F.5.10 Finanzergebnis (Finanzerträge und Zinsaufwendungen)
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F.5.10 Finanzergebnis (Finanzerträge und Zinsaufwendungen)
Das Finanzergebnis fällt mit 21 Mio. € im Plan 2023 um
1,3 Mio. € schlechter aus als im Vorjahresplan.
Veränderungen ergeben sich aus den Gewerbesteuernachzahlungen und -erstattungen. Aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG)
vom 08.07.2021 zur Verfassungswidrigkeit bei der Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen (§ 233a i.V.m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO) sinkt die
Ertragserwartung aus Nachverzinsung deutlich um
2,5 Mio. €. Im selben Umfang wird ebenso mit niedrigeren zu leistenden Erstattungszinsen für Gewerbesteuerrückzahlungen geplant (2,5 Mio. €).
Aufgrund des in den vergangenen Jahren niedrigen
Zinsniveaus können die Zinsaufwendungen für bestehende Investitionskredite auf niedrigem Niveau geplant
werden. Allerdings führen die hohen Investitionssummen mit höherer Fremdfinanzierung und aktuell steigenden Zinsen künftig zu einem steigenden Zinsaufwand.
Die Entwicklung der Zinsaufwendungen seit ihrem Höhepunkt im Jahr 2005 mit 63,3 Mio. € (inklusive der Erstattungszinsen Gewerbesteuer) zeigt weiterhin noch
eine deutliche Entlastung.
Dennoch bleiben die Zinsaufwendungen eine Risikoposition im städtischen Haushalt, sollte das Zinsniveau
weiter deutlich steigen.
Plan Plan Ist
(in T€) 2023 2022 2021
Finanzerträge -5.987 -9.164 -24.518
davon:
Zinserträge -849 -921 -1.621
Erträge Gewinnanteile aus Beteiligungen -2.438 -3.043 -549
Verzinsung Gewerbe-/Umsatzsteuer § 233a AO -2.500 -5.000 -22.236
Stundungszinsen und andere Finanzerträge -200 -200 -112
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 26.964 28.811 28.500
davon:
Zinsaufwendungen Investitionskredite 24.261 23.612 21.538
Erstattungszinsen (Gewerbesteuer) 2.500 5.000 6.590
Sonstige Zinsaufwendungen 203 199 372
insgesamt 20.977 19.647 3.982
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