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E.1 Rücklagen und Rückstellungen

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E.1 Rücklagen und Rückstellungen Rücklagen Nach § 23 KommHV-Doppik bestehen die Rücklagen aus • der Allgemeinen Rücklage (Nettoposition), • nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwen￾dungen und • aus Überschüssen des Ergebnishaushaltes (Ergebnisrücklage). Die Rücklagen werden auf der Passivseite der Bilanz un￾ter dem Posten „Eigenkapital“ gesondert ausgewiesen. Der Begriff der Rücklagen im Bereich der kommunalen Doppik ist vom früheren kameralen Rücklagenbegriff zu unterscheiden. Unter kameralen Rücklagen versteht man Geldbestände, die zur künftigen Verwendung zu￾rückgelegt und verwaltet werden. Im Sinne der kommu￾nalen Doppik sind Geldbestände aber Vermögen, das auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen wird. Gemäß § 24 KommHV Doppik soll der Ergebnishaushalt ausgeglichen sein. Ein etwaiger Jahresfehlbetrag soll durch die Verrechnung mit der Ergebnisrücklage unver￾züglich ausgeglichen werden. Der Ergebnisrücklage kommt daher eine besondere Be￾deutung zu, da der Haushalt weiterhin als ausgeglichen gilt, wenn Rücklagen aus den Vorjahren zur Deckung des Defizits herangezogen werden können. Die Ergebnisrücklage (nach Ergebnisverwendung) stieg zum 31.12.2019 aufgrund des Jahresüberschusses 2019 auf 230,9 Mio. € an. Unter Zugrundelegung der ge￾planten Jahresergebnisse 2020 und 2021 wird die Er￾gebnisrücklage (nach Ergebnisverwendung) zum 31.12.2021 auf 181,7 Mio. € absinken. Der Tiefpunkt hatte im Jahr 2009 bei 49,4 Mio. € gelegen. In der nachfolgenden Grafik sind die Ergebnisrücklagen den Jahresergebnissen gegenübergestellt: Rückstellungen Im Gegensatz zur Kameralistik werden in der kommuna￾len Doppik dem kaufmännischen Vorsichtsprinzip fol￾gend für ungewisse Verbindlichkeiten und bestimmte Aufwendungen Rückstellungen gebildet. Rückstellun￾gen haben die Aufgabe, die am Bilanzstichtag bestehen￾den Zahlungsverpflichtungen vollständig zu erfassen. In der folgenden Übersicht wird der voraussichtliche Stand der Rücklagen und Rückstellungen zum 31.12.2021 ausführlich dargestellt. 15 1. Basiskapital (Allgemeine Rücklage) 647.309.120 647.309.120 0 647.309.120 2. Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage 993.351 993.351 -35.653 957.698 3. Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen 15.931.901 15.931.901 0 15.931.901 4. Weitere Positionen des Basiskapitals der nichtrechtsfähigen Stiftungen 10.110.567 10.271.367 156.100 10.427.467 5. Ergebnisrücklage 230.932.410 227.569.811 -45.892.993 181.676.818 6. Kapitalerhaltungsrücklage nrf. Stiftungen/Rücklage Kostendecker 1.553.714 1.553.714 0 1.553.714 7. Ergebnisvortrag (bilanzierende Einheiten) -6.254.808 -8.712.686 -4.158.654 -12.871.340 Summe = Eigenkapital 900.576.256 894.916.579 -49.931.200 844.985.379 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1.593.593.994 1.630.938.794 26.560.181 1.657.498.975 1.1. für Pensionsverpflichtungen 1.367.862.539 1.395.058.939 19.290.157 1.414.349.095 Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte 236.806.575 247.022.075 12.241.857 259.263.932 Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte Lehrkräfte 191.383.660 189.650.460 600.000 190.250.460 Rückstellung Anwartschaften städt. Versorgung Arbeitnehmer 627.157 447.156 -175.000 272.156 Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte 414.268.049 423.447.649 3.067.300 426.514.949 Rückstellung Erstattungen Beamte BayBeamtVG 40.672.460 39.629.960 -1.192.500 38.437.460 Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte Lehrkräfte 422.974.219 438.231.219 8.822.800 447.054.019 Rückstellung Versorgungsempfänger ehem. Arbeitnehmer 55.268.219 50.768.219 -3.969.300 46.798.919 Pensionsrückst. für Erstattungen wegen ehem. Arbeitnehmer 5.862.200 