E.2 Ertragslage
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
E.2 Ertragslage
Zur Beurteilung der Ertragslage wird auf das ordentliche Ergebnis abgestellt. Dieses errechnet sich aus
den ordentlichen Erträgen:
• Steuererträge,
• Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und
sonstige Transfererträge,
• Erträge aus Leistungsentgelten,
• Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen,
• Erträge aus der Auflösung Sonderposten,
sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
den ordentlichen Aufwendungen:
• Personal- und Versorgungsaufwendungen,
• Sachaufwendungen und Abschreibungen,
• Transferaufwendungen,
• Sonstige ordentliche Aufwendungen
und den Finanzerträgen und -aufwendungen
(= Finanzergebnis).
Die genannten Erträge und Aufwendungen fallen im
Rahmen der gewöhnlichen Geschäfts- beziehungsweise
Verwaltungstätigkeit an. Sie sind planbar und meist regelmäßig wiederkehrend. Außerordentliche Erträge und
Aufwendungen, die unregelmäßig anfallen und/oder periodenfremd sind, bleiben außer Betracht. Einer Analyse
insbesondere der ordentlichen Erträge und Aufwendungen kommt besondere Bedeutung zu, da bei einer Gegenüberstellung beider Zahlen die Leistungsfähigkeit einer Kommune in Bezug auf die Deckungsfähigkeit ihrer
Aufwendungen aus den Erträgen beurteilt werden kann.
Für das Haushaltsjahr 2020 wird das folgende ordentliche Ergebnis geplant (Anmerkung: Aufgrund der hohen
Aggregationsebene der Zahlen entstehen Rundungsdifferenzen, die nicht korrigiert werden):
In der Haushaltsplanung 2020 ist als ordentliches Ergebnis ein Überschuss von 152 T€ ausgewiesen, der in etwa
auf dem Niveau der Vorjahresplanung liegt.
Im Vergleich zur Vorjahresplanung sinken die ordentlichen Erträge um 16,9 Mio. € oder 0,8 % und die ordentlichen Aufwendungen um 14,6 Mio. € oder 0,7 %. Als Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit errechnet
sich somit ein Überschuss in Höhe von 17,0 Mio. €.
Der Fehlbetrag im Finanzergebnis fällt im Vergleich zur
Vorjahresplanung mit 16,8 Mio. € um 2,3 Mio. € geringer
aus.
In der nachfolgenden Grafik wird die Entwicklung der ordentlichen Erträge und Aufwendungen seit dem Jahr
2005 dargestellt:
Plan Plan Ist
(in T€) 2020 2019 2018
Ordentliche Erträge -2.045.293 -2.062.189 -2.077.115
+ Ordentliche Aufwendungen 2.028.315 2.042.953 2.033.526
= Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit -16.978 -19.236 -43.589
+ Finanzergebnis 16.826 19.088 14.119
= ordentliches Ergebnis -152 -148 -29.470
16
Über den Zeitraum 2005 bis 2020 hinweg liegen - mit
Ausnahme der Jahre 2010 und 2014 - die ordentlichen
Erträge über den ordentlichen Aufwendungen, mit der
Folge, dass sich jeweils ein positiver Aufwandsdeckungsgrad über 100 % errechnet.
Die Grafik zeigt im Jahr 2010 den Sondereffekt „Sondervermögen Klinikum“. Das Verhältnis zwischen ordentlichen Erträgen und Aufwendungen ergibt dadurch einen
rechnerischen Aufwanddeckungsgrad von 93,8 %. Da in
dieser Betrachtung jedoch nur die ordentlichen Erträge
und Aufwendungen betrachtet werden, bei der Auflösung des Sondervermögens jedoch ordentliche und außerordentliche Positionen betroffen waren, ist an dieser
Stelle ein direkter Vergleich mit den Werten der anderen
Jahre nicht möglich.
In den folgenden Ausführungen werden zur Beurteilung
der Ertragslage die Ertrags- und Aufwandsposten aus
dem ordentlichen Ergebnis einer näheren Betrachtung
unterzogen.
17
E.2.1 Steuererträge
Die Ansätze der Steuererträge basieren im Wesentlichen auf den Ergebnissen der Steuerschätzungen vom
Oktober 2019. Ein Risiko bei allen Steuerertragsarten ist
und bleibt wie in den Vorjahren die konjunkturelle Entwicklung in der Eurozone und Deutschland.
Die Steuererträge nehmen in der Planung 2020 gegenüber der Vorjahresplanung um 0,7 % oder 6,8 Mio. € ab.
Die Gewerbesteuer ist mit geplanten 467 Mio. € oder einem Anteil von 46 % an den Steuererträgen mit Abstand
die wichtigste Steuerertragsquelle. Der Ansatz für 2020
wurde aufgrund der Steuerschätzung und den aktuellen
Entwicklungen gegenüber dem Vorjahresplanwert um
17 Mio. € abgesenkt. Ab dem Jahr 2018 wurde der Hebesatz von 447 um 20 Prozentpunkte auf 467 angehoben, was zu jährlichen geplanten Mehrerträgen in Höhe
von 20 Mio. € führt. Der Gewerbesteueransatz ist trotz
sorgfältiger Planung dennoch immer mit besonderen Risiken im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung verbunden.
