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E.2 Ertragslage

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E.2 Ertragslage Zur Beurteilung der Ertragslage wird auf das ordentli￾che Ergebnis abgestellt. Dieses errechnet sich aus den ordentlichen Erträgen: • Steuererträge, • Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstige Transfererträge, • Erträge aus Leistungsentgelten, • Erträge aus Kostenerstattungen und Kosten￾umlagen, • Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigen￾leistungen und Bestandsveränderungen den ordentlichen Aufwendungen: • Personal- und Versorgungsaufwendungen, • Sachaufwendungen und Abschreibungen, • Transferaufwendungen, • Sonstige ordentliche Aufwendungen und den Finanzerträgen und -aufwendungen (= Finanzergebnis). Die genannten Erträge und Aufwendungen fallen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäfts- beziehungsweise Verwaltungstätigkeit an. Sie sind planbar und meist re￾gelmäßig wiederkehrend. Außerordentliche Erträge und Aufwendungen, die unregelmäßig anfallen und/oder pe￾riodenfremd sind, bleiben außer Betracht. Einer Analyse insbesondere der ordentlichen Erträge und Aufwendun￾gen kommt besondere Bedeutung zu, da bei einer Ge￾genüberstellung beider Zahlen die Leistungsfähigkeit ei￾ner Kommune in Bezug auf die Deckungsfähigkeit ihrer Aufwendungen aus den Erträgen beurteilt werden kann. Für das Haushaltsjahr 2021 wird das folgende ordentli￾che Ergebnis geplant (Anmerkung: Aufgrund der hohen Aggregationsebene der Zahlen entstehen Rundungsdif￾ferenzen, die nicht korrigiert werden. In die Planzahlen des Jahres 2020 sind Nachtragshaushalte mit eingear￾beitet): Unter dem Einfluss der Corona-Pandemie ist in der Haushaltsplanung 2021 als ordentliches Ergebnis ein Verlust in Höhe von 52,8 Mio. € ausgewiesen. Mit dem 1. Nachtragshaushalt 2020 musste das ursprünglich ausgeglichene Ergebnis wegen der Corona-Pandemie auf einen Verlust in Höhe von 5,6 Mio. € angepasst wer￾den. Nachfolgend wird unter „Plan 2020“ daher immer der Nachtragshaushalt 2020 ausgewiesen. Im Vergleich zur Vorjahresplanung sinken die ordentli￾chen Erträge um 22,2 Mio. € oder 1,1 %. Die ordentli￾chen Aufwendungen nehmen dagegen um 24,2 Mio. € oder 1,2 % zu. Als Ergebnis der laufenden Verwaltungs￾tätigkeit errechnet sich ein Verlust in Höhe von 35,2 Mio. €. Das Finanzergebnis liegt etwas über dem Niveau der Vorjahresplanung bei einem Fehlbetrag in Höhe von circa 17,6 Mio. €. In der nachfolgenden Grafik wird die Entwicklung der or￾dentlichen Erträge und Aufwendungen seit dem Jahr 2005 dargestellt: Plan Plan Ist (in T€) 2021 2020 2019 Ordentliche Erträge -2.028.283 -2.050.473 -2.139.146 + Ordentliche Aufwendungen 2.063.458 2.039.246 2.071.638 = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit 35.175 -11.227 -67.508 + Finanzergebnis 17.631 16.826 8.051 = ordentliches Ergebnis 52.806 5.599 -59.457 18 Über den Zeitraum 2005 bis 2019 hinweg lagen - mit Ausnahme der Jahre 2010 und 2014 - die ordentlichen Erträge über den ordentlichen Aufwendungen, mit der Folge, dass sich jeweils ein positiver Aufwandsde￾ckungsgrad über 100 % errechnet. Ab 2020 knickte we￾gen der Corona-Pandemie die Ertragskurve bereits deutlich ein. Coronabedingt liegt in 2021 die Ertragskurve nun sogar unterhalb der Aufwandskurve. Erstmalig seit 7 Jahren wird die Stadt Nürnberg der Planung nach die laufenden Aufwendungen nicht über die laufenden Erträge decken. Die Grafik zeigt im Jahr 2010 den Sondereffekt „Sonder￾vermögen Klinikum“. Das Verhältnis zwischen ordentli￾chen Erträgen und Aufwendungen ergibt dadurch in dem Jahr einen rechnerischen Aufwanddeckungsgrad von nur 93,8 %. Da in dieser Betrachtung jedoch nur die or￾dentlichen Erträge und Aufwendungen betrachtet wer￾den, bei der Auflösung des Sondervermögens jedoch or￾dentliche und außerordentliche Positionen betroffen wa￾ren, ist an dieser Stelle ein direkter Vergleich mit den Werten der anderen Jahre nicht möglich. In den folgenden Ausführungen werden zur Beurteilung der Ertragslage die Ertrags- und Aufwandsposten aus dem ordentlichen Ergebnis einer näheren Betrachtung unterzogen. 19 E.2.1 Steuererträge Die Steuererträge stellen die primäre Einkommensquelle der Kommunen dar, welche keine explizite Zweckbin￾dung besitzt und daher von der Stadt für gesetzliche Auf￾gaben und nach eigener Priorisierung auch für freiwillige Aufgaben zum Wohle der Bürger eingesetzt werden kann. Die Ansätze der Steuererträge basieren im Wesentli￾chen auf den Ergebnissen der Steuerschätzungen vom September und November 2020 und der aktuellen Ent￾wicklung der Steuern in Nürnberg. Das Risiko bei allen Steuerertragsarten ist und bleibt die konjunkturelle Ent￾wicklung in der Eurozone und Deutschland, die maßgeb￾lich durch die Corona-Pandemie und deren künftige Ent￾wicklung geprägt sein wird. Die Steuererträge nehmen in der Planung 2021 gegen￾über der Vorjahresplanung um 0,1 % oder 840 T€ ab. Die Gewerbesteuer ist mit geplanten 448 Mio. € oder ei￾nem Anteil von 45,5 % an den Steuererträgen mit Ab￾stand die wichtigste Steuerertragsquelle. Der Ansatz für 2021 wurde aufgrund der Steuerschätzung und den ak￾tuellen Entwicklungen gegenüber dem Vorjahresplan￾wert um 19 Mio. € abgesenkt. Der Gewerbesteueransatz ist trotz sorgfältiger Planung dennoch immer mit beson￾deren Risiken im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwick￾lung behaftet. Der „Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer“ wurde auf der Grundlage der Steuerschätzung mit 321,0 Mio. €. angesetzt. Dieser steigt gegenüber dem coronabedingt gesenkten Vorjahresplanwert um 22,4 Mio. € oder 7,5 % an und liegt damit ca. 1 % unter dem Rechnungsergebnis 2019. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer sinkt in 2021 im Vergleich zum Vorjahr leicht um 4,1 Mio. € auf 90,1 Mio. €. Im Vorjahr waren Sonderpositionen enthal￾ten (z.B. Teilkompensation Kinderbonus). Der Grundsteuer B Hebesatz wurde zuletzt ab 2018 von 535 % um 20 Prozentpunkte auf 555 % erhöht. Die Hun￾desteuer wurde an die letzten Rechnungsergebnisse an￾gepasst. Auf der folgenden Seite findet sich eine grafische Dar￾stellung der Entwicklung der Steuererträge seit 1999. Die erste Tabelle zeigt die Entwicklung der absoluten Werte in den einzelnen Steuerarten. Bei einer Indexie￾rung der Werte mit dem Basisjahr 1999 zeigen sich deut￾liche Unterschiede. Danach sind die Steuern insgesamt um 73,5 % gestiegen. Obgleich sie von der absoluten Höhe für Nürnberg eher nachgeordnete Bedeutung hat, ist die Umsatzsteuer, gemessen am Index, am stärksten gestiegen. Dies ist auch auf Sondereffekte zurück zu führen. Plan Plan Ist (in T€) 2021 2020 2019 Grundsteuer A -290 -280 -293 Grundsteuer B -121.900 -122.300 -121.216 Gewerbesteuer -448.000 -467.000 -476.640 Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer -321.000 -298.600 -323.642 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer -90.100 -94.000 -86.174 Hundesteuer -1.900 -1.850 -1.905 Zweitwohnungssteuer -800 -800 -918 insgesamt -983.990 -984.830 -1.010.788 20 21 E.2.2 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstige Transfererträge Zuschüsse und Zuweisungen werden unter dem Begriff Zuwendungen zusammengefasst. Sie sind Finanzhilfen (überwiegend Bundes- und Landesmittel) zur Erfüllung von Aufgaben der Stadt Nürnberg. Den Schlüsselzuwei￾sungen, dem Kernstück der Leistungen im kommunalen Finanzausgleich, kommt eine hohe Bedeutung zu. Durch sie werden die Steuer- und Umlageeinnahmen aufga￾bengerecht ergänzt und gewisse Sonderbelastungen, wie etwa die Soziallasten, berücksichtigt. Neben den Schlüsselzuweisungen sind die Zuweisungen für den Schulbetrieb (98 Mio. €) und die Betriebskostenzu￾schüsse zu Kitas (86 Mio. € Zuweisungen vom Land) von Bedeutung. Die weiteren Zuweisungen vom Land (27 Mio. €) enthalten unter anderem Mittel für Straßen, ÖPNV sowie das Gesundheitsamt. Die Zuweisung zum Verwaltungsaufwand (19 Mio. €) erhalten kreisfreie Plan Plan Ist (in T€) 2021 2020 2019 Zuweisungen und Zuschüsse -535.264 -536.004 -524.234 davon: Schlüsselzuweisungen vom Land -228.000 -249.456 -229.196 Zuweisung zum Verwaltungsaufwand -19.097 -19.097 -18.981 Zuweisungen Land Grunderwerbssteuer -38.000 -33.500 -40.696 Einkommensteuerersatz (Familienleistungsausgleich) -21.000 -23.800 -23.081 Zuweisungen Land -27.493 -29.872 -26.968 Zuweisungen vom Land (Belastungsausgleich Hartz IV) 0 -5.000 -3.383 Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) -85.998 -63.670 -63.199 Zuweisung für Schulbetrieb/Beförderung -98.170 -95.075 -94.080 Sonstige Zuweisungen, Zuschüsse und Spenden -17.506 -16.534 -24.650 Sonstige Transfererträge -6.167 -5.886 -6.161 davon: Leistungen von Sozialleistungsträgern außerhalb von Einrichtungen -1.153 -1.336 -1.326 Sonstige Ersatzleistungen außerhalb von Einrichtungen -217 -211 -307 Kostenbeiträge, Aufwendungsersatz und Kostenersatz in Einrichtungen -2.214 -1.642 -1.910 Leistungen von Sozialleistungsträgern in Einrichtungen -872 -750 -1.208 Sonstige -1.711 -1.947 -1.410 insgesamt -541.431 -541.890 -530.395 22 Städte für die weiteren übertragenen Verwaltungsaufga￾ben, die bei Landkreisen beispielsweise die Staatsbe￾hörde übernimmt. Zudem werden Mittel aus den Steuer￾verbünden weitergeleitet, so ein Teil der Grunderwerbs￾steuer. Für Reduzierungen der Einkommenssteuerer￾träge nach dem Familienlastenausgleich erhält die Stadt Nürnberg einen Einkommensteuerersatz. Die Planungen der Erträge aus Zuweisungen und Zu￾schüssen und der sonstigen Transfererträge liegen mit 541,4 Mio. € um 0,1 % oder 0,5 Mio. € unter der Vorjah￾resplanung. Die Rückgänge geht überwiegend auf die Schlüsselzu￾weisungen zurück. Der Rückgang wurde auf der Basis der rückläufigen Schlüsselmasse berechnet. Zudem war das Nürnberger Steueraufkommen sowie der Rückgang an SGB II Leistungsbeziehern im Referenzjahr (2019) für die Berechnung relativ hoch, woraus für Nürnberg im Vergleich zu den anderen bayerischen Kommunen eine gesunkene Bedürftigkeit auf Schlüsselzuweisungen ab￾geleitet wird. Der Anstieg des Posten Zuweisungen vom Land (Sozi￾altransfer) ist überwiegend auf den Ausweis der Eltern￾beitragsentlastung für Kindergärten zurückzuführen. Im Plan 2020 war diese noch in den Kostenerstattungen ausgewiesen. Die übrigen Ansätze bewegen sich im Rahmen der plan￾mäßigen Fortschreibung. 