Geschäftsbereich 3. Bürgermeister
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
Geschäftsbereich 3. Bürgermeister
00041
Bamberger Straße zwischen Schnepfenreuther Hauptstraße und Wilhelm-Högner-Straße (Fürth)
- Für Baumaßnahmen auf Fürther Stadtgebiet wird voller Ersatz von der Stadt Fürth geleistet. -
1) Ausbau der Bamberger Straße zwischen Schnepfenreuther Hauptstraße und Mühlweg, im Anschluss bis zur
Wilhelm-Högner-Straße in Fürth. Das Vorhaben dient der Entlastung des Ortskerns von Schnepfenreuth, aber
auch der Ortsteile Schniegling und Kriegsopfersiedlung vom motorisierten Straßenverkehr. Mit der Stadt Fürth
wird eine Vereinbarung über das Teilstück auf Fürther Stadtgebiet abgeschlossen.
2) Verschiebung des Maßnahmenbeginns.
3) Kostenannahme
4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG; Reduzierung des Fördersatzes auf 40% durch die Staatsregierung.
Kostenerstattung durch die Stadt Fürth für die Baumaßnahme auf Fürther Stadtgebiet.
5) Planungsphase
00057
Kreuzungsfreier Ausbau des Frankenschnellwegs
1) Die derzeitige Situation ist verbunden mit regelmäßigen Staus, Sicherheitsgefährdung und hoher Lärm- und
Abgasbelastung der umliegenden Stadtteile.
Ziel der Maßnahme ist ein kreuzungsfreier Ausbau im Bereich zwischen Wolgemutstraße und Landgrabenstraße/Rohrbrücke N-ERGIE, eine deutliche Verbesserung des Lärmschutzes durch Einhausung auf einer
Strecke von 1,5 km Länge sowie eine städtebauliche Aufwertung.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund neuer Kostenberechnung. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenannahme
4) Zuweisungen des Landes nach GVFG und FAG. Erwartet wird eine Zuschussquote von 85 % der förderfähigen Kosten.
5) 2020 / 2030 (in Abhängigkeit vom ergänzenden Planfeststellungsverfahren)
315
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00059
Bayernstraße
1) Die Bayernstraße zwischen Münchener Straße und Itzhak-Rabin-Straße ist dringend sanierungsbedürftig. Der
gesamte Straßenaufbau ist für die heutigen Verkehrsbelastungen nicht mehr ausreichend und muss komplett
erneuert werden. Die Maßnahme kommt einem Neubau gleich. Gleichzeitig werden durch Planungsänderungen Verbesserungen für alle Verkehrsteilnehmer erreicht.
2) Reduzierung der Gesamtkosten aufgrund günstiger Submissionsergebnisse und Mehreinnahmen aufgrund
Förderbescheid der Regierung.
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG und FAG.
5) 2017 / 2022
00061
Eibacher Hauptstraße
- Kosten vorbehaltlich des zu durchlaufenden BIC-Prozesses. -
1) Die Eibacher Hauptstraße befindet sich im Bereich zwischen Hinterhofstraße und dem Königshofer Weg in
einem schlechten Zustand und soll saniert werden. Die Maßnahme hat das BIC-Verfahren zu durchlaufen.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenannahme
4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG
5) Es ist noch ein Planfeststellungsverfahren notwendig.
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Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00071
Projekt Deutsche Einheit: Anpassung Brücke Höfener Straße (1 BW)
- Finanzierung ohne Ablöse von DB AG, da diese im Ergebnishaushalt eingeht.-
1) Im Zusammenhang mit dem Ausbau der S-Bahn-Strecke Nürnberg-Fürth-Forchheim plant die DB die Erneuerung der Eisenbahnbrücke über die Höfener Straße. Dabei soll der in Höhe und Breite beschränkte Brückenquerschnitt den Verkehrserfordernissen angepasst werden. Im Anschluss an den Brückenumbau erfolgt der
Ausbau der Höfener Straße zwischen Chlodwigstraße und Fürther Straße.
2) keine
3) Kostenschätzung
4) Die von der DB zu leistenden Ablösebeträge kommen konsumtiv dem Stadthaushalt zugute, werden im MIP
jedoch nicht der Maßnahme zugerechnet.
5) 2024 / 2025
00072
Projekt Deutsche Einheit: Anpassung S-Bahn Rothenburger Straße
- Mittelabfluss in Abhängigkeit von der DB AG. -
1) Ausbau der Rothenburger Straße zwischen Plärrer und Frankenschnellweg einschl. Umbau der Bahnbrücke
über die Rothenburger Straße (1 BW, 0,8 km).
Im Rahmen der Erneuerung der Bahnstrecke und der Errichtung der S-Bahn-Haltestelle „Rothenburger
Straße“ ist die Aufweitung der Brücke über die Rothenburger Straße erforderlich. Die Maßnahme dient der
Anbindung des nördlich der Bahn gelegenen Einzugsgebietes an die S-Bahn und der Einrichtung des Gegenverkehrs in der Rothenburger Straße zur Entlastung der Verkehrssituation in der Hessestraße.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenschätzung
4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG.
5) 2026 / -
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Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00608
Vorbeugender Hochwasserschutz Langwasser/Altenfurt
1) Für das Gewässersystem Langwassergraben im Bereich Altenfurt wurde ein Hochwasserschutzkonzept erarbeitet. Während der Planungen hat sich gezeigt, dass verschiedene bestehende Gewässerverrohrungen nicht
ausreichend dimensioniert sind, und im Hochwasserfall der Abfluss behindert wird. Außerdem wurden kritische Punkte identifiziert, die zeitnah behoben werden müssen. Das Schutzkonzept sieht zudem die Schaffung
von Rückhalteraum im Oberlauf vor.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenberechnung
4) keine
5) 2018 / 2023
00628
Stadtumlandbahn: Planung
1) Zur Optimierung des Straßenbahnnetzes im Norden Nürnbergs erfolgt die Verlängerung der Straßenbahn
von Thon bis zur Haltestelle Am Wegfeld. Mittel- bis langfristig ist die Verlängerung der Straßenbahn darüber
hinaus als Stadtbahn bis Erlangen und im Endausbau nach Herzogenaurach vorgesehen. Durch die Stadtumlandbahn (StUB) soll die Erreichbarkeit im Ballungsraum erheblich verbessert werden.
Die Maßnahme wurde bei der Bayerischen Staatsregierung für eine Sonderförderung in höchstmöglicher
Höhe angemeldet. Die Gesamtkosten werden auf bis zu 600 Mio. € geschätzt. Auf der Grundlage des Intraplan-Gutachtens wurden die Planungskosten auf die Städte und den Landkreis aufgeteilt, die nun eingestellten Mittel stellen den Anteil der Stadt Nürnberg dar.
2) Erhöhung der Gesamtkosten, aufgrund Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss der auf die Stadt
entfallenden Umlagen.
3) Kostenannahme
4) keine
5) Nur Planungskosten
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Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00654
Obstmarkt: Umgestaltung
- Die Maßnahme wurde aus dem Ansatz für das Bund-Länder Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren" (Nördliche Altstadt, Altstadt am Wasser) ausgegliedert. -
- Aufteilung in zwei voneinander getrennte Maßnahmen Umgestaltung Obstmarkt und Hauptmarkt (Nr. 40). Die
bisherigen Planungskosten werden dem Hauptmarkt zugeordnet. -
- Mehreinzahlungen berechtigen zu Mehrauszahlungen. –
- Vorbehaltlich BIC-Verfahren. -
1) Der Obstmarkt ist in einem unbefriedigenden baulichen Zustand, er weist gravierende Schäden auf und ist
bereits vielfach provisorisch ausgebessert. Dies betrifft den Stadtboden und seine Begehbarkeit, die Beleuchtung, die Möblierung, die Einbindung der Frauenkirche in den Kontext und die Verbesserung der Infrastruktur
für die Marktnutzungen. Siehe auch die Erläuterungen zur Maßnahme 40 (Umgestaltung Hauptmarkt).
