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E.2 Ertragslage

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E.2 Ertragslage Zur Beurteilung der Ertragslage wird auf das ordentli￾che Ergebnis abgestellt. Dieses errechnet sich aus den ordentlichen Erträgen: • Steuererträge, • Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstige Transfererträge, • Erträge aus Leistungsentgelten, • Erträge aus Kostenerstattungen und Kosten￾umlagen, • Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigen￾leistungen und Bestandsveränderungen den ordentlichen Aufwendungen: • Personal- und Versorgungsaufwendungen, • Sachaufwendungen und Abschreibungen, • Transferaufwendungen, • Sonstige ordentliche Aufwendungen und den Finanzerträgen und -aufwendungen (= Finanzergebnis). Die genannten Erträge und Aufwendungen fallen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäfts- beziehungswei￾se Verwaltungstätigkeit an. Sie sind planbar und meist regelmäßig wiederkehrend. Außerordentliche Erträge und Aufwendungen, die unregelmäßig anfallen und/oder periodenfremd sind, bleiben außer Betracht. Einer Analyse insbesondere der ordentlichen Erträge und Aufwendungen kommt besondere Bedeutung zu, da bei einer Gegenüberstellung beider Zahlen die Leis￾tungsfähigkeit einer Kommune in Bezug auf die De￾ckungsfähigkeit ihrer Aufwendungen aus den Erträgen beurteilt werden kann. Für das Haushaltsjahr 2019 wird das folgende ordentli￾che Ergebnis geplant (Anmerkung: Aufgrund der hohen Aggregationsebene der Zahlen entstehen Rundungsdif￾ferenzen, die nicht korrigiert werden): In der Haushaltsplanung 2019 ist als ordentliches Er￾gebnis ein geringer Überschuss von 0,1 Mio. € ausge￾wiesen, 28,2 Mio. € weniger als in der Haushaltspla￾nung 2018. Im Vergleich zur Vorjahresplanung steigen die ordentli￾chen Erträge um 40,7 Mio. € oder 2,0 % an. Die or￾dentlichen Aufwendungen nehmen dagegen um 69,2 Mio. € oder 3,5 % zu. Als Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit errechnet sich ein Überschuss in Höhe von 19,2 Mio. €. Das Finanzergebnis liegt in etwa auf dem Niveau der Vorjahresplanung bei einem Fehlbetrag in Höhe von circa 19 Mio. €. In der nachfolgenden Grafik wird die Entwicklung der ordentlichen Erträge und Aufwendungen seit dem Jahr 2005 dargestellt: Plan Plan Ist (in T€) 2019 2018 2017 Ordentliche Erträge -2.062.189 -2.021.457 -2.006.160 + Ordentliche Aufwendungen 2.042.953 1.973.768 1.949.336 = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit -19.236 -47.689 -56.824 + Finanzergebnis 19.088 19.311 26.849 = ordentliches Ergebnis -148 -28.378 -29.975 16 Über den Zeitraum 2005 bis 2019 hinweg liegen - mit Ausnahme der Jahre 2010 und 2014 - die ordentlichen Erträge über den ordentlichen Aufwendungen, mit der Folge, dass sich jeweils ein positiver Aufwandsde￾ckungsgrad über 100 % errechnet. Die Grafik zeigt im Jahr 2010 den Sondereffekt „Son￾dervermögen Klinikum“. Das Verhältnis zwischen or￾dentlichen Erträgen und Aufwendungen ergibt dadurch einen rechnerischen Aufwanddeckungsgrad von 93,8 %. Da in dieser Betrachtung jedoch nur die or￾dentlichen Erträge und Aufwendungen betrachtet wer￾den, bei der Auflösung des Sondervermögens jedoch ordentliche und außerordentliche Positionen betroffen waren, ist an dieser Stelle ein direkter Vergleich mit den Werten der anderen Jahre nicht möglich. In den folgenden Ausführungen werden zur Beurteilung der Ertragslage die Ertrags- und Aufwandsposten aus dem ordentlichen Ergebnis einer näheren Betrachtung unterzogen. 17 E.2.1 Steuererträge Die Ansätze der Steuererträge basieren im Wesentli￾chen auf den Ergebnissen der Steuerschätzungen vom November 2018. Ein Risiko bei allen Steuerertragsarten ist und bleibt wie in den Vorjahren die konjunkturelle Entwicklung in der Eurozone und Deutschland. Die Steuererträge steigen in der Planung 2019 gegen￾über der Vorjahresplanung um 5,1 % oder 49,2 Mio. €. Die Gewerbesteuer ist mit geplanten 484,0 Mio. € oder einem Anteil von 47,4 % an den Steuererträgen mit Abstand die wichtigste Steuerertragsquelle. Der Ansatz für 2019 wurde gegenüber dem Vorjahresplanwert um 15,0 Mio. € erhöht. Ab dem Jahr 2018 wurde der Hebe￾satz von 447 um 20 Prozentpunkte auf 467 angehoben, was zu jährlichen geplanten Mehrerträgen in Höhe von 20 Mio. € führt. Der Gewerbesteueransatz ist trotz sorgfältiger Planung dennoch immer mit besonderen Risiken im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung verbunden. Deutlich in den Planwerten zulegen kann abermals der sogenannte „Gemeindeanteil an der Einkommenssteu￾er“ mit erwarteten 324,7 Mio. €. Dieser steigt gegen￾über dem Vorjahresplanwert um 23,7 Mio. € oder 7,9 %. In der Berechnung wurden Mindereinahmen aufgrund des geplanten Familienentlastungsgesetz berücksichtigt. