E.2 Ertragslage
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
E.2 Ertragslage
Zur Beurteilung der Ertragslage wird auf das ordentliche Ergebnis abgestellt. Dieses errechnet sich aus
den ordentlichen Erträgen:
• Steuererträge,
• Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und
sonstige Transfererträge,
• Erträge aus Leistungsentgelten,
• Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen,
• Erträge aus der Auflösung Sonderposten,
sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
den ordentlichen Aufwendungen:
• Personal- und Versorgungsaufwendungen,
• Sachaufwendungen und Abschreibungen,
• Transferaufwendungen,
• Sonstige ordentliche Aufwendungen
und den Finanzerträgen und -aufwendungen
(= Finanzergebnis).
Die genannten Erträge und Aufwendungen fallen im
Rahmen der gewöhnlichen Geschäfts- beziehungsweise
Verwaltungstätigkeit an. Sie sind planbar und meist regelmäßig wiederkehrend. Außerordentliche Erträge und
Aufwendungen, die unregelmäßig anfallen und/oder periodenfremd sind, bleiben außer Betracht. Einer Analyse
insbesondere der ordentlichen Erträge und Aufwendungen kommt besondere Bedeutung zu, da bei einer Gegenüberstellung beider Zahlen die Leistungsfähigkeit einer Kommune in Bezug auf die Deckungsfähigkeit ihrer
Aufwendungen aus den Erträgen beurteilt werden kann.
Für das Haushaltsjahr 2021 wird das folgende ordentliche Ergebnis geplant (Anmerkung: Aufgrund der hohen
Aggregationsebene der Zahlen entstehen Rundungsdifferenzen, die nicht korrigiert werden. In die Planzahlen
des Jahres 2020 sind Nachtragshaushalte mit eingearbeitet):
Unter dem Einfluss der Corona-Pandemie ist in der
Haushaltsplanung 2021 als ordentliches Ergebnis ein
Verlust in Höhe von 52,8 Mio. € ausgewiesen. Mit dem
1. Nachtragshaushalt 2020 musste das ursprünglich
ausgeglichene Ergebnis wegen der Corona-Pandemie
auf einen Verlust in Höhe von 5,6 Mio. € angepasst werden. Nachfolgend wird unter „Plan 2020“ daher immer
der Nachtragshaushalt 2020 ausgewiesen.
Im Vergleich zur Vorjahresplanung sinken die ordentlichen Erträge um 22,2 Mio. € oder 1,1 %. Die ordentlichen Aufwendungen nehmen dagegen um 24,2 Mio. €
oder 1,2 % zu. Als Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit errechnet sich ein Verlust in Höhe von
35,2 Mio. €.
Das Finanzergebnis liegt etwas über dem Niveau der
Vorjahresplanung bei einem Fehlbetrag in Höhe von
circa 17,6 Mio. €.
In der nachfolgenden Grafik wird die Entwicklung der ordentlichen Erträge und Aufwendungen seit dem Jahr
2005 dargestellt:
Plan Plan Ist
(in T€) 2021 2020 2019
Ordentliche Erträge -2.028.283 -2.050.473 -2.139.146
+ Ordentliche Aufwendungen 2.063.458 2.039.246 2.071.638
= Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit 35.175 -11.227 -67.508
+ Finanzergebnis 17.631 16.826 8.051
= ordentliches Ergebnis 52.806 5.599 -59.457
18
Über den Zeitraum 2005 bis 2019 hinweg lagen - mit
Ausnahme der Jahre 2010 und 2014 - die ordentlichen
Erträge über den ordentlichen Aufwendungen, mit der
Folge, dass sich jeweils ein positiver Aufwandsdeckungsgrad über 100 % errechnet. Ab 2020 knickte wegen der Corona-Pandemie die Ertragskurve bereits
deutlich ein.
Coronabedingt liegt in 2021 die Ertragskurve nun sogar
unterhalb der Aufwandskurve. Erstmalig seit 7 Jahren
wird die Stadt Nürnberg der Planung nach die laufenden
Aufwendungen nicht über die laufenden Erträge decken.
Die Grafik zeigt im Jahr 2010 den Sondereffekt „Sondervermögen Klinikum“. Das Verhältnis zwischen ordentlichen Erträgen und Aufwendungen ergibt dadurch in dem
Jahr einen rechnerischen Aufwanddeckungsgrad von
nur 93,8 %. Da in dieser Betrachtung jedoch nur die ordentlichen Erträge und Aufwendungen betrachtet werden, bei der Auflösung des Sondervermögens jedoch ordentliche und außerordentliche Positionen betroffen waren, ist an dieser Stelle ein direkter Vergleich mit den
Werten der anderen Jahre nicht möglich.
In den folgenden Ausführungen werden zur Beurteilung
der Ertragslage die Ertrags- und Aufwandsposten aus
dem ordentlichen Ergebnis einer näheren Betrachtung
unterzogen.
19
E.2.1 Steuererträge
Die Steuererträge stellen die primäre Einkommensquelle
der Kommunen dar, welche keine explizite Zweckbindung besitzt und daher von der Stadt für gesetzliche Aufgaben und nach eigener Priorisierung auch für freiwillige
Aufgaben zum Wohle der Bürger eingesetzt werden
kann.
Die Ansätze der Steuererträge basieren im Wesentlichen auf den Ergebnissen der Steuerschätzungen vom
September und November 2020 und der aktuellen Entwicklung der Steuern in Nürnberg. Das Risiko bei allen
Steuerertragsarten ist und bleibt die konjunkturelle Entwicklung in der Eurozone und Deutschland, die maßgeblich durch die Corona-Pandemie und deren künftige Entwicklung geprägt sein wird.
Die Steuererträge nehmen in der Planung 2021 gegenüber der Vorjahresplanung um 0,1 % oder 840 T€ ab.
Die Gewerbesteuer ist mit geplanten 448 Mio. € oder einem Anteil von 45,5 % an den Steuererträgen mit Abstand die wichtigste Steuerertragsquelle. Der Ansatz für
2021 wurde aufgrund der Steuerschätzung und den aktuellen Entwicklungen gegenüber dem Vorjahresplanwert um 19 Mio. € abgesenkt. Der Gewerbesteueransatz
ist trotz sorgfältiger Planung dennoch immer mit besonderen Risiken im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung behaftet.
