E.2 Ertragslage
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
E.2 Ertragslage
Zur Beurteilung der Ertragslage wird auf das ordentliche Ergebnis abgestellt. Dieses errechnet sich aus
den ordentlichen Erträgen:
• Steuererträge,
• Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und
sonstige Transfererträge,
• Erträge aus Leistungsentgelten,
• Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen,
• Erträge aus der Auflösung Sonderposten,
sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
den ordentlichen Aufwendungen:
• Personal- und Versorgungsaufwendungen,
• Sachaufwendungen und Abschreibungen,
• Transferaufwendungen,
• Sonstige ordentliche Aufwendungen
und den Finanzerträgen und -aufwendungen
(= Finanzergebnis).
Die genannten Erträge und Aufwendungen fallen im
Rahmen der gewöhnlichen Geschäfts- beziehungsweise
Verwaltungstätigkeit an. Sie sind planbar und meist regelmäßig wiederkehrend. Außerordentliche Erträge und
Aufwendungen, die unregelmäßig anfallen und/oder periodenfremd sind, bleiben außer Betracht. Einer Analyse
insbesondere der ordentlichen Erträge und Aufwendungen kommt besondere Bedeutung zu, da bei einer Gegenüberstellung beider Zahlen die Leistungsfähigkeit einer Kommune in Bezug auf die Deckungsfähigkeit ihrer
Aufwendungen aus den Erträgen beurteilt werden kann.
Für das Haushaltsjahr 2024 wird das folgende ordentliche Ergebnis geplant (Anmerkung: Aufgrund der hohen
Aggregationsebene der Zahlen entstehen Rundungsdifferenzen, die nicht korrigiert werden):
Das Ergebnis des Haushaltsplans 2024 ist unter anderem stark geprägt von den Auswirkungen der UkraineKrise, der hohen Inflation und hohen Tarifsteigerungen.
Im ordentlichen Ergebnis wird deshalb einen Fehlbetrag
in Höhe von 64,9 Mio. € ausgewiesen.
Im Vergleich zur Vorjahresplanung steigen die ordentlichen Erträge um 135 Mio. € oder 5,9 %. Die ordentlichen Aufwendungen nehmen dagegen um 162,5 Mio. €
oder 7,1 % zu. Als Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit errechnet sich ein Fehlbetrag in Höhe von
27 Mio. €. Unter anderem aufgrund steigender Zinsen
fällt das Finanzergebnis im Vergleich zum Vorjahresplanwert um circa 17 Mio. € schlechter aus.
In der nachfolgenden Grafik wird die Entwicklung der ordentlichen Erträge und Aufwendungen seit der Einführung der Doppik im Jahr 2005 dargestellt:
Plan Plan Ist
(in T€) 2024 2023 2022
Ordentliche Erträge -2.425.626 -2.290.593 -2.351.300
+ Ordentliche Aufwendungen 2.452.598 2.290.055 2.183.170
= Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit 26.972 -538 -168.130
+ Finanzergebnis 37.951 20.977 20.066
= ordentliches Ergebnis 64.923 20.439 -148.064
16
Über den Zeitraum 2005 bis 2024 hinweg lagen - mit
Ausnahme der Jahre 2010, 2014, 2021 und 2024 - die
ordentlichen Erträge über den ordentlichen Aufwendungen, mit der Folge, dass sich jeweils ein positiver Aufwandsdeckungsgrad über 100 % errechnet. Einhergehend mit der Corona-Pandemie knickte die Ertragskurve
ab dem Jahr 2020 ein. Das Jahr 2022 hat mit einem unerwartet hohen Überschuss in Höhe von 142,8 Mio. €
abgeschlossen. Diese starke Abweichung des Ergebnisses vom Plan ist durch stark volatile und nicht planbare
Positionen verursacht worden, das heißt im Wesentlichen durch höhere Steuererträge, Auflösung von Rückstellungen, Nachzahlungen für Vorjahre (zum Beispiel
für Testzentren und die integrierte Leitstelle) und geringere Personal- und Versorgungsaufwendungen.
Die Grafik zeigt im Jahr 2010 den Sondereffekt „Sondervermögen Klinikum“. Das Verhältnis zwischen ordentlichen Erträgen und Aufwendungen ergibt dadurch einen
rechnerischen Aufwanddeckungsgrad von 93,8 %. Da in
dieser Betrachtung jedoch nur die ordentlichen Erträge
und Aufwendungen betrachtet werden, bei der Auflösung des Sondervermögens jedoch ordentliche und außerordentliche Positionen betroffen waren, ist an dieser
Stelle ein direkter Vergleich mit den Werten der anderen
Jahre nicht möglich.
In den folgenden Ausführungen werden zur Beurteilung
der Ertragslage die Ertrags- und Aufwandsposten aus
dem ordentlichen Ergebnis einer näheren Betrachtung
unterzogen.
