F.5.8 Transferaufwendungen
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F.5.8 Transferaufwendungen
Die Transferaufwendungen werden in Sozialtransferaufwendungen (Transferaufwendungen Sozialbereich) und
weitere Transferaufwendungen unterteilt. Inhaltlich kann
die Bezirksumlage den Sozialtransferleistungen zugerechnet werden, da die Aufgabenschwerpunkte des Bezirks ebenfalls im Sozialbereich liegen. Aufgrund der finanziellen Bedeutung wird die Bezirksumlage jedoch eigenständig ausgewiesen.
Plan Plan Ist
(in T€) 2023 2022 2021
Transferaufwendungen Sozialbereich
(direkt) 601.933 527.886 503.668
davon:
Zuschüsse an soziale Einrichtungen
(gesetzlich/vertraglich - Art. 1/2) 165.956 157.609 157.743
Zuschüsse an soziale Einrichtungen
(freiwillig - Art. 4/5) 20.236 19.504 17.522
Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter
(SGB XII) 91.448 74.021 67.740
Hilfe zur Pflege (SGB XII) 2 2 9
Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 12.020 5.705 4.554
Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen 5.520 6.013 5.191
Familien- und Jugendhilfe 111.766 104.764 86.540
Asylbewerberleistung. (HLU und andere Hilfen) 39.129 36.551 48.098
Alg II, vor allem Kosten der Unterkunft (SGB II) 140.637 112.851 109.787
Bildungs- und Teilhabepaket 15.199 10.846 6.471
Sonstiges 20 20 13
Bezirksumlage 235.200 218.325 213.032
Weitere Transferaufwendungen 146.894 137.116 180.706
davon:
Zuweisungen und Zuschüsse
(ohne Verlustausgleiche) 93.077 85.061 73.991
Verlustausgleiche Eigenbetriebe und
verbundene Unternehmen 12.017 13.455 64.126
Gewerbesteuerumlage 41.800 38.600 41.147
Zuführungen zu Rückstellungen 0 0 1.442
Neutralisation Rückstellungen (Transfera.) -1.511 -1.000 -6.710
insgesamt 982.516 882.327 890.696
Sozialtransferaufwendungen
Sozialleistungen, Zuschüsse an soziale
Einrichtungen
Weitere Transferaufwendungen
Weitere Zuschüsse
und Zuweisungen,
Verlustausgleiche, Gewerbesteuerumlage,
Krankenhausumlage
Bezirksumlage
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Die Transferaufwendungen steigen insgesamt um
100,2 Mio. € oder 11,4 %. Mit einem Anteil von 42,9 %
an den ordentlichen Aufwendungen sind die Transferaufwendungen neben den Personal- und Versorgungsaufwendungen (Anteil von 33,3%) der größte Kostenblock innerhalb der ordentlichen Aufwendungen.
Transferaufwendungen Sozialbereich
Die Sozialtransferaufwendungen umfassen die klassischen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu tragen
hat, wie beispielsweise die Kosten der Unterkunft im
SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen. Hinzu kommen die Zuschüsse an soziale Einrichtungen, insbesondere an die freien Träger der Kindertagesstätten. Diese
Teilmenge der Transferaufwendungen repräsentiert mit
einem Volumen von 601,9 Mio. € über ein Viertel der gesamten ordentlichen Aufwendungen. Gedanklich hinzu
addieren sollte man an dieser Stelle noch die Bezirksumlage, die aufgrund der Aufgabenschwerpunkte des
Bezirks im Wesentlichen ebenfalls aus Sozialausgaben
besteht. Zusammen stellen diese Positionen mit insgesamt 837,1 Mio. € circa 35,6 % der Gesamtaufwendungen des Nürnberger Stadthaushalts dar.
Die Planansätze im Sozialbereich beruhen auf der Fortschreibung der Ergebnisse 2021 unter der Berücksichtigung aktueller Prognosen und Erwartungen (zum Beispiel Auswirkungen der Ukrainekrise).
Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen (vertraglich/gesetzlich) steigen um 8,3 Mio. € auf 166 Mio. €. Hintergrund ist hier insbesondere der Betriebskostenzuschuss
für die Kindertageseinrichtungen freier Träger.
Der Posten „Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)“ wird
aufgrund des Anstiegs bei der Anzahl Leistungsberechtigter aus der Ukraine sowie der Fallkosten um
17,4 Mio. € oder 23,5 % über dem Vorjahresansatz geplant. Die Aufwendungen für Grundsicherung werden
vollständig vom Bund erstattet.
