E.2 Ertragslage
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Zur Beurteilung der Ertragslage wird auf das ordentliche Ergebnis abgestellt. Dieses errechnet sich aus
den ordentlichen Erträgen:
• Steuererträge,
• Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und
sonstige Transfererträge,
• Erträge aus Leistungsentgelten,
• Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen,
• Erträge aus der Auflösung Sonderposten,
sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
den ordentlichen Aufwendungen:
• Personal- und Versorgungsaufwendungen,
• Sachaufwendungen und Abschreibungen,
• Transferaufwendungen,
• Sonstige ordentliche Aufwendungen
und den Finanzerträgen und -aufwendungen
(= Finanzergebnis).
Die genannten Erträge und Aufwendungen fallen im
Rahmen der gewöhnlichen Geschäfts- beziehungsweise
Verwaltungstätigkeit an. Sie sind planbar und meist regelmäßig wiederkehrend. Außerordentliche Erträge und
Aufwendungen, die unregelmäßig anfallen und/oder periodenfremd sind, bleiben außer Betracht. Einer Analyse
insbesondere der ordentlichen Erträge und Aufwendungen kommt besondere Bedeutung zu, da bei einer Gegenüberstellung beider Zahlen die Leistungsfähigkeit einer Kommune in Bezug auf die Deckungsfähigkeit ihrer
Aufwendungen aus den Erträgen beurteilt werden kann.
Für das Haushaltsjahr 2023 wird das folgende ordentliche Ergebnis geplant (Anmerkung: Aufgrund der hohen
Aggregationsebene der Zahlen entstehen Rundungsdifferenzen, die nicht korrigiert werden):
Das Ergebnis des Haushaltsplans 2023 steht wie im Jahr
2021 und 2022 weiterhin unter dem Einfluss der Auswirkungen der Corona-Pandemie. Zudem machen es die
Ukraine-Krise und die hohe Inflation schwer, ein ausgeglichenes Ergebnis zu erreichen. Im ordentlichen Ergebnis wird deshalb einen Fehlbetrag in Höhe von
20,4 Mio. € ausgewiesen. Wegen außerordentlicher Erträge (periodenfremde Erstattungsleistungen für das
städtische Impfzentrum) schließt das geplante Jahresergebnis 2023 jedoch mit einem Überschuss in Höhe von
23,57 Mio. € ab.
Im Vergleich zur Vorjahresplanung steigen die ordentlichen Erträge um 137,5 Mio. € oder 6,4 %. Die ordentlichen Aufwendungen nehmen dagegen um 147,4 Mio. €
oder 6,9 % zu. Als Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit errechnet sich ein Überschuss in Höhe von
0,5 Mio. €. Das Finanzergebnis liegt etwas über dem Niveau der Vorjahresplanung bei einem Fehlbetrag in
Höhe von circa 21,0 Mio. €.
In der nachfolgenden Grafik wird die Entwicklung der ordentlichen Erträge und Aufwendungen seit der Einführung der Doppik im Jahr 2005 dargestellt:
Plan Plan Ist
(in T€) 2023 2022 2021
Ordentliche Erträge -2.290.593 -2.153.098 -2.281.620
+ Ordentliche Aufwendungen 2.290.055 2.142.703 2.289.478
= Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit -538 -10.395 7.858
+ Finanzergebnis 20.977 19.647 3.982
= ordentliches Ergebnis 20.439 9.252 11.840
E.2 Ertragslage
16
Über den Zeitraum 2005 bis 2023 hinweg lagen - mit
Ausnahme der Jahre 2010, 2014 und 2021 - die ordentlichen Erträge über den ordentlichen Aufwendungen, mit
der Folge, dass sich jeweils ein positiver Aufwandsdeckungsgrad über 100 % errechnet. Einhergehend mit
der Corona-Pandemie knickte die Ertragskurve ab dem
Jahr 2020 ein. Dieser Effekt ist auch weiterhin im Haushaltsjahr 2023 deutlich sichtbar.
Die Grafik zeigt im Jahr 2010 den Sondereffekt „Sondervermögen Klinikum“. Das Verhältnis zwischen ordentlichen Erträgen und Aufwendungen ergibt dadurch einen
rechnerischen Aufwanddeckungsgrad von 93,8 %. Da in
dieser Betrachtung jedoch nur die ordentlichen Erträge
und Aufwendungen betrachtet werden, bei der Auflösung des Sondervermögens jedoch ordentliche und außerordentliche Positionen betroffen waren, ist an dieser
Stelle ein direkter Vergleich mit den Werten der anderen
Jahre nicht möglich.