23 E.2.3 Erträge aus Leistungsentgelten Leistungsentgelte sind die in Unternehmen üblichen Er￾träge. Diesen steht immer eine konkrete Gegenleistung gegenüber. Die Leistungsentgelte unterscheidet man bei Kommunen in öffentlich-rechtlich und privatrechtlich er￾hobene Entgelte. Öffentlich-rechtliche Verwaltungsgebühren (rund 20 Mio. €) werden für die Inanspruchnahme von Amts￾handlungen erhoben (Beispiele: Passgebühren, Feuer￾beschau und Gebühren für Beglaubigungen). Öffentlich-rechtliche Benutzungsgebühren (circa 25 Mio. €) fallen bei der Benutzung von kommunalen Einrichtungen und bei der Inanspruchnahme wirtschaft￾licher Dienstleistungen an (Beispiele: Besuchsgebühren in Kitas, Marktgebühren, Gebühren für Feuerwehrein￾sätze, Grabgebühren am Friedhof, Eintrittsgelder im Tiergarten und in den Museen). Gebühren werden von der Stadt über eine Gebührenord￾nung festgelegt. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte umfassen insbe￾sondere Mieten, Pachten und Erbbauzinsen. Privat￾rechtlich werden auch die Krematoriumsdienstleistun￾gen sowie die nicht hoheitlichen Bereiche des Bestat￾tungsdienstes des städtischen Friedhofes abgewickelt. Insgesamt steigen die Leistungsentgelte der Stadt Nürn￾berg um 15,4 Mio. € gegenüber dem Plan 2020, der coronabedingt durch den Lockdown starke Rückgänge zu verzeichnen hatte. Insgesamt werden für 2021 Leis￾Plan Plan Ist (in T€) 2021 2020 2019 Öffentlich-rechtliche -83.362 -69.387 -86.726 davon: Verwaltungsgebühren -19.868 -16.997 -21.792 Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzung -24.755 -18.498 -23.891 Bestattungsgebühren -3.170 -3.200 -2.676 Wohn- und Verpflegungsgebühren -10.221 -9.630 -12.866 Eintrittsgelder -10.613 -7.108 -11.740 Sonstige -14.735 -13.954 -13.761 Privatrechtliche -42.060 -40.668 -44.730 davon: Erträge aus Verkauf -3.353 -3.799 -3.171 Miet-/Pachterträge -18.002 -17.976 -18.671 Erbbauzinsen -2.873 -2.821 -2.857 Ersatzleistungen -2.535 -2.396 -2.982 Eintrittsgelder -1.337 -1.185 -1.552 Teilnehmerbeträge -4.210 -2.788 -5.527 Sonstige -9.750 -9.703 -9.970 insgesamt -125.422 -110.055 -131.456 24 tungsentgelte im Volumen von 125,4 Mio. € veran￾schlagt, dies sind 6 Mio. € oder 4,6 % weniger als noch im Rechnungsergebnis 2019 erzielt wurden. Der Rückgang der Teilnehmerbeiträge ist überwiegend auf des in Folge der Corona-Pandemie reduzierten Kurs￾programmes des Bildungscampus (BCN) zurückzufüh￾ren. 25 E.2.4 Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen Kostenerstattung ist der Ersatz für Aufwendungen (Ver￾waltungs- und Betriebsausgaben), die die Stadt Nürn￾berg für eine andere Stelle erbracht hat. Kostenerstattungen erfolgen insbesondere vom Bund für die Kosten der Unterkunft im SGB II (Teilerstattung der Wohnungskosten) und Grundsicherung (Vollerstattung) sowie vom Land für die Asylleistungen (Vollerstattung). Als Erstattungen von Gemeinden sind überwiegend Gastschulbeiträge, also der Kostenersatz für Schülerin￾nen und Schülern aus einer Nachbarkommune, wenn diese eine Schule in Nürnberg besucht haben, ausge￾wiesen. Mit einem Planwert von 278 Mio. € liegen die Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen in der Pla￾nung 2021 im Vergleich zur Vorjahresplanung um 31,8 Mio. € oder 10,3 % niedriger. Die wichtigsten Grö￾ßen werden sich wie folgt entwickeln: • Die Erstattungen vom Bund werden für Kosten der Unterkunft (SGB II) um 1,8 Mio. € höher geplant. Die Anzahl der Leistungsempfänger stieg zuletzt leicht und entsprechend fallen höhere Kosten zur Erstattung an. Der Erstattungssatz wird ab 2020 um 25% angehoben, was eine erhebliche finanzielle Entlastung der Kommunen mit sich bringt. Dies wurde im Nachtragshaushalt 2020 bereits berück￾sichtigt. Plan Plan Ist (in T€) 2021 2020 2019 Bund -139.277 -137.787 -107.403 Land -59.786 -86.254 -100.476 Gemeinden und Gemeindeverbände -22.659 -19.565 -24.583 Bezirk (Sozialleistungen) -10.300 -17.083 -20.314 Zweckverbände und kommunale Sonderrechnungen -15.521 -17.315 -17.989 Eigenbetrieb NüSt -300 -281 -285 Eigenbetrieb ASN -836 -730 -585 Kommunalunternehmen Klinikum -3.156 -5.513 -7.734 Eigenbetrieb SUN -1.994 -1.864 -2.005 Eigenbetrieb NüBad -243 -258 -286 Eigenbetrieb FSN -8 -152 -126 Eigenbetrieb SÖR -2.400 -2.093 -2.487 Verwaltungskostenerstattungen (VKE) Eigenbetriebe -9.114 -9.114 -9.114 Private Unternehmen -11.829 -11.221 -11.337 Staatstheater Nürnberg -593 -605 -713 insgesamt -278.016 -309.835 -305.437 26 • Die Erstattungen vom Freistaat Bayern reduzieren sich um 26,5 Mio. €. Ein Rückgang um 13,4 Mio. € ist bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleis￾tungsgesetz geplant, die in voller Höhe vom Frei￾staat Bayern übernommen werden. Eine saldoneut￾rale