17
E.2.1 Steuererträge
Die Ansätze der Steuererträge basieren im Wesentlichen auf den Ergebnissen der Steuerschätzungen vom
Oktober 2023 und der aktuellen Entwicklung der Steuern
in Nürnberg. Das Risiko bei allen Steuerertragsarten ist
und bleibt die konjunkturelle Entwicklung in der Eurozone und Deutschland, die maßgeblich durch die Ukraine-Krise und einer sich abschwächenden aber dennoch
auf einem hohen Niveau bleibenden Inflation geprägt ist.
Die Steuererträge nehmen gegenüber der Vorjahresplanung um 7,4 % oder 83,7 Mio. € zu.
Die Gewerbesteuer ist mit geplanten 622 Mio. € oder einem Anteil von 51,3 % an den Steuererträgen mit Abstand die wichtigste Steuerertragsquelle. Der Ansatz für
2024 wurde aufgrund der Oktober-Steuerschätzung und
den aktuellen Entwicklungen gegenüber dem Vorjahresplanwert um 64 Mio. € angehoben. Der Gewerbesteueransatz ist trotz sorgfältiger Planung dennoch immer mit
besonderen Risiken im Hinblick auf die wirtschaftliche
Entwicklung behaftet.
Der „Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer“ wurde
auf der Grundlage der Oktober-Steuerschätzung mit
374 Mio. € angesetzt. Dieser steigt gegenüber der Vorjahresplanung um 15,9 Mio. € oder 4,4 %.
Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer steigt in 2024
im Vergleich zum Vorjahr um 4 Mio. € auf 88,4 Mio. €.
Der Grundsteuer B Hebesatz wurde zuletzt im Jahr 2018
von 535 % um 20 Prozentpunkte auf 555 % erhöht.
Die Hundesteuer wurde an die letzten Rechnungsergebnisse angepasst.
Auf der folgenden Seite findet sich eine grafische Darstellung der Entwicklung der Steuererträge seit 1999.
Die erste Tabelle zeigt die Entwicklung der absoluten
Werte in den einzelnen Steuerarten. Bei einer Indexierung der Werte mit dem Basisjahr 1999 zeigen sich deutliche Unterschiede. Danach sind die Steuern insgesamt
um 113,82 % gestiegen. Obgleich sie von der absoluten
Höhe für Nürnberg eher nachgeordnete Bedeutung hat,
ist die Umsatzsteuer, gemessen am Index, am stärksten
gestiegen. Dies ist auch auf Sondereffekte zurück zu
führen.
Die Zweitwohnungssteuer wurde in der Planung 2024 an
die letzten Rechnungsergebnisse angepasst.
Plan Plan Ist
(in T€) 2024 2023 2022
Grundsteuer A -300 -290 -310
Grundsteuer B -124.500 -124.870 -123.613
Gewerbesteuer -622.000 -558.000 -557.175
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer -374.034 -358.159 -348.570
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer -88.364 -84.400 -83.373
Hundesteuer -2.100 -2.000 -2.155
Zweitwohnungssteuer -1.000 -900 -1.052
insgesamt -1.212.298 -1.128.619 -1.116.248
18
19
E.2.2 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen
und sonstige Transfererträge
Die Planungen der Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und der sonstigen Transfererträge liegen mit
603,2 Mio. € um 2,5 % oder 14,5 Mio. € über der Vorjahresplanung.
Die Zuweisungen vom Land aus der Grunderwerbssteuer berücksichtigt einen leichten Rückgang bei
Grundstückstransaktionen.
Die Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) beinhalten
den Landesanteil an den Betriebskostenzuschüssen für
Kindertageseinrichtungen (Kitas).
Die übrigen Ansätze bewegen sich im Rahmen der planmäßigen Fortschreibung.
Plan Plan Ist
(in T€) 2024 2023 2022
Zuweisungen und Zuschüsse -596.570 -581.968 -593.526
davon:
Schlüsselzuweisungen vom Land -255.000 -252.500 -245.934
Zuweisung zum Verwaltungsaufwand -19.268 -18.812 -18.994
Zuweisungen Land Grunderwerbssteuer -38.250 -43.000 -44.599
Einkommensteuerersatz
(Familienleistungsausgleich) -29.000 -27.649 -28.380
Zuweisungen Land -28.785 -28.037 -31.539
Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) -97.251 -92.111 -88.585
Zuweisung für Schulbetrieb/Beförderung -106.994 -100.731 -97.962
Sonstige Zuweisungen, Zuschüsse und Spenden -22.022 -19.128 -37.533
Sonstige Transfererträge -6.678 -6.814 -8.949
davon:
Leistungen von Sozialleistungsträgern außerhalb
von Einrichtungen -1.381 -1.403 -1.159
Sonstige Ersatzleistungen
außerhalb von Einrichtungen -422 -227 -419
Kostenbeiträge, Aufwendungsersatz und
Kostenersatz in Einrichtungen -1.912 -2.152 -2.056
Leistungen von Sozialleistungsträgern in
Einrichtungen -748 -924 -2.545
Sonstige -2.215 -2.108 -2.770
insgesamt -603.248 -588.782 -602.475
20
E.2.3 Erträge aus Leistungsentgelten
Die Leistungsentgelte unterscheidet man in öffentlichrechtlich und privatrechtlich erhobene Entgelte.
