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Bereich Ref. VI
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Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
Geschäftsbereich Referat VI:
00017
Bund-Länder-Gemeinschaftsinitiative „Soziale Stadt“: St. Leonhard/Schweinau
Die Gesamtkosten enthalten die Umbaukosten des Pförtnerhauses Philipp-Körber-Weg 1; in den Gesamtkosten
sind 14 T€ KEM-Mittel enthalten.
1) Die Bund-Länder-Gemeinschaftsinitiative „Soziale Stadt“ hat u. a. zum Ziel, der sozialräumlichen Polarisierung in den Städten Einhalt zu gebieten. Es handelt sich hierbei um Stadtteile, die wegen ihrer Sozialstruktur,
des Arbeitsplatzangebotes und Ausbildungsniveaus der Bewohnerinnen und Bewohner, der Qualität des baulichen Bestandes, der Ausstattung mit sozialer und kultureller Infrastruktur sowie des Zustandes des städtebaulichen Umfeldes erhebliche Defizite aufweisen.
Für den Einsatz der Fördermittel gelten die Städtebauförderungsrichtlinien. Wesentliche Voraussetzung für
die Förderung ist u. a. die Aufstellung eines gebietsbezogenen integrierten stadtentwicklungspolitischen
Handlungskonzeptes.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss; Anpassung der zu erwartenden Einzahlungen
3) Kostenannahme
4) Städtebaufördermittel, Programm „Soziale Stadt“ (55% Förderquote)
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Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
00018
Bund-Länder Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren; Nördliche Altstadt“,
Altstadt ans Wasser
Im konsumtiven Ansatz sind Mittel für das Einzelhandelsgutachten enthalten. Die Ansätze für die Umgestaltung
Hauptmarkt (Maßnahmennummer 00040) und Obstmarkt (Maßnahmennummer 00654) wurden ausgegliedert.
Mehreinzahlungen berechtigen zu Mehrauszahlungen.
1) Das Bund-Länder-Innenstadtprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ zielt auf die Stärkung von zentralen Versorgungsbereichen ab. Es werden Maßnahmen gefördert, die zur Erhaltung und Entwicklung dieser
Bereiche als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben beitragen.
Folgende Maßnahmen sind geplant:
- Aufwertung des öffentlichen Raumes insbesondere Umgestaltung Haupt- /Obstmarkt, Altstadt ans Wasser
- Instandsetzung und Modernisierung von das Stadtbild prägenden Gebäuden
- Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken und mindergenutzten Gebäuden
- Citymanagement und Beteiligung von Nutzungsberechtigten und von deren Beauftragen im Sinne
§ 128 BauGB sowie von Immobilien- und Standortgemeinschaften
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss; Anpassung der zu erwartenden Einzahlungen
3) Kostenannahme
4) Städtebaufördermittel, Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (55% Förderquote)
00020
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“ – generelle Sanierungsmaßnahmen
Aus den Mitteln "Stadtumbau West" werden verschiedene Maßnahmen finanziert; z.B. Heinickeplatz mit Umfeld,
Kosten des Quartiersbüros und der Umbau des Stadtteilparks Eberhardshof (Quellepark).
1) Vor dem Hintergrund des wirtschaftlichen Strukturwandels und insbesondere der Quelle-Insolvenz beschloss
der Stadtrat am 03.02.2010 als Voraussetzung für die Festsetzung eines Sanierungsgebietes für das Gebiet
Weststadt, die Durchführung vorbereitender Untersuchungen gem. § 141 BauGB.
