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Sitzung gesamt (öffentlich)

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Sitzungsunterlagen

Sitzung des Stadtrates

19.05.2021

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente 4 Tagesordnung -öffentlich- 4 Vorlagendokumente 6 TOP Ö 1 Sicherheitsbericht des Polizeipräsidiums Mittelfranken für 2020 6 Bericht OA/003/2021 6 Sicherheitsbericht 2020 OA/003/2021 9 TOP Ö 2 Sicherheitsbericht für die Stadt Nürnberg 2020 177 Bericht OA/004/2021 177 TOP Ö 3 Kriminalitätsentwicklung am Nürnberger Hauptbahnhof 180 Bericht OA/005/2021 180 Sachbericht Kriminalitätsentwicklung OA/005/2021 184 Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom 03.02.2021 OA/005/2021 188 TOP Ö 5 6. Sachstandsbericht Masterplan Freiraum 189 Sitzungsvorlage UwA/001/2021 189 Entscheidungsvorlage UwA/001/2021 193 Anlage 1 Projektliste Aktionsplan UwA/001/2021 199 Anlage 2 Karte Aktionsplan UwA/001/2021 201 Anlage 3.1 Steckbrief Züricher Park UwA/001/2021 202 Anlage 3.2 Steckbrief Weg am Village UwA/001/2021 204 Anlage 3.3 Steckbrief Quartiersplatz St.Leonhard UwA/001/2021 206 Anlage 4 MIP 2022-2025ff UwA/001/2021 208 TOP Ö 6 Bericht über die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans 2018-2020 der 209 Stadt Nürnberg Bericht MRB-GST/002/2021 209 Evaluation MRB-GST/002/2021 213 TOP Ö 7 Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023 der Stadt Nürnberg 274 Sitzungsvorlage MRB-GST/003/2021 274 GAP2021-2023 MRB-GST/003/2021 278 TOP Ö 8 Ergänzendes Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 4629 „Frauentorgraben“ 327 Sitzungsvorlage Stpl/015/2021 327 Entscheidungsvorlage Stpl/015/2021 331 Übersichtsplan Stpl/015/2021 333 Satzung Stpl/015/2021 334 Begründung vom 02.03.2017 Stpl/015/2021 336 Ergänzung der Begründung vom 26.03.2021 Stpl/015/2021 345 TOP Ö 9 Plakatständer Bundestagswahl 349 Antrag der Stadtratsfraktionen der CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen LA/013/2021 349 Bericht LA/013/2021 350 Bericht LA/013/2021 353 TOP Ö 10 Änderungen bei den Besetzungen von Ausschüssen 354 Anträge der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.04.2021 354 TOP Ö 11 Klinikum Nürnberg 359 Sitzungsvorlage Ref.I/II/015/2021 359 Sachverhalt Ref.I/II/015/2021 363 Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung für das Klinikum Nürnberg 365 Ref.I/II/015/2021

Satzung zur Änderung der Ordnungssatzung für das Klinikum Nürnberg Ref.I/II/015/2021 366 TOP Ö 12 Stadion Nürnberg Betriebs - GmbH – Änderung des Gesellschaftsvertrages 367 Sitzungsvorlage Ref.I/II/018/2021 367 Änderung des Gesellschaftsvertrages Ref.I/II/018/2021 370 TOP Ö 13 Auflage des Referates V: 372 Sitzungsvorlage SHA/008/2021 372 Sachverhalt Satzungsänderung BRN_2021_04_12 SHA/008/2021 375 Satzung zur Änderung der Satzung des BRN SHA/008/2021 377 Synopse BehindRS SHA/008/2021 382

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Stadtrates

Sitzungszeit

Mittwoch, 19.05.2021, 15:00 Uhr

Sitzungsort

Meistersingerhalle Nürnberg, Großer Saal, Münchener Straße 21

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Sicherheitsbericht des Polizeipräsidiums Mittelfranken für 2020 Bericht

Sachverständige:

Herr Roman Fertinger, Polizeipräsident

Herr Dr. jur. Holger Plank, Leitender Kriminaldirektor

Herr Herbert Donner, Leitender Polizeidirektor

König, Marcus

2. Sicherheitsbericht für die Stadt Nürnberg 2020 Bericht

König, Marcus

3. Kriminalitätsentwicklung am Nürnberger Hauptbahnhof Bericht

Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom 03.02.2021 OA/005/2021

König, Marcus

4. Aktuelle Corona-Situation

hier: mündlicher Bericht

König, Marcus

5. 6. Sachstandsbericht Masterplan Freiraum Beschluss

UwA/001/2021 Walthelm, Britta

6. Bericht über die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans Bericht

2018-2020 der Stadt Nürnberg MRB-

GST/002/2021 König, Marcus

7. Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023 der Stadt Nürnberg Beschluss

MRB- König, Marcus GST/003/2021

8. Ergänzendes Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 4629 Beschluss

„Frauentorgraben“ Stpl/015/2021

für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem

Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße

Erlass

Ulrich, Daniel

9. Sondernutzung für Plakatständer vor der Bundestagswahl 2021, Bericht

hier: Plakatierung ab 31. Juli 2021 LA/013/2021

Antrag der Stadtratsfraktionen der CSU, SPD und Bündnis90/Die

Grünen vom 15.03.2021

Fraas, Michael, Dr.

10. Änderungen bei den Besetzungen von Ausschüssen Beschluss

hier: Anträge der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

vom 27.04.2021

Auflagen des Referates I/II:

11. Klinikum Nürnberg Beschluss-

1. Änderung der Unternehmenssatzung für das Klinikum Nürnberg Auflage

2. Aufhebung der Ordnungssatzung für das Klinikum Nürnberg Ref.I/II/015/2021

12. Stadion Nürnberg Betriebs - GmbH – Änderung des Beschluss-

Gesellschaftsvertrages Auflage

Ref.I/II/018/2021

13. Auflage des Referates V: Beschluss-

Änderung der Satzung des Behindertenrats Nürnberg (BRN) Auflage

SHA/008/2021

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 21.04.2021,

öffentlicher Teil

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 19.05.2021 öffentlich Bericht

Betreff:

Sicherheitsbericht des Polizeipräsidiums Mittelfranken für 2020

Anlagen: Sicherheitsbericht 2020

Bericht: Der Jahresbericht des Polizeipräsidiums Mittelfranken wird vorgelegt.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Berichtsteile betreffen verschiedenste Personengruppen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Polizeipräsidium

Mittelfranken

Abbildung 7

Abbildung 4

SICHER HEITS BERICHT 2020

Abbildung 3

Abbildung 8

Abbildung 5

Abbildung 1

Abbildung 2

Abbildung 6

0911 2112-0 In Notfällen bitte Notruf 110 wählen!

pp-mfr.nuernberg.pp@polizei.bayern.de

wwwwww www.polizei-mittelfranken.de

www.instagram.com/polizeimfr

IMPRESSUM

Polizeipräsidium Mittelfranken Präsidialbüro Jakobsplatz 5 90402 Nürnberg Telefon: 0911 2112-1001

V. i. S. d. P.: Patrick Weeger, Leiter Präsidialbüro

Redaktion

Polizeipräsidium Mittelfranken: Sachgebiet E2 (Ordnungs- und Schutzaufgaben), Telefon: 0911 2112-1201; Sachgebiet E3 (Kriminalitätsbekämpfung), Telefon: 0911 2112-1301; Sachgebiet E4 (Polizeiliche Verkehrsaufgaben), Telefon: 0911 2112-1401

Grafische Gesamtherstellung

Moritz Bohner, Präsidialbüro

Fotonachweis

Wenn nicht anders angegeben: Polizeipräsidium Mittelfranken

Druck

Druckerei Stock GmbH, Eschenbach

Auflage: 350 Stück Erscheinungsweise: jährlich ISSN: 2513-034X

Alle Rechte vorbehalten. Jede Form der Vervielfältigung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Herausgeber.

© Polizeipräsidium Mittelfranken Stand: März 2021

Ihre Sicherheit. Unser Ansporn. Wir für Mittelfrankens Bürger.

Polizeipräsidium Mittelfranken Jakobsplatz 5 90402 Nürnberg

VORWORT

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

2020 war ein außergewöhnliches Jahr für unser Ermittlungskommission in akribischer Arbeit ge- Land und auch für das Polizeipräsidium Mittelfran- klärt werden. Die anschließende Anklage gegen die ken. Aber die Corona-Krise zeigte auch deutlich: In in rechtsextremen Kreisen bestens vernetzte Tatverschwierigen Situationen können sich die Bürger auf dächtige durch den Generalbundesanwalt zeigt: Die ihre Polizei verlassen! Ermittlungsbehörden haben politisch motivierte Straftäter – gleich welcher Gesinnung – im Fokus! So waren unsere Kollegen häufig die ersten Ansprechpartner, wenn es nach kurzfristig erforderli- Darüber hinaus konnten Serien von Sabotageakten chen Einschränkungen für die Bevölkerung offene an Maishäckslern, Erpresserschreiben gegen Per- Fragen oder Sonderfälle gab. Ob lange geplanter sonaldienstleistungsunternehmen, Kfz-Aufbrüche Umzug, die Rückkehr gestrandeter Urlauber oder die durch eine Diebesbande, internationale Callcenter- Rahmenbedingungen für private Treffen – unermüd- Betrügereien durch eine Tätergruppierung aus dem lich standen die Polizeibeamten in Mittelfranken ih- Kosovo, die Machenschaften eines Nürnberger Hehren Bürgern mit Auskünften zur Seite und regelten lerrings und ein blutiger Messerangriff auf einen Gemanches Problem pragmatisch und kreativ. Auch bei richtsvollzieher im letzten Jahr durch die Ermittler der Nachverfolgung von Kontaktpersonen war bei unseres Präsidiums geklärt werden, um nur einige den Gesundheitsämtern die Kompetenz und die Er- herausragende Erfolge hervorzuheben. fahrung der Ermittler der Polizei gefragt. Trotz der zusätzlichen Herausforderungen des ver- Viele positive Rückmeldungen von Bürgern aus Mit- gangenen Jahres wurde durch die Polizei in zwei von telfranken in den sozialen Medien und im direkten drei Straftaten ein Tatverdächtiger ermittelt. Im Er- Kontakt zeigen uns: Gemeinsam haben wir die be- gebnis war die Aufklärungsquote in Mittelfranken sonderen Herausforderungen gut und mit Augen- mit 68,1 % nie so hoch wie im Jahr 2020 und lag maß gemeistert. Und dieses Lob belegt, dass unsere auch über dem bayernweiten Durchschnitt. Einsatzkräfte dort, wo es notwendig war, differenziert und abgewogen eingeschritten sind. Schon seit 2016 ist die Gesamtzahl der Straftaten in Mittelfranken kontinuierlich gesunken. Mit 78.745 Doch das letzte Jahr war mehr als nur „Corona“. So ge- Delikten wurde 2020 der niedrigste Wert seit mehr langen unseren Mitarbeitern herausragende Ermitt- als 10 Jahren erreicht. Natürlich hatte auch die Colungserfolge: Die Sicherstellung von 63 Kilogramm rona-Pandemie einen Einfluss auf die Fallzahlen, Amphetamin in Nürnberg und die Festnahme von denn die Bewegungsfreiheit potentieller Straftäter fünf Tatverdächtigen markierten einen Höhepunkt war durch die verschiedenen Maßnahmen eingedes Jahres, wodurch dem organisierten Drogenhan- schränkt. Dies ändert aber nichts an der Tatsache: del mehrere empfindliche Schläge zugefügt werden Ein deutlicher Rückgang bei der Gewaltkriminalität konnten. So beschlagnahmten die mittelfränkischen um 8,1 %, bei der Straßenkriminalität um 4,5 % und Drogenfahnder deutlich mehr Amphetamin, Met- den Rohheitsdelikten um 6,4 % bedeutet, dass es wehamphetamin und Kokain als im Jahr zuvor. Allein niger Opfer und Geschädigte als in den Jahren zuvor in Nürnberg wurden im Jahr 2020 außerdem mehr gab. Dieses Sicherheitsniveau auch in den kommenals 100 Straßendealer und Drogenhändler festge- den Jahren beizubehalten ist uns ein Ansporn und nommen und anschließend ein Haftbefehl erlassen. erklärtes Ziel. Diese Erfolge wirken sich sehr positiv auf die gesamte Sicherheitslage in der Metropolregion aus. Den guten Ruf der Polizei machten sich 2020 leider auch verstärkt Callcenter-Betrüger zu Nutze. Ganze Auch eine perfide Serie von Drohschreiben mit Mu- Straßenzüge wurden abtelefoniert – oftmals unter nition an Kommunalpolitiker konnte durch eine dem Vorwand, die Kriminalpolizei wäre am Telefon.

VORWORT

In 17 Fällen hatten die Betrügerbanden Erfolg und zeivollzugsbeamte sind nach wie vor auf einem nicht brachten manch betagtes Opfer um ein kleines Ver- hinnehmbar hohen Niveau. mögen: Insgesamt 1,2 Millionen Euro wurden übergeben. Eine Reihe von Täterfestnahmen zeigt aber: Auch 2021 wird die Polizei wieder vor große Her- Auch die „falschen Polizeibeamten“ müssen immer ausforderungen stellen: sei es bei der Betreuung von damit rechnen, ermittelt zu werden. Und die Prä- Versammlungen und Veranstaltungen, bei der Begleiventionskampagnen unseres Präsidiums zeigen Wir- tung von Impfstofftransporten oder der Sicherung des kung – viele potentielle Geschädigte waren bereits Wahlkampfes zur Bundestagswahl. Ihre Polizei wird gewarnt und gingen den Betrügern nicht „auf den weiter mit hohem Engagement und vorbildlicher Be- Leim“. Hier hofft die Polizei auf technische Innova- rufsauffassung für die Sicherheit der Bevölkerung sortionen, die in der Zukunft Betrug am Telefon wirk- gen. samer als bisher verhindern. Der positive statistische Trend der vergangenen Jahre Für die große Motivation und Einsatzbereitschaft setzt sich ein weiteres Mal fort und eines steht bereits unserer Beamtinnen und Beamten möchten wir uns heute für das kommende Jahr fest: Die Menschen in an dieser Stelle recht herzlich bedanken! Mittelfranken können sich in ihrer Region sicher fühlen! Unser Dank gilt aber auch den Sicherheitsbehörden in den Städten und Kommunen, unseren „Blaulichtpartnern“ sowie der Justiz. Gerade in Krisenzeiten ist Ihr das vertrauensvolle Miteinander und eine lösungsorientierte Zusammenarbeit so wichtig wie nie zuvor.

All unseren Kolleginnen und Kollegen wünschen wir auch 2021, dass sie bewahrt und unversehrt von allen Roman Fertinger Adolf Blöchl Einsätzen zurückkehren, denn die Angriffe auf Poli- Polizeipräsident Polizeivizepräsident

Abbildung 9

Polizeipräsident

Roman Fertinger und

Polizeivizepräsident

Adolf Blöchl (v. l. n. r)

SICHERHEIT

Wichtige Aussagen

IN MITTELFRANKEN auf den Punkt gebracht.

STRAFTATEN 78.745

(2020) Vorjahr: 84.256

AUFKLÄRUNGSQUOTE 68,1%

dem

Über

bayerischen

(2020)

Durchschnitt

Vorjahr: 67,1 %

von 66,4 %!

45.253

VERKEHRSUNFÄLLE

(2020) Vorjahr: 54.107

277.253

EINSÄTZE

(2020) Vorjahr: 282.665

205.709

NOTRUFE

(2020) Vorjahr: 251.459

Wichtige Aussagen

IN MITTELFRANKEN auf den Punkt gebracht.

78.745

DELIKTE-GESAMT -6,5 %

(2020) (2020) Vorjahr: 84.256 **

GEWALTKRIMINALITÄT -8,1 % 2.856

(2020) Vorjahr: 3.233

STRAẞENKRIMINALITÄT -4,5 % 14.546

(2020) Vorjahr: 15.239

ROHHEITSDELIKTE -6,4 % 12.882

(2020) Vorjahr: 13.767

RAUSCHGIFTDELIKTE -9,0 % 7.217

(2020) Vorjahr: 7.935

4.322

HÄUFIGKEITSZAHL -5,4 %

(2020) Vorjahr: 4.570 *

CALLCENTER-BETRUG 17

+240,0%

(2020)

VOLLENDETE TATEN Vorjahr: 5

WOHNUNGSEINBRUCH +2,7%

(2020) Vorjahr: 789

AUFKLÄRUNGSQUOTE (WED) 17,0 %

(2020) Vorjahr: 26,9%

* ohne ausländerrechtl. Verstöße

KAPITEL KRIMINALITÄT ▶ SEITE 20

** mit ausländerrechtl. Verstöße

EINSATZ ORDNUNGS- UND

SCHUTZAUFGABEN

Wichtige Aussagen

IN MITTELFRANKEN auf den Punkt gebracht.

2.236

VERANSTALTUNGEN (2020)

Vorjahr: 3.177

1.465

VERSAMMLUNGEN (2020)

Vorjahr: 992

SONST. VERANSTALTUNGEN (2020)

Vorjahr: 1.961

SPORTVERANSTALTUNGEN (2020)

Vorjahr: 224

18.512

EINGESETZTE BEAMTE (2020)

Vorjahr: 30.319

CORONA-MAẞNAHMEN

KONTROLLEN 145.640

(2020)

VERSTÖẞE 47.240

(2020)

KAPITEL EINSATZ – ORDNUNGS- UND SCHUTZAUFGABEN ▶ SEITE 100

Wichtige Aussagen

IN MITTELFRANKEN auf den Punkt gebracht.

VERKEHRSUNFÄLLE 45.253

-16,36 %

(2020) Vorjahr: 54.107

29.505 Unfälle 15.748 Unfälle

innerorts. außerorts.

2/3 aller Unfälle 1/3 der Unfälle

ereigneten sich ereigneten sich innerorts. außerorts.

GETÖTETE 51

-23,88 %

(2020)

Vorjahr: 67

VERLETZTE 7.555

-15,62 %

(2020)

Vorjahr: 8.954

VERKEHRSUNFÄLLE 516

-12,24 %

UNTER ALKOHOLEINFLUSS (2020)

Vorjahr: 588

VERKEHRSUNFÄLLE 48

-30,43 %

UNTER DROGENEINFLUSS (2020)

Vorjahr: 69

KAPITEL VERKEHR ▶ SEITE 118

INHALT

2.2.20.5 Entwicklung der PMK-Religiöse Ideologie 48 2.2.20.6 Entwicklung der PMK-Nicht zuzuordnen 49 2.2.20.7 Reichsbürger/Selbstverwalter 49

1.1 Daten und Zahlen 12 2.2.21 Organisierte Kriminalität 50

1.2 Unsere Dienststellen 14 2.2.21.1 Kriminalitätsphänomen Rocker 50

1.3 Unsere Einsatzzentrale 18 2.2.21.2 Menschenhandel/Prostitution 50

2.2.22 Prävention 52

2.3 Kriminalitätsbericht

Stadt Nürnberg 54

Allgemeines

2.3.1 Gesamtentwicklung 54 Vorwort LKD Dr. jur. Holger Plank 21 2.3.2 Aufklärungsquote 55 2.3.3 Häufigkeitszahl 55

2.1 Begriffserläuterungen 22 2.3.4 Tatverdächtige 56

2.3.5 Jugendkriminalität/Kinderdelinquenz 56

2.2 Kriminalitätslage 2.3.6 Kriminalität durch Nichtdeutsche 57

Regierungsbezirk Mittelfranken 24 2.3.6.1 Reisende Täter 57

Allgemeines 2.3.7 Kriminalitätsopfer 59

2.2.1 Gesamtentwicklung 24 Ausgewählte Deliktbereiche 2.2.2 Aufklärungsquote 25 2.3.8 Straftaten gegen das Leben 60 2.2.3 Häufigkeitszahl 25 2.3.9 Straftaten gg. die sex. Selbstbestimmung 60 2.2.4 Tatverdächtige 26 2.3.10 Rohheitsdelikte 62 2.2.5 Jugendkriminalität/Kinderdelinquenz 27 2.3.11 Eigentumsdelikte 63 2.2.5.1 Jugendliche Intensivtäter 28 2.3.12 Vermögens- und Fälschungsdelikte 65 2.2.6 Kriminalität durch Nichtdeutsche 28 2.3.13 Sachbeschädigung 65 2.2.6.1 Reisende Täter 29 2.3.14 Aufenthaltsgesetz 65 2.2.7 Kriminalitätsopfer 29 2.3.15 Betäubungsmittelkriminalität 66

Ausgewählte Deliktbereiche 2.3.15.1 Rauschgifttote 68

2.2.8 Straftaten gegen das Leben 31 2.3.16 Gewaltkriminalität 69 2.2.9 Straftaten gg. die sex. Selbstbestimmung 31 2.3.17 Straßenkriminalität 69 2.2.10 Rohheitsdelikte 33 2.3.18 Cybercrime 69 2.2.11 Eigentumsdelikte 33 2.3.19 Einfluss der Coronapandemie auf 2.2.12 Vermögens- und Fälschungsdelikte 35 die Kriminalitätsentwicklung 69 2.2.12.1 Betrug durch Dachsanierer; Umweltdelikte 35 2.3.19.1 Kriminalität im häuslichen Umfeld 69 2.2.12.2 Callcenterbetrug 36 2.3.19.2 Vollendete Suizide 70 2.2.13 Sachbeschädigung 38 2.3.19.3 Entwicklung bestimmter Delikts- und 2.2.14 Aufenthaltsgesetz 38 Phänomenbereiche im Jahresverlauf 2020 70 2.3.15 Betäubungsmittelkriminalität 38 2.3.20 Politisch motivierte Kriminalität 71 2.3.15.1 Rauschgifttote 38 2.2.16 Gewaltkriminalität 40 2.4 Kriminalitätslage regional 72 2.2.16.1 Gewalt gegen Polizeibeamte 40 2.4.1 Kriminalitätsbericht Stadt Fürth 72 2.2.16.1 Häusliche Gewalt 41 2.4.2 Kriminalitätsbericht Stadt Erlangen 75 2.2.17 Straßenkriminalität 42 2.4.3 Kriminalitätsbericht Stadt Schwabach 78 2.2.18 Cybercrime 42 2.4.4 Kriminalitätsbericht Stadt Ansbach 81 2.3.19 Einfluss der Coronapandemie auf 2.4.5 Kriminalitätsbericht Landkreis Ansbach 84 die Kriminalitätsentwicklung 44 2.4.6 Kriminalitätsbericht 2.3.19.1 Kriminalität im häuslichen Umfeld 44 Landkreis Erlangen-Höchstadt 86 2.3.19.2 Vollendete Suizide 45 2.4.7 Kriminalitätsbericht Landkreis Fürth 88 2.3.19.2 Entwicklung bestimmter Delikts- und 2.4.8 Kriminalitätsbericht Phänomenbereiche im Jahresverlauf 2020 45 Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim 91 2.2.20 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) 46 2.4.9 Kriminalitätsbericht 2.2.20.1 Entwicklung der PMK-Gesamt 46 Landkreis Nürnberger-Land 94 2.2.20.2 Entwicklung der PMK-Links 46 2.4.10 Kriminalitätsbericht Landkreis Roth 96 2.2.20.3 Entwicklung der PMK-Rechts 47 2.4.11 Kriminalitätsbericht 2.2.20.4 Entwicklung der PMK-Ausländische Ideologie 48 Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen 98

INHALT

4.2.1 Unfallbilanz und -entwicklung 122

EINSATZ Ordnungs- und Schutzaufgaben

4.2.2 Entwicklung der Personenschäden 123 4.2.3 Örtliche und zeitliche Verteilung Vorwort LPD Hermann Guth 101 der Verkehrsunfälle 125 4.2.4 Unfallursachen 127

3.1 Einsatzgeschehen Mittelfranken 102 4.2.5 Besondere Unfallursachen 129

3.1.1 Einsatzstatistik Überblick 102 4.2.6 Besondere Risikogruppen 134 3.1.2 Besondere Themenfelder 103 4.2.7 Herausragende Verkehrsunfälle 140 3.1.2.1 Corona allgemein 103 3.1.2.2 Raumschutz Corona mit Statistik 103 4.3 Verkehrsunfallentwicklung 3.1.3 Silvester mit Ausgangssperre und Nürnberg 141 Feuerwerksverbot 105 4.3.1 Unfallbilanz und -entwicklung 141 3.1.4 Sicherheitswacht 105 4.3.2 Entwicklung der Personenschäden 142 3.1.5 Reitergruppe Mittelfranken 106 4.3.3 Getötete nach Beteiligungsarten 142 4.3.4 Örtliche und zeitliche Verteilung

3.2 Einsatzgeschehen Nürnberg 107 der Verkehrsunfälle 143

3.2.1 Versammlungen und Veranstaltungen 107 4.3.5 Besondere Unfallarten 145 3.2.1.1 Versammlungsgeschehen in Nürnberg inkl. 4.3.6 Besondere Risikogruppen 148 Querdenker und Critical Mass 107 4.3.7 Herausragende Verkehrsunfälle 150 3.2.1.2 Traktorsternfahrt 107 3.2.1.3 Versammlungsgeschehen zum 1. Mai 108 4.4 Verkehrsunfallentwicklung 3.2.1.4 Versammlungsgeschehen Klimaschutz mit FFF-Camp 108 regional 151 3.2.1.5 Tuningszene/mobile Partyszene 108 4.4.1 Stadt Fürth 151 3.2.1.6 Feiermeilen in der Innenstadt 109 4.4.2 Stadt Erlangen 152 3.2.1.7 Besonderes Veranstaltungsjahr mit 4.4.3 Stadt Schwabach 153 „Nürnberger Sommertagen“ 110 4.4.4 Stadt Ansbach 154 3.2.2 Sonstiges Einsatzgeschehen 111 4.4.5 Landkreis Ansbach 155 3.2.2.1 Bombenfunde 111 4.4.6 Landkreis Erlangen-Höchstadt 156 3.2.2.2 Königstorpassage 112 4.4.7 Landkreis Fürth 157 3.2.2.3 Jamnitzerplatz 113 4.4.8 Landkreis Nürnberger-Land 158 4.4.9 Landkreis Neustadt a. d. Aisch-

3.3 Einsatzgeschehen regional 114 Bad Windsheim 159

3.3.1 Versammlungsgeschehen regional 114 4.4.10 Landkreis Roth 160 3.3.2 Besonderes Veranstaltungsjahr – 4.4.11 Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen 161 „Herbstvergnügen“ in Fürth 114 3.3.3 Fränkisches Seenland 114 4.5 Maßnahmen und Tätigkeiten

im Verkehrsdienst 162

3.4 Einsatzgeschehen Sport 116 4.5.1 Verkehrsdelikte/Verkehrsüberwachung 162

3.4.1 Fußball 1. FC Nürnberg und 4.5.2 Einsatz der Messgeräte 162 SpVgg Greuther Fürth 116 4.5.3 Gurtanlegepflicht und Benutzung von 3.4.2 Eishockey Thomas Sabo Ice Tigers und Mobiltelefonen 163 Höchstadt Alligators 117 4.5.4 Überwachung des Güter- und Personenverkehrs 163 4.5.5 Schwerpunktaktionen 164 4.5.5.1 Aktionstage Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht 164 4.5.5.2 Kontrollaktion „Truck & Bus“ 164 4.5.5.3 Abfahrtskontrollen d. Schwerverkehrs in Mittelfranken 165 Vorwort PD Werner Meier 119 4.5.5.4 Kontrollgruppe Motorrad Mittelfranken Jahresbericht 165 4.5.6 Verkehrsprävention/-erziehung 166

4.1 Begriffsdefinition und 4.5.6.1 Verkehrserziehung 166

Strukturdaten 120 4.5.6.2 Sicher zur Schule – Sicher nach Hause 167

4.1.1 Begriffe 120 4.5.6.3 Verkehrsunterricht 167 4.1.2 Strukturdaten 121

4.2 Verkehrsunfallentwicklung

Mittelfranken 122

Abbildung 10

1.1 Daten und Zahlen

Personal

4.380

Beamtinnen/ Beamte

Abbildung 11

Reitergruppe

16 Tarifbeschäftigte Beamtinnen/ Beamte

Pferde

Diensthundestaffel

Abbildung 12

Beamtinnen/ Beamte

Hunde

Abbildung 14

Abbildung 15

Fahrzeuge

1.229

Abbildung 13

davon:

Pkw uniformiert

Pkw neutral

Motorräder

Boote 0202.21.13 :dnatS

1.2 Unsere Dienststellen

POLIZEIPRÄSIDUM MITTELFRANKEN

Personalvertretungen Polizeipräsident Präsidialbüro Abteilung Personal Abteilung Einsatz Abteilung Versorgung P1 P2 P3 E1 E2 E3 E4 EZ V1 V2 V3 V4

P1 P2
E1 E2 E3 E4 EZ

P3

V1 V2 V3 V4

Landkreis Neustadt a. d. Aisch- Bad Windsheim

SCHUTZ POLIZEI
KRIMINA LPOLIZEI
PI Altdorf b . Nürnberg
KFD 1 N ürnberg
PI An sbach
KFD 2 N ürnberg

Bad

PI Bad W indsheim
KFD 3 N ürnberg

Windsheim

PI Dink elsbühl
KFD 4 N ürnberg
PI Erlang en-Land
KPI An sbach
PI Erlang en-Stadt
KPI Er langen
PI Feuch twangen
KPI Fürth

Rothenburg

PI F ürth

KPI Schwabach o. d. Tauber

PI Gunze nhausen
PI Heil sbronn

VERKEHRSPOLIZEI

PI Her sbruck

Landkreis Ansbach

PI Herzog enaurach
VPI An sbach
PI Hilp oltstein
VPI Erl angen
PI Höchstad t a. d. Aisch
VPI F eucht
PI Lauf a. d. Pegnitz
VPI F ürth
PI Neustad t a. d. Aisch

VPI Nürnberg

Feuchtwangen

PI Nürnb erg-Mitte
PI Nürn berg-Ost
SPEZIA LKRÄFTE
PI Nürnb erg-Süd
PI Nürnb erg-West
PI Ergänzu Mittelf ngsdienste ranken

Dinkelsbühl

PI R oth
PI Spezial Nordb einheiten ayern
PI Rothenbur g o. d. Tauber
PI Schw abach
PI S tein

EZ Einsatzzentrale Polizei Mittelfranken GPI Grenzpolizeiinspektion mit schutzpolizeilichen Aufgaben PI Polizeiinspektion KFD Kriminalfachdezernat KPI Kriminalpolizeiinspektion GPI Nürnberg-Flughafen VPI Verkehrspolizeiinspektion

PI Treuc htlingen
GRENZ POLIZEI
PI Weißen burg i. Bay.
PI Zir ndorf

Höchstadt

a. d. Aisch

Landkreis Erlangen- Höchstadt

Neustadt Erlangen-

a. d. Aisch Stadt Erlangen-

Land

Herzogen- Stadt

Landkreis

aurach Erlangen

Nürnberger Land Stadt Fürth Landkreis -Flughafen Lauf Hersbruck

a. d. Pegnitz

Fürth Fürth -Ost

-Mitte

Zirndorf -West

Nürnberg

Stein Stadt -Süd

Feucht

Nürnberg

Altdorf

Stadt

b. Nürnberg

Schwabach

Stadt Heilsbronn Ansbach Schwabach

Ansbach

Roth

Landkreis Roth

Hilpoltstein

Gunzenhausen

0202.21.13 :dnatS Wir sind eines von zehn bayerischen Landespolizeipräsidien. Der Zuständigkeitsbereich deckt sich mit dem Gebiet des Regierungsbezirks Mittelfranken.

Weißenburg

Landkreis i. Bay. Weißenburg- Gunzenhausen

Wir betreuen ca. 1,77 Mio.

Einwohner und eine

Treuchtlingen

Fläche von

7.243 km2

ca. .

1.2 Unsere Dienststellen

Abbildung 16

Abbildung 23

Abbildung 19

Abbildung 27

PI Altdorf b. Nürnberg PI Ansbach KPI/VPI Ansbach PI Bad Windsheim

Abbildung 30

Abbildung 24

Abbildung 28

VPI Feucht PI Feuchtwangen PI/KPI Fürth

Abbildung 29

Abbildung 21

Abbildung 25

PI Heilsbronn PI Herzogenaurach

Abbildung 17

Abbildung 20

PI Nürnberg-Ost PI Hersbruck PI Nürnberg-Mitte

Abbildung 26

Abbildung 22

Abbildung 18

PI Roth PI Rothenburg o. d. Tauber PI/KPI Schwabach

Abbildung 38

Abbildung 43

Abbildung 33

PI Erlangen-Land PI/KPI/VPI Erlangen

Abbildung 34

Abbildung 35

PI Dinkelsbühl VPI Fürth PI Gunzenhausen

Abbildung 32

Abbildung 37

Abbildung 41

Abbildung 45

PI Hilpoltstein PI Höchstadt a. d. Aisch PI Lauf a. d. Pegnitz PI Neustadt a. d. Aisch

Abbildung 31

Abbildung 44

Abbildung 40

PI Nürnberg-West PI Nürnberg-Süd VPI Nürnberg

Abbildung 42

Abbildung 39

Abbildung 36

Abbildung 46

PI Stein PI Treuchtlingen PI Weißenburg i. Bay. PI Zirndorf

Notrufe Einsätze 2014 313.467 268.527 2015 306.168 261.061 2016 289.406 287.834 2017 282.166 271.749 2018 275.350 267.916 2019 251.459 282.665

1.3 Unsere Einsatzzentrale

2020 205.709 277.253

EZ Daten

Die polizeiliche Einsatzzentrale steht Statistik der Einsatzzentrale des PP Mittelfranken allen Bürgerinnen und Bürger zur Seite, die den Notruf 110 wählen. Die dort ca. 90 beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die ersten Ansprechpartner der ca. 620 (2019: 700) Hilfesuchenden täglich.

350.000 300.000 250.000 200.000 150.000 100.000 50.000 0 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Notrufe 313.467 306.168 289.406 282.166 275.350 251.459 205.709
Einsätze 268.527 261.061 287.834 271.749 267.916 282.665 277.253

Unser Ziel ist es, den Anrufern schnellstmöglich und umfassend Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen. Aus diesem Grund werden die eingehenden Notrufe systematisch bewertet und alle erforderlichen polizeilichen Maßnahmen veranlasst. Exemplarisch kann hier die Ortung der Handys von vermissten oder hilflosen Personen angeführt werden (242; 2019: 188).

Tage 205.709 277.253

Im Zusammenwirken mit den Polizeiund Kriminaldienststellen des Schutz- Stunden Notrufe Einsätze bereichs Mittelfranken wurden 2020 erreichbar. (2020) (2020) rund 277.300 Einsätze (2019: 282.665) gesteuert und koordiniert. Das Spektrum reicht hierbei von der verparkten Ausfahrt bis zum Tötungsdelikt und vom Bankraub bis zum Schwan auf der (8018), Ärzten und Bestattern, der Au- Alarmanlagen (5253 Alarmmeldun- Fahrbahn. tobahnmeisterei und sonstiger Notfall- gen) betreut. dienste. Daneben hat die Einsatzzentrale eine Der Leiter der Einsatzzentrale vertritt Vielzahl weiterer Aufgaben. Beispiel- Weiterhin werden hier Verkehrsdurch- außerhalb der Geschäftszeiten das Prähaft hierfür ist die Verständigung von sagen und Warnmeldungen an die Be- sidium und ist somit für die Sicherheit Stadtreinigung, Abschleppdiensten völkerung erstellt und angeschlossene der Menschen in Mittelfranken verantwortlich, herausragende Einsatzlagen werden vom ihm geleitet. Unterstützt wird er hierbei unter anderem durch den neu installierten Bereich SENTI- NEL (Sicherheit im Einsatz durch Open Source Intelligence in Einsatzleitstellen), dessen Intel-Officers einsatzunterstützende OSINT-Recherchen zur Bewältigung von Ad-Hoc-Lagen durchführen.

Abbildung 47

Die Zusammenarbeit mit den Integ-

rierten Leitstellen in Nürnberg, Ans-

bach und Schwabach ist hervorragend. Eingehende Notrufe mit Bezug zu Feuerwehr oder medizinischen Belangen können dank modernster Technik direkt an diese weitergeleitet werden.

Der leichte Rückgang der Einsätze und der eingegangenen Notrufe dürften auf die vorherrschende Pandemielage und die damit verbundene Bekämpfungsstrategie zurück zu führen sein.

Abbildung 50

PI Erlangen-Land PI Hersbruck PI Nürnberg-West

Abbildung 48

PI Ergänzungsdienste Mittelfranken PI Treuchtlingen

Abbildung 49

Social-Media-Aktion der Polizei Mittelfranken

„Wir bleiben für Euch da – bleibt Ihr bitte für uns daheim!“

während der Ausgangsbeschränkung im Frühling 2020 aufgrund der Corona-Pandemie PI Gunzenhausen PI Heilsbronn

PI Weißenburg i. Bay. PI Erlangen-Stadt GPI Nürnberg-Flughafen

KRIMINALITÄT E3

Die mittelfränkische Polizei – „Mit Sicherheit statistisch nicht bestätigen. Alle genannten Phänofür Sie da!“ In enger Zusammenarbeit mit mene bewegen sich im statistischen Durchschnitt. unseren Partnern im Sicherheitsnetzwerk, Zum Ausmaß des Dunkelfeldes können wir mangels insbesondere aber durch eigene nachhaltige Ermitt- valider Daten auch keine objektiv belastbare Aussage lungsarbeit und Präsenzkonzepte sank die Krimina- treffen. lität im Jahresvergleich erneut um stattliche 6,5 %. Konkret heißt das 5.511 Straftaten weniger und da- Sehr positiv ist der erneute signifikante Rückgang bei mit ein bedeutendes Maß weniger an Schaden, Ärger der Gewaltkriminalität (-8,0 %) und bei der Straund Leid bei Opfern. Erfolgreiche Sicherheitsnetz- ßenkriminalität (-4,5 %). Bei aller gebotenen Zuwerkarbeit misst sich jedoch nicht alleine in positiven rückhaltung: In Mittelfranken lebte man schon bis- Jahresvergleichen, sondern v. a. in der Langzeitbe- her sehr sicher, aber noch nie so sicher wie zurzeit! trachtung. Der Zehn-Jahres-Vergleich (2011–2020) Diese positive Botschaft lässt sich in Zeiten großer bestätigt den Trend. Die Nachhaltigkeitsstrategie, individueller und gesellschaftlicher Beschränkungen auf die wir bei der Sicherheit als Grundbedürfnis durchaus festhalten. der Menschen setzen, geht auf: In absoluten Zahlen sank die Kriminalität um 14,8 %. In Relation zur Be- Dennoch bleibt für uns auch im neuen Jahr viel zu völkerungsentwicklung in Mfr., wir sprechen krimi- tun, ich denke nur an das gerade in Zeiten der Pannalstatistisch von der Häufigkeitszahl (HZ), ist der demie virulente Phänomen der „Hasskriminalität“ Rückgang mit 17,8 % noch deutlicher. Besonders ins oder an das signifikant steigende Phänomen „Kin- Auge fällt der Fünf-Jahres-Vergleich (2016–2020: derpornografie“, bei welchem wir durch bundes- -17,3 absolut, HZ -18,2). Im Langzeitvergleich stieg weit konzertierte Anstrengungen in hohem Maße zudem die Aufklärungsquote (AQ) um beachtliche das Dunkelfeld aufhellen. Beide Phänomene liegen 4,8 % auf 68,1 %. Das ist im Jahresvergleich beach- uns wegen der immensen schädlichen Wirkungen tenswert, da pandemiebedingt einige Deliktsphäno- bei den Opfern besonders am Herzen. Nach dem exmene (z.B. der Ladendiebstahl), bei denen wir bereits ponentiellen Anstieg der Sicherstellungsmengen im bei der Anzeigeerstattung Hinweise auf Tatverdäch- vergangenen Jahr, die bei vielen Stoffgruppen auch tige erhalten, markant zurückgingen. Wir klären in im Jahr 2020 anhielt, werden wir unsere Anstrengunden letzten Jahren durchschnittlich deutlich mehr gen auch bei der Rauschgiftkriminalität fortsetzen. als zwei von drei Straftaten auf, was in Deutschland etwas ganz Besonderes ist! Abschließend mit den Worten des dt. Schriftstellers und Schauspielers Curt Götz, der Anfang des 20. Eindeutige Aussagen, wie stark sich die „Corona- Jahrhunderts auch in Nürnberg tätig war, wir ha- Pandemie“ und damit verbundene soziokulturelle ben die Weichen richtig gestellt, sind nach wie vor und infektionsschutzrechtlichen Einschränkungen auf einem guten Weg, denn: „Man sollte die Dinge ausgewirkt haben, können anhand der PKS nicht ein- (zwar) so nehmen, wie sie kommen. Aber man sollte deutig belegt werden. Es gibt bei der Interpretation dafür sorgen, dass die Dinge so kommen, wie man sie der Daten einige Korrelationen, z. B. bei den Dieb- nehmen möchte.“ stahlsdelikten, die sowohl pandemiebedingt durch Reduzierung von Tatgelegenheiten als auch durch Ihr deutlich stärkere polizeiliche Präsenz im öffentlichen Raum während intensiver infektionsschutzrechtlicher Einschränkungen mitbeeinflusst worden sind, aber keine eindeutigen Kausalitäten. So ist eine Holger Plank pandemiebedingte Steigerung der „Effektstärke“ kriminalstatistisch wahrscheinlich, die Eigentumskriminalität ist traditionell ein „kriminalstatistischer Treiber“, die Abnahme fügt sich aber in den kontinuierlichen Mehrjahrestrend ein. Wir können anhand der objektiven Daten auch die öffentlich diskutierten Vermutungen, durch Kontaktbeschränkungen, die Ausweitung der Home-Office-Angebote, nicht zuletzt die sprunghafte Entwicklung des Online-Handels werden sich die „häusliche Gewalt“ oder die LKD Dr. jur. Holger Plank „Cyber(betrugs)kriminalität“ sprunghaft entwickeln, Leiter Sachgebiet E3

2.1 Begriffserläuterungen

2.1.1 Polizeiliche 2.1.5 Nichtdeutsche und

Kriminalstatistik (PKS) Zuwanderer

In der Polizeilichen Kriminalstatistik Nichtdeutsche TV sind Personen mit werden alle polizeilich erfassten Straf- ausländischer oder ungeklärter Staatstaten nach dem Strafgesetzbuch und angehörigkeit sowie Staatenlose. dem Nebenstrafrecht, die innerhalb ei- Als Zuwanderer werden bundesweit nes Jahres bekannt wurden, registriert einheitlich diejenigen nichtdeutschen und statistisch aufbereitet. TV bezeichnet, bei denen folgende Aufenthaltsgründe erfasst wurden: Die PKS bildet die Grundlage zur Betrachtung und Beobachtung der Krimi- ■ unerlaubter Aufenthalt nalitätsentwicklung insgesamt sowie ■ Asylbewerber auch einzelner Delikte bzw. Delikts- ■ Kontingent-/Bürgerkriegsgruppen. Nicht in der PKS enthalten flüchtling sind Staatsschutz- und Verkehrsdelik- ■ Duldung te. ■ international/national Schutzberechtigte ■ Asylberechtigte

2.1.2 Häufigkeitszahl (HZ)

Die Häufigkeitszahl ist die Zahl der 2.1.6 Kriminalitätsopfer bekannt gewordenen Fälle insgesamt oder innerhalb einzelner Deliktsarten, Opfer sind natürliche Personen, gegen errechnet auf 100.000 Einwohner einer die sich eine mit Strafe bedrohte Handbestimmten Region. lung unmittelbar gerichtet hat. Sie ist ein Index der Kriminalitätsbelastung in Relation zur Wohnbevölkerung Hierbei ist zu erwähnen, dass die Opund dient bundesweit als gebräuchli- ferzahlen in der PKS nur bei Straftaten cher und griffiger Vergleichswert. gegen das Leben, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Raubund Körperverletzungsdelikten, Nöti-

2.1.3 Tatverdächtige (TV) gung und Bedrohung, Freiheitsberau-

bung sowie Widerstandshandlungen Tatverdächtig ist jeder, der nach dem statistisch ausgewiesen werden. polizeilichen Ermittlungsergebnis zumindest hinreichend verdächtig ist, eine rechtswidrige (Straf-)Tat began- 2.1.7 Straftaten gegen die gen zu haben. Dazu zählen auch Mittä- sexuelle Selbstbestimmung ter, Anstifter und Gehilfen. Unter dem Begriff „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ wer- 2.1.4 Jugendliche den unter anderem erfasst:

Intensivtäter (JUIT)

■ Vergewaltigung Jugendlicher Intensivtäter ist weder ■ sexuelle Nötigung eine Zuschreibung noch ein Persön- ■ sexuelle Missbrauchshandlungen lichkeitsmerkmal. Unter diese Be- ■ Menschenhandel zeichnung fallen junge Menschen (bis ■ exhibitionistische Handlungen zum 21. Lebensjahr), um die sich die Sicherheitsbehörden in einem hohen Maße kümmern. Dies beinhaltet nicht 2.1.8 Vermögens- und nur eine konsequente Strafverfolgung, Fälschungsdelikte sondern sieht auch diverse Unterstützungsmaßnahmen oder die Vermitt- Zu den Vermögens- und Fälschungsdelung von Hilfsangeboten vor. likten werden u. a. gezählt:

■ Betrugsdelikte ■ informationstechnische Systeme ■ Untreue oder deren Daten ■ Geld- und Wertzeichenfälschung richten. ■ Urkundenfälschung Das Strafgesetzbuch kennt dabei zwölf Tatbestände, die als Cybercrime im en-

2.1.9 Gewaltkriminalität geren Sinn bezeichnet werden. Ledig-

lich diese Straftatbestände werden in Die Gewaltkriminalität umfasst u. a. der PKS als Cybercrime geführt. folgende Delikte: Daneben umfasst Cybercrime auch ■ Straftaten gegen das Leben solche Straftaten, die mittels Infor- ■ Vergewaltigung mations- und Kommunikations- ■ sexuelle Nötigung technik (Tatmittel Internet) be- ■ Raubdelikte gangen werden, zum Beispiel ■ Körperverletzung mit Todesfolge Rauschgifthandel im Darknet, Beleidi- ■ gefährliche und schwere Körper- gung in sozialen Netzwerken. verletzung ■ erpresserischen Menschenraub ■ Geiselnahme 2.1.13 Politisch motivierte

Kriminalität (PMK)

2.1.10 Häusliche Gewalt Der politisch motivierten Kriminali-

tät werden neben den klassischen Hierbei handelt es sich um angezeigte Staatsschutzdelikten, wie zum Beispiel Vorgänge von psychischer und physi- §§ 86a, 89a,b, 129a,b StGB, auch scher Gewalt innerhalb von ehelichen Delikte zugeordnet, bei denen in Würoder nichtehelichen Lebensgemein- digung der Tatumstände und/oder der schaften sowie wenn sie sich nach Einstellung des Täters Anhaltspunkte einer Trennung ereignen oder noch im dafür vorliegen, dass eine politische direkten Bezug zur früheren Lebensge- Motivation für die Tatbegehung gegemeinschaft stehen. ben war.

Demzufolge ist jedes Delikt, z. B. Kör-

2.1.11 Straßenkriminalität perverletzung, Sachbeschädigung

oder Beleidigung aus einer politischen Unter den Begriff der Straßenkriminali- Motivation heraus begehbar. tät fallen z. B. Das Definitionsfeld der Politisch moti- ■ Körperverletzungsdelikte, vierten Kriminalität differenziert dabei ■ Sachbeschädigungen, zwischen den Phänomenbereichen: ■ Diebstahls- und Raubdelikte, ■ Sexualdelikte, ■ „links“ die sich im öffentlichen Raum zutragen ■ „rechts“ oder sich dort fortsetzen. ■ „ausländische Ideologie“ ■ „religiöse Ideologie“ ■ „nicht zuzuordnen“

2.1.12 Cybercrime

Der in bundesweiten Gremien fest- 2.1.14 Prävention gelegte Begriff „Cybercrime“ umfasst sämtliche Straftaten, die sich gegen In der polizeilichen Kriminalprävention das wird zwischen der verhaltensorientierten und der sicherungstechnischen ■ Internet Prävention unterschieden. ■ weitere Datennetze

78.745 Häufigkeitszahl 4.322 Straftaten 2020 Aufklärungsquote 68,1%

Regierungsbezirk Mittelfranken

:otoF

1.775.169

Einwohner

Bevölkerungsdichte Einwohner je km2

14,6 %

Ausländeranteil

Allgemeines

7.243,69 km²

Fläche 2.2.1 Gesamtentwicklung

Im Regierungsbezirk Mittelfranken wur- bei einzelnen Stoffgruppen nach wie den für das Jahr 2020 insgesamt 78.745 vor ansteigen. Straftaten in der PKS erfasst. Wie bereits in den Vorjahren darge- Dies bedeutet abermals einen bemer- stellt, werden die Fallzahlen auch im kenswerten Rückgang, diesmal um Jahr 2020 von der Flüchtlingssitua- 5.511 Delikte (6,5 %), und den in abso- tion mit beeinflusst. Im Bereich der luten Zahlen tiefsten jemals gemes- Straftaten gegen das Aufenthalts- bzw.

senen Wert! Asylverfahrensgesetz wurden im ab-

gelaufenen Jahr zum dritten Mal hin- Insbesondere sind die Fallzahlen im Be- tereinander weniger Delikte, nämlich reich der Eigentums- und Diebstahls- 2.031, registriert (39,4 %); trotzdem wirkriminalität erneut stark rückläufig ken sich die Zahlen dieser besonderen (8,5 %); ebenso die der Vermögens- Deliktsgruppe weiterhin in der PKS aus und Fälschungsdelikte (4,6 %), Gewalt- und beeinflussen u. a. die Aufklärungskriminalität wie Tötungsdelikte und quote und Häufigkeitszahl. Aus diesem Vergewaltigung (8,1 %), Straßenkrimi- Grund wird darauf hingewiesen, dass nalität (4,5 %) sowie der Rohheitsde- die folgenden Fallzahlen, Häufigkeitslikte, hierunter fallen u. a. Raub, Erpres- zahlen sowie die Aufklärungsquoten sung und Körperverletzung (6,4 %). des Sicherheitsberichts 2020 ohne ausländerrechtliche Verstöße (PKS- Und auch bei den Rauschgiftdelikten Schlüssel *890000) dargestellt werden. konnte ein Rückgang um exakt 9 % er- Bei der Betrachtung der registrierten reicht und damit der niedrigste Wert Gesamtstraftaten ohne ausländerder vergangenen fünf Jahre festgestellt rechtliche Verstöße ist ein Rückgang werden, obwohl die Sicherstellungs- von 80.904 auf 76.714 Fälle zu verzeichmengen grds. und auch im Einzelfall nen (5,2 %). moc.eboda.kcots

Straftaten Zehn-Jahres-Vergleich – Bezirk Mittelfranken

2.2.2 Aufklärungsquote AQ (in Prozent) – Bezirk Mittelfranken

Die Aufklärungsquote (AQ) ohne ausländerrechtliche Verstöße stieg um genau einen Prozentpunkt auf 68,1 % (Vergleich zum Durchschnittswert in Bayern: 66,4 %), und das, obwohl Deliktsbereiche, die im Allgemeinen eine hohe Aufklärungsquote aufweisen (z. B. Ladendiebstähle, Verstöße nach dem Betäubungsmittelgesetz und Verstöße nach dem Ausländerrecht) zurückgegangen sind. Die mittelfränki-

sche Polizei hat somit durch ihre pro-

fessionelle Ermittlungsarbeit auch

2020 wieder mehr als zwei von drei

Straftaten aufgeklärt.

2.2.3 Häufigkeitszahl HZ – Bezirk Mittelfranken

Auch die Häufigkeitszahl (HZ) ist ohne ausländerrechtliche Verstöße berechnet. Im Präsidiumsbereich Mittelfranken sank die HZ im Vergleich zum Jahr 2019 – auch aufgrund des Fallzahlenrückgangs – um 5,4 % von 4.570 auf 4.322 bei gleichzeitigem Bevölkerungszuwachs. Im Vergleich der bayerischen Polizeipräsidien hat Mittelfranken nach München (5.279) und Oberfranken (4.543) die drittniedrigste Häufigkeitszahl. Diese liegt nur knapp über dem Karte HZ Kriminalitätsbelastung auf der nächsten Seite. bayerischen Durchschnittswert (4.291).

HZ Kriminalitätsbelastung – Bezirk Mittelfranken

2.2.4 Tatverdächtige deutet einen Rückgang von 4.094 TV 7,5 % von 38.144 auf nun 35.271 (26.859 (10,0 %). Ohne Berücksichtigung der männlich / 8.412 weiblich). Den größten Im Jahr 2020 wurden insgesamt 36.884 ausländerrechtlichen Verstöße sank Teil der TV stellen mit 79,5 % die Er- Tatverdächtige (TV) ermittelt. Dies be- die Anzahl der Tatverdächtigen um wachsenen (Personen über 21 Jahre).

Entwicklung der TV – Bezirk Mittelfranken

2.2.5 Jugendkriminalität/ Straftaten unter Alkoholeinfluss (in Prozent) – Bezirk Mittelfranken

Kinderdelinquenz

Die Anzahl delinquenter Kinder sowie tatverdächtiger Jugendlicher und Heranwachsender beträgt zusammen 7.220 Personen. Sie ist im Vergleich mit dem Vorjahr (8.243 TV) um 12,4 % gesunken und erreicht damit einen Zehn-Jahres-

Tiefstwert! Personen unter 21 Jahren

waren an insgesamt 10.526 Straftaten beteiligt.

Die Anzahl delinquenter Kinder (Personen unter 14 Jahre) ging erneut zurück, diesmal sogar um 198 auf aktuell 1.096 Rohheits- sowie Rauschgiftdelikte und koholeinfluss begangen wurden, mit Personen (15,3 %). bei den Sachbeschädigungen. 14,2 % nahezu identisch.

War im Bereich der Jugendkrimina- Ebenfalls positiv zeigt sich die Entwick- Bei Straftaten, die durch unter Alkolität (Personen zwischen 14 und 18 lung bei der Anzahl heranwachsender holeinfluss stehende Tatverdächtige Jahren) 2019 noch ein Anstieg der TV Tatverdächtiger (Personen zwischen unter 21 Jahren begangen wurden, ist zu verzeichnen, so stellen wir aktu- 18 und 21 Jahren), die um 8,5 % auf zum ersten Mal seit 2012 eine moderaell einen beachtlichen Rückgang von 3.136 Personen zurückging. Dieser te Steigerung (1,4 %) zu verzeichnen. 15,1 % fest. Trend rückläufiger Zahlen ist seit 2014 Im Jahr 2020 wurden in Mittel- zu beobachten. franken insgesamt 2.988 Jugendliche straffällig (Vorjahr: 3.521), vor Im Vergleich zum Vorjahr (14,5 %) blieb allem in den Bereichen der Eigentums-, der Wert der Straftaten, die unter Al-

Tatverdächtige -Regierungsbezirk Mittelfranken

Tatverdächtige Kinder/JugendlicKhien/dHeerr a/ nJwuagcehnsdelnicdhe e– /B Hezeirrka nMwittaeclfhrasneknedne

4.500 4.000 3.500 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 2016 2017 2018 2019 2020
2016 2017 2018 2019 2020
Kinder 1.028 1.221 1.309 1.294 1.096
Jugendliche 3.312 3.409 3.222 3.521 2.988
Heranwachsende 4.027 4.002 3.654 3.428 3.136

2.2.5.1 Jugendliche

Intensivtäter

Die Einstufung als jugendlicher Inten- JUIT nJaucghe Wnodhlnicohrteen I n– tBeenzisrki vMtiättteelfrra nnakecnh Wohnhorten Jugendliche Intensivtäter nach Wohnhorten sivtäter (JUIT) beruht auf einer Negativprognose, die im Team erstellt wird. sonst. Mfr.; 35; In das Programm können Personen bis Nürnberg 23% 96 zur Vollendung des 21. Lebensjahres Fürth 15 aufgenommen werden, bei denen auf- Erlangen 7 grund tatsächlicher Anhaltspunkte da- Erlangen; 7; von auszugehen ist, dass sie zukünftig sonst.4 %Mfr. 35 Straftaten von erheblichem Ausmaß Summe: 153 und besonderer Schwere begehen. Fürth; 15; Der Schwerpunkt der Konzeption 10% liegt nach wie vor im Ballungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen. Während Nürnberg; 96; 63% hier die Zahl der als JUIT geführten Personen mit 96 nahezu gleichblieb (Vorjahr: 91), erhöhte sich die Anzahl im restlichen Mittelfranken von 41 auf 57 Personen.

2.2.6 Kriminalität aktuell 36,2 %. Der Bevölkerungsanteil ten Wert seit 2016. Zuwanderer sind durch Nichtdeutsche dieser Gruppe stieg in Mittelfranken zu- eine Teilmenge der Gruppe der nicht- (ohne ausländerrechtliche Verstöße) gleich von 14,2 % im Vorjahr auf aktuell deutschen TV. 14,6 %. Die Anzahl der nichtdeutschen Der Anteil der nichtdeutschen Tatver- TV sank parallel zur ebenfalls sinken- Bei der Betrachtung der nichtdeutdächtigen (TV) an der Gesamtzahl der den Zahl der Gesamt-Tatverdächtigen schen TV ohne Zuwanderer ist festzu- TV sank leicht von 36,3 % im Vorjahr auf kontinuierlich weiter auf den niedrigs- stellen, dass ihre Anzahl seit 2016

Tatverdächtige - Regierungsbezirk Mittelfranken

Tatverdächtige (TV) – Bezirk Mittelfranken

45.000 40.000 35.000 30.000 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 0 2016 2017 2018 2019 2020
2016 2017 2018 2019 2020
TV gesamt 40.549 40.146 38.785 38.144 35.271
deutsche TV 25.403 25.448 24.218 24.321 22.516
TV nichtdeutsch 15.146 14.813 14.597 13.844 12.776
TV nichtdeutsch ohne Zuwanderer 11.231 10.482 10.849 10.484 9.681
TV Zuwanderer 3.915 4.331 4.112 3.731 3.505

mit 17,5 % deutlich abgenommen hat. des Ausländerzentralregisters leben in schen TV an der Gesamtzahl der TV Bei der Gruppe der Zuwanderer ergibt Mittelfranken derzeit ca. 36.400 Zuwan- beträgt 63,8 %. In Relation hierzu liegt sich in dieser Zeitspanne ebenfalls ein derer. Auf der Grundlage dieses statis- der Bevölkerungsanteil Deutscher in Rückgang der TV um 10,5 %. tisch allerdings „nicht amtlichen“ Wer- Mittelfranken bei 85,4 %. tes ergibt sich ein Bevölkerungsanteil Der Anteil der Zuwanderer an der Ge- von ca. 2,1 %. Nähere Auswertungen, 2.2.6.1 Reisende Täter samtzahl der TV beträgt aktuell 9,9 %. insbesondere zur Staatsangehörigkeit Wie die nachfolgende Grafik zeigt, Die Einwohnerzahlen der Zuwanderer der Tatverdächtigen, sind jedoch nicht wohnte in den vergangenen Jahren werden von den Meldebehörden aller- möglich. in Mittelfranken nahezu jeder zweite dings nicht gesondert erfasst, sodass nichtdeutsche Straftäter nicht in der jezu ihrem Bevölkerungsanteil und da- Die Anzahl der deutschen TV sank in weiligen Tatortgemeinde. Dieser Wert mit zu den üblichen Relationen inner- den letzten vier Jahren um 11,4 %. Pa- blieb in den letzten Jahren relativ konhalb der gebräuchlichen Indexwerte rallel dazu sank auch die Gesamtzahl stant auf diesem Niveau. keine exakte Aussage getroffen werden der TV in Mittelfranken in diesem Zeitkann. Nach einer vorläufigen Statistik raum um 13,0 %. Der Anteil der deut-

TV Tatort-Wohnort-Beziehung nichtdeutscher Täter – Bezirk Mittelfranken

2.2.7 Kriminalitätsopfer

Im Berichtszeitraum wurden im Regie- Kriminalitätsopfer – Bezirk Mittelfranken rungsbezirk Mittelfranken insgesamt 16.501 Personen als Kriminalitätsopfer registriert. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen weiteren Rückgang von 3,9 % (661 Personen).

Anzahl Opfer männlich weiblich
Straftaten insgesamt 16.501 10.002 6.499
Straftaten gegen das Leben 78 48 30
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 1.019 180 839
Gewaltkriminalität 3.227 2.232 995
Straßenkriminalität 1.386 859 527
Raub, räuberische Erpressung 406 288 118
Körperverletzungsdelikte 10.355 6.529 3.826

Der Großteil der Kriminalitätsopfer sind Erwachsene über 21 Jahre (12.739), die meisten von ihnen männlich. Der Anteil der Heranwachsenden beträgt 1.300, der Jugendlichen 1.255 und der Kinder 1.207.

Kurzzusammenfassung (ausgewählte Deliktsbereiche)

PKS-Entwicklung – Bezirk MittelfrankenPKS-Entwicklung RB Mittelfranken
Delikte 2016 2017 2018 2019 2020 Veränderung 2019/2020 Verlauf
Anzahl in %
Straftaten insgesamt 95.260 90.498 87.792 84.256 78.745 -5.511 -6,5%
Straftaten insgesamt ohne AufenthG 91.846 86.149 83.942 80.904 76.714 -4.190 -5,2%
Mord 21 25 28 23 16 -7 -30,4%
Totschlag 54 37 36 41 29 -12 -29,3%
Sexualdelikte 835 1.088 1.196 1.309 1.321 12 0,9%
Vergewaltigung 121 244 200 172 142 -30 -17,4%
sexuelle Übergriffe 0 78 0 0 0 0 0,0%
sexuelle Belästigung 0 180 264 276 223 -53 -19,2%
sexuelle Beleidigung 420 188 122 118 158 40 33,9%
Sexueller Missbrauch von Kindern 208 196 208 248 279 31 12,5%
Verbreiten pornografischer Schriften 178 242 228 297 375 78 26,3%
Rohheitsdelikte 15.278 14.516 13.956 13.767 12.882 -885 -6,4%
Raub 481 444 405 416 369 -47 -11,3%
Straßenraub 114 119 117 123 103 -20 -16,3%
KV-Delikte 11.850 11.216 10.801 10.479 9.751 -728 -6,9%
Diebstahl insgesamt 31.867 27.825 26.341 24.550 22.464 -2.086 -8,5%
einfacher Diebstahl 20.251 17.928 17.661 15.907 13.782 -2.125 -13,4%
Ladendiebstahl 7.214 6.981 6.944 6.100 5.456 -644 -10,6%
Taschendiebstahl 1.191 1.103 880 829 723 -106 -12,8%
schwerer Diebstahl 11.616 9.897 8.680 8.643 8.682 39 0,5%
schwerer Diebstahl in/aus Kfz 1.259 1.230 794 610 739 129 21,1%
ED Gewerbeobjekte 1.916 1.729 1.515 1.418 1.158 -260 -18,3%
Wohnungseinbruch 1.239 1.129 886 789 810 21 2,7%
Fahrraddiebstahl 5.160 4.271 4.056 4.533 4.224 -309 -6,8%
Vermögens-/ Fälschungsdelikte 14.738 14.285 13.509 12.108 11.548 -560 -4,6%
Betrug 11.733 11.083 10.027 9.147 8.704 -443 -4,8%
Leistungserschleichung 3.435 3.516 2.425 2.242 2.551 309 13,8%
Sachbeschädigung 10.379 9.627 10.091 9.915 9.882 -33 -0,3%
Rauschgiftdelikte 7.469 7.746 7.571 7.935 7.217 -718 -9,0%
Straßenkriminalität 17.501 15.544 15.673 15.239 14.546 -693 -4,5%
-39,4%
AufenthG 3.414 4.349 3.850 3.352 2.031 -1.321 -39,4% Anteil der Deliktsgruppen an den Gesamtstraftaten Anteil der Deliktsgruppen an den Gesamtstraftaten – Bezirk Mittelfranken sonst. Straftaten gem. Vermögens-und StGB Fälschungsdelikte 25% 15% Straftaten gem. NebenG 14% Straftaten gegen das Leben 0% Eigentumsdelikte 28% Sexualstraftaten 2% Rohheitsdelikte 16% AufenthG 3.414 4.349 3.850 3.352 2.031 -1.321 -39,4%

Ausgewählte Deliktsbereiche

2.2.8 Straftaten Herausragender Fall (zu 2.2.8)

gegen das Leben

Am Vormittag des 21.11.2020 begab sich der 66-jährige Beschuldigte zum In 2020 sind insgesamt 66 Fälle von Wohnhaus seiner getrennt lebenden Straftaten gegen das Leben erfasst. 63 Jahre alten Ehefrau im Nürnberger Die Aufklärungsquote (AQ) stieg auf Stadtteil Gebersdorf. 97,1 %. Bei Mord registrieren wir einen Vor Ort befand sich ebenfalls ein erneuten Rückgang von 23 auf 16 Fälle 62-jähriger Bekannter des Paares mit (AQ 100 %), bei Totschlag einen Rück- seinem Taxi. Als die drei Personen für gang von 41 auf 29 Fälle (AQ ebenfalls eine Aussprache zusammen im Taxi 100 %). saßen, kam es zunächst zu einem Beide Geschädigte erlitten tödliche Streit zwischen dem Beschuldigten Verletzungen. und seiner Frau. Diese verließ darauf- Der Beschuldigte konnte von einhin das Taxi. Der Beschuldigte verfolg- treffenden Polizeibeamten noch am te sie und schoss ihr in den Kopf. Im Tatort festgenommen werden. Gegen Fortgang feuerte er weitere Schüsse ihn wurde die Untersuchungshaft anin Richtung des Taxis ab, wobei der geordnet. Die Schusswaffe besaß der Bekannte ebenfalls getroffen wurde. Beschuldigte unberechtigt. otoflobmyS tgiez gnudlibbA

2.2.9 Straftaten gegen die ten weitere Vorbeziehungen, wie z. B. von 172 auf 142 Delikte (17,4 %) bei sexuelle Selbstbestimmung Freundeskreis und Beruf. Mehr als die einer AQ von 90,8 %. Hälfte der Opfer hatte keinerlei Vorbe- Bei den Sexualdelikten in Mittelfranken ziehung zum Tatverdächtigen. Es werden zudem weitaus weniger Fälmessen wir im Berichtszeitraum einen le der sexuellen Belästigung verzeichgeringen Anstieg um 0,9 % von 1.309 Von den insgesamt 1.321 Sexualstraf- net (19,2 %). Fällen in 2019 auf aktuell 1.321 Fälle. taten ereigneten sich 273 Fälle im öffentlichen Raum, ein Rückgang im Ver- Höhere Fallzahlen dagegen messen Die ohnehin bereits hohe Aufklärungs- gleich zum Vorjahr (332). wir bei der Beleidigung auf sexueller quote in Mittelfranken konnte noch- Grundlage (33,9 %) sowie, wenn auch mals gesteigert werden und liegt nun Erfreulich zeigt sich der abermalige minimal, bei den exhibitionistischen bei 86,1 %. Rückgang bei den Vergewaltigungen Handlungen (6,7).

Es wurden 944 Tatverdächtige ermittelt In den Phänomenbereichen des (2019: 967); hiervon 673 deutsche (679) (schweren) sexuellen Missbrauchs – und 271 nichtdeutsche TV (288). Unter auch von Kindern und Jugendlichen – den 271 nichtdeutschen Tatverdäch- sowie bei der Verbreitung, dem Erwerb, tigen waren wiederum 109 Zuwan- Besitz und der Herstellung (kinder)porderer (108), deren Anteil somit 11,5 % nografischer Schriften wird erneut eine (11,2 %) an der Gesamtzahl der im Be- signifikante Steigerung festgestellt. Erreich der Sexualdelikte erfassten Tat- fahrungsgemäß werden diese Taten verdächtigen beträgt. größtenteils im Internet bzw. über die sozialen Medien (Internet, WhatsApp In Mittelfranken wurden 2020 insge- etc.) begangen. Die vergleichsweisamt 1.019 Personen als Opfer von se hohen Fallzahlen resultieren sehr Sexualstraftaten registriert, davon wahrscheinlich aus einer Dunkelfeld- 82,3 % weiblich und 17,7 % männlich. aufhellung, die nicht nur auf die stetig 20,5 % der Opfer hatten eine familiäre intensivierte technische Ermittlungsbzw. verwandtschaftliche Beziehung arbeit der Polizei gerade in diesem Dezum Tatverdächtigen; ca. 28 % hat- liktsfeld zurückzuführen ist. moc.eboda.kcots

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Sexualstraftaten PKS-EntwickSluenxgu a–l sBtreazftirakt Menit t- ePlKfrSa-nEknetnwicklung RB Mittelfranken
Delikte 2016 2017 2018 2019 2020 Veränderung 2019/2020 Verlauf
Anzahl in %
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 835 1.088 1.196 1.309 1.321 12 0,9%
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung unter Gewaltanwendung 233 465 591 588 460 -128 -21,8%
Vergewaltigung u. sexuelle Nötigung/Übergriffe 121 244 200 172 142 -30 -17,4%
Vergewaltigung überfallartig d. Einzeltätet 21 19
Vergewaltigung §177 Abs. 6,7,8 StGB 151 156 134 -22 -14,1%
Sexueller Übergriff und sexuelle Nötigung 49 16 8 -8 -50,0%
sonst. Sexuelle Nötigung 99 27
sexuelle Belästigung 180 264 276 223 -53 -19,2%
Beleidigung auf sexueller Grundlage 420 188 122 118 158 40 33,9%
sexueller Missbrauch von Kindern 208 196 208 248 279 31 12,5%
sexueller Missbrauch von Kindern 50 44 50 68 82 14 20,6%
Exhibitionistische Handlungen 166 148 157 164 175 11 6,7%
Verbreitung pornografischer Schriften 178 242 228 297 375 78 26,3%
Verbreitung/Besitz kinderpornografischer Schriften 92 158 152 201 257 56 27,9%

Herausragender Fall (zu 2.2.9) ten. Ein Abgleich des Lichtbildes des bis

dato unbekannten Täter aus der U-Bahn Im Februar 2020 kam es zu einer ver- und des nun identifizierten Täters vom suchten Vergewaltigung im Stadtgebiet Nürnberger Hauptbahnhof bestätigte die Nürnberg. Personengleichheit. Erste Versuche, ihn Der zunächst unbekannte Täter hatte an seiner Wohnanschrift, einem Fürther sich sein späteres Opfer offenbar bereits Asylbewerberheim, anzutreffen, verliefen in der U-Bahn ausgesucht und auf dem erfolglos. Er war offenbar untergetaucht. Weg zur Arbeitsstelle zunächst verfolgt. In einem für ihn günstigen Moment griff Die weiteren Ermittlungen führten zu er die Frau von hinten an und versuchte einer weiteren Tat, die bereits Anfang sie in ein Gebüsch zu ziehen. Januar 2020 begangen wurde. Aufgrund Der Geschädigten gelang es nur unter der Vielzahl und der Schwere der Fälle heftiger Gegenwehr, sich von dem Mann und auch deswegen, weil der Beschulloszureißen und, während der Täter sie digte in der Vergangenheit bereits in noch verfolgte, sich zu ihrer nahegelege- anderen Städten in ähnlicher Weise aufnen Arbeitsstelle zu flüchten. Aufgrund getreten war, wurde Haftbefehl erlassen. der angegebenen markanten Beschrei- Noch während die Ermittlungen zu seibung gelang es schnell, über die Video- nem derzeitigen Aufenthalt liefen, wurde aufzeichnungen der U-Bahn ein Lichtbild der Tatverdächtige erneut übergriffig. des Mannes zu erlangen. Ein daraufhin durchgeführter Presseaufruf führte zu ei- In allen Fällen war eine Identifizierung nem weiteren, bis dahin noch unbekann- durch die Videoaufzeichnungen der VAG ten Opfer, das wenige Stunden zuvor von möglich geworden, da sich der Beschuldem Mann ebenfalls verfolgt und unsitt- Weise belästigt wurden. Die hinzugerufe- digte stets entweder in der U-Bahn oder lich berührt worden war. nen Beamten der Bundespolizei konnten aber im Nürnberger Hauptbahnhof seine Im Rahmen des polizeilichen Informati- den Täter, der sich von Beginn an unein- Opfer regelrecht „aussuchte“ und diesen onsaustausches wurde nahezu zeitgleich sichtig und aggressiv zeigte, in Gewahr- anschließend folgte oder direkt vor ihnen bekannt, dass in derselben Nacht wei- sam nehmen. In den Räumen der Bun- agierte. Mitte April 2020 konnte der Täter tere Frauen im Bereich des Nürnberger despolizei kam es dann noch zu einer letztlich festgenommen werden. Er befin- Hauptbahnhofs auf exhibitionistische Widerstandshandlung gegen die Beam- det sich seitdem in Untersuchungshaft.

2.2.10 Rohheitsdelikte

Im Regierungsbezirk Mittelfranken sanken die Fallzahlen der Rohheitsdelikte von 13.767 auf 12.882 (6,4 %). Hierfür sind überwiegend die Rückgänge bei den Körperverletzungsdelikten um 728 Fälle (6,9 %) sowie der Raubstraftaten um 47 Fälle (11,3 %) ausschlaggebend. Die AQ konnte auf 91,6 % gesteigert werden (Vorjahr: 91,3 %).

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2.2.11 Eigentumsdelikte

Erfreulich ist die Entwicklung weiterhin bei den Eigentums-, insbesondere den Diebstahlsdelikten, traditionelle „kriminalstatistische Treiber“. Hier sanken die Fallzahlen wie bereits in den Vorjahren beinahe durchgän- Weiterhin positiv zeigt sich zudem die stände abgesehen hatten. Wir weisen gig in allen Deliktsfeldern. So ist mit Entwicklung im Bereich der Einbrüche in diesem Zusammenhang in unseren aktuell 22.464 registrierten Fällen ein in gewerbliche Objekte. Hier war ein kriminalpräventiven Aufrufen immer Rückgang um 8,5 % (2.086 Delikte) zu Rückgang von 18,3 % auf insgesamt wieder darauf hin, in abgestellten Fahrverzeichnen. Die AQ stieg auf 43 % (Vor- 1.158 Fälle (Vorjahr: 1.418) zu verzeich- zeugen niemals von außen sichtbar, jahr: 40,3 %). nen. am besten aber gar keine Wertgegenstände zurückzulassen. Allein im Bereich des einfachen Dieb- Konnte im Vorjahr noch ein auffälliger stahls sanken die Fallzahlen massiv Rückgang bei den Kfz-Aufbrüchen fest- Ausgesprochen erfreulich zeigt sich die um 2.125 Fälle (13,4 %). Beim schwe- gestellt werden, so stiegen die Fallzah- Entwicklung der Kfz-Diebstähle. Hier ren Diebstahl hingegen ist eine geringe len im aktuellen Berichtszeitraum von ist mit 52 entwendeten Kraftwagen der Steigerung um 39 Fälle (0,5 %) auszu- 610 auf 739 Delikte (21,1 %). Hierfür war absolute Tiefstwert der vergangenen machen. hauptsächlich eine inzwischen geklär- zehn Jahre festzustellen. Dies bedeutet te Serie von Kfz-Aufbrüchen im Groß- allein im Vergleich zum Vorjahr einen Die Zahl der Fahrraddiebstähle sank raum Nürnberg mitverantwortlich, bei Rückgang von 59,4 %. beachtlich um 309 (6,8 %) auf insge- der es die ermittelten Täter auf in den samt 4.224 Delikte. Fahrzeugen zurückgelassene Gegen- In den Fokus rücken jedoch immer mehr die Diebstähle von Werkzeugen und Maschinen. Die Täter brechen hierzu in Baustellen und Baucontainer ein WED-Gesamtbetrachtung im Jahresvergleich – Bezirk Mittelfranken oder entwenden die Gegenstände aus abgestellten Firmenfahrzeugen. Offenbar besteht für hochwertige Bauwerkzeuge und -maschinen ein großer Absatzmarkt in Ost- und Süd-Ost-Europa, wie die Ermittlungserkenntnisse i.Z.m. geklärten Taten zeigen.

Der anhaltende Trend rückläufiger Fallzahlen im Bereich des Wohnraumeinbruchdiebstahles der vergangenen Jahre setzte sich für das aktuelle Berichtsjahr nicht fort. Das hat allerdings kriminalstatistische Gründe und hängt mit der signifikanten Häufung von Wohnungseinbrüchen in moc.eboda.kcots

Mittelfranken unmittelbar zum Ende Die nachfolgende Karte zeigt die geodes Jahres 2019 zusammen. Das Gros grafische Tatortverteilung der Wohdieser Delikte wurde erst im Jahr 2020 nungseinbrüche im Jahr 2020 im zur PKS, die ja als „Auslaufstatistik“ Regierungsbezirk Mittelfranken. Zum geführt wird, gemeldet. Aktuell regist- größten Teil ereigneten sich die Taten rieren wir demnach 810 Fälle (Vorjahr: im Ballungsraum Nürnberg-Fürth-Er- 789), was eine Steigerung von 2,7 % langen. bedeutet. Die Zahlen aus der polizeilichen Vorgangserfassung belegen in Der Wohnraumeinbruchdiebstahl wird einer parallelen Betrachtung, dass bei- von der Bevölkerung nach wie vor als nahe die Hälfte der registrierten Delikte besorgniserregendes Phänomen wahrbereits 2019 begangen wurde und auf- genommen und beeinträchtigt stark grund der bei diesem Deliktsbereich das subjektive Sicherheitsgefühl der durchgängig intensiven Ermittlungs- Menschen. Die mit enormem Kräftearbeit erst in 2020 zur PKS gemeldet ansatz sowohl präventive wie auch rewerden konnte. pressive polizeiliche Schwerpunktset- Die überdurchschnittlich hohe AQ des zung wird deshalb auch im Jahr 2021 Vorjahres (26,9 %) konnte daher nicht fortgeführt. gehalten werden und liegt derzeit bei

17,0 %. Wohnungseinbruchdiebstahl – © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/ Datenquellen_TopPlus_Open.pdf 0 5 10 20Kilometer
Wohnungseinbruchdiebstahl – mt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/ Datenquellen_TopPlus_Open.pdf 0 5 10 20Kilometer
© Bundesa Wohnungseinbruchdie mt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/ Datenquellen_TopPlus_Open.pdf
d Geodäsie 2018, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/ Datenquellen_TopPlus_Open.pdf

Bezirk Mittelfranken

© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/ Datenquellen_TopPlus_Open.pdf

Herausragender Fall (zu 2.2.11) unterwegs. Der 28-jährige Fahrer ver- genstände konnten u. a. dem Einbruch suchte sich mitsamt seinem Fahrzeug in Wilhermsdorf zugeordnet werden. Am 23.11.2020 konnten in Wilhermsdorf gewaltsam aus der Festnahmesituation Beamte der Verkehrspolizei Fürth stellten (Lkrs. Fürth) drei Männer festgenommen zu befreien. Hierbei verletzte er einen Po- außerdem eine beweiskräftige Unfallaufwerden, die in dringendem Verdacht lizeibeamten, der anschließend zur ärzt- nahme am Festnahmeort sicher. stehen, bandenmäßige Wohnungsein- lichen Versorgung in ein Krankenhaus Aufgrund von Haftanträgen durch die bruchdiebstähle begangen zu haben. eingeliefert werden musste. Zudem be- Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth er- Das mittelfränkische Fachkommissa- schädigte der Tatverdächtige bei seinem ließ der Ermittlungsrichter am 24.11.2020 riat für Bandenkriminalität hatte bereits Fluchtversuch ein geparktes Fahrzeug. Haftfehle gegen die drei Festgenommeseit geraumer Zeit umfangreiche Er- nen. mittlungen gegen die drei albanischen Letztlich konnten die drei Männer trotz Tatverdächtigen im Alter von 28, 29 und erheblicher Widerstandsleistungen von Seither befinden sich die Beschuldigten 32 Jahren geführt. In den frühen Abend- den Einsatzkräften festgenommen wer- in Untersuchungshaft. Zwischenzeitlich stunden des 23.11.2020 ergaben sich den. Bei dem Einsatz gegen das mutmaß- können der Einbrecherbande zahlreiche konkrete Verdachtsmomente für einen liche Einbrechertrio unterstützten Beam- weitere Wohnungseinbrüche mit mehre- Wohnungseinbruch in einem Wilherms- te des Polizeipräsidiums Unterfranken. ren Tausend Euro Entwendungsschaden dorfer Ortsteil. Im Zuge der ersten Maßnahmen wurde zugeordnet werden. Zum Zeitpunkt der Festnahme waren das Fahrzeug des Trios sichergestellt. Bei Die Ermittlungen des K 47 dauern hierzu die drei Tatverdächtigen in einem Pkw den Tatverdächtigen aufgefundene Ge- noch an.

2.2.12 Vermögens- und Sanierungsarbeiten an Haus-, Gara- besthaltigen Platten gedeckt waren Fälschungsdelikte gen- und Terrassendächern an. und somit als Sondermüll gelten. Die Arbeiten wurden nicht nur unsachge- Der positive Trend der Vorjahre setzt Der zunächst vereinbarte Preis wurde mäß durchgeführt sondern auch das sich fort. Bei Fallzahlen im Bereich der nach Beginn bzw. Abschluss der Arbei- Material anschließend illegal entsorgt Vermögens- und Fälschungsdelikte re- ten meist nicht eingehalten und deut- (teilweise im Wald und freier Natur abgistrieren wir 560 Delikte weniger (4,6 lich überteuerte Rechnungen (Betrug, gelagert). %). Vor allem beim Betrug zeigt sich ein Wucher) gestellt. Die Zahlungen hatten beachtlicher Rückgang der Fallzahlen sofort in bar zu erfolgen; Quittungen Derartige Straftaten werden zentral von 9.147 auf 8.704 (4,8 %). oder Rechnungen wurden in der Regel vom Fachkommissariat 12 des KFD 1 nicht ausgestellt. Die Täter traten hier- Nürnberg bearbeitet. Anzumerken bleibt jedoch, dass vor bei nicht selten einschüchternd bis allem bei den Betrugsarten, die über aggressiv gegenüber den meist älteren Die Umweltdelikte in Mittelfranken das Internet begangen werden (z. B. Geschädigten auf. stiegen auch 2020 stark, und zwar um Warenbetrug), eine nicht unerhebliche 43 %, an. Ein Großteil hiervon ist den Anzahl an Straftaten mit dem „Tatort In vielen der Fälle wurden Arbeiten an erwähnten illegalen Abfallentsorgun- Ausland bzw. unbekannt“, geschehen, Dächern durchgeführt, die u.a. mit as- gen geschuldet. die aufgrund der Erfassungsrichtlinien nicht in der PKS aufgeführt werden.

2.2.12.1 Betrug durch

Dachsanierer; Umweltdelikte

Wie bereits 2019 kam es in Mittelfranken auch im Berichtsjahr 2020 vermehrt zu Betrugsdelikten durch Dachsanierer. Angehörige verschiedener Gruppierungen fuhren vorzugsweise mit Kleintransportern durch Wohngebiete und boten den Hauseigentümern moc.eboda.kcots

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2.2.12.2 Callcenterbetrug

Das Kriminalitätsphänomen „Callcenterbetrug – Falsche Polizeibeamte“ wurde zum 01.01.2020 wieder für ganz Mittelfranken durch das KFD 2 Nürnberg, Fachkommissariat 27, übernommen.

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Insgesamt verzeichnen wir auch für das Jahr 2020 einen Anstieg der Fallzahlen, was sich auch in den 17 Vollendungen mit einem Gesamtschaden in Höhe von 1,2 Millionen Euro (Bargeld, Goldmünzen und -barren, Schmuck) zeigt. In neun Fällen gelangen Täterermittlungen mit insgesamt neun Festnahmen. Gegen die Tatverdächtigen (Abholer der Wertgegenstände und Logistiker im Hintergrund) ergingen durchgängig U-Haftbefehle. Die Anwerbung der Täter erfolgte über bereits bestehende Familien- oder Freundeskontakte, aber auch weiterhin für angeblich legale Tätigkeiten (Stellenanzeigen) über e-Bay-Kleinanzeigen im Internet. Die sog. Logistiker kümmerten sich um den nach der Tat notwendigen Transport der Beute in die Türkei. Die eigentlichen Hintermänner, die als Anrufer (sog. „Keiler“) tätig einmal intensiviert. Sowohl die Kontak- der über die sozialen Medien an die sind, sitzen nach wie vor überwiegend te zu Banken als auch die Pressearbeit Kinder und Enkelkinder potentieller in der Türkei (siehe unten, Herausra- wurden ausgebaut und im weiteren Opfer, aber auch über die Bildschirme gender Fall, Nr. 4). Verlauf sehr intensiv gepflegt. in der U-Bahn verbreitet wurde. Mit der Vorstellung des Präventionsclips er- Da die Täter in ihrer Gesprächsführung In Zusammenarbeit mit der Polizei- folgte auch ein Interview, das im Bayeam Telefon äußerst geschickt vorge- puppenbühne der Verkehrspolizei wur- rischen Rundfunk ausgestrahlt worden hen, wurde die Präventionsarbeit noch de auch ein Präventionsclip erarbeitet, ist. moc.eboda.kcots

Herausragender Fall (1) (zu 2.2.12.2) Weiteren wurde eine türkische Telefon- der sofort ein Geständnis ablegte, sowie nummer bekannt, von der aus die Ge- ein weiterer Mann aus der Familie des Am 09.02.2020 wurde eine 86-jährige schädigte kontaktiert worden war. Eines Keilers aus der Türkei, festgenommen. Frau Opfer eines Trickbetruges. der Gespräche wurde aufgezeichnet und Ihr wurde von angeblichen Polizeibeam- für eine Stimmidentifizierung durch das Beide Beschuldigte befanden sich anten suggeriert, dass sie sich in Lebensge- LKA Schleswig-Holstein ausgewertet. schließend mehrere Monate in Untersufahr befände und daher ihre Wertgegen- Hierbei konnte ein weiterer Täter, ein be- chungshaft und wurden am 07.12.2020 stände gesichert werden müssten. Aus reits amtsbekannter 20-Jähriger aus der im Rahmen einer Gerichtsverhandlung diesem Grund übergab die Seniorin eine Türkei, identifiziert werden. Diese Person zu einem Jahr und zehn Monaten Haft, hohe Bargeldsumme und Schmuck an hat ebenfalls eine Kontaktadresse in Hil- ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. die Täter. poltstein, woraufhin durch die Staatsan- Vom erbeuteten Schmuck im Wert eines Über kriminaltaktische Maßnahmen waltschaft die Durchsuchung der beiden hohen fünfstelligen Betrages konnte lekonnte zunächst ein 50 Jahre alter Mann Anwesen angeordnet wurde. Im weiteren diglich ein Bruchteil wieder aufgefunden aus Hilpoltstein ermittelt werden. Des Verlauf wurden der erwähnte 50-Jährige, werden.

Herausragender Fall (2) (zu 2.2.12.2) tert, dass sie sich mit ihren beiden Kin- zeug von Polizeikräften an der bayerischdern in ihrer Wohnung verbarrikadierte hessischen Grenze festgenommen wer- Am 14.07.2020 wurde ein älteres Ehe- und so zwei Stunden lang ausharrte, bis den. Bei ihrer Festnahme führte sie noch paar aus Nürnberg-Moorenbrunn Opfer ihr Ehemann nach Hause kam. die Tatbeute aus Roth mit. eines Callcenterbetruges. Hierbei erbeu- Im Rahmen der Täterfahndung konnte In ihrer Vernehmung zeigte sich die Beteten falsche Polizeibeamte Bargeld und die Beschuldigte mit ihrem Fluchtfahr- schuldigte geständig und gab an, die Schmuck im Gesamtwert von ca. 50.300 „Abholdienste“ als Nebenjob angenom- Euro. men zu haben. Durch weiterführende Durch Zeugenaussagen wurde eine zur Ermittlungen des Fachkommissariats in Tatzeit 23 Jahre alte Frau aus Kösching Zusammenarbeit mit dem LKA Schlesals Abholerin identifiziert und sollte an- wig-Holstein gelang es, die Abnehmer der schließend kriminaltaktisch überwacht Tatbeute zu ermitteln. Hierbei handelt es werden. sich um einen 20-jährigen aus Celle, der Noch bevor die Maßnahmen anlaufen den Weitertransport der Tatbeute in die konnten, kam es am 20.07.2020 in Ro- Türkei organisierte. Er räumte in seiner senheim zu einer erneuten Tat, bei der Vernehmung bislang 30 derartige Taten einem 76-jährigen Geschädigten Gold im mit einer Ge-samtschadenssumme in Wert von über 100.000 Euro abgenom- Höhe von ca. zwei Millionen Euro ein. Die men worden war. Auch in diesem Fall Ermittlungen gegen ihn, die durch das führten die Spuren zur genannten 23-jäh- LKA Schleswig-Holstein geführt werden, rigen Frau. sind noch nicht abgeschlossen. Die fest- Am 23.07.2020 kam es dann in Roth zur genommene Frau aus Kösching befindet nächsten Tat. Hierbei wurde eine 33-Jäh- sich seit ihrer Festnahme am 23.07.2020 rige von den Tätern derart eingeschüch- in Untersuchungshaft.

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Herausragender Fall (3) (zu 2.2.12.2) in einer Mülltonne vor seinem Anwesen aus Straftaten stammten, mit sich. Durch deponieren. Nachdem der Geschädigte die Staatsanwaltschaft wurde Haftantrag Im Januar 2020 gelang es Tatverdäch- die Vorgaben ausgeführt hatte, wurde gestellt. tigen, die sich als Polizeibeamte ausga- das abgelegte Bargeld von einem unbe- Weitere Ermittlungen, u.a. eine Stimmben, Bargeld in Höhe von 45.000 Euro kannten Mann abgeholt. analyse beim LKA Schleswig-Holstein, von einem 78-jährigen Mann zu erbeu- Durch umfangreiche Ermittlungen und führten zu einem Mittäter in der Türkei, ten. kriminalpolizeiliche Maßnahmen konnte der dort als sog. „Keiler“ fungiert. Gegen Dieser wurde zuvor mehrfach und über später ein 20-jähriger Mann identifiziert ihn liegen mehrere Haftbefehle vor. Er einen längeren Zeitraum hinweg durch werden. Es wurde bekannt, dass er einen konnte bislang nicht festgenommen die Täter kontaktiert. Ihm wurde erklärt, Flug in die Türkei gebucht hatte, offen- werden. Trotz seines jungen Alters wurde dass seine Ersparnisse auf der Bank bar, um sich dort mit Hintermännern zu der bereits vorbestrafte festgenommene nicht mehr sicher seien. Um das Geld zu treffen. Er wurde an einem Flughafen 20-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von schützen, müsse er es abheben und für festgenommen. Hierbei führte er Bargeld zwei Jahren und sechs Monaten ohne einen angeblich geplanten Polizeizugriff und Wertgegenstände, die offensichtlich Bewährung verurteilt.

Herausragender Fall (4) (zu 2.2.12.2) Bargeld, fünf Kilogramm Gold, drei Ho-

tels, 87 Luxuswohnungen/Büros sowie Der türkischen Polizei gelang nach der hochwertiger Luxusfahrzeuge im Ge- Zulieferung entsprechender Fälle aus samtwert von 105 Millionen Euro. Deutschland am 03.12.2020 die Zerschlagung eines Callcenters in Izmir Dies hielt die Täter in weiteren Callcenmit 33 Festnahmen, 48 Wohnungs- tern jedoch nicht davon ab, nach einer und Ge-schäftsdurchsuchungen, Si- kurzen „Schockstarre“ unverändert cherstellung von 1,5 Millionen Euro weiter zu machen. moc.eboda.kcots

2.2.13 Sachbeschädigung 2.2.15.1 Rauschgifttote sum die vorwiegende Todesursache

Nach dem Anstieg der Rauschgiftto- war. Aber auch Mischintoxikationen, Die Sachbeschädigungsdelikte sind ten in Mittelfranken im Jahr 2019 hat u.a. mit Fentanyl oder Benzodiazepiwieder leicht gesunken. Es wurden sich die Situation im Jahr 2020 verän- nen, bei häufig gleichzeitiger Einnah- 9.882 Fälle registriert, was einer Abnah- dert. Mussten wir im Vorjahr noch 45 me von Alkohol, wurden angeführt. me von 0,3 % entspricht. Rauschgifttote melden, so weist der aktuelle Berichtszeitraum 36 verstorbene Im Jahr 2019 war die Anzahl der Dro- Nach einer Steigerung der Sachbe- Personen (31 Männer, fünf Frauen) aus. gentoten im öffentlichen Raum aufschädigungen an Kraftfahrzeugen im fällig (13). Im Jahr 2020 wurden dort Vorjahr kann aktuell ein Rückgang der Die Ursachen für RG-Todesfälle lassen zwölf Menschen tot bzw. leblos aufge- Fallzahlen um 6,6 % auf 4.077 Delikte sich nach wie vor nicht an einem be- funden und verstarben trotz Reanimavermeldet werden. stimmten Einzelfaktor festmachen. tionsmaßnahmen. Bis auf je einen Fall Vielmehr besteht häufig ein Kausal- aus Veitsbronn und Erlangen sind alle Bei bei den Sachbeschädigungen auf zusammenhang zwischen einem Rauschgifttoten im öffentlichen Raum Straßen, Wegen und Plätzen messen schlechten körperlichen Allgemeinzu- in Nürnberg aufgefunden worden. wir einen Anstieg von 8,9 % auf 2.440 stand, diversen Vorerkrankungen und Durch die neue Erfassungsvorgabe des Fälle. Nach dem letztjährigen Zehn- der Verbindung mit Polytoxikomanie BLKA wird auch die Selbsttötung eines Jahres-Tiefstwert pendeln sich die oder auch der verfügbaren Stoffquali- Konsumenten durch den Sprung aus Zahlen somit wieder im Mittelwert ein. tät. großer Höhe im September 2020 als Rauschgifttoter verzeichnet, da dieser Die AQ bei den Sachbeschädigungen Aus den erstellten Gutachten geht her- Suizid auf die Drogenabhängigkeit des insgesamt stieg im Vergleich zum Vor- vor, dass nach wie vor der Heroinkon- Verstorbenen zurückzuführen ist. jahr noch einmal um 0,9 % auf 30,5 %. Das ist der höchste Wert seit 2014 und im bundesweiten Vergleich ein Spitzenwert.

moc.eboda.kcots

2.2.14 Aufenthaltsgesetz

:otoflobmyS

Der Trend der Vorjahre hält an. Die Verstöße gegen ausländerrechtliche Bestimmungen sanken erneut, diesmal um 1.321 Delikte bzw. 39,4 %.

2.2.15 Betäubungsmittel-

kriminalität

Im Bereich der Rauschgiftkriminalität sanken die Fallzahlen 2020 auf 7.217 Delikte, was einen Rückgang um neun Prozentpunkte bedeutet. Die hohe AQ hält sich mit 96,4 % auf dem Vorjahresniveau (96,3 %).

Rauschgifttote – Bezirk Mittelfranken

Rauschgifttote - Bezirk Mittelfranken

2016 2017 2018 2019 2020 Statistik
männlich weiblich gesamt männlich weiblich gesamt männlich weiblich gesamt männlich weiblich gesamt männlich weiblich gesamt gesamt
Ansbach 10 2 12 1 0 1 4 0 4 2 0 2 1 0 1
Erlangen 1 1 2 3 0 3 1 1 2 1 0 1 5 1 6
Fürth 0 1 1 9 1 10 3 0 3 5 1 6 3 0 3
Nürnberg 19 1 20 15 4 19 11 4 15 30 4 34 19 4 23
Schwabach 0 0 0 4 0 4 2 0 2 2 0 2 3 0 3
Mittelfranken 30 5 35 32 5 37 21 5 26 40 5 45 31 5 36
SSiicchheresrtesltleunllgusnmge nSgteonf fmmite Sntogffegnru ipnp Genr ainm Gmramm – Bezirk Mittelfranke
Stoffart 2018 2019 2020 Veränderung
Amfetamin 16.291 13.019 92.585
Haschisch 108.905 46.871 14.822
Heroin 7.403 2.861 1.307
Kokain 3.038 2.719 4.673
Marihuana 180.983 93.538 155.121
Methamfetamin 5.287 3.113 13.491
NPS-Fertigprodukt 30.663 2.558 3.004
NPS-Reinsubstanz 212 11 130
Psilocybin 349 305 191

n

Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken Herausragender Fall (1) (zu 2.2.15) sätzen, die teilweise spektakuläre Ver- einen der Nürnberger Haupttäter fest- läufe nahmen. So flüchtete z. B. ein Täter genommen werden. In der Folge wurde 0911 21 12-10 30 Zum Jahresbeginn 2020 wurden im Fach- im dichten Schneetreiben auf das Dach durch die Kripo Mainz ein finaler Ein- kommissariat K 44 die Ermittlungsverfah- eines mehrstöckigen Wohnhauses, so- satz gegen die dortige Tätergruppierung ren „Pinocchpiop“ u-nmd f„rG.plardeiastsoer“s gteefüllher@t. podliazses id.bera Eyinesrantz. dvoen Feuerwehr und Ver- durchgeführt. Hierbei wurden u. a. 300 handlungsgruppe der Polizei erforderlich Kilogramm Marihuana aufgefunden und Beide Verfahren wurden aufgrund von wurde. sichergestellt. Erkenntnissen aus der aktiven Informa-

Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken Herausragender Fall (1) (zu 2.2.15) sätzen, die teilweise spektakuläre Ver- einen der Nürnberger Haupttäter fest- läufe nahmen. So flüchtete z. B. ein Täter genommen werden. In der Folge wurde 0911 21 12-10 30 Zum Jahresbeginn 2020 wurden im Fach- im dichten Schneetreiben auf das Dach durch die Kripo Mainz ein finaler Ein- kommissariat K 44 die Ermittlungsverfah- eines mehrstöckigen Wohnhauses, so- satz gegen die dortige Tätergruppierung ren „Pinocchpiop“ u-nmd f„rG.plardeiastsoer“s gteefüllher@t. podliazses id.bera Eyinesrantz. dvoen Feuerwehr und Ver- durchgeführt. Hierbei wurden u. a. 300 handlungsgruppe der Polizei erforderlich Kilogramm Marihuana aufgefunden und Beide Verfahren wurden aufgrund von wurde. sichergestellt. Erkenntnissen aus der aktiven Informa-

tionsbeschaffung initiiert. Gegenstand Hervorzuheben ist die Sicherstellung der Im hiesigen Tatkomplex wurden gegen war der Handel mit unterschiedlichen für Mittelfranken bislang einmaligen Ein- 38 Personen Ermittlungsverfahren einge- Betäubungsmitteln (Crystal, Amfetamin zelmenge von 63 Kilogramm Amfetamin. leitet. 14 der Beschuldigten befinden sich und Marihuana), jeweils in Mengen im Auch für den Zuständigkeitsbereich der in Untersuchungshaft.

zweistelligen Kilogrammbereich, durch Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth war Tätergruppierungen aus Nürnberg und es die größte Sicherstellungsmenge aus Die Hauptverhandlungen beim LG Nürn- Schwabach sowie dem Landkreis Roth. der Gruppe der Amfetamine. Die Ermitt- berg-Fürth sind auf den Jahresbeginn BeiDdeie E Prmoitltilzuenig Msveitrtfaehlrferna nwkuerdne nin m dite n lSunogzeina lileeßnen N daertüzbwer ehirnkauesn Bezüge zu 2021 terminiert. umfangreichen operativen Maßnahmen einem Parallelverfahren der Kriminalpo- begleitet, im Zuge derer Zusammenhän- lizei Mainz erkennen, wonach regelmäßig Durch das K 44 konnten insgesamt www.facebook.com/polizeimittelfranken ge zwischen den Tätergruppierungen er- Marihuana im zweistelligen Kilogramm- 66 Kilogramm Amfetamin, sechs Kilo- ken nbar wurdwewn. w.twitter.com/polizebimerefirch durch eine Mainzer Tätergrup- gramm Methamfetamin, 4.200 Stück pierung nach Nürnberg geliefert worden Ecstasy-Tabletten, 18,5 Kilogramm Can- Dar aus resuwltiewrtwe .isnchsltieaßglircahm d.acso mEr-/powliazre. Liemtzftlrich konnte ein Rauschgiftkurier nabis sichergestellt und 43.500 Euro zur mittlungsverfahren „Fusion“. In den jetzt aus Mainz auf frischer Tat bei einer Liefe- Vermögensabschöpfung beschlagnahmt drei Verfahren kam es mehrfach zu Ein- rung von zehn Kilogramm Marihuana an werden.

2.2.16 Gewaltkriminalität

Die Gewaltkriminalität sank erneut beachtlich um 252 auf insgesamt 2.865 Delikte (8,1 %) bei gleichzeitigem Anstieg der AQ um 0,8 % auf nun 86,4 %.

2.2.16.1 Gewalt gegen

Polizeibeamte (GewaPol)

Bei den GewaPol-Fallzahlen zeigt sich im Vergleich zu den beiden Vorjahren erneut ein Anstieg bei den Delikten insgesamt, bei der Anzahl der Tatverdächtigen und bei der Anzahl der geschädigten Polizeibeamte/-innen.

Die Statistik für das PP Mittelfranken weist insgesamt 1.051 Fälle von „Ge- ler Tatverdächtigen lag im Jahr 2020 Die Anzahl der Tatverdächtigen, die walt gegen Polizeibeamte/-innen“ bei 27,4 % (Vorjahr 24,1 %) und damit unter dem Einfluss berauschender aus. Im Vergleich zum Vorjahrjahres- leicht über dem Durchschnitt der Jahre Mitteln standen, blieb nahezu unverzeitraum ist damit ein Anstieg um 77 2015 bis 2019, in welchen sich der An- ändert (2020 standen insgesamt 531 Fälle (7,3 %) zu verzeichnen. Seit der teil der ausländischen Tatverdächtigen Tatverdächtige unter Alkohol- bzw. Ersterfassung von GewaPol-Fällen im bei etwa 25,0 % einpendelte. Drogen-/Medikamenteneinfluss, im Jahr 2010 messen wir erst zum dritten Vorjahr waren es 532 Tatverdächtige). Mal einen Wert im vierstelligen Be- Wie in den Jahren zuvor wurden die Der Anteil der unter berauschenden reich (2017 bei 1.054, 2016 exakt 1.000). GewaPol-Delikte in erster Linie von Mitteln stehenden Tatverdächtigen in Erfreulich ist, dass im vergangenen Männern begangen. Relation zur Gesamtanzahl der Tat- Jahr 1.045 GewaPol-Fälle geklärt wer- verdächtigen lag bisher stets bei etwa den konnten (Aufklärungsquote rund Die Anzahl ging hierbei aber leicht 65,0 % oder leicht darüber. Dieser An- 99 %). zurück (von 712 auf 703 im Jahr teil sank im Jahr 2020 auf 62,5 % und 2020, entspricht 1,3 %). Dagegen weist damit den niedrigsten Wert seit Mit dem Anstieg der Fallzahlen stieg nahm die Anzahl der weiblichen Tat- den GewaPol-Aufzeichnungen im Jahr auch die Anzahl der ermittelten Tat- verdächtigen erstmals signifikant 2010 auf. verdächtigen insgesamt von 816 im um 43 Personen zu (von 104 auf Jahr 2019 auf 850 im Jahr 2020 (4 %), 147, das entspricht einem Plus von 2.485 (2019 – 2.095) Polizeibeamte/ darunter auch die ausländischen Tat- 29,3 %). Die Verteilung der weiblichen -innen wurden im Jahr 2020 Opfer eiverdächtigen, deren Anzahl erneut von und männlichen Tatverdächtigen hat nes GewaPol-Deliktes (+390, entspricht 197 im Jahr 2019 auf 233 im Jahr 2020 sich entgegen des bisherigen langjäh- 15,7 %). Das ist der höchste Wert seit anstieg (15,5 %). rigen Trends (Verhältnis ca. 86,0 % zu der Erfassung von GewaPol-Delikten 14,0 %) im Jahr 2020 leicht in Richtung im Jahr 2010. Aufgrund der Opferzäh- Der Anteil der ausländischen Tatver- der weiblichen Tatverdächtigen ver- lung in der PKS ist aus der Statistik dächtigen im Verhältnis zur Anzahl al- schoben (82,7 % zu 17,3 %). nach wie vor nicht ersichtlich, ob

GewaPol: Entwicklung der Fall- und Tatverdächtigenzahl – Bezirk Mittelfranken Entwicklung der Fall- und Tatverdächtigenzahl
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Fälle 843 830 915 895 892 927 1.000 1.054 961 974 1.051
Tatverdächtige 722 716 756 702 688 730 830 826 790 816 850
GewaPol: Geschädigte und davon verletzte Polizeibeamte – Bezirk Mittelfranken Geschädigte und davon verletzte Polizeibeamte
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
betrofffene Beamte 1.655 2.000 1.820 1.777 1.819 1.874 2.106 2.116 1.978 2.097 2.485
davon Verletzte 310 309 333 313 313 287 379 368 362 369 409

darunter Polizeibeamte*innen sind, keitszahl errechnet auf 100.000 Ein- king- und Bedrohungssachverhalten die mehrfach geschädigt wurden. wohner betrug mehr als 190 Vorgänge. war allerding ein leichter Anstieg zu Dies deutet auf eine vergleichsweise erkennen. Die Anzahl der bei der Tathandlung gute Dunkelfeldaufhellung hin. Im Ververletzten Polizeibeamte/-innen stieg gleich zum Vorjahr (3.400 strafrechtlich Wie auch in den Vorjahren sind etwa 80 ebenfalls deutlich von 369 im Vorjahr relevante Vorgänge) wurde im Jahr Prozent der Geschädigten weiblich. auf 409 im Jahr 2020 (+40, entspricht 2020 nach Fallzahlen keine signifikan- Der Anteil nichtdeutscher Tatverdäch- 9,8 %). Im Verhältnis zu Gesamtanzahl te Veränderung am Anzeigeverhalten tiger stieg von ca. 40,0 Prozent (2019) liegt der Anteil der verletzten Polizeibe- festgestellt. auf knapp 60 Prozent. Hingegen haben amte/-innen bei 16,5 % und damit im ungefähr 65 Prozent der geschädigten durchschnittlichen Mittel. Die wenigsten Vorgänge „Häusliche Personen die deutsche Staatsangehö- Gewalt“ waren, genau wie im Vorjahr, rigkeit. Im Januar 2020 wurde ein Beamter im März zu verzeichnen. Die zwei darim Zuge einer „Amokfahrt“ mit einem auf folgenden Monate blieb die Anzei- Bei 460 Fällen waren Zuwanderer in- Traktor schwer verletzt, im Vorjahr gebereitschaft leicht unter dem Vorjahr volviert. Die Fallzahlen stiegen hierbei mussten wir noch drei schwer verletzte zurück. Von Juni bis Oktober 2020 stieg leicht. Beamte melden. sie an und war durchgängig höher als 2019, insbesondere in den Monaten In über 40 Prozent der Fälle (entspricht Im Jahr 2020 wurde, wie auch im Vor- September und Oktober. Für die letz- mehr als 1.480 Delikte) von Häuslicher jahr, kein Polizeibeamter des PP Mit- ten beiden Monate des Jahres 2020 Gewalt waren Kinder anwesend, die telfranken im Einsatz tödlich verletzt. messen wir eine nahezu identische zumindest mittelbar entsprechende Abschließend stellen wir das Ranking Anzahl von Vorgängen. Dies ist ein In- Gewalterfahrungen erleben mussten. der am häufigsten begangenen Gewa- diz dafür, dass es während der ersten In Mittelfranken wurden bayernweit Pol-Delikte im Jahr 2020 dar: Phase des Lockdowns bei den Opfern die meisten Verstöße gegen das zivil- ■ Beleidigung 413 Fälle (Vorjahr: ggf. eine zögerlichere Haltung gab, sich rechtlich erwirkte Gewaltschutzgesetz 370) an die Polizei zu wenden. angezeigt. Das ist ein Indiz dafür, dass ■ Tätlicher Angriff 365 Fälle (323) Bei den Gewaltdelikten (Körperverlet- sich die Polizei bei der Sachbearbei- ■ Widerstand gegen Vollstreckungs- zungs- und Tötungsdelikte) weisen die tung und durch jahrelange Aufkläbeamte 138 Fälle (126) Zahlen keine Zunahme aus. Bei Stal- rungsarbeit Vertrauen erarbeitet hat. ■ Körperverletzung 46 Fälle (67)

Diese Reihenfolge entspricht der aus dem Jahr 2019.

2.2.16.2 Häusliche Gewalt

Der Phänomenbereich „Häusliche Gewalt“ umfasst nach polizeilicher Definition alle Fälle von psychischer und physischer Gewalt innerhalb von ehelichen und nicht ehelichen Gemeinschaften, auch wenn sie sich nach einer Trennung ereignen und noch im direkten Bezug zur früheren Lebensgemeinschaft stehen. Die Zahlen sind nicht der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik entnommen, sondern entstammen einem Recherchesystem, welches alle Straftaten in dem Phänomenbereich Häusliche Gewalt herausfiltert. Gemessen an der bayerischen Gesamtschau wurden, ebenso wie in den Vorjahren, bei den mittelfränkischen Polizeidienststellen die meisten Anzeigen in diesem Phänomenbereich bearbeitet. Die Häufigmoc.eboda.kcots

:otoflobmyS

Polizeiliche Einsätze wegen Häusli- Polizeiinspektion stellte daher beim Daneben umfasst „Cybercrime“ auch cher Gewalt stellen Polizeibeamte vor zuständigen Amtsgericht einen Antrag solche Straftaten, die mittels Informagroße Herausforderungen. Zum einen auf einen Präventivgewahrsam. Nach tions- und Kommunikationstechnik können sie mit einer hocheskalativen, Sichtung der Aktenlage erließ die Rich- („Tatmittel Internet“) begangen weremotionsgeladenen Situation konfron- terin allerdings sogar einen Untersu- den, z. B. Rauschgifthandel und Vertiert werden, zum anderen zeigt sich chungshaftbefehl. Der Gefährder sitzt breitung von Kinderpornografie im die Brisanz oft auch in der Deliktsquali- seitdem in Haft. Darknet oder Beleidigung in sozialen tät. Dies wurde im Jahr 2020 durch die Netzwerken. pandemischen Rahmenbedingungen zusätzlich verschärft. Im Einvernehmen 2.2.17 Straßenkriminalität In der Polizeilichen Kriminalstatistik mit den Kooperationspartnern muss- wird der Deliktsbereich „Cybercrime im ten z. B. rasche Lösungen gefunden Die Delikte innerhalb des Summen- engeren Sinn“ insbesondere durch den werden, auch weiterhin den Gefährder schlüssels Straßenkriminalität nahmen Summenschlüssel „Computerkriminaaus der Wohnung zu verweisen oder zum zweiten Mal in Folge ab. Wir mes- lität“ (897000) abgedeckt. gefährdete Personen in Schutzeinrich- sen 14.546 Delikte im Berichtszeitraum tungen unterbringen zu können. (-4,5 %) bei gleichzeitigem Anstieg der Einige Phänomene, die als „Cybercri- AQ um 4,3 % auf jetzt 28,3 %. me“ bezeichnet werden, wie beispiels- Die statistischen Daten weisen vor al- weise „Gesperrter Computer mittels lem Delikte gegen die körperliche Un- Schadsoftware“ oder „Betreiben von versehrtheit, Gesundheit, Freiheit und 2.2.18 Cybercrime Fake-Shops“, erscheinen in der PKS das Leben auf. Seit Jahren handeln als Erpressung oder Betrug. Dies führt spezialisierte polizeiliche Sachbear- Der in bundesweiten Gremien fest- dazu, dass die PKS für den Deliktsbeiter bei dem Phänomen mit einem gelegte Begriff „Cybercrime“ umfasst bereich Cybercrime nur eine eingekonzeptionellen Case-Management, sämtliche Straftaten, die sich gegen schränkte Aussagekraft besitzt. vor allem mit einer strukturierten Risi- das Internet, weitere Datennetze, inkobewertung unter Einbeziehung von formationstechnische Systeme oder Cybercrime ist darüber hinaus ein inwissenschaftlichen Tools. Auf diese deren Daten richten. Das Strafgesetz- ternationales Phänomen und die Täter Weise kann der dynamische Verlauf buch kennt dabei zwölf Tatbestände, agieren oft aus dem Ausland bzw. nutvon Gefährdungssachverhalten im Be- die als „Cybercrime im engeren Sinne“ zen Logistik im Ausland zur Tatbegereich Häuslicher Gewalt angemessen bezeichnet werden. hung. Bislang ist es nicht möglich, berücksichtigt werden. Dies soll beispielhaft an einem Fall aufgezeigt werden, der sich im Jahr 2020 zutrug: Ein 37-jähriger serbischer Staatsangehöriger aus Nürnberg stellte in der Vergangenheit einer langjährigen Bekannten nach und verübte zahlreiche Straftaten zu deren Nachteil. Er wurde zu einer Haftstrafe verurteilt. Nach der Entlassung aus der Haft nahm er sofort wieder Kontakt zu der Frau auf. Eine gerichtliche Schutzanordnung ignorierte er durchgängig. Die Frau war zwischenzeitlich zu einem neuen Lebenspartner nach Westmittelfranken verzogen. Unbeeindruckt hiervon versuchte er, ihren neuen Aufenthaltsort in Erfahrung zu bringen und scheute auch vor einer Kontaktaufnahme bei ihren Kindern nicht zurück. Aufgrund der massiven Drohungen und beharrlichen Nachstellung wurde nach einer polizeilichen Risikobewertung von einer erheblichen konkreten Gefahr für das Leben und die Gesundheit der Frau ausgegangen. Die zuständige moc.eboda.kcots

snoitcudorP ffoknedoroG :otoflobmyS

:noitartsullI diese sogenannten Aus-landsstraftaten in der PKS darzustellen. Die Fallzahlen der „Cybercrime im engeren Sinn“ (Summenschlüssel Computerkriminalität) sind im Jahr 2020 im Bereich des Polizeipräsidiums Mittelfranken im Vergleich zum Jahr 2019 gestiegen und liegen nun etwas über dem Niveau des Jahres 2018.

Aktuelle Phänomene

Neben zahlreichen anderen Erscheinungsformen bearbeiteten die Cybercrime-Kommissariate des PP Mittelfranken im Jahr 2020 besonders häufig Fälle im Zusammenhang mit den Phänomenen „Fake-Shop“ und „Ransomware-Angriffe“.

Die beiden Phänomene „Phone-Scam“ und „Sexpressung“, die in den letzten beiden Jahren besonders häufig zu bearbeiten waren, haben dagegen etwas um die koordinierte Sachbearbeitung an Bedeutung verloren. zu optimieren. Die im Jahr 2020 bundesweit eingeführte PIAV-Anwendung

diger Handlungsunfähigkeit. Hierbei drohen der längerfristige Verlust der Geschäftsbeziehungen und schließlich die Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz, verbunden mit der Entlassung von Mitarbeitern. Dies, und der Umstand, dass die Täter im Vorfeld der Verschlüsselung die Systeme oft auch ausspähen und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder vertrauliche Mitarbeiterdaten erlangen, bedingt, dass die Unternehmen ein berechtigtes Interesse daran haben, sich mit den Tätern zu arrangieren.

Fake-Shop („Polizeilicher Informations- und Ana-

Bei Verfahren im Zusammenhang mit lyseverbund) Cybercrime wird künftig „Fake-Shops“ gibt es eine große Anzahl bei dieser Aufgabe sehr hilfreich sein. an Geschädigten. Da zunächst in der Regel kein Täter und somit kein kon- Ransomware-Angriffe kreter Tatort bekannt sind, werden die bei Unternehmen Ermittlungen häufig von der Dienststel- Ransomware-Angriffe sind Cyberanle geführt, die für die Wohnortadresse griffe, bei denen die Täter IT-Systeme der geschädigten Person zuständig ist. verschlüsseln, um anschließend für die Die Ermittlungen werden wegen einer Entschlüsselung Geld in Kryptowäh- Vielzahl von gleichzeitig Geschädigten rung zu erpressen. Tendenziell ist festoft auch parallel durch verschiedene zustellen, dass die Angriffe zunehmend Staatsanwaltschaften und Polizei- professioneller ausgeführt werden und dienststellen, auch bundesländerüber- gravierendere Folgen haben. Waren bis greifend, geführt. Eine Koordination vor einem Jahr eher Privatpersonen, der Sachbearbeitung bzw. auch das selbstständige Dienstleister und klei- Führen von Sammelverfahren wird nere Unternehmen betroffen, richten zwar grundsätzlich angestrebt, ist aber sich die Angriffe derzeit immer häufinicht in allen Fällen möglich. ger gegen mittelständische und große In einer Arbeitsgruppe des Bayerischen Unternehmen. Landeskriminalamtes wurden gemeinsam mit der „Zentralstelle Cybercrime Die Verschlüsselung des IT-Systems Bayern“ (ZCB) der Generalstaatsan- bei Unternehmen, egal welcher Größe, waltschaft Bamberg Kriterien erörtert, führt in der Regel zu dessen vollstän-

Neben den polizeilichen Ermittlungen hinsichtlich möglicher Tatverdächtiger liegt der Schwerpunkt der polizeilichen Tätigkeit bei derartigen Delikten in der Beratung der Unternehmen. Die Polizei kann dabei mittlerweile auf umfangreiche Erfahrungswerte und das Wissen von spezialisierten Fachkräften zurückgreifen.

Bemerkt ein Unternehmen den Angriff, ist Eile geboten. Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, wird das Polizeipräsidium Mittelfranken künftig auch sogenannte „Quick Reaction Teams“ einsetzen, die sehr zeitnah vor Ort bei den Unternehmen die (forensischen) Erstmaßnahmen durchführen. moc.eboda.kcots

Cybercrime im engeren Sinn – Bezirk Mittelfranken

Jahr 2018 2019 2020
Fallzahlen 2.617 2.366 2.758

2.2.19 Einfluss der Corona- Markante Veränderungen ergaben sich pandemiebedingt betriebseinpandemie auf die Kriminali- v. a. in folgenden relevanten Deliktsbe- geschränkte Ladengeschäfte und

tätsentwicklung reichen: sonstige Einschränkungen des öf-

fentlichen Lebens beeinflusst. Eine eindeutige Aussage, wie stark sich ■ Der erneute leichte Anstieg der ■ 2020 gingen die Rauschgiftdelikdie „Corona-Pandemie“ und die damit Sexualdelikte ist, wie auch schon te nach jahrelanger steigender verbundenen gesellschaftlichen Verän- im Vorjahr, auf den Tatbestand Tendenz erstmals wieder deutderungen und Bekämpfungsmaßnah- „Verbreitung, Erwerb, Besitz von lich zurück. Die Fallzahlen bei den men in den verschiedenen Kriminali- Kinderpornografischen Schriften Rauschgiftdelikten sind in hohem tätsfeldern ausgewirkt haben, kann zurückzuführen. Ein Einfluss der Maße durch die Kontrolltätiganhand der polizeilichen Kriminalsta- „Corona-Pandemie“ ist hier nicht keiten der Polizei beeinflusst, die tistik nicht eindeutig belegt werden. Es ersichtlich. meist im öffentlichen Raum stattgibt bei der Interpretation der Daten ■ Der Rückgang der Körperverlet- finden. Durch die Corona-Maßsicher einige offenkundige Korrela- zungsdelikte vollzieht sich konti- nahmen wurde der Aufenthalt von tionen, aber keine Kausalitäten. Die nuierlich bereits in den vergange- Personen im öffentlichen Raum Straftaten nach dem Infektionsschutz- nen fünf Jahren. Deshalb ist ein stark reduziert, strafbare Handlungesetz, welche 2020 in Mittelfranken Rückschluss auf die Auswirkun- gen mit Rauschgiftbezug haben registriert wurden, sind mit 19 Fällen gen von Corona nicht eindeutig sich deshalb zwangsläufig mehr in von zahlenmäßig untergeordneter Be- möglich. Dennoch erscheint die privaten Räume verlagert, polizeideutung. Korrelation zulässig, dass sich die liche Kontrollmöglichkeiten sind Einschränkungen des öffentlichen dort deutlich eingeschränkt. Insgesamt gehen die Straftaten in der Lebens, wie z. B. die Absage vieler PKS seit mehreren Jahren zurück. Auch Feiern und Veranstaltungen, posi- 2.2.19.1 Kriminalität im 2020 wurde ein deutlicher Rückgang tiv auf die Fallzahlen ausgewirkt häuslichen Umfeld registriert. Dieser könnte in einigen De- haben. Seit Ausbruch der Corona-Pandemie liktsbereichen, wie z. B. dem Diebstahl, ■ Die Einflüsse von Corona sind wohl wird in der Öffentlichkeit häufig über durch die Einflüsse der „Corona-Pan- bei den Diebstählen am deutlichs- die Auswirkungen der infektionsdemie“ verstärkt worden sein, fügt sich ten zu erkennen. Der starke Rück- schutzrechtlichen Einschränkungen aber grundsätzlich, wenn auch viel- gang bei diesen Straftaten wurde auf Familien und ihr häusliches Umfeld leicht in der Effektstärke beeinflusst, sicher durch die signifikante Ein- diskutiert. Hierbei gab und gibt es viele in einen kontinuierlichen Mehrjahres- schränkung der Tatgelegenhei- Befürchtungen zu steigender Gewalt in trend ein. ten, z. B. durch geschlossene oder diesem Bereich.

