E.2 Ertragslage
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
E.2 Ertragslage
Zur Beurteilung der Ertragslage wird auf das ordentliche Ergebnis abgestellt. Dieses errechnet sich aus
den ordentlichen Erträgen:
• Steuererträge,
• Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen
und sonstige Transfererträge,
• Erträge aus Leistungsentgelten,
• Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen,
• Erträge aus der Auflösung Sonderposten,
sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
den ordentlichen Aufwendungen:
• Personal- und Versorgungsaufwendungen,
• Sachaufwendungen und Abschreibungen,
• Transferaufwendungen,
• Sonstige ordentliche Aufwendungen
und den Finanzerträgen und -aufwendungen
(= Finanzergebnis).
Die genannten Erträge und Aufwendungen fallen im
Rahmen der gewöhnlichen Geschäfts- beziehungsweise Verwaltungstätigkeit an. Sie sind planbar und meist
regelmäßig wiederkehrend. Außerordentliche Erträge
und Aufwendungen, die unregelmäßig anfallen
und/oder periodenfremd sind, bleiben außer Betracht.
Einer Analyse insbesondere der ordentlichen Erträge
und Aufwendungen kommt besondere Bedeutung zu,
da bei einer Gegenüberstellung beider Zahlen die Leistungsfähigkeit einer Kommune in Bezug auf die Deckungsfähigkeit ihrer Aufwendungen aus den Erträgen
beurteilt werden kann.
Für das Haushaltsjahr 2019 wird das folgende ordentliche Ergebnis geplant (Anmerkung: Aufgrund der hohen
Aggregationsebene der Zahlen entstehen Rundungsdifferenzen, die nicht korrigiert werden):
In der Haushaltsplanung 2019 ist als ordentliches Ergebnis ein geringer Überschuss von 0,1 Mio. € ausgewiesen, 28,2 Mio. € weniger als in der Haushaltsplanung 2018.
Im Vergleich zur Vorjahresplanung steigen die ordentlichen Erträge um 40,7 Mio. € oder 2,0 % an. Die ordentlichen Aufwendungen nehmen dagegen um
69,2 Mio. € oder 3,5 % zu. Als Ergebnis der laufenden
Verwaltungstätigkeit errechnet sich ein Überschuss in
Höhe von 19,2 Mio. €.
Das Finanzergebnis liegt in etwa auf dem Niveau der
Vorjahresplanung bei einem Fehlbetrag in Höhe von
circa 19 Mio. €.
In der nachfolgenden Grafik wird die Entwicklung der
ordentlichen Erträge und Aufwendungen seit dem Jahr
2005 dargestellt:
Plan Plan Ist
(in T€) 2019 2018 2017
Ordentliche Erträge -2.062.189 -2.021.457 -2.006.160
+ Ordentliche Aufwendungen 2.042.953 1.973.768 1.949.336
= Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit -19.236 -47.689 -56.824
+ Finanzergebnis 19.088 19.311 26.849
= ordentliches Ergebnis -148 -28.378 -29.975
16
Über den Zeitraum 2005 bis 2019 hinweg liegen - mit
Ausnahme der Jahre 2010 und 2014 - die ordentlichen
Erträge über den ordentlichen Aufwendungen, mit der
Folge, dass sich jeweils ein positiver Aufwandsdeckungsgrad über 100 % errechnet.
Die Grafik zeigt im Jahr 2010 den Sondereffekt „Sondervermögen Klinikum“. Das Verhältnis zwischen ordentlichen Erträgen und Aufwendungen ergibt dadurch
einen rechnerischen Aufwanddeckungsgrad von
93,8 %. Da in dieser Betrachtung jedoch nur die ordentlichen Erträge und Aufwendungen betrachtet werden, bei der Auflösung des Sondervermögens jedoch
ordentliche und außerordentliche Positionen betroffen
waren, ist an dieser Stelle ein direkter Vergleich mit den
Werten der anderen Jahre nicht möglich.
In den folgenden Ausführungen werden zur Beurteilung
der Ertragslage die Ertrags- und Aufwandsposten aus
dem ordentlichen Ergebnis einer näheren Betrachtung
unterzogen.
17
E.2.1 Steuererträge
Die Ansätze der Steuererträge basieren im Wesentlichen auf den Ergebnissen der Steuerschätzungen vom
November 2018. Ein Risiko bei allen Steuerertragsarten
ist und bleibt wie in den Vorjahren die konjunkturelle
Entwicklung in der Eurozone und Deutschland.
Die Steuererträge steigen in der Planung 2019 gegenüber der Vorjahresplanung um 5,1 % oder 49,2 Mio. €.
Die Gewerbesteuer ist mit geplanten 484,0 Mio. € oder
einem Anteil von 47,4 % an den Steuererträgen mit
Abstand die wichtigste Steuerertragsquelle. Der Ansatz
für 2019 wurde gegenüber dem Vorjahresplanwert um
15,0 Mio. € erhöht. Ab dem Jahr 2018 wurde der Hebesatz von 447 um 20 Prozentpunkte auf 467 angehoben,
was zu jährlichen geplanten Mehrerträgen in Höhe von
20 Mio. € führt. Der Gewerbesteueransatz ist trotz
sorgfältiger Planung dennoch immer mit besonderen
Risiken im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung
verbunden.
