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E.2 Ertragslage

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E.2 Ertragslage Zur Beurteilung der Ertragslage wird auf das ordentli￾che Ergebnis abgestellt. Dieses errechnet sich aus den ordentlichen Erträgen: • Steuererträge, • Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstige Transfererträge, • Erträge aus Leistungsentgelten, • Erträge aus Kostenerstattungen und Kosten￾umlagen, • Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigen￾leistungen und Bestandsveränderungen den ordentlichen Aufwendungen: • Personal- und Versorgungsaufwendungen, • Sachaufwendungen und Abschreibungen, • Transferaufwendungen, • Sonstige ordentliche Aufwendungen und den Finanzerträgen und -aufwendungen (= Finanzergebnis). Die genannten Erträge und Aufwendungen fallen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäfts- beziehungsweise Verwaltungstätigkeit an. Sie sind planbar und meist re￾gelmäßig wiederkehrend. Außerordentliche Erträge und Aufwendungen, die unregelmäßig anfallen und/oder pe￾riodenfremd sind, bleiben außer Betracht. Einer Analyse insbesondere der ordentlichen Erträge und Aufwendun￾gen kommt besondere Bedeutung zu, da bei einer Ge￾genüberstellung beider Zahlen die Leistungsfähigkeit ei￾ner Kommune in Bezug auf die Deckungsfähigkeit ihrer Aufwendungen aus den Erträgen beurteilt werden kann. Für das Haushaltsjahr 2024 wird das folgende ordentli￾che Ergebnis geplant (Anmerkung: Aufgrund der hohen Aggregationsebene der Zahlen entstehen Rundungsdif￾ferenzen, die nicht korrigiert werden): Das Ergebnis des Haushaltsplans 2024 ist unter ande￾rem stark geprägt von den Auswirkungen der Ukraine￾Krise, der hohen Inflation und hohen Tarifsteigerungen. Im ordentlichen Ergebnis wird deshalb einen Fehlbetrag in Höhe von 64,9 Mio. € ausgewiesen. Im Vergleich zur Vorjahresplanung steigen die ordentli￾chen Erträge um 135 Mio. € oder 5,9 %. Die ordentli￾chen Aufwendungen nehmen dagegen um 162,5 Mio. € oder 7,1 % zu. Als Ergebnis der laufenden Verwaltungs￾tätigkeit errechnet sich ein Fehlbetrag in Höhe von 27 Mio. €. Unter anderem aufgrund steigender Zinsen fällt das Finanzergebnis im Vergleich zum Vorjahres￾planwert um circa 17 Mio. € schlechter aus. In der nachfolgenden Grafik wird die Entwicklung der or￾dentlichen Erträge und Aufwendungen seit der Einfüh￾rung der Doppik im Jahr 2005 dargestellt: Plan Plan Ist (in T€) 2024 2023 2022 Ordentliche Erträge -2.425.626 -2.290.593 -2.351.300 + Ordentliche Aufwendungen 2.452.598 2.290.055 2.183.170 = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit 26.972 -538 -168.130 + Finanzergebnis 37.951 20.977 20.066 = ordentliches Ergebnis 64.923 20.439 -148.064 16 Über den Zeitraum 2005 bis 2024 hinweg lagen - mit Ausnahme der Jahre 2010, 2014, 2021 und 2024 - die ordentlichen Erträge über den ordentlichen Aufwendun￾gen, mit der Folge, dass sich jeweils ein positiver Auf￾wandsdeckungsgrad über 100 % errechnet. Einherge￾hend mit der Corona-Pandemie knickte die Ertragskurve ab dem Jahr 2020 ein. Das Jahr 2022 hat mit einem un￾erwartet hohen Überschuss in Höhe von 142,8 Mio. € abgeschlossen. Diese starke Abweichung des Ergebnis￾ses vom Plan ist durch stark volatile und nicht planbare Positionen verursacht worden, das heißt im Wesentli￾chen durch höhere Steuererträge, Auflösung von Rück￾stellungen, Nachzahlungen für Vorjahre (zum Beispiel für Testzentren und die integrierte Leitstelle) und gerin￾gere Personal- und Versorgungsaufwendungen. Die Grafik zeigt im Jahr 2010 den Sondereffekt „Sonder￾vermögen Klinikum“. Das Verhältnis zwischen ordentli￾chen Erträgen und Aufwendungen ergibt dadurch einen rechnerischen Aufwanddeckungsgrad von 93,8 %. Da in dieser Betrachtung jedoch nur die ordentlichen Erträge und Aufwendungen betrachtet werden, bei der Auflö￾sung des Sondervermögens jedoch ordentliche und au￾ßerordentliche Positionen betroffen waren, ist an dieser Stelle ein direkter Vergleich mit den Werten der anderen Jahre nicht möglich. In den folgenden Ausführungen werden zur Beurteilung der Ertragslage die Ertrags- und Aufwandsposten aus dem ordentlichen Ergebnis einer näheren Betrachtung unterzogen. 