Der „Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer“ wurde
auf der Grundlage der Steuerschätzung mit
321,0 Mio. €. angesetzt. Dieser steigt gegenüber dem
coronabedingt gesenkten Vorjahresplanwert um
22,4 Mio. € oder 7,5 % an und liegt damit ca. 1 % unter
dem Rechnungsergebnis 2019.
Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer sinkt in 2021
im Vergleich zum Vorjahr leicht um 4,1 Mio. € auf
90,1 Mio. €. Im Vorjahr waren Sonderpositionen enthalten (z.B. Teilkompensation Kinderbonus).
Der Grundsteuer B Hebesatz wurde zuletzt ab 2018 von
535 % um 20 Prozentpunkte auf 555 % erhöht. Die Hundesteuer wurde an die letzten Rechnungsergebnisse angepasst.
Auf der folgenden Seite findet sich eine grafische Darstellung der Entwicklung der Steuererträge seit 1999.
Die erste Tabelle zeigt die Entwicklung der absoluten
Werte in den einzelnen Steuerarten. Bei einer Indexierung der Werte mit dem Basisjahr 1999 zeigen sich deutliche Unterschiede. Danach sind die Steuern insgesamt
um 73,5 % gestiegen. Obgleich sie von der absoluten
Höhe für Nürnberg eher nachgeordnete Bedeutung hat,
ist die Umsatzsteuer, gemessen am Index, am stärksten
gestiegen. Dies ist auch auf Sondereffekte zurück zu
führen.
Plan Plan Ist
(in T€) 2021 2020 2019
Grundsteuer A -290 -280 -293
Grundsteuer B -121.900 -122.300 -121.216
Gewerbesteuer -448.000 -467.000 -476.640
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer -321.000 -298.600 -323.642
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer -90.100 -94.000 -86.174
Hundesteuer -1.900 -1.850 -1.905
Zweitwohnungssteuer -800 -800 -918
insgesamt -983.990 -984.830 -1.010.788
20
21
E.2.2 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen
und sonstige Transfererträge
Zuschüsse und Zuweisungen werden unter dem Begriff
Zuwendungen zusammengefasst. Sie sind Finanzhilfen
(überwiegend Bundes- und Landesmittel) zur Erfüllung
von Aufgaben der Stadt Nürnberg. Den Schlüsselzuweisungen, dem Kernstück der Leistungen im kommunalen
Finanzausgleich, kommt eine hohe Bedeutung zu. Durch
sie werden die Steuer- und Umlageeinnahmen aufgabengerecht ergänzt und gewisse Sonderbelastungen,
wie etwa die Soziallasten, berücksichtigt. Neben den
Schlüsselzuweisungen sind die Zuweisungen für den
Schulbetrieb (98 Mio. €) und die Betriebskostenzuschüsse zu Kitas (86 Mio. € Zuweisungen vom Land)
von Bedeutung. Die weiteren Zuweisungen vom Land
(27 Mio. €) enthalten unter anderem Mittel für Straßen,
ÖPNV sowie das Gesundheitsamt. Die Zuweisung zum
Verwaltungsaufwand (19 Mio. €) erhalten kreisfreie
Plan Plan Ist
(in T€) 2021 2020 2019
Zuweisungen und Zuschüsse -535.264 -536.004 -524.234
davon:
Schlüsselzuweisungen vom Land -228.000 -249.456 -229.196
Zuweisung zum Verwaltungsaufwand -19.097 -19.097 -18.981
Zuweisungen Land Grunderwerbssteuer -38.000 -33.500 -40.696
Einkommensteuerersatz
(Familienleistungsausgleich) -21.000 -23.800 -23.081
Zuweisungen Land -27.493 -29.872 -26.968
Zuweisungen vom Land
(Belastungsausgleich Hartz IV) 0 -5.000 -3.383
Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) -85.998 -63.670 -63.199
Zuweisung für Schulbetrieb/Beförderung -98.170 -95.075 -94.080
Sonstige Zuweisungen, Zuschüsse und Spenden -17.506 -16.534 -24.650
Sonstige Transfererträge -6.167 -5.886 -6.161
davon:
Leistungen von Sozialleistungsträgern außerhalb
von Einrichtungen -1.153 -1.336 -1.326
Sonstige Ersatzleistungen
außerhalb von Einrichtungen -217 -211 -307
Kostenbeiträge, Aufwendungsersatz und
Kostenersatz in Einrichtungen -2.214 -1.642 -1.910
Leistungen von Sozialleistungsträgern in
Einrichtungen -872 -750 -1.208
Sonstige -1.711 -1.947 -1.410
insgesamt -541.431 -541.890 -530.395
22
Städte für die weiteren übertragenen Verwaltungsaufgaben, die bei Landkreisen beispielsweise die Staatsbehörde übernimmt. Zudem werden Mittel aus den Steuerverbünden weitergeleitet, so ein Teil der Grunderwerbssteuer. Für Reduzierungen der Einkommenssteuererträge nach dem Familienlastenausgleich erhält die Stadt
Nürnberg einen Einkommensteuerersatz.
Die Planungen der Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und der sonstigen Transfererträge liegen mit
541,4 Mio. € um 0,1 % oder 0,5 Mio. € unter der Vorjahresplanung.
Die Rückgänge geht überwiegend auf die Schlüsselzuweisungen zurück. Der Rückgang wurde auf der Basis
der rückläufigen Schlüsselmasse berechnet. Zudem war
das Nürnberger Steueraufkommen sowie der Rückgang
an SGB II Leistungsbeziehern im Referenzjahr (2019)
für die Berechnung relativ hoch, woraus für Nürnberg im
Vergleich zu den anderen bayerischen Kommunen eine
gesunkene Bedürftigkeit auf Schlüsselzuweisungen abgeleitet wird.
Der Anstieg des Posten Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) ist überwiegend auf den Ausweis der Elternbeitragsentlastung für Kindergärten zurückzuführen. Im
Plan 2020 war diese noch in den Kostenerstattungen
ausgewiesen.
Die übrigen Ansätze bewegen sich im Rahmen der planmäßigen Fortschreibung.
