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E.2 Ertragslage

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E.2 Ertragslage Zur Beurteilung der Ertragslage wird auf das ordentli￾che Ergebnis abgestellt. Dieses errechnet sich aus den ordentlichen Erträgen: • Steuererträge, • Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstige Transfererträge, • Erträge aus Leistungsentgelten, • Erträge aus Kostenerstattungen und Kosten￾umlagen, • Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigen￾leistungen und Bestandsveränderungen den ordentlichen Aufwendungen: • Personal- und Versorgungsaufwendungen, • Sachaufwendungen und Abschreibungen, • Transferaufwendungen, • Sonstige ordentliche Aufwendungen und den Finanzerträgen und -aufwendungen (= Finanzergebnis). Die genannten Erträge und Aufwendungen fallen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäfts- beziehungsweise Verwaltungstätigkeit an. Sie sind planbar und meist re￾gelmäßig wiederkehrend. Außerordentliche Erträge und Aufwendungen, die unregelmäßig anfallen und/oder pe￾riodenfremd sind, bleiben außer Betracht. Einer Analyse insbesondere der ordentlichen Erträge und Aufwendun￾gen kommt besondere Bedeutung zu, da bei einer Ge￾genüberstellung beider Zahlen die Leistungsfähigkeit ei￾ner Kommune in Bezug auf die Deckungsfähigkeit ihrer Aufwendungen aus den Erträgen beurteilt werden kann. Für das Haushaltsjahr 2020 wird das folgende ordentli￾che Ergebnis geplant (Anmerkung: Aufgrund der hohen Aggregationsebene der Zahlen entstehen Rundungsdif￾ferenzen, die nicht korrigiert werden): In der Haushaltsplanung 2020 ist als ordentliches Ergeb￾nis ein Überschuss von 152 T€ ausgewiesen, der in etwa auf dem Niveau der Vorjahresplanung liegt. Im Vergleich zur Vorjahresplanung sinken die ordentli￾chen Erträge um 16,9 Mio. € oder 0,8 % und die ordentli￾chen Aufwendungen um 14,6 Mio. € oder 0,7 %. Als Er￾gebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit errechnet sich somit ein Überschuss in Höhe von 17,0 Mio. €. Der Fehlbetrag im Finanzergebnis fällt im Vergleich zur Vorjahresplanung mit 16,8 Mio. € um 2,3 Mio. € geringer aus. In der nachfolgenden Grafik wird die Entwicklung der or￾dentlichen Erträge und Aufwendungen seit dem Jahr 2005 dargestellt: Plan Plan Ist (in T€) 2020 2019 2018 Ordentliche Erträge -2.045.293 -2.062.189 -2.077.115 + Ordentliche Aufwendungen 2.028.315 2.042.953 2.033.526 = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit -16.978 -19.236 -43.589 + Finanzergebnis 16.826 19.088 14.119 = ordentliches Ergebnis -152 -148 -29.470 16 Über den Zeitraum 2005 bis 2020 hinweg liegen - mit Ausnahme der Jahre 2010 und 2014 - die ordentlichen Erträge über den ordentlichen Aufwendungen, mit der Folge, dass sich jeweils ein positiver Aufwandsde￾ckungsgrad über 100 % errechnet. Die Grafik zeigt im Jahr 2010 den Sondereffekt „Sonder￾vermögen Klinikum“. Das Verhältnis zwischen ordentli￾chen Erträgen und Aufwendungen ergibt dadurch einen rechnerischen Aufwanddeckungsgrad von 93,8 %. Da in dieser Betrachtung jedoch nur die ordentlichen Erträge und Aufwendungen betrachtet werden, bei der Auflö￾sung des Sondervermögens jedoch ordentliche und au￾ßerordentliche Positionen betroffen waren, ist an dieser Stelle ein direkter Vergleich mit den Werten der anderen Jahre nicht möglich. In den folgenden Ausführungen werden zur Beurteilung der Ertragslage die Ertrags- und Aufwandsposten aus dem ordentlichen Ergebnis einer näheren Betrachtung unterzogen. 17 E.2.1 Steuererträge Die Ansätze der Steuererträge basieren im Wesentli￾chen auf den Ergebnissen der Steuerschätzungen vom Oktober 2019. Ein Risiko bei allen Steuerertragsarten ist und bleibt wie in den Vorjahren die konjunkturelle Ent￾wicklung in der Eurozone und Deutschland. Die Steuererträge nehmen in der Planung 2020 gegen￾über der Vorjahresplanung um 0,7 % oder 6,8 Mio. € ab. Die Gewerbesteuer ist mit geplanten 467 Mio. € oder ei￾nem Anteil von 46 % an den Steuererträgen mit Abstand die wichtigste Steuerertragsquelle. Der Ansatz für 2020 wurde aufgrund der Steuerschätzung und den aktuellen Entwicklungen gegenüber dem Vorjahresplanwert um 17 Mio. € abgesenkt. Ab dem Jahr 2018 wurde der He￾besatz von 447 um 20 Prozentpunkte auf 467 angeho￾ben, was zu jährlichen geplanten Mehrerträgen in Höhe von 20 Mio. € führt. Der Gewerbesteueransatz ist trotz sorgfältiger Planung dennoch immer mit besonderen Ri￾siken im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung ver￾bunden. In den Planwerten zulegen kann abermals der soge￾nannte „Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer“ mit erwarteten 330,6 Mio. €. Dieser steigt gegenüber dem Vorjahresplanwert um 5,9 Mio. € oder 1,8 %. