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1_Nachtragshaushaltssatzung_2020
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1. N a c h t r a g s h a u s h a l t s s a t z u n g
der Stadt Nürnberg
für das Haushaltsjahr 2020
Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
i. d. F. d. Bek. vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2020
(GVBl S. 350), erlässt die Stadt Nürnberg folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
(1) Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt;
dadurch werden
erhöht
um Euro
vermindert
um Euro
und damit der Gesamtbetrag des
Haushaltsplans
einschl. der Nachträge
gegenüber
bisher Euro
auf nunmehr
Euro verändert
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge 5.179.432 2.061.327.480 2.066.506.912
der Gesamtbetrag der Aufwendungen 10.930.838 2.061.235.751 2.072.166.589
und der Saldo (Jahresergebnis) 91.729 -5.659.677
2. im Finanzhaushalt
a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 5.179.432 2.002.905.267 2.008.084.699
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 10.930.838 1.911.539.063 1.922.469.901
und einem Saldo von 91.366.204 85.614.798
b) aus Investitionstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 117.991.000 117.991.000
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 289.530 350.996.800 351.286.330
und einem Saldo von -233.005.800 -233.295.330
c) aus Finanzierungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 70.000.000 118.000.000 188.000.000
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 78.178.000 78.178.000
und einem Saldo von 39.822.000 109.822.000
d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von -101.817.596 -37.858.532
(2) bis (5) unverändert
(6)
Der als Anlage beigefügte Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ für 2020 wird hiermit
festgesetzt, dadurch werden
erhöht
um Euro
vermindert
um Euro
Und damit der Wirtschaftsplan
einschl. der Nachträge
gegenüber
bisher Euro
auf nunmehr
Euro verändert
a) der Erfolgsplan
die Erträge 4.625.000 6.415.000 1.790.000
die Aufwendungen 1.409.028 13.148.093 11.739.065
b) der Vermögensplan
in den Einnahmen und Ausgaben 2.849.090 9.693.337 12.542.427
(7) unverändert
§ 2
(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird von
118.000.000 € um 70.000.000 € erhöht und damit auf 188.000.000 € neu festgesetzt.
(2) bis (7) unverändert
§ 2a
wird nicht angewendet
§ 3
(1) bis (7) unverändert
§ 4
unverändert
§ 5
(1) bis (5) unverändert
(6) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan
des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ wird von 6.000.000 € um 3.900.000 € erhöht und damit auf 9.900.000 €
neu festgesetzt.
(7) unverändert
§ 6
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.