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11100007 F 5 Ertragslage

Haushalt 2015 · Seiten 15–29 · Seiten 15–29 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

E.2 Ertragslage Einer Analyse der ordentlichen Erträge und Aufwen￾dungen kommt besondere Bedeutung zu, da bei einer Gegenüberstellung beider Zahlen die Leistungsfähigkeit einer Kommune in Bezug auf die Deckungsfähigkeit ihrer Aufwendungen aus den Erträgen beurteilt werden kann. Die Aufwendungen und Erträge sind dabei um die Finanzerträge und -aufwendungen und außeror￾dentlichen Positionen bereinigt. 2015 werden die ordentlichen Erträge um 3,3 % oder 52,7 Mio. € ansteigen. Die ordentlichen Aufwendungen sind mit einer Steigerung von 5,1 % oder 78,9 Mio. € angesetzt. Die Grafik zeigt im Jahr 2010 den Sondereffekt Klini￾kum. Das Verhältnis zwischen ordentlichen Erträgen und Aufwendungen ergibt dadurch einen rechnerischen Aufwanddeckungsgrad (ordentliche Erträge / ordentli￾che Aufwendungen) von 93,8 %. Da in dieser Betrach￾tung jedoch nur die ordentlichen Erträge und Aufwen￾dungen betrachtet werden, bei der Auflösung des Son￾dervermögens jedoch ordentliche und außerordentliche Positionen betroffen waren, ist ein direkter Vergleich mit den Werten der anderen Jahre nicht möglich. Grundsätzlich erfreulich ist, dass sich der Trend mit ordentlichen Erträgen über den ordentlichen Aufwen￾dungen und einem Aufwanddeckungsgrad jenseits der 100%-Marke auch im Jahr 2015 fortsetzt. Allerdings wird deutlich, dass sich die beiden Kurven in den Pla￾nungen des Jahres 2015 wieder deutlich annähern und der Abstand mit 100,7% nur noch knapp über der 100%-Grenze liegt. Ein dauerhafter Wert über 100 % setzt voraus, dass Stadtrat und Verwaltung auch wei￾terhin Disziplin bei den konsumtiven Ausgaben üben, weil die Differenz insgesamt niedrig ist. In den folgenden Ausführungen werden zur Beurteilung der Ertragslage die Ertrags- und Aufwandsposten aus dem ordentlichen Ergebnis einer näheren Betrachtung unterzogen. 15 E.2.1 Steuererträge Steuererträge (in T€) Plan 2015 Plan 2014 Ist 2013 Grundsteuer A -240 -240 -278 Grundsteuer B -112.000 -113.500 -111.250 Gewerbesteuer -414.213 -435.380 -423.807 Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer -255.095 -234.373 -228.114 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer -52.457 -45.088 -42.346 Härtefallausgleich Gewerbesteuer -1.180 -2.361 -2.361 Hundesteuer -1.400 -1.400 -1.549 Zweitwohnungssteuer -660 -660 -710 Insgesamt -837.245 -833.002 -810.415 Die Ansätze der Steuererträge basieren im Wesentli￾chen auf den Ergebnissen der Steuerschätzungen vom November 2014. Ein Risiko bei allen Steuerertragsarten ist und bleibt wie in den Vorjahren die konjunkturelle Entwicklung in der Eurozone und Deutschland, insbe￾sondere angesichts der sich häufenden Indikatoren, die auf eine Konjunkturabschwächung auch in Deutschland hindeuten. Die Gesamterträge der Steuern steigen gegenüber dem Planansatz 2014 um 0,5 % oder 4,2 Mio. €. Die Gewerbesteuer mit geplanten 414,2 Mio. € oder einem Anteil von 49,5 % ist in der Bedeutung unter den Steuererträgen für den Stadthaushalt zwar gegenüber den Vorjahren etwas zurückgefallen, bleibt aber mit Abstand die wichtigste Steuerertragsquelle. Der Ansatz für 2015 geht von einem prognostizierten Ergebnis von 2014 aus, der wie üblich entsprechend der letzten Steuerschätzung fortgeschrieben wird. Gegenüber dem Vorjahr