Insgesamt steigen die Leistungsentgelte der Stadt Nürnberg um 4,5 Mio. € gegenüber dem Plan 2023 auf rund
140 Mio. € an. Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte steigen um 4 Mio. € (+ 4,4 %) und die privatrechtlichen Leistungsentgelte um 0,6 Mio. € (+ 1,3 %).
Die Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzung enthalten
insbesondere die Besuchsgebühren für Tagespflege
und städtische Kitas (+ 1,7 Mio. €) sowie Gebühren der
Friedhofsverwaltung (+ 0,4 Mio. €).
Die weiteren Ansätze bewegen sich im Rahmen der
planmäßigen Fortschreibung.
Plan Plan Ist
(in T€) 2024 2023 2022
Öffentlich-rechtliche -94.692 -90.733 -92.647
davon:
Verwaltungsgebühren -19.960 -19.609 -22.806
Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzung -31.493 -29.466 -27.771
Bestattungsgebühren -3.699 -3.431 -2.921
Wohn- und Verpflegungsgebühren -9.104 -9.774 -9.020
Eintrittsgelder -12.189 -11.421 -12.296
Sonstige -18.247 -17.032 -17.833
Privatrechtliche -45.268 -44.681 -42.240
davon:
Erträge aus Verkauf -4.057 -3.703 -3.842
Miet-/Pachterträge -19.288 -18.896 -17.872
Erbbauzinsen -2.958 -2.955 -2.718
Ersatzleistungen -2.461 -2.589 -2.401
Eintrittsgelder -1.306 -1.423 -1.211
Teilnehmerbeträge -5.203 -4.827 -3.948
Sonstige -9.995 -10.288 -10.248
insgesamt -139.960 -135.414 -134.887
21
E.2.4 Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Mit einem Planwert von 354,7 Mio. € liegen die Erträge
aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen in der Planung 2024 um 34,2 Mio. € oder 10,7 % über den Ansätzen der Vorjahresplanung. Die wichtigsten Größen werden sich wie folgt entwickeln:
• Der Bund erstattet die Kosten der Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese sind mit
einem Anstieg von 10,2 Mio. € geplant. Die Beteiligung an den Kosten der Unterkunft (SGB II) liegt
aufgrund höherer Aufwendungen um 10,6 Mio. €
über dem Vorjahresplanwert.
• Die Erstattungen vom Freistaat Bayern werden mit
einem Anstieg von 2,9 Mio. € bei den Leistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geplant.
Diese werden in voller Höhe vom Freistaat Bayern
übernommen werden. Höhere Erstattungen sind
auch für Wahlen (+ 0,7 Mio. €) eingeplant.
• Erstattungen von Gemeinden enthalten unter anderem Gastschulbeiträge und Zahlungsverpflichtungen bei Personalwechsel. Letztere wurden anhand
der Rechnungsergebnisse der Vorjahre sowohl bei
den Erträgen (+ 2 Mio. €) als auch den Aufwendungen (+ 1,6 Mio. €) aktualisiert eingeplant. Zudem
werden Erträge aus der Verrechnung von grenzüberschreitenden Linien aus dem ÖDLA (VAG) hier
ausgewiesen (+ 5 Mio. €).
• Die Erstattungen vom Bezirk werden im Bereich der
Hilfen zur Gesundheit (Teilbereich: überörtlicher
Träger) um 0,3 Mio. € und im Bereich der Hilfen zur
Erziehung/Inobhutnahme um 1,0 Mio. € niedriger
geplant.
Plan Plan Ist
(in T€) 2024 2023 2022
Bund -200.247 -179.267 -136.710
Land -55.344 -50.787 -66.197
Gemeinden und Gemeindeverbände -30.024 -22.737 -26.879
Bezirk (Sozialleistungen) -17.211 -18.492 -11.328
Zweckverbände und
kommunale Sonderrechnungen -18.586 -16.940 -20.572
Eigenbetrieb NüSt -259 -221 -288
Eigenbetrieb ASN -933 -972 -753
Kommunalunternehmen Klinikum -3.109 -2.865 -6.486
Eigenbetrieb SUN -1.874 -2.225 -2.321
Eigenbetrieb NüBad -240 -237 -354
Eigenbetrieb FSN -16 -16 -32
Eigenbetrieb SÖR -3.158 -2.884 -3.279
Verwaltungskostenerstattungen (VKE)
Eigenbetriebe
-9.114 -9.114 -9.114
Private Unternehmen -14.024 -13.082 -19.098
Staatstheater Nürnberg -514 -569 -507
insgesamt -354.653 -320.408 -303.918
22
E.2.5 Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche
Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
Die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten fällt
im Jahr 2024 um 3,3 Mio. € oder 5,7 % niedriger aus als
in der Vorjahresplanung. Dies korrespondiert mit den Abschreibungen - soweit die Investitionen mit Zuwendungen finanziert wurden.
