HaushaltssperreBeta

← Eckdaten Haushalt 2023

E.2 Ertragslage

Haushalt 2023 · Seiten 16–31 · Seiten 16–31 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

Zur Beurteilung der Ertragslage wird auf das ordentli￾che Ergebnis abgestellt. Dieses errechnet sich aus den ordentlichen Erträgen: • Steuererträge, • Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstige Transfererträge, • Erträge aus Leistungsentgelten, • Erträge aus Kostenerstattungen und Kosten￾umlagen, • Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigen￾leistungen und Bestandsveränderungen den ordentlichen Aufwendungen: • Personal- und Versorgungsaufwendungen, • Sachaufwendungen und Abschreibungen, • Transferaufwendungen, • Sonstige ordentliche Aufwendungen und den Finanzerträgen und -aufwendungen (= Finanzergebnis). Die genannten Erträge und Aufwendungen fallen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäfts- beziehungsweise Verwaltungstätigkeit an. Sie sind planbar und meist re￾gelmäßig wiederkehrend. Außerordentliche Erträge und Aufwendungen, die unregelmäßig anfallen und/oder pe￾riodenfremd sind, bleiben außer Betracht. Einer Analyse insbesondere der ordentlichen Erträge und Aufwendun￾gen kommt besondere Bedeutung zu, da bei einer Ge￾genüberstellung beider Zahlen die Leistungsfähigkeit ei￾ner Kommune in Bezug auf die Deckungsfähigkeit ihrer Aufwendungen aus den Erträgen beurteilt werden kann. Für das Haushaltsjahr 2023 wird das folgende ordentli￾che Ergebnis geplant (Anmerkung: Aufgrund der hohen Aggregationsebene der Zahlen entstehen Rundungsdif￾ferenzen, die nicht korrigiert werden): Das Ergebnis des Haushaltsplans 2023 steht wie im Jahr 2021 und 2022 weiterhin unter dem Einfluss der Auswir￾kungen der Corona-Pandemie. Zudem machen es die Ukraine-Krise und die hohe Inflation schwer, ein ausge￾glichenes Ergebnis zu erreichen. Im ordentlichen Ergeb￾nis wird deshalb einen Fehlbetrag in Höhe von 20,4 Mio. € ausgewiesen. Wegen außerordentlicher Er￾träge (periodenfremde Erstattungsleistungen für das städtische Impfzentrum) schließt das geplante Jahreser￾gebnis 2023 jedoch mit einem Überschuss in Höhe von 23,57 Mio. € ab. Im Vergleich zur Vorjahresplanung steigen die ordentli￾chen Erträge um 137,5 Mio. € oder 6,4 %. Die ordentli￾chen Aufwendungen nehmen dagegen um 147,4 Mio. € oder 6,9 % zu. Als Ergebnis der laufenden Verwaltungs￾tätigkeit errechnet sich ein Überschuss in Höhe von 0,5 Mio. €. Das Finanzergebnis liegt etwas über dem Ni￾veau der Vorjahresplanung bei einem Fehlbetrag in Höhe von circa 21,0 Mio. €. In der nachfolgenden Grafik wird die Entwicklung der or￾dentlichen Erträge und Aufwendungen seit der Einfüh￾rung der Doppik im Jahr 2005 dargestellt: Plan Plan Ist (in T€) 2023 2022 2021 Ordentliche Erträge -2.290.593 -2.153.098 -2.281.620 + Ordentliche Aufwendungen 2.290.055 2.142.703 2.289.478 = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit -538 -10.395 7.858 + Finanzergebnis 20.977 19.647 3.982 = ordentliches Ergebnis 20.439 9.252 11.840 E.2 Ertragslage 16 Über den Zeitraum 2005 bis 2023 hinweg lagen - mit Ausnahme der Jahre 2010, 2014 und 2021 - die ordentli￾chen Erträge über den ordentlichen Aufwendungen, mit der Folge, dass sich jeweils ein positiver Aufwandsde￾ckungsgrad über 100 % errechnet. Einhergehend mit der Corona-Pandemie knickte die Ertragskurve ab dem Jahr 2020 ein. Dieser Effekt ist auch weiterhin im Haus￾haltsjahr 2023 deutlich sichtbar. Die Grafik zeigt im Jahr 2010 den Sondereffekt „Sonder￾vermögen Klinikum“. Das Verhältnis zwischen ordentli￾chen Erträgen und Aufwendungen ergibt dadurch einen rechnerischen Aufwanddeckungsgrad von 93,8 %. Da in dieser Betrachtung jedoch nur die ordentlichen Erträge und Aufwendungen betrachtet werden, bei der Auflö￾sung des Sondervermögens jedoch ordentliche und au￾ßerordentliche Positionen betroffen waren, ist an dieser Stelle ein direkter Vergleich mit den Werten der anderen Jahre nicht möglich. In den folgenden Ausführungen werden zur Beurteilung der Ertragslage die Ertrags- und Aufwandsposten aus dem ordentlichen Ergebnis einer näheren Betrachtung unterzogen. 