In den folgenden Ausführungen werden zur Beurteilung
der Ertragslage die Ertrags- und Aufwandsposten aus
dem ordentlichen Ergebnis einer näheren Betrachtung
unterzogen.
17
Die Ansätze der Steuererträge basieren im Wesentlichen auf den Ergebnissen der Steuerschätzungen vom
November 2022 und der aktuellen Entwicklung der Steuern in Nürnberg. Das Risiko bei allen Steuerertragsarten
ist und bleibt die konjunkturelle Entwicklung in der Eurozone und Deutschland, die maßgeblich durch die
Corona-Pandemie, der Ukraine-Krise und der sehr hohen Inflation geprägt ist.
Die Steuererträge nehmen gegenüber der Vorjahresplanung um 6,2 % oder 66,1 Mio. € zu.
Die Gewerbesteuer ist mit geplanten 558 Mio. € oder einem Anteil von 49,4 % an den Steuererträgen mit Abstand die wichtigste Steuerertragsquelle. Der Ansatz für
2023 wurde aufgrund der Steuerschätzung und den aktuellen Entwicklungen gegenüber dem Vorjahresplanwert um 43 Mio. € angehoben. Der Gewerbesteueransatz ist trotz sorgfältiger Planung dennoch immer mit besonderen Risiken im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung behaftet.
Der „Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer“ wurde
auf der Grundlage der Steuerschätzung mit 358,2 Mio. €
angesetzt. Dieser steigt gegenüber der Vorjahresplanung um 18,2 Mio. € oder 5,3 %.
Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer steigt in 2023
im Vergleich zum Vorjahr um 2,9 Mio. € auf 84,4 Mio. €.
Der Grundsteuer B Hebesatz wurde zuletzt im Jahr 2018
von 535 % um 20 Prozentpunkte auf 555 % erhöht.
Die Hundesteuer wurde an die letzten Rechnungsergebnisse angepasst.
Auf der folgenden Seite findet sich eine grafische Darstellung der Entwicklung der Steuererträge seit 1999.
Die erste Tabelle zeigt die Entwicklung der absoluten
Werte in den einzelnen Steuerarten. Bei einer Indexierung der Werte mit dem Basisjahr 1999 zeigen sich deutliche Unterschiede. Danach sind die Steuern insgesamt
um 96,1 % gestiegen. Obgleich sie von der absoluten
Höhe für Nürnberg eher nachgeordnete Bedeutung hat,
ist die Umsatzsteuer, gemessen am Index, am stärksten
gestiegen. Dies ist auch auf Sondereffekte zurück zu
führen.
Plan Plan Ist
(in T€) 2023 2022 2021
Grundsteuer A -290 -290 -291
Grundsteuer B -124.870 -122.900 -122.704
Gewerbesteuer -558.000 -515.000 -552.215
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer -358.159 -340.000 -331.560
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer -84.400 -81.500 -94.452
Hundesteuer -2.000 -2.000 -2.068
Zweitwohnungssteuer -900 -800 -1.041
insgesamt -1.128.619 -1.062.490 -1.104.331
E.2.1 Steuererträge
18
19
Die Planungen der Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und der sonstigen Transfererträge liegen mit
588,8 Mio. € um 3,7 % oder 20,8 Mio. € über der Vorjahresplanung.
Die Steigerung geht überwiegend auf die Schlüsselzuweisungen zurück.
Die Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) beinhalten
den Landesanteil an den Betriebskostenzuschüssen für
Kitas und steigen entsprechend.
Die übrigen Ansätze bewegen sich im Rahmen der planmäßigen Fortschreibung.
Plan Plan Ist
(in T€) 2023 2022 2021
Zuweisungen und Zuschüsse -581.968 -561.186 -606.753
davon:
Schlüsselzuweisungen vom Land -252.500 -245.934 -234.302
Zuweisung zum Verwaltungsaufwand -18.812 -18.993 -19.098
Zuweisungen Land Grunderwerbssteuer -43.000 -40.000 -43.122
Einkommensteuerersatz
(Familienleistungsausgleich) -27.649 -23.500 -23.220
Zuweisungen Land -28.037 -28.586 -57.365
Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) -92.111 -87.273 -88.324
Zuweisung für Schulbetrieb/Beförderung -100.731 -97.960 -108.649
Sonstige Zuweisungen, Zuschüsse und Spenden -19.128 -18.940 -32.673
Sonstige Transfererträge -6.814 -6.879 -7.767
davon:
Leistungen von Sozialleistungsträgern außerhalb
von Einrichtungen -1.403 -1.312 -1.337
Sonstige Ersatzleistungen
außerhalb von Einrichtungen -227 -216 -703
Kostenbeiträge, Aufwendungsersatz und
Kostenersatz in Einrichtungen -2.152 -2.610 -2.815
Leistungen von Sozialleistungsträgern in
Einrichtungen -924 -889 -861
Sonstige -2.108 -1.852 -2.051
insgesamt -588.782 -568.065 -614.520
E.2.2 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen
und sonstige Transfererträge
20
Die Leistungsentgelte unterscheidet man in öffentlichrechtlich und privatrechtlich erhobene Entgelte.