Deutlich in den Planwerten zulegen kann abermals der
sogenannte „Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer“ mit erwarteten 324,7 Mio. €. Dieser steigt gegenüber dem Vorjahresplanwert um 23,7 Mio. € oder
7,9 %. In der Berechnung wurden Mindereinahmen
aufgrund des geplanten Familienentlastungsgesetz
berücksichtigt.
Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer steigt in 2019
im Vergleich zum Vorjahr um rund 9,0 Mio. €. Die Ansatzerhöhung gegenüber dem Vorjahr erfolgte aufgrund
eines geänderten Verteilungsmodus (ab 2019 mehr
Umsatzsteuer, weniger KdU-Erstattung) und wäre ohne
die negative Steuerschätzung (- 2,08 %) noch höher
ausgefallen.
Der Umsatzsteuer-Härteausgleich ist ab dem Jahr 2018
entfallen. Der Grundsteuer B Hebesatz wurde ab 2018
von 535 % um 20 Prozentpunkte auf 555 % erhöht, was
zu jährlichen geplanten Mehreinnahmen in Höhe von
rd. 6 Mio. € führt. Die Hunde- und Zweitwohnungssteuer wurde an die letzten Rechnungsergebnisse angepasst. Die Zweitwohnungssteuer wurde wegen einer
Satzungsänderung und dem Wegfall von Sonderfaktoren aus 2017 (Nachholungen) gegenüber dem Istwert
2017 um 207 T€ gesenkt.
Auf der folgenden Seite finden Sie eine grafische Darstellung der Entwicklung der Steuererträge seit 1999.
Die erste Tabelle zeigt die Entwicklung der absoluten
Werte in den einzelnen Steuerarten. Bei einer Indexierung der Werte mit dem Basisjahr 1999 zeigen sich
deutliche Unterschiede. Danach sind die Steuern insgesamt um circa 80,2 % gestiegen. Obgleich sie von
der absoluten Höhe für Nürnberg eher nachgeordnete
Bedeutung hat, ist die Umsatzsteuer, gemessen am
Index, am stärksten gestiegen. Dies ist auch auf Sondereffekte zurück zu führen.
Plan Plan Ist
(in T€) 2019 2018 2017
Grundsteuer A -280 -270 -295
Grundsteuer B -121.300 -120.000 -115.170
Gewerbesteuer -484.000 -469.000 -446.791
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer -324.700 -301.000 -297.361
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer -88.800 -79.760 -64.277
Umsatzsteuer Härteausgleich 0 0 -1.180
Hundesteuer -1.800 -1.650 -1.746
Zweitwohnungssteuer -750 -800 -957
insgesamt -1.021.630 -972.480 -927.777
18
19
E.2.2 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen
und sonstige Transfererträge
Die Planungen der Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und der sonstigen Transfererträge liegen mit
504,0 Mio. € um 1,2 % über der Vorjahresplanung.
Die Steigerung geht überwiegend auf die Schlüsselzuweisungen zurück. Die Erhöhung wurde auf der Basis
der 2018er Zuweisung errechnet, nachdem das Spitzengespräch zum kommunalen Finanzausgleich, in
dem der einheitliche Grundbetrag festgelegt wird, erst
im Januar 2019 stattfindet.
Die übrigen Ansätze bewegen sich im Rahmen der
planmäßigen Fortschreibung.
Plan Plan Ist
(in T€) 2019 2018 2017
Zuweisungen und Zuschüsse -497.812 -492.405 -473.890
davon:
Schlüsselzuweisungen vom Land -221.000 -217.000 -200.337
Zuweisung zum Verwaltungsaufwand -18.393 -18.222 -18.253
Zuweisungen Land Grunderwerbssteuer -32.000 -32.000 -31.028
Einkommensteuerersatz
(Familienleistungsausgleich) -22.500 -22.000 -21.818
Zuweisungen Land -24.962 -23.768 -23.668
Zuweisungen vom Land
(Belastungsausgleich Hartz IV) -10.000 -10.000 -12.655
Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) -61.228 -62.379 -56.912
Zuweisung für Schulbetrieb/Beförderung -90.943 -91.029 -87.610
Sonstige Zuweisungen, Zuschüsse und Spenden -16.786 -16.007 -21.609
Sonstige Transfererträge -6.193 -5.854 -5.960
davon:
Leistungen von Sozialleistungsträgern außerhalb
von Einrichtungen -1.260 -1.168 -1.597
Sonstige Ersatzleistungen
außerhalb von Einrichtungen -211 -325 -264
Kostenbeiträge, Aufwendungsersatz und
Kostenersatz in Einrichtungen -1.624 -1.618 -1.530
Leistungen von Sozialleistungsträgern in
Einrichtungen -994 -733 -1.018
Sonstige -2.104 -2.010 -1.551
insgesamt -504.005 -498.259 -479.850
20
E.2.3 Erträge aus Leistungsentgelten
Die Leistungsentgelte unterscheidet man in öffentlichrechtlich und privatrechtlich erhobene Entgelte.