17 Die Ansätze der Steuererträge basieren im Wesentli￾chen auf den Ergebnissen der Steuerschätzungen vom November 2022 und der aktuellen Entwicklung der Steu￾ern in Nürnberg. Das Risiko bei allen Steuerertragsarten ist und bleibt die konjunkturelle Entwicklung in der Euro￾zone und Deutschland, die maßgeblich durch die Corona-Pandemie, der Ukraine-Krise und der sehr ho￾hen Inflation geprägt ist. Die Steuererträge nehmen gegenüber der Vorjahrespla￾nung um 6,2 % oder 66,1 Mio. € zu. Die Gewerbesteuer ist mit geplanten 558 Mio. € oder ei￾nem Anteil von 49,4 % an den Steuererträgen mit Ab￾stand die wichtigste Steuerertragsquelle. Der Ansatz für 2023 wurde aufgrund der Steuerschätzung und den ak￾tuellen Entwicklungen gegenüber dem Vorjahresplan￾wert um 43 Mio. € angehoben. Der Gewerbesteueran￾satz ist trotz sorgfältiger Planung dennoch immer mit be￾sonderen Risiken im Hinblick auf die wirtschaftliche Ent￾wicklung behaftet. Der „Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer“ wurde auf der Grundlage der Steuerschätzung mit 358,2 Mio. € angesetzt. Dieser steigt gegenüber der Vorjahrespla￾nung um 18,2 Mio. € oder 5,3 %. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer steigt in 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 2,9 Mio. € auf 84,4 Mio. €. Der Grundsteuer B Hebesatz wurde zuletzt im Jahr 2018 von 535 % um 20 Prozentpunkte auf 555 % erhöht. Die Hundesteuer wurde an die letzten Rechnungsergeb￾nisse angepasst. Auf der folgenden Seite findet sich eine grafische Dar￾stellung der Entwicklung der Steuererträge seit 1999. Die erste Tabelle zeigt die Entwicklung der absoluten Werte in den einzelnen Steuerarten. Bei einer Indexie￾rung der Werte mit dem Basisjahr 1999 zeigen sich deut￾liche Unterschiede. Danach sind die Steuern insgesamt um 96,1 % gestiegen. Obgleich sie von der absoluten Höhe für Nürnberg eher nachgeordnete Bedeutung hat, ist die Umsatzsteuer, gemessen am Index, am stärksten gestiegen. Dies ist auch auf Sondereffekte zurück zu führen. Plan Plan Ist (in T€) 2023 2022 2021 Grundsteuer A -290 -290 -291 Grundsteuer B -124.870 -122.900 -122.704 Gewerbesteuer -558.000 -515.000 -552.215 Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer -358.159 -340.000 -331.560 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer -84.400 -81.500 -94.452 Hundesteuer -2.000 -2.000 -2.068 Zweitwohnungssteuer -900 -800 -1.041 insgesamt -1.128.619 -1.062.490 -1.104.331 E.2.1 Steuererträge 18 19 Die Planungen der Erträge aus Zuweisungen und Zu￾schüssen und der sonstigen Transfererträge liegen mit 588,8 Mio. € um 3,7 % oder 20,8 Mio. € über der Vorjah￾resplanung. Die Steigerung geht überwiegend auf die Schlüsselzu￾weisungen zurück. Die Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) beinhalten den Landesanteil an den Betriebskostenzuschüssen für Kitas und steigen entsprechend. Die übrigen Ansätze bewegen sich im Rahmen der plan￾mäßigen Fortschreibung. Plan Plan Ist (in T€) 2023 2022 2021 Zuweisungen und Zuschüsse -581.968 -561.186 -606.753 davon: Schlüsselzuweisungen vom Land -252.500 -245.934 -234.302 Zuweisung zum Verwaltungsaufwand -18.812 -18.993 -19.098 