Geschäftsbereich Referat I/II
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
Geschäftsbereich Referat I/II:
00002
Dokumentenmanagementsystem
1) Die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Einführung eines Dokumentenmanagementsystems
wurden im Rahmen eines Einführungsprojektes geschaffen.
DMS steht allen Dienststellen stabil und performant zur Verfügung. Aktuell sind 2.500
Anwenderinnen und Anwender an das DMS angeschlossen. Das DMS wird in den kommenden Jahren weiter
in den Dienststellen ausgerollt und eingesetzte Fachverfahren zum Zwecke der elektronischen Aktenführung
an das DMS angebunden.
2) Verschiebung um 1 Jahr
3) Kostenschätzung
4) keine
5) nicht relevant
00004
Erneuerung der städtischen Telekommunikationsinfrastruktur
1) Im MIP-VoIP wurden für die Endausbaustufe 15.000 VoIP-Endgeräte angegeben.
Aktuell sind unter der 231-xxxxx ca. 9.000 VoIP-Endgeräte bekannt, somit bleiben für die VoIP-Stufe II noch
5.500 VoIP-Endgeräte.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass ca. 10% der VoIP-Endgeräte durch die klassische a/b-Schnittstellentechnik
versorgt werden müssen.
Durch die Erweiterung des Mesh-Netzwerks um 12 Mesh-Knoten zur Netzanbindung der Schulen erhöht sich
die Anzahl der VoIP-A-Standorte um weitere 12 VoIP-Gateway-Standorte.
Die Anzahl der VoIP-B-Standorte wurde auf 300 geschätzt. Ca. die Hälfte dieser Standorte muss mit einer
Klimatisierung ausgestattet werden. Bei der Standortabschätzung wurden die MIP-Anträge im Bereich „digitale-Bildung“ und „Jugendamt Ausbau“ mit berücksichtigt.
Die Laufzeit des MIP VoIP-Stufe II sollte mit der Laufzeit des MIP „digitale-Bildung“ synchronisiert werden.
2) Reduzierung der Gesamtkosten, auf der Basis aus dem Fachbereich IT/NET kalkulierten Werte nach dem
aktuellen Planungsstand. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenschätzung
4) keine
5) nicht relevant
346
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00761
Einführung der elektronischen Personalakte
1) Durch die zunehmende Digitalisierung der täglichen Arbeit in der Stadtverwaltung ergibt sich zwangsläufig die
Frage der Veraktung elektronischer Dokumente. Derzeit erfolgt dies durch Zuführung eines Ausdrucks in die
Papierakte. Durch den benötigten Platzbedarf, den Personalaufwand zum Einsortieren der Dokumente und
die laufende „Betreuung“ der Akten sowie den teilweise hohen Suchaufwand innerhalb einer Akte für einen
bestimmten Sachverhalt ist dies eine kostenintensive Form der Aktenführung. Zudem erfolgt regelmäßig ein
gleichzeitiger Zugriff durch mehrere Sachbearbeiter/innen. Im Fall der Aktenanforderung durch Externe (z. B.
Gerichte, andere Dienstherrn) befindet sich die Akte außer Haus, ohne in diesem Zeitraum auf die Daten
zugreifen zu können.
Die Entscheidung zur Umstellung auf eine elektronische Personalakte folgt der grundsätzlichen Entscheidung
des Stadtrates, die Stadtverwaltung papierloser zu gestalten. Dadurch wird auch die Basis für eine
elektronische Sachbearbeitung geschaffen.
2) Erhöhung der Gesamtkosten, aufgrund von Hardware (Scanner). Anpassung an den voraussichtlichen
Mittelabfluss. Verschiebung der Mittel von 2022 auf 2023.
3) Kostenannahme
4) keine
5) nicht relevant
347
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00873
Einführung der Plattform SAP HANA
1) Im Rahmen der Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und dem Erhalt der Funktionstüchtigkeit des SAP-Systems
stehen Maßnahmen zur Modernisierung incl. der Prozessoptimierung durch die Einführung der neuen Plattform SAP HANA an. Die vorliegende Maßnahme hat die "Einführung von BW4/HANA" zum Ziel und deckt innerhalb der SAP HANA Migration den Teil des Business Warehouse mit der Modernisierung für SAP
BW/4HANA ab.
Folgende Systeme von SAP BW sind hiervon betroffen:
Entwicklungssystem, Qualitätssicherung bzw. Testsystem und Produktiv-System
Folgende Kernfunktionen sind betroffen:
SAP BW und BusinessObjects, Haushaltsplanung, Controlling und Berichtswesen für die Kernverwaltung
(Ausbau für die Eigenbetriebe geplant)
Technologisch hat die SAP ihre Anwendungssoftware auf den Stand der Technik gehalten, architektonisch
besteht die Software immer noch aus einem 2-stufigen Client-Serversystem mit den Bausteinen Client, zentralen Applikationsservern und einem zentralen Datenbank Server.
Bis 2027 (bei der Personalabrechnung (HCM) voraussichtlich bis 2030) findet bei SAP ein kompletter Technologiewechsel statt. Die klassische Datenbankarchitektur wird durch sogenannte „In Memory Datenbanken“
abgelöst. Ein deutlicher Performancezuwachs soll damit erreicht werden. Die In Memory Datenbank der SAP
wird HANA genannt und ab 2027 für die Kunden verbindlich eingeführt, d.h. die alte Architektur wird nicht
mehr an die aktuelle Gesetzeslage angepasst und mit Sicherheitspatches versorgt.
