← Haushaltsplan 2016 – C_Haushaltssatzung
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
(6) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ sind nicht vorgesehen.
(7) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf
3.429.000 € festgesetzt.
§ 3
(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf
335.745.000 € festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf 36.868.000 €
festgesetzt.
(3) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des
Eigenbetriebes „NürnbergStift“ wird auf 35.177.434 € festgesetzt.
(4) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg“ wird auf 2.474.000 € festgesetzt.
(5) Im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Franken-Stadion Nürnberg“ werden keine
Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.
(6) Im Vermögensplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ werden keine
Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.
(7) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg“ wird auf 1.909.000 € festgesetzt.
§ 4
entfällt *)
§ 5
(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem
Haushaltsplan wird auf 280.000.000 € festgesetzt.
(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg“ wird auf
17.400.000 € festgesetzt.
(3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergStift“ wird auf 5.200.000 € festgesetzt.
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