Insgesamt steigen die Leistungsentgelte der Stadt Nürnberg um 5,2 Mio. € gegenüber dem Plan 2022 auf
135,4 Mio. € an. Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte steigen um 3,3 Mio. € (+ 3,8 %) und die privatrechtlichen Leistungsentgelte um 1,8 Mio. € (+ 4,2 %).
Die Verwaltungsgebühren im Bereich der Kfz-Zulassung
werden wegen der zurückgegangenen Anzahl an Neuund in Folge der Gebrauchtwagenzulassungen um
0,7 Mio. € niedriger geplant.
Die weiteren Ansätze bewegen sich im Rahmen der
planmäßigen Fortschreibung.
Plan Plan Ist
(in T€) 2023 2022 2021
Öffentlich-rechtliche -90.733 -87.391 -72.148
davon:
Verwaltungsgebühren -19.609 -20.014 -19.878
Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzung -29.466 -27.986 -20.081
Bestattungsgebühren -3.431 -3.170 -3.183
Wohn- und Verpflegungsgebühren -9.774 -9.429 -8.238
Eintrittsgelder -11.421 -10.683 -6.913
Sonstige -17.032 -16.109 -13.855
Privatrechtliche -44.681 -42.866 -36.134
davon:
Erträge aus Verkauf -3.703 -3.330 -3.541
Miet-/Pachterträge -18.896 -18.366 -15.606
Erbbauzinsen -2.955 -2.947 -2.998
Ersatzleistungen -2.589 -2.273 -1.991
Eintrittsgelder -1.423 -1.378 -348
Teilnehmerbeträge -4.827 -4.872 -2.314
Sonstige -10.288 -9.700 -9.336
insgesamt -135.414 -130.257 -108.282
E.2.3 Erträge aus Leistungsentgelten
21
Mit einem Planwert von 320,4 Mio. € liegen die Erträge
aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen in der Planung 2023 um 45,1 Mio. € oder 16,4 % über den Ansätzen der Vorjahresplanung. Die wichtigsten Größen werden sich wie folgt entwickeln:
• Der Bund erstattet die Kosten der Grundsicherung
im Alter und Erwerbssicherung. Diese sind mit einem Anstieg von 15,7 Mio. € geplant.
• Die Bundeserstattung für die Kosten der Unterkunft
sind mit einem Anstieg um 18,1 Mio. € geplant.
• Die Erstattungen vom Freistaat Bayern werden mit
einem Anstieg von 2,9 Mio. € bei den Leistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geplant.
Diese werden in voller Höhe vom Freistaat Bayern
übernommen werden.
• Die Erstattungen vom Bezirk werden im Bereich der
Hilfen zur Gesundheit (Teilbereich: überörtlicher
Träger) um 2,9 Mio. € und im Bereich der Hilfen zur
Erziehung um 1,1 Mio. € höher geplant.
Plan Plan Ist
(in T€) 2023 2022 2021
Bund -179.267 -145.394 -138.186
Land -50.787 -47.099 -79.753
Gemeinden und Gemeindeverbände -22.737 -21.439 -27.238
Bezirk (Sozialleistungen) -18.492 -13.865 -15.884
Zweckverbände und
kommunale Sonderrechnungen -16.940 -16.557 -18.902
Eigenbetrieb NüSt -221 -234 -217
Eigenbetrieb ASN -972 -934 -711
Kommunalunternehmen Klinikum -2.865 -3.151 -5.777
Eigenbetrieb SUN -2.225 -2.141 -2.250
Eigenbetrieb NüBad -237 -250 -231
Eigenbetrieb FSN -16 -12 -15
Eigenbetrieb SÖR -2.884 -2.683 -2.821
Verwaltungskostenerstattungen (VKE)
Eigenbetriebe
-9.114 -9.114 -9.114
Private Unternehmen -13.082 -11.884 -12.371
Staatstheater Nürnberg -569 -576 -513
insgesamt -320.408 -275.333 -313.983
E.2.4 Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen
22
Die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten fällt
im Jahr 2023 um 0,9 Mio. € oder 1,6 % höher aus als im
Vorjahr. Dies korrespondiert mit den Abschreibungen -
soweit die Investitionen mit Zuwendungen finanziert wurden.