Zuweisungen Land Grunderwerbssteuer -43.000 -40.000 -43.122 Einkommensteuerersatz (Familienleistungsausgleich) -27.649 -23.500 -23.220 Zuweisungen Land -28.037 -28.586 -57.365 Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) -92.111 -87.273 -88.324 Zuweisung für Schulbetrieb/Beförderung -100.731 -97.960 -108.649 Sonstige Zuweisungen, Zuschüsse und Spenden -19.128 -18.940 -32.673 Sonstige Transfererträge -6.814 -6.879 -7.767 davon: Leistungen von Sozialleistungsträgern außerhalb von Einrichtungen -1.403 -1.312 -1.337 Sonstige Ersatzleistungen außerhalb von Einrichtungen -227 -216 -703 Kostenbeiträge, Aufwendungsersatz und Kostenersatz in Einrichtungen -2.152 -2.610 -2.815 Leistungen von Sozialleistungsträgern in Einrichtungen -924 -889 -861 Sonstige -2.108 -1.852 -2.051 insgesamt -588.782 -568.065 -614.520 E.2.2 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstige Transfererträge 20 Die Leistungsentgelte unterscheidet man in öffentlich￾rechtlich und privatrechtlich erhobene Entgelte. Insgesamt steigen die Leistungsentgelte der Stadt Nürn￾berg um 5,2 Mio. € gegenüber dem Plan 2022 auf 135,4 Mio. € an. Die öffentlich-rechtlichen Leistungsent￾gelte steigen um 3,3 Mio. € (+ 3,8 %) und die privatrecht￾lichen Leistungsentgelte um 1,8 Mio. € (+ 4,2 %). Die Verwaltungsgebühren im Bereich der Kfz-Zulassung werden wegen der zurückgegangenen Anzahl an Neu￾und in Folge der Gebrauchtwagenzulassungen um 0,7 Mio. € niedriger geplant. Die weiteren Ansätze bewegen sich im Rahmen der planmäßigen Fortschreibung. Plan Plan Ist (in T€) 2023 2022 2021 Öffentlich-rechtliche -90.733 -87.391 -72.148 davon: Verwaltungsgebühren -19.609 -20.014 -19.878 Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzung -29.466 -27.986 -20.081 Bestattungsgebühren -3.431 -3.170 -3.183 Wohn- und Verpflegungsgebühren -9.774 -9.429 -8.238 Eintrittsgelder -11.421 -10.683 -6.913 Sonstige -17.032 -16.109 -13.855 Privatrechtliche -44.681 -42.866 -36.134 davon: Erträge aus Verkauf -3.703 -3.330 -3.541 Miet-/Pachterträge -18.896 -18.366 -15.606 Erbbauzinsen -2.955 -2.947 -2.998 Ersatzleistungen -2.589 -2.273 -1.991 Eintrittsgelder -1.423 -1.378 -348 Teilnehmerbeträge -4.827 -4.872 -2.314 Sonstige -10.288 -9.700 -9.336 insgesamt -135.414 -130.257 -108.282 E.2.3 Erträge aus Leistungsentgelten 21 Mit einem Planwert von 320,4 Mio. € liegen die Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen in der Pla￾nung 2023 um 45,1 Mio. € oder 16,4 % über den Ansät￾zen der Vorjahresplanung. Die wichtigsten Größen wer￾den sich wie folgt entwickeln: • Der Bund erstattet die Kosten der Grundsicherung im Alter und Erwerbssicherung. Diese sind mit ei￾nem Anstieg von 15,7 Mio. € geplant. • Die Bundeserstattung für die Kosten der Unterkunft sind mit einem Anstieg um 18,1 Mio. € geplant. • Die Erstattungen vom Freistaat Bayern werden mit einem Anstieg von 2,9 Mio. € bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geplant. Diese werden in voller Höhe vom Freistaat Bayern übernommen werden. • Die Erstattungen vom Bezirk werden im Bereich der Hilfen zur Gesundheit (Teilbereich: überörtlicher Träger) um 2,9 Mio. € und im Bereich der Hilfen zur Erziehung um 1,1 Mio. € höher geplant. Plan Plan Ist (in T€) 2023 2022 2021 Bund -179.267 -145.394 -138.186 Land -50.787 -47.099 -79.753 Gemeinden und Gemeindeverbände -22.737 -21.439 -27.238 Bezirk (Sozialleistungen) -18.492 -13.865 -15.884 Zweckverbände und kommunale Sonderrechnungen -16.940 -16.557 -18.902 Eigenbetrieb NüSt -221 -234 -217 Eigenbetrieb ASN -972 -934 -711 Kommunalunternehmen Klinikum -2.865 -3.151 -5.777 Eigenbetrieb SUN -2.225 -2.141 -2.250 