E.1 Rücklagen und Rückstellungen
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Rücklagen
Nach § 23 KommHV-Doppik bestehen die Rücklagen
aus
• der Allgemeinen Rücklage (Nettoposition),
• nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen und
• aus Überschüssen des Ergebnishaushaltes
(Ergebnisrücklage).
Die Rücklagen werden auf der Passivseite der Bilanz unter dem Posten „Eigenkapital“ gesondert ausgewiesen.
Der Begriff der Rücklagen im Bereich der kommunalen
Doppik ist vom früheren kameralen Rücklagenbegriff zu
unterscheiden. Unter kameralen Rücklagen versteht
man Geldbestände, die zur künftigen Verwendung zurückgelegt und verwaltet werden. Im Sinne der kommunalen Doppik sind Geldbestände aber Vermögen, das
auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen wird.
Gemäß § 24 KommHV Doppik soll der Ergebnishaushalt
ausgeglichen sein. Ein etwaiger Jahresfehlbetrag soll
durch die Verrechnung mit der Ergebnisrücklage unverzüglich ausgeglichen werden.
Der Ergebnisrücklage kommt daher eine besondere Bedeutung zu, da der Haushalt weiterhin als ausgeglichen
gilt, wenn Rücklagen aus den Vorjahren zur Deckung
des Defizits herangezogen werden können.
Die Ergebnisrücklage (nach Ergebnisverwendung) zum
31.12.2021 nimmt aufgrund des Jahresüberschusses
2021 auf 242,6 Mio. € zu. Unter Zugrundelegung der geplanten Jahresfehlbeträge 2022 und 2023 wird die Ergebnisrücklage (nach Ergebnisverwendung) zum
31.12.2023 auf 263,8 Mio. € ansteigen.
In der nachfolgenden Grafik sind die Ergebnisrücklagen
den Jahresergebnissen gegenübergestellt:
Rückstellungen
Im Gegensatz zur Kameralistik werden in der kommunalen Doppik dem kaufmännischen Vorsichtsprinzip folgend für ungewisse Verbindlichkeiten und bestimmte
Aufwendungen Rückstellungen gebildet. Rückstellungen haben die Aufgabe, die am Bilanzstichtag bestehenden Zahlungsverpflichtungen vollständig zu erfassen.
In der folgenden Übersicht wird der voraussichtliche
Stand der Rücklagen und Rückstellungen zum
31.12.2023 ausführlich dargestellt.
E.1 Rücklagen und Rückstellungen
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1. Basiskapital (Allgemeine Rücklage) 665.278.406 665.278.406 0 665.278.406
2. Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage 993.351 993.351 -57.440 935.911
3. Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen 21.110.736 21.110.736 0 21.110.736
4. Weitere Positionen des Basiskapitals der nichtrechtsfähigen Stiftungen 11.157.026 11.319.294 148.708 11.468.002
5. Ergebnisrücklage 242.555.817 235.860.372 27.962.892 263.823.264
6. Kapitalerhaltungsrücklage nrf. Stiftungen/Rücklage Kostendecker 2.079.251 2.079.251 0 2.079.251
7. Ergebnisvortrag (bilanzierende Einheiten) -13.704.803 -16.443.242 -4.546.474 -20.989.716
Summe = Eigenkapital 929.469.786 920.198.170 23.507.686 943.705.856
1. Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen 1.657.894.450 1.690.678.165 32.386.054 1.723.064.219
1.1. für Pensionsverpflichtungen 1.413.633.369 1.440.041.082 27.780.139 1.467.821.220
Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte 228.758.545 242.965.558 9.787.606 252.753.164
Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte Lehrkräfte 182.157.680 184.057.680 -1.900.000 182.157.680
Rückstellung Anwartschaften städt. Versorgung Arbeitnehmer 463.465 338.465 -134.967 203.498
Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte 452.518.083 457.378.783 9.745.700 467.124.483
Rückstellung Erstattungen Beamte BayBeamtVG 41.021.226 39.783.226 -1.238.000 38.545.226
Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte Lehrkräfte 456.532.602 467.267.702 15.689.300 482.957.002
Rückstellung Versorgungsempfänger ehem. Arbeitnehmer 46.533.768 42.706.668 -4.064.500 38.642.168
Pensionsrückst. für Erstattungen wegen ehem. Arbeitnehmer 5.648.000 5.543.000 -105.000 5.438.000
1.2. für Verpflichtungen aus Altersteilzeit und
ähnliche Maßnahmen, Beihilfen 244.261.081 250.637.084 4.605.915 255.242.999