23
E.2.3 Erträge aus Leistungsentgelten
Leistungsentgelte sind die in Unternehmen üblichen Erträge. Diesen steht immer eine konkrete Gegenleistung
gegenüber. Die Leistungsentgelte unterscheidet man bei
Kommunen in öffentlich-rechtlich und privatrechtlich erhobene Entgelte.
Öffentlich-rechtliche Verwaltungsgebühren (rund
20 Mio. €) werden für die Inanspruchnahme von Amtshandlungen erhoben (Beispiele: Passgebühren, Feuerbeschau und Gebühren für Beglaubigungen).
Öffentlich-rechtliche Benutzungsgebühren (circa
25 Mio. €) fallen bei der Benutzung von kommunalen
Einrichtungen und bei der Inanspruchnahme wirtschaftlicher Dienstleistungen an (Beispiele: Besuchsgebühren
in Kitas, Marktgebühren, Gebühren für Feuerwehreinsätze, Grabgebühren am Friedhof, Eintrittsgelder im
Tiergarten und in den Museen).
Gebühren werden von der Stadt über eine Gebührenordnung festgelegt.
Die privatrechtlichen Leistungsentgelte umfassen insbesondere Mieten, Pachten und Erbbauzinsen. Privatrechtlich werden auch die Krematoriumsdienstleistungen sowie die nicht hoheitlichen Bereiche des Bestattungsdienstes des städtischen Friedhofes abgewickelt.
Insgesamt steigen die Leistungsentgelte der Stadt Nürnberg um 15,4 Mio. € gegenüber dem Plan 2020, der
coronabedingt durch den Lockdown starke Rückgänge
zu verzeichnen hatte. Insgesamt werden für 2021 LeisPlan Plan Ist
(in T€) 2021 2020 2019
Öffentlich-rechtliche -83.362 -69.387 -86.726
davon:
Verwaltungsgebühren -19.868 -16.997 -21.792
Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzung -24.755 -18.498 -23.891
Bestattungsgebühren -3.170 -3.200 -2.676
Wohn- und Verpflegungsgebühren -10.221 -9.630 -12.866
Eintrittsgelder -10.613 -7.108 -11.740
Sonstige -14.735 -13.954 -13.761
Privatrechtliche -42.060 -40.668 -44.730
davon:
Erträge aus Verkauf -3.353 -3.799 -3.171
Miet-/Pachterträge -18.002 -17.976 -18.671
Erbbauzinsen -2.873 -2.821 -2.857
Ersatzleistungen -2.535 -2.396 -2.982
Eintrittsgelder -1.337 -1.185 -1.552
Teilnehmerbeträge -4.210 -2.788 -5.527
Sonstige -9.750 -9.703 -9.970
insgesamt -125.422 -110.055 -131.456
24
tungsentgelte im Volumen von 125,4 Mio. € veranschlagt, dies sind 6 Mio. € oder 4,6 % weniger als noch
im Rechnungsergebnis 2019 erzielt wurden.
Der Rückgang der Teilnehmerbeiträge ist überwiegend
auf des in Folge der Corona-Pandemie reduzierten Kursprogrammes des Bildungscampus (BCN) zurückzuführen.
25
E.2.4 Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Kostenerstattung ist der Ersatz für Aufwendungen (Verwaltungs- und Betriebsausgaben), die die Stadt Nürnberg für eine andere Stelle erbracht hat.
Kostenerstattungen erfolgen insbesondere vom Bund für
die Kosten der Unterkunft im SGB II (Teilerstattung der
Wohnungskosten) und Grundsicherung (Vollerstattung)
sowie vom Land für die Asylleistungen (Vollerstattung).
Als Erstattungen von Gemeinden sind überwiegend
Gastschulbeiträge, also der Kostenersatz für Schülerinnen und Schülern aus einer Nachbarkommune, wenn
diese eine Schule in Nürnberg besucht haben, ausgewiesen.
Mit einem Planwert von 278 Mio. € liegen die Erträge
aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen in der Planung 2021 im Vergleich zur Vorjahresplanung um
31,8 Mio. € oder 10,3 % niedriger. Die wichtigsten Größen werden sich wie folgt entwickeln:
• Die Erstattungen vom Bund werden für Kosten der
Unterkunft (SGB II) um 1,8 Mio. € höher geplant.
Die Anzahl der Leistungsempfänger stieg zuletzt
leicht und entsprechend fallen höhere Kosten zur
Erstattung an. Der Erstattungssatz wird ab 2020 um
25% angehoben, was eine erhebliche finanzielle
Entlastung der Kommunen mit sich bringt. Dies
wurde im Nachtragshaushalt 2020 bereits berücksichtigt.
Plan Plan Ist
(in T€) 2021 2020 2019
Bund -139.277 -137.787 -107.403
Land -59.786 -86.254 -100.476
Gemeinden und Gemeindeverbände -22.659 -19.565 -24.583
Bezirk (Sozialleistungen) -10.300 -17.083 -20.314
Zweckverbände und
kommunale Sonderrechnungen
-15.521 -17.315 -17.989
Eigenbetrieb NüSt -300 -281 -285
Eigenbetrieb ASN -836 -730 -585
Kommunalunternehmen Klinikum -3.156 -5.513 -7.734
Eigenbetrieb SUN -1.994 -1.864 -2.005
Eigenbetrieb NüBad -243 -258 -286
Eigenbetrieb FSN -8 -152 -126
Eigenbetrieb SÖR -2.400 -2.093 -2.487
Verwaltungskostenerstattungen (VKE)
Eigenbetriebe
-9.114 -9.114 -9.114
Private Unternehmen -11.829 -11.221 -11.337
Staatstheater Nürnberg -593 -605 -713
insgesamt -278.016 -309.835 -305.437
26
• Die Erstattungen vom Freistaat Bayern reduzieren
sich um 26,5 Mio. €. Ein Rückgang um 13,4 Mio. €
ist bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geplant, die in voller Höhe vom Freistaat Bayern übernommen werden. Eine saldoneutrale Verschiebung von 13,6 Mio. € resultiert daraus,
dass die Elternbeitragsentlastung für Kindergärten
ab Plan 2021 unter Zuweisungen ausgewiesen
wird.