Eigenbetrieb NüBad -237 -250 -231 Eigenbetrieb FSN -16 -12 -15 Eigenbetrieb SÖR -2.884 -2.683 -2.821 Verwaltungskostenerstattungen (VKE) Eigenbetriebe -9.114 -9.114 -9.114 Private Unternehmen -13.082 -11.884 -12.371 Staatstheater Nürnberg -569 -576 -513 insgesamt -320.408 -275.333 -313.983 E.2.4 Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen 22 Die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten fällt im Jahr 2023 um 0,9 Mio. € oder 1,6 % höher aus als im Vorjahr. Dies korrespondiert mit den Abschreibungen - soweit die Investitionen mit Zuwendungen finanziert wur￾den. Die Aktivierten Eigenleistungen resultieren aus Bauin￾vestitionen und werden entsprechend der MIP-Planung in den Ergebnishaushalt übernommen. Plan Plan Ist (in T€) 2023 2022 2021 Auflösung Sonderposten -58.625 -57.691 -53.973 Sonstige ordentliche Erträge -53.480 -53.447 -79.494 davon: Ordnungsrechtliche Erträge (Bußgelder) -549 -523 -541 Verzugs- und Beitreibungsentgelte -2.026 -2.026 -2.942 Erträge aus der Gewährung von Bürgschaften, Gewährverträge usw. -621 -621 -543 Ausgleichszahlungen -1.200 -1.200 -3 Konzessionsabgabe -41.080 -41.080 -39.194 Aktivierte Bauzeitzinsen -350 -350 -503 Sonstiges -7.654 -7.647 -35.768 Aktivierte Eigenleistungen, Honorare -5.265 -5.815 -6.936 Bestandsveränderungen 0 0 -101 insgesamt -117.370 -116.953 -140.504 E.2.5 Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 23 Die Personal- und Versorgungsaufwendungen steigen insgesamt gesehen im Vergleich zu der Vorjahrespla￾nung um 26,4 Mio. € oder 3,6 % an. Von den Personal- und Versorgungsaufwendungen ent￾fallen im Haushaltsjahr 2023 646,1 Mio. € oder 84,8 % (Vorjahr 632,2 Mio. € oder 86,0 %) auf die Personalauf￾wendungen (= Aufwendungen für aktive Mitarbeiterin￾nen und Mitarbeiter) und 115,7 Mio. € oder 15,2 % (Vor￾jahr: 103,3 Mio. € oder 14,0 %) auf die Versorgungsauf￾wendungen (= Aufwendungen für Versorgungsempfän￾ger). Einzeln betrachtet entwickeln sich die Personal- und Versorgungsaufwendungen wie folgt: Plan Plan Ist (in T€) 2023 2022 2021 insgesamt 761.843 735.470 685.200 Personalaufwendungen Plan Plan Ist (in T€) 2023 2022 2021 Bezüge und Vergütungen 508.028 484.088 453.658 davon: Beamte (ohne Lehrkräfte) 92.871 91.064 88.201 Beamte-Lehrkräfte 90.510 86.660 85.520 Arbeitnehmer 316.908 298.689 274.862 Sonstige Vergütungen 7.739 7.675 5.075 Beiträge zu Versorgungskassen 22.411 21.924 21.138 Beiträge zur gesetzlichen Sozialver￾sicherung und pauschalierte Lohnsteuer 60.585 60.880 58.123 Beihilfen und Unterstützungsleistungen 9.600 9.400 11.435 Rückstellungen 45.514 55.918 46.411 davon: Sonstige Rückstellungen für Aktive -255 75 2.700 Zuführung/Auflösung Pensionsrückstellung 38.903 47.132 38.378 Zuführung/Auflösung Beihilferückstellung 6.866 8.711 5.333 insgesamt 646.138 632.210 590.765 E.2.6 Personal- und Versorgungsaufwendungen 24 Ausgehend vom Planwert 2022 ist bei den Personalauf￾wendungen im Jahr 2023 mit den folgenden Entwicklun￾gen zu rechnen: Lässt man die Rückstellungsbuchungen außer Betracht, so steigen die Personalaufwendungen im Jahr 2023 um 24,3 Mio. € oder 4,2 % gegenüber dem Vorjahresplan. Diese Steigerung ist neben den Auswirkungen aus den Stellenschaffungen 2022 und 2023 vor allem auf die Ta￾riferhöhungen bei den Beschäftigten und die Besol￾dungserhöhungen bei den Beamten zurückzuführen. Bei der Planung wurde mit einer Erhöhung von 3,6 % ge￾rechnet. Die Rückstellungszuführungen bzw. -auflösungen für die aktiven Beamtinnen und Beamten fallen nach den aktu￾ellen Berechnungen im Jahr 2023 insgesamt um 10,4 Mio. € oder 18,6 % geringer aus als in der Vorjah￾resplanung. Aufgrund