PKS Opfer und Geschädigte im gemeinsamen Haushalt PKS Opfer und Geschädigte im gemeinsamen Haushalt – Bezirk Mittelfranken

50 34 29 25 33 27 1000

Sexualstraftaten Staftaten gegen das Leben Straftaten gesamt Körperverletzungsdelikte

Mit den Zahlen der PKS des Regie- Suizide – Bezirk Mittelfranken rungsbezirkes Mittelfranken lässt sich diese Vermutung über die Recherche geklärter Fälle, bei denen die Opfer/ Geschädigte mit den Tatverdächtigen in einem gemeinsamen Haushalt leben, nicht bestätigen. Die Grafik (PKS Opfer und Geschädigte im gemeinsamen Haushalt) gibt einen Überblick über die Entwicklung der letzten fünf Jahre für die hierbei relevanten Gesamtstraftaten der Bereiche Tötungs-, Sexual- und Körperverletzungsdelikte. auf einen Einfluss der Corona-Pande- wertet. Das ist zwar unüblich, handelt Abgesehen von den Sexualdelikten mie. Die Zahlen sind in Mittelfranken es sich hierbei doch um „weiche“, noch sind hier keinerlei signifikante Steige- 2020 im Vergleich zum Vorjahr zwar nicht abschließend validierte Zahlen, rungen zu erkennen. Die aufgezeigten angestiegen, befinden sich jedoch ein- hilft in dieser außergewöhnlichen Zeit Steigerungen bei den Sexualdelikten deutig innerhalb des üblichen Schwan- jedoch dabei, bestimmte statistische sind lediglich bis zum Jahr 2019 er- kungsbereiches der Vorjahre. Entwicklungen „pandemisch zu interkennbar. Im Jahr 2020 kam es auch pretieren“. hier zu einem leichten Rückgang. Da- 2.2.19.3 Entwicklung Die Zahlen in der nachfolgenden Taraus ergibt sich, dass im sogenannten bestimmter Delikts- und belle sind aufgrund unterschiedlicher Hellfeld der PKS bisher keine Auswir- Phänomenbereiche im Erfassungsregeln mit der PKS nur bekungen der Corona-Pandemie auf Ge- Jahresverlauf 2020 dingt vergleichbar, worauf wir auswalt im häuslichen Umfeld der Men- Um mögliche Auswirkungen der Co- drücklich hinweisen, unterstützen schen erkennbar sind. Anzumerken ist rona-Pandemie auf bestimmte Phä- daher nur prognostische Aussagen. jedoch, dass in diesem Bereich, ver- nomenbereiche parallel anhand der Mit dieser Auswertung kann z. B. die stärkt durch die pandemisch veränder- Fallzahlenentwicklung aufzeigen zu Fallzahlenentwicklung in den einzelten Rahmenbedingungen, von einem können, wurde (ausnahmsweise) das nen Monaten, vor und nach Pandebesonders hohen Dunkelfeld (Strafta- polizeiliche Vorgangsbearbeitungs- miebeginn verglichen und dargestellt ten, die der Polizei nicht zur Kenntnis programm „IGVP“ („IGVP ist in seiner werden. gelangen) auszugehen ist, zumal für grundsätzlichen Ausrichtung ein dynadie Betroffenen i. d. R. auch andere so- mischer Datenbestand. Auswertungen Rückschlüsse auf mögliche Auswirkunzialräumliche bzw. informelle Kontroll- und Analysen geben damit stets den gen der Pandemie sind lediglich bei mechanismen pandemiebedingt nicht aktuellen Erfassungsstand zum Zeit- den Körperverletzungen, den Eigenwirken konnten. Statistisch belegbar punkt der Abfrage wieder, der sich auch tumsdelikten, insbesondere dem Wohist diese Annahme jedoch nicht, hierzu auf rückwirkende Zeiträume durch nungseinbruchdiebstahl, vor allem mangelt es uns bislang an objektiven laufende Ermittlungen und Qualitäts- aber bei der Anzahl infektionsschutz- Erkenntnissen. sicherungsmaßnahmen kontinuierlich rechtlicher Ordnungswidrigkeitenanändern kann. Gleichwohl lassen sich zeigen möglich. Deren Anzahl lag wäh- 2.2.19.2 Suizide anhand der jeweiligen Entwicklungen rend der stärksten coronabedingten Auch die Anzahl der Suizide bzw. Sui- Tendenzen feststellen und zueinander Einschränkungen im Frühjahr und ab zidversuche ergibt keinerlei Hinweise in Verhältnis setzen.“) zur PKS ausge- Herbst 2020 besonders hoch.

IGVP-Auswertung ausgewählte Deliktsgruppen – Bezirk Mittelfranken IGVP Auswertung ausgewählte Deliktsgruppen

Zeitraum Corona Maßnahmen
Zeitraum Corona Maßnahmen
Deliktsbereiche 1
Monat 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
StGB - Sexuelle Selbstbestimmung 80 69 49 64 79 112 127 113 114 88 80 115
StGB - Körperverletzung 660 710 707 622 751 758 933 813 715 755 552 490
StGB - Diebstahl / Unbefugter Gebrauch 1.012 1.135 969 702 834 1.031 1.207 1.090 1.027 1.106 984 767
StGB - Besonders schwerer Diebstahl 538 560 554 555 583 556 617 544 767 717 542 328
StGB - Wohnungseinbruchdiebstahl 78 77 52 23 51 45 34 74 63 54 45 30
Ordnungswidrigkeiten 2.906 2.573 4.750 7.945 4.089 3.201 2.747 2.502 3.163 3.720 4.721 5.070
Selbsttötung 30 34 34 20 33 47 41 32 48 28 38 32
Gesamtergebnis (Summe der angezeigten Delikte) 5.3 04 5.1 58 7.11 5 9.931 6.4 20 5.7 50 5.7 06 5.1 68 5.89 7 6.46 8 6.96 2 6.83 2

2.2.20 Politisch motivierte

Kriminalität (PMK)

Der nachfolgende Bericht basiert auf den KTA-PMK-Meldungen der mittelfränkischen Staatsschutzdienststellen, die im Wege des kriminalpolizeilichen Meldedienstes dem BLKA übermittelt und in der Falldatenbank für politisch motivierte Kriminalität (PMK) gespeichert worden sind.

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Der politisch motivierten Kriminalität werden neben den klassischen Staatsschutzdelikten, wie zum Beispiel §§ 86a, 89a,b, 129a,b StGB, auch Delikte zugeordnet, bei denen in Würdigung der Tatumstände und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür 2.2.20.1 Entwicklung den 842 Fällen sind 24 Straftaten der vorliegen, dass eine politische Moti- der PMK-Gesamt Deliktsqualität der Gewaltstraftaten zuvation für die Tatbegehung gegeben Im Berichtszeitraum 2020 waren 842 zuordnen. war. Demzufolge ist jedes Delikt, z. B. politisch motivierte Straftaten in Mit- Körperverletzung, Sachbeschädigung telfranken zu verzeichnen. Dies stellt Die Aufklärungsquote (AQ) liegt mit oder Beleidigung, aus einer politischen im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg 47,1 % auf dem Niveau des Vorjahres Motivation heraus begehbar. um sieben Fälle bzw. um 0,8 % dar. Von (48,3 %).

PMK-Gesamt – Bezirk Mittelfranken

2.2.20.2 Entwicklung

der PMK-Links

Im Phänomenbereich „Links“ wurden im Berichtszeitraum 2020 insgesamt 199 Straftaten registriert. Die Fallzahlen sind um 27 Fälle bzw. 15,7 % gestiegen. Von den 199 Fällen sind neun Straftaten der Deliktsqualität der Gewaltstraftaten zuzuordnen.

Die AQ liegt bei 20,6 % (Vorjahr: 30,8 %). Die linke Szene in Mittelfranken setzt sich aus einer breiten Basis nicht gewaltbereiter Personen und aus gewaltbereiten linksextremistischen/ autonomen Aktivisten zusammen. Das Mobilisierungspotential innerhalb der gut vernetzten Szene beläuft PMK-Links – Bezirk Mittelfranken sich auf mehrere hundert Personen. Politische Ereignisse und bundesweite Szeneaufrufe werden tagesaktuell aufgegriffen und im Rahmen eigenhändig geplanter Aktionen umgesetzt. Kernthemen linker Ideologie sind u. a. Antifaschismus, Antirassismus, Antirepression, Antimilitarismus, Antikapitalismus, Anti-Globalisierung und die Sozialpolitik. Zentrale Themenfelder im Berichtszeitraum waren der moc.eboda.kcots

Kampf gegen Rechtsextremismus, die monstrierende Verschwörungstheore- Innen- und Sicherheitspolitik sowie die tiker und Rechtsextremisten. Gentrifizierung.

Im Kampf gegen den Rechtsextremis- 2.2.20.3 Entwicklung mus steht die Partei „AfD“ seit ihrer der PMK-Rechts Gründung im Fokus linksextremisti- Im Phänomenbereich „Rechts“ wurscher Aktionen. Die reine Existenz der den im Berichtszeitraum 2020 insge- Partei und deren Präsenz in Bund und samt 343 Straftaten und somit 68 bzw. Ländern wird als Beleg für den Rechts- 16,5 % weniger als im Vorjahreszeitruck in der Gesellschaft gewertet. Von raum registriert. Acht Straftaten sind einem linksideologischen Standpunkt der Deliktsqualität der Gewaltstraftaaus betrachtet sind Straftaten und ten zuzuordnen. Aktionen zum Nachteil von Veranstal- Die AQ ist auf 57,4 % gestiegen (Vorjahr: schlag von Halle zeigen nachdrücklich tungen der Partei, deren Funktionären 50,9 %). auf, dass innerhalb der rechtsextremisbzw. Angehörigen nicht nur gerecht- tischen Szene auch Radikalisierungsfertigt, sondern geboten. In Mittelfran- Der deliktische Schwerpunkt im Phä- prozesse von Einzelpersonen, losken manifestierte sich dieses Feind- nomenbereich „Rechts“ liegt mit 207 gelöst von größeren Gruppierungen, bild in den vergangenen Jahren durch Fällen bei den Propagandadelikten stattfinden. Als exemplarisch ist die Übergriffe auf Informationsstände bei (z. B. öffentliches Zeigen und Rufen ver- Festnahme einer 54-jährigen Frau aus Wahlkampfveranstaltungen, Diebstahl botener Parolen oder Schmieren von dem Landkreis Nürnberger Land zu bevon bzw. Sachbeschädigung an Wahl- Kennzeichen verfassungswidriger Or- nennen. Diese versandte im Frühjahr plakaten, öffentlichen Outings von ganisationen). In der Regel zielen diese 2020 mehrere Drohbriefe zum Nachteil Parteifunktionären sowie Sachbeschä- Delikte auf das zur Schau stellen der mittelfränkischer Lokalpolitiker, eines digungen an deren Wohnhäusern und eigenen politischen Einstellung. Flüchtlingshelfervereins und einer Mo- Fahrzeugen. schee. In den Briefen befanden sich Die rechtsextremistische Szene in Mit- Patronenhülsen und Grußkarten mit Die Gentrifizierung des Nürnberger telfranken ist nach außen in Parteien ausländerfeindlichen Äußerungen. Die Stadtteils Gostenhof hat innerhalb wie der „NPD“, „Der III. Weg“ oder dem umfangreichen Ermittlungen der diesder linken Szene nach wie vor eine „Bündnis für Ausländerstopp“ erkenn- bezüglich eingerichteten SOKO bei der hohe Bedeutung. Im Berichtszeitraum bar. Außer Flugblattverteilungen gab KPI Schwabach ergaben zudem, dass 2020 kam es neben gezielten Sachbe- es im Berichtszeitraum keine größe- die Tatverdächtige Polizeibeamte und schädigungen zum Nachteil von Im- ren öffentlich wahrnehmbaren Auftrit- politische Mandatsträger als mögliche mobiliengesellschaften auch erneut te. Eine zunehmende Gefahr besteht Anschlagsopfer ausgespäht hatte, inzu Vandalismus bei Straßenfesten, Re- durch das frei im Netz und in Chatgrup- dem sie die Privatfahrzeuge und Wohviermarkierungen und Sachbeschädi- pen kursierende rechtsextreme Gedan- nungen der Betroffenen auskundschafgungen durch Graffiti mit politischem kengut. Das Attentat auf den Kasseler tete. Die Bundesanwaltschaft erhob Inhalt. Regierungspräsidenten Dr. Lübcke, das am 19. Januar 2021 u. a. Anklage weversuchte Tötungsdelikt zum Nachteil gen der Vorbereitung einer schweren Die im Zusammenhang mit der Coro- der Kölner Oberbürgermeisterin Hen- staatsgefährdenden Gewalttat gem. na-Pandemie verbundenen Risiken riette Reker oder der terroristische An- § 89a StGB. und damit einhergehenden staatlichen Maßnahmen werden in der linken Szene unterschiedlich bewertet. Neben der grundsätzlichen Ablehnung repressiver Maßnahmen besteht zudem die Angst vor dem „Überwachungsstaat“ und dass die verhängten Corona-Maßnahmen auch über die Pandemie hinaus bestehen bleiben könnten. Von dem gemäßigteren Teil des linken Spektrums werden die verhängten Maßnahmen akzeptiert. Die in diesem Zusammenhang durchgeführten Proteste und Veranstaltungen richteten sich in erster Linie gegen ebenfalls deed.gnutareb-iezilop :otoflobmyS

PMK-Rechts – Bezirk Mittelfranken

PMK-ausländische Ideologien – Bezirk Mittelfranken Die Veranstaltungs- und Protestforma- Entwicklung der PMK -ausländische Ideologie te im Zusammenhang mit der Corona- Pandemie wurden auch von Rechts- 71 extremisten als Plattform genutzt. Aktivisten beteiligten sich an Kundgebungen, dokumentierten ihre Teilnahme auf Social-Media-Kanälen und versuchten, in Online-Beiträgen die Kritik an den staatlichen Beschränkungsmaßnahmen als rhetorisches Vehikel für die eigene staats- und verfassungs- 0 feindliche Propaganda zu nutzen. Sie erhoffen sich dadurch, Anschluss an Straftaten Gesamt davon Gewaltdelikte bürgerliche Corona-Debatten herzustellen und so über den eigenen Anhängerkreis hinaus zu wirken. prokurdischen Organisationen zusam- komplex. Vor diesem Hintergrund ist men. Insbesondere der Verein „Medya auch weiterhin mit der öffentlichen Eine substantielle Beeinflussung oder Volkshaus e.V.“ trat in den vergangenen Thematisierung außerdeutscher Konsystematische Unterwanderung der Jahren als Hauptakteur kurdischer Be- flikte in Mittelfranken, insbesondere in Anti-Corona-Protestformate durch ex- strebungen in Erscheinung. Dabei er- Nürnberg, zu rechnen. Teile der linken tremistische Akteure konnte in Mittel- fuhr der Verein von jeher Unterstützung und linksextremistischen Szene treten franken bislang nicht festgestellt wer- durch deutsche und türkische linke Or- dabei unterstützend auf. den. ganisationen.

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Die in den letzten Jahren durchge- 2.2.20.5 Entwicklung der 2.2.20.4 Entwicklung der führten türkischen Militäroffensiven PMK-Religiöse Ideologie PMK-Ausländische Ideologie auf durch Kurden besetzte Gebiete im Der Phänomenbereich „religiöse Ideo- Im Phänomenbereich „ausländische Norden Syriens und des Irak führten in logie“ wurde 2017 neu im Definitions- Ideologie“ wurden im Berichtszeitraum Mittelfranken zur Gründung des „Bünd- feld der politisch motivierten Kri- 2020 insgesamt 25 Straftaten regist- nis für Frieden in Kurdistan/Afrin“, ein minalität eingeführt. Zuvor wurden riert. Dies stellt im Vergleich zum Vor- Konglomerat linker- bzw. kurdischer diesbezügliche Straftaten statistisch jahr einen Rückgang um 46 Fälle bzw. Organisationen. Im Lichte der bundes- im Phänomenbereich „ausländische 64,7 % dar. weiten Protestaufrufe und -aktionen Ideologie“ geführt. Im Berichtszeitraum Die AQ liegt bei 40 % (Vorjahr: 36,6 %). kam es 2020 auch in Mittelfranken er- 2020 waren insgesamt acht Straftaten, Ein Delikt ist dem Bereich der Gewalt- neut zu Solidaritätskundgebungen. davon eine Gewalttat, zu verzeichnen. straftaten zuzuordnen. Die AQ liegt bei 75,0 % (Vorjahr: 88,9 %). Eine Entspannung bzw. Lösung multi- Der Phänomenbereich Ausländerextre- ethnischer Konflikte im Nahen Osten ist Die anhaltenden Konflikte im Nahen mismus setzt sich in Mittelfranken ins- in naher Zukunft nicht zu erwarten. Die Osten wirken sich unverändert negativ besondere aus diversen türkisch links- politische Lage in Syrien, dem Nord- auf die Sicherheitslage in Deutschland, orientierten, türkisch nationalen und irak und der Türkei bleibt unverändert Bayern und Mittelfranken aus. Mit Beginn des Flüchtlingszustroms im Jahr 2015 und der damit einhergehenden, PMK-religiöse Ide E o n lo tw g i i c e k n lu – n B g e d z e i r r k P M M K it t - e r l e fr li a g n iö k s e e n Ideologie in weiten Teilen unkontrollierten Zuwanderung stieg das Risiko terroristi- 10 9 9 scher Anschläge signifikant an.

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7 Nach Einschätzung des Bundeskrimi- 6 nalamtes besteht in Deutschland die anhaltend hohe Gefahr jihadistisch motivierter Gewalttaten weiter fort. 2 Diese kann sich jederzeit in Form von 1 0 0 gefährdungsrelevanten Ereignissen bis 0 hin zu jihadistisch motivierten Anschlägen, ausgehend von Einzelpersonen Straftaten Gesamt davon Gewaltdelikte oder autonom agierenden Gruppen,

konkretisieren. Rückkehrer aus Kriegs- Der Anstieg der Fallzahlen ist maßgebgebieten stellen hier ein besonderes lich auf versammlungsbezogene Straf- Risiko dar. Die Nutzung von einfach zu taten sowie Verstöße gegen das Infekbeschaffenden und einzusetzenden tionsschutzgesetz bzw. die Bayerische Tatmitteln, vom Messer bis zum Lkw, Infektionsschutzverordnung zurückhat an Bedeutung gewonnen. zuführen. Darüber hinaus ließen viele Bürger in persönlichen Schreiben an politische Mandatsträger ihrer Frustra-

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2.2.20.6 Entwicklung tion freien Lauf. Diese enthielten neben

der PMK-Nicht zuzuordnen sachlicher Kritik auch häufig Anfein-

Im Phänomenbereich „nicht zuzuord- dungen mit beleidigenden, bedrohennen“ wurden im Berichtszeitraum 2020 den und somit strafrechtlich relevaninsgesamt 267 Straftaten registriert. ten Inhalten. Dies stellt im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg um 95 Fälle bzw. 55,2 % Die Reichsbürgerbewegung wurde dar. Von den 267 Fällen sind fünf Straf- ten. Obgleich sich in Mittelfranken z. B. durch die staatlichen Corona-Schutztaten der Deliktsqualität der Gewalt- Gruppierungen wie „Die Corona-Rebel- maßnahmen mit neuem Leben erfüllt. straftaten zuzuordnen. len Widerstand 100“ bildeten, handelt Konnte in den vergangenen zwei Jah- Die AQ liegt bei 42,7 % (Vorjahr: 62,2 %). es sich grundsätzlich um ein „heteroge- ren noch eine Stagnation bzw. eine nes Protestfeld“, das weder über eine leicht abfallende Tendenz bei den Fallzentrale Organisationsstruktur noch zahlen festgestellt werden, so wurde 2.2.20.7 Reichsbürger/ über eine kohärente politische Aus- diese Entwicklung mit dem Ausbruch Selbstverwalter richtung verfügt. Ideologisch durchaus der Pandemie ins Gegenteil gekehrt. Der Phänomenbereich „Sonstige/ unterschiedlichen Ursprungs vereint nicht zuzuordnen“ wurde im Berichts- die sogenannten „Corona-Leugner“ Sog. „Reichsbürger“ lehnen die Exiszeitraum 2020 maßgeblich durch die die Ablehnung des Staates und seiner tenz der Bundesrepublik Deutschland Protestaktionen und Kundgebungen Maßnahmen. Dabei vermischen sich ab. Sie sprechen Politik, Justiz und Vergegen die staatlichen Corona-Maß- rechtsextremistische Ideologie und Ka- waltung die Legitimation ab und sehen nahmen und die Reichsbürgerbewe- pitalismuskritik mit Verschwörungsmy- sich als außerhalb der Rechtsordnung gung geprägt. Mit der Verbreitung des thologie und neuen Phänomenen wie stehend an. Dabei bedienen sie sich Coronavirus im Frühjahr 2020 reagier- der „QAnon“-Bewegung und dem Glau- unterschiedlicher Argumentationmusten Teile der Bevölkerung auf staat- ben an einen vermeintlichen „Deep ter. Sie halten sich nach wie vor für liche Infektionsschutzmaßnahmen State“. Grundsätzlich muss daher mit Bürger des Deutschen Reichs, welches zunehmend kritisch. Es entstand eine dem Versuch der Einflussnahme ex- lediglich handlungsunfähig sei. Vorranbundesweit agierende Protestbewe- tremistischer Akteure auf Anti-Coro- giges Ziel ist demnach die Wiederhergung, bei der neben einer Vielzahl na-Kundgebungen gerechnet werden. stellung der Handlungsfähigkeit des verunsicherter Bürger auch erstmalig Eine substantielle Beeinflussung oder Deutschen Reichs. Anhänger ursprünglich politisch oppo- systematische Unterwanderung der nierender Strömungen (Links, Rechts) Anti-Corona-Protestformate konnte in Im Gegensatz zu den sog. „Reichszusammen mit Reichsbürgern und Ver- Mittelfranken bislang nicht festgestellt bürgern“ sind sog. „Selbstverwalter“ schwörungstheoretikern demonstrier- werden. Einzelpersonen, die nicht vom Weiterbestehen des Deutschen Reiches überzeugt sind, sondern durch eine PMK-nicht zuzuord En n t e w n i c – k l B u e n z g i r d k e M r P it M te K lf - ra n n ic k h e t n zuzuordnen Erklärung ihren „Austritt“ aus der Bundesrepublik mitteilen und nach ei- 267 gener Auffassung damit nicht mehr den 250 geltenden Gesetzen unterworfen seien. Die dafür genutzten Argumente sind jedoch im Wesentlichen deckungsgleich mit denen der sog. „Reichsbür- 100 ger.“

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In Mittelfranken waren mit Ende 2020 0 insgesamt 551 Personen (Vorjahr: 537) als sog. „Reichsbürger/Selbstverwal- Straftaten Gesamt davon Gewaltdelikte ter“ identifiziert. moc.eboda.kcots

2.2.21 Organisierte u. a. beim für Mittelfranken zuständi- OMCG- bzw. zwei Supporter-Chaptern Kriminalität gen Fachkommissariat 41 in 2020 ge- bekannt. führten Ermittlungsverfahren wegen 2.2.21.1 Kriminalitäts- versuchter räuberischer Erpressung Bei der einen in Mittelfranken verbliephänomen Rocker bzw. Betäubungsmittelhandel in nicht benen rockerähnlichen Gruppierung In Mittelfranken kann die Rockerlage geringen Mengen durch Mitglieder „United Tribuns“ gab es im Berichtsjahr nach wie vor – wie auch im restlichen eines rumänischen Charters des „Hells sowohl in der Führung als auch bei den Bayern – weitestgehend als unauffällig Angels MC“ bzw. der „United Tribuns Mitgliedern einen starken Wechsel. Akbetrachtet werden. In der Öffentlich- Nürnberg“ zeigen. Hierbei konnten tuell sind zehn Mitglieder bekannt. keit waren nahezu keine Auseinander- auch Verbindungen beider Gruppiesetzungen (wie in anderen Bundeslän- rungen zur Rotlichtszene festgestellt Bedingt durch die Auflösungen/Austritdern) wahrzunehmen. werden. te und einen Wohnortwechsel in einen anderen Regierungsbezirk haben oder Auch nach der Bestätigung des Kutten- An Veränderungen konnten bei den hatten – trotz eines Neuzugangs – dertrageverbotes durch das BVerfG mit mittelfränkischen OMCG festgestellt zeit sechs MC-Angehörige (Vorjahr: Urteil vom 09.07.2020 (1 BvR 2067/17 werden, dass der „Gremium MC Nürn- acht) Bezüge zur Türsteher-/Securityu. a.) meiden die „Outlaw Motorcycle berg“ zu Beginn des Jahres sein Club- Branche. Ferner sind insgesamt zwölf Gangs“ (OMCG) scheinbar weiterhin öf- haus aufgab und das Chapter geschlos- Personen bekannt, die der Hooligan-, fentlich wahrnehmbare Auseinander- sen wurde. Dies schlug sich erneut in rechten und/oder Reichsbürgerszene setzungen, wobei durch das Befolgen der gesunkenen Gesamt-Mitglieder- zugehörig sind oder waren (Mehrfachdes Trageverbotes auch das Erken- zahl für Mittelfranken nieder und ent- zugehörigkeit möglich). nen der Zugehörigkeit für Behörden spricht auch der vom BKA bereits im wesentlich erschwert ist. Wegen der Lagebild 2019 ermittelten bundeswei- Die konsequente Entziehung/Verhin- Corona-Pandemie waren öffentliche ten Tendenz. derung waffenrechtlicher Erlaubnisse und clubinterne Veranstaltungen 2020 Laut dem letzten BLKA-Lagebild Ro- bei OMCG-Mitgliedern durch die Wafzum Großteil ausgefallen, sodass auch ckerkriminalität (Stand 31.12.2019) fenbehörden in Zusammenarbeit mit weniger polizeiliche Feststellungen ge- werden in Bayern ca. 1.000 Mitglieder den Rocker-Sachbearbeiter-Dienststeltroffen werden konnten. den 65 polizeilich relevanten OMCG- len zeigt nun am Aufkommen neuer Chaptern zugerechnet. In Mittelfranken Verfahren Wirkung. Entgegen vorange- Die Mitglieder und Strukturen des waren 2020 zum Jahresende 106 Mit- gangener Jahre musste lediglich eine OMCG sind weiterhin vorhanden, wie glieder (Vorjahr: 127) in sechs (sieben) waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen werden, die am 24.02.2020 an die Waffenbehörde zurückgegeben wurde. Zwei Entzugsverfahren sind wegen eingelegter Rechtsmittel noch nicht abgeschlossen.

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2.2.21.2 Menschenhandel/

Prostitution

Im Jahr 2020 war die Ausübung der Prostitution wegen der Corona-Pandemie lange Zeit untersagt. Nach dem Lockdown im Frühjahr 2020 und den Lockerungen der Maßnahmen im Sommer mussten, wie in anderen Bereichen auch, die Betreiber von Prostitutionsstätten Hygienekonzepte vorlegen und die sexuellen Dienstleistungen waren nur unter eingeschränkten Bedingungen möglich.

Obwohl die Prostitutionstätigkeit länger als ein halbes Jahr untersagt war, wurden neun Ermittlungsverfahren wegen Zwangsprostitution und moc.eboda.kcots

Herausragender Fall (zu 2.2.21) schwere Straftaten u. a. im Bereich der sagebereitschaft der fünf Angeklagten Eigentums-, Kfz-, Schleusungs- und Kor- und Konfliktverteidigung erforderten Die im Februar 2019 im KFD 4 Nürnberg, ruptionskriminalität. Der zwischenzeit- eine akribische Beweisaufnahme der er- K 41, gegründete EKO „Achilles“ bearbei- lich abgeschlossene Ermittlungskom- langten Erkenntnisse, insbesondere auf tet weiterhin mehrere OK-Ermittlungs- plex wegen banden- und gewerbsmäßig der Vielzahl von Telefonüberwachungen verfahren einer teilweise in Mittelfranken betrügerischen Anmietens und Verschie- und Auswertungen von sichergestellten ansässigen international agierenden kri- bens von Luxus-Mietfahrzeugen in min- elektronischen Beweismitteln. Derzeit minellen Vereinigung. destens 18 Fällen zentral über Nürnberg sind weitere Verhandlungstermine ein- Die Mitglieder bzw. Gruppierungen dieser ins osteuropäische Ausland wird seit An- schließlich hoher Präsenzzeiten der krirussischen, tschetschenischen und aser- fang 2020 beim Landgericht Nürnberg minalpolizeilichen Sachbearbeiter bis baidschanischen Organisation begingen aufwändig verhandelt. Fehlende Aus- September 2021 terminiert.

Menschenhandel geführt. Diese Anzahl Allgemeinverfügung ab 01.12.2020 das vor viele der Prostituierten aus Südentspricht (mit Ausnahme 2018) dem Erbringen von sexuellen Dienstleistun- osteuropa. Durch die illegale Prostitu- Durchschnitt der zurückliegenden Jah- gen auch außerhalb von Prostitutions- tionsausübung in meist unbekannten re. Lediglich ein Fall wurde während stätten (z. B. in angemieteten Wohnun- Wohnungen, Hotels und Ferienwohdes Prostitutionsverbotes angezeigt. gen, Hotelzimmern) untersagt. nungen besteht die Gefahr (ggf. auch noch nach der Pandemie) einer örtli- Im vergangenen Kalenderjahr wurden Trotz Verbots der Prostitutionsaus- chen Verschiebung der Prostitutionsin Mittelfranken bei 217 durchgeführ- übung und Schließung von Betrieben ausübung, die wir aber zusammen mit ten Kontrollen insgesamt 257 Prostitu- wird festgestellt, dass auf den ein- den Sicherheitsbehörden aufmerksam ierte angetroffen, davon 18 männliche. schlägigen Internetseiten nach wie beobachten werden. Der Ausländeranteil bei den 239 kont- vor Anzeigen online geschaltet sind rollierten weiblichen Prostituierten be- und Prostituierte in Hotels oder Fe- Bayernweit und auch im Bereich Mitteltrug 95,0 %. rienwohnungen ihre sexuellen Dienst- franken ist ein deutlicher Rückgang bei leistungen anbieten. Nachdem diese Anzeigen wegen Zwangsprostitution/ Da aufgrund der Pandemie spezifische Örtlichkeiten nicht als Prostitutions- Menschenhandel durch überwiegend Erhebungen nicht repräsentativ dar- stätten bekannt bzw. bei den Kreisver- weibliche Asylsuchende zu verzeichstellbar sind, wird auf den Vergleich waltungsbehörden angezeigt wurden nen. Durch das Bundesamt für Migrazum Vorjahr verzichtet. (in den Annoncen sind lediglich die te- tion und Flüchtlinge (BAMF) wurden Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken lefonische Erreichbarkeiten und nicht dem BLKA im Jahr 2020 insgesamt 51 Von den im Jahr 2020 festgestellten die Anschriften hinterlegt), sind im Be- Fälle (Vorjahr: 299) mitgeteilt, in denen 0911 21 12-10 30 174 Prostitutionsstätten wurden 13 darfsfall Aufklärungsmaßnehmen zur Betroffene in ihrer Anhörung Angaben von den Betreibern abgemeldet. Mit Ermittlung der Örtlichkeit erforderlich. zu Menschenhandel oder Zwangs- Verfügung der 8. pBpa-ymerf.r .pInrfeeskstieosntse-lle@pTrooltizz edi.ebr aPyaenrdne.mdeie mit teils einher- prostitution machten. Für den Zustänschutzmaßnahmenverordnung sind gehenden Grenzschließungen bzw. er- digkeitsbereich des PP Mittelfranken seit 02.11.2020 alle Betriebe bis auf schwerten Einreisebedingungen stam- wurden 2020 insgesamt 13 derartige unbestimmte Zeit erneut geschlossen. men angesichts der angespannten Anzeigen (54) durch das Fachkommis- Zusätzlich hat die Stadt Nürnberg mit wirtschaftlichen Verhältnisse nach wie sariat 41 bearbeitet.

Die Polizei Mittelfranken in den Sozialen Netzwerken

www.instagram.com/polizeimfr

2.2.22 Prävention

Durch verhaltensorientierte Prävention versucht die Polizei, potentielle Opfer auf Situationen vorzubereiten, in denen es zu Straftaten kommen kann. Die Systematik einer Tat beruht nämlich nicht nur auf den Handlungen des Täters, sondern es sind immer auch situative Aspekte zu berücksichtigen. Zentrale Bedeutung hat hierbei das Verhalten des Opfers, das im Einzelfall viel tun kann, um Gefahren oder Schaden abzuwenden. Wer sich zum Beispiel in Eile und gestresst in das dichte Getümmel der vorweihnachtlichen Innenstädte stürzt (Situation), unterliegt vor allem dann einem gesteigerten Risiko, Opfer eines Taschendiebstahls zu werden, wenn der Geldbeutel in der offenen Tasche oben auf liegt (Opferverhalten). ausfällen mussten viele Inhalte im Ho- von der Polizeipuppenbühne des Poli- Im vergangen Jahr hatten allerdings me-Schooling vermittelt werden. Die zeipräsidium Mittelfranken erklären in nicht nur Taschendiebe so gut wie kei- hierfür zur Verfügung stehenden Lern- wenigen Sekunden, wie der Enkeltrick ne Tatgelegenheiten. Bedingt durch plattformen eignen sich in der Regeln funktioniert oder was zu tun ist, wenn die Corona-Pandemie gab es kaum nicht für die Präventionsangebote der falsche Polizeibeamte oder Schockan- Möglichkeiten, die handlungsorien- Polizei. Der klassische (Frontal-)Vortrag rufer am Telefon sind. tierten Ansätze in der polizeilichen wird in der verhaltensorientierten Prä- Kriminalprävention umzusetzen. Die vention mittlerweile durch interaktive Nachdem inzwischen viele Senioren essentiellen Grundlagen dieser Kon- Übungen und Rollenspiele ersetzt, die nun auch in Sozialen Medien unterzepte sind Begegnung und Austausch. sich im Distanzunterricht kaum umset- wegs sind, wurden die Spots auch über Nicht alle Straftaten lassen sich so ein- zen lassen, weshalb es im vergangenen diese Kanäle veröffentlicht. Dabei sind fach verhüten, wie ein Taschendieb- Jahr zu zahlreichen Terminverschie- nicht nur Senioren betroffen. Der Trickstahl. In den Themenfeldern Gewalt, bungen und schließlich zu Absagen betrug gehört zu den Phänomen, die sexualisierte Gewalt, Mediennutzung kam. auch während der pandemiebedingoder Rauschgiftmissbrauch bedarf es ten Einschränkungen verfangen. Geraeiner kritischen Selbstreflexion, die Neben Schülern stellen Senioren eine de dann, wenn sich gesellschaftliche professionell moderiert werden muss, weitere bedeutende Zielgruppe für die Veränderungen vollziehen und eine wenn die Präventionsmaßnahmen verhaltensorientierten Kriminalprä- allgemeine Verunsicherung um sich greifen sollen. Individuelle Verhal- vention dar, die wir schwerpunktmäßig greift, haben es Betrüger besonders tensänderungen sind keine einfache und auf vielen „Kanälen“ anzuspre- leicht, ihr Ziel zu erreichen. Von den Angelegenheit. Gewohnheiten sitzen chen versuchen. Nachdem auch hier Präventionsdienststellen in Mittelfrantief. Das weiß jeder, der schon einmal pandemiebedingt Veranstaltungen ken wurden aus diesem Grund diverse versucht hat, sich das Rauchen abzu- in Seniorenheimen und anderen Ört- Informationsschriften erarbeitet, die gewöhnen oder seine Ernährung um- lichkeiten abgesagt werden mussten, für Aufklärung sorgen sollen. zustellen. Die Polizei spricht deswegen wurde versucht, die Zielgruppe durch vor allem Menschen in jungen Jahren andere Formen der Informationsver- Die Botschaften sind einfach und allan, solange sich kriminovalente Verhal- mittlung zu erreichen. Wie in den Vor- gemein gültig. Die Bürgerinnen und tensweisen noch nicht verfestigt oder jahren wurde die Kampagne zur Be- Bürger werden aufgefordert, sich nicht eingeschliffen haben. Ein Großteil der kämpfung des Telefonbetruges weiter unter Druck setzen zu lassen und erst Konzepte in der verhaltensorientierten ausgebaut. In öffentlichen Verkehrs- einmal mit einer Person ihres Vertrau- Prävention beruht demnach auf Ver- mitteln wurden ansprechende Kurzfil- ens zu sprechen, bevor sie Geld an Unanstaltungen an Schulen, im vergan- me im sog. Fahrgastfernsehen gezeigt, bekannte übergeben. Gesundes Missgenen Jahr ebenfalls eine besondere die das Phänomen verdeutlichen sol- trauen ist keine Unhöflichkeit und im Herausforderung. Neben Unterrichts- len. Die Puppen „Gundi“ und „Gerch“ Zweifel sollten Betroffene nicht

PoliM ze i i t p te rä lf s r i a d n iu ke m n Weitere Informationen Vorsicht Betrüger!

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s . c p S h i o e l n w e e u u i r n e - T Fa ri l c s k ch b e e t P r o u l g iz e a i m be T a e m le te f B o D • e • | i k B e n S a G e k P f e n • h t r o • o i a r • n o e m e ü l g t n l i t g e t z i L Z w s e k e n Ü a S o c e e i r i s i b c h d i i e s k g n h e i e e v e ö r t G n r m n g o n n n B e e r S n i S a l a s k n b i d e i c e s r o e e g h n t o k m n v r k e d e G M a e l S m e i d e u e i n i ä n r e l i e t n d s S e ! r k c F n n c o e s h r h e i d e S n , m r m p e c e w u h r u m d n m S e c r e d n c k F n u e h n r b F c e i m e n r k c m I a i h u d o u d I n h c i h d e e e k e n e n n n W e r e S s n B o e e n c a h t a h i w r n n b g m u a ! e | s n u l d c g E k nke I a n l t n e t d n h i r a e V H n s 9 i e tp 0e i H e d o c r r 4r iän n h a g 0 s u h v 2 a Fi k d N w s R o ü u N l g ir au t a o n eüt n y e mh br t s c n t , n g e t B e h a bKM r s e r e :ea r i z t t b r m p P : - i t i g P s ee o p e w h l p l l– e lf i p r o er z w i n a h Kn e t e s on ios r p w g l ktn w f e r r re ü I zä a a . n n n e e s ß p r p pi e f h d r P I t o o e d y i h i B1 uo r l r 0 e m r n i k 2 m , e z / n - l 9C Ö e M ä 0 S o a A d i i 7 r pt - i t 6 t t c y i – b e i 2 e r o h l u i e f F gF r n o e n P ha ü r t ktr a r e o d h :t e h h t n nK ä T u e S –r i n Ei t f i n m i eG 3 t i e o l n 4 ! e g i s n , m es d e . ati J d tal r a e e p e l h e t k : o n u n ol a ini S b z e S g l t se - o : pi i i cP e ln V a ko a st . B p cl o z w i n s oz e S e 5 e r m k i d o , i d - e k t o - v / D r e l a e e l ü C r e v u v s n r e g n e s o ä r g e c e r o . n r v s r e h . g d e c r I e B r d n e r a h b k a r i d a o e e t a r e f e . g n u f P i V e e B I , n n f a h n i e l e e e d n I r n T t m r e l a s d e r i f r i p ü ü m e s p c n P p g r m h f i e o i Z u s e s n a u l i t n T r i e d n z e e r g u n e g e n h i e n e c i r e aw i n k u w d b t V w d t l e D u s a i o w i r c e i n i r d c t . e h i p i b i d h a e g b s o e i n r e l e w n d i z t t Z e f C e e a G N ü u ri r o - e o r g B m A d r s s t a i o l i o h e u t l n g n t t e s r n e a n g e e a l d g f r o - t r E T z a h T a c f n u a t n e r ü e h e k t k i s r e t W n e ü e n t s v n n s e l i p o i t . e e d g r n r h V d i e l o d ü c e n e u d a e k t r u r M z w u . s c n e E k e r h a g n t v n i n f e n . e ü e s d n Z h r c U t g , l h r a e m e e e i e n n g u n n s g d e i n t e e s n a z t d n t m u n a d r k , K v t d K d m d d fü i o s i e e e o i r e n e i n t r r n e n d e z m N r A d v n e t e e m w i u . r i p e t r F t u s t i h t t z m e l s i r u e a c „ e r - d C r h l n n r u t e w G a o g e e n . r r e n n r m b u d U v i s t w l e n a o e e o n M i u d c n h t r a b a e t i r s r b e - d n a e t c S T n h , e h r y d r m e t ä a d e u a i e e n c a r a l t i n a i r s M r g n s n t t w t l i e t p i r g g d E t e ä n e - h a i l r T g e i t d r o t e e e P b e a n S a ü r r n e r v n n e i ä m b i t c o b s t v w e t h e n s r e h r d r e i o “ n n e e r m u r o f m t h f a d i r e m f o e e c u ü e a n i l n h s r r t - - - , D u u u A G n i n n e u e s d t f l e T e l d e r u r i g f p d e o n e e p m r n t r d e s u N e r F n I r u h a w u d m r l n s t w e m g o b r f w e a l o P a r m r . o p t t 1 t 1 d T l o i 0 e „ i z l e l V i a e e z P o n f i e o o r r f i u l n i s - i n z f b i ? e e c d n e i h e ! r t a n , t B S u e i n e t g r i . ü n d g e e w r!“ w w.pol i C Dvd o ueSesw rr oBinä a c e r V oe hn z n g o vtl o d dvl e D e r d reküo e e rr i n i as e a n r rgr e tc.egd se P  .h es  e r P a V I a  ve a b n  V B Bin e . o f Ü e e .  f i L ra ed . nel L l k S Z e b et r Ra e i n, . r a ba gi s z d e m e n G s ü e ue I. e s I e e P si e sr gm m de lf si s i : v d g e r i e e e ct P s e i e p n o h r enr o hn f uZ t n n nf ü u ä l r b u a e iwn Tme S z r nt S u n te e S S ru i d i d a i : i e i s g p ine i enc s i u e n i e e e ri e Dc nk d ä n f g nS s n ht d s s i eE e d e e i mii d M i irV l d e n e b beo c w is w B u a e i bl m e ith d if i k m re t a s r c s e a ei f r e r s ha na Aü c e M r l t P Z t n i l ls h i r ni i i l n g :t r e u c o Ctn tt t i e d e a e h e a N g h r o G l n i r - N g e r u f s ar dt Or G eo e od a on no e fü uu e c n üT T n l etg n n k h s d i n r n a sa R g e n u e g z t v - gi n t n e a n U ueT ns i E eI r – i e en n d e e t e h a , n F r E W l n sh e t m k n r k 3 d U d t D e r 1 e 4 o e e üs te Ma n , e i n 1 h r l r t t J . i t W e e n z u s e d Z n 0n a b r E ne p k iuu fe V c e c eo i o ns r f n r e en k k n o b k c e h .c U r sg s hU d h a w nsn p i e Sn e u m f l en . an a u v t ü n i k h t t en e n ,s h n z t z ö s r t de ri 5 tg l ta e ne vf , at e a n 9 . l de n gnn e r . i 0 d ee k c . g 4 r u , g m z 0 h e t nu 2 e r n k d n N a e ü u r i n te i b .n er , g S t eite 1 von 1 telfranken.d ,htrüF noitkepsniieziloplanimirK : e thgirypoC/noitp yh ez p n a o rg K o – t o g h re P b -z n r r a ü t N sy 2 a 0 w 4 h 0 g 9 i , H 5 / z m ta o l c p . s k b c o o k tS a i J : o ,4 t 3 o E F n – e A k Ö a - r 2 fl e B t P ti M ne m kn u a id rf i l s e ä t r t p iM ie m zil u o i P d isä : r r p e ie b z e i g lo s P u a :g r n e u H tlatseG – htrüF 26709 ,01 eßartsnellepaK V .i.S.d   .P D  :  I P  G m i o  b e R l e i L e z L Z e P s e a Ü v i a u w d p o s o b r s n e s ä l e r e s s i e n d i i e z r S d f n e g n e i e i S u s e e S m i l i S s M e b i r E M f i e ä e e a n i i m t s s n t t l t n e s l i : s i l : c S i t f t c r e h N r a i h a m e n P O n k e u e e k a T i i n e r c d e n R s – n h u i d o E n U t n i 3 e n s F 4 u G g n , t e n J e 1 e n k a i n t 1 l k n , e d e o 0 t i b r d I n a r s h e p D e n e r l n a f r e U t f U u e z e W n 5 n n c n , k h b 9 o . S 0 ö e h s 4 i f 0 k e e n l 2 t a i u N c z v n n ü h e e r n g n n k r t b . t . e e e r r i . a g t . u en, G g s t I s R T n i t t r e v ü e e ü o n e d s c l t t l u e k z e z A e t n g n d r n r w a b d e t J e n e w m h u a c g i e r i h t h r d i l r i t n i m e d e e s v i n b ß b e s o G , c e r e e n u h h e n n n e B s ö P fa s u d n e o r

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i l d n c r l l l K a s i e e h d z r t i n e h e i u s n m , i t e i n b n o e d i i g e t t e c n i s e s a e h n a w z n m l a i 6 p e d s m h t 3 s r o e e ä l e 6 e u n p v v n n t B e e r l . u ä i n r ü c n g v f t r h e t a e i g e o e s n n e r t n n - - - -

.

Seite 1 von 1 rinnen und Bürger über Möglichkeiten zur sicherungstechnischen Aufwertung ihrer Wohnung beraten (im Vorjahr fanzögern, die Polizei einzuschalten. Die Während also viele Angebote der ver- den noch 1.630 derartiger Beratungsgrößte Herausforderung für die Präven- haltensorientierten Prävention coro- gespräche statt). Dazu kamen noch 20 tionsbeamten besteht allerdings darin, nabedingt ausfallen mussten, stand Infostände und 16 Bürgersprechstun- Problembewusstsein zu schaffen. Die die Prävention nicht still. Bestehende den, die im Bereich der KPI Schwabach Resilienz bei Betrugsdelikten endet mit Konzeptionen wurden weiterentwi- in den Rathäusern angeboten werden der eigenen Vorstellungskraft, sodass ckelt, an die pandemischen Bedin- konnten, so lange es die Infektionslage viele Menschen der Meinung sind, ih- gungen und Kriminalitätsphänomene zuließ. nen könne so ein Missgeschick nicht widerfahren. Dabei kann jeder zum Opfer werden, denn die Täter agieren kommunikativ hoch professionell und sind extrem gewandt. Man muss sich deshalb auch nicht schämen, wenn man vertrauensselig zum Opfer geworden ist und sollte sich sofort an die Polizei wenden.

Letztendlich bedarf es der persönlichen Ansprache, um Menschen von der manipulativen Macht der Betrüger zu überzeugen. Die klassischen Methoden in der verhaltensorientierten Prävention mussten sich am Infektionsrisiko messen lassen und waren dann oft nicht vertretbar. Das Gesicht der polizeilichen Präventionsbeamte/-innen wurde zudem durch den obligatorischen Mund-Nasen-Schutz verdeckt, sodass es auch außerhalb des strengen Lockdowns schwierig war, Bürgerinnen und Bürger persönlich anzusprechen.

37.683 Häufigkeitszahl 7.133 Straftaten 2020 Aufklärungsquote 67,3%

Stadt Nürnberg

518.370

Einwohner

Bevölkerungsdichte

2.781

Einwohner je km2

23,3 %

Ausländeranteil

186,38 km² Allgemeines

Fläche

2.3.1 Gesamtentwicklung

In der Stadt Nürnberg erfassten wir im auch an dieser Stelle noch einmal vor- Jahr 2020 insgesamt 37.683 Straftaten sorglich darauf hingewiesen, dass die in der PKS. Dies bedeutet einen erneu- folgenden Fallzahlen, Häufigkeitszahten Rückgang um 1.821 Fälle (4,6 %). len sowie die Aufklärungsquoten ohne ausländerrechtliche Verstöße (PKS- Zuständige Besonders auffällige Abnahmen stel- Schlüssel *890000) dargestellt werden Polizeidienststellen: len wir in den Bereichen der Straftaten (vgl. Ziffer 2.2.1). gegen die sexuelle Selbstbestimmung PI Nürnberg-Mitte (18,1 %), Eigentums-/Diebstahlskrimi- Bei der Betrachtung der registrierten PI Nürnberg-Ost nalität (4,9 %), Rohheitsdelikte (6,7 %), Gesamtstraftaten ohne ausländer- PI Nürnberg-Süd Gewaltkriminalität (12,4 %) sowie der rechtliche Verstöße beträgt der Rück- PI Nürnberg-West Rauschgiftdelikte (11,6 %) fest. gang 1.502 Delikte, von 38.476 auf KFD Nürnberg 1 36.974 (3,9 %). KFD Nürnberg 2 Es wird – wie bereits im mittelfränki- KFD Nürnberg 3 schen Teil des Sicherheitsberichts – KFD Nürnberg 4 VPI Nürnberg GPI Nürnberg-Flughafen

Personal Polizei Nürnberg *

1.900 Beschäftigte

Polizeivollzugsbeamte: 1695 (männlich: 1284, weiblich: 411) Schutzpolizei: 1043 (m.: 794, w.: 249) Verkehrspolizei (mit WSP-Gruppe): 188 (m.: 142, w.: 46) Kriminalpolizei: 464 (m.: 348, w.: 116)

* Ohne Polizeipräsidium und Polizeiinspektion Spezialeinheiten Nordbayern. Stand: 31.12.2020

Straftaten in Nürnberg

10-Jahres-Vergleich

Straftaten Zehn-Jahres-Vergleich – Stadt Nürnberg

50.000

45.000

40.000

35.000

30.000

25.000

20.000

15.000

10.000

5.000

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
ohne AufenthG 43.280 43.595 44.076 44.928 45.946 45.992 42.948 41.606 38.476 36.974

2.3.2 Aufklärungsquote AQ (in Prozent) – Stadt Nürnberg

Die Aufklärungsquote (AQ) stieg um 0,7 % auf sehr gute 67,3 %; es handelt sich um den höchsten Wert im Zehn- Jahres-Vergleich.

HZ – Stadt Nürnberg

2.3.3 Häufigkeitszahl

In der Stadt Nürnberg verringerte sich die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleichender Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung in Relation zur Bevölkerungsentwicklung zum fünften Mal in Folge. Mit dem Wert von 7.133 wurde ein Rückgang von 3,9 % berechnet (Vorjahr: 7.423). nelhazllaF

Straftaten unter Alkoholeinfluss (in %) -Stadt Nürnberg 2.3.4 Tatverdächtige Straftaten unter Alkoholeinfluss (in Prozent) – Stadt Nürnberg Die Nürnberger Polizei ermittelte 16 14,8 14,7 15,5 15,4 15,6 im Jahr 2020 insgesamt 16.943 Tat- 14 verdächtige (TV), ein Rückgang im Vergleich zum Vorjahr von 1.915 TV (10,2 %). Ohne Berücksichtigung der 10 ausländerrechtlichen Verstöße sank die 8 Anzahl der Tatverdächtigen von 18.046 auf 16.472 (12.475 männlich/ 3.997 weiblich). Somit wurden auch hier 4 1.574 TV weniger gezählt als im Vorjahr (8,7%).

12,8 12,3 11,3

Den größten Teil der TV insgesamt stellen die Erwachsenen (Personen über 21 Gesamt unter 21 Jahren Jahre) mit 80,6 %.

2.3.5 Jugendkriminalität/ 18 Jahre) sank nach der Steigerung im ebenfalls einen erneuten Rückgang, Kinderdelinquenz letzten Jahr aktuell von 1.531 auf 1.295 diesmal von 1.707 auf 1.467 Personen Personen (15,4 %). Das ist beachtlich, (14,1 %). Bei der Kinderdelinquenz ist zum zwei- denn in den vergangenen zehn Jahren ten Mal in Folge ein Rückgang zu ver- wurden damit niemals weniger Ju- Personen unter 21 Jahren waren an zeichnen. Die Anzahl devianter Kinder gendliche in Nürnberg straffällig. insgesamt 4.525 Straftaten beteiligt (in der PKS registrierte Personen unter (-15,0 %). 14 Jahre) sank von 520 auf 449 (13,7 %). Die in Nürnberg straffällig gewordenen Kinder waren hauptsächlich in den Be- 1.295 Jugendlichen fielen insbeson- Straftaten, begangen unter Alkoholeinreichen der Eigentumskriminalität so- dere in den Bereichen der Eigentums- fluss, stiegen insgesamt unwesentlich wie der Rohheitsdelikte in Erscheinung kriminalität, Rohheits- und Rauschgift- um 0,2 %. Bei den Straftaten unter Algetreten. delikte sowie Sachbeschädigungen auf. koholeinfluss, begangen durch Tatverdächtige unter 21 Jahren, messen Auch die Anzahl der straffällig geworde- Bei Heranwachsenden (Personen zwi- wir allerdings einen Anstieg auf 13,6 % nen Jugendlichen (Personen von 14 bis schen 18 und 21 Jahre) melden wir (Vorjahr: 11,3 %).

Tatverdächtige -Stadt Nürnberg Tatverdächtige Kinder/Jugendliche/Heranwachsende – Stadt Nürnberg Kinder / Jugendliche / Heranwachsende

2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 2016 2017 2018 2019 2020
2016 2017 2018 2019 2020
Heranwachsende 2.077 2.073 1.850 1.707 1.467
Jugendliche 1.474 1.495 1.424 1.531 1.295
Kinder 423 480 580 520 449

2.3.5.1 Jugendliche JUIT nJaucghe Wnodhlnicohrteen I n– tBeenzisrki vMtiättteelfrra nnakecnh Wohnhorten Jugendliche Intensivtäter nach Wohnhorten

Intensivtäter

Im Stadtgebiet Nürnberg werden sonst. Mfr.; 35; jugendliche Intensivtäter (JUIT) im Nürnberg 23% 96 Schwerpunkt von Kriminalbeamten Fürth 15 des KFD 2, Kommissariat 22, dane- Erlangen 7 ben aber auch von den Jugendbeam- Erlangen; 7; ten der Schutzpolizeiinspektionen in sonst.4 %Mfr. 35 einem „personenbezogenen Ansatz“ Summe: 153 betreut. Ziel ist es, sich anbahnende „kriminelle Fürth; 15; Karrieren“ frühzeitig zu erkennen und 10% abzuwenden, bevor sich das delinquente Verhalten verfestigt. Nürnberg; 96; 63%

Im Jahr 2020 wurden in Nürnberg 77 Minderjährige und Heranwachsende von K22 als JUIT geführt, die bezogen Von den 77 Personen hatten 24 nicht Von den Nürnberger Schutzpolizeiinsauf die Lebenszeitprävalenz für 2.939 die deutsche Staatsangehörigkeit pektionen wurden insgesamt 19 Perso- Straftaten verantwortlich waren. (31,0 %). nen als JUIT geführt.

2.3.6 Kriminalität

durch Nichtdeutsche

(ohne ausländerrechtliche Verstöße)

Die Anzahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen (TV) nahm im Vergleich zum Vorjahr um 6,4 % ab. Der Anteil nichtdeutscher TV an der Gesamtzahl der TV beträgt in Nürnberg aktuell 44,4 %. In Relation hierzu beträgt der Bevölkerungsanteil dieser Gruppe 23,3 %. Die Anzahl der nichtdeutschen TV sank parallel zur ebenfalls sinkenden Zahl der Gesamt-Tatverdächtigen kontinuierlich weiter auf den niedrigsten Wert seit 2015. Zuwanderer sind hierbei eine Teilmenge der Gruppe der nichtdeutschen TV. Bei der Betrachtung der nichtdeutschen TV ohne Zuwanderer ist festzustellen, dass deren Anzahl 2020 um 8,4 % von 5.702 auf 5.223 abnahm. Das gesondert erfasst, sodass zu ihrem 2.3.6.1 Reisende Täter ist beachtlich, denn in den Vorjahren Bevölkerungsanteil und damit in den Wie die nachfolgende Grafik zeigt, bewegte sich die Anzahl jeweils zwi- üblichen Relationen innerhalb der ge- wohnte in den vergangenen Jahren naschen 6.000 und 6.700 TV. bräuchlichen Indexwerte keine exakte hezu jeder zweite nichtdeutsche Straf- Aussage getroffen werden kann. täter außerhalb der Stadt Nürnberg. Der Anteil der Zuwanderer an der Ge- Dieser Wert blieb in den letzten Jahren samtzahl der TV beträgt aktuell 12,7 %. Der Anteil der deutschen TV an der Ge- relativ konstant in etwa auf diesem samtzahl der TV beträgt 55,7 %, ihr Be- Niveau. Nürnberg bleibt also krimino- Die Einwohnerzahlen der Zuwanderer völkerungsanteil in Nürnberg beträgt logisches „Attraktionsgebiet“ für diese werden von den Meldebehörden nicht 76,7 %. Kohorte.

Tatverdächtigenverteilung -Stadt Nürnberg Tatverdächtigenverteilung – Stadt Nürnberg

22.000 17.000 12.000 7.000 2.000 -3.000 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
TV gesamt 19.213 19.861 19.798 19.458 18.969 18.046 16.472
deutsche TV 11.506 11.313 10.886 10.781 10.392 10.249 9.174
TV nichtdeutsch 7.707 8.548 8.912 8.677 8.595 7.811 7.308
TV nichtdeutsch ohne Zuwanderer 6.709 6.641 6.718 6.193 6.418 5.702 5.223
TV Zuwanderer 998 1.907 2.194 2.484 2.415 2.109 2.085
TV Tatort -Wohnort -Beziehung / nichtdeutsche Täter TV Tatort -Wohnort -Beziehung/nichtdeutsche Täter – Stadt Nürnberg 10.000 8.000 6.000 4.000 2.000 0 2016 2017 2018 2019 2020 TV gesamt 8.912 8.667 8.595 7.811 7.308 Örtl. TV (wohnhaft in TO-Gemeinde) 5.158 4.950 4.880 4.488 4.280 Reisende TV (BY, Bund, Ausland, ofW) 4.308 4.223 4.154 3.703 3.457
10.000 8.000 6.000 4.000 2.000 0 2016 2017 2018 2019 2020
2016 2017 2018 2019 2020
TV gesamt 8.912 8.667 8.595 7.811 7.308
Örtl. TV (wohnhaft in TO-Gemeinde) 5.158 4.950 4.880 4.488 4.280
Reisende TV (BY, Bund, Ausland, ofW) 4.308 4.223 4.154 3.703 3.457

2.3.7 Kriminalitätsopfer Kriminalitätsopfer – Stadt Nürnberg

Anzahl Opfer männlich weiblich

Straftaten insgesamt 7.758 4.876 2.882

Straftaten gegen das Leben 33 22 11

Straftaten gegen die 369 39 330 sexuelle Selbstbestimmung

Gewaltkriminalität 1.646 1.195 451

Straßenkriminalität 826 537 289

Raub, räuberische Erpressung 218 157 61

Körperverletzungsdelikte 5.023 3.289 1.734

Im Jahr 2020 weist die Statistik in der Stadt Nürnberg insgesamt 7.758 Kriminalitätsopfer aus, ein abermaliger Rückgang im Vergleich zum Vorjahr um 387 Personen (4,8 %).

Der Großteil der Kriminalitätsopfer sind Erwachsene über 21 Jahre (6.250 Personen). Der Männeranteil beträgt 64,6 %. Die Zahl der Heranwachsenden liegt bei 598, die der Jugendlichen bei 467 und die der Kinder 443.

Einzelbetrachtung der Delikte ab der
folgenden Seite PKS-Entwicklung – Stadt Nürnberg PKS-Entwicklung Stadt Nürnberg folgenden Seite
Delikte 2016 2017 2018 2019 2020 Veränderung 2019/2020 Verlauf
Anzahl in %
Straftaten insgesamt 46.694 43.750 42.590 39.504 37.683 -1.821 -4,6%
Straftaten insgesamt ohne AufenthG 45.992 42.948 41.606 38.476 36.974 -1.502 -3,9%
Mord 13 13 9 16 3 -13 -81,3%
Totschlag 22 25 14 23 16 -7 -30,4%
Sexualdelikte 335 438 473 507 415 -92 -18,1%
Vergewaltigung 50 100 88 70 42 -28 -40,0%
sexuelle Übergriffe und sexuelle Nötigung 22 8 1 -7 -87,5%
sexuelle Belästigung 83 124 125 105 -20 -16,0%
Rohheitsdelikte 7.221 6.752 6.842 6.439 6.009 -430 -6,7%
Raub 288 287 241 251 200 -51 -20,3%
Straßenraub 96 106 110 104 76 -28 -26,9%
KV-Delikte 5.782 5.390 5.496 5.085 4.742 -343 -6,7%
Diebstahl insgesamt 17.512 15.276 14.669 13.100 12.461 -639 -4,9%
einfacher Diebstahl 11.061 9.954 10.124 8.479 7.625 -854 -10,1%
Ladendiebstahl 4.500 4.590 4.718 3.967 3.559 -408 -10,3%
Taschendiebstahl 900 844 665 579 420 -159 -27,5%
schwerer Diebstahl 6.451 5.322 4.545 4.621 4.836 215 4,7%
schwerer Diebstahl in/aus Kfz 593 710 314 227 418 191 84,1%
ED Gewerbeobjekte 1.004 852 840 742 586 -156 -21,0%
Wohnungseinbruch 535 564 456 394 405 11 2,8%
Fahrraddiebstahl 2.890 2.179 1.935 2.276 2.191 -85 -3,7%
Vermögens-/Fälschungsdelikte 7.333 7.180 6.002 5.105 5.181 76 1,5%
Betrug 6.005 5.711 4.552 3.946 3.989 43 1,1%
Leistungserschleichung 2.552 2.502 1.652 1.422 1.648 226 15,9%
Sachbeschädigung 4.280 4.188 4.537 4.106 4.287 181 4,4%
Rauschgiftdelikte 4.574 4.461 4.120 4.259 3.767 -492 -11,6%
Straßenkriminalität 8.736 7.896 7.713 7.121 7.152 31 0,4%
AufenthG 702 802 984 1.028 709 -319 -31,0%

Ausgewählte Deliktsbereiche

2.3.8 Straftaten Herausragender Fall (1) (zu 2.3.8) an. Die Nachbarn hörten deren Hilfegegen das Leben rufe und verständigten die Polizei. Die 23 Jahre Frau unterhielt seit etwa Bei Eintreffen der Streifen wurde die zwei Jahren eine Beziehung zu einem Geschädigte leblos in der Wohnung Im Jahr 2020 wurden für Nürnberg 26 26 Jahre alten Mann. Aufgrund einer aufgefunden. Sofort durchgeführte Straftaten gegen das Leben zur PKS diagnostizierten Schizophrenie wur- Reanimationsversuche blieben erfolggemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr den ihm Medikamente verordnet. Vor los; die Geschädigte verstarb an ihren bedeutet dies einen Rückgang um der Tat am 10.07.2020 setzte er deren schweren Verletzungen. 17 Fälle (39,5 %). Die AQ verringerte Einnahme selbstständig ab. sich um 4,5 % auf nun 88,5 %. Zur Tatzeit, gegen 04:25 Uhr, befand Der Beschuldigte wurde noch im Taer sich zusammen mit der Geschä- tanwesen angetroffen und festgenom- Es wurden drei Mordfälle registriert digten in deren Nürnberger Wohnung men und im weiteren Verlauf aufgrund (Vorjahr: 16). Beim Totschlag messen in der Reindelstraße. Im Verlauf eines eines Unterbringungshaftbefehles in wir 16 Fälle, sieben weniger als im Vor- krankheitsbedingten „Schubes“ ging einem Bezirkskrankenhaus untergejahr. er die junge Frau massiv körperlich bracht.

In beiden Deliktsbereichen wurden alle Fälle durch die Nürnberger Kriminalpolizei aufgeklärt.

Herausragender Fall (2) (zu 2.3.8) verfolgt, eingeholt und mit mehreren

Messerstichen in den Oberkörper ge- Am 12.10.2020 geriet ein 52-jähriger tötet. Als Tatmotiv kristallisierte sich ukrainischer Asylbewerber mit sei- Eifersucht in Verbindung mit Trenner 46 Jahre alten Ehefrau in Streit. nungsabsichten der Geschädigten Als die Geschädigte die gemeinsame heraus. Die gemeinsame elfjährige Wohnung in der Platenstraße verlas- Tochter befand sich während der Tat sen wollte, wurde sie von ihrem Mann in der Schule.

2.3.9 Straftaten gegen die Insbesondere bei den Vergewaltigun- Für das Jahr 2020 weist die PKS 369 sexuelle Selbstbestimmung gen machte sich diese Entwicklung Opfer von Sexualstraftaten aus (ein bemerkbar. Wir registrieren 28 Delikte Rückgang von 25,2 %), davon 89,4 % Im Berichtszeitraum registrierten wir (40,0 %) weniger als im Vorjahr. Des weiblich und 10,6 % männlich. Rund insgesamt 415 Straftaten gegen die se- Weiteren messen wir – im Gegensatz zehn Prozent der Opfer hatten eine xuelle Selbstbestimmung in Nürnberg, zum mittelfränkischen Durchschnitt – familiäre/verwandtschaftliche Bezieein Rückgang um 92 Fälle oder beacht- einen Rückgang beim sexuellen Miss- hung zum Tatverdächtigen, ca. 31,0 % liche 18,1 %. Gleichzeitig konnten wir brauch von Kindern (27,8 %). hatten weitere räumliche soziale Vordie AQ um 2,1 % auf exakt 80,0 % stei- beziehungen, wie z. B. im Freundesgern. Dagegen stiegen die Zahlen im Be- kreis und durch den Beruf. Der Rest reich der Kinderpornografie erneut an hatte keinerlei Vorbeziehungen zum TV (42,4 %). Diese Entwicklung und die bzw. ließ sich dies bei den Ermittlunvergleichsweise hohen Fallzahlen füh- gen nicht feststellen. ren wir auf die Aufhellung des Dunkel- Von den 415 Sexualstraftaten in Nürnfeldes zurück, die sich mit der anhal- berg ereigneten sich 147 Fälle im öftend intensiven vor allem technischen fentlichen Raum. Die nachfolgende Ermittlungsarbeit der Polizei erklärt. Karte bietet eine Grobübersicht der hierbei betroffenen Örtlichkeiten, die, Bei den Sexualdelikten registrieren wir mit Ausnahme eines geografischen 301 Personen als Tatverdächtige (2019: Schwerpunktes in der Innenstadt, re- 353), davon 178 Deutsche (216) und lativ gleichmäßig über das Stadtgebiet 123 Nichtdeutsche (137). verteilt liegen. moc.eboda.kcots

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Sexualstraftaten PKS-EntwiSceklxuunagl s–t rSataftdatt Nenü r-n PbKeSrg-Entwicklung Stadt Nürnberg
Delikte 2016 201 7 2018 2019 2020 Veränderung 2019/2020 Verlauf
Anzahl in %
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 335 438 473 507 415 -92 -18,1%
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung unter Gewaltanwendung 99 199 270 259 183 -76 -29,3%
Vergewaltigung u. sexuelle Nötigung/Übergriffe 50 100 88 70 42 -28 -40,0%
Vergewaltigung überfallartig d. Einzeltätet 11 8
Vergewaltigung §177 Abs. 6,7,8 StGB 66 62 -62 -100,0%
Sexueller Übergriff und sexuelle Nötigung 22 8 -8 -100,0%
sonst. Sexuelle Nötigung 46 13
sexuelle Belästigung 83 124 125 105 -20 -16,0%
Beleidigung auf sexueller Grundlage 177 58 40 40 -40 -100,0%
sexueller Missbrauch von Kindern 49 58 58 79 57 -22 -27,8%
sexueller Missbrauch von Kindern durch pornografische Schriften 8 8 17 18 12 -6 -33,3%
Exhibitionistische Handlungen 83 79 63 88 89 1 1,1%
Verbreitung pornografischer Schriften 56 94 78 77 83 6 7,8%
Verbreitung/Besitz kinderpornografischer Schriften 30 66 56 47 60 13 27,7%
Sexualdelikte im Öffentliche © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http:// sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf 0 2 4 8Kilometer
Sexualdelikte im Öffentliche © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http:// sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf 0 2 4 8Kilometer
Sexualdelikte im Öffentl © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http:// sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf
© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http:// sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf

2.3.10 Rohheitsdelikte der Rückgang im Bereich der Körper- Geografische Schwerpunkte der Raubverletzungsdelikte (6,7 %). Allerdings und Körperverletzungsdelikte be- In Nürnberg nahm die Zahl der Roh- nahmen die Rohheitsdelikte im öffent- finden sich in der Innenstadt, insbeheitsdelikte weiterhin ab, von 6.439 lichen Raum leicht um 3,1 % zu. sondere in der Lorenzer Altstadt mit auf 6.009 Fälle (6,7 %). Das ist der nied- Die AQ blieb mit 88,9 % auf nahe- Hauptbahnhof und Königstorpassage rigste Wert innerhalb der vergangenen zu demselben Niveau wie im Vorjahr sowie im Bereich Plärrer. zehn Jahre. Besonders erfreulich ist (89,0 %).

Körperverletzun Stadt Nürnberg © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Dat sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_T 0 2 4 gsdelikte i m Öffentlichen Raum – Raubdelikte im Öffentliche
Stadt Nürnberg © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Dat sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_T St © Bu sg adt Nürnberg
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0 2 4 0 2 4 © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Date sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_To nquellen: http:// pPlus_Open.pdf 0
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Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken

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2.3.11 Eigentumsdelikte

Abermals erfreulich zeigt sich die Entwicklung bei den Diebstahlsdelikten. Wir messen mit aktuell 12.461 registrierten Fällen einen erneuten Rückgang um 4,9 % (639 Delikte). Die AQ stieg im Vergleich zum Vorjahr um 1,3 Prozentpunkte auf 43,5 %.

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Ausschlaggebend für dieses gute Ergebnis bei den Diebstahlsdelikten ist u.a. die Entwicklung der einfachen Diebstähle, allein hier liegt der Rückgang bei 10,1 %. Damit bestätigt sich zwar ein länger anhaltender Trend, Bezüge zu den infektionsschutzrechtlichen Beschränkungen, jedenfalls hinsichtlich des Ausmaßes der Entwicklung, sind wahrscheinlich.

Bei den schweren Diebstählen (Ein-/ Aufbrüche) ist hingegen ein Anstieg um Fallzahlen der schweren Diebstähle Dagegen stieg der Kfz-Aufbruch sig- 4,7 % auf 4.836 Delikte (Vorjahr: 4.621) (s. o.) ebenfalls und zwar mit insgesamt nifikant von 227 auf 418 Fälle. Ausgegeben. 586 Delikten (21,0 %) signifikant. Das schlaggebend hierfür ist eine Serie von ist nach der erfreulichen Entwicklung Kfz-Aufbrüchen, die bereits Ende 2019 Die „Fahrraddiebstähle“ nahmen von in den Vorjahren erneut der niedrigste begann, jedoch erst jetzt Eingang in die 2.276 auf 2.191 Delikte (3,7 %) ab. Rück- Wert im Zehn-Jahresvergleich. PKS fand, nachdem sie 2020 mit der läufige Zahlen melden wir auch beim Festnahme der Täter geklärt werden Taschendiebstahl (27,5 %) sowie beim Auch beim Kfz-Diebstahl können wir konnte. Ladendiebstahl (10,3 %). Auch hierbei sehr positive Zahlen vermelden, von ist eine Korrelation zu den pandemisch 67 auf 21 Fälle (68,7 %). Hier hatten Analog zum mittelfränkischen Trend bedingten Einschränkungen wahr- wir im Vorjahr noch eine Steigerung stiegen auch in Nürnberg die Fallzahscheinlich. und wir haben unsere operativen und len des Wohnraumeinbruchdiebstahtaktischen Maßnahmen nochmals aus- les. Wurden im Vorjahr noch 394 De- Die Einbrüche in Gewerbeobjekte ver- gebaut. likte zur PKS gemeldet, so waren es im ringerten sich im Gegensatz zu den aktuellen Berichtszeitraum

Wohnungseinbruchdiebstahl – Stadt Nürnberg

2.3 Kriminalitätsbericht Stadt Nürnberg 405 Fälle, eine Steigerung um 2,8 %. Karte Wohnungseinbruchdiebstahl Ursächlich hierfür sind zu einem be- trächtlichen Teil allerdings Wohnungs- einbrüche, die bereits Ende des Jahres 2019 stattfanden, aufgrund der inten- siven Ermittlungsarbeit aber erst 2020 zur PKS (als Auslaufstatistik) gemeldet werden konnten. Die AQ in Höhe von 16,3 % liegt nur geringfügig unter dem mittelfränkischen Durchschnitt. Der Wohnraumeinbruchdiebstahl wird von der Bevölkerung auch weiterhin als besorgniserregendes Phänomen wahrgenommen und beeinträchtigt stark das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen. Die mit enormem Kräf- teansatz sowohl präventive wie auch repressive polizeiliche Schwerpunkt- setzung wird deshalb auch im Jahr 2021 fortgeführt. Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mitte 0911 21 12-10 30 pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http:// sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf 0 2 4 8Kilometer
405 Fälle, eine Steigerung um 2,8 Ursächlich hierfür sind zu einem trächtlichen Teil allerdings Wohnun einbrüche, die bereits Ende des Jah 2019 stattfanden, aufgrund der int siven Ermittlungsarbeit aber erst 2 zur PKS (als Auslaufstatistik) gemel werden konnten. Die AQ in Höhe 16,3 % liegt nur geringfügig unter d mittelfränkischen Durchschnitt. Der Wohnraumeinbruchdiebstahl w von der Bevölkerung auch weiter als besorgniserregendes Phänom wahrgenommen und beeinträch stark das subjektive Sicherheitsgef der Menschen. Die mit enormem K teansatz sowohl präventive wie a repressive polizeiliche Schwerpun setzung wird deshalb auch im J 2021 fortgeführt. Ihr direkter Kontakt z 0911 21 12-10 pp-mfr.presse %. Karte Wohnungseinbruchdieb be- gs- res en- 020 det von em ird hin en tigt ühl räf- uch kt- ahr stahl
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2.3.12 Vermögens- und

Fälschungsdelikte

Die Fallzahlen stiegen um 1,5 % von 5.105 auf 5.181.

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Allein beim Betrug – als Unterart des Phänomens – messen wir eine Steigerung um 1,1 % auf 3.989 Delikte.

Einen nicht unerheblichen Anteil hat allerdings das Delikt Erschleichen von Leistungen sowie die Beförderungsmoc.eboda.kcots

erschleichung in öffentlichen Ve kehrsmitteln, bei denen es sich jedo größtenteils um sog. „Kontrolldelikt handelt. Ein Zusammenhang mit den infe tionsschutzrechtlichen Vorgaben i wahrscheinlich, da die Kontrolltäti keit in den Verkehrsmitteln vor alle hinsichtlich des dort erforderlich Mund-Nasen-Schutzes ausgeweit worden ist. Die AQ bei den Vermögens- und F schungsdelikte stieg um 1,9 % auf jet 84,1 %. 2.3.13 Sachbeschädigung 2020 wurden mehr Sachbeschädigu gen registriert. Deren Anzahl stieg u 4,4 % von 4.106 auf jetzt 4.287 Fäll insbesondere auf Straßen, Wegen un Plätzen sowie bei den sogenannt „gemeinschädlichen“ Sachbeschä gungen. Die AQ stieg insgesamt um 3,8 Prozen punkte auf im bundesweiten Verglei durchaus beachtliche 31 %. 2.3.14 Aufenthaltsgesetz In Nürnberg messen wir – parall zum mittelfränkischen Durchschn – bei den Verstößen gegen auslände rechtliche Bestimmungen einen Rüc gang um 31,0 % (von 1.028 auf 7 Verstöße). r- ch Sachbeschädigungen im Öffe e“ k- st g- m en et äl- zt n- m e, d en di- t- ch el itt r- k- 09 © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http:// sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf ntlich
© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http:// sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http:// sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf

2.3.15 Betäubungsmittel- unsichert, sondern auch durch die im Die AQ hielt sich nahezu auf Vorjahreskriminalität Zuge der infektionsschutzrechtlichen niveau und sank minimal um 0,1 % auf Kontaktbeschränkungen nochmals be- 97,1 %. Es wurden 11,6 % weniger Verstöße deutsam erhöhte polizeiliche Präsenz nach dem Betäubungsmittelgesetz abgeschreckt wurden und Straftaten Der Rückgang von Betäubungsmittelfestgestellt (4.259 auf 3.767 Fälle). Zu- jetzt auch vermehrt im privaten Be- delikten im Jahr 2020 erstreckt sich in letzt unterschritten wir die Marke von reich und nicht mehr in der Öffentlich- der Hauptsache auf die allgemeinen 4.000 Delikten im Jahr 2015. Es ist keit begangen werden. Verstöße mit Cannabis/NpS und Amnicht auszuschließen, dass potentiel- fetamin (hier vorrangig der Besitz) sole Täter nicht nur durch die massiven Die Anzahl der Tatverdächtigen sank wie auf die einfachen Handelsdelikte Kontrollmaßnahmen der Vorjahre ver- von 3.409 auf 3.003. (geringe Mengen), mit Ausnahme von Methamfetamin. Die genannten Delikte sind – typisch für diesen Deliktsbereich – das Ergebnis von proaktivem Kontrollverhalten.

Betäubungsmitteldelikte im Ö © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http:// sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf ffentli
© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http:// sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Datenquellen: http:// sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf

Im Gegensatz dazu ist ein Anstieg der qualifizierten Handelsdelikte (nicht geringe Mengen) bei nahezu allen Betäubungsmittelarten festzustellen. Die Zahlen resultieren grundsätzlich aus operativ geführten Ermittlungsverfahren im KFD 4 Nürnberg und zeigen, dass trotz der Corona-Pandemie der professionelle Handel mit Rauschgift nahezu uneingeschränkt weiter betrieben wurde. Diese Entwicklung spiegelt auch das interne Lagebild wider. Einzeln betrachtet verzeichnen hierbei die Betäubungsmittel Heroin, Methamfetamin und Kokain den größten Zuwachs.

Das Phänomen des Rauschgifthandels mit Heroin durch iranische Tätergruppierungen wurde seit 2019 im Ermittlungsverfahren „Perser 3“ bekämpft und erst im Jahr 2020 abgeschlossen. Gegen die 70 Beschuldigten wurden inzwischen Haftstrafen von bis zu neun Jahren ausgesprochen.

Die steigende Tendenz bei Methamfetamin (Crystal) setzt sich auch im Jahr 2020 fort. Diese Steigerungen lassen sich mit dem Rückgang beim „normalen“ Amfetamin in Einklang bringen. Als Ursache wird u. a. die Verfügbarkeit großer Mengen an Methamfetamin aus den Niederlanden angesehen. In mehreren Ermittlungsverfahren des KFD 4 Nürnberg erfolgten im Jahr 2020 Sicherstellungen von Methamfetamin im Kilogrammbereich. Die Herkunft aus Tschechien spielte dabei eine eher untergeordnete Rolle.

Stadt Nürnberg -Rauschgiftdelikte

Rauschgiftkriminalität – Stadt Nürnberg

5.000 100,0

4.500 99,0

4.000 98,0

3.500 97,0

3.000 96,0

2.500 95,0

2.000 94,0

1.500 93,0

1.000 92,0

500 91,0

90,0 lhazllaF QA

2016 2017 2018 2019 2020
Rauschgiftdelikte 4.574 4.461 4.120 4.259 3.767
AQ in % 97,6 96,0 97,4 97,2 97,1
RG Tote in Nürnberg 20 19 15 34 23

moc.eboda.kcots

Das Phänomen Cannabidiol (CBD) mit seinen unterschiedlichen Produkten ist auch im Jahr 2020 weit verbreitet. Neben CBD-Marihuana und CBD-Haschisch sind z. B. Öle, Liquids, Mundsprays etc. im Umlauf. Der Vertrieb findet hier ebenfalls sowohl über das Internet/Darknet, als auch durch örtliche Ladengeschäfte statt. In der öffentlichen Diskussion werden unterschiedliche Auffassungen zur rechtlichen Einordnung von CBD vertreten, schon weil noch keine obergerichtliche Rechtsprechung besteht.

weN :otoflobmyS Kokain ist trotz Steigerung der Fallzah- Hauptsache durch proaktiv initiierte zusammen mit Cannabis – trotz Rücklen nach wie vor keine Alltagsdroge; so- Ermittlungsverfahren generiert. gang der Fallzahlen – die am stärksten mit nimmt das polizeiliche Kontrollver- vertretenen Betäubungsmittelarten. halten auf die Anzahl an Delikten auch Wie bereits für das Jahr 2019 festge- Der Vertriebsweg von NpS findet weikeinen großen Einfluss. Die Jahresver- stellt, haben sich die neuen psycho- terhin hauptsächlich über das Internet gleiche spiegeln grundsätzlich Wellen- aktiven Substanzen (NpS) auf dem (auch Darknet) mit Postversand statt; bewegungen wieder und werden in der Rauschgiftmarkt etabliert und bilden es wurden allerdings auch einige örtliche Produktionsstätten festgestellt.

Die Konsequenz sind unterschiedliche Vorgehensweisen seitens der Staatsanwaltschaften und der Polizeibehörden. Mit Ausnahme von Kosmetikprodukten und Tierfutter werden in Mittelfranken Verfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.

Herausragender Fall (zu 2.3.15) es mehrfach zu Einsätzen, die teilweise aus Mainz auf frischer Tat bei einer Liefespektakuläre Verläufe nahmen. So flüch- rung von zehn Kilogramm Marihuana an Zum Jahresbeginn 2020 wurden im Fach- tete z. B. ein Täter im dichten Schneetrei- einen der Nürnberger Haupttäter festkommissariat K44 die Ermittlungsverfah- ben auf das Dach eines mehrstöckigen genommen werden. In der Folge wurde ren „Pinocchio“ und „Gladiator“ geführt. Wohnhauses, sodass der Einsatz von durch die Kripo Mainz ein finaler Ein- Beide Verfahren wurden aufgrund von Feuerwehr und Verhandlungsgruppe der satz gegen die dortige Tätergruppierung Erkenntnissen aus der aktiven Informa- Polizei erforderlich wurde. durchgeführt. Hierbei wurden u. a. 300 tionsbeschaffung initiiert. Gegenstand Kilogramm Marihuana aufgefunden und war der Handel mit unterschiedlichen Hervorzuheben ist die Sicherstellung der sichergestellt. Betäubungsmitteln (Crystal, Amfetamin für Mittelfranken bislang einmaligen Ein- Im hiesigen Tatkomplex wurden gegen und Marihuana), jeweils in Mengen im zelmenge von 63 Kilogramm Amfetamin. 38 Personen Ermittlungsverfahren einzweistelligen Kilogrammbereich, durch Auch für den Zuständigkeitsbereich der geleitet. 14 der Beschuldigten befinden Tätergruppierungen aus Nürnberg und Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth war sich in Untersuchungshaft. Die Haupt- Schwabach sowie dem Landkreis Roth. es die größte Sicherstellungsmenge aus verhandlungen beim LG Nürnberg-Fürth der Gruppe der Amfetamine. Die Ermitt- sind auf den Jahresbeginn 2021 termi- Beide Ermittlungsverfahren wurden mit lungen ließen darüber hinaus Bezüge zu niert. Durch das K44 konnten insgesamt umfangreichen operativen Maßnahmen einem Parallelverfahren der Kriminalpo- 66,0 Kilogramm Amfetamin, sechs Kilobegleitet, im Zuge derer Zusammen- lizei Mainz erkennen, wonach regelmäßig gramm Methamfetamin, 4.200 Stück hänge zwischen den Tätergruppierungen Marihuana im zweistelligen Kilogramm- Ecstasy-Tabletten, 18,5 Kilogramm Canerkennbar wurden. Daraus resultierte bereich durch eine Mainzer Tätergrup- nabis sichergestellt und 43.500 Euro zur schließlich das Ermittlungsverfahren pierung nach Nürnberg geliefert worden Vermögensabschöpfung beschlagnahmt „Fusion“. In den jetzt drei Verfahren kam war. Letztlich konnte ein Rauschgiftkurier werden.

2.3.15.1 Rauschgifttote desfälle sind auf eine Intoxikation mit (2019: 34,88 %) beträgt, also leicht ab- Im Jahr 2020 sind 23 Rauschgifttote Fentanyl (2), Kräutermischungen (3) nahm. (19 Männer, vier Frauen) im Stadtge- und sonstige betäubungsmittelhaltige biet Nürnberg bestätigt, im Vorjahr Arzneimittel (1) zurückzuführen. To- Die mehrjährigen statistischen Ausmussten wir noch 34 RG-Tote melden desfälle mit ausschließlicher Ursache wertungen zur Anzahl der Drogentoten (-32,4 %). Im öffentlichen Raum wur- Methamfetamin haben wir nicht. Ein lässt regelmäßig Wellenbewegungen den hierbei zehn RG-Tote aufgefunden Todesfall steht in kausalem Zusam- erkennen. Die Gründe dafür sind in (Vorjahr 13). menhang mit einem Suizid. In drei der Regel individuell vielschichtig und Fällen steht zwar im Moment ein mel- nicht monokausal erklärbar. Unter den 23 RG-Toten waren drei depflichtiger RG-Todesfall fest, die Gut- Personen, die ihren Wohnsitz nicht in achten zur genauen Ursache stehen Ein sich über Jahre aufbauender Nürnberg hatten, sechs Personen wa- jedoch noch aus. schlechter körperlicher Allgemeinzuren ohne festen Wohnsitz. stand, Mehrfachintoxikationen bzw. In diesem Zusammenhang bedeut- auf dem „Markt“ wechselnde Wirkstoff- 13 Personen starben nach den rechts- sam ist der in 2020 bislang festgestell- konzentrationen etc. sind mögliche medizinischen Feststellungen an einer te durchschnittliche Wirkstoffgehalt Gründe für diese z. T. starken Schwan- Überdosis Heroin. Die anderen To- von Heroinplomben, der 31,63 % kungen im Mehrjahresvergleich.

Rauschgifttote – Bezirk Mittelfranken

Rauschgifttote - Bezirk Mittelfranken

2016 2017 2018 2019 2020 Statistik
männlich weiblich gesamt männlich weiblich gesamt männlich weiblich gesamt männlich weiblich gesamt männlich weiblich gesamt gesamt
Ansbach 10 2 12 1 0 1 4 0 4 2 0 2 1 0 1
Erlangen 1 1 2 3 0 3 1 1 2 1 0 1 5 1 6
Fürth 0 1 1 9 1 10 3 0 3 5 1 6 3 0 3
Nürnberg 19 1 20 15 4 19 11 4 15 30 4 34 19 4 23
Schwabach 0 0 0 4 0 4 2 0 2 2 0 2 3 0 3
Mittelfranken 30 5 35 32 5 37 21 5 26 40 5 45 31 5 36

2.3.16 Gewaltkriminalität (0,4 %), bei gleichzeitig verbesserter AQ wissen Professionalisierung bedürfen von 26,9 % (4,2 %). (beispielsweise Kryptowährung) wer- Die Gewaltkriminalität nahm um den zentral für ganz Mittelfranken beim 12,4 %, von 1.676 auf 1.468 Delikte ab Kommissariat 25 bearbeitet. und befindet sich damit erneut auf 2.3.18 Cybercrime einem Zehn-Jahres-Tiefstwert. Die AQ Zudem werden andere Fachkommisging um 0,6 Prozentpunkte auf 82,8 % Im Stadtgebiet Nürnberg ist das Kom- sariate kompetent unterstützt, wenn leicht zurück. missariat 25 für die Bekämpfung der sie Delikte bearbeiten, die mit dem Tat- Cybercrime zuständig. Die Cybercrime- mittel Internet begangen werden, z. B. Ermittler werden seit einigen Jahren Betrügereien im Internet.

2.3.17 Straßenkriminalität von erfahrenen Experten – derzeit ins-

gesamt zehn IT-Kriminalisten – unter- Weitere Informationen zu diesem The- In der Stadt Nürnberg stiegen die Fall- stützt. Bestimmte Handlungsfelder ma unter Ziffer 2.2.18. zahlen leicht von 7.121 auf 7.152 Fälle mit Bezug zur Cybercrime, die einer ge-

2.3.19 Einfluss der Corona- eingetreten, im bayernweiten keiten der Polizei beeinflusst, die pandemie auf die Kriminali- Durchschnitt sogar ein Anstieg von meist im öffentlichen Raum statt-

tätsentwicklung 23,7 %. Aus diesem Grund ist ein finden. Durch die Corona-Maß-

Einfluss der Corona-Pandemie auf nahmen wurde der Aufenthalt von Eine eindeutige Aussage, wie stark sich die Entwicklung der Sexualdelikte Personen im öffentlichen Raum die „Corona-Pandemie“ und die damit speziell in Nürnberg sehr unwahr- stark reduziert, strafbare Handlunverbundenen gesellschaftlichen Ver- scheinlich. gen mit Rauschgiftbezug haben änderungen und Bekämpfungsmaß- ■ Der Rückgang der Körperverlet- sich deshalb zwangsläufig mehr in nahmen in den verschiedenen Krimi- zungsdelikte vollzieht sich konti- privaten Räume verlagert; polizeinalitätsfeldern ausgewirkt haben, kann nuierlich bereits in den vergange- liche Kontrollmöglichkeiten sind anhand der polizeilichen Kriminalsta- nen fünf Jahren. Deshalb ist ein dort deutlich eingeschränkt. tistik nicht eindeutig belegt werden. Rückschluss auf die Auswirkun- Es gibt bei der Interpretation der Daten gen von Corona nicht eindeutig 2.3.19.1 Kriminalität im sicher einige offenkundige Korrela- möglich. Dennoch erscheint die häuslichen Umfeld tionen, aber keine Kausalitäten. Die Korrelation zulässig, dass sich die Seit Ausbruch der Corona-Pandemie Straftaten nach dem Infektionsschutz- Einschränkungen des öffentlichen wird in der Öffentlichkeit häufig über gesetz, welche 2020 in Mittelfranken Lebens, wie z. B. die Absage vieler die Auswirkungen der infektionsregistriert wurden, sind mit acht Fällen Feiern und Veranstaltungen, posi- schutzrechtlichen Einschränkungen von zahlenmäßig untergeordneter Be- tiv auf die Fallzahlen ausgewirkt auf Familien und ihr häusliches Umfeld deutung. haben. diskutiert. Hierbei gab und gibt es viele Insgesamt gehen die Straftaten in der ■ Die Einflüsse von Corona sind wohl Befürchtungen zu steigender Gewalt in PKS seit mehreren Jahren zurück. Auch bei den Diebstählen am deutlichs- diesem Bereich. 2020 wurde ein deutlicher Rückgang ten zu erkennen. Der starke Rück- Mit den Zahlen der PKS der Stadt registriert. Dieser könnte in einigen De- gang bei diesen Straftaten wurde Nürnberg lässt sich diese Vermutung liktsbereichen, wie z. B. dem Diebstahl, sicher durch die signifikante Ein- über die Recherche geklärter Fälle, bei durch die Einflüsse der „Corona-Pan- schränkung der Tatgelegenhei- denen die Opfer/Geschädigten mit den demie“ verstärkt worden sein, fügt sich ten, z. B. durch geschlossene oder Tatverdächtigen in einem gemeinsaaber grds., wenn auch vielleicht in der pandemiebedingt betriebsein- men Haushalt leben, nicht bestätigen. Effektstärke beeinflusst, in einen konti- geschränkte Ladengeschäfte und Die nachfolgende Grafik gibt einen nuierlichen Mehrjahrestrend ein. sonstige Einschränkungen des öf- Überblick über die Entwicklung der Markante Veränderungen ergaben sich fentlichen Lebens beeinflusst. letzten fünf Jahre für die hierbei relev. a. in folgenden relevanten Deliktsbe- ■ 2020 gingen die Rauschgiftdelik- vanten Gesamtstraftaten der Deliktsreichen: te nach jahrelanger steigender bereiche Tötungsdelikte, Sexualdelikte ■ Der Rückgang der Sexualdelikte in Tendenz erstmals wieder deut- und Körperverletzungsdelikte. Nürnberg vollzieht sich entgegen lich zurück. Die Fallzahlen bei den des allgemeinen Trends. In Mit- Rauschgiftdelikten sind in hohem Abgesehen von den Sexualdelikten telfranken ist ein leichter Anstieg Maße durch die Kontrolltätig- sind hier keinerlei signifikante

PKS Opfer und Geschädigte im gemeinsamen Haushalt PKS Opfer und Geschädigte im gemeinsamen Haushalt – Stadt Nürnberg

26

Straftaten Gesamt Körperverletzungsdelikte Staftaten gegen das Leben Sexualstraftaten

Steigerungen zu erkennen. Die aufge- Kenntnis gelangt sind) auszugehen ist, doch eindeutig innerhalb des üblichen zeigten Steigerungen bei den Sexual- zumal für die Betroffenen i.d.R. auch Schwankungsbereiches der Vorjahre. delikten sind lediglich bis zum Jahr andere sozialräumliche bzw. informel- 2018 erkennbar. Bereits im Jahr 2019 le Kontrollmechanismen pandemiebe- 2.3.19.3 Entwicklung kam es zu einem leichten Rückgang der dingt nicht wirken. Statistisch belegbar bestimmter Delikts- und Fallzahlen, die 2020 unverändert blie- ist diese Annahme jedoch nicht, hierzu Phänomenbereiche ben. Daraus ergibt sich, dass im soge- mangelt es uns bislang an objektiven im Jahresverlauf 2020 nannten Hellfeld der PKS bisher keine Erkenntnissen. Um mögliche Auswirkungen der Co- Auswirkungen der Corona-Pandemie rona-Pandemie auf bestimmte Phäauf Gewalt im häuslichen Umfeld der 2.3.19.2 Suizide nomenbereiche aufzeigen zu können, Menschen unmittelbar erkennbar sind. Auch die Anzahl der Suizide bzw. Sui- wurde (ausnahmsweise) das polizei- Anzumerken ist jedoch, dass, u. U. ver- zidversuche ergibt keinerlei Hinweise liche Vorgangsbearbeitungsprogramm stärkt durch die pandemisch veränder- auf einen Einfluss der Corona-Pande- „IGVP“ („IGVP ist in seiner grundsätzlichen ten Rahmenbedingungen, von einem mie. Die Zahlen sind in Mittelfranken Ausrichtung ein dynamischer Datenbesonders hohen Dunkelfeld (Straf- im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr bestand. Auswertungen und Analysen taten, die der Polizei bislang nicht zur zwar angestiegen, befinden sich je- geben damit stets den aktuellen Erfassungsstand zum Zeitpunkt der Abfrage wieder, der sich auch auf rückwirkende Suizide – Stadt NürnbeSrugizide Stadt Nürnberg Zeiträume durch laufende Ermittlungen 95 und Qualitätssicherungsmaßnahmen kontinuierlich ändern kann. Gleichwohl 80 lassen sich anhand der jeweiligen Entwicklungen Tendenzen feststellen und zueinander in Verhältnis setzen.“) zu- 40 sätzlich zur PKS ausgewertet. Die Zahlen in der nachfolgenden Tabelle sind aufgrund unterschiedlicher Erfassungs- 0 regeln aber mit der PKS nur bedingt 2016 2017 2018 2019 2020 vergleichbar, unterstützen daher nur pandemiebedingt notwendige Inter- Versuche Vollendungen pretationen. Mit dieser Auswertung

40 46

kann z. B. die Fallzahlenentwicklung in lediglich bei den Körperverletzungen, tenanzeigen möglich. Die Anzahl dieden einzelnen Monaten vor und nach den Eigentumsdelikten, insbesondere ser Ordnungswidrigkeitenanzeigen lag Pandemiebeginn verglichen und dar- dem Wohnungseinbruchdiebstahl, vor während der stärksten coronabedinggestellt werden. Rückschlüsse auf mög- allem aber bei der Anzahl infektions- ten Einschränkungen im Frühjahr und liche Auswirkungen der Pandemie sind schutzrechtlicher Ordnungswidrigkei- ab Herbst 2020 besonders hoch.

IIGGVVP PAu-sAwuertsuwng ertung ausgewählte Deliktsgruppen – Stadt Nürnberg ausgewählte Deliktsgruppen

Zeitraum Corona Maßnahmen
Deliktsbereiche 1
Monat 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
StGB - Sexuelle Selbstbestimmung 31 43 20 29 32 49 44 56 56 30 27 32
StGB - Körperverletzung 367 383 403 313 379 394 472 455 331 368 298 236
StGB - Diebstahl / Unbefugter Gebrauch 540 629 522 363 418 515 688 605 576 586 501 340
StGB - Besonders schwerer Diebstahl 338 355 340 394 323 321 367 299 422 317 321 193
StGB - Wohnungseinbruchdiebstahl 29 34 23 17 32 27 16 35 32 20 11 17
Ordnungswidrigkeiten 1.318 1.114 2.422 4.154 2.099 1.422 1.137 1.024 1.560 1.877 2.513 2.733
Selbsttötung 7 12 10 7 14 10 10 16 15 11 15 16
Gesamtergebnis (Summe der angezeigten Delikte) 2. 630 2. 570 3.74 0 5.277 3.29 7 2.7 38 2.7 34 2. 490 2.9 92 3.20 9 3.68 6 3.567

2.3.20 Politisch Die Straftaten im Phänomenbereich beiteten wir fünf Straftaten, im Gegenmotivierte Kriminalität „PMK Links“ stiegen von 86 auf 137 satz zu neun im Jahr zuvor. (59,3 %), im Phänomenbereich „PMK Die Gesamtzahl der politisch moti- Rechts“ von 156 auf 165 (14%), bei den Signifikant gingen die Straftaten im vierten Straftaten im Zuständigkeits- Straftraten der „PMK nicht zuzuord- Phänomenbereich „PMK Ausländische bereich des Kriminalfachdezernates 1 nen“ war der Anstieg mit 113 % (54 auf Ideologie“ zurück (von 68 auf 23, Rückin Nürnberg liegt seit 2015 auf einem 115 Delikte) am markantesten. gang um 66,2 %). konstant hohen Niveau. Die Fallzahlen stiegen im Jahr 2020 erneut von 373 Rückgänge verzeichnen wir bei der auf 445 Delikte (19,3 %). „PMK-Religiöse Ideologie“. Hier bear-

Politisch motivierte Kriminalität – Stadt Nürnberg

2.4.1 Kriminalitätsbericht Stadt Fürth

Sicherste Großstadt Bayern in 2020 Sicherste Großstadt Bayern in 2020
5.314 Häufigkeitszahl 4.136 Straftaten 2020 Aufklärungsquote 65,9%

Stadt Fürth

128.479

Einwohner

Bevölkerungsdichte

2.028

Einwohner je km2

19,6 %

Ausländeranteil (cid:20)(cid:47)(cid:45)(cid:28)(cid:33)(cid:47)(cid:28)(cid:47)(cid:32)(cid:41)(cid:1)(cid:1162) (cid:20)(cid:47)(cid:28)(cid:31)(cid:47)(cid:1)(cid:7)(cid:405)(cid:45)(cid:47)(cid:35) S(cid:1095)t(cid:1141)r(cid:1087)a(cid:1087)ft(cid:1087)aten – Stadt Fürth

63,35 km²

(cid:1094)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) Fläche (cid:1092)(cid:1141)(cid:1096)(cid:1092)(cid:1087) (cid:1092)(cid:1141)(cid:1095)(cid:1087)(cid:1089) (cid:1093)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1092)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1091)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1089)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) Zuständige (cid:1088)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) Polizeidienststellen: (cid:1087) PI Fürth (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1093) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1094) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1095) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1096) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1089)(cid:1087) KPI Fürth In der Stadt Fürth ist die Gesamtzahl der Straftaten im Jahr 2020 erneut von 5.392 VPI Fürth auf 5.314 (1,4 %) gesunken, was den besten Wert der letzten fünf Jahre darstellt.

(cid:1092)(cid:1141)(cid:1090)(cid:1095)(cid:1089) (cid:1092)(cid:1141)(cid:1090)(cid:1096)(cid:1089) (cid:1092)(cid:1141)(cid:1090)(cid:1088)(cid:1091)

AQ – Stadt Fürth HZ – Stadt Fürth (cid:2)(cid:18)(cid:1)(cid:20)(cid:47)(cid:28)(cid:31)(cid:47)(cid:1)(cid:7)(cid:405)(cid:45)(cid:47)(cid:35) (cid:9)(cid:27)(cid:1)(cid:20)(cid:47)(cid:28)(cid:31)(cid:47)(cid:1)(cid:7)(cid:405)(cid:45)(cid:47)(cid:35)

(cid:11)(cid:28)(cid:35)(cid:45) (cid:2)(cid:18)(cid:1)(cid:36)(cid:41)(cid:1)(cid:1727)

(cid:1089)(cid:1087)(cid:1089)(cid:1087) (cid:1093)(cid:1092)(cid:1142)(cid:1096)

(cid:11)(cid:28)(cid:35)(cid:45) (cid:9)(cid:27)

(cid:1089)(cid:1087)(cid:1089)(cid:1087) (cid:1091)(cid:1141)(cid:1088)(cid:1090)(cid:1093)

(cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1096) (cid:1093)(cid:1095)(cid:1142)(cid:1095) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1096) (cid:1091)(cid:1141)(cid:1089)(cid:1089)(cid:1088) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1095) (cid:1093)(cid:1094)(cid:1142)(cid:1095) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1095) (cid:1091)(cid:1141)(cid:1089)(cid:1092)(cid:1091) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1094) (cid:1093)(cid:1094)(cid:1142)(cid:1095) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1094) (cid:1091)(cid:1141)(cid:1093)(cid:1089)(cid:1094) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1093)(cid:1) (cid:1093)(cid:1092)(cid:1142)(cid:1094) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1093)(cid:1) (cid:1091)(cid:1141)(cid:1094)(cid:1096)(cid:1089)

Die Aufklärungsquote (AQ) sank leicht (-2,0 %). Das ist gleichzeitig der niedauf 65,9 % (2,9 %). rigste Wert der vergangenen fünf

Jahre. Dieser Spitzenwert sichert der

Die Häufigkeitszahl (HZ) als Grad- Stadt Fürth auch im Jahr 2020 erneut messer für die Kriminalitätsbelastung das Prädikat „sicherste Großstadt“ einer Kommune beträgt für Fürth 4.136 (über 100.000 Einwohner) in Bayern.

Ausgewählte Deliktsbereiche

Wir registrieren mit vier Fällen von

Straftaten gegen das Leben einen Fall

weniger als im Vorjahr. Der darunter aufgeführte Totschlag konnte durch die KPI Fürth aufgeklärt werden. Zu einem Mord kam es 2020 nicht.

Im Bereich der Straftaten gegen die

sexuelle Selbstbestimmung messen

wir einen Anstieg der Fallzahlen von 75 auf aktuell 89 (18,7 %). Die AQ sank auf 76,4 %.

Insbesondere kam es zu höheren Fallzahlen beim sexuellen Missbrauch von Kindern sowie der Verbreitung, dem Erwerb, Besitz und der Herstellung kinderpornografischer Schriften, Straftaten die sich im virtuellen Raum kon- Die Diebstahlsdelikte gesamt blieben Einen Rückgang verzeichnen wir bei zentrieren. mit 1.660 Fällen auf dem Niveau des den Vermögens- und Fälschungsde- Vorjahres (1.661). likten. Mit 732 Fällen kam es hier zu Erfreulich ist die Entwicklung der Ver- einem Minus von 23,5 % bei einer begewaltigungen (-42,9 %) und der exhi- Während wir beim einfachen Diebstahl achtlichen AQ von 87,4 %. Allein beim bitionistischen Handlungen (-46,2 %). einen Rückgang von 4,9 % registrieren, Betrug kam es insgesamt zu einem stiegen die Fallzahlen beim schweren Rückgang um 21,3 %; hier weist die Bei den Rohheitsdelikten vermelden Diebstahl (Ein-/Aufbruch) um 7,6 % an. PKS aktuell 560 Delikte auf. wir – nach Rückgängen in den vergangenen Jahren – steigende Fallzahlen U. a. wurden 416 Fahrraddiebstählen Bei der Sachbeschädigung stiegen die (7,7 %) bei einem gleichzeitig leichten zur Anzeige gebracht, 97 Delikte mehr Zahlen insgesamt von 707 auf 831 Fälle Rückgang der AQ auf 92,1 % (1,5 %). als im Vorjahr (30,4 %). (17,5 %). Ausschlaggebend hierfür sind die Stei- Ausschlaggebend für die Fallzahlen- Bei den Wohnungseinbrüchen vermel- gerungen bei den Sachbeschädigunsteigerung waren insbesondere die den wir mit 72 Delikten 14 mehr als im gen an Kfz (30 %) sowie den Sachbe- Zuwächse bei den gefährlichen Kör- Vorjahr, gleichzeitig mit 20,8 % jedoch schädigungen auf Straßen, Wegen und perverletzungen (23,5 %) und den eine überdurchschnittlich hohe AQ für Plätzen (28,8 %). Raubdelikten (44,4 %). diesen Deliktsbereich. Die Betäubungsmittelkriminalität ging – analog zum mittelfränkischen Trend – von 586 auf 517 Fälle (11,8 %) zurück. Die ohnehin hohe AQ konnte nochmals um 1,5 % auf nun 96,7 % gesteigert werden.

Die Gewaltkriminalität stieg um 20 % von 180 auf 216 Fälle an, gleichzeitig sank die AQ leicht auf 86,6 %.

reniaR :otoF

Mit 1.223 Delikten messen wir auch einen Anstieg im Bereich der Straßen-

kriminalität um 23,9 %. Jedoch konn-

te hier die AQ um 3,2 % auf nun 29,6 % gesteigert werden. moc.eboda.kcots

PKS-Entwicklung – Stadt Fürth PKS-Entwicklung Stadt Fürth
Delikte 2016 2017 2018 2019 2020 Veränderung 2019/2020 Verlauf
Anzahl in %
Straftaten insgesamt 5.985 5.853 5.426 5.447 5.361 -86 -1,6%
Straftaten insgesamt ohne AufenthG 5.950 5.802 5.382 5.392 5.314 -78 -1,4%
Mord 1 2 0 1 0 -1 -100,0%
Totschlag 4 2 4 2 1 -1 -50,0%
Sexualdelikte 59 63 106 75 89 14 18,7%
Vergewaltigung 12 19 16 14 8 -6 -42,9%
sexuelle Übergriffe und sexuelle Nötigung 3 1 1 0 0,0%
sexuelle Belästigung 12 9 14 15 1 7,1%
Rohheitsdelikte 860 984 755 751 809 58 7,7%
Raub 39 41 37 27 39 12 44,4%
Straßenraub 4 4 3 5 8 3 60,0%
KV-Delikte 685 782 597 575 615 40 7,0%
Diebstahl insgesamt 2.229 1.913 1.656 1.661 1.660 -1 -0,1%
einfacher Diebstahl 1.324 1.147 1.071 1.017 967 -50 -4,9%
Ladendiebstahl 484 412 404 366 361 -5 -1,4%
Taschendiebstahl 48 40 35 33 21 -12 -36,4%
schwerer Diebstahl 905 766 585 644 693 49 7,6%
schwerer Diebstahl in/aus Kfz 75 68 66 50 52 2 4,0%
ED Gewerbeobjekte 123 144 109 126 63 -63 -50,0%
Wohnungseinbruch 115 94 50 58 72 14 24,1%
Fahrraddiebstahl 428 301 248 319 416 97 30,4%
Vermögens-/Fälschungsdelikte 1.076 1.020 899 957 732 -225 -23,5%
Betrug 894 837 746 712 560 -152 -21,3%
Leistungserschleichung 190 207 131 191 161 -30 -15,7%
Sachbeschädigung 670 629 691 707 831 124 17,5%
Rauschgiftdelikte 385 438 603 586 517 -69 -11,8%
Straßenkriminalität 1.179 1.022 978 987 1.223 236 23,9%
AufenthG 35 51 44 55 47 -8 -14,5%

Herausragender Fall – Stadt Fürth sem habe sie auch die Zugtickets on- Geschlechtskrankheit litt, übersandte ihr line übermittelt bekommen. Insgesamt der 23-Jährige eine Behandlungssalbe. Die Mutter eines zehnjährigen litauischen habe die Zehnjährige fünfmal unbemerkt Kindes aus Sonneberg in Oberfranken ihren Internetkontakt in Fürth besucht Der Beschuldigte machte nach seiner wurde misstrauisch, als sie auf ihrem und sich dabei in den jungen Mann ver- Festnahme von seinem Aussageverweieigenen Mobiltelefon ein digitales Zug- liebt. Bei drei dieser Besuche sei es zum gerungsrecht Gebrauch. Er kam in Unterticket nach Fürth entdeckte. Das Handy vaginalen Geschlechtsverkehr mit Ent- suchungshaft. Die Gerichtsverhandlung hatte sie zuvor ihrer Tochter zur Nutzung jungferung des Kindes gekommen. Der steht noch aus. Die Ermittlungen der überlassen. Geschlechtsverkehr fand einvernehmlich für den Wohnort des Täters zuständigen statt. Der 23-jährige Deutsche hatte die Kriminalpolizei führten zum Bekanntwer- Nach entsprechenden Vorhaltungen und Zugtickets jeweils online gebucht und den zweier weiterer Internet-Kontakte anfänglichen Schutzbehauptungen ge- zugestellt. Das Kind erhielt zudem groß- aus der dortigen Region. Auch hier war es stand das Kind schließlich, dass es über zügige Geschenke, wie zum Beispiel Bar- zu intimen sexuellen Tathandlungen gedas Internet einen 23-jährigen Deutschen geld oder für heimliche Verabredungen kommen, wobei das Kind im Voraus Geld aus Fürth kennengelernt hatte. Von die- ein eigenes Handy. Als das Kind an einer oder Geschenke eingefordert hatte.

2.4.2 Kriminalitätsbericht Stadt Erlangen

5.293 Häufigkeitszahl 4.704 Straftaten 2020 Aufklärungsquote 65,5%

zluhcS :otoF

Stadt Erlangen

112.528

Einwohner

Bevölkerungsdichte

1.462

Einwohner je km2

18,7 %

Ausländeranteil (cid:20)(cid:47)(cid:45)(cid:28)(cid:33)(cid:47)(cid:28)(cid:47)(cid:32)(cid:41)(cid:1)(cid:1162) (cid:20)(cid:47)(cid:28)(cid:31)(cid:47)(cid:1)(cid:6)(cid:45)(cid:39)(cid:28)(cid:41)(cid:34)(cid:32)(cid:41)(cid:1) Straftaten – Stadt Erlangen 76,95 km² (cid:1095)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1094)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) Fläche (cid:1093)(cid:1141)(cid:1088)(cid:1093)(cid:1088) (cid:1093)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1091)(cid:1096) (cid:1092)(cid:1141)(cid:1094)(cid:1092)(cid:1094) (cid:1092)(cid:1141)(cid:1094)(cid:1091)(cid:1095) (cid:1093)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1092)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1091)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1089)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) Zuständige (cid:1088)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) Polizeidienststellen: (cid:1087) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1093) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1094) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1095) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1096) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1089)(cid:1087) PI Erlangen-Stadt KPI Erlangen Im Jahr 2020 meldeten wir 5.293 Delikte zur PKS. Dies ist ein Rückgang um 756 Fälle VPI Erlangen bzw. 12,5 % und gleichzeitig der beste Wert der vergangenen fünf Jahre.

(cid:1092)(cid:1141)(cid:1089)(cid:1096)(cid:1090)

AQ – Stadt Erlangen HZ – Stadt Erlangen (cid:2)(cid:18)(cid:1)(cid:20)(cid:47)(cid:28)(cid:31)(cid:47)(cid:1)(cid:6)(cid:45)(cid:39)(cid:28)(cid:41)(cid:34)(cid:32)(cid:41) (cid:9)(cid:27)(cid:1)(cid:20)(cid:47)(cid:28)(cid:31)(cid:47)(cid:1)(cid:6)(cid:45)(cid:39)(cid:28)(cid:41)(cid:34)(cid:32)(cid:41)

(cid:11)(cid:28)(cid:35)(cid:45) (cid:2)(cid:18)(cid:1)(cid:36)(cid:41)(cid:1)(cid:1727)

(cid:1089)(cid:1087)(cid:1089)(cid:1087) (cid:1093)(cid:1092)(cid:1142)(cid:1092)

(cid:11)(cid:28)(cid:35)(cid:45) (cid:9)(cid:27)

(cid:1089)(cid:1087)(cid:1089)(cid:1087) (cid:1091)(cid:1141)(cid:1094)(cid:1087)(cid:1091)

(cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1096) (cid:1093)(cid:1091)(cid:1142)(cid:1090) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1096) (cid:1092)(cid:1141)(cid:1091)(cid:1087)(cid:1090) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1095) (cid:1093)(cid:1089)(cid:1142)(cid:1096) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1095) (cid:1092)(cid:1141)(cid:1088)(cid:1094)(cid:1095) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1094) (cid:1093)(cid:1087)(cid:1142)(cid:1096) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1094) (cid:1092)(cid:1141)(cid:1089)(cid:1089)(cid:1089) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1093)(cid:1) (cid:1093)(cid:1088)(cid:1142)(cid:1096) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1093)(cid:1) (cid:1092)(cid:1141)(cid:1093)(cid:1095)(cid:1094)

Die Aufklärungsquote (AQ) stieg gleich- beachtliche 12,9 % auf den Wert von zeitig um 1,2 Prozentpunkte auf 65,5 %. 4.704 (Vorjahr: 5.403), ebenfalls ein

Spitzenwert im Fünf-Jahres-Ver-

Die Häufigkeitszahl (HZ) als verglei- gleich. Damit ist Erlangen die zweitchender Gradmesser für die Krimina- sicherste Großstadt in Bayern nach litätsbelastung einer Kommune um Fürth. moc.eboda.kcots

Ausgewählte Deliktsbereiche Positiv ist weiterhin die Entwicklung

der Diebstahlsdelikte insgesamt, die In Erlangen wurde lediglich eine Straf- mit 1.931 Fällen erneut auf einem nied-

tat gegen das Leben (Totschlag) regis- rigen Stand liegen und nochmals um

triert; dieser Fall wurde durch die KPI 10,1 % zurückgegangen sind. Erlangen auch aufgeklärt. Steigerungen gab es hingegen beim Die Anzahl der Straftaten gegen die schweren Diebstahl (6,1 %), v. a. in den sexuelle Selbstbestimmung sank ins- Deliktsfeldern Automatenaufbrüche, gesamt von 106 auf 85 Delikte. Das ent- Einbrüche in gewerbliche Objekte, spricht einem Rückgang von 19,8 %. Diebstähle von Krafträdern und Woh- Die AQ liegt bei 69,4 %. nungseinbrüche (WED). Waren beim WED im Vorjahr noch 32 Jedoch registrieren wir entgegen des Fälle zur PKS gemeldet worden, so allgemeinen mittelfränkischen Trends beträgt deren Anzahl im aktuellen Beeine Zunahme bei den Vergewaltigun- richtszeitraum 63. Anzumerken ist gen von 13 auf 18 Fälle, ebenso wie bei jedoch, dass sich mehr als ein Drittel wurde ein Rückgang von 24,8 % (656 den exhibitionistischen Handlungen, dieser Fälle (38,1 %) bereits im Jahr auf 493 Fälle) verzeichnet. die von 14 auf 24 Delikte anstiegen. 2019 ereignet hatten, aufgrund der intensiven Ermittlungsarbeit aber erst Die Rauschgiftdelikte stagnierten und Dagegen messen wir signifikante Rück- im Folgejahr, also 2020, PKS-pflichtig liegen mit 492 Fällen nahezu auf dem gänge bei den sexuellen Übergriffen/ wurden. Niveau des Vorjahres (495) bei einer AQ sexueller Nötigung (40,0 %), der se- von 93,3 %. xuellen Belästigung (64,9 %) und dem Erneut sanken in der „Fahrradstadt sexuellen Missbrauch von Kindern Erlangen“ die Fallzahlen beim Fahr- Mit 169 Delikten war im Bereich der Ge- (29,4 %). raddiebstahl. Aktuell melden wir hier waltkriminalität im Vergleich zu 2019 einen Rückgang um 7,9 % bzw. 49 Fälle (170) so gut wie keine Veränderung Auch bei den Rohheitsdelikten können auf 575 Delikte. feststellbar. wir einen Rückgang der Fallzahlen von 878 auf 792 Delikte (9,8 %) bei gleich- Die Vermögens- und Fälschungsdelik- Rückgängig sind die Zahlen beim Dezeitiger Verbesserung der AQ um 3,4 % te gingen um 25,5 % auf nun insgesamt liktsschlüssel Straßenkriminalität von auf nun 91,9 % vermelden. 688 Fälle zurück. Allein beim Betrug 1.323 auf 1.217 (8 %).

Herausragender Fall (1) – ter gefunden und vom Rettungsdienst

Stadt Erlangen mit Verdacht auf einen Schlaganfall in

die Klinik gebracht. Im November 2020 wurde bekannt, dass Die Mutter nahm die Reste der Backwain der Universitätsklinik Erlangen eine äl- ren mit und aß diese zwei Tage später. tere Dame und deren Tochter nur wenige Kurz darauf musste sie mit denselben Tage nacheinander eingeliefert wurden. Symptomen in der Klinik behandelt werden. Während sich ihre Tochter schnell Bei beiden bestand zunächst aufgrund erholte, wurde die Mutter mehrere Tage der Symptome der Verdacht auf einen auf der Intensivstation künstlich beatmet Schlaganfall. Bei einer Blutanalyse wur- und schwebte in Lebensgefahr. den jedoch bei beiden Rückstände eines hochwirksamen Medikaments festge- Bei einer sofortigen Wohnungsdurchsustellt. Wie die weiteren Ermittlungen er- chung bei dem dringend tatverdächtigen gaben, wurde die Tochter von ihrem in Bei dieser Gelegenheit brachte der Mann Ehemann wurde umfangreiches Beweis- Scheidung lebenden Mann aufgesucht, selbst hergestelltes Gebäck mit. material sichergestellt. Gegen den Mann um weitere Streitpunkte der Trennung, wurde Haftbefehl wegen versuchten Morwie Unterhalt und Sorgerecht, zu bespre- Die Frau wurde nach dem Verzehr be- des erlassen. Er befindet sich derzeit in chen. wusstlos. Sie wurde später von ihrer Mut- Untersuchungshaft. moc.eboda.kcots

:otoflobmyS

Herausragender Fall (2) – zu machen. Auch der angebliche Stu- Erscheinung getreten war, als er eine Stadt Erlangen dent konnte nicht ermittelt werden. Bei weitere 18-Jährige in seine Wohnung geder Anzeigenerstattung 2020 konnte die lockt und ihr alkoholische Getränke ver- Im Februar 2020 meldete sich eine inzwi- Geschädigte nun vollumfänglich aussa- abreicht hatte. Der Frau war die Situation schen 18-jährige Schülerin aus Erlangen, gen. Sie gab weiterhin an, den Mann im jedoch unheimlich; sie hatte sich in die um Anzeige wegen Vergewaltigung zu er- Stadtgebiet Erlangen wiedergesehen zu Toilette eingesperrt und Passanten und statten. haben. Polizei um Hilfe gerufen. Auf eine Anzeigenerstattung hatte sie damals verzich- Das Mädchen war bereits im Jahr 2018, Bei einer Ortsbesichtigung mit der Ge- tet. Ebenso brachten die Ermittlungen im Alter von 15 Jahren, Opfer eines Se- schädigten erkannte sie den Beschul- zu Tage, dass der Beschuldigte auch eine xualdeliktes geworden. Sie war damals digten auf der Straße zufällig wieder. Der Beziehung zu einer damals 15-jährigen von einem angeblich 18-jährigen asia- Mann wurde durch die Beamten sofort Schülerin hatte, der gegenüber er sich tischen Studenten in dessen Wohnung kontrolliert und vorläufig festgenom- als 18-Jähriger ausgab, obwohl er dagelockt worden, wo ihr Alkohol verab- men. Es handelt sich um einen 38-jähri- mals bereits 31 Jahre alt war. Im Laufe reicht wurde. Der Mann verging sich an- gen Asiaten, der jedoch in seiner Erschei- der Beziehung kam es auch hier zu geschließend an der Schülerin trotz Gegen- nung jünger wirkt. Zu diesem Zeitpunkt waltsamen sexuellen Handlungen. wehr. Durch das Kommissariat 1 der wurde seitens der Staatsanwaltschaft Erlanger Kriminalpolizei wurden damals noch kein Haftantrag gestellt. Aufgrund der umfangreichen Ermittlundie Ermittlungen aufgenommen. Jedoch gen wurde nun gegen den Mann Haftbewar das Mädchen in psychologischer Be- Die weiteren Ermittlungen ergaben, fehl erlassen. Er befindet sich derzeit in treuung und nicht in der Lage, Angaben dass der Mann bereits im Jahr 2019 in Untersuchungshaft.

