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Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Produkt 241000 Max/Rosemarie Hübschmann Stiftung
Die rechtsfähige Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung wird als Sonderhaushalt der Stadt Nürnberg verwaltet. Neben der Verwaltung des
Grundstockvermögens und der Erledigung des Rechnungswesens wird der Stiftungszweck, die Ausbildung von blinden und sehbehinderten jungen
Menschen in Nürnberg an den Berufsfachschulen des Bildungszentrums für Blinde und Sehbehinderte Nürnberg, satzungsgemäß erfüllt.
9204000010 Max/Rosemarie Hübschmann Stiftung
Leistungen
Ziele und Kennzahlen
Zielgruppen: Berufsfachschulen des Bildungszentrums für Blinde und Sehbehinderte Nürnberg
Das Vermögen der Stiftung soll wirtschaftlich, nachhaltig und ertragbringend verwaltet
werden, um eine größtmögliche Ausrichtung zur Erfüllung des Stiftungszwecks zu
gewährleisten und den Erhalt der Gemeinnützigkeit zu sichern.
Globalziele:
Plan 2016 Plan 2015 RE 2014
Produktgrundkennzahlen:
Ziel 1: EK-Rentabilität der Stiftung
EK-Rentabilität der Stiftung % 1,10
Eigenkapital der Stiftung € 53.700,00
bereinigtes Jahresergebnis der Stiftung (EK-Rentabilität) € 600,00
Ziel 2: Kapitalerhalt
bereinigtes Jahresergebnis d. Stiftung f. Kapitalerhalt (AO) € 900,00
maximal möglicher Kapitalerhalt € 300,00
Ziel 3: Anlagendeckungsgrad rd 100 Prozent
Anlagendeckungsgrad rd. 100 Prozent % 106,97
Anlagevermögen € 50.200,00
Ziel 4: aktueller Kassenbestand > 0
Aktueller Kassenbestand > 0 € 3.400,00
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Teilergebnishaushalt
** + Erträge aus Zuweisungen und Zuschüsse € 0,00 0,00 0,00
** + Ert. a.d. Aufl. v. Sonderp. f. Inves € 0,00 0,00 0,00
** + Privatrechtliche Leistungsentgelte € 0,00 0,00 0,00
** + Erträge Kostenerstattungen, -umlagen € 0,00 0,00 0,00
** + Sonstige ordentliche Erträge € 0,00 0,00 0,00
*** = Ordentliche Erträge € 0,00 0,00 0,00
** - Personalaufwendungen € 0,00 0,00 0,00
** - Versorgungsaufwendungen € 0,00 0,00 0,00
** - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen € 200,00 200,00 184,02
davon 62520100 Erstattungen Stiftungsverwaltung € 200,00 200,00 184,02
** - Planmäßige Abschreibungen € 0,00 0,00 0,00
63123810 Ausrichtung Stiftungsgaben € 0,00 0,00 0,00
63123810 Ausrichtung (Stipendien) € 0,00 0,00 0,00
63123830 Ausrichtung (Zusschuss Einzelpers/Einri.) € 200,00 450,00 643,36
63920000 Zuführ./Aufl. Rückstellung Zweckausricht € 0,00 0,00 0,00
** - Transferaufwendungen € 200,00 450,00 643,36
** - Sonstige ordentliche Aufwendungen € 300,00 50,00 353,88
*** = Ordentliche Aufwendungen € 700,00 700,00 1.181,26
**** = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit € 700,00 700,00 1.181,26
** + Finanzerträge € -1.100,00 -1.000,00 -1.340,32
** - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen € 0,00 0,00 0,00
*** = Finanzergebnis € -1.100,00 -1.000,00 -1.340,32
***** = Ordentliches Ergebnis € -400,00 -300,00 -159,06
*** = Außerordentliches Ergebnis € 0,00 0,00 0,00
********* = Ergebnis des Teilhaushalts € -400,00 -300,00 -159,06
Finanzen Plan 2016 Plan 2015 RE 2014
Erläuterungen zur aktuellen Planung
Es ergibt sich ein Überschuss in Höhe von 400 EUR (inklusive einer Nachholung zum Kapitalerhalt in Höhe von 100 EUR), der beim
Jahresabschluss im Rahmen der Ergebnisverwendung der Kapitalerhaltungsrücklage zuzuführen ist.