mit einem Planwert 435,4 Mio. € ist der Ansatz für 2015 um 21,2 Mio. € reduziert. Er spiegelt damit den aktuell geringeren Verlauf des Gewerbesteuersolls für das laufende Jahr 2014 wider, der gemeinsam mit der Steuerschätzung vom November 2014 Basis für den Erwartungswert in 2015 ist. Dieser Zielwert ist trotz Reduzierung mit besonderen Risiken im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung verbunden. Besonders deutlich in den Planwerten zulegen kann der Anteil an der Einkommenssteuer mit erwarteten 255,1 Mio. €, und einer Steigerung gegenüber dem Vorjahreswert um 20,7 Mio. € oder 8,8% (Basis: prog￾nostizierter Istwert für 2014 und Steigerungsrate der Steuerschätzer vom November von 4,6%). Auch bei der Umsatzsteuer kann mit einem deutlich höheren Betrag von 52,5 Mio. € (+ 7,4 Mio. €) gerechnet werden. Die￾ser basiert auf der Steuerschätzung (+ 1,8 Mio. €) und der Soforthilfe für Kommunen in Höhe von 1 Mrd. €, die hälftig durch einen höheren Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (+ 5,6 Mio. €) ausgeschüttet wird. Grund-, Hunde- und Zweitwohnungssteuer bewegen sich weitgehend auf der Höhe der Vorjahresplanwerte. Auf der folgenden Seite finden Sie eine grafische Dar￾stellung der Entwicklung der Steuererträge seit 1999. Die erste Tabelle zeigt die absoluten Werte der einzel￾nen Steuerarten. Bei einer Indexierung der Werte mit dem Basisjahr 1999 zeigen sich deutliche Unterschie￾de. Danach sind die Steuern insgesamt um circa 49 % gestiegen, wobei die Gewerbesteuer als wichtigster 16 Steuerart im Vergleich zur Einkommensteuer in jüngs￾ter Zeit etwas abflacht. Obgleich sie von der absoluten Höhe für Nürnberg eher nachgeordnete Bedeutung hat, ist die Umsatzsteuer, gemessen am Index, am meisten gestiegen. 17 E.2.2 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstige Transfererträge Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstige Transfererträge (in T€) Plan 2015 Plan 2014 Ist 2013 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen davon: -406.752 -379.965 -412.040 Schlüsselzuweisungen vom Land -180.000 -160.000 -180.641 Zuweisung zum Verwaltungsaufwand -16.662 -16.537 -17.056 Zuweisungen Land Grunderwerbssteuer -22.700 -21.000 -22.705 Einkommensteuerersatz (Familienleistungsausgleich) -19.833 -19.832 -19.538 Zuweisungen vom Land -21.505 -19.513 -63.660 Zuweisungen vom Land (Belastungsausgleich Hartz IV) -15.000 -15.000 -12.991 Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) -47.374 -44.115 0 Zuweisung für Schulbetrieb/Beförderung -72.156 -71.799 -80.584 Sonstige Zuweisungen, Zuschüsse und Spenden -11.522 -12.169 -14.865 Sonstige Transfererträge davon: -4.463 -5.473 -4.742 Leistungen von Sozialleistungsträgern außerhalb von Einrichtungen -1.056 -947 -846 Sonstige Ersatzleistungen außerhalb von Einrichtungen -320 -385 -253 Kostenbeiträge/Aufwendungsersatz/ Kostenersatz in Einrichtungen -1.131 -1.891 -1.855 Leistungen von Sozialleistungsträgern in Einrichtungen -648 -788 -633 Sonstige -1.308 -1.462 -1.155 insgesamt -411.215 -385.438 -416.782 Die Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen liegen um 7,1 % über den Vorjahreswerten. Die Schlüsselzuweisungen bewegen sich mit 180 Mio. € in der Bandbreite der üblichen Schwankun￾gen der letzten Jahre. Für die Höhe wird u.a. relevant sein, ob die Landeshauptstadt München wie 2014 auch in 2015 Schlüsselzuweisungen erhalten wird. Die übrigen Ansätze bewegen sich im Rahmen der plangemäßen Fortschreibung. Die Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) werden seit 2014 separat ausge￾wiesen, 2013 waren sie noch unter der allgemeinen Position „Zuweisungen vom Land“ enthalten. 