwendungen umfassen dabei die
klassischen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu
tragen hat, wie beispielsweise die Kosten der Unterkunft im SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen.
Hinzu kommen die Zuschüsse an soziale Einrichtungen, insbesondere an die freien Träger der Kindertagesstätten. Diese Teilmenge der Transferaufwendungen mit einem Volumen von 420,4 Mio. € repräsentiert
mehr als ein Viertel der gesamten ordentlichen Aufwendungen. Gedanklich hinzu addieren sollte man an
dieser Stelle noch die Bezirksumlage, die aufgrund der
Aufgabenschwerpunkte des Bezirks im Wesentlichen
ebenfalls aus Sozialausgaben besteht. Zusammen
stellen diese Positionen mit insgesamt 571,6 Mio. €
mehr als ein Drittel der Gesamtaufwendungen des
Nürnberger Stadthaushalts dar.
Die weiteren Transferaufwendungen mit 126,9 Mio. €
(ohne Bezirksumlage) oder 7,8 % der ordentlichen
Aufwendungen beinhalten sonstige Ausgleichszahlungen. Diese sind zum Beispiel die Gewerbesteuerumlage, Verlustausgleiche an städtische Töchter und Eigenbetriebe, weitere Zuschüsse aufgrund gesetzlicher und
sozialer Verpflichtungen, die allerdings nicht den Sozialbereich betreffen, sowie Zuweisungen an das Land,
unter anderem im Rahmen der Krankenhausumlage.
Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen (gesetzlich)
steigen wie in den Vorjahren stark an, dieses Jahr um
7,1 % auf 100,7 Mio. €. Hintergrund ist hier insbesondere der anhaltende Platzausbau bei Kinderhorten und
Kinderkrippen freier Träger.
Die Planansätze im Sozialbereich beruhen auf der
Fortschreibung der Ist-Werte 2013, fortgeschrieben mit
den aktuellen Prognosezahlen für 2014 und weiter
geplant anhand der erwarteten Entwicklung für 2015.
Die Position Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
steigt um 6,5 Mio. € oder 12,3 %. Die Fallzahlen bei
diesen Leistungen steigen aufgrund der demographischen Entwicklung. Bei der Grundsicherung sind Mehraufwendungen von 9,6 % veranschlagt (6,7 % Fallzahl,
2,9 % Fallkosten). Der Anstieg der Hilfen zum Lebensunterhalt wird im Haushaltplan mit einer Erhöhung um
1,9 Mio. € berücksichtigt.
Die Hilfen zur Pflege erhöhen sich ebenfalls um 12,3 %
auf nunmehr 8,5 Mio. €. Aufgrund der demografischen
Entwicklung sowie der Zunahme der an Demenz erkrankten Personen, ist weiter mit einem Anstieg der
Pflegebedürftigen zu rechnen. Dies spiegelt sich auch
in der Kostenentwicklung wider.
Bereits in den vergangenen Jahren zeichnete sich eine
kontinuierliche Kosten- und Fallzahlsteigerung in der
Familien- und Jugendhilfe ab. Dieser Trend ist auch
weiterhin erkennbar. Zur Vermeidung von weiteren
Fallsteigerungen werden bereits seit den vergangenen
Jahren von der J-internen Steuerungsgruppe verbindliche Standards zur Steuerung der Hilfen zu Erziehung
regelmäßig fortgeschrieben (Fallrevision, erweitertes
Fallcontrolling etc.). Unabhängig davon sind die allgemeinen Kostensteigerungen (Tarifsteigerungen, Energiekosten, Lebenshaltungskosten) eingeschränkt steuerbar.
Die Aufwendungen für die Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen, die Mittagsbetreuung sowie Tagespflege werden auch in 2015 weiter ansteigen.