• Die Erstattungen vom Bezirk gehen um 6,8 Mio. €
zurück. Ursächlich sind die Erstattungen für unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA). In den
Vorjahren wurden rückwirkend Erstattungsansprüche geleistet, was zu höheren Erträgen geführt hat.
Hinzu kommt, dass die Erstattungsvariante über
das Bayerische Aufnahmegesetz zum 31.12.2017
abgeschafft wurde.
• Die Position Zweckverbände/kommunale Sonderrechnung ist um 2,1 Mio. € niedriger geplant. Dies
ist auf rückläufige Unterkunftskosten in städtischen
Flüchtlingsunterkünften für anerkannte Flüchtlinge
mit Leistungsanspruch nach SGB II zurückzuführen.
27
E.2.5 Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche
Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
Nach § 73 KommHV-Doppik sind als Sonderposten im
Wesentlichen Zuwendungen, die die Stadt Nürnberg für
Investitionen erhalten hat, auszuweisen. Die ausgewiesenen Sonderposten sind den damit bezuschussten Vermögensgegenständen zugeordnet und werden entsprechend deren Nutzungsdauer dann erfolgswirksam aufgelöst (Ertrag aus der Auflösung Sonderposten als Gegenposten zum Abschreibungsaufwand).
Die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten fällt
im Jahr 2021 um 4,2 Mio. € oder 8,0 % geringer aus als
im Vorjahr. Dies korrespondiert mit den Abschreibungen
- soweit die Investitionen mit Zuwendungen finanziert
wurden.
Eine wichtige Größe bei den „Sonstigen Erträgen“ ist die
Konzessionsabgabe. Die Betreiber der Strom- und Gasnetze verlegen ihre Leitungen oft über bzw. unter öffentlichen Straßen und Wegen. Dafür müssen sie den jeweiligen Städten und Gemeinden eine Nutzungsgebühr bezahlen. Diese Nutzungsgebühr heißt Konzessionsabgabe.
Der Posten „Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstellungen“ wird seit dem Haushaltsplan 2019 direkt bei den
Sachaufwendungen, Transferaufwendungen und Sonstigen ordentlichen Aufwendungen ausgewiesen. Hierbei
handelt es sich um die buchungstechnische Abwicklung
der Inanspruchnahme von Rückstellungen.
Unter aktivierten Eigenleistungen werden die im Anlagevermögen zu aktivierenden Eigenleistungen der Stadt
Nürnberg ausgewiesen, die über die Nutzungsdauer des
Anlageguts mit abgeschrieben werden. Aktivierten Eigenleistungen stehen Personal- und Sachaufwendungen gegenüber, die zur Erstellung von Anlagevermögen
eingesetzt wurden. Mit den Erträgen werden diese Aufwendungen neutralisiert.
Plan Plan Ist
(in T€) 2021 2020 2019
Auflösung Sonderposten -48.348 -52.533 -47.208
Sonstige ordentliche Erträge -43.848 -46.977 -104.148
davon:
Ordnungsrechtliche Erträge (Bußgelder) -518 -538 -741
Verzugs- und Beitreibungsentgelte -2.026 -2.026 -2.119
Erträge aus der Gewährung von Bürgschaften,
Gewährverträge usw. -621 -621 -682
Ausgleichszahlungen -1.200 -1.200 -131
Konzessionsabgabe -37.200 -41.000 -40.759
Aktivierte Bauzeitzinsen -350 -350 -308
Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstellungen 0 0 -24.434
Sonstiges -1.933 -1.242 -34.974
Aktivierte Eigenleistungen, Honorare -7.228 -4.353 -5.002
Bestandsveränderungen 0 0 -4.712
insgesamt -99.424 -103.863 -161.070
28
Bestandsveränderungen bedeuten, dass zum Jahresende der Bestand an Gütern sich zum Vorjahr verändert
hat. Wenn dieser erhöht wurde, wird zur Neutralisation
hier ein Ertrag verbucht. Im Ergebnishaushalt darf nur
der Ressourcenverbrauch des betreffenden Geschäftsjahres ausgewiesen werden. Darüber hinaus gehende
Aufwendungen können mit dieser Position neutralisiert
werden. Da im Plan immer der jährliche Ressourcenverbrauch geplant wird, ist der Planwert immer Null.
29
E.2.6 Personal- und Versorgungsaufwendungen
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen steigen
insgesamt gesehen im Vergleich zu der Vorjahresplanung um 5,4 Mio. € oder 0,8 % an.
Von den Personal- und Versorgungsaufwendungen entfallen im Haushaltsjahr 2021 601,9 Mio. € oder 86,4 %
(Vorjahr 585,7 Mio. € oder 84,7 %) auf die Personalaufwendungen (= Aufwendungen für aktive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) und 95,1 Mio. € oder 13,6 % (Vorjahr: 106,0 Mio. € oder 15,3 %) auf die Versorgungsaufwendungen (= Aufwendungen für Versorgungsempfänger).
Einzeln betrachtet entwickeln sich die Personal- und
Versorgungsaufwendungen wie folgt:
Die Personalaufwendungen umfassen alle auf der Arbeitgeberseite anfallenden Geld- und Sachleistungen an
Beamte, tariflich Beschäftigte und sonstige Beschäftigte.
Ausgehend vom Planwert 2020 ist bei den Personalaufwendungen im Jahr 2021 mit den folgenden Entwicklungen zu rechnen:
Plan Plan Ist
(in T€) 2021 2020 2019
insgesamt 697.020 691.667 699.596
Personalaufwendungen Plan Plan Ist
(in T€) 2021 2020 2019
Bezüge und Vergütungen 457.933 449.167 422.270
davon:
Beamte (ohne Lehrkräfte) 88.729 86.725 83.669
Beamte-Lehrkräfte 89.531 81.878 79.390
Arbeitnehmer 271.627 272.734 250.696
Sonstige Vergütungen 8.046 7.830 8.515
Beiträge zu Versorgungskassen 22.291 20.746 19.289
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und pauschalierte Lohnsteuer
58.474 56.906 52.007
Beihilfen und Unterstützungsleistungen 9.607 9.609 9.063
Rückstellungen 53.585 49.241 81.351
davon:
Sonstige Rückstellungen für Aktive 0 2.075 -181
Zuführung/Auflösung Pensionsrückstellung 45.470 39.502 68.553
Zuführung/Auflösung Beihilferückstellung 8.115 7.664 12.979
insgesamt 601.890 585.669 583.980
30
Lässt man die Rückstellungsbuchungen außer Betracht,
so steigen die Personalaufwendungen im Jahr 2021 um
11,9 Mio. € oder 2,2 % gegenüber dem Vorjahresplan.
