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H.6 Vom einheitlichen Budgetmodell abweichendeSonderfälle

Haushalt 2022 · Band 1 · Seiten 121–122 · Seiten 121–122 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Unterabschnitte

  1. H.6.1 Externe Kostendecker S. 122
  2. H.6.2 Sonstige von der Budgetierung ausgenommene Produkte S. 122

Maschinell extrahierter Text der Seiten vor dem ersten Unterabschnitt. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

möglich. Die Planung einer Einzelmaßnahme erfolgt jah￾resbezogen innerhalb des MIP-Zeitraums, d.h. für die je￾weils vier folgenden Jahre. Der Übertrag von Budgetresten wird wie folgt geregelt. Bei der Übertragung von Budgetresten in das neue Haushaltsjahr muss stets die jeweilige Zielerreichung im Sinne der Output-Orientierung berücksichtigt werden. Mit Blick auf die Zielerreichung sind drei unterschiedliche Szenarien möglich: a) Das Budget ist nicht aufgebraucht und die Pro￾duktziele sind nicht erreicht: Da die politische Zielsetzung noch nicht erreicht wurde, besteht der Leistungszweck weiter. Falls der Stadtrat entscheidet, dass das Ziel im neuen Jahr erreicht werden soll, ist eine Übertragung von Mit￾teln zur weiteren Zielerreichung möglich. Falls der Stadtrat entscheidet, dass vom Ziel abgelassen wird, entfällt der Leistungszweck. Es können keine Mittel übertragen werden. b) Das Budget ist nicht aufgebraucht, aber die Pro￾duktziele sind erreicht: Die Zielerreichung soll durch die Möglichkeit eines Budgetübertrages entsprechend honoriert werden. Mindestens 50 % des Budgetüberschusses werden un￾ter Vorlage eines Verwendungsvorschlags1 in das Folgejahr übertragen. Dieser Vorteil verbleibt auf jeden Fall der Dienststelle/Organisationseinheit und muss nicht für die hierarchische Deckungsfähigkeit eingesetzt werden. Die restlichen 50 % des Budgetüberschusses sind vor￾rangig im Rahmen der Vier-Ebenen-Steuerung zur hie￾rarchischen Deckung von Verlusten auf der Produkt-, Dienststellen- und Geschäftsbereichs-/Referatsebene einzusetzen. Falls dies nicht notwendig sein sollte, ist in begründeten Fällen eine weitere Budgetübertragung un￾ter Vorlage eines Verwendungsvorschlags in das Folge￾jahr bis zu 100 % möglich. Bei einer angespannten 1 Der Vorschlag beinhaltet die Kostenarten, für die der Budget￾übertrag im Folgejahr verwendet werden soll. Haushaltslage kann es eventuell erforderlich sein, dass diese Mittel auch zur Deckung auf der Gesamthaushalts￾ebene herangezogen werden müssen. c) Das Budget wurde überzogen: Unabhängig von der Zielerreichung stellt das Überzie￾hen der Haushaltsmittel einen Haushaltsverstoß dar. Die Zielverfehlung kann entsprechend sanktioniert werden. Verluste sollen über die hierarchischen Deckungsfähig￾keiten ausgeglichen werden. Einen automatisierten negativen Budgetübertrag in das Folgejahr soll es grundsätzlich nicht mehr geben. Die Er￾fahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass ein nach starren Kriterien vorgenommener negativer Übertrag seine Wirkung verlieren kann. Stattdessen soll das negative Budgetergebnis einer näheren Analyse un￾terzogen werden. Der/die Produktverantwortliche hat die Ursachen für die Fehlentwicklung darzulegen. Über ent￾sprechende Instrumente und Verfahren wird einzelfall￾bezogen entschieden, wie mit dem negativen Budgeter￾gebnis in den Folgejahren umgegangen wird. Ein Defizitausgleich über mehrere Jahre hinweg kann vereinbart werden. H.6 Vom einheitlichen Budgetmodell ab￾weichende Sonderfälle Die in den vorgenannten Kapiteln vorgestellten Budget￾regelungen gelten grundsätzlich für alle Produkte. Je￾doch gibt es Produkte, auf die diese Regelungen auf￾grund anderer Anforderungen nicht angewendet werden können. Beispielsweise erfolgt bei einem Kostendecker die Steuerung nicht über die einzelnen Teilbudgets, son￾dern über das Gesamtergebnis (K1 bis K5). Somit müs￾sen für diese Fälle andere Regelungen (zum Beispiel zur Ermächtigung oder zum Budgetübertrag) definiert wer￾den. 118

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