PKS-Entwicklung – Stadt Erlangen PKS-Entwicklung Stadt Erlangen
Delikte 2016 2017 2018 2019 2020 Veränderung 2019/2020 Verlauf
Anzahl in %
Straftaten insgesamt 6.212 5.829 5.815 6.149 5.398 -751 -12,2%
Straftaten insgesamt ohne AufenthG 6.161 5.757 5.748 6.049 5.293 -756 -12,5%
Mord 1 0 2 0 0 0 #DIV/0!
Totschlag 1 0 1 2 1 -1 -50,0%
Sexualdelikte 45 99 99 106 85 -21 -19,8%
Vergewaltigung 12 22 20 13 18 5 38,5%
sexuelle Übergriffe und sexuelle Nötigung 2 0 3 3 100,0%
sexuelle Belästigung 21 18 37 13 -24 -64,9%
Rohheitsdelikte 990 902 840 878 792 -86 -9,8%
Raub 24 22 19 27 22 -5 -18,5%
Straßenraub 0 2 1 2 5 3 150,0%
KV-Delikte 796 725 657 677 600 -77 -11,4%
Diebstahl insgesamt 2.627 2.301 2.296 2.149 1.931 -218 -10,1%
einfacher Diebstahl 1.639 1.480 1.280 1.367 1.101 -266 -19,5%
Ladendiebstahl 618 544 461 496 458 -38 -7,7%
Taschendiebstahl 100 93 39 82 16 -66 -80,5%
schwerer Diebstahl 988 821 1.016 782 830 48 6,1%
schwerer Diebstahl in/aus Kfz 52 30 98 30 27 -3 -10,0%
ED Gewerbeobjekte 146 115 131 85 95 10 11,8%
Wohnungseinbruch 46 37 38 32 63 31 96,9%
Fahrraddiebstahl 693 582 659 624 575 -49 -7,9%
Vermögens-/Fälschungsdelikte 711 685 715 924 688 -236 -25,5%
Betrug 496 474 455 656 493 -163 -24,8%
Leistungserschleichung 52 97 75 112 123 11 9,8%
Sachbeschädigung 681 707 650 646 641 -5 -0,8%
Rauschgiftdelikte 393 453 419 495 492 -3 -0,6%
Straßenkriminalität 1.447 1.354 1.421 1.323 1.217 -106 -8,0%
AufenthG 51 72 67 100 105 5 5,0%

2.4.3 Kriminalitätsbericht Stadt Schwabach

1.459 Häufigkeitszahl 3.560 Straftaten 2020 Aufklärungsquote 68,8%

ottO :otoF

Stadt Schwabach

40.792

Einwohner

Bevölkerungsdichte Einwohner je km2

13,3 % Ausländeranteil

40,82 km² Fläche

(cid:20)(cid:47)(cid:45)(cid:28)(cid:33)(cid:47)(cid:28)(cid:47)(cid:32)(cid:41)(cid:1)(cid:1162)(cid:20)(cid:47)(cid:28)(cid:31)(cid:47)(cid:1)(cid:20)(cid:30)(cid:35)(cid:50)(cid:28)(cid:29)(cid:28)(cid:30)(cid:35) (cid:1089)(cid:1141)(cid:1092)(cid:1087)(cid:1087) Straftaten – Stadt Schwabach

(cid:1089)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1088)(cid:1141)(cid:1093)(cid:1095)(cid:1089) (cid:1088)(cid:1141)(cid:1093)(cid:1094)(cid:1091) (cid:1088)(cid:1141)(cid:1092)(cid:1092)(cid:1095) (cid:1088)(cid:1141)(cid:1092)(cid:1087)(cid:1087)

(cid:1088)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087)

(cid:1092)(cid:1087)(cid:1087)

Zuständige

Polizeidienststellen: (cid:1087)

(cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1093) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1094) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1095) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1096) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1089)(cid:1087) PI Schwabach KPI Schwabach Die Anzahl der Gesamtstraftaten ging erneut von 1.499 auf 1.459 Delikte (2,7 %) zurück.

AQ – Stadt Schwabach HZ – Stadt Schwabach AQ Stadt Schwabach (cid:9)(cid:27)(cid:1)(cid:20)(cid:47)(cid:28)(cid:31)(cid:47)(cid:1)(cid:20)(cid:30)(cid:35)(cid:50)(cid:28)(cid:29)(cid:28)(cid:30)(cid:35)

Jahr AQ in %
2020 68,8

(cid:11)(cid:28)(cid:35)(cid:45) (cid:9)(cid:27)

(cid:1089)(cid:1087)(cid:1089)(cid:1087) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1092)(cid:1093)(cid:1087)

2019 65,9 (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1096) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1093)(cid:1094)(cid:1092) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1095) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1095)(cid:1089)(cid:1087) 2017 65,1 (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1094) (cid:1091)(cid:1141)(cid:1088)(cid:1088)(cid:1089) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1093)(cid:1) (cid:1091)(cid:1141)(cid:1088)(cid:1093)(cid:1087)

2018 64,8

2016 65,8

Die Aufklärungsquote (AQ) stieg um um 3,1 % auf 3.560. Somit weist die 2,9 Prozentpunkte auf 68,8 %. Stadt Schwabach auch in diesem Jahr die niedrigste Häufigkeitszahl im Ver- Die Häufigkeitszahl (HZ) als verglei- gleich der kreisfreien Städte in Mitchender Gradmesser für die Krimina- telfranken auf. litätsbelastung einer Kommune sank moc.eboda.kcots

Ausgewählte Deliktsbereiche

Die Straftaten gegen das Leben sanken von drei auf zwei Delikte. Alle Fälle wurden geklärt.

Bei den Straftaten gegen die sexuelle

Selbstbestimmung zählen wir mit ins-

gesamt 25 Fällen zwei Delikte mehr als im Vorjahr. Die Aufklärungsquote stieg erneut signifikant um 22,1 % auf aktuell 96 %.

Die Rohheitsdelikte nahmen um 10,3 % von 261 auf 234 Fälle ab, bei gleichzeitigem Anstieg der AQ auf 93,6 % Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken (3,6 %).

Auch bei den Dieb0s9ta1h1l s d2e1l i1k2te-1n 0i n3s0gesamt stellen wir mit 378 Fällen einen Rückgang fest (14,1p %p)-.m fr.pressestelle@polizei.bayern.de Dieser resultiert hauptsächlich aus der Abnahme bei den einfachen Diebstählen (20 %). Dagegen sehen wir beim schweren Diebstahl mit 130 Fällen eine Stagnation. Im Bereich des Wohnungseinbruchdiebstahls messen wir – entgegen des mittelfränkischen Trends – einen erfreulichen Rückgang um vier auf nunmehr 15 DDeliiekt Pe o(2l1iz,1e %i M).ittelfranken in den Sozialen Netzwerken Nach einem signifikanten Rückgang des Waren- und Warenkreditbetruges Rückgänge waren erneut bei Delikten im Vorjahr ist bei den Vermögens- und (33,3 %) und der Leistungserschlei- des Summenschlüssels der Gewaltkri- Fälschung sdeliktenw wewine.t wSitteteigre.cruonmg /policzheuimngf r(38,7 %), allerdings bei insge- minalität von 53 auf 43 Fälle (18,9 %) von 191 auf aktuell 247 Fälle (29,3 %) samt niedrigen Fallzahlen sowie bei den Delikten mit dem Sumwww.instagram.com/polizeimfr feststellbar. menschlüssel der Straßenkriminalität Die Verstöße gegen das Betäubungs- von 306 auf 296 Fälle (3,3 %) festzustel- Allein der Betrug schlägt hierbei mit mittelgesetz liegen mit 154 Delikten len. einer Steigerung um 44 Delikte zu Bu- nahezu auf dem Niveau des Vorjahres che, hierbei insbesondere die Bereiche (156).

PKS-Entwicklung – Stadt Schwabach PKS-Entwicklung Stadt Schwabach
Delikte 2016 2017 2018 2019 2020 Veränderung 2019/2020 Verlauf
Anzahl in %
Straftaten insgesamt 1.694 1.687 1.574 1.515 1.472 -43 -2,8%
Straftaten insgesamt ohne AufenthG 1.682 1.674 1.558 1.499 1.459 -40 -2,7%
Mord 0 0 0 1 2 1 100,0%
Totschlag 0 1 4 2 0 -2 -100,0%
Sexualdelikte 17 13 24 23 25 2 8,7%
Vergewaltigung 2 4 5 2 3 1 50,0%
sexuelle Übergriffe und sexuelle Nötigung 1 0 0 0 0,0%
sexuelle Belästigung 2 7 5 0 -5 -100,0%
Rohheitsdelikte 325 289 246 261 234 -27 -10,3%
Raub 5 6 6 10 6 -4 -40,0%
Straßenraub 2 0 1 2 1 -1 -50,0%
KV-Delikte 252 234 182 185 168 -17 -9,2%
Diebstahl insgesamt 482 526 439 440 378 -62 -14,1%
einfacher Diebstahl 325 350 285 310 248 -62 -20,0%
Ladendiebstahl 114 108 96 115 74 -41 -35,7%
Taschendiebstahl 6 7 12 12 6 -6 -50,0%
schwerer Diebstahl 157 176 154 130 130 0 0,0%
schwerer Diebstahl in/aus Kfz 13 11 7 4 10 6 150,0%
ED Gewerbeobjekte 26 23 16 13 18 5 38,5%
Wohnungseinbruch 14 16 36 19 15 -4 -21,1%
Fahrraddiebstahl 108 135 77 88 87 -1 -1,1%
Vermögens-/Fälschungsdelikte 240 229 269 191 247 56 29,3%
Betrug 168 176 175 141 185 44 31,2%
Leistungserschleichung 32 39 41 31 43 12 38,7%
Sachbeschädigung 266 227 234 212 234 22 10,4%
Rauschgiftdelikte 117 173 131 156 154 -2 -1,3%
Straßenkriminalität 386 336 297 306 296 -10 -3,3%
AufenthG 12 13 16 16 13 -3 -18,8%

Herausragender Fall – vom Balkon ihrer Wohnung im zwei-

Stadt Schwabach ten Obergeschoss und blieb schwer

verletzt vor dem Anwesen liegen. Am 10.08.2020 versuchte ein 50-jähriger Mann seine 39 Jahre alte, schwan- Der Täter sprang unmittelbar danach, gere Lebensgefährtin mit einem Bade- in suizidaler Absicht, vom 13. Stockmantelgürtel zu erdrosseln. werk des gleichen Hochhauses und Da ihm dies nicht gelang, versuchte er, verstarb noch am Tatort. sie mit einem Kissen zu ersticken und Nach längerem Krankenhausaufentschlug ihr mit einer Lampe mehrfach halt verbesserte sich der Gesundheitsauf den Hinterkopf. zustand der Frau, sodass sie selbst Als er äußerte, dass alle sterben müss- körperlich keinen bleibenden Schaten und er ein Messer holen würde, den durch die Tat erlitt. Sie verlor jesprang die 39-Jährige voller Panik doch ihr ungeborenes Kind.

2.4.4 Kriminalitätsbericht Stadt Ansbach

3.042 Häufigkeitszahl 7.278 Straftaten 2020 Aufklärungsquote 72,8%

(cid:20)(cid:47)(cid:45)(cid:28)(cid:33)(cid:47)(cid:28)(cid:47)(cid:32)(cid:41)(cid:1)(cid:1162)(cid:20)(cid:47)(cid:28)(cid:31)(cid:47)(cid:1)(cid:2)(cid:41)(cid:46)(cid:29)(cid:28)(cid:30)(cid:35)

Straftaten – Stadt Ansbach

(cid:1091)(cid:1141)(cid:1092)(cid:1087)(cid:1087)

(cid:1091)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1092)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1089)(cid:1093)(cid:1094) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1088)(cid:1094)(cid:1096) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1094)(cid:1095) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1088)(cid:1092)(cid:1096) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1091)(cid:1089) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1089)(cid:1141)(cid:1092)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1089)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1088)(cid:1141)(cid:1092)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1088)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1092)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1087) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1093) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1094) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1095) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1096) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1089)(cid:1087)

yiskelO :otoF

Stadt Ansbach

41.798

Einwohner

Bevölkerungsdichte Einwohner je km2

14,6 %

Ausländeranteil

99,91 km²

Fläche

Zuständige Polizeidienststellen:

PI Ansbach KPI Ansbach Für den polizeilichen Schutzbereich der Stadt Ansbach haben wir im Jahr 2020 ins- VPI Ansbach gesamt 3.042 Straftaten zur PKS gemeldet. Dies ist ein Rückgang von 117 Fällen bzw. 3,7 % gleichzeitiger Steigerung der AQ.

AQ – Stadt Ansbach HZ – Stadt Ansbach (cid:2)(cid:18)(cid:1)(cid:20)(cid:47)(cid:28)(cid:31)(cid:47)(cid:1)(cid:2)(cid:41)(cid:46)(cid:29)(cid:28)(cid:30)(cid:35) (cid:9)(cid:27)(cid:1)(cid:20)(cid:47)(cid:28)(cid:31)(cid:47)(cid:1)(cid:2)(cid:41)(cid:46)(cid:29)(cid:28)(cid:30)(cid:35)

(cid:11)(cid:28)(cid:35)(cid:45) (cid:2)(cid:18)(cid:1)(cid:36)(cid:41)(cid:1)(cid:1727)

(cid:1089)(cid:1087)(cid:1089)(cid:1087) (cid:1094)(cid:1089)(cid:1142)(cid:1095)

(cid:11)(cid:28)(cid:35)(cid:45) (cid:9)(cid:27)

(cid:1089)(cid:1087)(cid:1089)(cid:1087) (cid:1094)(cid:1141)(cid:1089)(cid:1094)(cid:1095)

(cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1096) (cid:1094)(cid:1089)(cid:1142)(cid:1090) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1096) (cid:1094)(cid:1141)(cid:1092)(cid:1091)(cid:1096) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1095) (cid:1094)(cid:1088)(cid:1142)(cid:1089) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1095) (cid:1094)(cid:1141)(cid:1090)(cid:1096)(cid:1087) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1094) (cid:1094)(cid:1087)(cid:1142)(cid:1096) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1094) (cid:1094)(cid:1141)(cid:1093)(cid:1092)(cid:1091) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1093)(cid:1) (cid:1094)(cid:1090)(cid:1142)(cid:1096) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1093)(cid:1) (cid:1094)(cid:1141)(cid:1096)(cid:1090)(cid:1095)

Die Aufklärungsquote (AQ) konnte auf Die Häufigkeitszahl (HZ) als verglei- 72,8 % (Vorjahr: 72,3 %) gesteigert wer- chender Gradmesser für die Kriminaliden. Das ist ein Spitzenwert und liegt tätsbelastung der Bevölkerung beträgt damit erneut deutlich über dem im 7.278, was einem Rückgang um 3,6 % bayernweiten Vergleich guten mittel- entspricht. fränkischen Durchschnitt. moc.eboda.kcots

Ausgewählte Deliktsbereiche

Es wurden zwei Straftaten gegen das Herausragender Fall (1) – der Angreifer von weiteren Taten ab- Leben registriert, darunter ein Mord. Stadt Ansbach gehalten und mittels Pfefferspray ver- Dieser wurde durch die KPI Ansbach trieben werden. Der Geschädigte griff Am 03.03.2020 kam es in der Büro- während seines Abwehrkampfes in aufgeklärt. gemeinschaft der Gerichtsvollzieher die Messerklinge und zog sich hierbei des Amtsgerichts, in Ansbach, Fischer- massive Schnittverletzungen an der Im Bereich der Straftaten gegen die gasse 12, zu einem Messerangriff auf Hand zu. Er musste mehrere Tage sta-

sexuelle Selbstbestimmung messen

einen 54-jährigen Gerichtsvollzieher. tionär in einem Krankenhaus behanwir analog zum gesamten Schutzbe- Der 34 Jahre alte Angreifer hatte dort delt werden. reich Mittelfranken mit insgesamt 54 einen Termin, betrat maskiert das Delikten steigende Fallzahlen (20 %). Es Büro und ging unvermittelt auf den Am 04.03.2020 konnte der Täter nach kam zu sieben Vergewaltigungen, zwei Geschädigten los. Die Tat war im Vor- intensiver Fahndung in einer öffentli- Delikte mehr als im Vorjahr, sowie zu 13 feld von ihm geplant worden. Durch chen Tiefgarage in Rothenburg o. d. T. Fällen des sexuellen Missbrauchs von hinzukommende Angestellte konnte festgenommen werden. Kindern (Vorjahr sechs Fälle).

Die AQ bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung beträgt 98,1 % und konnte somit nochmals um trieren wir zwar einen Rückgang um Die Diebstahlsdelikte sanken um ins- 4,8 % gesteigert werden. 30,2 % von 129 auf 90 Taten; dagegen gesamt 15,5 %. Allein beim einfachen stiegen die einfachen Körperverletzun- Diebstahl wurden mit aktuell 491 Fäl- Die Rohheitsdelikte haben um insge- gen um 10,9 %. Im Berichtszeitraum len 124 weniger als im Vorjahr gemelsamt 3 % zugenommen. Bei den in die- wurden hier 375 Delikte registriert (Vor- det. sem PKS-Summenschlüssel geführten jahr: 338). Der schwere Diebstahl blieb mit 177 Raubdelikten erfassten wir 21 Taten Fällen auf Vorjahresniveau (176), beim (Vorjahr 17) und damit einen Anstieg Bei den Rohheitsdelikten steigerten wir Wohnungseinbruchsdiebstahl wurum 23,5 %. Bei den schweren und ge- die AQ noch einmal leicht auf sehr gute de mit zwölf Delikten ein Fall weniger fährlichen Körperverletzungen regis- 93,6 % (Vorjahr 93,3 %). als 2019 gezählt, bei einer überdurchschnittlich hohen AQ von 25 %.

Mit 511 Delikten verzeichnen wir bei den Vermögens- und Fälschungsde-

likten einen Anstieg um 9,2 %. Beson-

ders beim Betrug stiegen die Fallzahlen, und zwar von 349 auf 403 (15,5 %). Ausschlaggebend hierfür waren insbesondere die Steigerungen beim Waren- und Kreditbetrug (von 114 auf 199 Delikte) sowie der Leistungserschleichung um 24,1 %.

Einen Rückgang messen wir bei den

Rauschgiftdelikten. Registrierten wir

2019 noch 327, so meldeten wir 2020 insgesamt 268 Delikte (18 %) zur PKS. Die AQ blieb unverändert bei 94,8 %.

Ebenfalls positive Entwicklungen sind in den Bereichen der Gewalt- und Stra-

ßenkriminalität zu vermelden. Bei den

Gewaltdelikten kam es zu einem Fallzahlenrückgang von 20,4 % auf nun 121 Straftaten, bei der Straßenkriminalität liegt der Rückgang mit aktuell 343 Straftaten sogar bei 22,7 %.

PKS-Entwicklung – Stadt Ansbach PKS-Entwicklung Stadt Ansbach
Delikte 2016 2017 2018 2019 2020 Veränderung 2019/2020 Verlauf
Anzahl in %
Straftaten insgesamt 3.294 3.229 3.116 3.191 3.078 -113 -3,5%
Straftaten insgesamt ohne AufenthG 3.267 3.179 3.078 3.159 3.042 -117 -3,7%
Mord 2 0 0 1 1 0 0,0%
Totschlag 3 1 2 0 1 1
Sexualdelikte 33 46 40 45 54 9 20,0%
Vergewaltigung 3 13 3 5 7 2 40,0%
sexuelle Übergriffe und sexuelle Nötigung 1 1 0 -1 -100,0%
sexuelle Belästigung 10 16 10 7 -3 -30,0%
Rohheitsdelikte 760 641 666 623 642 19 3,0%
Raub 16 13 12 17 21 4 23,5%
Straßenraub 2 2 0 1 4 3 300,0%
KV-Delikte 576 497 505 486 486 0 0,0%
Diebstahl insgesamt 847 855 800 791 668 -123 -15,5%
einfacher Diebstahl 690 580 593 615 491 -124 -20,2%
Ladendiebstahl 202 193 220 227 191 -36 -15,9%
Taschendiebstahl 22 17 17 7 7 0 0,0%
schwerer Diebstahl 157 275 207 176 177 1 0,6%
schwerer Diebstahl in/aus Kfz 11 32 20 19 11 -8 -42,1%
ED Gewerbeobjekte 30 71 50 31 42 11 35,5%
Wohnungseinbruch 19 11 10 13 12 -1 -7,7%
Fahrraddiebstahl 105 142 140 122 78 -44 -36,1%
Vermögens-/Fälschungsdelikte 543 418 470 468 511 43 9,2%
Betrug 415 344 321 349 403 54 15,5%
Leistungserschleichung 61 44 37 29 36 7 24,1%
Sachbeschädigung 370 404 360 371 350 -21 -5,7%
Rauschgiftdelikte 147 246 237 327 268 -59 -18,0%
Straßenkriminalität 479 531 517 444 343 -101 -22,7%
AufenthG 27 50 38 32 36 4 12,5%

Herausragender Fall (2) – men von Veranstaltungen des Vereins

Stadt Ansbach (Segelwochen mit Übernachtungen, Segeltörns im Ausland, Skifreizeiten Durch die Anzeige eines zwischen- u. a.) sowie im Vereinsheim am Altzeitlich erwachsenen Geschädigten mühlsee und in der Wohnung des Bewurde bekannt, dass ein ehemaliger schuldigten statt. Jugendleiter des Yachtclubs Ansbach- Gunzenhausen über einen Zeitraum Die umfangreichen Ermittlungen ervon gut 25 Jahren männliche Kinder brachten 57 Geschädigte. Gegen einen und Jugendliche missbraucht hatte. langjährigen Vereinsvorstand wurde im weiteren Verlauf der Ermittlungen Hierbei nutzte er seine gefestigte Stel- ein Verfahren wegen Begehung durch lung im Verein und das durch freund- Unterlassen eingeleitet. schaftliche und finanzielle Zuwendungen aufgebaute Vertrauensverhältnis Der 56 Jahre alte Hauptbeschuldigte zu den ihm anvertrauten Geschädig- nahm sich während seiner Haft das ten. Die Missbräuche fanden im Rah- Leben.

2.4.5 Kriminalitätsbericht Landkreis Ansbach

5.133 Häufigkeitszahl 2.781 Straftaten 2020 Aufklärungsquote 70,1%

Landkreis Ansbach

184.591

Einwohner

Bevölkerungsdichte Einwohner je km2

8,8 %

Ausländeranteil

(cid:20)(cid:47)(cid:45)(cid:28)(cid:33)(cid:47)(cid:28)(cid:47)(cid:32)(cid:41)(cid:1)(cid:1162)(cid:13)(cid:28)(cid:41)(cid:31)(cid:38)(cid:45)(cid:32)(cid:36)(cid:46)(cid:1)(cid:2)(cid:41)(cid:46)(cid:29)(cid:28)(cid:30)(cid:35) S(cid:1095)t(cid:1141)r(cid:1087)a(cid:1087)ft(cid:1087)aten – Landkreis Ansbach

(cid:1094)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1093)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1093)(cid:1090) (cid:1093)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1092)(cid:1141)(cid:1090)(cid:1094)(cid:1095) (cid:1092)(cid:1141)(cid:1092)(cid:1096)(cid:1095) (cid:1092)(cid:1141)(cid:1089)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1092)(cid:1141)(cid:1088)(cid:1090)(cid:1090) (cid:1092)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1091)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1089)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1088)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1087) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1093) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1094) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1095) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1096) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1089)(cid:1087)

1.971,84 km²

Fläche

Zuständige Polizeidienststellen:

PI Ansbach PI Heilsbronn Die Gesamtzahl der Straftaten im Landkreis Ansbach ist im Jahr 2020 um 8,3 % von PI Dinkelsbühl 5.598 auf 5.133 Fälle gesunken. PI Feuchtwangen PI Rothenburg o. d. Tauber KPI Ansbach VPI Ansbach AQ – Landkreis Ansbach HZ – Landkreis Ansbach (cid:2)(cid:18)(cid:1)(cid:13)(cid:38)(cid:45)(cid:1141)(cid:1)(cid:2)(cid:41)(cid:46)(cid:29)(cid:28)(cid:30)(cid:35) (cid:9)(cid:27)(cid:1)(cid:13)(cid:38)(cid:45)(cid:1141)(cid:1)(cid:2)(cid:41)(cid:46)(cid:29)(cid:28)(cid:30)(cid:35)

(cid:11)(cid:28)(cid:35)(cid:45) (cid:2)(cid:18)(cid:1)(cid:36)(cid:41)(cid:1)(cid:1727)

(cid:1089)(cid:1087)(cid:1089)(cid:1087) (cid:1094)(cid:1087)(cid:1142)(cid:1088)

(cid:11)(cid:28)(cid:35)(cid:45) (cid:9)(cid:27)

(cid:1089)(cid:1087)(cid:1089)(cid:1087) (cid:1089)(cid:1141)(cid:1094)(cid:1095)(cid:1088)

(cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1096) (cid:1093)(cid:1094)(cid:1142)(cid:1091) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1096) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1091)(cid:1090) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1095) (cid:1093)(cid:1096)(cid:1142)(cid:1089) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1094) (cid:1093)(cid:1092)(cid:1142)(cid:1091) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1094) (cid:1089)(cid:1141)(cid:1095)(cid:1092)(cid:1091) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1093)(cid:1) (cid:1093)(cid:1090)(cid:1142)(cid:1093)

(cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1095) (cid:1089)(cid:1141)(cid:1096)(cid:1090)(cid:1092)

(cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1093)(cid:1) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1090)(cid:1091)(cid:1091)

Die Aufklärungsquote (AQ) stieg Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleigleichzeitig um 2,7 Prozentpunkte auf chender Gradmesser für die Kriminali- 70,1 % und liegt damit sogar noch tätsbelastung der Bevölkerung sank über dem im bayernweiten Vergleich von 3.043 auf 2.781 (8,6 %). sehr guten mittelfränkischen Durch- Das ist der niedrigste Wert der verschnitt. gangenen fünf Jahre.

Ausgewählte Deliktsbereiche 898. Auch hier ist die AQ von 93,4 % Abgabe an die Staatsanwaltschaft im außerordentlich respektabel. Jahr 2020 zur PKS gemeldet. Mit sieben Straftaten gegen das Le- Rückgänge messen wir insbesondere Bei den Wohnungseinbrüchen stieg ben messen wir drei mehr als im Vor- bei den Raubstraftaten (64,0 %) sowie die Anzahl von 33 auf 45, jedoch bei jahr. Darunter drei Morde sowie drei den Körperverletzungen (24,3 %). einer für dieses Phänomen überdurch- Totschlagsdelikte, die alle aufgeklärt schnittlich hohen AQ von 44,4 %. werden konnten. Die Fallzahlen der Diebstahlsdelikte sanken leicht um 5,3 %. Während beim Erfreuliche Fallzahlensenkungen mes- Im Bereich der Straftaten gegen die einfachen Diebstahl mit aktuell 712 sen wir hingegen bei den Fahrraddiebsexuelle Selbstbestimmung verzeich- Fällen 151 weniger verzeichnet wer- stählen (42,9 %) und den Kfz-Aufbrünen wir einen Rückgang um 21 Fälle den, stiegen die Fallzahlen im Bereich chen (37,0 %). auf nun 113 Delikte (15,7 %). Während des schweren Diebstahls von 411 auf die Vergewaltigungen mit insgesamt aktuell 495 an. Im Bereich der Vermögens- und Fälzehn Fällen auf demselben Stand wie schungsdelikte melden wir einen erim Vorjahr liegen, sind deutlich sin- Diese Entwicklung ist insbesondere auf neuten Rückgang um 7,6 % von 829 auf kende Fallzahlen beim sexuellen Miss- die Anstiege bei den Taschendiebstäh- 766 Delikte. Allein beim Betrug wurden brauch von Kindern (32,4 %) sowie len und bei den Wohnungseinbrüchen mit 539 Fällen insgesamt 85 weniger den exhibitionistischen Handlungen zurückzuführen. Es wurden 195 Ta- als im Vorjahr gezählt (13,2 %). (58,8 %) zu vermelden. schendiebstählen und damit 146 mehr als im Vorjahr verzeichnet. Das liegt je- Die Rauschgiftdelikte sanken ana- Mit 93,8 % liegt die AQ bei den Sexual- doch an einem Ereignis, denn die KPI log zum mittelfränkischen Trend von delikten weiterhin auf einem sehr ho- Ansbach konnte eine Serie von rund 466 auf 363 Fälle (22,1 %) bei einer um hen Niveau. 180 Fällen bandenmäßig begangener 1,9 % höheren AQ von aktuell 95,9 %. Taschendiebstähle auf einer Open- Gemeingefährliche Straftaten, die Air-Veranstaltung im Sommer 2019 bei Auch bei der Gewaltkriminalität unter den Summenschlüssel der Roh- Dinkelsbühl nach langwierigen Ermitt- (-17,8 %) sowie der Straßenkriminaliheitsdelikte fallen, sanken um 25,0 % lungen klären. Da die PKS eine Auslauf- tät (-9,2 %) stellen wir eine sehr positivon 1.197 Fällen im Vorjahr auf aktuell statistik ist, wurden die Fälle erst mit ve Abwärtsentwicklung fest.

PKS-Entwicklung – Landkreis Ansbach PKS-Entwicklung Lkr. Ansbach
Delikte 2016 2017 2018 2019 2020 Veränderung 2019/2020 Verlauf
Anzahl in %
Straftaten insgesamt 6.099 5.231 5.408 5.650 5.164 -486 -8,6%
Straftaten insgesamt ohne AufenthG 6.063 5.200 5.378 5.598 5.133 -465 -8,3%
Mord 0 1 1 1 3 2 200,0%
Totschlag 6 4 3 2 3 1 50,0%
Sexualdelikte 77 113 101 134 113 -21 -15,7%
Vergewaltigung 7 22 14 10 10 0 0,0%
sexuelle Übergriffe und sexuelle Nötigung 5 1 1 0 0,0%
sexuelle Belästigung 10 11 14 20 6 42,9%
Rohheitsdelikte 1.070 1.047 1.001 1.197 898 -299 -25,0%
Raub 20 12 12 25 9 -16 -64,0%
Straßenraub 3 0 0 3 0 -3 -100,0%
KV-Delikte 784 711 725 837 634 -203 -24,3%
Diebstahl insgesamt 1.697 1.270 1.250 1.274 1.207 -67 -5,3%
einfacher Diebstahl 1.077 835 911 863 712 -151 -17,5%
Ladendiebstahl 194 161 201 144 121 -23 -16,0%
Taschendiebstahl 42 42 51 49 195 146 298,0%
schwerer Diebstahl 620 435 339 411 495 84 20,4%
schwerer Diebstahl in/aus Kfz 198 105 76 119 75 -44 -37,0%
ED Gewerbeobjekte 91 97 61 66 52 -14 -21,2%
Wohnungseinbruch 106 72 21 33 45 12 36,4%
Fahrraddiebstahl 143 109 129 163 93 -70 -42,9%
Vermögens-/Fälschungsdelikte 1.049 828 963 829 766 -63 -7,6%
Betrug 821 652 701 644 559 -85 -13,2%
Leistungserschleichung 60 79 62 41 25 -16 -39,0%
Sachbeschädigung 744 661 755 803 747 -56 -7,0%
Rauschgiftdelikte 425 372 369 466 363 -103 -22,1%
Straßenkriminalität 1.013 790 924 1.063 965 -98 -9,2%
AufenthG 36 31 30 52 31 -21 -40,4%

2.4.6 Kriminalitätsbericht Landkreis Erlangen-Höchstadt

3.203 Häufigkeitszahl 2.333 Straftaten 2020 Aufklärungsquote 69,6%

aiserehT & rednaxelA :otoF

Landkreis Erlangen-Höchstadt

137.262

Einwohner

Bevölkerungsdichte Einwohner je km2

9,0 %

(cid:20)(cid:47)(cid:45)(cid:28)(cid:33)(cid:47)(cid:28)(cid:47)(cid:32)(cid:41)(cid:1)(cid:1162)(cid:13)(cid:28)(cid:41)(cid:31)(cid:38)(cid:45)(cid:32)(cid:36)(cid:46)(cid:1)(cid:6)(cid:45)(cid:39)(cid:28)(cid:41)(cid:34)(cid:32)(cid:41)(cid:1162)(cid:9)(cid:357)(cid:30)(cid:35)(cid:46)(cid:47)(cid:28)(cid:31)(cid:47) Straftaten – Landkreis Erlangen-Höchstadt (ERH) (cid:1091)(cid:1141)(cid:1092)(cid:1087)(cid:1087)

(cid:1090)(cid:1141)(cid:1096)(cid:1093)(cid:1094) (cid:1091)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1093)(cid:1088)(cid:1094) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1091)(cid:1088)(cid:1090) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1091)(cid:1091)(cid:1089) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1092)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1089)(cid:1087)(cid:1090) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1089)(cid:1141)(cid:1092)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1089)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1088)(cid:1141)(cid:1092)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1088)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1092)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1087) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1093) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1094) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1095) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1096) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1089)(cid:1087)

Ausländeranteil

564,66 km²

Fläche

Zuständige Polizeidienststellen:

PI Erlangen-Land Für den Landkreis Erlangen-Höchstadt haben wir für das Jahr 2020 insgesamt 3.203 PI Herzogenaurach Straftaten in der PKS erfasst. Dies entspricht einem Rückgang von 239 Fällen (6,9 %). PI Höchstadt a. d. Aisch KPI Erlangen VPI Erlangen AQ – Landkreis ERH HZ – Landkreis ERH (cid:2)(cid:18)(cid:1)(cid:13)(cid:38)(cid:45)(cid:1141)(cid:1)(cid:6)(cid:19)(cid:9) (cid:9)(cid:27)(cid:1)(cid:13)(cid:38)(cid:45)(cid:1141)(cid:1)(cid:6)(cid:19)(cid:9)

(cid:11)(cid:28)(cid:35)(cid:45) (cid:2)(cid:18)(cid:1)(cid:36)(cid:41)(cid:1)(cid:1727)

(cid:1089)(cid:1087)(cid:1089)(cid:1087) (cid:1093)(cid:1096)(cid:1142)(cid:1093)

(cid:11)(cid:28)(cid:35)(cid:45) (cid:9)(cid:27)

(cid:1089)(cid:1087)(cid:1089)(cid:1087) (cid:1089)(cid:1141)(cid:1090)(cid:1090)(cid:1090)

(cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1096) (cid:1093)(cid:1092)(cid:1142)(cid:1090) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1096) (cid:1089)(cid:1141)(cid:1092)(cid:1089)(cid:1093) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1095) (cid:1093)(cid:1094)(cid:1142)(cid:1091) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1095) (cid:1089)(cid:1141)(cid:1092)(cid:1089)(cid:1089) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1094) (cid:1093)(cid:1095)(cid:1142)(cid:1092) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1094) (cid:1089)(cid:1141)(cid:1093)(cid:1095)(cid:1093) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1093)(cid:1) (cid:1093)(cid:1091)(cid:1142)(cid:1088) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1093)(cid:1) (cid:1089)(cid:1141)(cid:1096)(cid:1092)(cid:1094)

Gleichzeitig stieg die Aufklärungsquote tätsbelastung veränderte sich eben- (AQ) um beachtliche 4,3 Prozentpunkte falls positiv und sank auf aktuell 2.333, auf überdurchschnittliche 69,6 %. ein Rückgang um 7,6 % und damit der

niedrigste Wert der vergangenen

Die Häufigkeitszahl (HZ) als verglei- fünf Jahre. chender Gradmesser für die Kriminalimoc.eboda.kcots

Ausgewählte Deliktsbereiche zungsdelikte von 359 auf 390 Fälle. Die Delikte (14,6 %). Ausschlaggebend AQ konnte um 4 % auf hervorragende hierfür waren die Fallzahlensteigerun- Bei den Delikten gegen das Leben 95,8 % gesteigert werden. gen bei den Sachbeschädigungen an messen wir mit drei Fällen zwei mehr Kfz (27,5 %) und den Sachbeschädials im Vorjahr, darunter auch ein Tot- Positiv zeigt sich weiterhin die Fallzah- gungen auf Straßen, Wegen und Plätschlag. Die AQ beträgt 100 %. len-Entwicklung beim Diebstahl. So zen (8,9 %). messen wir mit aktuell 678 Fällen (Vor- Im Bereich der Straftaten gegen die jahr: 959) einen deutlichen Rückgang Bei den Rauschgiftdelikten kam es zu sexuelle Selbstbestimmung registrie- um 29,3 %. einem Rückgang von 382 auf 339 Fälle ren wir eine Steigerung um 19 auf 86 (11,3 %). Fälle. Insbesondere der sexuelle Miss- Der erfreuliche Rückgang der Fallzah- Die ohnehin bereits hohe AQ konnte brauch – auch von Kindern – sowie die len beim Wohnungseinbruch von 48 nochmals um 2,3 % auf nun 97,1 % ge- Kinderpornografie stiegen an. Diese auf nun 29 (39,6 %) läuft für den Land- steigert werden. Tendenz deckt sich mit der Entwick- kreis konträr zur Entwicklung im restlilung im Schutzbereich Mittelfranken. chen Mittelfranken. Bei der Gewaltkriminalität verzeich- Die AQ bei den Straftaten gegen die se- nen wir eine Steigerung um 13 Fälle xuelle Selbstbestimmung im Landkreis Auch bei den Vermögens- und Fäl- bzw. 16,3 %. Im Jahr 2020 meldeten Erlangen-Höchstadt konnte um 2,9 % schungsdelikten ist ein Rückgang von wir insgesamt 93 Delikte dieses Phänoauf 89,5 % gesteigert werden. 13,8 % auf 492 Delikte festzustellen. menbereichs zur PKS (Vorjahr: 80). Allein die hierunter subsumierten Be- Die Rohheitsdelikte stiegen von 502 trugsdelikte sanken von 393 auf 393 Mit 72 Fällen weniger weist der Bereich auf aktuell 545 Fälle an (8,6 %). Aus- Fälle (18,6 %). der Straßenkriminalität eine positive schlaggebend hierfür sind die Steige- Abwärtsentwicklung auf (10,5 %). Hier rungen der Raubdelikte von sieben Wir stellen eine Häufung bei den Sach- wurden 2020 insgesamt 614 Fälle zur auf elf Fälle sowie der Körperverlet- beschädigungen fest von 432 auf 499 PKS gemeldet (Vorjahr: 686).

PKS-Entwicklung – Landkreis ERH PKS-Entwicklung Lkr. Erlangen-Höchstadt
Delikte 2016 2017 2018 2019 2020 Veränderung 2019/2020 Verlauf
Anzahl in %
Straftaten insgesamt 3.992 3.660 3.444 3.485 3.265 -220 -6,3%
Straftaten insgesamt ohne AufenthG 3.967 3.617 3.413 3.442 3.203 -239 -6,9%
Mord 0 1 5 0 0 0 0,0%
Totschlag 1 0 2 0 1 1 100,0%
Sexualdelikte 54 48 41 67 86 19 28,4%
Vergewaltigung 3 8 6 9 8 -1 -11,1%
sexuelle Übergriffe und sexuelle Nötigung 0 0 0 0 0 0 0,0%
sexuelle Belästigung 7 4 11 10 -1 -9,1%
Rohheitsdelikte 682 664 584 502 545 43 8,6%
Raub 9 4 9 7 11 4 57,1%
Straßenraub 1 0 0 0 1 1 100,0%
KV-Delikte 507 526 445 359 390 31 8,6%
Diebstahl insgesamt 1.229 1.091 1.003 959 678 -281 -29,3%
einfacher Diebstahl 823 704 648 623 438 -185 -29,7%
Ladendiebstahl 280 244 203 199 160 -39 -19,6%
Taschendiebstahl 17 8 8 12 5 -7 -58,3%
schwerer Diebstahl 406 387 355 336 240 -96 -28,6%
schwerer Diebstahl in/aus Kfz 49 51 90 54 30 -24 -44,4%
ED Gewerbeobjekte 74 69 39 57 43 -14 -24,6%
Wohnungseinbruch 75 61 47 48 29 -19 -39,6%
Fahrraddiebstahl 189 209 146 187 138 -49 -26,2%
Vermögens-/Fälschungsdelikte 509 575 561 571 492 -79 -13,8%
Betrug 373 420 370 393 320 -73 -18,6%
Leistungserschleichung 32 36 29 33 24 -9 -27,3%
Sachbeschädigung 586 426 438 432 495 63 14,6%
Rauschgiftdelikte 321 253 264 382 339 -43 -11,3%
Straßenkriminalität 771 671 620 686 614 -72 -10,5%
AufenthG 25 43 31 43 62 19 44,2%

2.4.7 Kriminalitätsbericht Landkreis Fürth

2.540 Häufigkeitszahl 2.155 Straftaten 2020 Aufklärungsquote 70,4%

:otoF

Landkreis Fürth

117.853

Einwohner

Bevölkerungsdichte Einwohner je km2

7,4 %

(cid:20)(cid:47)(cid:45)(cid:28)(cid:33)(cid:47)(cid:28)(cid:47)(cid:32)(cid:41)(cid:1)(cid:1162) (cid:13)(cid:28)(cid:41)(cid:31)(cid:38)(cid:45)(cid:32)(cid:36)(cid:46)(cid:1)(cid:7)(cid:405)(cid:45)(cid:47)(cid:35) Ausländeranteil (cid:1090)(cid:1141)(cid:1092)(cid:1087)(cid:1087) Straftaten – Landkreis Fürth 307,55 km² (cid:1090)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1089)(cid:1141)(cid:1095)(cid:1090)(cid:1088) (cid:1089)(cid:1141)(cid:1093)(cid:1093)(cid:1093) (cid:1089)(cid:1141)(cid:1093)(cid:1094)(cid:1091) Fläche (cid:1089)(cid:1141)(cid:1092)(cid:1087)(cid:1087)

(cid:1089)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087)

(cid:1088)(cid:1141)(cid:1092)(cid:1087)(cid:1087)

(cid:1088)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087)

(cid:1092)(cid:1087)(cid:1087) Zuständige

Polizeidienststellen: (cid:1087)

(cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1093) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1094) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1095) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1096) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1089)(cid:1087) PI Stein Im Landkreis Fürth erfassten wir im Berichtszeitraum 2.540 Straftaten in der PKS. PI Zirndorf Dies bedeutet einen minimalen Anstieg der Fallzahlen um 1,5 %, allerdings bei KPI Fürth gleichzeitiger Steigerung der AQ. VPI Fürth

AQ – Landkreis Fürth HZ – Landkreis Fürth (cid:2)(cid:18)(cid:1)(cid:13)(cid:38)(cid:45)(cid:1141)(cid:1)(cid:7)(cid:405)(cid:45)(cid:47)(cid:35) (cid:9)(cid:27)(cid:1)(cid:13)(cid:38)(cid:45)(cid:1141)(cid:1)(cid:7)(cid:405)(cid:45)(cid:47)(cid:35)

(cid:11)(cid:28)(cid:35)(cid:45) (cid:2)(cid:18)(cid:1)(cid:36)(cid:41)(cid:1)(cid:1727)

(cid:1089)(cid:1087)(cid:1089)(cid:1087) (cid:1094)(cid:1087)(cid:1142)(cid:1091)

(cid:11)(cid:28)(cid:35)(cid:45) (cid:9)(cid:27)

(cid:1089)(cid:1087)(cid:1089)(cid:1087) (cid:1089)(cid:1141)(cid:1088)(cid:1092)(cid:1092)

(cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1096) (cid:1093)(cid:1096)(cid:1142)(cid:1090) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1096) (cid:1089)(cid:1141)(cid:1088)(cid:1090)(cid:1089) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1095) (cid:1093)(cid:1095)(cid:1142)(cid:1094) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1094) (cid:1094)(cid:1088)(cid:1142)(cid:1089) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1094) (cid:1089)(cid:1141)(cid:1091)(cid:1091)(cid:1088) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1093)(cid:1) (cid:1093)(cid:1091)

(cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1095) (cid:1089)(cid:1141)(cid:1090)(cid:1087)(cid:1088)

(cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1093)(cid:1) (cid:1089)(cid:1141)(cid:1090)(cid:1090)(cid:1090)

Die Aufklärungsquote (AQ) stieg um minalitätsbelastung der Bevölkerung um 1,1 % auf im mittelfränkischen stieg im Vergleich zum Vorjahr minimal Vergleich überdurchschnittlich gute von 2.132 auf 2.155 um 1,1 %. 70,4 %. Damit rangiert der Landkreis Fürth Die Häufigkeitszahl (HZ) als ver- auch weiterhin als Spitzenreiter in gleichender Gradmesser für die Kri- Mittelfranken. moc.eboda.kcots

Ausgewählte Deliktsbereiche

Es wurde lediglich eine Straftat gegen das Leben erfasst (fünf im Vorjahr). Hierbei handelte es sich um einen Totschlag, der von der zuständigen Kriminalpolizeidienststelle aufgeklärt werden konnte.

Die Straftaten gegen die sexuelle

Selbstbestimmung weisen mit 49 De-

likten exakt den Wert des Vorjahres auf. Bei den Vergewaltigungen verzeichnen wir einen Rückgang von neun auf sechs Fälle. Die exhibitionistischen Handlungen hingegen stiegen von zwei auf acht Fälle an. Die AQ bei diesem Phänomen konnte nochmals um zwei Prozentpunkte auf aktuell 89,8 % gesteigert werden.

Bei den Rohheitsdelikten messen wir einen Anstieg um 16,1 % von 367 auf 426 Delikte. Sowohl bei den Raubdelikten (von drei auf acht) als auch bei den Körperverletzungen insgesamt (von 284 auf 317) ist diese Entwicklung zu beobachten. Die hierbei bereits hohe AQ konnte nochmals um 3,1 % auf nun 95,5 % gesteigert werden.

Bei den Diebstahlsdelikten messen wir insgesamt rückläufige Zahlen. Die Abnahme beträgt 13,7 %, in Fallzahlen von 642 auf 554. Dieser Rückgang lässt sich sowohl beim einfachen Diebstahl (13,0 %) als auch beim schweren Diebstahl (15,0 %) beobachten. Die bereits hohe AQ wurde um 1,8 % ber in Zirndorf erklärbar. Hier werden auf aktuell 98,4 % gesteigert. viele Flüchtlinge aufenthaltsrechtlich Die Zahlen beim Wohnungseinbruch- ersterfasst und dabei auch Straftaten diebstahl (WED) sind ebenfalls rück- Bei der Gewaltkriminalität haben wir festgestellt. läufig (51 auf 40), ein Rückgang von 76 Delikte mehr als im Vorjahr (16,9 %), 21,6 %. gleichzeitig aber auch die AQ um 2,6 % Darüber hinaus fungiert die Polizeiinauf beachtliche 93,4 % gesteigert. spektion Zirndorf als mittelfränkische Gestiegen sind die Vermögens- und polizeiliche Zentralstelle für aufent- Fälschungsdelikte von 447 auf 514 Fäl- Die Straßenkriminalität verringerte haltsrechtliche Verstöße im Zusamle (15 %). Allein im Bereich des Betrugs sich um erfreuliche 18,1 % von 507 auf menhang mit der Einreise und dem messen wir einen Anstieg um 13,3 % 415 Delikte. Aufenthalt von Flüchtlingen. von 270 auf 306 Fälle. Im Landkreis Fürth ist die Zahl der Trotzdem war im abgelaufenen Jahr Bei der Betäubungsmittelkriminalität Straftaten gegen das Aufenthaltsge- auch hier wieder ein erfreulicher Rückkam es zu einem Rückgang von 264 auf setz vergleichsweise hoch. Dieser Um- gang der Fallzahlen um mehr als die 254 Delikte (3,8 %), was sich mit dem stand ist mit dem Sitz der Zentralen Hälfte (51,9 %) auf 867 Delikte zu vermittelfränkischen Durchschnitt deckt. Aufnahmeeinrichtung für Asylbewer- zeichnen.

PKS-Entwicklung – Landkreis Fürth PKS-Entwicklung Lkr. Fürth
Delikte 2016 2017 2018 2019 2020 Veränderung 2019/2020 Verlauf
Anzahl in %
Straftaten insgesamt 5.041 5.909 5.174 4.304 3.407 -897 -20,8%
Straftaten insgesamt ohne AufenthG 2.666 2.831 2.674 2.503 2.540 37 1,5%
Mord 0 2 1 1 0 -1 -100,0%
Totschlag 3 1 0 2 1 -1 -50,0%
Sexualdelikte 50 59 43 49 49 0 0,0%
Vergewaltigung 11 16 7 9 6 -3 -33,3%
sexuelle Übergriffe und sexuelle Nötigung 3 0 1 1 100,0%
sexuelle Belästigung 5 16 19 7 -12 -63,2%
Rohheitsdelikte 407 411 379 367 426 59 16,1%
Raub 19 4 5 3 8 5 166,7%
Straßenraub 0 1 0 0 0 0 0,0%
KV-Delikte 297 322 304 284 317 33 11,6%
Diebstahl insgesamt 894 813 679 642 554 -88 -13,7%
einfacher Diebstahl 584 483 451 409 356 -53 -13,0%
Ladendiebstahl 201 174 140 152 141 -11 -7,2%
Taschendiebstahl 10 8 11 7 4 -3 -42,9%
schwerer Diebstahl 310 330 228 233 198 -35 -15,0%
schwerer Diebstahl in/aus Kfz 33 47 13 15 8 -7 -46,7%
ED Gewerbeobjekte 74 52 31 54 43 -11 -20,4%
Wohnungseinbruch 61 100 60 51 40 -11 -21,6%
Fahrraddiebstahl 106 98 96 87 104 17 19,5%
Vermögens-/Fälschungsdelikte 479 665 591 447 514 67 15,0%
Betrug 342 320 309 270 306 36 13,3%
Leistungserschleichung 55 78 51 47 69 22 46,8%
Sachbeschädigung 345 331 413 410 364 -46 -11,2%
Rauschgiftdelikte 147 184 220 264 254 -10 -3,8%
Straßenkriminalität 492 435 537 507 415 -92 -18,1%
AufenthG 2.375 3.078 2.500 1.801 867 -934 -51,9%

Herausragender Fall – folgte ihn mit dem Messer und verpasste

Landkreis Fürth ihm dort noch einen Stich in den Ober-

schenkel. Erst als ein benachbarter afri- In einem Zimmer des Zirndorfer Anker- kanischer Staatsangehöriger mit einem zentrums stach ein 23-jähriger Syrer in Besenstiel auf den Arm des Täters schlug, der Meinung, er sei um 200 Euro bestoh- ließ dieser vom Geschädigten ab. Da ihn len worden, mit einem Küchenmesser nun weitere Bewohner bedrängten, zog auf einen anderen 23 Jahre alten Syrer der Täter sich in sein Zimmer zurück. ein. Beide Opfer mussten in Kliniken in Fürth und Nürnberg stationär behandelt wer- Als ein 27-jähriger Landsmann dazwi- den. schen gehen wollte, versetzte der Täter diesem einen wuchtigen Stich in die Der Täter verzichtete auf eine Pflichtlinke Körperseite, der die Milz verletzte verteidigung, legte ein Teilgeständnis und eine akute Lebensgefahr bedingte. ab und wurde anschließend in Untersu- Anschließend stach der Täter wieder auf Syrer ein, der im Gerangel schließlich auf chungshaft genommen. Die Gerichtsverden sich heftig wehrenden 23-jährigen den Flur fliehen konnte. Der Täter ver- handlung steht noch aus. moc.eboda.kcots

reniaR :otoflobmyS

2.4.8 Kriminalitätsbericht

Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim

2.508 Häufigkeitszahl 2.483 Straftaten 2020 Aufklärungsquote 70,6%

(cid:20)(cid:47)(cid:45)(cid:28)(cid:33)(cid:47)(cid:28)(cid:47)(cid:32)(cid:41)(cid:1)(cid:1162) (cid:13)(cid:28)(cid:41)(cid:31)(cid:38)(cid:45)(cid:32)(cid:36)(cid:46)(cid:1)(cid:15)(cid:32)(cid:48)(cid:46)(cid:47)(cid:28)(cid:31)(cid:47)(cid:1)(cid:28)(cid:41)(cid:1)(cid:31)(cid:32)(cid:45)(cid:1)(cid:2)(cid:36)(cid:46)(cid:30)(cid:35)(cid:1)(cid:1162) (cid:3)(cid:28)(cid:31)(cid:1)(cid:24)(cid:36)(cid:41)(cid:31)(cid:46)(cid:35)(cid:32)(cid:36)(cid:40)(cid:1) Straftaten – Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim (NEA) (cid:1091)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1092)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1093) (cid:1089)(cid:1141)(cid:1096)(cid:1094)(cid:1091) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1089)(cid:1141)(cid:1094)(cid:1092)(cid:1091) (cid:1089)(cid:1141)(cid:1095)(cid:1087)(cid:1096) (cid:1089)(cid:1141)(cid:1092)(cid:1087)(cid:1095) (cid:1089)(cid:1141)(cid:1092)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1089)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1088)(cid:1141)(cid:1092)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1088)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1092)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1087) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1093) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1094) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1095) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1096) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1089)(cid:1087)

Landkreis Neustadt a. d. Aisch- Bad Windsheim

100.014

Einwohner

Bevölkerungsdichte Einwohner je km2

8,7 %

Ausländeranteil

(cid:3)(cid:28)(cid:31)(cid:1)(cid:24)(cid:36)(cid:41)(cid:31)(cid:46)(cid:35)(cid:32)(cid:36)(cid:40)(cid:1) Straftaten – Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim (NEA)

(cid:1091)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1092)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1093) (cid:1089)(cid:1141)(cid:1096)(cid:1094)(cid:1091) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1089)(cid:1141)(cid:1094)(cid:1092)(cid:1091) (cid:1089)(cid:1141)(cid:1095)(cid:1087)(cid:1096) (cid:1089)(cid:1141)(cid:1092)(cid:1087)(cid:1095) (cid:1089)(cid:1141)(cid:1092)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1089)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1088)(cid:1141)(cid:1092)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1088)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1092)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1087) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1093) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1094) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1095) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1096) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1089)(cid:1087)

1.267,56 km²

Fläche

(cid:1089)(cid:1141)(cid:1092)(cid:1087)(cid:1095)

Zuständige Die Straftaten im Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim gingen von 2.809 Polizeidienststellen: auf 2.508 zurück (10,7 %). PI Neustadt a. d. Aisch PI Bad Windsheim AQ – Landkreis NEA HZ – Landkreis NEA KPI Ansbach (cid:2)(cid:18)(cid:1)(cid:13)(cid:38)(cid:45)(cid:1141)(cid:1)(cid:15)(cid:6)(cid:2) (cid:9)(cid:27)(cid:1)(cid:13)(cid:38)(cid:45)(cid:1141)(cid:1)(cid:15)(cid:6)(cid:2)

(cid:11)(cid:28)(cid:35)(cid:45) (cid:2)(cid:18)(cid:1)(cid:36)(cid:41)(cid:1)(cid:1727)

(cid:1089)(cid:1087)(cid:1089)(cid:1087) (cid:1094)(cid:1087)(cid:1142)(cid:1093)

(cid:11)(cid:28)(cid:35)(cid:45) (cid:9)(cid:27)

(cid:1089)(cid:1087)(cid:1089)(cid:1087) (cid:1089)(cid:1141)(cid:1091)(cid:1095)(cid:1090)

(cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1096) (cid:1094)(cid:1088)(cid:1142)(cid:1090) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1096) (cid:1089)(cid:1141)(cid:1094)(cid:1096)(cid:1096) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1095) (cid:1093)(cid:1095)(cid:1142)(cid:1093) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1095) (cid:1089)(cid:1141)(cid:1096)(cid:1095)(cid:1092) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1094) (cid:1094)(cid:1087)(cid:1142)(cid:1091) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1094) (cid:1089)(cid:1141)(cid:1094)(cid:1094)(cid:1090) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1093)(cid:1) (cid:1093)(cid:1089)(cid:1142)(cid:1093) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1093)(cid:1) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1091)(cid:1091)

Die Aufklärungsquote (AQ) sank eben- Die Häufigkeitszahl (HZ) als vergleifalls leicht um 0,7 Prozentpunkte auf chender Gradmesser für die Kriminalinun 70,6 %, liegt aber immer noch tätsbelastung der Bevölkerung sank deutlich über dem ohnehin beachtli- sank signifikant auf 2.483 (11,3 %) und chen mittelfränkischen Durchschnitts- damit auf den niedrigsten Wert der wert. letzten fünf Jahre.

Ausgewählte Deliktsbereiche samt sanken von 638 auf 481 Fälle

(24,6 %), gleichermaßen zu beobach- Mit drei Straftaten gegen das Leben ten sowohl beim einfachen Diebstahl messen wir zwei mehr als im Vorjahr. (20,6 %) als auch beim schweren Dieb- Hierunter wurden auch ein Mord sowie stahl (34,4 %). ein Totschlag erfasst, die aufgeklärt werden konnten. Es wurden auch deutlich weniger Wohnungseinbrüche verzeichnet (von 35 Im Bereich der Straftaten gegen die auf 17, entspricht 51,4 %). Die AQ von

sexuelle Selbstbestimmung messen 17,6 % bewegt sich im mittelfränki-

wir sinkende Fallzahlen von 74 auf 66 schen Durchschnitt. Delikte (10,8 %). Die Zahlen bei den Vermögens- und Die Rückgänge waren sowohl bei den Fälschungsdelikten stiegen leicht von Vergewaltigungen (von zehn auf vier 376 auf 393 Delikte (4,5 %). Allein beim Fälle), als auch beim sexuellen Miss- Waren- und Kreditbetrug mussten mit brauch von Kindern (von achtzehn auf 132 Fällen 25 mehr als im Vorjahr verzwölf Fälle) besonders deutlich. zeichnet werden (23,4 %).

Die AQ bei den Straftaten gegen die se- Bei der Rauschgiftkriminalität war xuelle Selbstbestimmung beträgt her- ein Rückgang von 230 auf 193 Delikte vorragende 95,5 %. bei einer AQ von 94,3 % festzustellen (16,1 %). Die Fallzahlen bei den Rohheitsdelik-

ten sanken im Vergleich zum Vorjahr Straftaten des Summenschlüssels Ge-

ebenfalls (560 auf 467 Fälle, entspricht waltdelikte sanken um 12,8 % (109 auf 16,6 %). Verantwortlich hierfür sind v. a. aktuell 95 Fälle). Die hohe AQ wurde die sinkenden Zahlen bei den Körper- noch einmal um zwei Prozentpunkte verletzungen (von 408 auf 336 Fälle). auf 93,7 % gesteigert.

Auch bei den Eigentumsdelikten ist Im Bereich der Straßenkriminalität ein überaus erfreulicher Rückgang verzeichnen wir ebenfalls einen Rückfestzustellen. Die Diebstähle insge- gang von 521 auf 410 Fälle (21,3 %).

Herausragender Fall – einem sog. „Gürtelmesser“ mit 23 Zenti-

Landkreis NEA metern Klingenlänge mehrfach auf sein

Opfer einstach. Danach begab er sich auf Am späten Abend des 01.07.2020 trafen die unweit des Tatorts liegenden Gleise sich die 23-jährige Geschädigte und ihr der Bahnstrecke Markt Bibart – Neustadt 27 Jahre alter Ex-Freund zu einer Aus- a. d. Aisch, warf sich vor einen Regionalsprache auf einem Feld in der Nähe von zug und verstarb unmittelbar. Burghaslach. Die Geschädigte hatte einen Monat zuvor die Beziehung been- Die Frau wurde am Folgetag tot aufgefundet. den. Der Täter hatte die Trennung nicht verkraftet. Sowohl die Tat als auch sein Es kam zu einer Auseinandersetzung, Suizid wurden von ihm akribisch vorbein deren Verlauf der Beschuldigte mit reitet. moc.eboda.kcots

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PKS-Entwicklung – LandkreisP NKESA-Entwicklung Lkr. Neustadt-Aisch / Bad Windsheim
Delikte 2016 2017 2018 2019 2020 Veränderung 2019/2020 Verlauf
Anzahl in %
Straftaten insgesamt 3.010 2.770 2.982 2.824 2.523 -301 -10,7%
Straftaten insgesamt ohne AufenthG 3.006 2.754 2.974 2.809 2.508 -301 -10,7%
Mord 1 2 1 0 1 1 100,0%
Totschlag 6 0 3 1 1 0 0,0%
Sexualdelikte 36 44 62 74 66 -8 -10,8%
Vergewaltigung 3 10 11 10 4 -6 -60,0%
Ihr direkter Kont sexuelle Übergriffe und sexuelle Nötigung akt zur P ressest elle des 1 Polizei 1 präsidiu 0 ms Mittelf -1 ranken -100,0%
sexu elle Belästi0gu9n1g1 21 1 2-10 30 6 17 7 7 0 0,0%
Rohheitsdelikte 553 560 620 560 467 -93 -16,6%
Raub 11 15 11 6 9 3 50,0%
pp-mfr.p Straßenraub resseste 0 lle@poli 0 zei.baye 1 rn.de 1 3 2 200,0%
KV-Delikte 405 403 443 408 336 -72 -17,6%
Diebstahl insgesamt 841 681 697 638 481 -157 -24,6%
einfacher Diebstahl 561 485 509 452 359 -93 -20,6%
Ladendiebstahl 161 129 120 99 85 -14 -14,1%
Taschendiebstahl 8 9 8 14 7 -7 -50,0%
schwerer Diebstahl 280 196 188 186 122 -64 -34,4%
schwerer Diebstahl in/aus Kfz 26 21 10 10 7 -3 -30,0%
ED Gewerbeobjekte 89 76 59 42 36 -6 -14,3%
Wohnungseinbruch 48 22 12 35 17 -18 -51,4%
Die Polizei Mittel Fahrraddiebstahl franken 85 in den S 65 ozialen 93 Netzw 75 erken 61 -14 -18,7%
Vermögens-/Fälschungsdelikte 459 389 421 376 393 17 4,5%
Betru www.fac g ebook.c 373 om/poli 305 zeimitte 352 lfranken 298 311 13 4,4%
Leistungserschleichung 42 54 50 62 49 -13 -21,0%
www.twit Sachbeschädigung ter.com 524 /polizei 402 mfr 435 462 391 -71 -15,4%
www.inst Rauschgiftdelikte agram.c 130 om/pol 219 izeimfr 218 230 193 -37 -16,1%
Straßenkriminalität 552 431 526 521 410 -111 -21,3%
AufenthG 4 16 8 15 15 0 0,0%

2.4.9 Kriminalitätsbericht Landkreis Nürnberger-Land

4.776 Häufigkeitszahl 2.796 Straftaten 2020 Aufklärungsquote 68,7%

Landkreis Nürnberger Land

arolfaminA :otoF

170.792

Einwohner

Bevölkerungsdichte Einwohner je km2

9,2 %

Ausländeranteil (cid:20)(cid:47)(cid:45)(cid:28)(cid:33)(cid:47)(cid:28)(cid:47)(cid:32)(cid:41)(cid:1)(cid:1162) (cid:13)(cid:28)(cid:41)(cid:31)(cid:38)(cid:45)(cid:32)(cid:36)(cid:46)(cid:1)(cid:15)(cid:29)(cid:34)(cid:1141)(cid:1)(cid:1162) (cid:13)(cid:28)(cid:41)(cid:31) (cid:1095)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) 799,57 km² Straftaten – Landkreis Nürnberger Land (cid:1094)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) Fläche (cid:1093)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1095)(cid:1096) (cid:1093)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1092)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1091)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1089)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) Zuständige

(cid:1092)(cid:1141)(cid:1092)(cid:1091)(cid:1087) (cid:1092)(cid:1141)(cid:1090)(cid:1095)(cid:1087) (cid:1092)(cid:1141)(cid:1088)(cid:1091)(cid:1095) (cid:1091)(cid:1141)(cid:1094)(cid:1094)(cid:1093)

Polizeidienststellen: (cid:1088)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087)

PI Altdorf b. Nürnberg (cid:1087) PI Hersbruck (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1093) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1094) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1095) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1096) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1089)(cid:1087) PI Lauf a. d. Pegnitz Im Landkreis Nürnberger Land sank die Zahl der registrierten Straftaten erneut auf KPI Schwabach 4.776 Delikte, ein beachtlicher Rückgang von 7,2 %. VPI Feucht

AQ – Landkreis Nürnberger Land HZ – Landkreis Nürnberger Land (cid:2)(cid:18)(cid:1)(cid:13)(cid:38)(cid:45)(cid:1141)(cid:1)(cid:15)(cid:29)(cid:34)(cid:1141)(cid:1)(cid:13)(cid:28)(cid:41)(cid:31) (cid:9)(cid:27)(cid:1)(cid:13)(cid:38)(cid:45)(cid:1141)(cid:1)(cid:15)(cid:29)(cid:34)(cid:1141)(cid:1)(cid:13)(cid:28)(cid:41)(cid:31)

(cid:11)(cid:28)(cid:35)(cid:45) (cid:2)(cid:18)(cid:1)(cid:36)(cid:41)(cid:1)(cid:1727)

(cid:1089)(cid:1087)(cid:1089)(cid:1087) (cid:1093)(cid:1095)(cid:1142)(cid:1094)

(cid:11)(cid:28)(cid:35)(cid:45) (cid:9)(cid:27)

(cid:1089)(cid:1087)(cid:1089)(cid:1087) (cid:1089)(cid:1141)(cid:1094)(cid:1096)(cid:1093)

(cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1096) (cid:1093)(cid:1092)(cid:1142)(cid:1090) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1096) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1089)(cid:1089) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1095) (cid:1093)(cid:1092)(cid:1142)(cid:1096) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1094) (cid:1093)(cid:1092)(cid:1142)(cid:1096) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1094) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1089)(cid:1095)(cid:1087) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1093)(cid:1) (cid:1093)(cid:1090)(cid:1142)(cid:1094)

(cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1095) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1088)(cid:1093)(cid:1096)

(cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1093)(cid:1) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1093)(cid:1090)(cid:1089)

Die Aufklärungsquote (AQ) stieg um litätsbelastung der Bevölkerung von 3,4 % auf 68,7 %. 3.022 auf nunmehr 2.796 (7,5 %) und weist damit den mit Abstand besten Die Häufigkeitszahl (HZ) als verglei- Wert der vergangenen fünf Jahre chender Gradmesser für die Krimina- auf. moc.eboda.kcots

Ausgewählte Deliktsbereiche gebend. Die AQ von 92,4 % ist hierbei im Vorjahr noch mit einem massiven beachtlich. Anstieg zu tun – wofür seinerzeit eine Mit zehn Straftaten gegen das Leben erkleckliche Anzahl von Sachbeschämelden wir drei Fälle mehr als im Vor- Die Fallzahlen der Diebstahlsdelikte digungen an Kraftfahrzeugen verantjahr zur PKS. Darunter auch drei Morde (einfacher und schwerer Diebstahl) wortlich war –, sanken die Fallzahlen und ein Totschlag, die allesamt aufge- gingen zurück. Es wurden mit 984 De- im aktuellen Berichtszeitraum von 878 klärt werden konnten. likten 19,7 % weniger Fälle zur PKS ge- auf 730 Delikte (16,9 %). meldet. Allein im Bereich der erwähnten Sach- Im Bereich der Straftaten gegen die Rückgänge bzw. Stagnationen gab es beschädigungen an Kfz messen wir sexuelle Selbstbestimmung kam es zu hier nahezu in allen Bereichen. Ledig- einen Rückgang um 37,5 %. einer Fallzahlensteigerung von 103 auf lich bei den Kfz-Aufbrüchen verzeich- 120 Delikte (16,5 %). nen wir mit 57 Fällen markant mehr als Entgegen des allgemeinen Trends sind im Vorjahr (38). die Zahlen im Bereich der Rauschgift- Dies resultierte zum größten Teil aus Beim Wohnungseinbruchsdiebstahl delikte gestiegen. Wurden 2019 noch den Steigerungen bei den Vergewalti- melden wir drei Fälle weniger (53) als 414 Delikte gemeldet, so erhöhte sich gungen von elf auf 18 Fälle sowie den im Vorjahr (56). deren Anzahl leicht auf 437 (5,6 %) bei Steigerungen beim sexuellen Miss- einer AQ von 96,3 %. brauch von Kindern (18 auf 32 Fälle). Einen leichten Anstieg von 864 auf 896 Die AQ konnte um 6,7 % gesteigert wer- Fälle (3,7 %) messen wir bei den Ver- Sowohl bei den Straftaten, die unter den und liegt nun bei 88,3 %. mögens- und Fälschungsdelikten. den Summenschlüssel der Gewaltkri- Ausschlaggebend hierfür waren haupt- minalität fallen, als auch bei denen Die Straftaten des Summenschlüssels sächlich die Fallzahlensteigerungen des Summenschlüssels Straßenkrimider Rohheitsdelikte sanken von 923 bei den Betrugsdelikten von 626 auf nalität, waren erfreuliche Fallzahlenauf 891 Fälle (3,5 %). Hierfür waren v. a. 676 Fälle (8 %). rückgänge zu verzeichnen. Die Gewaltdie geringeren Fallzahlen bei den Kör- kriminalität ging von 179 auf 151 Fälle perverletzungen (9,9 %), die von 665 Erfreulich ist die Entwicklung bei den (15,6 %), die Straßenkriminalität von auf 599 Fälle zurückgingen, ausschlag- Sachbeschädigungen. Hatten wir es 1.169 auf 881 Fälle (24,6 %) zurück.

PKS-Entwicklung – Landkreis NürnberPgKeSr -LEanntwdicklung Lkr. Nürnberg Land
Delikte 2016 2017 2018 2019 2020 Veränderung 2019/2020 Verlauf
Anzahl in %
Straftaten insgesamt 6.145 5.614 5.456 5.288 4.871 -417 -7,9%
Straftaten insgesamt ohne AufenthG 6.089 5.540 5.380 5.148 4.776 -372 -7,2%
Mord 2 4 3 2 3 1 50,0%
Totschlag 4 1 1 4 1 -3 -75,0%
Sexualdelikte 62 72 88 103 120 17 16,5%
Vergewaltigung 5 11 9 11 18 7 63,6%
sexuelle Übergriffe und sexuelle Nötigung 2 1 0 -1 -100,0%
sexuelle Belästigung 12 15 27 22 -5 -18,5%
Rohheitsdelikte 1.115 984 896 923 891 -32 -3,5%
Raub 21 21 25 24 23 -1 -4,2%
Straßenraub 2 2 0 3 3 0 0,0%
KV-Delikte 796 675 627 665 599 -66 -9,9%
Diebstahl insgesamt 1.622 1.396 1.226 1.225 984 -241 -19,7%
einfacher Diebstahl 951 778 706 699 588 -111 -15,9%
Ladendiebstahl 169 152 134 118 119 1 0,8%
Taschendiebstahl 16 15 16 18 18 0 0,0%
schwerer Diebstahl 671 618 520 526 396 -130 -24,7%
schwerer Diebstahl in/aus Kfz 89 91 59 38 57 19 50,0%
ED Gewerbeobjekte 124 118 73 72 52 -20 -27,8%
Wohnungseinbruch 113 92 70 56 53 -3 -5,4%
Fahrraddiebstahl 218 212 240 302 185 -117 -38,7%
Vermögens-/Fälschungsdelikte 990 974 1.157 864 896 32 3,7%
Betrug 761 728 913 626 676 50 8,0%
Leistungserschleichung 244 239 173 174 231 57 32,8%
Sachbeschädigung 970 757 724 878 730 -148 -16,9%
Rauschgiftdelikte 500 515 520 414 437 23 5,6%
Straßenkriminalität 1.274 997 1.023 1.169 881 -288 -24,6%
AufenthG 56 74 76 140 95 -45 -32,1%

2.4.10 Kriminalitätsbericht Landkreis Roth

3.191 Häufigkeitszahl 2.518 Straftaten 2020 Aufklärungsquote 63,4%

Landkreis Roth

126.749

Einwohner

Bevölkerungsdichte Einwohner je km2

7,3 %

Ausländeranteil

Straftaten – Landkreis Roth (cid:20)(cid:47)(cid:45)(cid:28)(cid:33)(cid:47)(cid:28)(cid:47)(cid:32)(cid:41)(cid:1)(cid:1162) (cid:13)(cid:28)(cid:41)(cid:31)(cid:38)(cid:45)(cid:32)(cid:36)(cid:46)(cid:1)(cid:19)(cid:42)(cid:47)(cid:35) (cid:1091)(cid:1141)(cid:1092)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1091)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1094)(cid:1088)(cid:1091) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1091)(cid:1096)(cid:1093) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1090)(cid:1091)(cid:1090) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1090)(cid:1095)(cid:1088) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1092)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1088)(cid:1096)(cid:1088) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1089)(cid:1141)(cid:1092)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1089)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1088)(cid:1141)(cid:1092)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1088)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1092)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1087) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1093) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1094) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1095) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1096) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1089)(cid:1087)

(cid:1091)(cid:1141)(cid:1092)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1091)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1094)(cid:1088)(cid:1091) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1091)(cid:1096)(cid:1093) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1090)(cid:1091)(cid:1090) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1090)(cid:1095)(cid:1088) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1092)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1088)(cid:1096)(cid:1088) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1089)(cid:1141)(cid:1092)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1089)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1088)(cid:1141)(cid:1092)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1088)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1092)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1087) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1093) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1094) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1095) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1096) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1089)(cid:1087)

895,39 km²

Fläche

Zuständige Polizeidienststellen:

PI Hilpoltstein PI Roth PI Schwabach KPI Schwabach Für den Landkreis Roth melden wir für 2020 3.191 Straftaten zur PKS. Dies bedeutet einen Rückgang um 5,6 %

AQ – Landkreis Roth HZ – Landkreis Roth (cid:2)(cid:18)(cid:1)(cid:13)(cid:38)(cid:45)(cid:1141)(cid:1)(cid:19)(cid:42)(cid:47)(cid:35) (cid:9)(cid:27)(cid:1)(cid:13)(cid:38)(cid:45)(cid:1141)(cid:1)(cid:19)(cid:42)(cid:47)(cid:35)

(cid:11)(cid:28)(cid:35)(cid:45) (cid:2)(cid:18)(cid:1)(cid:36)(cid:41)(cid:1)(cid:1727)

(cid:1089)(cid:1087)(cid:1089)(cid:1087) (cid:1093)(cid:1090)(cid:1142)(cid:1091)

(cid:11)(cid:28)(cid:35)(cid:45) (cid:9)(cid:27)

(cid:1089)(cid:1087)(cid:1089)(cid:1087) (cid:1089)(cid:1141)(cid:1092)(cid:1088)(cid:1095)

(cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1096) (cid:1092)(cid:1096)(cid:1142)(cid:1092) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1096) (cid:1089)(cid:1141)(cid:1093)(cid:1093)(cid:1090) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1095) (cid:1092)(cid:1096)(cid:1142)(cid:1092) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1095) (cid:1089)(cid:1141)(cid:1093)(cid:1092)(cid:1088) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1094) (cid:1093)(cid:1091) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1094) (cid:1089)(cid:1141)(cid:1094)(cid:1095)(cid:1091) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1093)(cid:1) (cid:1092)(cid:1095)(cid:1142)(cid:1090) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1093)(cid:1) (cid:1089)(cid:1141)(cid:1096)(cid:1093)(cid:1095)

Die Aufklärungsquote (AQ) stieg um Die Häufigkeitszahl (HZ) als verglei- 3,9 % auf 63,4 %. chender Gradmesser für die Kriminalitätsbelastung eines Raumes sank von 2.663 auf 2.518 (5,4 %).

Ausgewählte Deliktsbereiche konnte hierbei noch einmal um 2,1 % Nach einem Anstieg der Sachbeschäauf sehr gute 96,9 % gesteigert werden. digungen im Vorjahr – ausschlagge- Mit sechs Straftaten gegen das Le- Erfreulich zeigte sich auch die Ent- bend hierfür war eine Serie von Sachben wurden vier mehr als im Vorjahr wicklung der Diebstahlsdelikte (ein- beschädigungen an Kraftfahrzeugen gezählt. Hierunter wurden auch drei facher und schwerer Diebstahl) mit – messen wir im aktuellen Berichtszeit- Morde und zwei Totschlagsdelikte er- einem Rückgang von 937 auf 785 Fälle raum einen Rückgang der Fallzahlen fasst, die allesamt aufgeklärt werden (16,2 %). von 479 auf 407 (15 %). Die Sachbekonnten. schädigungen an Kfz verringerten sich Exemplarisch sei hier der Wohnungs- sogar um 22,5 %. Bei den Straftaten gegen die sexuel- einbruch genannt, der, entgegen des le Selbstbestimmung verzeichnen wir mittelfränkischen Trends, von 39 auf 33 Nahezu identisch zum Vorjahr zeigen eine Steigerung von 46 auf 75 Delikte Fälle (15,4 %) gesunken ist und zudem sich die Straftaten, die im Summenbei einer AQ von 92 %. mit 24,2 % eine überdurchschnittlich schlüssel der Gewaltkriminalität er- Steigerungen waren insbesondere bei hohe AQ aufweist. fasst werden. den Vergewaltigungen (von sieben auf Dagegen messen wir beim Kfz-Auf- Hier zählen wir 113 Delikte, ledigzwölf Fälle), der Verbreitung porno- bruch eine Steigerung um sieben auf lich eines mehr als 2019. Die ohnegrafischer Schriften (13 auf 32) und der aktuell 40 Fälle (21,2 %). hin bereits hohe AQ konnte noch- Kinderpornografie (acht auf 22) festzu- mals um acht Prozentpunkte auf stellen. Die Vermögens- und Fälschungsdelik- 97,3 % gesteigert werden. Die Fallzahlen bei den Rohheitsde- te nahmen ebenfalls ab (8,8 %). Allein likten gingen von 563 auf 523 Delikte die darunter subsumierten Betrugsde- Die Straßenkriminalität sank von 643 (7,1 %) zurück. Die Aufklärungsquote likte verringerten sich um 11,4 %. auf 544 Fälle oder um 15,4 %.

PKS-Entwicklung – Landkreis Roth PKS-Entwicklung Lkr. Roth
Delikte 2016 2017 2018 2019 2020 Veränderung 2019/2020 Verlauf
Anzahl in %
Straftaten insgesamt 3.749 3.578 3.388 3.429 3.228 -201 -5,9%
Straftaten insgesamt ohne AufenthG 3.714 3.496 3.343 3.381 3.191 -190 -5,6%
Mord 1 0 1 0 3 3 100,0%
Totschlag 3 2 1 2 2 0 0,0%
Sexualdelikte 34 45 61 46 75 29 63,0%
Vergewaltigung 8 10 9 7 12 5 71,4%
sexuelle Übergriffe und sexuelle Nötigung 0 0 0 2 1 -1 -50,0%
sexuelle Belästigung 10 19 3 7 4 133,3%
Rohheitsdelikte 614 625 546 563 523 -40 -7,1%
Raub 12 11 17 7 9 2 28,6%
Straßenraub 3 0 1 1 1 0 0,0%
KV-Delikte 462 458 390 402 396 -6 -1,5%
Diebstahl insgesamt 1.074 932 890 937 785 -152 -16,2%
einfacher Diebstahl 662 578 551 567 469 -98 -17,3%
Ladendiebstahl 123 116 113 137 104 -33 -24,1%
Taschendiebstahl 13 8 13 11 10 -1 -9,1%
schwerer Diebstahl 412 354 339 370 316 -54 -14,6%
schwerer Diebstahl in/aus Kfz 105 48 29 33 40 7 21,2%
ED Gewerbeobjekte 72 59 54 68 54 -14 -20,6%
Wohnungseinbruch 67 40 74 39 33 -6 -15,4%
Fahrraddiebstahl 109 149 162 158 156 -2 -1,3%
Vermögens-/Fälschungsdelikte 827 730 792 751 685 -66 -8,8%
Betrug 674 612 676 634 562 -72 -11,4%
Leistungserschleichung 55 74 68 53 67 14 26,4%
Sachbeschädigung 531 463 394 479 407 -72 -15,0%
Rauschgiftdelikte 183 188 201 181 209 28 15,5%
Straßenkriminalität 694 626 587 643 544 -99 -15,4%
AufenthG 35 82 45 48 37 -11 -22,9%

2.4.11 Kriminalitätsbericht Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen

3.262 Häufigkeitszahl 3.443 Straftaten 2020 Aufklärungsquote 75,3%

Landkreis Weißenburg- Gunzenhausen

:otoF

94.734

Einwohner

Bevölkerungsdichte Einwohner je km2

9,7 %

Ausländeranteil (cid:20)(cid:47)(cid:45)(cid:28)(cid:33)(cid:47)(cid:28)(cid:47)(cid:32)(cid:41)(cid:1)(cid:1162)(cid:13)(cid:28)(cid:41)(cid:31)(cid:38)(cid:45)(cid:32)(cid:36)(cid:46)(cid:1)(cid:24)(cid:32)(cid:36)(cid:393)(cid:32)(cid:41)(cid:29)(cid:48)(cid:45)(cid:34)(cid:1)(cid:1162)(cid:8)(cid:48)(cid:41)(cid:53)(cid:32)(cid:41)(cid:35)(cid:28)(cid:48)(cid:46)(cid:32)(cid:41)(cid:1) (cid:1091)(cid:1141)(cid:1092)(cid:1087)(cid:1087) Straftaten – Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen (WUG)

970,91 km²

(cid:1091)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) Fläche (cid:1090)(cid:1141)(cid:1092)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1089)(cid:1095)(cid:1090) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1090)(cid:1091)(cid:1092) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1091)(cid:1087)(cid:1090) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1091)(cid:1091)(cid:1091) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1089)(cid:1093)(cid:1089) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1089)(cid:1141)(cid:1092)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1089)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1088)(cid:1141)(cid:1092)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1088)(cid:1141)(cid:1087)(cid:1087)(cid:1087) (cid:1092)(cid:1087)(cid:1087) Zuständige (cid:1087) Polizeidienststellen: (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1093) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1094) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1095) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1096) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1089)(cid:1087) PI Weißenburg i. Bay. Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen erfassten wir im Jahr 2020 3.262 Strafta- PI Gunzenhausen ten in der PKS, ein deutlicher Rückgang von 5,3 %. PI Treuchtlingen KPI Ansbach

AQ – Landkreis WUG HZ – Landkreis WUG (cid:2)(cid:18)(cid:1)(cid:13)(cid:38)(cid:45)(cid:1141)(cid:1)(cid:24)(cid:22)(cid:8) (cid:9)(cid:27)(cid:1)(cid:13)(cid:38)(cid:45)(cid:1141)(cid:1)(cid:24)(cid:22)(cid:8)

(cid:11)(cid:28)(cid:35)(cid:45) (cid:2)(cid:18)(cid:1)(cid:36)(cid:41)(cid:1)(cid:1727)

(cid:1089)(cid:1087)(cid:1089)(cid:1087) (cid:1094)(cid:1092)(cid:1142)(cid:1090)

(cid:11)(cid:28)(cid:35)(cid:45) (cid:9)(cid:27)

(cid:1089)(cid:1087)(cid:1089)(cid:1087) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1091)(cid:1091)(cid:1090)

(cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1096) (cid:1094)(cid:1093)(cid:1142)(cid:1089) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1096) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1093)(cid:1091)(cid:1096) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1095) (cid:1094)(cid:1092)(cid:1142)(cid:1094) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1094) (cid:1095)(cid:1087)(cid:1142)(cid:1096) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1094) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1092)(cid:1092)(cid:1096) (cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1093)(cid:1) (cid:1094)(cid:1090)

(cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1095) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1093)(cid:1088)(cid:1089)

(cid:1089)(cid:1087)(cid:1088)(cid:1093)(cid:1) (cid:1090)(cid:1141)(cid:1092)(cid:1088)(cid:1094)

Die Aufklärungsquote (AQ) sank Die Häufigkeitszahl (HZ) als als verzwar minimal um 0,9 % auf aktuell gleichender Gradmesser für die Krimi- 75,3 %. nalitätsbelastung beträgt 3.443 und Das ist dennoch im Vergleich nach wie sank somit um 5,6 %. Dies stellt den vor der absolute mittelfränkische besten Wert im Fünf-Jahres-Ver- Spitzenwert. gleich dar. moc.eboda.kcots

Ausgewählte Deliktsbereiche sen wir einen Rückgang von 8,3 %. sanken von 623 auf 430, ein Rückgang Hierfür ist insbesondere die Fallzah- von 31,0 %. Allein bei den Betrugsde- Mit lediglich einer in der PKS erfassten lenentwicklung bei den einfachen likten melden wir einen Rückgang von Straftat gegen das Leben (Totschlag) Körperverletzungen verantwortlich, 477 auf 331 Fälle (30,6 %). melden wir keine Veränderungen im die von 386 auf 307 zurückgingen Vergleich zum Vorjahr. Der Totschlag (20,5 %). Dagegen stiegen die Fallzah- Bei der Rauschgiftkriminalität meskonnte durch die zuständige Kriminal- len der gefährlichen und schweren Kör- sen wir eine Steigerung um 49 Delikte polizeidienststelle aufgeklärt werden. perverletzung um 23,8 % an. Die AQ bei (28 %) bei einer um einen Prozentden Rohheitsdelikten bleibt mit 97,1 % punkt höheren Aufklärungsquote Im Bereich der Straftaten gegen die auch 2020 auf einem konstant hohen (96,4 %).

sexuelle Selbstbestimmung stiegen Niveau und konnte sogar noch einmal

die Fallzahlen von 80 auf 144. Allein der um 0,5 % gesteigert werden. Ebenso stiegen die Fallzahlen des sexuelle Missbrauch von Kindern und Summenschlüssels Gewaltdelikte an. Jugendlichen stieg um 41 Fälle bzw. Ebenfalls rückläufig zeigen sich die Waren im Vorjahr noch 127 Delikte zur 17 Fälle an. Verantwortlich hierfür war Fallzahlen bei den Eigentumsdelikten. PKS gemeldet worden, so beträgt deinsbesondere ein Ermittlungsverfahren Der Diebstahl insgesamt ging von 733 ren Anzahl aktuell 144 (13,4 %). Dies ist gegen einen ehemaligen Jugendbe- auf 675 Fälle (7,9 %) zurück. Hatten wir insbesondere dem bereits erwähnten treuer eines Yachtclubs in Gunzenhau- im Vorjahr noch eine auffällige Steige- Anstieg der gefährlichen und schweren sen, der über Jahre hinweg Kinder und rung im Bereich der Gaststättenein- Körperverletzungen von 101 auf 125 Jugendliche missbraucht hatte (siehe brüche gemeldet, so ist 2020 auch hier Fälle geschuldet. Die AQ konnte bei hierzu Ziffer 2.4.4). ein Rückgang um die Hälfte, also ge- den Gewaltdelikten nochmals um 2,3 Bei den Vergewaltigungen melden wir nau 50 %, festzustellen. Eine deutliche % auf 94,4 % gesteigert werden. einen sehr erfreulichen Rückgang von Steigerung messen wir hingegen beim zwölf auf sechs Delikte. Gleichzeitig re- Wohnungseinbruch von elf (was einen Auch bei der Straßenkriminalität ist gistrieren wir bei den Straftaten gegen der niedrigsten Werte der vergangenen eine Steigerung auszumachen. So die sexuelle Selbstbestimmung eine zehn Jahre bedeutete) auf aktuell 26. stiegen die Fallzahlen – wenn auch hervorragende AQ von 94,4 %. gering – von 468 auf 485 Delikte (3,6 Die Vermögens- und Fälschungsdelik- %) an. Dies lag insbesondere an einer Mit 645 Fällen von Straftaten des Sum- te sind nach 2019 zum zweiten Mal hin- Häufung von Sachbeschädigungen im menschlüssels Rohheitsdelikte mes- tereinander rückläufig. Die Fallzahlen öffentlichen Raum.

PKS-Entwicklung – Landkreis WUPKGS-Entwicklung Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen
Delikte 2016 2017 2018 2019 2020 Veränderung 2019/2020 Verlauf
Anzahl in %
Straftaten insgesamt 3.339 3.382 3.414 3.466 3.275 -191 -5,5%
Straftaten insgesamt ohne AufenthG 3.283 3.345 3.403 3.444 3.262 -182 -5,3%
Mord 0 0 5 0 0 0 0,0%
Totschlag 1 0 1 1 1 0 0,0%
Sexualdelikte 33 48 58 80 144 64 80,0%
Vergewaltigung 5 9 12 12 6 -6 -50,0%
sexuelle Übergriffe und sexuelle Nötigung 6 1 0 -1 -100,0%
sexuelle Belästigung 2 8 4 10 6 150,0%
Rohheitsdelikte 680 657 581 703 645 -58 -8,3%
Raub 17 8 11 12 12 0 0,0%
Straßenraub 1 2 0 1 1 0 0,0%
KV-Delikte 508 493 430 516 467 -49 -9,5%
Diebstahl insgesamt 813 770 736 733 675 -58 -7,9%
einfacher Diebstahl 554 553 532 505 427 -78 -15,4%
Ladendiebstahl 168 158 134 94 83 -11 -11,7%
Taschendiebstahl 9 12 5 5 14 9 180,0%
schwerer Diebstahl 259 217 204 228 248 20 8,8%
schwerer Diebstahl in/aus Kfz 15 16 12 11 4 -7 -63,6%
ED Gewerbeobjekte 63 53 53 62 74 12 19,4%
Wohnungseinbruch 40 20 12 11 26 15 136,4%
Fahrraddiebstahl 86 90 131 132 140 8 6,1%
Vermögens-/Fälschungsdelikte 520 590 665 623 430 -193 -31,0%
Betrug 409 503 455 477 331 -146 -30,6%
Leistungserschleichung 60 67 56 47 75 28 59,6%
Sachbeschädigung 410 431 460 408 404 -4 -1,0%
Rauschgiftdelikte 147 242 268 175 224 49 28,0%
Straßenkriminalität 476 453 530 468 485 17 3,6%
AufenthG 56 37 11 22 13 -9 -40,9%

EINSATZ

E2

Ordnungs- und Schutzaufgaben

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Doch auch über die polizeiliche Bewältigung panwie unser gesamtes gesellschaftliches Le- demisch bedingter Schwierigkeiten hinaus, lagen ben, befand sich auch das Einsatzjahr 2020 die Kernthemen der mittelfränkischen Polizei nicht fest im Griff der Covid-19-Pandemie. Neben den brach. Im Fokus stehen weiterhin der Schutz der Beeinschneidenden Auswirkungen auf unser tägliches völkerung und die Stärkung des subjektiven Sicher- Leben, zeigte die Pandemie in dienstlicher Hinsicht heitsgefühls. Sichtbar wird dies vor allem durch die jedoch auch eines: allen Herausforderungen zum hohe Präsenz und Ansprechbarkeit der Beamtinnen Trotz, konnte sich die Polizei mit viel Flexibilität, En- und Beamten vor Ort. Im Hintergrund ist diese Argagement und Zusammenhalt als wichtiger Baustein beit geprägt von einem vertrauensvollen und zielin unserer Gesellschaft beweisen. orientierten Austausch mit den örtlichen Sicherheitsbehörden. Das verdanken wir vor insbesondere allen Kolleginnen und Kollegen, die sich im täglichen Einsatz für Wir blicken zusammen auf ein für uns alle schwieridie Bürgerinnen und Bürger häufig selber in Gefahr ges Jahr 2020 zurück. Gesellschaftlich hegen wir alle bringen und sich mit den besonderen, direkten ge- große – und wie ich glaube berechtigte – Hoffnunsellschaftlichen Auswirkungen dieser Pandemie aus- gen in das Jahr 2021. Nichtsdestotrotz zeigt der Jaheinandersetzen müssen. Gerade die Durchsetzung resbeginn bereits, dass uns die Covid-19-Pandemie der Infektionsschutzmaßnahmen verlangt ihnen und ihre Auswirkungen vorerst weiter begleiten und dabei ein besonderes Fingerspitzengefühl, gute kom- vor bekannte sowie neue Herausforderungen stellen munikative Fähigkeiten und die richtige Einschät- wird. Ich glaube jedoch fest an die Kraft und Stärke, zung für die Bewertung der Verhältnismäßigkeit ab. die aus unserem gemeinsamen Zusammenhalt er- In diesem Zusammenhang möchte ich mich bei al- wächst und sehe dem Jahr 2021 daher mit Zuversicht len Kolleginnen und Kollegen für ihr herausragen- entgegen. des Engagement in dieser fordernden Zeit bedanken. Nicht zuletzt ist es ihrer Disziplin bei der Einhal- In Anbetracht dessen wünsche ich Ihnen von Hertung der infektionsschutzmaßnahmen im täglichen zen: Bleiben Sie und Ihre Lieben gesund. Dienstbetrieb zu verdanken, dass die Polizei keinerlei Einschnitte in ihrer Handlungsfähigkeit hinnehmen musste. Ihr

Ganz besonders gefordert waren und sind in diesen Zeiten die Beamtinnen und Beamten der geschlossenen Einheiten. Ihnen wurde eine besondere Einsatzbereitschaft im Hinblick auf Versammlungen mit Hermann Guth Pandemiebezug oder Kontrollen zur Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen abverlangt. Auch hierfür möchte ich Ihnen persönlich meinen herzlichsten Dank und ein großes Lob für Ihre Professionalität aussprechen.

Denn auch wenn im Einsatzjahr 2020 ein deutlicher Rückgang an Ereignissen wie Sport- oder Musikveranstaltungen zu verzeichnen war, so nahm gerade das Versammlungsgeschehen deutlich zu. Hierbei ergab sich die besondere Herausforderung, den Gesundheitsschutz tragfähig mit dem hohen Grundrecht der Versammlungsfreiheit in einen bestmöglichen Ausgleich zu bringen. Teilweise erforderte dies sogar das LPD Hermann Guth Verbot einzelner Versammlungen. Leiter Sachgebiet E2

3.1.1 Einsatzstatistik

Überblick

Im direkten Vergleich der unterschiedlichen Veranstaltungen der Jahre 2019 zu 2020 ist festzustellen, dass die Anzahl der sonstigen Veranstaltungen (Feste, Kirchweihen, Kulturveranstaltungen) um 64,3 %, die der Sportver-

anstaltungen sogar um 68,8 % gefallen

ist.

Im Gegensatz dazu verzeichnete die Anzahl der polizeilich als diffiziler zu handhabenden Versammlungen im Jahr 2020 einen Anstieg um 47,7 %.

Nach einem kurzzeitigen Einbruch der Versammlungszahlen zum Anfang der Pandemie im Frühjahr 2020 nahm die Zahl der Versammlungen, insbesondere mit Themenbezügen zur Coronapandemie und den Maßnahmen zu deren Eindämmung, bis zum Jahresende stetig zu.

Sicherheitsbericht 2020

Im Jahr 2020 wurden im Bereich des P olizeipräsidiums Mittelfranken 2.236 Veranstaltungen polizeilich betreut. Dies stellt einen Rückgang von 29,6 % i3m.1 V.e1rg Eleiinchs azutzms tVaortjiashtri kda Ür, bwears bulni-ck gefähr dem Wert von 2016 entspricht. Von den 2.236 Veranstaltungen fanden 44,5 % (minus 1,8 % zu 2019) wofür Die Zahl der eingesetzten Beamten 994 im Stadtgebiet Nürnberg statt. 55,9 % der insgesamt eingesetzten sank hierbei um 38,9 %. Dies entspricht einem Prozentsatz von Beamten verwendet wurden. Vergleich der Veranstaltungen – Bezirk Mittelfranken 2.500 Vergleich der Veranstaltungen – Bezirk Mittelfranken 1.961 2.000

1.465
992
746 835 701
279 237 214 206 262 258 256 224 70

1.500

1.000

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020

Versammlungen sonstige Veranstaltungen Sportveranstaltungen

Quelle: SG E 2

Im direkten Vergleich der unterschiedlichen Veransta11lt0ungen der Jahre 2019 zu 2020 ist festzustellen, dass die Anzahl der sonstigen Veranstaltungen (Feste, Kirchweihen, Kulturveranstaltungen) um 64,3 %, die der Sportveranstaltungen sogar um 68,8 % gefallen ist.

Im Gegensatz dazu verzeichnete die Anzahl der polizeilich als diffiziler zu handhabenden Versammlungen im Jahr 2020 einen Anstieg um 47,7 %.

Nach einem kurzzeitigen Einbruch der Versammlungszahlen zum Anfang der Pandemie im Frühjahr 2020 nahm die Zahl der Versammlungen, insbesondere mit Themenbezügen zur Coronapandemie und den Maßnahmen zu deren Eindämmung, bis zum Jahresende stetig zu.

Verhältnis von Veranstaltungen zu eingesetzten Beamten – BVeezrirhkä Mltintties lvfroann kVeenra imns Vtaelrtgulenigchen z uzmu eSitnagdetgseetbziteet nN Bürenabmertge n – Bezirk Mittelfranken im Vergleich zu Stadt Nürnberg 5.000 31.757 35.000 30.319 4.500 26.243 26.836 26.403 27.861 30.000 4.000 3.500 21.829 22.301 3.177 25.000 3.000 20.000 2.500 15.000 2.000 1.500 10.000 1.000 5.000

16. 384 15. 917
13. 595 13. 497 10.
1 .19 6 1 .07 4
986 1 .01 2 994

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020

Veranstaltungen (gesamt) Veranstaltungen (in Nürnberg gesamt)

eingesetzte Beamte eingesetzte Beamte (in Nürnberg)

Quelle: SG E 2

Im Jahr 2020 wurden im Bereich des Polizeipräsidiums Mittelfranken 2.236 Veranstaltungen poli-

z3e.i1li.c2h B beestorneudte.r De ies stellt einen Rühcökcghsatenrg P vrioornitä 2t,9 u,6m %w eiimter hVien rdgilee ich zuumm i mV oRrajhamher nd aderr, wNaacsh vuenrfgolegfuänhg r Themenfelder Sicherheit der Bevölkerung zu gewähr- die CT-Teams zu erweitern. Somit war dem Wert von 2016 entspricht. Die Zahl der eingesetzten Beamten sank hierbei um 38,9 %. leisten. Besonderes Augenmerk lag in es dem Polizeipräsidium Mittelfranken 3.1.2.1 Corona allgemein der Umsetzung der Hygiene- und Infek- möglich, einen Beitrag zur Eindäm- VDoien rdaseann t2e .2Au3s6b rVeieturnagn sdteas lntueunagrtei-n fantdioennss c9h9ut4z biemsti mStmaudngtegne. bIine td iNesüerr nbermgu nsgta dtetr. P Daniedesm eine tzus plerisictehnt. einem gen Coronavirus „Sars-CoV-2“ und die Ausnahmesituation wird staatliches

Prozentsatz von 44,5 % (minus 1,8 % zu 2019) wofür 55,9 % der insgesamt eingesetzten Beamten

damit verbundenen Einschränkungen Handeln sehr sensibel wahrgenom- 3.1.2.2 Raumschutz Corona vfeürr wdaes nöffdeentt lwichuer Ldeebnen. stellte die Be- men, daher war es erforderlich, dem Durch das Polizeipräsidium Mittelvölkerung im staatlichen als auch im Vorbildcharakter der Polizei gerecht zu franken wurde neben den bereits geprivaten Bereich vor bislang nicht ge- werden und mit gutem Beispiel voran nannten Maßnahmen die Besondere kannte Herausforderungen. zu gehen. Aufbauorganisation „Corona“ ins Leben gerufen und zur Überwachung So galt es, durch die zunehmende Ver- Im zunehmenden Spannungsfeld von der Ausgangsbeschränkungen durch breitung des Virus eine Überlastung Einschränkungen bis zum „harten den Streifendienst und geschlossene

Hagn

des Gesundheitssystems und daraus Lockdown“ war es von entscheidender Einheiten sowohl des PP Mittelfranken Proesluizlteieirhenaduep Gtekfaohmrenm füisr sdaier G esund- Bedeutung, den Dialog mit der Bevöl- als auch der Bayerischen Bereitschaftsheit der Bevölkerung zu verhindern. kerung in einer angemessenen Art und polizei eingesetzt. Gleichzeitig sollte so wenig wie mög- Weise zu führen und bei den vielfältilich und unter besonderer Beachtung gen polizeilichen Einsätzen mit dem Die Maßnahmen des Raumschutzes der Verhältnismäßigkeit in die persön- notwendigen Fingerspitzengefühl ein- konzentrierten sich insbesondere auf liche Lebensgestaltung und in Frei- zuschreiten. die Bestreifung des öffentlichen Rauheitsrechte eingegriffen werden. mes und der Gewerbebetriebe. Ziel Auf Grund der dynamischen Lage, wa- war es, Menschenansammlungen aus Auch das Polizeipräsidium Mittel- ren auch kurzfristige und situations- verschiedenen Haushalten, soweit franken wurde in dieser Situation vor bedingte Unterstützungen abseits des möglich und zur Eindämmung des Vienorme Herausforderungen gestellt. originären Zuständigkeitsbereiches rus nötig, zu vermeiden. Die Schwierig- Im Hinblick auf die pandemische Ent- des PP Mittelfranken notwendig, wie keit für die Einsatzkräfte bestand inswicklung war zunächst die Aufrecht- etwa die Entsendung von Mitarbeitern besondere in der neuen Rechtslage, erhaltung des Dienstbetriebes von zu den örtlichen Gesundheitsämtern, welche durch den Gesetzgeber im

Eilverfahren geschaffen wurde und der damit verbundenen Umsetzung in der Praxis.

So war beispielsweise zunächst nicht klar, ob das (kurze) Verweilen in Parks oder auf Parkbänken unter Einhaltung von Abstandsregeln im Rahmen der Bewegung an der frischen Luft nun bußgeldbewehrt ist. Erst eine Einordnung durch das Innenministerium brachte Klarheit und damit Sicherheit im Einschreitverhalten durch die eingesetzten Kräfte.

Die Unsicherheit angesichts der neuen Rechtslage, verbunden mit der zu Beginn der Pandemie nicht vorhandenen Kenntnis über die genaue Auswirkungen des Virus und der teils erheblichen Belastung im privaten Umfeld (geschlossene Schulen und Kindergärten, Quarantäneverpflichtungen einzelner Beamter oder ganzer Dienstgruppen und Einsatzeinheiten) sorgten für er- zahlen gesenkt werden, so dass im neut der bayernweite Katastrophenfall hebliche Herausforderungen nicht nur Frühsommer der Lockdown beendet mit einem verschärften „2. Lockdown“ im täglichen Dienst. Auch die Vielzahl wurde. Unter anderem Treffen und ausgerufen wurde. Auch jetzt wurde an eingesetzten Einheiten ging einher Veranstaltungen waren unter Einhal- wieder eine Vielzahl an geschlossenen mit einem Aufbau von Überstunden, tung von Abstands- und Hygienevor- Einheiten eingesetzt, um die Ausgangsverbunden mit einem logistischen wie schriften wieder möglich. Auch Urlau- beschränkung sowie die nächtliche personellen Aufwand aufgrund Hygie- be oder Tagesausflüge wurden wieder Ausgangssperre zu überwachen. Nun nemaßnahmen und Mehranforderun- vermehrt durchgeführt, so dass es zu verlagerte sich der Einsatzschwergen an die Personalplanung. erneuten Hotspots wie der Nürnberger punkt vermehrt auf Treffen in privaten Innenstadt, den Parkanlagen oder im Räumen, welche durch Ruhestörungs- Dennoch mussten mehrfach große Fränkischen Seenland kam. Auch das meldungen auffielen und entspre- Menschenansammlungen in öffentli- Veranstaltungs- und Versammlungs- chend geahndet wurden. Auch an den chen Parks aufgelöst werden, da Ab- geschehen lebte wieder auf, teils unter Weihnachtsfeiertagen sowie zum Jahstände nicht eingehalten wurden. Erst Missachtung von Hygienevorschriften reswechsel wurden die Ausgangsspermit Fortschreiten der Pandemie ergab durch die sog. „Querdenker“, teils unter ren aufrechterhalten und überwacht sich die notwendige Sensibilisierung strikter Wahrung der Hygiene- und Ab- (3.1.3). des Großteils der Bevölkerung und da- standsvorschriften (3.2.1, 3.3.1 sowie mit einhergehend weniger Notwendig- 3.3.3). Insgesamt wurden im Jahr 2020 keit für polizeiliche Maßnahmen. Zeit- 145.640 Kontrollen (Zählung ab dem gleich jedoch wurden die Kritiker der Durch die Raumschutzkräfte wurden 07.04.2020) durchgeführt. Hierbei wur- Einschränkungen mehr, so dass mehr- neben den allgemeinen Kontrollen im den 47.240 Verstöße gegen die jeweils fach durch gleiche Gruppierungen ge- täglichen Dienst auch Kontrollaktio- geltenden Vorschriften festgestellt, von zielt gegen die Beschränkungen ver- nen im öffentlichen Personennahver- denen 10.242 geahndet wurden. In den stoßen wurde. Diese Einsätze bargen kehr unter Leitung örtlich zuständiger restlichen Fällen wurden mündliche erhebliches Konfliktpotential, da die Dienststellen durchgeführt und durch Verwarnungen und Belehrungen aus- Betroffenen häufig mit den polizeili- die Pressestelle sowie teils durch das gesprochen. chen Maßnahmen nicht einverstanden Innenministerium medial begleitet. waren. Aufgrund der ständig wechselnden Mit Beginn der kälteren Jahreszeit Rechtsvorschriften ist eine genaue Auf- Durch die umfangreichen Maßnahmen stiegen die Ansteckungszahlen erneut schlüsselung über den Zeitraum des sowie die konsequente Kontrolle durch massiv an, so dass zunächst ein „Lock- Gesamtjahres nicht möglich. die Polizei konnten die Ansteckungs- down light“ sowie zum 09.12.2020 er-

3.1.3 Silvester kung im öffentlichen Raum, ein Verbot Zusammenfassend lässt sich feststelmit Ausgangssperre und des Konsums von alkoholischen Ge- len, dass der gesamte Einsatz, bis auf Feuerwerksverbot tränken im öffentlichen Raum sowie wenige Ausnahmen, ohne bedeutende ein Abbrennverbot von Pyrotechnik. Auffälligkeiten verlief. Dies war nicht Der Jahreswechsel 2020/2021, der in zuletzt auch der Einsicht und Vernunft hohem Ausmaß durch die Corona-Pan- Letztes wurde erst kurz vor Silvester der Bewohner Mittelfrankens geschuldemie und deren Auswirkungen auf durch alle zwölf mittelfränkischen det, die sich dankenswerterweise und Gastronomie, Feiern im öffentlichen kreisfreien Städte und Landkreise be- in einer überwältigenden Mehrheit an Raum und Zusammenkünfte im priva- schlossen und in Form von Allgemein- die Vorschriften hielten. ten Bereich geprägt war, stellte die Po- verfügungen bekanntgegeben. Da die lizei in diesem Jahr vor ganz besonde- Verbote zwischen allen beteiligten Insgesamt brachten die Einsatzkräfte re Herausforderungen. An erster Stelle Behörden abgestimmt und nahezu knapp 350 Verstöße gegen die aktuelstand dabei die nur schwer einschätz- gleichlautend waren, konnte sich die len Corona-Auflagen zur Anzeige, rund bare Einsatzlage, die maßgeblich da- Bevölkerung in Mittelfranken auf eine 250 davon begründeten sich im Nichtvon bestimmt wurde, inwieweit sich einheitliche Regelungslage einstellen einhalten der Ausgangssperre. die Bevölkerung an die in diesem Jahr – ein bunter Verbots-Flickenteppich geltenden Einschränkungen im öffent- wurde dadurch vermieden. Der Sachschaden, der durch die (verlichen und privaten Leben halten wird. botene) Verwendung von Feuerwerks- Der Großeinsatz anlässlich der Silves- körpern entstand, belief sich in diesem Die Corona-Regelungen beinhalteten ternacht wurde in diesem Jahr zentral Jahr auf etwas über 50.000 Euro und dabei insbesondere eine allgemeine durch das Polizeipräsidium Mittelfran- fiel mehr als 90 Prozent geringer aus Ausgangsbeschränkung, eine beson- ken mit operativen „Satelliten“ in Nürn- als im Vorjahr. dere nächtliche Aufenthaltsbeschrän- berg, Erlangen und Ansbach geführt.

3.1.4 Sicherheitswacht schwerwiegender Verstöße gegen die

Bestimmungen des Infektionsschutzes Die Bayerische Sicherheitswacht unter- tätig. stützt derzeit 17 Polizeiinspektionen in Mittelfranken mit ihrer ehrenamtlichen Die Haupteinsatzgebiete der Sicher- Tätigkeit. Nachdem bereits in den Vor- heitswacht waren im vergangenen jahren ein deutlicher Ausbau erfolgte, Jahr: wurde 2020 auch bei der Polizeiinspektion Treuchtlingen eine Sicherheits- ■ Öffentlicher Personennahverkehr wacht auf Wunsch der Stadt Treucht- ■ Parkanlagen lingen installiert. ■ Parkhäuser ■ Fußgängerzonen Die Gesamtzahl der in Mittelfranken ■ Bereiche touristischer Schwersich für die Sicherheit engagierenden punkte (soweit pandemiebedingt Ehrenamtlichen belief sich im vergan- gegeben) genen Jahr auf über 150 Personen. Der ■ Wohnsiedlungen Einsatz der Sicherheitswacht wurde auch und gerade vor dem Hintergrund In bewährter Weise setzte die Sicherder durch das neuartige Coronavirus heitswacht damit auch 2020 wieder ein bedingten Pandemie unter Beachtung sichtbares Zeichen für zivilgesellschaftder gebotenen Schutzmaßnahmen liches Engagement und gegen die Unaufrechterhalten. Polizei. Die Tätigkeiten der Sicherheits- kultur des Wegschauens. wacht erstreckten sich dabei neben Mit ihrer sichtbaren Anwesenheit im öf- Hilfeleistungen insbesondere auf die Nach wie vor bekunden mittelfränkifentlichen Raum stärkte die mittelfrän- Bereiche Betäubungsmittelkriminali- sche Kommunen ihr Interesse an der kische Sicherheitswacht auch 2020 das tät, Sachbeschädigung, aggressive Institution Sicherheitswacht, weshalb Sicherheitsgefühl der Bevölkerung und Bettelei sowie Jugendschutz. Darüber deren weiterer Ausbau beim Polizeischritt bei Sicherheits- und Ordnungs- hinaus wurden die Ehrenamtlichen präsidium Mittelfranken auch zukünftig störungen ein bzw. meldete diese der der Sicherheitswacht auch anlässlich erfolgen wird.

3.1.5 Projekt Reiterstaffeln/

Reitergruppe Mittelfranken

Am 18. April 2018 verkündete Herr Ministerpräsident Dr. Markus Söder in einer Regierungserklärung den Ausbau der berittenen Polizei in Bayern. Mit der Umsetzung wurde am 09. Juli 2018 die neu gegründete Arbeitsgruppe Reiterstaffeln in Bayern beauftragt. Die Leitung dieser Arbeitsgruppe obliegt dem Leitenden Polizeidirektor Hermann Guth.

Zum 1. Januar 2019 nahm die Reitergruppe des Polizeipräsidiums Mittelfranken offiziell ihren Dienst auf. Sie ist organisatorisch der Polizeiinspektion Ergänzungsdienste Mittelfranken nachgeordnet. Die Unterbringung der Dienstpferde erfolgt weiterhin in einer Reitanlage im Nürnberger Ortsteil Buch. Zum Ende des Jahres 2020 verfügte die Reitergruppe des Polizeipräsidiums Mittelfranken über 13 ausgebildete Dienstpferde und 16 Polizei- satz im erweiterten Raumschutz bei und Unterfranken sowie Oberpfalz reiterinnen und -reiter. Versammlungslagen und für Absperr- angefordert. Exemplarisch ist hier der In den kommenden Jahren wird die maßnahmen bei Evakuierungen auf- Sicherheitstag des PP Oberfranken in Anzahl der Pferde und Reiter sukzessi- grund von Bombenentschärfungen. den Einsatzgebieten in Bamberg und ve erhöht werden. Daneben unterstützte die Reitergruppe Bayreuth zu erwähnen. bei mehreren Schwerpunkteinsätzen Waren zu Beginn der Reitergruppe die zur Bekämpfung des Wohnungsein- Mit dem Aufwuchs der Reitergruppe zahlreichen Einsatzgebiete in Mittel- bruchsdiebstahls. Im Zuge der BAO Mittelfranken und voraussichtlicher franken schwerpunktmäßig im Bal- Raumschutz Corona wurde die Reiter- Lockerungen der pandemiebedingten lungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen gruppe zur Überwachung der Einhal- Einschränkungen werden im Jahr 2021 im allgemeinen Streifendienst und tung der Hygienevorschriften in den auch die Anzahl und die Art der Einsäthier insbesondere in Grünanlagen und Grünanlagen in Nürnberg und Erlan- ze zunehmen. ländlichen Bereichen, so wurden, wie gen sowie am Brombach- und Altmühlbereits im Jahr 2019, die Dienstpfer- see eingesetzt. Bereits jetzt ist ein Einsatz im Rahmen de auch 2020 bei Veranstaltungslagen der UEFA-Europameisterschaft 2021 und Großereignissen eingesetzt. Als Weiterhin wurden die Polizeireiter für bei den Fußballspielen in München ge- Novum erfolgte 2020 erstmals der Ein- Einsätze in den Polizeipräsidien Ober- plant.

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3.2.1 Versammlungen und sammlungen im Nürnberger Stadtge- punkten, die sternförmig im Nürnber-

Veranstaltungen biet kam. ger Umland angelegt waren, fuhren

die Teilnehmer mit ihren Traktoren 3.2.1.1 Versammlungs- Neben diesem umfangreichen The- nach Nürnberg, um sich dort auf dem

geschehen menkomplex, fanden jedoch auch Ver- Volksfestplatz zu sammeln und eine

Auch im Hinblick auf Versammlun- sammlungen mit anderen gesellschaft- Abschlusskundgebung durchzuführen. gen im Stadtgebiet Nürnberg war das lichen und politischen Bezügen statt. Jahr 2020 ab Ende des ersten Quartals So kam es anlässlich der Geschehnisse Die besondere polizeiliche Herausfordurch die Covid-19 Pandemie geprägt. und Diskussionen um Polizeigewalt in derung bestand darin, die bei 5.000 Zwar kam es aus infektionsschutz- den USA auch in Nürnberg zu Aktionen bis 7.000 geplanten Fahrzeugen entrechtlichen Gründen zum Teil zu er- der sog. „Black Lives Matter“-Bewe- stehenden Verkehrsbehinderungen heblichen Beschränkungen einzelner gung. auf den Hauptverkehrsadern auf ein Versammlungen bis hin zu gänzlichen Minimum zu reduzieren. Dies konnte Verbotsverfügungen. Auch die Versammlungsform der sog. vor allem durch eine vorausschauende Trotzdem ist insgesamt im Vergleich „Critical Mass“ wurde im Jahr 2020 Routenplanung sowie frühzeitige Öfzum Vorjahr ein starker Anstieg an fortgesetzt. Die besondere Heraus- fentlichkeitsarbeit umgesetzt werden. durchgeführten Versammlungen zu forderung bestand dabei darin, einen So fanden sich schließlich insgesamt verzeichnen. möglichst geordneten Ablauf bei der ca. 2.200 Fahrzeuge und zahlreiche ungeplanten Streckenwahl der Teil- Teilnehmer am Volksfestplatz ein, um Den größten Anteil machten dabei nehmenden zu gewährleisten, um Ver- dort die Abschlusskundgebung durch- Versammlungen sog. „Corona“-Maß- kehrsgefahren für alle Beteiligten mini- zuführen. Unter den Rednern befannahmenkritiker bzw. der „Querden- mieren zu können. den sich u. a. der Bayerische Ministerken“-Szene aus. Die besondere He- präsident Dr. Markus Söder sowie der rausforderung bestand regelmäßig Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. darin, das hohe verfassungsrechtliche 3.2.1.2 Traktorsternfahrt Gut der Versammlungsfreiheit mit dem Bundesweite Beachtung fand auch Nicht zuletzt durch die vertrauensvolle Infektions- und Gesundheitsschutz die Traktorsternfahrt „Wir ackern für Zusammenarbeit mit den Landwirten, in Einklang zu bringen. Dabei musste Bayern“ durch Landwirte, die auf die kam es weder bei der An- und Abfahrt, häufig besondere Berücksichtigung aktuelle Situation der konventionellen noch bei der Kundgebung zu Sicherfinden, dass es teilweise zu bundes- Landwirtschaft aufmerksam machen heitsstörungen oder Verkehrsbehindeweiten Mobilisierungsaktionen für Ver- wollten. Von insgesamt sechs Sammel- rungen.

3.2.1.3 Versammlungsge- ma Feminismus, die auf einem leichten

schehen zum 1. Mai Lkw eine Runde rund um die Nürnber-

Die Ausgangs- und Kontaktbeschrän- ger Altstadt fahren durfte, um ihrem kungen, die mit der weltweiten Coro- Anliegen Gehör zu verschaffen. na-Pandemie einhergehen, prägten das mittelfränkische Einsatzgeschehen Die jährlich stattfindende Kundgebung rund um den 1. Mai in diesem Jahr be- einer großen Gewerkschaft mit ansonders. Als Ausfluss der Bayerischen schließendem Maifest, an der in den Infektionsschutzmaßnahmenverord- Vorjahren stets 5.000 Personen teilnahnung (BayIfSMV) waren Veranstaltun- men, wurde in Rücksichtnahme auf gen und Versammlungen grundsätz- den Infektionsschutz bereits im Vorfeld lich landesweit untersagt. Vor dem abgesagt. Hintergrund der bereits kurz nach dem 1. Mai beabsichtigten Lockerungen Auch das traditionelle Fest in der Mülldurch die Staatsregierung konnten im nerstraße sowie die Maiausfahrt der Hinblick auf Versammlungen jedoch Motorradfahrer, die am Startpunkt in gewisse Zugeständnisse seitens der der Münchener Straße jedes Jahr bis zu Behörden gemacht und einige Kund- 10.000 Teilnehmer zählt, fanden im Angebungen unter strengen Auflagen er- gesicht der Pandemie in diesem Jahr reichte mit ca. 1.500 Teilnehmern eine laubt werden. nicht statt. vierstellige Teilnehmerzahl.

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Insgesamt wurden sieben Versamm- Der Gesamteinsatz wurde durch das Eine besondere Form des Protestes lungen an verschiedenen Örtlichkei- Polizeipräsidium Mittelfranken betreut für mehr Klimaschutz stellt das Klimaten in Nürnberg zugelassen, die sich und geführt. Insgesamt kam es zu kei- kamp von Fridays for Future Nürnberg allesamt um die typischen „Tag der nen nennenswerten Zwischenfällen. dar, welches unter dem Motto „Klima- Arbeit“-Themen drehten. Die Anzahl Lediglich als sich die Teilnehmer nach camp – die unzureichende Klimapolitik der Teilnehmer war behördlicherseits Beendigung der Versammlung am Pe- und das Streben nach Klimagerechtigauf maximal 50 Personen begrenzt, tra-Kelly-Platz zu einem gemeinsamen keit“ seit 03.09.2020 durchgehend auf auch durften die Kundgebungen nur „Spaziergang“ in Richtung Innenstadt dem Sebalder Platz veranstaltet wird. stationär abgehalten werden. Einzige aufmachten, mussten sie sowohl poli- Ausnahme war eine vier Personen um- zeilich begleitet als auch wiederholt fassende Kleinstkundgebung zum The- durch Lautsprecherdurchsagen und 3.2.1.5 Tuningszene/ polizeilichen Direktansprachen auf mobile Partyszene das Einhalten der Mindestabstände Seit vielen Jahren existiert in Mittelhingewiesen werden. Ein gemeinsa- franken und insbesondere im Stadtmes „Spazieren“ in die Altstadt von gebiet Nürnberg eine überregionale Königs- und Frauentorgraben aus wur- Tuning-Szene, welche mit polizeilichen de durch starke Polizeipräsenz an den Maßnahmen begleitet wird. Im Jahr Zufahrtstraßen verhindert, ohne dass 2020 änderte sich aufgrund der Codie grundsätzlich friedliche Stimmung rona-Pandemie das Einsatzverhalten dadurch Schaden nahm. deutlich, da neben Verstößen gegen Verkehrsvorschriften nunmehr auch die Verhaltensregeln aufgrund des

3.2.1.4 Versammlungs- Infektionsschutzgesetzes bzw. der je-

geschehen Klimaschutz weils geltenden BayIfSMV kontrolliert

mit FFF-Camp wurden. Das Thema Klimaschutz hatte auch im Jahr 2020 einen festen Platz unter den Zu Jahresbeginn wurden Kontrollen Versammlungen im Bereich des PP Mit- durch die örtlich zuständigen Diensttelfranken. Nach vielen großen Kund- stellen durchgeführt, bei welchen zum gebungen im Jahr 2019 beschränkten Teil erhebliche Verstöße festgestellt sich die Akteure der Klimabewegung werden konnten. Der Saison-Auftakt pandemiebedingt im Jahr 2020 über- der Tuning-Szene im April 2020 wurde wiegend auf kleinere Aktionen. Ledig- durch die VPI Nürnberg polizeilich belich ein großer Aufzug im Rahmen eines gleitet. Aufgrund des Lockdowns wansog. „Global Day of Climate Action“ er- delte sich die reine Tuning-Szene moc.eboda.kcots

Beitrag für den Sicherheitsbericht 2020

3.2.1.5 Tuningszene / mobile Partyszene

Seit vielen Jahren existiert in Mittelfranken und insbesondere im Stadtgebiet Nürnberg eine überregionale Tuning-Szene, welche mit polizeilichen Maßnahmen begleitet wird. Im Jahr 2020 änderte sich aufgrund der Corona-Pandemie das Einsatzverhalten deutlich, da neben Verstößen gegen Verkehrsvorschriften nunmehr auch die Verhaltensregeln aufgrund des Infektionsschutzgesetzes bzw. der jeweils geltenden BayIfSMV kontrolliert wurden.