Zu den Lizenzkosten kommen Investitionen für eine HANA-kompatible Serverlandschaft und für die Aktualisierung der BW-Applikation, die durch den Einsatz von HANA notwendig werden. Die vorliegende Maßnahme
hat die „Einführung von S/4 HANA“ ab dem Planungsjahr 2021 zum Ziel und deckt innerhalb der SAP HANA
Migration den ERP-Teil (Finanzwesen, Logistik) mit der Migration auf SAP S/4 HANA ab.
Um die eigentliche Migration für den ERP-Teil finanziell und zeitlich näher bewerten zu können wird in 2021
eine Vorstudie vorgeschaltet.
2) Erhöhung der Gesamtkosten, aufgrund von geplanten Ausschreibungen für die Evaluierung und Vorprojekte
des Projekts S/4 HANA. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenberechnung
4) keine
5) nicht relevant
348
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01084
Städtisches Schulungszentrum
1) Nach Auszug des Umweltamtes sollte das 3. OG in der Lina-Ammon-Str. 28 als Schulungszentrum ausgebaut
werden. Im Hinblick auf die Ausweitung der Mitarbeiter/innen Qualifizierung, insbesondere aber auch der Führungskräftequalifizierung ist das derzeitige Kontingent an Schulungsräumen als nicht mehr ausreichend zu
betrachten. Zudem besteht ein stetig steigender Bedarf an Räumlichkeiten für Assessment-Center (sowohl im
Rahmen der Nachwuchskräftegewinnung als auch im Rahmen von Stellenbesetzungsverfahren). Auch der
derzeitige Bedarf an DV-Schulungsräumen kann mit den bisherigen Raumressourcen nicht gedeckt werden.
In Abstimmung mit dem Personalamt und der Stadtkämmerei wird auf Empfehlung vom Hochbauamt die
Maßnahme „Umbau Lina-Ammon-Str. 28 zum Schulungszentrum (aufgrund mit der Maßnahme verbundene
Nutzungsänderung und einer Einstufung als Sonderbau) nicht weiterverfolgt.
Nach einer ersten Prüfung kann der Flächenbedarf und die Realisierung für das Schulungszentrum in der Belegungsplanung für den künftigen Bürostandort Fürther Str. – The Q abgebildet werden.
2) Verschiebung des Ansatzes 2022 um 1 Jahr auf 2023
3) Kostenannahme
4) keine
5) nicht bekannt
349
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01180
Umzug des Rechenzentrums
1) Die Stadt Nürnberg plant, die Büroarbeitsplätze der IT im Jahr 2024 in das Gebäude „The Q“ umzuziehen.
Der POA hat in seiner Sitzung am 16.6.2020 beschlossen, dass das Gebäude Stöpselgasse 4 danach einer
anderen Verwendung zugeführt werden soll. Aus diesem Grund kann der Betrieb des Rechenzentrums 1 zukünftig nicht mehr wie bisher an diesem Standort stattfinden. Nach Prüfung aller Möglichkeiten wurde beschlossen, den Betrieb des primären Rechenzentrums zukünftig als "RZ-Housing" bei einem Provider zu betreiben.
Dieser neue Provider-Standort muss im Rahmen einer Ausschreibung ermittelt werden, so dass derzeit
(März2021) noch keine zuverlässigen Aussagen über den neuen Standort getroffen werden können.
Je nach der Entfernung und der Anbindung mittels LWL-Leitungen im Hinblick auf den Standort des BackupRechenzentrums sind ggfs. erhebliche Kosten zu erwarten. Die Kosten können auch noch keinem Haushaltsjahr definitiv zugeordnet werden.
Zur Vorbereitung dieses Umzugs wurde ein A1-Projekt "Vorprojekt RZ1-Colocation-2024" mit der ITMaßnahmennummer 1125 gestartet, in dem die Rahmenbedingungen geklärt werden sollen.
2) Neuaufnahme
3) Kostenannahme
4) keine
5) 2022 / 2024
01189
Ausstattung hybrider Besprechungsräume
1) Die Stadt Nürnberg plant Besprechungsräume technisch in einem Umfang zu erweitern, dass so bald als
möglich hybride Besprechungen durchgeführt werden können. Auch nach dem Ende der akuten Pandemie
werden nicht immer alle Teilnehmer einer Besprechung vor Ort sein, ein Teil wird im Homeoffice oder von anderen Orten an Besprechungen teilnehmen. Durch die Implementierung hybrider Besprechungsräume soll
einer veränderten Arbeitskultur Rechnung getragen und die Stadtverwaltung Nürnberg als attraktive Arbeitgeberin gestärkt werden. Unter der Prämisse, dass pro Dienststelle mindestens ein Besprechungsraum bzw. bei
jeder 2. Dienststelle ein weiterer Besprechungsraum auf hybride Nutzung nachgerüstet werden soll, ergibt
sich eine Anzahl von ca. 120 umzurüstenden Besprechungsräumen. Die aktuelle Kostenschätzung orientiert
sich an den Anschaffungskosten für die Musterausstattung eines multimediafähigen Raumes. Eine für die
Kostenschätzung zugrunde gelegte "Einheitsausstattung" beläuft sich auf ca. 10.000 € je Besprechungsraum
(86" Touch-Display, Lautsprechersystem, Kamerasystem, Multimedia-Anbindung, Rechner oder OPCSystem, Elektroverkabelung, Installation, Schulung).
2) Neuaufnahme
3) Kostenannahme
4) keine
5) nicht relevant
350