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer nimmt in 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 3,2 Mio. € auf 92 Mio. € zu. In der Planung enthalten ist der Anteil des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen, der anstelle über die Leistungen für Unterkunft und Heizung (KdU) über die Umsatzsteuerbeteiligung abgewickelt wird. Der Umsatzsteuer-Härteausgleich ist ab dem Jahr 2018 entfallen. Der Grundsteuer B Hebesatz wurde ab 2018 von 535 % um 20 Prozentpunkte auf 555 % erhöht, was zu jährlichen geplanten Mehreinnahmen in Höhe von rund 6 Mio. € führt. Die Hunde- und Zweitwohnungs￾steuer wurde an die letzten Rechnungsergebnisse ange￾passt. Auf der folgenden Seite findet sich eine grafische Dar￾stellung der Entwicklung der Steuererträge seit 1999. Die erste Tabelle zeigt die Entwicklung der absoluten Werte in den einzelnen Steuerarten. Bei einer Indexie￾rung der Werte mit dem Basisjahr 1999 zeigen sich deut￾liche Unterschiede. Danach sind die Steuern insgesamt um 79 % gestiegen. Obgleich sie von der absoluten Höhe für Nürnberg eher nachgeordnete Bedeutung hat, ist die Umsatzsteuer, gemessen am Index, am stärksten gestiegen. Dies ist auch auf Sondereffekte zurück zu führen. Plan Plan Ist (in T€) 2020 2019 2018 Grundsteuer A -280 -280 -291 Grundsteuer B -122.300 -121.300 -119.938 Gewerbesteuer -467.000 -484.000 -469.876 Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer -330.600 -324.700 -307.837 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer -92.000 -88.800 -77.732 Hundesteuer -1.850 -1.800 -1.816 Zweitwohnungssteuer -800 -750 -858 insgesamt -1.014.830 -1.021.630 -978.348 18 19 E.2.2 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstige Transfererträge Die Planungen der Erträge aus Zuweisungen und Zu￾schüssen und der sonstigen Transfererträge liegen mit 519,9 Mio. € um 3,2 % oder 15,9 Mio. € über der Vorjah￾resplanung. Die Steigerung geht überwiegend auf die Schlüsselzu￾weisungen zurück, die entsprechend des erwarteten An￾stiegs der Schlüsselmasse auf 230 Mio.€ angehoben wurde. Die übrigen Ansätze bewegen sich im Rahmen der plan￾mäßigen Fortschreibung. Plan Plan Ist (in T€) 2020 2019 2018 Zuweisungen und Zuschüsse -514.024 -497.812 -501.567 davon: Schlüsselzuweisungen vom Land -230.000 -221.000 -220.388 Zuweisung zum Verwaltungsaufwand -19.097 -18.393 -18.266 Zuweisungen Land Grunderwerbssteuer -33.500 -32.000 -28.216 Einkommensteuerersatz (Familienleistungsausgleich) -23.800 -22.500 -23.054 Zuweisungen Land -27.348 -24.962 -24.925 Zuweisungen vom Land (Belastungsausgleich Hartz IV) -5.000 -10.000 -13.241 Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) -63.670 -61.228 -58.334 Zuweisung für Schulbetrieb/Beförderung -95.075 -90.943 -91.755 Sonstige Zuweisungen, Zuschüsse und Spenden -16.534 -16.786 -23.388 Sonstige Transfererträge -5.886 -6.193 -5.334 davon: Leistungen von Sozialleistungsträgern außerhalb von Einrichtungen -1.336 -1.260 -1.522 Sonstige Ersatzleistungen außerhalb von Einrichtungen -211 -211 -283 Kostenbeiträge, Aufwendungsersatz und Kostenersatz in Einrichtungen -1.642 -1.624 -1.583 Leistungen von Sozialleistungsträgern in Einrichtungen -750 -994 -764 Sonstige -1.947 -2.104 -1.182 insgesamt -519.910 -504.005 -506.901 20 E.2.3 Erträge aus Leistungsentgelten Die Leistungsentgelte unterscheidet man in öffentlich￾rechtlich und privatrechtlich erhobene Entgelte. Insgesamt steigen die Leistungsentgelte der Stadt Nürn￾berg um 3,6 Mio. € gegenüber dem Plan 2019 auf 124,9 Mio. € an, wobei von dem Anstieg auf die öffent￾lich-rechtlichen