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer steigt in 2019 im Vergleich zum Vorjahr um rund 9,0 Mio. €. Die An￾satzerhöhung gegenüber dem Vorjahr erfolgte aufgrund eines geänderten Verteilungsmodus (ab 2019 mehr Umsatzsteuer, weniger KdU-Erstattung) und wäre ohne die negative Steuerschätzung (- 2,08 %) noch höher ausgefallen. Der Umsatzsteuer-Härteausgleich ist ab dem Jahr 2018 entfallen. Der Grundsteuer B Hebesatz wurde ab 2018 von 535 % um 20 Prozentpunkte auf 555 % erhöht, was zu jährlichen geplanten Mehreinnahmen in Höhe von rd. 6 Mio. € führt. Die Hunde- und Zweitwohnungssteu￾er wurde an die letzten Rechnungsergebnisse ange￾passt. Die Zweitwohnungssteuer wurde wegen einer Satzungsänderung und dem Wegfall von Sonderfakto￾ren aus 2017 (Nachholungen) gegenüber dem Istwert 2017 um 207 T€ gesenkt. Auf der folgenden Seite finden Sie eine grafische Dar￾stellung der Entwicklung der Steuererträge seit 1999. Die erste Tabelle zeigt die Entwicklung der absoluten Werte in den einzelnen Steuerarten. Bei einer Indexie￾rung der Werte mit dem Basisjahr 1999 zeigen sich deutliche Unterschiede. Danach sind die Steuern ins￾gesamt um circa 80,2 % gestiegen. Obgleich sie von der absoluten Höhe für Nürnberg eher nachgeordnete Bedeutung hat, ist die Umsatzsteuer, gemessen am Index, am stärksten gestiegen. Dies ist auch auf Son￾dereffekte zurück zu führen. Plan Plan Ist (in T€) 2019 2018 2017 Grundsteuer A -280 -270 -295 Grundsteuer B -121.300 -120.000 -115.170 Gewerbesteuer -484.000 -469.000 -446.791 Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer -324.700 -301.000 -297.361 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer -88.800 -79.760 -64.277 Umsatzsteuer Härteausgleich 0 0 -1.180 Hundesteuer -1.800 -1.650 -1.746 Zweitwohnungssteuer -750 -800 -957 insgesamt -1.021.630 -972.480 -927.777 18 19 E.2.2 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstige Transfererträge Die Planungen der Erträge aus Zuweisungen und Zu￾schüssen und der sonstigen Transfererträge liegen mit 504,0 Mio. € um 1,2 % über der Vorjahresplanung. Die Steigerung geht überwiegend auf die Schlüsselzu￾weisungen zurück. Die Erhöhung wurde auf der Basis der 2018er Zuweisung errechnet, nachdem das Spit￾zengespräch zum kommunalen Finanzausgleich, in dem der einheitliche Grundbetrag festgelegt wird, erst im Januar 2019 stattfindet. Die übrigen Ansätze bewegen sich im Rahmen der planmäßigen Fortschreibung. Plan Plan Ist (in T€) 2019 2018 2017 Zuweisungen und Zuschüsse -497.812 -492.405 -473.890 davon: Schlüsselzuweisungen vom Land -221.000 -217.000 -200.337 Zuweisung zum Verwaltungsaufwand -18.393 -18.222 -18.253 Zuweisungen Land Grunderwerbssteuer -32.000 -32.000 -31.028 Einkommensteuerersatz (Familienleistungsausgleich) -22.500 -22.000 -21.818 Zuweisungen Land -24.962 -23.768 -23.668 Zuweisungen vom Land (Belastungsausgleich Hartz IV) -10.000 -10.000 -12.655 Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) -61.228 -62.379 -56.912 Zuweisung für Schulbetrieb/Beförderung -90.943 -91.029 -87.610 Sonstige Zuweisungen, Zuschüsse und Spenden -16.786 -16.007 -21.609 Sonstige Transfererträge -6.193 -5.854 -5.960 davon: Leistungen von Sozialleistungsträgern außerhalb von Einrichtungen -1.260 -1.168 -1.597 Sonstige Ersatzleistungen außerhalb von Einrichtungen -211 -325 -264 Kostenbeiträge, Aufwendungsersatz und Kostenersatz in Einrichtungen -1.624 -1.618 -1.530 Leistungen von Sozialleistungsträgern in Einrichtungen -994 -733 -1.018 Sonstige -2.104 -2.010 -1.551 insgesamt -504.005 -498.259 -479.850 20 E.2.3 Erträge aus Leistungsentgelten Die Leistungsentgelte unterscheidet man in öffentlich￾rechtlich und privatrechtlich erhobene Entgelte. Insgesamt steigen die Leistungsentgelte der Stadt Nürnberg um 6,2 Mio. € gegenüber dem Plan 2018 auf 121,2 Mio. € an, wobei auf die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte 5,9 Mio. € (+ 8,2 %) und die privat￾rechtlichen 273 T€ (+ 0,6 %) entfallen. Der Anstieg bei den Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzung (0,95 Mio. €) ist auf den Ausbau der Plätze in der Schulkinderbetreuung in Verbindung mit den Ge￾bührenerhöhungen in kommunalen Kindertageseinrich￾tungen zurückzuführen. Mit dem Ausbau der genehmigten Plätze und der Ge￾bührenerhöhung in der Inobhutnahme steigen die Er￾träge aus Wohn- und Verpflegungsgebühren für die Inobhutnahme im Vergleich zum Vorjahresplanwert an. Die öffentlich-rechtlichen Eintrittsgelder werden mit 1,2 Mio. € höher veranschlagt. Dies ist insbesondere auf die Gebührenerhöhung im Tiergarten zurückzufüh￾ren. Der erneute Anstieg in den sonstigen öffentlich￾rechtlichen Erträgen ist auf den Ausbau der Verpfle￾gung in den Kindertagesstätten zurückzuführen. Die übrigen Ansätze bewegen sich im Rahmen der planmäßigen Fortschreibung. Plan Plan Ist (in T€) 2019 2018 2017 Öffentlich-rechtliche -78.160 -72.227 -68.440 davon: Verwaltungsgebühren -19.734 -19.540 -19.925 Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzung -25.067 -24.117 -22.125 Bestattungsgebühren -3.000 -3.000 -3.008 Wohn- und Verpflegungsgebühren -6.328 -5.070 -4.781 Eintrittsgelder -10.549 -9.365 -9.948 Sonstige -13.482 -11.135 -8.653 Privatrechtliche -43.046 -42.773 -44.548 davon: Erträge aus Verkauf -3.783 -3.628 -3.748 Miet-/Pachterträge -17.659 -17.866 -17.956 Erbbauzinsen -2.949 -2.915 -2.992 Ersatzleistungen -2.469 -2.433 -3.366 Eintrittsgelder -1.308 -1.296 -1.661 Teilnehmerbeträge -5.346 -5.221 -5.564 Sonstige -9.532 -9.414 -9.261 insgesamt -121.206 -115.000 -112.988 21 E.2.4 Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen Mit einem Planwert von 311,4 Mio. € sinken in der Planung 2019 die Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen im Vergleich zur Vorjahresplanung um 23,3 Mio. € oder 7,0 %. Dies ist insbesondere auf die folgenden Entwicklungen zurückzuführen: • Die Erstattungen vom Bund werden um 15,5 Mio. € niedriger geplant. Davon entfallen 11,4 Mio. € auf die Kosten der Unterkunft (SGB II). Mit rd. 9,1 Mio. € wirkt sich der neue Verteilungsmodus von Bundesmitteln aus (ab 2019 mehr Umsatz￾steuer, weniger KdU-Erstattung). Weitere 2,1 Mio. € sind geplant, da sich die Anzahl der Leistungsempfänger zuletzt rückläufig entwickelt hat und entsprechend weniger Kosten zur Erstat￾tung anfallen. Die Grundsicherung wird vollständig vom Bund refinanziert und ist mit 4,0 Mio. € unter dem Vorjahr geplant. • Die Erstattungen vom Freistaat Bayern erhöhen sich um 3,7 Mio. €. Diese Entwicklung ist im We￾sentlichen auf Leistungen nach dem Asylbewerber￾leistungsgesetz zurückzuführen, die im Vorjahrs￾plan um 30 Mio. € reduziert worden waren und die in voller Höhe vom Freistaat übernommen werden. • Die Erstattungen vom Bezirk gehen um 7,3 Mio. € zurück. Dies ist auf den Übergang der Hilfe zur Pflege und einem Teil der Leistungsbezieher in der Hilfe zur Gesundheit zurückzuführen, die in 2018 vorübergehend gegen Erstattung noch an die Stadt Nürnberg delegiert waren und in 2019 nun direkt vom Bezirk verausgabt werden. • Die Position Zweckverbände/kommunale Sonder￾rechnung ist um 1,4 Mio. € niedriger geplant. Dies Plan Plan Ist (in T€) 2019 2018 2017 Bund -126.340 -141.867 -123.372 Land -83.525 -79.846 -98.867 Gemeinden und Gemeindeverbände -17.955 -17.546 -19.087 Bezirk (Sozialleistungen) -16.904 -24.192 -28.931 Zweckverbände und kommunale Sonderrechnungen -37.372 -38.723 -42.859 Eigenbetrieb NüSt -290 -390 -229 Eigenbetrieb ASN -719 -736 -802 Kommunalunternehmen Klinikum -3.418 -6.347 -6.665 Eigenbetrieb SUN -1.636 -1.675 -1.830 Eigenbetrieb NüBad -203 -448 -387 Eigenbetrieb FSN -132 -132 -146 Eigenbetrieb SÖR -1.919 -1.944 -2.010 Verwaltungskostenerstattungen (VKE) Eigenbetriebe -9.114 -9.128 -9.128 Private Unternehmen -11.230 -11.053 -12.190 Staatstheater Nürnberg -617 -662 -711 insgesamt -311.374 -334.689 -347.214 22 ist auf rückläufige Unterkunftskosten in städtischen Flüchtlingsunterkünften für anerkannte Flüchtlinge mit Leistungsanspruch nach SGB II zurückzufüh￾ren. 23 E.2.5 Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen Die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten fällt im Jahr 2019 um 2,3 Mio. € oder 4,6 % höher aus als im Vorjahr. Dies korrespondiert mit den durch neue Nettoinvestitionen steigenden Abschreibungen - soweit die Investitionen mit Zuwendungen finanziert wurden. Die Konzessionsabgaben steigen planmäßig um 2,0 Mio. € (5,1 %). Der Posten „Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstel￾lungen“ wird ab Haushaltsplan 2019 direkt bei den Sachaufwendungen, Transferaufwendungen und Sons￾tigen ordentlichen Aufwendungen ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um die buchungstechnische Abwicklung der Inanspruchnahme von Rückstellungen. Die Aktivierten Eigenleistungen werden entsprechend der MIP-Planung in den Ergebnishaushalt übernom￾men. Der Wert bleibt gegenüber 2018 nahezu konstant. Plan Plan Ist (in T€) 2019 2018 2017 Auflösung Sonderposten -52.785 -50.476 -51.399 Sonstige ordentliche Erträge -47.199 -46.540 -81.772 davon: Ordnungsrechtliche Erträge (Bußgelder) -483 -354 -649 Verzugs- und Beitreibungsentgelte -2.026 -2.026 -3.438 Erträge aus der Gewährung von Bürgschaften, Gewährverträge usw. -701 -701 -488 Ausgleichszahlungen -1.200 -1.500 -87 Konzessionsabgabe -41.000 -39.000 -38.923 Aktivierte Bauzeitzinsen -328 -328 -83 Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstellungen 0 -1.002 -6.180 Sonstiges -1.461 -1.629 -31.924 Aktivierte Eigenleistungen, Honorare -3.990 -4.013 -5.132 Bestandsveränderungen 0 0 -28 insgesamt -103.974 -101.029 -138.331 24 E.2.6 Personal- und Versorgungsaufwendungen Die Personal- und Versorgungsaufwendungen steigen insgesamt gesehen im Vergleich zu der Vorjahrespla￾nung um 50,7 Mio. € oder 8,2 % an. Von den Personal- und Versorgungsaufwendungen entfallen im Haushaltsjahr 2019 570,6 Mio. € oder 85,2 % (Vorjahr 528,6 Mio. € oder 85,3 %) auf die Per￾sonalaufwendungen (= Aufwendungen für aktive Mitar￾beiterinnen und Mitarbeiter) und 99,5 Mio. € oder 14,8 % (Vorjahr: 90,8 Mio. € oder 14,7 % auf die Ver￾sorgungsaufwendungen (= Aufwendungen für Versor￾gungsempfänger). Einzeln betrachtet entwickeln sich die Personal- und Versorgungsaufwendungen wie folgt: Ausgehend vom Planwert 2018 ist bei den Personal￾aufwendungen mit den folgenden Entwicklungen zu rechnen: Lässt man die Rückstellungsbuchungen außer Betracht, so steigen die Personalaufwendungen im Jahr 2019 um 23,3 Mio. € oder 4,7 % gegenüber dem Vorjahresplan. Diese Steigerung ist neben den Stellen￾schaffungen 2018 und 2019 vor allem auf die Tarifer￾höhungen bei den Beschäftigten (+ 3,09 % ab April 2019) und die Besoldungserhöhungen bei den Beam￾ten (geschätzt + 3,00 % ab Januar 2019) zurückzufüh￾ren. Plan Plan Ist (in T€) 2019 2018 2017 insgesamt 670.109 619.457 607.444 Personalaufwendungen Plan Plan Ist (in T€) 2019 2018 2017 Bezüge und Vergütungen 433.187 416.342 388.794 davon: Beamte (ohne Lehrkräfte) 87.460 82.307 79.113 Beamte-Lehrkräfte 78.337 76.582 74.393 Arbeitnehmer 258.056 249.142 226.841 Sonstige Vergütungen 9.334 8.311 8.447 Beiträge zu Versorgungskassen 19.894 19.162 17.475 Beiträge zur gesetzlichen Sozialver￾sicherung und pauschalierte Lohnsteuer 53.420 47.878 45.967 Beihilfen und Unterstützungsleistungen 9.668 9.511 7.763 Rückstellungen 54.448 35.743 54.042 davon: Sonstige Rückstellungen für Aktive -1.873 -4.845 -5.523 Zuführung/Auflösung Pensionsrückstellung 47.837 34.080 51.167 Zuführung/Auflösung Beihilferückstellung 8.484 6.508 8.398 insgesamt 570.617 528.636 514.041 25 Die Rückstellungszuführungen bzw. -auflösungen für die aktiven Beamtinnen und Beamten fallen nach den aktuellen Berechnungen im Jahr 2019 um 18,7 Mio. € oder 52,3 % höher aus als in der Vorjahresplanung, da im Vorjahresplan keine Besoldungserhöhungen bei der Berechnung der Pensions- und Beihilferückstellungen