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. Die Maßnahme wird um ein Jahre verschoben, aufgrund
ausgabenbegrenzender Maßnahmen
3) Kostenschätzung
4) Städtebauförderung; Bezuschussung auch von Planungsmitteln.
5) Realisierung ab 2023
00701
St 2241, Ostendstraße, 2. Bauabschnitt zwischen Cherusker- und Lindnerstr.
- Gesamtkosten ohne Ablösung an DB AG. -
1) Das Bauvorhaben umfasst den Neubau der Brückenbauwerke über die Bahnanlagen der DB AG im Bereich
der Dagmar- und Marthastraße sowie den Ausbau der Ostendstraße (St 2241) auf dem bisher noch nicht ausgebauten Teilstück zwischen Cherusker- und Lindnerstraße. Weiterhin soll der Kreuzungsbereich mit der Dr.-
G.-Heinemann-/ Cheruskerstr. (B 4R) baulich so umgestaltet werden, dass die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes wesentlich verbessert wird. Im Zusammenhang mit den Straßen- und Brückenbauarbeiten findet
auch die dringend erforderliche Erneuerung der Straßenbahngleise durch die VAG statt.
In einem 1. BA wurde die Teutonen- bis Cheruskerstraße ausgebaut. Die dafür verwendeten Mittel waren bei
Maßnahme 00063 veranschlagt.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenschätzung
4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG; Reduzierung des Fördersatzes auf 40% durch die Staatsregierung (betrifft 2. BA).
5) 2025 / 2026
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Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00709
Erneuerung spannungsrissgefährdete Brücken Hafenbereich
1) Die Brücken Hafenstraße über die Südwesttangente, Hafenstraße über den Main-Donau-Kanal sowie Frankenschnellweg (FSW) über Südwesttangente (SWT) und Main-Donau-Kanal (MDK)sind spannungsrisskorrosionsgefährdete Spannbetonbrücken ohne Ankündigungsverhalten. Aufgrund ihres hohen Gefährdungspotentials müssen sie schnellstmöglich ersetzt werden.
Aus der Maßnahme wurden die Einzelmaßnahmen „Knotenpunkte Marthweg/Wiener Straße“ (837) und „Königshof/Saarbrückener Straße“ (838), sowie „Erneuerung der Brücke FSW über MDK und SWT“ (876), „Brücken Hafenstraße über SWT und MDK“ (875) und „BW 1.200 FSW ü SWT Abfahrtsrampe auf SWT“ (1021)
als eigenständige Einzelmaßnahmen ausgegliedert.
Somit sind nun im Wesentlichen die Personalvollkosten sowie Baunebenkosten für übergeordnete Ingenieurdienstleistungen und andere übergeordnete Dienstleistungen enthalten.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund neuer Kostenberechnung. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenschätzung
4) keine
5) 2016 / 2025ff
00714
Masterplan Freiraum
1) Mit dem Bevölkerungszuwachs und der damit verbundenen verstärkten Wohnbaulandausweisung steigt der
Bedarf an ausreichend bemessenen qualifizierten öffentlichen Grün- und Freiflächen in der Stadt Nürnberg.
Es ist eine ästhetisch ansprechende und zukunftsorientierte Ausstattung von qualifizierten Grün- und Freiräumen notwendig. Mit dem neuen Ansatz sollen vorrangig neue Grünanlagen und grüne Stadtplätze geschaffen,
vorhandene Freiräume und Freiraumverbindungen zu einem Verbund entwickelt sowie das Wasser in den
Erholungsraum integriert werden. Mit der Realisierung eines solchen Netzes wird gleichzeitig die Biodiversität
gefördert und das Biotopverbundsystem weiter ausgebaut.
2) Im Ansatz sind die Ausgliederungen des städtischen Anteils der Grünanlage Dorfäcker Ost (1107), des Züricher Park (1108) und die Generalsanierung der Annette-Kolb-Anlage (1119), der nicht aus vorhanden Restmitteln der Städtebauförderungsansätze finanziert werden kann als eigenständige Einzelmaßnahmen berücksichtigt. Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund Fortschreibung des Aktionsplan 2016ff.
3) Kostenschätzung
4) Zuweisungen von Bund und Land
5) Aufgrund der unterschiedlichen Maßnahmen werden diese nacheinander begonnen und umgesetzt.
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Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00776
Grünanlagen Röthenbach-Ost
1) Im Erschließungsgebiet Röthenbach-Ost gibt es beitragsfähige Erschließungsanlagen im Grünbereich, die
nach KAG bis 2027 ausgebaut und abgerechnet sein müssen. Da die beitragsfähigen (BA 1) und nicht beitragsfähigen (BA 2) Grünanlagen unmittelbar zusammenhängen, sollen in diesem Zuge auch die nicht beitragsfähigen Grünanlagen zeitnah ausgebaut werden.
2) Reduzierung der Gesamtkosten aufgrund der aktuellen Ausschreibungsergebnisse und Anpassung der Erschließungsbeiträge
3) Kostenberechnung
4) KAG-Beiträge für den BA 1
5) 2019 / 2024
00785
Lehrberger Straße
1) Die Erschließung der Lehrberger Straße muss noch vollständig abgeschlossen werden. Die Maßnahme
wurde vorbehaltlich der Kostenprüfung durch BIC in den MIP 2017/2020 aufgenommen.
2) keine
3) Kostenschätzung
4) KAG-Beiträge
5) Realisierung ab 2023
321
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00817
Gebersdorfer Str. zw. Rangau- und Felsenstr.
1) Die Gebersdorfer Straße ist eine einbahnige, 2-streifige Staatsstraße (St 2407) und verläuft zwischen der Rothenburger Straße (Staatsstraße St 2245) im Nordwesten und der Ansbacher Straße (Bundesstraße B14) im
Südosten. Die Straße ist in einem sehr schlechten baulichen Zustand und genügt nicht mehr den verkehrlichen Anforderungen. Es ist daher dringend ein Straßenaufbau entsprechend der Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen erforderlich. Außerdem ist die Entwässerung an die aktuellen Anforderungen anzupassen. Durch die fehlenden Radverkehrsanlagen benutzen die Radfahrer die schmalen
Gehwege in beiden Richtungen, was zu gefährlichen Situationen führt. Im Bereich der Bushaltestellen fehlen
ausreichende Flächen für die wartenden Fahrgäste. Gehwege fehlen in Teilbereichen der Strecke auf einer
Seite. Neben dem Ausbau der Straße, sind verschiedene Verbesserungen für den Radverkehr und für Fußgängerinnen und Fußgänger geplant. Außerdem erfolgt der Bau einer Lichtsignalanlage.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG
5) 2022 / 2024
00821
Rothenburger Str. (Tiefes Feld) - Grunderwerb
1) Zum Neubau der Rothenburger Straße zwischen der Virnsberger Straße und der Sigmundstraße (Tiefes Feld)
ist es erforderlich, den dafür benötigten Grunderwerb im Rahmen des Grunderwerbs für den Bau der U-Bahn
und dem Umlegungsverfahren zu tätigen, da die Grundstücksverhandlungen zumeist mit den gleichen Eigentümern erfolgen.