Zu Jahresbeginn wurden Kontrollen durch die örtlich zuständigen Dienststellen durchgeführt, bei welchen zum Teil erhebliche Verstöße festgestellt werden konnten. Der Saison-Auftakt der Tuning-Szene im April 2020 wurde durch die VPI Nürnberg polizeilich begleitet. Aufgrund des Lockdowns wandelte sich die reine Tuning-Szene jedoch zur Party- und Tuning-Szene, da die Feierwilligen aufgrund geschlossener Clubs und Discotheken auf andere Events auswichen.

Eine der beliebtesten Örtlichkeiten für die Tuning-Szene und die „Auto-Poser“ war bislang die Steintribüne am Zeppelinfeld, an der sich an den Wochenenden im Mai regelmäßig mehrere hundert Personen, teilweise mit Fahrzeugen, teilweise auch nur als feiernde Zuschauer, einfanden. Die Situation hier konnte letztendlich durch intensive polizeiliche Kontrollen und mit Hilfe eines abendlichen Durchfahrtverbots für diesen Bereich ab Mitte Juni deutlich entspannt werden.

Schnell verlagerte sich die Szene jedoch unter anderem in das Nürnberger Hafengebiet, aber auch auf Parkplätze großer Gewerbetreibender in Nürnberg. Neben der örtlichen Verlagerung war schnell auch eine Veränderung der Zusammensetzung zu erkennen. Handelte es sich bei der Tuning-Szene vor Beginn der Corona-Pandemie um eine meist homogene Gruppe mit Fokus auf die „aufgemotzten“ Fahrzeuge, mischen sich seitdem sukzessive immer mehr junge Menschen darunter, deren Hauptaugenmerk mehr auf dem Feiern als auf den Autos lag. Die Treffen wurden hauptsächlich über einen Instagram-Kanal sowie über eine EINSATZ – OTReDlegNraUmN-GGrSu-p pUeN orDg aSnCisiHerUt. TDZieAsU prFäGgtAe BdEenN Begriff der „Party-Szene auf vier Rädern“.

In den polizeilichen Fokus rückte die Szene, neben den obligatorischen Verstößen gegen die Bau- und Betriebsvorschriften für ihre Fahrzeuge, jedoch hauptsächlich wegen der Größe der Menschenansammlung und der damit verbundenen Grenze der Legalität im Zusammenhang mit dem Infektionsschutz.

Aufgrund der Größe der Veranstaltungen wurden Einsätze unter Einbindung geschlossener Einheiten durchgeführt, um die Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz und die originären Tuning-Verstöße konsequent zu ahnden. Die Party-Szene wurde hierdurch eingedämmt. Auch eine Verlagerung in die umliegenden Landkreise wurde mit polizeilichen Maßnahmen unterbunden. Die Sachbearbeitung bezüglich des Veranstalters wurde durch die VPI Nürnberg geführt. Ein möglicher Veranstalter konnte ermittelt und Tuningszene: Getroffene entsprechend zur Anzeige gebracht werden. Maßnahmen/festgestellte GVeetrrosffteöneß eM a2ß0n2ah0m –e nS /t faesdtgte Nsteüllrten Vbeersrtgöße

Platzverweise 4.295
VOWi-Anzeigen Erlöschen BE 71
Sicherstellung von Kfz 79
VOWi (ohne Geschwindigkeitsverstöße) 378
Geschwindigkeitsverstöße 760
Strafanzeigen StGB / StVG 6
IfSG-Verstöße 322

jedoch zur Party- und Tuning-Szene, da vorschriften für ihre Fahrzeuge, jedoch JLuanugkte Musik, selbst mitgebrachte Polizeihauptkommissarin die Feierwilligen aufgrund geschlosse- hauptsächlich wegen der Größe der Getränke, aber vor allem die Entner Clubs und Discotheken auf andere Menschenansammlung und der damit hemmung durch zunehmende Alko- Events auswichen. verbundenen Grenze der Legalität im holisierung machten es schwer, die Zusammenhang mit dem Infektions- Mindestabstände einhalten zu können Eine der beliebtesten Örtlichkeiten für schutz. oder zu wollen. die Tuning-Szene und die „Auto-Poser“ war bislang die Steintribühne am Zep- Aufgrund der Größe der Veranstaltun- Um durch die Überwachung der „Parpelinfeld, an der sich an den Wochen- gen wurden Einsätze unter Einbindung ty-Hotspots“ ein Ansteckungsrisiko enden im Mai regelmäßig mehrere geschlossener Einheiten durchgeführt, zu minimieren, wurde dieser Heraushundert Personen, teilweise mit Fahr- um die Verstöße gegen das Infektions- forderung gemeinsam mit der Sicherzeugen, teilweise auch nur als feiernde schutzgesetz und die originären Tu- heitsbehörde Stadt Nürnberg be- Zuschauer, einfanden. Die Situation ning-Verstöße konsequent zu ahnden. gegnet. In Zusammenarbeit mit dem hier konnte letztendlich durch intensi- Die Party-Szene wurde hierdurch ein- Außendienst Nürnberg (ADN) wurden ve polizeiliche Kontrollen und mit Hilfe gedämmt. Auch eine Verlagerung in die Feiermeilen zu den relevanten eines abendlichen Durchfahrtverbots die umliegenden Landkreise wurde mit Zeiten regelmäßig mit starken Kräften für diesen Bereich ab Mitte Juni deut- polizeilichen Maßnahmen unterbun- überwacht. Dies erfolgte im Rahmen lich entspannt werden. den. des Einsatzes „Sicherheit im öffentli- Die Sachbearbeitung bezüglich des chen Raum“. Schnell verlagerte sich die Szene je- Veranstalters wurde durch die VPI doch unter anderem in das Nürnberger Nürnberg geführt. Ein möglicher Ver- Den entscheidenden Unterschied Hafengebiet, aber auch auf Parkplätze anstalter konnte ermittelt und entspre- machte jedoch das Party-Publikum. großer Gewerbetreibender in Nürn- chend zur Anzeige gebracht werden. Fanden sich beispielsweise am Köpfberg. Neben der örtlichen Verlagerung leinsberg überwiegend junge Menwar schnell auch eine Veränderung schen ein, hielten sich im Jamnitzer der Zusammensetzung zu erkennen. 3.2.1.6 Feiermeilen Park vor allem Anwohner des regiona- Handelte es sich bei der Tuning-Sze- in der Innenstadt len Stadtteils und Angehörige des sone vor Beginn der Corona-Pandemie Der lange Lockdown zog ab Mitte Mai genannten „Trinkermilieus“ auf. um eine meist homogene Gruppe mit auch immer mehr junge Menschen der Fokus auf die „aufgemotzten“ Fahrzeu- „Party-Szene“ zurück in Gastronomie Das Wissen um die damit einhergege, mischen sich seitdem sukzessive und öffentlichen Raum. Da Clubs und henden Besonderheiten der jeweiligen immer mehr junge Menschen darunter, Diskotheken ihre Türen nach wie vor Klientel war ausschlaggebend für das deren Hauptaugenmerk mehr auf dem geschlossen hatten, die sommerlichen Einschreitverhalten der eingesetzten Feiern als auf den Autos lag. Die Tref- Temperaturen das Feiern im Freien Kollegen, um einer Eskalation der Einfen wurden hauptsächlich über einen jedoch bis in die Nacht hinein ermög- satzlage vorausschauend entgegen- Instagram-Kanal sowie über eine Tele- lichten, ergaben sich an exponierten zuwirken und Szenen, wie sie sich im gram-Gruppe organisiert. Dies prägte Örtlichkeiten zunehmend Probleme Juni in Stuttgart ereignet hatten, unter den Begriff der „Party-Szene auf vier durch Ansammlungen jenseits der 500 allen Umständen zu verhindern. Des- Rädern“. Personen. Exemplarisch seien hier der halb fand die erste Bewertung von Ein- Tiergärtnertorplatz, der Köpfleinsberg schreitnotwendigkeit und -intensität In den polizeilichen Fokus rückte die zwischen Königs- und Adlerstraße und stets durch einen mit den lokalen Ge- Szene, neben den obligatorischen Ver- die Norikusbucht, aber auch der Jam- gebenheiten gut vertrauten Führungsstößen gegen die Bau- und Betriebs- nitzer Park in Nürnberg genannt. beamten statt.

3.2.1.7 Besonderes das öffentliche Leben mit seiner Viel- einer Vielzahl kleiner Stände geprägt, Veranstaltungsjahr mit zahl an Veranstaltungen wieder aufle- die, disloziert aufgestellt, trotzdem das „Nürnberger Sommertagen“ ben zu lassen. In intensiven Planungen Flair eines Volksfestes in anderem Rah- Zunächst einmal schienen die Nach- unter Einbindung der Verantwortlichen men vermitteln sollten. richten eines neuartigen Virus sich von Polizei und Stadt Nürnberg wurnicht auf die Veranstaltungen in Nürn- den pandemiegerechte Veranstaltun- Die Nürnberger Sommertage wurden berg auszuwirken. Ein normales Jahr gen organisiert. Diese beinhalteten intensiv unter Leitung der PI Nürnbergmit Umzügen, Feiern, Volksfesten und Abstands- und Hygienemaßnahmen, Mitte mit Unterstützung durch ge- Märkten stand bevor. So fand wie je- Maskenpflicht sowie dezentrale und schlossene Einheiten betreut. Hierbei des Jahr der Faschingsumzug am dislozierte Veranstaltungsörtlichkeiten. wurde neben den üblichen Kontrollen 23.02.2020 statt. Der Zug schlängelte im Hinblick auf Taschendiebstähle und sich unter großem Zuschauerandrang So konnten statt der abgesagten Klas- den verkehrsrechtlichen Maßnahmen vom Rathenauplatz durch die Innen- sik Open Air Konzerte auf der eigens rund um die Veranstaltungsörtlichkeistadt bis zum Jakobsplatz. Betreut dafür geplanten Seebühne am Du- ten ein besonderes Augenmerk auf die wurde die Veranstaltung unter Leitung zendteich stattfinden. Hier konnten die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsder VPI Nürnberg mit verkehrsrechtli- Zuhörer/-innen coronakonform und bestimmungen gelegt. Unter anderem chen Maßnahmen, Absperrungen und sehr unkonventionell in Booten den durch vorbereitete Sperren, welche Umleitungen. Wie auch in den Vorjah- Klängen der Künstler/-innen lauschen. bei Bedarf aufgebaut werden konnten, ren verlief der Einsatz störungsfrei. Betreut wurden die Konzerte durch die sollte ein Überlaufen der Örtlichkeiten PI Nürnberg-Ost sowie die WSP-Grup- und somit eine dichte Ansammlung Gleichwohl mussten dennoch Großver- pe der VPI Nürnberg. von Menschen verhindert werden. anstaltungen wie Rock im Park, B2Run, der Stadtlauf, Musikveranstaltungen Auch die Nürnberger Sommertage vom Kurz darauf, mit Beginn des 1. Lockam Flughafen Nürnberg, das Norisring- 31.07.2020 bis zum 06.09.2020 dienten downs wurden Ausgangsbeschränkun- Rennen, das Altstadtfest sowie weitere als Ersatz für die abgesagten Volksfes- gen verhängt, so dass alle bislang ge- Stadtteilfeste, Kirchweihen und an- te. So wurden z. B. am Hauptmarkt ein planten öffentlichen Veranstaltungen dere Sportveranstaltungen abgesagt Autoscooter, ein Kettenkarussell und zunächst abgesagt wurden. Hierunter werden. Auch viele Veranstaltungen eine Achterbahn („Wilde Maus“) be- fielen unter anderem die Ostermärder NürnbergMesse mussten abgesagt, trieben. Auch an anderen Örtlichkeiten sche, die Volksfeste, die Blaue Nacht verschoben oder als reine Digital-Mes- wurden Fahrgeschäfte aufgestellt, auf und der Trempelmarkt. sen reorganisiert werden. der Insel Schütt wurde überwiegend Der Christkindlesmarkt wurde zu- Essen und Getränke verkauft, welches nächst unter Corona-Auflagen geplant Nach dem Abklingen der sog. „Ersten unter Einhaltung von Abstandsrege- und Ersatzveranstaltungen analog der Welle“ bestand sowohl in der Bevölke- lungen auch an Sitzplätzen vor Ort ver- Sommertage ins Auge gefasst. Aufrung als auch unter Veranstaltern und zehrt werden konnte. Auch andernorts grund des 2. Lockdowns blieb letztlich Kulturtreibenden der große Wunsch, war das Altstadtbild in dieser Zeit von nur die Absage übrig.

3.2.2 Sonstiges

Einsatzgeschehen

3.2.2.1 Bombenfunde

Auch in diesem Jahr war das Polizeipräsidium Mittelfranken, gemeinsam mit den örtlich zuständigen Dienststellen und in enger Kooperation mit Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörde sowie Feuerwehr, Rettungsdiensten und Technischem Hilfswerk, wieder bei mehreren Fliegerbombenfunden aus dem Zweiten Weltkrieg im Einsatz.

Um die Mittagszeit des 17. März wurde bei Grabungsarbeiten in einer Kleingartenanlage in der Kavalastraße in Nürnberg eine 250kg Fliegerbombe mit zwei Zündern aufgefunden. Nachdem der Sperrradius auf nur 300 Meter um den Fundort herum festgelegt erfolgten Evakuierung betroffen waren. einem Radius von 100 Metern um den wurde, waren lediglich 270 Anwohner Eigens dafür wurde das Neue Gymnasi- Fundort herum evakuiert, der nicht zu von den Evakuierungsmaßnahmen be- um in der Weddingenstraße kurzfristig entschärfende Zünder wurde im Antroffen. Jedoch mussten während der zu einer Notunterkunft umfunktioniert. schluss fachgerecht gesprengt. Dabei Entschärfungsarbeiten ab dem späten Das Unschädlichmachen des Relik- entstanden Dank guter Vorbereitung Nachmittag die Südwesttangente, die tes aus dem Zweiten Weltkrieg wur- weder Personen- noch Sachschäden. Bahnlinie Nürnberg-Ansbach sowie der de durch die geübten Sprengmeister Main-Donau-Kanal sicherheitshalber dann innerhalb einer halben Stunde Am 27. Oktober wurde, wie bereits im für über eine Stunde gesperrt werden. bewerkstelligt. Mai, bei Erdarbeiten im Bereich der Bruneckerstraße eine weitere Flieger- Am 4. Mai mussten die Bauarbeiten auf Nur zwei Tage später wurde im selben bombe mit 250 kg Gewicht aufgefundem ehemaligen Gelände der Deut- Areal erneut eine Bombe aufgefunden, den. Die Entschärfung wurde aufgrund schen Bahn in der Brunecker Straße, die jedoch das Vierfache an Gewicht der umfangreichen Vorarbeiten auf auf dem der neue Stadtteil „Nürn- – 500 kg – auf die Waage brachte. Auf- den Folgetag verschoben. Nachdem berg-Lichtenreuth“ entsteht, durch grund des späten Auffindens musste ein sieben Meter hoher Erdwall um den den Fund einer weiteren Fliegerbombe die Entschärfung auf den Folgetag ver- Fundort herum aufgeschüttet sowie unterbrochen werden. Hier war jahr- legt werden. In einem Umkreis von 500 2.300 Anwohner in einem Radius von zehntelang eine US-amerikanische 125 Metern rund um den Auffindeort waren 500 Metern rund um die Gefahrenstelle kg Bombe unter der Erde unentdeckt insgesamt 2.700 Menschen betroffen, evakuiert wurde, konnte die Entschärgeblieben. Bei dem Gebiet innerhalb eine temporäre Notunterkunft wurde fung am 28. Oktober nach eineinhalb des Sperrradius handelte es sich über- in der Meistersingerhalle eingerichtet. Stunden gegen kurz nach 11:00 Uhr wiegend um Gewerbeflächen, weshalb Die anschließende Entschärfung verlief erfolgreich abgeschlossen werden. Benur 660 Personen von der im Vorfeld ohne Zwischenfälle, so dass Wohnun- sonderheit bei diesem Einsatz war die gen und Straßen gegen Mittag wieder Tatsache, dass nicht nur die U-Bahnlifreigegeben werden konnten. Insge- nie U1 innerhalb des Sperrkreises lag samt waren mehr als 350 Einsatzkräfte und während der Arbeiten der Sprengbeteiligt. meister ihren Betrieb vorübergehend einstellten musste, sondern auch das Genau zwei Wochen später, am 20. gesamte Bundesamt für Migration und Mai, wurden auf einem Baufeld in der Flüchtlinge in der ehemaligen Südka- Ingolstädter Straße Teile einer Bom- serne betroffen war und nicht betreten be zu Tage gefördert. Nachdem sich werden durfte. herausstellte, dass der Zünder auch nach Jahrzehnten noch aktiv war, Am Nachmittag des 28. November entwurden etwas über 250 Anwohner in deckte ein „Schatzsucher“ mit

seinem Metallsuchgerät auf einem 3.2.2.2 Königstorpassage an Orten wie Hauptbahnhöfen, ge- Acker im Knoblauchsland in einer Tiefe Wie bereits in den Berichten der Vor- sellschaftlich akzeptiert und von der von einem Meter einen verdächtigen jahre beschrieben, sind die Königstor- Polizei zu tolerieren, sofern keine Straf- Gegenstand in der Erde, welcher sich passage und der Bereich um den Bahn- taten verübt werden oder es zu Verletalsbald als 250 kg schwere Weltkriegs- hofsplatz Nürnberg Schwerpunkte des zungen innerhalb der Gruppen kommt. bombe herausstellte. Der Fund erfor- polizeilichen Einsatzgeschehens. derte, dass insgesamt 635 Anwohner in Auch im Jahr 2020 stellte der Bereich einem Umkreis von 500 Metern um den Die Königstorpassage, die darunter- des Bahnhofsplatzes Nürnberg einen Fundort herum ihre Wohnungen und liegenden U-Bahn-Verteilergeschosse Schwerpunkt polizeilicher Präsenz und Häuser verlassen mussten. Eine be- und auch der öffentliche Bereich im Einschreitens dar. Unter Fortführung sondere Herausforderung stellte in die- Umfeld des Hauptbahnhofes sind seit der bereits in den Vorjahren getrofsem Zusammenhang der Umstand dar, Jahren zentrale Anlauf- und Verkehrs- fenen Maßnahmen der besonderen dass sich auch einige an Covid-19 Er- knotenpunkte für unterschiedlichste Aufbauorganisation Köpa und in Abkrankte sowie deren Kontaktpersonen Personen in der Stadt Nürnberg. stimmung mit Kooperationspartnern unter den zu Evakuierenden befanden. entspannte sich die Sicherheitslage Diese wurden jeweils separat transpor- Die Präsenz von sozialen Randgrup- am Bahnhofsplatz Nürnberg weiter tiert und untergebracht. Die Entschär- pen, welche die Königstorpassage so- bzw. stabilisierte sich. fung der Bombe wurde kurz vor Mitter- wie die Straßen und Plätze im Umgriff So verringerte sich die Zahl der dort nacht erfolgreich abgeschlossen. des Hauptbahnhofes als Aufenthalts- registrierten Betäubungsmitteldelikte ort nutzen, ist weiterhin vorhanden. auf 818 (839 Fälle 2019) und Körperver- Das einsatztechnisch mit Abstand Bei vielen dieser Personen spielt Sucht letzungen erhöhten sich nur leicht auf größte Ausmaß hätten jedoch gleich eine bestimmende Rolle im Tagesab- 375 Delikte (366 Fälle 2019), was im Vermehrere Bomben-Verdachtsfälle im lauf. So sind seit jeher Personen aus gleich mit dem diesbezüglich erhöhten Bereich der Großbaustelle auf dem dem Rauschgift-, Obdachlosen- und Straftatenaufkommen der Vorjahre Areal des Klinikums Fürth eingenom- Trinkermilieu in der Königstorpassage einer Stagnation auf einem deutlich men. Hier waren im Zuge der Aus- und deren Umfeld anzutreffen. Bei die- niedrigeren Niveau gleichkommt (480 wertung von historischen Luftbildern sen Personen aus dem Randgruppen- Fälle 2018). insgesamt 13 „Trichter“ in den Fokus milieu der Gesellschaft ist ein erweigerückt, acht davon konnten durch tertes Hilfsangebot notwendig, da rein Trotz der intensiven polizeilichen Maß- Vorsondierungen bestätigt werden. Die polizeiliche Maßnahmen nicht ausrei- nahmen war auch im Jahr 2020 keine Bewertung durch die Fachstellen kam chend bzw. zielführend sind. relevante Verlagerung von Szenepersozu dem Ergebnis, dass im Falle einer nen an andere Örtlichkeiten im Stadt- Bestätigung der Verdachtsfälle eine Innerhalb von Großstädten ist das An- gebiet zu verzeichnen. Ohnehin zielen Evakuierung von 14.500 Bewohnern, treffen dieser Gruppen, insbesondere polizeiliche Präsenz und des Klinikums Fürth, des Dialysezentrums sowie dreier Altenheime notwendig wird – ein herausforderndes Unterfangen sowohl für die Polizei als auch für alle anderen beteiligten Organisationen. Aufgrund dessen wurde bereits früh mit umfangreichen und detaillierten Planungsmaßnahmen begonnen. Als Tag der Evakuierung wurde der 19.07. festgelegt und publiziert. Um eine Gefahr durch die im Boden vermuteten Bomben so weit wie möglich zu minimieren, wurde erst wenige Tage vor dem geplanten Termin mit dessen Freilegung begonnen. Wie durch ein Wunder entpuppten sich letztendlich jedoch alle acht Verdachtsfälle zwar als metallische Gegenstände – unter anderem ein Nachttopf – jedoch nicht als Bomben, was eine Evakuierung am 19.07. hinfällig machte.

Intervention nicht darauf ab, Szeneper- 3.2.2.3 Jamnitzerplatz sonen den Aufenthalt im Bereich des Der Jamnitzerplatz ist das Herzstück Bahnofsplatzes unmöglich zu machen. Gostenhofs. Er wird intensiv von Fami- Vielmehr soll durch ein hohes Maß an lien mit Kindern als sozialer Treffpunkt objektiver und subjektiver Sicherheit und als Lebensraum der Anwohner gedie adäquate Nutzung dieses Berei- nutzt. ches für die gesamte Bevölkerung gewährleistet werden. Vor dem Hintergrund des Strukturwandels in Gostenhof entstand über Nach wie vor stellen Alkoholkonsum die Jahre hinweg ein Interessenskonund Missbrauch bei der Begehung von flikt zwischen denjenigen, welche die Körpverletzungsdelikten einen maß- bisherigen Verhältnisse zu bewahren geblichen Faktor dar. Mehrheitlich versuchen und wiederum Anwohnern sind sowohl Täter als auch Opfer bei die bürgerliche Verhältnisse etablieren Gewaltdelikten im öffentlichen Raum möchten. In der Folge kam es immer alkoholisiert. wieder zu Sachbeschädigungen und Derartige Aktionen und die Anwesen- Die Polizei begrüßt daher die Verlän- Schmierereien. heit von sozialen Randgruppen am gerung der Alkoholverbotsverordnung Jamnitzerplatz beeinträchtigen zum (AlkVVO) der Stadt Nürnberg, welche Aus polizeilicher Sicht war dieser Kon- Teil massiv das Sicherheitsgefühl der den Einsatzkräften die Möglichkeit der flikt in der täglichen Arbeit spürbar, Bewohner von Gostenhof. frühzeitigen Intervention gegen den hatte jedoch zu keiner Zeit eine Stufe missbräuchlichen Alkoholkonsum im erreicht, welche den Jamnitzerplatz Um dieser Situation gerecht zu wer- Bereich des Bahnhofsplatzes eröffnet. mit Blick auf vergleichbare Grünanla- den, wird der Jamnitzerplatz sowie das Im Jahr 2020 wurden 798 entsprechen- gen zum Kriminalitätsbrennpunkt in- Umfeld verstärkt durch Polizei, Sicherde Ordnungswidrigkeitenverfahren nerhalb der Stadt Nürnberg gemacht heitswacht und Kommunalen Außeneingeleitet. hätte. dienst Nürnberg (ADN) bestreift.

Die durch das Auftreten des neuartigen Seit mehreren Jahren kommt es je- Fest steht jedoch, dass sich der be- Corona-Virus bedingten Einschränkun- doch wiederkehrend von Seiten einer schriebene Konflikt nicht allein mit gen des öffentlichen Lebens machten Gruppierung, die dem Strukturwandel klassischen polizeilichen Maßnahmen sich beim Einsatzgeschehen im Be- in Gostenhof ablehnend gegenüber lösen lässt. reich des Bahnhofsplatzes vergleichs- steht, zu diversen sicherheitsrelevanweise wenig bemerkbar, da für viele ten und öffentlichkeitswirksamen Vor- Unter Federführung der Stadt Nürn- Angehörige von Randgruppen dieser fällen. berg in ihrer originären Zuständigkeit Bereich Mittelpunkt des sozialen Le- bezüglich struktureller Problemstelbens ist. Dennoch wurde auch hier Im Jahr 2020 wurden von dieser Grup- lungen wurde aus diesem Grund ein die Einhaltung entsprechender Regeln pierung mehrere Versammlungen im sogenannter „Runder Tisch“ etabliert. überwacht. Bereich des Jamnitzerplatzes durchgeführt. An diesem „Runden Tisch“ können sich Die Königstorpassage und der Bereich sämtliche Konfliktparteien beteiligen des Bahnhofsplatzes werden zukünftig Zu relevanten Störungen kam es ledig- und bei der Entwicklung von Lösungsweiterhin einen Schwerpunkt des Tä- lich bei einer Spontanversammlung in ansätzen konstruktiv mitwirken. Ein tigwerdens der mittelfränkischen Poli- den Abendstunden des 6. Oktober 2020 weiterer Vorteil besteht darin, dass im zei darstellen. Maßgeblich dabei ist die anlässlich einer Gerichtsentscheidung. Rahmen dieser Veranstaltungen, neaktuelle Erhebung der Sicherheitslage, In diesem Zusammenhang formierte ben geplanten Maßnahmen der Stadt um auf Veränderungen schnell und sich ein Aufzug, obwohl dies durch die Nürnberg, auch das polizeiliche Eineffizient reagieren zu können. Um ein Polizei untersagt wurde. Dieser Auf- schreitverhalten transparent und obmöglichst hohes Maß an subjektiver zug setzte sich in Richtung Justizareal jektiv dargestellt werden kann. und objektiver Sicherheit zu erreichen, in Bewegung. An der Fürther Str. verführt die mittelfränkische Polizei wei- suchten schließlich mehrere Personen Das Polizeipräsidium Mittelfranken terhin die enge und vertrauensvolle Zu- gewaltsam eine Polizeiabsperrung zu wird diesen sicherlich langwierigen sammenarbeit mit der Stadt Nürnberg, überwinden. Durch den Einsatz von Prozess des Interessensaugleichs auch den Trägern sozialer Organisationen, unmittelbarem Zwang konnte dies weiterhin begleiten und die erforderden Verkehrsbetrieben, der Deutschen verhindert werden, woraufhin sich der lichen polizeilichen Maßnahmen stän- Bahn AG sowie mit der Bundespolizei Aufzug wieder zum Jamnitzerplatz be- dig den aktuellen Erfordernissen anfort. wegte und sich dort auflöste. passen.

3.3 Einsatzgeschehen regional

3.3.1 Versammlungs-

geschehen regional

Im Jahr 2020 war auch in den Bereichen außerhalb der Stadt Nürnberg ein deutlicher Anstieg des Versammlungsgeschehens festzustellen.

Der örtliche Schwerpunkt lag hierbei in der Stadt Erlangen. Darüber hinaus verteilten sich die Kundgebungen über nahezu alle größeren Städte im Bereich Mittelfranken.

Neben den schon aus den Vorjahren bekannten Themen wie z. B. Klimaund Umweltschutz, Flüchtlingsthematik und Rassismus befasste sich der überwiegende Teil der Kundgebungen im Jahr 2020 kritisch mit der Covid-19-Pandemie und den zu ihrer Bekämpfung getroffenen Maßnahmen.

3.3.2 Besonderes Von Seiten der Polizei waren im ge-

Eine besondere Herausforderung für Veranstaltungsjahr – samten Zeitraum keinerlei Störungen die Polizei war es dabei immer wieder, „Herbstvergnügen“ in Fürth festzustellen. die zum Teil widerstreitenden Bedürfnisse von Infektionsschutz und Ver- Aufgrund der im Jahr 2020 begonnesammlungsfreiheit in einem ausgewo- nen Coronapandemie musste auch 3.3.3 Fränkisches Seenland genen Verhältnis zu berücksichtigen. die seit nunmehr über 900 Jahren wie- Positiv hervorzuheben ist, dass die derkehrend stattfindende und bereits Altmühlsee, Igelsbachsee, Rothsee Kundgebungen trotz der großen Band- seit 2018 im Bundesverzeichnis Im- und der Brombachspeicher entwickelbreite an Themen und den besonde- materielles Kulturerbe aufgenommene ten sich an den Wochenenden im Somren Herausforderungen durch Covid Michaeliskirchweih in Fürth abgesagt mer zu regelrechten Magneten für die 19 überwiegend störungsfrei verlaufen werden. Bewohner des Ballungsraums. sind. Auf die Durchführung des traditionellen Erntedankfestzuges wurde ebenso Dadurch stießen die betroffenen Geverzichtet. meinden rund um die Seen jedoch zusehend an ihre Belastungsgrenzen. Stattdessen wurde durch die Stadt Gerade die Verkehrssituation wurde Fürth mit dem „Herbstvergnügen“ eine schnell auch zur polizeilichen Heraus- Ersatzveranstaltung ins Leben gerufen. forderung.

Diese Veranstaltung fand im Zeit- Diesbezüglich wurde bereits zu Beginn raum vom 03.-18. Oktober auf vier der Sommerferien durch die betroffeausgesuchten Plätzen in der Innen- nen Landratsämter Weißenburg-Gunstadt statt. Statt der üblichen über zenhausen und Roth sowie der betei- 270 Schaustellerbetrieben, konnten 51 ligten Zweckverbände und unter enger Schausteller an folgenden Örtlichkei- Einbindung der Polizei ein Konzept ten ihre Ware und Amusementfahrge- erarbeitet, um der Verkehrssituation schäfte anbieten: Herr zu werden und gleichzeitig die Einhaltung der Abstandsregelungen ■ Fürther Freiheit an den Stränden weitestgehend zu ge- ■ Dr. Max-Grundig-Anlage (sog. Klei- währleisten. ne Freiheit) ■ Hallplatz Polizeilich wurde für das Fränkische ■ Bahnhofsplatz Seenland eine besondere

Aufbauorganisation installiert. Unter insgesamt 850 Fahrzeugführer wegen Führung der Polizeiinspektionen Roth, Parkverstößen gebührenpflichtig ver- Gunzenhausen und Weißenburg, die warnt. jeweils im Wechsel die Einsatzkoordination übernahmen, wurde das Frän- Nicht unerwähnt bleiben sollen neben kische Seenland im Rahmen eines Ge- dem Fränkischen Seenland aber auch samteinsatzes betreut. die Hersbrucker Schweiz mit ihrem Happurger Stausee sowie das Naher- Dieser wurde durch unterstellte Ein- holungsgebiet Dechsendorfer Weiher, satzeinheiten des Polizeipräsidiums die sich ebenfalls als beliebtes Aus- Mittelfranken und der Bereitschaftspo- flugsziel für Badewillige und Sonnenlizei, Beamte der Reitergruppe Mittel- anbeter entpuppten. franken, der Diensthundestaffel sowie der Wasserschutzpolizei unterstützt. Hier waren die Polizeiinspektionen Auch das Social-Media-Team des Poli- Hersbruck sowie Erlangen-Stadt, teilzeipräsidiums Mittelfranken informier- weise auch unterstützt durch Einte die Netzgemeinde regelmäßig über satzeinheiten, mit der Überwachung die aktuelle Situation vor Ort. betraut. Zu Verstößen gegen Hygieneund Abstandsregelungen kam es auch Tatsächlich wurden die Abstandsre- hend eingehalten. Im Verkehrsbereich in diesen, größtenteils weitläufigen Gegelungen an den Stränden weitestge- wurden an drei Einsatzwochenenden bieten kaum.

3.4 Einsatzgeschehen Sport

3.4.1 Fußball

1. FC Nürnberg und

SpVgg Greuther Fürth

Die Fußballsaison 2019/2020, im Zeitraum vom 26. Juli 2019 bis 28. Juni 2020, war eine Saison wie es sie in der Geschichte des deutschen Fußballs noch nie gegeben hat.

Nachdem die 2. Bundesliga, in der sich die beiden mittelfränkischen Top-Vereine, der 1. FC Nürnberg und die SpVgg Greuther Fürth, aktuell befinden, normal begann und nach der Winterpause im Januar 2020 den Spielbetrieb wieder regulär aufnahm, wurde die Saison und der gesamte Spielbetrieb im März aufgrund der sich anbahnenden Corona Pandemie unterbrochen. Eine erneute Aufnahme des Spielbetriebs war erst wieder im Mai vor leeren Zuschauerrängen möglich.

1. FC Nürnberg

Trotz der Einstellung des Spielbetriebs und der teilweisen Nichtzulassung von Zuschauern musste durch die Polizeiinspektion Nürnberg-Süd 17 Bundesligaheimspiele des 1. FC Nürnberg im Max-Morlock-Stadion betreut werden. Diese Heimspiele wurden von insgesamt 385.036 Zuschauern besucht, davon 365.511 Heim- und 19.525 Gast- Sicherheitsbericht 2019 noch nicht be- men werden, die es verbietet „Polizei, fans. leuchtet: Feuerwehr, Rettungsdienste, ...durch Im Rahmen des Spiels gegen den Fahnen, Transparente, Aufkleber, Äu- Als wahren Höhepunkt der abgelaufe- Karlsruher SC am 21.09.2019 wurde ßerungen oder sonstige Kundgabefornen Saison kann das Hochrisikotest- vor Spielbeginn von Seiten der Club- men zu beleidigen, zu schmähen oder spiel gegen den FC Bayern München fans eine große Choreographie aufge- herabzuwürdigen“. am 11.01.2020 mit 27.409 Zuschauern führt. Hierbei wurden 38 orangefarbe- (19.000 Heim/8.409 Gast) genannt wer- ne Bengalfackeln durch vermummte Beim Spiel am 25.08.2020 gegen den den. Das Jahr 2020 begann mit diesem Täter abgebrannt. Auf dem zugehöri- VfL Osnabrück vermummten sich im Spiel für den Club und seinem deutli- gen großflächigen Transparent, das Gästebereich gegen Ende der Halbchen 5:2-Sieg gegen den mehrfachen sich über drei Blöcke erstreckte, war zeitpause 20 Personen im Schutz einer Deutschen Meister sehr erfreulich und deutlich lesbar „1312“ und „All Cops Blockfahne. Mit Anpfiff der zweiten vielversprechend. Letztendlich jedoch Are Bastards“ aufgemalt. Im weiteren Halbzeit wurden mehr als 50 orangemusste und konnte sich der 1. FC Nürn- Spielverlauf wurden zwei weitere Ben- farbene Bengalfackeln (hochwertige berg im Abstiegskampf durch zwei galfackeln gezündet. Seenotrettungsfackeln) gezündet. Relegationsspielen gegen den FC Ingolstadt 04 nur durch die Auswärtstor- Eben u. a. wegen solchem Fanver- Die übrigen Heimspiele des 1. FC Nürnregel in der 2. Bundesliga behaupten. haltens musste im Rahmen der Neu- berg verliefen, auch wenn es in Einfassung der Stadionverordnung der zelfällen immer wieder zu strafbaren Der folgende polizeilich zu erwähnen- Stadt Nürnberg für das Max-Morlock- Handlungen von Einzelpersonen der de Vorfall fand in der Saison 2019/2020 Stadion im Dezember 2019 die buß- Ultragruppierungen kam, aus polizeiim Jahr 2019 statt und wurde somit im geldbewehrte Vorschrift aufgenom- licher Sicht problemlos.

SpVgg Greuther Fürth 3.4.2 Eishockey Beim Spiel gegen den EHC Red Bull

In der Saison 2019/2020 wurden durch Thomas Sabo Ice Tigers und München am 28.12.2019 kam es bereits die Polizeiinspektion Fürth 17 Heim- Höchstadt Alligators während der Anmarschphase durch spiele der SpVgg Greuther Fürth in der Gastfans zum Zünden von Rauchtöp- 2. Bundesliga im Sportpark Ronhof/ Thomas Sabo Ice Tigers fen und Vermummungen sowie Ag- Thomas Sommer betreut. Die DEL-Saison 2019/2020 begann im gressionsdelikten gegen Einsatzkräfte. September 2019 und endete im März Gegen diese Personen wurde neben Diese Heimspiele wurden von insge- 2020. der Fertigung von Anzeigen auch ein samt 120.645 Zuschauern besucht, Zutrittsverbot zur Arena ausgesprodavon 102.818 Heim- und 17.827 Gast- Wegen der COVID19-Pandemie konn- chen. Der weitere Verlauf des Spiels fans. ten die Play-Offs nicht stattfinden. Es und das Verhalten der Fans gestalteten wurde kein Deutscher Meister 2020 sich als unproblematisch. Das störungsträchtigste Heimspiel der ermittelt. Die Thomas Sabo Ice Tigers Saison 2019/2020 war am 29.02.2020 standen zum Zeitpunkt der Beendi- Die übrigen Spiele verliefen mit Ausgegen den VfB Stuttgart. Hier muss- gung der Saison auf einem soliden 8. nahme von ereignistypischen Einzelten Einsatzkräfte mittels Unmittelba- Tabellenplatz. delikten störungsfrei. ren Zwangs ein Zusammentreffen von Gast- mit Heimfans vermeiden. Im wei- Die bis dahin 25 Heimspiele der Thoteren Verlauf kam es noch zu weiteren mas Sabo Ice Tigers wurden analog Höchstadt Alligators (HEC) Streitigkeiten, bei denen es aber zu kei- der Vorjahre von der Polizeiinspektion Das 2. Jahr in der dritthöchsten Eisnen Straftaten kam. Nürnberg-Süd betreut. Insgesamt wur- hockey-Spielklasse, die Oberliga Süd, den die Spiele von 127.967 Zuschauern wurde durch die Höchstadt Alligators Die weiteren Heimspiele der SpVgg besucht, davon 122.948 Heim- und bis zur (für den HEC glücklicherweise) Greuther Fürth verliefen, abgesehen 5.019 Gastfans. Der Zuschauerschnitt vorzeitigen pandemiebedingten Beenvon wenigen Einzeldelikten, ohne nen- im Jahr 2020 betrug 5.118 Besucher digung der Spielsaison 2019/2020 mit nenswerte Störungen. (Vorjahr: 5.400 Besucher). einem 12. Tabellenrang beendet.

Die 14 Heimspiele des Höchstadter Eishockeyclub wurden durch Kräfte der Polizeiinspektion Höchstadt/Aisch sowie durch Unterstützungskräfte betreut.

Gewalttätiges Aufeinandertreffen von Mitgliedern der Eishockey-Ultra-Szenen konnten jeweils verhindert werden.

Beim Heimspiel gegen den ECDC Memmingen am 29.11.2019 kam es bereits am Vortag des Spiels zu Schmierereien am Stadion der Alligators. Während des Spielverlaufs verhielten sich die Fans beider Mannschaften friedlich. Nach Spielende mussten Einsatzkräfte einschreiten, da Heimfans versuchten zu den Blöcken der Gastfans vorzudringen. Hierbei kam es zu Beleidigungen gegenüber den Einsatzkräften.

Die übrigen Heimspiele verliefen aus polizeilicher Sicht problemlos.

E4

Im März des vergangenen Jahres nannte die Bun- nie so wenige Menschen in Mittelfranken im Verlauf deskanzlerin die Corona-Pandemie die größte eines Jahres ihr Leben im Straßenverkehr verloren Herausforderung seit dem Zweiten Weltkrieg. Es haben. ist ernst. Diese dramatische Formulierung war nicht unbedacht. Es geht um die Gesundheit und das Le- Auch andere messbare Parameter entwickelten sich ben von Menschen. positiv, allerdings ist auch deren Bewertung für dieses Jahr differenziert vorzunehmen, und darf uns Bei all unserem Streben nach Glück und Selbstver- nicht in trügerischer Sicherheit wiegen. Die Erhöwirklichung sind doch unsere Gesundheit und unser hung der Verkehrssicherheit beginnt täglich aufs Leben die wertvollsten Güter. Dies ist in einer re- Neue und erfordert die Aufmerksamkeit jedes Verduzierten Betrachtung auch der Kern der Verkehrs- kehrsteilnehmers. sicherheitsarbeit. Es geht nicht um die Einhaltung von Regelungen und Verhaltensvorschriften um Lassen Sie uns also weiterhin auf unsere Gesundheit ihrer selbst willen, sondern im Kern immer darum, und auf unsere Mitmenschen Acht geben. Halten wir, die Gefahren im Verkehrsraum so gering wie irgend wenn möglich, weiterhin physischen Abstand zu unmöglich zu halten. seren Mitmenschen, beachten wir weiterhin Hygieneregeln, tragen wir weiterhin unsere Alltagsmasken Der plötzliche Verlust eines Menschen, unabhängig im öffentlichen Raum und – lassen Sie uns auch im ob durch eine Infektionskrankheit oder einen Ver- Straßenverkehr weiterhin umsichtig, rücksichtsvoll kehrsunfall verursacht, hinterlässt unbeschreibliches und gelassen bleiben. Schützen Sie die Gesundheit Leid bei den Hinterbliebenen. Auch durch schwere und das Leben Anderer sowie Ihre eigene. Verletzungen sind Unfallopfer oft ein Leben lang gezeichnet. Es sind eben nicht nur anonyme statistische Werte – jedes Unfallopfer kann ein Bruder oder Ihr Schwester, eine Mutter oder Vater, eine Ehefrau oder Ehemann, ein Kind oder ein naher Freund sein.

Wir dürfen uns nicht mit dem Gedanken anfreunden, dass unsere notwendige und liebgewonnene Werner Meier Mobilität unserer Gesellschaft diese Opfer zwangsläufig abfordert. Jeder Verkehrsteilnehmer – und das sind wir alle, auch wenn uns dessen nicht immer bewusst sind – trägt seinen Teil zur Sicherheit im Straßenverkehr bei.

Aus Sicht der Verkehrssicherheit ist das Jahr 2020 ein erfolgreicher Zeitraum gewesen. Eine erfreuliche Nachricht in diesem so außergewöhnlichen Jahr. Wir sind uns allerdings durchaus bewusst, dass die ausnahmslos positiven Entwicklungen der Verkehrsstatistikdaten nicht allein auf polizeiliche Aktivitäten zurückzuführen sind. Die Einschränkungen der individuellen Mobilität ab dem Frühjahr 2020 wirkten sich unmittelbar und deutlich auf die Unfallentwick- PD Werner Meier lung aus. So können wir also feststellen, dass noch Leiter Sachgebiet E4

4.1 Begriffsdefinition und Strukturdaten

4.1.1 Begriffe Behandlung (das heißt mindestens 24 gangen wurde, bei der nach dem bun- Stunden) in ein Krankenhaus aufge- deseinheitlichen Tatbestandskatalog Verkehrsunfälle mit nommen, so gelten sie als Schwerver- eine Geldbuße festzusetzen oder eine

Personenschaden (VUPS) letzte. Straftat im Zusammenhang mit der

Teilnahme am Straßenverkehr anzu- Unfall mit Getöteten nehmen ist. Ein schwerwiegender Un- Als Getötete werden alle Personen ge- Verkehrsunfälle mit fall mit Sachschaden liegt auch vor, zählt, die innerhalb von 30 Tagen nach Sachschaden (VUSA) wenn ohne Rücksicht auf die Art des dem Unfall an den Unfallfolgen ver- Sachschadens ein Unfallbeteiligter storben sind. Schwerwiegender Unfall unter Alkoholeinwirkung oder unter mit Sachschaden dem Einfluss berauschender Mittel ge- Unfall mit Verletzten Ein schwerwiegender Unfall mit Sach- standen ist Verletzte sind Personen, die bei einem schaden liegt vor, wenn nach den Unfall Körperschaden erlitten haben. Feststellungen der Polizei als Unfall- Werden sie deshalb zur stationären ursache eine Ordnungswidrigkeit be- Sonstiger Unfall mit Sach-

schaden (Kleinunfall/Kurz-

aufnahmeverfahren) (VUK)

Ein sonstiger Unfall mit Sachschaden liegt vor, wenn von der Polizei keine oder lediglich eine geringfügige Verkehrsordnungswidrigkeit (d. h. eine Verkehrsordnungswidrigkeit, bei der gemäß Tatbestandskatalog noch keine Geldbuße festzusetzen ist) festgestellt wird.

Alkoholunfall

Ein Alkoholunfall liegt vor, wenn einer der Unfallverursacher unter Alkoholeinfluss steht.

Schulwegunfall

Verkehrsunfall, bei dem Schüler bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres auf dem Weg von und zu einer schulischen Veranstaltung, einer Betreuungseinrichtung oder einem Hort verletzt oder getötet werden.

Freizeitunfall

Ein Freizeitunfall liegt vor, wenn Personen im Alter von 18 bis 30 Jahren in der Zeit von 20.00 bis 06.00 Uhr auf Fahrten zu, zwischen oder von Vergnügungen verunglücken und dabei eine der Unfallursachen Geschwindigkeit, Alkohol-, Drogeneinfluss oder Übermüdung durch die Polizei festgestellt wird.

4.1.2 Strukturdaten

4.1.2.1 Zuständigkeit

mk

111 km

4.1.2.2 Kraftfahrzeugbestand

Stand: jeweils zum 01. Januar

4.1.2.3 Bevölkerungsentwicklung

Stand: jeweils zum 01. Januar

Kreisstraßen 2.106 km Staatsstraßen 1.710 km Bundesstraßen 558 km Bundesautobahnen 356 km

4.1.2.4 Straßennetz

Länge des mittelfränkischen Straßennetzes scihpargoeGoruE ,gnutlawrevsgnussemreV ehcsireyaB :netadoeG

4.2.1 Unfallbilanz und

-entwicklung

4.2.1.1 Überregionaler

Vergleich

Gesamtunfälle 2019 2020 Veränderung gegenüber Vorjahr
Mittelfranken 54.109 45.253 -16,36%
Bayern 416.611 345.411 -17,09%

Gesamtunfälle – Vergleich zum Vorjahr

Unfallfolgen – Getötete Personen

Gesamtunfälle 2019 2020 Veränderung gegenüber Vorjahr
Mittelfranken 67 51 -23,88%
Bayern 541 484 -10,54%

Unfallfolgen – Verletzte Personen

Gesamtunfälle 2019 2020 Veränderung gegenüber Vorjahr
Mittelfranken 8.954 7.555 -15,62%
Bayern 67.079 57.179 -14,76%

4.2.1.2 Langzeitvergleich

Aufteilung der Verkehrsunfälle

Aufteilung der Verkehrsunfälle – Bezirk Mittelfranken

60.000

53.868 54.107

51.590 52.317

50.000

45.253

40.000

32.995 33.446

30.861 31.306

30.000 28.009

20.000

13.282 13.767 13.663 13.707

11.060

10.000 7.447 7.244 7.210 6.954 6.184

VU gesamt VUPS VUSA VUK

Veränderungen zum Vorjahr

VU gesamt -16,36 % VUSA -19,31 % VUPS -11,07 % VUK -16,26 %

4.2.2 Entwicklung resdurchschnitt 66,4 Menschen ums

Rückgang der Getöteten um -23,88 %

der Personenschäden Leben.

4.2.2.1 Getötete Personen Im Jahr 2020 konnte ein deutlicher

Rückgang (- 23,88 %) der tödlich ver- Im Verlauf der letzten fünf Jahre kamen letzten Verkehrsopfer festgestellt werauf den Straßen Mittelfrankens im Jah- den.

getötete Personen

74 70 70 67

51

4.2.2.2 Getötete Personen

nach Risikogruppen

moc.eboda.kcots

Kinder (im Alter bis 13 Jahre): 3 (Vorjahr: 1)

Junge Erwachsene (von 18 bis 24 Jahre): 4 (6)

Senioren (ab 65 Jahre) 16 (21)

:otoflobmyS Getötete Personen – Bezirk Mittelfranken

4.2.2.3 Verletzte Personen

Die Anzahl der verletzten Personen letzten Personen (-17,16 %) und den sank im Jahresverlauf deutlich um schwer verletzten Personen (-6,88 %)

verletzte Personen

-15,62 %, auch bei den leicht ver- sind Rückgänge zu verzeichnen.

te Personen – Bezirk Mittelfranken
9.810 10.000 9.400 9.386 8.954 8.000 7.555 8.337 7.981 7.980 7.617 6.000 6.310 4.000 2.000 1.473 1.419 1.406 1.337 1.245 0 2016 2017 2018 2019 2020 verletzte Personen schwer verletzte Personen leicht verletzte Personen 9.810
9.400 9.386 8.954 7.555
8.337 7.981 7.980 7.617
6.310
1.473 1.419 1.406 1.337 1.245

4.2.2.4 Getötete nach

Beteiligungsarten

Getötete nach Beteiligungsarten – Bezirk Mittelfranken

sonstige Getötete nach Beteiligungsarten Personen Getö 3 (1) Fußgänger Radfahrer Getötete nach Beteiligungsarten 9 (6) 9 (Vorjahr: 12) 3 9 9 3 9 9 Pkw-I 15 15 13 enutzer 13 Zweiräder 0 2 3* (12) 13 on Kradfahrer: Fußgänger Pkw Lkw Bus mot. Zweiräder Fahrrad So0nstige 2 12 (10) Bus-Insassen Lkw-Insassen Fußgänger Pkw 0 (0) 2 (4)
sonstige etötete nach Beteiligungsarte Personen 3 (1) Get 3 9 0 2 13 kw Lkw Bus mot. Zweiräder Bus-Insassen Lkw-Insasse 0 (0) 2 (4) n Getö Fußgänger ötete nach Beteiligungsarten 9 (6) 9 3 9 Pkw-I 15 15 13 Fahrrad So0nstige 2 n Fußgänger Pkw

tete nach Beteiligungsarten

nsassen (30) B 15 mot. 15

*hierv

Lkw Bus mot. Zweiräder Fahrrad Sonstige

Fußgänger Pkw Lkw Bus mot. Zweiräder Fahrrad Sonstige

4.2.3 Örtliche und zeitliche verstarben im letzten Jahr nur noch 8

29.505 Unfälle

Verteilung der Verkehrsunfälle (-52,94 %) Menschen in Folge eines

innerorts. Unfalls.

2/3 aller Unfälle

4.2.3.1 Örtliche Verteilung

ereigneten sich Die überwiegende Mehrzahl der Ver- 4.2.3.2 Zeitliche Verteilung innerorts. kehrsunfälle ereignet sich innerorts. Hierbei handelt sich es innerorts je- 4.2.3.2.1 VU nach Tageszeiten doch meist um Kleinunfälle (16.354), Bei allen Unfallarten sind die höchsten wogegen tödliche Unfälle sich haupt- Werten in den späten Nachmittagssächlich außerhalb geschlossener Ort- stunden („Rushhour“) zwischen 16.00 schaften (35) ereignen. bis 18.00 Uhr erkennbar. Nach 21.00 Uhr nimmt das Unfallgeschehen deut- 4.2.3.1.2 Entwicklung lich ab. des Unfallgeschehens auf den Autobahnen 4.2.3.2.2 VU nach Wochentagen Auch bei den tödlich verletzten Ver- Bei der Verteilung der Verkehrsunfälle kehrsteilnehmern auf den Bundes- über die Wochentage zeichnet sich das 15.748 Unfälle autobahnen ist eine positive Bilanz für Bild der letzten Jahre wieder. außerorts. das Jahr 2020 zu ziehen. 1/3 der Unfälle An den Wochenenden nimmt die Häu- ereigneten sich Wurden im Jahr 2019 noch 17 Per- figkeit von Verkehrsunfällen deutlich außerorts. sonen bei Verkehrsunfällen getötet, ab.

4.2 Verkehrsunfallentwicklung Mittelfranken VUPS VUSA VUK VU nach Tageszeiten – Bezirk Mittelfranken VUPS VUSA VUK 2.000 1.850 1.757 2.000 1.800 1.652 1.713 1.687 1.680 1.585 1.850 1.600 1.512 1.514 1.757 1.800 1.432 1.713 1.687 1.680 1.400 1.291 1.315 1.585 1.652 1.600 11..521092 1.514 1.198 1.200 1.432 1.138 1.068 1.034 1.400 1.000 1.291 988 1.315 894 873 892 1.209 789 803 790 802 817 1.198 1.200 800 1.138 643 635 1.034 1.068 677 988 553 551 1.000 600 414 447 894 873 892 636 439 800 400 350 274 323 789 803 790 802 493 511 526 817 513 283 600 414 20 0 0 99 4 6 4 8 7 42 2 6 2 0 4 42 553 1 1 0 3 0 1 55 1 1 66 643437 193 252 304 375 396 636 635 417 439 273 207 1 2 2 0 1 9 1 1 1 8 9 1 1 6 4 7 1 7 400 350 274 53 42 24 19323 32 493 511 526 513 283 65 224 375 396 417 209 181 200 99 68 42 60 42 131 347 252 304 273 141 193 207 166 0 100 121 119 53 42 24 19 32 65 4.2 Verkehrsunfallentwicklung Mittelfranken VUPS VUSA VUK VU nach Tageszeiten – Bezirk Mittelfranken VUPS VUSA VUK 2.000 1.850 1.757 1.800 1.652 1.713 1.687 1.680 1.585 1.850 1.600 1.512 1.514 1.757 1.432 1.713 1.687 1.680 1.400 1.291 1.315 1.585 1.652 11..521092 1.514 1.198 1.200 1.432 1.138 1.068 1.034 988 1.000 1.291 1.315 894 873 892 1.209 789 803 790 802 817 1.198 1.138 800 643 635 1.034 1.068 677 988 553 551 600 414 447 894 873 892 636 439 400 350 274 323 789 803 790 802 493 511 526 817 513 283 20 0 0 99 4 6 4 8 7 42 2 6 2 0 4 42 553 1 1 0 3 0 1 55 1 1 66 643437 193 252 304 375 396 636 635 417 439 273 207 1 2 2 0 1 9 1 1 1 8 9 1 1 6 4 7 1 7 350 274 53 42 24 19323 32 493 511 526 513 283 65 224 375 396 417 209 181 131 347 304 141 68 42 60 42 252 273
VUPS VUSA VUK 2.000 1.850 1.757 1.800 1.652 1.713 1.687 1.680 1.585 1.850 1.600 1.512 1.514 VUPS VUSA VUK
1.850 1.757 1.652 1.713 1.687 1.680 1.585 1.850 1.512 1.514
3 6 1.757 1.432 1.713 1.687 1.680 1.400 1.291 1.315 1.585 1.652 11..521092 1.514 1.198 1.200 1.432 1.138 1.068 1.034 988 1.000 1.291 1.315 894 873 892 1.209 789 803 790 802 817 1.198 1.138 800 643 635 1.034 1.068 677 988 553 551 600 414 447 894 873 892 636 439 400 350 274 323 789 803 790 802 493 511 526 817 513 283 20 0 0 99 4 6 4 8 7 42 2 6 2 0 4 42 553 1 1 0 3 0 1 55 1 1 66 643437 193 252 304 375 396 636 635 417 439 273 207 1 2 2 0 1 9 1 1 1 8 9 1 1 6 4 7 1 7 50 274 53 42 24 19323 32 493 511 526 513 283 65 224 375 396 417 209 181 131 347 304 141 8 42 60 42 252 273 1.757 1.432 1.713 1.687 1.680 1.652 1.291 1.315 1.585 11..521092 1.514 1.198 1.138
1.432 1.068 1.034 988 1.291 1.315 894 873 892 1.209 789 803 790 802 817 1.198
1.138 643 635 1.034 1.068 677 988 553 551 414 447 894 873 892 636 439 350 274 323 789 803 790 802 493 511 526 817 513 283 224 131 643437 375 396 635 417 209 181 1 6 4 7 1 7
414 99
VUPS VUSA VUK VU nach Wochentagen – Bezirk Mittelfranken VUPS VUSA VUK
VUPS VUSA VUK
5.000 4.562 4.571 4.506 4.548 4.513 2.000 4.500 1.850 1.800 4.000 1.757 1.713 1.687 1.680 1.652 1.585 1.600 3.500 1.512 1.514 3.142 1.432 1.400 3.000 1.291 1.315 1.209 1.198 1.200 2.500 1.138 12..106678 1.034 988 1.000 2.000 1.792 1.787 1.757 894 1.783 873 1 8 .8 9 2 2 3 789 803 790 802 817 800 1.500 1.352 677 643 635 553 551 600 1.000 766 414 9 4 8 4 7 7 966 967 970 16.03167 439 400 350 50 2 0 74 323 493 511 526 513 756 283 224 375 396 417 209 5 1 2 8 1 1 200 99 68 4 0 2 60 Mo4n2tag 131 Die 3 n 4 s 7 tag 252Mitt 3 w 0 o 4 ch Donnerstag Freitag Sam 27 s 3 tag207 Sonntag 141 193 166 0 100 121 119 53 42 24 19 32 65 5.000 4.562 4.571 4.506 4.548 4.513
4.500 1.850 1.757
4.000 3.500 3.000 2.500 2.000 1.713 1.687 1.680 1.652 1.585
1.512 1.514 3.142 1.432
1.291 1.315 1.209 1.198 1.138
12..106678 1.034 988 1.792 1.787 1.757 894 1.783 873 1 8 .8 9 2 2 3
1.500 1.000 50 500 274 0 8 789 803 790 802 817 1.352 677 643 635 553 551 766 9 4 8 4 7 7 966 967 970 16.03167 439
323 493 511 526 513 756 283 224 375 396 417 131 347 304 60 252 273 209 521 181 141
1.713 1.687 1.680
1.315
1.209

4.2.4 Unfallursachen

häufigste Unfallursachen (inklusive Kleinunfälle)

Häufigste Unfallursachen (inklusive Kleinunfälle) – Bezirk Mittelfranken

0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 16.000 18.000

516
2.627
2.077
1 5.535
1.2 38
1.918
2.522
9.757
21
755

Alkoholeinfluss

Falsche Straßenbenutzung bzw. Nichtbeachten des Rechtsfahrgebotes

Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit/Nichtangepasste…

Ungenügender Sicherheitsabstand

Fehler beim Überholen bzw. Vorbeifahren

Fehler beim Nebeneinanderfahren bzw. Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens

Nichtbeachten der Vorfahrt oder des Vorranges

Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren

Falsches Verhalten der Fußgänger beim Überschreiten der Fahrbahn

Fahrbahnglätte durch Schnee, Eis, Regen bzw. Verunreinigung durch Öl, Laub, Dung u. ä.

Die drei häufigsten Hauptunfallursachen in

Mittelfranken sind: ■ ungenügender Sicherheitsabstand! ■ Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren ■ Falsche Straßenbenutzung bzw. Nichtbeachten des Rechtsfahrgebotes moc.eboda.kcots

:otoflobmyS

häufigste Unfallursachen (bei VU mit Toten und/oder Schwerverletzten)

Häufigste Unfallursachen bei VU mit Toten und/oder Schwerverletzten – Bezirk Mittelfranken

0 50 100 150 200 250 300

53
194
259
1 42
59
21
155
160
10
53

Alkoholeinfluss

Falsche Straßenbenutzung bzw. Nichtbeachten des Rechtsfahrgebotes

Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit/Nichtangepasste…

Ungenügender Sicherheitsabstand

Fehler beim Überholen bzw. Vorbeifahren

Fehler beim Nebeneinanderfahren bzw. Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens

Nichtbeachten der Vorfahrt oder des Vorranges

Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren

Falsches Verhalten der Fußgänger beim Überschreiten der Fahrbahn

Fahrbahnglätte durch Schnee, Eis, Regen bzw. Verunreinigung durch Öl, Laub, Dung u. ä.

Bei Verkehrsunfällen mit Toten und/oder

Schwerverletzten sind die häufigsten

Unfallursachen: ■ Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit bzw. nichtangepasste Geschwindigkeit in anderen Fällen ■ Falsche Straßenbenutzung bzw. nichtbeachten des Rechtsfahrgebotes ■ Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren

Es ereigneten sich im abgelaufenen Jahr 516 Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss (Vorjahr: 588, -12,24 %).

Verletze Personen bei Alkoholunfällen: 274 (+6,61 %) Getötete Personen bei Alkoholunfällen: 1 (-66,67 %)

4.2.5 Besondere Unfallursachen

4.2.5.1 Alkohol

Entwicklung der Alkoholunfälle

Entwicklung der Alkoholunfälle – Bezirk Mittelfranken

700 608 588 575 600 525 516 500 400 340 294 274 300 257 257 200 100 6 4 5 3 1 0 2016 2017 2018 2019 2020

Alkoholunfälle Verletzte Tote

Alkoholunfälle Verletzte Tote

Alkoholunfälle nach Wochentagen Alkoholunfälle nach Wochentagen – Bezirk Mittelfranken 120 100 103 94 80 84 72 60 59 59 40 45 20 0 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag

103 94

84 72

59 59

45

45

Es ereigneten sich im abgelaufenen Jahr 48 Verkehrsunfälle unter Drogeneinwirkung (Vorjahr: 69, -30,43 %). Verletze Personen bei Drogenunfällen: 28 (-3,45 %)

Getötete Personen bei Drogenunfällen: 0 (-100,00 %)

4.2.5.2 Drogen

Getötete Personen bei Drogenunfällen: 0 (-100,00 %) Entwicklung der Drogenunfälle Entwicklung der Drogenunfälle – Bezirk Mittelfranken 69 67 67 70 60 54 48 50 37 40 29 28 27 30 25 20 10 1 0 0 0 0 0
2016 2017 2018 2019 2020 Drogenunfälle Verletzte Tote Drogenunfälle nach Wochentagen Drogenunfälle nach Wochentagen – Bezirk Mittelfranken 14 12 12 10 10 8 6 6 6 5 5 4 4 2 0 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag 2016 2017 2018 2019 2020 Drogenunfälle Verletzte Tote Drogenunfälle nach Wochentagen

69 67 67 70 60 54 48 50 37 40 29 28 27 30 25 20 10 1 0 0 0 0 0

2016 2017 2018 2019 2020 Drogenunfälle Verletzte Tote

12

10

6 6 5 5

4

4.2.5.3 Geschwindigkeit

Auch bei den Geschwindigkeitsunfällen zeigt sich 2020 ein positiver Trend. Die Gesamtanzahl der Unfälle dieser Kategorie sank im Jahresverlauf um -27,24 %. Etwa im gleichen Ausmaß sank die Anzahl der verletzten (-25,80 %) und getöteten (-22,73 %) Personen. moc.eboda.kcots

:otoflobmyS

VU Verletzte Getötete Entwicklung der Geschwindigkeitsunfälle – Bezirk Mittelfranken 3.500 3.344 VU Verletzte Getötete 3.149 3.000 2.812 2.691 3.344 3.500 2.500 3.149 2.046 3.000 2.812 2.691 2.000 1.620 1.637 2.500 1.458 1.469 1.500 2.046 1.090 2.000 1.000 1.620 1.637 1.458 1.469 1.500 500 1.090 28 30 26 22 17 1.000 0 2016 2017 2018 2019 2020 500
klung der Geschwindigkeitsunfälle – Bezirk Mittelfranken 3.344 VU Verletzte Getötete 3.149 2.812 2.691 3.344 3.500 3.149 2.046 3.000 2.812 2.691 1.620 1.637 2.500 1.458 1.469 2.046 1.090 2.000 1.620 1.637 1.458 1.469 1.500 1.090 28 30 26 22 17 1.000 2016 2017 2018 2019 2020 500
3.500 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 3.344 VU Verletzte Getötete 3.149 2.812 2.691 3.344 3.500 3.149 2.046 3.000 2.812 2.691 1.620 1.637 2.500 1.458 1.469 2.046 1.090 2.000 1.620 1.637 1.458 1.469 1.500 1.090 28 30 26 22 17 1.000 2016 2017 2018 2019 2020
Schulwegunfälle unfallentwicklung Mittelfranken 100 96 95 94 91 88 90 85 85 moc.eboda.kcots ulweg 78 80 Schulweg- 66 Vorjah7r0 mit 60 - reldrüh ie bereits in 60 tödlich ver- enibas lweg zu be- 50 :otoflobmyS 40 30 20 12 12 8 6 7 10 0 0 0 0 0 0 2016 2017 2018 2019 2020 VU leicht verl. Schüler schwer verl. Schüler getötete Schüler
Schulwegunfälle Schulwegunfälle – Bezirk Mittelfranken 100 96 95 94 91 88 90 85 85 78 80 66 70 60 60 50 40 30 20 12 12 8 6 7 10 0 0 0 0 0 0 2016 2017 2018 2019 2020 VU leicht verl. Schüler schwer verl. Schüler getötete Schüler

4.2.5.5 Unerlaubtes kehrsunfällen wurden 7.876 (Vorjahr:

Entfernen vom Unfallort 9.764, -19,34 %) als Unfallfluchten be-

arbeitet. Die Verkehrsunfallfluchten haben sich Die Aufklärungsquote dieser Delikte im vergangenen Jahr ebenfalls rück- hat sich geringfügig verschlechtert läufig entwickelt. Von den 45.253 Ver- (2020; 38,71 %, 2019: 39,08%).

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – Bezirk Mittelfranken

VU gesamt VU mit VU-Flucht ungeklärt geklärt Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 0911 21 12-10 30 51.590 pp-mfr.9p.4r8e7ssestelle@polizei.bayern.de 2016 5.826 3.661 52.317

9.699 2017 5.994 3.705 53.868

9.831 2018 6.034 3.797 Die Polizei Mittelfranken in den Sozialen Netzwerken 54.107 9.764 2019 w 5 w .9 w 48 .facebook.com/polizeimittelfranken 3.816 www.twitter.com/polizeimfr www.instagram.com/polizeimfr 45.253 7.876 2020 4.827 3.049

4.2.6 Besondere

Risikogruppen

4.2.6.1 Kinder im Alter

von 0 bis 13 Jahren

Kinder im Alter bis 13 Jahre waren an

386 Unfällen (Vorjahr: 454, Verände-

rung: -14,98 %) beteiligt. Bei diesen Verkehrsunfällen wurden 394 Kinder verletzt (Vorjahr: 501, Veränderung: -21, 36,0 %). Im Jahr 2020 starben drei Kinder bei einem einzigen schweren Verkehrsunfall als Mitfahrer in einem Pkw.

VU mit Beteiligung und/oder Schädigung von Kindern

(im Alter von 0 bis 13 Jahren)

VU mit Beteiligung und/oder Schädigung von Kindern (im Alter von 0 bis 13 Jahren) – Bezirk Mittelfranken

VU verletzte Kinder verl. K. als Beteiligte verl. K. als Mitfahrer getötete Kinder get. K. als Beteiligte get. K. als Mitfahrer

4.2.6.2 Junge Erwachsene im Es entspricht somit in etwa ihrem ver-

Alter von 18 bis 24 Jahren gleichbaren Bevölkerungsanteil. Die

Anzahl der Unfälle mit Beteiligung von Der Anteil der Altersgruppe „Junge jungen Erwachsenen ist ebenso rück- Erwachsene“ (18 bis 24 Jahre) am läufig (-20,03 %) wie die Anzahl der Ver- Gesamtunfallgeschehen beträgt ca. letzten (-21,22 %) und der Getöteten 7,2 %. (-33,33 %).

VU mit Beteiligung von Jungen Erwachsenen

(im Alter von 18 bis 24 Jahren)

VU mit Beteiligung von Jungen Erwachsenen (im Alter von 18 bis 24 Jahren) – Bezirk Mittelfranken

5.000

4.500

4.000

3.500

066.2 115.2

656.2 394.2

3.000

693.2 842.2

063.2 022.2

2.500

659.1 848.1

2.000

424.1 563.4

782.1 381.4

891.1 821.4

291.1 103.3

1.500

1.000 395.4

VU gesamt JE als Verursacher JE als Hauptverursacher verletzte JE getötete JE

Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken

0911 21 12-10 30

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4.2.6.3 Senioren (-5,13 %) Senioren verletzt und 16 Se- Senior. Damit sind sie, gemessen an ihnioren (-23,81 %) verloren bei Verkehrs- rem Anteil an der Gesamtbevölkerung, Rückläufig um -18,57 % sind auch unfällen ihr Leben. etwas überrepräsentiert. die Unfälle mit Senioren. Bei diesen Etwas mehr als jedes dritte tödlich ver- Unfällen wurden im Jahr 2020 944 letzte Unfallopfer war im Jahr 2020 ein

VU mit Beteiligung von Senioren

(im Alter ab 65 Jahre)

VU mit Beteiligung von Senioren (im Alter ab 65 Jahre) – Bezirk Mittelfranken

4.500

4.000

3.500

819.2 518.2 154.3

197.2 856.2 832.4

366.2 855.2 890.4

965.2 654.2 960.4

3.000

493.2 472.2

2.500

2.000

1.500

1.000 388.3

VU Senioren als Verursacher Senioren als Hauptverurs. verletzte Senioren getötete Senioren moc.eboda.kcots

reburG nafetS :otoflobmyS

4.2.6.4 Radfahrer

Der negative langfriste Trend einer Zunahme von Radfahrunfällen setzte sich im Jahr 2020 verstärkt fort.

rednaxelA :otoflobmyS

Die Unfälle mit beteiligten Radfahren nahmen auf 2.463 (Vorjahr: 2.283, Veränderung: +7,88 %) zu. Hierbei erhöhte sich auch die Anzahl der verletzten Radfahrer auf 2.309 (Vorjahr: 2.118, Veränderung: +9,02 %). Allerdings verringerte sich die Anzahl der getöteten Fahrradfahrer auf neun (Vorjahr: 12, Veränderung: -25,00 %). moc.eboda.kcots

Radfahrunfälle

Radfahrunfälle – Bezirk Mittelfranken

3.000

2.500

008.1 985.1 903.2

2.000

916.1 913.1 531.2 382.2 315.2

445.1 092.1 811.2 364.2 776.2

563.1 301.1 968.1 613.2 445.2

953.1 990.1 088.1 830.2 702.2

1.500

1.000 130.2 612.2

VU beteiligte Radfahrer Radfahrer als Verursacher Radfahrer als Hauptverurs. verletzte Radfahrer getötete Radfahrer

4.2.6.5 Motorradfahrer Es wurden hierbei 12 Kradbenutzer

(Vorjahr: 10, Veränderung: +20,00 %) Im vergangenen Jahr ereigneten sich getötet und 534 (Vorjahr: 637, Verände- 594 Unfälle mit Krafträdern (Vorjahr: rung: -16,17 %) verletzt. 698, Veränderung: -14,90 %).

VU mit Beteiligung von Motorrädern

VU mit Beteiligung von Motorrädern (Beteiligungsart 11/12/15) – Bezirk Mittelfranken

(Beteiligungsarten 11/12/15)

VU beteiligte Kradfahrer Kradfahrer als Verursacher Kradfahrer als Hauptverurs. verletzte Krad-Benutzer getötete Krad-Benutzer

moc.eboda.kcots

.J .U :otoflobmyS

4.2.6.6 Lkw-Unfälle

Die Gesamtunfallzahl mit Beteiligung von Lkw betrug im Jahr 2020 2.168 (Vorjahr: 2.696, Veränderung: -19,58 %).

Hierbei wurden 123 Lkw-Insassen (Vorjahr: 181, Veränderung: -32,04 %) verletzt und zwei (Vorjahr: 6, Veränderung: -66,67 %) Personen getötet.

Lkw-Unfälle

Lkw-Unfälle – Bezirk Mittelfranken

3.500

3.000

2.500

810.2 959.1 587.2 431.3

610.2 019.1 696.2 130.3

369.1 688.1 958.2 012.3

878.1 787.1 861.2 134.2

2.000

455.1 874.1

1.500

1.000 267.2 021.3

VU beteiligte Lkw Lkw-Führer als Verursacher Lkw-Führer als Hauptverurs. verletzte Lkw-Insassen getötete Lkw-Insassen moc.eboda.kcots rehcreh :otoflobmyS

4.2.7 Herausragende

Verkehrsunfälle

Georgensgmünd – Folgenschwerer kam es zur Frontalkollision mit einem

Verkehrsunfall auf der B2 entgegenkommenden Kleinwagen. Die

35-jährige Beifahrerin des Kleinwagens In den Abendstunden des 05.01.2020 er- verstarb in Folge des Unfalls noch an der eignete sich auf der Bundesstraße 2, im Unfallstelle. Ihre drei Kinder im Alter zwi- Gemeindegebiet Georgensgmünd, kurz schen vier und zwölf Jahren wurden mit nach dem Ortsteil Wernsbach, der fol- schwersten Verletzungen noch in Krangenschwerste Verkehrsunfall des Jahres. kenhäuser verbracht. Allerdings konnten auch deren Leben nicht mehr gerettet Aus abschließend nicht geklärter Ursa- werden. In der Bilanz wurden somit vier che geriet ein 19-jähriger Fahrzeugfüh- Menschen tödlich und drei weitere, darrer mit seinem Kleintransporter auf die unter die beiden Fahrzeugführer, schwer Gegenfahrbahn der Bundestraße. Dort verletzt.

Fürth – Motorradfahrer tödlich ver- zeugführer beschleunigte mit seinem anschließend gegen eine Schutzplanke. unglückt Kraftrad und zog seine Maschine derart Durch den Aufprall zog sich der 21jährige hoch, dass er auf einer Strecke von ca. Fahrer schwere innere Verletzungen zu, Am 16.03.2020 ereignete sich in Fürth in 300 Meter nur noch auf dem Hinterrad in deren Folge er noch am Unfalltag im der Hafenstraße ein Verkehrsunfall mit fuhr. Hierbei verlor er allerdings die Kont- Krankenhaus verstarb. einem jungen Motorradfahrer. Der Fahr- rolle über sein Fahrzeug und schleuderte

Burgoberbach – Frontalzusammen-

stoß im Gegenverkehr

Auf der Staatsstraße 2221, im Gemeindegebiet von Burgoberbach, ereignet sich am 21.12.2020 ein schwerer Verkehrsunfall.

Der Fahrer eines Pkw kam, aus abschließend nicht klärbaren Gründen, bei geraden Streckenverlauf, auf die Gegenfahrbahn und kollidierte mit einem entgegenkommenden Fahrzeug. Die beiden Fahrer der Fahrzeuge zogen sich hierbei lediglich leichte Verletzungen zu, sie trotz notärztlicher Behandlung noch noch zwei Hunde, von denen auch einer die Beifahrerin des Unfallverursachers er- am Unfallort verstarb. Im Fahrzeug des an der Folgen des Unfalls verstarb. litt jedoch so schwere Verletzungen, dass Unfallverursachers befanden sich zudem

4.3.1 Unfallbilanz und

-entwicklung

Aufteilung der Verkehrsunfälle

Aufteilung der Verkehrsunfälle – Stadt Nürnberg

16.000 15.320

14.730

14.405 14.451

14.000

12.388

12.000

10.000

8.644

8.337

7.891

7.617

8.000 7.111

6.000

4.415 4.364 4.322 4.265

4.000 3.349

2.373 2.196 2.354 2.128 1.928

2.000

VU gesamt VUPS VUSA VUK

Veränderungen zum Vorjahr

VU gesamt -15,90 % VUSA -21,48 % VUPS -9,40 % VUK -14,71 %

4.3.2 Entwicklung der stieg im Jahr 2019, ein Rückgang auf ten Personen (-13,24 %) ist ein Rück- Personenschäden acht tödlich verletzte Verkehrsopfer gang zu verzeichnen. Bei den schwer festgestellt werden. verletzten Personen (+4,28 %) ist leich- 4.3.2.1 Getötete Personen ter Anstieg eingetreten.

Im Verlauf der letzten fünf Jahre kamen 4.3.2.2 Verletze Personen auf den Straßen Nürnbergs im Jahres- Die Anzahl der verletzten Personen durchschnitt 8,4 Menschen ums Leben. sank gime tJöahtreestveer lPauef rdseoutnliceh num Im Jahr 2020 konnte, nach einem An- -11, 49 %, auch bei den leicht verletz- 12 Getötete Personen – Stadt Nürnberg 10 10 9 8 8 8 7 6 4 2 0 2016 2017 verletzte Perso20n1e8n 2019 2020

0 2016 2017 verletzte Perso20n1e8n 2019 2020

Ve3.r5l0e0tzte Personen – Stadt Nürnberg 2.925 2.961 3.000 2.717 2.576 2.500 2.653 2.683 2.280 2.454 2.319 2.000 2.012 1.500 1.000 500 272 263 278 257 268 0 2016 2017 2018 2019 2020 verletzte Personen schwer verletzte Personen leicht verletzte Personen

tete Personen – Stadt Nürnberg

10 9

8 8 7

te Personen – Stadt Nürnberg
2.925 2.961 3.000 2.717 2.576 2.500 2.653 2.683 2.280 2.454 2.319 2.000 2.012 1.500 1.000 500 272 263 278 257 268 0 2016 2017 2018 2019 2020 verletzte Personen schwer verletzte Personen leicht verletzte Personen 2.925 2.961
2.717 2.576 2.683
2.653 2.280 2.454 2.319
2.012
272 263 278 257 268
4.3.3. Getötete Personen nach Beteiligungsart Getötete nach Beteiligungsarten Getötete nach Beteiligungsarten – Stadt Nürnberg ötete nach Beteiligungsarten sonstige Getötete nach Beteiligungsarten 0 Personen 0 0 (0) 2 Radfahrer Fußgänger 0 4 (Vorjahr: 4) 2 9 (6) 2 Lkw-Insassen 4 000 0 (0) 4 000 000 2 2 Pkw-Insassen 2 0 (1) Fußgänger Pkw Lkw Bus mot. Zweiräder Fahrrad Sonstige Fußgänger Pkw Lkw Bus mot. Zweiräder Fahrrad Sonstige Benutzer mot. Zweiräder Lkw Bus mot. Zweiräder Fahrrad Sonstige 2 (1)
4.3.3. Getötete Personen nach Beteiligungsart Getötete nach Beteiligungsarte Getötete nach Beteiligungsarten – Stadt Nürnberg Getötete nach Beteiligungsarten sonstige Getötete nach Beteiligungsarten 0 Personen 0 0 (0) Radfahrer 0 4 (Vorjahr: 4) 2 4 4 4 000 2 Fußgänger Pkw Lkw Bus mot. Zweiräder Fahr Fußgänger Pkw Lkw Bus mot. Zweiräder Ben Fußgänger Pkw Lkw Bus mot. Zweiräder Fahrrad Sonstige 4.3.3. Getötete Personen nach Beteiligungsart Getötete nach Beteiligungsarte Getötete nach Beteiligungsarten – Stadt Nürnberg ötete nach Beteiligungsarten sonstige Getötete nach Beteiligungsarten 0 Personen 0 0 (0) Radfahrer 0 4 (Vorjahr: 4) 2 4 4 000 2 Fußgänger Pkw Lkw Bus mot. Zweiräder Fahr Fußgänger Pkw Lkw Bus mot. Zweiräder Ben Lkw Bus mot. Zweiräder Fahrrad Sonstige
ach Beteiligungsarten – Stadt Nürnberg ch Beteiligungsarten sonstige Getötete nach Beteiligungsarten 0 Personen 0 0 (0) Radfahrer 0 4 (Vorjahr: 4) 2 4 4 000 2 Fußgänger Pkw Lkw Bus mot. Zweiräder Fahr Fußgänger Pkw Lkw Bus mot. Zweiräder Ben Bus mot. Zweiräder Fahrrad Sonstige 2 Fußgänger 9 (6) 2 000 2 2 rad Sonstige Fahrrad Sonstige utzer mot. Zweiräder (1)

4.3.4 Örtliche und zeitliche Bei allen Unfallarten sind die höchsten

Verteilung der Verkehrsunfälle Werten in den frühen Nachmittags-

stunden zwischen 13.00 bis 15.00 Uhr

4.3.4.1 Verkehrsunfälle nach erkennbar. Nach 19.00 Uhr nimmt das
Tageszeiten Unfallgeschehen deutlich ab. VU nach Tageszeiten VUPS VUSA VUK VU nach Tageszeiten – Stadt Nürnberg VU nach Tageszeiten VUPS VUSA VUK 700 634 700 600 562 586 634 544 537 517 505 505 500 586 600 562 411 544 537 400 505 387 517 505 378 500 316 299 283 400 300 387 411 209 229 233 237 251 266 251 3 24 7 3 8 211 217 200 174 175 316 152 152 149 188 189 299 300 28 3 159266148 16 3 9 5 1 0 3 100 2 4 2 8 2 3 2 6 2 8 1 1152 2 9 9 2 6 2 5 8 2 0 09 96 229 233 80 1 09 2 9 3 0 7 1 2 17 51 251 243 2 1 1 131 90217 7 7 66 7 6 4 7 2 6 65 200 0 19 9 9 174 5 1527 17 22 5 52 152 149 33 45 25 188 189 159 163 95 103 100 65 80 148 131 66 76 76 2 4 2 8 2 3 2 6 2 8 1 1152 2 9 9 22 96 80 109 90 117 90 77 42 65 0 19 22 52 33 45 25 9 9 5 7 143 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 151 Tageszeiten Unfallgeschehen deutlich ab. VU nach Tageszeiten VUPS VUSA VUK VU nach Tageszeiten – Stadt Nürnberg ch Tageszeiten VUPS VUSA VUK 700 634 586 600 562 634 544 537 517 505 505 500 586 562 411 544 537 400 505 387 517 505 378 316 299 283 300 387 411 209 229 233 237 251 266 251 3 24 7 3 8 211 217 200 174 175 316 152 152 149 188 189 299 28 3 159266148 16 3 9 5 1 0 3 100 2 4 2 8 2 3 2 6 2 8 1 1152 2 9 9 2 6 2 5 8 2 0 09 96 229 233 80 1 09 2 9 3 0 7 1 2 17 51 251 243 2 1 1 131 90217 7 7 66 7 6 4 7 2 6 65 0 19 9 9 174 5 1527 17 22 5 52 152 149 33 45 25
VUPS VUSA VUK
700 634 586
600 562 634 544 537 517 505 505 500 586 562 411 544 537 400 505 387 517 505 378 316 299 283 300 387 411 209 229 233 237 251 266 251 3 24 7 3 8 211 217 200 174 175 316 152 152 149 188 189 299 28 3 159266148 16 3 9 5 1 0 3 100 2 4 2 8 2 3 2 6 2 8 1 1152 2 9 9 2 6 2 5 8 2 0 09 96 229 233 80 1 09 2 9 3 0 7 1 2 17 51 251 243 2 1 1 131 90217 7 7 66 7 6 4 7 2 6 65 0 19 9 9 174 5 1527 17 22 5 52 152 149 33 45 25 562 505 586 634 517
586
5 387 62 411 517 544 537
505 505 378 316 299 283 411 233 237 251 266 251 243
387 174 175 209 229 378 211 217
149 95 103 66 76 76 42 7 77 45 33 25 149

4.3.4.2 Verkehrsunfälle nach Bild der letzten Jahre wieder. An den

Wochentagen Wochenenden nimmt die Häufigkeit

Bei der Verteilung der Verkehrsunfälle von Verkehrsunfällen deutlich ab. über die Wochentage zeichnet sich das

VU nach Wochentagen VUPS VUSA VUK

VU nach Wochentagen – Stadt Nürnberg

VU nach Wochentagen VUPS VUSA VUK 1.400 1.244 1.400 1.203 1.181 1.200 1.149 1.126 1.244 VUPS VUSA VUK
1.244 0 1.203 1.181
1.244
1.203 1.181
1 .244 1.126 1.149
1.20 1.000 1.00 800 80 600 60 0 1.203 1.181 1.181 1.149 6
1.12
0 816
0 816
0 532 515 524 508 538 454 532 538
400 400 200 200 0 0 515 524 508 392 454 237982 340 317 303 311
0 299 278 340 317 303 299 311 209 149 209
149 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag

149

149

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag

Entwicklung der Alkoholunfälle Entwicklung der Alkoholunfälle klung der Alkoholunfälle 250 219 219 219 200 187 184 169 VERKEHR184 164 184 169 164 164 150 98 93 100 98 e 80 78 80 98 eit von Dro- 80 78 80 auf 14 re- 78 80 eränderung: 50 holunfälle 1 0 1 1 0 0 1 1 0
Entwicklung der Alkoholunfälle Entwicklung der Alkoholunfälle klung der Alkoholunfälle 250 219 219 219 200 187 184 169 VERKEHR184 184 169 164 164 150 98 93 100 98 e 80 78 98 eit von Dro- 80 78 80 auf 14 re- 78 80 eränderung: 50 holunfälle 1 0 1 1 0 1 1 0
250 200 187 150 dere Unfallarten 93 100 hol Alkoholunfälle verrin- Entwic 250 200 187 169 150 4.3.5.2 Drogenu9n3fäll 100 Auch hat sich die Häufigk genunfällen im Ja8h0r 2020 duziert (Vorjahr: 28, V Entwicklung der Alkoholu Entwicklung der Alkoholunfälle klung der Alkoholunfälle 250 219 219 219 200 187 169 VERKEHR184 184 169 16 164 150 98 93 100 98 e 80 98 eit von Dro- 80 78 auf 14 re- 78 80 eränderung: 50 holunfälle 1 0 1 0 1 1
gerte sich auf 1 Veränderung: -1 Entwicklung 250 200 187 150 100 50 64 Unfälle (Vorjahr: 184, 0,87 %). 50 E der Alkoholunfälle – St -50,00 %). 50 ntwicklung der Alko 1 adt 1Nürnberg 0 50 holunfälle 1 0 0 1
0 1 1 0 2020
250 200 187 150 100 50 0 0 2016 2016 2017 2017 2018 2 2018 019 2019 2020 nunfälle Tote
2016 2017 219 Alkoholunfälle 2018 201 Alkoholunfälle Alkoholunfälle k2l0u20 ng derV eDrlertzotege Tote
9 En Verletzte
Entwicklung d Verletzte er Drog Tote enu nfä lle 14 11 0 2020
Entwi cklung der Drogenunfälle 30 28 13 11 0 0 2019 020 Tote
169 30 25 93 20 18 15 101 8 30 30 25 98 20 18 80 15 10 8 0 1 7 30 30 184 164 28 25 20 18 19 19 78 80 15 14 12 13 12 10 8 7 7 1 0 28 1 11 19 14 12 3 0 0 0 2018 9 2 Verletzte Tote
0 0 2016 20 17 2018 5 5 2019 2020
5 Alkoho Elunnfätlwle icklung derV eDrlertz 0
Entwicklung der Drogenunfälle – Stad0t Nü0rnberg 0 0 2016 0 2017 0 30 2016 2017 2018 201 2016 2017 2018 2019 Drogenunfälle 2020 30 28 Drogenunfälle Verletzte Drogenunfälle Verletzte Tote 25 19 20 18 14 15 13 12 11 10 8 7 5 0 0 0 0 0 0 2016 2017 2018 2019 2020 Drogenunfälle Verletzte Tote der Drogenunfälle – St ad0t Nü0rnberg 0 0 0 2016 2017 2017 2018 201 2018 2019 Drogenunfälle 2020 28 Drogenunfälle Verletzte
0 30 2016 2017 2018 2016 2017 2018 2019 Drogenunfälle 30 28 Drogenunfälle Verletzte Drogenunfälle Verletzte Tote 25 19 20 18 14 15 13 12 11 10 8 7 5 0 0 0 0 0 0 2016 2017 2018 2019 2020 0 30 2016 2017 2018 2016 2017 2018 2019 Drogenunfälle 28 Drogenunfälle Verletzte Drogenunfälle Verletzte Tote 2016 2017 2018 2017 2018 2019 Drogenunfälle 28 Drogenunfälle Verletzte Drogenunfälle Verletzte Tote 2017 2018 2018 2019 Drogenunfälle 28 Drogenunfälle Verletzte
Drogenunfälle
Verletzte

4.3.5.3 Geschwindigkeit den 239 Verkehrsunfälle als Geschwin- (-20,00 %), die Zahl der hierbei getöte-

Bei den Geschwindigkeitsunfällen ist digkeitsunfälle bearbeitet (Vorjahr: ten Personen sank auf drei (-25,00 %). ebenfalls eine Reduzierung zu ver- 276, Veränderung: -13,41 %). Die An- zeichnen.G Ime svcerhgawngienndeni gJkaheri twsuur-nfällzeahl der dabei Verletzten sVaUnk auf 112 Verletzte Getötete Geschwindigkeitsunfälle – Stadt Nürnberg 389 Geschwindigkeitsunfälle VU Verletzte Getötete 400 375 350 389 302 400 375 300 276 Schulwegunfäl 350 Schulwegunfälle 239 250 302 300 188 190 35 276 200 175 35 31 239 140 250 31 150 30 28 112 30188 28 190 26 26 26 200 175 100 26 26 26 24 25 24 140 150 25 50 112 3 3 20 0 4 3 100 19 0 20 17 2016 2017 2018 2019 2020 15 50
hwindigkeitsunfälle – Stadt Nürnberg 389 Geschwindigkeitsunfälle VU Verletzte Getötete 375 389 302 400 375 276 Schulwegunfäl 350 Schulwegunfälle 239 302 300 188 190 35 276 175 35 31 239 140 250 31 30 28 112 30188 28 190 26 26 26 200 175 26 26 26 24 25 24 140 150 25 112 3 3 20 0 4 3 100 19 20 17 2016 2017 2018 2019 2020 15 50
400 350 300 250 200 150 100 50 0 389 Geschwindigkeitsunfälle VU Verletzte Getötete 375 389 302 400 375 276 Schulwegun 350 Schulwegunfälle 239 302 300 188 190 35 276 175 35 31 239 140 250 31 30 28 112 30188 28 190 26 26 26 200 175 26 26 26 24 25 24 140 150 25 112 3 3 20 0 4 3 100 19 20 17 2016 2017 2018 2019 2020 15 50
302
375 188 190 35 31 30188 28 1 25 3 3 20 16 2017 276 Schulwegun 239 Schulwegunfälle 302 35 276 175 31 239 140 30 28 112 90 26 26 26 175 26 26 26 24 25 24 140 112 20 0 4 3 19 17 2018 2019 2020 15 fäl
0 5.4 Schul 15 3 2016 201 10 wegunfälle 19 Unfäl
Es ereigneten sich 2020 7 Schulweg- Jahren zuvor ist k5ein tödlich verlet3ztes 2 4 unfälle (Veränderung zum5 Vorjahr mit 3Kind auf dem Schulweg zu beklagen. 2 0 0 0 0 Schulwegunfälle 0 0 0 0 0 0 Schulwegunfälle – Stadt Nürnberg 2016 2017 2018 0 2016 2017 2018 2019 2 35 VU leicht verl. Schüler schwer verl. S 31 VU leicht verl. Schüler schwer verl. Schüler getötete Schüler 30 28 26 26 26 24 25 19 20 17 15 10 7 6 4 5 3 2 1 0 0 0 0 0 0 0 2016 2017 2018 2019 2020 VU leicht verl. Schüler schwer verl. Schüler getötete Schüler 146 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020
h 2020 7 Schulweg- Jahren ung zum5 Vorjahr mit 3Kind auf Sc 0 le – Stadt Nürnberg zuvor ist k5ein tödlich verlet3ztes 2 4 dem Schulweg zu beklagen. 2 0 0 0 0 hulwegunfälle 0 0 0 0 0 2016 2017 2018 2017 2018 2019 2 VU leicht verl. Schüler schwer verl. S leicht verl. Schüler schwer verl. Schüler getötete Schüler
0 2016 2017 2018 2019 35 VU leicht verl. Schüler schwer 31 VU leicht verl. Schüler schwer verl. Schüler getötete Schüler 30 28 26 26 26 24 25 19 20 17 15 10 7 6 4 5 3 2 1 0 0 0 0 0 0 0 2016 2017 2018 2019 2020 0 2016 2017 2018 2019 VU leicht verl. Schüler schwer VU leicht verl. Schüler schwer verl. Schüler getötete Schüler 2017 2018 2019 VU leicht verl. Schüler schwer leicht verl. Schüler schwer verl. Schüler getötete Schüler
2018 2019 VU leicht verl. Schüler
schwer verl. Schüler getötete Schüler

hüler

4.3.5.5 Unerlaubtes kehrsunfällen wurden 2.714 (Vorjahr:

Entfernen vom Unfallort 3.450, -21,33 %) als Unfallfluchten be-

Die Verkehrsunfallfluchten haben sich arbeitet. Die Aufklärungsquote dieser im vergangenen Jahr ebenfalls rück- Delikte ist mit 39,35 % nahezu unverläufig entwickelt. Von den 12.388 Ver- ändert (2019: 39,47%).

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – Stadt Nürnberg

VU gesamt VU mit VU-Flucht ungeklärt geklärt 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 16.000 14.405 3.605 2016 2.239 1.366 14.451 3.586 2017 2.278 1.308 15.320

3.484 2018 2.126 1.358 Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken 14.730 3.450 2019 2.088 0911 21 12-10 30 1.362 pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de 12.388 2.714 2020 1.646 1.068

Die Polizei Mittelfranken in den Sozialen Netzwerken

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Polizeipräsidium Mittelfranken · SKicrihmerihneailtistbäet r»ic Shtta 2t0is2t0ik

4.3.5.6 Radunfälle (Vorjahr: 823, Veränderung: +13,49 %)

zu. Hierbei erhöhte sich auch die An- Wie auch im gesamten Regierungsbe- zahl der verletzten Radfahrer auf 864 zirk, ist auch im Stadtgebiet Nürnberg (Vorjahr: 746, Veränderung: +15,82 %). die Anzahl der Verkehrsunfälle mit Rad- Auch die Anzahl der getöteten Fahrfahrern gestiegen. Die Unfälle mit be- radfahrer stieg auf vier (Vorjahr: 3, teiligten Radfahren nahmen auf 934 Veränderung: +33,33 %).

Radfahrunfälle

Radfahrunfälle – Stadt Nürnberg

1.200

1.000

VU beteiligte Radfahrer Radfahrer als Verursacher Radfahrer als Hauptverurs. verletzte Radfahrer getötete Radfahrer

4.3.6 Besondere

Risikogruppen

4.3.6.1 Kinder im Alter

von 0 bis 13 Jahren

Kinder im Alter bis 13 Jahre waren an

102 Unfällen (Vorjahr: 131, Verände-

rung: -22,14 %) beteiligt. Bei diesen Verkehrsunfällen wurden 99 Kinder verletzt (Vorjahr: 135, Veränderung: -26,67 %). Besonders erfreulich ist, dass kein Kind im Straßenverkehr getötet wurde. 820.1

VU mit Beteiligung und/oder Schädigung von Kindern

(im Alter von 0 bis 13 Jahren)

VU mit Beteiligung und/oder Schädigung von Kindern (0 bis 13 Jahren) – Stadt Nürnberg

VU verletzte Kinder verl. K. als Beteiligte verl. K. als Mitfahrer getötete Kinder get. K. als Beteiligte get. K. als Mitfahrer

4.3.6.2 Junge Erwachsene im

Alter von 18 bis 24 Jahren

Die Anzahl der Unfälle mit Beteiligung von jungen Erwachsenen ist ebenso

VU mit Beteiligung von Jungen Erwachsenen

(im Alter von 18 bis 24 Jahren)

VU mit Beteiligung von Jungen Erwachsenen (im Alter von 18 bis 24 Jahren) – Stadt Nürnberg

1.400

1.200

1.000 263.1 032.1 052.1 181.1 rückläufig (-17,10 %) wie die Anzahl der Verletzten (-20,51 %) und der Getöteten (-100,00 %).

VU gesamt JE als Verursacher JE als Hauptverursacher verletzte JE getötete JE

4.3.6.3 Senioren Unfällen wurden im Jahr 2020 280

(+2,94 %) Senioren verletzt und drei Rückläufig um -16,20 % sind auch Senioren (+/- 0,00 %) verloren bei Verdie Unfälle mit Senioren. Bei diesen kehrsunfällen ihr Leben.

VU mit Beteiligung von Senioren

(im Alter ab 65 Jahre)

VU mit Beteiligung von Senioren (im Alter ab 65 Jahre) – Stadt Nürnberg

1.400

602.1 121.1 781.1 402.1 900.1

1.200

1.000

VU Senioren als Verursacher Senioren als Hauptverurs. verletzte Senioren getötete Senioren

4.3.7 Herausragende

Verkehrsunfälle

Tragischer Verkehrsunfall mit Fahrbahn eines Fahrradfahrers. Einen Zu-

spielenden Hund sammenstoß mit dem Hund konnte der

Fahrradfahrer nicht mehr verhindern. Er Ein ebenso tragischer wie ungewöhnli- stürzte daraufhin unglücklich und zog cher Unfall ereignete sich am 06.07.2020 sich schwere Kopfverletzungen zu, an im Süßheimweg in Nürnberg. denen er wenige Tage später im Krankenhaus verstarb. In der Grünfläche des Pegnitztal West spielte ein 46jähriger mit seinem Jack- Der Fahrradfahrer hatte auf einen Fahr- Russel-Windhund. Einer Frisbee-Schei- radhelm verzichtet. Mutmaßlich hätte be folgend, rannte der Hund über den dieser die schwere der Kopfverletzungen dortigen Radweg und kreuzte hierbei die reduziert. moc.eboda.kcots

:otoflobmyS

verletzte Personen 536 510 475 484 491 1,5%

getötete Personen auf Bundesstraßen 0 1 0 0 0 0,00%

4.4Ve rVletezter bkei eVUh mirt Usrsuachne 1f2a/13llentwick37lung30 regio30nal 38 32 -15,8%

thculF

VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) 448 448 461 425 419 -1,4%

4.4.1 Stadt Fürth

VU mit geklärter VU-Flucht (2) 272 220 251 214 205 -4,2% Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 37,8% 32,9% 35,3% 33,5% 32,9% -0,6%

Entwicklung Personenschäden – Stadt Fürth Entwicklung Personenschäden Stadt Fürth 2016-2020

500 3 463 458 450 2 424 2 418 416 400 2 350 300 2 250 1 200 1 1 150 100 73 66 75 1 52 51 50 0 0 0 2016 2017 2018 2019 2020 Leichtverletzte Schwerverletzte Getötete 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete)

1
73 52 51 66
0

Entwicklung Verkehrsunfälle – Stadt Fürth

Verkehrsunfallentwicklung: 2016-2020 Entwicklung
tmaseg elläfnusrhekreV Beschreibung/Jahr 2016 2017 2018 2019 2020 +/-
Verkehrsunfälle gesamt 3.145 3.121 3.261 3.217 2.831 -12,0%
VU mit Personenschaden (P) 420 407 400 410 413 0,7%
VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) 873 857 864 800 761 -4,9%
Kleinunfälle (VUK) 1.852 1.857 1.997 2.007 1.657 -17,4%
getötete Personen 0 2 2 1 1 0,0%
verletzte Personen 536 510 475 484 491 1,5%
schwer verletzte Personen 73 52 51 66 75 13,6%
leicht verletzte Personen 463 458 424 418 416 -0,5%
Sachschäden (in tsd. EUR) 3.707 4.455 3.788 4.043 3.733 -7,7%
etotsrhekreV Getötete innerhalb geschl. Ortschaft 0 1 2 1 1 0,0%
Getötete außerhalb geschl. Ortschaft 0 1 0 0 0 0,00%
getötete Personen auf BAB 0 0 0 0 0 0,00%
getötete Personen auf Bundesstraßen 0 1 0 0 0 0,00%
getötete Personen auf Staatstraßen 0 0 1 0 0 0,0%
getötete Personen auf Kreisstraßen 0 1 0 0 0 0,00%
getötete Personen auf Gemeindestraßen 0 0 1 1 1 0,00%
lohoklA Alkoholunfälle 44 22 42 34 45 32,4%
Alkoholunfälle, getötete Personen 0 0 0 0 0 0,00%
Alkoholunfälle, verletzte Personen 22 4 17 15 23 53,3%
niwhcseG tiekgid VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) 50 51 50 65 44 -32,3%
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 37 30 30 38 32 -15,8%
Getötete bei VU mit Ursache 12/13 0 1 0 0 0 0,00%
thculF VU mit VU-Flucht (1/2) 720 668 712 639 624 -2,4%
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) 448 448 461 425 419 -1,4%
VU mit geklärter VU-Flucht (2) 272 220 251 214 205 -4,2%
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 37,8% 32,9% 35,3% 33,5% 32,9% -0,6%

Entwicklung Personenschäden Stadt Fürth 2016-2020 Polizeipräsidi4u6m3 Mittelfranken · Sich e rheitsbericht 2020

52

66

VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) 1.122 1.147 1.196 1.389 989 -28,8%

4.4VU Vmite VUr-Fkluechth (1r/2s) unfallentwic8k00lung82 8regi8o92nal986 706 -28,4% VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) 534 549 570 600 434 -27,7% VU mit geklärter VU-Flucht (2) 266 279 322 386 272 -29,5% Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 33,3% 33,7% 36,1% 39,1% 38,5% -0,6%

thculF

4.4.2 Stadt Erlangen

Entwicklung Personenschäden Stadt Erlangen 2016-2020 E8n00twicklung Personenschäden – Stadt Erlangen 1 700 1 674 1 621 615 1 1 600 554 513 1 500 400 1 300 0 200 0 0 0 100 77 76 71 62 64 0 0 2016 2017 2018 2019 2020 Leichtverletzte Schwerverletzte Getötete 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete)
700 1 674 1 621 615 1 1 600 554 513 1 500 400 1 300 0 200 0 0 0 100 77 76 71 62 64 0 0 2016 2017 2018 2019 2020 Leichtverletzte Schwerverletzte Getötete 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete)
554
0 77 0 76 71
62

Entwicklung Verkehrsunfälle – Stadt Erlangen

Verkehrsunfallentwicklung: 2016-2020 Entwicklung
tmaseg elläfnusrhekreV Beschreibung/Jahr 2016 2017 2018 2019 2020 +/-
Verkehrsunfälle gesamt 3.693 3.645 4.047 4.530 3.286 -27,5%
VU mit Personenschaden (P) 563 538 599 619 491 -20,7%
VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) 1.122 1.147 1.196 1.389 989 -28,8%
Kleinunfälle (VUK) 2.008 1.960 2.252 2.522 1.806 -28,4%
getötete Personen 0 0 1 1 1 0,00%
verletzte Personen 698 630 686 736 577 -21,6%
schwer verletzte Personen 77 76 71 62 64 3,2%
leicht verletzte Personen 621 554 615 674 513 -23,9%
Sachschäden (in tsd. EUR) 5.179 4.412 4.735 6.636 6.021 -9,3%
etotsrhekreV Getötete innerhalb geschl. Ortschaft 0 0 0 0 1 >999,99%
Getötete außerhalb geschl. Ortschaft 0 0 1 1 0 -100,0%
getötete Personen auf BAB 0 0 0 1 0 -100,0%
getötete Personen auf Bundesstraßen 0 0 1 0 0 -100,0%
getötete Personen auf Staatstraßen 0 0 0 0 0 0,00%
getötete Personen auf Kreisstraßen 0 0 0 0 0 0,00%
getötete Personen auf Gemeindestraßen 0 0 0 0 1 >999,99%
lohoklA Alkoholunfälle 33 38 45 40 34 -15,0%
Alkoholunfälle, getötete Personen 0 0 0 0 0 0,00%
Alkoholunfälle, verletzte Personen 15 19 29 13 24 84,6%
niwhcseG tiekgid VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) 283 280 254 324 239 -26,2%
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 134 98 130 176 132 -25,0%
Getötete bei VU mit Ursache 12/13 0 0 0 1 1 0,0%
thculF VU mit VU-Flucht (1/2) 800 828 892 986 706 -28,4%
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) 534 549 570 600 434 -27,7%
VU mit geklärter VU-Flucht (2) 266 279 322 386 272 -29,5%
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 33,3% 33,7% 36,1% 39,1% 38,5% -0,6%

Entwicklung Personenschäden Stadt Erlangen 2016-2020

100 77 76 71 62 64

Kleinunfälle (VUK) 738 851 1.078 915 704 -23,1%

Getötete innerhalb geschl. Ortschaft 0 1 0 3 2 -33,3% Getötete außerhalb geschl. Ortschaft 1 0 0 0 1 >999,99% getötete Personen auf BAB 0 0 0 0 1 >999,99%

Alkoholunfälle 12 13 7 10 13 30,0% VERKEHR

thculF

4.4.V3U S mtiat udntg Sekclährwtera VbUa-Fcluhcht (1) 136 169 205 182 126 -30,8%

VU mit geklärter VU-Flucht (2) 104 122 143 89 81 -9,0% Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 43,3% 41,9% 41,1% 32,8% 39,1% 6,3%

Entwicklung Personenschäden – Stadt Schwabach Entwicklung Personenschäden Stadt Schwabach 2016-2020 250 4 226 3 3 3 200 193 192 166 3 155 150 2 2 100 1 1 1 50 35 37 31 27 1 0 14 0 0 2016 2017 2018 2019 2020 Leichtverletzte Schwerverletzte Getötete 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete)
250 4 226 3 3 3 200 193 192 166 3 155 150 2 2 100 1 1 1 50 35 37 31 27 1 0 14 0 0 2016 2017 2018 2019 2020 Leichtverletzte Schwerverletzte Getötete 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete)
1 1
35 37 27 0 31

Entwicklung Verkehrsunfälle – Stadt Schwabach

Verkehrsunfallentwicklung: 2016-2020 Entwicklung
tmaseg elläfnusrhekreV Beschreibung/Jahr 2016 2017 2018 2019 2020 +/-
Verkehrsunfälle gesamt 1.265 1.449 1.748 1.479 1.144 -22,7%
VU mit Personenschaden (P) 176 154 190 175 145 -17,1%
VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) 351 444 480 389 295 -24,2%
Kleinunfälle (VUK) 738 851 1.078 915 704 -23,1%
getötete Personen 1 1 0 3 3 0,0%
verletzte Personen 228 192 253 223 180 -19,3%
schwer verletzte Personen 35 37 27 31 14 -54,8%
leicht verletzte Personen 193 155 226 192 166 -13,5%
Sachschäden (in tsd. EUR) 1.743 2.614 2.396 2.406 2.121 -11,9%
etotsrhekreV Getötete innerhalb geschl. Ortschaft 0 1 0 3 2 -33,3%
Getötete außerhalb geschl. Ortschaft 1 0 0 0 1 >999,99%
getötete Personen auf BAB 0 0 0 0 1 >999,99%
getötete Personen auf Bundesstraßen 1 0 0 2 1 -50,0%
getötete Personen auf Staatstraßen 0 0 0 0 0 0,00%
getötete Personen auf Kreisstraßen 0 0 0 0 0 0,00%
getötete Personen auf Gemeindestraßen 0 1 0 1 1 0,0%
lohoklA Alkoholunfälle 12 13 7 10 13 30,0%
Alkoholunfälle, getötete Personen 0 0 0 0 0 0,00%
Alkoholunfälle, verletzte Personen 4 3 1 3 6 100,0%
niwhcseG tiekgid VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) 77 102 157 87 52 -40,2%
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 34 34 66 25 26 4,0%
Getötete bei VU mit Ursache 12/13 1 0 0 1 2 100,0%
thculF VU mit VU-Flucht (1/2) 240 291 348 271 207 -23,6%
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) 136 169 205 182 126 -30,8%
VU mit geklärter VU-Flucht (2) 104 122 143 89 81 -9,0%
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 43,3% 41,9% 41,1% 32,8% 39,1% 6,3%

Entwicklung Personenschäden Stadt Schwabach 2016-2020

1
35

Kleinunfälle (VUK) 1.143 1.132 1.098 1.088 887 -18,5% getötete Personen 0 2 4 0 1 >999,99%

getötete Personen auf Bundesstraßen 0 0 1 0 0 0,0%

4.4Ge tVöteete rbeki VeU mhitr Usrsauchne 1f2/a13llentwick0 lung0 regio2 nal 0 0 0,0% VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) 194 200 217 235 169 -28,1% VU mit geklärter VU-Flucht (2) 156 203 204 188 145 -22,9%

thculF

4.4.4 Stadt Ansbach

Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 44,6% 50,4% 48,4% 44,4% 46,2% 1,8%

Entwicklung Personenschäden Stadt Ansbach 2016-2020 Verkehrsunfallentwicklung – Stadt Ansbach 400 5 4 350 338 4 4 300 274 256 3 250 228 206 3 200 2 2 150 2 100 1 1 50 37 33 38 35 1 23 0 0 0 0 2016 2017 2018 2019 2020 Leichtverletzte Schwerverletzte Getötete 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete)
4 350 338 4 4 300 274 256 3 250 228 206 3 200 2 2 150 2 100 1 1 50 37 33 38 35 1 23 0 0 0 0 2016 2017 2018 2019 2020 Leichtverletzte Schwerverletzte Getötete 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete)
228 2
37 38
33 23 0
0

Entwicklung Verkehrsunfälle – Stadt Ansbach

Verkehrsunfallentwicklung: 2016-2020 Entwicklung
tmaseg elläfnusrhekreV Beschreibung/Jahr 2016 2017 2018 2019 2020 +/-
Verkehrsunfälle gesamt 1.883 1.911 1.866 1.848 1.518 -17,9%
VU mit Personenschaden (P) 263 241 201 205 194 -5,4%
VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) 477 538 567 555 437 -21,3%
Kleinunfälle (VUK) 1.143 1.132 1.098 1.088 887 -18,5%
getötete Personen 0 2 4 0 1 >999,99%
verletzte Personen 375 307 266 279 241 -13,6%
schwer verletzte Personen 37 33 38 23 35 52,2%
leicht verletzte Personen 338 274 228 256 206 -19,5%
Sachschäden (in tsd. EUR) 2.650 3.176 2.707 2.865 2.247 -21,6%
etotsrhekreV Getötete innerhalb geschl. Ortschaft 0 0 2 0 1 >999,99%
Getötete außerhalb geschl. Ortschaft 0 2 2 0 0 0,0%
getötete Personen auf BAB 0 1 0 0 0 0,00%
getötete Personen auf Bundesstraßen 0 0 1 0 0 0,0%
getötete Personen auf Staatstraßen 0 1 2 0 0 0,0%
getötete Personen auf Kreisstraßen 0 0 0 0 0 0,00%
getötete Personen auf Gemeindestraßen 0 0 1 0 1 >999,99%
lohoklA Alkoholunfälle 18 17 21 17 19 11,8%
Alkoholunfälle, getötete Personen 0 1 1 0 0 0,0%
Alkoholunfälle, verletzte Personen 6 7 22 6 5 -16,7%
niwhcseG tiekgid VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) 79 71 50 67 62 -7,5%
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 54 31 21 33 33 0,0%
Getötete bei VU mit Ursache 12/13 0 0 2 0 0 0,0%
thculF VU mit VU-Flucht (1/2) 350 403 421 423 314 -25,8%
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) 194 200 217 235 169 -28,1%
VU mit geklärter VU-Flucht (2) 156 203 204 188 145 -22,9%
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 44,6% 50,4% 48,4% 44,4% 46,2% 1,8%

Entwicklung Personenschäden Stadt Ansbach 2016-2020

154400 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 20250

50 37 33 38 35 1

VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) 1.292 1.453 1.399 1.318 1.102 -16,4%

verletzte Personen 1.033 1.039 1.022 1.049 791 -24,6%

getötete Personen auf Bundesstraßen 4 0 2 0 1 >999,99%

getötete Personen auf Gemeindestraßen 2 2 1 3 2 -33,3%

Alkoholunfälle, getötete Personen 0 1 1 0 1 >999,99%

thculF

VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) 454 451 490 420 350 -16,7%

4.4.5 Landkreis Ansbach

VU mit geklärter VU-Flucht (2) 318 362 325 347 269 -22,5% Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 41,2% 44,5% 39,9% 45,2% 43,5% -1,7%

Entwicklung Personenschäden – Landkreis Ansbach Entwicklung Personenschäden LK Ansbach 2016-2020 900 20 837 837 810 804 800 18 19 16 700 616 14 14 600 12 500 11 10 400 8 8 6 300 229 218 212 6 196 200 175 4 100 2 0 0 2016 2017 2018 2019 2020 Leichtverletzte Schwerverletzte Getötete 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete)
900 20 837 837 810 804 800 18 19 16 700 616 14 14 600 12 500 11 10 400 8 8 6 300 229 218 212 6 196 200 175 4 100 2 0 0 2016 2017 2018 2019 2020 Leichtverletzte Schwerverletzte Getötete 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete)
19
14
11
6
196 229 218 212

Entwicklung Verkehrsunfälle – Landkreis Ansbach

Verkehrsunfallentwicklung: 2016-2020 Entwicklung
tmaseg elläfnusrhekreV Beschreibung/Jahr 2016 2017 2018 2019 2020 +/-
Verkehrsunfälle gesamt 6.121 6.316 6.348 6.323 5.585 -11,7%
VU mit Personenschaden (P) 752 799 748 758 612 -19,3%
VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) 1.292 1.453 1.399 1.318 1.102 -16,4%
Kleinunfälle (VUK) 4.077 4.064 4.201 4.247 3.871 -8,9%
getötete Personen 14 6 19 11 8 -27,3%
verletzte Personen 1.033 1.039 1.022 1.049 791 -24,6%
schwer verletzte Personen 196 229 218 212 175 -17,5%
leicht verletzte Personen 837 810 804 837 616 -26,4%
Sachschäden (in tsd. EUR) 12.713 11.661 11.436 12.482 10.182 -18,4%
etotsrhekreV Getötete innerhalb geschl. Ortschaft 2 0 1 0 0 0,0%
Getötete außerhalb geschl. Ortschaft 12 6 18 11 8 -27,3%
getötete Personen auf BAB 5 2 2 1 2 -100,0%
getötete Personen auf Bundesstraßen 4 0 2 0 1 >999,99%
getötete Personen auf Staatstraßen 2 1 11 6 3 -50,0%
getötete Personen auf Kreisstraßen 1 1 3 1 0 -100,0%
getötete Personen auf Gemeindestraßen 2 2 1 3 2 -33,3%
lohoklA Alkoholunfälle 59 53 47 50 42 6,4%
Alkoholunfälle, getötete Personen 0 1 1 0 1 >999,99%
Alkoholunfälle, verletzte Personen 30 27 36 32 24 -25,0%
niwhcseG tiekgid VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) 401 497 367 389 292 -24,9%
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 206 212 196 234 163 -30,3%
Getötete bei VU mit Ursache 12/13 4 3 5 3 2 -33,3%
thculF VU mit VU-Flucht (1/2) 772 813 815 767 619 -19,3%
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) 454 451 490 420 350 -16,7%
VU mit geklärter VU-Flucht (2) 318 362 325 347 269 -22,5%
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 41,2% 44,5% 39,9% 45,2% 43,5% -1,7%

Entwicklung Personenschäden LK Ansbach 2016-2020

VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) 927 958 1.023 956 874 -8,6%

Getötete innerhalb geschl. Ortschaft 0 2 1 3 0 -100,0%

VERKAlEkHohRolunfälle, getötete Personen 3 1 0 1 0 -100,0%

4.4Ver lVetzete rbeki VeU mhit rUrssauchen 12f/a13llentwic1k93lun2g18 reg1i5o1 nal151 80 -26,6%

thculF

VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) 349 357 438 402 352 -12,4%

4.4.6 Landkreis Erlangen-Höchstadt

VU mit geklärter VU-Flucht (2) 199 224 222 219 215 -1,8% Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 36,3% 38,5% 33,6% 35,3% 37,9% 2,6%

Entwicklung Personenschäden – Landkreis Erlangen-Höchstadt

Entwicklung Personenschäden LK Erlangen-Höchstadt 2016-2020

559
8
3
105 110 107 120
1

Entwicklung Verkehrsunfälle – Landkreis Erlangen-Höchstadt

Verkehrsunfallentwicklung: 2016-2020 Entwicklung
tmaseg elläfnusrhekreV Beschreibung/Jahr 2016 2017 2018 2019 2020 +/-
Verkehrsunfälle gesamt 3.653 3.769 3.739 3.685 2.971 -19,4%
VU mit Personenschaden (P) 498 552 481 506 390 -22,9%
VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) 927 958 1.023 956 874 -8,6%
Kleinunfälle (VUK) 2.228 2.259 2.235 2.223 1.707 -23,2%
getötete Personen 8 9 3 13 1 -92,3%
verletzte Personen 678 761 646 679 473 -30,3%
schwer verletzte Personen 105 110 107 120 100 -16,7%
leicht verletzte Personen 573 651 539 559 373 -33,3%
Sachschäden (in tsd. EUR) 7.202 9.131 7.714 8.020 5.730 -28,6%
etotsrhekreV Getötete innerhalb geschl. Ortschaft 0 2 1 3 0 -100,0%
Getötete außerhalb geschl. Ortschaft 8 7 2 10 1 -90,0%
getötete Personen auf BAB 2 2 0 7 0 -100,0%
getötete Personen auf Bundesstraßen 1 2 0 2 0 -100,0%
getötete Personen auf Staatstraßen 3 2 2 1 0 -100,0%
getötete Personen auf Kreisstraßen 0 2 1 3 1 -66,7%
getötete Personen auf Gemeindestraßen 2 1 0 0 0 0,00%
lohoklA Alkoholunfälle 46 43 37 42 33 -21,4%
Alkoholunfälle, getötete Personen 3 1 0 1 0 -100,0%
Alkoholunfälle, verletzte Personen 26 17 25 14 16 14,3%
niwhcseG tiekgid VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) 464 457 311 317 221 -30,3%
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 193 218 151 151 80 -26,6%
Getötete bei VU mit Ursache 12/13 4 3 0 4 0 -100,0%
thculF VU mit VU-Flucht (1/2) 548 581 660 621 567 -8,7%
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) 349 357 438 402 352 -12,4%
VU mit geklärter VU-Flucht (2) 199 224 222 219 215 -1,8%
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 36,3% 38,5% 33,6% 35,3% 37,9% 2,6%

Entwicklung Personenschäden LK Erlangen-Höchstadt 2016-2020 Polizeipräsidium Mitte13lfranken · Sicherheitsbericht 2020

verletzte Personen 418 419 400 335 375 11,9%

leicht verletzte Personen 349 343 301 277 291 5,1%

getötete Personen auf Staatstraßen 4 0 3 0 1 >999,99%

thculF

VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) 224 266 275 271 248 -8,5%

4.4.7 Landkreis Fürth

VU mit geklärter VU-Flucht (2) 131 128 180 171 148 -13,5% Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 36,9% 32,5% 39,6% 38,7% 37,4% -1,3%

Entwicklung Personenschäden – Landkreis Fürth

Entwicklung Personenschäden LK Fürth 2016-2020

6
291
3
99
69 76 2 58

Entwicklung Verkehrsunfälle – Landkreis Fürth

Verkehrsunfallentwicklung: 2016-2020 Entwicklung
tmaseg elläfnusrhekreV Beschreibung/Jahr 2016 2017 2018 2019 2020 +/-
Verkehrsunfälle gesamt 2.160 2.173 2.311 2.285 2.065 -9,6%
VU mit Personenschaden (P) 304 318 295 272 317 16,5%
VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) 488 549 613 626 532 -15,0%
Kleinunfälle (VUK) 1.368 1.306 1.403 1.387 1.216 -12,3%
getötete Personen 6 3 8 2 4 100,0%
verletzte Personen 418 419 400 335 375 11,9%
schwer verletzte Personen 69 76 99 58 84 44,8%
leicht verletzte Personen 349 343 301 277 291 5,1%
Sachschäden (in tsd. EUR) 3.742 4.041 4.046 3.924 3.105 -20,9%
etotsrhekreV Getötete innerhalb geschl. Ortschaft 2 0 2 0 0 0,0%
Getötete außerhalb geschl. Ortschaft 4 3 6 2 4 100,0%
getötete Personen auf BAB 0 0 0 0 0 0,00%
getötete Personen auf Bundesstraßen 2 0 2 1 0 -100,0%
getötete Personen auf Staatstraßen 4 0 3 0 1 >999,99%
getötete Personen auf Kreisstraßen 0 3 1 1 1 0,00%
getötete Personen auf Gemeindestraßen 0 0 2 0 2 >999,99%
lohoklA Alkoholunfälle 31 25 30 29 29 0,0%
Alkoholunfälle, getötete Personen 1 0 1 0 0 0,0%
Alkoholunfälle, verletzte Personen 21 16 15 7 20 185,7%
niwhcseG tiekgid VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) 74 84 84 96 87 -9,4%
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 35 47 44 46 57 23,9%
Getötete bei VU mit Ursache 12/13 1 1 4 0 0 0,0%
thculF VU mit VU-Flucht (1/2) 355 394 455 442 396 -10,4%
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) 224 266 275 271 248 -8,5%
VU mit geklärter VU-Flucht (2) 131 128 180 171 148 -13,5%
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 36,9% 32,5% 39,6% 38,7% 37,4% -1,3%

Entwicklung Personenschäden LK Fürth 2016-2020 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020 8

VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) 1.412 1.416 1.229 1.370 1.095 -20,1%

4.4 Verkehrsunfallentwicklung regional

thculF

VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) 607 609 520 604 479 16,2% 4.4.V8U Lmaitn gdekklärreteisr VNUü-Frluncbhte (r2g) er-Land 349 344 316 330 231 4,4% Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 36,5% 36,1% 37,8% 35,3% 32,5% -2,8%

Entwicklung Personenschäden LK Nürnberger Land 2016-2020 Entwicklung Personenschäden – Landkreis Nürnberger-Land 900 14 804 12 783 800 12 12 704 700 664 631 10 10 600 500 8 8 6 400 6 300 4 186 200 167 154 170 160 2 100 0 0 2016 2017 2018 2019 2020 Leichtverletzte Schwerverletzte Getötete 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete)
804 12 783 800 12 12 704 700 664 631 10 10 600 500 8 8 6 400 6 300 4 186 200 167 154 170 160 2 100 0 0 2016 2017 2018 2019 2020 Leichtverletzte Schwerverletzte Getötete 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete)
6
186 167 154 170

Entwicklung Verkehrsunfälle – Landkreis Nürnberger-Land

Verkehrsunfallentwicklung: 2016-2020 Entwicklung
tmaseg elläfnusrhekreV Beschreibung/Jahr 2016 2017 2018 2019 2020 +/-
Verkehrsunfälle gesamt 5.164 5.175 4.685 5.135 4.329 -15,7%
VU mit Personenschaden (P) 721 684 619 622 626 0,6%
VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) 1.412 1.416 1.229 1.370 1.095 -20,1%
Kleinunfälle (VUK) 3.031 3.075 2.837 3.143 2.608 -17,0%
getötete Personen 12 6 12 10 8 -20,0%
verletzte Personen 990 950 858 834 791 -5,2%
schwer verletzte Personen 186 167 154 170 160 -5,9%
leicht verletzte Personen 804 783 704 664 631 -5,0%
Sachschäden (in tsd. EUR) 11.043 11.010 9.147 13.288 10.292 -22,6%
etotsrhekreV Getötete innerhalb geschl. Ortschaft 2 1 2 0 2 >999,99%
Getötete außerhalb geschl. Ortschaft 10 5 10 10 6 -40,0%
getötete Personen auf BAB 8 3 6 4 3 -25,0%
getötete Personen auf Bundesstraßen 1 0 0 1 0 -100,0%
getötete Personen auf Staatstraßen 0 0 3 1 1 0,0%
getötete Personen auf Kreisstraßen 3 2 0 3 1 -66,7%
getötete Personen auf Gemeindestraßen 0 1 3 1 3 200,0%
lohoklA Alkoholunfälle 41 55 50 75 44 -41,3%
Alkoholunfälle, getötete Personen 0 0 0 0 0 0,00%
Alkoholunfälle, verletzte Personen 21 35 27 33 21 -36,4%
niwhcseG tiekgid VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) 539 579 420 491 370 -24,6%
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 288 297 217 259 166 -6,2%
Getötete bei VU mit Ursache 12/13 9 2 7 6 7 16,7%
thculF VU mit VU-Flucht (1/2) 956 953 836 934 710 -24,0%
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) 607 609 520 604 479 16,2%
VU mit geklärter VU-Flucht (2) 349 344 316 330 231 4,4%
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 36,5% 36,1% 37,8% 35,3% 32,5% -2,8%

Entwicklung Personenschäden LK Nürnberger Land 2016-2020

6 167

thculF

VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) 105 122 188 140 125 -25,5%

4.4.9 Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim

VU mit geklärter VU-Flucht (2) 169 164 149 152 134 2,0% Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 61,7% 57,3% 44,2% 52,1% 51,7% -0,4%

Entwicklung Personenschäden – Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim Entwicklung Personenschäden LK Neustadt/A.-Bad Windsheim 2016-2020 450 10 416 9 400 377 382 378 9 356 8 350 7 6 7 300 6 250 5 5 200 4 150 123 116 3 3 95 100 84 86 2 50 1 0 0 2016 2017 2018 2019 2020 Leichtverletzte Schwerverletzte Getötete 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete)
450 10 416 9 400 377 382 378 9 356 8 350 7 6 7 300 6 250 5 5 200 4 150 123 116 3 3 95 100 84 86 2 50 1 0 0 2016 2017 2018 2019 2020 Leichtverletzte Schwerverletzte Getötete 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete)
6 7
5
123 116 95 84

Entwicklung Verkehrsunfälle – Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim

Verkehrsunfallentwicklung: 2016-2020 Entwicklung
tmaseg elläfnusrhekreV Beschreibung/Jahr 2016 2017 2018 2019 2020 +/-
Verkehrsunfälle gesamt 2.626 2.737 2.846 2.765 2.452 -11,3%
VU mit Personenschaden (P) 369 389 364 355 341 -3,9%
VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) 513 563 607 534 438 -18,0%
Kleinunfälle (VUK) 1.744 1.785 1.875 1.876 1.673 -10,8%
getötete Personen 5 9 6 7 3 -57,1%
verletzte Personen 500 532 477 462 442 -4,3%
schwer verletzte Personen 123 116 95 84 86 2,4%
leicht verletzte Personen 377 416 382 378 356 -5,8%
Sachschäden (in tsd. EUR) 4.257 4.983 4.614 5.048 4.160 -17,6%
etotsrhekreV Getötete innerhalb geschl. Ortschaft 0 1 0 0 0 0,00%
Getötete außerhalb geschl. Ortschaft 5 8 6 7 3 -57,1%
getötete Personen auf BAB 1 0 0 0 0 0,00%
getötete Personen auf Bundesstraßen 3 4 4 3 1 -66,7%
getötete Personen auf Staatstraßen 0 2 0 2 1 -50,0%
getötete Personen auf Kreisstraßen 1 0 1 1 0 -100,0%
getötete Personen auf Gemeindestraßen 0 3 1 1 1 0,00%
lohoklA Alkoholunfälle 37 38 37 40 30 8,1%
Alkoholunfälle, getötete Personen 0 1 1 0 0 0,0%
Alkoholunfälle, verletzte Personen 19 19 27 22 20 -9,1%
niwhcseG tiekgid VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) 165 170 140 113 89 -21,2%
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 108 116 72 71 64 -9,9%
Getötete bei VU mit Ursache 12/13 1 3 1 1 0 -100,0%
thculF VU mit VU-Flucht (1/2) 274 286 337 292 259 -13,4%
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) 105 122 188 140 125 -25,5%
VU mit geklärter VU-Flucht (2) 169 164 149 152 134 2,0%
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 61,7% 57,3% 44,2% 52,1% 51,7% -0,4%

Entwicklung Personenschäden LK Neustadt/A.-Bad Windsheim 2016-2020 Polizeipräsidium Mittelfranken · Sich41e6rhei9tsbericht 2020

getötete Personen auf Bundesstraßen 1 3 2 0 5 >999,99%

Alkoholunfälle, getötete Personen 1 0 0 1 0 -100,0%

4.V4er lVetzete rbeki VeU mhit rUrssauchen 12f/a13llentwic2k60lung282 regi2o89nal232 110 -52,6%

thculF

VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) 364 343 347 364 269 -26,1%

4.4.10 Landkreis Roth

VU mit geklärter VU-Flucht (2) 199 199 188 222 159 -28,4% Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 35,3% 36,7% 35,1% 37,9% 37,1% -0,8%

Entwicklung Personenschäden – Landkreis Roth Entwicklung Personenschäden LK Roth 2016-2020 800 15 16 698 700 662 668 14 624 600 12 12 9 426 500 10 10 400 8 6 300 6 200 183 170 177 4 143 113 100 2 0 0 2016 2017 2018 2019 2020 Leichtverletzte Schwerverletzte Getötete 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete)
800 15 16 698 700 662 668 14 624 600 12 12 9 426 500 10 10 400 8 6 300 6 200 183 170 177 4 143 113 100 2 0 0 2016 2017 2018 2019 2020 Leichtverletzte Schwerverletzte Getötete 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete)
12 9
6
183 170 177
143

Entwicklung Verkehrsunfälle – Landkreis Roth

Verkehrsunfallentwicklung: 2016-2020 Entwicklung
tmaseg elläfnusrhekreV Beschreibung/Jahr 2016 2017 2018 2019 2020 +/-
Verkehrsunfälle gesamt 4.286 4.259 4.370 4.631 3.625 -21,7%
VU mit Personenschaden (P) 565 576 611 529 421 -20,4%
VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) 923 923 835 962 693 -28,0%
Kleinunfälle (VUK) 2.798 2.760 2.924 3.140 2.511 -20,0%
getötete Personen 12 15 9 6 10 66,7%
verletzte Personen 845 838 875 767 539 -29,7%
schwer verletzte Personen 183 170 177 143 113 -21,0%
leicht verletzte Personen 662 668 698 624 426 -31,7%
Sachschäden (in tsd. EUR) 10.004 10.762 10.540 10.796 8.070 -25,3%
etotsrhekreV Getötete innerhalb geschl. Ortschaft 2 0 1 2 2 0,0%
Getötete außerhalb geschl. Ortschaft 10 15 8 4 8 100,0%
getötete Personen auf BAB 4 9 4 2 1 -50,0%
getötete Personen auf Bundesstraßen 1 3 2 0 5 >999,99%
getötete Personen auf Staatstraßen 4 1 2 3 4 33,3%
getötete Personen auf Kreisstraßen 3 2 0 1 0 -100,0%
getötete Personen auf Gemeindestraßen 0 0 1 0 0 0,0%
lohoklA Alkoholunfälle 41 35 46 47 36 -23,4%
Alkoholunfälle, getötete Personen 1 0 0 1 0 -100,0%
Alkoholunfälle, verletzte Personen 26 22 28 27 23 -14,8%
niwhcseG tiekgid VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) 501 555 448 494 285 -42,3%
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 260 282 289 232 110 -52,6%
Getötete bei VU mit Ursache 12/13 4 10 6 2 2 0,0%
thculF VU mit VU-Flucht (1/2) 563 542 535 586 428 -27,0%
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) 364 343 347 364 269 -26,1%
VU mit geklärter VU-Flucht (2) 199 199 188 222 159 -28,4%
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 35,3% 36,7% 35,1% 37,9% 37,1% -0,8%

Entwicklung Personenschäden LK Roth 2016-2020

getötete Personen auf Kreisstraßen 2 3 0 0 1 >999,99%

thculF

VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) 168 198 187 211 202 -4,3%

4.4.11 Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen

VU mit geklärter VU-Flucht (2) 132 152 139 136 122 -10,3% Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 44,0% 43,4% 42,6% 39,2% 37,6% -1,6%

Entwicklung Personenschäden – Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen Entwicklung Personenschäden LK Weißenburg-Gunzenhausen 2016-2020 500 9 467 8 450 415 419 8 400 376 7 350 6 304 300 5 250 4 4 3 200 3 3 3 150 117 111 90 91 2 100 71 50 1 0 0 2016 2017 2018 2019 2020 Leichtverletzte Schwerverletzte Getötete 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete)
500 9 467 8 450 415 419 8 400 376 7 350 6 304 300 5 250 4 4 3 200 3 3 3 150 117 111 90 91 2 100 71 50 1 0 0 2016 2017 2018 2019 2020 Leichtverletzte Schwerverletzte Getötete 2 Periode gleit. Mittelw. (Getötete)
376
4 3
3
117 90 91 111

Entwicklung Verkehrsunfälle – Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen

Verkehrsunfallentwicklung: 2016-2020 Entwicklung
tmaseg elläfnusrhekreV Beschreibung/Jahr 2016 2017 2018 2019 2020 +/-
Verkehrsunfälle gesamt 3.185 3.306 3.317 3.473 3.049 -12,2%
VU mit Personenschaden (P) 443 390 348 375 306 -18,4%
VU mit schwerwiegendem Sachschaden (S) 485 551 518 537 486 -9,5%
Kleinunfälle (VUK) 2.257 2.365 2.451 2.561 2.257 -11,9%
getötete Personen 4 8 3 3 3 0,0%
verletzte Personen 584 505 467 530 375 -29,3%
schwer verletzte Personen 117 90 91 111 71 -36,0%
leicht verletzte Personen 467 415 376 419 304 -27,5%
Sachschäden (in tsd. EUR) 4.746 4.548 4.741 4.991 4.149 -16,9%
etotsrhekreV Getötete innerhalb geschl. Ortschaft 0 2 0 0 1 >999,99%
Getötete außerhalb geschl. Ortschaft 4 6 3 3 2 -33,3%
getötete Personen auf BAB 0 0 0 0 0 0,00%
getötete Personen auf Bundesstraßen 0 2 2 2 0 -100,0%
getötete Personen auf Staatstraßen 2 2 1 1 0 -100,0%
getötete Personen auf Kreisstraßen 2 3 0 0 1 >999,99%
getötete Personen auf Gemeindestraßen 0 1 0 0 2 >999,99%
lohoklA Alkoholunfälle 26 17 27 20 26 30,0%
Alkoholunfälle, getötete Personen 0 0 0 0 0 0,00%
Alkoholunfälle, verletzte Personen 11 8 15 7 12 71,4%
niwhcseG tiekgid VU mit Ursache 12/13 (Geschwindigkeit) 127 123 108 93 65 -30,1%
Verletzte bei VU mit Ursache 12/13 83 82 67 64 42 -34,4%
Getötete bei VU mit Ursache 12/13 1 4 1 0 0 0,0%
thculF VU mit VU-Flucht (1/2) 300 350 326 347 324 -6,6%
VU mit ungeklärter VU-Flucht (1) 168 198 187 211 202 -4,3%
VU mit geklärter VU-Flucht (2) 132 152 139 136 122 -10,3%
Aufklärungsquote (AQ) VU-Flucht 44,0% 43,4% 42,6% 39,2% 37,6% -1,6%

Entwicklung Personenschäden LK Weißenburg-Gunzenhausen 2016-2020 Polizeipräsidi4u6m7 Mittelfranken · Sicherheitsbericht 2020

91 111

44.5..51 .M Vearßkenharshdmeleiknte u/Vnedrk Tehärtsiügbkeerwitaecnhu inmg Verkehrsdienst

4 4.5.5.1.1.1. .V Aelrkkoehhorsl duenldik Dtero/Vgeernk e hrsüberwachung

VERKEHR 4 .5.1. Verkehrsdelikte/Verkehrsüberwachung D 4u.r5c.h1 A.1lk. oAhlkoolkhoonlt ruonllde nD rwougrednen 2.486 Fahrten unter Alkoholeinfluss gem. §§ 315 c, 316 StGB und § 24 a/I S tV

.5

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s konnten 349 Trunkenheitsfahrten verhütet werden (Vorjahr 369 bzw. - 5,42 4.5 Maßnahmen und%D )u.T rchä Altkoihgolkkonetroilletne wunrde ni 2m.486 FVahretenr uknteer Ahlkohrolseindfluisse genm. s§§ t315 c, 316 StGB und § 24 a/I Durch Alkoholkontrollen wurden 2.486 Fahrten unter Alkoholeinfluss gem. §§ 315 c, 316 StGB und § 24 a/I StVG festgestellt. Darüber hinaus konnten 349 Trunkenheitsfahrten verhütet werden (Vorjahr 369 bzw. - 5,42 StVG festgestellt. Darüber hinaus konnten 349 Trunkenheitsfahrten verhütet werden (Vorjahr 369 bzw. - 5,42 %Fa).h rten unter 2019 2020 Veränderung %).