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Finanzhaushalt: rf. Stif.Max/Rosem. Hübschmann
RE 2014
€
Plan 2015
€
Plan 2016
€
Ein- und Auszahlungsarten
1 Steuern und ähnliche Abgaben € 0 0 0,00
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen € 0 0 0,00
3 + Sonstige Transfereinzahlungen € 0 0 0,00
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelt € 0 0 0,00
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte € 0 0 0,00
6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen € 0 0 0,00
7 + Sonstige Einzahlungen lfd. Verwaltung € 0 0 0,00
8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen € -1.100 -1.000 -1.827,39
S1 = Einzahl.laufende Verwaltungstätigkeit (=Zeilen 1-8) € -1.100 -1.000 -1.827,39
9 - Personalauszahlungen € 0 0 0,00
10 - Versorgungsauszahlungen € 0 0 0,00
11 - Auszahl. für Sach- und Dienstleistung. € 200 200 184,02
12 - Transferauszahlungen € 200 450 643,36
13 - Sonstige Auszahlungen lfd. Verwaltung € 0 0 80,00
14 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen € 0 0 0,00
S2 = Auszahl. laufende Verwaltungstätigkeit (=Zeilen 9-14) € 400 650 907,38
S3 = Saldo laufende Verwaltungstätigkeit (= Saldo S1, S2) € -700 -350 -920,01
15 + Einzahl. aus Investitionszuwendungen € 0 0 0,00
16 + Einzahl. aus Beiträgen u.ä. Entgelten € 0 0 0,00
17 + Einzahl. Veräußerung von Sachvermögen € 0 0 0,00
18 + Einzahl. Veräußerung v. Finanzvermögen € 0 0 -50.000,00
19 + Einzahl. sonstige Investitionstätig. € 0 0 0,00
S4 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (=Zeilen 15-19) € 0 0 -50.000,00
20 - Auszahl. für Erwerb von Grundstücken € 0 0 0,00
21 - Auszahl. für Baumaßnahmen € 0 0 0,00
22 - Auszahl. Erwerb bewegl. Sachvermögen € 0 0 0,00
23 - Auszahl. für Erwerb von Finanzvermögen € 400 300 49.584,00
24 - Auszahl. für Investitionsförderungen € 0 0 0,00
25 - Auszahl. sonstige Investitionstätig. € 0 0 0,00
S5 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (=Zeilen 20-25) € 400 300 49.584,00
S6 = Saldo aus Investitionstätigkeit (=Saldo S4, S5) € 400 300 -416,00
S7 = Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag (=Saldo S3, S6) € -300 -50 -1.336,01
26a + Einzahlungen aus Kreditaufnahmen € 0 0 0,00
26b + Einz., Kreditaufnahme wirtsch.gleichk. € 0 0 0,00
S8 = Einzahlungen aus Finanzierungstätigk. (=Z. 26a, 26b) € 0 0 0,00
27a - Auszahlungen für die Kredittilgung € 0 0 0,00
27b - Ausz., Tilgung kreditähnlicher Rechtsg € 0 0 0,00
S9 = Auszahlungen aus Finanzierungstätigk. (=Z. 27a, 27b) € 0 0 0,00
S10 = Saldo Finanzierungstätigkeit (=Saldo S8, S9) € 0 0 0,00
28 +/- Durchlaufende/haushaltsfremde Vorgänge € 0 0 0,00
S11 = Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag (= Saldo S7, S10) € -300 -50 -1.336,01
29 + Anfangsbestand an Finanzmitteln € 0 0 -2.101,43
S12 = vorauss. Endbestand an Finanzmitteln (=S11 und Z. 28) € -300 -50 -3.437,44
30 + vorauss. Anfangsbestand sonst. Liquiditätsreserven € 0 0 0,00
S13 = vorauss.Endbestand Liquiditätsreserven (=S12 und Z.29) € -300 -50 -3.437,44
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V o r b e r i c h t
zum Sonderhaushaltsplan 2016 der rechtsfähigen allgemeinen Stiftung
Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung
1. Allgemeines
Frau Rosemarie Hübschmann errichtete 2005 die unter der Verwaltung der Stadt Nürnberg
stehende allgemeine Max und Rosemarie Hübschmann Stiftung. Das Grundstockvermögen
besteht aus Wertpapieren.
2. Entwicklung gegenüber den Vorjahren
Worauf die wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr zurückzuführen sind, ergibt
sich aus der Kurzkommentierung der folgenden Aufwands- und Ertragspositionen:
Bei den Finanzerträgen in Höhe von 1.100 € (2015: 1.000 €) ist eine Erhöhung gegenüber
dem Vorjahr um 10 % zu verzeichnen.
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen liegen mit 200 € auf dem Niveau des
Vorjahres. Dabei handelt es sich um die Erstattungen an die Stiftungsverwaltung.
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen steigen auf 300 € (2015: 50 €). Dies ist auf die
erstmalige Zuführung zu Rückstellungen für drohende Verluste aus über pari gekauften
Wertpapieren in Höhe von 200 € zurückzuführen. Die zurückgestellten Prüfungsgebühren
für die Regierung von Mittelfranken erhöhten sich um 50 € gegenüber dem Vorjahr.
Die Ausrichtungsmittel (Transferaufwendungen) liegen mit insgesamt 200 € um rund 55 %
unter dem Vorjahresansatz (450 €). Die Verringerung der Ausrichtungshöhe ist vor allem auf
höhere Zuführungen zum Kapitalerhalt zurückzuführen, da in 2016 eine Nachholung der
Kapitalerhaltungszuführung aus 2014 notwendig ist. Zudem fallen wegen der Bildung von
Rückstellungen mehr ordentliche Aufwendungen an.
3. Stiftungsvermögen
Zum Vermögenserhalt wird der Gewinn in Höhe von 400 € im Rahmen der
Ergebnisverwendung der Kapitalerhaltungsrücklage zugeführt.
4. Wertpapierinvestitionen
In 2016 werden wie in 2015 keine Wertpapiere zur Rückzahlung fällig.
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