17 E.2.1 Steuererträge Die Ansätze der Steuererträge basieren im Wesentli￾chen auf den Ergebnissen der Steuerschätzungen vom Oktober 2023 und der aktuellen Entwicklung der Steuern in Nürnberg. Das Risiko bei allen Steuerertragsarten ist und bleibt die konjunkturelle Entwicklung in der Euro￾zone und Deutschland, die maßgeblich durch die Ukra￾ine-Krise und einer sich abschwächenden aber dennoch auf einem hohen Niveau bleibenden Inflation geprägt ist. Die Steuererträge nehmen gegenüber der Vorjahrespla￾nung um 7,4 % oder 83,7 Mio. € zu. Die Gewerbesteuer ist mit geplanten 622 Mio. € oder ei￾nem Anteil von 51,3 % an den Steuererträgen mit Ab￾stand die wichtigste Steuerertragsquelle. Der Ansatz für 2024 wurde aufgrund der Oktober-Steuerschätzung und den aktuellen Entwicklungen gegenüber dem Vorjahres￾planwert um 64 Mio. € angehoben. Der Gewerbesteuer￾ansatz ist trotz sorgfältiger Planung dennoch immer mit besonderen Risiken im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung behaftet. Der „Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer“ wurde auf der Grundlage der Oktober-Steuerschätzung mit 374 Mio. € angesetzt. Dieser steigt gegenüber der Vor￾jahresplanung um 15,9 Mio. € oder 4,4 %. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer steigt in 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 4 Mio. € auf 88,4 Mio. €. Der Grundsteuer B Hebesatz wurde zuletzt im Jahr 2018 von 535 % um 20 Prozentpunkte auf 555 % erhöht. Die Hundesteuer wurde an die letzten Rechnungsergeb￾nisse angepasst. Auf der folgenden Seite findet sich eine grafische Dar￾stellung der Entwicklung der Steuererträge seit 1999. Die erste Tabelle zeigt die Entwicklung der absoluten Werte in den einzelnen Steuerarten. Bei einer Indexie￾rung der Werte mit dem Basisjahr 1999 zeigen sich deut￾liche Unterschiede. Danach sind die Steuern insgesamt um 113,82 % gestiegen. Obgleich sie von der absoluten Höhe für Nürnberg eher nachgeordnete Bedeutung hat, ist die Umsatzsteuer, gemessen am Index, am stärksten gestiegen. Dies ist auch auf Sondereffekte zurück zu führen. Die Zweitwohnungssteuer wurde in der Planung 2024 an die letzten Rechnungsergebnisse angepasst. Plan Plan Ist (in T€) 2024 2023 2022 Grundsteuer A -300 -290 -310 Grundsteuer B -124.500 -124.870 -123.613 Gewerbesteuer -622.000 -558.000 -557.175 Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer -374.034 -358.159 -348.570 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer -88.364 -84.400 -83.373 Hundesteuer -2.100 -2.000 -2.155 Zweitwohnungssteuer -1.000 -900 -1.052 insgesamt -1.212.298 -1.128.619 -1.116.248 18 19 E.2.2 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen und sonstige Transfererträge Die Planungen der Erträge aus Zuweisungen und Zu￾schüssen und der sonstigen Transfererträge liegen mit 603,2 Mio. € um 2,5 % oder 14,5 Mio. € über der Vorjah￾resplanung. Die Zuweisungen vom Land aus der Grunderwerbs￾steuer berücksichtigt einen leichten Rückgang bei Grundstückstransaktionen. Die Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) beinhalten den Landesanteil an den Betriebskostenzuschüssen für Kindertageseinrichtungen (Kitas). Die übrigen Ansätze bewegen sich im Rahmen der plan￾mäßigen Fortschreibung. Plan Plan Ist (in T€) 2024 2023 2022 Zuweisungen und Zuschüsse -596.570 -581.968 -593.526 davon: Schlüsselzuweisungen vom Land -255.000 -252.500 -245.934 Zuweisung zum Verwaltungsaufwand -19.268 -18.812 -18.994 Zuweisungen Land Grunderwerbssteuer -38.250 -43.000 -44.599 Einkommensteuerersatz (Familienleistungsausgleich) -29.000 -27.649 -28.380 Zuweisungen Land -28.785 -28.037 -31.539 Zuweisungen vom Land (Sozialtransfer) -97.251 -92.111 -88.585 Zuweisung für Schulbetrieb/Beförderung -106.994 -100.731 -97.962 