Der unter der Position „Sonstiges“ im Jahr 2022 relative
hohe Betrag resultiert vor allem aus einer Auflösung der
2020 und 2021 gebildeten Rückstellungen für die
coronabedingten Kapitalzuführungen für die Töchter
Messe und Flughafen.
Die Aktivierten Eigenleistungen resultieren aus Bauinvestitionen und werden entsprechend der MIP-Planung
in den Ergebnishaushalt übernommen.
Plan Plan Ist
(in T€) 2024 2023 2022
Auflösung Sonderposten -55.285 -58.625 -53.285
Sonstige ordentliche Erträge -53.539 -53.480 -132.659
davon:
Ordnungsrechtliche Erträge (Bußgelder) -514 -549 -509
Verzugs- und Beitreibungsentgelte -2.026 -2.026 -3.018
Erträge aus der Gewährung von Bürgschaften,
Gewährverträge usw. -621 -621 -1.360
Ausgleichszahlungen -1.200 -1.200 -6
Konzessionsabgabe -41.080 -41.080 -39.549
Aktivierte Bauzeitzinsen -550 -350 -1.010
Sonstiges -7.548 -7.654 -87.207
Aktivierte Eigenleistungen, Honorare -6.643 -5.265 -6.571
Bestandsveränderungen 0 0 -1.257
insgesamt -115.467 -117.370 -193.772
23
E.2.6 Personal- und Versorgungsaufwendungen
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen steigen
insgesamt gesehen im Vergleich zu der Vorjahresplanung um 78,6 Mio. € oder 10,3 % an.
Von den Personal- und Versorgungsaufwendungen entfallen im Haushaltsjahr 2024 701,1 Mio. € oder 83,4 %
(Vorjahr 646,1 Mio. € oder 84,8 %) auf die Personalaufwendungen (= Aufwendungen für aktive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) und 139,3 Mio. € oder 16,6 % (Vorjahr: 115,7 Mio. € oder 15,2 %) auf die Versorgungsaufwendungen (= Aufwendungen für Versorgungsempfänger).
Einzeln betrachtet entwickeln sich die Personal- und
Versorgungsaufwendungen wie folgt:
Plan Plan Ist
(in T€) 2024 2023 2022
insgesamt 840.438 761.843 714.632
Personalaufwendungen Plan Plan Ist
(in T€) 2024 2023 2022
Bezüge und Vergütungen 518.251 508.028 472.865
davon:
Beamte (ohne Lehrkräfte) 101.346 92.871 91.276
Beamte-Lehrkräfte 97.450 90.510 87.232
Arbeitnehmer 312.067 316.908 288.667
Sonstige Vergütungen 7.388 7.739 5.690
Beiträge zu Versorgungskassen 24.577 22.411 22.315
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und pauschalierte Lohnsteuer
66.403 60.585 61.533
Beihilfen und Unterstützungsleistungen 10.000 9.600 10.445
Rückstellungen 81.910 45.514 58.127
davon:
Sonstige Rückstellungen für Aktive -1.830 -255 1.935
Zuführung/Auflösung Pensionsrückstellung 69.340 38.903 45.533
Zuführung/Auflösung Beihilferückstellung 14.400 6.866 10.659
insgesamt 701.141 646.138 625.285
24
Ausgehend vom Planwert 2023 ist bei den Personalaufwendungen im Jahr 2024 mit den folgenden Entwicklungen zu rechnen:
Lässt man die Rückstellungsbuchungen außer Betracht,
so steigen die Personalaufwendungen im Jahr 2024 um
18,6 Mio. € oder 3,1 % gegenüber dem Vorjahresplan.
Die Steigerung ist neben den kostendämpfenden Auswirkungen des in 2022 beschlossenen Personaleinsparpakets vor allem auf die Tariferhöhungen bei den Beschäftigten und die Besoldungserhöhungen bei den Beamten zurückzuführen. Bei der Planung wurde mit einer
Besoldungserhöhung von 8,0 % gerechnet.
Die Rückstellungszuführungen beziehungsweise -auflösungen für die aktiven Beamtinnen und Beamten fallen
nach dem aktuell vorgeschriebenen gesetzlichen Berechnungsmodus, der zu starken Schwankungen führen
kann, im Jahr 2024 insgesamt um 36,4 Mio. € oder
80,0 % höher aus als in der Vorjahresplanung. Aufgrund
von Unwägbarkeiten bei der Planung (wie zum Beispiel
bei der Anzahl der Sterbefälle und der Ein- und Austritte
von Beamten/innen bei der Stadt) sind die Planansätze
dieser Rückstellungen immer mit Unsicherheiten behaftet.
Für das Haushaltsjahr 2024 werden die Versorgungsaufwendungen wie folgt geplant:
Die Versorgungsaufwendungen steigen gegenüber dem
Vorjahresplan um 23,6 Mio. € beziehungsweise 20,4 %
auf 139,3 Mio. € an.