18 E.2.3 Erträge aus Leistungsentgelten Erträge aus Leistungsentgelten (in T€) Plan 2015 Plan 2014 Ist 2013 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte davon: -57.659 -58.608 -56.288 Verwaltungsgebühren -17.737 -17.235 -17.324 Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzung -16.471 -19.344 -17.103 Bestattungsgebühren -2.886 -2.748 -2.876 Wohn-/Verpflegungsgebühren -3.879 -3.879 -4.133 Eintrittsgelder -9.563 -9.713 -8.806 Elternentgelte Ganztagesbetreuung 0 0 -51 Sonstige -7.123 -5.689 -5.995 Privatrechtliche Leistungsentgelte davon: -38.474 -38.941 -41.268 Erträge aus Verkauf -3.693 -4.802 -3.673 Miet- und Pachterträge -16.160 -16.007 -17.112 Erbbauzinsen -2.677 -2.705 -2.987 Ersatzleistungen -1.764 -1.637 -2.085 Eintrittsgelder -1.360 -1.192 -1.626 Teilnehmerbeiträge -4.891 -4.711 -5.156 Sonstige privatrechtliche Entgelte -7.929 -7.887 -8.629 insgesamt -96.133 -97.549 -97.556 Die Leistungsentgelte unterscheidet man in öffentlich￾rechtlich und privatrechtlich erhobene Entgelte. Insgesamt sinken die Leistungsentgelte der Stadt Nürnberg um insgesamt 1,5 %. Der Rückgang betrifft sowohl die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte, die um 1,6 % zurückgehen, als auch die privatrechtlichen Entgelte, die um 1,2 % sinken. Hauptgrund für den Rückgang der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte sind Korrekturen von letztjährigen Planungsunschärfen bei den Einnahmeerwartungen bezüglich der Elternbeiträge von Vorschulkindern beim Jugendamt und den Gebühren bei der Friedhofsverwal￾tung. Bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten wurde der Planwert 2015 bei den Erträgen aus dem Verkauf an das Istergebnis des Jahres 2013 angepasst. 19 E.2.4 Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen (in T€) Plan 2015 Plan 2014 Ist 2013 Erstattungen vom Bund -92.404 -80.942 -71.140 Erstattungen vom Land -26.079 -15.451 -16.664 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden -16.731 -16.457 -17.723 Erstattungen Bezirk (Sozialleistungen) -15.564 -11.180 -12.366 Erstattungen von Zweckverbänden und kommunalen Sonderrechnungen -13.671 -13.714 -12.957 Erstattungen von Eigenbetrieb NüSt -308 -231 -318 Erstattungen vom Eigenbetrieb ASN -670 -378 -665 Erstattungen vom Klinikum -7.556 -7.723 -6.875 Erstattungen von Eigenbetrieb SUN -1.591 -1.527 -1.648 Erstattungen von Eigenbetrieb NüBad -214 -102 -511 Erstattungen von Eigenbetrieb FSN -85 -87 -110 Erstattungen von Eigenbetrieb SÖR -2.290 -1.611 -2.392 Verwaltungskostenerstattungen (VKE) der Eigenbetriebe -7.753 -7.753 -7.948 Erstattungen privater Unternehmen usw. -10.094 -9.620 -9.976 Erstattungen vom Staatstheater Nürnberg -752 -747 -674 insgesamt -195.762 -167.523 -161.967 Die Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumla￾gen steigen 2015 um 16,9 %. Dieser Anstieg ist insbe￾sondere auf drei Positionen zurückzuführen: • Die Erstattungen vom Bund erhöhen sich insge￾samt um 11,5 Mio. €. Darin enthalten ist mit 6,9 Mio. € die anteilige Erstattung des Bundes für die Kosten der Unterkunft (KdU) im SGB II. Die Grundsicherung wird in voller Höhe erstattet und ist mit 4,6 Mio. € höher angesetzt. • Auch die