In den Planwerten zulegen kann abermals der sogenannte „Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer“ mit
erwarteten 330,6 Mio. €. Dieser steigt gegenüber dem
Vorjahresplanwert um 5,9 Mio. € oder 1,8 %.
Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer nimmt in 2020
im Vergleich zum Vorjahr um 3,2 Mio. € auf 92 Mio. € zu.
In der Planung enthalten ist der Anteil des Bundes an
den Integrationskosten der Länder und Kommunen, der
anstelle über die Leistungen für Unterkunft und Heizung
(KdU) über die Umsatzsteuerbeteiligung abgewickelt
wird.
Der Umsatzsteuer-Härteausgleich ist ab dem Jahr 2018
entfallen. Der Grundsteuer B Hebesatz wurde ab 2018
von 535 % um 20 Prozentpunkte auf 555 % erhöht, was
zu jährlichen geplanten Mehreinnahmen in Höhe von
rund 6 Mio. € führt. Die Hunde- und Zweitwohnungssteuer wurde an die letzten Rechnungsergebnisse angepasst.
Auf der folgenden Seite findet sich eine grafische Darstellung der Entwicklung der Steuererträge seit 1999.
Die erste Tabelle zeigt die Entwicklung der absoluten
Werte in den einzelnen Steuerarten. Bei einer Indexierung der Werte mit dem Basisjahr 1999 zeigen sich deutliche Unterschiede. Danach sind die Steuern insgesamt
um 79 % gestiegen. Obgleich sie von der absoluten
Höhe für Nürnberg eher nachgeordnete Bedeutung hat,
ist die Umsatzsteuer, gemessen am Index, am stärksten
gestiegen. Dies ist auch auf Sondereffekte zurück zu
führen.
Plan Plan Ist
(in T€) 2020 2019 2018
Grundsteuer A -280 -280 -291
Grundsteuer B -122.300 -121.300 -119.938
Gewerbesteuer -467.000 -484.000 -469.876
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer -330.600 -324.700 -307.837
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer -92.000 -88.800 -77.732
Hundesteuer -1.850 -1.800 -1.816
Zweitwohnungssteuer -800 -750 -858
insgesamt -1.014.830 -1.021.630 -978.348
18
19
E.2.2 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen
und sonstige Transfererträge
Die Planungen der Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und der sonstigen Transfererträge liegen mit
519,9 Mio. € um 3,2 % oder 15,9 Mio. € über der Vorjahresplanung.
Die Steigerung geht überwiegend auf die Schlüsselzuweisungen zurück, die entsprechend des erwarteten Anstiegs der Schlüsselmasse auf 230 Mio.€ angehoben
wurde.
Die übrigen Ansätze bewegen sich im Rahmen der planmäßigen Fortschreibung.
Plan Plan Ist
(in T€) 2020 2019 2018
Zuweisungen und Zuschüsse -514.024 -497.812 -501.567
davon:
Schlüsselzuweisungen vom Land -230.000 -221.000 -220.388
Zuweisung zum Verwaltungsaufwand -19.097 -18.393 -18.266
Zuweisungen Land Grunderwerbssteuer -33.500 -32.000 -28.216
Einkommensteuerersatz
(Familienleistungsausgleich) -23.800 -22.500 -23.054
Zuweisungen Land -27.348 -24.962 -24.925
Zuweisungen vom Land
(Belastungsausgleich Hartz IV) -5.000 -10.000 -13.241
Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) -63.670 -61.228 -58.334
Zuweisung für Schulbetrieb/Beförderung -95.075 -90.943 -91.755
Sonstige Zuweisungen, Zuschüsse und Spenden -16.534 -16.786 -23.388
Sonstige Transfererträge -5.886 -6.193 -5.334
davon:
Leistungen von Sozialleistungsträgern außerhalb
von Einrichtungen -1.336 -1.260 -1.522
Sonstige Ersatzleistungen
außerhalb von Einrichtungen -211 -211 -283
Kostenbeiträge, Aufwendungsersatz und
Kostenersatz in Einrichtungen -1.642 -1.624 -1.583
Leistungen von Sozialleistungsträgern in
Einrichtungen -750 -994 -764
Sonstige -1.947 -2.104 -1.182
insgesamt -519.910 -504.005 -506.901
20
E.2.3 Erträge aus Leistungsentgelten
Die Leistungsentgelte unterscheidet man in öffentlichrechtlich und privatrechtlich erhobene Entgelte.
Insgesamt steigen die Leistungsentgelte der Stadt Nürnberg um 3,6 Mio. € gegenüber dem Plan 2019 auf
124,9 Mio. € an, wobei von dem Anstieg auf die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte 3,4 Mio. € (+ 4,4 %)
und auf die privatrechtlichen 222 T€ (+ 0,5 %) entfallen.
Der Anstieg bei den Wohn- und Verpflegungsgebühren
(3,3 Mio. €) ist auf die Einführung der Gebührensatzung
für Asylunterkünfte (AsylUbGebS) zurückzuführen. Die
Gebührensätze übersteigende Kosten für Gemeinschaftsunterkünfte werden vom Land erstattet.