Die Aktivierten Eigenleistungen resultieren aus Bauinvestitionen und werden entsprechend der MIP-Planung
in den Ergebnishaushalt übernommen.
Plan Plan Ist
(in T€) 2023 2022 2021
Auflösung Sonderposten -58.625 -57.691 -53.973
Sonstige ordentliche Erträge -53.480 -53.447 -79.494
davon:
Ordnungsrechtliche Erträge (Bußgelder) -549 -523 -541
Verzugs- und Beitreibungsentgelte -2.026 -2.026 -2.942
Erträge aus der Gewährung von Bürgschaften,
Gewährverträge usw. -621 -621 -543
Ausgleichszahlungen -1.200 -1.200 -3
Konzessionsabgabe -41.080 -41.080 -39.194
Aktivierte Bauzeitzinsen -350 -350 -503
Sonstiges -7.654 -7.647 -35.768
Aktivierte Eigenleistungen, Honorare -5.265 -5.815 -6.936
Bestandsveränderungen 0 0 -101
insgesamt -117.370 -116.953 -140.504
E.2.5 Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche
Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
23
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen steigen
insgesamt gesehen im Vergleich zu der Vorjahresplanung um 26,4 Mio. € oder 3,6 % an.
Von den Personal- und Versorgungsaufwendungen entfallen im Haushaltsjahr 2023 646,1 Mio. € oder 84,8 %
(Vorjahr 632,2 Mio. € oder 86,0 %) auf die Personalaufwendungen (= Aufwendungen für aktive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) und 115,7 Mio. € oder 15,2 % (Vorjahr: 103,3 Mio. € oder 14,0 %) auf die Versorgungsaufwendungen (= Aufwendungen für Versorgungsempfänger).
Einzeln betrachtet entwickeln sich die Personal- und
Versorgungsaufwendungen wie folgt:
Plan Plan Ist
(in T€) 2023 2022 2021
insgesamt 761.843 735.470 685.200
Personalaufwendungen Plan Plan Ist
(in T€) 2023 2022 2021
Bezüge und Vergütungen 508.028 484.088 453.658
davon:
Beamte (ohne Lehrkräfte) 92.871 91.064 88.201
Beamte-Lehrkräfte 90.510 86.660 85.520
Arbeitnehmer 316.908 298.689 274.862
Sonstige Vergütungen 7.739 7.675 5.075
Beiträge zu Versorgungskassen 22.411 21.924 21.138
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und pauschalierte Lohnsteuer
60.585 60.880 58.123
Beihilfen und Unterstützungsleistungen 9.600 9.400 11.435
Rückstellungen 45.514 55.918 46.411
davon:
Sonstige Rückstellungen für Aktive -255 75 2.700
Zuführung/Auflösung Pensionsrückstellung 38.903 47.132 38.378
Zuführung/Auflösung Beihilferückstellung 6.866 8.711 5.333
insgesamt 646.138 632.210 590.765
E.2.6 Personal- und Versorgungsaufwendungen
24
Ausgehend vom Planwert 2022 ist bei den Personalaufwendungen im Jahr 2023 mit den folgenden Entwicklungen zu rechnen:
Lässt man die Rückstellungsbuchungen außer Betracht,
so steigen die Personalaufwendungen im Jahr 2023 um
24,3 Mio. € oder 4,2 % gegenüber dem Vorjahresplan.
Diese Steigerung ist neben den Auswirkungen aus den
Stellenschaffungen 2022 und 2023 vor allem auf die Tariferhöhungen bei den Beschäftigten und die Besoldungserhöhungen bei den Beamten zurückzuführen. Bei
der Planung wurde mit einer Erhöhung von 3,6 % gerechnet.
Die Rückstellungszuführungen bzw. -auflösungen für die
aktiven Beamtinnen und Beamten fallen nach den aktuellen Berechnungen im Jahr 2023 insgesamt um
10,4 Mio. € oder 18,6 % geringer aus als in der Vorjahresplanung. Aufgrund von Unwägbarkeiten bei der Planung (wie zum Beispiel bei der Anzahl der Sterbefälle
und der Ein- und Austritte von Beamten/innen bei der
Stadt) sind die Planansätze dieser Rückstellungen immer mit Unsicherheiten behaftet.