Sonstige Zuweisungen, Zuschüsse und Spenden -22.022 -19.128 -37.533 Sonstige Transfererträge -6.678 -6.814 -8.949 davon: Leistungen von Sozialleistungsträgern außerhalb von Einrichtungen -1.381 -1.403 -1.159 Sonstige Ersatzleistungen außerhalb von Einrichtungen -422 -227 -419 Kostenbeiträge, Aufwendungsersatz und Kostenersatz in Einrichtungen -1.912 -2.152 -2.056 Leistungen von Sozialleistungsträgern in Einrichtungen -748 -924 -2.545 Sonstige -2.215 -2.108 -2.770 insgesamt -603.248 -588.782 -602.475 20 E.2.3 Erträge aus Leistungsentgelten Die Leistungsentgelte unterscheidet man in öffentlich￾rechtlich und privatrechtlich erhobene Entgelte. Insgesamt steigen die Leistungsentgelte der Stadt Nürn￾berg um 4,5 Mio. € gegenüber dem Plan 2023 auf rund 140 Mio. € an. Die öffentlich-rechtlichen Leistungsent￾gelte steigen um 4 Mio. € (+ 4,4 %) und die privatrechtli￾chen Leistungsentgelte um 0,6 Mio. € (+ 1,3 %). Die Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzung enthalten insbesondere die Besuchsgebühren für Tagespflege und städtische Kitas (+ 1,7 Mio. €) sowie Gebühren der Friedhofsverwaltung (+ 0,4 Mio. €). Die weiteren Ansätze bewegen sich im Rahmen der planmäßigen Fortschreibung. Plan Plan Ist (in T€) 2024 2023 2022 Öffentlich-rechtliche -94.692 -90.733 -92.647 davon: Verwaltungsgebühren -19.960 -19.609 -22.806 Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzung -31.493 -29.466 -27.771 Bestattungsgebühren -3.699 -3.431 -2.921 Wohn- und Verpflegungsgebühren -9.104 -9.774 -9.020 Eintrittsgelder -12.189 -11.421 -12.296 Sonstige -18.247 -17.032 -17.833 Privatrechtliche -45.268 -44.681 -42.240 davon: Erträge aus Verkauf -4.057 -3.703 -3.842 Miet-/Pachterträge -19.288 -18.896 -17.872 Erbbauzinsen -2.958 -2.955 -2.718 Ersatzleistungen -2.461 -2.589 -2.401 Eintrittsgelder -1.306 -1.423 -1.211 Teilnehmerbeträge -5.203 -4.827 -3.948 Sonstige -9.995 -10.288 -10.248 insgesamt -139.960 -135.414 -134.887 21 E.2.4 Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen Mit einem Planwert von 354,7 Mio. € liegen die Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen in der Pla￾nung 2024 um 34,2 Mio. € oder 10,7 % über den Ansät￾zen der Vorjahresplanung. Die wichtigsten Größen wer￾den sich wie folgt entwickeln: • Der Bund erstattet die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese sind mit einem Anstieg von 10,2 Mio. € geplant. Die Beteili￾gung an den Kosten der Unterkunft (SGB II) liegt aufgrund höherer Aufwendungen um 10,6 Mio. € über dem Vorjahresplanwert. • Die Erstattungen vom Freistaat Bayern werden mit einem Anstieg von 2,9 Mio. € bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geplant. Diese werden in voller Höhe vom Freistaat Bayern übernommen werden. Höhere Erstattungen sind auch für Wahlen (+ 0,7 Mio. €) eingeplant. • Erstattungen von Gemeinden enthalten unter ande￾rem Gastschulbeiträge und Zahlungsverpflichtun￾gen bei Personalwechsel. Letztere wurden anhand der Rechnungsergebnisse der Vorjahre sowohl bei den Erträgen (+ 2 Mio. €) als auch den Aufwendun￾gen (+ 1,6 Mio. €) aktualisiert eingeplant. Zudem werden Erträge aus der Verrechnung von grenz￾überschreitenden Linien aus dem ÖDLA (VAG) hier ausgewiesen (+ 5 Mio. €). • Die Erstattungen vom Bezirk werden im Bereich der Hilfen zur Gesundheit (Teilbereich: überörtlicher Träger) um 0,3 Mio. € und im Bereich der Hilfen zur Erziehung/Inobhutnahme um 1,0 Mio. € niedriger geplant. Plan Plan Ist (in T€) 2024 2023 2022 Bund -200.247 -179.267 -136.710 Land -55.344 -50.787 -66.197 Gemeinden und Gemeindeverbände -30.024 -22.737 -26.879 Bezirk (Sozialleistungen) -17.211 -18.492 -11.328 Zweckverbände und kommunale Sonderrechnungen -18.586 -16.940 -20.572 Eigenbetrieb NüSt -259 -221 -288 Eigenbetrieb ASN -933 -972 -753 Kommunalunternehmen Klinikum -3.109 -2.865 -6.486 Eigenbetrieb SUN -1.874 -2.225 -2.321 Eigenbetrieb NüBad -240 -237 -354 Eigenbetrieb FSN -16 -16 -32 Eigenbetrieb SÖR -3.158 -2.884 -3.279 