von Unwägbarkeiten bei der Pla￾nung (wie zum Beispiel bei der Anzahl der Sterbefälle und der Ein- und Austritte von Beamten/innen bei der Stadt) sind die Planansätze dieser Rückstellungen im￾mer mit Unsicherheiten behaftet. Für das Haushaltsjahr 2023 werden die Versorgungsauf￾wendungen wie folgt geplant: Die Versorgungsaufwendungen steigen gegenüber dem Vorjahresplan um 12,5 Mio. € beziehungsweise 12,1 % auf 115,7 Mio. € an. Die Rückstellungen sind u.a. abhängig von den Steige￾rungsraten der Pensionen. Versorgungsaufwendungen Plan Plan Ist (in T€) 2023 2022 2021 Beamte (inklusive Lehrkräfte) 101.570 100.052 97.947 Arbeitnehmer 7.448 7.267 7.262 Beihilfen für Versorgungsempfänger 18.460 17.720 17.547 Neutralisation Versorgung und Beihilfen -126.640 -124.321 -122.036 Rückstellungen 114.867 102.542 93.715 davon: Zuführung/Auflösung Pensionsrückstellung 98.492 87.327 83.022 Zuführung/Auflösung Beihilferückstellung 16.375 15.215 10.693 insgesamt 115.705 103.260 94.435 25 Die Sachaufwendungen und Abschreibungen steigen im Vergleich zum Vorjahresplanwert insgesamt um 4,6 % oder 18,2 Mio. € auf 411,8 Mio. €. Für Strom, Gas und Wasser werden die Ansätze um 13,1 Mio. € angehoben. Dies ist überwiegend auf den er￾warteten Preisanstieg zurückzuführen. Die Aufwendungen für Gebäudeunterhalt und -technik sinken um 1,9 Mio. € oder 5,0 %. Diese Entwicklung ist überwiegend im Zusammenhang mit der Planung der Maßnahmen im mittelfristigen Investitionsplan (MIP) zu sehen. Die Aufwendungen für den Unterhalt sonstigen Grund￾vermögens sind um 2,9 Mio. € oder 33,7 % höher ge￾plant. Dies ist ebenso auf den MIP zurückzuführen, ins￾besondere die Sanierung des Volksfestplatzes. Die Aufwendungen im Sammelposten Gebäudereini￾gung erhöhen sich um 2,5 Mio. € oder 10,5 %. Dies ist vor allem mit höheren Aufwendungen für Gebäudereini￾gung (1,4 Mio. €) und Sicherheitsdienste zu begründen. Die Erstattungen an Dritte steigen um 2,9 Mio. € oder 1,9 %. Darin enthalten sind die Erstattungen an SÖR, welche um 2 Mio. € steigen. Zudem wird die Erstattung an SUN von 1,75 Mio. € nun hier ausgewiesen (früher Zuschuss). Eine Reduktion der Aufwendungen ergibt sich bei den Erstattungen an das Land für die Polizei, welche um 1,0 Mio. € niedriger veranschlagt werden können. Ein Großteil des in den Haushaltsberatungen am 17.11.2022 beschlossen Sparpaketes ist in 2023 mit - 3,2 Mio. € veranschlagt und gesammelt in der Position „Sonstiges“ enthalten. Daher ergibt sich in Summe ein negativer Wert. Plan Plan Ist (in T€) 2023 2022 2021 Sachaufwendungen 303.594 286.136 272.906 davon: Verbrauchsmittel und Gebrauchsgegenstände 12.309 12.493 12.647 Strom, Gas, Wasser/Abwasser 34.002 20.924 20.066 Gebäudeunterhalt und -technik 36.031 37.934 31.441 Unterhalt sonstiges Grundvermögen 11.595 8.671 5.963 Gebäudereinigung, Müll, Kanal usw. 26.532 24.018 23.334 Lehrmittel, Schülerbeförderung, Tagespflege 29.688 28.700 23.011 Erstattungen an Dritte 155.224 152.361 148.601 Sonstiges -1.535 1.287 15.913 Neutralisation Rückstellungen Sach-/Dienstleistl. -252 -252 -8.070 Abschreibungen 108.239 107.499 208.499 insgesamt 411.833 393.635 481.405 E.2.7 Sachaufwendungen und Abschreibungen 26 Die Transferaufwendungen werden in Sozialtransferauf￾wendungen (Transferaufwendungen Sozialbereich) und weitere Transferaufwendungen unterteilt. Inhaltlich kann die Bezirksumlage den Sozialtransferleistungen zuge￾rechnet werden, da die Aufgabenschwerpunkte des Be￾zirks ebenfalls im Sozialbereich liegen. Aufgrund der fi￾nanziellen Bedeutung wird die Bezirksumlage jedoch ei￾genständig ausgewiesen. Plan Plan Ist (in T€) 2023 2022 2021 