2) keine
3) Kostenschätzung
4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG
5) nicht relevant
322
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00836
Umbaumaßnahmen Regensburger Straße
1) Aufgrund eines Neubaus von IKEA und des ESW müssen im Umfeld eine straßenbauliche Erschließung und
verkehrliche Ertüchtigungen vorgenommen werden. Es wurden städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund vermögenstechnischer Übertragung eines Grundstücks von NüSt in
das Infrastrukturvermögen der Stadt. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenschätzung
4) Beteiligung von Investoren
5) 2019 / 2024 ff
00839
BW 1.052 Brücke Fürther Tor
1) Die im Jahr 1894 erbaute Brücke Fürther Tor (BW 1052) weist Schäden auf und ist sanierungsbedürftig. Die
Verkehrssicherheit (Fuß- und Radweg unterhalb des Bauwerks) und die Dauerhaftigkeit des Bauwerks sind
beeinträchtigt.
2) keine
3) Kostenberechnung
4) Es wird mit einem geringen Fördersatz der Bayerischen Landesstiftung aufgrund der Denkmaleigenschaft gerechnet.
5) 2020 / 2022
323
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00856
Melanchthon-Gymnasium Schulsportanlage
1) Generalsanierung der Schulsportanlage. Die direkt an der Schule vorhandenen Schulhof- und Sportflächen
sind abgewirtschaftet. Die Sanierung umfasst die Neuordnung der Flächen der Schulsportanlage und des
Pausenhofs mit dem Ziel, den Schülerinnen und Schülern ein möglichst vielseitiges Sportangebot an der
Schule zu ermöglichen und die Aufenthaltsqualität für Pausen, Unterricht im Freien und Nachmittagsbetreuung zu verbessern
2) keine
3) Kostenberechnung
4) FAG
5) 2021 / 2022
00859
Dr.-Gustav-Heinemann-Brücke BW 1.220
1) Die Brücke weist Schäden auf, die eine Generalsanierung notwendig machen, um die Verkehrs- und Standsicherheit zu gewährleisten.
2) Reduzierung der Gesamtkosten, aufgrund eines günstiger ausgefallenen Submissionsergebnisses.
3) Kostenberechnung
4) Eventuell Förderung des Ausbaus der Rad- und Gehwege. Noch keine Aussage über die Höhe möglich.
5) 2020 / 2022
324
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00872
BW 1.077 Brücke ü. Sigmundstr.
1) Mit der Brücke Sigmundstraße wird der Frankenschnellweg zwischen der Anschlussstelle Nürnberg/Doos und
der Jansenbrücke über die Sigmundstraße überführt. Die Brücke Sigmundstraße stammt aus dem Jahr 1967
und besteht aus zwei Überbauten. Die beiden Überbauten lagern auf den Wänden einer Grundwasserwanne
auf. Die bestehenden Überbauten wurden gemäß Nachrechnungsrichtlinie nachgerechnet, können jedoch für
die künftige Belastung nicht nachgewiesen werden. Es besteht auch keine Möglichkeit, die Überbauten zu
sanieren oder zu verstärken. Daher ist es erforderlich beide Überbauten zu erneuern. Die Grundwasserwanne
ist nicht Teil der Maßnahme.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenrahmen
4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG
5) 2020 / 2025
00875
Brücken Hafenstraße über SWT und MDK
1) Die Maßnahme umfasst die Erneuerung der Brücken Hafenstraße über den Main-Donau-Kanal BW 1.188 und
Hafenstraße über die Südwesttangente BW 1.189, die aufgrund von spannungsrisskorrosionsgefährdeter
Spannstahlbewehrung nach gutachterlicher Bewertung schnellstmöglich zurückgebaut und ersetzt werden
müssen. Zur Maßnahme gehört die Anpassung des Knotens Hafenstraße / Südwesttangente. Der Weg dazu
wurde im Rahmen einer Projektstudie ermittelt und im Stadtrat beschlossen. Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit dem Ansatz 709 „Erneuerung spannungsrissgefährdete Brücken Hafenbereich“. Sie wurde als
Einzelmaßnahme ausgegliedert.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund Kostenberechnung nach Entwurfsplanung. Daneben hat sich der Mittelabfluss verzögert. Da ausreichend Haushaltsreste vorhanden sind, erfolgt eine Verschiebung der noch zu
veranschlagenden Haushaltsmittel.
3) Kostenschätzung
4) Zuweisungen vom Bund
5) 2021 / 2025ff
325
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00876
Brücke FSW über MDK und SWT
1) Die Maßnahme umfasst die Erneuerung der Brücke Frankenschnellweg über den Main-Donau-Kanal und die
Südwesttangente BW 1.190, die aufgrund von spannungsrisskorrosionsgefährdeter Spannstahlbewehrung
nach gutachterlicher Bewertung schnellstmöglich zurückgebaut und ersetzt werden müssen. Zur Maßnahme
gehört die Anpassung des Knotens Frankenschnellweg / Südwesttangente. Der Weg dazu wurde im Rahmen
einer Projektstudie ermittelt und im Stadtrat beschlossen. Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit dem
Ansatz 709 „Erneuerung spannungsrissgefährdete Brücken Hafenbereich“. Sie wurde als Einzelmaßnahme
ausgegliedert.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund Kostenberechnung nach der Entwurfsplanung. Daneben hat sich der
Mittelabfluss verzögert. Da ausreichend Haushaltsreste vorhanden sind, erfolgt eine Verschiebung der noch
zu veranschlagenden Haushaltsmittel.
3) Kostenberechnung
4) Zuweisungen vom Bund und Land
5) 2021 / 2025ff
00877
Generalsanierung Jamnitzerplatz
1) Der Jamnitzerplatz ist als Grünfläche mit Spielplatz ausgebaut und entstand Mitte der 1980er Jahre. Das Konzept der damaligen Gestaltung ist überholt. Daher erfolgt die vollständige Generalsanierung der Anlage nach
zeitgemäßen Ansprüchen, um den Erfordernissen der verschiedenen Nutzergruppen gerecht zu werden.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund eines benötigten Sicherheitskonzepts.
3) Kostenberechnung
4) Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“
5) 2021 / 2023
326
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00894
Sanierung FWGH Kornburg
1) Das bestehende Feuerwehrgerätehaus, das 1981 erbaut wurde, befindet sich in einem schlechten baulichen
Zustand und hat nicht die erforderlichen Flächen um die persönliche Schutzausrüstung (PSA) außerhalb der
Fahrzeughalle unterzubringen. Daher sind eine vollständige Sanierung und ein Anbau auf dem eigenen
Grundstück erforderlich. Der Anbau beinhaltet einen PSA-Raum inklusive Alarmpoint, Spinde, zwei Umkleideräume und weitere funktional erforderliche Räumlichkeiten (Sanitärbereich mit Duschen etc.). Zur Vermeidung
der Verschleppung von Kontamination nach Einsätzen, wird in den Umkleideräumen und dem PSA-Raum in
einen Weiß- und einen Schwarzbereich unterschieden, der mit einer Stiefelwaschanlage und einem Hygienepoint ausgestattet wird. Die Umkleideräume und der PSA-Raum müssen funktional der Fahrzeughalle zugeordnet werden.
Ein bestehender WC-Raum wird aufgrund der Schaffung neuer Sanitärräume im Anbau nicht mehr benötigt
und zu einem Lagerraum zurück gebaut. Aus dem Schulungsraum im 1. Obergeschoss ist ein zweiter baulicher Rettungsweg erforderlich. Die Fluchttreppe wird nachgerüstet. Der Versammlungs- und Schulungsraum
wird mit Präsentationstechnik und Bestuhlung neu ausgestattet. Außerdem erfolgt der Einbau von getrennten
WC-Räumen. Die sanierungsbedürftige Küche wird aus hygienischen Gründen erneuert. Die bestehenden
Schäden und Abplatzungen an der Fassade werden im Zuge der Sanierung ausgebessert.
