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← Haushaltsplan 2022 – Band 1

Geschäftsbereich Referat I/II

Haushalt 2022 · Band 1 · Seiten 349–353 · Seiten 349–353 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung Geschäftsbereich Referat I/II: 00002 Dokumentenmanagementsystem 1) Die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Einführung eines Dokumentenmanagementsystems wurden im Rahmen eines Einführungsprojektes geschaffen. DMS steht allen Dienststellen stabil und performant zur Verfügung. Aktuell sind 2.500 Anwenderinnen und Anwender an das DMS angeschlossen. Das DMS wird in den kommenden Jahren weiter in den Dienststellen ausgerollt und eingesetzte Fachverfahren zum Zwecke der elektronischen Aktenführung an das DMS angebunden. 2) Verschiebung um 1 Jahr 3) Kostenschätzung 4) keine 5) nicht relevant 00004 Erneuerung der städtischen Telekommunikationsinfrastruktur 1) Im MIP-VoIP wurden für die Endausbaustufe 15.000 VoIP-Endgeräte angegeben. Aktuell sind unter der 231-xxxxx ca. 9.000 VoIP-Endgeräte bekannt, somit bleiben für die VoIP-Stufe II noch 5.500 VoIP-Endgeräte. Die Erfahrung hat gezeigt, dass ca. 10% der VoIP-Endgeräte durch die klassische a/b-Schnittstellentechnik versorgt werden müssen. Durch die Erweiterung des Mesh-Netzwerks um 12 Mesh-Knoten zur Netzanbindung der Schulen erhöht sich die Anzahl der VoIP-A-Standorte um weitere 12 VoIP-Gateway-Standorte. Die Anzahl der VoIP-B-Standorte wurde auf 300 geschätzt. Ca. die Hälfte dieser Standorte muss mit einer Klimatisierung ausgestattet werden. Bei der Standortabschätzung wurden die MIP-Anträge im Bereich „digi￾tale-Bildung“ und „Jugendamt Ausbau“ mit berücksichtigt. Die Laufzeit des MIP VoIP-Stufe II sollte mit der Laufzeit des MIP „digitale-Bildung“ synchronisiert werden. 2) Reduzierung der Gesamtkosten, auf der Basis aus dem Fachbereich IT/NET kalkulierten Werte nach dem aktuellen Planungsstand. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss 3) Kostenschätzung 4) keine 5) nicht relevant 346 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00761 Einführung der elektronischen Personalakte 1) Durch die zunehmende Digitalisierung der täglichen Arbeit in der Stadtverwaltung ergibt sich zwangsläufig die Frage der Veraktung elektronischer Dokumente. Derzeit erfolgt dies durch Zuführung eines Ausdrucks in die Papierakte. Durch den benötigten Platzbedarf, den Personalaufwand zum Einsortieren der Dokumente und die laufende „Betreuung“ der Akten sowie den teilweise hohen Suchaufwand innerhalb einer Akte für einen bestimmten Sachverhalt ist dies eine kostenintensive Form der Aktenführung. Zudem erfolgt regelmäßig ein gleichzeitiger Zugriff durch mehrere Sachbearbeiter/innen. Im Fall der Aktenanforderung durch Externe (z. B. Gerichte, andere Dienstherrn) befindet sich die Akte außer Haus, ohne in diesem Zeitraum auf die Daten zugreifen zu können. Die Entscheidung zur Umstellung auf eine elektronische Personalakte folgt der grundsätzlichen Entscheidung des Stadtrates, die Stadtverwaltung papierloser zu gestalten. Dadurch wird auch die Basis für eine elektronische Sachbearbeitung geschaffen. 2) Erhöhung der Gesamtkosten, aufgrund von Hardware (Scanner). Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. Verschiebung der Mittel von 2022 auf 2023. 3) Kostenannahme 4) keine 5) nicht relevant 347 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 00873 Einführung der Plattform SAP HANA 1) Im Rahmen der Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und dem Erhalt der Funktionstüchtigkeit des SAP-Systems stehen Maßnahmen zur Modernisierung incl. der Prozessoptimierung durch die Einführung der neuen Platt￾form SAP HANA an. Die vorliegende Maßnahme hat die "Einführung von BW4/HANA" zum Ziel und deckt in￾nerhalb der SAP HANA Migration den Teil des Business Warehouse mit der Modernisierung für SAP BW/4HANA ab. Folgende Systeme von SAP BW sind hiervon betroffen: Entwicklungssystem, Qualitätssicherung bzw. Testsystem und Produktiv-System Folgende Kernfunktionen sind betroffen: SAP BW und BusinessObjects, Haushaltsplanung, Controlling und Berichtswesen für die Kernverwaltung (Ausbau für die Eigenbetriebe geplant) Technologisch hat die SAP ihre Anwendungssoftware auf den Stand der Technik gehalten, architektonisch besteht die Software immer noch aus einem 2-stufigen Client-Serversystem mit den Bausteinen Client, zent￾ralen Applikationsservern und einem zentralen Datenbank Server. Bis 2027 (bei der Personalabrechnung (HCM) voraussichtlich bis 2030) findet bei SAP ein kompletter Techno￾logiewechsel statt. Die klassische Datenbankarchitektur wird durch sogenannte „In Memory Datenbanken“ abgelöst. Ein deutlicher Performancezuwachs soll damit erreicht werden. Die In Memory Datenbank der SAP wird HANA genannt und ab 2027 für die Kunden verbindlich eingeführt, d.h. die alte Architektur wird nicht mehr an die aktuelle Gesetzeslage angepasst und mit Sicherheitspatches versorgt. Zu den Lizenzkosten kommen Investitionen für eine HANA-kompatible Serverlandschaft und für die Aktuali￾sierung der BW-Applikation, die durch den Einsatz von HANA notwendig werden. Die vorliegende Maßnahme hat die „Einführung von S/4 HANA“ ab dem Planungsjahr 2021 zum Ziel und deckt innerhalb der SAP HANA Migration den ERP-Teil (Finanzwesen, Logistik) mit der Migration auf SAP S/4 HANA ab. Um die eigentliche Migration für den ERP-Teil finanziell und zeitlich näher bewerten zu können wird in 2021 eine Vorstudie vorgeschaltet. 