E.1 Rücklagen und Rückstellungen
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E.1 Rücklagen und Rückstellungen
Rücklagen
Nach § 23 KommHV-Doppik bestehen die Rücklagen
aus
• der Allgemeinen Rücklage (Nettoposition),
• nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen und
• aus Überschüssen des Ergebnishaushaltes
(Ergebnisrücklage).
Die Rücklagen werden auf der Passivseite der Bilanz unter dem Posten „Eigenkapital“ gesondert ausgewiesen.
Der Begriff der Rücklagen im Bereich der kommunalen
Doppik ist vom früheren kameralen Rücklagenbegriff zu
unterscheiden. Unter kameralen Rücklagen versteht
man Geldbestände, die zur künftigen Verwendung zurückgelegt und verwaltet werden. Im Sinne der kommunalen Doppik sind Geldbestände aber Vermögen, das
auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen wird.
Gemäß § 24 KommHV Doppik soll der Ergebnishaushalt
ausgeglichen sein. Ein etwaiger Jahresfehlbetrag soll
durch die Verrechnung mit der Ergebnisrücklage unverzüglich ausgeglichen werden.
Der Ergebnisrücklage kommt daher eine besondere Bedeutung zu, da der Haushalt weiterhin als ausgeglichen
gilt, wenn Rücklagen aus den Vorjahren zur Deckung
des Defizits herangezogen werden können.
Die Ergebnisrücklage (nach Ergebnisverwendung) zum
31.12.2022 steigt aufgrund des unerwartet hohen Überschusses 2022 auf 382,8 Mio. € an. Unter Zugrundelegung der geplanten Jahresfehlbeträge 2023 und 2024
wird die Ergebnisrücklage (nach Ergebnisverwendung)
zum 31.12.2024 bei 349,8 Mio. € liegen.
In der nachfolgenden Grafik sind die Ergebnisrücklagen
den Jahresergebnissen gegenübergestellt:
Rückstellungen
Im Gegensatz zur Kameralistik werden in der kommunalen Doppik dem kaufmännischen Vorsichtsprinzip folgend für ungewisse Verbindlichkeiten und bestimmte
Aufwendungen Rückstellungen gebildet. Rückstellungen haben die Aufgabe, die am Bilanzstichtag bestehenden Zahlungsverpflichtungen vollständig zu erfassen.
In der folgenden Übersicht wird der voraussichtliche
Stand der Rücklagen und Rückstellungen zum
31.12.2024 ausführlich dargestellt.
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1. Basiskapital (Allgemeine Rücklage) 665.278.406 665.278.406 0 665.278.406
2. Kapitalzuschuss zur Versorgungsrücklage 993.351 993.351 -54.469 938.882
3. Grundstockvermögen der nichtrechtsfähigen Stiftungen 21.724.354 21.724.354 0 21.724.354
4. Weitere Positionen des Basiskapitals der nichtrechtsfähigen Stiftungen 7.326.752 7.475.460 165.734 7.641.194
5. Ergebnisrücklage 382.834.382 410.797.274 -61.040.978 349.756.296
6. Kapitalerhaltungsrücklage nrf. Stiftungen/Rücklage Kostendecker/Sonderrücklage
Energiesparfonds 7.476.501 7.476.501 0 7.476.501
7. Ergebnisvortrag (bilanzierende Einheiten) -16.872.150 -21.418.624 -3.993.444 -25.412.068
Summe = Eigenkapital 1.068.761.597 1.092.326.723 -64.923.158 1.027.403.565
1. Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen 1.672.879.637 1.705.265.691 81.819.314 1.787.085.005
1.1. für Pensionsverpflichtungen 1.416.792.862 1.444.573.001 65.655.314 1.510.228.315
Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte 234.244.860 244.032.466 26.800.000 270.832.466
Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte Lehrkräfte 189.740.554 187.840.554 11.525.000 199.365.554
Rückstellung Anwartschaften städt. Versorgung Arbeitnehmer 496.622 361.655 -135.000 226.655
Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte 455.448.452 465.194.152 12.385.414 477.579.566
Rückstellung Erstattungen Beamte BayBeamtVG 35.212.528 33.974.528 -1.486.000 32.488.528
Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte Lehrkräfte 453.921.555 469.610.855 20.865.900 490.476.755
Rückstellung Versorgungsempfänger ehem. Arbeitnehmer 42.308.291 38.243.791 -4.050.000 34.193.791
Pensionsrückst. für Erstattungen wegen ehem. Arbeitnehmer 5.420.000 5.315.000 -250.000 5.065.000
1.2. für Verpflichtungen aus Altersteilzeit und