Anders als bei den zeitlich begrenzt erhöht bezuschussten strukturwirksamen Maßnahmen muss sich die
Stadt Nürnberg im Förderprogramm „Stadtumbau-West“ bei weiteren Sanierungsmaßnahmen gemäß den
vorbereitenden Untersuchungen mit Kofinanzierungsmitteln in Höhe von 40 % beteiligen.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss; Anpassung der zu erwartenden Einzahlungen
3) Kostenannahme
4) Mittel aus dem Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“ (53% Förderquote)
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Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
00021
Stadterneuerungsgebiet Kraftshof
1) Das Bayerische Städtebauförderungsprogramm ist wegen seiner einfacheren Konditionen als ergänzendes
landeseigenes Programm vor allem für den ländlichen Raum konzipiert. Es umfasst ausschließlich Landesfinanzhilfen. Kraftshof zählt zu den kleinen, dörflich strukturierten Ortsteilen der Stadt Nürnberg im
Knoblauchsland. Um die Aufenthaltsqualität der Ortsmitte zu erhöhen, sind unter anderem die Pflanzung von
Bäumen sowie die Schaffung von Sitzmöglichkeiten geplant. Außerdem werden die Straßen und Plätze im
Bereich des Ensembles mit in die Planung einbezogen.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss; Anpassung der zu erwartenden Einzahlungen;
3) Kostenannahme
4) Mittel aus dem „Bayerischen Städtebauförderungsprogramm“ (56% Förderquote)
00106
Ertüchtigung der U-Bahn mit BOS-Digitalfunk
- Von den Gesamtkosten trägt Nürnberg 88 % und Fürth 12 %; der Anteil der Stadt Fürth wird konsumtiv veran-
schlagt und im Vollzug eingezogen. -
1) Im Zuge der geplanten Einführung des Digitalfunks ist auch die Ertüchtigung der U-Bahn Nürnberg/Fürth mit
BOS-Digitalfunk erforderlich. Damit soll die Kommunikation bei Einsätzen im Bereich des U-Bahn-Netzes
durch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Polizei, Rettungsdienste und Feuerwehr) sichergestellt werden.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenschätzung
4) Kostenerstattung der Infra Fürth für die auf das Stadtgebiet Fürth entfallenden Maßnahmen.
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Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
00107, 00108, 00687
U-Bahn 3 Südwest, Rothenburger Straße - Gebersdorf
- BA 2.2 wird unter MIP-Nr. 687 veranschlagt.-
- Bei Einsatz von Stellplatzgeldern Verringerung der städtischen Mittel. -
- Bauabschnitt 2.1 bis Großreuth b. Schw. 2014 - 2019.-
- Ab 2011 enthalten die städtischen Mittel an SÖR zu zahlende, aktivierbare Sondernutzungsgebühren. -
1) Im ersten Bauabschnitt der U3 Südwest wurden die Bahnhöfe Sündersbühl und Gustav-Adolf-Straße erstellt
und 2008 in Betrieb genommen. Der U3-Ast soll mit den Bahnhöfen Großreuth bei Schweinau, Kleinreuth bei
Schweinau und Gebersdorf verlängert werden.
Der Bauabschnitt 2.1 der U3 SW (Gustav-Adolf-Straße – Großreuth bei Schweinau) ist in Bau und soll 2019
fertiggestellt werden, siehe hierzu MIP-Nr. 107.
Für den Bauabschnitt 2.2 (Kleinreuth bei Schweinau – Gebersdorf) wurde ein separater MIP-Ansatz geschaffen. Beginn Vorwegmaßnahmen in 2017, Baubeginn vss. in 2018.
Der Betrieb soll mit einem automatischen System (AGT) erfolgen, siehe hierzu MIP-Nr. 111.
Sowohl Busbahnhof als auch Betriebshof werden mit einem niedrigeren Fördersatz gefördert. Die Förderquote für die Gesamtmaßnahme reduziert sich daher um rd. 2 Prozentpunkte auf rd. 70 %.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss; daneben reduzierter Ansatz investiver Einzahlungen bei
Maßnahme 107 wegen geringerer Förderquote.
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen von Bund und Land (GVFG und BayÖPNVG).
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Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
00111
U-Bahnlinien U2 und U3: Automatisches Betriebssystem
- Ursprüngliche Finanzierung nominell 80/20 % = 72/28 % real. -
1) In der Nürnberger U-Bahn wurde zunächst im BA 1 der U3 und im Innenbereich der U2 ein automatisches
Betriebssystem (AGT) realisiert, wobei auf der U2 zunächst weltweit erstmalig ein Mischbetrieb stattfand. Die
Inbetriebnahme erfolgte im Juni 2008. Anfang 2010 wurden die Außenäste der U2 auf automatischen UBahnbetrieb umgestellt, so dass seitdem auf der U2 und der U3 die U-Bahn automatisch fährt.
Auch auf den weiteren Neubauabschnitten der U3 (BA 2 und BA 3) wird das automatische U-Bahnbetriebssystem realisiert.
2) keine
3) Kostenberechnung
4) Zuweisungen von Bund und Land (GVFG und BayÖPNVG).