Leistungsentgelte 3,4 Mio. € (+ 4,4 %) und auf die privatrechtlichen 222 T€ (+ 0,5 %) entfallen. Der Anstieg bei den Wohn- und Verpflegungsgebühren (3,3 Mio. €) ist auf die Einführung der Gebührensatzung für Asylunterkünfte (AsylUbGebS) zurückzuführen. Die Gebührensätze übersteigende Kosten für Gemein￾schaftsunterkünfte werden vom Land erstattet. Der erneute Anstieg in den sonstigen öffentlich-rechtli￾chen Erträgen ist auf den Ausbau der Verpflegung in den Kindertagesstätten zurückzuführen. Die übrigen Ansätze bewegen sich im Rahmen der plan￾mäßigen Fortschreibung. Plan Plan Ist (in T€) 2020 2019 2018 Öffentlich-rechtliche -81.587 -78.160 -77.938 davon: Verwaltungsgebühren -19.797 -19.734 -20.280 Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzung -24.098 -25.067 -24.414 Bestattungsgebühren -3.200 -3.000 -2.759 Wohn- und Verpflegungsgebühren -9.630 -6.328 -5.995 Eintrittsgelder -10.608 -10.549 -11.186 Sonstige -14.254 -13.482 -13.304 Privatrechtliche -43.268 -43.046 -44.382 davon: Erträge aus Verkauf -3.799 -3.783 -3.256 Miet-/Pachterträge -17.976 -17.659 -18.508 Erbbauzinsen -2.821 -2.949 -2.957 Ersatzleistungen -2.396 -2.469 -3.021 Eintrittsgelder -1.285 -1.308 -1.415 Teilnehmerbeträge -5.288 -5.346 -5.343 Sonstige -9.703 -9.532 -9.882 insgesamt -124.855 -121.206 -122.320 21 E.2.4 Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen Mit einem Planwert von 281,8 Mio. € sinken in der Pla￾nung 2020 die Erträge aus Kostenerstattungen und Kos￾tenumlagen im Vergleich zur Vorjahresplanung um 29,5 Mio. € oder 9,5 %. Dies ist insbesondere auf die fol￾genden Entwicklungen zurückzuführen: • Die Erstattungen vom Bund werden um 16,6 Mio. € niedriger geplant. Ein Rückgang von 19 Mio. € ent￾fällt auf die Kosten der Unterkunft (SGB II), da sich die Anzahl der Leistungsempfänger zuletzt rückläu￾fig entwickelt hat und entsprechend weniger Kosten zur Erstattung anfallen. Die Grundsicherung wird vollständig vom Bund refinanziert und ist mit 2,5 Mio. € über dem Vorjahr geplant. • Die Erstattungen vom Freistaat Bayern erhöhen sich insgesamt um 2,7 Mio. €. Die Elternbeitrags￾entlastung für Kindergärten wird erstmalig geplant und voraussichtlich 9,4 Mio. € betragen. Diese wird in voller Höhe an die freien Träger weitergereicht. Weitere 2,2 Mio. € Entlastung erfolgen für die städ￾tischen Kindergärten. Ein Rückgang um 8,2 Mio. € ist bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleis￾tungsgesetz geplant, die in voller Höhe vom Frei￾staat Bayern übernommen werden. • Die Position Zweckverbände/kommunale Sonder￾rechnung ist um 20 Mio. € niedriger geplant. Die Einführung der Gebührensatzung für Asylunter￾künfte (AsylUbGebS) sowie rückläufige Unter￾kunftskosten in städtischen Flüchtlingsunterkünften für anerkannte Flüchtlinge mit Leistungsanspruch nach SGB II führen zu niedrigeren Erstattungsan￾sprüchen gegenüber dem Job Center Nürnberg. Plan Plan Ist (in T€) 2020 2019 2018 Bund -109.787 -126.340 -123.691 Land -86.254 -83.525 -87.427 Gemeinden und Gemeindeverbände -19.565 -17.955 -24.684 Bezirk (Sozialleistungen) -17.083 -16.904 -24.002 Zweckverbände und kommunale Sonderrechnungen -17.315 -37.372 -37.310 Eigenbetrieb NüSt -281 -290 -269 Eigenbetrieb ASN -730 -719 -768 Kommunalunternehmen Klinikum -5.513 -3.418 -11.178 Eigenbetrieb SUN -1.864 -1.636 -1.936 Eigenbetrieb NüBad -258 -203 -282 Eigenbetrieb FSN -152 -132 -168 Eigenbetrieb SÖR -2.093 -1.919 -2.246 Verwaltungskostenerstattungen (VKE) Eigenbetriebe -9.114 -9.114 -9.128 Private Unternehmen -11.221 -11.230 -11.790 Staatstheater Nürnberg -605 -617 -716 insgesamt -281.835 -311.374 -335.595 22 E.2.5 Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen Die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten fällt im Jahr 2020 um 252 T€ oder 0,5 % geringer aus als im Vorjahr. Dies korrespondiert mit den Abschreibungen - soweit die Investitionen mit Zuwendungen finanziert wur￾den. Der Posten „Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstel￾lungen“ wird seit dem Haushaltsplan 2019 direkt bei den Sachaufwendungen, Transferaufwendungen und Sons￾tigen ordentlichen Aufwendungen ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um die buchungstechnische Abwicklung der Inanspruchnahme von Rückstellungen. Die Aktivierten Eigenleistungen resultieren aus Bauin￾vestitionen und werden entsprechend der MIP-Planung in den Ergebnishaushalt übernommen. Plan Plan Ist (in T€) 2020 2019 2018 Auflösung Sonderposten -52.533 -52.785 -48.788 Sonstige ordentliche Erträge -46.977 -47.199 -80.132 davon: Ordnungsrechtliche Erträge (Bußgelder) -538 -483 -893 Verzugs- und Beitreibungsentgelte -2.026 -2.026 -2.757 Erträge aus der Gewährung von Bürgschaften, Gewährverträge usw. -621 -701 -157 Ausgleichszahlungen -1.200 -1.200 -794 Konzessionsabgabe -41.000 -41.000 -40.268 Aktivierte Bauzeitzinsen -350 -328 -174 Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstellungen 0 0 -12.561 Sonstiges -1.242 -1.461 -22.528 Aktivierte Eigenleistungen, Honorare -4.353 -3.990 -4.935 Bestandsveränderungen 0 0 -96 insgesamt -103.863 -103.974 -133.951 23 E.2.6 Personal- und Versorgungsaufwendungen Die Personal- und Versorgungsaufwendungen steigen insgesamt gesehen im Vergleich zu der Vorjahrespla￾nung um 22,9 Mio. € oder 3,4 % an. Von den Personal- und Versorgungsaufwendungen ent￾fallen im Haushaltsjahr 2020 587 Mio. € oder 84,7 % (Vorjahr 570,6 Mio. € oder 85,2 %) auf die Personalauf￾wendungen (= Aufwendungen für aktive Mitarbeiterin￾nen und Mitarbeiter) und 106 Mio. € oder 15,3 % (Vor￾jahr: 99,5 Mio. € oder 14,4 %) auf die Versorgungsauf￾wendungen (= Aufwendungen für Versorgungsempfän￾ger). Einzeln betrachtet entwickeln sich die Personal- und Versorgungsaufwendungen wie folgt: Ausgehend vom Planwert 2019 ist bei den Personalauf￾wendungen im Jahr 2020 mit den folgenden Entwicklun￾gen zu rechnen: Lässt man die Rückstellungsbuchungen außer Betracht, so steigen die Personalaufwendungen im Jahr 2020 um 21,6 Mio. € oder 4,2 % gegenüber dem Vorjahresplan. Diese Steigerung ist neben den Auswirkungen aus den Stellenschaffungen 2019 und den Stellenschaffungen 2020 vor allem auf die Tariferhöhungen bei den Beschäf￾tigten (+ 1,06 % ab März 2020 und ab September ge￾schätzt 2,0 %) und die Besoldungserhöhungen bei den Plan Plan Ist (in T€) 2020 2019 2018 insgesamt 692.967 670.109 628.530 Personalaufwendungen Plan Plan Ist (in T€) 2020 2019 2018 Bezüge und Vergütungen 450.467 433.187 403.317 davon: Beamte (ohne Lehrkräfte) 86.725 87.460 80.585 Beamte-Lehrkräfte 81.878 78.337 76.233 Arbeitnehmer 272.734 258.056 238.726 Sonstige Vergütungen 9.130 9.334 7.773 Beiträge zu Versorgungskassen 20.746 19.894 18.432 Beiträge zur gesetzlichen Sozialver￾sicherung und pauschalierte Lohnsteuer 56.906 53.420 48.931 Beihilfen und Unterstützungsleistungen 9.609 9.668 10.445 Rückstellungen 49.241 54.448 37.327 davon: Sonstige Rückstellungen für Aktive 2.075 -1.873 -3.235 Zuführung/Auflösung Pensionsrückstellung 39.502 47.837 33.092 Zuführung/Auflösung Beihilferückstellung 7.664 8.484 7.470 insgesamt 586.969 570.617 518.452 24 Beamten (geschätzt + 3,20 % ab Januar 2020) zurück￾zuführen. Die Rückstellungszuführungen bzw. -auflösungen für die aktiven Beamtinnen und Beamten fallen nach den aktu￾ellen Berechnungen im Jahr 2020 insgesamt um 5,2 Mio. € oder 9,6 % niedriger aus als in der Vorjahres￾planung. Die Besoldungserhöhungen 2020 sind rechtlich bereits bei der Berechnung der Pensions- und Beihilfe￾rückstellungen bei den aktiven Beamten im Haushalts￾jahr 2019 berücksichtigt worden, wodurch die Zuführun￾gen im Plan 2020 niedriger angesetzt werden. Aufgrund von Unwägbarkeiten bei der Planung (wie zum Beispiel bei der Anzahl der Sterbefälle und der Ein- und Austritte von Beamten/innen bei der Stadt) sind die Planansätze dieser Rückstellungen immer mit Unsicherheiten behaf￾tet. Für das Haushaltsjahr 2020 werden die Versorgungsauf￾wendungen wie folgt geplant: Die Versorgungsaufwendungen steigen gegenüber dem Vorjahresplan um 6,5 Mio. € beziehungsweise 6,5 % auf 106 Mio. € an. Die Zunahme der Versorgungsaufwendungen für Be￾amte um 4,4 Mio. € ist darauf zurückzuführen, dass die Anzahl der Versorgungsempfänger steigt und die Besol￾dungserhöhung für diese jährlich den Rückstellungen zugeführt wird. Versorgungsaufwendungen