Insgesamt steigen die Leistungsentgelte der Stadt
Nürnberg um 6,2 Mio. € gegenüber dem Plan 2018 auf
121,2 Mio. € an, wobei auf die öffentlich-rechtlichen
Leistungsentgelte 5,9 Mio. € (+ 8,2 %) und die privatrechtlichen 273 T€ (+ 0,6 %) entfallen.
Der Anstieg bei den Gebühren für öffentlich-rechtliche
Nutzung (0,95 Mio. €) ist auf den Ausbau der Plätze in
der Schulkinderbetreuung in Verbindung mit den Gebührenerhöhungen in kommunalen Kindertageseinrichtungen zurückzuführen.
Mit dem Ausbau der genehmigten Plätze und der Gebührenerhöhung in der Inobhutnahme steigen die Erträge aus Wohn- und Verpflegungsgebühren für die
Inobhutnahme im Vergleich zum Vorjahresplanwert an.
Die öffentlich-rechtlichen Eintrittsgelder werden mit
1,2 Mio. € höher veranschlagt. Dies ist insbesondere
auf die Gebührenerhöhung im Tiergarten zurückzuführen.
Der erneute Anstieg in den sonstigen öffentlichrechtlichen Erträgen ist auf den Ausbau der Verpflegung in den Kindertagesstätten zurückzuführen.
Die übrigen Ansätze bewegen sich im Rahmen der
planmäßigen Fortschreibung.
Plan Plan Ist
(in T€) 2019 2018 2017
Öffentlich-rechtliche -78.160 -72.227 -68.440
davon:
Verwaltungsgebühren -19.734 -19.540 -19.925
Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzung -25.067 -24.117 -22.125
Bestattungsgebühren -3.000 -3.000 -3.008
Wohn- und Verpflegungsgebühren -6.328 -5.070 -4.781
Eintrittsgelder -10.549 -9.365 -9.948
Sonstige -13.482 -11.135 -8.653
Privatrechtliche -43.046 -42.773 -44.548
davon:
Erträge aus Verkauf -3.783 -3.628 -3.748
Miet-/Pachterträge -17.659 -17.866 -17.956
Erbbauzinsen -2.949 -2.915 -2.992
Ersatzleistungen -2.469 -2.433 -3.366
Eintrittsgelder -1.308 -1.296 -1.661
Teilnehmerbeträge -5.346 -5.221 -5.564
Sonstige -9.532 -9.414 -9.261
insgesamt -121.206 -115.000 -112.988
21
E.2.4 Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Mit einem Planwert von 311,4 Mio. € sinken in der
Planung 2019 die Erträge aus Kostenerstattungen und
Kostenumlagen im Vergleich zur Vorjahresplanung um
23,3 Mio. € oder 7,0 %. Dies ist insbesondere auf die
folgenden Entwicklungen zurückzuführen:
• Die Erstattungen vom Bund werden um 15,5 Mio. €
niedriger geplant. Davon entfallen 11,4 Mio. € auf
die Kosten der Unterkunft (SGB II). Mit rd.
9,1 Mio. € wirkt sich der neue Verteilungsmodus
von Bundesmitteln aus (ab 2019 mehr Umsatzsteuer, weniger KdU-Erstattung). Weitere
2,1 Mio. € sind geplant, da sich die Anzahl der
Leistungsempfänger zuletzt rückläufig entwickelt
hat und entsprechend weniger Kosten zur Erstattung anfallen. Die Grundsicherung wird vollständig
vom Bund refinanziert und ist mit 4,0 Mio. € unter
dem Vorjahr geplant.
• Die Erstattungen vom Freistaat Bayern erhöhen
sich um 3,7 Mio. €. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zurückzuführen, die im Vorjahrsplan um 30 Mio. € reduziert worden waren und die
in voller Höhe vom Freistaat übernommen werden.
• Die Erstattungen vom Bezirk gehen um 7,3 Mio. €
zurück. Dies ist auf den Übergang der Hilfe zur
Pflege und einem Teil der Leistungsbezieher in der
Hilfe zur Gesundheit zurückzuführen, die in 2018
vorübergehend gegen Erstattung noch an die Stadt
Nürnberg delegiert waren und in 2019 nun direkt
vom Bezirk verausgabt werden.
• Die Position Zweckverbände/kommunale Sonderrechnung ist um 1,4 Mio. € niedriger geplant. Dies
Plan Plan Ist
(in T€) 2019 2018 2017
Bund -126.340 -141.867 -123.372
Land -83.525 -79.846 -98.867
Gemeinden und Gemeindeverbände -17.955 -17.546 -19.087
Bezirk (Sozialleistungen) -16.904 -24.192 -28.931
Zweckverbände und
kommunale Sonderrechnungen
-37.372 -38.723 -42.859
Eigenbetrieb NüSt -290 -390 -229
Eigenbetrieb ASN -719 -736 -802
Kommunalunternehmen Klinikum -3.418 -6.347 -6.665
Eigenbetrieb SUN -1.636 -1.675 -1.830
Eigenbetrieb NüBad -203 -448 -387
Eigenbetrieb FSN -132 -132 -146
Eigenbetrieb SÖR -1.919 -1.944 -2.010
Verwaltungskostenerstattungen (VKE)
Eigenbetriebe
-9.114 -9.128 -9.128
Private Unternehmen -11.230 -11.053 -12.190
Staatstheater Nürnberg -617 -662 -711
insgesamt -311.374 -334.689 -347.214
22
ist auf rückläufige Unterkunftskosten in städtischen
Flüchtlingsunterkünften für anerkannte Flüchtlinge
mit Leistungsanspruch nach SGB II zurückzuführen.
