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§ 1 Festsetzungen des Haushaltsplans
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Haushaltssatzung
der Stadt Nürnberg
für das Haushaltsjahr 2016
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat
Bayern i. d. F. d. Bek. vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch § 2 Nr. 5 des
Gesetzes vom 12. Mai 2015 (GVBl S. 82), folgende Haushaltssatzung:
§ 1
(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt
1. im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge von 1.826.596.170 €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 1.833.193.306 €
und dem Saldo (Jahresergebnis) von -6.597.136 €
2. im Finanzhaushalt
a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 1.775.718.352 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 1.725.608.374 €
und einem Saldo von 50.109.978 €
b) aus Investitionstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 61.726.631 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 193.861.915 €
und einem Saldo von -132.135.284 €
c) aus Finanzierungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 115.000.000 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 62.585.000 €
und einem Saldo von 52.415.000 €
d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von -29.610.306 €
ab.
(2) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
„Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ für 2016 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt:
er schließt
in den Erträgen mit 104.221.000 €
und in den Aufwendungen mit 97.896.000 €
ab.
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt:
er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 84.326.000 €
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ab.
(3) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
„NürnbergStift“ für 2016 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt:
er schließt
in den Erträgen mit 31.829.084 €
und in den Aufwendungen mit 32.785.445 €
ab.
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt:
er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.114.792 €
ab.
(4) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
„Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ für 2016 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt:
er schließt
in den Erträgen mit 85.606.000 €
und in den Aufwendungen mit 74.312.000 €
ab.
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt:
er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 30.664.000 €
ab.
(5) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
„Franken-Stadion Nürnberg“ für 2016 wird
a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt:
er schließt
in den Erträgen mit 1.490.676 €
und in den Aufwendungen mit 3.960.500 €
ab.
b) nach dem Vermögensplan festgesetzt:
er schließt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.318.384 €
ab.
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