E.1 Rücklagen und Rückstellungen
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E.1 Rücklagen und Rückstellungen
Rücklagen
Nach § 23 KommHV-Doppik bestehen die Rücklagen
aus
• der Allgemeinen Rücklage (Nettoposition),
• nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen und
• aus Überschüssen des Ergebnishaushaltes
(Ergebnisrücklage).
Die Rücklagen werden auf der Passivseite der Bilanz
unter dem Posten „Eigenkapital“ gesondert ausgewiesen.
Der Begriff der Rücklagen im Bereich der kommunalen
Doppik ist vom früheren kameralen Rücklagenbegriff zu
unterscheiden. Unter kameralen Rücklagen versteht
man Geldbestände, die zur künftigen Verwendung
zurückgelegt und verwaltet werden. Im Sinne der kommunalen Doppik sind Geldbestände aber Vermögen,
das auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen wird.
Gemäß § 24 KommHV Doppik soll der Ergebnishaushalt ausgeglichen sein. Ein etwaiger Jahresfehlbetrag
soll durch die Verrechnung mit der Ergebnisrücklage
unverzüglich ausgeglichen werden.
Der Ergebnisrücklage kommt daher eine besondere
Bedeutung zu, da der Haushalt weiterhin als ausgeglichen gilt, wenn Rücklagen aus den Vorjahren zur Deckung des Defizits herangezogen werden können.
Die Ergebnisrücklage (nach Ergebnisverwendung) stieg
zum 31.12.2017 aufgrund des Jahresüberschusses
2017 auf 134,6 Mio. € an. Unter Zugrundelegung des
geplanten Jahresüberschusses 2018 und 2019 wird die
Ergebnisrücklage (nach Ergebnisverwendung) zum
31.12.2019 auf 170,2 Mio. € ansteigen. Der Tiefpunkt
im Jahr 2009 hatte bei 49,4 Mio. € gelegen.
In der nachfolgenden Grafik sind die Ergebnisrücklagen
den Jahresergebnissen gegenübergestellt:
Rückstellungen
Im Gegensatz zur Kameralistik werden in der kommunalen Doppik dem kaufmännischen Vorsichtsprinzip
folgend für ungewisse Verbindlichkeiten und bestimmte
Aufwendungen Rückstellungen gebildet. Rückstellungen haben die Aufgabe, die am Bilanzstichtag
bestehenden Zahlungsverpflichtungen vollständig zu
erfassen.
In der folgenden Übersicht wird der voraussichtliche
Stand der Rücklagen und Rückstellungen zum
31.12.2019 ausführlich dargestellt.
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1. Basiskapital (Allgemeine Rücklage) 649.809.113 649.809.113 0 649.809.113
2. Ergebnisrücklage 134.610.598 166.033.392 4.155.511 170.188.903
3. Verlustvortrag (bilanzierende Einheiten) -2.088.097 -4.973.331 -3.793.840 -8.767.171
4. Verlustvortrag 0 0 0 0
Summe aller Rücklagen 782.331.615 810.869.174 361.671 811.230.845
1. Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen 1.471.899.146 1.488.415.871 41.442.119 1.529.857.990
1.1. für Pensionsverpflichtungen 1.270.703.164 1.285.969.210 34.507.901 1.320.477.111
Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte 216.586.388 223.069.653 14.655.317 237.724.970
Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte Lehrkräfte 185.124.672 180.180.678 2.150.019 182.330.697
Rückstellung Anwartschaften städt. Versorgung Arbeitnehmer 1.453.046 1.293.421 -168.135 1.125.286
Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte 390.853.880 396.540.080 8.538.600 405.078.680
Rückstellung Erstattungen Beamte BayBeamtVG 43.350.687 41.962.687 -1.185.000 40.777.687
Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte Lehrkräfte 370.110.840 383.641.840 14.667.000 398.308.840
Rückstellung Versorgungsempfänger ehem. Arbeitnehmer 63.223.651 59.280.851 -4.149.900 55.130.951
1.2. für Verpflichtungen aus Altersteilzeit und
ähnliche Maßnahmen, Beihilfen 201.195.982 202.446.662 6.934.217 209.380.879
Rückstellung für Altersteilzeit Beamte 2.178.645 1.618.645 -398.000 1.220.645
Rückstellung für Altersteilzeit Beamte Lehrkräfte 1.909.125 1.784.125 -205.000 1.579.125
Rückstellung für Altersteilzeit Arbeitnehmer 4.536.561 376.561 -376.561 0
Rückstellung für Beihilfen Beamte 42.325.399 43.952.295 3.108.283 47.060.578
Rückstellung für Beihilfen Beamte Lehrkräfte 23.829.803 23.530.837 467.496 23.998.332