Erstattungen vom Freistaat Bayern stei￾gen um 68,8 %. Dies ist im Wesentlichen auf die erstmalige Planerfassung der Erstattungsleistun￾gen vom Land für Vorschulkinder in Einrichtungen freier Träger i.H.v. 4,6 Mio. € zurückzuführen. Für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsge￾setz sind ca. 6,6 Mio. € zusätzlich veranschlagt und werden in voller Höhe vom Freistaat erstattet. • Die Erstattungen vom Bezirk steigen aufgrund bislang nicht berücksichtigter Fallzahlsteigerungen bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. 20 E.2.5 Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Ei￾genleistungen und Bestandsveränderungen (in T€) Plan 2015 Plan 2014 Ist 2013 Erträge aus Auflösung Sonderposten -44.834 -44.841 -43.754 Sonstige ordentliche Erträge davon: -47.222 -47.299 -76.165 Ordnungsrechtliche Erträge (Bußgelder) -120 -139 -107 Verzugs- und Beitreibungsentgelte -2.026 -2.026 -2.764 Erträge aus der Gewährung von Bürgschaf￾ten, Gewährverträge usw. -511 -511 -410 Erträge aus Ausgleichszahlungen -1.200 -1.200 -1.206 Konzessionsabgabe -41.000 -35.500 -39.823 Aktivierte Bauzeitzinsen -768 -282 -825 Neutral. Zahlungen Aufwandsrückstellung 0 -6.507 -15.168 Sonstiges -1.597 -1.134 -15.862 Aktivierte Eigenleistungen, Honorare -3.712 -7.168 -6.267 Bestandsveränderungen 0 -580 -373 insgesamt -95.768 -99.888 -126.559 Die sonstigen ordentlichen Erträge sinken um 4,1 % gegenüber dem Plan 2014. 2015 wird wieder mit einer Bevölkerungszahl von über 500.000 Einwohnern gerechnet, so dass die Konzessi￾onsabgabe wieder das Niveau von 2012 erreichen sollte. Der Rückgang durch den Zensus 2011 wäre damit wieder ausgeglichen. Der Posten Neutralisation Zahlungen Aufwandsrück￾stellungen umfasste im Jahr 2014 die Auflösung einer 2012 gebildeten Rückstellung für Bezirksumlage￾zahlungen. Für 2015 sind keine entsprechenden Rück￾stellungen vorhanden. Die Aktivierten Eigenleistungen mussten nach unten korrigiert werden. Die im Rechungsergebnis 2013 noch enthaltenen internen Honorare werden ab 2015 nur noch per Interner Leistungsverrechnung (K4) verrech￾net. 21 E.2.6 Personal- und Versorgungsaufwendungen Personal- und Versorgungsaufwendungen (in T€) Plan 2015 Plan 2014 Ist 2013 insgesamt 541.540 509.392 541.635 Personalaufwendungen (für aktiv tätiges Personal, in T€) Plan 2015 Plan 2014 Ist 2013 Bezüge und Vergütungen davon: 361.523 345.486 333.491 Bezüge Beamte (ohne Lehrkräfte) 81.471 70.951 74.424 Bezüge Beamte-Lehrkräfte 67.639 69.941 66.572 Vergütungen Arbeitnehmer 204.719 191.796 180.823 Sonstige Vergütungen 7.694 12.798 11.672 Beiträge zu Versorgungskassen 14.597 15.282 14.523 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und pauschalierte Lohnsteuer 43.827 39.872 38.086 Beihilfen und Unterstützungsleistungen 9.231 8.426 8.944 Rückstellungen davon: 36.689 37.148 51.971 Zuführung/Auflösung Pensionsrückstellung 40.677 38.787 49.383 Zuführung/Auflösung Beihilferückstellung 6.187 5.368 3.470 Sonstige Rückstellungen für Aktive -10.175 -7.007 -882 insgesamt 465.867 446.214 447.015 22 Versorgungsaufwendungen (für Versorgungsempfänger, in T€) Plan 2015 Plan 2014 Ist 2013 Versorgung Beamte (inklusive Lehrkräfte) 77.667 74.873 72.235 Versorgung Arbeitnehmer 10.417 10.354 10.297 Beihilfen für Versorgungsempfänger 12.343 11.893 11.884 Neutralisation Versorgung und Beihilfen -96.275 -92.950 -90.539 Rückstellungen davon: 71.521 59.008 90.742 Zuführung/Auflösung