Für das Haushaltsjahr 2023 werden die Versorgungsaufwendungen wie folgt geplant:
Die Versorgungsaufwendungen steigen gegenüber dem
Vorjahresplan um 12,5 Mio. € beziehungsweise 12,1 %
auf 115,7 Mio. € an.
Die Rückstellungen sind u.a. abhängig von den Steigerungsraten der Pensionen.
Versorgungsaufwendungen Plan Plan Ist
(in T€) 2023 2022 2021
Beamte (inklusive Lehrkräfte) 101.570 100.052 97.947
Arbeitnehmer 7.448 7.267 7.262
Beihilfen für Versorgungsempfänger 18.460 17.720 17.547
Neutralisation Versorgung und Beihilfen -126.640 -124.321 -122.036
Rückstellungen 114.867 102.542 93.715
davon:
Zuführung/Auflösung Pensionsrückstellung 98.492 87.327 83.022
Zuführung/Auflösung Beihilferückstellung 16.375 15.215 10.693
insgesamt 115.705 103.260 94.435
25
Die Sachaufwendungen und Abschreibungen steigen im
Vergleich zum Vorjahresplanwert insgesamt um 4,6 %
oder 18,2 Mio. € auf 411,8 Mio. €.
Für Strom, Gas und Wasser werden die Ansätze um
13,1 Mio. € angehoben. Dies ist überwiegend auf den erwarteten Preisanstieg zurückzuführen.
Die Aufwendungen für Gebäudeunterhalt und -technik
sinken um 1,9 Mio. € oder 5,0 %. Diese Entwicklung ist
überwiegend im Zusammenhang mit der Planung der
Maßnahmen im mittelfristigen Investitionsplan (MIP) zu
sehen.
Die Aufwendungen für den Unterhalt sonstigen Grundvermögens sind um 2,9 Mio. € oder 33,7 % höher geplant. Dies ist ebenso auf den MIP zurückzuführen, insbesondere die Sanierung des Volksfestplatzes.
Die Aufwendungen im Sammelposten Gebäudereinigung erhöhen sich um 2,5 Mio. € oder 10,5 %. Dies ist
vor allem mit höheren Aufwendungen für Gebäudereinigung (1,4 Mio. €) und Sicherheitsdienste zu begründen.
Die Erstattungen an Dritte steigen um 2,9 Mio. € oder
1,9 %. Darin enthalten sind die Erstattungen an SÖR,
welche um 2 Mio. € steigen. Zudem wird die Erstattung
an SUN von 1,75 Mio. € nun hier ausgewiesen (früher
Zuschuss). Eine Reduktion der Aufwendungen ergibt
sich bei den Erstattungen an das Land für die Polizei,
welche um 1,0 Mio. € niedriger veranschlagt werden
können.
Ein Großteil des in den Haushaltsberatungen am
17.11.2022 beschlossen Sparpaketes ist in 2023 mit -
3,2 Mio. € veranschlagt und gesammelt in der Position
„Sonstiges“ enthalten. Daher ergibt sich in Summe ein
negativer Wert.
Plan Plan Ist
(in T€) 2023 2022 2021
Sachaufwendungen 303.594 286.136 272.906
davon:
Verbrauchsmittel und Gebrauchsgegenstände 12.309 12.493 12.647
Strom, Gas, Wasser/Abwasser 34.002 20.924 20.066
Gebäudeunterhalt und -technik 36.031 37.934 31.441
Unterhalt sonstiges Grundvermögen 11.595 8.671 5.963
Gebäudereinigung, Müll, Kanal usw. 26.532 24.018 23.334
Lehrmittel, Schülerbeförderung, Tagespflege 29.688 28.700 23.011
Erstattungen an Dritte 155.224 152.361 148.601
Sonstiges -1.535 1.287 15.913
Neutralisation Rückstellungen Sach-/Dienstleistl. -252 -252 -8.070
Abschreibungen 108.239 107.499 208.499
insgesamt 411.833 393.635 481.405
E.2.7 Sachaufwendungen und Abschreibungen
26
Die Transferaufwendungen werden in Sozialtransferaufwendungen (Transferaufwendungen Sozialbereich) und
weitere Transferaufwendungen unterteilt. Inhaltlich kann
die Bezirksumlage den Sozialtransferleistungen zugerechnet werden, da die Aufgabenschwerpunkte des Bezirks ebenfalls im Sozialbereich liegen. Aufgrund der finanziellen Bedeutung wird die Bezirksumlage jedoch eigenständig ausgewiesen.