Die Rückstellungsbildungen sind unter anderem abhängig von den Steigerungsraten der Pensionen.
Versorgungsaufwendungen Plan Plan Ist
(in T€) 2024 2023 2022
Beamte (inklusive Lehrkräfte) 111.514 101.570 99.154
Arbeitnehmer 6.975 7.448 6.811
Beihilfen für Versorgungsempfänger 19.149 18.460 20.052
Neutralisation Versorgung und Beihilfen -136.682 -126.640 -125.140
Rückstellungen 138.341 114.867 88.470
davon:
Zuführung/Auflösung Pensionsrückstellung 115.738 98.492 68.901
Zuführung/Auflösung Beihilferückstellung 22.603 16.375 19.569
insgesamt 139.297 115.705 89.347
25
E.2.7 Sachaufwendungen und Abschreibungen
Die Sachaufwendungen und Abschreibungen steigen im
Vergleich zum Vorjahresplanwert insgesamt um 5,1 %
oder 21,2 Mio. € auf 433 Mio. €.
Im Haushaltsplan wurden aufgrund gesunkener Strompreise die Ansätze nun wieder um 1,2 Mio. € reduziert.
In der Vorjahresplanung waren die Ansätze für Strom,
Gas und Wasser um 13,1 Mio. € angehoben worden.
Die Aufwendungen für Gebäudeunterhalt und -technik
steigen um 5,0 Mio. € oder 13,8 %. Diese Entwicklung
ist überwiegend im Zusammenhang mit der Planung der
Maßnahmen im mittelfristigen Investitionsplan (MIP) sowie einem inflationsbedingt höheren Preisniveau zu sehen.
Die Aufwendungen für den Unterhalt sonstigen Grundvermögens sind um 2,8 Mio. € oder 24,5 % niedriger geplant. Dies ist ebenso auf die MIP-Planung zurückzuführen.
Die Aufwendungen im Sammelposten „Gebäudereinigung, Müll, Kanal, usw.“ erhöhen sich um 2,1 Mio. € oder
7,8 %. Dies ist vor allem mit höheren Aufwendungen für
Gebäudereinigung (0,5 Mio. €), Abfallbeseitigung
(0,4 Mio. €), Straßenreinigung (0,3 Mio. €) und Sicherheitsdienste (0,6 Mio. €) zu begründen.
Die Ansätze für Tagespflegepersonal und Schülerbeförderung erhöhen sich um jeweils 0,6 Mio. €. In dieser Position werden auch die Kosten für Mittagsbetreuung mit
einer Steigerung um 1,1 Mio. € ausgewiesen.
Die Erstattungen an Dritte steigen um 9,1 Mio. € oder
5,9 %. Darin enthalten sind die Erstattungen an das Klinikum, die auf 7,9 Mio. € (Vorjahr 1,1 Mio. €) ansteigen.
Weitere Erhöhungen der Ansätze erfolgen bei Erstattungen an den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (+ 1,3 Mio. €), an Gemeinden
(+ 1,6 Mio. € für Abfindungen bzw. Stellenwechsel; Gegenposition zur korrespondierenden Ertragsposition) sowie Erstattungen für kooperative Klassen in den beruflichen Schulen (+ 0,6 Mio. €).
Ein Teil des in den Haushaltsberatungen am 17.11.2022
beschlossen Sparpaketes ist in 2024 noch nicht auf den
individuellen Ansätzen veranschlagt und deshalb mit
3,6 Mio. € gesammelt in der Position „Sonstiges“ enthalten. Daher ergibt sich in Summe ein negativer Wert.
Plan Plan Ist
(in T€) 2024 2023 2022
Sachaufwendungen 319.156 303.594 295.598
davon:
Verbrauchsmittel und Gebrauchsgegenstände 13.365 12.309 14.142
Strom, Gas, Wasser/Abwasser 32.849 34.002 20.907
Gebäudeunterhalt und -technik 41.001 36.031 34.764
Unterhalt sonstiges Grundvermögen 8.754 11.595 6.121
Gebäudereinigung, Müll, Kanal usw. 28.597 26.532 26.307
Lehrmittel, Schülerbeförderung, Tagespflege 32.149 29.688 25.674
Erstattungen an Dritte 164.328 155.224 153.706
Sonstiges -1.887 -1.535 19.516
Neutralisation Rückstellungen Sach-/Dienstleistl. 0 -252 -5.539
Abschreibungen 113.854 108.239 124.019
insgesamt 433.010 411.833 419.617
26
E.2.8 Transferaufwendungen
Die Transferaufwendungen werden in Sozialtransferaufwendungen (Transferaufwendungen Sozialbereich) und
weitere Transferaufwendungen unterteilt. Inhaltlich kann
die Bezirksumlage den Sozialtransferleistungen zugerechnet werden, da die Aufgabenschwerpunkte des Bezirks ebenfalls im Sozialbereich liegen. Aufgrund der finanziellen Bedeutung wird die Bezirksumlage jedoch eigenständig ausgewiesen.