Pensionsrückstellung 62.381 51.886 75.780 Zuführung/Auflösung Beihilferückstellung 9.140 7.122 14.962 insgesamt 75.673 63.178 94.619 Die Personal- und Versorgungsaufwendungen steigen insgesamt um 32,1 Mio. € oder 6,3 %. Hinweis: Große Veränderungen gibt es bei der Zusammenstel￾lung der Personalaufwendungen. Die bisher gebräuch￾liche Unterscheidung in Aktiv- und Passivpersonalkos￾ten wurde zugunsten der verständlicheren Aufteilung in Personal- (= alle Aufwendungen für aktiv tätiges Perso￾nal) und Versorgungsaufwendungen (= alle Aufwen￾dungen für Versorgungsempfänger) aufgegeben und damit gleichzeitig dem gesetzlichen Muster angepasst. In diesem Zuge wurden auch Sachkonten zwischen diesen beiden Kontengruppen sowie auch bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen verschoben. Die Istwerte aus 2013 sind daher nicht mit den Planwerten aus 2014 und 2015 vergleichbar. Die Personalaufwendungen (für Aktive) erhöhen sich im Plan um 19,7 Mio. € gegenüber dem Plan 2014 auf 465,9 Mio. €. Mit der Erhöhung werden eine Tarifsteige￾rung von 2,4 % und eine Besoldungserhöhung von 2 % sowie zu erwartende Stellenschaffungen berücksichtigt. Die Versorgungsaufwendungen steigen um 19,8 % auf 75,7 Mio. € insbesondere aufgrund des zu erwartenden Anstiegs bei den Pensionsrückstellungen für Versor￾gungsempfänger. Besoldungserhöhungen wirken sich in diesem Bereich zeitversetzt aus. 23 E.2.7 Sachaufwendungen und Abschreibungen Sachaufwendungen und Abschreibungen (in T€) Plan 2015 Plan 2014 Ist 2013 Sachaufwendungen davon: 217.907 209.287 210.413 Verbrauchsmittel/Gebrauchsgegenstände 5.899 5.545 5.427 Strom, Gas, Wasser/Abwasser 21.815 19.045 21.091 Gebäudeunterhalt, -technik 35.299 32.611 28.641 Unterhalt sonstiges Grundvermögen 4.247 4.451 4.297 Gebäudereinigung, Müll, Kanal usw. 26.721 26.226 25.353 Lehrmittel, Schülerbeförderung, Tagespflege 19.035 18.403 15.933 Erstattungen an Dritte 103.599 101.778 95.011 Sonstiges 1.292 1.228 14.660 Abschreibungen 98.602 97.887 94.345 insgesamt 316.509 307.174 304.758 Die Sachaufwendungen steigen um 4,1 % auf 217,9 Mio. €. Deutlichen Anteil haben daran die Aufwendungen für Strom, Gas und Wasser/Abwasser, die sich um 14,5 % oder 2,8 Mio. € erhöhen. Beim Gebäudeunterhalt stei￾gen die Aufwendungen unter anderem durch die Aus￾weitung der zu betreuenden Gebäude und Gebäudeflä￾che sowie für die notwendige Beseitigung von Sicher￾heitsmängeln. Die Position „Erstattungen an Dritte“ steigt um rund 1,8 Mio. €, insbesondere wegen höherer Erstattungen an die VAG (U-Bahn) und die N-Ergie (Löschwasser). Die Abschreibungen steigen entsprechend der Fertig￾stellungen der Investitionsprojekte weiter um 0,7% auf 98,6 Mio. €. 24 E.2.8 Transferaufwendungen Transferaufwendungen (in T€) Plan 2015 Plan 2014 Ist 2013 Transferaufwendungen Sozialbereich (direkt) davon: 420.436 379.999 365.148 Zuschüsse an soziale Einrichtungen (gesetzlich/vertraglich - Art. 1/4) 100.718 94.062 80.671 Zuschüsse an soziale Einrichtungen (freiwillig - Art. 5) 17.350 15.762 14.487 Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter (SGB XII) 59.038 52.558 49.026 Hilfe zur Pflege (SGB XII) 8.510 7.580 6.837 Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 11.580 11.857 11.676 Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen 3.277 3.024 2.959 Familien- und Jugendhilfe 82.928 72.412 66.968 Asylbewerberleistung. (HLU und andere Hilfen) 14.773 8.260 