Alkoholeinfluss 2.749 2.486 - 9,57 %

4.5.1 Verkehrsdelikte/ Fahrten unter Alkoholeinfluss – Bezirk Mittelfranken

Fahrten unter 2019 2020 Veränderung

Verkehrsüberwachung

Fahrten unter eAi lkDorhoogleeinnkfolunstsr ollen, durchgeführt von speziell a Alkoholeinfluss 2019 us2g.e7b4i9ld eten 2.749 2019 2.749 2020 2.486 Veränderung - 9,57 %
Beamten u 2.486 nd mit Hilfe - 9,57 %

B von D rogenschnelltests, wurden im vergangenen Jahr 1.567 folgenlose Drogenfahrten gem. §§ 315 c, 316 StGB

4.5.1.1 Alkohol und Drogen

uBnedi 24D ar/oIIg SetnVkGo fnetsrtoglelsetne,l lt. d urchgeführt von speziell ausgebildeten Beamten und mit Hilfe von Durch Alkoholkontrollen wurden 2.486 Bei Drogenkontrollen, durchgeführt von speziell ausgebildeten Beamten und mit Hilfe von Drogenschnelltests, wurden im vergangenen Jahr 1.567 folgenlose Drogenfahrten gem. §§ 315 c, 316 StGB Fahrten unter Alkoholeinfluss gem. Drogenschnelltests, wurden im vergangenen Jahr 1.567 folgenlose Drogenfahrten gem. §§ 315 c, 316 StGB uFnadh r2t4e an/ uII nStteVrG festgestellt. 2019 2020 Veränderung §§ 315 c, 316 StGB und § 24 a/I StVG uFnadh 24r tae/InI S utVnG tfeesrt gDesrtoelglt.e neinfluss – Bezirk Mittelfranken

Drogeneinfluss 1.494 1.567 + 4,89 %

festgestellt. Darüber hinaus konnten 349 Trunkenheitsfahrten verhütet werden (Vorjahr 369 bzw. -5,42 %). Drogeneinfluss 1.494 1.567 + 4,89 % D4 a.r5ü.b1e.r2 .h Sinoanusst iwgeu rVdeernk eimhr sJsathrra f2t0a2t0e ni nsgesamt 4.427 sonstige Verkehrsstraftaten angezeigt bzw. Bei Drogenkontrollen, durchgeführt 4.5.1.2. Sonstige Verkehrsstraftaten fe stgestellt. Hierbei sind besonders zu erwähnen: von speziell ausgebildeten Beamten Sonstige Verkehrsstraftaten – Bezirk Mittelfranken Darüber hinaus wurden im Jahr 2020 insgesamt 4.427 sonstige Verkehrsstraftaten angezeigt bzw. und mit Hilfe von Drogenschnelltests, bzw. f wurden im vergangenen Jahr 1.567 f folgenlose Drogenfahrten gem. §§ 315 c, 316 StGB und 24 a/II StVG festgestellt.

Fahrten unter Fahrten unter .5D.r1o.g2e.n Seoinnfslutisgse Verkehrsstraftaten 2019 2019 1.494 2019 2020 Veränderung
2020 1.567 Veränderung + 4,89 %
Darüber hinaus wurden im Jahr 2020 insgesamt 4.4 eSstognessttieglelt .V Heirekrebheri sssintdra bfteastoennd ers zu erwähnen: 2 7 sonstig 2019 e V erkehrsstraft 2020 aten angezeigt Veränderung
estgestellt. Hierbei sind besonders zu erwähnen: Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB) 568 503 -11,44 %
Sonstige Verkehrsstraftaten Gefährdung d. Straßenverkehrs (315 c StGB) Sonstige Verkehrsstraftaten 2019 220 2019 2020 198 2020 Veränderung -10,00% Veränderung
Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB) Gefährl. Eingriff i.d. Straßenverkehr (§ 315 b StGB) Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB) 568 362 568 503 383 503 -11,44 % +5,80 % -11,44 %
Gefährdung d. Straßenverkehrs (315 c StGB) Beleidigung (§ 185 StGB) Gefährdung d. Straßenverkehrs (315 c StGB) 220 371 220 198 319 198 -10,00% -14,02 % -10,00%
Gefährl. Eingriff i.d. Straßenverkehr (§ 315 b StGB) Bedrohung (§ 241 StGB) Gefährl. Eingriff i.d. Straßenverkehr (§ 315 b StGB) 362 23 362 383 19 383 +5,80 % -17,39 % +5,80 %
Beleidigung (§ 185 StGB) Körperverletzung (§ 223 ff StGB, ohne VU) Beleidigung (§ 185 StGB) 371 112 371 319 83 319 -14,02 % -25,89 % -14,02 %
Bedrohung (§ 241 StGB) Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG) Bedrohung (§ 241 StGB) 23 389 23 19 438 19 -17,39 % +12,60 % -17,39 %
Körperverletzung (§ 223 ff StGB, ohne VU) Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) Körperverletzung (§ 223 ff StGB, ohne VU) 112 2.523 112 83 2440 83 -25,89 % -3,29 % -25,89 %
Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG) Verbotenes Kraftfahrzeugrennen (ab 2018 registriert)* Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG) 389 20 389 438 36 438 +12,60 % +80,00 % +12,60 %
Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) -F ahr z e z n gl . o G h e n f e ä h F r a d h u r n e g r l L a e u ib b / n Le is b ( e § n 2 / 1 fr e S m tV d G . ) S ach. bed. Wert 2.523 4 2.523 2440 8 2440 -3,29 % +100,0 % -3,29 %
Verbotenes Kraftfahrzeugrennen (ab 2018 registriert)* - Verb zz o g t l e . n Ve e r s u K rs r . a d f . t f T a o h d r e z s e / u s g c r h e w n . n G e e n s u (a n b d h 2 e 0 i 1 ts 8 s c r h e ä g d is i t g r . i ert)* 20 0 20 36 0 36 +80,00 % ---- +80,00 %
- zzgl. Gefährdung Leib/Leben/ fremd. Sach. bed. Wert gesamt - zzgl. Gefährdung Leib/Leben/ fremd. Sach. bed. Wert 4 4.823 4 8 4.427 8 +100,0 % -8,21 % +100,0 %

4.5.1.2 Sonstige

Verkehrsstraftaten

Darüber hinaus wurden im Jahr 2020 insgesamt 4.427 sonstige Verkehrsstraftaten angezeigt bzw. festgestellt. Hierbei sind besonders die auf nebenstehender Tabelle aufgelisteten Straftaten zu erwähnen.

g- esa z m zg t l . Verurs. d. Todes / schw. G esundheitsschädig. 0 4 .823 4 0 .427 - -8 -- , - 2 1 %

gesamt 4.823 4.427 -8,21 %

4.5.2 Einsatz der Mess geräte Geschwindigkeits-/Abstandsmessun-

gen mit Großgeräten durchgeführt(1). Zur Bekämpfung der Hauptunfallursachen „Überhöhte bzw. nicht an- Darüber hinaus erfolgten auch durch gepasste Geschwindigkeit“ und „Nicht- die örtlich zuständigen Dienststellen einhaltung des Sicherheitsabstandes“ Geschwindigkeitsmessungen mit La- 4 4 . . 5 5 . . 2 2 . . E E i i n n s s a a t t z z d d 4 4 e e . .wr r 5 5 u. . M M 2 2rde e . . es s E Ens s i i g g n n e eds s r r a auä ä t trt tcz z e eh d d e edr ri eM M e eVs ses srg gke eer rhä ärst tpe eo lizei- serhandmessgeräten (2). inspektionen ganzjährig polizeiliche Zur BekämpfungZ udre rB Hekaäumptpufnufnagll udresra Hchauenp t„uÜnbfaelrlhuörshatceh beznw „.Ü nbicehrth aönhgtee pbazsws.t en iGchest cahnwgeinpdaisgskteei tG“e schwindigkeit“ Zur BekämpfungZ udre rB Hekaäumptpufnufnagll udresra Hchauenp t„uÜnbfaelrlhuörshatceh beznw „.Ü nbicehrth aönhgtee pbazsws.t en iGchest cahnwgeinpdaisgskteei tG“e schwindigkeit“ und „Nichteinhaultnudn „gN diechs tSeiicnhhearlhteuintsga dbesst aSnicdheesr“h weiutsrdaebnst daunrdcehs “d iwe uVredrekne hdrusrpcohl idzeieii Vnesprkeekhtirospneonli zeiinspektionen und „Nichteinhaultnudn „gN diechs tSeiicnhhearlhteuintsga dbesst aSnicdheesr“h weiutsrdaebnst daunrdcehs “d iwe uVredrekne hdrusrpcohl idzeieii Vnesprkeekhtirospneonli zeiinspektionen ganzjährig polizegialinczhjeä hGreigs cphowliiznediliigckheei tGse-/sAcbhswtainnddisgmkeeistss-u/nAgbesnta mndits Gmreosßsguenrgäetenn m diut rGcrhogßegfeürhärtte: n durchgeführt: ganzjährig polizegialinczhjeä hGreigs cphowliiznediliigckheei tGse-/sAcbhswtainnddisgmkeeistss-u/nAgbesnta mndits Gmreosßsguenrgäetenn m diut rGcrhogßegfeürhärtte: n durchgeführt: (1) Mobile Geschwindigkeitsmessungen – Bezirk Mittelfranken

nMdiogbkieleit Gsmesecshswuningdeing keitsmessungen nMdiogbkieleit Gsmesecshswuningdeing keitsmessungen 2019 2019 20202 019 20202 019 V V erä2n0d2e0r ung erä2n0d2e0r ung
Einsatzstunden Einsatzstunden 22.072 22.072 23.59202 .072 23.59202 .072 + 6,8283 %.5 90 + 6,8283 %.5 90
n Bußgeldanzeigen n Bußgeldanzeigen 26.378 26.378 26.51216 .378 26.51216 .378 + 0,5206 %.5 11 + 0,5206 %.5 11
iggee Vbeürhwraernnpuflnicghetnig e Verwarnungen iggee Vbeürhwraernnpuflnicghetnig e Verwarnungen 128.171 128.171 124.311218 .171 124.311218 .171 - 3,011 2%4 .311 - 3,011 2%4 .311

Mobile Geschwi Veränderung

Mobile Geschwi Veränderung

Einsatzstunden + 6,88 % Einsatzstunden + 6,88 % Bußgeldanzeige + 0,50 % Bußgeldanzeige + 0,50 % gebührenpflicht - 3,01 % gebührenpflicht - 3,01 %

Darüber hinaus eDraforülgbteern h ainuacuhs d eurrfcohlg dteien ö arutlcichh d zuurscthä dnidei göerntl iDchie znusststätenldleigne n Dienststellen Darüber hinaus eDraforülgbteern h ainuacuhs d eurrfcohlg dteien ö arutlcichh d zuurscthä dnidei göerntl iDchie znusststätenldleigne n Dienststellen GeschwindigkeitGsemsechsswuinngdeignk meiitts Lmaessesruhnagnednm mesits gLearsäetrehna:n dmessgeräten: GeschwindigkeitGsemsechsswuinngdeignk meiitts Lmaessesruhnagnednm mesits gLearsäetrehna:n dmessgeräten: (2) Lasermessungen – Bezirk Mittelfranken

Lasermessunge Veränderung

nL asermessungen nL asermessungen 2019 2019 20202 019 20202 019 V V erä2n0d2e0r ung erä2n0d2e0r ung
Einsatzstunden Einsatzstunden 8.955 8.955 5.7408 .955 5.7408 .955 - 35,950.7 %40 - 35,950.7 %40
n Bußgeldanzeigen n Bußgeldanzeigen 5.456 5.456 3.7495 .456 3.7495 .456 - 31,239.7 %49 - 31,239.7 %49
iggee Vbeürhwraernnpuflnicghetnig e Verwarnungen iggee Vbeürhwraernnpuflnicghetnig e Verwarnungen 7.727 7.727 5.7407 .727 5.7407 .727 - 25,752.7 %40 - 25,752.7 %40

Lasermessunge Veränderung

Einsatzstunden - 35,90 % Einsatzstunden - 35,90 % Bußgeldanzeige - 31,29 % Bußgeldanzeige - 31,29 % gebührenpflicht - 25,72 % gebührenpflicht - 25,72 %

Durch den EinsaDtzu zricvhil edre Dn iEeinnsstafatzh zrziveiulegre D mieint setifnagherbzeauugteen m Viitd eeionagnelbaaguetne ner Vfoidlgetoea fnelrangeern e einrefo lgte ferner eine Durch den EinsaDtzu zricvhil edre Dn iEeinnsstafatzh zrziveiulegre D mieint setifnagherbzeauugteen m Viitd eeionagnelbaaguetne ner Vfoidlgetoea fnelrangeern e einrefo lgte ferner eine VerkehrsüberwaVcehruknegh rinsüsbbeesrwonadcheruen agu inf dsbeens Foenrdnesrtera aßuefn d: en Fernstraßen: VerkehrsüberwaVcehruknegh rinsüsbbeesrwonadcheruen agu inf dsbeens Foenrdnesrtera aßuefn d: en Fernstraßen:

Einsatz von VideoEfianhsarztez uvgoenn V ideof1a7h0rzeugen 2019 20202 019 Verä2n0d2e0r ung Veränderung Einsatz von VideoEfianhsarztez uvgoenn V ideofahrzeugen 2019 20202 019 Verä2n0d2e0r ung Veränderung Einsatzstunden Einsatzstunden 11.059 5.7331 1.059 - 48,156.7 %33 - 48,16 % Einsatzstunden Einsatzstunden 11.059 5.7331 1.059 - 48,156.7 %33 - 48,16 % Bußgeldanzeigen Bußgeldanzeigen 5.038 3.7285 .038 - 26,030.7 %28 - 26,00 % Bußgeldanzeigen Bußgeldanzeigen 5.038 3.7285 .038 - 26,030.7 %28 - 26,00 % gebührenpflichtiggee Vbeürhwraernnpuflnicghetnig e Verwarnungen 2.025 1.3452 .025 - 33,518.3 %45 - 33,58 % gebührenpflichtiggee Vbeürhwraernnpuflnicghetnig e Verwarnungen 2.025 1.3452 .025 - 33,518.3 %45 - 33,58 %

Im Rahmen von Ismta Rtiaohnmäreenn vAobns tsatantdiosmnäersesnu nAgbesnta anudfs dmeens Fsuernngsetnra aßuefn d wenu rFdeernn sntaracßhefonl gweunrddee n nachfolgende Im Rahmen von Ismta Rtiaohnmäreenn vAobns tsatantdiosmnäersesnu nAgbesnta anudfs dmeens Fsuernngsetnra aßuefn d wenu rFdeernn sntaracßhefonl gweunrddee n nachfolgende Ergebnisse erzieEltr:g ebnisse erzielt: Ergebnisse erzieEltr:g ebnisse erzielt:

AbstandsmessunAgbesnt andsmessungen 2019 20202 019 Verä2n0d2e0r ung Veränderung

AbstandsmessunAgbesnt andsmessungen 2019 20202 019 Verä2n0d2e0r ung Veränderung

Einsatzstunden Einsatzstunden 1.228 1.2481 .228 + 1,613. 2%4 8 + 1,63 % Einsatzstunden Einsatzstunden 1.228 1.2481 .228 + 1,613. 2%4 8 + 1,63 % Bußgeldanzeigen Bußgeldanzeigen 9.253 6.4639 .253 - 30,165.4 %63 - 30,15 % Bußgeldanzeigen Bußgeldanzeigen 9.253 6.4639 .253 - 30,165.4 %63 - 30,15 %

4.5.2. Einsatz d4e.r5 .M2e. s Esignesraättze d er Messgeräte

4Z.u5r. B2.e k Eäimnspaftuzn dg4Ze .udr5re .M rB2 eH.e sk aEsäuigmnpestpruaäfntutzfena d gl le udrre sMra eHcshasuegnpe t„ruÜäntbfeae l rlhuörshatceh beznw „.Ü nbicehrth aönhgtee pbazsws.t en iGchest cahnwgeinpdaisgskteei tG“e schwindigkeit“ und „Nichteinha ultnudn „gN diechs tSeiicnhhearlhteuintsga dbesst aSnicdheesr“h weiutsrdaebnst daunrdcehs “d iwe uVredrekne hdrusrpcohl idzeieii Vnesprkeekhtirospneonli zeiinspektionen Zgaunr zBjeäkhärimg ppfoulinzgeZg iaudlinrec zrBh jHeeäk haGärueimpgst cppuhfonuwlfinaizngelld iudliiregcsrkha eHeci hatGsuee-np/sA tc„ubhÜnswbtfaaienlnrldhudiörsgshmkateceeihs tbsse-zun/wnA „.gbÜ nesbintcae hmnrthd iaöts nhGmgtreeoes pßbsagzuswensr.gtä enet einGcn hem sdt icauth nrGwcgrhoeingpßdeagfisegüsrkhtäeretti et:G “ne sdcuhrwchingdefigükhertit: “ u nd „Nichteinhau ltnudn „gN diechs tSeiicnhhearlhteuintsga dbesst aSnicdheesr“h weiutsrdaebnst daunrdcehs “d iwe uVredrekne hdrusrpcohl idzeieii Vnesprkeekhtirospneonli zeiinspektionen gaMnzojbäihleri Gg epsoclhizwegiianliMndczihogjbeäk iheGlerieti Ggssm cephseocwslhisizwunendiinlgiidgcekihngee ki teGsiet-/ssAmcbheswstsaiunnnddgisgemkne eistss2-u/0nA1gb9es nta mndits Gm2re0os2ßs02gu 0en1rgä9et enn m Vdieutr rGäc2nrh0odg2ßee0grf ueünrhägrt te: n Vdeurräcnhdgeerfuünhgr t: Einsatzstunden Einsatzstunden 22.072 23.59202 .072 + 6,8283 %.5 90 + 6,88 % BMuoßbgileeld Gaenszcehigweinn MBduiogßbkgieleeiltd Gsamensezceshisgwueninng deing keitsmessungen 2260.1397 8 2260.250122 160 .1397 8 +V e0r,5ä220n60 d%.25e0 1r 1u ng +V e0r,5ä0n d%e rung gEeinbsüahtzrestnupnfdlicehnt igEgeei nVbseüarhwtzraestrnunpnufdlniceghnetn ig e Verwarnungen 2122.80.71271 2132.45.932101221 .80 .71271 +- 36,,081218 32 %%.45 . 93011 +- 36,,0818 %% Bußgeldanzeig en Bußgeldanzeigen 26.378 26.51216 .378 + 0,5206 %.5 11 + 0,50 % Dagreübbüehrr heninpafluicsh eDtiragfgoreeü lVbgbeüterehwrnr hae arninnupuacflnuhicgs dhe etunirg rfcoeh lVg edtreiwen aö arrnutulcinchgh de zunu rscthä dnidei1 gö2er8nt.l1 iDc7h1ie znusststät1en2l4dle.i31gn12e 18n .1 D71ie n- s3t,0st11e 2%l4le .3n1 1 - 3,01 % GeschwindigkeitG semsechsswuinngdeignk meiitts Lmaessesruhnagnednm mesits gLearsäetrehna:n dmessgeräten: D arüber hinaus e Draforülgbteern h ainuacuhs d eurrfcohlg dteien ö arutlcichh d zuurscthä dnidei göerntl iDchie znusststätenldleigne n Dienststellen GeLsacshewrminedsisguknegitGesnemLs aecshseswruminngedseisgnuk mnegiitets nLm aessesruhnagnednm mesits gLearsäetrehna2:n0 1d9m essger2ä0te20n2 :0 19 Verä2n0d2e0r ung Veränderung Einsatzstunden Einsatzstunden 8.955 5.7408 .955 - 35,950.7 %40 - 35,90 % BLausßegremldeasnszueniggeenn BL ausßegremldeasnszueniggeenn 52.041596 32.07240952 .041596 -V 3e1rä,232n9.0d7 2%4e09r u ng -V 3e1rä,2n9d %er ung Egeinbsüahtzrestnupnfdlicehnt iggEeei nVbseüarhwtzraestrnunpnufdlniceghnetn ig e Verwarnungen 87..975257 55..77440087 ..975257 -- 3255,,97V5502..E77 %%R4400K EHR -- 3255,,9702 %% Bußgeldanzeig en Bußgeldanzeigen 5.456 3.7495 .456 - 31,239.7 %49 - 31,29 % Dugrecbhü dherenn EpifnliscahDttizug gzereic vVbhieül redhwrer aeDnrn inEepuinfnlnsiscgtahefattnizhg zrezi vVeieulregwre aD rmineuintn segtiefnangh erbzeauugtee7n .m7 V2ii7td eeionagnelba5ag.u7e4tne07 ne .7r V2foi7dl getoe-a 2fne5lr,a7n5g2.e7e %r4n e0 e inrefo lgte- 2fe5r,7n2e %r e ine Verkehrsüberwa Vcehruknegh rinsüsbbeesrwonadcheruen agu inf dsbeens Foenrdnesrtera aßuefn d: en Fernstraßen: D urch den EinsaD tzu zricvhil edre Dn iEeinnsstafatzh zrziveiulegre D mieint setifnagherbzeauugteen m Viitd eeionagnelbaaguetne ner Vfoidlgetoea fnelrangeern e einrefo lgte ferner eine VeErkineshartszü vboenrw ViadVceehoErukfiannehsghar riztnsezüs uvbbgoeeensrnw oV niaddceheorufean hagru iznfe dsubegenes nFo enrdnesrtera aßuefn2 d0: e1n9 Fernstr2a0ß2e0n2 0: 19 Verä2n0d2e0r ung Veränderung Durch den Einsatz zivile r DEiiennssattfzashtru-nden (3E)in Esiantszsattuzn vdoenn Videofahrzeugen – Be1z1ir.k05 M9 ittelfra5.n7k33e1 1n.059 - 48,156.7 %33 - 48,16 % zeuge mit eingebauten VideBEoiunaßsngaleatlzgd evanon nze Vigide -V 2e6rä,0n0d %er ung erfolgte ferner eine VerkehgE rsein übs büa eht r zrwestna up- nfdlicehnt -- 3438,,5186 %% chung insbesondere auf d en B u Fe ß r g n e s l t d r a a n zeig e - 26,00 % ßen (3). Img Reabhühmreennp vfloicnh Ist n na- c3h3,f5o8l g%e nde E rgebnisse erzie Eltr:g ebnisse erzielt: Im Rahmen von I smt(a4 Rt)i aAohnbmästreaennn vdAosbnms tseatsanstdiuosnmngäeersensnu – nA Bgbeesntzai arnkud fMs dmiettenes lFsfuerarnnngsketenran aßuefn d wenu rFdeernn sntaracßhefonl gweunrddee n nachfolgende Im Rahmen von stationären Abstands- ErgAebbsntaisnsdes merezsiesElut Veränderung messungen auf den Fernstraßen wurden nachfolgende Ergeb nis E s i e n sa e t r z z s ie tu lt n den + 1,63 % (4). ABbußstgaenlddasnmzeesigseu -V 3e0rä,1n5d %er ung Einsatzstunden Einsatzstunden 1.228 1.2481 .228 + 1,613. 2%4 8 + 1,63 % Bußgeldanzeig en Bußgeldanzeig en 9.253 6.4639 .253 - 30,165.4 %63 - 30,15 % 4.5.3. Gurta4n.l5e.g3e. pGfulircthatn ulengde Bpfelnicuhttz uunndg vBoenn uMtozubnilgte vleofno Mneonb iltelefonen 4.5.3. Gurta 4n.l5e.g3e. pGfulircthatn uleng de Bpfelnicuhttz uunndg vBoe nn uMtozubnilgte vleofno Mneonb iltelefonen 4.5.3 Gurtanlegepflicht Duans dNichtanDleagse Nn idcehsta Sniclehgeernh editessg Suirctheesr uhnedit s/g oudreter sd uien udn /z oudläesrs digiee uBneznuultäzsusnigge v Boenn Mutozbuinltge lveofonn Meonb iltelefonen Benutzung von Mobilteledfuornche nKraftfadhurrzcehu Kgrfaüfhtfraehr rbzeeeuignffüluhsrseern b aelesi nmfliuttseslebna raels U mrsiattcehlbena rdea Us rUsancfahlelgne dsachs eUhnefna lblgzews.c dhieeh en bzw. die Das NichtanDleagse Nn idcehsta Sniclehgeernh editessg Suirctheesr uhnedit s/g oudreter sd uien udn /z oudläesrs digiee uBneznuultäzsusnigge v Boenn Mutozbuinltge lveofonn Meonb iltelefonen daraus resuldtiaerraeunsd reens uPletriesorennednesnc hPäedrseonn neancshchhaäldtiegn u nnadc whhuardlteign u gnedz iwelut rgdeeanh ngedzeite: lt geahndet: durch Kraftfadhurrzcehu Kgrfaüfhtfraehr rbzeeeuignffüluhsrseern b aelesi nmfliuttseslebna raels U mrsiattcehlbena rdea Us rUsancfahlelgne dsachs eUhnefna lblgzews.c dhieeh en bzw. die Das Nichtanlegen des Sich erheits- Handyverstöße – Bezirk Mittelfranken daraus resuldtiaerraeunsd reens uPletriesorennednesnc hPäedrseonn neancshchhaäldtiegn u nnadc whhuardlteign u gnedz iwelut rgdeeanh ngedzeite: lt geahndet: gurtes und/oder die unzulässig eränderung nutzung von Mobiltelefonen 20,83 %

en o BEfiuanßhsgareztlezd uvagonenzne V igideeno fahrzeugen 52.001398 32.07220852 .001398 -V 2e6rä,032n0.0d7 2%2e08r u ng
iggEeei nVbseüarhwtzraestrnunpnufdlniceghnetn ig e Verwarnungen 21.10.2055 9 15..37435321 .10.2055 9 -- 3438,,511586..37 %%4353
n Bußgeldanzeigen 5.038 3.7285 .038 - 26,030.7 %28
mitgag eRte iVaboehünrhmwärraeeernnnnp u vAflnoibcgnshe tstnaitg anetd iVosemnrwäerasersnnuu nAngbgesentna anudfs d me en2s .Fs0ue25rnn gsetnra aß uef1n .d3 we4n5u2 .rF0de2e5rnn sn tar-a c3ßh3e,f51on8.l3 gw%4e5u n rddee
rn: g Agebebsnnt aisnsdes merezsieslutn: gen 2019 20202 019 Verä2n0d2e0r ung
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nn ABgbueßsntg aenlddasnmzeesigseunn gen 29.021593 62.04260329 .021593 -V 3e0rä,162n5.0d4 2%6e03r u ng
e„ HBaen-dyver st „öHßaen“d yverstöße“ 2019 22002109 V2e0r2ä0n derungV
eiBgueßng eldanzeigen 12.511 91.29.0551 1 -9 2.900,853 % -

„Handyverst„öHßaen“d yverstöße“ 2019 22002109 V2e0r2ä0n derungV eränderung

Kraftfahrzeugführer beeinfluss en als BußgeldanzeiBgueßng eldanzeigen 12.511 91.29.0551 1 -9 2.900,853 % - 20,83 % mittelbare Ursachen das Unfallgesche- Verstöße geVgVeeernrs sdttöiöeßß Aeen ggsceehggneenanl dlp idefli iAecn hAstnc hsncahlnlpafllilcphftl icht – B2e01z9ir k Mitte22l0f0r21a09n ken V2e0r2ä0n derungV eränderung 4.5.3. Gur4t.ah5ne.3nle. gGbeuzprwft.la icndhlieetg uednpadfr laBicuehsn tu ruetnzsuudnl tBigee rvneogunnetd bz eMuü n hon rbge invltpoefnllie cgMfheotobingbüeeihln rVte eenrlewpffaloircnnheutnnigg ee Vne (rgweasarnmutn) gen (gesamt) 7.898 67..089948 -6 2.029,844 % - 22,84 % Personenschäden nachhaltig undV werusrt-öße ge eränderung 4 .5.3. Gur4 t.a5n.3le. gGeuprftlaicnhletg uenpdf lBicehntu utnzudn Bge vnountz Muonbg ivltoe den gezielt geahndet. gebührenpfl 22,84 % Das Nicht Danalse Ngeicnh dtaensl Segicehne rdheesi tSsigcuhretrehse uit4ns.dg5u /.r 4ot.ed Üse ubr ndedriew 4/ u .ao5ncd.zh4euu.rl äÜndsigbes ei dgureenws zB auGeclnüähustusetnizrgu-ge nu dBgne evdsno PuGnteü zMrtusoenorbgn-i lveutoennlnvde efM Poronkeberesinhlot rensl eefnovneernk ehrs Dduarsc Nhi cKhratDdaftnuafalrsec hNghrei zcKnehr uadtgafetfnsfüal Shehgircreezhrne eb urdehgeefesüiin tShsfirlgcueuhrs resbtreeehnsee iauintl nssfldg umu s/ri sottetedensel baur alndsrd ieme / Uui otnrtdsezaelubcrl haädrseieesn i U gudenras zBsau eUclnhänusefsantizl gldugeane Bsgs ecUvhnoneunfhat zMlelugnone bbgsiz clvtwhoee.ln edh fMeioenon bebinzltw e.l edfioen en 4.5.4. Überw4.a5c.h4u. Üngb edrews aGcühtuenr-g u dneds PGeürtseorn- eunnvde Prkereshorns enverkehrs ddaurrachu sK rreasddfutauflrartacihehurr zseK ernrueadsgfeutffünlath Piherererzreres nboudengeefeüninnh Psfrlceuehrrssä sbodeeneneen iann nlIssfmalc umch sJhäisathdethaeenrlln t ba2i ngal0s ar2u emc0nI hmU idwthrt wsauJealarlutbdchirghaedr re nue2en nn0 iU nd d2g r 0aMews sazwiu tiUceturhendlrtelfed fganrneela l dngagna eheiknszsne icUdMenhnel itiettfn tgha:s eelegllagnferhe sabsnanzcdmwkheee.tt n dh:2 eii7enn. s2 bg4ze1ws aN. mduittez 2f7a.h2r4z1e uNguet zkfoanhtrrzoeluligeert k uonndt rdoalvlioenrt und davon d araus res dualrtaieurse rnedseunlt Pieerresnodneenn Pscehrsäodneenn n6sac.2ch0hä0hd aFelanthi ngr azuecn6hud.h2g wa0el0 uüt irFbgda euehrnnwrd zgie eewugzugeierendl tdüe g bnwee geareghwzeniiendeg elVtet eg:n redsat wöhnßedegenet ng: eVgeersnt ödßiee Sno gzeiaglevno rdsiceh Sroifzteianlv, eoirnsechr rmifatenng,e elhinaefrt emna ngelhaften Im Jahr 2020Im w uJardher n2 0in2 0M wittuerldfreann ikne Mn iitntseglfersaanmketn 2 i7n.s2g4e1s aNmuttz 2f7a.h2r4z1e uNguet zkfoanhtrrzoeluligeert k uonndt rdoalvlioenrt und davon „Handy ve„rsHtaönßdey“v erstöße“ Ausrüstung oAdu2es0rrü 1us9nt uzunrge 2oic0dh12ee90rn 2 ud0n eznu Lrea2id0cuh2Vn0ee grnäsdnseidcneh rLeuaVrndeugrun ängn gdbseesraiucnnhsget arunndge tb. eIna n2s9t8a nFdälelet.n I nm 2u9s8s tFeä dlleien musste die 4.5.4 Überwachung des6 .200 Fahrze6u.I2gn0e 0 2ü 9Fb8ae hrFwräzlieleeugnge enm düu bwsesertgwee iendgi Vee enWrdset wöitßeeregfnaeh ngr eVt geersnt ödßiee Sno gzeiaglevno rdsiceh Sroifzteianlv, eoirnsechr rmifatenng,e elhinaefrt emna ngelhaften „BHußagnedlydvaen„BrzsHuetßiaöggnßeednely d“va enrzsetiögßene “ Weiterfahrt uWne21tie20tre.15sr91af 1ag ht rwt 21eu20rnd.1925t9e.e019 n21r0s 0.5 a gt w92e.0r92d-V0 02e5e 0r nä,8.n 3d %er u-Vn 2eg0r ä,8n3d %er ung Güter- und PersonenverAkuesrhürsstung oAduuesnrrtü eusrnstauzugntrg ew oicedhrederen nud.ne znu Lreaidcuhnegnsdseicnh Learduunng gbsesaicnhsetarunndge tb. eIna n2s9t8a nFdälelet.n I nm 2u9s8s tFeä dlleien musste die Bußgeld anBzueßiggeenl danzeigen 12.511 12.95.1910 5 9.9-0 250 ,83 % - 20,83 % Weiterfahrt uWnetietresrafaght rwt eurndteenrs. agt werden.

g Veenr sdtiöeß Aen gscehgnenal dlpiefl iAcnhstc hnallpflicht 2019 22002109 V2e0r2ä0n derungV
nle Mfoonbeilnt elefonen icghetbigüeh rVeenrwpfalircnhutniggee Vne (rgweasarnmutn) gen (gesamt) 7.898 67..089948 -6 2.029,844 % -

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4.5.5 Schwe4r.p5u.5n kStcahkwtieornpeunn ktaktionen

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4.5.5 Schwerpunktaktionen

Bedingt durch die zu Beginn des Jahres 2020 aufgekommene Corona-Pandemie mussten einige geplante und bereits konzeptionierte Aktionen aufgrund des Infektionsschutzes entfallen. Im frühzeitigen Herbst, nach Beendigung des ersten Lockdowns, konnten erfreulicherweise einige Termine wahrgenommen werden. Die Kollegen meisterten bei den Sonderkontrollen und auch den für das ganze Jahr geltenden Einsatzplänen den Spagat zwischen Infektionsschutz und professioneller Kontrolltätigkeit mit dem nötigen Fingerspitzengefühl. Insbesondere die Kontrollgruppe Motorrad Mittelfranken (KGM) konnte, nicht zuletzt wegen dem hohen Engagement der Mitglieder ihr Nutzung des Sicherheitsgurts und spe- Arbeitspensum, verglichen mit dem ziell die Sicherung von Kindern lagen Vorjahr, nochmals deutlich steigern. erkennbar über dem Schnitt der vergangenen drei Jahre.

4.5.5.1 Aktionstage

Gurtanlege- und 4.5.5.2 Kontrollaktion

Kindersicherungspflicht „Truck & Bus“ 14.10.2020

08.-11.09.2020 Von den 493 überprüften Fahrzeugen

Die Dienststellen des Polizeipräsidi- am Kontrolltag mussten 133 Fahrzeuge ums Mittelfranken führten zu Beginn beanstandet werden. des neuen Schuljahres zielgerichtete Kontrollen vor Schulen mit insgesamt Interessanterweise gibt es bei der 536 kontrollierten Personen durch. Für Beanstandung hinsichtlich der verdie Kontrollaktion wurden insgesamt schiedenen Fahrzeugklassen erheb- 1153:18 Personalstunden aufgewen- liche Unterschiede. Bei den leichten det. Die 1043 getätigten Beanstandun- Nutzfahrzeugen zwischen 3,5-12t zGM gen führten zu 100 VOWi-Anzeigen und waren 67 deutsche Fahrer und (nahe- 943 Verwarnungen – darin enthalten: zu gleich) 64 Fahrer aus dem EU/EWR- 188 Ahndungen Sicherheitsgurt und 55 Raum betroffen. Bei den schweren Ahndungen Kindersicherungspflicht. Nutzfahrzeugen ab 12t waren es nur 29 deutsche Fahrer bei 53 Fahrern aus Die Aktion wurde durch verschiedene dem EU/EWR- Raum. Lokalzeitungen aufgenommen und in den Medien entsprechend begleitet. Auch in diesem Jahr wurden wieder Weiterhin war die Resonanz in der Be- verschiedene Verstöße gegen das völkerung durchweg positiv. Die häu- Fahrpersonalrecht aufgedeckt, darfigsten registrierten Verstöße (Parken unter: im absoluten Haltverbot, Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwin- ■ 7 Verstöße gegen die Lenkzeit digkeit) wurden durch Führer sog. El- ■ 12 Verstöße gegen Lenkzeitunterterntaxis begangen. Im Vergleich zum brechungen Vorjahr konnte stellenweise durch pan- ■ 9 Verstöße gegen die wöchentlidemiebedingte Änderungen im Schul- chen Ruhezeit betrieb eine Erhöhung des elterlichen ■ 6 Verstöße gegen die Richtlinien Hol- und Bring-Dienstes festgestellt zum ordnungsgemäßen Betrieb werden. Die Ahndungen hinsichtlich des Kontrollgeräts

4.5.5.3 Abfahrtskontrollen 4.5.5.4 Kontrollgruppe ■ Sicherstellung von 18 Krafträdern

des Schwerverkehrs in Motorrad Mittelfranken – darunter 8 mal mit Abschleppung

Ihr direkter Kontakt zur Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken

Mittelfranken 2020 Jahresbericht 2020 und 12 mal mit Erstellung eines

Durch die Verkehrspolizeiinspektionen Insgesamt leisteten die Beamten der erforderlichen Gutachtens Ansbach, Erlangen0 u9n1d1 F 2e1u c1h2t- 1so0w 3i0e KGM im Einsatzzeitraum (01.04.2020 – ■ Durchführung von 53 Schallpegeldie Polizeiinspektion Rothenburg o.d.T. 18.10.2020) 763 Einsatzstunden. messungen an der Abgasanlage wurden im Jahr 2p0p2-0m infrs.gperseasmset s2t1e lle@polizei.bayern.de ■ Unterbindung von 28 Weiterfahr- Kontrollaktionen durchgeführt. Pande- Während den Einsatzzeiten wurde in ten bei kontrollierten Krafträdern miebedingt konnte zwischen den Mo- insgesamt 28 Einsatzstunden die Ge- wegen mangelhafter Verkehrssinaten April bis September nicht in die- schwindigkeit von Kradfahrern über- cherheit sem Themenfeld gearbeitet werden. wacht. Dabei konnten 35 Verstöße hin- Insgesamt wurden im Rahmen der sichtlich überhöhter Geschwindigkeit Ein besonderes Augenmerk liegt bei Kontrollen 246 Führer von relevanten festgestellt werden. der Tätigkeit der KGM und auch beim Kraftfahrzeugen an unterschiedlichs- parallel verlaufenden Einsatzplan des ten Raststellen vor der Abfahrt kont- Im Rahmen der Kontrollen kam es zu Polizeipräsidiums Mittelfranken auf rolliert. Dabei wurden 5 Anzeigen nach folgenden Sachbearbeitungen: dem direkten Kontakt zum Verkehrs- §24a StVGD (Aielk oPhoolli)z, e3i nMacitht e§l f3r1a6n SkteGnB in den Sozialen Netzwerken teilnehmer. (Alkohol), 2 nach §267 StGB sowie wei- ■ Erstattung von 152 VOWi-Anzeigen tere Verstöße nach Nebengesetzen (Bau-/Ausrüstungsvorschriften), Im Schnitt leistete die KGM, bezogen erstattet und diverse Haftbefehle und 191 gebührenpflichtigen Verwar- auf die Zielgruppe Motorradfahrer, in Aufenthalt sermittluwngwewn .atwbgiettaerbr.eciotemt. /polizeimnfurngen (Ausrüstungsvorschriften, Mittelfranken für das Jahr 2020 rund Zwar ist insbesondere die Anzahl der nicht mitgeführte Dokumente), 19 87% Prozent aller Anhaltungen. Trotz www.instagram.com/polizeimfr Alkoholdelikte nicht exorbitant hoch, Strafanzeigen der anhaltenden Corona-Pandemie jedoch regt das alleinige Vorhanden- ■ Ausstellung von 311 Mängelanzei- konnte die Quote im Vergleich zum sein der Delikte bereits polizeiliches gen und 95 Kontrollaufforderun- Vorjahr um 58,0% gesteigert werden. Handeln im Folgejahr an. gen

4.5.6 Verkehrsprävention/

-erziehung

4.5.6.1 Verkehrserziehung

Die Verkehrserziehenden der Dienststellen des Polizeipräsidiums Mittelfranken führten im Jahr 2020 insgesamt 3.771 (5.335) Veranstaltungen (Vorträge, Unterrichte usw.) im Bereich der Verkehrsprävention/Verkehrserziehung durch. Der Schwerpunkt liegt mit 2.839 (3.847) Unterrichtseinheiten bei der Ausbildung von Schülern.

Die Durchführung der Radfahrausbildung im Rahmen Jugendverkehrsschule (JVS) in der 4. Jahrgangsstufe nimmt davon mit 1.298 (2.381) Unterrichtseinheiten den größten Bereich ein. Bei diesen Unterrichten konnten 6.147 = 41,2 % (14.673 = 96,6 %) der 14.938 (15.182) Schüler der 4. Klassen ausgebildet werden. Von diesen bestanden 4.912 = 79,9 % (12.052 = 79,4 %) die Radfahrprüfung.

4.5.6 Verkehrsprävention / -erziehung

4.5.6.1 Verkehrserziehung

Die Verkehrserziehenden der Dienststellen des Polizeipräsidiums Mittelfranken führten im Jahr 2020 insgesamt 3.771 (5.335) Veranstaltungen (Vorträge, Unterrichte usw.) im Bereich der Verkehrsprävention/Verkehrserziehung durch. Der Schwerpunkt liegt mit 2.839 (3.847) Unterrichtseinheiten bei der Ausbildung von Schülern.

Leider setzt sich der Trend fort, dass zu Beginn der Radfahrausbildung immer mehr Schülerinnen und Schüler nicht oder – für die Anforderungen der Darüber hinaus wurden zielgruppen- telfranken 7.120 (11.755) Stunden vor Jugendverkehrsschule – nicht ausrei- orientiert 56 (190) Vorträge bei „Jungen insgesamt 99.232 (184.956) Personen. chend gut Rad fahren können. Erwachsenen“ und bei der Zielgruppe Die Zahlen in Klammern zeigen die „Senioren“ 11 (98) abgehalten. Werte des Jahres 2019. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Beschulung der Kindergartenkinder. Bei den sämtlichen Vorträgen leisteten Zusammengefasst kann festgestellt Hier wurden 832 (1.094) Unterrichte die Verkehrserzieher und Verkehrser- werden, dass aufgrund der Coronaabgehalten. zieherinnen des Polizeipräsidiums Mit- Pandemie wesentlich weniger Unterrichte veranstaltet bzw. Veranstaltun- Schülerzahl bei JVS-Ausbildung gen, mit noch weniger Teilnehmenden, Schülerzahl bei JVS-Ausbil B d e u r n e g i c – h B P er P e i M ch i t P t P e l M fr it a t n el k fr e a n nken betreut werden konnten. Im Zeitraum von 16.03.2020 bis 28.06.2020 musste die JVS-Ausbildung komplett eingestellt werden.

Die Durchführung der Radfahrausbildung im Rahmen Jugendverkehrsschule (JVS) in der 4. Jahrgangsstufe nimmt davon mit 1.298 (2.381) Unterrichtseinheiten den größten Bereich ein. Bei diesen Unterrichten konnten 6.147 = 41,2 % (14.673 = 96,6 %) der 14.938 (15.182) Schüler der 4. Klassen ausgebildet werden. Von diesen bestanden 4.912 = 79,9 % (12.052 = 79,4 %) die Radfahrprüfung.

14.136 14.365 15 3
14.9 14.67
6.147

Der Schwerpunkt der polizeilichen Verkehrserziehung und -aufklärung stellt die Ausbildung im Rahmen der Jugendverkehrsschule dar.

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Aufgrund des hervorragenden Engagements der Verkehrserzieher konnten die während des Schuljahres ausgefallenen Unterrichtseinheiten im Rahmen von Ferienprogrammen teilweise oder auch komplett nachgeholt werden.

0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 16.000 18.000

Schüler

Leider setzt sich der Trend fort, dass zu Beginn der Radfahrausbildung immer mehr Schülerinnen und Sc1hü6le6r nicht oder - für die Anforderungen der JugendverkehrsscPhoullieze -i pnriäcshitd iauumsr Meiicthteelnfrda ngkuetn · Sicherheitsbericht 2020 Rad fahren können.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Beschulung der Kindergartenkinder. Hier wurden 832 (1.094) Unterrichte abgehalten.

Darüber hinaus wurden zielgruppenorientiert 56 (190) Vorträge bei „Jungen Erwachsenen“ und bei der Zielgruppe „Senioren“ 11 (98) abgehalten.

Bei den sämtlichen Vorträgen leisteten die Verkehrserzieher und Verkehrserzieherinnen des Polizeipräsidiums Mittelfranken 7.120 (11.755) Stunden vor insgesamt 99.232 (184.956) Personen.

Die Zahlen in Klammern zeigen die Werte des Jahres 2019.

Zusammengefasst kann festgestellt werden, dass aufgrund der Corona-Pandemie wesentlich weniger Unterrichte veranstaltet bzw. Veranstaltungen, mit noch weniger Teilnehmenden, betreut werden konnten. Im Zeitraum von 16.03.2020 bis 28.06.2020 musste die JVS-Ausbildung komplett eingestellt werden.

4.5.6.3 Verkehrsunterricht

Eine Vorladung zum Verkehrsunterricht ist gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung i. d. R. nur zulässig bei Personen über 14 Jahren, welche die Verkehrsvorschriften nicht oder nur unzureichend kennen oder beherrschen oder bei solchen Personen, welche die Bedeutung und Tragweite der Vorschriften nicht erfasst haben.

Aufgrund der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 22.10.1990 ist die Anordnung eines Verkehrsunterrichtes nur zulässig, wenn das behördliche Ermessen rechtsfehlerfrei ausgeübt wurde, d. h.:  Anhaltspunkte für ein Erziehungsbedürfnis müssen vorliegen und

 Diese müssen auch entsprechend aufgezeigt werden.

 Die erzieherische Wirkung einer Strafe oder eines Bußgeldes genügt nicht.

Ein Erziehungsbedürfnis liegt vor, wenn es folgende Anzeichen gibt:  Der Betroffene weist ungenügende Kenntnisse der Vorschriften auf oder  Er verkennt deren Bedeutung oder

 Er kann aus charakterlichen Gründen nicht seiner Einsicht entsprechend handeln.

Dies ist insbesondere bei Mehrfachtätern der Fall. Bei Ersttätern ggf. nur dann, wenn ein grober Verstoß gegen eine grundlegende Vorschrift vorliegt oder sich der Betroffene trotz Belehrung uneinsichtig zeigt.

Die Vorladung wird in der Regel von der Straßenverkehrsbehörde, auf Vorschlag der Polizei, ausgesprochen.

Wer der Vorladung zum Verkehrsunterricht nicht Folge leistet, handelt ordnungswidrig. In diesem Fall kann ein Bußgeld verhängt werden.

Die Anzahl der Vorschläge zur Vorladung zum Verkehrsunterricht bewegen sich in Mittelfranken im Langzeitvergleich auf geringem Niveau.

Verkehrsunterrichte 2020 Verkehrsunterricht – Bereich PP Mittelfranken PP Mittelfranken 40 35 36 35 30 28 30 31 29 25 20 20 15 rz10iehung und –aufklärung stellt die Ausbildung im uf5grund des hervorragenden Engagements der Sc0huljahres ausgefallenen Unterrichtseinheiten im r auch ko2m01p4lett nach20g1e5holt werd20e1n6. 2017 2018 2019 2020

40 35 36 35 30 28 30 31 29 25 20 20 15 rz10iehung und –aufklärung stellt die Ausbildung im uf5grund des hervorragenden Engagements der Sc0huljahres ausgefallenen Unterrichtseinheiten im r auch ko2m01p4lett nach20g1e5holt werd20e1n6. 2017 2018 2019 2020

4.5.6.2 Sicher zur Schule –

Sicher nach Hause

35 36
30 31 28 29
20
hung un d –aufk läru ng stell t di e Ausbil dun g im
und d es herv orra genden En gageme nts der
ljah res ausgefa llen en Unt erric htseinh eite n im

Die Gemeinschaftsaktion „Sicher zur Schule – Sicher nach Hause“ richtet sich in ihren Zielen an die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg. Die Unfallschwerpunkte, Lichtzeichenanlagen, Fußgängerüberwege, Radwege Düebre Sr cVhewrkeerhprusnkknto tdeenr upnodli zSecihliuchlbeuns hVearl-kehrse Rteashtmelelenn dbeerd üJrfuegne nhdievrebrekie hbresssochnudleer erd ar. A VAeurfkmeherrskesrazmiekheeirt .konnten die während des Rahmen von Ferienprogrammen teilweise ode Die Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und die örtlichen Verkehrssicher- 4h.e5i.t6sb.2e aSuicfthraegrt eznu rf üShcrheunl ed i–e SMicahßenra hn-ach Ha4u.s5e. 6.3 Verkehrsunterricht ■ Der Betroffene weist ungenügenmen jeweils mit ihren Kräften durch. Eine Vorladung zum Verkehrsunterricht de Kenntnisse der Vorschriften auf DImie JGaehmr e2i0n2s0ch wauftrsdaeknti odnu r„cShic dhaesr Bzuary eSrcih-ule – Sisicth geerm näaßch d Hera Vueserw“ arilctuhtnegts sviochrs icnh irhiftre znu rZ ielen aond edrie Ssicchhee rShteaiat tsdmeirn isKtienrdiuemr daeusf Indneemrn , Sfücrh ulwegS. traDßiee nUvenrfkaellhsrcshowrdenrpuunngk it.e d, . RL.i cnhutrz ezuic-henanlag■ enE, r verkennt deren Bedeutung FSupßogrät nugnedrü Inbteergwreagtieo, nR aaldsw Secghew eürbpeur nVke-rkehrslkänsostige nb eui nPde rSsochnuelnb üubshear l1t4e sJtaehllreenn ,b weedlü-rfen hoiedrebrei btees aounsdgeergeer bAeunfm: erksamkeit. che die Verkehrsvorschriften nicht oder ■ Er kann aus charakterlichen Grünnur unzureichend kennen oder beherr- den nicht seiner Einsicht entspre- Die■ StWraeßrbenuvnegr,k Aeuhsrsbbiledhuönrgd eunn, dd ieE iPnoslaiztze i und dsiceh öerntl iochdeenr bVeeri kseohlcrshseicnh Peerhrseoitnsebne,a wufetrl-agten führench end handeln. die Mvaoßnn aShcmhuelnw jeegwheeillsfe mrnit ihren Kräften durchc.h e die Bedeutung und Tragweite der ■ Kennzeichnung und Sicherung Vorschriften nicht erfasst haben. Dies ist insbesondere bei Mehrfach- Im Jahr 2020 wurden durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration von Schulbushaltestellen und Ge- tätern der Fall. Bei Ersttätern ggf. nur als Schwerpunkte ausgegeben: winnung von Aufsichtspersonen in Aufgrund der Entscheidung des Baye- dann, wenn ein grober Verstoß gegen  SchWuelrbbuusnsge,n Ausbildung und Einsatz von Srcishcuhlwene gVheerwlfearlntu ngsgerichtshofes vom eine grundlegende Vorschrift vorliegt ■ Veranstaltungen für Schulbusfahrer 22.10.1990 ist die Anordnung eines Ver- oder sich der Betroffene trotz Beleh- ■  SchKuelnwnezgeticrahinnuinngg füru dnide zuSri cShcehruu-ng vokne hrSsuchnutelbrruicshhateltse snteulrl enzu läusnsidg , wGeewnnin nung ruvnogn u neinsichtig zeigt. le aAnugfseimchetlsdpeetresno nKeinn dine rSchulbussen das behördliche Ermessen rechtsfeh- ■ Sicherung des Schulumfeldes lerfrei ausgeübt wurde, d. h.: Die Vorladung wird in der Regel von  Veranstaltungen für Schulbusfahrer ■ Schulbuskontrollen ■ Anhaltspunkte für ein Erziehungs- der Straßenverkehrsbehörde, auf Vor- ■  ÜbSecrwhualcwheugntrga inidnegr f ür Sdcieh zuulwr Secgheu le angemebldeedtüernfn Kiisn mdeürs sen vorliegen schlag der Polizei, ausgesprochen. durch die Polizei vom 08.09. bis und Wer der Vorladung zum Verkehrsunter-  02.S1i0c.h2e0r2u0ng des Schulumfeldes ■ Diese müssen auch entsprechend richt nicht Folge leistet, handelt ordaufgezeigt werden. nungswidrig. In diesem Fall kann ein  Schulbuskontrollen Die bisher jährlich durchgeführte und ■ Die erzieherische Wirkung einer Bußgeld verhängt werden. für d en Ü2b0.e0r4w.2a0c2h0u ngge pdlearn Stech Purlewsesegkeo dnu-rch die PoliSzetri avfoem o 0d8e.0r 9e. ibnies s0 2B.1u0ß.2g0e2ld0e s geferenz musste aufgrund der Corona- nügt nicht. Die Anzahl der Vorschläge zur Vorla- DPiaen bdisehmerie jä harbligcehs daugrtc hwgeerfdüehnrt.e Eubnedn füsor d en 20.04.2020 geplante Pressekonferenz musste aufgdruunngd zum Verkehrsunterricht bewegen dweur rCdoer doniea j-äPharnlidcehme iHee arbbgstepslaagkta wtaekrtdioenn. EbensEoin w uErdrzei edhieu njäghsrbliecdhüe rHfneirsb stlpielagkt atavoktri,o n ersasitczhlo si n Mittelfranken im Langzeitvergeersstarticzlhoesn g. estrichen. wenn es folgende Anzeichen gibt: gleich auf geringem Niveau.

Beschulte Kinder Schuljahr 2019/2020 Beschulte Kinder pro SchuPljPa Mhr i–tt Belefrreainckhe PnP Mittelfranken 20.000 18.872 17.691 18.066 17.794 16.738 15.000 10.000 5.000 0 2016 2017 2018 2019 2020

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17.691 18.066 17.794 16.738

Ihre Sicherheit. Unser Ansporn. Wir für Mittelfrankens Bürger.

Polizei Mittelfranken

ISSN: 2513-034X

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 19.05.2021 öffentlich Bericht

Betreff:

Sicherheitsbericht für die Stadt Nürnberg 2020

Bericht: Es wird der Sicherheitsbericht der Stadt Nürnberg mit den Inhalten Jahresbericht der Zentralen Bußgeldstelle, Sicherheitsbericht des OA sowie des ADN für das Jahr 2020 vorgestellt.

Der Sicherheitsbericht 2020 der Stadt mit den Jahresberichten der Zentrale Bußgeldstelle (RA), des Ordnungsamtes (OA) sowie des Außendienstes Nürnberg (ADN) wird nachgereicht.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Berichtsteile betreffen verschiedenste Personengruppen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 19.05.2021 öffentlich Bericht

Betreff:

Kriminalitätsentwicklung am Nürnberger Hauptbahnhof

Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom 03.02.2021

Anlagen: Sachbericht Kriminalitätsentwicklung Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom 03.02.2021

Bericht:

Die Verwaltung stellt die nach wie vor aktuellen Maßnahmen zur Verbesserung der objektiven sowie subjektiven Sicherheit im Bereich der Königstorpassage und rund um den Hauptbahnhof dar. Während die Polizeiliche Kriminalstatistik für den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei (Gebäude Hbf. sowie dazugehörige DB-Anlagen) eine Steigerung der dort begangenen Gewaltdelikte von insgesamt 424 auf 475 Gewaltdelikte und damit um 12% (2019 auf 2020) feststellt, geht doch das Gros der Steigerung in Höhe von 72% auf den Bereich der "Widerstandshandlungen oder Angriffe auf Hoheitsträger oder Angehörige von Organisationen mit Sicherheits- und Ordnungsaufgaben" zurück. Die von der Landespolizei vorgelegten Zahlen bzgl. der Straftaten im unmittelbaren Bahnhofsumfeld (Vorplatz, Köpa) belegen dagegen einen deutlichen Rückgang von (insb. alkoholbedingten) Straftaten.

Gleichwohl bleibt der Hauptbahnhof und sein Umgriff auch weiterhin ein Kriminalitätsschwerpunkt; eine Eigenschaft, die er sich mit vielen Bahnhöfen und zentralen Anlaufstellen in anderen Städten teilt.

Um den Erfolg dauerhaft zu gewährleisten beziehungsweise noch zu steigern, wird auch in Zukunft die eng koordinierte Zusammenarbeit aller Akteure erforderlich sein.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Berichtsteile betreffen verschiedenste Personengruppen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadtrat am 19.05.2021

Kriminalitätsentwicklung am Nürnberger Hauptbahnhof

Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom 03.02.2021

Die im Antrag zitierten Medienberichte zur Kriminalitätsentwicklung auf den Bahnhöfen beziehen sich auf eine Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), die den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei und damit vor allem das Gebäude des Hauptbahnhofs und die dazugehörigen Bahnanlagen zum Inhalt hatte. Das unmittelbare Umfeld und damit die öffentlichen Flächen rund um den Hauptbahnhof (insb. auch Bahnhofsvorplatz und Königstorpassage) unterliegen dagegen dem Überwachungsbereich der Landespolizei. Vor allem letzterer war Inhalt des bekannten „Maßnahmenpakets Köpa“, wobei die Einbeziehung und Absprachen mit dem Hausrechtsinhaber der DB, dem Bahnhofsmanagement sowie der Bundespolizei zur gemeinsamen Lageeinschätzung, Synchronisierung und Evalutation von Maßnahmen dabei selbstverständlich vorgenommen wurden – wie mit anderen Handlungsträgern auch.

Unter der Überschrift „Verbesserung der Sicherheitslage in der Königstorpassage“ wurde erstmals am 30.11.2015 ein Runder Tisch installiert, an dem neben der Stadtreklame Nürnberg als Vermieterin der Läden in der Köpa auch einzelne Gewerbetreibende, die DB, die Polizei, VAG, OA und weitere Dienststellen, SÖR und Referate der Stadt Nürnberg sowie verschiedene Streetworkorganisationen vertreten waren. Anlass war ein deutlicher Anstieg von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im dortigen Bereich und damit einhergehend eine massive Verschlechterung des subjektiven Sicherheitsgefühls von Ladenbesitzern sowie Laufkundschaft und Pendlerinnen und Pendlern.

Als Konsequenz wurden verschiedene Maßnahmen vereinbart, aus denen schließlich das Nürnberger Drei-Säulen-Modell entstand. Dieses beinhaltet bei besonderen Konfliktsituationen im öffentlichen Raum ein eng abgestimmtes Vorgehen zwischen den einzelnen Akteuren mit Maßnahmen aus den Bereichen der „Prävention“, „Repression“ und „Gestaltung“.

Neben Verstärkung der Streetwork v.a. in den Bereichen der Drogenhilfe, wurden gestalterische Maßnahmen zur Erhöhung der Sauberkeit und des subjektive Wohlempfindens wie z.B. Beleuchtungskonzepte oder Erhöhung der Reinigungsintervalle vereinbart und umgesetzt.

Darüber hinaus erfolgte eine enge Abstimmung zwischen Stadt Nürnberg mit der Landes- sowie der Bundespolizei. Zur Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls und zur Aufklärung/Verhinderung von (vor allem alkoholbedingter) Straftaten lag der Fokus auf Erhöhung der polizeilichen Präsenz durch die die Besondere Aufbauorganisation (BAO) der Polizeiinspektion Nürnberg-Mitte, Ausbau der Videoüberwachung und die Einführung eines Alkoholkonsumverbots vor Ort. Letztere wurde durch eine städtische Verordnung ausgesprochen und durch die zivilrechtliche Hausordnung im DB-Hausrechtsbereich ergänzt.

Die BAO hat sich mittlerweile am Hauptbahnhof etabliert und deckt neben dem unmittelbaren Umfeld u.a. den Aufseßplatz oder Plärrer ab, um Verdrängungseffekte zu vermeiden.

Zur umfassenden Berichterstattung bzgl. der getroffenen Maßnahmen wird auf die Sachberichte zum RWA am 30.11.2016, 29.06.2017 und 14.10.2020 verwiesen.

Zu den im Antrag gestellten Fragen wurden Stellungnahmen der Bundes- sowie Landespolizei eingeholt:

Bundespolizei (Zuständigkeit: Gebäude Hauptbahnhof inkl. Bahnanlagen)

Nach der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) verzeichnet die Bundespolizei am Hauptbahnhof Nürnberg von 2019 auf 2020 eine Steigerung von insgesamt 424 auf 475 Gewaltdelikte und damit um 12%. Die generell festgestellte Häufung von Widerstandshandlungen oder Angriffe auf Hoheitsträger oder Angehörige von Organisationen mit Sicherheits- und Ordnungsaufgaben spiegelt

sich auch im Tätigkeitsfeld der Bundespolizei am Hauptbahnhof Nürnberg wider. Die Zahl der „Widerstände gegen und tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen“ stieg von 54 im Jahr 2019 auf 93 im Jahr 2020 und damit um 72%:

Mit Einführung des Alkoholkonsumverbots im öffentlichen Bereich sowie des damit korrespondierenden hausrechtlichen Verbots der DB im Innenbereich und der Bahnanlagen kam nach Einschätzung der Bundespolizei der sich über Jahre abzeichnende kontinuierliche Anstieg alkoholbedingter Straftaten zum Erliegen, wobei hier auch die Schließung von Großraumdiskotheken in der Innenstadt einen Effekt erzielt haben dürfte.

Alkohol Konsumierende werden im Hauptbahnhof zunächst durch die DB Sicherheit nach Hausrecht frühzeitig angesprochen und bei Bedarf aus dem Bahnhof verwiesen. Hierdurch werden insbesondere Belästigungen und Pöbeleien gegenüber Dritten weitgehend vermieden, die bei ungehindertem Fortgang häufig in delinquentem Verhalten münden würden. Die Bundespolizei folgert hieraus, dass die Alkoholkonsumverbote in- und außerhalb des Bahnhofs sowohl für die objektive Sicherheit als auch für das subjektive Sicherheitsempfinden von großer Bedeutung sind.

Dies gilt ebenso für den weiteren Sicherheitsbaustein der Videoüberwachung: die Bundespolizei begrüßt deren erfolgten Ausbau im Hauptbahnhof, da diese zum einen eine wesentlich schnellere und bürgerfreundlichere Bewertung und Aufklärung von gemeldeten "ungeklärten Ereignissen" (v.a. verdächtige stehengelassene Gepäckstücke, hilflose Personen, Behinderung von Reisenden) ermöglicht und damit erheblich zur Reduzierung von Einschränkungen in Zusammenhang mit polizeilichen Gefahrenabwehrmaßnahmen (insb. Absperrmaßnahmen) beiträgt. Zum anderen tragen die Videoaufzeichnungen im Hausrechtsbereich der DB, in Ladengeschäften und Zügen der Eisenbahnverkehrsunternehmen dazu bei, die dort begangenen Delikte deutlich schneller und effektiver aufzuklären sowie flüchtige Täter zeitnah nach der Tatbegehung zu ergreifen.

Landespolizei (Zuständigkeit: öffentliche Flächen außerhalb des DB-Geländes, insb. Bahnhofvorplatz und Köpa):

Durch die aufgezeigten intensiven städtischen und polizeilichen Maßnahmen (BAO, Alkoholverbotsverordnung, Gestaltung, Intensivierung der Sozialarbeit usw.) konnte die Lage um den Bahnhof deutlich entschärft werden, was zu einer Reduktion der Anzahl szenetypischer Delikte, aber auch des sicherheitsrelevanten Alkoholkonsums führte. Zwar handelt es sich bei der Alkoholisie-

rung von Personen noch immer um einen wesentlichen Katalysator für die Begehung von Körperverletzungsdelikten, doch wurde die Anzahl der unter Alkoholeinfluss begangenen Körperverletzungsdelikte im gleichen Maße wie die Gesamtheit der Körperverletzungsdelikte verringert:

Eine Verdrängung relevanter Personen an andere Örtlichkeiten war durch die behördlichen Maßnahmen weder beabsichtigt, noch fand eine solche bis jetzt tatsächlich statt. Diese zielten gerade nicht auf szenetypische Personen als solche, sondern ausschließlich auf die Unterbindung sicherheitsgefährdender Verhaltensweisen, die durch übermäßigen Alkoholkonsum entstehen, ab.

Darüberhinaus ist die Videoüberwachung im öffentlichen Raum im Bereich des Bahnhofsplatzes und der Köpa elementarer Bestandteil der Sicherheitsarchitektur. Neben der grundsätzlich präventiven Wirkung dient diese der frühzeitigen Erkennung sicherheitsgefährdenden Verhaltens und damit auch der unmittelbaren polizeilichen Intervention. Darüberhinaus gewährleistet die Videoüberwachung auch eine zügige und beweiskräftige Verfolgung begangener Straftaten und trägt damit nachhaltig zur Reduzierung szenetypischer Delikte bei.

Auch wenn sich die Zahl der Körperverletzungs- und Betäubungsmitteldelikte inzwischen noch unterhalb der Zahlen des Jahres 2016 bewegt, handelt es sich beim Hauptbahnhof Nürnberg und dessen Umfeld unverändert um einen Kriminalitätsschwerpunkt im Stadtgebiet. Dies liegt unter anderem darin begründet, dass der Nürnberger Hauptbahnhof die nahezu einzige zentrale Anlaufstelle für Angehörige verschiedener Personengruppen am Rande der Gesellschaft – auch aus der

Umgebung Nürnbergs – darstellt. Eine Verteilung auf mehrere Örtlichkeiten, wie in Städten mit einer dezentralen Stadtarchitektur, ist in Nürnberg kaum vorhanden.

Fazit:

Die effektive Gesamtzunahme der Straftaten im Bahnhofsbereich ist bei genauerer Betrachtung vor allem dem strafbaren Widerstandsverhalten gegenüber dem Sicherheitspersonal geschuldet. Daneben bleibt festzustellen, dass insbesondere bei alkoholbedingten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten die konsequente Umsetzung der im Rahmen des Runden Tisches beschlossenen Maßnahmen zu einer spürbaren Verbesserung der Situation geführt haben.

Auch das subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung und der anliegenden Gewerbetreibenden konnte durch die konzertierte Zusammenarbeit und Entwicklung gemeinsamer Maßnahmen verbessert werden, wie sich in einem deutlichen Rückgang von Beschwerden zeigt.

Gleichwohl bleibt der Hauptbahnhof und sein Umgriff auch weiterhin ein Kriminalitätsschwerpunkt; eine Eigenschaft, die er sich mit vielen zentralen Anlaufstellen in anderen Städten teilt. Gesamtgesellschaftliche Probleme lassen sich auch durch ein durchaus erfolgreiches Drei-Säulen-Modell nicht lösen. Dennoch dürfen die erzielten Erfolge nicht unterschätzt werden.

Um den Erfolg dauerhaft zu gewährleisten beziehungsweise noch zu steigern, wird auch in Zukunft die eng koordinierte Zusammenarbeit aller Akteure erforderlich sein.

Nbg., 22.04.2021 OA

gez. Kurr (5322)

SPD spd@stadt.nuernberg.de U1, Ul 1 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 / 231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG

SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg

An den Oberbürgermeistet -Ort der Stadt Nürnberg O B ER BÜ Hü ER M Ei STER j Marcus König 0 4. FEB. 2021 Rathaus ------------- ------ /........Mr 90403 Nürnberg 1 Zur Zur Ste5ungnaixne Kts. 4 Antwort vor AbsTT- Tr 2 dung vorleqen V X 3 Antwort zjrUn! I z.w.V. thrift vd-sn | Nürnberg, 3. Februar 2021 Antragsteller: Blaschke

Kriminalitätsentwicklung am Nürnberger Hauptbahnhof

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

nach Medienberichten soll es am Nürnberger Hauptbahnhof im Vergleich zu anderen Bahnhöfen zu einer relativ hohen Zahl von Gewaltdelikten gekommen sein. Dies ergebe sich aus statistischen Angaben des Bundesministeriums des Innern.

Am Nürnberger Hauptbahnhof wurden bereits in der Vergangenheit mehrere Maßnahmen zur Kriminalitätsprävention und besseren Strafverfolgung diskutiert und eingeführt, beispielsweise eine verstärkte Videoüberwachung und eine Ausweitung des Alkoholverbots im Hauptbahnhof.

Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

Die Verwaltung berichtet über die Kriminalitätsentwicklung am Nürnberger Hauptbahnhof, insbesondere über

Videoüberwachung, Alkoholverbot u.ä.).

Nach Möglichkeit sollte im Rahmen der Berichterstattung die Entwicklung im Hauptbahnhof in Bezug gesetzt werden zur Entwicklung im näheren Bahnhofsumfeld, das in den letzten Jahren verstärkt im sicherheitspolitischen Fokus lag.

Es wird gebeten, Vertreter der Bundespolizei sowie der Landespolizei als Sachverständige zur Sitzung einzuladen.

Mit freundlichen Grüßen

{(neu

Thorsten Brehm )r. Ulrich Fraktionsvorsitzender Sicherheitspolitischer Sprecher Stadtrats froktion Nürnberg

SPD

UwA/001/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Umweltausschuss 28.04.2021 öffentlich Gutachten

Stadtrat 19.05.2021 öffentlich Beschluss

Betreff:

6. Sachstandsbericht Masterplan Freiraum

Anlagen: Entscheidungsvorlage Anlage 1 Projektliste Aktionsplan Anlage 2 Karte Aktionsplan Anlage 3.1 Steckbrief Züricher Park Anlage 3.2 Steckbrief Weg am Village Anlage 3.3 Steckbrief Quartiersplatz St.Leonhard Anlage 4 MIP 2022-2025ff

Sachverhalt (kurz):

Der Masterplan Freiraum hat als gesamtstädtisches Freiraumkonzept das Ziel, die Grün- und Freiraumsituation in Nürnberg zu verbessern. Er wurde 2014 vom Umweltausschuss und Stadtplanungsausschuss beschlossen und bildet die Grundlage der Nürnberger Freiraumplanung. Er ist eingebettet in formelle und informelle gesamtstädtische Planungen (z.B. "Grüne Finger Konzept", Flächennutzungsplan). Seit 2015 (10/2015) wird regelmäßig in den Fachausschüssen bzw. im Stadtrat über den aktuellen Sachstand berichtet. 2017 wurde im UmwA (05/2017), AfS (05/2017) und Werkausschuss SÖR (04/2017) Bericht erstattet. 2018 (05/2018) und 2019 (07/2019) wurde der aktuelle Sachstand im Stadtrat vorgetragen. Der letzte Sachstand wurde im Umweltausschuss am 08.07.2020 vorgestellt, die Finanzen wurden erneut am 22.07.2020 und am 19.11.2020 im Stadtrat behandelt. Der Masterplan enthält den Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg“, der umsetzungsfähige, bereits fertiggestellte, begonnene und geplante Projekte im Stadtgebiet auflistet. Die Projekte werden schrittweise umgesetzt und der Masterplan Freiraum stetig fortgeschrieben. Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Stand der Umsetzung.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Mittel sind im Rahmen der MIP-Fortschreibung zu beantragen. Aufgrund der Haushaltslage soll über die endgültigen Ansätze im Rahmen der Haushaltsberatungen im November 2021 entschieden werden.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Diversity Belange werden bei allen relevanten Einzelprojekten (z.B. neue Parkanlagen) berücksichtigt

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

3. BM

Ref. I/II

Ref. V, Ref. VI, Ref. VII

Gutachtensvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die benötigten Mittel im Rahmen der MIP-Fortschreibung 2022- 2025 zum MIP-Titel "714 Masterplan Freiraum" zu beantragen. Über die endgültigen Ansätze soll aufgrund der Haushaltslage in den Haushaltsberatungen im November 2021 entschieden werden.

Beschlussvorschlag:

Das Gutachten des Umweltausschusses vom 28.04.2021 „6. Sachstandsbericht Masterplan Freiraum“ wird zum Beschluss erhoben.

Beilage Umweltausschuss 28.04.2021

Sachstandsbericht

Entscheidungsvorlage

Anlass

Nürnberg ist in den letzten 10 Jahren um mehr als 34.000 EinwohnerInnen (Quelle: Amt für Stadtforschung und Statistik, Einwohnermelderegister, DST-Bestandsdatensatz, erstellt am 12.03.2021) gewachsen. Mit der damit einhergehenden Wohn- und Gewerbeflächenentwicklung schreitet die Innenentwicklung im Stadtgebiet sukzessive voran, auch um die Außenbereiche wie Reichswald, Knoblauchsland und verbliebene Talauen von Pegnitz und Rednitz etc. baulich nicht in Anspruch nehmen zu müssen. Das Prinzip der nutzungsgemischten „europäischen Stadt der kurzen Wege“ wird nach wie vor verfolgt. Viele Konversions- und Brachflächen wurden und werden bereits bebaut. Damit verbunden steigen die Flächenkonkurrenzen und auch der Nutzungsdruck auf bereits vorhandene Grün- und Freiflächen kontinuierlich an.

Die Umsetzung der sog. doppelten Innenentwicklung, die sich die Nürnberger Stadtentwicklung zum Ziel gesetzt hat, also die behutsame bauliche Nachverdichtung unter Berücksichtigung der gleichzeitig anwachsenden qualitativen und quantitativen Grünflächenausstattung, ist somit dringlicher denn je. Da Freiflächen neben ihren vielfältigen sozialen, gesundheitlichen, ökologischen und stadtbildprägenden Funktionen zudem verstärkt klimatische Ausgleichsfunktionen übernehmen sollen, müssen kreative und ggf. auch neue Wege gefunden werden, um diesen Herausforderungen einer nachhaltigen Stadtentwicklung gerecht zu werden.

Der Masterplan Freiraum mit seinem räumlichen Gesamtkonzept und die „Vision Grüne Finger“ stellen die Grundlage für eine langfristige Leitlinie der Stadtplanung dar.

In der Corona Pandemie zeigt sich der hohe Stellenwert des städtischen Grüns. Die Folgen des Lockdowns und die damit verbundenen Kontakt- und Reisebeschränkungen sind eine besondere Herausforderung für die Nürnberger Stadtbevölkerung. Das Freizeitverhalten hat sich nachhaltig verändert. Die Menschen suchen daher nach anderen Erholungsmöglichkeiten und entdecken die Vorteile des städtischen Grüns. Die Parks und Grünflächen in Nürnberg werden häufiger und intensiver genutzt und gewinnen zusehends an Bedeutung. Insofern kommt der sukzessiven Verbesserung des Angebots an Freiflächen eine hohe Priorität zu.

Das Spannungsfeld der doppelten Innenentwicklung ist in der kommunalen Praxis anspruchsvoll und herausfordernd. Regelungen zur doppelten Innenentwicklung wurden im Baulandbeschluss der Stadt Nürnberg bereits aufgenommen. Nun müssen diese im Rahmen der Gesamtabwägung für eine erfolgreiche Stadtentwicklung weiterhin stringent umgesetzt werden. Die Schaffung von neuen Wohneinheiten erfordert, insbesondere in dicht besiedelten und gründefizitären Bereichen, unabhängig von der planungsrechtlichen Grundlage das Mitdenken der Grünen Infrastruktur. Im Hinblick auf die Nachverdichtung und die zunehmende Bevölkerung muss auch der Ausbau einer sozialen Infrastruktur berücksichtigt werden.

Der Masterplan Freiraum ist eine Daueraufgabe und hat sich zum Ziel gesetzt, im Rahmen einer nachhaltigen Stadtentwicklung eine ausreichende Grün-und Freiraumversorgung in Nürnberg zu gewährleisten. Mit seinem „Gesamtstädtischen Freiraumkonzept Nürnberg“ und dem integrierten Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg“ greift er das Ziel eines ausreichenden Angebots an Grün- und Freiflächen und den Ausbau der Grünen Infrastruktur auf. Eine qualifizierte Freiraumentwicklung soll mit formellen und informellen Instrumenten erreicht werden.

Die Umsetzung seiner Inhalte ist eine gemeinschaftliche Aufgabe, bei der alle beteiligten Geschäftsbereiche an einem Strang ziehen. Das Gesamtprojekt ist als Prozess zu verstehen, in dem Strategien, Programmatiken und auch konkrete Maßnahmen entwickelt und für die Umsetzung vorbereitet werden. Sein Leitbild ist Bestandteil einer nachhaltigen Stadtentwicklung, er wirkt als

Motor für die Freiraumentwicklung und ergänzt somit die zahlreichen weiteren Grünaktivitäten im Stadtgebiet.

Entsprechend wird der Masterplan Freiraum fortgeschrieben und weiterentwickelt. Hierbei werden einzelne Teilschritte und Maßnahmenplanungen mit weiteren wichtigen Grundlagen der Stadtentwicklungsplanung, u.a. den Sanierungszielen der Stadterneuerung und dem Jugendhilfeplan „Spielen in der Stadt“, abgestimmt und die zuständigen Dienststellen einbezogen.

Da es sich beim Masterplan Freiraum mit seinem Gesamtstädtischen Freiraumkonzept um ein integriertes Konzept handelt, das einen interdisziplinären Ansatz verfolgt, werden seine Inhalte nun entsprechend bei der Aufstellung neuer Planungen und Konzepte, wie z.B. dem Masterplan Gewerbeflächen, eingebracht.

Im Jahre 2014 erfolgte in den jeweiligen Fachausschüssen (UmwA 12.03.2014 und AfS 27.03.2014) ein Grundsatzbeschluss zur Verankerung des Masterplans Freiraum als planerische Grundlage der Freiraum- und Stadtplanung. Über den Sachstand des Masterplans soll in regelmäßigen Abständen im Rahmen von Ausschussbehandlungen berichtet werden. Auf die entsprechenden Behandlungen im Werkausschuss SÖR am 28.04.2017, Umweltausschuss am 14.10.2015 bzw. 10.05.2017, Stadtplanungsausschuss am 18.05.2017, die Stadtratssitzung am 02.05.2018 und am 24.07.2019 wird verwiesen. Der letzte Sachstandsbericht wurde am 08.07.2020 im Umweltausschuss vorgestellt. Die „Vision Grüne Finger“ als übergeordnete informelle Planung wurde am 04.03.2020 im Stadtrat beschlossen, auch um zunehmenden Wünschen nach Bebauung statt Begrünung bei Flächenneunutzungen andere Prioritäten entgegenzusetzen.

Aktionsplan

Der Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg“ enthält ausgewählte, innovative Maßnahmen, die eine Strahlkraft bzw. Vorbildfunktion für andere Projekte besitzen. Die Maßnahmen sind räumlich auf das gesamte Stadtgebiet verteilt und werden, abhängig von den jeweiligen Rahmenbedingungen, kurz-, mittel- bzw. langfristig seit 2015 schrittweise umgesetzt. Die Übersicht in Anlage 1 enthält – nach neun Handlungsfeldern geordnet – eine Darstellung der Projekte und gibt ihren derzeitigen Projektstatus an. Der Plan in Anlage 2 visualisiert die Maßnahmen des Aktionsplans kartografisch und in Anlage 3 werden drei ausgewählte Projekte in sog. Steckbriefen im Detail vorgestellt. Der Aktionsplan wird stetig fortgeschrieben, um neue Projekte ergänzt und gegebenenfalls an sich ändernde Rahmenbedingungen angepasst. Als Entscheidungsgrundlage für die Aufnahme neuer Projekte in den Aktionsplan werden verwaltungsinterne Kriterien herangezogen.

Einige im Aktionsplan enthaltene Projekte liegen in Stadterneuerungsgebieten. Sie entsprechen im Wesentlichen den im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen identifizierten Sanierungszielen und den Zielsetzungen der Integrierten Stadtentwicklungskonzepte (INSEK). Die Projekte werden meist auch in das Handlungsprogramm der Sanierungsgebiete übernommen. So können Synergieeffekte in der Planung und auch Finanzierung genutzt und die Umsetzung durch Zuschüsse aus der Bund-Länder-Städtebauförderung vorangetrieben werden.

Seit dem letzten Sachstandsbericht im Juli 2020 wurde der Quellepark (2.5 vgl. Aktionsplan) neu geschaffen und die Sanierung des Marie-Juchacz-Parks (5.5) fertiggestellt. Insgesamt sind nun inklusive der Sanierung des Cramer-Klett-Parks (5.1), der Pocketparks Nonnengasse (4.2) und Christuskirche (4.3) und des Entwicklungskonzepts Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal (1.1) mittlerweile sechs Masterplan Freiraum Projekte aus dem Aktionsplan realisiert. Neu in den Aktionsplan aufgenommen wurden der Grünzug Ambergerstraße (2.10), die Weiterentwicklung des Schweinauer Bucks (3.2.1), der Weg am Village (3.4.1), der Pocket-Park Tetzelgasse (4.6), der Pocket-Park Marientorzwinger (4.7) sowie der Pocket-Park Nopitschstraße (4.11).

Projektstand ausgewählter Maßnahmen

Im Folgenden werden die Fortschritte einiger ausgewählter Projekte aus dem Aktionsplan erläutert, die aktuell schwerpunktmäßig bearbeitet werden.

Im südwestlichen Stadtgebiet wurde mit der Vorentwurfsplanung für den Züricher Parks (2.3 Aktionsplan) begonnen. Angestrebt ist, die Bedürfnisse von Erholung, Freizeit, Spielen, Artenschutz, ökologischem Ausgleich und Entwässerung sowie den Hochwasserschutz unter einen Hut zu bringen. Im Sinne einer nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung und im Hinblick auf die Anpassung an den Klimawandel wurde ein Entwässerungskonzept für die Grünflächen entwickelt mit dem Ziel, das anfallende Regenwasser nach Möglichkeit in Teilbereichen des Parks in offenen Mulden zu versickern. Dieser Park wurde mittlerweile als Modellprojekt in das Bundesförderprogramm Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel – mit einer 90% Förderung – aufgenommen (siehe Steckbrief in Anlage 3.1)

Das „Grüne Westband“ vom Westpark zum Tiefen Feld (3.4 Aktionsplan) im Nürnberger Westen ist eine Agglomeration aus verschiedenen Freiräumen, wie öffentlichen Parkanlagen, Kleingartenanlagen, Sportanlagen, Grünzügen und landwirtschaftlichen Nutzflächen, die in einem nutzungsstrukturellen und gestalterischen Kontext stehen und zu einem Gesamtraum verknüpft werden sollen. Hauptaugenmerk besteht auf der Verknüpfung des Westparks mit dem geplanten Park Tiefes Feld, sowohl aus Sicht des Stadtklimas (Kaltluftleitbahnen), der Naherholung (Freiraumverbindungen) als auch der Biodiversität (Biotopverbund). Der Landschaftspark Tiefes Feld (4.6 Aktionsplan), der aktuell im Rahmen der Bauleitplanung in die komplexen Nutzungs- und Infrastrukturen der gesamten Gebietsentwicklung integriert wird, und der Grünzug Weg am Village (3.4.1. Aktionsplan) stellen erste Projekte in diesem Maßnahmenkomplex dar. Letzteres wird modellhaft als vielfältig nutzbarer und erlebbarer Natur-, Aufenthalts und Bewegungsraum aufgewertet (siehe Steckbrief in Anlage 3.2). Hierbei wurden positive Erfahrungen mit der coronabedingten Online Bürgerbeteiligung gesammelt.

Für die Sanierung und zukunftsfähige Gestaltung des Stadtparks (5.3 Aktionsplan) wurde im Dezember 2020 ein Landschaftsarchitekturbüro beauftragt, einen Masterplan Stadtpark zu erarbeiten. Neben der Vorentwurfsplanung für das gesamte Stadtparkareal sollen einzelne Bereiche vertieft bearbeitet und in mehreren Bauabschnitten umgesetzt werden. Ein weiterer Bestandteil des Masterplans Stadtpark ist die Erstellung eines Baumentwicklungskonzepts. Die Planung soll durch eine mehrstufige Bürgerbeteiligung unterstützt werden.

Der Stadtgraben (5.4 Aktionsplan) soll in seiner Gesamtheit als innerstadtnahe Grünanlage mit Verbindungscharakter weiterentwickelt und aufgewertet werden. Hierzu erstellt SÖR zeitnah ein Stadtgrabenkonzept, das Entwicklungspotenziale aufzeigt und Maßnahmen gemäß einer gleichberechtigten und gendergerechten Nutzung sowie zur Förderung der Biodiversität benennt. Anlass für das Leitbild des Stadtgrabens sind u.a. tangierende Maßnahmen, wie die abschnittsweise Sanierung der äußeren Stadtmauer durch SÖR/Brückenbau oder die Sanierung der inneren Stadtmauer durch das Hochbauamt (H). Derzeit wird unter der Federführung von H die Sanierung des Marientorzwingers mit den benachbarten Grünflächen geplant.

Die Rechenberganlage (5.6 Aktionsplan) befindet sich planungsmäßig in Bau. Der 1. Bauabschnitt „Ballspielfläche an der Welserstraße“ wird im April 2021 fertig gestellt. Mit dem 2. Bauabschnitt „Kinderspielbereich auf dem Plateau“ wird im Frühjahr 2021 begonnen.

Die klimaangepasste und grüne Umgestaltung der Nürnberger Stadtplätze soll in den nächsten Jahren mit dem Masterplan Freiraum vorangetrieben werden. Das Thema Begrünung und kommunikativer Aufenthalt sowie die vielseitige Verwendung von Wasser wird insbesondere in der verdichteten Innenstadt auf ausgewählten Plätzen geprüft. Für den Platz an der Gustav-Adolf- Gedächtniskirche (6.4 Aktionsplan) werden planerische Vorschläge im Rahmen des Freiraumkonzepts Nürnberger Süden mittelfristig unterbreitet. Auf die Anpassung an die Folgen des Klimawandels wird dabei besonders eingegangen. Begriffe wie „Schwammstadt“ und kühlendes Grün in einer städtischen Wärmeinsel werden mit Leben gefüllt und operationalisiert.

Stadtplätze können mehr sein als Standorte für den ruhenden Verkehr. Begrünungsmaßnahmen mit klimaangepassten Baumpflanzungen zu Lasten von Stellplätzen sind ein weiterer Schritt in Richtung Mobilitätswende. Der Beschluss zur Neuordnung des Parkraummanagements in der Altstadt, der bis Ende 2021 vollzogen sein wird, schafft hierzu die Möglichkeiten. Das Projekt zeigt auch Wege auf, wie man in der Kernstadt bis zum Ring Platz für Grün sichern könnte. Mittel- bis langfristig sollen heutige Plätze wie der Egidienberg (6.3 Aktionsplan), der teils als Parkplatz genutzt wird, und andere der Bevölkerung zum Aufenthalt zur Verfügung gestellt werden und als kühlendes Grün in der verdichteten Innen- und Altstadt wirksam sein. Auch die Bemühungen der Stadtverwaltung zur Umgestaltung des städtischen Bauhofes (6.2 Aktionsplan) zielen darauf hin, versiegelte Freiflächen in hochverdichteten Bereichen aufzuwerten. Für eine Erprobung der stadträumlichen Fähigkeiten von Plätzen mittels mobiler Grüninsel-Protoypen bietet sich auch die Nürnberger City Werkstatt an, eine Initiative der IHK und der Stadt Nürnberg zur nachhaltigen Belebung der Innenstadt.

Vor Ort wurde gefordert, die Aufenthaltsqualität auf dem Quartiersplatz St. Leonhard (6.7 Aktionsplan) an der Marie-Beeg Straße zu verbessern. Der planerische Entwurf sieht vor, den Platz mit mehr schattenspendenden Bäumen zu versehen und großflächig versiegelte Bereiche in öffentliche Grünflächen umzuwandeln. Ebenso soll ein kleines niederschwelliges Spielangebot für jüngere Kinder geschaffen werden. Die Planung wurde den AnwohnerInnen und dem Bürgerverein St. Leonhard/Schweinau im September 2020 vorgestellt. Mit dem Bau soll im Frühjahr 2022 begonnen werden (Anlage Steckbrief 3.3).

Am Andreij-Sacharow-Platz (6.6 Aktionsplan) werden im ersten Schritt punktuelle Baumnachpflanzungen durch das Stadtplanungsamt geplant. Anschließend sollen weitere Aufwertungs- und Umgestaltungsmaßnahmen in Angriff genommen werden. Die Finanzierung ist durch Städtebaufördermittel gesichert.

Die Konzeptstudie zum Grünen Weg zum Faberwald (7.7 Aktionsplan) wird momentan fertiggestellt und voraussichtlich im Sommer 2021 im Umweltausschuss vorgestellt. Seit 2019 waren drei Planungsbüros mit deren Erstellung beauftragt und wurden von einer referatsübergreifenden Arbeitsgruppe, bestehend aus UwA, Vpl, SÖR und Stpl, begleitet. Die Konzeptstudie wurde unter Beteiligung von Bürgervereinen, Umwelt-, Fuß- und Radverkehrsverbänden sowie einer Kinder- und Jugendbeteiligung zur Umgestaltung des Schweinauer Bucks erarbeitet. Eine der Schlüsselmaßnahmen ist die Umgestaltung der Ambergerstraße (2.10 Aktionsplan) mit großflächiger Entsiegelung und der Neuanlage eines durchgehenden Grünzugs. In der Turnerheimstraße wurden 2020 bereits vier Straßenbäume gepflanzt sowie vorhandene Baumscheiben vergrößert. Mit der Studie soll das Konzept der Grünen Wege - der durchgängige Ausbau von Übergeordneten Freiraumverbindungen - in Nürnberg etabliert werden.

Nachdem die Personenschifffahrt und der Betrieb der Anlegestelle Gebersdorf eingestellt wurde, lag die baumbestandene Fläche am Aischweg (8.7 Aktionsplan) brach und wurde aus Verkehrssicherungsgründen abgesperrt. Im Werkausschuss SÖR wurde im Dezember 2018 beschlossen, diese Fläche in den Unterhalt zu übernehmen und als naturnahe, biodiverse Grünanlage mit Aufenthaltsmöglichkeiten am Wasser auszubauen. Mit den Baumaßnahmen soll im Herbst 2021 begonnen werden.

Für den Nürnberger Süden wird seit Anfang 2020 ein integriertes Freiraumkonzept (9.1 Aktionsplan) unter Mitwirkung eines Landschaftsarchitekturbüros erstellt. Das Konzept soll Ende 2021 fertiggestellt werden. Eine breit aufgestellte referatsübergreifende Arbeitsgruppe unter Federführung des Umweltamts steuert und begleitet des Projekt. In dem rund 800 Hektar großen Raum leben circa 93.000 Einwohner und Einwohnerinnen. Der Raum zeichnet sich durch einen starken Mangel an privatem und öffentlichem Grün aus. Zahlreiche Verkehrstrassen zerschneiden die Stadtteile. Verkehrslärm, lufthygienische und thermische Belastungen erfordern neue Lösungsstrategien. Mit dem Freiraumkonzept Nürnberger Süden sollen alternative Wege beschritten werden, um die Grünund Freiraumsituation dort nachhaltig zu verbessern. Der frühzeitigen Umsetzung von ersten Maßnahmen sowie der Erprobung neuer Strategien und Handlungsansätze kommen eine besondere Bedeutung zu. Ein Novum ist, die Umsetzung erster Maßnahmen schon während der

Konzepterstellung. Auch die Aufteilung des öffentlichen Raums wird offen im Rahmen von mehreren begleitenden Arbeitsgruppen diskutiert. Eine „Straßenbaumoffensive Nürnberger Süden“ und die Einrichtung von temporären Fußgängerzonen, so genannte „Summer Streets“, werden angeregt. Bei geplanten Vorhaben, wie z.B. den „Summer Streets“, werden u.a. die betreffenden Stadtteilarbeitskreise und Quartiersbüros informiert und eingebunden. Somit werden frühzeitig die Bedürfnisse und Bedarfe verschiedener sozialer Einrichtungen, wie beispielsweise Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Seniorenamt und -netzwerk, abgefragt und in die Planung integriert. Die Aktivierung von Brachflächen für eine qualifizierte Freiraumentwicklung spielt ebenso eine wichtige Rolle. Ein erstes Leitbild wurde im Winter 2020 erarbeitet, das als wesentliches Element die Entwicklung von „grünblauen Meilen“ vorsieht. Diese Meilen greifen das Plankonzept der "Grünen Finger“ auf und entwickeln dieses in Form von klimaresilienten Freiraumstrukturen weiter. Die geplanten Freiraumqualitäten sollen zur Klimaanpassung des Raumes beitragen.

Als kurzfristige Vorabmaßnahmen zum Freiraumkonzept Nürnberger Süden und zum Grünen Weg zum Faberwald wurden an ausgewählten Standorten, beispielsweise entlang der Allersberger Straße, der Frankenstraße, der alten Allee oder am Platz der Deutschen Einheit im Herbst vergangenen Jahres ca. 1.200 m² Blumenzwiebeln (4.1 Aktionsplan) gesteckt. Hierbei kamen bienenfreundliche Blumenzwiebelmischungen zum Einsatz. Neben der Förderung der Biodiversität soll ein Zeichen gesetzt werden, dass der Nürnberger Süden aufblüht.

Beim Nägeleinsplatz (8.1 Aktionsplan) wurde der geplante Baubeginn von 2021 aufgrund der Corona bedingten Haushaltslage um ein Jahr auf 2022 verschoben.

Finanzen

Für die verschiedenen Maßnahmen aus dem Aktionsplan des Masterplans Freiraum wurden seit 2016 Mittel in Höhe von 25 Mio. € im MIP Nr. 714 zur Verfügung gestellt. Projekte unter einem Kostenansatz von 500.000 € werden direkt über den MIP-Ansatz des Masterplans Freiraum finanziert. Kostenintensivere, BIC-pflichtige Maßnahmen über 500.000 € werden nach Ende der Entwurfsplanung ausgegliedert und erhalten einen eigenen MIP-Ansatz. So wurde bisher mit dem Cramer-Klett-Park (MIP Nr. 874), der Grünanlage Rechenberg (MIP-Nr. 1052), dem Marie-Juchacz- Park (MIP Nr. 1044) und aktuell dem Nägeleinsplatz (MIP Nr.1118) sowie dem oberen Wöhrder See 1.BA (MIP Nr.1137) verfahren. Der MIP-Ansatz des Masterplans Freiraum (MIP Nr. 714) reduziert sich um den ausgegliederten Betrag der benötigten städtischen Mittel der Einzelansätze.

Bislang wurden im Rahmen des Masterplans Freiraum im Zeitraum 2016 bis Ende 2020 Maßnahmen in Höhe von ca. 7,06 Mio. € umgesetzt, so dass noch 17,94 Mio. € zur Verfügung stehen (die teilweise jedoch schon in Projekten gebunden sind). Die beiliegende MIP-Liste in Anlage 4 stellt die Projekte des Aktionsplans vor, deren konkrete Bearbeitung im MIP- Zeitraum 2021 bis 2025 und darüber hinaus anstehen. Sie bildet den aktuellen Stand der einzelnen Maßnahmen- Finanzierung ab und gibt eine Einschätzung über die zukünftige Fortschreibung der Projekte.

Darüber hinaus sind höhere Mittelansätze in den Folgejahren notwendig, um die bis 2025 angestoßenen Maßnahmen zu realisieren. Das Erfordernis ergibt sich vor allem durch die Schaffung von größeren neuen Parkanlagen, die im Rahmen der Bauleitplanung festgesetzt werden, wie beispielsweise die Neuanlage des Landschaftsparks Tiefes Feld oder des Wetzendorfer Parks (zusammen 26 Mio. €), aber auch durch die zukunftsfähige Qualifizierung größerer Grünanlagen wie dem Stadtpark sowie durch Maßnahmen, die aus dem Freiraumkonzept Nürnberger Süden und dem Grünen Weg zum Faberwald generiert werden. In der Spalte „Gesamt“ sind Gesamtkosten in Höhe von 74,3 Mio. € für diese Maßnahmen kalkuliert. Neben investiven und konsumtiven städtischen Mitteln werden die Möglichkeiten zur Kofinanzierung aus Bund-Länder Förderprogrammen, wie beispielsweise der Städtebauförderung in Stadterneuerungsgebieten, genutzt. Abzüglich der Fremdfinanzierungen ergeben sich für den MIP 714 Masterplan Freiraum für den städtischen Haushalt Kosten in Höhe von 63 Mio. €.

Nach Abschluss der Haushaltsberatungen im November 2020 wurden die MIP Ansätze im

Masterplan Freiraum für 2021 bis 2024 aufgrund der Corona bedingten, geänderten Haushaltslage angepasst. Für das Jahr 2021 wurde der Ansatz von 1,95 Mio. € auf null € reduziert und auf die folgenden Jahre verschoben. Durch die Übertragung der vorhandenen Restmittel von 2020 in Höhe von 2,44 Mio. € und das zeitliche Verschieben einzelner Projekte auf weitere Jahre kann dies für das Jahr 2021 noch ausgeglichen werden. Ab dem Jahr 2024 ergibt sich bei der geplanten Fortschreibung der Projekte eine Unterfinanzierung im MIP Masterplan Freiraum, wie in der MIP Liste (Anlage 4) aufgeführt.

Positiv auf den MIP 714 wirkt sich die Zusage von Bundesfördermitteln in Höhe von 4,2 Mio. € aus dem Bundesförderprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ für den Züricher Park aus.

Im Umweltausschuss am 08.07.2020, im Stadtplanungsausschuss am 09.07.2020 und im Stadtrat am 22.07.2020 wurde die Verwaltung mit folgenden Arbeitsschritten beauftragt:

  1. die Mittelfortschreibung zum MIP-Titel „Masterplan Freiraum“ ab dem Jahr 2021 – wie in der Anlage MIP-Liste dargestellt – für die Haushaltsberatungen zu beantragen, 2. die erforderlichen Beschlussvorschläge zur Ressourcenausstattung für Einzelprojekte des Masterplan durch die jeweils verantwortliche Dienststelle in den zuständigen Fachausschuss einzubringen, 3. die Umsetzung in Flächennutzungs- und Bebauungsplänen dargestellten bzw. festgesetzten Grünflächen stärker voranzutreiben, 4. den Ankauf neuer Flächen zur Entwicklung von Grün-, Spiel- und Erholungsflächen, insbesondere in verdichteten Bereichen zu forcieren.

Der Masterplan Freiraum hat sich als Daueraufgabe etabliert. Deshalb sollten bei der kommenden Mittelfortschreibung zum MIP-Titel Masterplan Freiraum, wie in der Anlage 4 dargestellt, die erforderlichen Mittel in den jeweiligen Jahren bereitgestellt werden.

AG Masterplan Freiraum

Die seit Projektbeginn eingerichtete referatsübergreifende Arbeitsgruppe „AG Masterplan Freiraum“ arbeitet unter der Federführung des Umweltamts erfolgreich zusammen. Mit Ref. III, BgA, Stpl, Vpl, SÖR/Grün, J, LA, Ref. VI, Ref. VII existiert eine intensive Zusammenarbeit. So können Synergien zwischen den Zielsetzungen des Masterplans Freiraum, weiteren Stadtentwicklungskonzepten, den Arbeitsprogrammen bei SÖR, den Sanierungszielen der Stadterneuerungsgebiete, dem Jugendhilfeplan „Spielen in der Stadt“, den einschlägigen Förderprogrammen etc. sinnvoll genutzt werden.