23
E.2.5 Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche
Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
Die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten fällt
im Jahr 2019 um 2,3 Mio. € oder 4,6 % höher aus als
im Vorjahr. Dies korrespondiert mit den durch neue
Nettoinvestitionen steigenden Abschreibungen - soweit
die Investitionen mit Zuwendungen finanziert wurden.
Die Konzessionsabgaben steigen planmäßig um
2,0 Mio. € (5,1 %).
Der Posten „Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstellungen“ wird ab Haushaltsplan 2019 direkt bei den
Sachaufwendungen, Transferaufwendungen und Sonstigen ordentlichen Aufwendungen ausgewiesen. Hierbei
handelt es sich um die buchungstechnische Abwicklung
der Inanspruchnahme von Rückstellungen.
Die Aktivierten Eigenleistungen werden entsprechend
der MIP-Planung in den Ergebnishaushalt übernommen. Der Wert bleibt gegenüber 2018 nahezu konstant.
Plan Plan Ist
(in T€) 2019 2018 2017
Auflösung Sonderposten -52.785 -50.476 -51.399
Sonstige ordentliche Erträge -47.199 -46.540 -81.772
davon:
Ordnungsrechtliche Erträge (Bußgelder) -483 -354 -649
Verzugs- und Beitreibungsentgelte -2.026 -2.026 -3.438
Erträge aus der Gewährung von Bürgschaften,
Gewährverträge usw. -701 -701 -488
Ausgleichszahlungen -1.200 -1.500 -87
Konzessionsabgabe -41.000 -39.000 -38.923
Aktivierte Bauzeitzinsen -328 -328 -83
Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstellungen 0 -1.002 -6.180
Sonstiges -1.461 -1.629 -31.924
Aktivierte Eigenleistungen, Honorare -3.990 -4.013 -5.132
Bestandsveränderungen 0 0 -28
insgesamt -103.974 -101.029 -138.331
24
E.2.6 Personal- und Versorgungsaufwendungen
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen steigen
insgesamt gesehen im Vergleich zu der Vorjahresplanung um 50,7 Mio. € oder 8,2 % an.
Von den Personal- und Versorgungsaufwendungen
entfallen im Haushaltsjahr 2019 570,6 Mio. € oder
85,2 % (Vorjahr 528,6 Mio. € oder 85,3 %) auf die Personalaufwendungen (= Aufwendungen für aktive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) und 99,5 Mio. € oder
14,8 % (Vorjahr: 90,8 Mio. € oder 14,7 % auf die Versorgungsaufwendungen (= Aufwendungen für Versorgungsempfänger).
Einzeln betrachtet entwickeln sich die Personal- und
Versorgungsaufwendungen wie folgt:
Ausgehend vom Planwert 2018 ist bei den Personalaufwendungen mit den folgenden Entwicklungen zu
rechnen: Lässt man die Rückstellungsbuchungen außer
Betracht, so steigen die Personalaufwendungen im
Jahr 2019 um 23,3 Mio. € oder 4,7 % gegenüber dem
Vorjahresplan. Diese Steigerung ist neben den Stellenschaffungen 2018 und 2019 vor allem auf die Tariferhöhungen bei den Beschäftigten (+ 3,09 % ab April
2019) und die Besoldungserhöhungen bei den Beamten (geschätzt + 3,00 % ab Januar 2019) zurückzuführen.
Plan Plan Ist
(in T€) 2019 2018 2017
insgesamt 670.109 619.457 607.444
Personalaufwendungen Plan Plan Ist
(in T€) 2019 2018 2017
Bezüge und Vergütungen 433.187 416.342 388.794
davon:
Beamte (ohne Lehrkräfte) 87.460 82.307 79.113
Beamte-Lehrkräfte 78.337 76.582 74.393
Arbeitnehmer 258.056 249.142 226.841
Sonstige Vergütungen 9.334 8.311 8.447
Beiträge zu Versorgungskassen 19.894 19.162 17.475
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und pauschalierte Lohnsteuer
53.420 47.878 45.967
Beihilfen und Unterstützungsleistungen 9.668 9.511 7.763
Rückstellungen 54.448 35.743 54.042
davon:
Sonstige Rückstellungen für Aktive -1.873 -4.845 -5.523
Zuführung/Auflösung Pensionsrückstellung 47.837 34.080 51.167
Zuführung/Auflösung Beihilferückstellung 8.484 6.508 8.398
insgesamt 570.617 528.636 514.041
25
Die Rückstellungszuführungen bzw. -auflösungen für
die aktiven Beamtinnen und Beamten fallen nach den
aktuellen Berechnungen im Jahr 2019 um 18,7 Mio. €
oder 52,3 % höher aus als in der Vorjahresplanung, da
im Vorjahresplan keine Besoldungserhöhungen bei der
Berechnung der Pensions- und Beihilferückstellungen
bei den aktiven Beamten zu berücksichtigen war. Künftig soll bei den Rückstellungen jeweils die Tarifsteigerung des Folgejahres berücksichtigt werden. Diese
angenommene Erhöhung der Aktivbezüge führte auch
zu der Anhebung der Rückstellungsplanwerte in 2019.