Plan Plan Ist
(in T€) 2023 2022 2021
Transferaufwendungen Sozialbereich
(direkt) 601.933 527.886 503.668
davon:
Zuschüsse an soziale Einrichtungen
(gesetzlich/vertraglich - Art. 1/2) 165.956 157.609 157.743
Zuschüsse an soziale Einrichtungen
(freiwillig - Art. 4/5) 20.236 19.504 17.522
Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter
(SGB XII) 91.448 74.021 67.740
Hilfe zur Pflege (SGB XII) 2 2 9
Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 12.020 5.705 4.554
Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen 5.520 6.013 5.191
Familien- und Jugendhilfe 111.766 104.764 86.540
Asylbewerberleistung. (HLU und andere Hilfen) 39.129 36.551 48.098
Alg II, vor allem Kosten der Unterkunft (SGB II) 140.637 112.851 109.787
Bildungs- und Teilhabepaket 15.199 10.846 6.471
Sonstiges 20 20 13
Bezirksumlage 235.200 218.325 213.032
Weitere Transferaufwendungen 146.894 137.116 180.706
davon:
Zuweisungen und Zuschüsse
(ohne Verlustausgleiche) 93.077 85.061 73.991
Verlustausgleiche Eigenbetriebe und
verbundene Unternehmen 12.017 13.455 64.126
Gewerbesteuerumlage 41.800 38.600 41.147
Zuführungen zu Rückstellungen 0 0 1.442
Neutralisation Rückstellungen (Transfera.) -1.511 -1.000 -6.710
insgesamt 982.516 882.327 890.696
Sozialtransferaufwendungen
Sozialleistungen, Zuschüsse an soziale
Einrichtungen
Weitere Transferaufwendungen
Weitere Zuschüsse
und Zuweisungen,
Verlustausgleiche, Gewerbesteuerumlage,
Krankenhausumlage
Bezirksumlage
E.2.8 Transferaufwendungen
27
Die Transferaufwendungen steigen insgesamt um
100,2 Mio. € oder 11,4 %. Mit einem Anteil von 42,9 %
an den ordentlichen Aufwendungen sind die Transferaufwendungen neben den Personal- und Versorgungsaufwendungen (Anteil von 33,3%) der größte Kostenblock innerhalb der ordentlichen Aufwendungen.
Transferaufwendungen Sozialbereich
Die Sozialtransferaufwendungen umfassen die klassischen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu tragen
hat, wie beispielsweise die Kosten der Unterkunft im
SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen. Hinzu kommen die Zuschüsse an soziale Einrichtungen, insbesondere an die freien Träger der Kindertagesstätten. Diese
Teilmenge der Transferaufwendungen repräsentiert mit
einem Volumen von 601,9 Mio. € über ein Viertel der gesamten ordentlichen Aufwendungen. Gedanklich hinzu
addieren sollte man an dieser Stelle noch die Bezirksumlage, die aufgrund der Aufgabenschwerpunkte des
Bezirks im Wesentlichen ebenfalls aus Sozialausgaben
besteht. Zusammen stellen diese Positionen mit insgesamt 837,1 Mio. € circa 35,6 % der Gesamtaufwendungen des Nürnberger Stadthaushalts dar.
Die Planansätze im Sozialbereich beruhen auf der Fortschreibung der Ergebnisse 2021 unter der Berücksichtigung aktueller Prognosen und Erwartungen (zum Beispiel Auswirkungen der Ukrainekrise).
Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen (vertraglich/gesetzlich) steigen um 8,3 Mio. € auf 166 Mio. €. Hintergrund ist hier insbesondere der Betriebskostenzuschuss
für die Kindertageseinrichtungen freier Träger.
Der Posten „Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)“ wird
aufgrund des Anstiegs bei der Anzahl Leistungsberechtigter aus der Ukraine sowie der Fallkosten um
17,4 Mio. € oder 23,5 % über dem Vorjahresansatz geplant. Die Aufwendungen für Grundsicherung werden
vollständig vom Bund erstattet.
Die Hilfe zur Pflege ist vollständig auf den Bezirk übergegangen. Etwaige zeitversetzt noch abgerechnete
„Nachläuferkosten“ werden vom überörtlichen Träger erstattet.
Die „Hilfe zur Gesundheit (SGB XII)“ steigt um 6,3 Mio. €
oder 110,7% aufgrund von erwarteten Gesundheitsleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine.