Verschiebung von 13,6 Mio. € resultiert daraus, dass die Elternbeitragsentlastung für Kindergärten ab Plan 2021 unter Zuweisungen ausgewiesen wird. • Die Erstattungen vom Bezirk gehen um 6,8 Mio. € zurück. Ursächlich sind die Erstattungen für unbe￾gleitete minderjährige Asylsuchende (UMA). In den Vorjahren wurden rückwirkend Erstattungsansprü￾che geleistet, was zu höheren Erträgen geführt hat. Hinzu kommt, dass die Erstattungsvariante über das Bayerische Aufnahmegesetz zum 31.12.2017 abgeschafft wurde. • Die Position Zweckverbände/kommunale Sonder￾rechnung ist um 2,1 Mio. € niedriger geplant. Dies ist auf rückläufige Unterkunftskosten in städtischen Flüchtlingsunterkünften für anerkannte Flüchtlinge mit Leistungsanspruch nach SGB II zurückzuführen. 27 E.2.5 Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen Nach § 73 KommHV-Doppik sind als Sonderposten im Wesentlichen Zuwendungen, die die Stadt Nürnberg für Investitionen erhalten hat, auszuweisen. Die ausgewie￾senen Sonderposten sind den damit bezuschussten Ver￾mögensgegenständen zugeordnet und werden entspre￾chend deren Nutzungsdauer dann erfolgswirksam auf￾gelöst (Ertrag aus der Auflösung Sonderposten als Ge￾genposten zum Abschreibungsaufwand). Die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten fällt im Jahr 2021 um 4,2 Mio. € oder 8,0 % geringer aus als im Vorjahr. Dies korrespondiert mit den Abschreibungen - soweit die Investitionen mit Zuwendungen finanziert wurden. Eine wichtige Größe bei den „Sonstigen Erträgen“ ist die Konzessionsabgabe. Die Betreiber der Strom- und Gas￾netze verlegen ihre Leitungen oft über bzw. unter öffent￾lichen Straßen und Wegen. Dafür müssen sie den jewei￾ligen Städten und Gemeinden eine Nutzungsgebühr be￾zahlen. Diese Nutzungsgebühr heißt Konzessionsab￾gabe. Der Posten „Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstel￾lungen“ wird seit dem Haushaltsplan 2019 direkt bei den Sachaufwendungen, Transferaufwendungen und Sons￾tigen ordentlichen Aufwendungen ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um die buchungstechnische Abwicklung der Inanspruchnahme von Rückstellungen. Unter aktivierten Eigenleistungen werden die im Anlage￾vermögen zu aktivierenden Eigenleistungen der Stadt Nürnberg ausgewiesen, die über die Nutzungsdauer des Anlageguts mit abgeschrieben werden. Aktivierten Ei￾genleistungen stehen Personal- und Sachaufwendun￾gen gegenüber, die zur Erstellung von Anlagevermögen eingesetzt wurden. Mit den Erträgen werden diese Auf￾wendungen neutralisiert. Plan Plan Ist (in T€) 2021 2020 2019 Auflösung Sonderposten -48.348 -52.533 -47.208 Sonstige ordentliche Erträge -43.848 -46.977 -104.148 davon: Ordnungsrechtliche Erträge (Bußgelder) -518 -538 -741 Verzugs- und Beitreibungsentgelte -2.026 -2.026 -2.119 Erträge aus der Gewährung von Bürgschaften, Gewährverträge usw. -621 -621 -682 Ausgleichszahlungen -1.200 -1.200 -131 Konzessionsabgabe -37.200 -41.000 -40.759 Aktivierte Bauzeitzinsen -350 -350 -308 Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstellungen 0 0 -24.434 Sonstiges -1.933 -1.242 -34.974 Aktivierte Eigenleistungen, Honorare -7.228 -4.353 -5.002 Bestandsveränderungen 0 0 -4.712 insgesamt -99.424 -103.863 -161.070 28 Bestandsveränderungen bedeuten, dass zum Jahres￾ende der Bestand an Gütern sich zum Vorjahr verändert hat. Wenn dieser erhöht wurde, wird zur Neutralisation hier ein Ertrag verbucht. Im Ergebnishaushalt darf nur der Ressourcenverbrauch des betreffenden Geschäfts￾jahres ausgewiesen werden. Darüber hinaus gehende Aufwendungen können mit dieser Position neutralisiert werden. Da im Plan immer der jährliche Ressourcenver￾brauch geplant wird, ist der Planwert immer Null. 29 E.2.6 Personal- und Versorgungsaufwendungen Die Personal- und Versorgungsaufwendungen steigen insgesamt gesehen im Vergleich zu der Vorjahrespla￾nung um 5,4 Mio. € oder 0,8 % an. Von den Personal- und Versorgungsaufwendungen ent￾fallen im Haushaltsjahr 2021 601,9 Mio. € oder 86,4 % (Vorjahr 585,7 Mio. € oder 84,7 %) auf die Personalauf￾wendungen (= Aufwendungen für aktive Mitarbeiterin￾nen und Mitarbeiter) und 95,1 Mio. € oder 13,6 % (Vor￾jahr: 106,0 Mio. € oder 15,3 %) auf die Versorgungsauf￾wendungen (= Aufwendungen für Versorgungsempfän￾ger). Einzeln betrachtet entwickeln sich die Personal- und Versorgungsaufwendungen wie folgt: Die Personalaufwendungen umfassen alle auf der Ar￾beitgeberseite anfallenden Geld- und Sachleistungen an Beamte, tariflich Beschäftigte und sonstige Beschäftigte. Ausgehend vom Planwert 2020 ist bei den Personalauf￾wendungen im Jahr 2021 mit den folgenden Entwicklun￾gen zu rechnen: Plan Plan Ist (in T€) 2021 2020 2019 insgesamt 697.020 691.667 699.596 Personalaufwendungen Plan Plan Ist (in T€) 2021 2020 2019 Bezüge und Vergütungen 457.933 449.167 422.270 davon: Beamte (ohne Lehrkräfte) 88.729 86.725 83.669 Beamte-Lehrkräfte 89.531 81.878 79.390 Arbeitnehmer 271.627 272.734 250.696 Sonstige Vergütungen 8.046 7.830 8.515 Beiträge zu Versorgungskassen 