Aufgrund von Unwägbarkeiten bei der Planung (wie
zum Beispiel bei der Anzahl der Sterbefälle, der Einund Austritte von Beamten/innen bei der Stadt etc.)
sind die Planansätze dieser Rückstellungen immer mit
Unsicherheiten behaftet.
Für das Haushaltsjahr 2019 werden die Versorgungsaufwendungen wie folgt geplant:
Die Versorgungsaufwendungen steigen gegenüber
dem Vorjahresplan um 8,7 Mio. € beziehungsweise
9,5 % auf 99,5 Mio. € an.
Versorgungsaufwendungen Plan Plan Ist
(in T€) 2019 2018 2017
Beamte (inklusive Lehrkräfte) 89.139 85.906 83.164
Arbeitnehmer 8.652 9.041 9.049
Beihilfen für Versorgungsempfänger 14.400 13.700 13.076
Neutralisation Versorgung und Beihilfen -108.744 -104.976 -101.868
Rückstellungen 96.045 87.150 89.982
davon:
Zuführung/Auflösung Pensionsrückstellung 82.400 74.062 78.320
Zuführung/Auflösung Beihilferückstellung 13.645 13.088 11.662
insgesamt 99.492 90.821 93.403
26
E.2.7 Sachaufwendungen und Abschreibungen
Die Sachaufwendungen und Abschreibungen steigen
im Vergleich zum Vorjahresplanwert insgesamt um
8,6 % oder 30,6 Mio. € auf 387,1 Mio. € an.
Die Aufwendungen für Verbrauchsmittel und Gebrauchsgegenstände steigen um 5,2 Mio. € oder
82,5 % an. Ursächlich hierfür ist insbesondere eine
Neuzuordnung der folgenden Geschäftsvorfälle zu
diesem Posten:
• 2,7 Mio. € für Bundesdruckereidokumente bei den
Einwohnermeldeämtern (früher im Posten „Erstattungen an Dritte“ ausgewiesen).
• Aufgrund von Neuregelungen zum Ausweis von
geringwertigen Wirtschaftsgütern wurden 2019 in
Höhe von 2,5 Mio. € die Ansätze für Gebrauchsgegenstände erhöht. Diese wurden in den Vorjahren
im investiven Bereich nachgewiesen.
Die Aufwendungen für Gebäudeunterhalt und -technik
steigen um 6,5 Mio. €. Dies ist überwiegend auf Maßnahmen des mittelfristigen Investitionsplans zurückzuführen (4,6 Mio. €) sowie für Bauunterhalt von Schulen
(1,7 Mio. €).
Der Unterhalt für sonstiges Grundvermögen steigt um
1,8 Mio. €. Davon entfallen 0,5 Mio. € auf den Unterhalt
für Grün-/Außenanlagen an Schulen und Horten,
0,6 Mio. € auf Unterhaltsmaßnahmen in der mittelfristigen Investitionsplanung und 0,2 Mio. € auf den Bauunterhalt für Brunnen
Die Aufwendungen für Gebäudereinigung, Müll, Kanal
usw. werden um 9,1 Mio. € niedriger geplant. Die Kanalbenutzungsgebühr für Straßen in Höhe von
10 Mio. € werden künftig bei den Erstattungen an SÖR
ausgewiesen.
Beim Posten „Erstattungen an Dritte“ wird in 2019 mit
13,9 Mio. € höheren Aufwendungen gerechnet, insbesondere wegen höherer Erstattungen an den Eigenbetrieb SÖR in Höhe von 13,5 Mio. € (darin die 10 Mio. €
Kanal). Die Erstattungen von Gemeinden für Heimunterbringung wurden 2019 aufgrund steigender Fallzahlen um 1,3 Mio. € höher geplant.
In dem Posten „Sonstiges“ sind insbesondere
5,5 Mio. € für die Sicherung von Ausgleichsflächen, die
im Zuge der Bauleitplanung als Ausgleichsmaßnahmen
Plan Plan Ist
(in T€) 2019 2018 2017
Sachaufwendungen 276.232 249.106 248.693
davon:
Verbrauchsmittel und Gebrauchsgegenstände 11.492 6.297 6.360
Strom, Gas, Wasser/Abwasser 23.178 22.521 20.390
Gebäudeunterhalt und -technik 47.342 40.846 33.417
Unterhalt sonstiges Grundvermögen 6.352 4.525 5.999
Gebäudereinigung, Müll, Kanal usw. 19.641 28.739 28.069
Lehrmittel, Schülerbeförderung, Tagespflege 27.519 26.273 21.612
Erstattungen an Dritte 135.073 121.170 117.492
Sonstiges 5.635 -1.265 15.354
Neutralisation Rückstellungen (Sachaufwendungen) 0 0 0
Abschreibungen 110.884 107.388 112.952
insgesamt 387.116 356.494 361.645
27
für die Fauna notwendig werden (siehe besonderer
Artenschutz §§ 44 - 47 BNatSchG), vorgesehen.
