11300500 E.1 Finanzhaushalt Vorbemerkungen
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
F. Finanzhaushalt
Der Finanzhaushalt stellt im Gegensatz zum Ergebnishaushalt auf die unterjährigen Zahlungsströme ab.
Daher sind im Finanzhaushalt nur zahlungswirksame
Erträge und Aufwendungen berücksichtigt. Weiterhin
wird die Investitions- und Finanzierungstätigkeit abgebildet. Aus sämtlichen Zahlungsbewegungen ergibt sich
die Veränderung des Finanzmittelbestandes zum Bilanzstichtag.
Unter der Position „Tilgung aus kreditähnlichen Vorgängen“ werden seit 2011 Tilgungen für das SchulÖPP-Projekt ausgewiesen.
Es gilt, dass der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit mindestens zur Finanzierung der Tilgungsleistungen und, soweit möglich, zur Finanzierung der Investitionen reichen sollte. Die Stadt Nürnberg erreicht im Plan
2015, bezogen auf die Tilgungen der Investitionskredite, wiederum dieses Ziel. Das Jahr 2015 wird im Kernhaushalt mit einer Nettoneuverschuldung (Saldo aus
Finanzierungstätigkeit) von 9,9 Mio. € geplant, die der
hohen Investitionstätigkeit geschuldet ist. Für 2014 ist
laut Plan eine Nettotilgung von 6,7 Mio. € vorgesehen.
Der Saldo aus Investitionstätigkeit spiegelt deutlich die
gestiegenen Eigeninvestitionsmittel und die hohen
Auszahlungen für Investitionsförderungen wider. Letztere sind vor allem dem weiteren Ausbau der Kinderbetreuung, der Sanierung und dem Neubau von Schulen,
sowie Infrastrukturprojekten wie dem Frankenschnellweg und dem Ausbau der U-Bahn geschuldet.
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