22.291 20.746 19.289 Beiträge zur gesetzlichen Sozialver￾sicherung und pauschalierte Lohnsteuer 58.474 56.906 52.007 Beihilfen und Unterstützungsleistungen 9.607 9.609 9.063 Rückstellungen 53.585 49.241 81.351 davon: Sonstige Rückstellungen für Aktive 0 2.075 -181 Zuführung/Auflösung Pensionsrückstellung 45.470 39.502 68.553 Zuführung/Auflösung Beihilferückstellung 8.115 7.664 12.979 insgesamt 601.890 585.669 583.980 30 Lässt man die Rückstellungsbuchungen außer Betracht, so steigen die Personalaufwendungen im Jahr 2021 um 11,9 Mio. € oder 2,2 % gegenüber dem Vorjahresplan. Diese Steigerung ist neben den Auswirkungen aus den Stellenschaffungen 2020 und den Stellenschaffungen 2021 vor allem auf die Tariferhöhungen bei den Beschäf￾tigten (+ 1,40 % ab April 2021) und die Besoldungserhö￾hungen bei den Beamten (+ 1,40 % ab Januar 2021) zu￾rückzuführen. Die Rückstellungszuführungen beziehungsweise -auflö￾sungen für die aktiven Beamtinnen und Beamten fallen nach den aktuellen Berechnungen im Jahr 2021 insge￾samt um 4,3 Mio. € oder 8,8 % höher aus als in der Vor￾jahresplanung. Aufgrund von Unwägbarkeiten bei der Planung (wie zum Beispiel bei der Anzahl der Sterbefälle und der Ein- und Austritte von Beamten/innen bei der Stadt) sind die Planansätze dieser Rückstellungen im￾mer mit Unsicherheiten behaftet. Für das Haushaltsjahr 2021 werden die Versorgungsauf￾wendungen wie folgt geplant: Die Versorgungsaufwendungen (insbesondere Pensio￾nen) und Beihilfen werden aus den in den Vorjahren ge￾bildeten Rückstellungen finanziert. Dies wird durch den Posten „Neutralisation Versorgung und Beihilfen“ darge￾stellt. Die Versorgungsaufwendungen gehen gegenüber dem Vorjahresplan um 10,9 Mio. € beziehungsweise 10,3 % auf 95,1 Mio. € zurück. Der Rückgang der zu bildenden Rückstellungen ist auf die niedrigeren Steigerungsraten der Pensionen in 2021 zurückzuführen (1,4% in 2021 und 3,2 % in 2020). Versorgungsaufwendungen Plan Plan Ist (in T€) 2021 2020 2019 Beamte (inklusive Lehrkräfte) 96.683 93.550 90.174 Arbeitnehmer 7.716 8.268 8.270 Beihilfen für Versorgungsempfänger 16.450 15.025 16.677 Neutralisation Versorgung und Beihilfen -120.223 -113.656 -114.450 Rückstellungen 94.504 102.811 114.945 davon: Zuführung/Auflösung Pensionsrückstellung 80.597 87.556 95.069 Zuführung/Auflösung Beihilferückstellung 13.907 15.255 19.876 insgesamt 95.130 105.998 115.616 31 E.2.7 Sachaufwendungen und Abschreibungen Zu den Sachaufwendungen gehören alle Aufwendungen für empfangene Sach- und Dienstleistungen, die mit den Umsatz- oder Verwaltungserlösen wirtschaftlich zusam￾menhängen. Die Sachaufwendungen enthalten überwiegend Kosten in Zusammenhang mit Grundstücken und Gebäuden so￾wie deren Instandhaltung und Ausstattung und zugehö￾rige Dienstleistungen (circa 100 Mio. €). Hinzu kommen Büro- und Verbrauchsmittel und Erstattungsleistungen an Dritte (insbesondere Zahlungen an den Eigenbetrieb SÖR für den Unterhalt der Straßen und Grünanlagen in Höhe vor rund 100 Mio. €). Zu den Sachaufwendungen gehören auch diverse spezielle Erstattungsleistungen der Stadt Nürnberg insbesondere an staatliche Träger (beispielsweise für die Verwaltung des Job Centers Nürnberg) oder für „Altfälle“ nach dem Beamtenversor￾gungsgesetz (z.B. Polizei). Für Schülerbeförderung, Lehrmittelfreiheit und Tagespflege werden der Stadt circa 28 Mio. € pro Jahr in Rechnung gestellt, welche teilweise wieder vom Staat erstattet werden. Neben den Sachaufwendungen haben die Abschreibun￾gen mit über 100 Mio. € einen nicht unerheblichen Ein￾fluss auf das Jahresergebnis. Die Abschreibungen bil￾den den rechnerischen Wertverlust von Vermögensge￾genständen (zum Beispiel Straßen, Brücken und Plätze, Gebäude, Fahrzeuge und Software) ab. Zu den Entwicklungen im Einzelnen: Die Sachaufwendungen und Abschreibungen gehen im Vergleich zum Vorjahresplanwert insgesamt um 2,9 % oder 11,4 Mio. € auf 382,2 Mio. € zurück. Die Aufwendungen für Verbrauchsmittel und Ge￾brauchsgegenstände werden um 2,0 Mio. € oder 14,6 % niedriger geplant. Davon sind 1,6 Mio. € auf niedrigere Budgetansätze für Gebrauchsgegenstände zurückzu￾führen und 0,3 Mio. € für Verbrauchsmittel. Die Aufwendungen für Gebäudeunterhalt und -technik sinken um 9,9 Mio. € oder 20,1 %. Diese Entwicklung ist überwiegend im Zusammenhang mit der Planung der Maßnahmen im mittelfristigen Investitionsplan (MIP) zu Plan Plan Ist (in T€) 2021 2020 2019 Sachaufwendungen 275.918 282.690 279.574 davon: Verbrauchsmittel und Gebrauchsgegenstände 11.728 13.741 11.824 Strom, Gas, Wasser/Abwasser 21.123 22.108 19.974 Gebäudeunterhalt und -technik 39.566 49.514 39.906 Unterhalt sonstiges Grundvermögen 5.669 6.129 5.784 Gebäudereinigung, Müll, Kanal usw. 21.798 21.091 20.087 Lehrmittel, Schülerbeförderung, Tagespflege 27.601 26.029 27.360 Erstattungen an Dritte 146.719 140.298 141.877 Sonstiges 1.714 3.780 17.554 Neutralisation Rückstellungen Sach-/Dienstleistl. 