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F.5.8 Transferaufwendungen

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F.5.8 Transferaufwendungen Die Transferaufwendungen werden in Sozialtransferauf￾wendungen (Transferaufwendungen Sozialbereich) und weitere Transferaufwendungen unterteilt. Inhaltlich kann die Bezirksumlage den Sozialtransferleistungen zuge￾rechnet werden, da die Aufgabenschwerpunkte des Be￾zirks ebenfalls im Sozialbereich liegen. Aufgrund der fi￾nanziellen Bedeutung wird die Bezirksumlage jedoch ei￾genständig ausgewiesen. Plan Plan Ist (in T€) 2023 2022 2021 Transferaufwendungen Sozialbereich (direkt) 601.933 527.886 503.668 davon: Zuschüsse an soziale Einrichtungen (gesetzlich/vertraglich - Art. 1/2) 165.956 157.609 157.743 Zuschüsse an soziale Einrichtungen (freiwillig - Art. 4/5) 20.236 19.504 17.522 Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter (SGB XII) 91.448 74.021 67.740 Hilfe zur Pflege (SGB XII) 2 2 9 Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 12.020 5.705 4.554 Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen 5.520 6.013 5.191 Familien- und Jugendhilfe 111.766 104.764 86.540 Asylbewerberleistung. (HLU und andere Hilfen) 39.129 36.551 48.098 Alg II, vor allem Kosten der Unterkunft (SGB II) 140.637 112.851 109.787 Bildungs- und Teilhabepaket 15.199 10.846 6.471 Sonstiges 20 20 13 Bezirksumlage 235.200 218.325 213.032 Weitere Transferaufwendungen 146.894 137.116 180.706 davon: Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustausgleiche) 93.077 85.061 73.991 Verlustausgleiche Eigenbetriebe und verbundene Unternehmen 12.017 13.455 64.126 Gewerbesteuerumlage 41.800 38.600 41.147 Zuführungen zu Rückstellungen 0 0 1.442 Neutralisation Rückstellungen (Transfera.) -1.511 -1.000 -6.710 insgesamt 982.516 882.327 890.696 Sozialtransferauf￾wendungen Sozialleistungen, Zu￾schüsse an soziale Einrichtungen Weitere Trans￾feraufwendungen Weitere Zuschüsse und Zuweisungen, Verlustausgleiche, Ge￾werbesteuerumlage, Krankenhausumlage Bezirksumlage 51 Die Transferaufwendungen steigen insgesamt um 100,2 Mio. € oder 11,4 %. Mit einem Anteil von 42,9 % an den ordentlichen Aufwendungen sind die Trans￾feraufwendungen neben den Personal- und Versor￾gungsaufwendungen (Anteil von 33,3%) der größte Kos￾tenblock innerhalb der ordentlichen Aufwendungen. Transferaufwendungen Sozialbereich Die Sozialtransferaufwendungen umfassen die klassi￾schen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu tragen hat, wie beispielsweise die Kosten der Unterkunft im SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen. Hinzu kom￾men die Zuschüsse an soziale Einrichtungen, insbeson￾dere an die freien Träger der Kindertagesstätten. Diese Teilmenge der Transferaufwendungen repräsentiert mit einem Volumen von 601,9 Mio. € über ein Viertel der ge￾samten ordentlichen Aufwendungen. Gedanklich hinzu addieren sollte man an dieser Stelle noch die Bezirks￾umlage, die aufgrund der Aufgabenschwerpunkte des Bezirks im Wesentlichen ebenfalls aus Sozialausgaben besteht. Zusammen stellen diese Positionen mit insge￾samt 837,1 Mio. € circa 35,6 % der Gesamtaufwendun￾gen des Nürnberger Stadthaushalts dar. Die Planansätze im Sozialbereich beruhen auf der Fort￾schreibung der Ergebnisse 2021 unter der Berücksichti￾gung aktueller Prognosen und Erwartungen (zum Bei￾spiel Auswirkungen der Ukrainekrise). Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen (vertraglich/ge￾setzlich) steigen um 8,3 Mio. € auf 166 Mio. €. Hinter￾grund ist hier insbesondere der Betriebskostenzuschuss für die Kindertageseinrichtungen freier Träger. Der Posten „Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsiche￾rung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)“ wird aufgrund des Anstiegs bei der Anzahl Leistungsberech￾tigter aus der Ukraine sowie der Fallkosten um 17,4 Mio. € oder 23,5 % über dem Vorjahresansatz ge￾plant. Die Aufwendungen für Grundsicherung werden vollständig vom Bund erstattet. Die Hilfe zur Pflege ist vollständig auf den Bezirk über￾gegangen. Etwaige zeitversetzt noch abgerechnete „Nachläuferkosten“ werden vom überörtlichen Träger er￾stattet. Die „Hilfe zur Gesundheit (SGB XII)“ steigt um 6,3 Mio. € oder 110,7% aufgrund von erwarteten Gesundheitsleis￾tungen für Geflüchtete aus der Ukraine. In der Familien- und Jugendhilfe steigen die Aufwendun￾gen weiter an. Der Plan 2023 liegt um 7 Mio. € oder 6,7 % über dem Vorjahresplanwert. Gründe hierfür sind generell Kostensteigerungen sowie Fallzahlsteigerun￾gen in einzelnen Bereichen, insbesondere auch der Fluchtmigration. Für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden 39,1 Mio. € (Vorjahr 36,6 Mio. €) im Jahr 2023 eingeplant. Die Aufwendungen werden vollständig vom Freistaat erstattet. Die Kosten beim Arbeitslosengeld II (überwiegend der Unterkunft und Heizung) steigen im Vergleich zur Vor￾jahresplanung um 27,8 Mio. € auf 140,6 Mio. € an. Die höhere Anzahl an Leistungsberechtigten ist insbeson￾dere auf den Leistungsanspruch für Geflüchtete aus der Ukraine zurückzuführen. Im Planansatz berücksichtigt sind ebenso regelmäßige Kostensteigerungen für Miet￾kosten sowie in 2023 ein starker Anstieg der Heizkosten. Bezirksumlage Die Bezirksumlage wurde entsprechend dem aktuellen Kenntnisstand für 2023 mit 235,2 Mio. € geplant und ge￾genüber dem Vorjahr um 16,9 Mio. erhöht. Weitere Transferaufwendungen Die weiteren Transferaufwendungen mit 146,9 Mio. € oder 6,4 % der ordentlichen Aufwendungen beinhalten sonstige Ausgleichszahlungen. Dies sind zum Beispiel die Gewerbesteuerumlage, Verlustausgleiche an städti￾sche Töchter und Eigenbetriebe, weitere Zuschüsse auf￾grund gesetzlicher und sozialer Verpflichtungen, die al￾lerdings nicht den Sozialbereich betreffen, sowie Zuwei￾sungen an das Land. Die weiteren Transferaufwendun￾gen steigen im Vergleich zum Plan 2022 insgesamt um 9,8 Mio. € oder 7,1 %. Ursächlich sind bei den Zuschüs￾sen mit 6,6 Mio. € Maßnahmen im ÖPNV (Sozialticket, Innovationspaket, Semesterticket, Aussetzung Tarifer￾höhung). Auswirkungen des 49-Euro-Tickets sind darin aufgrund von Rechtsunsicherheit zum Planungszeit￾punkt noch nicht enthalten. Der Posten „Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Ver￾lustausgleiche)“ steigt um 8 Mio. € auf 93,1 Mio. € an. Er beinhaltet weitere Zuschüsse, die aus gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen entstehen, beispielsweise 52 an das Germanische Nationalmuseum oder die Nürnber￾ger Symphoniker. Die Kosten für das Sozialticket im ÖPNV sowie die Aussetzung der Tariferhöhungen, das Innovationspaket im VGN und das Schülerticket sind mit insgesamt 33,4 Mio. € veranschlagt (Vorjahr 26,8 Mio. €). Darüber hinaus sind freiwillige Zuschüsse mit einem Anstieg um 2,0 Mio. € für den Evangelischen Kirchentag 2023 in Nürnberg enthalten. Für Verlustausgleiche an die Eigenbetriebe NüBad, FSN, SUN sowie an die Städtischen Werke Nürnberg, die noris inklusion gGmbH wurden insgesamt um 1,4 Mio. € geringer geplant als im Vorjahr veranschlagt. Entsprechend der Gewerbesteuererträge wird auch die Gewerbesteuerumlage geplant und mit Mehraufwendun￾gen von 3,2 Mio. € veranschlagt. Neutralisation Rückstellungen (Transfera.) Der Posten „Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstel￾lungen“ wird seit dem Haushaltsplan 2019 differenziert unter den Sachaufwendungen, Transferaufwendungen und Sonstigen ordentlichen Aufwendungen ausgewie￾sen. Im Bereich der Transferaufwendungen werden überwiegend Verlustausgleiche an Eigenbetriebe und verbundenen Unternehmen aus im Vorjahr gebildeten Rückstellungen gezahlt. 53

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