00613
Bauzeitzinsen Erneuerungsmaßnahmen
1) Bauzeitzinsen werden für über den Jahresabschluss hinweg nicht aktivierte Anlagen im Bau berechnet.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
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Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
00620
U1-Bahnhof Muggenhof: Generalsanierung
1) Der U-Bahnhof Muggenhof erstreckt sich in Hochlage in Ost-West-Richtung über der Kreuzung Fürther-/
Adolf-Braun-/ Sigmundstraße. Er ist seit 1970 in Betrieb und muss nunmehr dringend generalsaniert werden.
Die Außenfassade zeigt gravierende Schäden. Die aus Leichtbeton hergestellten Attikaplatten sind am Ende
ihrer Lebensdauer angelangt und nicht mehr instandzusetzen. Im Sommer 2013 wurde ein Sicherheitsnetz
an der Fassade gespannt, um ein Herunterfallen von Betonteilen zu verhindern.
Durch die Erneuerung der Attikaplatten ist es unumgänglich die Fassadengläser auszubauen und durch eine
neue Fassadenkonstruktion zu ersetzen und ggf. das Tragsystem zu ertüchtigen.
Die Generalsanierung umfasst somit die Erneuerung der Attikaplatten in Verbindung mit einer neuen Glasfassade über das gesamt Bahnhofsbauwerk inkl. Treppenaufgänge, die Beseitigung der festgestellten Schäden an der Betonkonstruktion und eine Revitalisierung des gesamten Bahnhofs, d.h. der Bahnhof inkl. der
unterirdischen Zugänge soll freundlicher und heller werden sowie mit einem verbesserten Leitsystem (inkl.
Blindenleitsystem) ausgestattet werden.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenschätzung
4) keine
00630
Gibitzenhof/Steinbühl-West, generelle Sanierungsmaßnahme
1) In dem Gebiet Gibitzenhof/Steinbühl West besteht Handlungsbedarf in den Bereichen energetische Sanierung, Vermehrung und Aufwertung der Grün- und Freiflächen – auch im Zusammenhang mit und zur Vorbereitung des geplanten Ausbaus des Frankenschnellweges –, Ausbau der Infrastruktur in Hinblick auf Verkehr,
Bildung, Chancengleichheit und Integration.
Das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ hat zum Ziel, Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf
nach Maßgabe der Städtebauförderungsrichtlinien zu unterstützen. Dabei wird ein integrierter Ansatz verfolgt,
der ein dementsprechend umfassendes Gesamtkonzept erfordert.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss; Anpassung der zu erwartenden Einzahlungen
3) Kostenannahme
4) Städtebaufördermittel, Programm „Soziale Stadt“ (56% Förderquote)
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Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
00687
U-Bahn 3 Südwest, Großreuth bei Schweinau – Gebersdorf
Siehe hierzu unter 00107.
00715
Ausweitung Stadtumbau West: Weststadt
Gegenseitig deckungsfähig mit Maßnahme-Nr. 716 (Soziale Stadt: Altstadt Süd).
1) Das Stadterneuerungsgebiet Weststadt wurde um die Bereiche zwischen Sielstraße/Paumgartnerstraße und
Plärrer erweitert. Die Finanzmittel der bestehenden MIP-Ansätze "Stadtumbau West - Strukturprogramm"
und "Stadtumbau West " sind abschließend festen Projekten zugeordnet (z.B. Kulturwerkstatt, Kinder- und
Jugendhaus mit Aktivspielplatz, Heinickeplatz, Leiblsteg, Quelle-Park). Im erweiterten Gebiet zeichnen sich
zusätzliche Handlungsbedarfe ab (z.B. Grün- und Freifläche „Maxgrün“, Neugestaltung Plärrer, Umsetzung
von INSEK-Konzeptbausteinen wie der „Stadtidee Fürther Straße“). Der zusätzliche MIP-Ansatz dient der Bereitstellung des für eine Bezuschussung geeigneter Projekte erforderlichen städtischen Eigenanteils.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss; Anpassung der zu erwartenden Einzahlungen
3) Kostenannahme
4) Städtebaufördermittel, Programm „Stadtumbau West“ (53% Förderquote)
00716
Soziale Stadt: Altstadt Süd
Gegenseitig deckungsfähig mit Maßnahme-Nr. 715 (Ausweitung Stadtumbau West: Weststadt).