Der erneute Anstieg in den sonstigen öffentlich-rechtlichen Erträgen ist auf den Ausbau der Verpflegung in den
Kindertagesstätten zurückzuführen.
Die übrigen Ansätze bewegen sich im Rahmen der planmäßigen Fortschreibung.
Plan Plan Ist
(in T€) 2020 2019 2018
Öffentlich-rechtliche -81.587 -78.160 -77.938
davon:
Verwaltungsgebühren -19.797 -19.734 -20.280
Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzung -24.098 -25.067 -24.414
Bestattungsgebühren -3.200 -3.000 -2.759
Wohn- und Verpflegungsgebühren -9.630 -6.328 -5.995
Eintrittsgelder -10.608 -10.549 -11.186
Sonstige -14.254 -13.482 -13.304
Privatrechtliche -43.268 -43.046 -44.382
davon:
Erträge aus Verkauf -3.799 -3.783 -3.256
Miet-/Pachterträge -17.976 -17.659 -18.508
Erbbauzinsen -2.821 -2.949 -2.957
Ersatzleistungen -2.396 -2.469 -3.021
Eintrittsgelder -1.285 -1.308 -1.415
Teilnehmerbeträge -5.288 -5.346 -5.343
Sonstige -9.703 -9.532 -9.882
insgesamt -124.855 -121.206 -122.320
21
E.2.4 Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Mit einem Planwert von 281,8 Mio. € sinken in der Planung 2020 die Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen im Vergleich zur Vorjahresplanung um
29,5 Mio. € oder 9,5 %. Dies ist insbesondere auf die folgenden Entwicklungen zurückzuführen:
• Die Erstattungen vom Bund werden um 16,6 Mio. €
niedriger geplant. Ein Rückgang von 19 Mio. € entfällt auf die Kosten der Unterkunft (SGB II), da sich
die Anzahl der Leistungsempfänger zuletzt rückläufig entwickelt hat und entsprechend weniger Kosten
zur Erstattung anfallen. Die Grundsicherung wird
vollständig vom Bund refinanziert und ist mit
2,5 Mio. € über dem Vorjahr geplant.
• Die Erstattungen vom Freistaat Bayern erhöhen
sich insgesamt um 2,7 Mio. €. Die Elternbeitragsentlastung für Kindergärten wird erstmalig geplant
und voraussichtlich 9,4 Mio. € betragen. Diese wird
in voller Höhe an die freien Träger weitergereicht.
Weitere 2,2 Mio. € Entlastung erfolgen für die städtischen Kindergärten. Ein Rückgang um 8,2 Mio. €
ist bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geplant, die in voller Höhe vom Freistaat Bayern übernommen werden.
• Die Position Zweckverbände/kommunale Sonderrechnung ist um 20 Mio. € niedriger geplant. Die
Einführung der Gebührensatzung für Asylunterkünfte (AsylUbGebS) sowie rückläufige Unterkunftskosten in städtischen Flüchtlingsunterkünften
für anerkannte Flüchtlinge mit Leistungsanspruch
nach SGB II führen zu niedrigeren Erstattungsansprüchen gegenüber dem Job Center Nürnberg.
Plan Plan Ist
(in T€) 2020 2019 2018
Bund -109.787 -126.340 -123.691
Land -86.254 -83.525 -87.427
Gemeinden und Gemeindeverbände -19.565 -17.955 -24.684
Bezirk (Sozialleistungen) -17.083 -16.904 -24.002
Zweckverbände und
kommunale Sonderrechnungen
-17.315 -37.372 -37.310
Eigenbetrieb NüSt -281 -290 -269
Eigenbetrieb ASN -730 -719 -768
Kommunalunternehmen Klinikum -5.513 -3.418 -11.178
Eigenbetrieb SUN -1.864 -1.636 -1.936
Eigenbetrieb NüBad -258 -203 -282
Eigenbetrieb FSN -152 -132 -168
Eigenbetrieb SÖR -2.093 -1.919 -2.246
Verwaltungskostenerstattungen (VKE)
Eigenbetriebe
-9.114 -9.114 -9.128
Private Unternehmen -11.221 -11.230 -11.790
Staatstheater Nürnberg -605 -617 -716
insgesamt -281.835 -311.374 -335.595
22
E.2.5 Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche
Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
Die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten fällt
im Jahr 2020 um 252 T€ oder 0,5 % geringer aus als im
Vorjahr. Dies korrespondiert mit den Abschreibungen -
soweit die Investitionen mit Zuwendungen finanziert wurden.
Der Posten „Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstellungen“ wird seit dem Haushaltsplan 2019 direkt bei den
Sachaufwendungen, Transferaufwendungen und Sonstigen ordentlichen Aufwendungen ausgewiesen. Hierbei
handelt es sich um die buchungstechnische Abwicklung
der Inanspruchnahme von Rückstellungen.
Die Aktivierten Eigenleistungen resultieren aus Bauinvestitionen und werden entsprechend der MIP-Planung
in den Ergebnishaushalt übernommen.