bei den aktiven Beamten zu berücksichtigen war. Künf￾tig soll bei den Rückstellungen jeweils die Tarifsteige￾rung des Folgejahres berücksichtigt werden. Diese angenommene Erhöhung der Aktivbezüge führte auch zu der Anhebung der Rückstellungsplanwerte in 2019. Aufgrund von Unwägbarkeiten bei der Planung (wie zum Beispiel bei der Anzahl der Sterbefälle, der Ein￾und Austritte von Beamten/innen bei der Stadt etc.) sind die Planansätze dieser Rückstellungen immer mit Unsicherheiten behaftet. Für das Haushaltsjahr 2019 werden die Versorgungs￾aufwendungen wie folgt geplant: Die Versorgungsaufwendungen steigen gegenüber dem Vorjahresplan um 8,7 Mio. € beziehungsweise 9,5 % auf 99,5 Mio. € an. Versorgungsaufwendungen Plan Plan Ist (in T€) 2019 2018 2017 Beamte (inklusive Lehrkräfte) 89.139 85.906 83.164 Arbeitnehmer 8.652 9.041 9.049 Beihilfen für Versorgungsempfänger 14.400 13.700 13.076 Neutralisation Versorgung und Beihilfen -108.744 -104.976 -101.868 Rückstellungen 96.045 87.150 89.982 davon: Zuführung/Auflösung Pensionsrückstellung 82.400 74.062 78.320 Zuführung/Auflösung Beihilferückstellung 13.645 13.088 11.662 insgesamt 99.492 90.821 93.403 26 E.2.7 Sachaufwendungen und Abschreibungen Die Sachaufwendungen und Abschreibungen steigen im Vergleich zum Vorjahresplanwert insgesamt um 8,6 % oder 30,6 Mio. € auf 387,1 Mio. € an. Die Aufwendungen für Verbrauchsmittel und Ge￾brauchsgegenstände steigen um 5,2 Mio. € oder 82,5 % an. Ursächlich hierfür ist insbesondere eine Neuzuordnung der folgenden Geschäftsvorfälle zu diesem Posten: • 2,7 Mio. € für Bundesdruckereidokumente bei den Einwohnermeldeämtern (früher im Posten „Erstat￾tungen an Dritte“ ausgewiesen). • Aufgrund von Neuregelungen zum Ausweis von geringwertigen Wirtschaftsgütern wurden 2019 in Höhe von 2,5 Mio. € die Ansätze für Gebrauchsge￾genstände erhöht. Diese wurden in den Vorjahren im investiven Bereich nachgewiesen. Die Aufwendungen für Gebäudeunterhalt und -technik steigen um 6,5 Mio. €. Dies ist überwiegend auf Maß￾nahmen des mittelfristigen Investitionsplans zurückzu￾führen (4,6 Mio. €) sowie für Bauunterhalt von Schulen (1,7 Mio. €). Der Unterhalt für sonstiges Grundvermögen steigt um 1,8 Mio. €. Davon entfallen 0,5 Mio. € auf den Unterhalt für Grün-/Außenanlagen an Schulen und Horten, 0,6 Mio. € auf Unterhaltsmaßnahmen in der mittelfristi￾gen Investitionsplanung und 0,2 Mio. € auf den Bauun￾terhalt für Brunnen Die Aufwendungen für Gebäudereinigung, Müll, Kanal usw. werden um 9,1 Mio. € niedriger geplant. Die Ka￾nalbenutzungsgebühr für Straßen in Höhe von 10 Mio. € werden künftig bei den Erstattungen an SÖR ausgewiesen. Beim Posten „Erstattungen an Dritte“ wird in 2019 mit 13,9 Mio. € höheren Aufwendungen gerechnet, insbe￾sondere wegen höherer Erstattungen an den Eigenbe￾trieb SÖR in Höhe von 13,5 Mio. € (darin die 10 Mio. € Kanal). Die Erstattungen von Gemeinden für Heimun￾terbringung wurden 2019 aufgrund steigender Fallzah￾len um 1,3 Mio. € höher geplant. In dem Posten „Sonstiges“ sind insbesondere 5,5 Mio. € für die Sicherung von Ausgleichsflächen, die im Zuge der Bauleitplanung als Ausgleichsmaßnahmen Plan Plan Ist (in T€) 2019 2018 2017 Sachaufwendungen 276.232 249.106 248.693 davon: Verbrauchsmittel und Gebrauchsgegenstände 11.492 6.297 6.360 Strom, Gas, Wasser/Abwasser 23.178 22.521 20.390 Gebäudeunterhalt und -technik 47.342 40.846 33.417 Unterhalt sonstiges Grundvermögen 6.352 4.525 5.999 Gebäudereinigung, Müll, Kanal usw. 19.641 28.739 28.069 Lehrmittel, Schülerbeförderung, Tagespflege 27.519 26.273 21.612 Erstattungen an Dritte 135.073 121.170 117.492 Sonstiges 5.635 -1.265 15.354 Neutralisation Rückstellungen (Sachaufwendungen) 0 0 0 Abschreibungen 110.884 107.388 112.952 insgesamt 387.116 356.494 361.645 27 für die Fauna notwendig werden (siehe besonderer Artenschutz §§ 44 - 47 BNatSchG), vorgesehen. Aufgrund des weiterhin hohen Investitionsniveaus stei￾gen die Abschreibungen entsprechend der Fertigstel￾lung der Investitionsprojekte um 3,5 Mio. € oder 3,3 % auf 110,9 Mio. € an. 28 E.2.8 Transferaufwendungen Die Transferaufwendungen werden in Sozialtrans￾feraufwendungen (Transferaufwendungen