F.4.3 Rücklagen und Rückstellungen
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F.4.3 Rücklagen und Rückstellungen
Rücklagen
Nach § 23 KommHV-Doppik bestehen die Rücklagen
aus
• der Allgemeinen Rücklage (Nettoposition),
• nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen und
• aus Überschüssen des Ergebnishaushaltes
(Ergebnisrücklage).
Die Rücklagen werden auf der Passivseite der Bilanz unter dem Posten „Eigenkapital“ gesondert ausgewiesen.
Der Begriff der Rücklagen im Bereich der kommunalen
Doppik ist vom früheren kameralen Rücklagenbegriff zu
unterscheiden. Unter kameralen Rücklagen versteht
man Geldbestände, die zur künftigen Verwendung zurückgelegt und verwaltet werden. Im Sinne der kommunalen Doppik sind Geldbestände aber Vermögen, das
auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen wird.
Gemäß § 24 KommHV Doppik soll der Ergebnishaushalt
ausgeglichen sein. Ein etwaiger Jahresfehlbetrag soll
durch die Verrechnung mit der Ergebnisrücklage unverzüglich ausgeglichen werden.
Der Ergebnisrücklage kommt daher eine besondere Bedeutung zu, da der Haushalt weiterhin als ausgeglichen
gilt, wenn Rücklagen aus den Vorjahren zur Deckung
des Defizits herangezogen werden können.
Die Ergebnisrücklage (nach Ergebnisverwendung) zum
31.12.2024 sinkt wegen des Fehlbetrages 2024 von
506 Mio. € auf 487 Mio. €. Unter Zugrundelegung der
geplanten Jahresfehlbeträge 2025 und 2026 wird die Ergebnisrücklage (nach Ergebnisverwendung) zum
31.12.2026 voraussichtlich bei 369 Mio. € liegen.
In der nachfolgenden Grafik sind die Ergebnisrücklagen
den Jahresergebnissen gegenübergestellt:
Rückstellungen
Im Gegensatz zur Kameralistik werden in der kommunalen Doppik dem kaufmännischen Vorsichtsprinzip folgend für ungewisse Verbindlichkeiten und bestimmte
Aufwendungen Rückstellungen gebildet. Rückstellungen haben die Aufgabe, die am Bilanzstichtag bestehenden Zahlungsverpflichtungen vollständig zu erfassen.
In der folgenden Übersicht wird der voraussichtliche
Stand der Rücklagen und Rückstellungen zum
31.12.2026 ausführlich dargestellt.
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1. Basiskapital (Allgemeine Rücklage) 665.278.406 665.278.406 0 665.278.406
2. Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage 993.351 961.817 -36.151 925.666
3. Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen 23.693.754 23.693.754 0 23.693.754
4. Weitere Positionen des Basiskapitals der nichtrechtsfähigen Stiftungen 10.177.806 10.378.020 193.263 10.571.283
5. Ergebnisrücklage 487.002.807 434.728.412 -66.187.862 368.540.549
6. Kapitalerhaltungsrücklage nrf. Stiftungen/Rücklage Kostendecker/Sonderrücklage
Energiesparfonds 6.692.579 6.692.579 0 6.692.579
7. Ergebnisvortrag (bilanzierende Einheiten) -19.958.948 -21.258.436 -2.686.201 -23.944.638
Summe = Eigenkapital 1.173.879.756 1.120.474.552 -68.716.952 1.051.757.600
1. Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen 1.771.933.684 1.865.321.684 84.476.100 1.949.797.784
1.1. für Pensionsverpflichtungen 1.480.448.599 1.559.210.099 60.741.100 1.619.951.199
Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte 254.203.128 266.453.128 25.000.000 291.453.128
Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte Lehrkräfte 209.543.764 210.393.764 11.000.000 221.393.764
Rückstellung Anwartschaften städt. Versorgung Arbeitnehmer 0 0 0 0
Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte 478.084.143 510.798.043 12.045.000 522.843.043
Rückstellung Erstattungen Beamte BayBeamtVG 32.123.747 30.635.747 -1.385.000 29.250.747
Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte Lehrkräfte 466.602.383 505.187.883 18.231.100 523.418.983
Rückstellung Versorgungsempfänger ehem. Arbeitnehmer 34.941.434 30.941.534 -4.000.000 26.941.534
Pensionsrückst. für Erstattungen wegen ehem. Arbeitnehmer 4.950.000 4.800.000 -150.000 4.650.000
1.2. für Verpflichtungen aus Altersteilzeit und