Anlagen

  1. Liste Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg“ 2. Aktionsplan, Karte 3. Modell Projektsteckbriefe: 3.1 Züricher Park 3.2 Grünzug „Weg am Village“ 3.3 Quartiersplatz St. Leonhard 4. MIP-Projektliste, Fortschreibung 2022-2025

Masterplan Freiraum Projektliste Aktionsplan "Kompaktes Grünes Nürnberg"

Projektstatus Nr. Handlungsfeld/Maßnahme

1. AUFWERTUNG DER NATUR-UND KULTURLANDSCHAFTEN

1.1 Entwicklungskonzept "Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal" (Konzept abgeschlossen, Umsetzung laufend) 1.3 Erlenstegener Forst

2. NEUE PARKANLAGEN / GRÜNANLAGEN

2.2 Wetzendorfer Park & Grünzüge 2.3 Züricher Park 2.4 Park Brunecker Straße 2.5 Quellepark 2.6 Park Tiefes Feld 2.7 MaxGrün 2.10 Grünzug Ambergerstraße 2.11 Hiroshimapark

3. ENTWICKLUNGSKONZEPTE URBANE PARKLANDSCHAFTEN

3.1 Dutzendteich & Co 3.2 Schweinauer Buck / Faberwald 3.2.1 Schweinauer Buck 3.3 Marienbergpark 3.4 "Grünes Westband" vom Westpark bis Tiefes Feld 3.4.1 Weg am Village

4. GRÜN PLUS

Pocket Parks*

4.2 Nonnengasse 4.3 Christuskirche 4.6 Tetzelgasse 4.7 Marientorzwinger 4.11 Nopitschstraße

Räumlich nicht verortetete Maßnahmen

4.1 Blumenzwiebeln und Blühflächen 4.4 Dach-, Fassaden- und Hinterhofbegrünung* 4.6 Straßenbäume, Mobiles Grün, Parklets, Sommerstraßen*

5. SANIERUNG GRÜN- UND PARKANLAGEN

5.1 Cramer-Klett-Park 5.2 Tullnaupark 5.3 Stadtpark 5.4 Stadtgraben 5.5 Marie-Juchacz-Park 5.6 Rechenberganlage

Masterplan Freiraum Projektliste Aktionsplan "Kompaktes Grünes Nürnberg"

Projektstatus Nr. Handlungsfeld/Maßnahme

6. GRÜNE STADTPLÄTZE

6.1 Augustinerstraße 6.2 Bauhof 6.3 Egidienplatz / Theresienplatz 6.4 Gustav-Adolf-Gedächtniskirche 6.5 Jakobsplatz 6.6 Andrej-Sacharow-Platz 6.7 Quartiersplatz St. Leonhard

7. GRÜNE WEGE

7.1 Grüner Weg zum Hainberg (Südwest) 7.2 Grüner Weg Nord-Süd 7.2.1 Abschnitt Vestnertorgraben - Neunhof 7.2.2 Abschnitt Frauentorgraben - Alter Kanal 7.3 Grüner Weg Ringbahn (Maxtor - Erlenstegen) 7.4 "Grüne Waldeinstiege" (Tore in den Reichswald) 7.5 Umsetzung neuer Fuß- und Radwege in der Weststadt 7.5.1 Fußweg Muggenhofer Straße - Fuchsloch 7.6 Grüner Weg zum Erlenstegener Forst 7.7 Grüner Weg zum Faberwald

8. WASSER IN DER STADT

8.1 Nägeleinsplatz mit Umfeld 8.2 Brunnen und Wasserspiele (räumlich nicht verortet) 8.4 Prinzregentenufer 8.5 Hallerwiese 8.7 Grünanlage Aischweg

9. FREIRAUMKONZEPTE AUF STADTTEILEBENE

9.1 Freiraumkonzept Nürnberger Süden

10. SONSTIGE PLANUNGEN

10.1 Öffentlichkeitsarbeit 10.2 Grünplanungsbroschüre 10.3 Brachflächenanalyse

Projektstatus Projekt noch nicht begonnen Projekt begonnen Projekt fertiggestellt

* In städtebaulich besonders verdichteteten und mit Grün unterversorgten Räumen

Arbeitsstand Januar 2021/UwA1

Masterplan Freiraum
Großgründlach !( 1.1 Neunhof Boxdorf !( 7.4 Kraftshof !( 7.2.1 Buch !( Almoshof 7.4 Höfles Lohe Ziegelstein !( 1.3 !( 3.3 Kleinreuth h.d.Veste !( 7.3 !( Erlenstegen 2.2 Thon !( 7.2.1 Wetzendorf !( 7.6 Schoppershof Schniegling Laufamholz !( !( 5.3 5.6 !( 7.5.1 Gärten h.d.Veste St.Johannis !( Gärten 5.4 !( b.Wöhrd Mögeldorf !( 4.6 8.5 !( !( !( 6.3 !( !( 5.1 2.5 8.1 6.1 !( !( 6.6 !( 2.7 8.4 !( !( !( 4.2 4.7 5.2 Höfen !( Gostenhof !( 6.2 6.5 !( !( 7.7 !( St.Peter 3.4 7.1 !( 3.4.1 !( Gleißhammer !( 6.7 4.3 !( !( !( 6.4 5.5 2.3 !( !( 7.4 !( 7.2.2 2.6 !( 2.11 Großreuth !( !( b.Schweinau 4.11 7.1 !( !( 8.7 9.1 Gibitzenhof !( !( Kleiner 3.1 2.10 Dutzendteich !( 2.4 Fischbach b.Nürnberg !( 3.2.1 !( Röthenbach 7.7 b.Schweinau !( 3.2 Langwasser !( 7.2.2 Eibach Reichelsdorf Mühlhof !( 7.4 Worzeldorf Brunn Kornburg Katzwang Handlungsfelder 1. Aufwertung der Natur- und Kultur- landschaften 1.1 Entwicklungskonzept "Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal" 1.3 Erlenstegener Forst 2. Neue Parkanlagen / Grünanlagen 2.2 Wetzendorfer Park & Grünzüge 2.3 Züricher Park 2.4 Park Brunecker Straße 2.5 Quellepark 2.6 Park Tiefes Feld 2.7 MaxGrün 2.10 Grünzug Ambergerstraße 2.11 Hiroshimapark 3. Entwicklungskonzepte Urbane Parklandschaften 3.1 Dutzendteich & Co 3.2 Schweinauer Buck / Faberwald 3.2.1 Schweinauer Buck 3.3 Marienbergpark 3.4 "Grünes Westband" vom Westpark bis Tiefes Feld 3.4.1 Weg am Village 4. Grün Plus Pocket Parks* 4.2 Nonnengasse 4.3 Christuskirche 4.6 Tetzelgasse 4.7 Marientorzwinger 4.11 Nopitschstraße Räumlich nicht verortete Maßnahmen 4.1 Blumenzwiebeln und Blühflächen 4.4 Dach-, Fassaden- und Hinterhofbegrünung* 4.6 Straßenbäume, Mobiles Grün, Parklets, Sommerstraßen* 5. Sanierung Grün- und Parkanlagen 5.1 Cramer-Klett-Park 5.2 Tullnaupark 5.3 Stadtpark 5.4 Stadtgraben 5.5 Marie-Juchacz-Park 5.6 Rechenberganlage 6. Grüne Stadtplätze 6.1 Augustinerstraße 6.2 Bauhof 6.3 Egidienplatz / Theresienplatz 6.4 Gustav-Adolf-Gedächtniskirche 6.5 Jakobsplatz 6.6 Andrej-Sacharow-Platz 6.7 Quartiersplatz St. Leonhard 7. Grüne Wege 7.1 Grüner Weg zum Hainberg (Südwest) 7.2 Grüner Weg Nord-Süd 7.2.1 Abschnitt Vestnertorgraben - Neunhof 7.2.2 Abschnitt Frauentorgraben - Alter Kanal 7.3 Grüner Weg Ringbahn (Maxtor - Erlenstegen) 7.4 "Grüne Waldeinstiege" (Tore in den Reichswald) 7.5 Umsetzung neuer Rad- und Fußwege in der Weststadt 7.5.1 Fußweg Muggenhofer Straße - Fuchsloch 7.6 Grüner Weg zum Erlenstegener Forst 7.7 Grüner Weg zum Faberwald 8. Wasser in der Stadt 8.1 Nägeleinsplatz mit Umfeld 8.2 Brunnen und Wasserspiele (räumlich nicht verortet) 8.4 Prinzregentenufer 8.5 Hallerwiese 8.7 Grünanlage Aischweg 9. Freiraumkonzepte auf Stadtteilebene 9.1 Freiraumkonzept Nürnberger Süden Projektstatus !( Projekt fertiggestellt !( Projekt begonnen !( Projekt noch nicht begonnen Laufende Stadterneuerungsgebiete Weststadt Stadtgrenze * In städtebaulich besonders verdichteten und mit Grün unterversorgten Räumen Stadt Nürnberg Umweltamt / Umweltplanung Arbeitsstand: März 2021 UwA/1 Datenquellen: Hintergrundkarte: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung Darstellungsmaßstab (in DIN A0): 1:25.000 Ü 0 500 1.000 1.500 2.000 Meter
Aktionsplan "Kompaktes Grünes Nürnberg"
2.3. Züricher Park Projekt begonnen Stand 09.03.2021
Strategischer Handlungsraum Außenstadt
Leitidee Freiräume qualifizieren und mehrfachnutzen
Handlungsfeld Aktionsplan Neue Parkanlagen / Grünanlagen
Räumliche Einordnung Der Züricher Park liegt im Nürnberger Südwesten im Stadtteil Großreuth bei Schweinau zwischen der Züricher Straße im Norden, der Genfer Straße im Osten und der Herbststraße im Westen. Er ist Bestandteil des rechtskräftigen Bebauungsplan 4616 „Züricher Straße“. Ausschnitt Bebauungsplan 4614 „Züricher Straße“
Lage Gemarkung: Großreuth bei Schweinau Fl.Nrn.: 137/11, 155/10, 167/5, 167/6, 168/9 Fläche ca. 3,1 ha Planungsbereich PB 57 Rechnerisches Defizit an öffentlichen Grünflächen - 9,9 ha Rechnerisches Defizit an öffentlichen Spielplätzen - 28.178 m² Lageplan Züricher Park
Rahmenbedingungen und Ziele Die Fläche wurde bislang landwirtschaftlich genutzt. Im Oktober 2020 wurde die U-Bahn Haltestelle Großreuth bei Schweinau in Betrieb genommen. Der derzeitige Endbahnhof der U3 ist unmittelbar am Züricher Park gelegen. Insbesondere im Bereich des Friedhofs und in Privatgärten besteht erhaltenswerter, alter Baumbestand. Der Züricher Park soll als öffentliche Parkanlage mit entsprechenden Nutzungsmöglichkeiten und Aufenthaltsqualitäten geschaffen werden. Er verfügt über eine quartiersübergreifende, verbindende Funktion zwischen dem Westpark und dem zukünftigen Landschaftspark am Tiefen Feld. Über Freiraumverbindungen soll diese übergeordnete Grünverbindung weiter Foto: Derzeitige Flächennutzung im Planungsbereich
ausgebaut werden. Der Parkbereich östlich der Gerhart- Hauptmann-Straße ist für verschiedene Nutzungen mit öffentlichen Spielplätzen vorgesehen. Es werden diverse Wegeverbindungen im Park entstehen und die umliegenden Quartiere anbinden. Im westlichen Parkbereich am Friedhof Großreuth liegt der Schwerpunkt auf der naturnahen Gestaltung und der Weiterführung der Wegeverbindungen bis zur Herbststraße. Die Grünflächen angrenzend an den Friedhof sind bereits für Artenschutzmaßnahmen (u.a. Heckenpflanzungen) realisiert worden. Das Regenwasser soll durch Versickerung innerhalb der Parkanlage und der Grünzüge nachhaltig bewirtschaftet werden. Vorentwurfsplanung Züricher Park
Kosten Gesamtkosten Grünanlage 4,7 Mio €
Finanzierung / Zuschüsse Masterplan Freiraum, BIC 90% Fördermittel „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“
Bürgerbeteiligung Kinder-, Jugend- und Bürgerbeteiligung im Rahmen der Vorentwurfsplanung vorgesehen.
Zeitplan und Vorgehensweise  Strukturplanung Stpl (B-Plan 4601)  B-Plan-Verfahren 4614 (rechtskräftig seit 22.08.2018) Umlegungsverfahren  VgV-Verfahren Parklandschaft  Planung Züricher Park Herbst 2020 bis Herbst 2021  Ausführungsplanung 2022  Baubeginn Sommer 2023  Fertigstellung 2024
Planerische und rechtliche Vorgaben B-Plan 4614 mit integriertem Grünordnungsplan
Federführung SÖR/1-G
Aktueller Sachstand Vorentwurf
Projekt in Ausschüssen WA SÖR 04/17, UmwA: 05/17, AfS: 05/17, WA SÖR 09/20
3.4.1 Weg am Village (Westpark – Grünzug Village) Projekt begonnen Stand 09.03.2021
Strategischer Handlungsraum Außenstadt
Leitidee Freiräume qualifizieren und mehrfachnutzen
Handlungsfeld Aktionsplan Entwicklungskonzepte Urbane Parklandschaften
Räumliche Einordnung Der „Weg am Village“ liegt in der Gemarkung Großreuth bei Schweinau zwischen Rothenburger Straße und Westpark. Es handelt sich um eine ehemalige Erschließungsstraße des früheren Standortlazaretts / US-Hospitals an der Rothenburger Straße. Der Standort wurde ab den 2000er Jahren im Rahmen des B-Plans 4388 - vorwiegend mit Reihenhäusern - neu bebaut. Lageplan Weg am Village
Lage Gemarkung: Großreuth bei Schweinau Fl.Nr.: 175/27 Fläche 4.600 m² Planungsbereich PB 57 Rechnerisches Defizit an öffentlichen Grünflächen - 9,9 ha Rechnerisches Defizit an öffentlichen Spielplätzen - 28.178 m² Foto: Nördlicher Teil des Weges mit Brunnen - aktueller Zusatand
Rahmenbedingungen und Ziele Der Weg wird derzeit als Fuß-, Radwegeverbindung zwischen dem Westpark und der Rothenburger Straße, sowie als Erschließungsweg für das angrenzende Wohnquartier genutzt. Autoverkehr ist nicht zugelassen. Er ist gemäß Flächennutzungsplan als Übergeordnete Freiraumverbindung dargestellt. Der Weg hat einen hohen Sanierungsbedarf. Der Asphaltbelag ist in schlechtem Zustand und mit über 5m Breite für die Funktion des Weges (Erschließungsweg, Fußweg, keine übergeordnete Radverbindung) stark überdimensioniert. Das Wegebegleitgrün sowie zwei kleine Platzaufweitungen bieten viel Potential für ökologische Aufwertungen. Der Weg bietet aber auch viel erhaltenswerte Elemente, wie z.B. ca. 30 alten Linden als Alleebäume, einen trockengelegten Brunnen aus den 1930er Jahren und eine dem Weg begleitende Mauer des alten US-Hospitals, die als Abschirmung der benachbarten Gärten fungiert. Der Weg am Village ergänzt die Maßnahme urbane Parklandschaft Grünes Westband (Westpark - Tiefes Feld). Er soll modellhaft als vielfältig nutzbarer und erlebbarer Natur-, Aufenthalts- und Bewegungsraum aufgewertet werden. Der Weg wird entsiegelt und mit einer wassergebundenen Decke ausgestattet. Zwei Platzgestaltungen „Brunnen“ und „Biodiversität“ laden zum Verweilen ein. Der Brunnen soll reaktiviert werden. Am Wegesrand werden ein strukturreicher und attraktiver Strauch- und Staudensaum sowie Blühpflanzen zur Förderung der Biodiversität gepflanzt. Naturelemente, wie Klettersteine oder Baumstämme machen den Weg als Bewegungsraum auch für Kinder attraktiv. Entwurf Platzaufweitung Nord „Brunnen“ Entwurf Platzaufweitung Süd „Biodiversität“ Gesamtentwurf
Kosten ca. 500.000 €
Finanzierung / Zuschüsse MIP Masterplan Freiraum
Bürgerbeteiligung Onlinebeteiligung der Anwohner und des Bürgervereins im November 2020
Zeitplan und Vorgehensweise 2019/2020: Vorplanung SÖR/1-G 2020: Entwurfsplanung durch Büro Grosser-Seeger & Partner; Bürgerbeteiligung 2021: Ausführungsplanung und Vergabe durch SÖR/1-G im 1. Halbjahr; Baubeginn im Herbst 2022: Fertigstellung im Frühjahr
Planerische und rechtliche Vorgaben B-Plan 4388, Übergeordnete Freiraumverbindung gemäß FNP
Federführung SÖR/1-G
Aktueller Sachstand Entwurfsplanung
Projekt in Ausschüssen WA SÖR 03/21
6.7 Quartiersplatz St. Leonhard Projekt begonnen Stand 26.03.2021
Strategischer Handlungsraum Erweiterte Innenstadt
Leitidee Freiräume qualifizieren und multicodieren
Handlungsfeld Aktionsplan Grüne Stadtplätze
Räumliche Einordnung Der Quartiersplatz St. Leonhard liegt in der Gemarkung Gostenhof zwischen der Kurt-Karl- Doberer-Straße im Norden und der Marie- Beeg-Straße im Süden. Er stellt den zentralen Platz der Wohnsiedlung auf dem ehemaligen Schlachthofgelände dar und ist im B-Plan 4380 als öffentliche Grünanlage festgesetzt. Das Wohngebiet und der Platz wurden nach Auflassen des Schlachthofs Ende des 20. Jahrhunderts in den 2000er Jahren gebaut. Lageplan Quartiersplatz St. Leonhard
Lage Gemarkung: Gostenhof Fl.Nr.: 217/72 Fläche ca. 1.720 m² Planungsbereich PB 11 Rechnerisches Defizit an öffentlichen Grünflächen - 28,4 ha Rechnerisches Defizit an öffentlichen Spielplätzen - 16.989 m² Foto: Quartiersplatz St. Leonhard - aktueller Zustand
Rahmenbedingungen und Ziele Der Quartiersplatz ist Treffpunkt des Viertels, dient dem Spiel vor allem für Kleinkinder und als Verbindungs- und Schulweg. Der Platz ist stark versiegelt und bietet aktuell nur wenig Aufenthaltsqualität. Viele vorhandene Bäume weisen Trockenheitsschäden auf und mussten z.T. bereits gefällt werden. Der Platz bietet somit nur wenig Schatten. Der Spielbereich ist stark sanierungsbedürftig. Ziel der Sanierung ist es, den Platz wieder als attraktiven Quartiersmittelpunkt zu beleben. Durch die Aufwertung soll auch die soziale Situation im Quartier verbessert werden, Ruhestörung und Vandalismus wird mit aktiver Partizipation und nachbarschaftlichen Aneignungsprozessen begegnet. Der Quartiersplatz soll seine zentrale Funktion als Entwurf SÖR/1-G
Aufenthalts- und Verbindungsraum, sowie Grün- und Spielfläche wieder erfüllen. Die westlich des Platzes verlaufende Kurt-Karl- Doberer-Straße wird als fußläufige Bewegungsachse in die Platzmitte verlegt und bildet Aufenthaltsraum und zentralen Treffpunkt. Verschiedene Sitzgelegenheiten werden zum Verweilen einladen. Es wird grün: Neben zwei bestehenden Säulenhainbuchen werden Eichen (nach einer Großbaumverpflanzung), Blumeneschen und Felsenbirnen Schatten liefern. Blühsträucher dienen als Puffer zwischen öffentlichem und privatem Freiraum, bieten attraktive Blühaspekte und Nahrung für Bienen und Insekten. Dazu wird eine betretbare Blühwiese geschaffen, artenreich und ebenfalls bienenfreundlich. Platz zum Spielen ist vor allem für Kinder von zwei bis sechs Jahren geplant, mit einer Schaukelmöglichkeit, sowie Balancier- und Kletterelementen. Entwurf SÖR/1-G
Kosten ca. 200.000 €
Finanzierung / Zuschüsse MIP Masterplan Freiraum, Städtebaufördermittel des Stadterneuerungsgebiets St. Leonhard/Schweinau
Bürgerbeteiligung Beteiligung der Anwohner und des Bürgervereins im September 2020
Zeitplan und Vorgehensweise 2019/2020: Vorplanung SÖR/1-G 2020/2021 Entwurfs- und Objektplanung durch SÖR/1-G 2021: Auftrag Baufirma im Herbst 2021 2022: Baubeginn im Frühjahr, Fertigstellung im Sommer
Planerische und rechtliche Vorgaben B-Plan 4380
Federführung SÖR/1-G
Aktueller Sachstand Entwurfsplanung
Projekt in Ausschüssen WA SÖR 04/21

Stand 16.03.2021

MIP NR 714 Masterplan Freiraum - investive und konsumtive Maßnahmen Aktionsplan 2016 ff_Fortschreibung 2022-2025 ff

Nr. Handlungsfeld /Maßnahme Federführung Finanzierung Fremdfinanz. Masterplan GESAMT BIC MIP MIP 2022-2025
investiv investiv 2016-2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Plan spätere Jahre
MIP 2021-2024 17.942.000 1.282.000 3.466.000 0 1.220.000 1.960.000 1.306.000 8.708.000
MIP Sachstandsber. 20.358.000 1.282.000 3.776.000 1.950.000 2.950.000 1.650.000 1.500.000
Restmittel Vorjahr 2.445.444 4.944 -725.056 -3.620.056
Mittelbindung gesamt 63.035.000 74.353.500 1.214.200 1.020.556 2.440.500 1.950.000 4.855.000 9.130.000 9.100.000 27.620.000
Restmittel 2.445.444 4.944 -725.056 -3.620.056 -11.444.056
1. Aufwertung der Natur- und Kulturlandschaften
2 Neue Parkanlagen/Grünanlagen
2.2. Wetzendorfer Park und Grünzüge SÖR/1-G Masterplan 12.000 15.000.000 15.000.000 X √ J 120.000 200.000 500.000 300.000 580.000 2.500.000 2.380.000 8.040.000
2.3. Züricher Park SÖR/1-G Masterpl/Klimaanpassung 4.200.000 500.000 4.700.000 X √ J 150.000 130.000 220.000
2.6. Park Tiefes Feld SÖR/1-G Masterplan 11.000.000 11.000.000 X 40.000 150.000 610.000 1.000.000 2.400.000 6.800.000
2.10. Grünzug Ambergerstraße UwA/1/SÖR/1-G/SÖR/1-S Masterplan 1.100.000 1.100.000 30.000 30.000 250.000 290.000 500.000
3. Entwicklungskonzepte Urbane Parklandschaften
3.1. Dutzendteich & Co. ** SÖR/1-G/UwA/Stpl/BGA Masterplan 180.000 180.000 X 80.000 100.000
3.2.1. Schweinauer Buck UwA/1/SÖR/1-G Masterplan 2.448.000 2.448.000 X 20.000 78.000 500.000 550.000 500.000 800.000
3.4. Grünes Westband (Westpark -Tiefes Feld) UwA/1/SÖR/1-G Masterplan 2.300.000 2.300.000 X √ J 100.000 450.000 580.000 600.000 570.000
3.4.1. Weg am Village Masterplan 497.000 497.000 30.000 467.000
4. Grün Plus
Pocket Parks
4.2. Nonnengasse SÖR/1-G Masterpl./Städtebauförd. 166.800 134.200 301.000 134.200
4.3. Christuskirche SÖR/1-G Masterpl./Städtebauförd. 460.000 80.000 540.000 80.000
4.6. Tetzelgasse SÖR/1-G Masterplan 400.000 400.000 6.500 23.500 200.000 170.000
4.7. Marientorzwinger, Teilbereich H/SÖR/1-G H/Masterplan/Städtebauförd. 108.000 142.000 250.000 X 20.000 122.000
4. Räumlich nicht verortete Maßnahmen
4.1. Blumenzwiebeln und Blühflächen SÖR/1-G Masterplan 73.500 55.000 18.500
4.4. Dach-, Fassaden-, Hinterhofbegrünung UwA/1,Stpl/1, H Masterpl/Städtebauförd. 4.400 200.000 200.000 100.000 100.000
4.6. Straßenbäume, Mobiles Grün, Parklets,… SÖR/1-G Masterplan 176.000 176.000 46.000 80.000 50.000
5. Sanierung Parkanlagen
5.1. Cramer-Klett-Park SÖR/1-G Masterpl./Städtebauförd. 1.129.200 752.800 1.882.000 X √ J 124.800 MIP NR. 874
5.2. Tullnaupark SÖR/1-G Masterpl./Städtebauförd. 720.000 580.000 1.300.000 X 50.000 100.000 430.000
5.3. Stadtpark SÖR/1-G Masterplan 8.700.000 8.700.000 X √ J 20.000 150.000 150.000 1.030.000 2.500.000 800.000 4.050.000
5.4. Stadtgraben SÖR/1-G Masterplan 2.000.000 6.500.000 8.500.000 X 100.000 120.000 340.000 340.000 800.000 4.800.000
5.5. Marie-Juchacz-Park SÖR/1-G Masterpl./Städtebauförd. 443.000 472.000 915.000 X √ J 144.200 84.556 MIP NR. 1044
5.6. Rechenberganlage SÖR/1-G Masterplan 2.750.000 2.750.000 X √ J 178.000 MIP Nr. 1052
6. Grüne Stadtplätze
6.4. Gustav-Adolf- Gedächtniskirche Stpl/4-1 Masterplan 2.650.000 2.650.000 100.000 150.000 700.000 1.700.000
6.7. Quartiersplatz St. Leonhard, Marie-Beeg SÖR/1-G Masterplan 350.000 350.000 10.000 340.000
7. Grüne Wege
7.1. Grüner Weg zum Hainberg ** UwA/1/SÖR/1-G Masterplan 150.000 150.000 X 150.000
7.2. Grüner Weg Nord Süd ** UwA/1/SÖR/1-G Masterplan 200.000 200.000 80.000 120.000
7.3. Grüner Weg Ringbahn UwA/1/SÖR/1-G Masterplan 1.100.000 1.100.000 X √ J 20.000 80.000 1.000.000
7.7. Grüner Weg zum Faberwald UwA/1/SÖR/1-G/SÖR/1-S Masterplan 80.000 1.300.000 1.300.000 X 50.000 300.000 500.000 450.000
7.7.1. Turnerheimstraße UwA/1/SÖR/1-G/SÖR/1-S Masterplan 85.000 85.000 85.000
8. Wasser in der Stadt
8.1. Nägeleinsplatz mit Umfeld SÖR/1-G Masterpl./Städtebauförd. 2.000.000 1.703.000 3.703.000 X √ J 140.000 170.000 MIP Nr 1118
8.5. Hallerwiese** SÖR/1-G 415.000 415.000 X 15.000 400.000
8.7. Grünanlage Aischweg, ehem. Anlegestelle SÖR/1-G Masterplan 460.000 460.000 10.000 10.000 440.000
8.8. Oberer Wöhrder See SÖR/1-G 580.000 580.000 X √ J MIP Nr. 1137
9. Freiraumkonzepte
9.1. Freiraumkonzept Nürnberger Süden UwA/1 Masterplan 100.000 100.000 100.000 30.000 70.000
,

MRB-GST/002/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 19.05.2021 öffentlich Bericht

Betreff: Bericht über die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans 2018-2020 der Stadt Nürnberg

Anlagen: Evaluation

Bericht:

Im Oktober 2010 unterschrieb der Stadtrat die Europäische Charta für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene. Aus dem Bekenntnis zur Charta erfolgte die Verpflichtung für die Stadt Nürnberg, Gleichstellungsaktionspläne mit konkreten Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele dieser Charta zu erarbeiten und deren Umsetzung aktiv zu fördern. Im Februar 2012 wurde der „Erste Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Nürnberg 2012 bis 2014“ vom Stadtrat beschlossen. Seitdem wurde alle drei Jahre ein neuer Aktionsplan verabschiedet und der vorherige evaluiert.

Der Bericht über die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans 2018-2020 liegt in tabellarischer Form bei. Er wurde von der Gleichstellungsstelle in Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Geschäftsbereiche, Referate und Dienststellen in der Koordinierungsgruppe Gender erarbeitet. Obgleich die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Schutzmaßnahmen ab März 2020 die Umsetzung einiger Ziele des Aktionsplans erschwerten, verzögerten und teilweise auch unmöglich machten, konnten vor vor allem in den ersten zwei Jahren des Berichtszeitraums die festgeschriebenen Maßnahmen zum größten Teil erfolgreich abgeschlossen werden. Dennoch zeigt nicht nur die Evaluation des Gleichstellungsaktionsplans 2018-2020, sondern auch die Corona-Pandemie und die damit verbunden gesellschaftlichen Entwicklungen, dass die Ziele einer geschlechtergerechten Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft noch nicht erreicht sind. Die Ergebnisse dieses Berichts wurden in die Vorbereitung und Erstellung des aktuellen Gleichstellungsaktionsplans 2021-23 einbezogen und Ziele und Maßnahmen dementsprechend angepasst und modifiziert oder neue Ziele entsprechend der Bedarfe generiert, um weiterhin im Sinne der Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen zu wirken.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Gleichstellungsaktionsplan 2018-2020 enthält Maßnahmen zur Beseitigung von Diskriminierungen und Benachteiligungen aufgrund der Diversitydimension Geschlecht. Dieser Aktionsplan wurde evaluiert.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Evaluation des Gleichstellungsaktionsplans 2018-2020

Präambel Einführung

Seit ihrem Entstehen sind Städte Orte der Vielfalt. Die Stadt Nürnberg Die Stadt Nürnberg tritt Diskriminierungen und Benachteiligungen aufsieht es als eine ihrer zentralen Aufgaben an, in einer vielfältiger wer- grund der Diversitydimension Geschlecht seit über 30 Jahren entgedenden Gesellschaft den Zusammenhalt zu wahren und dabei zwi- gen. 1986 wurde die erste Frauenbeauftragte vom Stadtrat bestellt und schen Einzelinteressen zu vermitteln und Ausgrenzungen zu verhin- mit der Verabschiedung und mehrmaligen Fortschreibung des Frauendern. Eine wichtige Grundlage kommunalen Handelns sind die Men- förderplans und der Umsetzung von Gender Mainstreaming als ein schenrechte, zu deren aktiven Verwirklichung sich die Stadt in ihrem verbindliches Prinzip der Personal- und Organisationsentwicklung Leitbild verpflichtet hat, dies auch vor dem Hintergrund der besonderen wurden seitdem die Weichen für eine geschlechtergerechte Verwalgeschichtlichen Verantwortung. tung und Stadtgesellschaft gestellt.

Die Verwirklichung einer solidarischen Stadtgesellschaft bemisst sich Die Unterzeichnung der Europäischen Charta für die Gleichstellung an der Lebensrealität der Bürgerinnen und Bürger. Aus diesem Grund von Frauen und Männern auf lokaler Ebene durch den Stadtrat im Okverpflichten wir uns, bei der Erstellung und Umsetzung kommunaler tober 2010 war ein weiterer konsequenter Schritt auf dem Weg zu Aktionspläne die Bedürfnisse aller in den Blick zu nehmen. Entschei- mehr Geschlechtergerechtigkeit. Aus dem Bekenntnis zur Charta erdend sind für uns die Verwirklichung der Menschenrechte, die Mög- folgte die Verpflichtung für die Stadt Nürnberg, Gleichstellungsaktionslichkeit zur Teilhabe und die Verhinderung von Diskriminierung. Dabei pläne mit konkreten Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele dieser finden die Diversitydimensionen ethnische und soziale Herkunft, Ge- Charta zu erarbeiten und deren Umsetzung aktiv zu fördern. schlecht, sexuelle Identität, Behinderung, Alter, Religion, Weltanschauung und Sprache Berücksichtigung. Über die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans 2018-2020, wird im Folgenden berichtet. Sowohl der Gleichstellungsaktionsplan als auch der vorliegende Bericht wurden von der Gleichstellungsstelle in Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Dienststellen und Geschäftsbereiche erstellt. Die zuständigen Kolleg*innen haben im Zuge des Berichts die Umsetzung der ihren Arbeitsbereich betreffenden Ziele und Maßnahmen ausgewertet. Die jeweiligen Auswertungen wurden von der Gleichstellungsstelle zusammengetragen und aufbereitet.

Obgleich die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Die Ergebnisse dieses Berichts wurden in die Vorbereitung und Erstel- Schutzmaßnahmen ab März 2020 die Umsetzung einiger Ziele des Ak- lung des aktuellen Gleichstellungsaktionsplans 2021-2023 einbezogen tionsplans erschwerten, verzögerten und teilweise auch unmöglich und Ziele und Maßnahmen dementsprechend angepasst und modifimachten, konnten dennoch Erfolge erzielt werden. ziert oder neue Ziele entsprechend der Bedarfe generiert, um weiterhin Exemplarisch für diese Erfolge steht beispielsweise die Stärkung von im Sinne der Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen zu Frauen in Führungspositionen durch die Etablierung eines Netzwerks wirken. für Frauen in Führungspositionen bei der Stadt Nürnberg. Die regelmäßigen Treffen im Rahmen des Netzwerks konnten mit Beginn der Pandemie in den virtuellen Raum verlegt werden. Inhaltsverzeichnis Seite Außerdem konnten die Städtepartnerschaften als Plattform für den Austausch von Erfahrungen und gegenseitige Lernprozessen in Bezug

1. Eine geschlechtergerechte Stadtverwaltung ..........................3

auf Gleichberechtigung von Frauen und Männern genutzt werden: Im Jahr 2019 waren Frauendelegationen aus Antalya und Nablus und im 1.1 Beseitigung von Unausgewogenheiten auf der Jahr 2020 eine Frauendelegation aus Krakau in Nürnberg zu Besuch. Führungsebene ..............................................................................3 Die Frauen tauschten sich mit der Gleichstellungsstelle, dem Oberbür- 1.2 Abbau von Rollenstereotypen ..............................................6 germeister, Stadträtinnen und Vertreterinnen von Frauenorganisatio- 1.3 Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf ............................ 10 nen aus und nahmen als Referentinnen jeweils an einer öffentlichen Veranstaltung teil. 1.4 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz auf allen Weiterhin konnten Männer im Erzieherberuf durch die Etablierung des Ebenen......................................................................................... 14 „AK Männer in KiTas“ gestärkt werden. Dieser Arbeitskreis fördert den 1.5 Antidiskriminierung ............................................................ 19 regelmäßigen Austausch und die Möglichkeit der kollegialen Beratung, besonders zu geschlechtsspezifischen Aspekten in KiTas. Im Bereich 1.6 Geschlechtergerechte Gesundheit ..................................... 21 Bildung konnte im Jahr 2018 erneut eine Fachtagung „Bildungschan-

2. Eine geschlechtergerechte Stadtgesellschaft ...................... 24

cen durch Diversity-Kompetenz“ von der Friedrich-Alexander-Univer- 2.1 Abbau von Rollenstereotypen ............................................ 24 sität Erlangen-Nürnberg in Kooperation mit dem Institut für Pädagogik und Schulpsychologie Nürnberg (IPSN) durchgeführt werden. Im Rah- 2.2 Antidiskriminierung ............................................................ 27 men dieser Tagung für Lehrkräfte standen die Konsequenzen von ver- 2.3 Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt .................... 31 schiedenen Diversitätsmerkmalen auf Bildungschancen im Vordergrund. 2.4 Geschlechtergerechte Gesundheit ..................................... 33 Dennoch zeigt nicht nur der vorliegende Bericht über den Gleichstel- 2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung ............................ 36 lungsaktionsplan 2018-2020, sondern auch die Corona-Pandemie und 2.6 Abbau von Geschlechterstereotypen im Sportbereich ....... 47 die damit verbunden gesellschaftlichen Entwicklungen, dass die Ziele einer geschlechtergerechten Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft 2.7 Abbau von Geschlechterstereotypen im Kulturbereich ....... 51 noch nicht erreicht sind. 2.8 Geschlechtergerechte Bau- und Stadtplanung ................... 56 2.9 Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen .. 61

1. Eine geschlechtergerechte Stadtverwaltung

Kommunen wirken nach außen, durch Angebote für ihre Bürger*innen, aber auch nach innen, über Prioritätensetzung in der Personal- und Organisationsentwicklung. Ziel ist es, die Stadt zu einer fairen und geschlechtergerechten Arbeitgeberin zu machen und damit auch die Qualität der kommunalen Dienstleistungen zu verbessern. Auf der Grundlage des Frauenförderplans und der Gender Mainstreaming Strategie als verbindliches Prinzip der Personal- und Organisationsentwicklung arbeitet die Stadt Nürnberg am Abbau von bestehenden Ungleichheiten.

Die Herausforderungen im Bereich der Personalplanung nehmen laufend zu. Im Rahmen eines Strategieprojekts werden seitens des Personalamts passende Lösungen entwickelt. Im Fokus stehen dabei auch die Themen „Strategische und operative Personalplanung“ und „Personalrekrutierung / Attraktive Arbeitgeberin / Personalentwicklung / Führung“ mit den Teilbereichen Personalgewinnung, -bindung und -entwicklung. Daneben werden aktuell in einem gesamtstädtischen Arbeitskreis Maßnahmen zur Gewinnung von Menschen mit Migrationshintergrund für die Stadtverwaltung erarbeitet. In beiden Bereichen ist im Laufe des Jahres 2019 mit Ergebnissen zu rechnen. Es soll deshalb im Rahmen des Gleichstellungsaktionsplans den Projekten und Arbeitskreisen nicht vorgegriffen werden. Ggf. ist zu einem späteren Zeitpunkt eine Ergänzung seitens des Personalamts möglich.

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Mehr Frauen (auch Frauen mit Migrations- hintergrund) für Füh- rungspositionen ge- winnen Fortführung des Mento- ringprogramms für Frauen: 3. Programmdurchlauf Planung, Konzeption, Organisation: ab Juli 2018 Ausschrei- bung: ab Herbst 2018 Programm- laufzeit: Feb- ruar 2019 bis Mai 2021 PA Anzahl der Men- tees und Mentor*in- nen Evaluation der Er- folgswirksamkeit in Kooperation mit Hochschule / Uni- versität ca. 20.000 EUR für ex- terne Beglei- tung Zwei-Phasen-Evaluation 1. Phase: 10/2020 Evaluationsbogen in der Abschlussveranstaltung 2. Phase: 04/2022 Evaluation: Wirk- samkeit des Programms ca. 1 1/2 Jahre nach Programm- ende Ja, Ausschrei- bung des 4. Pro- grammdurch- laufs ab 09/2020

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Stärkung von Frauen in Führungspositionen Einrichtung eines Netz- werks für Frauen in Füh- rungspositionen bei der Stadt Nürnberg 4 Netzwerk- treffen im Jahr GST Anzahl der Teilneh- merinnen Mit beste- henden Ressourcen Mit beste- 2019: 4 Netzwerktreffen mit Ja, für 2021 drei Treffen geplant Ja, für 2021 drei
henden Ø 60 Teilnehmerinnen Treffen geplant
Ressourcen 2020: 3 Netzwerktreffen ge-
plant, das erste im Februar
fand in Präsenz statt. 1 Tref-
fen coronabedingt ausgefal-
len, 1 Treffen digital durchge-
führt
Initiierung und Stär- kung eines Netzwerks für weibliche Füh- rungskräfte im jeweili- gen Geschäftsbereich Lockerer Erfahrungsaus- tausch bei Treffen mit weiblichen Führungskräf- ten (Kennenlernen, Erfah- rungen und Probleme austauschen, Hilfestellun- gen geben) Zum Teil mit Themen- schwerpunkten und mit teilweiser Unterstützung von PA Regelmäßig Ref. IV, Ref. VI Anzahl der Teilneh- merinnen Mit beste- henden Res- sourcen  09/2018 fand Treffen des damaligen 3. BM mit weiblichen Führungskräf- ten seines Geschäftsbe- reiches unter Mitwirkung von PA/1 statt, 12 Mitar- beiterinnen nahmen teil, Treffen von allen Teil- nehmenden als positiv bewertet  2020 wurden Treffen coronabedingt abgesagt, nur wenig persönlicher Erfahrungsaustausch, di- gitale Möglichkeiten (MS- Teams) wurden genutzt Ja, Überlegung hinsichtlich einer virtuellen Erfah- rungsaus- tauschplattform
Männliche und weibli- che Fachkräfte sind in der Leitungsebene im J/B2 paritätisch vertre- ten Förderung von Leitungs- nachwuchs in den Ein- richtungen; gezielte An- sprache von Pädagog*in- nen je nach Stellenbedarf Bei zu beset- zenden Stel- len J/B2- Die Leitungsstellen in der OKJA sind zu je 50% mit Pädago- ginnen und Päda- gogen besetzt Mit beste- henden Res- sourcen Bei meisten Stellenbesetzun- gen umgesetzt, gezielte Su- che nach Frauen* oder Män- nern* Ja
Abtei-
lungslei-
tungen
und Be-
reichs-
leitung

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Stärkung von Frauen

in Führungspositionen

Einrichtung eines Netz-

werks für Frauen in Füh-

rungspositionen bei der

Stadt Nürnberg

4 Netzwerk-

treffen im

Jahr

Anzahl der Teilneh-

merinnen

Männliche und weibli-

che Fachkräfte sind in

der Leitungsebene im

J/B2 paritätisch vertre-

ten

Förderung von Leitungs-

nachwuchs in den Ein-

richtungen; gezielte An-

sprache von Pädagog*in-

nen je nach Stellenbedarf

Bei zu beset-

zenden Stel-

len

Die Leitungsstellen

in der OKJA sind zu

je 50% mit Pädago-

ginnen und Päda-

gogen besetzt

Mit beste-

henden Res-

sourcen

Bei meisten Stellenbesetzun-

gen umgesetzt, gezielte Su-

che nach Frauen* oder Män-

nern*

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Mehr Frauen in Füh- rungspositionen im Ref. VI Führen mit reduzierter Ar- beitszeit (sensibilisieren, unterstützen, Möglichkei- ten schaffen), da insbe- sondere Frauen oft mit re- duzierter Arbeitszeit ar- beiten Laufend Ref. VI mit allen Dienst- stellen Anzahl / Prozent- zahl der Führungs- kräfte mit reduzier- ter Arbeitszeit im Geschäftsbereich Ref. VI Mit beste- henden Res- sourcen  Stand unverändert; evtl. Ausweitung auf alle Dienststellen  Zusammentragen und Evaluierung der Erfah- rungen vornehmen  H ist es aktuell entspre- chend der Vorgaben nicht möglich, dezentral über SAP eine Daten- bankauswertung vorzu- nehmen, um ge- schlechtsspezifische Merkmale bereits im Sta- dium der grundlegenden Bestandsanalyse in dem notwendigen Detaillie- rungsgrad darstellen zu können Ja, evtl. stadt- weit
Die Anzahl von Frauen in Führungspositionen im KuF ist erhöht Entwicklung und Durch- führung von Maßnahmen zur Zielerreichung, z.B. Mentoringprogramme, ge- zielte Ansprachen usw. 2018 ff KuF Anteil von Frauen in Führungspositio- nen im Vergleich zu 2016 Mit beste- henden Res- sourcen  Aufteilung 2016: 14 Männer = 58 % 10 Frauen = 42 %  Aufteilung 2020: 10 Männer = 40 % 15 Frauen = 60 % Ja, je nach wei- terer Entwick- lung ggf. mit Ziel: Die Anzahl von Frauen und Männern in Füh- rungspositionen im KuF ist aus- geglichen

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Geschlecht spielt in vielen Bereichen nach wie vor eine große Rolle, z.B. bei der Berufswahl, bei Fragen von Vereinbarkeit von Beruf und Privatle-

ben, bei der Benennung öffentlicher Plätze oder aber bei der Verwendung geschlechtergerechter Sprache. Der Stadt Nürnberg ist es ein Anliegen

auch innerhalb der Verwaltung über vielfältige Maßnahmen Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts und/oder anderer Kategorien abzu-

bauen, Rollenstereotype zu vermindern und Diskriminierung entgegenzuwirken.

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Abbau von Ge- schlechterstereoty- pen bei der Ausbil- dungswahl Jährliche Organisation und Durchführung des Girls´ und Boys´ Day bei der Stadtverwaltung Integration des Boys´ Day ab 2019 durch PA ab 2019 PA, GST - An- sprech- partner für Män- ner, mit beteilig- ten Dienst- stellen Anzahl der weibli- chen bzw. männli- chen Nachwuchs- kräfte nach Ausbil- dungsberufen zusätzliche Personalres- sourcen bei PA notwen- dig  bislang Organisation Girls‘ Day durch PA und Boys‘ Day durch GST  2020 coronabedingt beide Termine abgesagt Ja, ab 2021/2022 Or- ganisation bei- der Tage durch PA
Gezielte Ansprache des je- weils „untypischen“ Ge- schlechts bei der Präsenta- tion der Ausbildungsberufe im Internet sowie in Bro- schüren Dauerauf- gabe PA, GST Anzahl der weibli- chen bzw. männli- chen Nachwuchs- kräfte nach Ausbil- dungsberufen noch unklar  Berufsvideos  Broschüren  Plakat  neue Website: Ausbil- dungscampus „Sofa Start“ Ja, insb. durch neue Berufs-vi- deos in 2021
Väter nutzen stär- ker und länger die Möglichkeit der El- ternzeit bei der Stadt Väterbefragung. Evaluation der letzten 5 Jahre; Zufriedenheit der Väter mit organisatori- schem und persönlichem Ablauf 2019 GST - An- sprech- partner für Männer, PA Befragung ist durchgeführt, Er- gebnisse liegen vor und werden veröf- fentlicht bzw. be- wertet und ggf. wei- terverfolgt Mit beste- henden Res- sourcen Planungsbeginn Väter- und Mütterbefragung durch GST in Kooperation Bündnis für Familie mit Arbeitsgruppe ab Sommer 2020 (inkl. PA) Ja, Durchfüh- rung Väter- und Mütterbefragung im März 2021 inkl. folgender Evaluation

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Männer im Erzie- herberuf stärken. Es besteht die Mög- lichkeit zu kollegia- lem Austausch Eine Austauschgruppe für männliche Erzieher bei der Stadt ist gegründet und in- stalliert. 2019 GST – Austauschgruppe ist implementiert, wird regelmäßig ge- nutzt Mit beste- henden Res- sourcen GST, J Mit beste-  Start Herbst 2019 AK Ja, Weiterent-
An- henden Res- Männer in KiTas, 4 Tref- wicklung und
sprech- sourcen fen im Jahr je 2 Std. Aufbau nachhal-
partner GST, J  Kollegiale Beratung, the- tiger Struktur,
für matische Inputs, ge- Übernahme bis
Männer, schlechtsspezifische As- 2023 - von wem
J pekte in KiTas noch unklar
Berücksichtigung des geschlechter- spezifischen As- pekts bei der Aus- schreibung von Rei- nigungsleistungen Klärung mit OrgA als zu- ständige Dienststelle, ob der Aspekt- „Weibliches Personal reinigt den Da- menbereich- männliches Personal reinigt den Her- renbereich“ mit in die Aus- schreibung aufgenommen werden kann oder wie sich ein solches Vorgehen fi- nanziell darstellt Zum nächs- ten Aus- schreibungs- zeitpunkt NüBad mit OrgA Ausschreibungstext Tatsächliche Um- setzung und ggf. Vorgehen bei Nicht- erfüllung Offen. Für den Aus- schreibungs- prozess wer- den kaum höhere Kos- ten als üblich erwartet Bisher keinen Änderungen des Ausschreibungsinhalts, da alle Verträge noch laufen Ja, im Rahmen einer der nächs- ten Aus-schrei- bungen
Einsatz von weibli- chem Personal für den Frauenbadetag und den Frau- ensaunatag sicher- stellen Erhöhung des Anteils weib- licher Fachkräfte Einsatzplanung prüfen und ggf. anpassen Klärung mit PA, mit wel- chen Beschäftigungsfor- men die gezielte Suche und Beschäftigung von Frauen für den genannten Einsatz möglich ist Im Rahmen anstehender Stellenbeset- zungsverfah- ren Im Rahmen der Einsatz- planung November 2018: weitere Abstimmun- gen mit PA NüBad mit PA Ausschreibungstext Bewerberinnenzahl Einstellung einer Mitarbeiterin Offen  Erhöhung des Anteils weiblicher Fachkräfte wegen enormen Fach- kräftemangel schwierig, beschränkte Steuerungs- möglichkeit  Maßgabe Frauenbade- tag: nur Mitarbeiterinnen anwesend, kann nicht immer hundertprozentig sichergestellt werden da es insgesamt „nur“ 5 Mit- arbeiterinnen gibt und 4 bis 5 benötigt werden  in letzten Monaten des Badebetriebes jedoch keine Probleme Nein

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Männer im Erzie-

herberuf stärken.

Es besteht die Mög-

lichkeit zu kollegia-

lem Austausch

Eine Austauschgruppe für

männliche Erzieher bei der

Stadt ist gegründet und in-

stalliert.

Austauschgruppe

ist implementiert,

wird regelmäßig ge-

nutzt

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Personalauswahl: Gewinnung und Auswahl der Mitar- beitenden; mehr männliche Mitarbei- ter im BCN Ausschreibungstexte kön- nen darauf geprüft werden, ob sie u.U. Barrieren für be- stimmte Bewerber*innen- Gruppen aufweisen Auf Teamzusammenset- zung als ein wichtiges Kri- terium bei der Personalaus- wahl achten Mittelfristig BCN Unter- stützung PA Anteil von bisher in der Personalaus- wahl benachteiligter Gruppen in Stellen- besetzungen Mit beste- henden Res- sourcen  bislang keine Bedarfs- kenntnis bei PA  bei Bedarf Entwicklung einer gemeinsamen Stra- tegie von BN und PA Nein
Die Anzahl der Männer bei den Be- schäftigten im Kul- turbereich ist er- höht. Das Verhält- nis Männer und Frauen wird ange- glichen. Entwicklung und Durchfüh- rung von Maßnahmen zur Zielerreichung, Beteiligung am Boys‘ Day usw. 2018 ff KuF Verhältnis Männer und Frauen bei den Beschäftigten im Vergleich zu 2016 Mit beste- henden Res- sourcen  Aufteilung 2016: 68 Männer = 36 % 119 Frauen = 64 %  Aufteilung 2020: 66 Männer = 33 % 137 Frauen = 67 % Ja, verstärkte Fortführung
Preisgerichte sind paritätisch besetzt Änderung der Satzung, z.B. Beirat Bildende Kunst (BBiK) Änderung der Satzung des BBiK im Laufe dieses GAPs Ref. VI Anteil von Frauen (Zielquote von 50 %) Mit beste- henden Res- sourcen  Änderung der Satzung 2018: 11 Mitglieder; mind. je 40% Frauen und Männer  Stpl: Bei eigenen Preis- gerichten (z.B. Stadter- neuerung, Arbeitskreise) immer paritätische Be- setzung, bei Externen er- folgt Hinweis darauf Ja, allgemein; nicht mehr BBiK, da Ände- rung erfolgt ist; Runden Tisch Radverkehr mit aufnehmen, Ziel: „Preisge- richte und Gre- mien sind paritä- tisch besetzt.“

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Paritätische Beset- zung von Gremien Bei der Besetzung von Gre- mien und Arbeitsgruppen soll auf ein möglichst pari- tätisches Geschlechterver- hältnis geachtet werden Laufend BgA, alle Dienst- stellen Anteil von Frauen Mit beste- henden Res- sourcen  Arbeitsgruppen und Gre- mien, wo möglich, ent- sprechend besetzt  Fußballakademie: Um- setzung der Ziele in Jury- besetzungen, Anspra- chen, Inhalten (Veran- staltungen und Redak- tion) und Preisvergaben Ja
Bei der Besetzung von Vor- ständen und Aufsichtsräten der städtischen Tochterge- sellschaften soll auf ein möglichst paritätisches Ge- schlechterverhältnis geach- tet werden Laufend Stadt- ratsfrak- tionen Anteil von Frauen Mit beste- henden Res- sourcen  Bei den Eigenbetrieben und wesentlichen Teil- konzernen zeigen die Beteiligungsberichte der Stadt Nürnberg eine leichte Steigerung der Frauenquote in Vorstän- den und Aufsichtsräten in den sogenannt männlich konnotierten Bereichen  In den weiblich konno- tierten (sozialen) Berei- chen könnte die Männer- quote erhöht werden Ja

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Seit 01.01.2018 sind die Dienststellen angehalten, alle vakanten Führungspositionen mit Hilfe des im März 2017 vom Personal- und Organisationsausschusses verabschiedeten Leitfadens „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“ zu betrachten, ob eine Wiederbesetzung mit reduzierter Arbeitszeit oder in Jobsharing möglich ist. Auf Grundlage des Ergebnisses soll in den Stellenausschreibungen bei Führungsstellen künftig eine transparentere und fundiertere Feststellung zu der erforderlichen Arbeitszeit, hinsichtlich des Mindeststundenumfangs und der Arbeitszeitverteilung, getroffen werden können. Einige Dienststellen haben bereits ein besonderes Augenmerk auf Führen mit reduzierter Arbeitszeit gelegt und dienststelleninterne Maßnahmen ergriffen. Das Personalamt bot im Fortbildungsprogramm der Städteakademie ausgewählte Fortbildungen und Seminare in Teilzeit an. Die Resonanz war jedoch gering und dieses Angebot scheint nicht das geeignete Format darzustellen, um Teilzeitbeschäftigte zu qualifizieren. Daher sollen zukünftig digitalisierte Lernangebote die Präsenzveranstaltungen ergänzen.

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Steigerung des An- teils der Führungs- kräfte mit reduzier- ter Arbeitszeit Entwicklung von Rahmen- bedingungen / Modelle, die Führen mit reduzierter Ar- beitszeit ermöglichen Ab 2019 PA Anteil der Füh- rungskräfte mit re- duzierter Arbeitszeit Noch unklar Broschüre und Leitfaden „Führen mit reduzierter Ar- beitszeit“ liegen vor, bei Stel- lenneubesetzung wird ge- prüft, ob Führen mit red. AZ möglich ist (Vordruck „Füh- ren mit reduzierter Arbeits- zeit“) Ja, unter Be- rücksichtigung der gesammel- ten Erfahrungen
Berücksichtigung des The- mas „Arbeiten und Führen in Teilzeit“ bei Fortbildun- gen und Seminaren im Be- reich Personalentwicklung Ab 2019 PA Anteil der Füh- rungskräfte mit re- duzierter Arbeitszeit Noch unklar Aufnahme in Qualifizie- rungsprogramm nach Ent- wicklung des Konzeptes „Führen in Teilzeit“ ist erfolgt Nein
Der Baustein ist als festes Element der zukünftigen Führungskräftequalifizie- rungen der Stufen 2 (Ar- beitstitel „Personalarbeit im Dienststellenalltag“) und 3 vorgemerkt. Ziel ist eine verbindliche Teilnahme der Führungskräfte ab 2019 PA Anzahl der teilneh- menden Führungs- kräfte Noch unklar Thema wird in Netzwerktref- fen der FKE 2 und FKE 3 be- handelt Nein

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Bessere Vereinbar- keit von Privatleben und Beruf Etablierung von digitalen Lernangeboten. Die digitalen Lerneinhei- ten werden aus mehre- ren, kurzen Modulen be- stehen, die ein zeitlich flexibles Lernen ermögli- chen sollen. Ab 2019 PA Anzahl der Teilneh- menden Noch unklar  konnte bisher kapazitäts- bedingt nicht umgesetzt werden  wird in AG Digitales Ler- nen behandelt Ja, Ziel: Kon- zeption von kur- zen Lerneinhei- ten; evtl. Ver- weis auf geeig- nete externe An- gebote
Weiterführung und Ausbau der gender- gerechten Personal- politik im Geschäfts- bereich 3. BM Schaffung/Etablierung verschiedener Arbeits- zeitmodelle besondere Berücksichti- gung der beruflichen Weiterentwicklungsmög- lichkeiten in den ver- schiedenen Arbeitszeit- modellen von Mitarbei- tenden Je nach Stand der bisherigen Etablierung kurzfristige und längerfris- tiges Vorge- hen und steti- ger Entwick- lungsprozess Alle Dienst- stellen und Ei- genbe- triebe des Ge- schäfts- bereichs 2. BM Anzahl der angebo- tenen und gelebten Arbeitszeitmodelle spezielle Förder- maßnahmen für Mitarbeitende Es ist mit er- höhten Res- sourcenbe- darf bei der Einführung neuer Mo- delle zu rech- nen - nach Etablierung ist mit einer deutlichen Verringerung zu rechnen 2. BM:  Ausweitung von mobilem Arbeiten/Homeoffice so- wie Telearbeitsmöglich- keiten für alle Mitarbei- tenden von 2. BM  verschiedene Arbeitszeit- modelle im Teilzeitbe- reich (z. B. freier Tag o- der wechselnde Arbeits- zeiten) - Weiterbildun- gen/Seminare digital (dadurch auch von zu Hause aus) ermöglichen 3. BM:  Prüfen der Bedarfe durch fortlaufenden Austausch mit Mitarbeitenden  Absprachen individueller Lösungen im Hinblick auf Arbeitszeitmodelle  Verzögerung der Umset- zung durch Covid-19 Pandemie Ja Ja

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Männliche und weibli- che Pädagog*innen in Leitungsstellen können Familienar- beit (Elternzeit und pflegerische Verant- wortung) vereinbaren Modell „Führen mit redu- zierter Arbeitszeit“ ge- zielt kommunizieren; systematische Anspra- che und Unterstützung betroffener Mitarbei- tende Laufend J/B2- Abtei- lungslei- tungen und Be- reichs- leitung Die Wünsche von Vereinbarkeit kön- nen zu mind. 75% verwirklicht werden mit beste-  Hohe Bereitschaft von Abteilungsleitungen, Ein- richtungsleitungen und innerhalb der Teams, Fa- milienarbeit zu ermögli- chen  Auch kurzfristige Bedarfe lassen sich meist decken Ja Ja
henden Res-
sourcen
Förderung von Füh- rung mit reduzierter Arbeitszeit im Gh Begleiteter Prozess zur Organisationsentwick- lung, Führen mit redu- zierter Arbeitszeit zu er- möglichen als Grund- lage für eine stärkere Berücksichtigung dieses Modellverfahrens bei Stellenbesetzungsver- fahren Fortlaufend Gh/L in Zu- sam- menar- beit mit PA erfolgreiche Erpro- bung des Modells Mit beste- henden Res- sourcen Mit beste- Verschiebung neuer Organi- sationsentwicklungen auf- grund coronabedingten Strukturen und Aufgaben be- trifft in Gh überwiegend Frauen; insgesamt mehr Frauen (7/9) als Männer (2/9) in Führungspositionen, 1 männliche und 2 weibliche Führungskräfte sind TZ (fle- xible Änderungen möglich, bspw. bei pandemischen La- gen) Ja, zur Weiter-
henden Res- verfolgung be-
sourcen darf es jedoch
weitere Res-
sourcen,
schließt auch
die Förderung
der Führungs-
kultur durch den
Ausbau von Se-
minarplätzen
der entspre-
chenden Ange-
bote ein
Förderung von Füh- ren mit reduzierter Arbeitszeit bei UwA Modell „Führen mit redu- zierter Arbeitszeit“ ge- zielt kommunizieren Fortlaufend UwA in Zu- sam- menar- beit mit PA Anteil der Füh- rungskräfte mit re- duzierter Arbeitszeit bei UwA Mit beste- henden Res- sourcen Führen mit reduzierter Ar- beitszeit wird bei UwA umge- setzt. Coronabedingt liegt keine konkrete Auswertung vor. Ja

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Männliche und weibli-

che Pädagog*innen

in Leitungsstellen

können Familienar-

beit (Elternzeit und

pflegerische Verant-

wortung) vereinbaren

Modell „Führen mit redu-

zierter Arbeitszeit“ ge-

zielt kommunizieren;

systematische Anspra-

che und Unterstützung

betroffener Mitarbei-

tende

J/B2-

Abtei-

lungslei-

tungen

und Be-

reichs-

leitung

Die Wünsche von

Vereinbarkeit kön-

nen zu mind. 75%

verwirklicht werden

 Hohe Bereitschaft von

Abteilungsleitungen, Ein-

richtungsleitungen und

innerhalb der Teams, Fa-

milienarbeit zu ermögli-

chen

 Auch kurzfristige Bedarfe

lassen sich meist decken

Förderung von Füh-

rung mit reduzierter

Arbeitszeit im Gh

Begleiteter Prozess zur

Organisationsentwick-

lung, Führen mit redu-

zierter Arbeitszeit zu er-

möglichen als Grund-

lage für eine stärkere

Berücksichtigung dieses

Modellverfahrens bei

Stellenbesetzungsver-

fahren

Gh/L

in Zu-

sam-

menar-

beit mit

PA

erfolgreiche Erpro-

bung des Modells

Verschiebung neuer Organi-

sationsentwicklungen auf-

grund coronabedingten

Strukturen und Aufgaben be-

trifft in Gh überwiegend

Frauen; insgesamt mehr

Frauen (7/9) als Männer (2/9)

in Führungspositionen, 1

männliche und 2 weibliche

Führungskräfte sind TZ (fle-

xible Änderungen möglich,

bspw. bei pandemischen La-

gen)

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Förderung der Ver- einbarkeit von Privat- leben und Beruf bei SpS Teilnahme an Telearbeit Förderung von Elternzeit für Väter Teilnahme am Mento- ringprogramm fortlaufend SpS Anzahl der Teilneh- menden Mit beste- henden Res- sourcen  Teilnahme an Telearbeit: 2020 6 Telearbeitsplätze, werden von 4 Frauen und 2 Männern genutzt  Elternzeit: 2019/2020 hat ein Vater Elternzeit ge- nommen (insgesamt 4 Monate)  Teilzeit: Von insgesamt 17 Mitarbeitenden (10 Frauen, 7 Männer), arbeiten 9 in Teilzeit (7 Frauen, 2 Männer)  Mentoringprogramm: 1 Teilnehmerin bis 2019 Ja

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Gender- und Diversitykompetenz bedeutet, sich die (sozialen) Wirkmechanismen von Geschlecht und anderen Kategorien wie beispielsweise Her-

kunft, Alter oder Behinderung bewusst zu machen, mögliche vorhandene Ausgrenzungsmechanismen und Chancenungleichheiten zu prüfen und

im eigenen beruflichen Verantwortungsbereich kompetent und diskriminierungsfrei tätig zu sein. Um die theoretische und methodische Kompetenz

stadtweit zu stärken wird eine Reihe von Maßnahmen angeboten

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
interkulturelle Kom- petenz als wichtige Schlüsselqualifika- tion städtischer Mit- arbeitende erhöhen Ausdehnung der Fortbil- dungen zu Gender und Interkultureller Kompe- tenz auf mehr Mitarbei- tende (basierend auf dem Konzept Xenos PIK). Das Qualifizierungskon- zept ist fester Bestand- teil des Fortbildungspro- gramms der Städteaka- demie (N-400000). Die Zahl der Teilneh- menden sinkt kontinuier- lich, daher ist eine ver- stärkte „Werbung“ im Rahmen von „Bera- tungsgesprächen“ not- wendig. ab 2020 PA Anzahl der Teilneh- menden Noch unklar  Teilnahme an interkultu- rellen Seminaren 2014: 460 Mitarbeitende, 2018/ 2019: je knapp 100 Mitarbeitende (vor allem neue Mitarbeitende des Einwohneramtes), Teil- nahme auf freiwilliger Ba- sis  Coronabedingt konnten interkulturelle Workshops im Jahr 2020 bisher nicht stattfinden  geplant ab 2021 Re- launch interkulturelle Qualifizierungen: Neu- konzeption XENOS PIK Workshops, Angebot von Beratungsgesprächen für Dienststellen Ja, POA Be- schluss: ab 2021 verbindli- cher Besuch von XENOS-PIK Workshop für neue Mitarbei- tende in Bürger- dienststellen in- nerhalb eines bestimmten Zeitraums; ggfs. Anerkennung von anderen, adäquaten Qua- lifizierungen bzw. Kenntnis- sen, Prüfung durch PA/1-1

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Erhöhung der Diversity Kompetenz der Füh- rungskräfte Integration eines Bau- steins zu Gender und Interkultureller Kompe- tenz bei den Füh- rungskräftequalifizie- rungen Der Baustein ist als festes Element der zu- künftigen Führungs- kräftequalifizierungen der Stufen 2 (Arbeitsti- tel „Personalarbeit im Dienststellenalltag“) und 3 vorgemerkt Entwicklung eines digi- talen Lernmoduls in Kooperation mit GST Ziel ist eine verbindli- che Teilnahme der Führungskräfte ab 2019 PA, GST Anzahl der teilneh- menden Führungs- kräfte noch unklar  Wird nicht in den FKE behandelt, sondern in den Netzwerktreffen (ansonsten Gefahr der Überfrachtung) der Lehr- gänge)  Netzwerktreffen 2020 zu diesem Thema coronabedingt entfallen Ja Thema wird ab 2021 in Netz- werktreffen der FKE 2 und FKE 3 behandelt Entwicklung ei- nes digitalen Lernmoduls im Rahmen der AG Digitales Lernen
Verschränkung der Schulungen, die im Themenbereich Diver- sity angesiedelt sind Einführung eines Diversity-Stempels, der Schulungen mit Diversity-Dimension kennzeichnet Bis 2020 GST, PA Der Diversity-Stem- pel wird im Fortbil- dungsprogramm der Städteakade- mie verwendet Mit beste- henden Res- sourcen  Erstmals im Fortbil- dungsprogramm der Städteakademie 2018 enthalten; gute Reso- nanz  Diversity Kompetenz ist Bestandteil des über- fachlichen Kompetenzka- talogs Nein, da fest etabliert.

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse Weiterführung
(finanziell / 2020 im neuen
personell) GAP?
Treffen aller Akteur*in- Bis 2020 GST, PA Ein Treffen aller Ak- teur*innen hat statt- gefunden Mit beste- henden Res- sourcen Mit beste- Bisher nicht erfolgt Bisher nicht erfolgt Ja Ja
nen, die Schulungen henden Res-
im Bereich Diversity sourcen
anbieten
Entwicklung eines Grundlagen-Diversity- Bausteins Bis 2020 GST, PA Der Baustein Diver- sity wurde entwi- ckelt Mit beste- henden Res- sourcen  Diversity Kompetenz ist Bestandteil des über- fachlichen Kompetenzka- talogs. Ja
Anwendung des Diver- sity-Bausteins in den Schulungen Bis 2020 GST, PA Der Baustein Diver- sity findet Anwen- dung in den Semi- naren Mit beste- henden Res- sourcen  Diversity Kompetenz ist Bestandteil des über- fachlichen Kompetenzka- talogs  Alle Seminare, die Diver- sity Kompetenz vermit- teln, sind seit 2020 im Fortbildungsprogramm gekennzeichnet Ja
Diskriminierungsfreie Stadtverwaltung Antidiskriminierungs- seminare mit Baustein Diversity in der Ver- waltung laufend MRB/ Bildung Zahl der durchge- führten Seminare Mit beste- henden Res- sourcen und Honorarkräf- ten In den Jahren 2018 und 2019 wurden jeweils vier Seminare durchgeführt. Im Jahr 2020 konnten coronabedingt leider keine Seminare stattfinden. Ja
Es bestehen Diversity- Kurzschulungen spezi- ell zugeschnitten auf die Bedürfnisse der je- weiligen Dienststellen Angebot bekannt ma- 2019 und 2020 MRB, GST Das Angebot ist be- kannt Das Angebot wird nachgefragt Mit beste- henden Res- sourcen Bisher nicht erfolgt Ja
chen:
Intranet
Fortbildungsprogramm
Newsletter Querblick
Anschreiben an
Dienststellenleitungen

Zustän-

digkeit

GST,

PA

Ein Treffen aller Ak-

teur*innen hat statt-

gefunden

Es bestehen Diversity-

Kurzschulungen spezi-

ell zugeschnitten auf

die Bedürfnisse der je-

weiligen Dienststellen

MRB,

GST

Das Angebot ist be-

kannt

Das Angebot wird

nachgefragt

Mit beste-

henden Res-

sourcen

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Aspekte und Inhalte von „Gender und Diversity“ sind präsent und vertieft Workshops zu Gender und Diversity Im Zwei-Jah- res-Rhythmus Ref. VI Anzahl der Teilneh- menden Mit beste- henden Res- sourcen ggf. Hono- rare für ex- terne Refe- rent*innen Mangels Ressourcen bisher nicht erfolgt Nein, mangels Ressourcen
Thema „Gender und Diversity“ ist in den Dienststellen stärker verbreitet und bekannt Ansprechpartner*innen in Dienststelle benen- nen. Kontakt zum/zur Ansprechpartner*in im Referat 2018 Ref. VI mit allen Dienst- stellen Namentliche Nen- nung von mindes- tens einer An- sprechperson pro Dienststelle Mit beste- henden Res- sourcen Liste mit Ansprechpersonen erstellt Ja, Liste aktuell halten
Ausweitung vorge- nannter Maßnahme auf andere Geschäfts- bereiche und deren Dienststellen Umsetzung ab 2019 GST mit den Ge- schäfts- berei- chen Teilnahme an Koor- dinierungsgruppe Gender Netzwerk für Austausch und Fragen Mit beste- henden Res- sourcen Mangels Ressourcen bisher nicht erfolgt Ja
Gender-Checklisten wurden angepasst Fortschreibung der Gender-Checklisten für Stadtplanung und Hochbau / Nutzer*in- nenkreis erweitern Im Laufe die- ses GAPs bzw. laufend Ref. VI, Stpl, H Vorliegen der aktu- alisierten Check- liste Mit beste- henden Res- sourcen  Checklisten liegen vor, wurden im Zeitraum die- ses GAPs allerdings nicht weiterentwickelt  H ist auf verbindliche Vorgaben angewiesen. Für H ist die Gender- Checkliste konzernpro- zesseffizienter, sachge- rechter und zeitlich ent- zerrter von Nutzer*innen bei der Planung der von H umzusetzenden Vor- gaben anzuwenden Ja, Gender-Check- liste wird den späteren Nut- zenden (z.B. Schule, Jugend- amt, Verwal- tung) des Ge- bäudes zur Ver- fügung gestellt

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

 H ist auf verbindliche

Vorgaben angewiesen.

Für H ist die Gender-

Checkliste konzernpro-

zesseffizienter, sachge-

rechter und zeitlich ent-

zerrter von Nutzer*innen

bei der Planung der von

H umzusetzenden Vor-

gaben anzuwenden

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Weiterführung und Ausbau der genderge- rechten Personalpolitik im Bereich 2. BM Schulungen und Infos zu geschlechterge- rechte Sprache Bis Ende 2020 2. BM Fortbildung findet statt Mit beste- henden Res- sourcen  Bestehende Texte, Inter- netinhalte wurden ent- sprechend geändert  Regelmäßige Sensibili- sierung der Mitarbeiten- den erfolgt  Umsetzung in beiden neue Dauerausstellun- gen im Spielzeugmu- seum und im Doku-Zent- rum Ja, laufende Prüfung und An- passung not- wendig
Gender Budgeting fin- det Anwendung in aus- gewählten Dienststel- len Durchführung einer Fachveranstaltung „Gender Budgeting“ in der Koordinierungs- gruppe Gender Entwicklung und Er- probung von Kennzah- len für Gender Budge- ting für ausgewählte Dienststellen Bis Ende 2019 GST Fortbildung findet statt Kennzahlen liegen vor und finden An- wendung Mit beste- henden Res- sourcen Mangels personeller Res- sourcen bisher nicht erfolgt Ja

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Diskriminierung bezeichnet eine Benachteiligung aufgrund von Kategorien wie Geschlecht, ethnischer oder sozialer Herkunft, Religion oder Weltan-

schauung, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität. Auch innerhalb der Stadtverwaltung gibt es das klare Bekenntnis

für Chancengleichheit und Gleichberechtigung einzutreten und jeder Form von Diskriminierung entgegen zu wirken. In die Entwicklung von gezielten

Maßnahmen werden auch die Erfahrungen der Beschäftigten eingebunden.

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Diskriminierungsfreie Vergabe der Leis- tungsorientierten Be- zahlung Auswertung nach Ge- schlecht, Teilzeit und Grad der Behinderung jährlich GPR, GST, GSBV Vorlage der Aus- Mit beste- henden Res- sourcen Mit beste- Auswertungen lagen differen- ziert nach Dienststellen, Be- amt*innen, Tarifbeschäftige vor Ja, mit differen- zierteren Aus- wertungen (z.B. Höhe des Stun- denkontingents bei TZ) Ja, mit differen-
wertung bei der Be- henden Res- zierteren Aus-
trieblichen Kommis- sourcen wertungen (z.B.
sion der Stadt Höhe des Stun-
Nürnberg nach § 18 denkontingents
TVöD (Leistungs- bei TZ)
entgelt)
Überarbeitung und Neuauflage der Bro- schüre „Sie und Er - nur so ist es fair“ Überarbeitung hinsicht- lich Empfehlungen zur Umsetzung der soge- nannten Dritten Option und Leichten Sprache Bis Ende 2019 GST, Pr Vorliegen einer überarbeiteten Bro- schüre Vorliegen einer Mit beste- henden Res- sourcen Broschüre wurde inhaltlich Ja, Erstellung einer Broschüre (Print und digi- tal)
überarbeiteten Bro- erweitert (Faire Sprache) und
schüre war Grundlage für die Erstel-
lung einer Intranetseite zu
„Faire Sprache“ (Geschlech-
tergerechte, Diversitätssen-
sible, Rassismuskritische,
Diskriminierungssensible,
Leichte Sprache)
Sichtbarmachung des städtischen Bekennt- nisses zu Vielfalt und Diversität auch im Be- reich sexuelle Orientie- rung und Identität Teilnahme mit einem In- formationsstand am Christopher-Street-Day (CSD) Im Zwei-Jah- res-Rhythmus PA, GST Stand am CSD Mit beste- henden Res- sourcen  2020 coronabedingt nur kleiner Auftritt ohne PA  Wird jährlich umgesetzt Ja, Planung ei- ner Unterstüt- zung durch PA, z.B. mit Ausbil- dungskräften bei CSD 2022 Fortführung im Masterplan Queeres Nürn- berg

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Diskriminierungsfreie

Vergabe der Leis-

tungsorientierten Be-

zahlung

Auswertung nach Ge-

schlecht, Teilzeit und

Grad der Behinderung

GPR,

GST,

GSBV

Auswertungen lagen differen-

ziert nach Dienststellen, Be-

amt*innen, Tarifbeschäftige

vor

Überarbeitung und

Neuauflage der Bro-

schüre „Sie und Er -

nur so ist es fair“

Überarbeitung hinsicht-

lich Empfehlungen zur

Umsetzung der soge-

nannten Dritten Option

und Leichten Sprache

Mit beste-

henden Res-

sourcen

Ja, Erstellung

einer Broschüre

(Print und digi-

tal)

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Ein Arbeitskreis für LSBTI-Beschäftigte ist eingerichtet Angebot im Intranet aus- schreiben und durchfüh- ren Bis Ende 2018 bei Bedarf Etablierung ei- nes Netz- werks, danach fortlaufend GST Netzwerktreffen werden angeboten Teilnahme an den Netzwerktreffen Mit beste- henden Res- sourcen AK wurde eingerichtet, Tref- fen 3-4 Mal im Jahr Fortführung im Masterplan Queeres Nürn- berg

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Männer und Frauen reagieren auf Umwelt und Krankheiten unterschiedlich – und dieser Unterschied verändert sich stetig. So haben sie einen unterschiedlichen Blick auf ihre Gesundheit und messen präventiven Gesundheitsfürsorgeangeboten unterschiedliche Bedeutung bei. Diese Erkenntnisse sollen bei der Gestaltung von Arbeitsbereichen und den Angeboten des betrieblichen Gesundheitsmanagements stärkere Berücksichtigung finden.

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Männer nehmen an Angeboten des Be- trieblichen Gesund- heitsmanagements (BGM) teil Mehr Männer für Ge- sundheitsangebote ge- winnen maßgeschneiderte Qua- lifizierungsangebote für Männer Fortführung der Mess- gerätewochen in Koope- ration mit der AOK Verstetigung der beweg- ten Pause in den Dienst- stellen; Gewinnung von Männern als „Bewe- gungsbotschafter“ für die Dienststellen Daueraufgabe PA Anteil der Männer an Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsmana- gements ist gestie- gen noch unklar  Maßgeschneiderte Quali- fizierungsangebote für Männer (und Frauen) werden vom BGM im Zu- sammenhang mit der Planung von dezentralen und zentralen Gesund- heitstagen entwickelt (z.B. Bogenschießen)  Anteil der Männer an den Messgeräteangeboten liegt über dem Anteil von Männern an regulären Gesundheitsangeboten, Messgerätewochen wer- den in Kooperation mit der AOK fortgesetzt  Anteil der Männer bei ge- samtstädtischen Ge- sundheitswochen 2018: Messgeräte 33 %, Schnupperkurse 17%; Gesamtquote: 23%; Ja, neuer Indi- kator: Anzahl der Bewegungs- botschafter*in- nen und An- sprechpart- ner*innen Ge- sundheit BGM betreut Bachelorarbeit zur Männer- gesundheit; Er- gebnisse liegen 2021 vor

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
2019: Messgeräte 37%, Schnupperkurse 18%, Gesamtquote 24% (Zah- len für 2020 werden noch ausgewertet)  Netzwerke „Bewegungs- botschafter/innen“ und Ansprechpartner/innen Gesundheit werden aus- gebaut; aktuelle Zahlen: 130 Bewegungsbotschaf- terinnen, 38 Botschafter; 71 Ansprechpartnerinnen und 18 Ansprechpartner für Gesundheit in den Dienststellen
Spezielle Angebote für Männer bei der städti- schen Gesundheitswo- che initiieren, ausprobie- ren, einführen. ggf. quo- tierte Anmeldelisten an- legen Jährlich GST - An- sprech- partner für Männer Beteiligung der männlichen Ange- stellten an den An- geboten der Ge- sundheitswoche steigt Kooperation mit PA/BGM & anderen Institutionen Kosten ex- terne Refe- renten  s.o.  quotierte Anmeldelisten wurden bei Gesundheits- tagen seit 2018 angelegt; bei Nichtbelegung kurz vor Veranstaltungsbe- ginn durch Mitarbeitende auf der Warteleiste auf- gefüllt Ja

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Erhalt und weiterer Ausbau der beson- ders gendersensiblen Aufgabenbereiche durch stärkere ge- schlechtsspezifische Diversifizierung der Personalstruktur Stärkere Berücksichti- gung des Genderas- pekts bei Stellenbeset- zungen (wo möglich und notwendig) Fortlaufend Gesamt Gh, alle Be- reichs- leitun- gen Anteil von Frauen und Männern in be- sonders gender- sensiblen Aufga- benbereichen Anzahl der Teilneh- menden Mit beste- henden Res- sourcen  Girls‘- und Boys‘ Day als gesonderter Punkt im in- ternen Teil, dort wird die Beteiligung von Gh auf- geführt  Im Spannungsfeld zwi- schen Wunsch und Be- werberlage, Gefahr der ungewollten Diskriminie- rung  Weiterhin überwiegend Bewerbungen von Frauen, möglicher Grund: TZ Struktur spricht eher Frauen an Ja

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

2. Eine geschlechtergerechte Stadtgesellschaft

Gleichberechtigte Partizipation ist die Grundlage für eine geschlechtergerechte Stadtgesellschaft. Alle Einwohner*innen in Nürnberg sollen sich wohl fühlen und gleichberechtigt am Stadtleben teilnehmen können. Festgefahrene Geschlechterstereotypen müssen mit Maßnahmen in unterschiedlichen Lebensbereichen aufgebrochen werden. Um zur Chancengleichheit und Gleichberechtigung aller Menschen beizutragen, soll jeder Form von Diskriminierung, nicht nur Aufgrund des Merkmals Geschlecht, entgegengetreten werden. Auch die Rolle, die Gender, das soziale Geschlecht, in den Bereichen Gewalt, Gesundheit, Bildung, Kultur, Sport und Bau- und Stadtplanung nach wie vor spielt, muss weiterhin berücksichtigt werden.

Geschlecht spielt in vielen Bereichen nach wie vor eine große Rolle, sei es bei der Berufswahl, in der Werbung, Kunst, Kultur, Musik, bei der Benennung öffentlicher Plätze oder aber bei der Verwendung geschlechtergerechter Sprache. Die Stadt Nürnberg trägt über unterschiedliche Maßnahmen dazu bei, Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts und/oder anderer Kategorien abzubauen, Rollenstereotype zu vermindern und Diskriminierung entgegenzuwirken. Damit wird ein aktiver Beitrag zur Chancengleichheit aller Bürger*innen geleistet.

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Mehr Frauen in politi- Durchführung von politi- schen Veranstaltungen für Frauen beispiels- weise Speed-Dating mit Politikerinnen der Kom- munal-, Landes-, Bun- des- oder Europaebene 2018 bis 2020 GST 1x jährlich Aktion zur Förderung von Frauen in politi- schen Ämtern Mit beste- henden Res- sourcen Mit beste-  2018 und 2019 durchge- führt, Teilnahme durch- wachsen, Veranstaltung im Schönen Saal des Rathauses nicht nied- rigschwellig Ja, in Koopera- tion mit Ref. IV in einer Schule Ja, in Koopera-
schen Ämtern henden Res- tion mit Ref. IV
sourcen in einer Schule
Beitrag zum Abbau
von Rollenstereoty-
pen
Ausgewogenes Ge- schlechterverhältnis bei Benennung öf- fentlicher Straßen, Plätzen und Brücken Erstellung einer Vor- schlagsliste für Geo mit bedeutenden weiblichen Persönlichkeiten Bis Ende 2018 GST Vorliegen der Vor- schlagsliste Mit beste- henden Res- sourcen  Im Auftrag von GST er- stellte Historikerin Nadja Bennewitz 2018 und 2019 thematisch geord- nete Vorschlagslisten mit weiblichen Persönlichkei- ten aus Nürnbergs Ge- schichte Nein

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Durchführung von politi-

schen Veranstaltungen

für Frauen beispiels-

weise Speed-Dating mit

Politikerinnen der Kom-

munal-, Landes-, Bun-

des- oder Europaebene

1x jährlich Aktion

zur Förderung von

Frauen in politi-

schen Ämtern

 2018 und 2019 durchge-

führt, Teilnahme durch-

wachsen, Veranstaltung

im Schönen Saal des

Rathauses nicht nied-

rigschwellig

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
 Die erforderlichen Dienste für die Begutach- tung von Straßennamen- vorschlägen werden im bekannten Umfang er- bracht
Straßenbenennungen in neuen Wohngebieten erfolgen geschlechter- paritätisch laufend Geo Anteil von Frauen und Männer, die durch neue Stra- ßenbenennungen gewürdigt werden Mit beste- henden Res- sourcen  Von den im Zeitraum 01/2018 - 11/2020 be- schlossenen 27 Straßen- benennungen erfolgten 17 nach Personen, da- von 10 nach Frauen und 7 nach Männern  Alle Benennungen, die seit dem Jahr 2018 auf Vorschläge von Geo zu- rückzuführen sind, waren entweder weiblich oder personenunabhängig (z. B. geographische Be- zeichnung oder Gemar- kungsnamen) Ja, ggf. Zusam- menführen der Punkte
Geschlechtersensible Themenfestlegung für neue Wohngebiete laufend Geo Anteil von Frauen und Männer, die durch neue Stra- ßenbenennungen gewürdigt werden Mit beste- henden Res- sourcen s.o. Ja

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterfüh- rung im neuen GAP?
Männer nehmen ihre Erziehungsverantwor- tung wahr und sind in ihrer Rolle als Vater gestärkt 2. Nürnberger Väterwo- che April/Mai 2019 GST – Besuch der Ange- bote und Veranstal- tungen Mit beste- henden Res- sourcen  2019 stattgefunden  2020 coronabedingt ab- gesagt Ja, ab 2021 wieder geplant
An-
sprech-
partner
für
Männer
mit
AK Vä-
ter in
Nürn-
berg
Männer gestalten ihr Leben – frei von Rol- lenerwartungen und Zwängen Internationaler Männer- tag 19.11 Veranstaltung zu Gleich- berechtigung und positi- vem Männlich sein 2019 ff. GST - An- sprech- partner für Männer Veranstaltung(en) finden statt Kooperation mit Netzwerk Jungen und Männerar- beit  2019: 1. Nürnberger Männernwochen  2020: coronabedingt ab- gesagt Ja, ab 2021 wieder geplant
Eine Vielfalt von männlichen Lebens- entwürfen ist gesell- schaftlich akzeptiert und selbstverständlich. Positiv Männlich Kampagne zu/gegen männliche/n Rollenkli- schees 2019 GST - An- sprech- partner für Männer Kampagnenidee ist entstanden und um- gesetzt mit Netzwerk Jungen und Männerar- beit Mangels Ressourcen bisher nicht erfolgt Ja, weiter in Planung

Zustän-

digkeit

Ressourcen

(finanziell /

personell)

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Weiterfüh-

rung im

neuen GAP?

Männer nehmen ihre

Erziehungsverantwor-

tung wahr und sind in

ihrer Rolle als Vater

gestärkt

  1. Nürnberger Väterwo-

che

Besuch der Ange-

bote und Veranstal-

tungen

Mit beste-

henden Res-

sourcen

 2019 stattgefunden

 2020 coronabedingt ab-

gesagt

Ja, ab 2021

wieder geplant

Diskriminierung bezeichnet eine Benachteiligung aufgrund von Kategorien wie Geschlecht, ethnischer oder sozialer Herkunft, Religion oder Weltan-

schauung, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität, Sprache. Ziel der städtischen Antidiskriminierungspolitik ist es, für

die Stärkung der Chancengleichheit und Gleichberechtigung aller Menschen einzutreten und jeder Form von Diskriminierung oder gruppenbezoge-

ner Menschenfeindlichkeit entgegen zu wirken. Der Schutz vor Diskriminierung kann sowohl das Verbot von Benachteiligung beinhalten als auch

die gezielte Förderung von benachteiligten Personen oder Gruppen. Wichtig hierbei ist, die Lebensrealitäten der Bürger*innen spezifisch zu erfassen,

um Bedarfe zu identifizieren und gezielte Maßnahmen ergreifen zu können.

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse Weiterführung
(finanziell / 2020 im neuen
personell) GAP?
Diskriminierungsarme Gesellschaft Verstetigung der Arbeit der/des Beauftragten für Diskriminierungsfragen; Intervention und Präven- tion laufend MRB Reaktionszeit nach Kontaktaufnahme < 5 Arbeitstage Mit beste- henden Res- sourcen (eine VZ- Stelle) Maßnahme umgesetzt Nein
LSBTI-Geflüchtete sind geschützt vor Dis- kriminierung und Ge- walt Installierung eines Ar- beitskreises Flucht und LSBTI Einrichtung des Arbeits- kreises bis Mitte 2018 – Treffen dann fortlaufend 2- 3x jährlich GST – Koordi- nie- rungs- stelle LSBTI Anzahl der Treffen Mit beste- henden Res- sourcen und bereits vor- handenen Netzwerken Maßnahme umgesetzt, Tref- fen 2-3 Mal im Jahr, Aus- tausch zu Fällen und struktu- rellen Problemlagen Fortführung im Masterplan Queeres Nürn- berg
2-3x jährlich
Anzahl der erreich-
ten
Akteur*innen aus
LSBTI und Flucht-
kontext
Umsetzung von
Maßnahmen, die
zum Abbau der Dis-
kriminierung von
LSBTI-Geflüchteten
beitragen

Zustän-

digkeit

LSBTI-Geflüchtete

sind geschützt vor Dis-

kriminierung und Ge-

walt

Installierung eines Ar-

beitskreises Flucht und

LSBTI

Einrichtung

des Arbeits-

kreises bis

Mitte 2018 –

Treffen dann

fortlaufend 2-

3x jährlich

GST –

Koordi-

nie-

rungs-

stelle

LSBTI

Mit beste-

henden Res-

sourcen und

bereits vor-

handenen

Netzwerken

Maßnahme umgesetzt, Tref-

fen 2-3 Mal im Jahr, Aus-

tausch zu Fällen und struktu-

rellen Problemlagen

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse Weiterführung
(finanziell / 2020 im neuen
personell) GAP?
Umsetzung der Studie „Sexuelle Selbstbe- stimmung in der Kom- mune“ 2x jährlich Treffen der 2x jährlich fort- laufend GST – Koordi- nie- rungs- stelle LSBTI Anzahl der durch- geführten Sitzun- gen Anzahl der durch- geführten Veran- staltungen/Aktionen Mit beste- henden Res- sourcen Mit beste- 2019 das letzte Mal durchge- führt, da ein Mainstreaming in der Verwaltung stattgefun- den hat, ist der AK in dieser Form nicht mehr nötig 2019 das letzte Mal durchge- Nein
beteiligten Fachbereiche henden Res- führt, da ein Mainstreaming
sourcen in der Verwaltung stattgefun-
Newsletter mit relevan- den hat, ist der AK in dieser
ten Terminen und Infor- Form nicht mehr nötig
mationen an den Fach-
bereichskreis
Umsetzung von Aktio-
nen der Fachbereiche
und der Koordinierungs-
stelle
Plakataktion zur Sexu- alaufklärung an Schu- len und in Jugendein- richtungen Umsetzung der Plakat- aktion Umsetzung der Plakat- Bis Ende 2018 GST – Koordi- nie- rungs- stelle LSBTI, IPSN Erstellung des Pla- kats Versand des Pla- kats an Schulen Mit beste- henden Res- sourcen  Plakate wurden an Schu- Fortführung im Masterplan Queeres Nürn- berg
aktion len und Jugendeinrich-
tungen verteilt, ggf. Wie-
derholung der Aktion
2022
 Angebot wurde von Lehr-
kräften als wichtig erach-
tet, auch Beratungsanfra-
gen bezogen sich auf
Kenntnis der Stelle über
die Plakate
Durchführung von öf- fentlichen Aktionen und Veranstaltungen zum Themenbereich Lesben, Schwule, Bi- Trans- und Intersexu- elle (LSBTI) Aktionen an Gedenkta- gen Einzelveranstaltungen zu inhaltlichen Schwer- punkten 2 x jährlich fortlaufend GST – Koordi- nie- rungs- stelle LSBTI Anzahl der Veran- staltungen Mit beste- henden Res- sourcen Aktionswochen wurden im Fortführung im Masterplan Queeres Nürn- berg
Mai 2019 mit dem Bündnis
gegen Trans- und Homopho-
bie, sowie im Mai 2020 mit
der Stadtbibliothek und dar-
über hinaus mit Einzelveran-
staltungen durchgeführt

Ziel/e

Zustän-

digkeit

Umsetzung der Studie

„Sexuelle Selbstbe-

stimmung in der Kom-

mune“

2x jährlich fort-

laufend

GST –

Koordi-

nie-

rungs-

stelle

LSBTI

Anzahl der durch-

geführten Sitzun-

gen

Anzahl der durch-

geführten Veran-

staltungen/Aktionen

Plakataktion zur Sexu-

alaufklärung an Schu-

len und in Jugendein-

richtungen

GST –

Koordi-

nie-

rungs-

stelle

LSBTI,

IPSN

Erstellung des Pla-

kats

Versand des Pla-

kats an Schulen

Mit beste-

henden Res-

sourcen

Durchführung von öf-

fentlichen Aktionen

und Veranstaltungen

zum Themenbereich

Lesben, Schwule, Bi-

Trans- und Intersexu-

elle (LSBTI)

Aktionen an Gedenkta-

gen

Einzelveranstaltungen

zu inhaltlichen Schwer-

punkten

2 x jährlich

fortlaufend

GST –

Koordi-

nie-

rungs-

stelle

LSBTI

Anzahl der Veran-

staltungen

Mit beste-

henden Res-

sourcen

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse Weiterführung
(finanziell / 2020 im neuen
personell) GAP?
Berücksichtigung des Themas LSBTI in der lokalen Antidiskriminie- rungsarbeit Mitarbeit in der lokalen Antidiskriminierungsstra- tegie Fortlaufend GST – Koordi- nie- rungs- stelle LSBTI Berücksichtigung des Themenbe- reichs in den loka- len Strategien und Strategiepapieren Mit beste- henden Res- sourcen Mit beste- LSBTI wurde bei Aktionen Fortführung im Masterplan Queeres Nürn- berg
henden Res- thematisiert und findet Be-
sourcen rücksichtigung bei der Erstel-
lung von Aktionsplänen und
Hissen der Regenbogen-
flagge zu Gedenktagen am
Rathaus
Aneignung von Kom- petenzen sich in vielen Lebenssituationen an- gemessen gegen Be- nachteiligungen einzu- setzen Schulungen zur Zivilcou- rage Mittelfristig BCN/BZ Anteil von Teilneh- menden Mit beste- henden Res- sourcen Es konnten Teilerfolge erzielt und die Beteiligungsquoten in bestimmten Segmenten erhöht werden. Ja
Bekämpfung von Ras- sismus und Diskrimi- nierung Zielgruppenspezifische Unterkünfte für Geflüch- tete entstehen 2018 bis 2020 SHA Es stehen je 50 Plätze in den Jah- ren 2018 bis 2020 zur Verfügung Mit beste- henden Res- sourcen  2 LGBTI* Unterkünfte mit Fortführung im Masterplan Queeres Nürn- berg
40 Plätzen
 1 Unterkunft für geflüch-
tete Frauen inkl. „Schut-
zunterkunft“ mit 30 + 15
Plätzen.

Ziel/e

Zustän-

digkeit

Berücksichtigung des

Themas LSBTI in der

lokalen Antidiskriminie-

rungsarbeit

Mitarbeit in der lokalen

Antidiskriminierungsstra-

tegie

GST –

Koordi-

nie-

rungs-

stelle

LSBTI

Berücksichtigung

des Themenbe-

reichs in den loka-

len Strategien und

Strategiepapieren

Bekämpfung von Ras-

sismus und Diskrimi-

nierung

Zielgruppenspezifische

Unterkünfte für Geflüch-

tete entstehen

Es stehen je 50

Plätze in den Jah-

ren 2018 bis 2020

zur Verfügung

Mit beste-

henden Res-

sourcen

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse Weiterführung
(finanziell / 2020 im neuen
personell) GAP?
Im Aktionsplan zur Umsetzung der Behin- dertenrechtskonven- tion der Vereinten Na- tionen (UN-BRK) sind geschlechtsspezifische Aspekte berücksichtigt Besondere Bedürfnisse der Geschlechter wer- den als Querschnitts- thema bei Maßnahmen für die Handlungsfelder berücksichtigt 2018 bis 2020 SHA/In- klusi- onsbe- auf- tragte Bei Bedarf werden spezifische Maß- nahmen formuliert und umgesetzt Mit beste- henden Res- sourcen Mit beste-  Umsetzung in beiden Ja
henden Res- neue Dauerausstellun-
sourcen gen im Spielzeugmu-
seum und im Doku-Zent-
rum
 zur Entwicklung des Akti-
onsplans wurden Quer-
schnittsthemen festge-
legt u.a. „Gender“, The-
men wurden 2017 unter
Einbindung der Inklusi-
onskonferenz entwickelt
und Ende 2018 den AGs
vorgestellt. Die AG’s hat-
ten den Auftrag das Gen-
der-Thema bei der Ent-
wicklung der Maßnah-
menvorschläge stets zu
berücksichtigen. Weiter-
hin fanden die Quer-
schnittsthemen Berück-
sichtigung bei der Ent-
wicklung des Werte-
Rads 2018

Ziel/e

Zustän-

digkeit

Im Aktionsplan zur

Umsetzung der Behin-

dertenrechtskonven-

tion der Vereinten Na-

tionen (UN-BRK) sind

geschlechtsspezifische

Aspekte berücksichtigt

Besondere Bedürfnisse

der Geschlechter wer-

den als Querschnitts-

thema bei Maßnahmen

für die Handlungsfelder

berücksichtigt

SHA/In-

klusi-

onsbe-

auf-

tragte

Bei Bedarf werden

spezifische Maß-

nahmen formuliert

und umgesetzt

2.3 Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt

2.3 Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt

Geschlechtsspezifische Gewalt ist Gewalt, der Menschen aufgrund ihres Geschlechts ausgesetzt sind. Sie verletzt das Grundrecht auf Leben, Freiheit, Sicherheit und Würde. Geschlechtsspezifische Gewalt ereignet sich täglich, in unterschiedlichen Formen wie häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt oder Menschenhandel. Im November 2016 haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundeskriminalamt (BKA) zum ersten Mal gemeinsam eine kriminalstatistische Auswertung zur Gewalt in Partnerschaften vorgelegt, die belegt, dass es meist Frauen sind (82%), die von Partnerschaftsgewalt betroffen sind.

Der Großteil der Opfer von Menschenhandel innerhalb und außerhalb der EU sind Frauen und Mädchen. Laut einem statistischen Arbeitspapier zum Menschenhandel von Eurostat (2015) waren in den Jahren 2010-2012 80 % der registrierten Opfer von Menschenhandel Frauen und Mädchen; 69 % der Opfer wurden sexuell ausgebeutet.

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Bekämpfung ge- schlechtsspezifischer Gewalt Durchführung einer Anti- Gewaltwoche im Rah- men des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen (25. November) Bis November 2019 GST mit Durchführung der Veranstaltungs- reihe Mit beste- henden Res- sourcen Mit beste- 2019 und 2020: Aktionswo- chen zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, Veranstaltungsflyer wurden erstellt Ja Ja
dem AK henden Res-
verbes- sourcen
serte In-
terven-
tion ge-
gen
häusli-
che Ge-
walt
Verstetigung des 2015 einberufenen Arbeits- kreises „Geflüchtete Frauen in Nürnberg“ Laufend GST GST Zahl der jährlichen Sitzungen Mit beste- henden Res- sourcen  2018 und 2019 jeweils 2 Nein
Sitzungen
 2020 2 Sitzungen,
coronabedingt zusam-
men mit dem AK Häusli-
che und Sexualisierte
Gewalt

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Durchführung einer Anti-

Gewaltwoche im Rah-

men des Internationalen

Tags gegen Gewalt an

Frauen (25. November)

Bis November

2019

Durchführung der

Veranstaltungs-

reihe

2019 und 2020: Aktionswo-

chen zum Internationalen

Tag gegen Gewalt an

Frauen, Veranstaltungsflyer

wurden erstellt

Bekämpfung ge-

schlechtsspezifischer

Gewalt

Verstetigung des 2015

einberufenen Arbeits-

kreises „Geflüchtete

Frauen in Nürnberg“

Zahl der jährlichen

Sitzungen

Mit beste-

henden Res-

sourcen

2.3 Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Bekämpfung von Menschenhandel Einrichtung eines Ar- 2018 bis 2020 MRB/ GST Beteiligung der Ak- teur*innen Anzahl der Treffen des Arbeitskreises Anlassbezogene Veranstaltungen werden durchge- führt Mit beste- henden Res- sourcen Mit beste- Arbeitskreis hat sich etabliert und konnte weitere Akteure zur Bekämpfung von Men- schenhandel gewinnen Ja, ab Mitte 2020, sobald Treffen in Prä- senz wieder möglich sind. Zusammenset- zung des AK wird überprüft und ggf. er- gänzt.
beitskreises Menschen- henden Res-
handel mit relevanten sourcen
Akteur*innen Nürnbergs
Durchführung von Ar-
beitskreistreffen 2x jähr-
lich
Ggf. Durchführung von
Fortbildungen/inhaltli-
chen Veranstaltungen
und Erstellung von Infor-
mationsmaterialien

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

MRB/

GST

Beteiligung der Ak-

teur*innen

Anzahl der Treffen

des Arbeitskreises

Anlassbezogene

Veranstaltungen

werden durchge-

führt

Arbeitskreis hat sich etabliert

und konnte weitere Akteure

zur Bekämpfung von Men-

schenhandel gewinnen

Bekämpfung von

Menschenhandel

Männer und Frauen reagieren auf Umwelt und Krankheiten unterschiedlich – und dieser Unterschied verändert sich stetig. Daher wird in der Medizin und Gesundheitsförderung die Notwendigkeit der Berücksichtigung des Geschlechts immer deutlicher. Neben dem biologischen hat auch das soziale Geschlecht eine entscheidende Bedeutung. In der Gendermedizin steht die Beschäftigung mit dem durch das soziale Umfeld und Rollenzuschreibungen zugewiesenen Geschlecht im Zentrum des Interesses. Diese Erkenntnisse sollen sowohl in strukturellen Gestaltung von Rahmenbedingungen und Erfassung und Bewertung von Krankheitsbildern Eingang finden, als auch bei der Planung und Durchführung praktischer Gesundheitsangebote.

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Gendersensible Ge- sundheitsberichter- stattung alle Auswertungen fin- den explizit gendersen- sibel statt, zum Bsp. To- desursachenstatistik, Schuleingangsuntersu- chung, weitere kleinräu- mige Datenauswertun- gen Fortlaufend Gh/GF- Gf/GBE Berichte liegen in entsprechender Auswertung vor Mit beste- henden Res- sourcen Maßnahme umgesetzt Ja
Verbesserung der Jungen- und Männer- gesundheit in Nürn- berg Entwicklung einer Ge- samtstrategie „Jungen- und Männergesundheit in Nürnberg“ Einrichtung einer Koor- dinierungsstelle Männer- gesundheit Entwicklung und Umset- zung von ressortüber- greifenden Ansätzen zur Entwicklung ineinander- greifender lebenslagen- spezifischer gesund- heitsbezogener Ange- bote Projekt mit Ge- samtlaufzeit von 36 Mona- ten ab Novem- ber 2018 Gh/L- Stab Die Stelle ist einge- richtet Eine Strategie wurde erarbeitet und liegt vor Inanspruchnahme (TN Anzahl) Bekanntheit der An- gebote Verstetigung der Angebote Externe Pro- jektmittel aus dem PrävG  Kollege bei GST hat mit seinem Projektanteil am 1.1.19 begonnen  Kollege Gh hat als Pro- jektkoordinator am 1.3.20 seine Stelle angetreten  Verzögerungen im Pro- jektverlauf aufgrund von langwieriger Stellenbe- setzung und Aufgaben- verschiebung in der Corona-Pandemie - Verstetigung ist abhängig von der weiteren Entwicklung des Bundespräventi- onsgesetztes zur Finanzie- rung von Dritt- mittelvorhaben. - für langfristige Sicherstellung des Vorhabens ist Verankerung eine Stellenein- bindung in die Stadtverwaltung notwendig

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse Weiterführung
(finanziell / 2020 im neuen
personell) GAP?
Gründung eines Netz- Ab 11/2018 3 Jahre GST - An- sprech- partner für Männer Netzwerk besteht und regelmäßige Treffen finden statt 8 WAS 8 WAS Derzeit coronabedingt aus- gesetzt Derzeit coronabedingt aus- Ja, Wiederauf- nahme geplant Ja, Wiederauf-
werks Jungen- und gesetzt nahme geplant
Männergesundheit in
Nürnberg im Rahmen
des Modellprojekts
Nürnberg
mit TK und Gh
Gender Mainstreaming in al- len Angeboten von Gh Systematische Berück- sichtigung des Genderaspekts in den Angeboten des Gesund- heitsstudios und auch bei den Aktivitäten der stadtteilbezogenen Ge- sundheitsförderung Beratung für alle Ge- schlechtsidentitäten in der Fachstelle für sexu- elle Gesundheit und dem SpDi Fortlaufend für alle Maßnah- men Gesamt Gh, ins- beson- dere Gh/Gf- Gf Gh/Inf- FSG Gh/MD- SpDi Genderbezogene Struktur der Teil- nehmenden an den Angeboten zur Ge- sundheitsförderung und Beratung im Verhältnis zur po- tentiellen Nutzer*in- nenstruktur Mit beste- henden Res- sourcen Berücksichtigung bei der An- gebotsplanung des Gesund- heitsstudios siehe auch Wunsch nach geschlechts- spezifischer Stellenbeset- zung unter Wahrung des Dis- kriminierungsverbots Ja

Zustän-

digkeit

Ab 11/2018

3 Jahre

GST -

An-

sprech-

partner

für

Männer

Netzwerk besteht

und regelmäßige

Treffen finden statt

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse Weiterführung
(finanziell / 2020 im neuen
personell) GAP?
Zugang zu (mutter- sprachlicher) Ge- sundheitsversorgung und -förderung für Geflüchtete Fortführungen der Medi- zinischen Fachstelle / Flüchtlinge mit Fach- stelle Trauma mit be- sonderer Berücksichti- gung der gendersensib- len Versorgung Genderadäquate Perso- nalausstattung Fortlaufend Gh/MD- Asyl In Ko- opera- tion mit weiteren exter- nen Part- ner*in- nen Stellenplanmäßige Absicherung zur Fortführung der Medizinischen Fachstelle mit Fachstelle Trauma Bedarfsentspre- chende Behand- lungszahlen von Geflüchteten in me- dizinischer und psy- chotherapeutischer Behandlung Behandlungszahlen nach Geschlecht Zusammensetzung der Beschäftigten nach Geschlecht Mit beste- henden Res- sourcen Stellen in der Medizinischen Fachstelle mit Fachstelle Trauma wurden bis 2023 ver- längert. Ja, sofern eine stellenplanmä- ßige Absiche- rung gegeben ist
Männer nehmen die Fürsorge für ihre Ge- sundheit wahr Weltmännertag 03.11. 11/2018 Öffentlichkeits- arbeit, evtl. 2019 GST - An- sprech- partner für Männer Veranstaltung fin- det statt Männer nutzen die Angebote bzw. Ver- anstaltung Kooperation mit Netzwerk Jungen und Männerarbeit & Verein Männer- gesundheit  Kampagne 2019, In- Für 2021 wieder geplant Umsetzung jähr- lich
Thema Gesundheit fokärtchen Aktion Acht-
Veranstaltung(en) zu geber, Selbstversteher,
Männergesundheit Lebensfüller, Aufpasser,
Verlängerer, Beteiligung
Aktion/Kampagne TUL
- z.B. November  2020 coronabedingt ab-
gesagt

Zustän-

digkeit

Männer nehmen die

Fürsorge für ihre Ge-

sundheit wahr

11/2018

Öffentlichkeits-

arbeit, evtl.

2019

GST -

An-

sprech-

partner

für

Männer

Veranstaltung fin-

det statt

Männer nutzen die

Angebote bzw. Ver-

anstaltung

Kooperation

mit Netzwerk

Jungen und

Männerarbeit

& Verein

Männer-

gesundheit

Für 2021 wieder

geplant

Umsetzung jähr-

lich

Geschlecht spielt in der Bildung eine nach wie vor große Rolle und ist zudem bedeutsam für die Studien- und Berufswahl von Jugendlichen. Be-

nachteiligungen in der Bildung aufgrund des Geschlechts werden oft in Kombination mit anderen Kategorien wie soziale Herkunft, Alter, Behinderung

und ethnische Herkunft wirksam. Hier ist es Ziel, mit gendersensibler Bildung und Erziehung dazu beizutragen, Rollenstereotype abzubauen und

Diskriminierung entgegenzuwirken.

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Lernförderung für Schüler*innen Ausgleich geschlechts- spezifischer Benachteili- gung sowie Begabten- förderung durch das Förderprogramm MSRG („Mehr Schulerfolg an Realschulen und Gym- nasien) an kommunalen Realschulen und Gym- nasien schuljahresbe- zogen SchA, Ref IV Verbesserung in den Leistungsnach- weisen Zahl und Art der Förderangebote Mit beste- henden Res- sourcen  MSRG-Stunde für ge- schlechtsdifferenzierten Unterricht zuletzt 2018 angefragt  Verteilung der MSRG- Stunden in 2019/2020:  Lesen und Verstehen (3)  Deutsch als Zweitspra- che (6)  Pädagog. Theater (2)  Intensivierung (5)  Lernstrategien (3)  Motivationstraining (4)  Klassenleiterstunde (4)  Verbesserung Über- gänge (2)  Individuelle Förderung (2) Ja
Ausgleich geschlechts- spezifischer Benachteili- gung sowie Begabten- förderung durch das Förderprogramm MSBS („Mehr Schulerfolg an beruflichen Schulen“) schuljahresbe- zogen SchB (MSBS- Schu- len: WS, BfS) Leistungen in den Abschlussprüfun- gen Mit beste- henden Res- sourcen Im Schuljahr 2018/19 wurden mit 74 Unterrichtsstunden pro Woche Schüler*innen an den Berufsfachschulen und an der Wirtschaftsschule durch MSBS zusätzlich ge- fördert, um die jeweilige Aus- bildungsrichtung erfolgreich durchlaufen und abschließen zu können Ja

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Implementierung von berufssprachlichem För- derunterricht an BS (Einrichtung von Förder- unterrichten zur Verbes- serung der Sprachkom- petenz der Schüler*in- nen) schuljahresbe- zogen SchB (BS) Verbesserung der schulischen Leis- tungen Mit beste- henden Res- sourcen Im Schuljahr 2019/20 wurden insgesamt 168 Unterrichts- stunden pro Schulwoche im Rahmen des berufssprachli- chen Förderunterrichts erteilt, um die Schüler*innen fach- sprachlich gezielt zu fördern mit dem Ziel, die Abschluss- prüfungen erfolgreich abzule- gen Ja
Förderung einer nichttraditionellen Be- rufswahl Förderung geschlechts- untypischer Berufswahl- entscheidungen im Rah- men des Übergangsma- nagements Schule – Ausbildung, insbeson- dere bei den Berufsfach- schulen Schaffung eines schulin- ternen Pools an Unter- nehmen, Firmen für ent- sprechende Praktika, Ausbildungsplätze schuljahresbe- zogen SchA, SchB Beratungslehrkräfte stehen als persönli- che Ansprechpart- ner*innen zur Ver- fügung Die Schule pflegt Schnittstellen zu wichtigen Akteur*in- nen wie der BIZ, der Agentur für Ar- beit u.a. Das Themenfeld „Berufliche Bildung“ wird fächerüber- greifend gestaltet (schulinternes Cur- riculum) Veränderung der Anzahl der SuS, die eine jeweils „untypi- sche“ Ausbildung eingehen Mit beste- henden Res- sourcen  SCHLAU Übergangsma- nagement: Die ge- schlechtsuntypische Be- rufswahlentscheidung wird bei den durch SCHLAU begleiteten SuS dadurch gefördert, dass in den Beratungen neutral die ganze Band- breite möglicher Ausbil- dungsberufe dargestellt wird  Wenn Kooperationsbe- triebe bekannt sind, wer- den die Informationen im Team SCHLAU weiterge- geben Ja

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Gezielte Bewerbung und Diskussion der An- gebote des Girls'- und des Boys‘- Days im Un- terricht an den Allge- meinbildenden Schulen Teilnahme von Multipli- kator*innen oder ggf. Gruppen / Klassen an den Angeboten Jährliche Um- setzung, je- weils zum Ter- min des Girls‘ und Boys‘ Day SchA, SchB (in Ko- opera- tion mit GST und PA) Erfassung der teil- nehmenden „Girls and Boys“. Erstel- lung von Ver- gleichszahlen Nachbereitung des Girls’ und Boys‘ Day im Unterricht Multiplikator*innen: - Anzahl der Teil- nehmenden - Erfassung der „Breite“ der Multipli- kator*innenwirkung (Wie viele SuS/Klassen wur- den beraten?) - Feedbackkultur zu den geschlechts- spezifischen Veran- staltungen und Weiterleitung der Ergebnisse an SchA/SchB zur Weiterarbeit Mit beste- henden Res- sourcen  2020 coronabedingt ab- gesagt  Organisation beider Tage künftig durch PA, Kon- zeption und Abstimmung mit SchA und SchB erfor- derlich  Berater*innen bei SCHLAU als Multiplika- tor*innen, bilden sich stets zum Thema Gleich- stellungsförderung bei der Berufswahlberatung fort  Abfrage der Teilneh- mer*innenzahl am Girls and Boys Day in Planung Ja

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Erhöhung der Gen- derkompetenz bei Lehrkräften, Verwal- tungsmitarbeitenden und Nachwuchskräf- ten Erweiterung der Gen- SpS: Fortbil- dung in Ko- operation mit PA für die Mit- arbeiter und Mitarbeiterin- nen von SpS alle 2 Jahre SpS SpS: Fortbildung in der Verwaltung von SpS im 1. Halbjahr 2019, anschließend im Abstand von ca. 2 Jahren, dann auch mit dem Blick auf Diversity und damit verbundenen Chancen Mit beste- henden Res- sourcen Mit beste- Fortbildung in der Verwaltung ist gelaufen, bei 2-Jahres- Turnus Fortsetzung der Fort- bildung für 2021 Ja Ja
derkompetenz durch henden Res-
Fachtagungen, Fortbil- sourcen
dungen für Lehrer*in-
nen, Verwaltungsmitar-
beiter*innen, Nach-
wuchskräfte, Berufsein-
steiger*innenseminar
BEST,
Gendergerechter Lehr-
mitteleinsatz und Unter-
richtsentwicklung
Berufseinsteiger*innen- BEST-Modul Lehren in kul- turell diversen Schulklassen, jährlich IPSN Rückmeldungen Mit beste- henden Res- sourcen Seit Jahren „Lehren in diver- sen Klassen“ Teil des BEST- Programms, Angebot wird von den Teilnehmenden jähr- lich wahrgenommen Ja
seminar BEST, Fokus der Teilnehmenden
wird gelegt auf die ver-
schiedenen Diversitäts- Teilnahmezahlen
merkmale und deren Zu- an verwandten
sammenwirken, d.h. die Themen
Effekte der Intersektio-
nalität auf Handlungsan- Rückmeldungen in
sätze in kulturell diver- den Führungs-
sen Klassenzimmer kräfte-Modulen
Fachtagung „Bildungs- chancen durch Diver- sity-Kompetenz“; die Konsequenzen von ver- schiedenen Diversitäts- merkmalen auf Bil- dungschancen werden jeweils in den Vorder- grund einer Tagung ge- stellt Fachtagung „Bildungs- Tagungsreihe: in Kooperation mit der FAU, alle zwei Jahre IPSN Rückmeldungen der Teilnehmenden Aufnehmen der Themen in die Lehrkräftefortbil- dung Anfragen der Schu- len nach SchiLf Rückmeldungen Mit beste- henden Res- sourcen  Fachtagung 2018: Ja (siehe auch weiter unten zum Thema „Jungen als Bil- dungsverlierer“)
chancen durch Diver- der Teilnehmenden https://www.gender-und-
sity-Kompetenz“; die diversi-ty.fau.de/fi-
Konsequenzen von ver- Aufnehmen der les/2017/12/BC18_Flyer.
schiedenen Diversitäts- Themen in die pdf
merkmalen auf Bil- Lehrkräftefortbil-  Fachtagung 2016:
dungschancen werden dung https://www.gender-und-
jeweils in den Vorder- Anfragen der Schu- diversi-ty.fau.de/diver-
grund einer Tagung ge- len nach SchiLf sity/veranstaltun-
stellt gen/#collapse_15
 Reinstallation dieser Ta-
gung notwendig

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Erhöhung der Gen-

derkompetenz bei

Lehrkräften, Verwal-

tungsmitarbeitenden

und Nachwuchskräf-

ten

SpS: Fortbil-

dung in Ko-

operation mit

PA für die Mit-

arbeiter und

Mitarbeiterin-

nen von SpS

alle 2 Jahre

SpS

SpS: Fortbildung in

der Verwaltung von

SpS im 1. Halbjahr

2019, anschließend

im Abstand von ca.

2 Jahren, dann

auch mit dem Blick

auf Diversity und

damit verbundenen

Chancen

Fortbildung in der Verwaltung

ist gelaufen, bei 2-Jahres-

Turnus Fortsetzung der Fort-

bildung für 2021

BEST-Modul

Lehren in kul-

turell diversen

Schulklassen,

jährlich

IPSN

Mit beste-

henden Res-

sourcen

Seit Jahren „Lehren in diver-

sen Klassen“ Teil des BEST-

Programms, Angebot wird

von den Teilnehmenden jähr-

lich wahrgenommen

Tagungsreihe:

in Kooperation

mit der FAU,

alle zwei Jahre

IPSN

Mit beste-

henden Res-

sourcen

Ja (siehe auch

weiter unten

zum Thema

„Jungen als Bil-

dungsverlierer“)

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Erhöhung der Gen- derkompetenz bei Lehrkräften, Verwal- tungsmitarbeitenden und Nachwuchskräf- ten Lehrkräftefortbildungen, Abrufbare An- gebote: für Kollegien IPSN Zahl und Breite der nachgefragten The- men Mit beste- henden Res- sourcen Mit beste-  abrufbare Angebote beim IPSN-Programm noch überschaubar (AK LSBTI Materialbörse)  verschiedene Fortbil- dungsangebote sind vor- handen oder auch Run- der Tisch der Lehrperso- nen an Schulen ohne Rassismus/Schulen mit Courage  regelmäßig stattfindende Seminare Ja Ja
gendergerechter Lehr- henden Res-
mitteleinsatz und Unter- sourcen
richtsentwicklung; auf-
grund der zunehmenden
Diversität in Schulen
entwickelt sich der
Schwerpunkt auf das
Zusammenwirken ver-
schiedener Merkmale
wie bspw. Gender und
ethnische Herkunft
und/oder Religion
Erhöhung der Gen- derkompetenz bei Führungskräften in Schulen Führungskräftequalifizie- Führungskräf- tequalifikation: Wertschät- zende Kom- munikation im Leitungsalltag, jährlich Diversity in der Teamentwick- lung, Juli 2018 Verweis auf diesbezügliche Angebote von PA IPSN Führungskräftequa- lifikation: Zahl und Rückmel- dungen der Teil- nehmenden Diversity in der Teamentwicklung: Zahl und Rückmel- dungen der Teil- nehmer/innen PA für Refe- rent*innen- Honorare Diversity in der Teament- wicklung“, wiederkehrend Ja
rung durch Module zu
Genderkompetenz in
den Grund- und Aufbau-
kursen an den kommu-
nalen Schulen (Real-
schulen, Gymnasien,
Berufsschulen)
Methoden der wert-
schätzenden Kommuni-
kation im Hinblick auf
zunehmende Vielfalt in
Schulklassen, die unge-
achtet des Geschlechts,
der ethnischen Herkunft
und Religion wirksam
sind, v.a. gewaltfreie
Kommunikation

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Erhöhung der Gen-

derkompetenz bei

Lehrkräften, Verwal-

tungsmitarbeitenden

und Nachwuchskräf-

ten

Abrufbare An-

gebote: für

Kollegien

IPSN

Zahl und Breite der

nachgefragten The-

men

 abrufbare Angebote beim

IPSN-Programm noch

überschaubar (AK LSBTI

Materialbörse)

 verschiedene Fortbil-

dungsangebote sind vor-

handen oder auch Run-

der Tisch der Lehrperso-

nen an Schulen ohne

Rassismus/Schulen mit

Courage

 regelmäßig stattfindende

Seminare

Erhöhung der Gen-

derkompetenz bei

Führungskräften in

Schulen

Führungskräf-

tequalifikation:

Wertschät-

zende Kom-

munikation im

Leitungsalltag,

jährlich

Diversity in der

Teamentwick-

lung, Juli 2018

Verweis auf

diesbezügliche

Angebote von

PA

Führungskräftequa-

lifikation:

Zahl und Rückmel-

dungen der Teil-

nehmenden

Diversity in der

Teamentwicklung:

Zahl und Rückmel-

dungen der Teil-

nehmer/innen

PA für Refe-

rent*innen-

Honorare

Diversity in der Teament-

wicklung“, wiederkehrend

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Ausgleich geschlechts- spezifischer Benachteiligung Tagung zum Thema Di- Januar 2019 IPSN in Koope- ration mit AK Frauen für Infor- matik, in der Deut- schen Gesell- schaft für Infor- matik Konzeptualisierung, Organisation und Durchführung einer Tagung zum Thema Mit beste- henden Res- sourcen und Honorarver- träge für ex- terne Refe- rent*innen Mit beste- Tagung hat stattgefunden Nein Nein
gitalisierung‚ Vielfalt, henden Res-
Demokratiepädagogik sourcen und
und Digital Citizenship, Honorarver-
unter anderem Work- träge für ex-
shops zu genderspezifi- terne Refe-
schen Aspekten einer rent*innen
digitalisierten Schule
und von „Jungen als Bil-
dungsverlierer“:
- Jungen als Beherr-
scher der Technologie,
unter Nichtbeachtung
von Prinzipien von Inklu-
sion
- Mädchen als Anwen-
derinnen, ohne Zugang
zu technologischen
Kompetenzen
Weitere Fortbildungen und SchiLf zu einzelnen Aspekten des Themas nach der Tagung Weitere Fortbildungen IPSN/ SPN Durchführung wei- terer Veranstaltun- gen Mit beste- 2020 ausgesetzt Nein, Tagung bereits durchge- führt
und SchiLf zu einzelnen henden Res-
Aspekten des Themas sourcen und
nach der Tagung Honorarver-
träge für ex-
terne Refe-
rent*innen
Genderkompetenzschu- lung/Fortbildung zur Ge- schlechterdiskussion IPSN in Koope- ration mit SchA Durchführung des Seminars Mit beste- 2020 ausgesetzt Ja (siehe oben Fachtagung)
henden Res-
sourcen und
Honorarver-
träge für ex-
terne Refe-
rent*innen

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Ausgleich

geschlechts-

spezifischer

Benachteiligung

IPSN in

Koope-

ration

mit AK

Frauen

für Infor-

matik, in

der

Deut-

schen

Gesell-

schaft

für Infor-

matik

Konzeptualisierung,

Organisation und

Durchführung einer

Tagung zum

Thema

IPSN/

SPN

Durchführung wei-

terer Veranstaltun-

gen

Nein, Tagung

bereits durchge-

führt

Genderkompetenzschu-

lung/Fortbildung zur Ge-

schlechterdiskussion

IPSN in

Koope-

ration

mit

SchA

Durchführung des

Seminars

Ja (siehe oben

Fachtagung)

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Ausgleich geschlechts- spezifischer Benachteiligung Entwicklung von Förder- instrumenten zur Prä- vention von „Jungen als Bildungsverlierer“ schuljahresbe- zogen IPSN, SchA, SchB Nachweis der ein- satzfähigen Förder- instrumente Mit beste- henden Res- sourcen Mit beste-  2020 ausgesetzt Eher genereller Ausgleich ge- schlechtsspezi- fischer Benach- teiligung Eher genereller
henden Res-  Schuljahr 2019/20 wur- Ausgleich ge-
sourcen den 11 Berufsfachschu- schlechtsspezi-
len von der Stadt geführt; fischer Benach-
1.283 Schüler*innen ab- teiligung
solvieren an diesen
Schulen eine Erstausbil-
dung, Berufsfachschulen
bieten mit ihrem breiten
Spektrum eine Alterna-
tive zur dualen Ausbil-
dung und der Möglich-
keit, den mittleren Schul-
abschluss zu erreichen
 In der Berufsvorbereitung
sind die Berufsschulen
ebenfalls gut aufgestellt;
sie bieten hier berufs-
schulpflichtigen Jugendli-
chen ein breites Spekt-
rum an Berufsbereichen
in der Berufsvorberei-
tung, sodass die Jugend-
liche eine große Auswahl
an Qualifizierungsmög-
lichkeiten, je nach Eig-
nung und Neigung haben
Entwicklung von Fortbil- dungsveranstaltungen zum Thema „Jungen als Bildungsverlierer“ Ab Herbst 2018 IPSN durchgeführte Ver- anstaltungen mit Zahl und Rückmel- dungen der Teil- nehmenden Mit beste- 2019 und 2020 ausgesetzt 2019 und 2020 ausgesetzt s.o.
henden Res-
sourcen und
Honorare für
externe Re-
ferent*innen

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Ausgleich

geschlechts-

spezifischer

Benachteiligung

Entwicklung von Förder-

instrumenten zur Prä-

vention von „Jungen als

Bildungsverlierer“

schuljahresbe-

zogen

IPSN,

SchA,

SchB

Nachweis der ein-

satzfähigen Förder-

instrumente

Entwicklung von Fortbil-

dungsveranstaltungen

zum Thema „Jungen als

Bildungsverlierer“

Ab Herbst

2018

durchgeführte Ver-

anstaltungen mit

Zahl und Rückmel-

dungen der Teil-

nehmenden

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Bereitstellung und bedarfsgerechte Ent- wicklung der ganztä- gigen Schulkinderbe- treuung Erweiterung der schuli- schen Maßnahmen für die ganztägige Schulkin- derbetreuung (z. B. of- fene und gebundene Ganztagsschule) zur besseren Vereinbarkeit von Privatleben und Be- ruf. Angesichts des demo- grafischen Wandels und eines ggf. Rechtsan- spruchs auf Ganztags- betreuung im Grund- schulalter (abgestimmt mit den Betreuungsan- geboten von J) Demografi- Ref IV, SchA Bedarfsorientierte Schulraumentwick- lungsplanung Schulentwicklung und Ausbau der Angebote Abstimmung mit der Jugendhilfepla- nung Mit beste- henden Res- sourcen Mit beste-  Kooperation zwischen Ref. IV und Ref. V, um allen Kindern ein qualita- tiv hochwertiges Bil- dungs- und Betreuungs- angebot zur Verfügung zu stellen  Mit dem „Nürnberger Weg“ 2017 Entwicklung einer Grundkonzeption für die Stadt Nürnberg Ja Ja
scher Wandel henden Res-
und ggf. neue sourcen
rechtliche
Rahmenset-
zungen
(Rechtsan-
spruch auf
Ganztagsbe-
treuung im
Grundschulal-
ter) machen
laufende Pla-
nungen und
jährliche An-
passungen er-
forderlich
(Masterplan
ganztägige
Schulkinderbe-
treuung und
BIC)
Förderung der Zu- sammenarbeit der Schulen (insbeson- dere der Schulen mit Ganztagsangeboten) mit Sport-, Freizeit- und Kultureinrichtun- gen Die Koordinierungs- gruppe Kulturelle Bil- dung, Sport in Schule und Verein in Koopera- tion mit dem BLSV entwickelt und erweitert die Angebotsstruktur für die Schulen. schuljahresbe- zogen schuljahresbe- SchA, SchB, SpS Anzahl der gemein- Mit beste- henden Res- sourcen  an Schulen große Band- breite an Ganztagsange- boten Beispiel: Koopera- tionen der Wirtschafts- schule Nürnberg, u.a. - Projekt „Fitness“ mit dem Post SV - Projekt „Museumsrallye“ mit den Städtischen Mu- seen Ja
zogen sam erarbeiteten
Maßnahmen/Ange-
bote:
Konzeptionelle
Weiterentwicklung
der Angebotsstruk-
tur. Erweiterung der
Teilnahmemöglich-
keiten

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Bereitstellung und

bedarfsgerechte Ent-

wicklung der ganztä-

gigen Schulkinderbe-

treuung

Erweiterung der schuli-

schen Maßnahmen für

die ganztägige Schulkin-

derbetreuung (z. B. of-

fene und gebundene

Ganztagsschule) zur

besseren Vereinbarkeit

von Privatleben und Be-

ruf.

Angesichts des demo-

grafischen Wandels und

eines ggf. Rechtsan-

spruchs auf Ganztags-

betreuung im Grund-

schulalter (abgestimmt

mit den Betreuungsan-

geboten von J)

Ref IV,

SchA

Bedarfsorientierte

Schulraumentwick-

lungsplanung

Schulentwicklung

und Ausbau der

Angebote

Abstimmung mit

der Jugendhilfepla-

nung

 Kooperation zwischen

Ref. IV und Ref. V, um

allen Kindern ein qualita-

tiv hochwertiges Bil-

dungs- und Betreuungs-

angebot zur Verfügung

zu stellen

 Mit dem „Nürnberger

Weg“ 2017 Entwicklung

einer Grundkonzeption

für die Stadt Nürnberg

Förderung der Zu-

sammenarbeit der

Schulen (insbeson-

dere der Schulen mit

Ganztagsangeboten)

mit Sport-, Freizeit-

und Kultureinrichtun-

gen

Die Koordinierungs-

gruppe Kulturelle Bil-

dung, Sport in Schule

und Verein in Koopera-

tion mit dem BLSV

entwickelt und erweitert

die Angebotsstruktur für

die Schulen.

SchA,

SchB,

SpS

Mit beste-

henden Res-

sourcen

 an Schulen große Band-

breite an Ganztagsange-

boten Beispiel: Koopera-

tionen der Wirtschafts-

schule Nürnberg, u.a.