Verwaltungskostenerstattungen (VKE) Eigenbetriebe -9.114 -9.114 -9.114 Private Unternehmen -14.024 -13.082 -19.098 Staatstheater Nürnberg -514 -569 -507 insgesamt -354.653 -320.408 -303.918 22 E.2.5 Erträge aus der Auflösung Sonderposten, sonstige ordentliche Erträge, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen Die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten fällt im Jahr 2024 um 3,3 Mio. € oder 5,7 % niedriger aus als in der Vorjahresplanung. Dies korrespondiert mit den Ab￾schreibungen - soweit die Investitionen mit Zuwendun￾gen finanziert wurden. Der unter der Position „Sonstiges“ im Jahr 2022 relative hohe Betrag resultiert vor allem aus einer Auflösung der 2020 und 2021 gebildeten Rückstellungen für die coronabedingten Kapitalzuführungen für die Töchter Messe und Flughafen. Die Aktivierten Eigenleistungen resultieren aus Bauin￾vestitionen und werden entsprechend der MIP-Planung in den Ergebnishaushalt übernommen. Plan Plan Ist (in T€) 2024 2023 2022 Auflösung Sonderposten -55.285 -58.625 -53.285 Sonstige ordentliche Erträge -53.539 -53.480 -132.659 davon: Ordnungsrechtliche Erträge (Bußgelder) -514 -549 -509 Verzugs- und Beitreibungsentgelte -2.026 -2.026 -3.018 Erträge aus der Gewährung von Bürgschaften, Gewährverträge usw. -621 -621 -1.360 Ausgleichszahlungen -1.200 -1.200 -6 Konzessionsabgabe -41.080 -41.080 -39.549 Aktivierte Bauzeitzinsen -550 -350 -1.010 Sonstiges -7.548 -7.654 -87.207 Aktivierte Eigenleistungen, Honorare -6.643 -5.265 -6.571 Bestandsveränderungen 0 0 -1.257 insgesamt -115.467 -117.370 -193.772 23 E.2.6 Personal- und Versorgungsaufwendungen Die Personal- und Versorgungsaufwendungen steigen insgesamt gesehen im Vergleich zu der Vorjahrespla￾nung um 78,6 Mio. € oder 10,3 % an. Von den Personal- und Versorgungsaufwendungen ent￾fallen im Haushaltsjahr 2024 701,1 Mio. € oder 83,4 % (Vorjahr 646,1 Mio. € oder 84,8 %) auf die Personalauf￾wendungen (= Aufwendungen für aktive Mitarbeiterin￾nen und Mitarbeiter) und 139,3 Mio. € oder 16,6 % (Vor￾jahr: 115,7 Mio. € oder 15,2 %) auf die Versorgungsauf￾wendungen (= Aufwendungen für Versorgungsempfän￾ger). Einzeln betrachtet entwickeln sich die Personal- und Versorgungsaufwendungen wie folgt: Plan Plan Ist (in T€) 2024 2023 2022 insgesamt 840.438 761.843 714.632 Personalaufwendungen Plan Plan Ist (in T€) 2024 2023 2022 Bezüge und Vergütungen 518.251 508.028 472.865 davon: Beamte (ohne Lehrkräfte) 101.346 92.871 91.276 Beamte-Lehrkräfte 97.450 90.510 87.232 Arbeitnehmer 312.067 316.908 288.667 Sonstige Vergütungen 7.388 7.739 5.690 Beiträge zu Versorgungskassen 24.577 22.411 22.315 Beiträge zur gesetzlichen Sozialver￾sicherung und pauschalierte Lohnsteuer 66.403 60.585 61.533 Beihilfen und Unterstützungsleistungen 10.000 9.600 10.445 Rückstellungen 81.910 45.514 58.127 davon: Sonstige Rückstellungen für Aktive -1.830 -255 1.935 Zuführung/Auflösung Pensionsrückstellung 69.340 38.903 45.533 Zuführung/Auflösung Beihilferückstellung 14.400 6.866 10.659 insgesamt 701.141 646.138 625.285 24 Ausgehend vom Planwert 2023 ist bei den Personalauf￾wendungen im Jahr 2024 mit den folgenden Entwicklun￾gen zu rechnen: Lässt man die Rückstellungsbuchungen außer Betracht, so steigen die Personalaufwendungen im Jahr 2024 um 18,6 Mio. € oder 3,1 % gegenüber dem Vorjahresplan. Die Steigerung ist neben den kostendämpfenden Aus￾wirkungen des in 2022 beschlossenen Personaleinspar￾pakets vor allem auf die Tariferhöhungen bei den Be￾schäftigten und die Besoldungserhöhungen bei den Be￾amten zurückzuführen. Bei der Planung wurde mit einer Besoldungserhöhung von 8,0 % gerechnet. Die Rückstellungszuführungen beziehungsweise -auflö￾sungen für die aktiven Beamtinnen und Beamten fallen nach dem aktuell vorgeschriebenen gesetzlichen Be￾rechnungsmodus, der zu starken Schwankungen führen kann, im Jahr 2024 insgesamt um 36,4 Mio. € oder 80,0 % höher aus als in der Vorjahresplanung. Aufgrund von Unwägbarkeiten bei der Planung (wie zum Beispiel