Zum Funktionserhalt des Gerätehauses in Krisensituationen wird eine Netzersatzanlage hinter dem Geräteahaus neu platziert. Die Hof- und Vorfläche vor dem Feuerwehrgerätehaus ist sanierungsbedürftig und muss
wegen den baulichen Veränderungen wiederhergestellt und neu angeordnet werden.
2) keine
3) Kostenberechnung
4) keine
5) 2020 / 2022
327
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00895
Sanierung FWGH Moorenbrunn
1) Das Feuerwehrgerätehaus in der jetzigen Form wurde im Jahre 1973 erbaut und befindet sich in einem
schlechten baulichen Zustand, weshalb das Feuerwehrgerätehaus saniert werden muss.
Aktuell befindet sich die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) der aktiven Feuerwehreinsatzkräfte in der Feuerwehrfahrzeughalle und muss abgetrennt in einer neuen Räumlichkeit untergebracht werden, die in einem
Anbau zur bestehenden Fahrzeughalle realisiert werden. Der Anbau beinhaltet einen PSA-Raum inklusive
Alarmpoint und Umkleideräume. In der Fahrzeughalle muss der Bodenbelag ausgetauscht werden, da die
erforderliche Rutschfestigkeit nicht gegeben ist. Eine Stiefelwaschanlage mit Hygienepoint in der Nähe zum
PSA-Raum und zur Werkstatt wird neu geschaffen, damit nach dem Einsatz eine erste Waschmöglichkeit gegeben ist. Aus dem Versammlungsraum im 1. Obergeschoss ist ein zweiter baulicher Rettungsweg erforderlich, der nachgerüstet wird. Das bestehende Kommandantenbüro wird zum Damen-WC und Materialraum
umgebaut. Im 2. Obergeschoss wird ein Lagerraum zum Kommandantenbüro umgebaut. Die weiteren Räumlichkeiten im 2. Obergeschoss werden als Lagerflächen für das Feuerwehrgerätehaus zurück gebaut. Sämtliche maroden Fenster im Bestand des Feuerwehrgerätehauses werden ausgetauscht und das undichte Dach
wird saniert sowie gedämmt. Die Schäden an der Klinkerfassade werden ausgebessert.
2) keine
3) Kostenberechnung
4) keine
5) 2020 / 2022
328
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00896
Sanierung FWGH Worzeldorf
1) Die Fahrzeughalle mit Schlauchturm in der heutigen Form wurde im Jahre 1971 mit vier Feuerwehrfahrzeugstellplätzen erbaut. Im zweiten Bauabschnitt im Jahre 1973 wurde das Verwaltungs- und Sozialgebäude fertiggestellt. Sowohl Fahrzeughalle als auch das Verwaltungs- und Sozialgebäude befinden sich in einem
schlechten baulichen Zustand, weshalb die Gebäude saniert werden müssen.
Aktuell befindet sich die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) der aktiven Feuerwehreinsatzkräfte in der Fahrzeughalle und muss abgetrennt in neuen Räumlichkeiten untergebracht werden, die in einem Anbau zur bestehenden Fahrzeughalle realisiert werden. Der Anbau bekommt einen Zugang von den PKW-Stellplätzen
und beinhaltet getrennte Umkleiden mit den notwendigen Sanitäranlagen. In der bestehenden Fahrzeughalle
muss der Bodenbelag stellenweise überarbeitet werden, da dieser sanierungsbedürftig ist. In der Fahrzeughalle werden ein Alarmpoint sowie die Stiefelwaschanlage mit Hygienepoint untergebracht. Außerdem wird
das Flachdach der Fahrzeughalle erneuert. Im bestehenden Verwaltungs- und Sozialgebäude sind bestimmte
Räume derzeit nur über eine Außentreppe erschlossen. Diese werden über einen geplanten Türdurchbruch
zum Treppenhaus zukünftig innerhalb des Gebäudes erschlossen. Der Sanitärbereich wird neu aufgeteilt und
saniert. Aus dem Schulungsraum ist ein zweiter baulicher Rettungsweg erforderlich und wird nachgerüstet.
Alle Fenster im bestehenden Verwaltungs- und Sozialtrakt werden auf Grund der Undichtigkeiten ausgetauscht und Schäden an der Klinkerfassade werden ausgebessert. Im Erdgeschoss und im Obergeschoss
müssen die Bodenbeläge erneuert werden und die Räume erhalten einen neuen Anstrich. Der außenliegende
Kellerabgang erhält eine Überdachung. Der bestehende Schlauchturm bekommt für Revisionszwecke (für
Fahrzeughallendach und Turmuhr) eine innenliegende Stahltreppe und einen Anleiterbalkon für Übungszwecke.
2) keine
3) Kostenberechnung
4) keine
5) 2020 / 2022
329
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00897
Neubau FWGH Buch
1) Als Ersatz für das bestehende Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg-Buch am Hofwiesenweg
8 wird hinter dem Bestandsgebäude ein neues Feuerwehrgerätehaus mit einem Stellplatz für das Feuerwehrfahrzeug, einem angeschlossenen eingeschossigen Lagerbereich und einem zweigeschossigen Funktionstrakt mit Umkleiden und Schulungsraum errichtet. Das Gebäude ist in elementierter Betonfertigteilbauweise
mit vorgesetzter Wärmedämmung und Mauerwerksvorsatzschale geplant.
Der geplante ca. 8 m hohe Baukörper des Feuerwehrhauses orientiert sich mit seiner Eingangsfassade und
dem Hallentor zum Hofwiesenweg. Der zweigeschossige Funktionstrakt nimmt in seiner Höhe die Fahrzeughalle auf und wirkt zusammen mit dem eingeschossigen Lagerbereich mit Dachterrasse als ein Baukörper.
Das Feuerwehrgerätehaus wird mit einem Flachdach geplant. Das Notstromaggregat zur Sicherstellung des
Weiterbetriebs des FWGH im Katastrophenfall wird im Bereich des Parkplatzes angeordnet. Der 2-geschossige Verwaltungs- und Sozialtrakt mit Umkleide- und Sanitärräumen ist auf den Platzbedarf der Mitgliederzahl
ausgelegt. Im Obergeschoss befindet sich ein Schulungsraum, ein Mehrzweckraum, ein Kommandantenbüro,
eine Küche und WC-Räume. Der Schulungsraum wird hauptsächlich für die theoretische Ausbildung und Vereinssitzungen der Freiwilligen Feuerwehr genutzt. Der zweite bauliche Rettungsweg für den Schulungsraum
und den Jugendraum wird über eine Außentreppe auf erdgleiche Ebene geführt.
2) keine
3) Kostenberechnung
4) Förderung nach der Richtlinie für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens (FwZR)
5) 2020 / 2022
330
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00898
Neubau FWGH Eibach
1) Als Ersatz für das bestehende Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg-Eibach am Zeitenwendeplatz 4b wird an dem Standort Gundelfinger Straße 16 ein neues Gerätehaus mit zwei Feuerwehrfahrzeugstellplätzen, einem angeschlossenen eingeschossigen Lagerbereich und einem zweigeschossigen Funktionstrakt mit Umkleiden und Schulungsraum errichtet. Das Gebäude wird in Massivbauweise geplant.