Plan Plan Ist (in T€) 2020 2019 2018 Beamte (inklusive Lehrkräfte) 93.550 89.139 85.858 Arbeitnehmer 8.268 8.652 8.645 Beihilfen für Versorgungsempfänger 15.025 14.400 16.620 Neutralisation Versorgung und Beihilfen -113.656 -108.744 -107.878 Rückstellungen 102.811 96.045 106.833 davon: Zuführung/Auflösung Pensionsrückstellung 87.556 82.400 86.567 Zuführung/Auflösung Beihilferückstellung 15.255 13.645 20.266 insgesamt 105.998 99.492 110.078 25 E.2.7 Sachaufwendungen und Abschreibungen Die Sachaufwendungen und Abschreibungen steigen im Vergleich zum Vorjahresplanwert insgesamt um 2,4 % oder 9,3 Mio. € auf 396,4 Mio. € an. Die Aufwendungen für Verbrauchsmittel und Ge￾brauchsgegenstände steigen um 1,5 Mio. € oder 13,0 % an. Insbesondere zum Rechnungsergebnis 2018 wird der starke Anstieg ersichtlich. Ursächlich hierfür war die Änderung der Wertgrenze für Investitionen, wodurch ein höherer Anteil hier unter dem Posten „Gebrauchsgegen￾stände“ veranschlagt wird. Die Aufwendungen für Gebäudeunterhalt und -technik steigen um 2,2 Mio. € (Vorjahresplan Anstieg 6,5 Mio. €). Diese Entwicklung ist überwiegend im Zu￾sammenhang mit der Planung der Maßnahmen im mit￾telfristigen Investitionsplan zu sehen. Die Aufwendungen für „Gebäudereinigung, Müll, Kanal usw.“ steigen um 1,5 Mio. € gegenüber der Vorjahrspla￾nung. Auf die Gebäudereinigung direkt entfällt davon ein Anteil von 0,7 Mio. €. Weitere 0,4 Mio. € entfallen auf den Unterhalt technischer Ausstattung bei der Feuer￾wehr. Der Posten „Lehrmittel, Schülerbeförderung und Tages￾pflege“ steigt planmäßig um 2,0 Mio. €. Dies ist auf hö￾here Fallzahlen, also mehr Schüler, Tagespflegekinder und Mittagessen zurückzuführen. Beim Posten „Erstattungen an Dritte“ wird in 2020 mit 5,2 Mio. € höheren Aufwendungen gerechnet, insbeson￾dere wegen höherer Erstattungen an den Eigenbetrieb SÖR in Höhe von 6,0 Mio. €. Niedriger hingegen fallen die vertraglichen Unterhaltsausgleichserstattungen an die VAG für die U-Bahn-Infrastruktur aus. In dem Posten „Sonstiges“ sinkt in 2020 der stark schwankende Bedarf für die Sicherung von Ausgleichs￾flächen, die im Zuge der Bauleitplanung als Ausgleichs￾maßnahmen für die Fauna notwendig werden (siehe be￾sonderer Artenschutz §§ 44 - 47 BNatSchG). Im Rech￾nungsergebnis 2018 waren 12,7 Mio. € an Rückstellun￾gen für Instandhaltungsmaßnahmen eingestellt worden. Plan Plan Ist (in T€) 2020 2019 2018 Sachaufwendungen 285.440 276.232 263.190 davon: Verbrauchsmittel und Gebrauchsgegenstände 12.991 11.492 7.362 Strom, Gas, Wasser/Abwasser 22.108 23.178 19.564 Gebäudeunterhalt und -technik 49.514 47.342 36.673 Unterhalt sonstiges Grundvermögen 6.129 6.352 5.078 Gebäudereinigung, Müll, Kanal usw. 21.091 19.641 29.047 Lehrmittel, Schülerbeförderung, Tagespflege 29.529 27.519 24.710 Erstattungen an Dritte 140.298 135.073 124.261 Sonstiges 3.780 5.635 16.495 Abschreibungen 110.978 110.884 107.418 insgesamt 396.418 387.116 370.608 26 E.2.8 Transferaufwendungen Die Transferaufwendungen werden in Sozialtransferauf￾wendungen (Transferaufwendungen Sozialbereich) und weitere Transferaufwendungen unterteilt. Inhaltlich kann die Bezirksumlage den Sozialtransferleistungen zuge￾rechnet werden, da die Aufgabenschwerpunkte des Be￾zirks ebenfalls im Sozialbereich liegen. Aufgrund der fi￾nanziellen Bedeutung wird die Bezirksumlage jedoch ei￾genständig ausgewiesen. Plan Plan Ist (in T€) 2020 2019 2018 Transferaufwendungen Sozialbereich (direkt) 513.844 533.756 521.099 davon: Zuschüsse an soziale Einrichtungen (gesetzlich/vertraglich - Art. 1/4) 142.777 130.858 122.979 Zuschüsse an soziale Einrichtungen (freiwillig - Art. 5) 18.195 17.479 16.508 Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter (SGB XII) 66.562 63.520 62.159 Hilfe zur Pflege (SGB XII) 6 775 6.477 Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 7.914 10.295 13.209 Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen 5.944 6.511 8.649 Familien- und Jugendhilfe 86.924 88.574 87.456 Asylbewerberleistung. (HLU und andere Hilfen) 64.113 72.654 72.555 Alg II, vor allem Kosten der Unterkunft (SGB II) 112.191 136.057 125.048 Bildungs- und Teilhabepaket 