Aufgrund des weiterhin hohen Investitionsniveaus steigen die Abschreibungen entsprechend der Fertigstellung der Investitionsprojekte um 3,5 Mio. € oder 3,3 %
auf 110,9 Mio. € an.
28
E.2.8 Transferaufwendungen
Die Transferaufwendungen werden in Sozialtransferaufwendungen (Transferaufwendungen Sozialbereich) und weitere Transferaufwendungen unterteilt.
Inhaltlich kann die Bezirksumlage den Sozialtransferleistungen zugerechnet werden, da die Aufgabenschwerpunkte des Bezirks ebenfalls im Sozialbereich
liegen. Aufgrund der finanziellen Bedeutung wird die
Bezirksumlage jedoch eigenständig ausgewiesen.
Plan Plan Ist
(in T€) 2019 2018 2017
Transferaufwendungen Sozialbereich
(direkt) 533.756 549.056 547.346
davon:
Zuschüsse an soziale Einrichtungen
(gesetzlich/vertraglich - Art. 1/4) 130.858 122.388 119.732
Zuschüsse an soziale Einrichtungen
(freiwillig - Art. 5) 17.479 16.986 16.816
Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter
(SGB XII) 63.520 67.700 62.459
Hilfe zur Pflege (SGB XII) 775 7.944 7.200
Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 10.295 12.885 15.067
Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen 6.511 10.748 8.857
Familien- und Jugendhilfe 88.574 89.425 84.317
Asylbewerberleistung. (HLU und andere Hilfen) 72.654 68.455 88.707
Alg II, vor allem Kosten der Unterkunft (SGB II) 136.057 145.840 138.059
Bildungs- und Teilhabepaket 6.943 6.560 6.048
Sonstiges 90 125 84
Bezirksumlage 198.960 183.100 166.767
Weitere Transferaufwendungen 134.795 149.628 132.729
davon:
Zuweisungen und Zuschüsse
(ohne Verlustausgleiche) 57.467 54.636 50.252
Verlustausgleiche Eigenbetriebe und
verbundene Unternehmen 10.993 25.696 9.782
Gewerbesteuerumlage 66.335 69.296 71.182
Zuführungen zu Rückstellungen 0 0 1.513
Neutralisation Rückstellungen (Transfera.) -1.043 -4.166 -280
insgesamt 866.468 877.618 846.562
Sozialtransferaufwendungen
Sozialleistungen,
Zuschüsse an soziale
Einrichtungen
Weitere Transferaufwendungen
Weitere Zuschüsse
und Zuweisungen,
Verlustausgleiche,
Gewerbesteuerumlage, Krankenhausumlage
Bezirksumlage
29
Die Transferaufwendungen gehen insgesamt um
11,2 Mio. € oder 1,3 % leicht zurück. Mit einem Anteil
von 42,4 % an den ordentlichen Aufwendungen sind die
Transferaufwendungen neben den Personal- und Versorgungsaufwendungen (Anteil von 32,8%) der größte
Kostenblock innerhalb der ordentlichen Aufwendungen.
Transferaufwendungen Sozialbereich
Die Sozialtransferaufwendungen umfassen die klassischen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu tragen
hat, wie beispielsweise die Kosten der Unterkunft im
SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen. Hinzu
kommen die Zuschüsse an soziale Einrichtungen, insbesondere an die freien Träger der Kindertagesstätten.
Diese Teilmenge der Transferaufwendungen repräsentiert mit einem Volumen von 534 Mio. € mehr als ein
Viertel der gesamten ordentlichen Aufwendungen.
Gedanklich hinzu addieren sollte man an dieser Stelle
noch die Bezirksumlage, die aufgrund der Aufgabenschwerpunkte des Bezirks im Wesentlichen ebenfalls
aus Sozialausgaben besteht. Zusammen stellen diese
Positionen mit insgesamt 732,7 Mio. € circa 35,9 % der
Gesamtaufwendungen des Nürnberger Stadthaushalts
dar.
Die Planansätze im Sozialbereich beruhen auf der
Fortschreibung der Ergebnisse 2017 unter der Berücksichtigung aktueller Prognosen und Erwartungen.
Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen (vertraglich/gesetzlich) steigen wie in den Vorjahren relativ
stark an, dieses Jahr um 8,5 Mio. € auf 130,9 Mio. €.
Hintergrund ist hier insbesondere der anhaltende Platzausbau bei den Kindertageseinrichtungen freier Träger.
Der Posten „Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)“
sinkt um 4,2 Mio. € oder 6,2 %. Dies ist auf einen
schwächeren Anstieg der Aufwendungen für die
Grundsicherung im Alter zurückzuführen, da aufgrund
des bayerischen Teilhabegesetzes circa 1.000 Leistungsbezieher in den Verantwortungsbereich des Bezirks wechseln. Die Aufwendungen für Grundsicherung
werden vollständig vom Bund erstattet.
Die Hilfe zur Pflege geht vollständig auf den Bezirk
über. In 2019 fallen nur noch „Nachläufer“kosten an,
welche überwiegend vom überörtlichen Träger erstattet
werden.
Die Sozialbetreuung für Flüchtlinge wird unter dem
Posten „Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen“
dargestellt. Für 2019 sind 1,6 Mio. € (Vorjahr
6,0 Mio. €) geplant. Im Rahmen der neuen Beratungsund Integrationsrichtlinie erfolgt hierzu eine Neukonzipierung.
