F.4.3 Rücklagen und Rückstellungen
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F.4.3 Rücklagen und Rückstellungen
Rücklagen
Nach § 23 KommHV-Doppik bestehen die Rücklagen
aus
• der Allgemeinen Rücklage (Nettoposition),
• nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen und
• aus Überschüssen des Ergebnishaushaltes
(Ergebnisrücklage).
Die Rücklagen werden auf der Passivseite der Bilanz unter dem Posten „Eigenkapital“ gesondert ausgewiesen.
Der Begriff der Rücklagen im Bereich der kommunalen
Doppik ist vom früheren kameralen Rücklagenbegriff zu
unterscheiden. Unter kameralen Rücklagen versteht
man Geldbestände, die zur künftigen Verwendung zurückgelegt und verwaltet werden. Im Sinne der kommunalen Doppik sind Geldbestände aber Vermögen, das
auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen wird.
Gemäß § 24 KommHV Doppik soll der Ergebnishaushalt
ausgeglichen sein. Ein etwaiger Jahresfehlbetrag soll
durch die Verrechnung mit der Ergebnisrücklage unverzüglich ausgeglichen werden.
Der Ergebnisrücklage kommt daher eine besondere Bedeutung zu, da der Haushalt weiterhin als ausgeglichen
gilt, wenn Rücklagen aus den Vorjahren zur Deckung
des Defizits herangezogen werden können.
Die Ergebnisrücklage (nach Ergebnisverwendung) zum
31.12.2020 nimmt aufgrund des Jahresfehlbetrages
2020 auf 221,5 Mio. € ab. Unter Zugrundelegung der geplanten Jahresergebnisse 2021 und 2022 wird die Ergebnisrücklage (nach Ergebnisverwendung) zum
31.12.2022 auf 169,7 Mio. € absinken. Der Tiefpunkt
hatte im Jahr 2009 bei 49,4 Mio. € gelegen.
In der nachfolgenden Grafik sind die Ergebnisrücklagen
den Jahresergebnissen gegenübergestellt:
Rückstellungen
Im Gegensatz zur Kameralistik werden in der kommunalen Doppik dem kaufmännischen Vorsichtsprinzip folgend für ungewisse Verbindlichkeiten und bestimmte
Aufwendungen Rückstellungen gebildet. Rückstellungen haben die Aufgabe, die am Bilanzstichtag bestehenden Zahlungsverpflichtungen vollständig zu erfassen.
In der folgenden Übersicht wird der voraussichtliche
Stand der Rücklagen und Rückstellungen zum
31.12.2022 ausführlich dargestellt.
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1. Basiskapital (Allgemeine Rücklage) 665.278.406 665.278.406 0 665.278.406
2. Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage 993.351 993.351 -71.305 922.046
3. Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen 16.426.254 16.426.254 0 16.426.254
4. Weitere Positionen des Basiskapitals der nichtrechtsfähigen Stiftungen 10.659.547 10.815.647 162.268 10.977.915
5. Ergebnisrücklage 221.458.515 176.680.557 -6.954.095 169.726.463
6. Kapitalerhaltungsrücklage nrf. Stiftungen/Rücklage Kostendecker 1.833.107 1.833.107 0 1.833.107
7. Ergebnisvortrag (bilanzierende Einheiten) -9.969.159 -14.127.813 -2.738.439 -16.866.252
Summe = Eigenkapital 906.680.022 857.899.511 -9.601.571 848.297.940
1. Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen 1.641.120.743 1.667.680.925 32.783.716 1.700.464.641
1.1. für Pensionsverpflichtungen 1.397.175.330 1.416.465.487 26.407.713 1.442.873.200
Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte 230.152.573 242.394.430 14.207.013 256.601.443
Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte Lehrkräfte 187.496.538 188.096.538 1.900.000 189.996.538
Rückstellung Anwartschaften städt. Versorgung Arbeitnehmer 432.043 307.043 -125.000 182.043
Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte 438.943.814 442.011.114 4.860.700 446.871.814
Rückstellung Erstattungen Beamte BayBeamtVG 39.351.821 38.159.321 -1.238.000 36.921.321
Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte Lehrkräfte 443.438.649 452.261.449 10.735.100 462.996.549
Rückstellung Versorgungsempfänger ehem. Arbeitnehmer 51.334.892 47.315.592 -3.827.100 43.488.492
Pensionsrückst. für Erstattungen wegen ehem. Arbeitnehmer 6.025.000 5.920.000 -105.000 5.815.000
1.2. für Verpflichtungen aus Altersteilzeit und