Plan Plan Ist
(in T€) 2020 2019 2018
Auflösung Sonderposten -52.533 -52.785 -48.788
Sonstige ordentliche Erträge -46.977 -47.199 -80.132
davon:
Ordnungsrechtliche Erträge (Bußgelder) -538 -483 -893
Verzugs- und Beitreibungsentgelte -2.026 -2.026 -2.757
Erträge aus der Gewährung von Bürgschaften,
Gewährverträge usw. -621 -701 -157
Ausgleichszahlungen -1.200 -1.200 -794
Konzessionsabgabe -41.000 -41.000 -40.268
Aktivierte Bauzeitzinsen -350 -328 -174
Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstellungen 0 0 -12.561
Sonstiges -1.242 -1.461 -22.528
Aktivierte Eigenleistungen, Honorare -4.353 -3.990 -4.935
Bestandsveränderungen 0 0 -96
insgesamt -103.863 -103.974 -133.951
23
E.2.6 Personal- und Versorgungsaufwendungen
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen steigen
insgesamt gesehen im Vergleich zu der Vorjahresplanung um 22,9 Mio. € oder 3,4 % an.
Von den Personal- und Versorgungsaufwendungen entfallen im Haushaltsjahr 2020 587 Mio. € oder 84,7 %
(Vorjahr 570,6 Mio. € oder 85,2 %) auf die Personalaufwendungen (= Aufwendungen für aktive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) und 106 Mio. € oder 15,3 % (Vorjahr: 99,5 Mio. € oder 14,4 %) auf die Versorgungsaufwendungen (= Aufwendungen für Versorgungsempfänger).
Einzeln betrachtet entwickeln sich die Personal- und
Versorgungsaufwendungen wie folgt:
Ausgehend vom Planwert 2019 ist bei den Personalaufwendungen im Jahr 2020 mit den folgenden Entwicklungen zu rechnen:
Lässt man die Rückstellungsbuchungen außer Betracht,
so steigen die Personalaufwendungen im Jahr 2020 um
21,6 Mio. € oder 4,2 % gegenüber dem Vorjahresplan.
Diese Steigerung ist neben den Auswirkungen aus den
Stellenschaffungen 2019 und den Stellenschaffungen
2020 vor allem auf die Tariferhöhungen bei den Beschäftigten (+ 1,06 % ab März 2020 und ab September geschätzt 2,0 %) und die Besoldungserhöhungen bei den
Plan Plan Ist
(in T€) 2020 2019 2018
insgesamt 692.967 670.109 628.530
Personalaufwendungen Plan Plan Ist
(in T€) 2020 2019 2018
Bezüge und Vergütungen 450.467 433.187 403.317
davon:
Beamte (ohne Lehrkräfte) 86.725 87.460 80.585
Beamte-Lehrkräfte 81.878 78.337 76.233
Arbeitnehmer 272.734 258.056 238.726
Sonstige Vergütungen 9.130 9.334 7.773
Beiträge zu Versorgungskassen 20.746 19.894 18.432
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und pauschalierte Lohnsteuer
56.906 53.420 48.931
Beihilfen und Unterstützungsleistungen 9.609 9.668 10.445
Rückstellungen 49.241 54.448 37.327
davon:
Sonstige Rückstellungen für Aktive 2.075 -1.873 -3.235
Zuführung/Auflösung Pensionsrückstellung 39.502 47.837 33.092
Zuführung/Auflösung Beihilferückstellung 7.664 8.484 7.470
insgesamt 586.969 570.617 518.452
24
Beamten (geschätzt + 3,20 % ab Januar 2020) zurückzuführen.
Die Rückstellungszuführungen bzw. -auflösungen für die
aktiven Beamtinnen und Beamten fallen nach den aktuellen Berechnungen im Jahr 2020 insgesamt um
5,2 Mio. € oder 9,6 % niedriger aus als in der Vorjahresplanung. Die Besoldungserhöhungen 2020 sind rechtlich
bereits bei der Berechnung der Pensions- und Beihilferückstellungen bei den aktiven Beamten im Haushaltsjahr 2019 berücksichtigt worden, wodurch die Zuführungen im Plan 2020 niedriger angesetzt werden. Aufgrund
von Unwägbarkeiten bei der Planung (wie zum Beispiel
bei der Anzahl der Sterbefälle und der Ein- und Austritte
von Beamten/innen bei der Stadt) sind die Planansätze
dieser Rückstellungen immer mit Unsicherheiten behaftet.
Für das Haushaltsjahr 2020 werden die Versorgungsaufwendungen wie folgt geplant:
Die Versorgungsaufwendungen steigen gegenüber dem
Vorjahresplan um 6,5 Mio. € beziehungsweise 6,5 % auf
106 Mio. € an.
Die Zunahme der Versorgungsaufwendungen für Beamte um 4,4 Mio. € ist darauf zurückzuführen, dass die
Anzahl der Versorgungsempfänger steigt und die Besoldungserhöhung für diese jährlich den Rückstellungen
zugeführt wird.