0 0 -4.792 Abschreibungen 106.302 110.978 104.289 insgesamt 382.220 393.668 383.863 32 sehen. Der Gebäudeunterhalt für konsumtive MIP-Maß￾nahmen reduziert sich darin um 7,4 Mio. € oder 29,3 %. Der Posten „Lehrmittel, Schülerbeförderung und Tages￾pflege“ steigen um 1,6 Mio. €. Hintergrund ist der plan￾mäßige Ausbau der Mittagsbetreuung. Der Posten „Erstattungen an Dritte“ enthält In 2021 wird bei den Erstattungen an Dritte mit 6,4 Mio. € höheren Aufwendungen gerechnet, was in höheren Er￾stattungen an den Eigenbetrieb SÖR begründet ist. In dem Posten „Sonstiges“ sinkt in 2021 der stark schwankende Bedarf für die Sicherung von Ausgleichs￾flächen, die im Zuge der Bauleitplanung als Ausgleichs￾maßnahmen für die Fauna notwendig werden (siehe be￾sonderer Artenschutz §§ 44 - 47 BNatSchG). Im Rech￾nungsergebnis 2019 waren 16,1 Mio. € an Rückstellun￾gen für Instandhaltungsmaßnahmen eingestellt worden. 33 E.2.8 Transferaufwendungen Transferaufwendungen sind in der Regel Zahlungen der Stadt Nürnberg an den öffentlichen und privaten Bereich ohne den Anspruch auf eine Gegenleistung. Die Transferaufwendungen werden in Sozialtransferauf￾wendungen (Transferaufwendungen Sozialbereich) und weitere Transferaufwendungen unterteilt. Inhaltlich kann die Bezirksumlage den Sozialtransferleistungen zuge￾rechnet werden, da die Aufgabenschwerpunkte des Be￾zirks ebenfalls im Sozialbereich liegen. Aufgrund der fi￾nanziellen Bedeutung wird die Bezirksumlage jedoch ei￾genständig ausgewiesen. Plan Plan Ist (in T€) 2021 2020 2019 Transferaufwendungen Sozialbereich (direkt) 532.529 516.905 499.310 davon: Zuschüsse an soziale Einrichtungen (gesetzlich/vertraglich - Art. 1/4) 155.758 142.777 138.182 Zuschüsse an soziale Einrichtungen (freiwillig - Art. 5) 19.453 17.906 16.745 Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter (SGB XII) 65.633 66.562 58.988 Hilfe zur Pflege (SGB XII) 3 6 512 Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 7.165 7.914 8.380 Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen 5.818 5.944 5.624 Familien- und Jugendhilfe 101.082 91.274 86.660 Asylbewerberleistung. (HLU und andere Hilfen) 51.051 64.113 73.868 Alg II, vor allem Kosten der Unterkunft (SGB II) 116.580 111.191 103.755 Bildungs- und Teilhabepaket 9.951 9.154 6.554 Sonstiges 35 64 42 Bezirksumlage 213.030 203.442 196.871 Weitere Transferaufwendungen 128.641 108.072 136.694 davon: Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustausgleiche) 80.681 61.302 58.530 Verlustausgleiche Eigenbetriebe und verbundene Unternehmen 14.360 11.770 8.221 Gewerbesteuerumlage 33.600 35.000 65.027 Zuführungen zu Rückstellungen 0 0 4.916 Neutralisation Rückstellungen (Transfera.) -3.884 -1.000 -1.043 insgesamt 870.316 827.419 831.832 Sozialtransferauf￾wendungen Sozialleistungen, Zu￾schüsse an soziale Einrichtungen Weitere Trans￾feraufwendungen Weitere Zuschüsse und Zuweisungen, Verlustausgleiche, Ge￾werbesteuerumlage, Krankenhausumlage Bezirksumlage 34 Die Transferaufwendungen steigen insgesamt um 42,9 Mio. € oder 5,2 %. Mit einem Anteil von 42,2 % an den ordentlichen Aufwendungen sind die Transferauf￾wendungen neben den Personal- und Versorgungsauf￾wendungen (Anteil von 33,8%) der größte Kostenblock innerhalb der ordentlichen Aufwendungen. Transferaufwendungen Sozialbereich Die Sozialtransferaufwendungen umfassen die klassi￾schen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu tragen hat, wie beispielsweise die Kosten der Unterkunft im SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen. Hinzu kom￾men die Zuschüsse an soziale Einrichtungen, insbeson￾dere an die freien Träger der Kindertagesstätten. Diese Teilmenge der Transferaufwendungen repräsentiert mit einem Volumen von 533 Mio. € mehr als ein Viertel der gesamten ordentlichen Aufwendungen. Gedanklich hinzu addieren sollte man an dieser Stelle noch die Be￾zirksumlage, die aufgrund der Aufgabenschwerpunkte des Bezirks im Wesentlichen ebenfalls aus Sozialausga￾ben besteht. Zusammen stellen diese Positionen mit ins￾gesamt 745,6 Mio. € circa 36,1 % der Gesamtaufwen￾dungen des Nürnberger Stadthaushalts dar. Die Planansätze im Sozialbereich beruhen auf der Fort￾schreibung der Ergebnisse 2019 unter der Berücksichti￾gung aktueller Prognosen und Erwartungen. Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen (vertraglich/ge￾setzlich) steigen wie in den Vorjahren relativ stark an, dieses Jahr um 13,0 Mio. € auf 155,8 Mio. €. Diese Zu￾schüsse basieren aufgrund einer gesetzlichen Verpflich￾tung oder die Kommune hat sich auf einer vertraglichen Basis für einen bestimmten Zeitraum gebunden. Die Zu￾schüsse bestehen überwiegend aus den Betriebskos￾tenzuschüssen für Kitas freier Träger (circa 146 Mio. €). Weitere Vertragliche Beziehungen bestehen beispiels￾weise zu Erziehungsberatungsstellen und Kreisjugen￾dringen. Hintergrund für den Anstieg ist hier insbeson￾dere der anhaltende Platzausbau bei den Kindertages￾einrichtungen freier Träger. Die freiwilligen Zuschüsse hingegen können ohne Be￾rücksichtigung weiterer Rechtsverpflichtung jährlich in￾haltlich sowie im