bei der Anzahl der Sterbefälle und der Ein- und Austritte von Beamten/innen bei der Stadt) sind die Planansätze dieser Rückstellungen immer mit Unsicherheiten behaf￾tet. Für das Haushaltsjahr 2024 werden die Versorgungsauf￾wendungen wie folgt geplant: Die Versorgungsaufwendungen steigen gegenüber dem Vorjahresplan um 23,6 Mio. € beziehungsweise 20,4 % auf 139,3 Mio. € an. Die Rückstellungsbildungen sind unter anderem abhän￾gig von den Steigerungsraten der Pensionen. Versorgungsaufwendungen Plan Plan Ist (in T€) 2024 2023 2022 Beamte (inklusive Lehrkräfte) 111.514 101.570 99.154 Arbeitnehmer 6.975 7.448 6.811 Beihilfen für Versorgungsempfänger 19.149 18.460 20.052 Neutralisation Versorgung und Beihilfen -136.682 -126.640 -125.140 Rückstellungen 138.341 114.867 88.470 davon: Zuführung/Auflösung Pensionsrückstellung 115.738 98.492 68.901 Zuführung/Auflösung Beihilferückstellung 22.603 16.375 19.569 insgesamt 139.297 115.705 89.347 25 E.2.7 Sachaufwendungen und Abschreibungen Die Sachaufwendungen und Abschreibungen steigen im Vergleich zum Vorjahresplanwert insgesamt um 5,1 % oder 21,2 Mio. € auf 433 Mio. €. Im Haushaltsplan wurden aufgrund gesunkener Strom￾preise die Ansätze nun wieder um 1,2 Mio. € reduziert. In der Vorjahresplanung waren die Ansätze für Strom, Gas und Wasser um 13,1 Mio. € angehoben worden. Die Aufwendungen für Gebäudeunterhalt und -technik steigen um 5,0 Mio. € oder 13,8 %. Diese Entwicklung ist überwiegend im Zusammenhang mit der Planung der Maßnahmen im mittelfristigen Investitionsplan (MIP) so￾wie einem inflationsbedingt höheren Preisniveau zu se￾hen. Die Aufwendungen für den Unterhalt sonstigen Grund￾vermögens sind um 2,8 Mio. € oder 24,5 % niedriger ge￾plant. Dies ist ebenso auf die MIP-Planung zurückzufüh￾ren. Die Aufwendungen im Sammelposten „Gebäudereini￾gung, Müll, Kanal, usw.“ erhöhen sich um 2,1 Mio. € oder 7,8 %. Dies ist vor allem mit höheren Aufwendungen für Gebäudereinigung (0,5 Mio. €), Abfallbeseitigung (0,4 Mio. €), Straßenreinigung (0,3 Mio. €) und Sicher￾heitsdienste (0,6 Mio. €) zu begründen. Die Ansätze für Tagespflegepersonal und Schülerbeför￾derung erhöhen sich um jeweils 0,6 Mio. €. In dieser Po￾sition werden auch die Kosten für Mittagsbetreuung mit einer Steigerung um 1,1 Mio. € ausgewiesen. Die Erstattungen an Dritte steigen um 9,1 Mio. € oder 5,9 %. Darin enthalten sind die Erstattungen an das Kli￾nikum, die auf 7,9 Mio. € (Vorjahr 1,1 Mio. €) ansteigen. Weitere Erhöhungen der Ansätze erfolgen bei Erstattun￾gen an den Zweckverband für Rettungsdienst und Feu￾erwehralarmierung (+ 1,3 Mio. €), an Gemeinden (+ 1,6 Mio. € für Abfindungen bzw. Stellenwechsel; Ge￾genposition zur korrespondierenden Ertragsposition) so￾wie Erstattungen für kooperative Klassen in den berufli￾chen Schulen (+ 0,6 Mio. €). Ein Teil des in den Haushaltsberatungen am 17.11.2022 beschlossen Sparpaketes ist in 2024 noch nicht auf den individuellen Ansätzen veranschlagt und deshalb mit 3,6 Mio. € gesammelt in der Position „Sonstiges“ enthal￾ten. Daher ergibt sich in Summe ein negativer Wert. Plan Plan Ist (in T€) 2024 2023 2022 Sachaufwendungen 319.156 303.594 295.598 davon: Verbrauchsmittel und Gebrauchsgegenstände 13.365 12.309 14.142 Strom, Gas, Wasser/Abwasser 32.849 34.002 20.907 Gebäudeunterhalt und -technik 41.001 36.031 34.764 Unterhalt sonstiges Grundvermögen 8.754 11.595 6.121 Gebäudereinigung, Müll, Kanal usw. 28.597 26.532 26.307 Lehrmittel, Schülerbeförderung, Tagespflege 32.149 29.688 25.674 Erstattungen an Dritte 164.328 155.224 153.706 Sonstiges -1.887 -1.535 19.516 Neutralisation Rückstellungen Sach-/Dienstleistl. 