Versorgungsaufwendungen Plan Plan Ist
(in T€) 2020 2019 2018
Beamte (inklusive Lehrkräfte) 93.550 89.139 85.858
Arbeitnehmer 8.268 8.652 8.645
Beihilfen für Versorgungsempfänger 15.025 14.400 16.620
Neutralisation Versorgung und Beihilfen -113.656 -108.744 -107.878
Rückstellungen 102.811 96.045 106.833
davon:
Zuführung/Auflösung Pensionsrückstellung 87.556 82.400 86.567
Zuführung/Auflösung Beihilferückstellung 15.255 13.645 20.266
insgesamt 105.998 99.492 110.078
25
E.2.7 Sachaufwendungen und Abschreibungen
Die Sachaufwendungen und Abschreibungen steigen im
Vergleich zum Vorjahresplanwert insgesamt um 2,4 %
oder 9,3 Mio. € auf 396,4 Mio. € an.
Die Aufwendungen für Verbrauchsmittel und Gebrauchsgegenstände steigen um 1,5 Mio. € oder 13,0 %
an. Insbesondere zum Rechnungsergebnis 2018 wird
der starke Anstieg ersichtlich. Ursächlich hierfür war die
Änderung der Wertgrenze für Investitionen, wodurch ein
höherer Anteil hier unter dem Posten „Gebrauchsgegenstände“ veranschlagt wird.
Die Aufwendungen für Gebäudeunterhalt und -technik
steigen um 2,2 Mio. € (Vorjahresplan Anstieg
6,5 Mio. €). Diese Entwicklung ist überwiegend im Zusammenhang mit der Planung der Maßnahmen im mittelfristigen Investitionsplan zu sehen.
Die Aufwendungen für „Gebäudereinigung, Müll, Kanal
usw.“ steigen um 1,5 Mio. € gegenüber der Vorjahrsplanung. Auf die Gebäudereinigung direkt entfällt davon ein
Anteil von 0,7 Mio. €. Weitere 0,4 Mio. € entfallen auf
den Unterhalt technischer Ausstattung bei der Feuerwehr.
Der Posten „Lehrmittel, Schülerbeförderung und Tagespflege“ steigt planmäßig um 2,0 Mio. €. Dies ist auf höhere Fallzahlen, also mehr Schüler, Tagespflegekinder
und Mittagessen zurückzuführen.
Beim Posten „Erstattungen an Dritte“ wird in 2020 mit
5,2 Mio. € höheren Aufwendungen gerechnet, insbesondere wegen höherer Erstattungen an den Eigenbetrieb
SÖR in Höhe von 6,0 Mio. €. Niedriger hingegen fallen
die vertraglichen Unterhaltsausgleichserstattungen an
die VAG für die U-Bahn-Infrastruktur aus.
In dem Posten „Sonstiges“ sinkt in 2020 der stark
schwankende Bedarf für die Sicherung von Ausgleichsflächen, die im Zuge der Bauleitplanung als Ausgleichsmaßnahmen für die Fauna notwendig werden (siehe besonderer Artenschutz §§ 44 - 47 BNatSchG). Im Rechnungsergebnis 2018 waren 12,7 Mio. € an Rückstellungen für Instandhaltungsmaßnahmen eingestellt worden.
Plan Plan Ist
(in T€) 2020 2019 2018
Sachaufwendungen 285.440 276.232 263.190
davon:
Verbrauchsmittel und Gebrauchsgegenstände 12.991 11.492 7.362
Strom, Gas, Wasser/Abwasser 22.108 23.178 19.564
Gebäudeunterhalt und -technik 49.514 47.342 36.673
Unterhalt sonstiges Grundvermögen 6.129 6.352 5.078
Gebäudereinigung, Müll, Kanal usw. 21.091 19.641 29.047
Lehrmittel, Schülerbeförderung, Tagespflege 29.529 27.519 24.710
Erstattungen an Dritte 140.298 135.073 124.261
Sonstiges 3.780 5.635 16.495
Abschreibungen 110.978 110.884 107.418
insgesamt 396.418 387.116 370.608
26
E.2.8 Transferaufwendungen
Die Transferaufwendungen werden in Sozialtransferaufwendungen (Transferaufwendungen Sozialbereich) und
weitere Transferaufwendungen unterteilt. Inhaltlich kann
die Bezirksumlage den Sozialtransferleistungen zugerechnet werden, da die Aufgabenschwerpunkte des Bezirks ebenfalls im Sozialbereich liegen. Aufgrund der finanziellen Bedeutung wird die Bezirksumlage jedoch eigenständig ausgewiesen.