Rückstellung für Altersteilzeit Beamte 2.145.624 2.135.624 -95.000 2.040.624
Rückstellung für Altersteilzeit Beamte Lehrkräfte 1.915.288 1.900.288 -135.000 1.765.288
Rückstellung für Altersteilzeit Arbeitnehmer 5.880.386 5.980.386 -25.000 5.955.386
Rückstellung für Beihilfen Beamte 41.134.126 42.448.927 -56.885 42.392.042
Rückstellung für Beihilfen Beamte Lehrkräfte 31.251.773 30.767.574 -1.192.500 29.575.074
Veränderungen im
Haushaltsjahr
+/- 2)
Stand zum
31.12.2023
€
Arten der Rückstellungen
Stand zum
31.12.2021
Stand zum
31.12.2022 1)
€
Rücklagen- und Rückstellungsübersicht der Haushaltsplanung -
voraussichtlicher Stand der Rücklagen und Rückstellungen
Arten der Rücklagen
Stand zum
31.12.2021
Stand zum
31.12.2022
Veränderungen im
Haushaltsjahr
+/-
€ € €
Stand zum
31.12.2023
€ € €
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Rückstellungen Beihilfen Versorgungsempfänger Beamte 81.123.777 84.584.977 3.377.800 87.962.777
Rückstellungen Beihilfen Versorgungsempfänger Lehrer 78.088.350 80.272.550 2.937.500 83.210.050
Rückstellungen für Beihilfen Arbeitnehmer 23.961 18.761 -5.170 13.591
Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Arbeitnehmer 2.405.796 2.235.996 -199.830 2.036.166
Rückstellungen für Beihilfen Erstattungen Rentner 292.000 292.000 0 292.000
2. Rückstellungen für Altlasten 5.498.500 5.246.500 -252.000 4.994.500
3. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 14.996.000 14.996.000 0 14.996.000
4. Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs
und von Steuerschuldverhältnissen 2.276.406 2.313.906 -473.500 3) 1.840.406
5. Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus
Bürgschaften, Gewährverträgen und anhängigen
Verfahren
2.305.763 2.305.763 0 2.305.763
6. Sonstige Rückstellungen 279.683.143 279.763.745 143.400 279.907.145
Urlaubsrückstellungen 10.992.134 10.992.134 0 10.992.134
Rückstellungen für Verlustausgleiche von verbundenen Unternehmen 4.577.000 4.577.000 0 4.577.000
Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 159.147 159.147 0 159.147
Rückstellungen für nicht ausgereichte Leistungsentgelte/-bezüge 62.899 0 4) 0 0
Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. I Satz 2 KommHV-Doppik 263.891.963 264.035.463 143.400 5) 264.178.863
Summe aller Rückstellungen 1.962.654.262 1.995.304.079 31.803.954 2.027.108.032
Veränderungen im
Haushaltsjahr
+/- 2)
5) Es handelt sich hierbei um den Unterschiedsbetrag 2023 bei Endfälligkeit von Wertpapieren der nichtrechtsfähigen Stiftungen sowie um die jährliche Zuführung zur
Prüfungskostenrückstellung der überörtlichen Rechnungsprüfung.
4) Die in 2021 nicht ausgeschütteten Leistungsentgelte/-bezüge sind im Folgejahr (2022) an die Beschäftigten auszuschütten.
1) Die Bestände ergeben sich aus der Fortschreibung des Endstands 31.12.2021 mit den Planzahlen des Haushaltsjahres 2022. Sofern der Endbestand 2022 nicht vom Endbestand 2021
abweicht, ist keine ergebniswirksame Veränderung in 2022 eingeplant worden. In der Fortschreibung der Bestände der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen wurden auch
voraussichtliche Ruhestandsversetzungen (Umschichtung zwischen den Beständen der aktiven Beschäftigten und der Versorgungsempfänger) berücksichtigt.
2) Es handelt sich um die im Haushalt 2023 geplanten, ergebniswirksamen Veränderungen. Zudem sind auch die Verschiebungen bei den Pensions- und Beihilfeverpflichtungen auf
Grund der voraussichtlichen Ruhestandsversetzungen im Jahr 2023 enthalten.
Arten der Rückstellungen (Fortsetzung)
Stand zum
31.12.2023
€ € € €
3) Rückstellungsbildung für eventuell anfallende Betriebssteuern bei den Betrieben gewerblicher Art der Friedhofsverwaltung (37.500 €) sowie Auflösung der Bezirksumlagerückstellung
in 2023 (0,511 Mio. €, gebildet im Jahresabschluss 2021). .
Stand zum
31.12.2021
Stand zum
31.12.2022 1)
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