In der Familien- und Jugendhilfe steigen die Aufwendungen weiter an. Der Plan 2023 liegt um 7 Mio. € oder
6,7 % über dem Vorjahresplanwert. Gründe hierfür sind
generell Kostensteigerungen sowie Fallzahlsteigerungen in einzelnen Bereichen, insbesondere auch der
Fluchtmigration.
Für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
werden 39,1 Mio. € (Vorjahr 36,6 Mio. €) im Jahr 2023
eingeplant. Die Aufwendungen werden vollständig vom
Freistaat erstattet.
Die Kosten beim Arbeitslosengeld II (überwiegend der
Unterkunft und Heizung) steigen im Vergleich zur Vorjahresplanung um 27,8 Mio. € auf 140,6 Mio. € an. Die
höhere Anzahl an Leistungsberechtigten ist insbesondere auf den Leistungsanspruch für Geflüchtete aus der
Ukraine zurückzuführen. Im Planansatz berücksichtigt
sind ebenso regelmäßige Kostensteigerungen für Mietkosten sowie in 2023 ein starker Anstieg der Heizkosten.
Bezirksumlage
Die Bezirksumlage wurde entsprechend dem aktuellen
Kenntnisstand für 2023 mit 235,2 Mio. € geplant und gegenüber dem Vorjahr um 16,9 Mio. erhöht.
Weitere Transferaufwendungen
Die weiteren Transferaufwendungen mit 146,9 Mio. €
oder 6,4 % der ordentlichen Aufwendungen beinhalten
sonstige Ausgleichszahlungen. Dies sind zum Beispiel
die Gewerbesteuerumlage, Verlustausgleiche an städtische Töchter und Eigenbetriebe, weitere Zuschüsse aufgrund gesetzlicher und sozialer Verpflichtungen, die allerdings nicht den Sozialbereich betreffen, sowie Zuweisungen an das Land. Die weiteren Transferaufwendungen steigen im Vergleich zum Plan 2022 insgesamt um
9,8 Mio. € oder 7,1 %. Ursächlich sind bei den Zuschüssen mit 6,6 Mio. € Maßnahmen im ÖPNV (Sozialticket,
Innovationspaket, Semesterticket, Aussetzung Tariferhöhung). Auswirkungen des 49-Euro-Tickets sind darin
aufgrund von Rechtsunsicherheit zum Planungszeitpunkt noch nicht enthalten.
Der Posten „Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustausgleiche)“ steigt um 8 Mio. € auf 93,1 Mio. € an. Er
beinhaltet weitere Zuschüsse, die aus gesetzlichen oder
vertraglichen Verpflichtungen entstehen, beispielsweise
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an das Germanische Nationalmuseum oder die Nürnberger Symphoniker. Die Kosten für das Sozialticket im
ÖPNV sowie die Aussetzung der Tariferhöhungen, das
Innovationspaket im VGN und das Schülerticket sind mit
insgesamt 33,4 Mio. € veranschlagt (Vorjahr
26,8 Mio. €). Darüber hinaus sind freiwillige Zuschüsse
mit einem Anstieg um 2,0 Mio. € für den Evangelischen
Kirchentag 2023 in Nürnberg enthalten.
Für Verlustausgleiche an die Eigenbetriebe NüBad,
FSN, SUN sowie an die Städtischen Werke Nürnberg,
die noris inklusion gGmbH wurden insgesamt um
1,4 Mio. € geringer geplant als im Vorjahr veranschlagt.
Entsprechend der Gewerbesteuererträge wird auch die
Gewerbesteuerumlage geplant und mit Mehraufwendungen von 3,2 Mio. € veranschlagt.
Neutralisation Rückstellungen (Transfera.)
Der Posten „Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstellungen“ wird seit dem Haushaltsplan 2019 differenziert
unter den Sachaufwendungen, Transferaufwendungen
und Sonstigen ordentlichen Aufwendungen ausgewiesen. Im Bereich der Transferaufwendungen werden
überwiegend Verlustausgleiche an Eigenbetriebe und
verbundenen Unternehmen aus im Vorjahr gebildeten
Rückstellungen gezahlt.
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Die Planwerte für die sonstigen ordentlichen Aufwendungen steigen gegenüber dem Vorjahresansatz um
2,6 Mio. € oder 2,0 %.
Der Sonstiger Personal- und Dienstaufwand enthält den
Ausbau des Pandemielagers mit 0,7 Mio. €. Zudem sind
darin die Wahlhelferentschädigungen für das Wahljahr
2023 mit 0,65 Mio. € enthalten.