Die Aufwendungen im Bereich der wirtschaftlichen
Jugendhilfe werden im Vergleich zum Vorjahr um
0,9 Mio. € niedriger veranschlagt.
Die Aufwendungen für Heimunterbringung sind um ca.
3,2 Mio. € rückläufig, da die Anzahl der betreuten minderjährigen Flüchtlinge weiter zurückgegangen ist. Für
Eingliederungsmaßnahmen jedoch wird der Ansatz
aufgrund der steigenden Anzahl der Integrationshelfer
um insgesamt 1,6 Mio. € erhöht. Bei den Inobhutnahmen wird aufgrund der Erhöhung des Tagessatzes des
Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) mit Mehraufwendungen von circa 0,4 Mio. € gerechnet
Für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
werden 72,7 Mio. € (Vorjahr 68,5 Mio. €) im Jahr 2019
eingeplant. Es wird mit einer konstanten Anzahl der
Leistungsberechtigten (4.000 Personen) gerechnet. Die
Ansätze für Krankenkosten sowie für Personen mit
Leistungsbezug über 15 Monaten wurden nach oben
hin angepasst.
Die Kosten beim Arbeitslosengeld II (überwiegend der
Unterkunft und Heizung) sinken im Vergleich zur Vorjahresplanung um 9,8 Mio. € auf 136,1 Mio. €. Ursächlich hierfür ist der Rückgang der Leistungsempfänger.
Im Planansatz berücksichtigt sind unter anderem regelmäßige Kostensteigerungen für Miet- und Heizkosten. Zudem sind 30 Mio. € (Vorjahr 37 Mio. €) Unterkunftskosten für Geflüchtete enthalten. Anerkannte
Geflüchtete erhalten keine Leistungen mehr nach Asylbewerberleistungsgesetz, können aber nachfolgend
einen Anspruch auf Leistungen nach SGB II geltend
machen. Der Bund erstattet die Unterkunftskosten für
anerkannte Geflüchtete in 2019 vollständig.
Die Aufwendungen für das Bildungs- und Teilhabepaket
steigen um 384 T€. Die Planansätze wurden - ausgehend von einer weiterhin steigenden Nutzung der zur
Verfügung stehenden Angebote - entsprechend erhöht.
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Bezirksumlage
Die Bezirksumlage wurde entsprechend dem aktuellen
Diskussionsstand für 2019 mit 199,0 Mio. € geplant und
gegenüber dem Vorjahr um 15,9 Mio. erhöht. Grundlage für die Berechnung ist die aktuelle Finanzbedarfsplanung des Bezirks.
Weitere Transferaufwendungen
Die weiteren Transferaufwendungen mit 134,8 Mio. €
oder 6,6 % der ordentlichen Aufwendungen beinhalten
sonstige Ausgleichszahlungen. Dies sind zum Beispiel
die Gewerbesteuerumlage, Verlustausgleiche an städtische Töchter und Eigenbetriebe, weitere Zuschüsse
aufgrund gesetzlicher und sozialer Verpflichtungen, die
allerdings nicht den Sozialbereich betreffen, sowie
Zuweisungen an das Land. Die weiteren Transferaufwendungen nehmen im Vergleich zum Plan 2018 insgesamt um 14,8 Mio. € oder 9,9 % ab.
Der Posten „Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustausgleiche)“ steigt um 2,8 Mio. € auf 57,5 Mio. € an.
Er beinhaltet weitere Zuschüsse, die aus gesetzlichen
oder rechtlichen Verpflichtungen entstehen, beispielsweise an das Germanische Nationalmuseum oder die
Nürnberger Symphoniker. Für die Stiftung Staatstheater
erhöht sich der Ansatz um 1,5 Mio. €.
Für Verlustausgleiche an die Eigenbetriebe NüBad,
FSN, SUN sowie an die Städtischen Werke Nürnberg,
die noris inklusion gGmbH wurden insgesamt
14,7 Mio. € weniger als im Vorjahr veranschlagt. Der
anstehende Erwerb von Geschäftsanteilen an der wbg
Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen von der
StWN ist hierin bereits berücksichtigt.
Die Gewerbesteuerumlage sinkt wegen der neuen
Berechnungsgrundlage (Wegfall der Umlage „Fonds
Deutsche Einheit“) im Vergleich zur Vorjahresplanung
um 3,0 Mio. €.
Neutralisation Rückstellungen (Transfera.)
Der Posten „Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstellungen“ wird ab dem Haushaltsplan 2019 differenziert
unter den Sachaufwendungen, Transferaufwendungen
und Sonstigen ordentlichen Aufwendungen ausgewiesen. Im Bereich der Transferaufwendungen werden
überwiegend Verlustausgleiche an Eigenbetriebe und
verbundenen Unternehmen aus im Vorjahr gebildeten
Rückstellungen gezahlt.
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E.2.9 Sonstige ordentliche Aufwendungen
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen sinken gegenüber dem Vorjahresansatz um 0,9 Mio. € oder
0,8 %.