0 -252 -5.539 Abschreibungen 113.854 108.239 124.019 insgesamt 433.010 411.833 419.617 26 E.2.8 Transferaufwendungen Die Transferaufwendungen werden in Sozialtransferauf￾wendungen (Transferaufwendungen Sozialbereich) und weitere Transferaufwendungen unterteilt. Inhaltlich kann die Bezirksumlage den Sozialtransferleistungen zuge￾rechnet werden, da die Aufgabenschwerpunkte des Be￾zirks ebenfalls im Sozialbereich liegen. Aufgrund der fi￾nanziellen Bedeutung wird die Bezirksumlage jedoch ei￾genständig ausgewiesen. Plan Plan Ist (in T€) 2024 2023 2022 Transferaufwendungen Sozialbereich (direkt) 628.101 601.933 534.832 davon: Zuschüsse an soziale Einrichtungen (gesetzlich/vertraglich - Art. 1/2) 173.468 165.956 157.168 Zuschüsse an soziale Einrichtungen (freiwillig - Art. 4/5) 21.462 20.236 18.905 Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter (SGB XII) 101.221 91.448 72.768 Hilfe zur Pflege (SGB XII) 2 2 3 Hilfe zur Gesundheit (SGB XII) 8.970 12.020 5.682 Sonstige Hilfen außerhalb von Einrichtungen 5.688 5.520 5.699 Familien- und Jugendhilfe 106.184 111.766 92.042 Asylbewerberleistung. (HLU und andere Hilfen) 42.473 39.129 63.800 Alg II, vor allem Kosten der Unterkunft (SGB II) 154.065 140.637 110.883 Bildungs- und Teilhabepaket 14.548 15.199 7.870 Sonstiges 20 20 12 Bezirksumlage 233.680 235.200 218.325 Weitere Transferaufwendungen 175.490 146.894 165.535 davon: Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Verlustausgleiche) 79.358 93.077 83.794 Verlustausgleiche Eigenbetriebe und verbundene Unternehmen 49.515 12.017 39.043 Gewerbesteuerumlage 46.617 41.800 41.384 Zuführungen zu Rückstellungen 0 0 1.314 Neutralisation Rückstellungen (Transfera.) -1.000 -1.511 -27.278 insgesamt 1.036.271 982.516 891.414 Sozialtransferauf￾wendungen Sozialleistungen, Zu￾schüsse an soziale Einrichtungen Weitere Trans￾feraufwendungen Weitere Zuschüsse und Zuweisungen, Verlustausgleiche, Ge￾werbesteuerumlage, Krankenhausumlage Bezirksumlage 27 Die Transferaufwendungen steigen insgesamt um 53,8 Mio. € oder 5,5 %. Mit einem Anteil von 42,3 % an den ordentlichen Aufwendungen sind die Transferauf￾wendungen neben den Personal- und Versorgungsauf￾wendungen (Anteil von 34,3 %) der größte Kostenblock innerhalb der ordentlichen Aufwendungen. Transferaufwendungen Sozialbereich Die Sozialtransferaufwendungen umfassen die klassi￾schen Sozialleistungen, die die Stadt selbst zu tragen hat, wie beispielsweise die Kosten der Unterkunft im SGB II oder die Familien- und Jugendhilfen. Hinzu kom￾men die Zuschüsse an soziale Einrichtungen, insbeson￾dere an die freien Träger der Kindertagesstätten. Diese Teilmenge der Transferaufwendungen repräsentiert mit einem Volumen von 628,1 Mio. € über ein Viertel der ge￾samten ordentlichen Aufwendungen. Gedanklich hinzu addieren sollte man an dieser Stelle noch die Bezirks￾umlage, die aufgrund der Aufgabenschwerpunkte des Bezirks im Wesentlichen ebenfalls aus Sozialausgaben besteht. Zusammen stellen diese Positionen mit insge￾samt 861,8 Mio. € circa 34,4 % der Gesamtaufwendun￾gen des Nürnberger Stadthaushalts dar. Die Planansätze im Sozialbereich beruhen auf der Fort￾schreibung der Ergebnisse 2022 unter der Berücksichti￾gung aktueller Prognosen und Erwartungen (zum Bei￾spiel Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Ukrai￾nekrieg). Die Zuschüsse an soziale Einrichtungen (gesetzlich/ver￾traglich) steigen um 7,5 Mio. € auf 173,5 Mio. €. Hinter￾grund ist hier insbesondere der Betriebskostenzuschuss für die Kindertageseinrichtungen freier Träger. Zuschüsse an soziale Einrichtungen (freiwillig) steigen um 1,2 Mio. € auf 21,5 Mio. €. Dies ist insbesondere auf Tariferhöhungen im Förderbereich zurückzuführen. Der Posten „Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsiche￾rung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)“ wird um 9,8 Mio. € oder 10,7 % über dem Vorjahresansatz geplant. Im Kapitel 4 (Grundsicherung und Erwerbsmin￾derung) steigt der Ansatz aufgrund des kontinuierlichen Anstiegs bei der Anzahl Leistungsberechtigter sowie der Fallkosten um 10,5 Mio. €. Diese werden vollständig vom Bund erstattet. Die Ansätze für Leistungen nach Ka￾pitel 3 (Hilfe zum Lebensunterhalt) werden um 0,7 Mio. € reduziert, nachdem diese im Vorjahresplan stark ange￾hoben wurden. Die Hilfe zur Pflege