9.154 6.943 5.997 Sonstiges 64 90 62 Bezirksumlage 203.500 198.960 183.482 Weitere Transferaufwendungen 108.994 134.795 133.039 davon: Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustausgleiche) 62.224 57.467 55.478 Verlustausgleiche Eigenbetriebe und verbundene Unternehmen 11.770 10.993 7.213 Gewerbesteuerumlage 35.000 66.335 69.111 Zuführungen zu Rückstellungen 0 0 1.237 Neutralisation Rückstellungen (Transfera.) -1.000 -1.043 -166 insgesamt 825.338 866.468 837.454 Sozialtransferauf￾wendungen Sozialleistungen, Zu￾schüsse an soziale Einrichtungen Weitere Trans￾feraufwendungen Weitere Zuschüsse und Zuweisungen, Verlustausgleiche, Ge￾werbesteuerumlage, Krankenhausumlage Bezirksumlage 27 Die Transferaufwendungen gehen insgesamt um 41,1 Mio. € oder 4,7 % zurück. Mit einem Anteil von 40,7 % an den ordentlichen Aufwendungen sind die Transferaufwendungen neben den Personal- und Ver￾sorgungsaufwendungen (Anteil von 34,2%) der größte Kostenblock innerhalb der ordentlichen Aufwendungen. Transferaufwendungen Sozialbereich Die Sozialtransferaufwendungen umfassen die klassi￾schen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu tragen hat, wie beispielsweise die Kosten der Unterkunft im SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen. Hinzu kom￾men die Zuschüsse an soziale Einrichtungen, insbeson￾dere an die freien Träger der Kindertagesstätten. Diese Teilmenge der Transferaufwendungen repräsentiert mit einem Volumen von 514 Mio. € mehr als ein Viertel der gesamten ordentlichen Aufwendungen. Gedanklich hinzu addieren sollte man an dieser Stelle noch die Be￾zirksumlage, die aufgrund der Aufgabenschwerpunkte des Bezirks im Wesentlichen ebenfalls aus Sozialausga￾ben besteht. Zusammen stellen diese Positionen mit ins￾gesamt 717,3 Mio. € circa 35,4 % der ordentlichen Ge￾samtaufwendungen des Nürnberger Stadthaushalts dar. Die Planansätze im Sozialbereich beruhen auf der Fort￾schreibung der Ergebnisse 2018 unter der Berücksichti￾gung aktueller Prognosen und Erwartungen. Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen (vertraglich/ge￾setzlich) steigen wie in den Vorjahren relativ stark an, dieses Jahr um 11,9 Mio. € auf 142,8 Mio. €. Hinter￾grund ist hier insbesondere der anhaltende Platzausbau bei den Kindertageseinrichtungen freier Träger. Der Posten „Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsiche￾rung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)“ er￾höht sich um 3,0 Mio. € oder 4,8 %. Die Aufwendungen für Grundsicherung werden vollständig vom Bund erstat￾tet. Die Hilfe zur Pflege ist vollständig auf den Bezirk über￾gegangen. Etwaige zeitversetzt noch abgerechnete „Nachläuferkosten“ werden vom überörtlichen Träger er￾stattet. Der Ansatz für „Hilfe zur Gesundheit (SGB XII)“ werden um 2,4 Mio. € oder 23,1% niedriger geplant aufgrund der Teilverlagerung der Zuständigkeit von der Kommune auf den Bezirk im Rahmen des Bayerischen Teilhabegeset￾zes. Die Sozialbetreuung für Flüchtlinge wird unter dem Pos￾ten „Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen“ dar￾gestellt. Für 2020 sind 1,0 Mio. € (Vorjahr 1,6 Mio. €) ge￾plant. Im Rahmen der neuen Beratungs- und Integrati￾onsrichtlinie erfolgte hierzu eine Neukonzipierung. In der Wirtschaftlichen Jugendhilfe reduziert sich der Aufwand gegenüber dem Vorjahr trotz genereller Kos￾tensteigerungen, Anstiegen bei den Aufwendungen für Vollzeitpflege (+1,1 Mio. € oder +13,1 %), der Erziehung in Tagesgruppen (+1,0 Mio. € oder +18,6 %) und Mehr￾aufwendungen für das Konzept Pflege Plus beziehungs￾weise die Inbetriebnahme einer zusätzlichen therapeuti￾schen Tagesgruppe. Entlastungen gibt es durch die er￾wartete Reduzierung der Fallzahlen bei der Heimunter￾bringung (-1,1 Mio. € oder - 3,4 %) und insbesondere durch die Beitragsentlastung des Freistaat Bayern für Kinder in Kindergärten, die sich reduzierend auf die Kos￾ten für Beitragsübernahmen auswirkt. Für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden 64,1 Mio. € (Vorjahr 72,7 Mio. €) im Jahr 2020 eingeplant. Es wird mit einer leicht rückläufigen Anzahl der Leistungsberechtigten (3.500 Personen) gerechnet. Die Kosten beim