8.522 Alg II, vor allem Kosten der Unterkunft (SGB II) 117.161 109.781 119.574 Bildungs- und Teilhabepaket 4.876 4.428 4.203 Sonstiges 225 275 225 Bezirksumlage 151.194 151.962 139.818 Weitere Transferaufwendungen davon: 126.867 127.566 149.439 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustausgleiche) 46.677 43.737 43.420 Verlustausgleiche Eigenbetriebe und verbundene Unternehmen 16.251 16.639 20.609 Gewerbesteuerumlage 63.939 67.190 61.975 Zuführungen zu Rückstellungen 0 0 23.435 insgesamt 698.497 659.527 654.405 25 Die Transferaufwendungen sind zu unterscheiden in Sozialtransferaufwendungen und weitere Transferauf￾wendungen. Die Sozialtransferaufwendungen umfassen dabei die klassischen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu tragen hat, wie beispielsweise die Kosten der Unter￾kunft im SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen. Hinzu kommen die Zuschüsse an soziale Einrichtun￾gen, insbesondere an die freien Träger der Kinderta￾gesstätten. Diese Teilmenge der Transferaufwendun￾gen mit einem Volumen von 420,4 Mio. € repräsentiert mehr als ein Viertel der gesamten ordentlichen Auf￾wendungen. Gedanklich hinzu addieren sollte man an dieser Stelle noch die Bezirksumlage, die aufgrund der Aufgabenschwerpunkte des Bezirks im Wesentlichen ebenfalls aus Sozialausgaben besteht. Zusammen stellen diese Positionen mit insgesamt 571,6 Mio. € mehr als ein Drittel der Gesamtaufwendungen des Nürnberger Stadthaushalts dar. Die weiteren Transferaufwendungen mit 126,9 Mio. € (ohne Bezirksumlage) oder 7,8 % der ordentlichen Aufwendungen beinhalten sonstige Ausgleichszahlun￾gen. Diese sind zum Beispiel die Gewerbesteuerumla￾ge, Verlustausgleiche an städtische Töchter und Eigen￾betriebe, weitere Zuschüsse aufgrund gesetzlicher und sozialer Verpflichtungen, die allerdings nicht den Sozi￾albereich betreffen, sowie Zuweisungen an das Land, unter anderem im Rahmen der Krankenhausumlage. Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen (gesetzlich) steigen wie in den Vorjahren stark an, dieses Jahr um 7,1 % auf 100,7 Mio. €. Hintergrund ist hier insbesonde￾re der anhaltende Platzausbau bei Kinderhorten und Kinderkrippen freier Träger. Die Planansätze im Sozialbereich beruhen auf der Fortschreibung der Ist-Werte 2013, fortgeschrieben mit den aktuellen Prognosezahlen für 2014 und weiter geplant anhand der erwarteten Entwicklung für 2015. Die Position Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsi￾cherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) steigt um 6,5 Mio. € oder 12,3 %. Die Fallzahlen bei diesen Leistungen steigen aufgrund der demographi￾schen Entwicklung. Bei der Grundsicherung sind Mehr￾aufwendungen von 9,6 % veranschlagt (6,7 % Fallzahl, 2,9 % Fallkosten). Der Anstieg der Hilfen zum Lebens￾unterhalt wird im Haushaltplan mit einer Erhöhung um 1,9 Mio. € berücksichtigt. Die Hilfen zur Pflege erhöhen sich ebenfalls um 12,3 % auf nunmehr 8,5 Mio. €. Aufgrund der demografischen Entwicklung sowie der Zunahme der an Demenz er￾krankten Personen, ist weiter mit einem Anstieg der Pflegebedürftigen zu rechnen. Dies spiegelt sich auch in der Kostenentwicklung wider. Bereits in den vergangenen Jahren zeichnete sich eine kontinuierliche Kosten- und Fallzahlsteigerung in der Familien- und Jugendhilfe ab. Dieser Trend ist auch weiterhin erkennbar. Zur Vermeidung von weiteren Fallsteigerungen werden bereits seit den