Finanzvolumen frei neu festgesetzt werden. Der Posten „Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsiche￾rung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)“ wer￾den aufgrund des zuletzt schwächeren Anstiegs 0,9 Mio. € oder 1,4 % unterhalb des Vorjahresansatzes geplant. Die Aufwendungen für Grundsicherung werden vollständig vom Bund erstattet. Die Hilfe zur Pflege ist vollständig auf den Bezirk über￾gegangen. Etwaige zeitversetzt noch abgerechnete „Nachläuferkosten“ werden vom überörtlichen Träger er￾stattet. Aufgrund der stärkeren Teilverlagerung der Zuständig￾keit von der Kommune auf den Bezirk im Rahmen des Bayerischen Teilhabegesetzes wird der Ansatz für „Hilfe zur Gesundheit (SGB XII)“ um 0,7 Mio. € oder 9,5% niedriger geplant. Die Sozialbetreuung für Flüchtlinge wird unter dem Pos￾ten „Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen“ dar￾gestellt. Für 2021 sind 0,8 Mio. € (Vorjahr 1,0 Mio. €) ge￾plant. Im Rahmen der neuen Beratungs- und Integrati￾onsrichtlinie erfolgte hierzu eine Neukonzipierung. Die Familien- und Jugendhilfe stellt mit 101 Mio. € einen der größten Posten dar. Diese umfasst unter anderem die Heimunterbringung (37 Mio. €), die Vollzeitpflege (12 Mio. €), die Sozialpädagogische Familienhilfe (8 Mio. €) und die einkommensabhängige Beitragsüber￾nahme von Kita-Gebühren (14 Mio. €). Die Familien￾und Jugendhilfe steigt weiter stark an und liegt im Plan 2021 um 9,8 Mio. € oder 10,7 % über dem Vorjahres￾planwert. Gründe hierfür sind generell relativ starke Kos￾ten- und Fallzahlsteigerungen. Für Förderung von Kin￾dern in Tageseinrichtungen werden daher 4,5 Mio. € mehr veranschlagt (+ 47,3 %). Im Vorjahr waren auf￾grund des Lockdowns während der Coronapandemie und der Beitragsrückerstattung durch den Freistaat nied￾rigere Kosten angefallen. Weitere Anstiege sind unter anderem für die Aufwendungen bei der Heimunterbrin￾gung (+ 1,6 Mio. € oder + 4,5 %), der Sozialpädagogi￾schen Familienhilfe (+ 1,2 Mio. € oder + 17,2 %) sowie für Vollzeitpflege (+ 1,1 Mio. € oder + 10,3 %) festzustel￾len. Für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden 51,1 Mio. € (Vorjahr 64,1 Mio. €) im Jahr 2021 eingeplant. Es wird mit einer leicht rückläufigen Anzahl der Leistungsberechtigten (3.400 Personen) gerechnet. Zudem laufen die Mindestvertragslaufzeiten für weitere Gemeinschaftsunterkünfte aus. Die Aufwendungen wer￾den vom Land vollständig erstattet. Die Kosten beim Arbeitslosengeld II (überwiegend der Unterkunft und Heizung) steigen im Vergleich zur Vor￾35 jahresplanung um 5,4 Mio. € auf 116,6 Mio. €. Ursäch￾lich hierfür ist der erwartete Anstieg der Leistungsemp￾fänger aufgrund des wirtschaftlichen Umfeldes. Im Plan￾ansatz berücksichtigt sind unter anderem regelmäßige Kostensteigerungen für Miet- und Heizkosten. Diese Aufwendungen werden teilweise erstattet. Die Aufwendungen für das Bildungs- und Teilhabepaket steigen um 0,8 Mio. €. Durch das „Starke-Familien-Ge￾setz“ wurde der Leistungsumfang zum 01.08.2019 er￾höht. Die Planansätze wurden - ausgehend von einer weiterhin steigenden Nutzung der zur Verfügung stehen￾den Angebote - entsprechend erhöht. Bezirksumlage Die Bezirksumlage wurde entsprechend dem aktuellen Diskussionsstand für 2021 mit 213,0 Mio. € geplant und gegenüber dem Vorjahr um 9,6 Mio. erhöht. Weitere Transferaufwendungen Die weiteren Transferaufwendungen mit 128,6 Mio. € oder 6,2 % der ordentlichen Aufwendungen beinhalten sonstige Ausgleichszahlungen. Dies sind zum Beispiel die Gewerbesteuerumlage, Verlustausgleiche an städti￾sche Töchter und Eigenbetriebe, weitere Zuschüsse auf￾grund gesetzlicher und sozialer Verpflichtungen, die al￾lerdings nicht den Sozialbereich betreffen, sowie Zuwei￾sungen an das Land. Die weiteren Transferaufwendun￾gen steigen im Vergleich zum Nachtragshaushaltsplan 2020 insgesamt um 20,6 Mio. € oder 19,0 %. Der Posten „Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Ver￾lustausgleiche)“ steigt um 19,4 Mio. € auf 80,7 Mio. € an. Er beinhaltet weitere Zuschüsse, die aus gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen entstehen, beispiels￾weise an das Germanische Nationalmuseum oder die Nürnberger Symphoniker. Die Kosten für das Sozialti￾cket im ÖPNV sowie die Aussetzung der Tariferhöhun￾gen, das Innovationspaket im VGN und das Schülerti￾cket sind mit insgesamt 23,85 Mio. € veranschlagt (Vor￾jahr nur 2,9 Mio. € für Innovationspaket). Für Verlustausgleiche an die Eigenbetriebe Nürnberg￾Bad (NüBad), Franken Stadium Nürnberg (FSN), Stadt￾entwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) so￾wie an die Städtischen Werke Nürnberg, die noris inklu￾sion gGmbH wurden insgesamt 2,6 Mio. € mehr als im Vorjahr veranschlagt. Die Gewerbesteuerumlage errechnet sich aus einem festen prozentualem Anteil der Gewerbesteuererträge. Der Rückgang folgt entsprechend dem Rückgang der Erträge. Neutralisation Rückstellungen (Transfera.) Der Posten „Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstel￾lungen“ wird seit dem Haushaltsplan 2019 differenziert unter den Sachaufwendungen, Transferaufwendungen und Sonstigen ordentlichen Aufwendungen ausgewie￾sen. Im Bereich der Transferaufwendungen werden überwiegend Verlustausgleiche an Eigenbetriebe und verbundenen Unternehmen aus im Vorjahr gebildeten Rückstellungen gezahlt. 