1) Die gesamte Altstadt ist ein Gebiet mit einer hohen Erwartungshaltung. Gefördert wird das Gebiet AltstadtSüd aus dem Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“. Das Programm hat zum Ziel, Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf nach Maßgabe der Städtebauförderungsrichtlinien zu unterstützen. So werden bei
baulichen Maßnahmen, wie beispielsweise der geplanten Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes einschließlich eines Übergangs zu den gegenüberliegenden Straßenbahnhaltestellen oder der Aufwertung des Stadtgrabens, verstärkt gestalterische wie auch klimatische Aspekte berücksichtigt. Neben diesen Projekten gibt
es ca. 17 weitere Maßnahmen, die im Gebiet Altstadt-Süd umgesetzt werden sollen.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss; Anpassung der zu erwartenden Einzahlungen
3) Kostenannahme
4) Städtebaufördermittel, Programm „Soziale Stadt“ (56% Förderquote)
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Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
00755
Marientorgraben 11, Sanierung der WC-Anlagen
1) Primäres Ziel ist eine bedarfsgerechte Anzahl von Damen- und Herrentoiletten in jedem Geschoss zur Verfügung zu stellen. Davon betroffen sind die Toilettenanlagen vom Erdgeschoss bis zum 5. Obergeschoss.
Dies wird durch den Abbruch der bestehenden leichten Trennwände und den Einbau von gipskartonbeplankten Metallständerwänden mit neuer Raumaufteilung in den Sanitärbereichen der einzelnen Geschosse erreicht.
Dabei sollen das Rohrnetz für Wasser und Abwasser sowie die Heizleitungen erneuert und Heizkörper eingebaut werden. Auch sollen eine energieeffiziente Lüftungsanlage mit zentralem Abluftgerät und Nachströmung eingebaut sowie Boden- und Wandfliesen, Sanitärobjekte und Sanitärwände erneuert werden.
Bei der Sanierung der WC-Räume sollten die Forderungen laut Brandschutzkonzept bereits mit umgesetzt
werden.
2) Neue Maßnahme.
3) Projekt-Freeze (Ältestenrat und Finanzausschuss vom 16.03.2016).
4) KIP-Zuschuss für die Herstellung einer barrierefreien Toilette (im Erdgeschoss).
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Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
00766
Soziale Stadt: Langwasser
1) Im Jahr 2015 wurde das Stadtteilentwicklungskonzept INSEK Südost in einem intensiven und umfassenden
Prozess erarbeitet. Es enthält zahlreiche Handlungsempfehlungen und -ansätze um den Stadtteil Langwasser zukunftsfähig zu gestalten und einer negativen Entwicklung, wie sie aus den Daten des Statistischen Amtes beispielsweise hervorgeht wirksam entgegenzutreten.
Am 16.12.2015 hat der Stadtrat im Rahmen des INSEKs Südost die Verwaltung mit Beschluss beauftragt, die
Ausweisung von Stadterneuerungsgebieten in Langwasser zu prüfen und voranzubringen.
Die für die Maßnahme „Gemeinschaftshaus Langwasser 2. + 3. BA“ (12) bereitgestellten Fördergelder wurden direkt bei der Maßnahme veranschlagt.
2) Neue Maßnahme
3) Kostenannahme für eine Dauer von 10-12 Jahren. Seitens der Regierung von Mittelfranken wird eine Aufnahme in das Programm "Soziale Stadt" in Aussicht gestellt. Dafür ist es notwendig auch im MIP die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Damit können Fördermittel für einen wichtigen Schwerpunktbereich der Stadtentwicklung Nürnbergs generiert werden. Grundvoraussetzung ist aber, dass die Stadt die
hierzu notwendigen Eigenmittel bereit stellt.
4) Der Bund-Länder-Anteil beträgt 60 % der förderfähigen Kosten, der städtische Anteil beläuft sich auf 40 %.
Da die Gesamtkosten der Maßnahmen auch nicht förderfähige Kosten enthält, beträgt im MIP der BundLänder-Anteil 56 %, der städt. Eigenanteil 44 %.
00792
Umbauten für Umzüge Bauhofareal
1) Aufgrund des beabsichtigten Auszuges von SÖR werden im Bauhofareal genutzte Räume frei. Bevor ein
Neubezug durch andere Dienststellen erfolgt, sind verschiedene bauliche Sanierungen und Umbauten der
Räume notwendig.
Eine Entscheidung über die konkreten Raumverteilungen an die Dienststellen und die damit notwendigen
Umbauarbeiten soll im Rahmen einer Referentenbesprechung erfolgen.
2) Neuaufnahme
3) Kostenannahme
4) keine
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