vergangenen Jahren von der J-internen Steuerungsgruppe verbindli￾che Standards zur Steuerung der Hilfen zu Erziehung regelmäßig fortgeschrieben (Fallrevision, erweitertes Fallcontrolling etc.). Unabhängig davon sind die allge￾meinen Kostensteigerungen (Tarifsteigerungen, Ener￾giekosten, Lebenshaltungskosten) eingeschränkt steu￾erbar. Die Aufwendungen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen, die Mittagsbetreuung sowie Ta￾gespflege werden auch in 2015 weiter ansteigen. Grund hierfür ist unter anderem der Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertagesstätte oder Tages￾pflege ab dem 1. Lebensjahr. Auch der intensive Aus￾bau der Hortplätze führt zu einem entsprechenden Anstieg im Bereich der Transferleistungen (3,5 Mio. €; + 0,6 Mio. €). Gleiches gilt für die Fallzahlen bei der Mittagsbetreuung, welche unter anderem als Alternativ￾angebot zum Hort fungiert. Die hierdurch anfallenden Betreuungsbeiträge sind zudem der allgemeinen Preis￾steigerung anzupassen (Kostensteigerung von ca. 6 %). Des Weiteren führt die Fallzahlsteigerung bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu bislang nicht berücksichtigten Änderungen sowohl bei den Aufwendungen als auch Erträgen. Derzeit wird mit einer Kostenerstattung des überörtlichen Trägers bezie￾hungsweise des Freistaates Bayern im Umfang von 70 % gerechnet. Bei den Asylbewerberleistungen sind Sozialtransfer￾aufwendungen Sozialleistungen, Zuschüsse an soziale Einrichtungen Weitere Transfer￾aufwendungen Weitere Zuschüsse und Zuweisungen, Verlustausgleiche, Gewerbesteuerumla￾ge, Krankenhaus￾umlage Bezirksumlage 26 gegenüber dem Vorjahresplan 78,9 % mehr Mittel ein￾geplant. Der Planung liegt die Annahme von 3.000 Leistungsberechtigten zum Jahresende 2015 zugrunde. Die erbrachten Leistungen werden jedoch in voller Höhe vom Land erstattet. Die Kosten der Unterkunft und Heizung beim Arbeitslo￾sengeld II erreichen mit dem Planwert von 117,2 Mio. € in 2015 damit annähernd den Istwert des Jahres 2013. Die Bezirksumlage wurde aufgrund der unterdurch￾schnittlichen Umlagekraft Nürnbergs im Jahr 2013 für 2015 mit 151,2 Mio. € fast unverändert gegenüber dem Vorjahr belassen (-0,5 %). Die Zuweisungen und Zuschüsse beinhalten weitere Zuschüsse, die aus gesetzlichen oder rechtlichen Ver￾pflichtungen entstehen, beispielsweise an das Germa￾nische Nationalmuseum oder die Nürnberger Sympho￾niker. Ferner ist mit 10,7 Mio. € die Krankenhausumla￾ge enthalten. Für Verlustausgleiche an die Eigenbetriebe NüBad, FSN, SUN (Anteil Umweltanalytik: 1,8 Mio. €) sowie an die Städtischen Werke Nürnberg, die noris inklusion gGmbH und den Flughafen Nürnberg (Konsortialver￾trag: 3,75 Mio. €) wurden insgesamt 16,3 Mio. € einge￾plant 388 T€ weniger als im Vorjahr. 27 E.2.9 Sonstige ordentliche Aufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen (in T€) Plan 2015 Plan 2014 Ist 2013 Sonstiger Personal- und Dienstaufwand 3.731 4.525 3.693 Entschädigung für Mitglieder des Stadtrats 2.010 2.010 1.869 Betriebsmittel (konsumtive MIP-Maßnahme) 5.748 4.560 3.096 Miet- und Pachtaufwand Immobilien, Erbbauzins 11.823 12.113 11.377 Mieten/ Pachten/Leasing bewegliche Sachen 3.145 2.924 2.372 Mietaufwand für Heime und Pensionen 1.300 1.300 1.266 Kosten für Sachverständige und Gutachten 3.064 3.024 3.170 Nutzungsentgelte/Pflege Software/Lizenzen 4.225 3.581 3.167 Vergütungen für Leistungen Dritter 8.318 6.904 7.195 