Diese Steigerung ist neben den Auswirkungen aus den
Stellenschaffungen 2020 und den Stellenschaffungen
2021 vor allem auf die Tariferhöhungen bei den Beschäftigten (+ 1,40 % ab April 2021) und die Besoldungserhöhungen bei den Beamten (+ 1,40 % ab Januar 2021) zurückzuführen.
Die Rückstellungszuführungen beziehungsweise -auflösungen für die aktiven Beamtinnen und Beamten fallen
nach den aktuellen Berechnungen im Jahr 2021 insgesamt um 4,3 Mio. € oder 8,8 % höher aus als in der Vorjahresplanung. Aufgrund von Unwägbarkeiten bei der
Planung (wie zum Beispiel bei der Anzahl der Sterbefälle
und der Ein- und Austritte von Beamten/innen bei der
Stadt) sind die Planansätze dieser Rückstellungen immer mit Unsicherheiten behaftet.
Für das Haushaltsjahr 2021 werden die Versorgungsaufwendungen wie folgt geplant:
Die Versorgungsaufwendungen (insbesondere Pensionen) und Beihilfen werden aus den in den Vorjahren gebildeten Rückstellungen finanziert. Dies wird durch den
Posten „Neutralisation Versorgung und Beihilfen“ dargestellt.
Die Versorgungsaufwendungen gehen gegenüber dem
Vorjahresplan um 10,9 Mio. € beziehungsweise 10,3 %
auf 95,1 Mio. € zurück.
Der Rückgang der zu bildenden Rückstellungen ist auf
die niedrigeren Steigerungsraten der Pensionen in 2021
zurückzuführen (1,4% in 2021 und 3,2 % in 2020).
Versorgungsaufwendungen Plan Plan Ist
(in T€) 2021 2020 2019
Beamte (inklusive Lehrkräfte) 96.683 93.550 90.174
Arbeitnehmer 7.716 8.268 8.270
Beihilfen für Versorgungsempfänger 16.450 15.025 16.677
Neutralisation Versorgung und Beihilfen -120.223 -113.656 -114.450
Rückstellungen 94.504 102.811 114.945
davon:
Zuführung/Auflösung Pensionsrückstellung 80.597 87.556 95.069
Zuführung/Auflösung Beihilferückstellung 13.907 15.255 19.876
insgesamt 95.130 105.998 115.616
31
E.2.7 Sachaufwendungen und Abschreibungen
Zu den Sachaufwendungen gehören alle Aufwendungen
für empfangene Sach- und Dienstleistungen, die mit den
Umsatz- oder Verwaltungserlösen wirtschaftlich zusammenhängen.
Die Sachaufwendungen enthalten überwiegend Kosten
in Zusammenhang mit Grundstücken und Gebäuden sowie deren Instandhaltung und Ausstattung und zugehörige Dienstleistungen (circa 100 Mio. €). Hinzu kommen
Büro- und Verbrauchsmittel und Erstattungsleistungen
an Dritte (insbesondere Zahlungen an den Eigenbetrieb
SÖR für den Unterhalt der Straßen und Grünanlagen in
Höhe vor rund 100 Mio. €). Zu den Sachaufwendungen
gehören auch diverse spezielle Erstattungsleistungen
der Stadt Nürnberg insbesondere an staatliche Träger
(beispielsweise für die Verwaltung des Job Centers
Nürnberg) oder für „Altfälle“ nach dem Beamtenversorgungsgesetz (z.B. Polizei). Für Schülerbeförderung,
Lehrmittelfreiheit und Tagespflege werden der Stadt
circa 28 Mio. € pro Jahr in Rechnung gestellt, welche
teilweise wieder vom Staat erstattet werden.
Neben den Sachaufwendungen haben die Abschreibungen mit über 100 Mio. € einen nicht unerheblichen Einfluss auf das Jahresergebnis. Die Abschreibungen bilden den rechnerischen Wertverlust von Vermögensgegenständen (zum Beispiel Straßen, Brücken und Plätze,
Gebäude, Fahrzeuge und Software) ab.
Zu den Entwicklungen im Einzelnen:
Die Sachaufwendungen und Abschreibungen gehen im
Vergleich zum Vorjahresplanwert insgesamt um 2,9 %
oder 11,4 Mio. € auf 382,2 Mio. € zurück.
Die Aufwendungen für Verbrauchsmittel und Gebrauchsgegenstände werden um 2,0 Mio. € oder 14,6 %
niedriger geplant. Davon sind 1,6 Mio. € auf niedrigere
Budgetansätze für Gebrauchsgegenstände zurückzuführen und 0,3 Mio. € für Verbrauchsmittel.
Die Aufwendungen für Gebäudeunterhalt und -technik
sinken um 9,9 Mio. € oder 20,1 %. Diese Entwicklung ist
überwiegend im Zusammenhang mit der Planung der
Maßnahmen im mittelfristigen Investitionsplan (MIP) zu
Plan Plan Ist
(in T€) 2021 2020 2019
Sachaufwendungen 275.918 282.690 279.574
davon:
Verbrauchsmittel und Gebrauchsgegenstände 11.728 13.741 11.824
Strom, Gas, Wasser/Abwasser 21.123 22.108 19.974
Gebäudeunterhalt und -technik 39.566 49.514 39.906
Unterhalt sonstiges Grundvermögen 5.669 6.129 5.784
Gebäudereinigung, Müll, Kanal usw. 21.798 21.091 20.087
Lehrmittel, Schülerbeförderung, Tagespflege 27.601 26.029 27.360
Erstattungen an Dritte 146.719 140.298 141.877
Sonstiges 1.714 3.780 17.554
Neutralisation Rückstellungen Sach-/Dienstleistl. 0 0 -4.792
Abschreibungen 106.302 110.978 104.289
insgesamt 382.220 393.668 383.863
32
sehen. Der Gebäudeunterhalt für konsumtive MIP-Maßnahmen reduziert sich darin um 7,4 Mio. € oder 29,3 %.