5.862.200 -105.000 5.757.200 1.2. für Verpflichtungen aus Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen, Beihilfen 225.731.455 235.879.855 7.270.025 243.149.880 Rückstellung für Altersteilzeit Beamte 1.582.554 1.427.554 -30.000 1.397.554 Rückstellung für Altersteilzeit Beamte Lehrkräfte 1.782.424 1.587.424 70.000 1.657.424 Rückstellung für Altersteilzeit Arbeitnehmer 2.086.909 4.511.909 1.310.000 5.821.909 Rückstellung für Beihilfen Beamte 43.405.130 45.679.580 2.306.483 47.986.063 Rückstellung für Beihilfen Beamte Lehrkräfte 30.837.152 30.930.852 769.092 31.699.944 Veränderungen im Haushaltsjahr +/- 2) Stand zum 31.12.2021 € Arten der Rückstellungen Stand zum 31.12.2019 Stand zum 31.12.2020 1) € Rücklagen- und Rückstellungsübersicht der Haushaltsplanung - voraussichtlicher Stand der Rücklagen und Rückstellungen Arten der Rücklagen Stand zum 31.12.2019 Stand zum 31.12.2020 Veränderungen im Haushaltsjahr +/- € € € Stand zum 31.12.2021 € € € 16 Rückstellungen Beihilfen Versorgungsempfänger Beamte 75.703.510 78.031.260 571.250 78.602.510 Rückstellungen Beihilfen Versorgungsempfänger Lehrer 67.947.044 71.207.044 2.460.000 73.667.044 Rückstellungen für Beihilfen Arbeitnehmer 26.780 22.780 -7.000 15.780 Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Arbeitnehmer 2.359.952 2.481.452 -179.800 2.301.652 2. Rückstellungen für Altlasten 6.094.500 6.094.500 0 6.094.500 3. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 16.062.000 16.062.000 0 16.062.000 4. Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen 7.258.249 7.295.749 -2.846.500 3) 4.449.249 5. Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährverträgen und anhängigen Verfahren 1.743.914 1.743.914 0 1.743.914 6. Sonstige Rückstellungen 144.818.916 144.923.961 143.300 145.067.261 Urlaubsrückstellungen 8.978.942 8.978.942 0 8.978.942 Rückstellungen für Verlustausgleiche von verbundenen Unternehmen 1.000.000 1.000.000 0 1.000.000 Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 100.795 100.795 0 100.795 Rückstellungen für nicht ausgereichte Leistungsentgelte/-bezüge 34.655 0 4) 0 0 Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. I Satz 2 KommHV-Doppik 134.704.523 134.844.223 143.300 5) 134.987.523 Summe aller Rückstellungen 1.769.571.573 1.807.058.917 23.856.981 1.830.915.899 Veränderungen im Haushaltsjahr +/- 2) 5) Es handelt sich hierbei um den Unterschiedsbetrag 2021 bei Endfälligkeit von Wertpapieren der nichtrechtsfähigen Stiftungen sowie um die jährliche Zuführung zur Prüfungskostenrückstellung der überörtlichen Rechnungsprüfung. 4) Die in 2019 nicht ausgeschütteten Leistungsentgelte/-bezüge sind im Folgejahr (2020) an die Beschäftigten auszuschütten. 1) Die Bestände ergeben sich aus der Fortschreibung des Endstands 31.12.2019 mit den Planzahlen des Haushaltsjahres 2020. Sofern der Endbestand 2020 nicht vom Endbestand 2019 abweicht, ist keine ergebniswirksame Veränderung in 2020 eingeplant worden. In der Fortschreibung der Bestände der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen wurden auch voraussichtliche Ruhestandsversetzungen (Umschichtung zwischen den Beständen der aktiven Beschäftigten und der Versorgungsempfänger) berücksichtigt. 2) Es handelt sich um die im Haushalt 2021 geplanten, ergebniswirksamen Veränderungen. Zudem sind auch die Verschiebungen bei den Pensions- und Beihilfeverpflichtungen auf Grund der voraussichtlichen Ruhestandsversetzungen im Jahr 2021 enthalten. Arten der Rückstellungen (Fortsetzung) Stand zum 31.12.2021 € € € € 3) Rückstellungsbildung für eventuell anfallende Betriebssteuern bei den Betrieben gewerblicher Art der Friedhofsverwaltung (37.500 €) sowie Auflösung der Bezirksumlagerückstellung in 2021 (2,884 Mio. €, gebildet im Jahresabschluss 2019). . Stand zum 31.12.2019 Stand zum 31.12.2020 1) 17

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