Rückstellungen Beihilfen Versorgungsempfänger Beamte 76.150.297 78.494.047 2.097.500 80.591.547
Rückstellungen Beihilfen Versorgungsempfänger Lehrer 47.497.990 50.086.990 2.317.000 52.403.990
Rückstellungen für Beihilfen Arbeitnehmer 62.190 56.150 -5.300 50.850
Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Arbeitnehmer 2.705.972 2.547.012 -71.200 2.475.812
€ € €
Stand zum
31.12.2019
€
Rücklagen- und Rückstellungsübersicht der Haushaltsplanung -
voraussichtlicher Stand der Rücklagen und Rückstellungen
Rücklagen
Stand zum
31.12.2017
Stand zum
31.12.2018
Veränderungen im
Haushaltsjahr
+/-
€ € €
Stand zum
31.12.2019
Rückstellungen
Stand zum
31.12.2017
Stand zum
31.12.2018 1)
Veränderungen im
Haushaltsjahr
+/- 2)
€
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2. Rückstellungen für Altlasten 6.667.500 6.667.500 0 6.667.500
3. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 14.116.651 14.116.651 0 14.116.651
4. Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs
und von Steuerschuldverhältnissen 2.233.222 1.398.722 -550.500 3) 848.222
5. Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus
Bürgschaften, Gewährverträgen und anhängigen
Verfahren
796.202 796.202 0 796.202
6. Sonstige Rückstellungen 47.674.759 54.557.382 644.400 55.201.782
Urlaubsrückstellungen 8.518.842 8.518.842 0 8.518.842
Rückstellungen für Verlustausgleiche von verbundenen Unternehmen 9.133.000 15.966.700 545.000 4) 16.511.700
Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 120.642 120.642 0 120.642
Rückstellungen für nicht ausgereichte Leistungsentgelte/-bezüge 26.176 0
5) 0 0
Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. I Satz 2 KommHV-Doppik 29.876.098 29.951.198 6) 99.400 7) 30.050.598
Summe aller Rückstellungen 1.543.387.480 1.565.952.329 41.536.019 1.607.488.347
3) Auflösung der Bezirksumlagerückstellung aus 2017 in Höhe von 588.000 EUR und Rückstellungsbildung für eventuell anfallende Betriebssteuern bei den Betrieben gewerblicher Art
der Friedhofsverwaltung (37.500 EUR)
4) Per Saldo ergibt sich zwischen Bildung und Auflösung von Verlustausgleichsrückstellungen für die noris inklusion in 2019 ein Betrag in Höhe von ca. 0,5 Mio. EUR.
5) Die in 2017 nicht ausgeschütteten Leistungsentgelte/-bezüge sind im Folgejahr (2018) an die Beschäftigten auszuschütten.
6) Ein Teil der Wertpapiere bei nichtrechtsfähigen Stiftungen wurde über dem Nennwert (über pari) gekauft. Die Kapitalrückzahlung erfolgt zum Nennwert. Dem Unterschiedsbetrag bei
Endfälligkeit des Wertpapiers wird durch eine jährliche Rückstellungsbildung auf die Laufzeitdauer Rechnung getragen. Außerdem jährliche Zuführung zur Prüfungskostenrückstellung
der überörtlichen Rechnungsprüfung in Höhe von 140.000 EUR (Zuführung insg. per Saldo in Höhe von 75.100 EUR).
7) Wie unter Punkt 6) beschrieben, handelt es sich bei dem 99.400 EUR um den Unterschiedsbetrag 2019 bei Endfälligkeit von Wertpapieren der nichtrechtsfähigen Stiftungen sowie
um die jährliche Zuführung zur Prüfungskostenrückstellung der überörtlichen Rechnungsprüfung.
1) Die Bestände ergeben sich aus der Fortschreibung des Endstands 31.12.2017 mit den Planzahlen des Haushaltsjahres 2018. Sofern der Endbestand 2018 nicht vom Endbestand
2017 abweicht, ist keine ergebniswirksame Veränderung in 2018 eingeplant worden. In der Fortschreibung der Bestände der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen wurden auch
voraussichtliche Ruhestandsversetzungen (Umschichtung zwischen den Beständen der aktiven Beschäftigten und der Versorgungsempfänger) berücksichtigt.
2) Es handelt sich um die im Haushalt 2019 geplanten, ergebniswirksamen Veränderungen. Zudem sind auch die Verschiebungen bei den Pensions- und Beihilfeverpflichtungen auf
Grund der voraussichtlichen Ruhestandsversetzungen im Jahr 2019 enthalten.
Rückstellungen (Fortsetzung)
€ € €
Stand zum
31.12.2017
Stand zum
31.12.2018 1)
Veränderungen im
Haushaltsjahr
+/- 2)
€
Stand zum
31.12.2019
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