HaushaltssperreBeta

← Eckdaten Haushalt 2023

E.1 Rücklagen und Rückstellungen

Haushalt 2023 · Seiten 13–15 · Seiten 13–15 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

Rücklagen Nach § 23 KommHV-Doppik bestehen die Rücklagen aus • der Allgemeinen Rücklage (Nettoposition), • nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwen￾dungen und • aus Überschüssen des Ergebnishaushaltes (Ergebnisrücklage). Die Rücklagen werden auf der Passivseite der Bilanz un￾ter dem Posten „Eigenkapital“ gesondert ausgewiesen. Der Begriff der Rücklagen im Bereich der kommunalen Doppik ist vom früheren kameralen Rücklagenbegriff zu unterscheiden. Unter kameralen Rücklagen versteht man Geldbestände, die zur künftigen Verwendung zu￾rückgelegt und verwaltet werden. Im Sinne der kommu￾nalen Doppik sind Geldbestände aber Vermögen, das auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen wird. Gemäß § 24 KommHV Doppik soll der Ergebnishaushalt ausgeglichen sein. Ein etwaiger Jahresfehlbetrag soll durch die Verrechnung mit der Ergebnisrücklage unver￾züglich ausgeglichen werden. Der Ergebnisrücklage kommt daher eine besondere Be￾deutung zu, da der Haushalt weiterhin als ausgeglichen gilt, wenn Rücklagen aus den Vorjahren zur Deckung des Defizits herangezogen werden können. Die Ergebnisrücklage (nach Ergebnisverwendung) zum 31.12.2021 nimmt aufgrund des Jahresüberschusses 2021 auf 242,6 Mio. € zu. Unter Zugrundelegung der ge￾planten Jahresfehlbeträge 2022 und 2023 wird die Er￾gebnisrücklage (nach Ergebnisverwendung) zum 31.12.2023 auf 263,8 Mio. € ansteigen. In der nachfolgenden Grafik sind die Ergebnisrücklagen den Jahresergebnissen gegenübergestellt: Rückstellungen Im Gegensatz zur Kameralistik werden in der kommuna￾len Doppik dem kaufmännischen Vorsichtsprinzip fol￾gend für ungewisse Verbindlichkeiten und bestimmte Aufwendungen Rückstellungen gebildet. Rückstellun￾gen haben die Aufgabe, die am Bilanzstichtag bestehen￾den Zahlungsverpflichtungen vollständig zu erfassen. In der folgenden Übersicht wird der voraussichtliche Stand der Rücklagen und Rückstellungen zum 31.12.2023 ausführlich dargestellt. E.1 Rücklagen und Rückstellungen 13 1. Basiskapital (Allgemeine Rücklage) 665.278.406 665.278.406 0 665.278.406 2. Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage 993.351 993.351 -57.440 935.911 3. Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen 21.110.736 21.110.736 0 21.110.736 4. Weitere Positionen des Basiskapitals der nichtrechtsfähigen Stiftungen 11.157.026 11.319.294 148.708 11.468.002 5. Ergebnisrücklage 242.555.817 235.860.372 27.962.892 263.823.264 6. Kapitalerhaltungsrücklage nrf. Stiftungen/Rücklage Kostendecker 2.079.251 2.079.251 0 2.079.251 7. Ergebnisvortrag (bilanzierende Einheiten) -13.704.803 -16.443.242 -4.546.474 -20.989.716 Summe = Eigenkapital 929.469.786 920.198.170 23.507.686 943.705.856 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1.657.894.450 1.690.678.165 32.386.054 1.723.064.219 1.1. für Pensionsverpflichtungen 1.413.633.369 1.440.041.082 27.780.139 1.467.821.220 Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte 228.758.545 242.965.558 9.787.606 252.753.164 Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte Lehrkräfte 182.157.680 184.057.680 -1.900.000 182.157.680 Rückstellung Anwartschaften städt. Versorgung Arbeitnehmer 463.465 338.465 -134.967 203.498 Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte 452.518.083 457.378.783 9.745.700 467.124.483 Rückstellung Erstattungen Beamte BayBeamtVG 41.021.226 39.783.226 -1.238.000 38.545.226 Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte Lehrkräfte 456.532.602 467.267.702 15.689.300 482.957.002 Rückstellung Versorgungsempfänger ehem. Arbeitnehmer 46.533.768 42.706.668 -4.064.500 38.642.168 Pensionsrückst. für Erstattungen wegen ehem. Arbeitnehmer 5.648.000 5.543.000 -105.000 5.438.000 