Grund hierfür ist unter anderem der Rechtsanspruch
auf Betreuung in einer Kindertagesstätte oder Tagespflege ab dem 1. Lebensjahr. Auch der intensive Ausbau der Hortplätze führt zu einem entsprechenden
Anstieg im Bereich der Transferleistungen (3,5 Mio. €;
+ 0,6 Mio. €). Gleiches gilt für die Fallzahlen bei der
Mittagsbetreuung, welche unter anderem als Alternativangebot zum Hort fungiert. Die hierdurch anfallenden
Betreuungsbeiträge sind zudem der allgemeinen Preissteigerung anzupassen (Kostensteigerung von ca.
6 %).
Des Weiteren führt die Fallzahlsteigerung bei den
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu bislang
nicht berücksichtigten Änderungen sowohl bei den
Aufwendungen als auch Erträgen. Derzeit wird mit einer
Kostenerstattung des überörtlichen Trägers beziehungsweise des Freistaates Bayern im Umfang von
70 % gerechnet. Bei den Asylbewerberleistungen sind
Sozialtransferaufwendungen
Sozialleistungen,
Zuschüsse an soziale
Einrichtungen
Weitere Transferaufwendungen
Weitere Zuschüsse
und Zuweisungen,
Verlustausgleiche,
Gewerbesteuerumlage, Krankenhausumlage
Bezirksumlage
26
gegenüber dem Vorjahresplan 78,9 % mehr Mittel eingeplant. Der Planung liegt die Annahme von 3.000
Leistungsberechtigten zum Jahresende 2015 zugrunde.
Die erbrachten Leistungen werden jedoch in voller
Höhe vom Land erstattet.
Die Kosten der Unterkunft und Heizung beim Arbeitslosengeld II erreichen mit dem Planwert von 117,2 Mio. €
in 2015 damit annähernd den Istwert des Jahres 2013.
Die Bezirksumlage wurde aufgrund der unterdurchschnittlichen Umlagekraft Nürnbergs im Jahr 2013 für
2015 mit 151,2 Mio. € fast unverändert gegenüber dem
Vorjahr belassen (-0,5 %).
Die Zuweisungen und Zuschüsse beinhalten weitere
Zuschüsse, die aus gesetzlichen oder rechtlichen Verpflichtungen entstehen, beispielsweise an das Germanische Nationalmuseum oder die Nürnberger Symphoniker. Ferner ist mit 10,7 Mio. € die Krankenhausumlage enthalten.
Für Verlustausgleiche an die Eigenbetriebe NüBad,
FSN, SUN (Anteil Umweltanalytik: 1,8 Mio. €) sowie an
die Städtischen Werke Nürnberg, die noris inklusion
gGmbH und den Flughafen Nürnberg (Konsortialvertrag: 3,75 Mio. €) wurden insgesamt 16,3 Mio. € eingeplant 388 T€ weniger als im Vorjahr.
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E.2.9 Sonstige ordentliche Aufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
(in T€)
Plan
2015
Plan
2014
Ist
2013
Sonstiger Personal- und Dienstaufwand 3.731 4.525 3.693
Entschädigung für Mitglieder des Stadtrats 2.010 2.010 1.869
Betriebsmittel (konsumtive MIP-Maßnahme) 5.748 4.560 3.096
Miet- und Pachtaufwand Immobilien, Erbbauzins 11.823 12.113 11.377
Mieten/ Pachten/Leasing bewegliche Sachen 3.145 2.924 2.372
Mietaufwand für Heime und Pensionen 1.300 1.300 1.266
Kosten für Sachverständige und Gutachten 3.064 3.024 3.170
Nutzungsentgelte/Pflege Software/Lizenzen 4.225 3.581 3.167
Vergütungen für Leistungen Dritter 8.318 6.904 7.195
Versicherungsbeiträge (inklusive KUV) 5.844 5.777 5.538
Aufwendungen aus Ausgleichszahlungen 1.220 4.560 151
Sonstige 17.398 18.073 35.547
insgesamt 67.826 69.351 78.441
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen sinken gegenüber dem Ansatz 2014 um 2,2 %.
Der sonstige Personal- und Dienstaufwand konnte
aufgrund wegfallender Kosten für Wahlhelfer reduziert
werden.