Plan Plan Ist
(in T€) 2020 2019 2018
Transferaufwendungen Sozialbereich
(direkt) 513.844 533.756 521.099
davon:
Zuschüsse an soziale Einrichtungen
(gesetzlich/vertraglich - Art. 1/4) 142.777 130.858 122.979
Zuschüsse an soziale Einrichtungen
(freiwillig - Art. 5) 18.195 17.479 16.508
Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter
(SGB XII) 66.562 63.520 62.159
Hilfe zur Pflege (SGB XII) 6 775 6.477
Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 7.914 10.295 13.209
Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen 5.944 6.511 8.649
Familien- und Jugendhilfe 86.924 88.574 87.456
Asylbewerberleistung. (HLU und andere Hilfen) 64.113 72.654 72.555
Alg II, vor allem Kosten der Unterkunft (SGB II) 112.191 136.057 125.048
Bildungs- und Teilhabepaket 9.154 6.943 5.997
Sonstiges 64 90 62
Bezirksumlage 203.500 198.960 183.482
Weitere Transferaufwendungen 108.994 134.795 133.039
davon:
Zuweisungen und Zuschüsse
(ohne Verlustausgleiche) 62.224 57.467 55.478
Verlustausgleiche Eigenbetriebe und
verbundene Unternehmen 11.770 10.993 7.213
Gewerbesteuerumlage 35.000 66.335 69.111
Zuführungen zu Rückstellungen 0 0 1.237
Neutralisation Rückstellungen (Transfera.) -1.000 -1.043 -166
insgesamt 825.338 866.468 837.454
Sozialtransferaufwendungen
Sozialleistungen, Zuschüsse an soziale
Einrichtungen
Weitere Transferaufwendungen
Weitere Zuschüsse
und Zuweisungen,
Verlustausgleiche, Gewerbesteuerumlage,
Krankenhausumlage
Bezirksumlage
27
Die Transferaufwendungen gehen insgesamt um
41,1 Mio. € oder 4,7 % zurück. Mit einem Anteil von
40,7 % an den ordentlichen Aufwendungen sind die
Transferaufwendungen neben den Personal- und Versorgungsaufwendungen (Anteil von 34,2%) der größte
Kostenblock innerhalb der ordentlichen Aufwendungen.
Transferaufwendungen Sozialbereich
Die Sozialtransferaufwendungen umfassen die klassischen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu tragen
hat, wie beispielsweise die Kosten der Unterkunft im
SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen. Hinzu kommen die Zuschüsse an soziale Einrichtungen, insbesondere an die freien Träger der Kindertagesstätten. Diese
Teilmenge der Transferaufwendungen repräsentiert mit
einem Volumen von 514 Mio. € mehr als ein Viertel der
gesamten ordentlichen Aufwendungen. Gedanklich
hinzu addieren sollte man an dieser Stelle noch die Bezirksumlage, die aufgrund der Aufgabenschwerpunkte
des Bezirks im Wesentlichen ebenfalls aus Sozialausgaben besteht. Zusammen stellen diese Positionen mit insgesamt 717,3 Mio. € circa 35,4 % der ordentlichen Gesamtaufwendungen des Nürnberger Stadthaushalts dar.
Die Planansätze im Sozialbereich beruhen auf der Fortschreibung der Ergebnisse 2018 unter der Berücksichtigung aktueller Prognosen und Erwartungen.
Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen (vertraglich/gesetzlich) steigen wie in den Vorjahren relativ stark an,
dieses Jahr um 11,9 Mio. € auf 142,8 Mio. €. Hintergrund ist hier insbesondere der anhaltende Platzausbau
bei den Kindertageseinrichtungen freier Träger.
Der Posten „Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)“ erhöht sich um 3,0 Mio. € oder 4,8 %. Die Aufwendungen
für Grundsicherung werden vollständig vom Bund erstattet.
Die Hilfe zur Pflege ist vollständig auf den Bezirk übergegangen. Etwaige zeitversetzt noch abgerechnete
„Nachläuferkosten“ werden vom überörtlichen Träger erstattet.
Der Ansatz für „Hilfe zur Gesundheit (SGB XII)“ werden
um 2,4 Mio. € oder 23,1% niedriger geplant aufgrund der
Teilverlagerung der Zuständigkeit von der Kommune auf
den Bezirk im Rahmen des Bayerischen Teilhabegesetzes.
Die Sozialbetreuung für Flüchtlinge wird unter dem Posten „Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen“ dargestellt. Für 2020 sind 1,0 Mio. € (Vorjahr 1,6 Mio. €) geplant. Im Rahmen der neuen Beratungs- und Integrationsrichtlinie erfolgte hierzu eine Neukonzipierung.
In der Wirtschaftlichen Jugendhilfe reduziert sich der
Aufwand gegenüber dem Vorjahr trotz genereller Kostensteigerungen, Anstiegen bei den Aufwendungen für
Vollzeitpflege (+1,1 Mio. € oder +13,1 %), der Erziehung
in Tagesgruppen (+1,0 Mio. € oder +18,6 %) und Mehraufwendungen für das Konzept Pflege Plus beziehungsweise die Inbetriebnahme einer zusätzlichen therapeutischen Tagesgruppe. Entlastungen gibt es durch die erwartete Reduzierung der Fallzahlen bei der Heimunterbringung (-1,1 Mio. € oder - 3,4 %) und insbesondere
durch die Beitragsentlastung des Freistaat Bayern für
Kinder in Kindergärten, die sich reduzierend auf die Kosten für Beitragsübernahmen auswirkt.
Für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
werden 64,1 Mio. € (Vorjahr 72,7 Mio. €) im Jahr 2020
eingeplant. Es wird mit einer leicht rückläufigen Anzahl
der Leistungsberechtigten (3.500 Personen) gerechnet.