Transferaufwendungen Sozialbereich (direkt) 601.933 527.886 503.668 davon: Zuschüsse an soziale Einrichtungen (gesetzlich/vertraglich - Art. 1/2) 165.956 157.609 157.743 Zuschüsse an soziale Einrichtungen (freiwillig - Art. 4/5) 20.236 19.504 17.522 Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter (SGB XII) 91.448 74.021 67.740 Hilfe zur Pflege (SGB XII) 2 2 9 Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 12.020 5.705 4.554 Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen 5.520 6.013 5.191 Familien- und Jugendhilfe 111.766 104.764 86.540 Asylbewerberleistung. (HLU und andere Hilfen) 39.129 36.551 48.098 Alg II, vor allem Kosten der Unterkunft (SGB II) 140.637 112.851 109.787 Bildungs- und Teilhabepaket 15.199 10.846 6.471 Sonstiges 20 20 13 Bezirksumlage 235.200 218.325 213.032 Weitere Transferaufwendungen 146.894 137.116 180.706 davon: Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustausgleiche) 93.077 85.061 73.991 Verlustausgleiche Eigenbetriebe und verbundene Unternehmen 12.017 13.455 64.126 Gewerbesteuerumlage 41.800 38.600 41.147 Zuführungen zu Rückstellungen 0 0 1.442 Neutralisation Rückstellungen (Transfera.) -1.511 -1.000 -6.710 insgesamt 982.516 882.327 890.696 Sozialtransferauf￾wendungen Sozialleistungen, Zu￾schüsse an soziale Einrichtungen Weitere Trans￾feraufwendungen Weitere Zuschüsse und Zuweisungen, Verlustausgleiche, Ge￾werbesteuerumlage, Krankenhausumlage Bezirksumlage E.2.8 Transferaufwendungen 27 Die Transferaufwendungen steigen insgesamt um 100,2 Mio. € oder 11,4 %. Mit einem Anteil von 42,9 % an den ordentlichen Aufwendungen sind die Trans￾feraufwendungen neben den Personal- und Versor￾gungsaufwendungen (Anteil von 33,3%) der größte Kos￾tenblock innerhalb der ordentlichen Aufwendungen. Transferaufwendungen Sozialbereich Die Sozialtransferaufwendungen umfassen die klassi￾schen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu tragen hat, wie beispielsweise die Kosten der Unterkunft im SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen. Hinzu kom￾men die Zuschüsse an soziale Einrichtungen, insbeson￾dere an die freien Träger der Kindertagesstätten. Diese Teilmenge der Transferaufwendungen repräsentiert mit einem Volumen von 601,9 Mio. € über ein Viertel der ge￾samten ordentlichen Aufwendungen. Gedanklich hinzu addieren sollte man an dieser Stelle noch die Bezirks￾umlage, die aufgrund der Aufgabenschwerpunkte des Bezirks im Wesentlichen ebenfalls aus Sozialausgaben besteht. Zusammen stellen diese Positionen mit insge￾samt 837,1 Mio. € circa 35,6 % der Gesamtaufwendun￾gen des Nürnberger Stadthaushalts dar. Die Planansätze im Sozialbereich beruhen auf der Fort￾schreibung der Ergebnisse 2021 unter der Berücksichti￾gung aktueller Prognosen und Erwartungen (zum Bei￾spiel Auswirkungen der Ukrainekrise). Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen (vertraglich/ge￾setzlich) steigen um 8,3 Mio. € auf 166 Mio. €. Hinter￾grund ist hier insbesondere der Betriebskostenzuschuss für die Kindertageseinrichtungen freier Träger. Der Posten „Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsiche￾rung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)“ wird aufgrund des Anstiegs bei der Anzahl Leistungsberech￾tigter aus der Ukraine sowie der Fallkosten um 17,4 Mio. € oder 23,5 % über dem Vorjahresansatz ge￾plant. Die Aufwendungen für Grundsicherung werden vollständig vom Bund erstattet. Die Hilfe zur Pflege ist vollständig auf den Bezirk über￾gegangen. Etwaige zeitversetzt noch abgerechnete „Nachläuferkosten“ werden vom überörtlichen Träger er￾stattet. Die „Hilfe zur Gesundheit (SGB XII)“ steigt um 6,3 Mio. € oder 110,7% aufgrund von erwarteten Gesundheitsleis￾tungen für Geflüchtete aus der Ukraine. In der Familien- und Jugendhilfe steigen die Aufwendun￾gen weiter an. Der Plan 2023 liegt um 7 Mio. € oder 6,7 % über dem Vorjahresplanwert. Gründe hierfür sind generell Kostensteigerungen sowie Fallzahlsteigerun￾gen in einzelnen Bereichen, insbesondere auch der Fluchtmigration. Für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden 39,1 Mio. € (Vorjahr 36,6 Mio. €) im Jahr 2023 eingeplant. Die Aufwendungen werden vollständig vom Freistaat erstattet. Die Kosten beim Arbeitslosengeld II (überwiegend der Unterkunft und Heizung) steigen im Vergleich zur Vor￾jahresplanung um 27,8 Mio. € auf 140,6 Mio. € an. Die höhere Anzahl an Leistungsberechtigten ist insbeson￾dere auf den Leistungsanspruch für Geflüchtete aus der Ukraine zurückzuführen. Im Planansatz berücksichtigt sind ebenso regelmäßige Kostensteigerungen für Miet￾kosten sowie in 2023 ein starker Anstieg der Heizkosten. Bezirksumlage Die Bezirksumlage wurde entsprechend dem aktuellen Kenntnisstand für 2023 mit 235,2 Mio. € geplant und ge￾genüber dem Vorjahr um 16,9 Mio. erhöht. Weitere Transferaufwendungen Die weiteren Transferaufwendungen mit 146,9 Mio. € oder 6,4 % der ordentlichen Aufwendungen beinhalten sonstige Ausgleichszahlungen. Dies sind zum Beispiel die Gewerbesteuerumlage, Verlustausgleiche an städti￾sche Töchter und Eigenbetriebe, weitere Zuschüsse auf￾grund gesetzlicher und sozialer Verpflichtungen, die al￾lerdings nicht den Sozialbereich betreffen, sowie Zuwei￾sungen an das Land. Die weiteren Transferaufwendun￾gen steigen im Vergleich zum Plan 2022 insgesamt um 9,8 Mio. € oder 7,1 %. Ursächlich sind bei den Zuschüs￾sen mit 6,6 Mio. € Maßnahmen im ÖPNV (Sozialticket, Innovationspaket, Semesterticket, Aussetzung Tarifer￾höhung). Auswirkungen des 49-Euro-Tickets sind darin aufgrund von Rechtsunsicherheit zum Planungszeit￾punkt noch nicht enthalten. Der Posten „Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Ver￾lustausgleiche)“ steigt um 8 Mio. € auf 93,1 Mio. € an. Er beinhaltet weitere Zuschüsse, die aus gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen entstehen, beispielsweise 28 an das Germanische Nationalmuseum oder die Nürnber￾ger Symphoniker. Die Kosten für das Sozialticket im ÖPNV sowie die Aussetzung der Tariferhöhungen, das Innovationspaket im VGN und das Schülerticket sind mit insgesamt 33,4 Mio. € veranschlagt (Vorjahr 26,8 Mio. €). Darüber hinaus sind freiwillige Zuschüsse mit einem Anstieg um 2,0 Mio. € für den Evangelischen Kirchentag 2023 in Nürnberg enthalten. Für Verlustausgleiche an die Eigenbetriebe NüBad, FSN, SUN sowie an die Städtischen Werke Nürnberg, die noris inklusion gGmbH wurden insgesamt um 1,4 Mio. € geringer geplant als im Vorjahr veranschlagt. Entsprechend der Gewerbesteuererträge wird auch die Gewerbesteuerumlage geplant und mit Mehraufwendun￾gen von 3,2 Mio. € veranschlagt. Neutralisation Rückstellungen (Transfera.) Der Posten „Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstel￾lungen“ wird seit dem Haushaltsplan 2019 differenziert unter den Sachaufwendungen, Transferaufwendungen und Sonstigen ordentlichen Aufwendungen ausgewie￾sen. Im Bereich der Transferaufwendungen werden überwiegend Verlustausgleiche an Eigenbetriebe und verbundenen Unternehmen aus im Vorjahr gebildeten Rückstellungen gezahlt. 