Der Posten „Lehrmittel, Schülerbeförderung und Tagespflege“ steigen um 1,6 Mio. €. Hintergrund ist der planmäßige Ausbau der Mittagsbetreuung.
Der Posten „Erstattungen an Dritte“ enthält
In 2021 wird bei den Erstattungen an Dritte mit 6,4 Mio. €
höheren Aufwendungen gerechnet, was in höheren Erstattungen an den Eigenbetrieb SÖR begründet ist.
In dem Posten „Sonstiges“ sinkt in 2021 der stark
schwankende Bedarf für die Sicherung von Ausgleichsflächen, die im Zuge der Bauleitplanung als Ausgleichsmaßnahmen für die Fauna notwendig werden (siehe besonderer Artenschutz §§ 44 - 47 BNatSchG). Im Rechnungsergebnis 2019 waren 16,1 Mio. € an Rückstellungen für Instandhaltungsmaßnahmen eingestellt worden.
33
E.2.8 Transferaufwendungen
Transferaufwendungen sind in der Regel Zahlungen der
Stadt Nürnberg an den öffentlichen und privaten Bereich
ohne den Anspruch auf eine Gegenleistung.
Die Transferaufwendungen werden in Sozialtransferaufwendungen (Transferaufwendungen Sozialbereich) und
weitere Transferaufwendungen unterteilt. Inhaltlich kann
die Bezirksumlage den Sozialtransferleistungen zugerechnet werden, da die Aufgabenschwerpunkte des Bezirks ebenfalls im Sozialbereich liegen. Aufgrund der finanziellen Bedeutung wird die Bezirksumlage jedoch eigenständig ausgewiesen.
Plan Plan Ist
(in T€) 2021 2020 2019
Transferaufwendungen Sozialbereich
(direkt) 532.529 516.905 499.310
davon:
Zuschüsse an soziale Einrichtungen
(gesetzlich/vertraglich - Art. 1/4) 155.758 142.777 138.182
Zuschüsse an soziale Einrichtungen
(freiwillig - Art. 5) 19.453 17.906 16.745
Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter
(SGB XII) 65.633 66.562 58.988
Hilfe zur Pflege (SGB XII) 3 6 512
Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 7.165 7.914 8.380
Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen 5.818 5.944 5.624
Familien- und Jugendhilfe 101.082 91.274 86.660
Asylbewerberleistung. (HLU und andere Hilfen) 51.051 64.113 73.868
Alg II, vor allem Kosten der Unterkunft (SGB II) 116.580 111.191 103.755
Bildungs- und Teilhabepaket 9.951 9.154 6.554
Sonstiges 35 64 42
Bezirksumlage 213.030 203.442 196.871
Weitere Transferaufwendungen 128.641 108.072 136.694
davon:
Zuweisungen und Zuschüsse
(ohne Verlustausgleiche) 80.681 61.302 58.530
Verlustausgleiche Eigenbetriebe und
verbundene Unternehmen 14.360 11.770 8.221
Gewerbesteuerumlage 33.600 35.000 65.027
Zuführungen zu Rückstellungen 0 0 4.916
Neutralisation Rückstellungen (Transfera.) -3.884 -1.000 -1.043
insgesamt 870.316 827.419 831.832
Sozialtransferaufwendungen
Sozialleistungen, Zuschüsse an soziale
Einrichtungen
Weitere Transferaufwendungen
Weitere Zuschüsse
und Zuweisungen,
Verlustausgleiche, Gewerbesteuerumlage,
Krankenhausumlage
Bezirksumlage
34
Die Transferaufwendungen steigen insgesamt um
42,9 Mio. € oder 5,2 %. Mit einem Anteil von 42,2 % an
den ordentlichen Aufwendungen sind die Transferaufwendungen neben den Personal- und Versorgungsaufwendungen (Anteil von 33,8%) der größte Kostenblock
innerhalb der ordentlichen Aufwendungen.
Transferaufwendungen Sozialbereich
Die Sozialtransferaufwendungen umfassen die klassischen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu tragen
hat, wie beispielsweise die Kosten der Unterkunft im
SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen. Hinzu kommen die Zuschüsse an soziale Einrichtungen, insbesondere an die freien Träger der Kindertagesstätten. Diese
Teilmenge der Transferaufwendungen repräsentiert mit
einem Volumen von 533 Mio. € mehr als ein Viertel der
gesamten ordentlichen Aufwendungen. Gedanklich
hinzu addieren sollte man an dieser Stelle noch die Bezirksumlage, die aufgrund der Aufgabenschwerpunkte
des Bezirks im Wesentlichen ebenfalls aus Sozialausgaben besteht. Zusammen stellen diese Positionen mit insgesamt 745,6 Mio. € circa 36,1 % der Gesamtaufwendungen des Nürnberger Stadthaushalts dar.
Die Planansätze im Sozialbereich beruhen auf der Fortschreibung der Ergebnisse 2019 unter der Berücksichtigung aktueller Prognosen und Erwartungen.
Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen (vertraglich/gesetzlich) steigen wie in den Vorjahren relativ stark an,
dieses Jahr um 13,0 Mio. € auf 155,8 Mio. €. Diese Zuschüsse basieren aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder die Kommune hat sich auf einer vertraglichen
Basis für einen bestimmten Zeitraum gebunden. Die Zuschüsse bestehen überwiegend aus den Betriebskostenzuschüssen für Kitas freier Träger (circa 146 Mio. €).
Weitere Vertragliche Beziehungen bestehen beispielsweise zu Erziehungsberatungsstellen und Kreisjugendringen. Hintergrund für den Anstieg ist hier insbesondere der anhaltende Platzausbau bei den Kindertageseinrichtungen freier Träger.
Die freiwilligen Zuschüsse hingegen können ohne Berücksichtigung weiterer Rechtsverpflichtung jährlich inhaltlich sowie im Finanzvolumen frei neu festgesetzt
werden.