Die Kosten beim Arbeitslosengeld II (überwiegend der
Unterkunft und Heizung) sinken im Vergleich zur Vorjahresplanung um 23,9 Mio. € auf 112,2 Mio. €. Ursächlich
hierfür ist der Rückgang der Leistungsempfänger. Im
Planansatz berücksichtigt sind unter anderem regelmäßige Kostensteigerungen für Miet- und Heizkosten. Zudem sind 15 Mio. € (Vorjahr 30 Mio. €) Unterkunftskosten für Geflüchtete enthalten. Anerkannte Geflüchtete
erhalten keine Leistungen mehr nach Asylbewerberleistungsgesetz, können aber nachfolgend einen Anspruch
auf Leistungen nach SGB II geltend machen. Der Bund
erstattet die Unterkunftskosten für anerkannte Geflüchtete in 2020 vollständig.
Die Aufwendungen für das Bildungs- und Teilhabepaket
steigen um 2,21 Mio. €. Durch das „Starke-Familien-Gesetz“ wurde der Leistungsumfang zum 01.08.2019 erhöht. Die Planansätze wurden - ausgehend von einer
weiterhin steigenden Nutzung der zur Verfügung stehenden Angebote - entsprechend erhöht.
Bezirksumlage
Die Bezirksumlage wurde entsprechend dem aktuellen
Diskussionsstand für 2020 mit 203,5 Mio. € geplant und
gegenüber dem Vorjahr um 4,5 Mio. erhöht. Grundlage
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für die Berechnung ist die aktuelle Finanzbedarfsplanung des Bezirks.
Weitere Transferaufwendungen
Die weiteren Transferaufwendungen mit 109,0 Mio. €
beziehungsweise 5,4 % der ordentlichen Aufwendungen
beinhalten sonstige Ausgleichszahlungen. Dies sind
zum Beispiel die Gewerbesteuerumlage, Verlustausgleiche an städtische Töchter und Eigenbetriebe, weitere
Zuschüsse aufgrund gesetzlicher und sozialer Verpflichtungen, die allerdings nicht den Sozialbereich betreffen,
sowie Zuweisungen an das Land. Die weiteren Transferaufwendungen nehmen im Vergleich zum Plan 2019
insgesamt um 25,8 Mio. € oder 19,1 % ab.
Der Posten „Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustausgleiche)“ steigt um 4,8 Mio. € auf 62,2 Mio. € an.
Er beinhaltet weitere Zuschüsse, die aus gesetzlichen oder rechtlichen Verpflichtungen entstehen, beispielsweise an das Germanische Nationalmuseum oder die
Nürnberger Symphoniker. Das Innovationspaket der
VAG wird mit 2,9 Mio. € veranschlagt. Für das Klinikum
Nürnberg erhöht sich der Ansatz um 0,9 Mio. €. Hinzu
kommen freiwillige Zuschüsse (ohne die oben genannten an soziale Einrichtungen), welche um 0,6 Mio. € über
dem Vorjahresplan liegen.
Für Verlustausgleiche an die Eigenbetriebe NüBad,
FSN, SUN sowie an die Städtischen Werke Nürnberg,
die noris inklusion gGmbH wurden insgesamt 0,8 Mio. €
mehr als im Vorjahr veranschlagt.
Die Gewerbesteuerumlage sinkt wegen der neuen Berechnungsgrundlage (Wegfall der Umlage „Deutsche
Einheit“) im Vergleich zur Vorjahresplanung um
30,0 Mio. €. Weitere Rückgänge sind auf die niedrigeren
Gewerbesteuererträge zurückzuführen.
Neutralisation Rückstellungen (Transfera.)
Der Posten „Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstellungen“ wird seit dem Haushaltsplan 2019 differenziert
unter den Sachaufwendungen, Transferaufwendungen
und Sonstigen ordentlichen Aufwendungen ausgewiesen. Im Bereich der Transferaufwendungen werden
überwiegend Verlustausgleiche an Eigenbetriebe und
verbundenen Unternehmen aus im Vorjahr gebildeten
Rückstellungen gezahlt.
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E.2.9 Sonstige ordentliche Aufwendungen
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen sinken gegenüber dem Vorjahresansatz um 5,7 Mio. € oder 4,8 %.
Der Posten „Sonstiger Personal- und Dienstaufwand
steigt“ um 1,7 Mio. €. Ursächlich sind höhere Aus- und
Fortbildungsbudgets (0,8 Mio. €) überwiegend im Bereich der Nachwuchsausbildung sowie Entschädigungen
für ehrenamtliche Wahlhelfer (0,5 Mio. €).
Bei den Betriebsmitteln konsumtiver MIP-Maßnahmen
handelt es sich um nicht aktivierungsfähige Bestandteile
von im MIP veranschlagten Investitionen (dort gesondert
ausgewiesen). Hierfür sind im Vergleich zum Vorjahr
2,0 Mio. € weniger eingeplant.
In den Miet- und Pachtaufwendungen für Immobilien
sind die Kosten für Unterbringung anerkannter Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften enthalten. Der Planansatz hierfür ist von 24,2 Mio. € auf 7,0 Mio. € gesunken. Hintergrund sind niedrigere Belegungsquoten sowie niedriger Preise aufgrund der Gebührensatzung.
Diese Kosten werden von den Bewohnern oder bei entsprechendem Leistungsanspruch vom Jobcenter erstattet.
Die Kosten für Sachverständige und Gutachten steigen
um 2,7 Mio. €. Insbesondere sind darin höhere Mittel für
Strategieprojekte mit Fokus auf IT sowie die Stadtplanung enthalten.