29 Die Planwerte für die sonstigen ordentlichen Aufwen￾dungen steigen gegenüber dem Vorjahresansatz um 2,6 Mio. € oder 2,0 %. Der Sonstiger Personal- und Dienstaufwand enthält den Ausbau des Pandemielagers mit 0,7 Mio. €. Zudem sind darin die Wahlhelferentschädigungen für das Wahljahr 2023 mit 0,65 Mio. € enthalten. Bei den Betriebsmitteln konsumtiver MIP-Maßnahmen handelt es sich um nicht aktivierungsfähige Bestandteile von im MIP veranschlagter Investitionen (dort gesondert ausgewiesen). Hierfür ist im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um 1,7 Mio. € vorgesehen. Die Pflegekosten für Software steigen um 1,27 Mio. € an. Dies ist unter anderem auf Kostensteigerungen bei der Rechnungswesenssoftware SAP sowie dem Ausbau von Collaboration Tools zurückzuführen. In dem Posten „Sonstige“ sind im Jahr 2023 unter ande￾rem die folgenden größeren Aufwandspositionen enthal￾ten: • Portokosten: 2,4 Mio. €, • Drucksachen und Vordrucke: 1,6 Mio. €, • Mitgliedschaften: 1,3 Mio. €, • Veranstaltungen/Tagungen: 1,2 Mio. €, • Künstlerhonorare: 1,2 Mio. € und • Geldverkehrskosten: 1,0 Mio. €. Plan Plan Ist (in T€) 2023 2022 2021 Sonstiger Personal- und Dienstaufwand 7.497 6.217 5.839 Entschädigung für Mitglieder des Stadtrats 2.497 2.448 2.339 Betriebsmittel (konsumtive MIP-Maßnahme) 21.219 22.934 17.237 Miet- und Pachtaufwand Immobilien, Erbbauzins 28.875 28.638 30.972 Mieten/Pachten/Leasing bewegliche Sachen 3.714 4.029 3.844 Mietaufwand für Heime und Pensionen 1.750 1.750 1.477 Kosten für Sachverständige und Gutachten 5.213 4.679 4.647 Nutzungsentgelte, Pflege Software, Lizenzen 12.227 11.029 8.475 Vergütungen für Leistungen Dritter 18.609 18.372 66.555 Versicherungsbeiträge (inklusive KUV) 7.141 7.207 6.923 Aufwendungen aus Ausgleichszahlungen 0 0 0 Sonstige 25.121 23.968 129.838 Neutralisation Rückstellungen (Sonst. Aufw.) 0 0 -45.969 insgesamt 133.863 131.271 232.177 E.2.9 Sonstige ordentliche Aufwendungen 30 Das Finanzergebnis fällt mit 21 Mio. € im Plan 2023 um 1,3 Mio. € schlechter aus als im Vorjahresplan. Veränderungen ergeben sich aus den Gewerbesteuer￾nachzahlungen und -erstattungen. Aufgrund des Be￾schlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 08.07.2021 zur Verfassungswidrigkeit bei der Ver￾zinsung von Steuernachforderungen und Steuererstat￾tungen (§ 233a i.V.m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO) sinkt die Ertragserwartung aus Nachverzinsung deutlich um 2,5 Mio. €. Im selben Umfang wird ebenso mit niedrige￾ren zu leistenden Erstattungszinsen für Gewerbesteuer￾rückzahlungen geplant (2,5 Mio. €). Aufgrund des in den vergangenen Jahren niedrigen Zinsniveaus können die Zinsaufwendungen für beste￾hende Investitionskredite auf niedrigem Niveau geplant werden. Allerdings führen die hohen Investitionssum￾men mit höherer Fremdfinanzierung und aktuell steigen￾den Zinsen künftig zu einem steigenden Zinsaufwand. Die Entwicklung der Zinsaufwendungen seit ihrem Hö￾hepunkt im Jahr 2005 mit 63,3 Mio. € (inklusive der Er￾stattungszinsen Gewerbesteuer) zeigt weiterhin noch eine deutliche Entlastung. Dennoch bleiben die Zinsaufwendungen eine Risikopo￾sition im städtischen Haushalt, sollte das Zinsniveau weiter deutlich steigen. Plan Plan Ist (in T€) 2023 2022 2021 Finanzerträge -5.987 -9.164 -24.518 davon: Zinserträge -849 -921 -1.621 Erträge Gewinnanteile aus Beteiligungen -2.438 -3.043 -549 Verzinsung Gewerbe-/Umsatzsteuer § 233a AO -2.500 -5.000 -22.236 Stundungszinsen und andere Finanzerträge -200 -200 -112 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 26.964 28.811 28.500 davon: Zinsaufwendungen Investitionskredite 24.261 23.612 21.538 Erstattungszinsen (Gewerbesteuer) 2.500 5.000 6.590 Sonstige Zinsaufwendungen 203 199 372 insgesamt 20.977 19.647 3.982 E.2.10 Finanzergebnis (Finanzerträge und Zinsaufwendungen) 31

Download ↓