ist vollständig auf den Bezirk über￾gegangen. Etwaige zeitversetzt noch abgerechnete „Nachläuferkosten“ werden vom überörtlichen Träger er￾stattet. Für die „Hilfe zur Gesundheit (SGB XII)“ werden 3,0 Mio. € oder 25,4 % weniger veranschlagt. Im Vorjahr war der Ansatz um 6,3 Mio. € wegen der erwarteten Ge￾sundheitsleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine an￾gehoben worden. In der Familien- und Jugendhilfe liegt der Planwert 2024 um 5,6 Mio. € oder 5,0 % unter dem Vorjahresplanwert. Gründe hierfür sind geringere Fallzahlen. Für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden 42,5 Mio. € (Vorjahr 39,1 Mio. €) im Jahr 2024 eingeplant. Die Aufwendungen werden vollständig vom Freistaat Bayern erstattet. Die Position „Alg II, vor …“ beinhaltet die Kosten der Un￾terkunft und Heizung für Leistungsberichtigte Bürgergeld (bis 31.12.2022 Arbeitslosengeld II). Im Vorjahr war der Ansatz um 27,8 Mio. € auf 140,6 Mio. € angehoben wor￾den. 2024 erhöht sich der Planansatz um 13,4 Mio. € im Vergleich zur Vorjahresplanung auf 154,1 Mio. €. Dies ist auf höhere Fallkosten zurückzuführen. Im Planansatz berücksichtigt sind regelmäßige Kostensteigerungen für Mietkosten sowie ab 2024 ein Rückgang der anrech￾nungsfähigen Einkommen aufgrund der Anhebung des Bürgergeldes. Bezirksumlage Die Bezirksumlage wurde entsprechend dem aktuellen Kenntnisstand für 2024 mit 233,7 Mio. € geplant. Weitere Transferaufwendungen Die weiteren Transferaufwendungen mit 175,5 Mio. € oder 7,2 % der ordentlichen Aufwendungen beinhalten sonstige Ausgleichszahlungen. Dies sind zum Beispiel die Gewerbesteuerumlage, Verlustausgleiche an städti￾sche Töchter und Eigenbetriebe, weitere Zuschüsse auf￾grund gesetzlicher und sozialer Verpflichtungen, die al￾lerdings nicht den Sozialbereich betreffen, sowie Zuwei￾sungen an das Land. Die weiteren Transferaufwendun￾gen steigen im Vergleich zum Plan 2023 insgesamt um 28,6 Mio. € oder 19,5 %. 28 Ursächlich hierfür sind insbesondere hohe Verlustaus￾gleiche/Zuschüsse bei den Eigenbetrieben und Beteili￾gungen. Der Posten „Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Ver￾lustausgleiche)“ sinkt um 13,7 Mio. € auf 79,4 Mio. €. Er beinhaltet weitere Zuschüsse, die aus gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen entstehen, beispielsweise an das Germanische Nationalmuseum, das Staatsthea￾ter oder die Nürnberger Symphoniker. Die Kosten für das Sozialticket im ÖPNV sowie das Innovationspaket im VGN und das Schülerticket und Verbandsumlage sind mit insgesamt 20,92 Mio. € veranschlagt (Vorjahr 33,92 Mio. €). Darüber waren in dieser Position im Vor￾jahr auch die freiwilligen Zuschüsse zum Kirchentag in Höhe von 3 Mio. € enthalten. Die Verlustausgleiche an die Eigenbetriebe NüBad, FSN, SUN sowie an die Städtischen Werke Nürnberg und die noris inklusion gGmbH wurden insgesamt um 37,5 Mio. € höher als im Vorjahr veranschlagt. Einge￾plant sind für die Städtischen Werke Nürnberg 30 Mio. € (Vorjahr 0 €), Flughafen 4 Mio. € (Vorjahr 0 €), NüBad 9,2 Mio. € (Vorjahr 8,1 Mio. €), Frankenstation Nürnberg (FSN) 2,4 Mio. € (Vorjahr 1,9 Mio. €) sowie noris inklu￾sion 4,0 Mio. € (Vorjahr 1,7 Mio. €). Entsprechend der Gewerbesteuererträge wird auch die Gewerbesteuerumlage geplant und aufgrund höherer Gewerbesteuererträge mit Mehraufwendungen von 4,8 Mio. € veranschlagt. Neutralisation Rückstellungen (Transfera.) Der Posten „Neutralisierung Zahlung Aufwandsrückstel￾lungen“ wird differenziert unter den Sachaufwendungen, Transferaufwendungen und Sonstigen ordentlichen Auf￾wendungen ausgewiesen. Im Bereich der Transferauf￾wendungen werden überwiegend Verlustausgleiche an Eigenbetriebe und verbundenen Unternehmen aus im Vorjahr gebildeten Rückstellungen gezahlt. 