Beim Posten „Vergütungen für Leistungen Dritter“ sind
im Vergleich zu 2019 rund 4,4 Mio. € höhere Aufwendungen geplant. Diese resultieren überwiegend aus den
Produkten Zentrale IT (+ 0,8 Mio. €), Kulturhauptstadt
(+ 0,8 Mio. €), Stadt- und Verkehrsplanung (0,5 Mio. €)
Gutachten im Umweltbereich (0,4 Mio. €) und Integrierte
Leitstelle (0,3 Mio. €). Zudem werden die Kosten für Tagespflegepersonal künftig hier ausgewiesen (0,7 Mio. €)
In dem Posten „Sonstige“ sind im Jahr 2020 unter anderem die folgenden größeren Aufwandspositionen enthalten:
Plan Plan Ist
(in T€) 2020 2019 2018
Sonstiger Personal- und Dienstaufwand 7.024 5.355 4.617
Entschädigung für Mitglieder des Stadtrats 2.263 2.208 2.130
Betriebsmittel (konsumtive MIP-Maßnahme) 11.147 13.191 9.105
Miet- und Pachtaufwand Immobilien,
Erbbauzins
25.827 40.217 36.658
Mieten/Pachten/Leasing bewegliche Sachen 3.387 3.928 3.051
Mietaufwand für Heime und Pensionen 1.550 1.450 1.562
Kosten für Sachverständige und Gutachten 6.461 3.773 5.017
Nutzungsentgelte, Pflege Software, Lizenzen 6.996 5.900 5.295
Vergütungen für Leistungen Dritter 18.445 14.003 10.577
Versicherungsbeiträge (inklusive KUV) 6.749 6.774 6.377
Aufwendungen aus Ausgleichszahlungen 1.200 1.200 105
Sonstige 22.543 21.261 112.654
Neutralisation Rückstellungen (Sonst. Aufw.) 0 0 -214
insgesamt 113.592 119.260 196.934
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• Portokosten: 2,4 Mio. €,
• Drucksachen und Vordrucke: 2,0 Mio. €,
• Veranstaltungen/Tagungen: 2,0 Mio. €,
• Mitgliedschaften: 1,1 Mio. € und
• Künstlerhonorare: 1,0 Mio. €.
Unter dem Posten „Sonstige“ wurden im
Rechnungsergebnis 2018 insbesondere Zuführungen zu
Rückstellungen verbucht. Damit sind unter anderem Risiken aus strittigen Bilanzierungsfragen bei Finanzanlagen (63,3 Mio. €) und eine Risikovorsorge für drohende
Aufwendungen aus Tarifabschlüssen (24,3 Mio. €) berücksichtigt. Enthalten sind außerdem Zuführungen zu
Steuerrückstellungen aus der Betriebsprüfung 2008-
2011 in Höhe von 3,3 Mio. € für die Betriebe gewerblicher Art Telekommunikationsnetz, Krematorium und Bestattungswesen.
E.2.10 Finanzergebnis (Finanzerträge und Zinsaufwendungen)
Das Finanzergebnis fällt mit einem Fehlbetrag in Höhe
von 16,8 Mio. € im Plan 2020 um 2,3 Mio. € geringer aus
als im Vorjahresplan.
Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus können die Zinsaufwendungen für Investitionskredite um weitere 2,6 Mio. €
beziehungsweise 9,7 % niedriger angesetzt werden als
im Vorjahr. Somit ermöglicht das anhaltend niedrige
Zinsniveau trotz der hohen Investitionssummen den
Zinsaufwand stabil zu halten. Die Entwicklung der Zinsaufwendungen seit ihrem Höhepunkt im Jahr 2005 mit
63,3 Mio. € (inklusive der Erstattungszinsen Gewerbesteuer) zeigt eine deutliche Entlastung. Da Umschuldungen oder Neuaufnahmen auf Basis des aktuell niedrigen
Zinsniveaus erfolgen, ist das Risiko steigender Zinsaufwendungen aufgrund eigener Berechnungen durchaus
beherrschbar. Diese Annahme wird auch durch die Erwartung eines zumindest mittelfristig anhaltend niedrigen Zinsniveaus gestützt.
Dennoch bleiben die Zinsaufwendungen eine Risikoposition im städtischen Haushalt, sollte das Zinsniveau
wieder deutlich steigen.
Plan Plan Ist
(in T€) 2020 2019 2018
Finanzerträge -15.869 -16.207 -20.768
davon:
Zinserträge -1.048 -1.079 -1.314
Erträge Gewinnanteile aus Beteiligungen -4.621 -4.928 -5.482
Verzinsung Gewerbe-/Umsatzsteuer § 233a AO -10.000 -10.000 -9.364
Stundungszinsen und andere Finanzerträge -200 -200 -4.608
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 32.695 35.295 34.887
davon:
Zinsaufwendungen Investitionskredite 24.246 26.846 26.479
Erstattungszinsen (Gewerbesteuer) 8.000 8.000 8.295
Sonstige Zinsaufwendungen 449 449 113
insgesamt 16.826 19.088 14.119
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