36 E.2.9 Sonstige ordentliche Aufwendungen Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen handelt es sich um einen Sammelposten, in dem alle ordentli￾chen Aufwendungen zu erfassen sind, die nicht anders zugeordnet werden können. Die Planwerte für die sonstigen ordentlichen Aufwen￾dungen sinken gegenüber dem Vorjahresansatz um 12,6 Mio. € oder 10,0 %. Der Sonstige Personal- und Dienstaufwand (zum Bei￾spiel Reisekosten) reduziert sich um 7,3 Mio. €. Im Vor￾jahr (Nachtragshaushalt 2020) waren in dieser Position coronabedingt 7 Mio. € für Infektionsschutzartikel, also beispielsweise Persönliche Schutzausrüstung (Schutz￾kleidung, Nasen-Mund-Schutz) oder Desinfektionsmittel eingeplant. Bei den Betriebsmitteln konsumtiver MIP-Maßnahmen handelt es sich um nicht aktivierungsfähige Bestandteile von im MIP veranschlagten Investitionen (dort gesondert ausgewiesen). Hierfür sind im Vergleich zum Vorjahr 2,4 Mio. € mehr eingeplant. Die Kosten für Sachverständige und Gutachten sinken um 1,3 Mio. €, was auf rückläufige Projektmittel (unter anderem bei der IT und der Stadtplanung) zurückzufüh￾ren ist. Beim Posten „Vergütungen für Leistungen Dritter“ sind im Vergleich zu 2020 rund 3,4 Mio. € niedrigere Aufwen￾dungen geplant. Diese sind überwiegend auf rückläufige Projektmittel in der Stadtplanung sowie den Abschluss der Kulturhauptstadtbewerbung zurückzuführen. In dem Posten „Sonstige“ sind im Jahr 2021 unter ande￾rem die folgenden größeren Aufwandspositionen enthal￾ten: • Portokosten: 2,3 Mio. €, • Drucksachen und Vordrucke: 1,8 Mio. €, • Veranstaltungen/Tagungen: 1,4 Mio. €, Plan Plan Ist (in T€) 2021 2020 2019 Sonstiger Personal- und Dienstaufwand 6.683 14.024 5.407 Entschädigung für Mitglieder des Stadtrats 2.400 2.263 2.219 Betriebsmittel (konsumtive MIP-Maßnahme) 13.534 11.147 14.622 Miet- und Pachtaufwand Immobilien, Erbbauzins 26.392 27.327 24.500 Mieten/Pachten/Leasing bewegliche Sachen 3.511 3.387 3.318 Mietaufwand für Heime und Pensionen 1.750 1.550 1.766 Kosten für Sachverständige und Gutachten 5.156 6.461 3.923 Nutzungsentgelte, Pflege Software, Lizenzen 8.115 6.996 5.603 Vergütungen für Leistungen Dritter 15.578 18.945 15.146 Versicherungsbeiträge (inklusive KUV) 7.211 6.749 6.586 Aufwendungen aus Ausgleichszahlungen 1.200 1.200 0 Sonstige 22.372 26.443 73.481 Neutralisation Rückstellungen (Sonst. Aufw.) 0 0 -224 insgesamt 113.902 126.492 156.347 37 • Steuern auf Erträge: 1,4 Mio. €, • Mitgliedschaften: 1,2 Mio. € und • Künstlerhonorare: 1,1 Mio. €. Unter dem Posten „Sonstige“ wurden im Rechnungs￾ergebnis 2019 insbesondere Zuführungen zu Rückstellungen verbucht. Damit sind unter anderem Ri￾siken aus strittigen Bilanzierungsfragen bei Finanzanla￾gen (46,2 Mio. €) berücksichtigt. E.2.10 Finanzergebnis (Finanzerträge und Zinsaufwendungen) Das Finanzergebnis fällt mit 17,6 Mio. € im Plan 2021 um 0,9 Mio. € schlechter aus als im Vorjahresplan. Veränderungen ergeben sich aus den Gewerbesteuer￾nachzahlungen und -erstattungen. Die Ertragserwartung aus Nachverzinsung steigt (um 2 Mio. €) und es wird mit höheren zu leistenden Erstattungszinsen für Gewerbe￾steuerrückzahlungen geplant (1 Mio. €). Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus können die Zinsauf￾wendungen für Investitionskredite um weitere 1,5 Mio. € beziehungsweise 6,1 % niedriger angesetzt werden als im Vorjahr. Somit ermöglicht das anhaltend niedrige Zinsniveau trotz der hohen Investitionssummen den Zinsaufwand stabil zu halten. Die Entwicklung der Zins￾aufwendungen seit ihrem Höhepunkt im Jahr 2005 mit 63,3 Mio. € (inklusive der Erstattungszinsen Gewerbe￾steuer) zeigt eine deutliche Entlastung. Da Umschuldun￾gen oder Neuaufnahmen auf Basis des aktuell niedrigen Zinsniveaus erfolgen, ist das Risiko steigender Zinsauf￾wendungen aufgrund eigener Berechnungen durchaus beherrschbar. Diese Annahme wird auch durch die Er￾wartung eines zumindest mittelfristig anhaltend niedri￾gen Zinsniveaus gestützt. Dennoch bleiben die Zinsaufwendungen eine Risikopo￾sition im städtischen Haushalt, sollte das Zinsniveau wieder deutlich steigen. Plan Plan Ist (in T€) 2021 2020 2019 Finanzerträge -14.830 -15.869 -26.702 davon: Zinserträge -1.006 -1.048 -1.412 Erträge Gewinnanteile aus Beteiligungen -1.624 -4.621 -5.646 Verzinsung Gewerbe-/Umsatzsteuer § 233a AO -12.000 -10.000 -19.394 Stundungszinsen und andere Finanzerträge -200 -200 -250 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 32.461 32.695 34.753 davon: Zinsaufwendungen Investitionskredite 22.762 24.246 25.417 Erstattungszinsen (Gewerbesteuer) 9.000 8.000 9.257 Sonstige Zinsaufwendungen 699 449 79 insgesamt 17.631 16.826 8.051 38

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