Versicherungsbeiträge (inklusive KUV) 5.844 5.777 5.538 Aufwendungen aus Ausgleichszahlungen 1.220 4.560 151 Sonstige 17.398 18.073 35.547 insgesamt 67.826 69.351 78.441 Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen sinken ge￾genüber dem Ansatz 2014 um 2,2 %. Der sonstige Personal- und Dienstaufwand konnte aufgrund wegfallender Kosten für Wahlhelfer reduziert werden. Bei OrgA werden 2015 höhere Aufwendungen für Nut￾zungsentgelte und Wartungsverträge für Software prognostiziert. Bei den Vergütungen für Leistungen Dritter wurden zum einen Aufwendungen für die E-Par￾tizipation aus dem MIP umgeschichtet, außerdem fallen höhere Aufwendungen für DE-Mail beim E-Govern￾mentbüro und für den Personenschifffahrtshafen an. Unter dem Posten „Sonstige“ sind insbesondere Ein￾zelwertberichtigungen von Forderungen aufgrund Insol￾venz und Alter der Forderung enthalten, die 2013 mit 10,9 Mio. € verglichen mit 2,0 Mio. € im Vorjahr beson￾ders hoch ausfielen. Des Weiteren finden sich unter dieser Position die Zuführungen zu sonstigen Rückstel￾lungen. 2013 waren hier 2,5 Mio. € für überlaufende Zeitguthaben städtischer Mitarbeiter sowie 2,6 Mio. € für eine Rückforderung aus der Revision des Bildungs￾und Teilhabepakets einzustellen. Aufwendungen für den Geschäftsbetrieb städtischer Dienststellen wie Porto und Drucksachen sind ebenfalls unter dieser Position enthalten. 28 E.2.10 Finanzergebnis (Finanzerträge und Zinsaufwendungen) Finanzergebnis (in T€) Plan 2015 Plan 2014 Ist 2013 Finanzerträge davon: -30.820 -28.556 -31.740 Zinserträge -2.387 -3.046 -2.639 Erträge Gewinnanteile aus Beteiligungen -6.933 -7.011 -7.501 Verzinsung Gewerbe-/Umsatzsteuer § 233a AO -21.000 -18.000 -21.305 Stundungszinsen/andere Finanzerträge -500 -500 -294 Zinsen und ähnliche Aufwendungen davon: 40.274 45.754 45.212 Zinsaufwendungen für Investitionskredite 36.646 38.625 41.594 Erstattungszinsen (Gewerbesteuer) 3.500 7.000 3.499 Sonstige Zinsaufwendungen 128 129 119 insgesamt 9.454 17.198 13.472 Das Finanzergebnis fällt mit insgesamt 9,5 Mio. € im Plan 2015 um 45,0 % besser aus als im Vorjahresplan. Im Vorjahresplan übertreffen die Zinsaufwendungen die Zinserträge um 17,2 Mio. €. Ein wesentlicher Grund für das bessere Ergebnis ist die erhöhte Planung aus der Verzinsung der Gewerbesteu￾er, die aufgrund der zu erwartenden Differenz zwischen Gewerbesteuervorauszahlungen und -festsetzungen um 3 Mio. € höher als im Vorjahr angesetzt werden konnte und an das Istergebnis 2013 angepasst wurde. Auch die zu zahlenden Erstattungszinsen bei der Ge￾werbesteuer konnten entsprechend dem Ist nach unten korrigiert werden. Auf der anderen Seite können die Zinsaufwendungen bei Kreditinstituten mit 36,6 Mio. € beziehungsweise um 5,1 % niedriger angesetzt werden als im Vorjahr. Das anhaltend niedrige Zinsniveau ermöglicht einmal mehr diese Anpassung. Die Entwicklung der Zinsaufwendungen seit ihrem Höhepunkt im Jahr 2005 mit 63,3 Mio. € (bezogen auf die doppischen Haushaltszahlen seit 2005) zeigt eine deutliche Entlastung. Da Umschuldungen oder Neuauf￾nahmen auf Basis des aktuell niedrigen Zinsniveaus erfolgen, ist das Risiko steigender Zinsaufwendungen aufgrund eigener Berechnungen (siehe Schuldenbe￾richt 2013) durchaus beherrschbar. Diese Annahme wird auch durch die Erwartung eines zumindest mittel￾fristig anhaltend niedrigen Zinsniveaus gestützt. 29

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