29 E.2.9 Sonstige ordentliche Aufwendungen Die Planwerte für die sonstigen ordentlichen Aufwen￾dungen steigen gegenüber dem Vorjahresansatz um 9 Mio. € oder 6,7 %. Der Posten „Sonstiger Personal- und Dienstaufwand“ enthält unter anderem den Ausbau des Pandemielagers mit 0,6 Mio. € (Vorjahr 0,7 Mio. €). Zudem sind darin die Wahlhelferentschädigungen für das Wahljahr 2024 mit 0,45 Mio. € enthalten (Vorjahr 0,65 Mio. €). Bei den „Betriebsmitteln (konsumtive MIP-Maßnahme)“ handelt es sich um nicht aktivierungsfähige Bestandteile von im MIP veranschlagter Investitionen (dort gesondert ausgewiesen). Leasingkosten steigen im Bereich der IT um 0,4 Mio. € sowie im Personalwesen um 0,6 Mio. €. Kosten für Sachverständige steigen unter anderem im Bereich Denkmalschutz um 0,45 Mio. €. Softwarekosten steigen um 1,4 Mio. €. Davon circa 0,5 Mio. € im Bereich der zentralen IT, 0,2 Mio. € im Amt für Kommunikation und Stadtmarketing und rund 0,1 Mio. € im Meldewesen. Beiträge für Unfall- und Gebäudeversicherungen erhö￾hen sich um 1,0 Mio. €. In der Position „Ausgleichszahlungen“ werden pauschal Mittel für Ausgleichszahlungen aus Grundstücksge￾schäften vorgehalten. In dem Posten „Sonstige“ sind im Jahr 2024 unter ande￾rem die folgenden größeren Aufwandspositionen enthal￾ten: • Portokosten: 2,2 Mio. €, • Drucksachen und Vordrucke: 1,8 Mio. €, • Mitgliedschaften: 1,4 Mio. €, • Veranstaltungen/Tagungen: 1,3 Mio. €, • Künstlerhonorare: 1,3 Mio. € und • Stellenausschreibungen 1,0 Mio. €. Plan Plan Ist (in T€) 2024 2023 2022 Sonstiger Personal- und Dienstaufwand 7.127 7.497 5.521 Entschädigung für Mitglieder des Stadtrats 2.656 2.497 2.386 Betriebsmittel (konsumtive MIP-Maßnahme) 19.930 21.219 28.648 Miet- und Pachtaufwand Immobilien, Erbbauzins 28.813 28.875 24.405 Mieten/Pachten/Leasing bewegliche Sachen 4.895 3.714 4.419 Mietaufwand für Heime und Pensionen 2.000 1.750 1.893 Kosten für Sachverständige und Gutachten 5.808 5.213 4.336 Nutzungsentgelte, Pflege Software, Lizenzen 13.632 12.227 9.997 Vergütungen für Leistungen Dritter 18.502 18.609 29.707 Versicherungsbeiträge (inklusive KUV) 8.171 7.141 6.795 Ausgleichszahlungen 5.010 0 0 Sonstige 26.335 25.121 64.677 Neutralisation Rückstellungen (Sonst. Aufw.) 0 0 -25.277 insgesamt 142.879 133.863 157.507 30 E.2.10 Finanzergebnis (Finanzerträge und Zinsaufwendungen) Das Finanzergebnis fällt mit rund 38 Mio. € im Plan 2024 um 17 Mio. € schlechter aus als im Vorjahresplan. Veränderungen ergeben sich aus den Gewerbesteuer￾nachzahlungen und -erstattungen. Aufgrund eines Ver￾fassungsgerichtsurteils und in Folge dessen umfangrei￾cher gesetzlicher Neuregelungen - unter anderem des Referenzzinssatzes und der Karenzzeiten - wird die Ge￾werbesteuerverzinsung nach § 233a stark reduziert. Für 2024 werden die Erstattungszinsen unter Berücksichti￾gung der neuen Zinssätze und Nachholeffekten im Saldo mit einem Aufwand von 6 Mio. € angesetzt (Ertrag - 5 Mio. € sowie Aufwand 11 Mio. €). Die Zinsaufwendungen für Investitionskredite werden mit einem Anstieg von 15,4 Mio. € geplant. Die hohen In￾vestitionssummen mit höherer Fremdfinanzierung und aktuell stark angestiegenem Zinsniveau führen zu einem steigenden Zinsaufwand. Die Entwicklung der Zinsauf￾wendungen seit ihrem Höhepunkt im Jahr 2005 mit 63,3 Mio. € (inklusive der Erstattungszinsen Gewerbe￾steuer) zeigt weiterhin noch eine Entlastung aufgrund des in den vergangenen Jahren niedrigen Zinsniveaus. Die Zinsaufwendungen bleiben eine Risikoposition im städtischen Haushalt, sollte das Zinsniveau weiter stei￾gen oder auf hohen Niveau verharren. Plan Plan Ist (in T€) 2024 2023 2022 Finanzerträge -12.926 -5.987 -3.433 davon: Zinserträge -1.175 -849 -1.859 Erträge Gewinnanteile aus Beteiligungen -6.551 -2.438 -1.444 Verzinsung Gewerbe-/Umsatzsteuer § 233a AO -5.000 -2.500 -48 Stundungszinsen und andere Finanzerträge -200 -200 -82 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 50.877 26.964 23.499 davon: Zinsaufwendungen Investitionskredite 39.677 24.261 23.196 Erstattungszinsen (Gewerbesteuer) 11.000 2.500 0 Sonstige Zinsaufwendungen 200 203 303 insgesamt 37.951 20.977 20.066 31

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