Der Posten „Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)“ werden aufgrund des zuletzt schwächeren Anstiegs
0,9 Mio. € oder 1,4 % unterhalb des Vorjahresansatzes
geplant. Die Aufwendungen für Grundsicherung werden
vollständig vom Bund erstattet.
Die Hilfe zur Pflege ist vollständig auf den Bezirk übergegangen. Etwaige zeitversetzt noch abgerechnete
„Nachläuferkosten“ werden vom überörtlichen Träger erstattet.
Aufgrund der stärkeren Teilverlagerung der Zuständigkeit von der Kommune auf den Bezirk im Rahmen des
Bayerischen Teilhabegesetzes wird der Ansatz für „Hilfe
zur Gesundheit (SGB XII)“ um 0,7 Mio. € oder 9,5%
niedriger geplant.
Die Sozialbetreuung für Flüchtlinge wird unter dem Posten „Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen“ dargestellt. Für 2021 sind 0,8 Mio. € (Vorjahr 1,0 Mio. €) geplant. Im Rahmen der neuen Beratungs- und Integrationsrichtlinie erfolgte hierzu eine Neukonzipierung.
Die Familien- und Jugendhilfe stellt mit 101 Mio. € einen
der größten Posten dar. Diese umfasst unter anderem
die Heimunterbringung (37 Mio. €), die Vollzeitpflege
(12 Mio. €), die Sozialpädagogische Familienhilfe
(8 Mio. €) und die einkommensabhängige Beitragsübernahme von Kita-Gebühren (14 Mio. €). Die Familienund Jugendhilfe steigt weiter stark an und liegt im Plan
2021 um 9,8 Mio. € oder 10,7 % über dem Vorjahresplanwert. Gründe hierfür sind generell relativ starke Kosten- und Fallzahlsteigerungen. Für Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen werden daher 4,5 Mio. €
mehr veranschlagt (+ 47,3 %). Im Vorjahr waren aufgrund des Lockdowns während der Coronapandemie
und der Beitragsrückerstattung durch den Freistaat niedrigere Kosten angefallen. Weitere Anstiege sind unter
anderem für die Aufwendungen bei der Heimunterbringung (+ 1,6 Mio. € oder + 4,5 %), der Sozialpädagogischen Familienhilfe (+ 1,2 Mio. € oder + 17,2 %) sowie
für Vollzeitpflege (+ 1,1 Mio. € oder + 10,3 %) festzustellen.
Für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
werden 51,1 Mio. € (Vorjahr 64,1 Mio. €) im Jahr 2021
eingeplant. Es wird mit einer leicht rückläufigen Anzahl
der Leistungsberechtigten (3.400 Personen) gerechnet.
Zudem laufen die Mindestvertragslaufzeiten für weitere
Gemeinschaftsunterkünfte aus. Die Aufwendungen werden vom Land vollständig erstattet.
Die Kosten beim Arbeitslosengeld II (überwiegend der
Unterkunft und Heizung) steigen im Vergleich zur Vor35
jahresplanung um 5,4 Mio. € auf 116,6 Mio. €. Ursächlich hierfür ist der erwartete Anstieg der Leistungsempfänger aufgrund des wirtschaftlichen Umfeldes. Im Planansatz berücksichtigt sind unter anderem regelmäßige
Kostensteigerungen für Miet- und Heizkosten. Diese
Aufwendungen werden teilweise erstattet.
Die Aufwendungen für das Bildungs- und Teilhabepaket
steigen um 0,8 Mio. €. Durch das „Starke-Familien-Gesetz“ wurde der Leistungsumfang zum 01.08.2019 erhöht. Die Planansätze wurden - ausgehend von einer
weiterhin steigenden Nutzung der zur Verfügung stehenden Angebote - entsprechend erhöht.
Bezirksumlage
Die Bezirksumlage wurde entsprechend dem aktuellen
Diskussionsstand für 2021 mit 213,0 Mio. € geplant und
gegenüber dem Vorjahr um 9,6 Mio. erhöht.
Weitere Transferaufwendungen
Die weiteren Transferaufwendungen mit 128,6 Mio. €
oder 6,2 % der ordentlichen Aufwendungen beinhalten
sonstige Ausgleichszahlungen. Dies sind zum Beispiel
die Gewerbesteuerumlage, Verlustausgleiche an städtische Töchter und Eigenbetriebe, weitere Zuschüsse aufgrund gesetzlicher und sozialer Verpflichtungen, die allerdings nicht den Sozialbereich betreffen, sowie Zuweisungen an das Land. Die weiteren Transferaufwendungen steigen im Vergleich zum Nachtragshaushaltsplan
2020 insgesamt um 20,6 Mio. € oder 19,0 %.
Der Posten „Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustausgleiche)“ steigt um 19,4 Mio. € auf 80,7 Mio. € an.
Er beinhaltet weitere Zuschüsse, die aus gesetzlichen
oder vertraglichen Verpflichtungen entstehen, beispielsweise an das Germanische Nationalmuseum oder die
Nürnberger Symphoniker. Die Kosten für das Sozialticket im ÖPNV sowie die Aussetzung der Tariferhöhungen, das Innovationspaket im VGN und das Schülerticket sind mit insgesamt 23,85 Mio. € veranschlagt (Vorjahr nur 2,9 Mio. € für Innovationspaket).
Für Verlustausgleiche an die Eigenbetriebe NürnbergBad (NüBad), Franken Stadium Nürnberg (FSN), Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) sowie an die Städtischen Werke Nürnberg, die noris inklusion gGmbH wurden insgesamt 2,6 Mio. € mehr als im
Vorjahr veranschlagt.
Die Gewerbesteuerumlage errechnet sich aus einem
festen prozentualem Anteil der Gewerbesteuererträge.
Der Rückgang folgt entsprechend dem Rückgang der
Erträge.
Neutralisation Rückstellungen (Transfera.)
Der Posten „Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstellungen“ wird seit dem Haushaltsplan 2019 differenziert
unter den Sachaufwendungen, Transferaufwendungen
und Sonstigen ordentlichen Aufwendungen ausgewiesen. Im Bereich der Transferaufwendungen werden
überwiegend Verlustausgleiche an Eigenbetriebe und
verbundenen Unternehmen aus im Vorjahr gebildeten
Rückstellungen gezahlt.