Der geplante ca. 8 m hohe Baukörper des Feuerwehrhauses orientiert sich mit seiner Eingangsfassade und
dem Hallentor zur Gundelfinger Straße. Der zweigeschossige Funktionstrakt nimmt in seiner Höhe die Fahrzeughalle auf und wirkt zusammen mit dem eingeschossigen Lagerbereich mit Dachterrasse als ein Baukörper. Das Feuerwehrgerätehaus wird mit einem Flachdach geplant. Ein untergeordnetes technisches Einraumgebäude für das Notstromaggregat zum Funktionserhalt des Gerätehauses in Krisensituationen wird im Bereich des Parkplatzes angeordnet. Der 2-geschossige Verwaltungs- und Sozialtrakt mit Umkleide- und Sanitärräumen ist auf den Platzbedarf der Mitgliederzahl ausgelegt. Im Obergeschoss befindet sich ein Schulungsraum, ein Mehrzweckraum, ein Kommandantenbüro, eine Küche und WC-Räume. Der Schulungsraum
wird hauptsächlich für die theoretische Ausbildung und Vereinssitzungen der Freiwilligen Feuerwehr genutzt.
Der zweite bauliche Rettungsweg für den Schulungsraum und den Jugendraum wird über eine Außentreppe
auf erdgleiche Ebene geführt.
2) keine
3) Kostenberechnung
4) Förderung nach der Richtlinie für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens (FwZR)
5) 2020 / 2022
331
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
00899
Neubau FWGH Gartenstadt
1) Als Ersatz für das bestehende Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg-Gartenstadt in der Minervastraße 47 wird an dem Standort Wacholderweg ein neues Gerätehaus mit drei Feuerwehrfahrzeugstellplätzen, einem angeschlossenen eingeschossigen Lagerbereich und einem zweigeschossigen Funktionstrakt mit
Umkleiden und Schulungsraum errichtet. Das Gebäude ist in einem architektonisch-modularem System geplant und wird in System- bzw. Modulbauweise errichtet.
Der geplante ca. 8 m hohe Baukörper des Feuerwehrhauses orientiert sich mit seiner Eingangsfassade und
dem Hallentor zum Wacholderweg. Der Baukörper nimmt in seiner Höhe die Fahrzeughalle auf. Das Gebäude
wirkt zusammen mit dem eingeschossigen Lagerbereich mit Dachterrasse als ein Baukörper. Das Feuerwehrgerätehaus wird mit einem Flachdach geplant. Ein untergeordnetes technisches Einraumgebäude für das Notstromaggregat zum Funktionserhalt des Gerätehauses in Krisensituationen wird im Bereich des Parkplatzes
angeordnet.
2) keine
3) Kostenberechnung
4) Förderung nach der Richtlinie für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens (FwZR)
5) 2020 / 2022
332
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01008
BW 1.140 Brücke Güntersbühler Str. Ringbahn
1) Die Günthersbühler Straße liegt im Nürnberger Stadtteil Erlenstegen und führt von der B14 (Erlenstegenstraße) Richtung Norden bis zum Schießhaus, wo sie endet. Die Brücke in der Günthersbühler Straße (BW
1.140) wurde im Jahr 1939 errichtet und diente ursprünglich der Überführung der Günthersbühler Straße über
die Bahntrasse der Ringbahn. Bei der regelmäßig stattfindenden Bauwerksprüfung hat die Brücke auf einer
Skala von 1 bis 4 die Note 3,5 erhalten. Diese Benotung entspricht einem ungenügenden Zustand und erfordert sofortige Maßnahmen. Es wurde eine stetige Verschlechterung der Bausubstanz festgestellt und die Befahrbarkeit der Brücke wurde aufgrund des Schadensbildes eingeschränkt. Die Fahrbahnbreite ist mittig zwischen den Innenträgern reduziert worden und die zulässige Verkehrslast in diesem Bereich ist nur noch für
einen Schwerlastwagen von max. 20 t Gesamtlast freigegeben. Die ursprüngliche Tragfähigkeit der Brücke ist
nicht mehr gegeben. Vor dem Hintergrund der hohen lnstandsetzungskosten der bestehenden Brücke, verbunden mit dem Entfall ihrer ursprünglichen Funktion als Überführung der Eisenbahntrasse, ist der Rückbau
der Brücke und eine Straßenwiederherstellung, über welche die Anbindung des Schießhauses Erlenstegen
weiterhin sichergestellt werden kann, geplant.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) keine
5) 2022 / 2023
333
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01018
Neubau Feuerwehrgerätehaus Katzwang
1) Als Ersatz für das bestehende Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg-Katzwang wird in
der Strawinskystraße ein neues Gerätehaus mit drei Feuerwehrfahrzeug-Einstellplätzen, einem angeschlossenen eingeschossigen Lagerbereich und einem zweigeschossigen Funktionstrakt mit Umkleiden und Schulungsraum errichtet.
Die Errichtung und Planung erfolgte nach dem „Muster-FWGH“ der Arbeitsgruppe Feuerwehrgerätehäuser in
Nürnberg. Der geplante ca. 8 m hohe Baukörper des Feuerwehrhauses orientiert sich mit seiner Eingangsfassade und den Fahrzeughallentoren zur Strawinskystraße. Der zweigeschossige Funktionstrakt nimmt in seiner Höhe die Fahrzeughalle auf und wirkt zusammen mit dem eingeschossigen Lagerbereich mit Dachterrasse als ein Baukörper.
Für die Außenanlagen ergibt sich im Vergleich zu den anderen Feuerwehrgerätehäuser-Neubauten ein erhöhter Aufwand, da umfangreiche Geländeanpassungen erfolgen müssen. Das Grundstück wird über eine Zaunanlage eingefriedet, elektrische Schiebetore ermöglichen die Ein- und Ausfahrt. Auf Grund der Höhendifferenz
zu den Nachbargrundstücken werden Teile der westlichen Grundstücksgrenze mit einer Stützmauer befestigt,
der weitere Verlauf ist abgeböscht geplant. Eine ca. 1 m hohe Stützmauer im Südosten fängt den Geländeversprung zum rückwertig gelegenen PKW-Parkplatz ab. Die südliche Grenze wird zur angrenzenden Ackerfläche und zum Schutz gegen Oberflächen-Hangwasser aufgeböscht.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenberechnung
4) Förderung nach der Richtlinie für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens (FwZR)
5) 2023 / 2026
334
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01021
BW 1.200 FSW ü. SWT Abfahrtsrampe auf SWT
1) Die Brücke wurde 1974 errichtet und verbindet als Zubringer den Frankenschnellweg in Richtung Feucht mit
der Südwesttangente. Die Abfahrt besitzt zwei Fahrstreifen und einen Standstreifen, wobei beide Fahrstreifen
in eine Richtung befahren werden. Die Rampe stellt dadurch eine wichtige Verkehrsverbindung mit einem hohen Verkehrsaufkommen dar. Zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit und der Standsicherheit ist aufgrund der
im Rahmen der Bauwerksüberprüfung festgestellten Mängel eine grundlegende Sanierung der Brücke erforderlich. Die Maßnahme umfasst die Sanierung der Abfahrt des Frankenschnellweges (FSW) zur Südwesttangente (SWT) in Richtung Feucht. Um verkehrliche Einschränkungen zu verhindern, soll die Sanierung der Abfahrt noch vor den Sanierungen der Hafenbrücken erfolgen. Die Maßnahme steht im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Erneuerung der spannungsrissgefährdeten Hafenbrücken.