Sozialbe￾reich) und weitere Transferaufwendungen unterteilt. Inhaltlich kann die Bezirksumlage den Sozialtransfer￾leistungen zugerechnet werden, da die Aufgaben￾schwerpunkte des Bezirks ebenfalls im Sozialbereich liegen. Aufgrund der finanziellen Bedeutung wird die Bezirksumlage jedoch eigenständig ausgewiesen. Plan Plan Ist (in T€) 2019 2018 2017 Transferaufwendungen Sozialbereich (direkt) 533.756 549.056 547.346 davon: Zuschüsse an soziale Einrichtungen (gesetzlich/vertraglich - Art. 1/4) 130.858 122.388 119.732 Zuschüsse an soziale Einrichtungen (freiwillig - Art. 5) 17.479 16.986 16.816 Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter (SGB XII) 63.520 67.700 62.459 Hilfe zur Pflege (SGB XII) 775 7.944 7.200 Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 10.295 12.885 15.067 Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen 6.511 10.748 8.857 Familien- und Jugendhilfe 88.574 89.425 84.317 Asylbewerberleistung. (HLU und andere Hilfen) 72.654 68.455 88.707 Alg II, vor allem Kosten der Unterkunft (SGB II) 136.057 145.840 138.059 Bildungs- und Teilhabepaket 6.943 6.560 6.048 Sonstiges 90 125 84 Bezirksumlage 198.960 183.100 166.767 Weitere Transferaufwendungen 134.795 149.628 132.729 davon: Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustausgleiche) 57.467 54.636 50.252 Verlustausgleiche Eigenbetriebe und verbundene Unternehmen 10.993 25.696 9.782 Gewerbesteuerumlage 66.335 69.296 71.182 Zuführungen zu Rückstellungen 0 0 1.513 Neutralisation Rückstellungen (Transfera.) -1.043 -4.166 -280 insgesamt 866.468 877.618 846.562 Sozialtransfer￾aufwendungen Sozialleistungen, Zuschüsse an soziale Einrichtungen Weitere Trans￾feraufwendungen Weitere Zuschüsse und Zuweisungen, Verlustausgleiche, Gewerbesteuerumla￾ge, Krankenhaus￾umlage Bezirksumlage 29 Die Transferaufwendungen gehen insgesamt um 11,2 Mio. € oder 1,3 % leicht zurück. Mit einem Anteil von 42,4 % an den ordentlichen Aufwendungen sind die Transferaufwendungen neben den Personal- und Ver￾sorgungsaufwendungen (Anteil von 32,8%) der größte Kostenblock innerhalb der ordentlichen Aufwendungen. Transferaufwendungen Sozialbereich Die Sozialtransferaufwendungen umfassen die klassi￾schen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu tragen hat, wie beispielsweise die Kosten der Unterkunft im SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen. Hinzu kommen die Zuschüsse an soziale Einrichtungen, ins￾besondere an die freien Träger der Kindertagesstätten. Diese Teilmenge der Transferaufwendungen repräsen￾tiert mit einem Volumen von 534 Mio. € mehr als ein Viertel der gesamten ordentlichen Aufwendungen. Gedanklich hinzu addieren sollte man an dieser Stelle noch die Bezirksumlage, die aufgrund der Aufgaben￾schwerpunkte des Bezirks im Wesentlichen ebenfalls aus Sozialausgaben besteht. Zusammen stellen diese Positionen mit insgesamt 732,7 Mio. € circa 35,9 % der Gesamtaufwendungen des Nürnberger Stadthaushalts dar. Die Planansätze im Sozialbereich beruhen auf der Fortschreibung der Ergebnisse 2017 unter der Berück￾sichtigung aktueller Prognosen und Erwartungen. Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen (vertrag￾lich/gesetzlich) steigen wie in den Vorjahren relativ stark an, dieses Jahr um 8,5 Mio. € auf 130,9 Mio. €. Hintergrund ist hier insbesondere der anhaltende Platz￾ausbau bei den Kindertageseinrichtungen freier Träger. Der Posten „Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsi￾cherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)“ sinkt um 4,2 Mio. € oder 6,2 %. Dies ist auf einen schwächeren Anstieg der Aufwendungen für die Grundsicherung im Alter zurückzuführen, da aufgrund des bayerischen Teilhabegesetzes circa 1.000 Leis￾tungsbezieher in den Verantwortungsbereich des Be￾zirks wechseln. Die Aufwendungen für Grundsicherung werden vollständig vom Bund erstattet. Die Hilfe zur Pflege geht vollständig auf den Bezirk über. In 2019 fallen nur noch „Nachläufer“kosten an, welche überwiegend vom überörtlichen Träger erstattet werden. Die Sozialbetreuung für Flüchtlinge wird unter dem Posten „Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen“ dargestellt. Für 2019 sind 1,6 Mio. € (Vorjahr 6,0 Mio. €) geplant. Im Rahmen der neuen Beratungs￾und Integrationsrichtlinie erfolgt hierzu eine Neukonzi￾pierung. Die Aufwendungen im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe werden im Vergleich zum Vorjahr um 0,9 Mio. € niedriger veranschlagt. Die Aufwendungen für Heimunterbringung sind um ca. 3,2 Mio. € rückläufig, da die Anzahl der betreuten min￾derjährigen Flüchtlinge weiter zurückgegangen ist. Für Eingliederungsmaßnahmen jedoch wird der Ansatz aufgrund der steigenden Anzahl der Integrationshelfer um insgesamt 1,6 Mio. € erhöht. Bei den Inobhutnah￾men wird aufgrund der Erhöhung des Tagessatzes des Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) mit Mehraufwen￾dungen von circa 0,4 Mio. € gerechnet Für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden 72,7 Mio. € (Vorjahr 68,5 Mio. €) im Jahr 2019 eingeplant. Es wird mit einer konstanten Anzahl der Leistungsberechtigten (4.000 Personen) gerechnet. Die Ansätze für Krankenkosten sowie für Personen mit Leistungsbezug über 15 Monaten wurden nach oben hin angepasst. Die Kosten beim Arbeitslosengeld II (überwiegend der Unterkunft und Heizung) sinken im Vergleich zur Vor￾jahresplanung um 9,8 Mio. € auf 136,1 Mio. €. Ursäch￾lich hierfür ist der Rückgang der Leistungsempfänger. Im Planansatz berücksichtigt sind unter anderem re￾gelmäßige Kostensteigerungen für Miet- und Heizkos￾ten. Zudem sind 30 Mio. € (Vorjahr 37 Mio. €) Unter￾kunftskosten für Geflüchtete enthalten. Anerkannte Geflüchtete erhalten keine Leistungen mehr nach Asyl￾bewerberleistungsgesetz, können aber nachfolgend einen Anspruch auf Leistungen nach SGB II geltend machen. Der Bund erstattet die Unterkunftskosten für anerkannte Geflüchtete in 2019 vollständig. Die Aufwendungen für das Bildungs- und Teilhabepaket steigen um 384 T€. Die Planansätze wurden - ausge￾hend von einer weiterhin steigenden Nutzung der zur Verfügung stehenden Angebote - entsprechend erhöht. 30 Bezirksumlage Die Bezirksumlage wurde entsprechend dem aktuellen Diskussionsstand für 2019 mit 199,0 Mio. € geplant und gegenüber dem Vorjahr um 15,9 Mio. erhöht. Grundla￾ge für die Berechnung ist die aktuelle Finanzbedarfs￾planung des Bezirks. Weitere Transferaufwendungen Die weiteren Transferaufwendungen mit 134,8 Mio. € oder 6,6 % der ordentlichen Aufwendungen beinhalten sonstige Ausgleichszahlungen. Dies sind zum Beispiel die Gewerbesteuerumlage, Verlustausgleiche an städti￾sche Töchter und Eigenbetriebe, weitere Zuschüsse aufgrund gesetzlicher und sozialer Verpflichtungen, die allerdings nicht den Sozialbereich betreffen, sowie Zuweisungen an das Land. Die weiteren Transferauf￾wendungen nehmen im Vergleich zum Plan 2018 ins￾gesamt um 14,8 Mio. € oder 9,9 % ab. Der Posten „Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Ver￾lustausgleiche)“ steigt um 2,8 Mio. € auf 57,5 Mio. € an. Er beinhaltet weitere Zuschüsse, die aus gesetzlichen oder rechtlichen Verpflichtungen entstehen, beispiels￾weise an das Germanische Nationalmuseum oder die Nürnberger Symphoniker. Für die Stiftung Staatstheater erhöht sich der Ansatz um 1,5 Mio. €. Für Verlustausgleiche an die Eigenbetriebe NüBad, FSN, SUN sowie an die Städtischen Werke Nürnberg, die noris inklusion gGmbH wurden insgesamt 14,7 Mio. € weniger als im Vorjahr veranschlagt. Der anstehende Erwerb von Geschäftsanteilen an der wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen von der StWN ist hierin bereits berücksichtigt. Die Gewerbesteuerumlage sinkt wegen der neuen Berechnungsgrundlage (Wegfall der Umlage „Fonds Deutsche Einheit“) im Vergleich zur Vorjahresplanung um 3,0 Mio. €. Neutralisation Rückstellungen (Transfera.) Der Posten „Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstel￾lungen“ wird ab dem Haushaltsplan 2019 differenziert unter den Sachaufwendungen, Transferaufwendungen und Sonstigen ordentlichen Aufwendungen ausgewie￾sen. Im Bereich der Transferaufwendungen werden überwiegend Verlustausgleiche an Eigenbetriebe und verbundenen Unternehmen aus im Vorjahr gebildeten Rückstellungen gezahlt. 