2) Erhöhung der Gesamtkosten, aufgrund von geplanten Ausschreibungen für die Evaluierung und Vorprojekte des Projekts S/4 HANA. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenberechnung 4) keine 5) nicht relevant 348 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01084 Städtisches Schulungszentrum 1) Nach Auszug des Umweltamtes sollte das 3. OG in der Lina-Ammon-Str. 28 als Schulungszentrum ausgebaut werden. Im Hinblick auf die Ausweitung der Mitarbeiter/innen Qualifizierung, insbesondere aber auch der Füh￾rungskräftequalifizierung ist das derzeitige Kontingent an Schulungsräumen als nicht mehr ausreichend zu betrachten. Zudem besteht ein stetig steigender Bedarf an Räumlichkeiten für Assessment-Center (sowohl im Rahmen der Nachwuchskräftegewinnung als auch im Rahmen von Stellenbesetzungsverfahren). Auch der derzeitige Bedarf an DV-Schulungsräumen kann mit den bisherigen Raumressourcen nicht gedeckt werden. In Abstimmung mit dem Personalamt und der Stadtkämmerei wird auf Empfehlung vom Hochbauamt die Maßnahme „Umbau Lina-Ammon-Str. 28 zum Schulungszentrum (aufgrund mit der Maßnahme verbundene Nutzungsänderung und einer Einstufung als Sonderbau) nicht weiterverfolgt. Nach einer ersten Prüfung kann der Flächenbedarf und die Realisierung für das Schulungszentrum in der Be￾legungsplanung für den künftigen Bürostandort Fürther Str. – The Q abgebildet werden. 2) Verschiebung des Ansatzes 2022 um 1 Jahr auf 2023 3) Kostenannahme 4) keine 5) nicht bekannt 349 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 5) Baubeginn/Baufertigstellung 01180 Umzug des Rechenzentrums 1) Die Stadt Nürnberg plant, die Büroarbeitsplätze der IT im Jahr 2024 in das Gebäude „The Q“ umzuziehen. Der POA hat in seiner Sitzung am 16.6.2020 beschlossen, dass das Gebäude Stöpselgasse 4 danach einer anderen Verwendung zugeführt werden soll. Aus diesem Grund kann der Betrieb des Rechenzentrums 1 zu￾künftig nicht mehr wie bisher an diesem Standort stattfinden. Nach Prüfung aller Möglichkeiten wurde be￾schlossen, den Betrieb des primären Rechenzentrums zukünftig als "RZ-Housing" bei einem Provider zu be￾treiben. Dieser neue Provider-Standort muss im Rahmen einer Ausschreibung ermittelt werden, so dass derzeit (März2021) noch keine zuverlässigen Aussagen über den neuen Standort getroffen werden können. Je nach der Entfernung und der Anbindung mittels LWL-Leitungen im Hinblick auf den Standort des Backup￾Rechenzentrums sind ggfs. erhebliche Kosten zu erwarten. Die Kosten können auch noch keinem Haushalts￾jahr definitiv zugeordnet werden. Zur Vorbereitung dieses Umzugs wurde ein A1-Projekt "Vorprojekt RZ1-Colocation-2024" mit der IT￾Maßnahmennummer 1125 gestartet, in dem die Rahmenbedingungen geklärt werden sollen. 2) Neuaufnahme 3) Kostenannahme 4) keine 5) 2022 / 2024 01189 Ausstattung hybrider Besprechungsräume 1) Die Stadt Nürnberg plant Besprechungsräume technisch in einem Umfang zu erweitern, dass so bald als möglich hybride Besprechungen durchgeführt werden können. Auch nach dem Ende der akuten Pandemie werden nicht immer alle Teilnehmer einer Besprechung vor Ort sein, ein Teil wird im Homeoffice oder von an￾deren Orten an Besprechungen teilnehmen. Durch die Implementierung hybrider Besprechungsräume soll einer veränderten Arbeitskultur Rechnung getragen und die Stadtverwaltung Nürnberg als attraktive Arbeitge￾berin gestärkt werden. Unter der Prämisse, dass pro Dienststelle mindestens ein Besprechungsraum bzw. bei jeder 2. Dienststelle ein weiterer Besprechungsraum auf hybride Nutzung nachgerüstet werden soll, ergibt sich eine Anzahl von ca. 120 umzurüstenden Besprechungsräumen. Die aktuelle Kostenschätzung orientiert sich an den Anschaffungskosten für die Musterausstattung eines multimediafähigen Raumes. Eine für die Kostenschätzung zugrunde gelegte "Einheitsausstattung" beläuft sich auf ca. 10.000 € je Besprechungsraum (86" Touch-Display, Lautsprechersystem, Kamerasystem, Multimedia-Anbindung, Rechner oder OPC￾System, Elektroverkabelung, Installation, Schulung). 2) Neuaufnahme 3) Kostenannahme 4) keine 5) nicht relevant 350

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