Plan Plan Ist
(in T€) 2024 2023 2022
Transferaufwendungen Sozialbereich
(direkt) 628.101 601.933 534.832
davon:
Zuschüsse an soziale Einrichtungen
(gesetzlich/vertraglich - Art. 1/2) 173.468 165.956 157.168
Zuschüsse an soziale Einrichtungen
(freiwillig - Art. 4/5) 21.462 20.236 18.905
Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter
(SGB XII) 101.221 91.448 72.768
Hilfe zur Pflege (SGB XII) 2 2 3
Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 8.970 12.020 5.682
Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen 5.688 5.520 5.699
Familien- und Jugendhilfe 106.184 111.766 92.042
Asylbewerberleistung. (HLU und andere Hilfen) 42.473 39.129 63.800
Alg II, vor allem Kosten der Unterkunft (SGB II) 154.065 140.637 110.883
Bildungs- und Teilhabepaket 14.548 15.199 7.870
Sonstiges 20 20 12
Bezirksumlage 233.680 235.200 218.325
Weitere Transferaufwendungen 175.490 146.894 165.535
davon:
Zuweisungen und Zuschüsse
(ohne Verlustausgleiche) 79.358 93.077 83.794
Verlustausgleiche Eigenbetriebe und
verbundene Unternehmen 49.515 12.017 39.043
Gewerbesteuerumlage 46.617 41.800 41.384
Zuführungen zu Rückstellungen 0 0 1.314
Neutralisation Rückstellungen (Transfera.) -1.000 -1.511 -27.278
insgesamt 1.036.271 982.516 891.414
Sozialtransferaufwendungen
Sozialleistungen, Zuschüsse an soziale
Einrichtungen
Weitere Transferaufwendungen
Weitere Zuschüsse
und Zuweisungen,
Verlustausgleiche, Gewerbesteuerumlage,
Krankenhausumlage
Bezirksumlage
27
Die Transferaufwendungen steigen insgesamt um
53,8 Mio. € oder 5,5 %. Mit einem Anteil von 42,3 % an
den ordentlichen Aufwendungen sind die Transferaufwendungen neben den Personal- und Versorgungsaufwendungen (Anteil von 34,3 %) der größte Kostenblock
innerhalb der ordentlichen Aufwendungen.
Transferaufwendungen Sozialbereich
Die Sozialtransferaufwendungen umfassen die klassischen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu tragen
hat, wie beispielsweise die Kosten der Unterkunft im
SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen. Hinzu kommen die Zuschüsse an soziale Einrichtungen, insbesondere an die freien Träger der Kindertagesstätten. Diese
Teilmenge der Transferaufwendungen repräsentiert mit
einem Volumen von 628,1 Mio. € über ein Viertel der gesamten ordentlichen Aufwendungen. Gedanklich hinzu
addieren sollte man an dieser Stelle noch die Bezirksumlage, die aufgrund der Aufgabenschwerpunkte des
Bezirks im Wesentlichen ebenfalls aus Sozialausgaben
besteht. Zusammen stellen diese Positionen mit insgesamt 861,8 Mio. € circa 34,4 % der Gesamtaufwendungen des Nürnberger Stadthaushalts dar.
Die Planansätze im Sozialbereich beruhen auf der Fortschreibung der Ergebnisse 2022 unter der Berücksichtigung aktueller Prognosen und Erwartungen (zum Beispiel Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg).
Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen (gesetzlich/vertraglich) steigen um 7,5 Mio. € auf 173,5 Mio. €. Hintergrund ist hier insbesondere der Betriebskostenzuschuss
für die Kindertageseinrichtungen freier Träger.
Zuschüsse an soziale Einrichtungen (freiwillig) steigen
um 1,2 Mio. € auf 21,5 Mio. €. Dies ist insbesondere auf
Tariferhöhungen im Förderbereich zurückzuführen.
Der Posten „Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)“ wird
um 9,8 Mio. € oder 10,7 % über dem Vorjahresansatz
geplant. Im Kapitel 4 (Grundsicherung und Erwerbsminderung) steigt der Ansatz aufgrund des kontinuierlichen
Anstiegs bei der Anzahl Leistungsberechtigter sowie der
Fallkosten um 10,5 Mio. €. Diese werden vollständig
vom Bund erstattet. Die Ansätze für Leistungen nach Kapitel 3 (Hilfe zum Lebensunterhalt) werden um 0,7 Mio. €
reduziert, nachdem diese im Vorjahresplan stark angehoben wurden.
Die Hilfe zur Pflege ist vollständig auf den Bezirk übergegangen. Etwaige zeitversetzt noch abgerechnete
„Nachläuferkosten“ werden vom überörtlichen Träger erstattet.
Für die „Hilfe zur Gesundheit (SGB XII)“ werden
3,0 Mio. € oder 25,4 % weniger veranschlagt. Im Vorjahr
war der Ansatz um 6,3 Mio. € wegen der erwarteten Gesundheitsleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine angehoben worden.