Arbeitslosengeld II (überwiegend der Unterkunft und Heizung) sinken im Vergleich zur Vorjah￾resplanung um 23,9 Mio. € auf 112,2 Mio. €. Ursächlich hierfür ist der Rückgang der Leistungsempfänger. Im Planansatz berücksichtigt sind unter anderem regelmä￾ßige Kostensteigerungen für Miet- und Heizkosten. Zu￾dem sind 15 Mio. € (Vorjahr 30 Mio. €) Unterkunftskos￾ten für Geflüchtete enthalten. Anerkannte Geflüchtete erhalten keine Leistungen mehr nach Asylbewerberleis￾tungsgesetz, können aber nachfolgend einen Anspruch auf Leistungen nach SGB II geltend machen. Der Bund erstattet die Unterkunftskosten für anerkannte Geflüch￾tete in 2020 vollständig. Die Aufwendungen für das Bildungs- und Teilhabepaket steigen um 2,21 Mio. €. Durch das „Starke-Familien-Ge￾setz“ wurde der Leistungsumfang zum 01.08.2019 er￾höht. Die Planansätze wurden - ausgehend von einer weiterhin steigenden Nutzung der zur Verfügung stehen￾den Angebote - entsprechend erhöht. Bezirksumlage Die Bezirksumlage wurde entsprechend dem aktuellen Diskussionsstand für 2020 mit 203,5 Mio. € geplant und gegenüber dem Vorjahr um 4,5 Mio. erhöht. Grundlage 28 für die Berechnung ist die aktuelle Finanzbedarfspla￾nung des Bezirks. Weitere Transferaufwendungen Die weiteren Transferaufwendungen mit 109,0 Mio. € beziehungsweise 5,4 % der ordentlichen Aufwendungen beinhalten sonstige Ausgleichszahlungen. Dies sind zum Beispiel die Gewerbesteuerumlage, Verlustausglei￾che an städtische Töchter und Eigenbetriebe, weitere Zuschüsse aufgrund gesetzlicher und sozialer Verpflich￾tungen, die allerdings nicht den Sozialbereich betreffen, sowie Zuweisungen an das Land. Die weiteren Trans￾feraufwendungen nehmen im Vergleich zum Plan 2019 insgesamt um 25,8 Mio. € oder 19,1 % ab. Der Posten „Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Ver￾lustausgleiche)“ steigt um 4,8 Mio. € auf 62,2 Mio. € an. Er beinhaltet weitere Zuschüsse, die aus gesetzlichen o￾der rechtlichen Verpflichtungen entstehen, beispiels￾weise an das Germanische Nationalmuseum oder die Nürnberger Symphoniker. Das Innovationspaket der VAG wird mit 2,9 Mio. € veranschlagt. Für das Klinikum Nürnberg erhöht sich der Ansatz um 0,9 Mio. €. Hinzu kommen freiwillige Zuschüsse (ohne die oben genann￾ten an soziale Einrichtungen), welche um 0,6 Mio. € über dem Vorjahresplan liegen. Für Verlustausgleiche an die Eigenbetriebe NüBad, FSN, SUN sowie an die Städtischen Werke Nürnberg, die noris inklusion gGmbH wurden insgesamt 0,8 Mio. € mehr als im Vorjahr veranschlagt. Die Gewerbesteuerumlage sinkt wegen der neuen Be￾rechnungsgrundlage (Wegfall der Umlage „Deutsche Einheit“) im Vergleich zur Vorjahresplanung um 30,0 Mio. €. Weitere Rückgänge sind auf die niedrigeren Gewerbesteuererträge zurückzuführen. Neutralisation Rückstellungen (Transfera.) Der Posten „Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstel￾lungen“ wird seit dem Haushaltsplan 2019 differenziert unter den Sachaufwendungen, Transferaufwendungen und Sonstigen ordentlichen Aufwendungen ausgewie￾sen. Im Bereich der Transferaufwendungen werden überwiegend Verlustausgleiche an Eigenbetriebe und verbundenen Unternehmen aus im Vorjahr gebildeten Rückstellungen gezahlt. 29 E.2.9 Sonstige ordentliche Aufwendungen Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen sinken ge￾genüber dem Vorjahresansatz um 5,7 Mio. € oder 4,8 %. Der Posten „Sonstiger Personal- und Dienstaufwand steigt“ um 1,7 Mio. €. Ursächlich sind höhere Aus- und Fortbildungsbudgets (0,8 Mio. €) überwiegend im Be￾reich der Nachwuchsausbildung sowie Entschädigungen für ehrenamtliche Wahlhelfer (0,5 Mio. €). Bei den Betriebsmitteln konsumtiver MIP-Maßnahmen handelt es sich um nicht aktivierungsfähige Bestandteile von im MIP veranschlagten Investitionen (dort gesondert ausgewiesen). Hierfür sind im Vergleich zum Vorjahr 2,0 Mio. € weniger eingeplant. In den Miet- und Pachtaufwendungen für Immobilien sind die Kosten für Unterbringung anerkannter Flücht￾linge in Gemeinschaftsunterkünften enthalten. Der Plan￾ansatz hierfür ist von 24,2 Mio. € auf 7,0 Mio. € gesun￾ken. Hintergrund sind niedrigere Belegungsquoten so￾wie niedriger Preise