Die Hilfe zur Pflege ist vollständig auf den Bezirk übergegangen. Etwaige zeitversetzt noch abgerechnete
„Nachläuferkosten“ werden vom überörtlichen Träger erstattet.
Die „Hilfe zur Gesundheit (SGB XII)“ steigt um 6,3 Mio. €
oder 110,7% aufgrund von erwarteten Gesundheitsleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine.
In der Familien- und Jugendhilfe steigen die Aufwendungen weiter an. Der Plan 2023 liegt um 7 Mio. € oder
6,7 % über dem Vorjahresplanwert. Gründe hierfür sind
generell Kostensteigerungen sowie Fallzahlsteigerungen in einzelnen Bereichen, insbesondere auch der
Fluchtmigration.
Für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
werden 39,1 Mio. € (Vorjahr 36,6 Mio. €) im Jahr 2023
eingeplant. Die Aufwendungen werden vollständig vom
Freistaat erstattet.
Die Kosten beim Arbeitslosengeld II (überwiegend der
Unterkunft und Heizung) steigen im Vergleich zur Vorjahresplanung um 27,8 Mio. € auf 140,6 Mio. € an. Die
höhere Anzahl an Leistungsberechtigten ist insbesondere auf den Leistungsanspruch für Geflüchtete aus der
Ukraine zurückzuführen. Im Planansatz berücksichtigt
sind ebenso regelmäßige Kostensteigerungen für Mietkosten sowie in 2023 ein starker Anstieg der Heizkosten.
Bezirksumlage
Die Bezirksumlage wurde entsprechend dem aktuellen
Kenntnisstand für 2023 mit 235,2 Mio. € geplant und gegenüber dem Vorjahr um 16,9 Mio. erhöht.
Weitere Transferaufwendungen
Die weiteren Transferaufwendungen mit 146,9 Mio. €
oder 6,4 % der ordentlichen Aufwendungen beinhalten
sonstige Ausgleichszahlungen. Dies sind zum Beispiel
die Gewerbesteuerumlage, Verlustausgleiche an städtische Töchter und Eigenbetriebe, weitere Zuschüsse aufgrund gesetzlicher und sozialer Verpflichtungen, die allerdings nicht den Sozialbereich betreffen, sowie Zuweisungen an das Land. Die weiteren Transferaufwendungen steigen im Vergleich zum Plan 2022 insgesamt um
9,8 Mio. € oder 7,1 %. Ursächlich sind bei den Zuschüssen mit 6,6 Mio. € Maßnahmen im ÖPNV (Sozialticket,
Innovationspaket, Semesterticket, Aussetzung Tariferhöhung). Auswirkungen des 49-Euro-Tickets sind darin
aufgrund von Rechtsunsicherheit zum Planungszeitpunkt noch nicht enthalten.
Der Posten „Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustausgleiche)“ steigt um 8 Mio. € auf 93,1 Mio. € an. Er
beinhaltet weitere Zuschüsse, die aus gesetzlichen oder
vertraglichen Verpflichtungen entstehen, beispielsweise
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an das Germanische Nationalmuseum oder die Nürnberger Symphoniker. Die Kosten für das Sozialticket im
ÖPNV sowie die Aussetzung der Tariferhöhungen, das
Innovationspaket im VGN und das Schülerticket sind mit
insgesamt 33,4 Mio. € veranschlagt (Vorjahr
26,8 Mio. €). Darüber hinaus sind freiwillige Zuschüsse
mit einem Anstieg um 2,0 Mio. € für den Evangelischen
Kirchentag 2023 in Nürnberg enthalten.
Für Verlustausgleiche an die Eigenbetriebe NüBad,
FSN, SUN sowie an die Städtischen Werke Nürnberg,
die noris inklusion gGmbH wurden insgesamt um
1,4 Mio. € geringer geplant als im Vorjahr veranschlagt.
Entsprechend der Gewerbesteuererträge wird auch die
Gewerbesteuerumlage geplant und mit Mehraufwendungen von 3,2 Mio. € veranschlagt.
Neutralisation Rückstellungen (Transfera.)
Der Posten „Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstellungen“ wird seit dem Haushaltsplan 2019 differenziert
unter den Sachaufwendungen, Transferaufwendungen
und Sonstigen ordentlichen Aufwendungen ausgewiesen. Im Bereich der Transferaufwendungen werden
überwiegend Verlustausgleiche an Eigenbetriebe und
verbundenen Unternehmen aus im Vorjahr gebildeten
Rückstellungen gezahlt.
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