In der Familien- und Jugendhilfe liegt der Planwert 2024
um 5,6 Mio. € oder 5,0 % unter dem Vorjahresplanwert.
Gründe hierfür sind geringere Fallzahlen.
Für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
werden 42,5 Mio. € (Vorjahr 39,1 Mio. €) im Jahr 2024
eingeplant. Die Aufwendungen werden vollständig vom
Freistaat Bayern erstattet.
Die Position „Alg II, vor …“ beinhaltet die Kosten der Unterkunft und Heizung für Leistungsberichtigte Bürgergeld
(bis 31.12.2022 Arbeitslosengeld II). Im Vorjahr war der
Ansatz um 27,8 Mio. € auf 140,6 Mio. € angehoben worden. 2024 erhöht sich der Planansatz um 13,4 Mio. € im
Vergleich zur Vorjahresplanung auf 154,1 Mio. €. Dies
ist auf höhere Fallkosten zurückzuführen. Im Planansatz
berücksichtigt sind regelmäßige Kostensteigerungen für
Mietkosten sowie ab 2024 ein Rückgang der anrechnungsfähigen Einkommen aufgrund der Anhebung des
Bürgergeldes.
Bezirksumlage
Die Bezirksumlage wurde entsprechend dem aktuellen
Kenntnisstand für 2024 mit 233,7 Mio. € geplant.
Weitere Transferaufwendungen
Die weiteren Transferaufwendungen mit 175,5 Mio. €
oder 7,2 % der ordentlichen Aufwendungen beinhalten
sonstige Ausgleichszahlungen. Dies sind zum Beispiel
die Gewerbesteuerumlage, Verlustausgleiche an städtische Töchter und Eigenbetriebe, weitere Zuschüsse aufgrund gesetzlicher und sozialer Verpflichtungen, die allerdings nicht den Sozialbereich betreffen, sowie Zuweisungen an das Land. Die weiteren Transferaufwendungen steigen im Vergleich zum Plan 2023 insgesamt um
28,6 Mio. € oder 19,5 %.
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Ursächlich hierfür sind insbesondere hohe Verlustausgleiche/Zuschüsse bei den Eigenbetrieben und Beteiligungen.
Der Posten „Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustausgleiche)“ sinkt um 13,7 Mio. € auf 79,4 Mio. €. Er
beinhaltet weitere Zuschüsse, die aus gesetzlichen oder
vertraglichen Verpflichtungen entstehen, beispielsweise
an das Germanische Nationalmuseum, das Staatstheater oder die Nürnberger Symphoniker. Die Kosten für das
Sozialticket im ÖPNV sowie das Innovationspaket im
VGN und das Schülerticket und Verbandsumlage sind
mit insgesamt 20,92 Mio. € veranschlagt (Vorjahr
33,92 Mio. €). Darüber waren in dieser Position im Vorjahr auch die freiwilligen Zuschüsse zum Kirchentag in
Höhe von 3 Mio. € enthalten.
Die Verlustausgleiche an die Eigenbetriebe NüBad,
FSN, SUN sowie an die Städtischen Werke Nürnberg
und die noris inklusion gGmbH wurden insgesamt um
37,5 Mio. € höher als im Vorjahr veranschlagt. Eingeplant sind für die Städtischen Werke Nürnberg 30 Mio. €
(Vorjahr 0 €), Flughafen 4 Mio. € (Vorjahr 0 €), NüBad
9,2 Mio. € (Vorjahr 8,1 Mio. €), Frankenstation Nürnberg
(FSN) 2,4 Mio. € (Vorjahr 1,9 Mio. €) sowie noris inklusion 4,0 Mio. € (Vorjahr 1,7 Mio. €).
Entsprechend der Gewerbesteuererträge wird auch die
Gewerbesteuerumlage geplant und aufgrund höherer
Gewerbesteuererträge mit Mehraufwendungen von
4,8 Mio. € veranschlagt.
Neutralisation Rückstellungen (Transfera.)
Der Posten „Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstellungen“ wird differenziert unter den Sachaufwendungen,
Transferaufwendungen und Sonstigen ordentlichen Aufwendungen ausgewiesen. Im Bereich der Transferaufwendungen werden überwiegend Verlustausgleiche an
Eigenbetriebe und verbundenen Unternehmen aus im
Vorjahr gebildeten Rückstellungen gezahlt.
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E.2.9 Sonstige ordentliche Aufwendungen
Die Planwerte für die sonstigen ordentlichen Aufwendungen steigen gegenüber dem Vorjahresansatz um
9 Mio. € oder 6,7 %.
Der Posten „Sonstiger Personal- und Dienstaufwand“
enthält unter anderem den Ausbau des Pandemielagers
mit 0,6 Mio. € (Vorjahr 0,7 Mio. €). Zudem sind darin die
Wahlhelferentschädigungen für das Wahljahr 2024 mit
0,45 Mio. € enthalten (Vorjahr 0,65 Mio. €).