Bei den Betriebsmitteln konsumtiver MIP-Maßnahmen
handelt es sich um nicht aktivierungsfähige Bestandteile
von im MIP veranschlagter Investitionen (dort gesondert
ausgewiesen). Hierfür ist im Vergleich zum Vorjahr ein
Anstieg um 1,7 Mio. € vorgesehen.
Die Pflegekosten für Software steigen um 1,27 Mio. €
an. Dies ist unter anderem auf Kostensteigerungen bei
der Rechnungswesenssoftware SAP sowie dem Ausbau
von Collaboration Tools zurückzuführen.
In dem Posten „Sonstige“ sind im Jahr 2023 unter anderem die folgenden größeren Aufwandspositionen enthalten:
• Portokosten: 2,4 Mio. €,
• Drucksachen und Vordrucke: 1,6 Mio. €,
• Mitgliedschaften: 1,3 Mio. €,
• Veranstaltungen/Tagungen: 1,2 Mio. €,
• Künstlerhonorare: 1,2 Mio. € und
• Geldverkehrskosten: 1,0 Mio. €.
Plan Plan Ist
(in T€) 2023 2022 2021
Sonstiger Personal- und Dienstaufwand 7.497 6.217 5.839
Entschädigung für Mitglieder des Stadtrats 2.497 2.448 2.339
Betriebsmittel (konsumtive MIP-Maßnahme) 21.219 22.934 17.237
Miet- und Pachtaufwand Immobilien,
Erbbauzins
28.875 28.638 30.972
Mieten/Pachten/Leasing bewegliche Sachen 3.714 4.029 3.844
Mietaufwand für Heime und Pensionen 1.750 1.750 1.477
Kosten für Sachverständige und Gutachten 5.213 4.679 4.647
Nutzungsentgelte, Pflege Software, Lizenzen 12.227 11.029 8.475
Vergütungen für Leistungen Dritter 18.609 18.372 66.555
Versicherungsbeiträge (inklusive KUV) 7.141 7.207 6.923
Aufwendungen aus Ausgleichszahlungen 0 0 0
Sonstige 25.121 23.968 129.838
Neutralisation Rückstellungen (Sonst. Aufw.) 0 0 -45.969
insgesamt 133.863 131.271 232.177
E.2.9 Sonstige ordentliche Aufwendungen
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Das Finanzergebnis fällt mit 21 Mio. € im Plan 2023 um
1,3 Mio. € schlechter aus als im Vorjahresplan.
Veränderungen ergeben sich aus den Gewerbesteuernachzahlungen und -erstattungen. Aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG)
vom 08.07.2021 zur Verfassungswidrigkeit bei der Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen (§ 233a i.V.m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO) sinkt die
Ertragserwartung aus Nachverzinsung deutlich um
2,5 Mio. €. Im selben Umfang wird ebenso mit niedrigeren zu leistenden Erstattungszinsen für Gewerbesteuerrückzahlungen geplant (2,5 Mio. €).
Aufgrund des in den vergangenen Jahren niedrigen
Zinsniveaus können die Zinsaufwendungen für bestehende Investitionskredite auf niedrigem Niveau geplant
werden. Allerdings führen die hohen Investitionssummen mit höherer Fremdfinanzierung und aktuell steigenden Zinsen künftig zu einem steigenden Zinsaufwand.
Die Entwicklung der Zinsaufwendungen seit ihrem Höhepunkt im Jahr 2005 mit 63,3 Mio. € (inklusive der Erstattungszinsen Gewerbesteuer) zeigt weiterhin noch
eine deutliche Entlastung.
Dennoch bleiben die Zinsaufwendungen eine Risikoposition im städtischen Haushalt, sollte das Zinsniveau
weiter deutlich steigen.
Plan Plan Ist
(in T€) 2023 2022 2021
Finanzerträge -5.987 -9.164 -24.518
davon:
Zinserträge -849 -921 -1.621
Erträge Gewinnanteile aus Beteiligungen -2.438 -3.043 -549
Verzinsung Gewerbe-/Umsatzsteuer § 233a AO -2.500 -5.000 -22.236
Stundungszinsen und andere Finanzerträge -200 -200 -112
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 26.964 28.811 28.500
davon:
Zinsaufwendungen Investitionskredite 24.261 23.612 21.538
Erstattungszinsen (Gewerbesteuer) 2.500 5.000 6.590
Sonstige Zinsaufwendungen 203 199 372
insgesamt 20.977 19.647 3.982
E.2.10 Finanzergebnis (Finanzerträge und Zinsaufwendungen)
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