2) keine
3) Kostenberechnung
4) keine
5) 2021 / 2022
01039
Geh- und Radwegebrücke Nordring BP 4525
1) Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 4525 sieht eine Rad- und Gehverbindung zwischen dem neuen Baugebiet auf dem ehemaligen Gelände des Nordbahnhofes südlich des Nordrings und der Rollnerstraße vor. Sie
ist die Fortsetzung der bereits fertiggestellten Freiraumverbindung entlang des Weges „Zum Nordbahnhof“
und führt vorerst bis an die Rollnerstraße. Die Anbindung der nördlichen Wohngebiete Nürnbergs an das Naherholungsgebiet Marienbergpark mit den dort bereits bestehenden Wegen der Freiraumverbindung wird
dadurch gewährleistet. Neben dem Bau der Brücke über den Nordring, werden auch die zugehörigen Gehund Radwege zwischen dem Weg „Zum Nordbahnhof“ und der Rollnerstraße geschaffen.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) Zuweisungen vom Bund nach der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld
„Kommunalrichtlinie“
5) 2022 / 2023
335
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01047
Brücke Gleißhammerstraße über DB BW 1.422
1) Die Straßenbrücke der Gleißhammerstraße über die Ringbahn wurde im Jahr 1900 errichtet. Die Brücke weist
eine Reihe von Schäden auf, die einen Ersatzneubau erforderlich machen. Die DB Netz AG möchte die kreuzende Bahnstrecke elektrifizieren und hat daher ein Änderungsverlangen geäußert. Die Brücke Gleißhammer
Straße über das Ablaufgerinne des Zeltnerweihers (BW 1.421, MIP-Nr. 1066) liegt benachbart in einem Straßenzug. Es ist ein gemeinsames koordiniertes Abarbeiten erforderlich.
2) keine
3) Kostenberechnung
4) Kostenbeteiligung der Bahn
5) 2022 / 2023
01049
Ern. Brücke Münchener Str. BW 1.152b
1) Die Brücke im Zuge der Münchener Straße über die DB besteht aus zwei Teilbauwerken. Die ursprüngliche
Brücke befindet sich auf der Westseite (BW-Nr. 1.152b) und stammt aus dem Jahr 1936. Die westliche Brücke befindet sich in einem ungenügenden Bauwerkszustand und muss erneuert werden.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund einer Ablösezahlung an die DB.
3) Kostenberechnung
4) Beteiligung der DB
5) 2020 / 2022
336
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01107
Grünanlage Dorfäcker - Ost BP 4506
1) Gemäß dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 4506 soll die Grünanlage mit integriertem Bolzplatz und
Spielplatz erstmals hergestellt werden. Sie beinhaltet festgesetzte Ausgleichsmaßnahmen in Form von naturbelassenen Flächen, Baum und Gehölzpflanzungen im gesamten Bereich sowie die Anlage extensiver Grünflächen. Die Herstellung der Grünanlage wird aus dem Masterplan Freiraum aus Transparenzgründen ausgegliedert und separat dargestellt
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) keine
5) 2022 / 2023
01108
Neubau Grünanlage Züricher Park
1) Die U-Bahnlinie U3 in Nürnberg wurde um die Haltestelle „Großreuth“ in Richtung Südwesten verlängert. Um
den Impuls durch die neue Haltestelle auch stadtplanerisch zu nutzen, sieht der für diesen Bereich geltende
Bebauungsplan Nr. 4614 „Züricher Straße“ die Ergänzung der bestehenden Wohnbebauung mit weiteren Gebäuden für Wohnen und Gewerbe sowie den Bau eines zentralen Platzes und eines Parks mit zwei öffentlichen Spielplätzen vor. Der Park ist in zwei Bereiche eingeteilt, einen intensiver zu konzipierenden, der auch
die beiden Spielplätze enthält und einen extensiver zu gestaltenden. Der Park soll den Bewohnern, der bereits bestehenden und der neuen Wohnbebauung Raum für Naturerleben und Freizeitgestaltung bieten und
die Anziehungswirkung der neuen U-Bahnhaltestelle unterstützen, um ein neues Zentrum des Stadtteils zu
schaffen. Der Neubau der Grünanlage Züricher Park ist ein Projekt des Masterplan Freiraums (714).
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) Zuweisungen aus dem Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel
5) 2022 / 2024
337
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01109
Am Wegfeld, Erweiterung P+R
1) Im Zuge der Verlängerung der VAG-Straßenbahnlinie 4 von Thon in den Norden Nürnbergs wurde 2016 die
Endhaltestelle „Am Wegfeld“, in der Gemarkung Almoshof gelegen, fertiggestellt. Mit dem Bau der Haltestelle
wurde auch ein P+R-Parkplatz angelegt. Da die bestehende P+R-Anlage bereits vollständig ausgelastet ist
und sich daraus ein Mehrbedarf an zusätzlichen Stellplätzen ergibt, soll eine Erweiterung der P+R-Anlage an
der Straßenbahn-Endhalte-stelle „Am Wegfeld“ erfolgen. Hierzu sind auf einer derzeit unbebauten Fläche von
ca. 3.900 m², westlich an die bestehende P+R-Anlage anschließend, 97 weitere PKW-Stellplätze vorgesehen.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund gestiegenem Baupreisindex und Anpassung an den voraussichtlichen
Mittelabfluss.
3) Kostenberechnung
4) Zuweisungen vom Land nach GVFG
5) 2023 / 2024
01114
Grünanlage Helmut-Herold-Platz / Spielplatz Frankenstr.
1) Der Helmut-Herold-Platz ist Teil des Stadterneuerungsgebietes Gibitzenhof, Steinbühl-West, Rabus. In Abstimmung mit Stpl und J wurde der Helmut-Herold-Platz mit dem gegenüberliegenden Spielplatz "Frankenstraße" priorisiert und soll zu einem begrünten Freiraum mit vielfältigen Aufenthaltsqualitäten entwickelt werden. Der Spielplatz soll neu konzipiert werden, der Helmut-Herold-Platz aufgewertet werden und die Frankenstraße als verbindendes Element in einen Fußgängerbereich umgebaut werden, um die Fläche und Aufenthaltsqualität und die Biodiversität zu vergrößern. Durch die Gesamtheit der Maßnahmen sollen die Lebensund Arbeitsbedingungen der Menschen im Gebiet verbessert werden. Die Aufwertung des Helmut-HeroldPlatzes wird aus dem Stadterneuerungsansatz „Gibitzenhof/Steinbühl-West/Rabus“ aus Transparenzgründen
ausgegliedert und separat dargestellt
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) Stadterneuerungsmittel Bund und Land im Programm „Investitionspakt Sportstätten“
5) 2022 / 2024
338
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01118
Grünanlage Nägeleinsplatz
1) Der Nägeleinsplatz am Rande der westlichen historischen Altstadt liegt in sehr attraktiver Lage an der Pegnitz
eingebettet in einer städtebaulich einmaligen Situation mit einer Vielzahl von Einzeldenkmälern. Die Überplanung des zweitgrößten urbanen Freiraums in der Altstadt Nürnbergs eröffnen der Nägeleinsplatz und seiner
Umgebung attraktive Möglichkeiten für die zukünftige Entwicklung der Naherholungsflächen mit ausgezeichneten Aufenthalts- und Nutzungsqualitäten unmittelbar am Wasser. Der in den 70er Jahren im Zuge der
Hochwasserfreilegung der Altstadt neu angelegte Grünzug (10.000m²) muss in vielen Bereichen dringend saniert werden. Der Nägeleinsplatz wurde damals mit klaren gestalterischen Vorgaben der „autogerechten
Stadt“ gestaltet. Die Funktionen als Durchgangsgrün und Stellplätze entsprechen nicht mehr den heutigen
Bedürfnissen einer modernen Stadtgesellschaft. Die Neugestaltung der Grünanlagen zielt darauf ab, die heutigen und zukünftigen Bedürfnisse in der Vereinigung von Urbanität und Natur, Rückzugs- und Erholungsmöglichkeiten, konsumfreien Begegnungsorten unter freiem Himmel in einem verträglichen Maße zusammenzubringen, um eine zukünftige nachhaltige Weiterentwicklung zu ermöglichen.
