H.5 Übertragung von Haushaltsmitteln
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
möglich. Die Planung einer Einzelmaßnahme erfolgt jahresbezogen innerhalb des MIP-Zeitraums, d.h. für die jeweils vier folgenden Jahre.
Der Übertrag von Budgetresten wird wie folgt geregelt.
Bei der Übertragung von Budgetresten in das neue
Haushaltsjahr muss stets die jeweilige Zielerreichung im
Sinne der Output-Orientierung berücksichtigt werden.
Mit Blick auf die Zielerreichung sind drei unterschiedliche
Szenarien möglich:
a) Das Budget ist nicht aufgebraucht und die Produktziele sind nicht erreicht:
Da die politische Zielsetzung noch nicht erreicht wurde,
besteht der Leistungszweck weiter.
Falls der Stadtrat entscheidet, dass das Ziel im neuen
Jahr erreicht werden soll, ist eine Übertragung von Mitteln zur weiteren Zielerreichung möglich.
Falls der Stadtrat entscheidet, dass vom Ziel abgelassen
wird, entfällt der Leistungszweck. Es können keine Mittel
übertragen werden.
b) Das Budget ist nicht aufgebraucht, aber die Produktziele sind erreicht:
Die Zielerreichung soll durch die Möglichkeit eines
Budgetübertrages entsprechend honoriert werden.
Mindestens 50 % des Budgetüberschusses werden unter Vorlage eines Verwendungsvorschlags1 in das
Folgejahr übertragen. Dieser Vorteil verbleibt auf jeden
Fall der Dienststelle/Organisationseinheit und muss
nicht für die hierarchische Deckungsfähigkeit eingesetzt
werden.
Die restlichen 50 % des Budgetüberschusses sind vorrangig im Rahmen der Vier-Ebenen-Steuerung zur hierarchischen Deckung von Verlusten auf der Produkt-,
Dienststellen- und Geschäftsbereichs-/Referatsebene
einzusetzen. Falls dies nicht notwendig sein sollte, ist in
begründeten Fällen eine weitere Budgetübertragung unter Vorlage eines Verwendungsvorschlags in das Folgejahr bis zu 100 % möglich. Bei einer angespannten
1 Der Vorschlag beinhaltet die Kostenarten, für die der Budgetübertrag im Folgejahr verwendet werden soll.
Haushaltslage kann es eventuell erforderlich sein, dass
diese Mittel auch zur Deckung auf der Gesamthaushaltsebene herangezogen werden müssen.
c) Das Budget wurde überzogen:
Unabhängig von der Zielerreichung stellt das Überziehen der Haushaltsmittel einen Haushaltsverstoß dar. Die
Zielverfehlung kann entsprechend sanktioniert werden.
Verluste sollen über die hierarchischen Deckungsfähigkeiten ausgeglichen werden.
Einen automatisierten negativen Budgetübertrag in das
Folgejahr soll es grundsätzlich nicht mehr geben. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass
ein nach starren Kriterien vorgenommener negativer
Übertrag seine Wirkung verlieren kann. Stattdessen soll
das negative Budgetergebnis einer näheren Analyse unterzogen werden. Der/die Produktverantwortliche hat die
Ursachen für die Fehlentwicklung darzulegen. Über entsprechende Instrumente und Verfahren wird einzelfallbezogen entschieden, wie mit dem negativen Budgetergebnis in den Folgejahren umgegangen wird.
Ein Defizitausgleich über mehrere Jahre hinweg kann
vereinbart werden.
H.6 Vom einheitlichen Budgetmodell abweichende Sonderfälle
Die in den vorgenannten Kapiteln vorgestellten Budgetregelungen gelten grundsätzlich für alle Produkte. Jedoch gibt es Produkte, auf die diese Regelungen aufgrund anderer Anforderungen nicht angewendet werden
können. Beispielsweise erfolgt bei einem Kostendecker
die Steuerung nicht über die einzelnen Teilbudgets, sondern über das Gesamtergebnis (K1 bis K5). Somit müssen für diese Fälle andere Regelungen (zum Beispiel zur
Ermächtigung oder zum Budgetübertrag) definiert werden.
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