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F.4.3 Rücklagen und Rückstellungen

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F.4.3 Rücklagen und Rückstellungen Rücklagen Nach § 23 KommHV-Doppik bestehen die Rücklagen aus • der Allgemeinen Rücklage (Nettoposition), • nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwen￾dungen und • aus Überschüssen des Ergebnishaushaltes (Ergebnisrücklage). Die Rücklagen werden auf der Passivseite der Bilanz un￾ter dem Posten „Eigenkapital“ gesondert ausgewiesen. Der Begriff der Rücklagen im Bereich der kommunalen Doppik ist vom früheren kameralen Rücklagenbegriff zu unterscheiden. Unter kameralen Rücklagen versteht man Geldbestände, die zur künftigen Verwendung zu￾rückgelegt und verwaltet werden. Im Sinne der kommu￾nalen Doppik sind Geldbestände aber Vermögen, das auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen wird. Gemäß § 24 KommHV Doppik soll der Ergebnishaushalt ausgeglichen sein. Ein etwaiger Jahresfehlbetrag soll durch die Verrechnung mit der Ergebnisrücklage unver￾züglich ausgeglichen werden. Der Ergebnisrücklage kommt daher eine besondere Be￾deutung zu, da der Haushalt weiterhin als ausgeglichen gilt, wenn Rücklagen aus den Vorjahren zur Deckung des Defizits herangezogen werden können. Die Ergebnisrücklage (nach Ergebnisverwendung) zum 31.12.2024 sinkt wegen des Fehlbetrages 2024 von 506 Mio. € auf 487 Mio. €. Unter Zugrundelegung der geplanten Jahresfehlbeträge 2025 und 2026 wird die Er￾gebnisrücklage (nach Ergebnisverwendung) zum 31.12.2026 voraussichtlich bei 369 Mio. € liegen. In der nachfolgenden Grafik sind die Ergebnisrücklagen den Jahresergebnissen gegenübergestellt: Rückstellungen Im Gegensatz zur Kameralistik werden in der kommuna￾len Doppik dem kaufmännischen Vorsichtsprinzip fol￾gend für ungewisse Verbindlichkeiten und bestimmte Aufwendungen Rückstellungen gebildet. Rückstellun￾gen haben die Aufgabe, die am Bilanzstichtag bestehen￾den Zahlungsverpflichtungen vollständig zu erfassen. In der folgenden Übersicht wird der voraussichtliche Stand der Rücklagen und Rückstellungen zum 31.12.2026 ausführlich dargestellt. 37 1. Basiskapital (Allgemeine Rücklage) 665.278.406 665.278.406 0 665.278.406 2. Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage 993.351 961.817 -36.151 925.666 3. Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen 23.693.754 23.693.754 0 23.693.754 4. Weitere Positionen des Basiskapitals der nichtrechtsfähigen Stiftungen 10.177.806 10.378.020 193.263 10.571.283 5. Ergebnisrücklage 487.002.807 434.728.412 -66.187.862 368.540.549 6. Kapitalerhaltungsrücklage nrf. Stiftungen/Rücklage Kostendecker/Sonderrücklage Energiesparfonds 6.692.579 6.692.579 0 6.692.579 7. Ergebnisvortrag (bilanzierende Einheiten) -19.958.948 -21.258.436 -2.686.201 -23.944.638 Summe = Eigenkapital 1.173.879.756 1.120.474.552 -68.716.952 1.051.757.600 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1.771.933.684 1.865.321.684 84.476.100 1.949.797.784 1.1. für Pensionsverpflichtungen 1.480.448.599 1.559.210.099 60.741.100 1.619.951.199 Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte 254.203.128 266.453.128 25.000.000 291.453.128 Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte Lehrkräfte 209.543.764 210.393.764 11.000.000 221.393.764 Rückstellung Anwartschaften städt. Versorgung Arbeitnehmer 0 0 0 0 Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte 478.084.143 510.798.043 12.045.000 522.843.043 Rückstellung Erstattungen Beamte BayBeamtVG 32.123.747 30.635.747 -1.385.000 29.250.747 Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte Lehrkräfte 466.602.383 505.187.883 18.231.100 523.418.983 Rückstellung Versorgungsempfänger ehem. Arbeitnehmer 34.941.434 30.941.534 -4.000.000 26.941.534 Pensionsrückst. für Erstattungen wegen ehem. Arbeitnehmer 4.950.000 4.800.000 -150.000 4.650.000 1.2. für