2) keine
3) Kostenberechnung
4) Zuweisungen von Bund und Land
5) 2022 / 2024
01119
Spielplatz Annette-Kolb-Anlage
1) Die Annette-Kolb-Anlage mit Spielplatz wurde Anfang der 90er Jahre hergestellt und im Laufe der Zeit durch
einzelne Spielgeräte im Rahmen des Programms „Aus EINS mach DREI“ ergänzt. Die Anlage grenzt im Süden an die Annette-Kolb-Straße, im Osten an die Wohnbebauung rund um den Hans-Fallada-Weg und die
Tucholskystraße, im Westen an das Gebäude der Freien Christengemeinde Langwasser sowie die Anlagen
der Bertolt-Brecht-Mittelschule und im Nordwesten an das neue Wohngebiet Langwasser T an. Im Norden
geht die Anlage in den Wald um den Langwassersee über. Die Spielflächen sind nach zeitgemäßen Ansprüchen neu zu überplanen. Außerdem wird durch das Wachstum des Stadtteils eine Erweiterung des Spielangebots notwendig. Die Anlage teilt sich in einen Gehölzbestandenen Spielbereich im Südwesten, eine offene,
zentrale Wiese im südlicheren Teil und einen Trockengraben, der sich von Süd nach Nord zum angrenzen
Grünzug erstreckt. Diese Aufteilung soll beibehalten werden. Die erforderliche Generalsanierung und Erweiterung des Spielplatzes Annette-Kolb-Anlage wird aus dem Masterplan Freiraum aus Transparenzgründen ausgegliedert und separat dargestellt.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) Zuweisungen von Bund und Land
5) 2022 / 2023
339
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01133
Kreisverkehr Worzeldorf
1) Im Bereich Spitzwegstraße / Worzeldorfer Hauptstraße soll ein Kreisverkehr errichtet werden. In diesem Zusammenhang sollen auch die Bushaltestellen Schenkendorfstraße und Kornburg Nord umgestaltet werden.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund detaillierter Planungen.
3) Kostenberechnung
4) Zuweisungen vom Land nach GVFG
5) 2022 / 2023
01137
Oberer Wöhrder See BA 1
1) Die Grünflächen am Oberen Wöhrder See wurden in den 1980er Jahren im Rahmen der Umgestaltung der
Pegnitz in eine Seenlandschaft zu einer parkartigen Erholungslandschaft entwickelt. Zu einem späteren Zeitpunkt wurde ein Teil der Uferbereiche, die mit stärkeren Gehölzaufwuchs neue Bedeutung für den Naturschutz erlangten, als Naturbereiche mit Vorrang für die Entwicklung von Natur- und Landschaft bestimmt.
Heute wird der Park intensiv für die Erholungsnutzung und den Breitensport genutzt. Die große, künstliche
Wasser- und Grünfläche ist einzigartig ihrer Anlage als Erholungsraum mitten in der Stadt. Die umliegenden
Wohnquartiere werden sowohl durch die Erholungs- und Freizeitfunktionen als auch durch die klimatischen
und ökologischen Ausgleichsmechanismen erheblich aufgewertet. Die naturnahe Gestaltung bildet das Rückgrat des Biotopverbunds zum innerstädtischen Bereich. Im Jahr 2011 veröffentlichte die Stadtverwaltung das
"21-Punkte-Programm“ für den Wöhrder See. Zur Realisierung dieses Programmes wurde ein Masterplan erstellt und im Oktober 2019 durch den Umweltausschuss des Stadtrats beschlossen. Die Umsetzung des Masterplanes soll in 5 Bauabschnitten bis 2025 erfolgen. Inzwischen liegt die Planung für den 1. Bauabschnitt vor.
Nach 40 Jahren ist die Anlage in ihrem Angebot und ihrer Ausstattung nicht mehr zeitgemäß. Nachdem das
Wasserwirtschaftsamt die ökologische Umgestaltung der Wasserflächen (Wöhrder Wasserwelt) abgeschlossen hat, zieht die Stadt Nürnberg mit der Erneuerung und Neugestaltung der anliegenden Grünanlagen im
Bereich Laufamholzer Marter beidseitig der Flußstraße bis zum See-Ende am Nordufer des oberen Wöhrder
Sees nach.
2) keine
3) Kostenberechnung
4) Städtebauförderung
5) 2023 / 2024
340
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01147
Bahnhofstraße/Knoten Marientunnel
1) Aus Anlass der Neubebauung zwischen der Bahnhofstraße und den Anlagen der Deutschen Bahn muss die
Bahnhofstraße zur Erschließung der Grundstücke und zur Anpassung an die neuen verkehrlichen Erfordernisse zwischen Marientunnel und Parkhaus GSO-Fachhochschule umgebaut werden. Der zugehörige Straßenplan wurde am 18.04.2013 im AfV beschlossen. Auf dieser Grundlage wurden Radwege, Parkbuchten,
Bäume und ein ausreichend breiter Gehweg auf der Südseite ergänzt. Außerdem werden am Knoten Marientunnel-Nord alle notwendigen Radwegbeziehungen hergestellt. Der Ausbau erfolgt in Bauabschnitten. Durch
die Maßnahme wird die Erschließung der Südseite gesichert und die Verkehrssicherheit wesentlich erhöht.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) Zuweisungen vom Land nach GVFG
5) 2021 / 2022
01162
Baumwipfelpfad
1) Im Rahmen eines umweltpädagogischen Konzeptes zur Vermittlung des Lebensraums im einheimischen
Reichswald soll ein Baumwipfelpfad im Tiergarten errichtet werden, um den Reichswald und den Tiergarten
zu verbinden. Idee ist, Besucher und Schülergruppen gezielt in die Kronenregion der heimischen Bäume zu
führen.
Der Pfad wird thematisch segmentiert und beginnt und endet ebenerdig. Auf dem Zoogelände des Tiergartens
wird ein Tiergehege für asiatische Leoparden unterhalb des Pfads gelegt. Außerdem werden weitere typische
Waldbewohner Europas vorgestellt werden. Ein Segment widmet sich den stark bedrohten Amphibien. Ein
künftiger thematischer Höhepunkt wird außerdem eine Waldvogelvoliere für heimische Waldvögel sein, in der
die Vielfalt und Schönheit der heimischen Vogelwelt erlebbar gemacht wird.
Außerhalb des Zoogeländes befindet sich im Bannwald der Buchenwaldbestand des Tiergartens. Unterhalb
der Buchenkronen bildet das Blätterdach einen kathedralenähnlichen Freiraum aus. In diesem Bereich des
Waldes soll ausschließlich die Vegetation, der Baumbestand und die ökologische Bedeutung alter Baumbestände thematisiert werden. Hier erreicht der geplante Wipfelpfad seine höchste Stelle mit 20 m über dem
Waldboden. Eine Tierhaltung ist hier nicht vorgesehen. Integriert in den Höhenpfad ist ein kleines Schulgebäude, das „grüne Klassenzimmer“. Dieses soll für Schüler- oder Besuchergruppen von bis zu 24 Personen
Raum bieten und für Übernachtungen von kleinen Schülergruppen ausgerichtet sein.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) Spende durch die Zukunftsstiftung der Sparkasse und zweckgebundene Nachlassmittel
5) 2021 / 2023
341
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01166
Radschnellweg Nbg- Erlangen 1. BA
1) Im Rahmen der 2017 erstellten Machbarkeitsstudie für Radschnellverbindungen in der Metropolregion Nürnberg haben sich sieben näher zu untersuchende Trassen für Radschnellverbindungen ergeben, von den fünf
auf Nürnberger Stadtgebiet liegen. Eine dieser Radschnellverbindungen ist die Trasse Nürnberg – Erlangen.