1.2. für Verpflichtungen aus Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen, Beihilfen 244.261.081 250.637.084 4.605.915 255.242.999 Rückstellung für Altersteilzeit Beamte 2.145.624 2.135.624 -95.000 2.040.624 Rückstellung für Altersteilzeit Beamte Lehrkräfte 1.915.288 1.900.288 -135.000 1.765.288 Rückstellung für Altersteilzeit Arbeitnehmer 5.880.386 5.980.386 -25.000 5.955.386 Rückstellung für Beihilfen Beamte 41.134.126 42.448.927 -56.885 42.392.042 Rückstellung für Beihilfen Beamte Lehrkräfte 31.251.773 30.767.574 -1.192.500 29.575.074 Veränderungen im Haushaltsjahr +/- 2) Stand zum 31.12.2023 € Arten der Rückstellungen Stand zum 31.12.2021 Stand zum 31.12.2022 1) € Rücklagen- und Rückstellungsübersicht der Haushaltsplanung - voraussichtlicher Stand der Rücklagen und Rückstellungen Arten der Rücklagen Stand zum 31.12.2021 Stand zum 31.12.2022 Veränderungen im Haushaltsjahr +/- € € € Stand zum 31.12.2023 € € € 14 Rückstellungen Beihilfen Versorgungsempfänger Beamte 81.123.777 84.584.977 3.377.800 87.962.777 Rückstellungen Beihilfen Versorgungsempfänger Lehrer 78.088.350 80.272.550 2.937.500 83.210.050 Rückstellungen für Beihilfen Arbeitnehmer 23.961 18.761 -5.170 13.591 Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Arbeitnehmer 2.405.796 2.235.996 -199.830 2.036.166 Rückstellungen für Beihilfen Erstattungen Rentner 292.000 292.000 0 292.000 2. Rückstellungen für Altlasten 5.498.500 5.246.500 -252.000 4.994.500 3. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 14.996.000 14.996.000 0 14.996.000 4. Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen 2.276.406 2.313.906 -473.500 3) 1.840.406 5. Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährverträgen und anhängigen Verfahren 2.305.763 2.305.763 0 2.305.763 6. Sonstige Rückstellungen 279.683.143 279.763.745 143.400 279.907.145 Urlaubsrückstellungen 10.992.134 10.992.134 0 10.992.134 Rückstellungen für Verlustausgleiche von verbundenen Unternehmen 4.577.000 4.577.000 0 4.577.000 Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 159.147 159.147 0 159.147 Rückstellungen für nicht ausgereichte Leistungsentgelte/-bezüge 62.899 0 4) 0 0 Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. I Satz 2 KommHV-Doppik 263.891.963 264.035.463 143.400 5) 264.178.863 Summe aller Rückstellungen 1.962.654.262 1.995.304.079 31.803.954 2.027.108.032 Veränderungen im Haushaltsjahr +/- 2) 5) Es handelt sich hierbei um den Unterschiedsbetrag 2023 bei Endfälligkeit von Wertpapieren der nichtrechtsfähigen Stiftungen sowie um die jährliche Zuführung zur Prüfungskostenrückstellung der überörtlichen Rechnungsprüfung. 4) Die in 2021 nicht ausgeschütteten Leistungsentgelte/-bezüge sind im Folgejahr (2022) an die Beschäftigten auszuschütten. 1) Die Bestände ergeben sich aus der Fortschreibung des Endstands 31.12.2021 mit den Planzahlen des Haushaltsjahres 2022. Sofern der Endbestand 2022 nicht vom Endbestand 2021 abweicht, ist keine ergebniswirksame Veränderung in 2022 eingeplant worden. In der Fortschreibung der Bestände der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen wurden auch voraussichtliche Ruhestandsversetzungen (Umschichtung zwischen den Beständen der aktiven Beschäftigten und der Versorgungsempfänger) berücksichtigt. 2) Es handelt sich um die im Haushalt 2023 geplanten, ergebniswirksamen Veränderungen. Zudem sind auch die Verschiebungen bei den Pensions- und Beihilfeverpflichtungen auf Grund der voraussichtlichen Ruhestandsversetzungen im Jahr 2023 enthalten. Arten der Rückstellungen (Fortsetzung) Stand zum 31.12.2023 € € € € 3) Rückstellungsbildung für eventuell anfallende Betriebssteuern bei den Betrieben gewerblicher Art der Friedhofsverwaltung (37.500 €) sowie Auflösung der Bezirksumlagerückstellung in 2023 (0,511 Mio. €, gebildet im Jahresabschluss 2021). . Stand zum 31.12.2021 Stand zum 31.12.2022 1) 15

Download ↓