Bei OrgA werden 2015 höhere Aufwendungen für Nutzungsentgelte und Wartungsverträge für Software
prognostiziert. Bei den Vergütungen für Leistungen
Dritter wurden zum einen Aufwendungen für die E-Partizipation aus dem MIP umgeschichtet, außerdem fallen
höhere Aufwendungen für DE-Mail beim E-Governmentbüro und für den Personenschifffahrtshafen an.
Unter dem Posten „Sonstige“ sind insbesondere Einzelwertberichtigungen von Forderungen aufgrund Insolvenz und Alter der Forderung enthalten, die 2013 mit
10,9 Mio. € verglichen mit 2,0 Mio. € im Vorjahr besonders hoch ausfielen. Des Weiteren finden sich unter
dieser Position die Zuführungen zu sonstigen Rückstellungen. 2013 waren hier 2,5 Mio. € für überlaufende
Zeitguthaben städtischer Mitarbeiter sowie 2,6 Mio. €
für eine Rückforderung aus der Revision des Bildungsund Teilhabepakets einzustellen. Aufwendungen für
den Geschäftsbetrieb städtischer Dienststellen wie
Porto und Drucksachen sind ebenfalls unter dieser
Position enthalten.
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E.2.10 Finanzergebnis (Finanzerträge und Zinsaufwendungen)
Finanzergebnis
(in T€)
Plan
2015
Plan
2014
Ist
2013
Finanzerträge
davon:
-30.820 -28.556 -31.740
Zinserträge -2.387 -3.046 -2.639
Erträge Gewinnanteile aus Beteiligungen -6.933 -7.011 -7.501
Verzinsung Gewerbe-/Umsatzsteuer
§ 233a AO
-21.000 -18.000 -21.305
Stundungszinsen/andere Finanzerträge -500 -500 -294
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
davon:
40.274 45.754 45.212
Zinsaufwendungen für Investitionskredite 36.646 38.625 41.594
Erstattungszinsen (Gewerbesteuer) 3.500 7.000 3.499
Sonstige Zinsaufwendungen 128 129 119
insgesamt 9.454 17.198 13.472
Das Finanzergebnis fällt mit insgesamt 9,5 Mio. € im
Plan 2015 um 45,0 % besser aus als im Vorjahresplan.
Im Vorjahresplan übertreffen die Zinsaufwendungen die
Zinserträge um 17,2 Mio. €.
Ein wesentlicher Grund für das bessere Ergebnis ist die
erhöhte Planung aus der Verzinsung der Gewerbesteuer, die aufgrund der zu erwartenden Differenz zwischen
Gewerbesteuervorauszahlungen und -festsetzungen
um 3 Mio. € höher als im Vorjahr angesetzt werden
konnte und an das Istergebnis 2013 angepasst wurde.
Auch die zu zahlenden Erstattungszinsen bei der Gewerbesteuer konnten entsprechend dem Ist nach unten
korrigiert werden.
Auf der anderen Seite können die Zinsaufwendungen
bei Kreditinstituten mit 36,6 Mio. € beziehungsweise um
5,1 % niedriger angesetzt werden als im Vorjahr. Das
anhaltend niedrige Zinsniveau ermöglicht einmal mehr
diese Anpassung.
Die Entwicklung der Zinsaufwendungen seit ihrem
Höhepunkt im Jahr 2005 mit 63,3 Mio. € (bezogen auf
die doppischen Haushaltszahlen seit 2005) zeigt eine
deutliche Entlastung. Da Umschuldungen oder Neuaufnahmen auf Basis des aktuell niedrigen Zinsniveaus
erfolgen, ist das Risiko steigender Zinsaufwendungen
aufgrund eigener Berechnungen (siehe Schuldenbericht 2013) durchaus beherrschbar. Diese Annahme
wird auch durch die Erwartung eines zumindest mittelfristig anhaltend niedrigen Zinsniveaus gestützt.
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