Post SV

mit den Städtischen Mu-

seen

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Jungen und Mädchen werden ermutigt, gleich- ermaßen auch an Sport und Kulturaktivitäten teil- zunehmen, die traditio- nell dem anderen Ge- schlecht zugeschrieben werden. Veränderung der Teilnahmezahl: Messbar gestei- gerte Bereitschaft von Jungen und Mädchen an ent- sprechenden Ange- boten teilzunehmen Messung des Stan- des der körperli- chen Fitness (vor- her/nachher) - Kooperation mit den Ju-
gendhäusern Mammut
und Klüpfel
- wöchentliches Schwimm-
projekt im Langwasser-
bad
 Treffen der Koordinie-
rungsgruppe „Sport in
Schule und Verein“ 1 Mal
im Jahr, 2020 ausge-
setzt, vor allem bisher
Abstimmung von Schul-
sportwettbewerben
 Etablierung von sportli-
chen Aktivitäten im
Ganztag in Kooperation
mit Sportvereinen über
SAG, unter dem
Genderaspekt erwäh-
nenswert: Mädels-GO-
Basketball (PostSV) und
fechtkids (Fechterring
Nürnberg)
Messung mangels perso-
neller Ressourcen nicht
umsetzbar
Mehr Männer in Fort- bildungen Zielgruppengerechte Angebote erstellen mit Umsetzung der BCN- Zielgruppenkonzeption (junge Suchende, Newcomer + Deutsch lernen) Mittelfristig BCN/BZ Anzahl der Teilneh- mer Vorhandene bzw. bean- tragte Res- sourcen und Drittmittel Es konnten Teilerfolge erzielt und die Beteiligungsquoten in bestimmten Segmenten erhöht werden. Es konnten Teilerfolge erzielt Ja
über Pro- und die Beteiligungsquoten
grammpla- in bestimmten Segmenten
nungsprozess erhöht werden.
und Aufbau
der Bildungs-
beratung

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Jungen und Mädchen

werden ermutigt, gleich-

ermaßen auch an Sport

und Kulturaktivitäten teil-

zunehmen, die traditio-

nell dem anderen Ge-

schlecht zugeschrieben

werden.

Veränderung der

Teilnahmezahl:

Messbar gestei-

gerte Bereitschaft

von Jungen und

Mädchen an ent-

sprechenden Ange-

boten teilzunehmen

Messung des Stan-

des der körperli-

chen Fitness (vor-

her/nachher)

Mehr Männer in Fort-

bildungen

Zielgruppengerechte

Angebote erstellen mit

Umsetzung der BCN-

Zielgruppenkonzeption

(junge Suchende,

Newcomer + Deutsch

lernen)

Anzahl der Teilneh-

mer

Vorhandene

bzw. bean-

tragte Res-

sourcen und

Drittmittel

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Mehr Frauen in Fort- bildungen im Bereich MINT Zielgruppengerechte Angebote erstellen mit Umsetzung der BCN- Zielgruppenkonzeption (MINT) Mittelfristig über Pro- grammpla- nungsprozess und Aufbau der Bildungs- beratung BCN/BZ Anzahl der Teilneh- merinnen Vorhandene Es konnten Teilerfolge erzielt und die Beteiligungsquoten in bestimmten Segmenten erhöht werden. Ja Ja
bzw. bean-
tragte Res-
sourcen und
Drittmittel;
zusätzliche/r
Programm-
planer*in im
Bereich
MINT
Ausgleich geschlech- terspezifischer Be- nachteiligung „Jungs als Bildungsver- lierer“ Zielgruppenge- rechte Angebote (#Cam- pus 16+) Mittelfristig BCN/BZ Anzahl der teilneh- menden Jungen 0,5 VK Kurs- planer*in E9 0,5 VK Kurs- Das Projekt #Campus16+ musste Corona-bedingt un- terbrochen werden. Ja
über Pro- planer*in E9
grammpla-
nungsprozess
(mit Aufbau
der Marke)
Bildungswesen Erweiterung des Ange- bots „Bücherzwerge – gezielte Leseförderung von Anfang an!“ auf an- dere Standorte von BCN/StB übertragen Kurzfristig rea- lisierbar bei zusätzlichem Personal Kurzfristig rea- BCN/ StB Erhöhung des An- teils kompetenter Leser*innen 0,5 VK z. B. Medienpäda- gog*in, Bibli- othekar*in, Fachange- stellte*r für Medien- und Informations- dienste Das Angebot „Bücherzwerge – gezielte Leseförderung von Anfang an!“ wurde auf wei- tere Bibliotheksstandorte ausgeweitet. Ja
Frühkindliche Betreu- lisierbar bei
ung zusätzlichem
Personal
Die Leseförderung
bildet durch die Ent-
wicklung kompetenter
Leser*innen die
Grundlage für
Gendergerechtigkeit
von Klein an

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Mehr Frauen in Fort-

bildungen im Bereich

MINT

Zielgruppengerechte

Angebote erstellen mit

Umsetzung der BCN-

Zielgruppenkonzeption

(MINT)

Mittelfristig

über Pro-

grammpla-

nungsprozess

und Aufbau

der Bildungs-

beratung

Anzahl der Teilneh-

merinnen

Es konnten Teilerfolge erzielt

und die Beteiligungsquoten

in bestimmten Segmenten

erhöht werden.

Ausgleich geschlech-

terspezifischer Be-

nachteiligung

„Jungs als Bildungsver-

lierer“ Zielgruppenge-

rechte Angebote (#Cam-

pus 16+)

Anzahl der teilneh-

menden Jungen

Das Projekt #Campus16+

musste Corona-bedingt un-

terbrochen werden.

Erweiterung des Ange-

bots „Bücherzwerge –

gezielte Leseförderung

von Anfang an!“ auf an-

dere Standorte von

BCN/StB übertragen

BCN/

StB

Erhöhung des An-

teils kompetenter

Leser*innen

0,5 VK z. B.

Medienpäda-

gog*in, Bibli-

othekar*in,

Fachange-

stellte*r für

Medien- und

Informations-

dienste

Das Angebot „Bücherzwerge

– gezielte Leseförderung von

Anfang an!“ wurde auf wei-

tere Bibliotheksstandorte

ausgeweitet.

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
(Frühkindliche Be- Im Rahmen der BCN- Bildungsberatung Bera- tungsangebote für Eltern im weiteren Verlauf schaffen Mittelfristig bei Aufbau der Bil- dungsberatung BCN/BZ Anzahl von betreu- ten Eltern mit beste- henden Res- sourcen mit beste- Die Beratungsangebote für Eltern wurden in die Bil- dungsberatung aufgenom- men und als Bestandteil ver- ankert. Ja Ja
treuung ausbauen henden Res-
und bei Eltern wer- sourcen
ben)
Beratung und Unter-
stützung für Eltern
ausbauen
=> Chancengerech-
tigkeit
Die Einrichtun- gen/Angebote der OKJA werden annäh- rend gleichermaßen von Mädchen und Jungen/ jungen Frauen und Männern genutzt Die Einrichtun- Geschlechtsspezifische und geschlechtsreflek- tierte Angebote werden geplant, umgesetzt und evaluiert Laufend J/B2- Einrich- tungslei- tungen und Ab- teilungs- leitun- gen Die Nutzungszah- len von Mädchen und jungen Frauen steigen bis 2020 auf 45% Mit beste- henden Res- sourcen  steigende Zahl dezentra- Ja
gen/Angebote der ler, zentral organisierter
OKJA werden annäh- und projekthafter ge-
rend gleichermaßen schlechtsspezifischer An-
von Mädchen und gebote für Mäd-
Jungen/ jungen chen*/junge Frauen* so-
Frauen und Männern wie der beteiligten Ein-
genutzt richtungen
 2019: bei KiJHs 46%
weibliche* Nutzungen,
der Durchschnitt mit Ju-
gendtreffs lag bei 42%
Höhere Erreichbarkeit
von Mädchen durch digi-
tale Angebote werden er-
probt
Die Besucher*innen der Einrichtungen fin- den männliche und weibliche Päda- gog*innen als An- sprechpartner*innen vor Nachwuchsförderung Bei zu beset- zenden Stellen J/B2- Einrich- tungslei- tungen und Ab- teilungs- leitun- gen Die Einrichtungs- teams in der OKJA sind paritätisch be- setzt Mit beste- henden Res- sourcen in den meisten Stellenbe- setzungen erfolgreich, gezielte Suche nach Frauen* oder Männern* in den meisten Stellenbe- Ja
durch Praktika; nahtlose setzungen erfolgreich,
Einstellungen nach An- gezielte Suche nach
erkennungsjahr; Über- Frauen* oder Männern*
nahme von Prakti-
kant*innen nach Aner-
kennungsjahr auch
überplanmäßig

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Im Rahmen der BCN-

Bildungsberatung Bera-

tungsangebote für Eltern

im weiteren Verlauf

schaffen

Mittelfristig bei

Aufbau der Bil-

dungsberatung

Anzahl von betreu-

ten Eltern

Die Beratungsangebote für

Eltern wurden in die Bil-

dungsberatung aufgenom-

men und als Bestandteil ver-

ankert.

Geschlechtsspezifische

und geschlechtsreflek-

tierte Angebote werden

geplant, umgesetzt und

evaluiert

J/B2-

Einrich-

tungslei-

tungen

und Ab-

teilungs-

leitun-

gen

Die Nutzungszah-

len von Mädchen

und jungen Frauen

steigen bis 2020

auf 45%

Mit beste-

henden Res-

sourcen

Die Besucher*innen

der Einrichtungen fin-

den männliche und

weibliche Päda-

gog*innen als An-

sprechpartner*innen

vor

Bei zu beset-

zenden Stellen

J/B2-

Einrich-

tungslei-

tungen

und Ab-

teilungs-

leitun-

gen

Die Einrichtungs-

teams in der OKJA

sind paritätisch be-

setzt

Mit beste-

henden Res-

sourcen

Der SportService der Stadt Nürnberg fördert über spezifische Angebote die Teilhabe an Sportangeboten unabhängig von Geschlecht, Alter, Behinderung, Herkunft und leistet damit einen elementaren Beitrag zur Umsetzung von Chancengleichheit für die Bürger*innen der Stadt Nürnberg.

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung im neuen GAP?
(finanziell /
personell)
Förderung der Teil- habe Sportangeboten unabhängig von Ge- schlecht, Alter, Be- hinderung, Herkunft Bekanntmachung spezi- fischer Sportangebote von Frauen für Frauen fortlaufend SpS Anzahl der Teilneh- menden aufgeglie- dert nach Frauen/Männern, Senior*innen, Men- schen mit Behinde- rungen, Geflüchte- ten Mit beste- henden Res- sourcen  Bekanntmachung spezifi- scher Sportangebote von Frauen für Frauen und für Senior*innen: 500 Seitenansichten/Monat bei Sportsuche online in den Jahren 2018/2019 und bis April 2020 (Lock- down)  coronabedingt rückläufi- gen Zugriffszahlen 09/2020 wieder stabili- siert, Möglichkeiten des Sporttreibens von Pan- demiebedingungen ab- hängig  Aktuell in der Sportsuche aufgeführte Angebote: 58 Angebote von Frauen für Frauen, 114 Angebote für Menschen mit Handi- cap, 28 Angebote für Se- niorinnen und Senioren (ab 60), 57 Angebote für Familien Ja
Bekanntmachung spezi- fischer Sportangebote für Senior*innen fortlaufend SpS s.o. Ja

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Weiterführung

im neuen GAP?

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung im neuen GAP?
(finanziell /
personell)
Unterstützung und Be- kanntmachung spezifi- scher Sportangebote für Menschen mit Behinde- rungen fortlaufend Freizeit- netz- werk Sport der Le- bens- hilfe Nürn- berg SpS  s.o.  Unterstützung und Be- kanntmachung spezifi- scher Sportangebote für Menschen mit Behinde- rungen, Ergebnisse Stand 12/2019: 100 Sportler*innen mit Behin- derung haben an den Angeboten des Projektes teilgenommen, bereits über 50 Nürnberger Sportgruppen, -vereine, - verbände und -institutio- nen sind im Netzwerk ak- tiv Ja
Initiierung von Sportan- geboten für Geflüchtete und Vermittlung in be- reits bestehende Ange- bote fortlaufend SpS Zahlen 2020:  TN insgesamt pro Wo- che: vor Corona ca. 346 (110 Frauen, 236 Män- ner); unter Einschränkun- gen der Hallen- und Platzkapazitäten ca. 150 pro Woche  Angebote für Frauen: Fußball, Hockey, Volley- ball (Mix und nur für Frauen), Taekwondo, Fit- ness, Yoga und Pilates  Qualifizierungsmaßnah- men: Ausbildung zur Sportassistentin/BLSV, Weiterbildung als Sport- Coach und Übungsleite- rin/BLSV, BFV Ja

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Weiterführung

im neuen GAP?

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung im neuen GAP?
(finanziell /
personell)
sowie Workshop zum Thema „Frauen im Fuß- ball/Sport“ und die Neu- strukturierung der C-Trai- nerausbildung im Bayeri- schen Fußballver- band/Entwicklung eines Basiskurses für Men- schen mit Migrationshin- tergrund
Teilhabe an Sportan- geboten Gesundheitliche Chancengleichheit Gewinnung von Sport- vereinen zur Öffnung der Angebote für Kinder einkommensschwacher Familien/Alleinerziehen- der im Rahmen des Bil- dungs- und Teilhabe- paktes (BUT) und des Programms „Hinein in den Sportverein“ fortlaufend SpS Sozial- amt Anzahl der Sport- vereine, die BUT- Gutscheine anneh- men und Leistun- gen im Rahmen von „Hinein in den Sportverein“ ab- rechnen Mit beste- henden Res- sourcen  2018 und 2019: insge- samt 170 Anspruchsbe- rechtigte haben über „Hinein in den Sportver- ein“ Zuschüsse über ei- nen im Projekt beteiligten Sportverein (insgesamt 41) erhalten  2018 und 2019: insge- samt 2.211 Kinder haben in den Jahren BuT-Gut- scheine für die Teil- nahme an Angeboten Nürnberger Sportvereine abgerechnet Ja
Durchführung von Be- wegungsprojekten in Kitas mit Priorität bei Einrichtungen aus Brennpunktstadtteilen (Bewegte Kita) fortlaufend SpS Gh Anzahl erreichter Kinder (insb. mit Migrationshinter- grund / mit Bezug von wirtschaftlicher Jugendhilfe) Mit beste- henden Res- sourcen Bewegte Kita: Durchschnitt- lich werden, je nach Einrich- tungsgröße der Teilnehmen- den, jährlich über die Fortbil- dungen 400 bis 500 Kinder erreicht (zuletzt erhoben für 2018: 5 Kindergärten mit 255 Kindern und 5 Krippen mit 141 Kindern) Ja

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Weiterführung

im neuen GAP?

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung im neuen GAP?
(finanziell /
personell)
Geschlechterge- rechte und diskrimi- nierungsfreie Öffent- lichkeitsarbeit Verwendung des Leitfa- dens für diskriminie- rungsfreie Sprache bei Veröffentlichungen des SportService fortlaufend SpS Veröffentlichungen von SpS sind in dis- kriminierungsfreier Sprache formuliert Mit beste- henden Res- sourcen  Pressemeldungen, Gruß- worte sowie Texte, die in Print- und Onlinemedien veröffentlicht werden, werden unter den Krite- rien diskriminierungs- freier Sprache erstellt zeitnahe Überarbeitung des Internet-auftritts www.sportservice.nuern- berg.de unter dem As- pekt „Leichte Sprache“ (Barriere-freiheit) Ja
Erfassung der Ge- schlechterverteilung der Besucher*innen des NüBad Studienarbeit bzw. Kun- denanalyse durch Fremdfirma zur Auswer- tung der Besucherstruk- tur als Anhaltspunkt für weitere Gestaltungs- maßnahmen auch in Hinblick auf den Genderaspekt Ab 2019 – ja nach konkre- tem Umfang – ein bis zwei Jahre NüBad ermittelte Daten Datenanalyse Maßnahmenkatalog auf Grundlage der erhobenen Daten Ob im Rah- men einer Studienarbeit oder durch eine Firma und je nach Umfang der Erfassung und Analyse der Daten kann ein ho- her finanziel- ler Aufwand erforderlich sein. Hinzu kommen per- sonelle Res- sourcen von NüBad bei der Umset- zung der Kundenana- lyse  Studienarbeit konnte noch nicht in Auftrag ge- geben werden, aufgrund von Umstrukturierungen in der Organisation des Nürnbergbades, welche erst abgewartet werden  2020 Durchführung per- sonell coronabedingt nicht leistbar und die Nutzung der Bäder nicht repräsentativ Ja, wenn wieder regulärer Badebe- trieb möglich ist um ein repräsen- tativen Eindruck von den Nut- zer*innen der Bä- der zu bekommen

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Weiterführung

im neuen GAP?

Das Amt für Kultur und Freizeit war zur Umsetzung seines Ziels der Die Überprüfung der Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Print und Internet „Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der führte zu einer Verbesserung bezüglich der Sprache und der Bilddar- Personalstruktur des KuF und auf der Ebene von Angeboten und Pro- stellungen. Die Überprüfung der Angebote für bestimmte Zielgruppen grammen nach außen“ eine der Pilotdienststellen der Stadt Nürnberg führte zu Anpassungen bei der Preisgestaltung (z.B. Ermäßigung für bei der Einführung des Gender Mainstreaming. Auch das Thema Inter- Nürnberg Pass Besitzer*innen mit gedeckeltem Preis von 5 Euro pro kulturelle Öffnung war und ist seit langem ein zentrales Anliegen des Veranstaltung in Kulturläden) und zur Entwicklung von neuen Angebo- Amts, auch im Rahmen der Geschäftsführung für die geschäftsbe- ten, beispielsweise für Geflüchtete. Die Immobilien der Einrichtungen reichsübergreifende Koordinierungsgruppe Integration. Zur Berück- wurden auf Barrierefreiheit überprüft. Wo es technisch und finanziell sichtigung von weiteren Merkmalen und zur Verknüpfung der Hand- möglich war, wurden entsprechende Verbesserungen erreicht, zum lungsfelder wurde seit 2011 eine Diversity-Strategie entwickelt mit dem Beispiel durch die barrierefreie Umgestaltung von Zugängen in einzel- Ziel, Menschen unabhängig von ihren sozialen und kulturellen sowie nen Einrichtungen. Die Dienstvereinbarung für das Amt für Kultur und körperlichen Merkmalen gleichwertig am kulturellen und gesellschaft- Freizeit über die Regelung der Arbeitszeit für die Beschäftigten bietet lichen Leben teilhaben zu lassen und sie gleichwertig zu behandeln. Möglichkeiten einer flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit, ein Arbeits- Die Strategie wurde mit Unterstützung eines externen Beraters entwi- kreis Gesundheit unterstützt die Sensibilisierung für ein „gesundes“ Arckelt und bezieht sich sowohl auf die Kundinnen und Kunden als auch beitsverhalten. auf die hauptamtlich Mitarbeitenden sowie die Honorarkräfte. KuF berücksichtigt in seiner Diversity-Strategie die Merkmale Geschlecht, Alter, Familienstand, Pflegeverpflichtung, Migrationshintergrund, soziale Lage und Bildungsabschluss.

In einem ersten Schritt wurden die Mitarbeitenden in Fortbildungen mit dem Ziel qualifiziert, sie für die Sinnhaftigkeit des Diversity-Managements zu sensibilisieren und für die Umsetzung von Diversity-Maßnahmen zu befähigen. In den Abteilungen von KuF wurden anschließend mögliche Maßnahmen zur Umsetzung der Diversity-Ziele konzipiert. Die im Gleichstellungsaktionsplan benannten Maßnahmen werden exemplarisch im Hinblick auf eine nachhaltige Fortführung umgesetzt.

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Diverses Publikum Kunden*innen-Befra- gung, um Grundlagen für die verstärkte Diver- sity-Orientierung der Musikschule zu erhalten 2018f KuF/4 Besuchszahlen nach Merkmalen gruppiert Mit beste- henden Res- sourcen Bisher Befragung aufgrund von noch ungeklärten rechtli- chen Fragen nicht durchge- führt Planmäßige Durchführung der Befragung im Schuljahr 2021/22
Die Implementierung ist dokumentiert und steht als gutes Bei- spiel für künftige (Bau)Maßnahmen zur Verfügung Dokumentation der Im- plementierung der Diversity-Orientierung Kulturwerkstatt Auf AEG 2018 KuF/ Stab Dokumentation ist vorhanden Mit beste- henden Res- sourcen Dokumentation liegt vor Nein
Diverses Publikum Diverse Belegschaft Diversity-Check der Kul- turwerkstatt Auf AEG: Überprüfung der Einrich- tung, Ausstattung, Strukturen und Ange- bote unter Gesichts- punkten der Teilhabege- rechtigkeit, Gender Mainstreaming und der Interkulturellen Öffnung 2018 KuF/ Stab, KuF/3 Besuchszahlen nach Merkmalen gruppiert. Zahlen der Be- schäftigten nach Merkmalen grup- piert Mit beste- henden Res- sourcen  In Kulturwerkstatt wurden Indikatoren zur interkultu- rellen Öffnung definiert  erster Entwurf für Check- liste Inklusion wurde er- stellt und eine Ist-Soll- Liste mit Punkten für Ver- besserungsbedarf der Barrierefreiheit  Beginn einer Veranstal- tungsreihe zum Thema Inklusion  zukünftig stärkere Zu- sammenarbeit mit inklu- siven Organisationen  Fortbildungen wurden gezielt besucht  Daten zu den Besuchen vorhanden aufgrund der ausgefallenen Kunden- umfrage Ja, wird mit der nächsten Maß- nahme zusam- mengeführt

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Die Angebote in den Einrichtungen werden unter den Gesichts- punkten der Teilha- begerechtigkeit, Gen- der Mainstreaming und der Interkulturel- len Öffnung geplant Die im „Interkultur“- Check vereinbarten Prüfkriterien werden auf weitere Merkmale ange- wendet 2018 KuF/In- ter-Kul- tur-Büro Besuchszahlen nach Merkmalen gruppiert Erfassung neuer Angebote Mit beste- henden Res- sourcen Ist in der Kulturwerkstatt AUF AEG in obiger Zielsetzung erfolgt Ja, wird mit der obigen Zielset- zung zusam- mengeführt

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Mit Hilfe von erfah- rungsorientierten Lernstationen, Aktio- nen und Veranstal- tungen wird das Mit- einander von Men- schen mit und ohne Behinderung und von Menschen mit unter- schiedlichen kulturel- len Wurzeln als selbstverständlichen Bestandteil des Le- bens erfahrbar ge- macht, ein positives Bewusstsein für die Vielfalt im zwischen- menschlichen Mitei- nander wird etabliert. Menschen mit Behin- derungen werden in die tägliche Arbeit auf dem Erfahrungsfeld einbezogen. Grundle- gende Bausteine von neu zu planenden Stationen beinhalten dabei geschlechts- sensible, geschlech- tergerechte oder ge- schlechtsbezogene pädagogische Maß- nahmen und Inhalte Inklusionskonzept Erfah- rungsfeld 2018 ff KuF/2 Besuchszahlen nach Merkmalen gruppiert Das Konzept kann nur mit neuen Res- sourcen (1,0 VK Sonder- pädagogik sowie für die eigens konzi- pierten Inklu- sionsstatio- nen 0,66 VK) und Sachmit- tel für den Bau der Sta- tionen umge- setzt werden  Einstieg für ganzjährige Angebote in der Dunkel- Erfahrung ist erfolgt  durch Spenden wurde eine Rollstuhlschaukel auf dem Erfahrungsfeld- Gelände aufgestellt und die stundenweise Betreu- ung in den Jahren 2020 und 2021 ermöglicht Ja, Inklusions- konzept soll voll- ständig umge- setzt werden

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Verschiedenheit ist eine Chance. An aus- gewählten Erfah- rungsfeld-Stationen wird Unterschiedlich- keit als Ressource und damit als nützlich für Teams, Unterneh- men und für sich selbst erkennbar. Da- bei richtet sich der Blick auch auf die Vielfalt der Teilneh- menden und bezieht geschlechtergerechte Gesichtspunkte mit ein Fortbildungsveranstal- tung der Erfahrungsfeld- Akademie „Diversity-Die Kraft der Vielfalt“ 2018 ff KuF/2 Anzahl der Teilneh- menden der Fortbil- dungsveranstaltung Anzahl der durch- geführten Fortbil- dungsveranstaltun- gen Mit beste- henden Res- sourcen Nachfrage nach der Fortbil- dung war in allen Jahren ge- ring, seit 2018 gab es nur eine Anfrage, jedoch keine Buchung Ja, mit überar- beitetem Kon- zept
Die Anzahl der Män- ner bei den Besu- chen ist erhöht. Das Verhältnis Männer und Frauen wird an- geglichen Entwicklung und Durch- führung von Angeboten und Projekten zur Zieler- reichung 2018 ff KuF Verhältnis Männer und Frauen bei den Besuchen Mit beste- henden Res- sourcen Umfragen sind auf 2022 ff verschoben Ja

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Unterschiedliche Menschen nutzen auch öffentliche Plätze, Bauten und Bereiche sehr verschieden. So wünschen und fordern z.B. Frauen und Männer für die Nutzung öffentlicher Bereiche ganz unterschiedliche Dinge. Um diese Aspekte zu berücksichtigen, sollen bereits bekannte Kriterien umgesetzt und bei neuen Projekten durch Beteiligungsmöglichkeiten erhoben werden.

Auch die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen abhängig von der jeweiligen Lebenssituation, der Herkunft, dem Geschlecht oder dem Alter unterscheiden sich. Daher muss die Zielsetzung der Politik und Planung die Schaffung gleicher Mobilitätschancen für alle sein. Nur so kann eine gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglicht werden. Die regelmäßigen Erhebungen zur Verkehrsmittelwahl der Nürnberger*innen, die Socialdata bzw. PB Consult im Auftrag der Verkehrsbetriebe jährlich durchführen (StadtProfil Nürnberg), zeigen, dass beispielsweise Frauen, Kinder, Menschen über 65 Jahre und Erwerbslose überdurchschnittlich häufiger zu Fuß gehen, Radfahren oder den ÖPNV nutzen. Vor diesem Hintergrund sind die weitere Verbesserung der Bedingungen für Zufußgehende und Radfahrende sowie der Ausbau und die Steigerung der Qualität des ÖPNV unerlässlich für eine gender- bzw. diversitygerechte Stadt- und Verkehrsplanung.

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Öffentliche Räume sind angstfrei gestal- tet Zusammenstellung der Planungskriterien im U- Bahnbereich unter Be- rücksichtigung der Merk- male Alter, Geschlecht, Behinderung 2018-2020 Ref. VI, UB 2 U-Bahnhöfe aus dem Revitalisie- rungsprogramm an- hand dieser Krite- rien überprüfen Mit beste- henden Res- sourcen Revitalisierung des U-Bahn- hof Scharfreiterring unter Be- rücksichtigung der angst- freien Gestaltung: subjekti- ves Sicherheitsempfinden gesteigert durch Blindenleit- system, Tageslicht, Vergla- sung, Beleuchtungsele- mente, helle Granitplatten als Bodenbelag Ja, bei U-Bahn- hof Muggenhof

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Öffentlicher Raum: gleichberechtigte Ge- staltung und Teilhabe Ausweitung und Verste- tigung von Bürgerbeteili- gungen bei der Gestal- tung des Öffentlichen Raums, zum Beispiel bei Spielplätzen, Grün- anlagen, Plätzen Je nach Projekt: Bürgerinfo, Bürgerge- spräche, E-Partizipation, Planungswerkstätten und weitere Maßnah- men Langfristige Etablierung von Bürgerbe- teiligungen bei Um- und Neu- gestaltungs- maßnahmen in den nächsten Jahren SÖR in Koope- ration mit Ref. VI (z.B. Stpl) bzw. Ref. V/J Anzahl der mitwir- kenden, interes- sierten Bürger*in- nen Je nach Um- fang und Größe des Projekts un- terschiedlich. Wenn sich die Verfah- rensstruktu- ren verfestigt haben, ist mit einer leichten Minimierung des Ressour- cenaufwands zu rechnen  Steigerung der Anzahl der Bürgerbeteiligungen und der mitwirkenden und interessierten Bür- ger*innen, Beispiel 100 Bürger*innen an der Ab- schlussveranstaltung Nä- geleinsplatz teilgenom- men  Ausweitung der Bürger- Dialog-Formate durch in- novative Workshop-Me- thodiken (z.B. World- cafe), Digital-Angebote und niederschwellige Raumangebote (Marie- Juchacz-Park – Aufstel- lung von Pavillons vor Ort für Dialogrunden am Nachmittag und Abend) und Angebote in einfa- cher Sprache  Dialog-Formate mit Kin- dern und Jugendlichen aller Geschlechter in ge- schützten Räumen bei Nutzerbeteiligungen für Sport- und Spieleinrich- tungen  Ref. VI: z.B. Obstmarkt: Onlinebeteiligung, Anlie- gerinfo, Vereine und Ver- bände wurden ange- schrieben; Planungs- workshops Plärrer, Bielingplatz. Ja

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Möglichst viele Bür- ger*innen aus unter- schiedlichen Bevöl- kerungsgruppen ha- ben sich im Rahmen verschiedener Betei- ligungsformate enga- giert Evaluation der Beteili- gungen, bei Bedarf Workshop zum Thema Laufend Stpl, Vpl Beteiligungsquote von Bürgerinnen und Beteiligungs- quote der Bevölke- rungsgruppen Mit beste- henden Res- sourcen  Erhebung schwierig we- gen Datenschutz, eher bei Planung darauf ein- gehen: bestimmte Be- völkrungsgruppen ermu- tigen (s. z.B. Girls‘ Day)  Andere Möglichkeit: Standortanalyse – wel- che Beteiligungsformate sind geeignet, um welche Gruppen zu erreichen? (Stichwort Bürgerver- sammlung) Nein
Förderung alternati- ver Mobilitätsange- bote Car-Sharing Ausweitung des Mobil- punktnetzes im Stadtge- biet 2018 Online- beteiligung zur Standortsuche für fünf weitere Mobilpunkte 2018 Errich- tung der 20 neuen Mobil- punkte Vpl in Abstim- mung mit OrgA (ePa) und SÖR (AuG- STau) Steigerung Nut- zer*innenzufrieden- heit und des Anteils der Verkehrsmittel des Umweltverbun- des am Modal Split, Errichtung der neuen Mobilpunkte Kosten von rd. 100.000 Euro werden über Son- dernutzungs- gebühren fi- nanziert Mobilpunkte 2019 umgesetzt Ja
Barrierefreier Zugang zum ÖPNV Priorisierung und barrie- refreier Umbau der be- reits erfassten Bus- und Straßenbahnhaltestellen fortlaufende Umsetzung der Maßnah- men Vpl Anzahl der umge- bauten Haltestellen 300.000 Euro jährlich im städtischen Haushalt ein- gestellt Fortlaufend, Umsetzung er- folgt durch SÖR Ja
Barrierefreier Zugang zum ÖPNV Barrierefreier Zugang zur U-Bahn ist vorhan- den Fortlaufende Umsetzung bei Neubaustre- cken UB 1 neu gebauter U- Bahnhof bis 2020 Mit beste- henden Per- sonalres- sourcen und Kostende- ckung über MIP-Ansatz Eröffnung des barrierefrei zu- gänglichen Bahnhofs Groß- reuth b. Schweinau erfolgte 10/2020 Ja

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Ausbau des ÖPNV Verlängerung der Stra- ßenbahn zur Brunecker Straße: Durchführung einer Nut- zen-Kosten-Untersu- chung, Einleitung eines Planfeststellungsverfah- rens, Beantragung von Fördermitteln 2018 – 2020 Vpl Präsentation der Ergebnisse der Nutzen-Kosten-Un- tersuchung, Durch- führung des Plan- feststellungsverfah- rens, Fördermittel- zusage noch nicht bezifferbar Planung wurde ausgeschrie- ben Ja
Ausbau des ÖPNV Verlängerung der U- Bahn U3 SW bis Ge- bersdorf 2019 - 2025 UB Präsentation der Ergebnisse der Nutzen-Kosten-Un- tersuchung, Durch- führung des Plan- feststellungsverfah- rens, Fördermittel- zusage Mit beste- henden Per- sonalres- sourcen und Kostende- ckung über MIP-Ansatz Baubeginn Anfang 2020 er- folgt (somit Fördermittel-zu- sage nach Präsentation der Nutzen-Kosten-Untersu- chung erhalten, Planfeststel- lungsverfahren durchgeführt) Ja
Verbesserung der Bedingungen für Zu- fußgehende Erarbeitung eines Fuß- verkehrskonzepts 2019/2020 Vpl/M Steigerung der Nut- zer*innenzufrieden- heit und des Anteils des Fußverkehrs am Gesamtverkehr noch nicht bezifferbar Maßnahme noch nicht mög- lich Ja, seit 2020
Verbesserung der Bedingungen für Radfahrende Projekt „Radständer für die Stadtteile“, Errich- tung von Radabstellan- lagen in Projektgebieten mit ePartizipation Projektgebiet Altstadt 2018/2019 weitere Stadt- teile in Pla- nung Vpl/M SÖR (AuG- STau) Steigerung der Nut- zer*innenzufrieden- heit und des Anteils des Radverkehrs am Gesamtverkehr rd. 60.000 Euro je Pro- jektgebiet stehen im Haushalt zur Verfügung Projekt Altstadt wird umge- setzt (siehe AfV 09/2020) Ja

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse 2020 Weiterführung
(finanziell / im neuen
personell) GAP?
Berücksichtigung von geschlechterspezifi- schen Aspekten beim Umbau bzw. Neuge- staltung von Räum- lichkeiten (z.B. In- nenbereich Hallen- bad Katzwang) Hinterfragen der geplan- ten Maßnahmen in Hin- blick auf Geschlechter- fragen: z.B. „Gibt es dunkle Ecken?“ „Können die Wegebeziehungen in Hinblick auf den Genderaspekt verbes- sert werden?“ Im Zusam- menhang mit geplanten bau- lichen und sonstigen Maßnahmen NüBad Berücksichtigung geschlechtsspezifi- scher Anliegen Je nach Um- fang und Größe des Projekts un- terschiedlich. Wenn sich die Verfah- rensstruktu- ren verfestigt haben, ist mit einer leichten Minimierung des Ressour- cenaufwands zu rechnen. Im Hallenbad Katzwang wurde die nicht einsehbare und recht dunkle „Föhnecke“ aufgelöst und in den über- sichtlicheren Umkleidebe- reich verlegt. Ja, NüBad wird auch in Zukunft bei baulichen Veränderungen versuchen, Genderaspekte verstärkt zu be- rücksichtigen.

Zustän-

digkeit

Evaluation/ Ergebnisse

2020

2.9 Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen

2.9 Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen

Eine Zielsetzung von Städtepartnerschaften ist es, einen Beitrag zu Annäherung, Verständigung und Frieden sowie zum Abbau von Vorurteilen und Rassismus, Intoleranz und Fremdenfeindlichkeit zu leisten. Die Kontakte im Rahmen dieser Städtepartnerschaften und internationalen Kooperationen sollten als Plattform für den Austausch von Erfahrungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern genutzt werden.

Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zustän- digkeit Indikatoren Ressourcen Evaluation/ Ergebnisse Weiterführung
(finanziell / 2020 im neuen
personell) GAP?
Städtepartnerschaf- ten und internationale Kooperationen als Plattform für den Austausch von Erfah- rungen und gegen- seitige Lernprozes- sen in Bezug auf Gleichberechtigung von Frauen und Män- nern nutzen Durchführung von Ver- anstaltungen mit Vertre- tungen aus Städtepart- nerschaften und be- freundeten Städten im Rahmen der Veranstal- tungsreihe rundum den Internationalen Frauen- tag im März Jährlich im März IB, GST Beteiligung der Städte Mit beste- henden Res- sourcen Mit beste-  2019 Frauendelegatio- Ja Ja
henden Res- nen aus Antalya und
sourcen Nablus
 2020 Frauendelegatio-
nen aus Krakau in Nürn-
berg zu Besuch
Die Frauen tauschten sich
mit der Gleichstellungsstelle,
Oberbürgermeister, Stadträ-
tinnen und Frauendelegatio-
nen aus und nahmen als Re-
ferentinnen jeweils an einer
öffentlichen Veranstaltung
teil

Zustän-

digkeit

Städtepartnerschaf-

ten und internationale

Kooperationen als

Plattform für den

Austausch von Erfah-

rungen und gegen-

seitige Lernprozes-

sen in Bezug auf

Gleichberechtigung

von Frauen und Män-

nern nutzen

Durchführung von Ver-

anstaltungen mit Vertre-

tungen aus Städtepart-

nerschaften und be-

freundeten Städten im

Rahmen der Veranstal-

tungsreihe rundum den

Internationalen Frauen-

tag im März

Jährlich im

März

Beteiligung der

Städte

MRB-GST/003/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 19.05.2021 öffentlich Beschluss

Betreff:

Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023 der Stadt Nürnberg

Anlagen: GAP2021-2023

Sachverhalt (kurz):

Im Oktober 2010 unterschrieb der Stadtrat die Europäische Charta für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene. Aus dem Bekenntnis zur Charta erfolgte die Verpflichtung für die Stadt Nürnberg, Gleichstellungsaktionspläne mit konkreten Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele dieser Charta zu erarbeiten und deren Umsetzung aktiv zu fördern. Im Februar 2012 wurde der „Erste Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Nürnberg 2012 bis 2014“ vom Stadtrat beschlossen. Seitdem wurde alle drei Jahre ein neuer Aktionsplan verabschiedet und der vorherige evaluiert. Nicht nur die Evaluation des Gleichstellungsaktionsplans 2018-2020, sondern auch die Corona- Pandemie und die damit verbunden gesellschaftlichen Entwicklungen zeigt, dass die Ziele einer geschlechtergerechten Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft noch nicht erreicht sind. Die Ergebnisse der Evaluation wurden in die Vorbereitung und Erstellung des vorliegenden Gleichstellungsaktionsplans 2021-23 einbezogen und Ziele und Maßnahmen dementsprechend angepasst und modifiziert oder neue Ziele entsprechend der Bedarfe generiert, um weiterhin im Sinne der Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen zu wirken. Wie bei den vorherigen Aktionsplänen wurde auch der aktuelle Gleichstellungsaktionsplan von der Gleichstellungsstelle in Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Geschäftsbereiche, Referate und Dienststellen in der Koordinierungsgruppe Gender erarbeitet. Die Zuordnung der Ziele und daraus resultierenden Maßnahmen in zwei Handlungsfelder wurde beibehalten: Geschlechtergerechte Stadtverwaltung und Geschlechtergerechte Stadtgesellschaft. Der Großteil der Maßnahmen im Gleichstellungsaktionsplan wird mit bestehenden Ressourcen durchgeführt. Wenn für die Durchführung einer Maßnahme zusätzliche finanzielle und/oder personelle Ressourcen zur Zielerreichung erforderlich sind, wird dies ausdrücklich vermerkt. Auswirkungen auf den Stellenplan sind dadurch mittelfristig in einzelnen Fällen möglich.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Der Großteil der Maßnahmen im Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023 wird mit bestehenden Ressourcen durchgeführt. Wenn für die Durchführung einer Maßnahme zusätzliche Mittel zur Zielerreichung erforderlich sind, wird dies ausdrücklich vermerkt.

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Verantwortung für die Durchführung der jeweiligen Maßnahme obliegt der zuständigen Dienststelle

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023 enthält Maßnahmen zur Beseitigung von Diskriminierungen und Benachteiligungen aufgrund der Diversitydimension Geschlecht.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat hat die Ziele und Maßnahmen des vorliegenden Gleichstellungsaktionsplans 2021-2023 der Stadt Nürnberg zustimmend zur Kenntnis genommen. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen die Stadtratsmitglieder dessen Umsetzung. Die Verwaltung setzt die Maßnahmen fristgerecht um. Die Gleichstellungsstelle berichtet dem Stadtrat im Frühjahr 2024 über die Zielerreichung.

Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023

Präambel Einführung

Seit ihrem Entstehen sind Städte Orte der Vielfalt. Die Stadt Nürnberg Die Stadt Nürnberg tritt Diskriminierungen und Benachteiligungen aufsieht es als eine ihrer zentralen Aufgaben an, in einer vielfältiger wer- grund der Diversitydimension Geschlecht seit über 30 Jahren entgegen. denden Gesellschaft den Zusammenhalt zu wahren und dabei zwischen Im Jahr 1986 wurde die erste Frauenbeauftragte vom Stadtrat bestellt. Einzelinteressen zu vermitteln und Ausgrenzungen zu verhindern. Eine Mit der Verabschiedung und mehrmaligen Fortschreibung des Frauenwichtige Grundlage kommunalen Handelns sind die Menschenrechte, förderplans und der Umsetzung von Gender Mainstreaming als ein verzu deren aktiven Verwirklichung sich die Stadt in ihrem Leitbild verpflich- bindliches Prinzip der Personal- und Organisationsentwicklung wurden tet hat, dies auch vor dem Hintergrund der besonderen geschichtlichen seitdem die Weichen für eine geschlechtergerechte Verwaltung und Verantwortung. Die Verwirklichung einer solidarischen Stadtgesellschaft Stadtgesellschaft gestellt. Die Unterzeichnung der Europäischen Charta bemisst sich an der Lebensrealität der Bürgerinnen und Bürger. Aus die- für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene durch sem Grund verpflichten wir uns, bei der Erstellung und Umsetzung kom- den Stadtrat im Oktober 2010 war ein weiterer konsequenter Schritt auf munaler Aktionspläne die Bedürfnisse aller in den Blick zu nehmen. Ent- dem Weg zu mehr Geschlechtergerechtigkeit. Aus dem Bekenntnis zur scheidend sind für uns die Verwirklichung der Menschenrechte, die Charta erfolgte die Verpflichtung für die Stadt Nürnberg, regelmäßig Möglichkeit zur Teilhabe und die Verhinderung von Diskriminierung. Gleichstellungsaktionspläne mit konkreten Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele dieser Charta zu erarbeiten und deren Umsetzung aktiv Dabei finden die Diversitydimensionen ethnische und soziale Herkunft, zu fördern. Im Februar 2012 wurde der „Erste Gleichstellungsaktions- Geschlecht, sexuelle Identität, Behinderung, Alter, Religion, Weltanplan der Stadt Nürnberg 2012 bis 2014“ vom Stadtrat beschlossen. Ein schauung und Sprache Berücksichtigung. Bericht über die Umsetzung der Maßnahmen sowie die Verabschiedung der Fortschreibung dieses ersten Aktionsplans erfolgte drei Jahre später.

Auch der jetzt vorliegende Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023 wurde von der Frauenbeauftragten und ihrem Team in der Gleichstellungstelle in Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Geschäftsbereiche und Referate in der Koordinierungsgruppe Gender erarbeitet. Die Zweiteilung

in Maßnahmen zur Erreichung einer geschlechtergerechten Stadtver- nen noch längst nicht abgeschlossen ist. Viele Frauen stehen im Konwaltung und zur Verwirklichung einer geschlechtergerechten Stadtge- text der Corona-Pandemie vor enormen Herausforderungen: Die Schliesellschaft bleibt erhalten. Die themenbezogene Unterteilung innerhalb ßung von Schulen und Kindertageseinrichtungen stellt die Vereinbarkeit dieser zwei großen Handlungsfelder orientiert sich an den Schwerpunk- von Privatleben und Beruf vor eine Zerreißprobe. Homeoffice und ten der jeweiligen Ziele. Dabei zeigt sich, dass die Handlungsfelder Homeschooling sind nur bedingt vereinbar und lediglich ein Beispiel für Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft in ihren Schwerpunkten Paralle- unbezahlte Sorgearbeit, die überproportional von Frauen geleistet wird. len aufzeigen: der Abbau von Rollenstereotypen, Antidiskriminierung Bereits überwunden geglaubte Rollenfestlegungen wirken sich gleichund eine geschlechtergerechte Gesundheit sind wichtige Schwerpunkte zeitig auch negativ auf Männer aus und halten nicht wenige davon ab, in beiden Handlungsfeldern. Hinzukommen Themenfelder wie die Verneue geschlechtergerechte Wege zu gehen. Die Rolle der Frau wird einbarkeit von Privatleben und Beruf, ein ausgewogenes Geschlechterhauptsächlich im familiären Bereich gesehen; der starke Mann beverhältnis auf der Führungsebene sowie der Ausbau der Gender- und schützt die Familie nach außen. Diese tradierten Geschlechterstereoty- Diversitykompetenz auf allen Ebenen und in allen Bereichen, um eine pen werden unter anderem von rechtspopulistischen Parteien befeuert. geschlechtergerechte Stadtverwaltung zu erreichen. Schwerpunkte wie Die Maßnahmen des vorliegenden Gleichstellungsaktionsplan zielen die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt, eine geschlechtergedarauf ab, aktiv gegen solche Rollenstereotypen vorzugehen, festgefahrechte Bildung und Erziehung sowie eine geschlechtergerechte Stadtrene Strukturen aufzubrechen und damit ein deutliches Zeichen für eine entwicklung rücken in den Fokus, wenn es um die Verwirklichung einer gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen zu setzen. geschlechtergerechten Stadtgesellschaft geht. „Es geht nur gemeinsam“. Diese Forderung von Prof. Dr. Jutta All- Auch mehr als neun Jahre nach der Verabschiedung des ersten Gleichmendinger verdeutlicht nicht nur, dass Gleichstellung alle Geschlechter stellungsaktionsplans und zum Zeitpunkt des 15-jährigen Jubiläums der betrifft und Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts uns alle an- Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern geht. Vielmehr lässt sich die Aufforderung von Prof. Dr. Jutta Allmendinauf lokaler Ebene zeigt sich, dass die Ziele einer geschlechtergerechten ger auch dahingehend interpretieren, dass Stadtspitze, Beschäftigte Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft noch nicht erreicht sind. Die und Bürger*innen an einem Strang ziehen müssen, um Gleichstellung jüngsten Entwicklungen im Rahmen der Corona-Pandemie, die damit zu erreichen. Ein deutliches Bekenntnis dazu und ein ausgeprägter poverbundenen Einschränkungen des öffentlichen Lebens und die daraus litischer Wille, zusammen mit vielen Fürsprecher*innen sind unerlässresultierenden Folgen für unsere Gesellschaft, führen uns sehr deutlich lich, um eine geschlechtergerechte Stadtverwaltung und Stadtgesellvor Augen, dass der Prozess zur gleichberechtigten Teilhabe von schaft zu erreichen. Frauen und Männern in allen Bereichen und auf allen kommunalen Ebe-

Inhaltsverzeichnis Seite

Abkürzungsverzeichnis .................................................................. 4

1. Eine geschlechtergerechte Stadtverwaltung .................. 7

1.1 Abbau von Rollenstereotypen ............................................. 7 1.2 Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf ........................... 11 1.3 Ausgewogenheit auf der Führungsebene .......................... 14 1.4 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz .................. 17 1.5 Antidiskriminierung ........................................................... 21 1.6 Geschlechtergerechte Gesundheit .................................... 23

2. Eine geschlechtergerechte Stadtgesellschaft .............. 25

2.1 Abbau von Rollenstereotypen ........................................... 25 2.2 Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt ................... 33 2.3 Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung .................. 36 2.4 Geschlechtergerechte Stadtentwicklung ........................... 42 2.5 Antidiskriminierung ........................................................... 45 2.6 Geschlechtergerechte Gesundheit .................................... 47

  1. BM Geschäftsbereich der 2. Bürgermeisterin

  2. BM Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters

AK Arbeitskreis

BCA Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

BCN Bildungscampus Nürnberg

BfD/LSBTI Beauftragte für Diskriminierungsfragen / Koordinierungsstelle LSBTI

BFS Berufsfachschule

BgA Bürgermeisteramt

BS Berufliche Schule

BZ Bildungszentrum

FAU Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

FKE Führungskräfteentwicklung

GAP Gleichstellungsaktionsplan

GB Gleichstellungsbeauftragte

Geo Amt für Geoinformation und Bodenordnung

Gh Gesundheitsamt

Gh/Gf Gesundheitsamt – Gesundheitsförderung

Gh/L Leitung Gesundheitsamt

GPR Gesamtpersonalrat

GSBV Gesamtschwerbehindertenvertretung

GST Gleichstellungsstelle

H Hochbauamt

IB Amt für Internationale Beziehungen

IPSN Institut für Pädagogik und Schulpsychologie

J Jugendamt

J/B1 Jugendamt Bereich 1 (Städtische Kindertageseinrichtungen)

J/B1-L Jugendamt Leitung Bereich 1 (Städtische Kindertageseinrichtungen)

J/B2-EB Jugendamt – Bereich 2 – Erziehungs- und Familienberatung

J/B2 Jugendamt Bereich 2 (Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit an Schulen, Familienbildung, Erziehungsberatung)

KoG Inklusion Koordinierungsgruppe Inklusion

KoM Amt für Kommunikation und Stadtmarketing

KuF Amt für Kultur und Freizeit

KuF/ 3 Amt für Kultur und Freizeit Abteilung 3 (Soziokulturelle Stadtteilarbeit)

LA Liegenschaftsamt

MINT Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik

MRB Menschenrechtsbüro

NüBad NürnbergBad

OKJA Offene Kinder- und Jugendarbeit

PA Personalamt

PA/1-1 Personalamt – Abteilung Personalentwicklung, Ausbildung und Strategische Personalbedarfsplanung – Sachgebiet Personalentwicklung und Betriebliches Gesundheitsmanagement

PA/2 Personalamt – Abteilung Personalservice

PA/2-R Personalamt – Abteilung Personalservice – Personalrecruiting

PA/M Personalamt – Stab der Dienststellenleiterin

POA Personal- und Organisationsausschuss

Ref. IV Referat für Schule und Sport

Ref. V Referat für Jugend, Familie und Soziales

Ref. VI Planungs- und Baureferat

SchA Amt für Allgemeinbildende Schulen

SchB Amt für Berufliche Schulen

SenA Amt für Senioren und Generationenfragen/Seniorenamt

SHA Amt für Existenzsicherung und soziale Integration

SöR Servicebetrieb Öffentlicher Raum

SpS Sportservice Nürnberg

StB Stadtbibliothek

UB U-Bahnbauamt

UwA Umweltamt

VK Anteil einer Vollzeitstelle

Vpl Verkehrsplanungsamt

Vpl/M Verkehrsplanungsamt – Verkehrsmanagement

WiF Wirtschaftsförderung Nürnberg

WS Wirtschaftsschule

1. Eine geschlechtergerechte Stadtverwaltung

Kommunen wirken nach außen, durch Angebote für ihre Bürger*innen, aber auch nach innen, über Prioritätensetzung in der Personal- und Organisationsentwicklung. Ziel ist es, die Stadt zu einer fairen und geschlechtergerechten Arbeitgeberin zu machen und damit auch die Qualität der kommunalen Dienstleistungen zu verbessern. Auf der Grundlage des Frauenförderplans und der Gender Mainstreaming Strategie als verbindliches Prinzip der Personal- und Organisationsentwicklung arbeitet die Stadt Nürnberg am Abbau von bestehenden Ungleichheiten.

Geschlecht spielt in vielen Bereichen nach wie vor eine große Rolle, z.B. bei der Berufswahl, bei Fragen von Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, bei der Benennung öffentlicher Plätze oder aber bei der Verwendung geschlechtergerechter Sprache. Der Stadt Nürnberg ist es ein Anliegen auch innerhalb der Verwaltung über vielfältige Maßnahmen Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts und/oder anderer Kategorien abzubauen, Rollenstereotype zu vermindern und Diskriminierung entgegenzuwirken. Der Abbau von rollenstereotypen ist daher eine Querschnittsaufgabe, die von allen Geschäftsbereichen und Referaten in Angriff genommen werden muss. Dies spiegelt sich nicht nur in den folgenden Zielen, sondern auch in den jeweiligen Zuständigkeiten wider.

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
(finanziell /
personell)
1. Gremien sind paritätisch besetzt. Bei der Besetzung von Gremien und Fortlaufend BgA, alle Dienststellen Anteil von Frauen Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
Arbeitsgruppen soll auf ein möglichst Eigenmittel
paritätisches Geschlechterverhältnis
geachtet werden
Zielgruppe: Mitglieder von Gremien
und Arbeitsgruppen
Bei der Besetzung von Vorständen Fortlaufend Stadtrats- fraktionen Anteil von Frauen Eigenpersonal Eigenmittel
und Aufsichtsräten der städtischen
Tochtergesellschaften soll auf ein
möglichst paritätisches Geschlechter-
verhältnis geachtet werden
Zielgruppe: Mitglieder von

Maßnahme/n und

Zielgruppe/n

Zuständig-

keit

Gremien sind paritätisch

besetzt.

BgA, alle

Dienststellen

Stadtrats-

fraktionen

Eigenpersonal

Eigenmittel

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
(finanziell /
personell)
Vorständen und Aufsichtsräten der städtischen Tochtergesellschaften
2. Die Anzahl von Frauen in Preisgerichten städti- scher Wettbewerbe und Beiräten ist erhöht. Feststellung aktueller Besetzung, In- terpretation der Ergebnisse und Dis- kussion weitere Schritte, wie ggf. Än- derung der Satzung Zielgruppe: Preisgerichte städtischer Wettbewerbe und Beiräte Ab 2021 GST in Koopera- tion mit je- weiligen Dienststellen Übersicht aktueller Besetzung Eigenpersonal Eigenmittel
Beratung mit jeweiligen Dienststel-
len hat stattgefunden
Ggf. geänderte Satzungen bzw.
neue Quoten
3. Bei der Ausbildungswahl spielen Geschlechter- stereotype keine Rolle. Jährliche Organisation und Durchfüh- rung des Girls´ und Boys´ Day bei der Stadtverwaltung Zielgruppe: Jugendliche Ab 2021 PA mit beteilig- ten Dienst- stellen Teilnehmendenzahl des Girls´ und Eigenpersonal Eigenmittel
Boys´ Day
Langfristig: Auswertung der weibli-
chen bzw. männlichen Nachwuchs-
kräfte nach Ausbildungsberufen
Gezielte Ansprache des jeweils „un- Fortlaufend PA/2-Marke- ting, GST Neue Veröffentlichungen im Rah- men des Arbeitgeberin- und Ausbil- dungsmarketings Langfristig: Auswertung der weibli- chen bzw. männlichen Nachwuchs- kräfte nach Ausbildungsberufen Neue Veröffentlichungen im Rah- Eigen- und Fremdpersonal Eigenmittel
typischen“ Geschlechts bei der Prä- men des Arbeitgeberin- und Ausbil-
sentation der Ausbildungsberufe im dungsmarketings
Internet, in Videos sowie in Broschü-
ren, wo möglich und sinnvoll Langfristig: Auswertung der weibli-
chen bzw. männlichen Nachwuchs-
Zielgruppe: potenzielle Auszubil- kräfte nach Ausbildungsberufen
dende
Prüfung des Beitritts der Stadt Nürn- ab 2021 GST mit rele- vanten Dienststellen Der Beitritt der Stadt Nürnberg zur Initiative Klischeefrei ist geprüft und gegebenenfalls erfolgt Eigenpersonal Eigenmittel
berg zur Initiative Klischeefrei und
gegebenenfalls Beitritt
Zielgruppe: potentielle Auszubil-
dende und Mitarbeitende

Maßnahme/n und

Zielgruppe/n

Zuständig-

keit

Vorständen und Aufsichtsräten der

städtischen Tochtergesellschaften

Die Anzahl von Frauen

in Preisgerichten städti-

scher Wettbewerbe und

Beiräten ist erhöht.

Feststellung aktueller Besetzung, In-

terpretation der Ergebnisse und Dis-

kussion weitere Schritte, wie ggf. Än-

derung der Satzung

Zielgruppe: Preisgerichte städtischer

Wettbewerbe und Beiräte

GST

in Koopera-

tion mit je-

weiligen

Dienststellen

Eigenpersonal

Eigenmittel

Bei der Ausbildungswahl

spielen Geschlechter-

stereotype keine Rolle.

Jährliche Organisation und Durchfüh-

rung des Girls´ und Boys´ Day bei

der Stadtverwaltung

Zielgruppe: Jugendliche

PA

mit beteilig-

ten Dienst-

stellen

Eigenpersonal

Eigenmittel

PA/2-Marke-

ting, GST

Eigen- und

Fremdpersonal

Eigenmittel

GST mit rele-

vanten

Dienststellen

Der Beitritt der Stadt Nürnberg zur

Initiative Klischeefrei ist geprüft und

gegebenenfalls erfolgt

Eigenpersonal

Eigenmittel

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
(finanziell /
personell)
4. Die Möglichkeit Eltern- zeit zu nehmen, wird von bei der Stadt be- schäftigten Vätern stär- ker genutzt. Durchführung der Väter- und Mütter- 2020-2023 GST, Bündnis für Familie, PA/M Befragung ist durchgeführt, Ergeb- nisse liegen vor und wurden inter- pretiert und veröffentlicht Auf Basis der Ergebnisse werden Bedarfe festgestellt und adressiert Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
befragung Eigenmittel
Auswertung und Evaluation der Er-
gebnisse, Formulierung und Umset-
zung von nächsten Schritten
Zielgruppe: Väter und Mütter in ei-
nem Beschäftigungsverhältnis bei
der Stadt Nürnberg
5. Männer sind im Erzie- Verstetigung des AK Männer in KiTas Zielgruppe: Männer in Erziehungsbe- rufen Verstetigung des AK Männer in 4 Treffen im Jahr GST, J/B1 AK Männer in KiTas trifft sich regel- mäßig Eigenpersonal Eigenmittel
herberuf gestärkt. KiTas
Es besteht die Möglich- Zielgruppe: Männer in Erziehungsbe-
keit zu kollegialem Aus- rufen
tausch zu ausgewählten
spezifischen Themen.
6. Die Anerkennung der verschiedenen Lebens- welten von Kindern und Familien in KiTas wird konkretisiert. Die Anerkennung der In der Rahmenkonzeption wird das 2021-2022 J/B1-L Textbaustein in der Rahmenkon- zeption Eigenpersonal Eigenmittel
verschiedenen Lebens- Thema Anerkennung von Lebenswel-
welten von Kindern und ten konkretisiert.
Familien in KiTas wird
konkretisiert. Zielgruppe: Familien mit Kindern in
KiTas
7. Gender-Kompetenz bei Die Fortbildung ‚Jungen und Mäd- Ab 2022 GST, J/B1 Vorstellung der und Einführung in die Fortbildung Anfragen bezüglich Unterstützung bei der Durchführung Anzahl der Durchführungen Eigenpersonal
den Erzieher*innen in chen stärken‘ ist in Nürnberger Kin-
Nürnberger Kinderta- dertageseinrichtungen bekannt und
geseinrichtungen ist vor- wird von den jeweiligen Teams indivi-
handen und das Fach- duell durchgeführt.
personal handelt ge-
schlechtersensibel bei Zielgruppe: Erzieher*innen in Nürn-
offenen Angeboten für berger Kindertageseinrichtungen
Kinder

Maßnahme/n und

Zielgruppe/n

Zuständig-

keit

Die Möglichkeit Eltern-

zeit zu nehmen, wird

von bei der Stadt be-

schäftigten Vätern stär-

ker genutzt.

GST,

Bündnis für

Familie,

PA/M

Befragung ist durchgeführt, Ergeb-

nisse liegen vor und wurden inter-

pretiert und veröffentlicht

Auf Basis der Ergebnisse werden

Bedarfe festgestellt und adressiert

4 Treffen im

Jahr

AK Männer in KiTas trifft sich regel-

mäßig

Eigenpersonal

Eigenmittel

Textbaustein in der Rahmenkon-

zeption

Eigenpersonal

Eigenmittel

Vorstellung der und Einführung in

die Fortbildung

Anfragen bezüglich Unterstützung

bei der Durchführung

Anzahl der Durchführungen

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
(finanziell /
personell)
Das Fortbildungskonzept wird hin- Ab 2021 J/B2-5 mit Bereichslei- tung und Abt. Leitungen Regionen Das Konzept ist überprüft und nach Bedarf angepasst Eigenpersonal Eigenpersonal
sichtlich der Passgenauigkeit für Per-
sonal in offenen Angeboten für Kin-
der überprüft und ggf. angepasst
Zielgruppe: Mitarbeitende in der
OKJA – Zielgruppe Kinder
8. Die Anzahl der Männer bei den Beschäftigten im Kulturbereich ist erhöht: Das Verhältnis Männer und Frauen ist angegli- chen. Entwicklung und Durchführung von Fortlaufend KuF Verhältnis Männer und Frauen bei den Beschäftigten im Vergleich zu 2020 Zielquote: 50:50 Eigenpersonal Eigenmittel
Maßnahmen zur Zielerreichung
Beteiligung am Boys‘ Day
Zielgruppe: potentielle Mitarbeitende
im Kulturbereich
9. Bei der Ausschreibung von Reinigungsleistun- gen ist der geschlechter- spezifische Aspekt be- rücksichtigt. Klärung mit ZD als zuständige Zum nächs- ten Aus- schrei- bungszeit- punkt NüBad mit ZD Ausschreibungstext Tatsächliche Umsetzung und ggf. Vorgehen bei Nichterfüllung Offen; für den Ausschrei- bungsprozess: Eigenpersonal Eigenmittel
Dienststelle, ob der Aspekt- „Weibli-
ches Personal reinigt den Damenbe-
reich-, männliches Personal reinigt
den Herrenbereich“ mit in die Aus-
schreibung aufgenommen werden
kann oder wie sich ein solches Vor-
gehen finanziell darstellt

Maßnahme/n und

Zielgruppe/n

Zuständig-

keit

J/B2-5 mit

Bereichslei-

tung und Abt.

Leitungen

Regionen

Das Konzept ist überprüft und nach

Bedarf angepasst

Die Anzahl der Männer

bei den Beschäftigten im

Kulturbereich ist erhöht:

Das Verhältnis Männer

und Frauen ist angegli-

chen.

Verhältnis Männer und Frauen bei

den Beschäftigten im Vergleich zu

2020

Zielquote: 50:50

Eigenpersonal

Eigenmittel

Bei der Ausschreibung

von Reinigungsleistun-

gen ist der geschlechter-

spezifische Aspekt be-

rücksichtigt.

Zum nächs-

ten Aus-

schrei-

bungszeit-

punkt

NüBad mit

ZD

Ausschreibungstext

Tatsächliche Umsetzung und ggf.

Vorgehen bei Nichterfüllung

Offen;

für den Ausschrei-

bungsprozess:

Eigenpersonal

Eigenmittel

Seit 01.01.2018 sind die Dienststellen angehalten, alle vakanten Führungspositionen mit Hilfe des im März 2017 vom Personal- und Organisationsausschusses verabschiedeten Leitfadens „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“ zu betrachten, um festzustellen, ob eine Wiederbesetzung mit reduzierter Arbeitszeit oder in Jobsharing möglich ist. Auf Grundlage des Ergebnisses soll für die Stellenausschreibungen von Führungspositionen künftig eine transparentere und fundierte Prüfung zu der erforderlichen Arbeitszeit, hinsichtlich des Mindeststundenumfangs und der Arbeitszeitverteilung, gemacht werden können. Einige Dienststellen haben bereits ein besonderes Augenmerk auf Führen mit reduzierter Arbeitszeit gelegt und dienststelleninterne Maßnahmen ergriffen. Die Erfahrungen zeigen jedoch auch, dass der Feststellungsprozess noch verbessrungswürdig und der Anteil von Führungskräften mit reduzierter Arbeitszeit steigerungsfähig ist. Jüngste gesellschaftliche Entwicklungen im Rahmen der Pandemiebekämpfung erfordern außerdem erweiterte Möglichkeiten bezüglich Mobilem Arbeiten und Homeoffice. Jene Arbeitsformen bergen Chancen für die Gleichstellung im Sinne der Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf, aber auch Gefahren für die Sichtbarkeit von Frauen. Diese Themen prägen die Ziele und Maßnahmen im Folgenden.

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
10. Der Anteil der Führungs- kräfte mit reduzierter Ar- beitszeit bei der Stadt ist in allen Führungsebe- nen erhöht. Führung mit reduzierter Arbeitszeit Ab 2021 PA/2-R in Koopera- tion mit GST und GPR Anteil der Führungskräfte mit redu- zierter Arbeitszeit Statistik über die Ablehnung der Option Führen mit reduzierter Ar- beitszeit ist erstellt und weiterge- führt Veranstaltungen haben stattgefun- den – Zahl der Teilnehmenden Eigenpersonal Eigenpersonal
wird verstärkt gefördert
Anpassen des Prozesses der Ab-
frage Führen mit reduzierter Arbeits-
zeit unter Einbezug GST und GPR
Intranet-Auftritt der PA Seite zum
Thema wird überarbeitet und aufge-
wertet
Veranstaltungen von GST zur Sensi-
bilisierung der Kolleg*innen für das
Thema
Zielgruppe: Führungskräfte und an
Führungsaufgaben interessierte Mit-
arbeitende der Stadt Nürnberg

Zuständig-

keit

Der Anteil der Führungs-

kräfte mit reduzierter Ar-

beitszeit bei der Stadt ist

in allen Führungsebe-

nen erhöht.

PA/2-R

in Koopera-

tion mit GST

und GPR

Anteil der Führungskräfte mit redu-

zierter Arbeitszeit

Statistik über die Ablehnung der

Option Führen mit reduzierter Ar-

beitszeit ist erstellt und weiterge-

führt

Veranstaltungen haben stattgefun-

den – Zahl der Teilnehmenden

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
Modell „Führen mit reduzierter Ar- Fortlaufend J/B2- Abtei- lungsleitun- gen und Be- reichsleitung Die Wünsche von Vereinbarkeit können zu mind. 75% verwirklicht werden Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
beitszeit“ gezielt kommunizieren; sys- Eigenmittel
tematische Ansprache und Unterstüt-
zung betroffener Mitarbeitender
Zielgruppe: Pädagog*innen in Lei-
tungsstellen
Begleiteter Prozess zur Organisati- Fortlaufend Gh/L in Koopera- tion mit PA Erfolgreiche Erprobung des Modells Anteil der Führungskräfte in Teilzeit Arbeitsbelastung der Führungs- kräfte in Teilzeit im Vergleich zu Führungskräften in Vollzeit Eigenpersonal Eigenmittel
onsentwicklung, Führen mit reduzier-
ter Arbeitszeit zu ermöglichen als
Grundlage für eine stärkere Berück-
sichtigung dieses Modellverfahrens
bei Stellenbesetzungsverfahren
Zielgruppe: Führungskräfte bei Gh
Modell „Führen mit reduzierter Ar- beitszeit“ gezielt kommunizieren Zielgruppe: Führungskräfte bei UwA Modell „Führen mit reduzierter Ar- Fortlaufend UwA in Koopera- tion mit PA Anteil der Führungskräfte mit redu- zierter Arbeitszeit bei UwA Eigenpersonal Eigenmittel
beitszeit“ gezielt kommunizieren
Zielgruppe: Führungskräfte bei UwA

Zuständig-

keit

J/B2- Abtei-

lungsleitun-

gen und Be-

reichsleitung

Die Wünsche von Vereinbarkeit

können zu mind. 75% verwirklicht

werden

Gh/L

in Koopera-

tion mit PA

Erfolgreiche Erprobung des Modells

Anteil der Führungskräfte in Teilzeit

Arbeitsbelastung der Führungs-

kräfte in Teilzeit im Vergleich zu

Führungskräften in Vollzeit

Eigenpersonal

Eigenmittel

UwA

in Koopera-

tion mit PA

Anteil der Führungskräfte mit redu-

zierter Arbeitszeit bei UwA

Eigenpersonal

Eigenmittel

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
11. Die gendergerechte Per- sonalpolitik in den Ge- schäftsbereichen 2. BM und 3. BM ist ausgebaut und weitergeführt. Schaffung/Etablierung verschiedener Arbeitszeitmodelle Besondere Berücksichtigung der be- ruflichen Weiterentwicklungsmöglich- keiten in den verschiedenen Arbeits- zeitmodellen von Mitarbeitenden Zielgruppe: Mitarbeitende der Ge- schäftsbereiche 2. BM und 3. BM Schaffung/Etablierung verschiedener Fortlaufend Alle Dienst- stellen und Eigenbe- triebe der Geschäftsbe- reiche 2. BM und 3. BM Anzahl der angebotenen und geleb- ten Arbeitszeitmodelle Spezielle Fördermaßnahmen für Mitarbeitende Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
Arbeitszeitmodelle Eigenmittel
Besondere Berücksichtigung der be-
ruflichen Weiterentwicklungsmöglich-
keiten in den verschiedenen Arbeits-
zeitmodellen von Mitarbeitenden
Zielgruppe: Mitarbeitende der Ge-
schäftsbereiche 2. BM und 3. BM
12. Die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf bei SpS wird verstärkt gefördert. Teilnahme an Telearbeit, Fortlaufend SpS Anzahl der Teilnehmenden Eigenpersonal Eigenmittel
Förderung von Elternzeit für Väter
Einladung zur Teilnahme am Mento-
ringprogramm für Frauen
Zielgruppe: Mitarbeitende bei SpS
13. Die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf wird durch digitale Lern- angebote verbessert. Etablierung von digitalen Lernange- Ab 2021 PA/1-1 Anzahl an digitalen Lernangeboten Anzahl an Zugriffen (z. B. neben Online-Fortbildungen auch Tutori- als, Erklärvideos, Podcasts) Eigen- und Fremdpersonal Eigenmittel
boten (AG Digitales Lernen)
Konzeption: Die digitalen Lerneinhei-
ten sollen aus mehreren, kurzen Mo-
dulen bestehen, die ein zeitlich flexib-
les Lernen ermöglichen sollen.
Verweis auf geeignete externe Ange-
bote
Zielgruppe: Mitarbeitende der Stadt
Nürnberg

Zuständig-

keit

Die gendergerechte Per-

sonalpolitik in den Ge-

schäftsbereichen 2. BM

und 3. BM ist ausgebaut

und weitergeführt.

Alle Dienst-

stellen und

Eigenbe-

triebe der

Geschäftsbe-

reiche 2. BM

und 3. BM

Anzahl der angebotenen und geleb-

ten Arbeitszeitmodelle

Spezielle Fördermaßnahmen für

Mitarbeitende

Die Vereinbarkeit von

Privatleben und Beruf

bei SpS wird verstärkt

gefördert.

Eigenpersonal

Eigenmittel

Die Vereinbarkeit von

Privatleben und Beruf

wird durch digitale Lern-

angebote verbessert.

Anzahl an digitalen Lernangeboten

Anzahl an Zugriffen (z. B. neben

Online-Fortbildungen auch Tutori-

als, Erklärvideos, Podcasts)

Eigen- und

Fremdpersonal

Eigenmittel

1.3 Ausgewogenheit auf der Führungsebene

Während das Geschlechterverhältnis auf der Ebene der Referent*innen jüngst Parität erreichte, erweisen sich Entwicklungen dieser Art in anderen Bereichen als langwieriger. Um die Anzahl von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen wurden vom Personalamt und der Gleichstellungsstelle Programme und Netzwerke ins Leben gerufen, die Frauen dabei ermutigen und unterstützen sollen, in Führungspositionen zu gelangen. Maßnahmen in diesem Bereich werden jedoch auch von anderen Geschäftsbereichen und Dienststellen ergriffen.

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
14. Die Anzahl von Frauen (auch Frauen mit Migra- tionshintergrund) in Füh- rungspositionen ist er- höht. Fortführung des Mentoringpro- gramms für Frauen: 4. Programmdurchlauf Zielgruppe: An Führungsaufgaben in- teressierte Mitarbeiterinnen Fortführung des Mentoringpro- Mai 2021 - Dezember 2022 PA/1-1 Anzahl der Mentees und Mentor*in- Eigen- und Fremdpersonal Eigenmittel Eigen- und
gramms für Frauen: nen Fremdpersonal
4. Programmdurchlauf Eigenmittel
Evaluation der Erfolgswirksamkeit
Zielgruppe: An Führungsaufgaben in- in Kooperation mit Hochschule /
teressierte Mitarbeiterinnen Universität; Evaluation findet in
zwei Phasen statt:
1. Phase:
10/2020 Evaluationsbogen in der
Abschlussveranstaltung
2. Phase:
04/2022 Evaluation: Wirksamkeit
des Programms ca. 1 1/2 Jahre
nach Programmende
Beteiligung an Maßnahmen zur Ziel- Fortlaufend KuF/L Anteil von Frauen und Männern in Führungspositionen im Vergleich zu 2020 Zielquote: 50:50 Anteil von Frauen und Männern in Eigenpersonal Eigenmittel
erreichung im KuF, z. B. Mentoring- Führungspositionen im Vergleich zu
programme, gezielte Ansprache 2020
Zielgruppe: An Führungsaufgaben im Zielquote: 50:50
KuF interessierte Frauen

Zuständig-

keit

Die Anzahl von Frauen

(auch Frauen mit Migra-

tionshintergrund) in Füh-

rungspositionen ist er-

höht.

Mai 2021 -

Dezember

2022

Eigenpersonal

Eigenmittel

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
Frauen im Ref. VI für Führen mit re- Fortlaufend Ref. VI mit allen Dienst- stellen Anteil weiblicher Führungskräfte im Geschäftsbereich Ref. VI Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
duzierter Arbeitszeit sensibilisieren, Eigenmittel
sie unterstützen und Möglichkeiten
schaffen, da insbesondere Frauen oft
mit reduzierter Arbeitszeit arbeiten
Zielgruppe: An Führungsaufgaben in-
teressierte Frauen im Ref. VI
15. Die Leitungsebene im J/B2 ist paritätisch be- setzt. Förderung von Leitungsnachwuchs in Fortlaufend J/B2-Abtei- lungsleitun- gen und Be- reichsleitung Die Leitungsstellen in der OKJA sind zu je 50% mit Pädagoginnen und Pädagogen besetzt Eigenpersonal Eigenmittel
den Einrichtungen; gezielte Anspra-
che von Pädagog*innen je nach Stel-
lenbedarf
Zielgruppe: An Führungsaufgaben im
J/B2 interessierte Frauen
16. Frauen in Führungsposi- tionen sind gestärkt. Verstetigung des Netzwerks für 3 Netz- werktreffen im Jahr GST Anzahl der Teilnehmerinnen Eigenpersonal Eigenmittel
Frauen in Führungspositionen bei der
Stadt Nürnberg
jährlicher Austausch mit den frauen-
politischen Sprecherinnen der Stadt-
rats-Fraktionen im Rahmen der Netz-
werktreffen
Zielgruppe: Frauen in Führungsposi-
tionen

Zuständig-

keit

Ref. VI mit

allen Dienst-

stellen

Anteil weiblicher Führungskräfte im

Geschäftsbereich Ref. VI

Die Leitungsebene im

J/B2 ist paritätisch be-

setzt.

J/B2-Abtei-

lungsleitun-

gen und Be-

reichsleitung

Die Leitungsstellen in der OKJA

sind zu je 50% mit Pädagoginnen

und Pädagogen besetzt

Eigenpersonal

Eigenmittel

Frauen in Führungsposi-

tionen sind gestärkt.

3 Netz-

werktreffen

im Jahr

Eigenpersonal

Eigenmittel

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
17. Netzwerke für weibliche Führungskräfte im jewei- ligen Geschäftsbereich sind initiiert und ge- stärkt. Lockerer Erfahrungsaustausch bei Regelmä- ßig 2. BM, 3. BM, Ref. VI bzw. alle Ge- schäftsberei- che Anzahl der Teilnehmerinnen Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
Treffen mit weiblichen Führungskräf- Eigenmittel
ten (Kennenlernen, Erfahrungen und
Probleme austauschen, Hilfestellun-
gen geben) zum Teil mit Themen-
schwerpunkten und mit teilweiser
Unterstützung von PA
Zielgruppe: Frauen in Führungsposi-
tionen der jeweiligen Geschäftsberei-
che

Zuständig-

keit

Netzwerke für weibliche

Führungskräfte im jewei-

ligen Geschäftsbereich

sind initiiert und ge-

stärkt.

Regelmä-

ßig

  1. BM, 3.

BM, Ref. VI

bzw. alle Ge-

schäftsberei-

che

1.4 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz

Gender- und Diversitykompetenz bedeutet, sich die (sozialen) Wirkungsmechanismen von Geschlecht und anderen Kategorien wie beispielsweise Herkunft, Alter oder Behinderung bewusst zu machen, mögliche vorhandene Ausgrenzungsmechanismen und Chancenungleichheiten zu prüfen und im eigenen beruflichen Verantwortungsbereich kompetent und diskriminierungsfrei tätig zu sein. Um die theoretische und methodische Kompetenz stadtweit zu stärken wird eine Reihe von Maßnahmen angeboten. Schwerpunkte sind die Sensibilisierung sowie Schulungsangebote mit direktem Bezug zum Verwaltungshandeln. Knappe finanzielle Mittel in der aktuellen Krise lenken zusätzlich den Blick auf eine faire und geschlechtergerechte Verteilung dieser Mittel: Gender Budgeting muss auch im Verwaltungskontext stärker in den Mittelpunkt rücken.

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
18. Die Diversity-Kompe- tenz der Führungskräfte ist erhöht. Integration eines Bausteins zur Fortlaufend PA/1-1 GST Anzahl der teilnehmenden Füh- rungskräfte Eigenpersonal Eigenpersonal
Diversity-Kompetenz bei der Füh-
rungskräfteentwicklung im Rahmen
der Netzwerktreffen der FKE 2 und
FKE 3
Zielgruppe: Führungskräfte
19. Die Diversity-Kompe- tenz als wichtige Schlüs- selqualifikation städti- scher Mitarbeitender ist erhöht. Ausdehnung der Fortbildungen zu Ab 2021 PA/1-1 Neukonzeption Xenos PIK Work- shops inkl. angestrebter POA Be- schluss: neue Mitarbeitende in Bür- gerdienststellen müssen innerhalb eines bestimmten Zeitraums Xenos-PIK Workshop verbindlich besuchen Anerkennung von anderen, adä- quaten Qualifizierungen bzw. Kenntnissen durch PA/1 Anzahl der Teilnehmenden Eigen- und Fremdpersonal Eigenmittel
Vielfalt (z. B. Gender und Interkultu-
reller Kompetenz) auf mehr Mitarbei-
tende (basierend auf dem Konzept
Xenos PIK)
Relaunch interkulturelle Qualifizierun-
gen: Neukonzeption Xenos PIK
Workshops; Angebot von Beratungs-
gesprächen für Dienststellen
Zielgruppe: Mitarbeitende der Stadt
Nürnberg

Zuständig-

keit

Die Diversity-Kompe-

tenz der Führungskräfte

ist erhöht.

Fortlaufend

PA/1-1

GST

Anzahl der teilnehmenden Füh-

rungskräfte

Die Diversity-Kompe-

tenz als wichtige Schlüs-

selqualifikation städti-

scher Mitarbeitender ist

erhöht.

Neukonzeption Xenos PIK Work-

shops inkl. angestrebter POA Be-

schluss: neue Mitarbeitende in Bür-

gerdienststellen müssen innerhalb

eines bestimmten Zeitraums

Xenos-PIK Workshop verbindlich

besuchen

Anerkennung von anderen, adä-

quaten Qualifizierungen bzw.

Kenntnissen durch PA/1

Anzahl der Teilnehmenden

Eigen- und

Fremdpersonal

Eigenmittel

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
20. Die Schulungen, die im Themenbereich Diver- sity angesiedelt sind, sind miteinander ver- knüpft und auf die spezi- fischen Bedürfnisse der jeweiligen Dienststellen zugeschnitten. Weiterführung des Diversity-Stem- Fortlaufend PA/1 GST Der Diversity-Stempel wird im Fort- bildungsprogramm der Städteaka- demie wendet Eigenpersonal Eigenpersonal
pels, der Schulungen mit Diversity-
Dimension kennzeichnet
Zielgruppe: Mitarbeitenden der Kom-
munen Nürnberg, Fürth, Erlangen &
Schwabach
Angebot der Diversity-Kurzschulun- MRB, GST Das Angebot ist bekannt Das Angebot wird nachgefragt Eigenpersonal Eigenmittel
gen bekannt machen:
Intranet
Fortbildungsprogramm
Newsletter Querblick
Anschreiben an Dienststellenleitun-
gen
Zielgruppe: Mitarbeitende der Stadt
Nürnberg
Organisation eines regelmäßigen Fortlaufend GST PA/1 Treffen aller Akteur*innen findet re- gelmäßig statt Eigen- und Fremdpersonal
Treffens aller Akteur*innen, die Schu-
lungen im Bereich Diversity anbieten
Zielgruppe: Akteur*innen im Kontext
Diversity-Schulungen
21. Die Broschüre „Sie und Er - nur so ist es fair“ ist in überarbeiteter Version im Printformat erhältlich. Erstellung des Printformats 2022 GST, KoM Vorliegen der inhaltlich erweiterten Broschüre Eigenpersonal Eigenmittel
Zielgruppe: Zielgruppe: Mitarbeitende
der Stadtverwaltung & allgemeine Öf-
fentlichkeit

Zuständig-

keit

Die Schulungen, die im

Themenbereich Diver-

sity angesiedelt sind,

sind miteinander ver-

knüpft und auf die spezi-

fischen Bedürfnisse der

jeweiligen Dienststellen

zugeschnitten.

PA/1

GST

Der Diversity-Stempel wird im Fort-

bildungsprogramm der Städteaka-

demie wendet

Das Angebot ist bekannt

Das Angebot wird nachgefragt

Eigenpersonal

Eigenmittel

GST

PA/1

Treffen aller Akteur*innen findet re-

gelmäßig statt

Eigen- und

Fremdpersonal

Die Broschüre „Sie und

Er - nur so ist es fair“ ist

in überarbeiteter Version

im Printformat erhältlich.

Vorliegen der inhaltlich erweiterten

Broschüre

Eigenpersonal

Eigenmittel

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
(finanziell /
personell)
22. Die Mitarbeitenden der Dienststellen sind für die Themen Gender und Diversity sensibilisiert. Ansprechpartner*innen in den Fortlaufend Ref. VI mit allen Dienst- stellen Namentliche Nennung von mindes- tens einer Ansprechperson pro Dienststelle Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
Dienststellen benennen Eigenmittel
Kontakt zum/zur Ansprechpartner*in
im Referat
Zielgruppe: Ansprechpartner*innen,
Mitarbeitende der Stadt Nürnberg
Ausweitung oben genannter Maß- Fortlaufend GST mit den Geschäftsbe- reichen Teilnahme an Koordinierungs- gruppe Gender: Netzwerk für Aus- tausch und Fragen Eigenpersonal
nahme auf andere Geschäftsberei-
che und deren Dienststellen
Zielgruppe: Ansprechpartner*innen,
Mitarbeitende der Stadt Nürnberg
23. Geschlechtersensibles Handeln ist gestärkt. Erarbeitung von Leitlinien für ge- Bis Ende 2021 Ref. V Leitlinien liegen vor Eigenpersonal Eigenmittel
schlechtersensibles Handeln im Ref.
V
Zielgruppe: Mitarbeitende des Ref. V
Schulungen und Infos zu geschlech- Fortlaufend 2. BM und 3. BM Fortbildung findet statt Eigenpersonal Eigenmittel
tergerechter Sprache im Geschäfts-
bereich 2. BM und 3. BM
Zielgruppe: Mitarbeitende der Ge-
schäftsbereich 2. BM und 3. BM
24. Die Gender-Checklisten sind angepasst. Erweiterung Hochbau / Nutzer*innen- Fortlaufend Ref. VI, H Vorliegen der aktualisierten Check- liste Eigenpersonal Eigenmittel
kreis
Zielgruppe: Mitarbeitende bei H

Maßnahme/n und

Zielgruppe/n

Zuständig-

keit

Die Mitarbeitenden der

Dienststellen sind für die

Themen Gender und

Diversity sensibilisiert.

Ref. VI mit

allen Dienst-

stellen

Namentliche Nennung von mindes-

tens einer Ansprechperson pro

Dienststelle

GST mit den

Geschäftsbe-

reichen

Teilnahme an Koordinierungs-

gruppe Gender: Netzwerk für Aus-

tausch und Fragen

Eigenpersonal

Geschlechtersensibles

Handeln ist gestärkt.

Bis Ende

2021

Eigenpersonal

Eigenmittel

  1. BM und 3.

BM

Eigenpersonal

Eigenmittel

Die Gender-Checklisten

sind angepasst.

Vorliegen der aktualisierten Check-

liste

Eigenpersonal

Eigenmittel

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
(finanziell /
personell)
25. Das Gender Budgeting findet Anwendung in ausgewählten Dienst- stellen. Durchführung einer Fachveranstal- Fortlaufend GST Fortbildung findet statt Kennzahlen liegen vor und finden Anwendung Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
tung „Gender Budgeting“ in der Koor- Eigenmittel
dinierungsgruppe Gender
Entwicklung und Erprobung von
Kennzahlen für Gender Budgeting für
ausgewählte Dienststellen
Zielgruppe: Koordinierungsgruppe
Gender und ausgewählte Dienststel-
len

Maßnahme/n und

Zielgruppe/n

Zuständig-

keit

Das Gender Budgeting

findet Anwendung in

ausgewählten Dienst-

stellen.

Fortbildung findet statt

Kennzahlen liegen vor und finden

Anwendung

Diskriminierung bezeichnet eine Benachteiligung aufgrund von Kategorien wie Geschlecht, ethnischer oder sozialer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität. Auch innerhalb der Stadtverwaltung gibt es das klare Bekenntnis für Chancengleichheit und Gleichberechtigung einzutreten und jeder Form von Diskriminierung entgegen zu wirken. In die Entwicklung von gezielten Maßnahmen werden auch die Erfahrungen der Beschäftigten eingebunden. Ziele und Maßnahmen, die den Bereich LSBTI betreffen werden zukünftig auch Niederschlag im Masterplan Queeres Nürnberg finden.

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
26. Die Vergabe der Leis- tungsorientierten Bezah- lung ist frei von Diskrimi- nierung. Auswertung nach Geschlecht, Teil- Jährlich GPR, GST, GSBV Vorlage der Auswertung bei der Be- trieblichen Kommission der Stadt Nürnberg nach § 18 TVöD (Leis- tungsentgelt) Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
zeit und Grad der Behinderung wird Eigenmittel
um Differenzierung nach Stunden-
kontingenten ergänzt (Teilzeit, halbe
Stelle, Vollzeitnah)
Zielgruppe: Mitarbeitende der Stadt
Nürnberg
27. Die Stadtverwaltung ist frei von Diskriminierung. Antidiskriminierungsseminare mit Fortlaufend MRB/Bildung Zahl der durchgeführten Seminare Eigenpersonal Eigenmittel
Baustein Diversity in der Verwaltung
Zielgruppe: Mitarbeitende der Stadt
Nürnberg
28. Das städtische Bekennt- nis zu Vielfalt und Diver- sität ist im Bereich sexu- elle Orientierung und Identität sichtbar. Teilnahme mit einem Informations- Im Zwei- Jahres- Rhythmus, also wieder 2022 MRB – BfD/LSBTI Stand am CSD Eigenpersonal
stand am Christopher-Street-Day
(CSD)
Ggfs. Unterstützung durch PA mit z.
B. Ausbildungskräften am Stand
Zielgruppe: Teilnehmende und Besu-
cher*innen des CSD

Zuständig-

keit

Die Vergabe der Leis-

tungsorientierten Bezah-

lung ist frei von Diskrimi-

nierung.

GPR, GST,

GSBV

Vorlage der Auswertung bei der Be-

trieblichen Kommission der Stadt

Nürnberg nach § 18 TVöD (Leis-

tungsentgelt)

Die Stadtverwaltung ist

frei von Diskriminierung.

Eigenpersonal

Eigenmittel

Das städtische Bekennt-

nis zu Vielfalt und Diver-

sität ist im Bereich sexu-

elle Orientierung und

Identität sichtbar.

Im Zwei-

Jahres-

Rhythmus,

also wieder

2022

MRB –

BfD/LSBTI

Eigenpersonal

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
29. Ein Arbeitskreis für LSBTI-Beschäftigte be- steht. Regelmäßiger Austausch findet statt und ist bekannt Zielgruppe: LSBTI-Beschäftigte Regelmäßiger Austausch findet statt Regelmä- ßige Tref- fen MRB – BfD/LSBTI Netzwerktreffen finden statt Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
und ist bekannt Eigenmittel
Anzahl der Teilnehmenden
Zielgruppe: LSBTI-Beschäftigte

Zuständig-

keit

Ein Arbeitskreis für

LSBTI-Beschäftigte be-

steht.

Regelmä-

ßige Tref-

fen

MRB –

BfD/LSBTI

Männer und Frauen reagieren auf Umwelt und Krankheiten unterschiedlich – und dieser Unterschied verändert sich stetig. So haben sie einen unterschiedlichen Blick auf ihre Gesundheit und messen präventiven Gesundheitsfürsorgeangeboten unterschiedliche Bedeutung bei. Diese Erkenntnisse sollen bei der Gestaltung von Arbeitsbereichen und den Angeboten des betrieblichen Gesundheitsmanagements stärkere Berücksichtigung finden.

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
30. Die Teilnahme von Män- nern an Angeboten des Betrieblichen Gesund- heitsmanagements (BGM) ist erhöht. Gewinnung von mehr Männern für Fortlaufend PA/1-1 Anteil der Männer an Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsma- nagements ist gestiegen Anzahl der Bewegungsbotschafter und Ansprechpartner Gesundheit in den Dienststellen Eigen- und Fremdpersonal Eigenmittel Eigen- und
Gesundheitsangebote Fremdpersonal
Maßgeschneiderte Qualifizierungsan- Eigenmittel
gebote für Männer
Fortführung der Messgerätewochen
in Kooperation mit der AOK
Verstetigung der bewegten Pause in
den Dienststellen; Gewinnung von
Männern als „Bewegungsbotschafter“
für die Dienststellen
Zielgruppe: Mitarbeiter der Stadt
Nürnberg
Spezielle Angebote für Männer bei Fortlaufend PA/1-1 ggfs. Unterstüt- zung durch GST Beteiligung der männlichen Be- schäftigten an den Angeboten der Gesundheitswoche steigt Eigen- und Fremdpersonal Eigenmittel
der städtischen Gesundheitswoche
initiieren, erproben, einführen. ggf.
quotierte Anmeldelisten anlegen
Zielgruppe: Mitarbeiter der Stadt
Nürnberg

Zuständig-

keit

Die Teilnahme von Män-

nern an Angeboten des

Betrieblichen Gesund-

heitsmanagements

(BGM) ist erhöht.

Anteil der Männer an Maßnahmen

des Betrieblichen Gesundheitsma-

nagements ist gestiegen

Anzahl der Bewegungsbotschafter

und Ansprechpartner Gesundheit in

den Dienststellen

PA/1-1 ggfs.

Unterstüt-

zung durch

GST

Beteiligung der männlichen Be-

schäftigten an den Angeboten der

Gesundheitswoche steigt

Eigen- und

Fremdpersonal

Eigenmittel

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
31. Besonders gendersen- Stärkere Berücksichtigung des Genderaspekts bei Stellenbesetzun- gen Zielgruppe: Bewerber*innen bei Gh Stärkere Berücksichtigung des Fortlaufend Gh, alle Be- reichsleitun- gen Anteil von Frauen und Männern in besonders gendersensiblen Aufga- benbereichen Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
siblen Aufgabenberei- Genderaspekts bei Stellenbesetzun- Eigenmittel
che sind durch eine ge- gen
schlechtsspezifische
Diversifizierung der Per- Zielgruppe: Bewerber*innen bei Gh
sonalstruktur erhalten
und ausgebaut.

Zuständig-

keit

Fortlaufend

Gh, alle Be-

reichsleitun-

gen

Anteil von Frauen und Männern in

besonders gendersensiblen Aufga-

benbereichen

2. Eine geschlechtergerechte Stadtgesellschaft

Gleichberechtigte Partizipation ist die Grundlage für eine geschlechtergerechte Stadtgesellschaft. Alle Einwohner*innen in Nürnberg sollen sich wohl fühlen und gleichberechtigt am Stadtleben teilnehmen können. Festgefahrene Geschlechterstereotypen müssen mit Maßnahmen in unterschiedlichen Lebensbereichen aufgebrochen werden. Um zur Chancengleichheit und Gleichberechtigung aller Menschen beizutragen, soll jeder Form von Diskriminierung, nicht nur aufgrund des Merkmals Geschlecht, entgegengetreten werden. Auch die Rolle, die Gender, das soziale Geschlecht, in den Bereichen Gewalt, Gesundheit, Bildung, Kultur und der Stadtentwicklung immer noch spielt, muss fortlaufend mitgedacht und berücksichtigt werden.

Geschlecht spielt in vielen Bereichen nach wie vor eine große Rolle, sei es bei der Berufswahl, in der Werbung, Kunst, Kultur, Musik, bei der Benennung öffentlicher Plätze oder aber bei der Verwendung geschlechtergerechter Sprache. Die Stadt Nürnberg trägt über unterschiedliche Maßnahmen dazu bei, Rollenstereotype aufzubrechen und abzubauen und somit Diskriminierung entgegenzuwirken und neue Perspektiven zu eröffnen. Damit wird ein aktiver Beitrag zur Chancengleichheit aller Bürger*innen geleistet.

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
32. Die Anzahl von Frauen in politischen Ämtern ist erhöht. Durchführung eines Speed-Datings Jährlich GST in Koopera- tion mit Ref. IV Zahl der Teilnehmerinnen und de- ren Feedback Langfristig: Frauenquote in Bezug auf politische Ämter (kommunale, Bundes- und Landesebene) Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
in einer Schule mit Politikerinnen der Eigenmittel
Kommunal-, Landes-, Bundes- oder
Europaebene
zur Förderung von Frauen in politi-
schen Ämtern
Zielgruppe: Schülerinnen
33. Die Anzahl von Frauen bei der Gründung von Unternehmen ist er- höht. Sichtbarmachen der Angebote für Fortlaufend WiF Anlaufstelle mit Angeboten für Gründerinnen in einer bestehenden Einrichtung / einem bestehenden Gründerzentrum ist geschaffen Eigenpersonal Eigenmittel
Gründerinnen und Maßnahmen, um
stereotypes Denken aufzubrechen
Zielgruppe: Gründerinnen

Zuständig-

keit

Die Anzahl von Frauen

in politischen Ämtern ist

erhöht.

GST

in Koopera-

tion mit Ref.

IV

Zahl der Teilnehmerinnen und de-

ren Feedback

Langfristig: Frauenquote in Bezug

auf politische Ämter (kommunale,

Bundes- und Landesebene)

Die Anzahl von Frauen

bei der Gründung von

Unternehmen ist er-

höht.

Anlaufstelle mit Angeboten für

Gründerinnen in einer bestehenden

Einrichtung / einem bestehenden

Gründerzentrum ist geschaffen

Eigenpersonal

Eigenmittel

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
Initiierung eines Mentoring-Pro- Fortlaufend WiF Anzahl der Teilnehmerinnen Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
gramms mit Unterstützung hiesiger Eigenmittel
Unternehmen
Zielgruppe: ansässige Unternehmen
34. Frauen sind trotz der Gemeinsame Veranstaltung und Kampagne der BCAs und GBs Mittel- franken Zielgruppe: Frauen in Nürnberg bzw. Mittelfranken Gemeinsame Veranstaltung und Ab Herbst 2021 GST in Koopera- tion mit BCAs und GBs Mittel- franken Anzahl der Teilnehmenden Auftakt- veranstaltung Anzahl der Teilnehmenden bei lo- kalen Angeboten Eigenpersonal Eigenmittel
Corona-Pandemie und Kampagne der BCAs und GBs Mittel-
der damit verbundenen franken
Belastung für Familie
und Privatleben auf dem Zielgruppe: Frauen in Nürnberg bzw.
Arbeitsmarkt präsent Mittelfranken
und nehmen unterstüt-
zende Angebote vor Ort
wahr.
35. Es herrscht ein ausge- wogenes Geschlechter- verhältnis bei Benen- nung öffentlicher Stra- ßen, Plätze und Brü- cken. Es herrscht ein ausge- Straßenbenennungen in neuen Fortlaufend Geo Anteil von Frauen und Männer, die durch neue Straßenbenennungen gewürdigt werden Eigenpersonal Eigenmittel
wogenes Geschlechter- Wohngebieten erfolgen geschlechter-
verhältnis bei Benen- paritätisch
nung öffentlicher Stra-
ßen, Plätze und Brü- Geschlechtersensible Themenfestle- Fortlaufend Geo Anteil von Frauen und Männer, die Eigenpersonal
cken. gung für neue Wohngebiete durch neue Straßenbenennungen Eigenmittel
gewürdigt werden
36. Die Sichtbarkeit von Frauengeschichte in Nürnberg ist erhöht. Umsetzung eines Frauen-Straßen- Netzes online Zielgruppe: Stadtgesellschaft Umsetzung eines Frauen-Straßen- Frühjahr 2022 GST in Koopera- tion mit Ge- schäftsbe- reich 2. BM Die Webseite ist online Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
Netzes online Eigenmittel
Die nachhaltige Betreuung der
Webseite ist gesichert
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
Klick-Zahlen
37. Männer nehmen ihre Er- ziehungsverantwortung wahr und sind in ihrer Rolle als Vater gestärkt Veranstaltung der Nürnberger Väter- jährlich GST mit AK Väter in Nürnberg Besuch der Angebote und Veran- staltungen Besuch der Angebote und Veran- Eigenpersonal Eigenmittel
woche staltungen
Zielgruppe: Väter

Zuständig-

keit

Ab Herbst

2021

GST

in Koopera-

tion mit

BCAs und

GBs Mittel-

franken

Anzahl der Teilnehmenden Auftakt-

veranstaltung

Anzahl der Teilnehmenden bei lo-

kalen Angeboten

Eigenpersonal

Eigenmittel

Anteil von Frauen und Männer, die

durch neue Straßenbenennungen

gewürdigt werden

Eigenpersonal

Eigenmittel

Die Sichtbarkeit von

Frauengeschichte in

Nürnberg ist erhöht.

Frühjahr

2022

GST

in Koopera-

tion mit Ge-

schäftsbe-

reich 2. BM

Männer nehmen ihre Er-

ziehungsverantwortung

wahr und sind in ihrer

Rolle als Vater gestärkt

GST mit

AK Väter in

Nürnberg

Eigenpersonal

Eigenmittel

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
38. Männer gestalten ihr Le- ben – frei von Rollener- wartungen und Zwän- gen. Internationaler Männertag 19.11 jährlich GST in Koopera- tion mit Netz- werk Jungen und Männer- arbeit Veranstaltung(en) finden statt Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
Veranstaltung zu Gleichberechtigung Eigenmittel
und positivem Männlich sein
Zielgruppe: Männer
39. Eine Vielfalt von männli- chen Lebensentwürfen ist gesellschaftlich ak- zeptiert und selbstver- ständlich. Kampagne zu/gegen männliche/n 2022 GST in Koopera- tion mit Netz- werk Jungen und Männer- arbeit Kampagnenidee ist entstanden und umgesetzt Eigenpersonal Eigenmittel
Rollenklischees und für positives
Männlich sein
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
40. Die Öffentlichkeitsarbeit ist geschlechtergerecht und frei von Diskriminie- rung. Verwendung des Leitfadens für dis- Fortlaufend Ref. IV Veröffentlichungen des Ref. IV sind in diskriminierungsfreier Sprache formuliert Eigenpersonal Eigenmittel
kriminierungsfreie Sprache bei Veröf-
fentlichungen des Ref. IV
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
41. Die Anzahl der Männer bei den Besuchen kultu- reller Einrichtungen ist erhöht: Das Verhältnis Männer und Frauen ist angeglichen. Entwicklung und Durchführung von Fortlaufend KuF/L Verhältnis Männer und Frauen bei den Besuchen Zielquote 50:50 Eigenpersonal Eigenmittel
Angeboten und Projekten zur Zieler-
reichung
Zielgruppe: Besucher*innen kulturel-
ler Einrichtungen

Zuständig-

keit

Männer gestalten ihr Le-

ben – frei von Rollener-

wartungen und Zwän-

gen.

GST

in Koopera-

tion mit Netz-

werk Jungen

und Männer-

arbeit

Eine Vielfalt von männli-

chen Lebensentwürfen

ist gesellschaftlich ak-

zeptiert und selbstver-

ständlich.

GST

in Koopera-

tion mit Netz-

werk Jungen

und Männer-

arbeit

Kampagnenidee ist entstanden und

umgesetzt

Eigenpersonal

Eigenmittel

Die Öffentlichkeitsarbeit

ist geschlechtergerecht

und frei von Diskriminie-

rung.

Veröffentlichungen des Ref. IV sind

in diskriminierungsfreier Sprache

formuliert

Eigenpersonal

Eigenmittel

Die Anzahl der Männer

bei den Besuchen kultu-

reller Einrichtungen ist

erhöht: Das Verhältnis

Männer und Frauen ist

angeglichen.

Verhältnis Männer und Frauen bei

den Besuchen

Zielquote 50:50

Eigenpersonal

Eigenmittel

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
42. Die Öffentlichkeitsarbeit ist geschlechtergerecht und frei von Diskriminie- rung. Verwendung des Leitfadens für dis- Fortlaufend Ref. IV Veröffentlichungen des Ref. IV sind in diskriminierungsfreier Sprache formuliert Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
kriminierungsfreie Sprache bei Veröf- Eigenmittel
fentlichungen des Ref. IV
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
43. Vielfalt wird als selbst- verständlicher Bestand- teil des Lebens erfahr- bar gemacht. Ein positives Bewusst- sein für Vielfalt ist etab- liert. Inklusionskonzept Erfahrungsfeld: steht noch nicht fest KuF/2 Zahlen der Besucher*innen nach Merkmalen gruppiert Das Konzept kann nur mit neuen Ressour- cen (1,0 VK Son- derpädagogik so- wie für die eigens konzipierten Inklu- sionsstationen 0,66 VK) und Sachmittel für den Bau der Stationen umgesetzt wer- den
Erfahrungsorientierte Lernstationen,
Aktionen und Veranstaltungen
Einbezug von Menschen mit Behin-
derungen in die tägliche Arbeit auf
dem Erfahrungsfeld
Einbezug geschlechtssensibler, ge-
schlechtergerechter oder ge-
schlechtsbezogener pädagogischer
Maßnahmen bei der Planung neuer
Stationen
Zielgruppe: Menschen mit Behinde-
rung, Stadtgesellschaft
44. Verschiedenheit ist als Chance und Ressource verstanden. Fortbildungsveranstaltung der Erfah- Ab 2021 KuF/2 Anzahl der Teilnehmenden der Fortbildungsveranstaltung Anzahl der durchgeführten Fortbil- dungsveranstaltungen Eigenpersonal Eigenmittel
rungsfeld-Akademie „Diversity – Die
Kraft der Vielfalt“ mit einem überar-
beiteten Konzept
Zielgruppe: Stadtgesellschaft

Zuständig-

keit

Die Öffentlichkeitsarbeit

ist geschlechtergerecht

und frei von Diskriminie-

rung.

Veröffentlichungen des Ref. IV sind

in diskriminierungsfreier Sprache

formuliert

Vielfalt wird als selbst-

verständlicher Bestand-

teil des Lebens erfahr-

bar gemacht.

Ein positives Bewusst-

sein für Vielfalt ist etab-

liert.

steht noch

nicht fest

KuF/2

Zahlen der Besucher*innen nach

Merkmalen gruppiert

Das Konzept

kann nur mit

neuen Ressour-

cen (1,0 VK Son-

derpädagogik so-

wie für die eigens

konzipierten Inklu-

sionsstationen

0,66 VK) und

Sachmittel für den

Bau der Stationen

umgesetzt wer-

den

Verschiedenheit ist als

Chance und Ressource

verstanden.

KuF/2

Anzahl der Teilnehmenden der

Fortbildungsveranstaltung

Anzahl der durchgeführten Fortbil-

dungsveranstaltungen

Eigenpersonal

Eigenmittel

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
45. Die Ausstattung, Struk- turen und Angebote in den Kulturläden sind un- ter den Gesichtspunkten der Teilhabegerechtig- keit und Barrierefreiheit geplant. Das Publikum und die Belegschaft sind divers. Überprüfung der Einrichtungen, Aus- Ab 2021 KuF/3 Zahlen der Besucher*innen nach Merkmalen gruppiert. Zahlen der Beschäftigten nach Merkmalen gruppiert Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
stattung, Strukturen und Angebote Eigenmittel
unter Gesichtspunkten der Teilhabe-
gerechtigkeit, des Gender
Mainstreamings und Barrierefreiheit
Fertigstellung und Anwendung einer
entsprechenden Checkliste
Zielgruppe: Mitarbeitende und Besu-
cher*innen der Kulturläden
46. Die Angebote in kulturel- Die im „Interkultur“-Check vereinbar- ten Prüfkriterien werden auf weitere Merkmale angewendet Zielgruppe: Besucher*innen kulturel- ler Einrichtungen Die im „Interkultur“-Check vereinbar- 2022 KuF/Inter- Kultur-Büro Zahlen der Besucher*innen nach Merkmalen gruppiert Erfassung neuer Angebote Eigenpersonal Eigenmittel
len Einrichtungen sind ten Prüfkriterien werden auf weitere
unter den Gesichtspunk- Merkmale angewendet
ten der Teilhabegerech-
tigkeit, Gender Zielgruppe: Besucher*innen kulturel-
Mainstreaming und der ler Einrichtungen
Interkulturellen Öffnung
geplant.
47. Die Angebote des Stabs Kinderkultur sind unter den Gesichtspunkten der Teilhabegerechtig- keit geplant. Das Personal und die eingesetzten Künst- ler*innen sind divers. Das Publikum der Ange- bote ist divers. Die Angebote des Stabs Entwicklung und Anwendung einer 2022 KUF/ Stab Kinderkultur Zahlen der Besucher*innen nach Merkmalen gruppiert Eigenpersonal Eigenmittel
Kinderkultur sind unter entsprechenden Checkliste
den Gesichtspunkten
der Teilhabegerechtig- Überprüfung der Angebote unter den
keit geplant. Gesichtspunkten Teilhabegerechtig-
keit
Das Personal und die
eingesetzten Künst- Kund*innen-Befragung, um Grundla-
ler*innen sind divers. gen für die Diversity-Orientierung zu
erhalten
Das Publikum der Ange-
bote ist divers. Zielgruppe: Mitarbeitende und Besu-
cher*innen des Stabs Kinderkultur

Zuständig-

keit

Die Ausstattung, Struk-

turen und Angebote in

den Kulturläden sind un-

ter den Gesichtspunkten

der Teilhabegerechtig-

keit und Barrierefreiheit

geplant.

Das Publikum und die

Belegschaft sind divers.

KuF/3

Zahlen der Besucher*innen nach

Merkmalen gruppiert.

Zahlen der Beschäftigten nach

Merkmalen gruppiert

KuF/Inter-

Kultur-Büro

Zahlen der Besucher*innen nach

Merkmalen gruppiert

Erfassung neuer Angebote

Eigenpersonal

Eigenmittel

KUF/ Stab

Kinderkultur

Zahlen der Besucher*innen nach

Merkmalen

gruppiert

Eigenpersonal

Eigenmittel

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
48. Das Publikum der Mu- sikschule Nürnberg ist divers. Besucher*innen-Befragung, um 2022 KuF/4 Zahlen der Besucher*innen nach Merkmalen gruppiert Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
Grundlagen für die verstärkte Diver- Eigenmittel
sity-Orientierung der Musikschule
Nürnberg zu erhalten
Zielgruppe: Besucher*innen der Mu-
sikschule Nürnberg
49. Das Publikum und die Belegschaft der der Kul- turwerkstatt auf AEG ist divers. Diversity-Check der Kulturwerkstatt Fortlaufend KuF/Stab, KuF/3 Zahlen der Besucher*innen nach Merkmalen gruppiert Zahlen der Beschäftigten nach Merkmalen gruppiert Eigenpersonal Eigenmittel
Auf AEG: Überprüfung der Einrich-
tung, Ausstattung, Strukturen und
Angebote unter Gesichtspunkten der
Teilhabegerechtigkeit, Gender
Mainstreaming und der Interkulturel-
len Öffnung
Zielgruppe: Publikum und die Beleg-
schaft der Kulturwerkstatt auf AEG
50. Die Geschlechtervertei- lung der Besucher*innen des NüBad ist erfasst. Studienarbeit bzw. Kund*innen-Ana- Sobald der reguläre Betrieb nach Corona wiederauf- genommen wird . NüBad Daten ermittelt und analysiert Maßnahmenkatalog auf Grundlage der erhobenen Daten erstellt Im Rahmen einer Studienarbeit, durch eine Firma oder ggf. im Rah- men der regelmä- ßigen Haushalts- befragung
lyse durch Fremdfirma zur Auswer-
tung der Besucher*innen-Struktur als
Anhaltspunkt für weitere Gestal-
tungsmaßnahmen auch in Hinblick
auf den Genderaspekt
Zielgruppe: Besucher*innen des
NüBad

Zuständig-

keit

Das Publikum der Mu-

sikschule Nürnberg ist

divers.

KuF/4

Zahlen der Besucher*innen nach

Merkmalen gruppiert

Das Publikum und die

Belegschaft der der Kul-

turwerkstatt

auf AEG ist divers.

KuF/Stab,

KuF/3

Zahlen der Besucher*innen nach

Merkmalen gruppiert

Zahlen der Beschäftigten nach

Merkmalen gruppiert

Eigenpersonal

Eigenmittel

Die Geschlechtervertei-

lung der Besucher*innen

des NüBad ist erfasst.

Sobald der

reguläre

Betrieb

nach

Corona

wiederauf-

genommen

wird

.

Daten ermittelt und analysiert

Maßnahmenkatalog auf Grundlage

der erhobenen Daten erstellt

Im Rahmen einer

Studienarbeit,

durch eine Firma

oder ggf. im Rah-

men der regelmä-

ßigen Haushalts-

befragung

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
(finanziell /
personell)
51. Die Teilhabe an Sport- angeboten unabhängig von Geschlecht, Alter, Behinderung, Herkunft ist gefördert. Bekanntmachung spezifischer Sport- Fortlaufend SpS Anzahl der Teilnehmenden aufge- gliedert nach Frauen/Männern, Se- nior*innen, Menschen mit Behinde- rungen, Geflüchteten Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
angebote von Frauen für Frauen Eigenmittel
Zielgruppe: Frauen
Bekanntmachung spezifischer Sport- Fortlaufend SpS
angebote für Senior*innen
Zielgruppe: Senior*innen
Unterstützung und Bekanntmachung spezifischer Sportangebote für Men- schen mit Behinderungen Zielgruppe: Menschen mit Behinde- rungen Unterstützung und Bekanntmachung Fortlaufend Freizeitnetz-
spezifischer Sportangebote für Men- werk Sport
schen mit Behinderungen der Lebens-
hilfe Nürn-
Zielgruppe: Menschen mit Behinde- berg,
rungen SpS
Initiierung von Sportangeboten für Fortlaufend SpS SpS
Geflüchtete und Vermittlung in be-
reits bestehende Angebote
Zielgruppe: Geflüchtete
52. Die geschlechterge- rechte Teilhabe an Sportangeboten sowie die gesundheitliche Chancengleichheit sind gewährleistet. Gewinnung von Sportvereinen zur Öffnung der Angebote unabhängig vom Geschlecht der Kinder für Kin- der einkommensschwacher Fami- lien/Alleinerziehender im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaktes (BuT) und des Programms „Hinein in den Sportverein“ Zielgruppe: Sportvereine Gewinnung von Sportvereinen zur Fortlaufend SpS Anzahl der Sportvereine, die BuT- Gutscheine annehmen und Leistun- gen im Rahmen von „Hinein in den Sportverein“ abrechnen Eigenmittel Eigenpersonal
Öffnung der Angebote unabhängig Sozialamt
vom Geschlecht der Kinder für Kin-
der einkommensschwacher Fami-
lien/Alleinerziehender im Rahmen
des Bildungs- und Teilhabepaktes
(BuT) und des Programms „Hinein in
den Sportverein“
Zielgruppe: Sportvereine

Ziel/e

Maßnahme/n und

Zielgruppe/n

Zuständig-

keit

Die Teilhabe an Sport-

angeboten unabhängig

von Geschlecht, Alter,

Behinderung, Herkunft

ist gefördert.

SpS

Anzahl der Teilnehmenden aufge-

gliedert nach Frauen/Männern, Se-

nior*innen, Menschen mit Behinde-

rungen, Geflüchteten

Die geschlechterge-

rechte Teilhabe an

Sportangeboten sowie

die gesundheitliche

Chancengleichheit sind

gewährleistet.

Fortlaufend

Anzahl der Sportvereine, die BuT-

Gutscheine annehmen und Leistun-

gen im Rahmen von „Hinein in den

Sportverein“ abrechnen

Eigenmittel

Eigenpersonal

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
(finanziell /
personell)
Durchführung von Bewegungsprojek- Fortlaufend SpS Gh Anzahl erreichter Kinder (insb. mit Migrationshintergrund / mit Bezug von wirtschaftlicher Jugendhilfe) Eigenmittel Eigenpersonal Eigenmittel
ten unabhängig vom Geschlecht der Eigenpersonal
Kinder in KiTas und Schulen mit Prio-
rität bei Einrichtungen aus Brenn-
punktstadtteilen (Bewegte KiTa)
Zielgruppe: Kindertageseinrichtungen
und Schulen

Ziel/e

Maßnahme/n und

Zielgruppe/n

Zuständig-

keit

SpS

Gh

Anzahl erreichter Kinder (insb. mit

Migrationshintergrund / mit Bezug

von wirtschaftlicher Jugendhilfe)

2.2 Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt

Geschlechterspezifische Gewalt ist Gewalt, der Menschen aufgrund ihres Geschlechts ausgesetzt sind. Sie verletzt das Grundrecht auf Leben, Freiheit, Sicherheit und Würde. Geschlechterspezifische Gewalt ereignet sich täglich, in unterschiedlichen Formen wie häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt oder Menschenhandel. Die aktuellste kriminalistische Auswertung von Partnerschaftsgewalt des Bundeskriminalamts (BKA), bezogen auf das Berichtsjahr 2019 belegt, dass es meist Frauen sind (81%), die von Partnerschaftsgewalt betroffen sind. Auch der Großteil der Opfer von Menschenhandel innerhalb und außerhalb der EU sind Frauen und Mädchen. Laut dem Dritten Bericht über die Fortschritte bei der Bekämpfung des Menschenhandels der Europäischen Kommission sind 72% der Opfer von Menschenhandel Frauen und Mädchen. Einen Rahmen für die wirksame Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt kann das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – auch bekannt als Istanbul-Konvention – bilden. Deutschland hat den völkerrechtlichen Vertrag Ende der Jahres 2017 ratifiziert und somit zu einem geltenden Bundesgesetz gemacht. Basierend auf dieser Konvention soll ein kommunaler Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zusammen mit allen relevanten Akteur*innen erstellt werden.

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
53. Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen wird als Priorität und ge- samtgesellschaftliche Aufgabe wahrgenom- men. Verstätigung der Brottüten-Aktion im Jährlich im November GST in Koopera- tion mit der Arbeitsge- meinschaft der Gleich- stellungsbe- auftragten Mittelfranken Anzahl der beteiligten Bäckereien Beteiligung der Bäcker-Innung Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
Rahmen des Internationalen Tags Eigenmittel
gegen Gewalt an Frauen (25. No-
vember) zur Sensibilisierung und
Skandalisierung
Stetig wachsende Beteiligung der
Bäckereien
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
Durchführung einer Anti-Gewaltwo- che im Rahmen des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen Zielgruppe: Stadtgesellschaft Durchführung einer Anti-Gewaltwo- Jährlich im November GST Durchführung der Veranstaltungs- reihe Eigenpersonal Eigenmittel
che im Rahmen des Internationalen in Koopera-
Tags gegen Gewalt an Frauen tion mit AK
Häusliche
Zielgruppe: Stadtgesellschaft und sexuali-
sierte Gewalt

Zuständig-

keit

Die Bekämpfung von

Gewalt gegen Frauen

wird als Priorität und ge-

samtgesellschaftliche

Aufgabe wahrgenom-

men.

Jährlich im

November

GST

in Koopera-

tion mit der

Arbeitsge-

meinschaft

der Gleich-

stellungsbe-

auftragten

Mittelfranken

Anzahl der beteiligten Bäckereien

Beteiligung der Bäcker-Innung

Jährlich im

November

Durchführung der Veranstaltungs-

reihe

Eigenpersonal

Eigenmittel

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
Selbstverteidigungskurs für gehör- lose Mädchen und Frauen im Kontext des Internationalen Tags gegen Ge- walt an Frauen Zielgruppe: gehörlose Mädchen und Frauen Selbstverteidigungskurs für gehör- 2022 Kon- SHA-Inklu- sion und GST Konzept liegt vor Durchführung der Selbstverteidi- gungskurse Eigen- und Fremdpersonal Eigen- und
lose Mädchen und Frauen im Kontext zeptent- Fremdpersonal
des Internationalen Tags gegen Ge- wicklung
walt an Frauen und Mittel-
akquise
Zielgruppe: gehörlose Mädchen und Ab 2023
Frauen Durchfüh-
rung
Vermittlung von Wissen zum Thema 2022 Kon- zeptent- wicklung und Mittel- akquise Ab 2023 Durchfüh- rung 2022 Kon- SHA-Inklu- sion und GST Durchführung des Kurses Eigen- und Fremdpersonal
„sexuelle Gewalt“ in Leichter Sprache zeptent-
als Kurs in Einrichtungen für geistig wicklung
behinderte Frauen und Männer und Mittel-
akquise
Ab 2023
Zielgruppe: Frauen und Männer mit Durchfüh-
geistiger Behinderung rung
54. Die Konvention des Eu- roparats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) wird auf kommunaler Ebene umgesetzt. Erstellen und Durchführen einer Be- Ab 2021 GST und Ref. V. in Koopera- tion mit der KG Gender und den rele- vanten Ak- teur*innen aus der Zivil- gesellschaft Bedarfsanalyse liegt vor Aktionsplan liegt vor und wurde vom Stadtrat verabschiedet Aktionsplan wird umgesetzt Eigenpersonal Eigenmittel
standsaufnahme zur Bedarfsanalyse
Auswertung der Bedarfsanalyse und
Diskussion der Ergebnisse
Erarbeitung eines Aktionsplans zur
Bekämpfung geschlechtsspezifi-
schen Gewalt um bestehende Struk-
turen anzupassen bzw. neue Ange-
bote zu schaffen
Zielgruppe: Stadtgesellschaft

Zuständig-

keit

SHA-Inklu-

sion und

GST

Konzept liegt vor

Durchführung der Selbstverteidi-

gungskurse

SHA-Inklu-

sion und

GST

Eigen- und

Fremdpersonal

Die Konvention des Eu-

roparats zur Verhütung

und Bekämpfung von

Gewalt gegen Frauen

und häuslicher Gewalt

(Istanbul-Konvention)

wird auf kommunaler

Ebene umgesetzt.

GST und

Ref. V.

in Koopera-

tion mit der

KG Gender

und den rele-

vanten Ak-

teur*innen

aus der Zivil-

gesellschaft

Bedarfsanalyse liegt vor

Aktionsplan liegt vor und wurde

vom Stadtrat verabschiedet

Aktionsplan wird umgesetzt

Eigenpersonal

Eigenmittel

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
(finanziell /
personell)
55. Menschenhandel wird bekämpft. Verstetigung des Arbeitskreises Men- Ab 2021 MRB/GST Beteiligung der Akteur*innen Anzahl der Treffen des Arbeitskrei- ses Anlassbezogene Veranstaltungen werden durchgeführt Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
schenhandel mit relevanten Ak- Eigenmittel
teur*innen Nürnbergs
Durchführung von Arbeitskreistreffen
2x jährlich
Ggf. Durchführung von Fortbildun-
gen/inhaltlichen Veranstaltungen und
Erstellung von Informationsmateria-
lien
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
56. Städtepartnerschaften Durchführung von Veranstaltungen mit Vertretungen aus Städtepartner- schaften und befreundeten Städten im Rahmen der Veranstaltungsreihe rundum den Internationalen Frauen- tag im März Zielgruppe: Stadtgesellschaft Durchführung von Veranstaltungen Jährlich im März IB, GST Beteiligung der Städte Eigenpersonal Eigenmittel
und internationale Ko- mit Vertretungen aus Städtepartner-
operationen sind als schaften und befreundeten Städten
Plattform für den Aus- im Rahmen der Veranstaltungsreihe
tausch von Erfahrungen rundum den Internationalen Frauen-
und gegenseitigen Lern- tag im März
prozessen in Bezug auf
die Gleichberechtigung Zielgruppe: Stadtgesellschaft
von Frauen und Män-
nern genutzt.

Maßnahme/n und

Zielgruppe/n

Zuständig-

keit

Menschenhandel wird

bekämpft.

Beteiligung der Akteur*innen

Anzahl der Treffen des Arbeitskrei-

ses

Anlassbezogene Veranstaltungen

werden durchgeführt

Jährlich im

März

Eigenpersonal

Eigenmittel

2.3 Geschlechtergerechte Bildung und Erziehung

Geschlecht spielt in der Bildung eine nach wie vor große Rolle und ist zudem bedeutsam für die Studien- und Berufswahl von Jugendlichen und jungen Menschen. Benachteiligungen in der Bildung aufgrund des Geschlechts werden oft in Kombination mit anderen Kategorien wie soziale Herkunft, Alter, Behinderung und ethnische Herkunft wirksam. Hier ist es Ziel, mit gendersensibler Bildung und Erziehung dazu beizutragen, Rollenstereotype abzubauen und Diskriminierung entgegenzuwirken.

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
57. Die Lernförderung für Schüler*innen ist etab- liert. Ausgleich geschlechtsspezifischer Schuljah- resbezogen SchA Leistungsnachweisen haben sich verbessert Zahl und Art der Förderangebote Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
Benachteiligung Eigenmittel
sowie Begabtenförderung
durch das Förderprogramm MSRG
(„Mehr Schulerfolg an Realschulen
und Gymnasien)
Zielgruppe: Schüler*innen an kom-
munalen Realschulen und Gymna-
sien
Ausgleich geschlechtsspezifischer Schuljah- resbezogen SchB Leistungen in den Abschlussprüfun- gen Eigenpersonal Eigenmittel
Benachteiligung sowie Begabtenför-
derung durch das Förderprogramm
MSBS („Mehr Schulerfolg an berufli-
chen Schulen“)
Zielgruppe: Schüler*innen an berufli-
chen Schulen
Implementierung von berufssprachli- Schuljah- resbezogen SchB Schulischen Leistungen haben sich verbessert Eigenpersonal Eigenmittel
chem Förderunterricht an BS zur
Verbesserung der Sprachkompetenz
der Schüler*innen
Zielgruppe: Schüler*innen an berufli-
chen Schulen

Zuständig-

keit

Die Lernförderung für

Schüler*innen ist etab-

liert.