Bei den „Betriebsmitteln (konsumtive MIP-Maßnahme)“
handelt es sich um nicht aktivierungsfähige Bestandteile
von im MIP veranschlagter Investitionen (dort gesondert
ausgewiesen).
Leasingkosten steigen im Bereich der IT um 0,4 Mio. €
sowie im Personalwesen um 0,6 Mio. €.
Kosten für Sachverständige steigen unter anderem im
Bereich Denkmalschutz um 0,45 Mio. €.
Softwarekosten steigen um 1,4 Mio. €. Davon circa
0,5 Mio. € im Bereich der zentralen IT, 0,2 Mio. € im Amt
für Kommunikation und Stadtmarketing und rund
0,1 Mio. € im Meldewesen.
Beiträge für Unfall- und Gebäudeversicherungen erhöhen sich um 1,0 Mio. €.
In der Position „Ausgleichszahlungen“ werden pauschal
Mittel für Ausgleichszahlungen aus Grundstücksgeschäften vorgehalten.
In dem Posten „Sonstige“ sind im Jahr 2024 unter anderem die folgenden größeren Aufwandspositionen enthalten:
• Portokosten: 2,2 Mio. €,
• Drucksachen und Vordrucke: 1,8 Mio. €,
• Mitgliedschaften: 1,4 Mio. €,
• Veranstaltungen/Tagungen: 1,3 Mio. €,
• Künstlerhonorare: 1,3 Mio. € und
• Stellenausschreibungen 1,0 Mio. €.
Plan Plan Ist
(in T€) 2024 2023 2022
Sonstiger Personal- und Dienstaufwand 7.127 7.497 5.521
Entschädigung für Mitglieder des Stadtrats 2.656 2.497 2.386
Betriebsmittel (konsumtive MIP-Maßnahme) 19.930 21.219 28.648
Miet- und Pachtaufwand Immobilien,
Erbbauzins
28.813 28.875 24.405
Mieten/Pachten/Leasing bewegliche Sachen 4.895 3.714 4.419
Mietaufwand für Heime und Pensionen 2.000 1.750 1.893
Kosten für Sachverständige und Gutachten 5.808 5.213 4.336
Nutzungsentgelte, Pflege Software, Lizenzen 13.632 12.227 9.997
Vergütungen für Leistungen Dritter 18.502 18.609 29.707
Versicherungsbeiträge (inklusive KUV) 8.171 7.141 6.795
Ausgleichszahlungen 5.010 0 0
Sonstige 26.335 25.121 64.677
Neutralisation Rückstellungen (Sonst. Aufw.) 0 0 -25.277
insgesamt 142.879 133.863 157.507
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E.2.10 Finanzergebnis (Finanzerträge und Zinsaufwendungen)
Das Finanzergebnis fällt mit rund 38 Mio. € im Plan 2024
um 17 Mio. € schlechter aus als im Vorjahresplan.
Veränderungen ergeben sich aus den Gewerbesteuernachzahlungen und -erstattungen. Aufgrund eines Verfassungsgerichtsurteils und in Folge dessen umfangreicher gesetzlicher Neuregelungen - unter anderem des
Referenzzinssatzes und der Karenzzeiten - wird die Gewerbesteuerverzinsung nach § 233a stark reduziert. Für
2024 werden die Erstattungszinsen unter Berücksichtigung der neuen Zinssätze und Nachholeffekten im Saldo
mit einem Aufwand von 6 Mio. € angesetzt (Ertrag
- 5 Mio. € sowie Aufwand 11 Mio. €).
Die Zinsaufwendungen für Investitionskredite werden
mit einem Anstieg von 15,4 Mio. € geplant. Die hohen Investitionssummen mit höherer Fremdfinanzierung und
aktuell stark angestiegenem Zinsniveau führen zu einem
steigenden Zinsaufwand. Die Entwicklung der Zinsaufwendungen seit ihrem Höhepunkt im Jahr 2005 mit
63,3 Mio. € (inklusive der Erstattungszinsen Gewerbesteuer) zeigt weiterhin noch eine Entlastung aufgrund
des in den vergangenen Jahren niedrigen Zinsniveaus.
Die Zinsaufwendungen bleiben eine Risikoposition im
städtischen Haushalt, sollte das Zinsniveau weiter steigen oder auf hohen Niveau verharren.
Plan Plan Ist
(in T€) 2024 2023 2022
Finanzerträge -12.926 -5.987 -3.433
davon:
Zinserträge -1.175 -849 -1.859
Erträge Gewinnanteile aus Beteiligungen -6.551 -2.438 -1.444
Verzinsung Gewerbe-/Umsatzsteuer § 233a AO -5.000 -2.500 -48
Stundungszinsen und andere Finanzerträge -200 -200 -82
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 50.877 26.964 23.499
davon:
Zinsaufwendungen Investitionskredite 39.677 24.261 23.196
Erstattungszinsen (Gewerbesteuer) 11.000 2.500 0
Sonstige Zinsaufwendungen 200 203 303
insgesamt 37.951 20.977 20.066
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