Verpflichtungen aus Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen, Beihilfen 291.485.085 306.111.585 23.735.000 329.846.585 Rückstellung für Altersteilzeit Beamte 2.175.614 2.255.614 -20.000 2.235.614 Rückstellung für Altersteilzeit Beamte Lehrkräfte 1.440.810 1.710.810 100.000 1.810.810 Rückstellung für Altersteilzeit Arbeitnehmer 4.499.006 2.213.006 -1.600.000 613.006 Rückstellung für Beihilfen Beamte 52.279.060 53.059.060 6.090.000 59.149.060 Rückstellung für Beihilfen Beamte Lehrkräfte 40.532.553 40.350.053 3.587.500 43.937.553 Veränderungen im Haushaltsjahr +/- 2) Stand zum 31.12.2026 € Arten der Rückstellungen Stand zum 31.12.2024 Stand zum 31.12.2025 1) € Rücklagen- und Rückstellungsübersicht der Haushaltsplanung - voraussichtlicher Stand der Rücklagen und Rückstellungen Arten der Rücklagen Stand zum 31.12.2024 Stand zum 31.12.2025 Veränderungen im Haushaltsjahr +/- € € € Stand zum 31.12.2026 € € € 38 Rückstellungen Beihilfen Versorgungsempfänger Beamte 98.025.368 106.380.868 8.320.000 114.700.868 Rückstellungen Beihilfen Versorgungsempfänger Lehrer 89.983.616 97.826.116 7.422.500 105.248.616 Rückstellungen für Beihilfen Arbeitnehmer 0 0 0 0 Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Arbeitnehmer 2.232.758 1.999.758 -165.000 1.834.758 Rückstellungen für Beihilfen Erstattungen Rentner 316.300 316.300 0 316.300 2. Rückstellungen für Altlasten 5.638.000 5.638.000 0 5.638.000 3. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 22.797.000 22.797.000 0 22.797.000 4. Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen 16.360.257 497.757 3) 37.500 535.257 5. Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährverträgen und anhängigen Verfahren 4.159.918 4.159.918 0 4.159.918 6. Sonstige Rückstellungen 178.109.963 207.743.411 217.659 207.961.070 Urlaubsrückstellungen 12.270.877 12.270.877 0 12.270.877 Rückstellungen für Verlustausgleiche von verbundenen Unternehmen 21.837.500 51.431.500 74.359 51.505.859 Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 492.611 492.611 0 492.611 Rückstellungen für nicht ausgereichte Leistungsentgelte/-bezüge 115.852 0 4) 0 0 Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. I Satz 2 KommHV-Doppik 143.393.123 143.548.423 143.300 5) 143.691.723 Summe aller Rückstellungen 1.998.998.822 2.106.157.770 84.731.259 2.190.889.029 Veränderungen im Haushaltsjahr +/- 2) 5) Es handelt sich hierbei um den Unterschiedsbetrag 2026 bei Endfälligkeit von Wertpapieren der nichtrechtsfähigen Stiftungen sowie um die jährliche Zuführung zur Prüfungskostenrückstellung der überörtlichen Rechnungsprüfung. 4) Die in 2024 nicht ausgeschütteten Leistungsentgelte/-bezüge sind im Folgejahr (2025) an die Beschäftigten auszuschütten. 1) Die Bestände ergeben sich aus der Fortschreibung des Endstands 31.12.2024 mit den Planzahlen des Haushaltsjahres 2025. Sofern der Endbestand 2025 nicht vom Endbestand 2024 abweicht, ist keine ergebniswirksame Veränderung in 2025 eingeplant worden. In der Fortschreibung der Bestände der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen wurden auch voraussichtliche Ruhestandsversetzungen (Umschichtung zwischen den Beständen der aktiven Beschäftigten und der Versorgungsempfänger) berücksichtigt. 2) Es handelt sich um die im Haushalt 2026 geplanten, ergebniswirksamen Veränderungen. Zudem sind auch die Verschiebungen bei den Pensions- und Beihilfeverpflichtungen auf Grund der voraussichtlichen Ruhestandsversetzungen im Jahr 2026 enthalten. Arten der Rückstellungen (Fortsetzung) Stand zum 31.12.2026 € € € € 3) Rückstellungsbildung für eventuell anfallende Betriebssteuern bei den Betrieben gewerblicher Art der Friedhofsverwaltung (37.500 €) sowie Auflösung der Bezirksumlagerückstellung aus 2023 in Höhe von 15,9 Mio. €. Stand zum 31.12.2024 Stand zum 31.12.2025 1) 39

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