ähnliche Maßnahmen, Beihilfen 291.485.085 306.111.585 23.735.000 329.846.585
Rückstellung für Altersteilzeit Beamte 2.175.614 2.255.614 -20.000 2.235.614
Rückstellung für Altersteilzeit Beamte Lehrkräfte 1.440.810 1.710.810 100.000 1.810.810
Rückstellung für Altersteilzeit Arbeitnehmer 4.499.006 2.213.006 -1.600.000 613.006
Rückstellung für Beihilfen Beamte 52.279.060 53.059.060 6.090.000 59.149.060
Rückstellung für Beihilfen Beamte Lehrkräfte 40.532.553 40.350.053 3.587.500 43.937.553
Veränderungen im
Haushaltsjahr
+/- 2)
Stand zum
31.12.2026
€
Arten der Rückstellungen
Stand zum
31.12.2024
Stand zum
31.12.2025 1)
€
Rücklagen- und Rückstellungsübersicht der Haushaltsplanung -
voraussichtlicher Stand der Rücklagen und Rückstellungen
Arten der Rücklagen
Stand zum
31.12.2024
Stand zum
31.12.2025
Veränderungen im
Haushaltsjahr
+/-
€ € €
Stand zum
31.12.2026
€ € €
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Rückstellungen Beihilfen Versorgungsempfänger Beamte 98.025.368 106.380.868 8.320.000 114.700.868
Rückstellungen Beihilfen Versorgungsempfänger Lehrer 89.983.616 97.826.116 7.422.500 105.248.616
Rückstellungen für Beihilfen Arbeitnehmer 0 0 0 0
Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Arbeitnehmer 2.232.758 1.999.758 -165.000 1.834.758
Rückstellungen für Beihilfen Erstattungen Rentner 316.300 316.300 0 316.300
2. Rückstellungen für Altlasten 5.638.000 5.638.000 0 5.638.000
3. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 22.797.000 22.797.000 0 22.797.000
4. Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs
und von Steuerschuldverhältnissen 16.360.257 497.757 3) 37.500 535.257
5. Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus
Bürgschaften, Gewährverträgen und anhängigen
Verfahren
4.159.918 4.159.918 0 4.159.918
6. Sonstige Rückstellungen 178.109.963 207.743.411 217.659 207.961.070
Urlaubsrückstellungen 12.270.877 12.270.877 0 12.270.877
Rückstellungen für Verlustausgleiche von verbundenen Unternehmen 21.837.500 51.431.500 74.359 51.505.859
Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 492.611 492.611 0 492.611
Rückstellungen für nicht ausgereichte Leistungsentgelte/-bezüge 115.852 0 4) 0 0
Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. I Satz 2 KommHV-Doppik 143.393.123 143.548.423 143.300 5) 143.691.723
Summe aller Rückstellungen 1.998.998.822 2.106.157.770 84.731.259 2.190.889.029
Veränderungen im
Haushaltsjahr
+/- 2)
5) Es handelt sich hierbei um den Unterschiedsbetrag 2026 bei Endfälligkeit von Wertpapieren der nichtrechtsfähigen Stiftungen sowie um die jährliche Zuführung zur
Prüfungskostenrückstellung der überörtlichen Rechnungsprüfung.
4) Die in 2024 nicht ausgeschütteten Leistungsentgelte/-bezüge sind im Folgejahr (2025) an die Beschäftigten auszuschütten.
1) Die Bestände ergeben sich aus der Fortschreibung des Endstands 31.12.2024 mit den Planzahlen des Haushaltsjahres 2025. Sofern der Endbestand 2025 nicht vom Endbestand 2024
abweicht, ist keine ergebniswirksame Veränderung in 2025 eingeplant worden. In der Fortschreibung der Bestände der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen wurden auch
voraussichtliche Ruhestandsversetzungen (Umschichtung zwischen den Beständen der aktiven Beschäftigten und der Versorgungsempfänger) berücksichtigt.
2) Es handelt sich um die im Haushalt 2026 geplanten, ergebniswirksamen Veränderungen. Zudem sind auch die Verschiebungen bei den Pensions- und Beihilfeverpflichtungen auf
Grund der voraussichtlichen Ruhestandsversetzungen im Jahr 2026 enthalten.
Arten der Rückstellungen (Fortsetzung)
Stand zum
31.12.2026
€ € € €
3) Rückstellungsbildung für eventuell anfallende Betriebssteuern bei den Betrieben gewerblicher Art der Friedhofsverwaltung (37.500 €) sowie Auflösung der Bezirksumlagerückstellung
aus 2023 in Höhe von 15,9 Mio. €.
Stand zum
31.12.2024
Stand zum
31.12.2025 1)
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