Bei den Betriebsmitteln konsumtiver MIP-Maßnahmen
handelt es sich um nicht aktivierungsfähige Bestandteile von im MIP veranschlagten Investitionen (dort gesondert ausgewiesen). Hierfür sind im Vergleich zum
Vorjahr 1,5 Mio. € weniger eingeplant.
In den Miet- und Pachtaufwendungen für Immobilien
sind die Kosten für Unterbringung anerkannter Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften enthalten. Der
Planansatz hierfür ist von 25,5 Mio. € auf 23,0 Mio. €
gesunken. Diese werden überwiegend mit dem Jobcenter abgerechnet und von diesem erstattet.
Beim Posten „Vergütungen für Leistungen Dritter“ sind
im Vergleich zu 2018 rund 2,5 Mio. € höhere Aufwendungen geplant. Diese resultieren überwiegend aus
den Produkten Stadtplanung (+ 0,85 Mio. €), Kulturhauptstadt (+ 0,65 Mio. €), Museen (0,25 Mio. €) und
Tiergarten (+ 0,2 Mio. €).
In dem Posten „Sonstige“ sind im Jahr 2019 unter anderem die folgenden größeren Aufwandspositionen
enthalten:
• Portokosten: 2,2 Mio. €,
• Drucksachen und Vordrucke: 1,9 Mio. €,
• Vermischte Aufwendungen 1,6 Mio. €
(zum Beispiel die Pauschalposition für Schuletats),
• Veranstaltungen/Tagungen: 1,3 Mio. €,
• Künstlerhonorare: 1,1 Mio. € und
• Mitgliedschaften: 1,1 Mio. €.
Unter dem Posten „Sonstige“ waren im
Rechnungsergebnis 2017 mit 29,4 Mio. € relativ hohe
Rückstellungen insbesondere für drohende Gewerbesteuerrückzahlungen (16,6 Mio. €) und ausstehende
Rechnungen (zum Beispiel für Beihilfe und Erstattungen an die VAG sowie überlaufende Zeitguthaben
von Mitarbeitern) zu berücksichtigen.
Plan Plan Ist
(in T€) 2019 2018 2017
Sonstiger Personal- und Dienstaufwand 5.355 4.993 4.197
Entschädigung für Mitglieder des Stadtrats 2.208 2.156 2.110
Betriebsmittel (konsumtive MIP-Maßnahme) 13.191 14.659 7.172
Miet- und Pachtaufwand Immobilien,
Erbbauzins
40.217 41.235 39.486
Mieten/Pachten/Leasing bewegliche Sachen 3.928 3.841 3.145
Mietaufwand für Heime und Pensionen 1.450 1.450 1.466
Kosten für Sachverständige und Gutachten 3.773 4.142 3.109
Nutzungsentgelte, Pflege Software, Lizenzen 5.900 6.134 4.771
Vergütungen für Leistungen Dritter 14.003 11.518 9.999
Versicherungsbeiträge (inklusive KUV) 6.774 6.434 6.053
Aufwendungen aus Ausgleichszahlungen 1.200 2.335 17
Sonstige 21.261 21.302 52.329
Neutralisation Rückstellungen (Sonst.Aufw.) 0 0 -169
insgesamt 119.260 120.199 133.685
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E.2.10 Finanzergebnis (Finanzerträge und Zinsaufwendungen)
Das Finanzergebnis fällt mit 19,1 Mio. € im Plan 2019
um 0,2 Mio. € besser aus als im Vorjahresplan.
Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus können die Zinsaufwendungen für Investitionskredite um weitere
0,5 Mio. € beziehungsweise 2,0 % niedriger angesetzt
werden als im Vorjahr. Somit ermöglicht das anhaltend
niedrige Zinsniveau trotz der hohen Investitionssummen den Zinsaufwand stabil zu halten.
Die Entwicklung der Zinsaufwendungen seit ihrem
Höhepunkt im Jahr 2005 mit 63,3 Mio. € (inklusive der
Erstattungszinsen Gewerbesteuer) zeigt eine deutliche
Entlastung. Da Umschuldungen oder Neuaufnahmen
auf Basis des aktuell niedrigen Zinsniveaus erfolgen, ist
das Risiko steigender Zinsaufwendungen aufgrund
eigener Berechnungen durchaus beherrschbar. Diese
Annahme wird auch durch die Erwartung eines zumindest mittelfristig anhaltend niedrigen Zinsniveaus gestützt.
Dennoch bleiben die Zinsaufwendungen eine Risikoposition im städtischen Haushalt, sollte das Zinsniveau
wieder deutlich steigen.
Plan Plan Ist
(in T€) 2019 2018 2017
Finanzerträge -16.207 -16.329 -24.295
davon:
Zinserträge -1.079 -1.098 -1.251
Erträge Gewinnanteile aus Beteiligungen -4.928 -5.031 -5.136
Verzinsung Gewerbe-/Umsatzsteuer § 233a AO -10.000 -10.000 -17.796
Stundungszinsen und andere Finanzerträge -200 -200 -112
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 35.295 35.640 51.144
davon:
Zinsaufwendungen Investitionskredite 26.846 27.389 28.727
Erstattungszinsen (Gewerbesteuer) 8.000 8.000 22.246
Sonstige Zinsaufwendungen 449 251 171
insgesamt 19.088 19.311 26.849
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