36
E.2.9 Sonstige ordentliche Aufwendungen
Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen handelt
es sich um einen Sammelposten, in dem alle ordentlichen Aufwendungen zu erfassen sind, die nicht anders
zugeordnet werden können.
Die Planwerte für die sonstigen ordentlichen Aufwendungen sinken gegenüber dem Vorjahresansatz um
12,6 Mio. € oder 10,0 %.
Der Sonstige Personal- und Dienstaufwand (zum Beispiel Reisekosten) reduziert sich um 7,3 Mio. €. Im Vorjahr (Nachtragshaushalt 2020) waren in dieser Position
coronabedingt 7 Mio. € für Infektionsschutzartikel, also
beispielsweise Persönliche Schutzausrüstung (Schutzkleidung, Nasen-Mund-Schutz) oder Desinfektionsmittel
eingeplant.
Bei den Betriebsmitteln konsumtiver MIP-Maßnahmen
handelt es sich um nicht aktivierungsfähige Bestandteile
von im MIP veranschlagten Investitionen (dort gesondert
ausgewiesen). Hierfür sind im Vergleich zum Vorjahr
2,4 Mio. € mehr eingeplant.
Die Kosten für Sachverständige und Gutachten sinken
um 1,3 Mio. €, was auf rückläufige Projektmittel (unter
anderem bei der IT und der Stadtplanung) zurückzuführen ist.
Beim Posten „Vergütungen für Leistungen Dritter“ sind
im Vergleich zu 2020 rund 3,4 Mio. € niedrigere Aufwendungen geplant. Diese sind überwiegend auf rückläufige
Projektmittel in der Stadtplanung sowie den Abschluss
der Kulturhauptstadtbewerbung zurückzuführen.
In dem Posten „Sonstige“ sind im Jahr 2021 unter anderem die folgenden größeren Aufwandspositionen enthalten:
• Portokosten: 2,3 Mio. €,
• Drucksachen und Vordrucke: 1,8 Mio. €,
• Veranstaltungen/Tagungen: 1,4 Mio. €,
Plan Plan Ist
(in T€) 2021 2020 2019
Sonstiger Personal- und Dienstaufwand 6.683 14.024 5.407
Entschädigung für Mitglieder des Stadtrats 2.400 2.263 2.219
Betriebsmittel (konsumtive MIP-Maßnahme) 13.534 11.147 14.622
Miet- und Pachtaufwand Immobilien,
Erbbauzins
26.392 27.327 24.500
Mieten/Pachten/Leasing bewegliche Sachen 3.511 3.387 3.318
Mietaufwand für Heime und Pensionen 1.750 1.550 1.766
Kosten für Sachverständige und Gutachten 5.156 6.461 3.923
Nutzungsentgelte, Pflege Software, Lizenzen 8.115 6.996 5.603
Vergütungen für Leistungen Dritter 15.578 18.945 15.146
Versicherungsbeiträge (inklusive KUV) 7.211 6.749 6.586
Aufwendungen aus Ausgleichszahlungen 1.200 1.200 0
Sonstige 22.372 26.443 73.481
Neutralisation Rückstellungen (Sonst. Aufw.) 0 0 -224
insgesamt 113.902 126.492 156.347
37
• Steuern auf Erträge: 1,4 Mio. €,
• Mitgliedschaften: 1,2 Mio. € und
• Künstlerhonorare: 1,1 Mio. €.
Unter dem Posten „Sonstige“ wurden im Rechnungsergebnis 2019 insbesondere Zuführungen zu
Rückstellungen verbucht. Damit sind unter anderem Risiken aus strittigen Bilanzierungsfragen bei Finanzanlagen (46,2 Mio. €) berücksichtigt.
E.2.10 Finanzergebnis (Finanzerträge und Zinsaufwendungen)
Das Finanzergebnis fällt mit 17,6 Mio. € im Plan 2021
um 0,9 Mio. € schlechter aus als im Vorjahresplan.
Veränderungen ergeben sich aus den Gewerbesteuernachzahlungen und -erstattungen. Die Ertragserwartung
aus Nachverzinsung steigt (um 2 Mio. €) und es wird mit
höheren zu leistenden Erstattungszinsen für Gewerbesteuerrückzahlungen geplant (1 Mio. €).
Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus können die Zinsaufwendungen für Investitionskredite um weitere 1,5 Mio. €
beziehungsweise 6,1 % niedriger angesetzt werden als
im Vorjahr. Somit ermöglicht das anhaltend niedrige
Zinsniveau trotz der hohen Investitionssummen den
Zinsaufwand stabil zu halten. Die Entwicklung der Zinsaufwendungen seit ihrem Höhepunkt im Jahr 2005 mit
63,3 Mio. € (inklusive der Erstattungszinsen Gewerbesteuer) zeigt eine deutliche Entlastung. Da Umschuldungen oder Neuaufnahmen auf Basis des aktuell niedrigen
Zinsniveaus erfolgen, ist das Risiko steigender Zinsaufwendungen aufgrund eigener Berechnungen durchaus
beherrschbar. Diese Annahme wird auch durch die Erwartung eines zumindest mittelfristig anhaltend niedrigen Zinsniveaus gestützt.
Dennoch bleiben die Zinsaufwendungen eine Risikoposition im städtischen Haushalt, sollte das Zinsniveau
wieder deutlich steigen.
Plan Plan Ist
(in T€) 2021 2020 2019
Finanzerträge -14.830 -15.869 -26.702
davon:
Zinserträge -1.006 -1.048 -1.412
Erträge Gewinnanteile aus Beteiligungen -1.624 -4.621 -5.646
Verzinsung Gewerbe-/Umsatzsteuer § 233a AO -12.000 -10.000 -19.394
Stundungszinsen und andere Finanzerträge -200 -200 -250
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 32.461 32.695 34.753
davon:
Zinsaufwendungen Investitionskredite 22.762 24.246 25.417
Erstattungszinsen (Gewerbesteuer) 9.000 8.000 9.257
Sonstige Zinsaufwendungen 699 449 79
insgesamt 17.631 16.826 8.051
38