31 E.2.9 Sonstige ordentliche Aufwendungen Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen sinken ge￾genüber dem Vorjahresansatz um 0,9 Mio. € oder 0,8 %. Bei den Betriebsmitteln konsumtiver MIP-Maßnahmen handelt es sich um nicht aktivierungsfähige Bestandtei￾le von im MIP veranschlagten Investitionen (dort ge￾sondert ausgewiesen). Hierfür sind im Vergleich zum Vorjahr 1,5 Mio. € weniger eingeplant. In den Miet- und Pachtaufwendungen für Immobilien sind die Kosten für Unterbringung anerkannter Flücht￾linge in Gemeinschaftsunterkünften enthalten. Der Planansatz hierfür ist von 25,5 Mio. € auf 23,0 Mio. € gesunken. Diese werden überwiegend mit dem Jobcen￾ter abgerechnet und von diesem erstattet. Beim Posten „Vergütungen für Leistungen Dritter“ sind im Vergleich zu 2018 rund 2,5 Mio. € höhere Aufwen￾dungen geplant. Diese resultieren überwiegend aus den Produkten Stadtplanung (+ 0,85 Mio. €), Kultur￾hauptstadt (+ 0,65 Mio. €), Museen (0,25 Mio. €) und Tiergarten (+ 0,2 Mio. €). In dem Posten „Sonstige“ sind im Jahr 2019 unter an￾derem die folgenden größeren Aufwandspositionen enthalten: • Portokosten: 2,2 Mio. €, • Drucksachen und Vordrucke: 1,9 Mio. €, • Vermischte Aufwendungen 1,6 Mio. € (zum Beispiel die Pauschalposition für Schuletats), • Veranstaltungen/Tagungen: 1,3 Mio. €, • Künstlerhonorare: 1,1 Mio. € und • Mitgliedschaften: 1,1 Mio. €. Unter dem Posten „Sonstige“ waren im Rechnungsergebnis 2017 mit 29,4 Mio. € relativ hohe Rückstellungen insbesondere für drohende Gewerbe￾steuerrückzahlungen (16,6 Mio. €) und ausstehende Rechnungen (zum Beispiel für Beihilfe und Erstat￾tungen an die VAG sowie überlaufende Zeitguthaben von Mitarbeitern) zu berücksichtigen. Plan Plan Ist (in T€) 2019 2018 2017 Sonstiger Personal- und Dienstaufwand 5.355 4.993 4.197 Entschädigung für Mitglieder des Stadtrats 2.208 2.156 2.110 Betriebsmittel (konsumtive MIP-Maßnahme) 13.191 14.659 7.172 Miet- und Pachtaufwand Immobilien, Erbbauzins 40.217 41.235 39.486 Mieten/Pachten/Leasing bewegliche Sachen 3.928 3.841 3.145 Mietaufwand für Heime und Pensionen 1.450 1.450 1.466 Kosten für Sachverständige und Gutachten 3.773 4.142 3.109 Nutzungsentgelte, Pflege Software, Lizenzen 5.900 6.134 4.771 Vergütungen für Leistungen Dritter 14.003 11.518 9.999 Versicherungsbeiträge (inklusive KUV) 6.774 6.434 6.053 Aufwendungen aus Ausgleichszahlungen 1.200 2.335 17 Sonstige 21.261 21.302 52.329 Neutralisation Rückstellungen (Sonst.Aufw.) 0 0 -169 insgesamt 119.260 120.199 133.685 32 E.2.10 Finanzergebnis (Finanzerträge und Zinsaufwendungen) Das Finanzergebnis fällt mit 19,1 Mio. € im Plan 2019 um 0,2 Mio. € besser aus als im Vorjahresplan. Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus können die Zins￾aufwendungen für Investitionskredite um weitere 0,5 Mio. € beziehungsweise 2,0 % niedriger angesetzt werden als im Vorjahr. Somit ermöglicht das anhaltend niedrige Zinsniveau trotz der hohen Investitionssum￾men den Zinsaufwand stabil zu halten. Die Entwicklung der Zinsaufwendungen seit ihrem Höhepunkt im Jahr 2005 mit 63,3 Mio. € (inklusive der Erstattungszinsen Gewerbesteuer) zeigt eine deutliche Entlastung. Da Umschuldungen oder Neuaufnahmen auf Basis des aktuell niedrigen Zinsniveaus erfolgen, ist das Risiko steigender Zinsaufwendungen aufgrund eigener Berechnungen durchaus beherrschbar. Diese Annahme wird auch durch die Erwartung eines zumin￾dest mittelfristig anhaltend niedrigen Zinsniveaus ge￾stützt. Dennoch bleiben die Zinsaufwendungen eine Risikopo￾sition im städtischen Haushalt, sollte das Zinsniveau wieder deutlich steigen. Plan Plan Ist (in T€) 2019 2018 2017 Finanzerträge -16.207 -16.329 -24.295 davon: Zinserträge -1.079 -1.098 -1.251 Erträge Gewinnanteile aus Beteiligungen -4.928 -5.031 -5.136 Verzinsung Gewerbe-/Umsatzsteuer § 233a AO -10.000 -10.000 -17.796 Stundungszinsen und andere Finanzerträge -200 -200 -112 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 35.295 35.640 51.144 davon: Zinsaufwendungen Investitionskredite 26.846 27.389 28.727 Erstattungszinsen (Gewerbesteuer) 8.000 8.000 22.246 Sonstige Zinsaufwendungen 449 251 171 insgesamt 19.088 19.311 26.849 33

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