ähnliche Maßnahmen, Beihilfen 256.086.775 260.692.690 16.164.000 276.856.690
Rückstellung für Altersteilzeit Beamte 2.145.540 2.050.540 -15.000 2.035.540
Rückstellung für Altersteilzeit Beamte Lehrkräfte 1.834.892 1.699.892 105.000 1.804.892
Rückstellung für Altersteilzeit Arbeitnehmer 7.473.889 7.448.889 -1.920.000 5.528.889
Rückstellung für Beihilfen Beamte 44.146.349 43.977.264 4.610.000 48.587.264
Rückstellung für Beihilfen Beamte Lehrkräfte 33.175.112 31.937.612 1.517.500 33.455.112
€ € €
Rücklagen- und Rückstellungsübersicht der Haushaltsplanung -
voraussichtlicher Stand der Rücklagen und Rückstellungen
Arten der Rücklagen
Stand zum
31.12.2022
Stand zum
31.12.2023
Veränderungen im
Haushaltsjahr
+/-
€ € €
Stand zum
31.12.2024
Veränderungen im
Haushaltsjahr
+/- 2)
Stand zum
31.12.2024
€
Arten der Rückstellungen
Stand zum
31.12.2022
Stand zum
31.12.2023 1)
€
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Rückstellungen Beihilfen Versorgungsempfänger Beamte 85.575.849 89.065.849 7.180.000 96.245.849
Rückstellungen Beihilfen Versorgungsempfänger Lehrer 79.126.198 82.108.698 4.852.500 86.961.198
Rückstellungen für Beihilfen Arbeitnehmer 26.867 21.257 -5.610 15.647
Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Arbeitnehmer 2.288.879 2.089.489 -160.390 1.929.099
Rückstellungen für Beihilfen Erstattungen Rentner 293.200 293.200 0 293.200
2. Rückstellungen für Altlasten 5.415.500 5.163.500 0 5.163.500
3. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 18.331.100 18.331.100 0 18.331.100
4. Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs
und von Steuerschuldverhältnissen 2.409.992 1.936.492 37.500 3) 1.973.992
5. Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus
Bürgschaften, Gewährverträgen und anhängigen
Verfahren
2.446.978 2.446.978 0 2.446.978
6. Sonstige Rückstellungen 193.637.818 193.673.089 31.603.300 225.276.389
Urlaubsrückstellungen 11.368.481 11.368.481 0 11.368.481
Rückstellungen für Verlustausgleiche von verbundenen Unternehmen 1.382.000 1.382.000 31.410.000 32.792.000
Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 247.123 247.123 0 247.123
Rückstellungen für nicht ausgereichte Leistungsentgelte/-bezüge 108.129 0 4) 0 0
Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. I Satz 2 KommHV-Doppik 180.532.085 180.675.485 193.300 5) 180.868.785
Summe aller Rückstellungen 1.895.121.025 1.926.816.850 113.460.114 2.040.276.964
€ €
3) Rückstellungsbildung für eventuell anfallende Betriebssteuern bei den Betrieben gewerblicher Art der Friedhofsverwaltung (37.500 €).
Stand zum
31.12.2022
Stand zum
31.12.2023 1)
Veränderungen im
Haushaltsjahr
+/- 2)
5) Es handelt sich hierbei um den Unterschiedsbetrag 2024 bei Endfälligkeit von Wertpapieren der nichtrechtsfähigen Stiftungen sowie um die jährliche Zuführung zur
Prüfungskostenrückstellung der überörtlichen Rechnungsprüfung.
4) Die in 2022 nicht ausgeschütteten Leistungsentgelte/-bezüge sind im Folgejahr (2023) an die Beschäftigten auszuschütten.
1) Die Bestände ergeben sich aus der Fortschreibung des Endstands 31.12.2022 mit den Planzahlen des Haushaltsjahres 2023. Sofern der Endbestand 2023 nicht vom Endbestand 2022
abweicht, ist keine ergebniswirksame Veränderung in 2023 eingeplant worden. In der Fortschreibung der Bestände der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen wurden auch
voraussichtliche Ruhestandsversetzungen (Umschichtung zwischen den Beständen der aktiven Beschäftigten und der Versorgungsempfänger) berücksichtigt.
2) Es handelt sich um die im Haushalt 2024 geplanten, ergebniswirksamen Veränderungen. Zudem sind auch die Verschiebungen bei den Pensions- und Beihilfeverpflichtungen auf
Grund der voraussichtlichen Ruhestandsversetzungen im Jahr 2024 enthalten.
Arten der Rückstellungen (Fortsetzung)
Stand zum
31.12.2024
€ €
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