aufgrund der Gebührensatzung. Diese Kosten werden von den Bewohnern oder bei ent￾sprechendem Leistungsanspruch vom Jobcenter erstat￾tet. Die Kosten für Sachverständige und Gutachten steigen um 2,7 Mio. €. Insbesondere sind darin höhere Mittel für Strategieprojekte mit Fokus auf IT sowie die Stadtpla￾nung enthalten. Beim Posten „Vergütungen für Leistungen Dritter“ sind im Vergleich zu 2019 rund 4,4 Mio. € höhere Aufwen￾dungen geplant. Diese resultieren überwiegend aus den Produkten Zentrale IT (+ 0,8 Mio. €), Kulturhauptstadt (+ 0,8 Mio. €), Stadt- und Verkehrsplanung (0,5 Mio. €) Gutachten im Umweltbereich (0,4 Mio. €) und Integrierte Leitstelle (0,3 Mio. €). Zudem werden die Kosten für Ta￾gespflegepersonal künftig hier ausgewiesen (0,7 Mio. €) In dem Posten „Sonstige“ sind im Jahr 2020 unter ande￾rem die folgenden größeren Aufwandspositionen enthal￾ten: Plan Plan Ist (in T€) 2020 2019 2018 Sonstiger Personal- und Dienstaufwand 7.024 5.355 4.617 Entschädigung für Mitglieder des Stadtrats 2.263 2.208 2.130 Betriebsmittel (konsumtive MIP-Maßnahme) 11.147 13.191 9.105 Miet- und Pachtaufwand Immobilien, Erbbauzins 25.827 40.217 36.658 Mieten/Pachten/Leasing bewegliche Sachen 3.387 3.928 3.051 Mietaufwand für Heime und Pensionen 1.550 1.450 1.562 Kosten für Sachverständige und Gutachten 6.461 3.773 5.017 Nutzungsentgelte, Pflege Software, Lizenzen 6.996 5.900 5.295 Vergütungen für Leistungen Dritter 18.445 14.003 10.577 Versicherungsbeiträge (inklusive KUV) 6.749 6.774 6.377 Aufwendungen aus Ausgleichszahlungen 1.200 1.200 105 Sonstige 22.543 21.261 112.654 Neutralisation Rückstellungen (Sonst. Aufw.) 0 0 -214 insgesamt 113.592 119.260 196.934 30 • Portokosten: 2,4 Mio. €, • Drucksachen und Vordrucke: 2,0 Mio. €, • Veranstaltungen/Tagungen: 2,0 Mio. €, • Mitgliedschaften: 1,1 Mio. € und • Künstlerhonorare: 1,0 Mio. €. Unter dem Posten „Sonstige“ wurden im Rechnungsergebnis 2018 insbesondere Zuführungen zu Rückstellungen verbucht. Damit sind unter anderem Ri￾siken aus strittigen Bilanzierungsfragen bei Finanzanla￾gen (63,3 Mio. €) und eine Risikovorsorge für drohende Aufwendungen aus Tarifabschlüssen (24,3 Mio. €) be￾rücksichtigt. Enthalten sind außerdem Zuführungen zu Steuerrückstellungen aus der Betriebsprüfung 2008- 2011 in Höhe von 3,3 Mio. € für die Betriebe gewerbli￾cher Art Telekommunikationsnetz, Krematorium und Be￾stattungswesen. E.2.10 Finanzergebnis (Finanzerträge und Zinsaufwendungen) Das Finanzergebnis fällt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 16,8 Mio. € im Plan 2020 um 2,3 Mio. € geringer aus als im Vorjahresplan. Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus können die Zinsauf￾wendungen für Investitionskredite um weitere 2,6 Mio. € beziehungsweise 9,7 % niedriger angesetzt werden als im Vorjahr. Somit ermöglicht das anhaltend niedrige Zinsniveau trotz der hohen Investitionssummen den Zinsaufwand stabil zu halten. Die Entwicklung der Zins￾aufwendungen seit ihrem Höhepunkt im Jahr 2005 mit 63,3 Mio. € (inklusive der Erstattungszinsen Gewerbe￾steuer) zeigt eine deutliche Entlastung. Da Umschuldun￾gen oder Neuaufnahmen auf Basis des aktuell niedrigen Zinsniveaus erfolgen, ist das Risiko steigender Zinsauf￾wendungen aufgrund eigener Berechnungen durchaus beherrschbar. Diese Annahme wird auch durch die Er￾wartung eines zumindest mittelfristig anhaltend niedri￾gen Zinsniveaus gestützt. Dennoch bleiben die Zinsaufwendungen eine Risikopo￾sition im städtischen Haushalt, sollte das Zinsniveau wieder deutlich steigen. Plan Plan Ist (in T€) 2020 2019 2018 Finanzerträge -15.869 -16.207 -20.768 davon: Zinserträge -1.048 -1.079 -1.314 Erträge Gewinnanteile aus Beteiligungen -4.621 -4.928 -5.482 Verzinsung Gewerbe-/Umsatzsteuer § 233a AO -10.000 -10.000 -9.364 Stundungszinsen und andere Finanzerträge -200 -200 -4.608 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 32.695 35.295 34.887 davon: Zinsaufwendungen Investitionskredite 24.246 26.846 26.479 Erstattungszinsen (Gewerbesteuer) 8.000 8.000 8.295 Sonstige Zinsaufwendungen 449 449 113 insgesamt 16.826 19.088 14.119 31

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