ähnliche Maßnahmen, Beihilfen 243.945.413 251.215.438 6.376.003 257.591.441
Rückstellung für Altersteilzeit Beamte 1.779.533 1.749.533 -10.000 1.739.533
Rückstellung für Altersteilzeit Beamte Lehrkräfte 1.829.059 1.899.059 -15.000 1.884.059
Rückstellung für Altersteilzeit Arbeitnehmer 4.571.785 5.881.785 100.000 5.981.785
Rückstellung für Beihilfen Beamte 42.643.038 44.949.521 1.314.802 46.264.323
Rückstellung für Beihilfen Beamte Lehrkräfte 32.484.563 33.253.655 -484.199 32.769.456
€ € €
Rücklagen- und Rückstellungsübersicht der Haushaltsplanung -
voraussichtlicher Stand der Rücklagen und Rückstellungen
Arten der Rücklagen
Stand zum
31.12.2020
Stand zum
31.12.2021
Veränderungen im
Haushaltsjahr
+/-
€ € €
Stand zum
31.12.2022
Veränderungen im
Haushaltsjahr
+/- 2)
Stand zum
31.12.2022
€
Arten der Rückstellungen
Stand zum
31.12.2020
Stand zum
31.12.2021 1)
€
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Rückstellungen Beihilfen Versorgungsempfänger Beamte 81.082.754 81.654.004 3.461.200 85.115.204
Rückstellungen Beihilfen Versorgungsempfänger Lehrer 76.595.734 79.055.734 2.184.200 81.239.934
Rückstellungen für Beihilfen Arbeitnehmer 22.121 15.121 -5.200 9.921
Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Arbeitnehmer 2.628.346 2.448.546 -169.800 2.278.746
Rückstellungen für Beihilfen Erstattungen Rentner 308.480 308.480 0 308.480
2. Rückstellungen für Altlasten 6.623.500 6.623.500 -252.000 6.371.500
3. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 15.873.000 15.873.000 0 15.873.000
4. Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs
und von Steuerschuldverhältnissen 4.695.780 1.849.280 3) 37.500 1.886.780
5. Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus
Bürgschaften, Gewährverträgen und anhängigen
Verfahren
2.222.599 2.222.599 0 2.222.599
6. Sonstige Rückstellungen 231.316.875 231.389.547 143.500 231.533.047
Urlaubsrückstellungen 9.968.947 9.968.947 0 9.968.947
Rückstellungen für Verlustausgleiche von verbundenen Unternehmen 10.000.000 10.000.000 0 10.000.000
Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 207.772 207.772 0 207.772
Rückstellungen für nicht ausgereichte Leistungsentgelte/-bezüge 70.629 0 4) 0 0
Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. I Satz 2 KommHV-Doppik 211.069.528 211.212.828 143.500 5) 211.356.328
Summe aller Rückstellungen 1.901.852.498 1.925.638.851 32.712.716 1.958.351.567
€ €
3) Rückstellungsbildung für eventuell anfallende Betriebssteuern bei den Betrieben gewerblicher Art der Friedhofsverwaltung (37.500 €) sowie Auflösung der Bezirksumlagerückstellung
in 2021 (2,884 Mio. €, gebildet im Jahresabschluss 2019). .
Stand zum
31.12.2020
Stand zum
31.12.2021 1)
Veränderungen im
Haushaltsjahr
+/- 2)
5) Es handelt sich hierbei um den Unterschiedsbetrag 2022 bei Endfälligkeit von Wertpapieren der nichtrechtsfähigen Stiftungen sowie um die jährliche Zuführung zur
Prüfungskostenrückstellung der überörtlichen Rechnungsprüfung.
4) Die in 2020 nicht ausgeschütteten Leistungsentgelte/-bezüge sind im Folgejahr (2021) an die Beschäftigten auszuschütten.
1) Die Bestände ergeben sich aus der Fortschreibung des Endstands 31.12.2020 mit den Planzahlen des Haushaltsjahres 2021. Sofern der Endbestand 2021 nicht vom Endbestand 2020
abweicht, ist keine ergebniswirksame Veränderung in 2021 eingeplant worden. In der Fortschreibung der Bestände der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen wurden auch
voraussichtliche Ruhestandsversetzungen (Umschichtung zwischen den Beständen der aktiven Beschäftigten und der Versorgungsempfänger) berücksichtigt.
2) Es handelt sich um die im Haushalt 2022 geplanten, ergebniswirksamen Veränderungen. Zudem sind auch die Verschiebungen bei den Pensions- und Beihilfeverpflichtungen auf
Grund der voraussichtlichen Ruhestandsversetzungen im Jahr 2022 enthalten.
Arten der Rückstellungen (Fortsetzung)
Stand zum
31.12.2022
€ €
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