Im ersten Bauabschnitt soll nun vom Nürnberger Maxtor bis zum Nordring mit der Umsetzung begonnen werden. Die Maßnahme wird aus der Radwegepauschale aus Transparenzgründen ausgegliedert und separat
dargestellt; die Finanzierung des städtischen Anteils erfolgt dabei ebenso aus der Radwegepauschale.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) Zuweisungen von Bund
5) 2022 / 2023
01171
Großer Hardwaretausch ILS 2023
1) Die Integrierte Leitstelle (ILS) Nürnberg wurde im September 2010 in Betrieb genommen und ist seitdem 24h
pro Tag an 365 Tagen im Jahr ununterbrochen in Betrieb. Dabei unterliegt ein großer Teil der seinerzeit verbauten Hardware einem erheblichen Verschleiß und Alterungsprozess. Die ILS als kritische Infrastruktur muss
jedoch eine sehr hohe technische Verfügbarkeit sicherstellen.
Zur Wahrnehmung rettungsdienstlicher Aufgaben gibt der Freistaat Bayern vor, dass die IUK-Hardware alle
60 Monate (Phase 1) bzw. alle 120 Monate (Phase 2) nach einem Musterleistungsverzeichnis auszutauschen
ist. Ziel der regelmäßigen Erneuerung der Informations- und Kommunikationstechnik ist es, die ständige Einsatzbereitschaft der Integrierten Leitstellen auf Dauer zu gewährleisten. Durch die Festlegungen von technischen Standards wird darüber hinaus auch ein hohes Maß an IT-Sicherheit beim Betrieb der ILS in Bayern
erreicht (u.a. durch ausfallsichere Hardware und aktuelle Sicherheitsupdates sowie Patches).
Für das Jahr 2023 ist der sogenannte "Große Hardwaretausch" (Phase 2) vorgesehen.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) Förderung nach dem aktuellen Förderrundschreiben des BayStMI + ZRFN
5) 2022 / 2024
342
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01175
Scheurlstraße Sanierung und Umgestaltung
1) Die Gleise der Straßenbahn in der Scheurlstraße befinden sich in einem schlechten baulichen Zustand und
müssen durch die VAG saniert werden. Außerdem ist durch SUN die Auswechslung des Entwässerungskanals in der Scheurlstraße geplant. Durch die Arbeiten am Entwässerungskanal müssen auch die die Verkehrsanlagen größtenteils erneuert werden. Da derzeit jegliche Ordnung der Verkehrsflächen, der Grün- und
Parkbuchten sowie der Sichtfelder an Einmündungen für Fußgängerinnen und Fußgänger fehlen, soll die
Scheurlstraße im Zuge der Gleissanierungen und Kanalbauarbeiten umgestaltet werden. Zur Verbesserung
des Ein- und Ausstiegs ist außerdem in diesem Zusammenhang der Bau einer barrierefreien Haltestelle geplant, da die Straßenbahn derzeit im Straßenraum hält und der Fahrgastwechsel ausschließlich durch die
StVO gesichert ist. Die ein- und aussteigenden Fahrgäste müssen derzeit die Fahrbahn queren und einen
Höhenunterschied von 300 mm überwinden, was mobilitätseingeschränkte Menschen vor hohe Herausforderungen stellt.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) Zuweisungen vom Land im Rahmen der ÖPNV-Förderung
5) 2022 / 2023
01176
Radweg Fürther Str. am U-Bhf. Muggenhof
1) Die erforderliche Sanierung des U-Bahnhofs Muggenhof durch das U-Bahnbauamt soll zum Anlass genommen werden, das Angebot für Radfahrer zu verbessern. Im Rahmen der Sanierung des U-Bahnhofs wird der
bestehende Fußgängertunnel, der vom U-Bahnhof die Straßenfläche der Fürther Straße in Richtung der Gehwege unterquert, zurückgebaut und ein ebenerdiger Zugang auf Straßenniveau zum U-Bahnhof geschaffen.
Die Treppenzugänge zu dem Tunnel entfallen. Die dadurch entstehenden neuen Wegebeziehungen der Fußgänger müssen durch eine direkte Querung der Fürther Straße gelöst werden. An der stadtauswärtigen Seite
der Fürther Straße wird ein zusätzlicher Ampel-Querschnitt für Fußgänger (und Radfahrer) realisiert, der den
direkten Weg vom U-Bahnhof zum ehemaliger AEG-Gelände ermöglicht. Für Radfahrer wird der Radweg auf
dieser Straßenseite zu einem Zweirichtungsradweg verbreitert und damit ebenfalls die direkte Anbindung
ohne Umwege ans AEG-Gelände geschaffen. Im Bereich der entfallenden Tunnelaufgänge auf den Gehwegen können neue Bäume gepflanzt werden.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) keine
5) 2022 / 2023
343
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01177
Luitpoldstraße Aufwertung und Sanierung
1) Die Luitpoldstraße gehört zum Stadterneuerungsgebiet Altstadt-Süd und wurde Ende der 90er Jahre im Zusammenhang mit dem Bau des Neuen Museums mit Mitteln aus der Städtebauförderung aufgewertet. Mittlerweile ist sie durch die vielen Aufgrabungen, aufgrund notwendiger Leitungs-verlegungen, insbesondere durch
Schwerlastfahrzeuge während der Baustellen und infolge der gewachsenen Verkehrsbelastung durch Lieferfahrzeuge in einem schlechten Zustand. Eine Wiederherstellung des Belags mit Betonplatten, wie vor den
durchgeführten Aufgrabungen, würde keine dauerhaft belastbare Oberfläche gewährleisten. Daher soll die
notwendige bauliche Erneuerung mit einer Neugestaltung der Luitpoldstraße einhergehen, in der auch eine
gestalterische und funktionale Aufwertung erfolgt.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) Sonderfonds „Innenstädte beleben“ und Finanzhilfen Bund-Länder Programm „Sozialer Zusammenhalt“
5) 2022 / 2023
01181
Platzgestaltung Kleinreuther Weg
1) Der Quartiersplatz Kleinreuther Weg ist ein ausschließlich den Fußgängern und Radfahrern vorbehaltener
und von ihnen frequentierter Platz, der Treffpunkt ist und Aufenthaltsfunktion hat. Er entstand als Verkehrsberuhigungsmaßnahme in den 1980iger Jahren. Der Platz ist baulich in einem schlechten Zustand. Das Wurzelwerk der Bäume hat zu Hebungen und Aufbrüchen in den verschiedenen Belägen geführt, die zusammen mit
den Bordsteinkanten Hindernisse in der Begehbarkeit des Platzes darstellen und auch für Radfahrerinnen und
Radfahrer schlecht zu passieren sind. Zudem liegt der Quartiersplatz auf der Route der Fahrradstraße
Maxtorgraben - Nordring, die 2022 realisiert werden soll. In diesem Zusammenhang soll der Platz nun aufgewertet und neugestaltet werden, um den Radverkehr über den Platz zu führen.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) Zuweisungen von Bund
5) 2022 / 2023
344
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
5) Baubeginn/Baufertigstellung
01184
Volkspark Dutzendteich 3. BA
1)
Bei den aufgrund von gravierenden Schäden einsturzgefährdeten Gewässerverrohrungen des Fischbachs besteht dringender Sanierungsbedarf. Von den beschädigten Verrohrungen geht eine erhebliche Gefahr für die
Bebauung und den öffentlichen Verkehr aus, weshalb die Maßnahme kurzfristig begonnen werden muss.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) keine
5) 2022 / 2023
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