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§ 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Haushalt 2016 · Seiten 3 · Seiten 3 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

(6) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ für 2016 wird a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit 5.936.000 € und in den Aufwendungen mit 12.684.102 € ab. b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 9.558.002 € ab. (7) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ für 2016 wird a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: er schließt in den Erträgen mit 37.253.513 € und in den Aufwendungen mit 103.160.413 € ab. b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: er schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.649.000 € ab. § 2 (1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs￾maßnahmen wird auf 115.000.000 € festgesetzt. (2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs￾maßnahmen des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf 30.000.000 € festgesetzt. (3) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs￾maßnahmen des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ wird auf 4.600.000 € festgesetzt. (4) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs￾maßnahmen des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ wird auf 5.000.000 € festgesetzt. (5) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigen￾betriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ sind nicht vorgesehen. 6

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