Schuljah-

resbezogen

Leistungsnachweisen haben sich

verbessert

Zahl und Art der Förderangebote

Schuljah-

resbezogen

Leistungen in den Abschlussprüfun-

gen

Eigenpersonal

Eigenmittel

Schuljah-

resbezogen

Schulischen Leistungen haben sich

verbessert

Eigenpersonal

Eigenmittel

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
58. Die nicht-traditionelle Berufswahl ist erhöht. Förderung geschlechtsuntypischer Berufswahlentscheidungen im Rah- men des Übergangsmanagements Schule – Ausbildung, insbesondere bei den Berufsfachschulen Zielgruppe: Schüler*innen (an den Berufsschulen) Förderung geschlechtsuntypischer Schuljah- resbezogen SchA, SchB Beratungslehrkräfte stehen als per- Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
Berufswahlentscheidungen im Rah- sönliche Ansprechpartner*innen zur Eigenmittel
men des Übergangsmanagements Verfügung
Schule – Ausbildung, insbesondere
bei den Berufsfachschulen Die Schule pflegt Schnittstellen zu
wichtigen Akteur*innen wie der BIZ,
Zielgruppe: Schüler*innen (an den der Agentur für Arbeit u.a.
Berufsschulen)
Das Themenfeld „Berufliche Bil-
dung“ wird fächerübergreifend ge-
staltet (schulinternes Curriculum)
Die Mitarbeiter*innen bei SCHLAU
beraten nach Interesse und Bega-
bung, auch hin zu geschlechtsunty-
pischen Berufen
Veränderung der Anzahl der SuS,
die eine jeweils „untypische“ Ausbil-
dung eingehen
Gezielte Bewerbung und Diskussion- der Angebote des Girls'- und des Boys´- Days im Unterricht an den Schulen Teilnahme von Multiplikator*innen oder ggf. Gruppen / Klassen an den Angeboten Zielgruppe: Schüler*innen/ potentielle Teilnehmer*innen des Girls'- und des Boys´- Days jährlich SchA, SchB in Kooperati- on mit GST und PA Erfassung der teilnehmenden „Girls Eigenpersonal Eigenmittel
and Boys“, Erstellung von Ver-
gleichszahlen, Nachbereitung des
Girls’ und Boys‘ Day im Unterricht
Multiplikator*innen:
- Anzahl der Teilnehmenden
- Erfassung der „Breite“ der Multipli-
kator*innenwirkung (Wie viele
SuS/Klassen wurden beraten?)
- Feedbackkultur zu den ge-
schlechtsspezifischen Veranstaltun-
gen und Weiterleitung der Ergeb-
nisse an SchA/SchB zur Weiterar-
beit

Zuständig-

keit

Die nicht-traditionelle

Berufswahl ist erhöht.

Schuljah-

resbezogen

Gezielte Bewerbung und Diskussion-

der Angebote des Girls'- und des

Boys´- Days im Unterricht an den

Schulen

Teilnahme von Multiplikator*innen

oder ggf. Gruppen / Klassen an den

Angeboten

Zielgruppe: Schüler*innen/ potentielle

Teilnehmer*innen des Girls'- und des

Boys´- Days

SchA, SchB

in Kooperati-

on mit GST

und PA

Eigenpersonal

Eigenmittel

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
(finanziell /
personell)
59. Die Genderkompetenz bei Lehrkräften, Verwal- tungsmitarbeitenden und Nachwuchskräften ist erhöht. Erweiterung der Genderkompetenz Jährlich IPSN, SchA, Zahl der Fortbildungen Rückmeldungen der Teilnehmen- den Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
durch Fachtagungen, Fortbildungen SchB, SpS Eigenmittel
für Lehrkräfte, Verwaltungsmitarbei-
tende, Nachwuchskräfte, genderge-
rechter Lehrmitteleinsatz und Unter-
richtsentwicklung
Zielgruppe: Lehrkräfte, Verwaltungs-
mitarbeitenden und Nachwuchskräft
Berufseinsteiger*innen- Jährlich IPSN IPSN Rückmeldungen der Teilnehmen- den Teilnahmezahlen an verwandten Themen Rückmeldungen in den Führungs- kräfte-Modulen Eigenpersonal Eigenmittel
seminar BEST mit Fokus auf die ver-
schiedenen Diversitätsmerkmale und
deren Zusammenwirken, d.h. die Ef-
fekte der Intersektionalität auf Hand-
lungsansätze in kulturell diversen
Klassenzimmern
Zielgruppe: Berufseinsteiger*innen
60. Die Genderkompetenz bei Führungskräften in Schulen ist erhöht. Führungskräftequalifizierung durch Jährlich IPSN Führungskräftequalifikation: Zahl und Rückmeldungen der Teil- nehmenden Diversity in der Teamentwicklung: Zahl und Rückmeldungen der Teil- nehmer/innen Fremdpersonal und zusätzliche Mittel für Refe- rent*innen-Hono- rare
Module zu Genderkompetenz in den
Grund- und Aufbaukursen an den
kommunalen Schulen (Realschulen,
Gymnasien, Berufsschulen)
Methoden der wertschätzenden
Kommunikation im Hinblick auf zu-
nehmende Vielfalt in Schulklassen,
die ungeachtet des Geschlechts, der
ethnischen Herkunft und Religion
wirksam sind, v.a. gewaltfreie Kom-
munikation
Zielgruppe: Führungskräfte in Schu-
len

Maßnahme/n und

Zielgruppe/n

Zuständig-

keit

Die Genderkompetenz

bei Lehrkräften, Verwal-

tungsmitarbeitenden

und Nachwuchskräften

ist erhöht.

Jährlich

Zahl der Fortbildungen

Rückmeldungen der Teilnehmen-

den

Rückmeldungen der Teilnehmen-

den

Teilnahmezahlen an verwandten

Themen

Rückmeldungen in den Führungs-

kräfte-Modulen

Eigenpersonal

Eigenmittel

Die Genderkompetenz

bei Führungskräften in

Schulen ist erhöht.

Jährlich

Führungskräftequalifikation:

Zahl und Rückmeldungen der Teil-

nehmenden

Diversity in der Teamentwicklung:

Zahl und Rückmeldungen der Teil-

nehmer/innen

Fremdpersonal

und zusätzliche

Mittel für Refe-

rent*innen-Hono-

rare

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
(finanziell /
personell)
61. Die ganztägige Schul- kinderbetreuung ist be- reitgestellt und bedarfs- gerecht entwickelt. Erweiterung der schulischen Maß- Jährliche Anpassung SchA Bedarfsorientierte Schulraument- wicklungsplanung Schulentwicklung und Ausbau der Angebote Abstimmung mit der Jugendhilfe- planung Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
nahmen für die ganztägige Schulkin- Eigenmittel
derbetreuung (z. B. offene und ge-
bundene Ganztagsschule) zur besse-
ren Vereinbarkeit von Privatleben
und Beruf.
Angesichts des demografischen
Wandels und eines ggf. Rechtsan-
spruchs auf Ganztagsbetreuung im
Grundschulalter (abgestimmt mit den
Betreuungsangeboten von J)
Zielgruppe: Eltern, bzw. Erziehungs-
berechtigte innerhalb der Stadtgesell-
schaft
62. Die Zusammenarbeit der Schulen (insbeson- dere der Schulen mit Ganztagsangeboten) mit Sport-, Freizeit- und Kul- tureinrichtungen ist ge- fördert. Die Koordinierungsgruppe Kulturelle Schuljah- resbezogen SchA, SchB, SpS Anzahl der gemeinsam erarbeiteten Maßnahmen/Angebote: Konzeptionelle Weiterentwicklung der Angebotsstruktur. Erweiterung der Teilnahmemöglichkeiten Veränderung der Teilnahmezahl: Messbar gesteigerte Bereitschaft von Jungen und Mädchen an ent- sprechenden Angeboten teilzuneh- men Eigenpersonal Eigenmittel
Bildung, Sport in Schule und Verein
in Kooperation mit dem BLSV
entwickelt und erweitert die Ange-
botsstruktur für die Schulen. Jungen
und Mädchen werden ermutigt,
gleichermaßen auch an
Sport und Kulturaktivitäten
teilzunehmen, die traditionell dem an-
deren Geschlecht zugeschrieben
werden.
Zielgruppe: Mädchen und Jungen
63. Die Anzahl von Männern in Fortbildungen ist er- höht. Zielgruppengerechte Angebote er- stellen mit Umsetzung der BCN-Ziel- gruppenkonzeption (junge Suchende, Newcomer + Deutsch lernen) Zielgruppengerechte Angebote er- Mittelfristig BCN/BZ Anzahl der Teilnehmer Vorhandene bzw. beantragte Res- sourcen und Dritt- mittel
stellen mit Umsetzung der BCN-Ziel- über Pro-
gruppenkonzeption (junge Suchende, grammpla-
Newcomer + Deutsch lernen) nungspro-
zess und

Maßnahme/n und

Zielgruppe/n

Zuständig-

keit

Die ganztägige Schul-

kinderbetreuung ist be-

reitgestellt und bedarfs-

gerecht entwickelt.

Jährliche

Anpassung

Bedarfsorientierte Schulraument-

wicklungsplanung

Schulentwicklung und Ausbau der

Angebote

Abstimmung mit der Jugendhilfe-

planung

Die Zusammenarbeit

der Schulen (insbeson-

dere der Schulen mit

Ganztagsangeboten) mit

Sport-, Freizeit- und Kul-

tureinrichtungen ist ge-

fördert.

Schuljah-

resbezogen

SchA, SchB,

SpS

Anzahl der gemeinsam erarbeiteten

Maßnahmen/Angebote:

Konzeptionelle Weiterentwicklung

der Angebotsstruktur. Erweiterung

der Teilnahmemöglichkeiten

Veränderung der Teilnahmezahl:

Messbar gesteigerte Bereitschaft

von Jungen und Mädchen an ent-

sprechenden Angeboten teilzuneh-

men

Eigenpersonal

Eigenmittel

Die Anzahl von Männern

in Fortbildungen ist er-

höht.

Vorhandene bzw.

beantragte Res-

sourcen und Dritt-

mittel

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
Zielgruppe: potenzielle Teilnehmer an Fortbildungen Zielgruppe: potenzielle Teilnehmer Aufbau der
an Fortbildungen Bildungsbe-
ratung
64. Die Anzahl von Frauen in Fortbildungen im Be- reich MINT ist erhöht. Zielgruppengerechte Angebote er- Mittelfristig über Pro- grammpla- nungspro- zess und Aufbau der Bildungsbe- ratung Mittelfristig BCN/BZ Anzahl der Teilnehmerinnen Vorhandene bzw. beantragte Res- sourcen und Dritt- mittel; zusätzli- che/r Programm- planer*in im Be- reich MINT
stellen mit Umsetzung der BCN-Ziel- über Pro-
gruppenkonzeption (MINT) grammpla-
nungspro-
Zielgruppe: potenzielle Teilnehmerin- zess und
nen an Fortbildungen im Bereich Aufbau der
MINT Bildungsbe-
ratung
65. Die geschlechts- spezifische Benachteiligung ist beseitigt. „Jungs als Bildungsverlierer“ Ziel- gruppengerechte Angebote (#Cam- pus 16+) Zielgruppe: Jungen „Jungs als Bildungsverlierer“ Ziel- Mittelfristig BCN/BZ Anzahl der teilnehmenden Jungen 0,5 VK Kurspla- ner*in E9
gruppengerechte Angebote (#Cam- über Pro-
pus 16+) grammpla-
nungspro-
Zielgruppe: Jungen zess (mit
Aufbau der
Marke)
66. Die Grundlage für Gendergerechtigkeit ist in der frühkindlichen Be- treuung verankert. Erweiterung des Angebots „Bü- Kurzfristig realisierbar bei zusätzli- chem Per- sonal Kurzfristig BCN/StB Erhöhung des Anteils kompetenter Leser*innen 0,5 VK z.B. Medi- enpädagog*in, Bibliothekar*in, Fachangestellte*r für Medien- und Informations- dienste
cherzwerge – gezielte Leseförderung realisierbar
von Anfang an!“ auf andere Stand- bei zusätzli-
orte von BCN/StB übertragen chem Per-
sonal
Zielgruppe: Kinder bis zum Vorschul-
alter
67. Die frühkindliche Betreu- Im Rahmen der BCN-Bildungsbera- Mittelfristig BCN/BZ Anzahl von betreuten Eltern Eigenpersonal Eigenmittel
ung sowie die Beratung tung Beratungsangebote für Eltern im bei Aufbau
und Unterstützung für weiteren Verlauf schaffen der Bil-
Eltern ist ausgebaut. dungsbera-
Zielgruppe: Eltern tung

Zuständig-

keit

Die Anzahl von Frauen

in Fortbildungen im Be-

reich MINT ist erhöht.

Vorhandene bzw.

beantragte Res-

sourcen und Dritt-

mittel; zusätzli-

che/r Programm-

planer*in im Be-

reich MINT

Die geschlechts-

spezifische

Benachteiligung ist

beseitigt.

0,5 VK Kurspla-

ner*in E9

Die Grundlage für

Gendergerechtigkeit ist

in der frühkindlichen Be-

treuung verankert.

Erhöhung des Anteils kompetenter

Leser*innen

0,5 VK z.B. Medi-

enpädagog*in,

Bibliothekar*in,

Fachangestellte*r

für Medien- und

Informations-

dienste

Eigenpersonal

Eigenmittel

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
68. Mädchen und Jungen/ jungen Frauen und Män- nern nutzen die Einrich- tungen/Angebote der Offenen Kinder- und Ju- gendarbeit (OKJA) zu annährend gleichen Tei- len. Geschlechtsspezifische und ge- schlechtsreflektierte Angebote wer- den geplant, umgesetzt und evaluiert Zielgruppe: Mädchen und Jungen/ jungen Frauen und Männer Geschlechtsspezifische und ge- Fortlaufend J/B2- Einrich- tungsleitun- gen und Ab- teilungslei- tungen Die Nutzungszahlen von Mädchen Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
schlechtsreflektierte Angebote wer- und jungen Frauen steigen bis Eigenmittel
den geplant, umgesetzt und evaluiert 2022 auf 42%. In der Gesund-
heitskrise verlorene Kontakte zu
Zielgruppe: Mädchen und Jungen/ Besucherinnen sind damit annä-
jungen Frauen und Männer hernd ausgeglichen
Bis 2023 soll der Anteil von Nutze-
rinnen bei 45% liegen
69. In jedem Team der Er- ziehungsberatung ste- hen sowohl männliche als auch weibliche An- sprechpersonen zur Verfügung. Berücksichtigung bei Ausschreibun- gen und Anwerben von Sozialpäda- gogen und Psychologen Zielgruppe: anzuwerbende Sozialpä- dagogen und Psychologen Bei zu be- setzenden Stellen J/B2-EB-Ab- teilungslei- tung Bei der Nachbesetzung von Stellen Eigenpersonal Eigenmittel
werden gezielt männliche Bera-
tungskräfte angeworben
Jedes der 4 Teams der Erziehungs-
und Familienberatung hat mindes-
tens eine männliche Fachkraft
Anzahl männlicher und weiblicher
Beratungskräfte
70. Die Besucher*innen der Einrichtungen finden männliche und weibliche Pädagog*innen als An- sprechpersonen vor. Nachwuchsförderung durch Praktika; Bei zu be- setzenden Stellen J/B2-Einrich- tungsleitun- gen und Ab- teilungslei- tungen Die Einrichtungsteams in der OKJA sind paritätisch besetzt Die Einrichtungsteams in der OKJA Eigenpersonal Eigenmittel
nahtlose Einstellungen nach Aner- sind paritätisch besetzt
kennungsjahr; Übernahme von Prak-
tikant*innen nach Anerkennungsjahr
auch überplanmäßig
Zielgruppe: anzuwerbende Päda-
gog*innen

Zuständig-

keit

Mädchen und Jungen/

jungen Frauen und Män-

nern nutzen die Einrich-

tungen/Angebote der

Offenen Kinder- und Ju-

gendarbeit (OKJA) zu

annährend gleichen Tei-

len.

J/B2- Einrich-

tungsleitun-

gen und Ab-

teilungslei-

tungen

In jedem Team der Er-

ziehungsberatung ste-

hen sowohl männliche

als auch weibliche An-

sprechpersonen zur

Verfügung.

Berücksichtigung bei Ausschreibun-

gen und Anwerben von Sozialpäda-

gogen und Psychologen

Zielgruppe: anzuwerbende Sozialpä-

dagogen und Psychologen

Bei zu be-

setzenden

Stellen

J/B2-EB-Ab-

teilungslei-

tung

Eigenpersonal

Eigenmittel

Die Besucher*innen der

Einrichtungen finden

männliche und weibliche

Pädagog*innen als An-

sprechpersonen vor.

Bei zu be-

setzenden

Stellen

J/B2-Einrich-

tungsleitun-

gen und Ab-

teilungslei-

tungen

Eigenpersonal

Eigenmittel

Geschlechtergerechte Stadtentwicklung

2.4 Geschlechtergerechte Stadtentwicklung

Unterschiedliche Menschen nutzen auch öffentliche Plätze, Bauten und Bereiche sehr verschieden. So wünschen und fordern z.B. Frauen und Männer für die Nutzung öffentlicher Bereiche ganz unterschiedliche Dinge. Um diese Aspekte zu berücksichtigen, sollen bereits bekannte Kriterien umgesetzt und bei neuen Projekten durch Beteiligungsmöglichkeiten Bedarfe erhoben werden. Auch die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen abhängig von der jeweiligen Lebenssituation, der Herkunft, dem Geschlecht oder dem Alter unterscheiden sich. Daher muss die Zielsetzung einer geschlechtergerechten Stadtentwicklung die Schaffung gleicher Mobilitätschancen für alle sein. Vor diesem Hintergrund sind die weitere Verbesserung der Bedingungen für Zufußgehende und Radfahrende sowie der Ausbau und die Steigerung der Qualität des ÖPNV unerlässlich für eine gender- bzw. diversitygerechte Stadtentwicklung.

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
71. Öffentliche Räume sind angstfrei gestaltet. Zusammenstellung der Planungskri- fortlaufend Ref. VI, UB 2 U-Bahnhöfe aus dem Revitalisie- rungsprogramm anhand dieser Kri- terien überprüfen Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
terien im U-Bahnbereich unter Be- Eigenmittel
rücksichtigung der Merkmale Alter,
Geschlecht, Behinderung
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
72. Die Gestaltung des öf- fentlichen Raums erfolgt unter dem Gesichts- punkt der gleichberech- tigten Teilhabe. Ausweitung und Verstetigung von Langfristige Etablierung von Bürger- beteiligun- gen bei Um- und Neugestal- tungsmaß- nahmen in den nächs- ten Jahren SÖR, Ref. VI in Koopera- tion mit Nut- zer*innen (z.B. Ref. V/J) Anzahl der mitwirkenden, interes- sierten Bürger*innen Eigenpersonal Eigenmittel
Bürgerbeteiligungen bei der Gestal-
tung des Öffentlichen Raums, zum
Beispiel bei Spielplätzen, Grünanla-
gen, Plätzen
Je nach Projekt:
Bürgerinfo, Bürgergespräche, eParti-
zipation, Planungswerkstätten und
weitere Maßnahmen
Zielgruppe: Stadtgesellschaft

Zuständig-

keit

Öffentliche Räume sind

angstfrei gestaltet.

Ref. VI, UB

2 U-Bahnhöfe aus dem Revitalisie-

rungsprogramm anhand dieser Kri-

terien überprüfen

Die Gestaltung des öf-

fentlichen Raums erfolgt

unter dem Gesichts-

punkt der gleichberech-

tigten Teilhabe.

Langfristige

Etablierung

von Bürger-

beteiligun-

gen bei

Um- und

Neugestal-

tungsmaß-

nahmen in

den nächs-

ten Jahren

SÖR, Ref. VI

in Koopera-

tion mit Nut-

zer*innen

(z.B. Ref.

V/J)

Anzahl der mitwirkenden, interes-

sierten Bürger*innen

Eigenpersonal

Eigenmittel

Geschlechtergerechte Stadtentwicklung

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
73. Beim Umbau bzw. bei der Neugestaltung von Räumlichkeiten ist der geschlechterspezifische Aspekt berücksichtigt. Hinterfragen der geplanten Maßnah- men in Hinblick auf Geschlechterfra- gen: z.B. „Gibt es dunkle Ecken?“ Zielgruppe: Stadtgesellschaft Hinterfragen der geplanten Maßnah- Im Zusam- menhang mit geplan- ten bauli- chen und sonstigen Maßnah- men NüBad Berücksichtigung geschlechtsspezi- fischer Anliegen Abhängig von
men in Hinblick auf Geschlechterfra- Umfang und
gen: z.B. „Gibt es dunkle Ecken?“ Größe des Pro-
jekts
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
Wenn sich die
Verfahrensstruk-
turen verfestigt
haben, ist mit ei-
ner leichten Mini-
mierung des Res-
sourcenaufwands
zu rechnen.
74. Der barrierefreie Zugang zum ÖPNV ist gewähr- leistet. Priorisierung und barrierefreier Um- Fortlaufend Vpl Anzahl der umgebauten Haltestel- len 300.000 Euro jährlich im städti- schen Haushalt eingestellt 300.000 Euro
bau der bereits erfassten Bus- und jährlich im städti-
Straßenbahnhaltestellen schen Haushalt
eingestellt
Zielgruppe: Eltern(teile) mit Kinder-
wägen
75. Der ÖPNV ist ausge- baut. Verlängerung der Straßenbahn zur Vpl Präsentation der Ergebnisse der Nutzen-Kosten-Untersuchung, Durchführung des Planfeststel- lungsverfahrens, Fördermittelzu- sage noch nicht bezif- ferbar
Brunecker Straße:
Durchführung einer Nutzen-Kosten-
Untersuchung, Einleitung eines Plan-
feststellungsverfahrens, Beantragung
von Fördermitteln
Verlängerung der U-Bahnlinie U3 SW bis Gebersdorf Zielgruppe: Stadtgesellschaft Verlängerung der U-Bahnlinie U3 SW 2019 - 2025 UB Präsentation der Ergebnisse der Mit bestehenden
bis Gebersdorf Nutzen-Kosten-Untersuchung, Personalressour-
Durchführung des Planfeststel- cen und Kosten-
Zielgruppe: Stadtgesellschaft lungsverfahrens, Fördermittelzu- deckung über
sage MIP-Ansatz

Zuständig-

keit

Beim Umbau bzw. bei

der Neugestaltung von

Räumlichkeiten ist der

geschlechterspezifische

Aspekt berücksichtigt.

Im Zusam-

menhang

mit geplan-

ten bauli-

chen und

sonstigen

Maßnah-

men

Berücksichtigung geschlechtsspezi-

fischer Anliegen

Der barrierefreie Zugang

zum ÖPNV ist gewähr-

leistet.

Anzahl der umgebauten Haltestel-

len

Der ÖPNV ist ausge-

baut.

Präsentation der Ergebnisse der

Nutzen-Kosten-Untersuchung,

Durchführung des Planfeststel-

lungsverfahrens, Fördermittelzu-

sage

noch nicht bezif-

ferbar

2019 -

2025

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
76. Das alternative Mobili- tätsangebot Car-Sharing ist gefördert. Ausweitung des Mobilpunktnetzes im Stadtgebiet Zielgruppe:Stadtgesellschaft Ausweitung des Mobilpunktnetzes im Vpl in Ab- Steigerung Nutzer*innenzufrieden- heit und des Anteils der Verkehrs- mittel des Umweltverbundes am Modal Split, Errichtung der neuen Mobilpunkte Kosten von rd. 100.000 Euro werden über Son- dernutzungsge- bühren finanziert Kosten von rd.
Stadtgebiet stimmung mit 100.000 Euro
DiP/OS werden über Son-
Zielgruppe:Stadtgesellschaft (ePa), LA dernutzungsge-
(Vertrag) und bühren finanziert
SÖR (Auf-
bau)
77. Die Bedingungen für Zu- fußgehende sind ver- bessert. Erarbeitung eines Fußverkehrskon- Vpl/M Vpl/M Steigerung der Nutzer*innenzufrie- denheit und des Anteils des Fuß- verkehrs am Gesamtverkehr noch nicht bezif- ferbar
zepts
Zielgruppe: Zufußgehende
78. Die Bedingungen für Radfahrende sind ver- bessert. Projekt „Radständer für die Stadt- Vpl/M SÖR (Auf- bau) Steigerung der Nutzer*innenieden- heit und des Anteils des Radver- kehrs am Gesamtverkehr rd. 60.000 Euro je Projektgebiet ste- hen im Haushalt zur Verfügung
teile“, Errichtung von Radabstellanla-
gen in Projektgebieten mit ePartizipa-
tion
Zielgruppe: Radfahrende

Zuständig-

keit

Das alternative Mobili-

tätsangebot Car-Sharing

ist gefördert.

Steigerung Nutzer*innenzufrieden-

heit und des Anteils der Verkehrs-

mittel des Umweltverbundes am

Modal Split, Errichtung der neuen

Mobilpunkte

Die Bedingungen für Zu-

fußgehende sind ver-

bessert.

Steigerung der Nutzer*innenzufrie-

denheit und des Anteils des Fuß-

verkehrs am Gesamtverkehr

noch nicht bezif-

ferbar

Die Bedingungen für

Radfahrende sind ver-

bessert.

Vpl/M

SÖR (Auf-

bau)

Steigerung der Nutzer*innenieden-

heit und des Anteils des Radver-

kehrs am Gesamtverkehr

rd. 60.000 Euro je

Projektgebiet ste-

hen im Haushalt

zur Verfügung

Diskriminierung bezeichnet eine Benachteiligung aufgrund von Kategorien wie Geschlecht, ethnischer oder sozialer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität und Sprache. Ziel der städtischen Antidiskriminierungspolitik ist es, für die Stärkung der Chancengleichheit und Gleichberechtigung aller Menschen einzutreten und jeder Form von Diskriminierung oder gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegen zu wirken. Der Schutz vor Diskriminierung kann sowohl das Verbot von Benachteiligung beinhalten als auch die gezielte Förderung von benachteiligten Personen oder Gruppen. Wichtig hierbei ist, die Lebensrealitäten der Bürger*innen spezifisch zu erfassen, um Bedarfe zu identifizieren und gezielte Maßnahmen ergreifen zu können. Im diesem Sinne erarbeitet die Beauftragte für Diskriminierungsfragen in Kooperation mit Akteur*innen aus der Stadtverwaltung und der Stadtgesellschaft derzeit im Auftrag der Stadtratsfraktionen den Masterplan Queeres Nürnberg.

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
79. Öffentlichen Aktionen Aktionen an Gedenktagen Einzelveranstaltungen zu inhaltlichen Schwerpunkten Zielgruppe: LSBTI Aktionen an Gedenktagen 2 x jährlich MRB – BfD/LSBTI Anzahl der Veranstaltungen Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
und Veranstaltungen Eigenmittel
zum Themenbereich Einzelveranstaltungen zu inhaltlichen
Lesben, Schwule, Bi- Schwerpunkten
Trans- und Intersexuelle
(LSBTI) sind durchge- Zielgruppe: LSBTI
führt.
80. In der lokalen Antidiskri- minierungsarbeit ist das Thema LSBTI berück- sichtigt. In der lokalen Antidiskri- Mitarbeit in der lokalen Antidiskrimi- Fortlaufend MRB – BfD/LSBTI Berücksichtigung des Themenbe- reichs in den lokalen Strategien und Strategiepapieren Eigenpersonal Eigenmittel
minierungsarbeit ist das nierungsstrategie
Thema LSBTI berück-
sichtigt. Zielgruppe: Akteur*innen in der Anti-
diskriminierungsarbeit
81. LSBTI-Geflüchtete sind geschützt vor Diskrimi- nierung und Gewalt. Verstetigung des Arbeitskreises Flucht und LSBTI Zielgruppe: LSBTI-Geflüchtete Verstetigung des Arbeitskreises Fortlaufend MRB – BfD/LSBTI Anzahl der Treffen 2-3x jährlich Eigenpersonal Eigenmittel und bereits vorhande- nen Netzwerken
Flucht und LSBTI Anzahl der erreichten
Akteur*innen aus LSBTI und
Zielgruppe: LSBTI-Geflüchtete Fluchtkontext
Umsetzung von Maßnahmen, die
zum Abbau der Diskriminierung von
LSBTI-Geflüchteten beitragen

Zuständig-

keit

MRB –

BfD/LSBTI

MRB –

BfD/LSBTI

Berücksichtigung des Themenbe-

reichs in den lokalen Strategien und

Strategiepapieren

Eigenpersonal

Eigenmittel

LSBTI-Geflüchtete sind

geschützt vor Diskrimi-

nierung und Gewalt.

Fortlaufend

MRB –

BfD/LSBTI

Eigenpersonal

Eigenmittel und

bereits vorhande-

nen Netzwerken

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
82. Rassismus und Diskri- minierung sind be- kämpft. Zielgruppenspezifische Unterkünfte Fortlaufend SHA LSBTI-Unterkünfte bestehen und werden fortgeführt Eigenmittel Eigenpersonal Eigenmittel
für Geflüchtete bleiben erhalten Eigenpersonal
Zielgruppe: Geflüchtete
83. Gewährleistung einer to- leranten und offenen jungen Generation Toleranzstiftende Projekte wie durch Schuljah- resbezogen SchA, SchB Zahl der Teilnehmenden und Pro- jekte Eigenpersonal Eigenmittel
„Schule ohne Rassismus – Schule
mit Courage“ an den Schulen fördern
Zielgruppe: Schüler*innen
84. Kompetenzen sich in Schulungen zur Zivilcourage Zielgruppe: Stadtgesellschaft Schulungen zur Zivilcourage Mittelfristig BCN/BZ Anteil von Teilnehmenden Eigenpersonal Eigenmittel
vielen Lebenssituatio-
nen angemessen gegen Zielgruppe: Stadtgesellschaft
Benachteiligungen ein-
zusetzen sind angeeig-
net.
85. Im Aktionsplan zur Um- Die Maßnahmen berücksichtigen ge- 2021 Ref.V/KoG Inklusion Geschlechterspezifische Maßnah- men liegen vor Mit bestehenden Ressourcen
setzung der Behinder- schlechterspezifische Bedürf-
tenrechtskonvention der nisse/Aspekte.
Vereinten Nationen (UN-
BRK) findet die Diversi- Zielgruppe: Stadtgesellschaft
tätsdimension „Ge- Der Aktionsplan Inklusion wird in ge- 2021 Ref.V/KoG Inklusion Aktionsplan Inklusion liegt in ge- schlechtergerechter Sprache vor Mit bestehenden Ressourcen
schlecht/Gender“ als schlechtergerechter Sprache formu-
Querschnittsthema Be- liert
rücksichtigung.
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
86. Alle Veranstaltungen der GST sind nach Bedarf barrierefrei. Alle Veranstaltungen der Bereitstellung von Gebärden-Dolmet- Fortlaufend GST Zahl der Anfragen bzw. Rückmel- dungen Fremdpersonal Eigenmittel
GST sind nach Bedarf scher*innen wenn erforderlich
barrierefrei.
Möglichkeit bei Anmeldungen, Bedarf
anzukreuzen
Zielgruppe: gehörlose Menschen

Zuständig-

keit

Rassismus und Diskri-

minierung sind be-

kämpft.

LSBTI-Unterkünfte bestehen und

werden fortgeführt

Gewährleistung einer to-

leranten und offenen

jungen Generation

Schuljah-

resbezogen

Zahl der Teilnehmenden und Pro-

jekte

Eigenpersonal

Eigenmittel

Eigenpersonal

Eigenmittel

Ref.V/KoG

Inklusion

Geschlechterspezifische Maßnah-

men liegen vor

Mit bestehenden

Ressourcen

Ref.V/KoG

Inklusion

Aktionsplan Inklusion liegt in ge-

schlechtergerechter Sprache vor

Mit bestehenden

Ressourcen

Zahl der Anfragen bzw. Rückmel-

dungen

Fremdpersonal

Eigenmittel

Männer und Frauen reagieren auf Umwelt und Krankheiten unterschiedlich – und dieser Unterschied verändert sich stetig. Daher wird in der Medizin und Gesundheitsförderung die Notwendigkeit der Berücksichtigung des Geschlechts immer deutlicher. Neben dem biologischen hat auch das soziale Geschlecht eine entscheidende Bedeutung. In der Gendermedizin steht die Beschäftigung mit dem durch das soziale Umfeld und Rollenzuschreibungen zugewiesenen Geschlecht im Zentrum des Interesses. Diese Erkenntnisse sollen sowohl in die strukturelle Gestaltung von Rahmenbedingungen, sowie in die Erfassung und Bewertung von Krankheitsbildern Eingang finden, als auch bei der Planung und Durchführung praktischer Gesundheitsangebote berücksichtigt werden.

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
Zielgruppe/n (finanziell /
personell)
87. Das Gender Mainstreaming ist in al- len Angeboten vom Gh berücksichtigt. Systematische Berücksichtigung des Fortlaufend Gesamt Gh, insbesondere Gh/Gf-Studio G/Gf-Stadt Gh/Inf-FSG Gh/MD-SpDi Genderbezogene Struktur der Teil- nehmenden an den Angeboten zur Gesundheitsförderung und Bera- tung im Verhältnis zu potentiellen Nutzer*innenstruktur Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
Genderaspekts in den Angeboten Eigenmittel
des Gesundheitsstudios und auch
bei den Aktivitäten der stadtteilbezo-
genen Gesundheitsförderung
Beratung für alle Geschlechtsidenti-
täten in der Fachstelle für sexuelle
Gesundheit und dem SpDi
Zielgruppe: Stadtgesellschaft
88. Eine gendersensible Gesundheitsberichter- stattung ist etabliert. Alle Auswertungen finden explizit Fortlaufend Gh/Gf-GBE Berichte liegen in entsprechender Auswertung vor Eigenpersonal Eigenmittel
gendersensibel statt, z. B. Todesur-
sachenstatistik, Schuleingangsunter-
suchung, weitere kleinräumige Da-
tenauswertungen
Zielgruppe: Stadtgesellschaft

Zuständig-

keit

Das Gender

Mainstreaming ist in al-

len Angeboten vom Gh

berücksichtigt.

Fortlaufend

Gesamt Gh,

insbesondere

Gh/Gf-Studio

G/Gf-Stadt

Gh/Inf-FSG

Gh/MD-SpDi

Genderbezogene Struktur der Teil-

nehmenden an den Angeboten zur

Gesundheitsförderung und Bera-

tung im Verhältnis zu potentiellen

Nutzer*innenstruktur

Eine gendersensible

Gesundheitsberichter-

stattung ist etabliert.

Berichte liegen in entsprechender

Auswertung vor

Eigenpersonal

Eigenmittel

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
(finanziell /
personell)
89. Die Grundlage für den weiteren Ausbau der ge- schlechtsbezogenen Gesundheitsförderung von Jungen und Män- nern ist geschafften. Entwicklung einer Gesamtstrategie Coronabe- dingt aus- gesetzt, Wiederauf- nahme ab 01.07.2021 bzw. 01.01.2022 geplant. Ende: 31.12.2023 Gh/Gf-JM Die Stelle ist eingerichtet. Eine Strategie wurde erarbeitet und liegt vor Bekanntheit und Inanspruchnahme (TN Anzahl) der Angebote Verstetigung der Angebote Externe Projekt- mittel aus dem PrävG Externe Projekt-
„Jungen- und Männergesundheit in mittel aus dem
Nürnberg“ PrävG
Einrichtung einer Koordinierungs-
stelle Männergesundheit
Entwicklung und Umsetzung von res-
sortübergreifenden Ansätzen zur Ent-
wicklung ineinandergreifender le-
benslagenspezifischer gesundheits-
bezogener Angebote
Zielgruppe: Jungen und Männer
Gründung eines Netzwerks Jungen- Coronabe- dingt aus- gesetzt, Wiederauf- nahme ab 01.07.2021 oder 01.01.2023 geplant. GST Netzwerk besteht und regelmäßige Treffen finden statt 8 WAS
und Männergesundheit in Nürnberg
im Rahmen des Modellprojekts Nürn-
berg
mit TK und Gh
Zielgruppe: in der Jungen- und Män-
nergesundheit tätige Beschäftigte/In-
stitutionen/Vereine
90. Männer nehmen die Fürsorge für ihre Ge- sundheit wahr. Weltmännertag 03.11. Thema Ge- Jährlich GST Veranstaltung findet statt Männer nutzen die Angebote bzw. Veranstaltung Kooperation mit Netzwerk Jungen und Männerarbeit & Verein Männer- gesundheit
sundheit
Veranstaltung(en) zu Männergesund-
heit
Aktion/Kampagne, z. B. November
Zielgruppe:Männer

Maßnahme/n und

Zielgruppe/n

Zuständig-

keit

Die Grundlage für den

weiteren Ausbau der ge-

schlechtsbezogenen

Gesundheitsförderung

von Jungen und Män-

nern ist geschafften.

Coronabe-

dingt aus-

gesetzt,

Wiederauf-

nahme ab

01.07.2021

bzw.

01.01.2022

geplant.

Ende:

31.12.2023

Die Stelle ist eingerichtet.

Eine Strategie wurde erarbeitet und

liegt vor

Bekanntheit und Inanspruchnahme

(TN Anzahl) der Angebote

Verstetigung der Angebote

Coronabe-

dingt aus-

gesetzt,

Wiederauf-

nahme ab

01.07.2021

oder

01.01.2023

geplant.

Netzwerk besteht und regelmäßige

Treffen finden statt

Männer nehmen die

Fürsorge für ihre Ge-

sundheit wahr.

Jährlich

Veranstaltung findet statt

Männer nutzen die Angebote bzw.

Veranstaltung

Kooperation mit

Netzwerk Jungen

und Männerarbeit

& Verein Männer-

gesundheit

Nr. Ziel/e Maßnahme/n und Zielgruppe/n Zeitplan Zuständig- keit Indikatoren Ressourcen
(finanziell /
personell)
91. Der Zugang zu (mutter- sprachlicher) Gesund- heitsversorgung und -förderung für Geflüch- tete ist gewährleistet. Fortführungen der Medizinischen Fachstelle/Flüchtlinge mit Fachstelle Trauma mit besonderer Berücksichti- gung der gendersensiblen Versor- gung Genderadäquate Personalausstat- tung Zielgruppe: Geflüchtete Fortlaufend Gh/MD-Asyl In Koopera- tion mit wei- teren exter- nen Part- ner*innen Stellenplanmäßige Absicherung zur Eigenpersonal Eigenmittel Eigenpersonal
Fortführung der Medizinischen Eigenmittel
Fachstelle mit Fachstelle Trauma
Bedarfsentsprechende Behand-
lungszahlen von Geflüchteten in
medizinischer und psychotherapeu-
tischer Behandlung
Behandlungszahlen nach Ge-
schlecht
Zusammensetzung der Beschäftig-
ten nach Geschlecht
92. Die geschlechtssensible Gesundheit älterer Men- schen ist gefördert. Punktuelle Angebote zu Frauen- und Fortlaufend SenA (SenA/3, SenA/2) a) Zahl entsprechender Veranstal- tungen b) Zahl der Veranstaltungsteilnah- men (m/w) a) Zahl entsprechender Veranstal- Eigenpersonal Eigenmittel
Männergesundheit (gemäß unter- tungen
schiedlicher geschlechtsspezifischer b) Zahl der Veranstaltungsteilnah-
Gesundheitsprobleme von Senior*in- men (m/w)
nen)
Zielgruppe: Senior*innen

Maßnahme/n und

Zielgruppe/n

Zuständig-

keit

Der Zugang zu (mutter-

sprachlicher) Gesund-

heitsversorgung und

-förderung für Geflüch-

tete ist gewährleistet.

Fortführungen der Medizinischen

Fachstelle/Flüchtlinge mit Fachstelle

Trauma mit besonderer Berücksichti-

gung der gendersensiblen Versor-

gung

Genderadäquate Personalausstat-

tung

Zielgruppe: Geflüchtete

Gh/MD-Asyl

In Koopera-

tion mit wei-

teren exter-

nen Part-

ner*innen

Die geschlechtssensible

Gesundheit älterer Men-

schen ist gefördert.

SenA

(SenA/3,

SenA/2)

Eigenpersonal

Eigenmittel

Stpl/015/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 19.05.2021 öffentlich Beschluss

Betreff:

Ergänzendes Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 4629 „Frauentorgraben„

für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und

der Tafelhofstraße

Erlass

Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtsplan Satzung Begründung vom 02.03.2017 Ergänzung der Begründung vom 26.03.2021

Sachverhalt (kurz): In der Sitzung des Stadtplanungsausschuss vom 30.03.2017 wurde der Bebauungsplan Nr. 4629 beschlossen. Mit dem Bebauungsplan werden insbesondere Wettbüros, Spielhallen, Bordelle und bordellähnliche Betriebe für nicht zulässig erklärt. Die genannten Vergnügungsstätten wurden zum Schutz der vorhandenen Nutzungen und zur Verhinderung eines Trading-Down-Prozesses ausgeschlossen. Anlass für den Bebauungsplan war ein Bauantrag für ein ohne Baugenehmigung errichtetes Wettbüro im Erdgeschoss des Anwesens Frauentorgraben 5.

Gegen den Bebauungsplan Nr. 4629 wurde ein Normenkontrollverfahren durch den Betreiber des Wettbüros und den Eigentümer des Anwesens eingeleitet. Bezweifelt wird die Erforderlichkeit des Ausschlusses von Wettbüros. Außerdem läge ein Abwägungsdefizit vor. Behauptet werden auch formelle Fehler bei der Beschlussfassung und der Ausfertigung der Satzung.

Aufgrund der Empfehlung des Rechtsamts, wurde ein ergänzendes Verfahren gem. § 214 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Am 26.11.2020 wurde der Entwurf des Bebauungsplans erneut gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Vom 28.01.2021 bis einschließlich 01.03.2021 wurde die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Es gingen keine relevanten Stellungnahmen ein.

Der Bebauungsplan kann nun als Satzung beschlossen werden. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt wird die Ergänzung des Bebauungsplans rückwirkend rechtsverbindlich.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja siehe Begründung Kap. I.4.2

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt die Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 4629 "Frauentorgraben" für ein Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße vom 19.10.2020 (2. Fassung) mit der Begründung vom 26.03.2021 sowie der Begründung vom 02.03.2017. Dies ist ortsüblich bekannt zu machen.

Beilage

Betreff:

Ergänzendes Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 4629 „Frauentorgraben“

für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und

der Tafelhofstraße

Erlass

Entscheidungsvorlage

Ausgangssituation, Planaufstellung Bebauungsplan Nr. 4629

In der Sitzung des Stadtplanungsausschusses vom 30.03.2017 wurde der Bebauungsplan Nr. 4629 als Satzung beschlossen.

Mit dem Bebauungsplan werden insbesondere Wettbüros, Spielhallen, Bordelle und bordellähnliche Betriebe für nicht zulässig erklärt. Die genannten Vergnügungsstätten wurden zum Schutz der vorhandenen Nutzungen und zur Verhinderung eines Trading-Down-Prozesses ausgeschlossen. Ausgeschlossen werden mit dem Bebauungsplan außerdem Sexkinos, Sexbars, Einzelhandelsbetriebe mit überwiegendem Verkauf von Sexartikeln, selbstständige Parkhäuser und Großgaragen sowie Tankstellen.

Anlass für die Planung gab ein Bauantrag für ein ohne Baugenehmigung errichtetes Wettbüro im Erdgeschoss des Anwesens Frauentorgraben 5. Die Nutzung als Wettbüro wurde bislang nicht aufgegeben. Es sind mehrere Rechtsverfahren anhängig.

Normenkontrolle - ergänzendes Verfahren

Zum Bebauungsplan Nr. 4629 wurde ein Normenkontrollverfahren durch den Betreiber des Wettbüros und den Eigentümer des Anwesens eingeleitet. Eine Entscheidung des Normenkontrollgerichts steht noch aus.

Die Rügen der Normenkontrolle umfassen folgende Inhalte: Bezweifelt werde die Erforderlichkeit des teilweisen Ausschlusses von Wettbüros als zulässige Nutzungsart. Außerdem läge ein Abwägungsdefizit vor. Gerügt werde zudem, dass wegen Änderungen am Satzungstext nach der öffentlichen Auslegung eine erneute Billigung und Auslegung hätte erfolgen müssen. Behauptet werde zudem eine Inkongruenz zwischen dem Satzungsbeschluss und dem bekannt gemachten Satzungstext, der auch zu einer fehlerhaften Ausfertigung geführt habe.

Auf Empfehlung des Rechtsamtes wurde das "ergänzende Verfahren" gem. § 214 BauGB durchgeführt, um Zweifel an der Wirksamkeit eines früheren Satzungsbeschlusses zu beheben. Mit Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom 26.11.2020 wurde der Entwurf des Bebauungsplans vom 19.10.2020 (2. Fassung) mit Satzung und Begründung vom 02.03.2017 und Entwurf der Ergänzung der Begründung vom 05.10.2020 erneut gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung beschlossen. Diese wurde parallel zur erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 28.01.2021 bis einschließlich 01.03.2021 durchgeführt. Es gingen keine relevanten Stellungnahmen ein, mit der Planung besteht Einverständnis.

Kosten

Bei Durchführung der Planung entstehen der Stadt Nürnberg voraussichtlich keine Kosten.

Zeitliche Umsetzung

Die Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 4629 „Frauentorgraben“ kann als Satzung beschlossen werden. Gemäß § 214 Abs. 3 BauGB kann der Bebauungsplan rückwirkend zum 17.05.2017 in Kraft treten.

Fazit

An den Planungszielen wird trotz Normenkontrolle festgehalten. Um die Rechtsunsicherheit des Bebauungsplans zu beseitigen, wurde das ergänzende Verfahren gemäß § 214 BauGB durchgeführt. Der Bebauungsplan kann nun als Satzung beschlossen werden.

(cid:104)(cid:37)(cid:40)(cid:53)(cid:54)(cid:44)(cid:38)(cid:43)(cid:55)(cid:54)(cid:51)(cid:47)(cid:36)(cid:49)(cid:3)(cid:61)(cid:56)(cid:48)

BEBAUUNGSPLANNR. 4629

"FRAUENTORGRABEN"

(cid:93)(cid:90)(cid:76)(cid:86)(cid:70)(cid:75)(cid:72)(cid:81)(cid:3)(cid:71)(cid:72)(cid:80)(cid:3)(cid:41)(cid:85)(cid:68)(cid:88)(cid:72)(cid:81)(cid:87)(cid:82)(cid:85)(cid:74)(cid:85)(cid:68)(cid:69)(cid:72)(cid:81)(cid:15)(cid:3)(cid:71)(cid:72)(cid:80)(cid:3)(cid:37)(cid:68)(cid:75)(cid:81)(cid:75)(cid:82)(cid:73)(cid:86)(cid:83)(cid:79)(cid:68)(cid:87)(cid:93)(cid:15)(cid:3)(cid:71)(cid:72)(cid:85)(cid:3)(cid:40)(cid:76)(cid:79)(cid:74)(cid:88)(cid:87)(cid:86)(cid:87)(cid:85)(cid:68)(cid:137)(cid:72)(cid:3)(cid:88)(cid:81)(cid:71)(cid:3)(cid:71)(cid:72)(cid:85)(cid:3)(cid:55)(cid:68)(cid:73)(cid:72)(cid:79)(cid:75)(cid:82)(cid:73)(cid:86)(cid:87)(cid:85)(cid:68)(cid:137)(cid:72)

MK EU-rs_us_72906102_WTNE_926
EU-rs_us_72906102_WTNE_926

GMKG: TAFELHOF

(cid:82)(cid:75)(cid:81)(cid:72)(cid:3)(cid:48)(cid:68)(cid:137)(cid:86)(cid:87)(cid:68)(cid:69)

(cid:42)(cid:85)(cid:72)(cid:81)(cid:93)(cid:72)(cid:3)(cid:71)(cid:72)(cid:86)(cid:3)(cid:85)(cid:108)(cid:88)(cid:80)(cid:79)(cid:76)(cid:70)(cid:75)(cid:72)(cid:81)(cid:3)(cid:42)(cid:72)(cid:79)(cid:87)(cid:88)(cid:81)(cid:74)(cid:86)(cid:69)(cid:72)(cid:85)(cid:72)(cid:76)(cid:70)(cid:75)(cid:86) StadtplanungsamtVerbindlicheBauleitplanung 4:EMANNALP

Geobasisdaten(c)BayerischeVermessungsverwaltung DastellungderFlurkartealsEigentumsnachweisnichtgeeignet.

BEBAUUNGSPLAN-SATZUNG

Nr. 4629

für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße

und der Tafelhofstraße

Vom ......................

Die Stadt Nürnberg erlässt gemäß Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom ....................... auf Grund von §§ 9, 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB), neugefasst durch Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I. S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 27.03.2020 (BGBl. I S. 587), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung – BauNVO), neugefasst durch Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBI. I S. 3786), § 44 Abs. 5 Satz 3 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz- BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 04. März 2020 (BGBl. I S. 440)), Art. 4 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz – Bay- NatSchG) vom 23. Februar 2011 (GVBl. S. 82, BayRS 791-1-U), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Februar 2020 (GVBl. S. 34) und Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2019 (GVBl. S. 408) folgende

Bebauungsplan-Satzung Nr. 4629

Für das im Planteil durch die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches bestimmte Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Planteil einschließlich der Zeichenerklärungen für Festsetzungen und für Hinweise ist Bestandteil der Satzung.

In Ergänzung der im Planteil getroffenen Festsetzungen wird Folgendes festgesetzt:

1. Art der baulichen Nutzung

Im Kerngebiet (MK) sind, auch nicht ausnahmsweise, nicht zulässig:

1.1 Vergnügungsstätten aller Art, mit Ausnahme der in Nr. 1.6 genannten Vergnügungsstätten, 1.2 Einzelhandelsbetriebe mit dem Verkauf von Sexartikeln, 1.3 Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Sex-Kinos, 1.4 selbständige Parkhäuser und Großgaragen und 1.5 Tankstellen

Im Kerngebiet (MK) sind ausnahmsweise zulässig:

1.6 Bars und Diskotheken, jedoch nicht solche mit Darbietungen sexuellen Charakters (z.B. Sex-Bar oder Table- Dance)

2. Gestaltung von Werbeanlagen und Nebenanlagen

2.1 Werbeanlagen müssen sich in ihrem Umfang, ihrer Größe, Form und Farbgebung sowie Materialauswahl in das Straßen- und Ortsbild einfügen. Sie müssen sich den Fassaden der Gebäude insgesamt unterordnen. 2.2 Im Bereich der Straßenverkehrsfläche sind oberirdische Nebenanlagen und Werbeanlagen nicht zulässig. 2.3 Notwendige untergeordnete Dachaufbauten für die Unterbringung technischer Anlagen (z.B. Aufzugsmaschinenraum, lüftungstechnische Anlagen, Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie und des Sonnenlichts) müssen zu den Dachrändern hin allseitig einen Abstand von mindestens 1,0 m einhalten.

Der Bebauungsplan tritt rückwirkend am 17. Mai 2017 in Kraft. Gleichzeitig treten die Festsetzungen des Baulinienplans Nr. 3455, festgesetzt durch Entschließung der Regierung von Mittelfranken (R.E.) vom 05.04.1960, sowie innerhalb der Geltungsbereichs der Bebauungsplansatzung die ortspolizeilichen Bauvorschriften außer Kraft.

Nürnberg, Stadt Nürnberg

Marcus König Oberbürgermeister

Stadtplanungsamt

BEGRÜNDUNG zum

BEBAUUNGSPLAN NR. 4629 „Frauentorgraben“

für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße

Planumgriff B-Plan Nr. 4629 „Frauentorgraben“ Quelle: Nürnberg Luftbild Hajo Dietz

Stand: März 17

Zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4629 „Frauentorgraben“ für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße

INHALTSVERZEICHNISBEGRÜNDUNG zum 1

Planumgriff B-Plan Nr. 4629 „Frauentorgraben“ 1

Quelle: Nürnberg Luftbild Hajo Dietz 1

I. PLANBERICHT 3

I.1. ALLGEMEINES / VERFAHREN 3

I.2. ANLASS ZUR AUFSTELLUNG – PLANUNGSZIELE: 3

I.3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG 4

I.3.1. ANALYSE DES BESTANDS 4 I.3.1.1. Lage im Stadtgebiet / Topographie 4 I.3.1.2. Gegenwärtige Nutzungen und Baustruktur 4 I.3.1.3. Verkehr/Verkehrliche Erschließung 5 I.3.2. PLANERISCHE VORGABEN/ VORHANDENES PLANUNGSRECHT 5 I.3.2.1. Planungsrechtliche Vorgaben 5

I.4. PLANUNGSKONZEPT 7

I.4.1. NUTZUNGSKONZEPT 7 I.4.2. GENDER UND DIVERSITY ASPEKTE 7

I.5. BETEILIGUNGEN 8

I.5.1. BETEILIGUNGEN 8 I.5.2. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 8

I.6. PLANRECHTFERTIGUNG /AUSWIRKUNGEN/ ABWÄGUNG/ MASSNAHMEN: 8

1.7. KOSTEN 9

II. QUELLENANGABEN

Dr. Donato Acocella - Stadt- und Regionalentwicklung Gutachten zur Vergnügungsstättenkonzeption für die Stadt Nürnberg vom 24.06.2013

zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4629 „Frauentorgraben“ für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße

I. PLANBERICHT

I.1. ALLGEMEINES / VERFAHREN

Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.01.2014 beschlossen, für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße einen Bebauungsplan aufzustellen. Rechtsgrundlage für die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist das Baugesetzbuch (BauGB) und die aufgrund dieses Baugesetzbuches erlassenen Vorschriften. Zuständig für die Aufstellung von Bebauungsplänen ist die Gemeinde. Das Verfahren selbst ist in den §§ 1 bis 10 BauGB geregelt. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt, die §§ 1 bis 10 BauGB gelten entsprechend. Das vereinfachte Verfahren kann angewandt werden, wenn durch die Aufstellung eines Bebauungsplans in einem Gebiet nach § 34 BauGB der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert wird. Voraussetzungen hierfür sind, dass die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird und dass keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter bestehen. Für den vorliegenden Bebauungsplan sind diese Voraussetzungen gegeben.

I.2. ANLASS ZUR AUFSTELLUNG – PLANUNGSZIELE: Für das im Planungsgebiet gelegene Grundstück Fl.- Nr. 47, Gmkg. Tafelhof (Anwesen Frauentorgraben Hs. Nr. 3), wurde am 10. Oktober 2013 ein Bauantrag zur Nutzungsänderung von Ausstellungsraum zu Wettbüro gestellt. Die Nutzungsänderung betrifft einen Teil des bestehenden Leihhauses. Das Anwesen befindet sich in der südlichen Innenstadt-Randlage, d.h. in einem Gebiet, in dem bestehende Vergnügungsstätten erwiesenermaßen zu städtebaulich-funktionalen Unverträglichkeiten führen. Die Nutzungskonflikte, die im westlichen Bereich des Frauentorgrabens bereits zu einem fortgeschrittenem Trading-Down-Prozess geführt haben, gilt es hier zukünftig zu vermeiden. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4629 werden daher entsprechende Regelungen zur Art der baulichen Nutzung, insbesondere zum Ausschluss von Vergnügungsstätten und von Läden mit Verkauf von Sex- oder Erotiksortiment getroffen. Weiterhin ist es erforderlich, Regelungen zum Ausschluss von Bordellen und bordellartigen Betrieben zu treffen. Auch diese Nutzungen sind, aufgrund der zu erwartenden hohen Bodenrendite, in der Lage ähnliche Trading-Down-Prozesse zu entfalten wie im davon westlich gelegenen Straßenverlauf.

Planungsziel ist es, die Struktur des bestehenden Gewerbes zu schützen (Büro- und Dienstleistungsnutzungen) sowie die Entwicklung eines modernen urbanen Gebietes zu fördern, und somit eine Beeinträchtigung des schützenswerten Stadteingangs im Bahnhofsbereich zu vermeiden. Das Bodenpreisgefüge soll geschützt und einem Trading-Down-Effekt entgegengewirkt werden.

I.3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG

I.3.1. ANALYSE DES BESTANDS

I.3.1.1. Lage im Stadtgebiet / Topographie Das Gebiet des Bebauungsplans liegt städtebaulich im Nahbereich des Bahnhofplatzes, unmittelbar zwischen den historischen und stadtbildprägenden Gebäudekomplexen von Bahnhof und Opernhaus, in bevorzugter zentraler Lage, entlang dem Frauentorgraben. Es liegt südlich der Nürnberger Altstadt, zwischen dem Frauentorgraben, der Eilgutstraße, dem Bahnhofsplatz und der Tafelhofstraße in der Nähe des Opernhauses.

Topografisch betrachtet ist das Gelände nahezu eben.

Der das nördliche Ende des Planungsgebiets markierende Frauentorgraben führt über den Bahnhofsplatz und die Königstraße direkt bis in das Geschäftszentrum.

I.3.1.2. Gegenwärtige Nutzungen und Baustruktur Der Bereich Frauentorgraben weist aufgrund der räumlichen Nähe zur Innenstadt, der hervorragenden verkehrlichen Anbindung sowohl an das Straßennetz als auch an den ÖPNV, eine besondere Lagegunst auf, die das Ziel der städtebaulichen Aufwertung für eine der wichtigsten Einfahrtstraßen zur Innenstadt befördern soll.

Das weitere Umfeld des Bahnhofsplatzes wurde in den vergangenen Jahren durch zahlreiche stadtbildprägende Neubauten erheblich aufgewertet: u.a. Adcom-Zentrum und Kopfbau am Künstlerhaus. Der Bahnhofsplatz soll aufgrund seiner Zentralität trotz des dominierenden Verkehrs auch in Zukunft verstärkt städtebauliche Qualitäten aufweisen. Hier wurden mehrere Wettbewerbsverfahren betreffend Platzgestaltung und Architektur durchgeführt, die sich derzeit in der Umsetzung befinden.

Das ca. 2,5 ha umfassende Bebauungsplangebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße ist nahezu abschließend bebaut. Es ist geprägt durch eine ca. 7-geschossige geschlossene Blockrandbebauung, die vor allem im westlichen Plangebiet durch zwei große Hotelbauten nahezu flächendeckend ausgebildet ist. Im Osten befinden sich, bis zu 11- geschossige Gebäude. Die noch verbliebenen Innenhöfe sind größtenteils versiegelt (Kfz-Stellplätze) und mit Nebengebäuden zugebaut.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist als Bereich mit kerngebietstypischen Nutzungen einzustufen. Kerngebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur (§ 7 Abs.1 Baunutzungsverordnung (BauNVO)). Das Gebiet ist durch die klare Schwerpunktbildung Dienstleistung, Beherbergung und zentrale Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und Kultur geprägt. Hier befinden sich mehrere Hotels, der Hauptsitz mit Filialbetrieb einer Bank, Verwaltungen von Versicherungen, der Bundespolizei und des Blindenbunds, ein Job-Center, ferner besteht o.g. Leihhaus. Es sind einige Dienstwohnungen vorhanden.

Mit den aufgeführten Nutzungsarten geht eine entsprechend kerngebietstypische städtebauliche Dichte bzw. eine geschlossenen Bebauung einher, die teilweise aus den 1930-er Jahren oder noch früher entstanden ist. Es ist festzustellen, dass sich ursprünglich angesiedelte Versicherungen, Verwaltungen und Gewerbe im Zuge von Umstrukturierungen oder Modernisierungen / Erweiterungen räumlich verändern oder auch aus verkehrsstrategischen Gründen sogar absiedeln. Nicht nur die formell und materiell ungenehmigte Ansiedlung eines Wettbüros, sondern auch Leerstände beispielsweise im EG Frauentorgraben 1, neben dem Wettbüro, sowie ein Vorbescheidsantrag auf Nutzungsänderung in Wohnen für das Rückgebäude zur Adresse Frau-

entorgraben 3 im Jahr 2015 (der jedoch zurückgezogen wurde) und Umnutzungen in der Eilgutstr. 7 weisen darauf hin, dass die Nutzungsstruktur dieses Gebietes in Bewegung ist.

I.3.1.3. Verkehr/Verkehrliche Erschließung Der Bereich weist aufgrund der räumlichen Nähe zur Innenstadt, der sehr guten Verkehrsanbindung sowohl an das Straßennetz als auch an den ÖPNV, eine besondere Attraktivität auf. Das Gebiet selbst wird durch die Haltestelle „Hauptbahnhof“ der Deutschen Bahn, U-Bahn, Straßenbahn und einiger Buslinien erschlossen. Es stehen die öffentlich nutzbaren Parkhäuser an der Ostseite des Hauptbahnhofs sowie am Sterntor zur Verfügung.

I.3.2. PLANERISCHE VORGABEN/ VORHANDENES PLANUNGSRECHT

I.3.2.1. Planungsrechtliche Vorgaben

I.3.2.1.a. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP) Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4629 ist im seit 08.03.2006 wirksamen Flächennutzungsplan gänzlich als gemischte Baufläche dargestellt. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans. Somit sind die Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) gegeben, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.

I.3.2.1.b. Aufzuhebende Festsetzungen Im Planungsbereich gelten bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 4629 die planungsrechtlichen Festsetzungen in der Form des einfachen Bebauungsplanes Nr. 3455, festgesetzt durch Entschließung der Regierung von Mittelfranken (R.E.) vom 05.04.1960, der Baugrenzen, die Geschossigkeit, Dachformen und maximale Traufhöhen festsetzt. Einzelheiten über den Umfang, die Lage und den Verlauf der Festsetzungen sind aus der Planbeilage „Aufzuhebende Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 4629“ ersichtlich. Alle diese Vorschriften werden im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4629 aufgehoben und durch dessen künftige Festsetzungen ersetzt. Der Bebauungsplan Nr. 4629 stellt ein Gebiet nach § 30 Abs. 3 BauGB dar. Er verdrängt die bestehenden Bebauungspläne sowie deren Festsetzungen. Das Maß der baulichen Bestandsnutzung im Planungsbereich weist zahlreiche Überschreitungen der festgesetzten Baugrenzen und Geschosszahlen auf, es liegt eine ca. 90 %- ige Überbauung der Grundstücksflächen vor. Somit erfolgt durch die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 3455 keine Reduzierung bzw. kein Verlust von Baurecht. Durch die darüber hinaus geltenden Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 34 BauGB hinsichtlich überbaubarer Grundstücksflächen und des Maßes der baulichen Nutzung, wird die Kontinuität der Bebauung ausreichend sichergestellt.

I.3.2.1.c. Veränderungssperre Zur Sicherung der Planung wurde es erforderlich, für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4629 „Frauentorgraben“ die Veränderungssperre Nr. 78 „Frauentorgraben“ für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße zu erlassen. Die Veränderungssperre wurde in der Sitzung des Stadtplanungsausschusses am 20.02.2014 beschlossen. Am 29.10.2015 wurde gemäß § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die erstmalige Verlängerung der Veränderungssperre, und am 01.12.2016 die nochmalige Verlängerung ihrer Geltungsdauer nach § 17 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Veränderungssperre Nr. 78 tritt damit unter Abweichung von § 3 deren Satzung vom 13. März 2014 spätestens mit Ablauf des 06.08.2017 außer Kraft. Die Satzung tritt desweiteren außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich ein Bebauungsplan in Kraft getreten ist.

I.3.2.1.d. Kommunalpolitische Gründe/ sonst. Stadtratsbeschlüsse Das am 26.10.2016 vom Stadtrat beschlossene Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Nürnberg stellt ein städtebauliches Konzept i.S. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB dar.

Das Vergnügungsstättenkonzept zeigt sog. Zulässigkeitsbereiche in der Stadt Nürnberg auf, in denen eine ausnahmsweise Ansiedlung von Vergnügungsstätten den Entwicklungszielen der Stadt Nürnberg und den städtebaulichen Schutzzielen nicht entgegensteht und somit verträglich erscheint. Der Planungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4629 gehört gemäß Vergnügungsstättenkonzept nicht zu diesen Zulässigkeitsbereichen. Vielmehr handelt es sich um eine Innenstadt-Randlage, bei denen sich in Nürnberg wie auch anderen Städten zeigt, dass die bestehenden Vergnügungsstätten vor allem hier zu städtebaulich-funktionalen Unverträglichkeiten führen. Diese Nutzungskonflikte, die in Teilbereichen schon zu einem fortgeschrittenen Trading-Down-Prozess geführt haben, sollen zukünftig vermieden werden. Zudem handelt es sich insbesondere südlich des Frauentorgrabens und östlich des Königstorgrabens bzw. Marientorgrabens um Bereiche, die durch Büro- und sonstige Dienstleistungsnutzungen, z.B. Beherbergungsbetriebe, geprägt werden. Hier besteht bei einer weiteren Zunahme von Vergnügungsstätten die Gefahr von Änderungen des Bodenpreisgefüges, wobei die Bodenrichtwerte deutlich unter denen der Hauptgeschäftslagen der Innenstadt liegen. Diese Untersuchungsergebnisse werden im vorliegenden Bebauungsplan umgesetzt, sowie auch die Aussage hinsichtlich Diskotheken und Tanzlokalen, für deren ausnahmsweise Zulässigkeit geeignete Gebiete (publikumsorientierte Gewerbegebiete, Kerngebiete –wie hier gegeben- sowie gewerblich geprägte Mischgebiete) identifiziert werden. Die Auswertungsergebnisse des Vergnügungsstättenkonzeptes bieten eine fundierte Grundlage für die planungsrechtliche Einzelfallprüfung zur Ansiedlung von Vergnügungsstätten und zeigen auf, wo die Sicherung des Bodenpreisgefüges sowie der Erhalt der Funktionsfähigkeit von Stadtgebieten die Aufstellung von Bebauungsplänen erforderlich machen.

I.4. PLANUNGSKONZEPT

I.4.1. NUTZUNGSKONZEPT Ziel des Bebauungsplans ist es, die bestehenden Kerngebietsnutzungen (s. I.3.1.2) zu stärken. Zu diesem Zweck werden im gesamten Planungsgebiet Spielhallen, Wettbüros, sog. Sexkinos, sog. Sexbars, bordellartige Betriebe, Bordelle und Einzelhandelsbetriebe mit überwiegendem Verkauf von Sexartikeln ausgeschlossen.

Der Ausschluss von Bordellen im Bebauungsplan ist nicht zwingend nötig, da der Bebauungsplan zur Gänze innerhalb der „Sperrgebietsverordnung“ (ProstitutionsverbotVO) liegt und damit Bauanträge mit entsprechendem Inhalt auch aufgrund dieser Verordnung mit der Begründung des fehlenden Sachbescheidungsinteresses abgelehnt werden könnten. Die Festsetzung dient hier der Vollständigkeit. Die Sperrgebietsverordnung wird allerdings durch die Regierung von Mittelfranken erlassen, so dass der Einfluss der Stadt darauf zumindest begrenzt ist und eine entsprechende Regelung im Bebauungsplan die städtebauliche Leitvorstellung verdeutlicht.

Um keine Erhöhung des motorisierten Individualverkehrs in diesem zentralen Verkehrsknotenpunkt mit sehr guter ÖPNV-Anbindung zu begünstigen, werden selbständige Parkhäuser und Großgaragen sowie Tankstellen gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO aufgrund von § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB ausgeschlossen.

Aufgrund der Darlegungen im Vergnügungsstättenkonzept sollen i.S. § 1 Abs. 9 BauNVO Bars und Diskotheken einem urbanen Kerngebiet entsprechend ausnahmsweise zulässig sein, jedoch nicht solche mit Darbietungen sexuellen Charakters. Letztere Angebote bestehen in einigen Bereichen der nahegelegenen Innenstadt.

In Anbetracht der konkreten Bau- und Nutzungsstruktur des Bereichs wird durch die ausnahmsweise Zulassung von Diskotheken sowie von uneingeschränkten Schankbetrieben eine Belebung nicht von vorneherein ausgeschlossen. Die beliebten Clubs in Form von kleineren und mittleren Gaststätten mit tageweiser DJ-Musik können dadurch auch als Diskothek ausnahmsweise zugelassen werden, wenn der Mikrostandort geeignet erscheint, und erhalten durch den Bebauungsplan Planungssicherheit.

Das Plangebiet liegt südlich gegenüber der historischen Stadtmauer und beinhaltet auch einen Teil des stark befahrenen Altstadtrings. Diese im Hinblick auf die öffentliche Wahrnehmung exponierte Lage macht die Sicherung der stadtgestalterischen Qualität des Areals erforderlich. Daher werden auch einschränkende Festsetzungen in Bezug auf Werbeanlagen getroffen sowie die Gestaltung und Platzierung von Dachaufbauten geregelt.

Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung sind keine Regelungen vorgesehen, da das Maß der Nutzung im Planbereich durch den § 34 BauGB hinreichend geregelt ist.

I.4.2. GENDER UND DIVERSITY ASPEKTE Die festgesetzten Ausschlüsse von Vergnügungsstätten und Bordellen haben auf Genderund Diversity- Belange Einfluss. Der öffentliche Raum zwischen Bahnhofsvorplatz, Opernhaus und dem Haupteingangsbereich in die Nürnberger Altstadt bleibt dadurch für alle Menschen attraktiver, als dies bei einem sonst zu erwartenden Trading-Down-Prozess der Fall wäre. Durch den Erhalt eines hochwertigen urbanen Gebietes wird die Schaffung von Angsträumen vermieden.

1.4.3 UMWELTBERICHT Im vereinfachten Bebauungsplan-Verfahren gemäß § 13 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Eine Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen wird nicht durchgeführt.

I.5. BETEILIGUNGEN

I.5.1. BETEILIGUNGEN

Im vereinfachten Bebauungsplan-Verfahren gemäß § 13 BauGB kann im vorliegenden Fall von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB auf der Grundlage des Bebauungsplan-Entwurfs erfolgte im Zeitraum vom 15.09.2015 bis 16.10.2015. Die eingebrachten Bedenken und Anregungen werden in der vorliegenden Begründung berücksichtigt.

I.5.2. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der betroffenen Öffentlichkeit wurde gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 24.11.2016 bis 29.12.2016 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Während dieser Zeit gingen keine relevanten Stellungnahmen ein.

I.6. PLANRECHTFERTIGUNG /AUSWIRKUNGEN/ ABWÄGUNG/ MASSNAHMEN:

In Nürnberg hat sich gezeigt, dass die bestehenden Vergnügungsstätten insbesondere in den Innenstadt-Randlagen zu städtebaulich-funktionalen Unverträglichkeiten führen. Diese Nutzungskonflikte, die in Teilbereichen schon zu einem fortgeschrittenen Trading-Down- Prozess geführt haben, gilt es zukünftig zu vermeiden. Zudem handelt es sich insbesondere z.B. südlich des Frauentorgrabens und östlich des Königstorgrabens bzw. Marientorgrabens um Bereiche, die durch Büro- und sonstige Dienstleistungsnutzungen, z.B. Beherbergungsbetriebe, geprägt werden. Hier besteht bei einer weiteren Zunahme von Vergnügungsstätten die Gefahr von Änderungen des Bodenpreisgefüges, wobei die Bodenrichtwerte deutlich unter denen der Hauptgeschäftslagen der Innenstadt liegen.

Der Erhalt des bereits bestehenden Kerngebiets mit Schwerpunkt Dienstleistung, Beherbergung und zentrale Einrichtungen von Wirtschaft und Verwaltung macht Regelungen zur Art der baulichen Nutzung erforderlich. Durch die Festsetzung eines Kerngebiets wird der Gebietscharakter in seiner derzeitigen städtebaulichen Funktion langfristig gesichert. Über die Qualitätssicherung des Kerngebiets hinaus wird die städtebauliche Entwicklung dahingehend gesteuert, dass das Eindringen störender Nutzungen verhindert wird und die Möglichkeit zur Entwicklung in Richtung eines urbanen Gebietes erhalten bleibt. Vermieden werden sollen insbesondere Störungen der bestehenden Gewerbebetriebe (Büro- und Dienstleistungsnutzungen), Trading-Down-Effekte und Störungen des Bodenpreisgefüges. Darüber hinaus sollen die vereinzelt bestehenden Wohnnutzungen geschützt- und eine Beeinträchtigung des Stadteingangsbereich (Bahnhof) vermieden werden.

Die nach Anlagentypen differenzierte Ausschlussregelung gemäß § 1 Abs.9 BauNVO ist städtebaulich notwendig, um die gewünschten bzw. für das Gebiet unschädlichen kernge-

bietstypischen Nutzungen zu ermöglichen und lediglich diese auszuschließen, die das Gebiet nachhaltig beeinflussen würden. Ein vollständiger Ausschluss von Vergnügungsstätten in den Kerngebieten wäre zudem rechtswidrig, da den Kerngebieten die Aufnahme der kerngebietstypischen Vergnügungsstätten durch die Baunutzungsverordnung zugewiesen wird. Dem trägt der vorliegende Bebauungsplan Rechnung. Der Gebietscharakter der Kerngebiete bleibt trotz der Ausschlüsse gewahrt.

Die geplanten Festsetzungen sind auch angemessen. Bei dem Planungsgebiet südlich des Frauentorgrabens, darüber hinaus weiter nordöstlich, östlich des Königstorgrabens bzw. Marientorgrabens handelt es sich um Bereiche, die durch Büro- und sonstige Dienstleistungsnutzungen, z.B. Beherbergungsbetriebe, geprägt werden. In diesen Lagen besteht bei einer Ansiedelung bzw. der weiteren Zunahme von Vergnügungsstätten ein erhebliches Potential für Änderungen des im Verhältnis zur Innenstadt noch moderaten Bodenpreisgefüges. Damit ist die Verdrängung bestehender Nutzungen in Verbindung mit der Gefahr von Leerständen und Investitionsstaus zu befürchten. Aktuelle Leerstände und Umnutzungswünsche vor allem im Bereich des Wettbüro- Standortes Frauentorgraben 3 sowie in der Eilgutstraße belegen das Planungserfordernis und weisen darauf hin, dass die Nutzungsstruktur dieses Gebietes in Bewegung ist. Dieser Wechsel bzw. die Bewegung im Gebiet muss planungsrechtlich gesteuert werden. Das klare Zeichen, das durch die Durchführung des Bebauungsplan-Verfahrens gesetzt wird und somit einem „Trading-down“ – Effekt entgegen wirkt, schafft Planungssicherheit für Investoren und Eigentümer.

1.7. KOSTEN

Bei Durchführung der Planung entstehen der Stadt Nürnberg keine Kosten.

Nürnberg, den 02.03.2017 Stadtplanungsamt

gez.

Dengler Leiter Stadtplanungsamt

Stadtplanungsamt

ZUR ERGÄNZUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4629

„FRAUENTORGRABEN“

für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße

Stand: März 2021

Luftbild Nürnberg Hajo Dietz

ZUR ERGÄNZUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4629

„FRAUENTORGRABEN“ für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße

INHALTSVERZEICHNIS

1. ALLGEMEINES (GEBIET / RECHTSGRUNDLAGEN / VERFAHREN) 3

2. ANLASS ZUR PLANAUFSTELLUNG 3

3. PLANUNGSKONZEPT 3

4. BETEILIGUNGEN 4

ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG GEMÄSS § 3 ABS. 2 BAUGB 4 ERNEUTE BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE GEMÄSS § 4 ABS. 2 BAUGB 4

5. KOSTEN 4

ZUR ERGÄNZUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4629

„FRAUENTORGRABEN“ für das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße

1. ALLGEMEINES (GEBIET / RECHTSGRUNDLAGEN / VERFAHREN)

Für ein ca. 2,5 ha großes Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße, ist aus Gründen der Rechtssicherheit der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 4629 „Frauentorgraben“ vom 17.05.2017 im ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern.

Durch das ergänzende Verfahren zur Planerhaltung wird die Bebauungsplansatzung rückwirkend mit den entsprechenden Änderungen in Kraft treten. Gründe des Vertrauensschutzes sprechen nicht gegen ein rückwirkendes Inkraftsetzen.

2. ANLASS ZUR PLANAUFSTELLUNG

Der Bebauungsplan Nr. 4629 wurde vom Stadtplanungsausschuss am 30.03.2017 als Satzung beschlossen und am 17.05.2017 im Amtsblatt bekannt gemacht. Damit ist er in Kraft getreten. Der Eigentümer des Grundstücks hat mit Antrag vom 26.04.2018 einen Normenkontrollantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Gegenüber der Stadt hat er verschiedene Mängel gerügt. Soweit die Rügen berechtigt sind, werden die Mängel beseitigt. Die Planurkunde wird in einer zweiten Fassung angefertigt, ebenso die Planbeilage aufzuhebende Festsetzungen des Baulinienplans Nr. 3455. Im Übrigen bleibt der Bebauungsplan unberührt.

Das ergänzende Verfahren ist nach § 214 BauGB zur Planerhaltung erforderlich. Es sind die Verfahrensschritte zu wiederholen, die vom Mangel betroffen sind. Auf Grund dessen wurde die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut durchgeführt.

3. PLANUNGSKONZEPT

In der Begründung (Planbericht) vom 02.03.2017 werden die Ziele der Planung, die Grundlagen der Planung, die planungsrechtlichen Vorgaben und die Notwendigkeit und Angemessenheit der Nutzungsausschlüsse eingehend erläutert. Diese Ausführungen haben weiterhin ihre Gültigkeit.

Die Grundlagen der Planung sind unverändert. Das Gebiet zwischen dem Frauentorgraben, dem Bahnhofsplatz, der Eilgutstraße und der Tafelhofstraße ist nach wie vor durch kerngebietstypische Nutzungen geprägt.

Nürnberg ist eine Stadt mit hoher Einkaufszentralität, einer zunehmenden Bedeutung im Tourismus und als Messestadt. Bereiche die als Innenstadtrandlage bezeichnet werden, sind gleichzeitig der Eingang zur Altstadt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt unmittelbar neben dem Hauptbahnhof, mehrere Hotels sind angesiedelt und die fußläufige Erreichbarkeit zur Oper und Schauspielhaus sind gegeben. Eine rege Bautätigkeit im Umfeld des Hauptbahnhofs weist auf die Attraktivität des Standortes hin.

Ein weiteres Hauptaugenmerk einer gelungenen Stadtgestaltung liegt auf attraktiven, belebten Erdgeschosszonen. Negative städtebauliche Auswirkungen auf das Stadtbild durch schwache, geschlossene Gestaltung der Erdgeschosszonen, massive Werbeflächen, welche die ausgeschlossenen Nutzungen hervorbringen, gilt es zu vermeiden.

Die Festsetzungen mit dem Ausschluss von Wettbüros und Spielhallen, sind nach wie vor erforderlich, da der Planbereich für Wettbürobetreiber weiterhin attraktiv ist. Dies zeigt sich aus Ansiedlungen von Wettbüros im näheren Umfeld wie auch aus Ansiedlungswünschen von Wettbürobetreibern.

Planungsrechtlich bewirkte Beschränkungen der Standorte von Vergnügungsstätten aus Gründen der Stadtentwicklung und des Verbraucherschutzes stehen nicht im Widerspruch zum Unionsrecht.

Den Eigentümerinnen und Eigentümern verbleibt weiterhin ein großes Spektrum der innerhalb des Kerngebiets zulässigen Nutzungen. Die ausgeschlossenen Vergnügungsstätten bilden nur einen untergeordneten Teil des breiten Nutzungsspektrums eines Kerngebiets. Zwar ist es denkbar, dass durch die Vermietung im Rahmen der zulässig verbleibenden Nutzungen geringere Einnahmen erzielt werden. Damit führen die Festsetzungen aber noch zu keinen wesentlichen Einschränkungen des Eigentums oder der Berufsausübung. Die innenstadtnahe Lage mit einer hervorragenden Verkehrsanbindung ist für viele Branchen und Geschäftsmodelle geeignet, so dass Nutzungen gefunden werden können, die im Stadtgefüge keine negativen Auswirkungen haben. Dem öffentlichen Interesse an einer funktionierenden Stadtstruktur ist der Vorrang einzuräumen gegenüber den privaten Interessen der Eigentümer an einer optimalen Vermietung und auch gegenüber dem Wusch von Nutzern oder Pächtern an der Fortführung eines nicht genehmigten Betriebs.

4. BETEILIGUNGEN

ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG GEMÄSS § 3 ABS. 2 BAUGB Die erneute öffentliche Auslegung wurde vom 28.01.2021 bis einschließlich 01.03.2021 durchgeführt. Es gingen keine Stellungnahmen ein.

ERNEUTE BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLI- CHER BELANGE GEMÄSS § 4 ABS. 2 BAUGB Parallel zur erneuten öffentlichen Auslegung wurde vom 28.01.2021 bis einschließlich 01.03.20201 die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Es gingen keine relevanten Stellungnahmen ein, mit der Planung besteht Einverständnis.

5. KOSTEN

Bei Durchführung der Planung entstehen der Stadt Nürnberg keine Kosten.

Nürnberg, den 26.03.2021 Stadtplanungsamt

gez.

Dengler Leiter Stadtplanungsamt

CSU Stadlratsfraktion

Nürnberg

BÜNDNIS 90

SPD

DIE GRÜNEN

Nürnberg

Herrn Oberbürgermeister Marcus König OBERBÜRGERMEISTER Rathausplatz 2 90403 Nürnberg 1 7. MRZ. 2021 /........Nr.......... T7T Zur Zur Steüungnahrra Nürnberg, 15.03.2021 Kts. Ant.vort vcr A&jFT- 2 dung vortsgen Js, Ann :,i nur 'Jnt -- j ■' '■ ■ vc-iagen [ Sondernutzung für Plakatständer vor der Bundestagswahl 2021

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Stadtrat hat am 18.03.2009 zu §6 Abs. 2 der Sondernutzungssatzung und zu §4 Abs. 5 e) der Sonder­ nutzungsgebührensatzung der Stadt Nürnberg besondere Regelungen für die Aufstellung von Plakatständern für politische Werbung vor Wahlen beschlossen.

Darin ist geregelt, dass die Parteien im Falle von Bundestagswahlen für die letzten 43 Tage vor dem Wahltag jeweils bis zu 500 Plakatierungen von der Sondernutzungsgebühr befreit sind.

Im Zuge der Durchführung der Kommunalwahl 2020 unter Corona-Bedingungen wurde deutlich, dass die Möglichkeiten zur politischen Information in Form von Präsenzveranstaltungen, Infoständen etc. durch die Infektionsschutzmaßnahmen stark eingeschränkt bis nicht mehr gegeben waren. So verblieb zur Werbung in erster Linie die klassische Plakatierung.

Es ist leider derzeit nicht abzusehen, dass bis zur heißen Phase des Bundestagswahlkampfes in diesem Jahr Präsenzveranstaltungen oder Versammlungen vor Ort mit einer größeren Anzahl von Personen uneingeschränkt oder überhaupt möglich sein werden. Insofern wird die Plakatierung auch in diesem Wahljahr eine deutlich herausgehobene Rolle spielen.

Um den Parteien zu ermöglichen, den Nachteil der fehlenden Veranstaltungen zumindest teilweise zu kompensieren, schlagen wir eine zeitliche Ausweitung der gebührenfreien Plakatierung auf den 31.07.2021 vor.

Die Stadtratsfraktionen von CSU, SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN stellen daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung ermöglicht einmalig im Jahr 2021 vor der Bundestagswahl eine für Parteien gebührenfreie Plakatierung bereits ab 31.07.2021. Die sonstigen Regelungen des §6 Abs. 2 der Sondernutzungssatzung und des §4 Abs. 5 e) der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Nürnberg bleiben unberührt.

Mit freundlichen Grüßen

Chidt-C/c ,/y ■ Jj

{t >) Andreas Krieglstein CSU-Fraktionsvorsitzender SPD-Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

LA/013/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 19.05.2021 öffentlich Bericht

Betreff: Sondernutzung für Plakatständer vor der Bundestagswahl 2021,

hier: Plakatierung ab 31. Juli 2021

Antrag der Stadtratsfraktionen der CSU, SPD und Bündnis90/Die Grünen vom 15.03.2021

Anlagen: Antrag der Stadtratsfraktionen der CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen Bericht

Bericht:

Die Möglichkeiten zur politischen Information sind unter Corona-Bedingungen stark eingeschränkt. Deshalb wird die gebührenfreie Plakatierung zur Bundestagswahl, die normalerweise ab 14. August 2021 beginnen hätte können, ausnahmsweise bereits ab 31. Juli 2021 ermöglicht.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage LA/013/2021

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es ist keine Diversity-Relevanz zu erkennen, da diese Maßnahme keine bestimmte Personengruppe bevorteilt.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage LA/013/2021

Sondernutzungen für Plakatständer vor der Bundestagswahl 2021,

hier: Plakatierung ab 31. Juli 2021

Bericht:

Die zu Wahlen zugelassenen politischen Parteien, Wählergruppen und Kandidatinnen und Kandidaten dürfen bis zu 44 Tage vor dem Wahltag gebührenfrei für die jeweilige Wahl plakatieren (siehe § 2 Abs. 1 Verordnung über öffentliche Anschläge). Gemäß der vom Stadtrat am 19.07.2012 beschlossenen Vollzugsrichtlinien wird der Zeitraum für Bundestagswahlen auf 43 Tage vor dem Wahltag festgesetzt (siehe dort Nr. 1.1). Für die Bundestagswahl 2021 wäre dies Samstag, der 14. August 2021.

Die Möglichkeiten zur politischen Information sind unter Corona-Bedingungen stark eingeschränkt. Veranstaltungen, Informationsstände und direkte Bürgeransprachen sind dadurch – aus heutiger Sicht – stark erschwert bis unmöglich, Dadurch gewinnt die Plakatierung eine höhere Bedeutung für die Information der Bürgerinnen und Bürger zur Bundestagswahl.

Daher darf die gebührenfreie Plakatierung zur nächsten Bundestagswahl ausnahmsweise bereits ab Samstag, 31. Juli 2021 erfolgen.

Die o. g. Regelungen bleiben weiter bestehen. Eine Beschlussfassung ist für die ausnahmsweise Regelung nicht notwendig. Bezugnehmend auf § 2 Abs. 4 der Anschlägeverordnung und auf § 6 Abs. 2 der Sondernutzungssatzung wird diese Plakatierung bereits ab 31. Juli 2021 erlaubt. Diese erfolgt gebührenfrei (§ 4 Abs. 3 der Sondernutzungsgebührensatzung), da im öffentlichen Interesse.

Diversity-Relevanz: Das Vorhaben ist nicht Diversity-Relevant. Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass diese Maßnahme bestimmte Personengruppen, beispielsweise unterschiedlichen Geschlechts, verschiedener ethnischer Herkunft, mit Behinderungen, unterschiedlichen Alters, sozialer Lage bevorteilen oder benachteiligen. Die Maßnahme hat weder diskriminierende Auswirkungen noch erschließt sie Potenziale für Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung und Chancengleichheit.

FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stadtratsfraktion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathaus Tel: (0911) 231-5091 90403 Nürnberg Fax: (0911) 231-2930 gruene@stadt.nuernberg.de

1 OBERBÜRGERMEISTER

2 Z Ado ^no Bus: Linie 36,46,47 (Rathaus)

»K. CUCI U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) _.............Nr........ •-:0(jnahme Nürnberg, 27. April 2021 ÄBssn^“

X verlegen

2.W.V ! zur Unter^ -— ’ veneoen ____i

Wechsel der Vertretungen im Werkausschuss ASN

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

gemäß der Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg Kapitel II, § 7, zeigen wir einen Wechsel in den Vertretungen (farbig markiert) im Werkausschuss ASN an.

Werkausschuss (ASN)

Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter 1 Marc Schüller Mike Bock Reka Lörincz Andrea Friedei 2 Kai Küfner Natalie Keller en Achim Mletzko 3 Maik Pflaum Andrea Bielmeier Len iyit Cengiz Sahin

Mit freundlichen Grüßen

Q’

Achim Mletzko Fraktionsvorsitzender

BI■ 11 . ..

' I ; g ■ I

■V : r-:v :

FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg sn. Marcus König Rathaus

OBERBÜRGERMEISTER

90403 Nürnberg 2 7. Ai'R. Ml /.......Nr.......... o ...... Zur Stellungnahme 4 Antwort v er Absendung vortegen 5 Antwort zur Unter­ z.w.V. schrift vorlegen

Wechsel der Vertretungen im Werkausschuss FSN

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

gemäß der Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg Kapitel II, § 7, zeigen wir einen Wechsel in den Vertretungen (farbig markiert) im Werkausschuss FSN an.

FSN

Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter 1 Achim Mletzko Natalie Keller Lemia Yiyit Marc Schüller 2 Paul Ärzten Kai Küfner Andrea Bielmeier | Andrea Friedei 3 Uwe Scherzer Maik Pflaum | Cengiz Sahin | Gabriele Klaßen

Mit freundlichen Grüßen

Q' AMÜe-kb

Achim M letz ko Fraktionsvorsitzender

FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stadtratsfraktion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg RathauspLatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathaus 0 Lj lz i4 BÜRGER MEISTER TeL: (0911) 231-5091 90403 Nürnberg Fax: (0911) 231-2930 i 7. tWl 2021 gruene@stadt.nuemberg.de /........Nr.......... 13 Bus: Linie 36,46,47 (Rathaus) 054 Zur Zur Stellungnahme Anr.-vort vor U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) Kts. 14 Absondung 2X vortegen Nürnberg, 27. April 2021 5 Antwort zur Unter­ z.w.V. schrift Vorlagen

Wechsel der Vertretungen im Werkausschuss NüBad

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

gemäß der Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg Kapitel II, § 7, zeigen wir einen Wechsel i den Vertretungen (farbig markiert) im Werkausschuss NüBad an.

NüBad

Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter 1 Achim Mletzko Natalie Keller Marc Schüller 2 Paul Ärzten Kai Küfner | Andrea Friedei 3 Uwe Scherzer Maik Pflaum Cengiz Sahin | Gabriele Klaßen

Mit freundlichen Grüßen

Cf’ inCkC

Achim Mletzko Fraktionsvorsitzender

FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stadtratsfraktion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg RathauspLatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg

%

Rathaus TeL: (0911) 231-5091

^BÜRGERMEISTER

90403 Nürnberg Fax: (0911) 231-2930 gruene@stadt.nuernberg.de

Bus: Linie 36,46,47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)

Nürnberg, 27. April 2021

Wechsel der Vertretungen im Werkausschuss NüSt

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

gemäß der Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg Kapitel II, § 7, zeigen wir einen Wechsel in den Vertretungen (farbig markiert) im Werkausschuss NüSt an.

Werkausschuss NüSt

Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter

1 Andrea Friedei Paul Ärzten ;n Marc Schüller 2 Lemia Yiyit Reka Lörincz Cengiz Sahin 3 Uwe Scherzer Andrea Bielmeier Natalie Keller Achim Mletzko

Mit freundlichen Grüßen

O'*

Achim Mletzko Fraktionsvorsitzender

FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stadtratsfraktion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg RathauspLatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathaus TeL: (0911) 231-5091 90403 Nürnberg Fax: (0911) 231-2930 gruene@stadt.nuernberg.de

Bus: Linie 36, 46,47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)

Nürnberg, 27. ApriL 2021

Wechsel der Vertretungen im Werkausschuss SUN

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

gemäß der Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg Kapitel II, § 7, zeigen wir einen Wechsel i den Vertretungen (farbig markiert) im Werkausschuss SUN an.

SUN

Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter

1 Cengiz Sahin Andrea Friedei Reka Lörincz Marc Schüller

Maik Pflaum | Lemia Yiyit 2 Mike Bock Paul Ärzten 3 Kai Küfner Andrea Bielmeier | Uwe Scherzer Achim Mletzko

Mit freundlichen Grüßen

Cf'

Achim Mletzko Fraktionsvorsitzender

Ref.I/II/015/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 19.05.2021 öffentlich Gutachten

Stadtrat 19.05.2021 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff:

Klinikum Nürnberg

1. Änderung der Unternehmenssatzung für das Klinikum Nürnberg

2. Aufhebung der Ordnungssatzung für das Klinikum Nürnberg

Sachverhalt (kurz):

  1. Änderung der Kliniksatzung: Der Verwaltungsrat des Klinikums Nürnberg hat am 25.03.2021 drei Anpassungen der Kliniksatzung empfohlen.

a) Anlässlich der aktuellen Pandemie soll die Kliniksatzung um die Möglichkeit erweitert werden, die Verwaltungsratssitzungen statt in Präsenzform auch in Form von Video- oder Telefonkonferenzen zu ermöglichen.

b) Die Zahl der Klinikvorstände soll entsprechend der gegenwärtigen und bewährten Praxis auf drei Vorstände verkleinert werden.

c) Die Bestellung der Prokuristen des Klinikums Nürnberg soll künftig der Zuständigkeit des Verwaltungsrates zugeordnet werden.

  1. Aufhebung der Ordnungssatzung: Die dortigen Regelungen über das Befahren des Klinikgeländes und das Rauchverbot sind aufgrund anderer gesetzlicher Regelungen und geänderter tatsächlicher Verhältnisse nicht länger erforderlich.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Satzungsänderung per se berührt keine Diversity-relevanten Themenstellungen

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Klinikum Nürnberg

Gutachtenvorschlag (durch ÄR/FA am 19.05.2021):

  1. Der Ältestenrat und Finanzausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung für das Klinikum Nürnberg (Klinikumsatzung – KlinS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.

  2. Der Ältestenrat und Finanzausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Aufhebung der Ordnungssatzung für das Klinikum Nürnberg (KlinikumOrdnungsS – KlinOS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.

Beschlussvorschlag (durch StR am 19.05.2021):

  1. Entsprechend dem Gutachten des Ältestenrats und Finanzausschusses vom 19.05.2021 wird der Erlass der beiliegenden Satzungen zur Änderung der Unternehmenssatzung für das Klinikum Nürnberg (Klinikumsatzung – KlinS) beschlossen.

  2. Entsprechend dem Gutachten des Ältestenrats und Finanzausschusses vom 19.05.2021 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Aufhebung der Ordnungssatzung für das Klinikum Nürnberg (KlinikumOrdnungsS – KlinOS) beschlossen.

Klinikum Nürnberg:

Änderung der Unternehmenssatzung für das Klinikum Nürnberg und

Aufhebung der Ordnungssatzung für das Klinikum Nürnberg

Entscheidungsvorlage

I. Änderung der Kliniksatzung:

Das Klinikum strebt eine Modifikation der Präsenzpflicht in pandemischen Situationen und eine Verkleinerung des Vorstands an. Zudem wird eine Anpassung bei der Regelung der gesetzlichen Vertretung des Klinikums Nürnberg vorgeschlagen. Der Verwaltungsrat des Klinikum Nürnbergs hat den nachfolgenden Änderungen der Unternehmenssatzung am 25. März 2021 zugestimmt.

  1. Geschäftsgang des Verwaltungsrates

Die Corona-Pandemie zeigt, dass es Situationen geben kann, in denen von Verwaltungsratssitzungen in Präsenz dringend abzuraten ist. Die Satzung soll daher dahingehend erweitert werden, dass in Ausnahmefällen, welche durch den Verwaltungsratsvorsitzenden festzustellen sind, die Durchführung von Verwaltungsratssitzungen im Wege der Bild- und Tonübertragung möglich ist, z. B. während einer Pandemie.

§ 8 Abs. 1 der Satzung wurde dahingehend angepasst.

  1. Verkleinerung des Vorstands und Implementierung eines standortübergreifenden Medizinischen Direktors

In der Verwaltungsratssitzung am 29. April 2020 stimmte der Verwaltungsrat einer Vertretung des ausscheidenden Vorstands für Medizin und Entwicklung durch die verbleibenden Vorstandsmitglieder zu. Zum 15. Juni 2020 wurden für jeden Standort (Klinikum Nürnberg Nord und Klinikum Nürnberg Süd) je ein Ärztlicher Koordinator und eine Pflegerische Koordinatorin vom Vorstand benannt. Die Koordinatoren nehmen seither – neben ihren Leitungsaufgaben in der Krankenversorgung – eine Unterstützungs- und Koordinationsfunktion für den Vorstand an ihrem jeweiligen Standort wahr. Diese Konstellation hat sich in den letzten Monaten, insbesondere auch während der Corona- Pandemie, sehr bewährt.

Es wurde daher vorgeschlagen, den Vorstand des Klinikums Nürnberg von vier auf drei Vorstände zu verkleinern und zur Unterstützung des Vorstands eine Leitungskonferenz, bestehend aus Medizinischem Direktor, Pflegerischen Koordinatoren und Standortmanagern zu etablieren. Die Funktion des Medizinischen Vorstands würde hierbei vom Vorstandsvorsitzenden – zukünftig Vorstand Medizin und Strategie, Vorstandsvorsitzender – wahrgenommen.

Die geplante Änderung wurde, wie im Verwaltungsrat vorgeschlagen, mit den Ärztlichen Leitungen bzw. den Chefarztsprechern diskutiert, mit dem Ergebnis, dass die Chefärzte zur Stärkung und Verstetigung der o. g. Struktur der Ärztlichen Koordinatoren zukünftig diese Funktion in Form eines Medizinischen Direktors für beide Standorte gemeinsam vorschlugen. Der Vorstand des Klinikums hält diese „Leitungsstruktur unterhalb der Vorstands“, bestehend aus dem Medizinischen Direktor, den beiden Pflegerischen Koordinatoren und den beiden Standortmanagern für sinnvoll. Hierdurch würde eine koordinierte operative Unterstützung des Vorstands in allen drei Bereichen (medizinisch, pflegerisch und kaufmännisch) erfolgen. Diese Struktur wäre die Fortsetzung der seit knapp einem Jahr gelebten und sehr bewährten Praxis.

Für die Reduzierung der Zahl der Vorstände muss § 9 Abs. 1 der Satzung des Klinikums Nürnberg geändert werden. Die Änderungen der Geschäftsordnung für die Leitung des Klinikums Nürnberg regelt der Verwaltungsrat selbst.

  1. Gesetzliche Vertretung des Klinikums Nürnberg

Um die Vertretung des Klinikums, insbesondere die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips jederzeit sicherzustellen, ist es sinnvoll, dass das Klinikum zwei Prokuristen bestellt. Die Mustersatzung des Bayerischen kommunalen Prüfungsverbands sieht die Bestellung und Abberufung von Prokuristen in der Zuständigkeit des Verwaltungsrats. Es wird vorgeschlagen, die Satzung entsprechend anzupassen.

II. Aufhebung der Ordnungssatzung:

Die Ordnungssatzung für das Klinikum Nürnberg aus dem Jahr 2001 enthält Regelungen über das Befahren des Klinikgeländes und ein Rauchverbot. Beide Regelungen sind aufgrund anderer gesetzlicher Regelungen und geänderter tatsächlicher Verhältnisse nicht länger erforderlich.

Der Klinikvorstand ist mit der ersatzlosen Aufhebung der Ordnungssatzung einverstanden.

Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung für das Klinikum Nürnberg (Klinikumsatzung – KlinS) vom 24. November 1997 (Amtsblatt S. 528), zuletzt geändert durch Sat-

zung vom 12. August 2019 (Amtsblatt S. 312)

Vom ............................

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 89 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74), folgende Satzung:

Art. 1

  1. § 7 Satz 2 wird wie folgt geändert: a) Nach Nr. 16 wird folgende neue Nr. 17 eingefügt: „17. Bestellung und Abberufung von Prokuristen“. b) Die bisherigen Nrn. 17 bis 20 werden Nrn. 18 bis 21.

  2. § 8 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) Nach Satz 2 werden die folgenden neuen Sätze 3 bis 6 eingefügt: „Die Sitzungen des Verwaltungsrats können auf Anordnung des Verwaltungsratsvorsitzenden statt in Präsenzform auch in Form einer Telefon- oder Videokonferenz oder unter Zuschaltung einzelner Mitglieder zur Präsenzsitzung per Telefon- oder Videoübertragung stattfinden, soweit nicht Satzungen und Verordnungen beraten und beschlossen werden, die Rechte und Pflichten Dritter begründen (§ 2 Abs. 4 der Verordnung über Kommunalunternehmen). Mitglieder, die telefonisch oder über Videoübertragung zugeschaltet sind, gelten als anwesend. In der Einladung ist auf die Durchführung im Wege der Bild- und Tonübertragung hinzuweisen. Näheres regelt die Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat.“ b) Die bisherigen Sätze 3 bis 7 werden zu den Sätzen 7 bis 11.

  3. In § 9 Abs. 1 wird das Wort „vier“ durch das Wort „drei“ ersetzt.

Art. 2

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.

Satzung zur Aufhebung der Ordnungssatzung für das Klinikum Nürnberg

(KlinikumOrdnungsS – KlinOS) vom 12. November 2001 (Amtsblatt S. 541)

Vom ............................

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74), folgende Satzung:

Art. 1

Die Ordnungssatzung für das Klinikum Nürnberg (KlinikumOrdnungsS – KlinOS) vom 12. November 2001 (Amtsblatt S. 541) wird aufgehoben.

Art. 2

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.

Ref.I/II/018/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 19.05.2021 öffentlich Gutachten

Stadtrat 19.05.2021 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff:

Stadion Nürnberg Betriebs - GmbH – Änderung des Gesellschaftsvertrages

Anlagen: Änderung des Gesellschaftsvertrages

Sachverhalt (kurz):

Das am 09.02.2021 vom Ferienausschuss des Stadtrats beschlossene Organisations- und Nutzungskonzept für die Sportveranstaltungshalle am Tillypark sieht zur Unterstützung des Regiebetriebes den Abschluss von Dienstleistungsverträgen mit der Stadion Nürnberg Betriebs

ergänzt werden.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Unternehmensgegenstand hat keine Diversity-Relevanz

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH

FSN

3. BM

Gutachtenvorschlag (durch ÄR/FA am 19.05.2021):

Der Ältestenrat und Finanzausschuss begutachtet die beiliegende Änderung des Gesellschaftsvertrags der Stadion Nürnberg Betriebs – GmbH und empfiehlt dem Stadtrat, die Verwaltung zum Abschluss des vorgelegten Gesellschaftsvertrages zu ermächtigen

Beschlussvorschlag (durch StR am 19.05.2021):

Entsprechend dem Gutachten des Ältestenrats und Finanzausschusses vom 19.05.2021 stimmt der Stadtrat der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadion Nürnberg Betriebs - GmbH zu und ermächtigt die Verwaltung den vorgelegten Gesellschaftsvertrag abzuschließen.

Der/die für die Stadt Nürnberg handelnde Vertreter/Vertreterin wird ermächtigt, alle Erklärungen abzugeben und alle Maßnahmen zu treffen, die zur Durchführung der Änderung des Gesellschaftsvertrages notwendig, erforderlich oder zweckdienlich sind. Dies gilt auch für den Fall, dass Änderungen im Entwurf des Gesellschaftsvertrages notwendig werden, soweit es sich nicht um wesentliche inhaltliche Änderungen handelt. Änderungen können im weiteren Verfahren insbesondere aus kommunalrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher oder steuerlicher Sicht geboten sein (z. B. Vorgaben durch Aufsichtsbehörden, Finanzamt oder Registergericht)

Stadion Nürnberg Betriebs - GmbH –

Änderung des Gesellschaftsvertrages

hier: Sachverhaltsdarstellung

  1. Vorbemerkung:

Im GmbHG und der Praxis wird der Gesellschaftsvertrag einer GmbH als „Satzung“ bezeichnet. Dabei handelt es sich nicht um eine öffentlich-rechtliche Satzung der Gemeinde, sondern um das organisationsrechtliche Statut der Gesellschaft.

Nach § 53 GmbHG obliegt dessen Änderung den Gesellschaftern durch notariell beurkundetem Gesellschaftsbeschluss. In der notwendigen Gesellschafterversammlung wird die Stadt Nürnberg durch einen Bevollmächtigten vertreten, der seinerseits weisungsgebunden handelt. Mit dem vorliegenden Stadtratsbeschluss wird den Bevollmächtigten die Weisung erteilt, die notwendigen gesellschaftsrechtlichen Handlungen vorzunehmen, um die nachfolgend dargestellten Änderungen im Gesellschaftsvertrag umzusetzen.

  1. Anlass für die Änderung des Gesellschaftsvertrages:

Der Ferienausschuss des Stadtrats hat am 09.02.2021 ein Organisations- und Nutzungskonzept für die Sportveranstaltungshalle am Tillypark beschlossen. Dieses sieht vor, dass die Stadt Nürnberg die Stadion Nürnberg Betriebs - GmbH auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrages mit einzelnen Serviceleistungen zur Unterstützung des Regiebetriebs bei der HVE Schule und Sport beauftragt.

Dies macht die Erweiterung des Unternehmensgegenstands der Stadion Nürnberg Betriebs - GmbH erforderlich. Primärer Gegenstand des Unternehmens bleibt weiterhin der Betrieb des Max- Morlock-Stadion. Deshalb ist neben der Erweiterung des Unternehmensgegenstands keine Umfirmierung erforderlich.

3. Darstellung der Änderungen

Der Unternehmensgegenstand soll um den folgenden Satz ergänzt werden:

„Die Unterstützung der Stadt Nürnberg bei deren Betrieb städtischer Sport- und Veranstaltungsstätten.“

Diese Erweiterung des Unternehmensgegenstands beschränkt sich auf unterstützende Tätigkeiten für den jeweils durch die Stadt selbst erfolgenden Betrieb ihrer eigenen Sport- und Veranstaltungsstätten.

Hierfür soll die Stadt Nürnberg als Alleingesellschafterin den folgenden Gesellschafterbeschluss fassen:

§ 2 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:

„Gegenstand des Unternehmens sind:

a) Das Betreiben des Franken-Stadion Nürnberg.

Das Betreiben umfasst insbesondere:

insbesondere von Bundesligaspielen sowie weiteren Sport-, Konzert-, öffentlichen, bzw. sonstigen Großveranstaltungen entspricht.

Namensrechts,

externen Unternehmen (Catering).

b) Die Unterstützung der Stadt Nürnberg bei deren Betrieb städtischer Sport- und Veranstaltungsstätten.

Fassungsvergleich:

Bisherige Fassung Neue Fassung (Änderungen unterstrichen)
§2 Gegenstand und Zweck des Unternehmens unverändert
(1) Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben des Franken-Stadion Nürnberg. Das Betreiben umfasst insbesondere: - die Bewirtschaftung des Stadions, die den multifunktionalen Anforderungen insbesondere von Bundesligaspielen sowie weiteren Sport-, Konzert-, öffentlichen, bzw. sonstigen Großveranstaltungen entspricht. - die Vermarktung aller stadionbezogener Werberechte sowie die Vermarktung des Namensrechts, - den gastronomischen Betrieb durch den Abschluss von Dienstleistungsverträgen mit externen Unternehmen (Catering). (1) Gegenstand des Unternehmens sind: a) Das Betreiben des Franken-Stadion Nürnberg. Das Betreiben umfasst insbesondere: - die Bewirtschaftung des Stadions, die den multifunktionalen Anforderungen insbesondere von Bundesligaspielen sowie weiteren Sport-, Konzert-, öffentlichen, bzw. sonstigen Großveranstaltungen entspricht. - die Vermarktung aller stadionbezogener Werberechte sowie die Vermarktung des Namensrechts, - den gastronomischen Betrieb durch den Abschluss von Dienstleistungsverträgen mit externen Unternehmen (Catering). b) Die Unterstützung der Stadt Nürnberg bei deren Betrieb städtischer Sport- und Veranstaltungsstätten.
(2) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens Zusammenhängen oder diesem unmittelbar oder mittelbar förderlich erscheinen. Die Gesellschaft darf insbesondere Dritte mit der Ausführung von Leistungen beauftragen. unverändert

SHA/008/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 22.04.2021 öffentlich Gutachten

Stadtrat 19.05.2021 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff:

Änderung der Satzung des Behindertenrats Nürnberg (BRN)

- Nachreichung -

Sachverhalt (kurz):

Die gesellschaftlichen Entwicklungen und die Erfahrungen innerhalb des Behindertenrats machen eine Aktualisierung und Ergänzung der Satzung nach zehn Jahren nötig.

Die Änderungen wurden vom Behindertenrat erarbeitet. Die Änderung der Satzung wurde mit der erforderlichen 2/3-Mehrheit im Plenum am 11.01.2021 von Behindertenrat beschlossen. Die Änderungen wurden mit dem Rechtsamt abgestimmt.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SHA/008/2021

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Behindertenrat vertritt die Belange aller Nürnberger/innen mit Behinderung mit dem Ziel, Teilhabe in allen Bereichen des sozialen und öffentlichen Lebens zu sichern.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

BgA

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SHA/008/2021

Gutachtenvorschlag:

Der Sozialausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung des Behindertenrats der Stadt Nürnberg (BehindRS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.

Beschlussvorschlag:

Gemäß Gutachten des Sozialausschusses vom 22.04.2021 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung des Behindertenrats der Stadt Nürnberg (BehindRS) beschlossen.

Beilage zur Sitzung des Sozialausschusses am 22.04.2021

Sachverhalt und Entscheidungsvorlage

Änderungen der Satzung über den Behindertenrat der Stadt Nürnberg

1. Hintergrund

Die gesellschaftlichen Entwicklungen machen ebenso wie die Erfahrungen innerhalb des Behindertenrates in den letzten zehn Jahren eine Aktualisierung und Ergänzung der Satzung erforderlich. Insbesondere die durch die Covid-19-Pandemie bedingte Veränderung der Arbeitsweise von (ehrenamtlichen) Gremien hin zu digitalen Sitzungen erfordert eine Anpassung der Satzung, um die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit des Behindertenrates der Stadt Nürnberg zu erhalten.

2. Änderungen der Satzung

Neben redaktionellen Änderungen wie der konsequenten Verwendung einer geschlechtergerechten Schreibweise und eines Tippfehlers sind es drei Änderungsbereiche, in denen sich die weiterentwickelte Satzung wiederspiegelt:

(1) Wahlversammlung und Wahlveranstaltung

werden die Begrifflichkeiten „Wahlversammlung“, „Wahlberechtigte“ und „De-
legierte“ in ihrer Definition geschärft und ermöglichen so eine klare Unterscheidung von Zu-
ständigkeiten.
So soll § 3 (4) eine größere Vielfalt an Perspektiven garantieren. Durch die Reduzierung der
maximal zu entsendenden Delegierten von fünf auf drei Personen pro Institution können die
14 zu vergebenden Listenplätze von mehr Institutionen belegt werden, sodass ein vielfälti-
geres Meinungsbild vertreten ist.
§ 3 (6) präzisiert die festgelegte grundsätzliche Unabhängigkeit der Mitglieder von politischen
Parteien, indem ein Mandat der Volksvertretung nicht vereinbar mit einer Mitgliedschaft im
Behindertenrat ist.

(2) Geschäftsstelle des Behindertenrates

In § 6 wird auf die städtische Geschäftsstelle des Behindertenrates Bezug genommen. Diese

unterstützt den Vorstand bei Verwaltungstätigkeiten. In Personalentscheidungen, die die Ge-

schäftsstelle betreffen, hört die zuständige Dienststelle den Vorstand des Behindertenrates

an. So kann Personal beschäftigt werden, das dem Anforderungsprofil des Behindertenrates

entspricht.

(3) Arbeitsfähigkeit sichern

§ 3 (7) Da Ratsmitglieder die ehrenamtliche Tätigkeit beispielsweise aus gesundheitlichen

Gründen niederlegen können, soll in Zukunft durch die Erweiterung der Nachrücker-Liste

von zwei auf fünf Plätze eine ausreichende Anzahl an Rätinnen und Räten zur Verfügung

stehen.

 § 7 (2) ermöglicht es dem Vorstand des Behindertenrates, den Ausschluss eines Mitglieds zu beantragen. Hintergrund ist die Bemühung, die Arbeitsfähigkeit des Behindertenrates zu sichern und einen Anreiz zur aktiven Beteiligung zu schaffen.

ergänzt die Regelungen um die Alternative zu der bisherigen rein physischen Anwe-
senheit für Beschlussfassungen: Aufgrund der Pandemie-Situation 2020 und 2021 mit
Schließungen und zeitweise geltendem Versammlungsverbot soll zukünftig satzungsrecht-
lich eine Beschlussfähigkeit mittels technischer Unterstützung, beispielsweise Video- oder
Telefonkonferenz, ermöglicht werden. In § 9
Video- oder Telefonkonferenz
§ 9 (1) regelt die Beschlussfähigkeit, wenn bei einer ersten Versammlung keine ausrei-
chende Anwesenheit gegeben ist. Dies ermöglicht eine vereinfachte Beschlussfassung.

3. Vorgehen

Der Prozess der zu ändernden Satzung gliederte sich wie folgt: (1) Der Vorstand des Behindertenrates erarbeitete auf Basis der vorhandenen Satzung die nötigen und gewünschten Satzungsänderungen in Abstimmung mit den Mitgliedern des Behindertenrates. (2) Das Ergebnis wurde bei einer außerordentlichen Plenumssitzung am 11.1.2021 den Mitgliedern des Behindertenrates präsentiert. Von 40 Mitgliedern waren 29 Mitglieder dauerhaft zugegen, zweitweise waren 31 Personen anwesend. Die Beschlussfähigkeit war damit gegeben. Den einzelnen Änderungen wurde in allen Fällen mit mindestens 29-Ja-Stimmen der Anwesenden zugestimmt. (3) Der Vorschlag der Satzungsänderung wurde mit dem Rechtsamt (RA) abgestimmt. (4) Die von RA empfohlenen inhaltlichen wie redaktionellen Änderungen wurden in Abstimmung mit dem Vorstand des Behindertenrates vom Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt eingearbeitet.

4. Fazit

Die weiterentwickelte und zur Abstimmung vorgelegte Satzung des Behindertenrates der Stadt Nürnberg ist das Ergebnis eingehender Diskussionen innerhalb des Behindertenrates und der Abstimmung mit dem Rechtsamt.

Die neue Satzung möchte sowohl der pandemiebedingten Umgestaltung des Ratshandelns sowie gesellschaftlichen Änderungen Rechnung tragen und auch den bisherigen Erfahrungen innerhalb des Behindertenrates gerecht werden (etwa bei dauerhaftem Fehlen einzelner Ratsmitglieder). Wesentliche Änderungspunkte wurden in der Vorlage berichtet. Kleinere, auch redaktionelle, Änderungen sind in der beigefügten Synopse von alter und neuer Satzung zu finden.

Nürnberg, April 2021 Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt

Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den Behindertenrat

(Behindertenratssatzung – BehindRS) vom 27. Juli 2010 (Amtsblatt S. 253)

Vom .......................

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den

Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl.

S. 796), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74), folgende

Satzung:

Art. 1

  1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) In der Angabe zu § 3 wird der Wortteil „Delegierten- /“ gestrichen.
b) Die Angabe zu § 7 wird wie folgt gefasst:
„Aufgaben der Mitglieder des Behindertenrates“.
c) Die Angaben zu den bisherigen §§ 7 bis 11 werden die Angaben zu den §§ 8 bis 12.
  1. § 2 wird wie folgt geändert:
a) In Abs. 1 und Abs. 3 werden die Wörter „behinderten Einwohner Nürnbergs“ jeweils
durch die Wörter „in Nürnberg lebenden Menschen mit Behinderung“ ersetzt.
b) Abs. 4 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden vor den Wörtern „dem Oberbürgermeister“ die Wörter „der
Oberbürgermeisterin oder“ eingefügt.
bb) In Satz 2 werden das Wort „Der“ gestrichen sowie vor dem Wort
„Oberbürgermeister“ die Wörter „Die Oberbürgermeisterin oder der“ und vor dem
Wort „er“ die Wörter „sie oder“ eingefügt.

c) In Abs. 5 werden vor den Wörtern „der Oberbürgermeister“ die Wörter „die

Oberbürgermeisterin oder“ eingefügt.

d) In Abs. 6 werden die Wörter „Der Vorsitzende des Behindertenrates oder sein

Stellvertreter“ durch die Wörter „Die oder der Vorsitzende des Behindertenrates oder

ihre Stellvertreterin oder ihr Stellvertreter oder seine Stellvertreterin oder sein

Stellvertreter“ ersetzt.

  1. § 3 wird wie folgt gefasst:

„§ 3

Wahlversammlung

(1) Zur Wahlversammlung wird vom Vorstand des Behindertenrates durch öffentliche

Bekanntmachung eingeladen.

(2) Die Wahlversammlung setzt sich aus betroffenen Einzelpersonen im Sinne von § 4

Abs. 2 (im Folgenden „Menschen mit Behinderung“) sowie aus Vertreterinnen und

Vertretern (im Folgenden „Delegierte“) von Organisationen, Verbänden,

Leistungserbringern und Selbsthilfegruppen zusammen.

(3) Die Wahlberechtigung setzt voraus, dass Menschen mit Behinderung in Nürnberg

wohnen und Organisationen, Verbände, Leistungserbringer und Selbsthilfegruppen, die

Delegierte entsenden, ihren Sitz bzw. eine Niederlassung mit Schwerpunkt ihrer Tätigkeit

in Nürnberg haben. Die von ihnen entsandten Delegierten können auch außerhalb

Nürnbergs wohnen.

(4) Die Anzahl der zu entsendenden Delegierten von Organisationen, Verbänden,

Leistungserbringern und Selbsthilfegruppen wird über die Zahl der Mitglieder oder

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermittelt. Je angefangene 50 Mitglieder oder

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann eine Delegierte oder ein Delegierter entsandt werden.

Es können jedoch höchstens drei Delegierte entsandt werden.

(5) Alle Wahlberechtigten haben ein aktives und passives Stimmrecht.

(6) Die Bewerberinnen und Bewerber für den Behindertenrat dürfen keiner Volksvertretung

(Bundestag, Landtag, Bezirkstag, Stadtrat) angehören. Wählbar ist nicht, wer nach Art. 2

des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

(7) Die Wahlversammlung wählt in allgemeiner, gleicher, geheimer, unmittelbarer und freier

Wahl für die Dauer von fünf Jahren den Behindertenrat sowie je fünf Ersatzmitglieder je

Liste als Nachrückerinnen und Nachrücker für während der Wahlperiode ausscheidende

Mitglieder.“

  1. § 4 wird wie folgt geändert:

a) Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Der Behindertenrat besteht aus höchstens 40 Mitgliedern. Er soll sich aus Menschen

mit und ohne Behinderung zusammensetzen. Von den bis zu 40 Mitgliedern gehören bis

zu 26 Mitglieder der Gruppe der Menschen mit Behinderung und bis zu 14 Mitglieder der

Gruppe der Delegierten an. Diese beiden Gruppen kandidieren auf getrennten

Wahllisten.“

b) Abs. 2 wird wie folgt geändert:

Das Wort „behindert“ wird durch die Wörter „Mensch mit Behinderung“ ersetzt.

c) Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

„(3) Die Gesamtzahl der Bewerberinnen und Bewerber beider Wahllisten bildet

gleichzeitig die Obergrenze der Anzahl der Stimmen jeder oder jedes Wahlberechtigten;

sie beträgt jedoch höchstens 40 Stimmen. Für jede sich bewerbende Person dürfen bis

zu drei Stimmen abgegeben werden. Wird auf beiden Listen die höchstens wählbare

Zahl (26 plus 14) nicht überschritten, kann per Akklamation gewählt werden, wenn

niemand eine geheime und schriftliche Wahl beantragt.“

d) Abs. 4 wird wie folgt gefasst:

„(4) Bewerberinnen und Bewerber aus der Wahlversammlung stellen sich entweder auf

der Liste der Menschen mit Behinderung (26) oder auf der Liste der Delegierten (14) zur

Wahl und werden in zwei getrennten Wahlgängen gewählt.“

e) Abs. 5 wird wie folgt gefasst:

„(5) Gewählt sind für die Wahlliste der Menschen mit Behinderung höchstens die 26

Bewerberinnen und Bewerber und für die Wahlliste der Delegierten höchstens die 14

Bewerberinnen und Bewerber jeweils in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen

der entsprechenden Wahlliste. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.“

f) In Abs. 6 werden im Satzteil vor Nr. 1 die Wörter „internen Geschäftsverkehr“ durch das Wort „Geschäftsgang“ ersetzt und in Nr. 1 nach dem Wort „Anzahl“ die Wörter „und Ablauf“ eingefügt.

  1. § 5 wird wie folgt geändert:
a) Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:
aa) In Nr. 1 werden vor dem Wort „einem“ die Wörter „einer oder“ eingefügt.
bb) In Nr. 2 werden vor dem Wort „einem“ die Wörter „einer gleichberechtigten
Stellvertreterin oder“ eingefügt.
cc) In Nr. 3 werden nach dem Wort „drei“ die Wörter „Beisitzerinnen oder“ eingefügt.
b) Abs. 3 wird wie folgt gefasst:
„(3) Der Behindertenrat wählt in drei getrennten Wahlgängen aus seiner Mitte zunächst
die Vorsitzende oder den Vorsitzenden, die Stellvertreterin oder den Stellvertreter und
drei Beisitzerinnen und Beisitzer mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.“
c) Abs. 4 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden nach den Wörtern „einem Drittel seiner Mitglieder“ die Wörter „die
Vorsitzende oder“ eingefügt.
bb) In Satz 2 werden nach dem Wort „Satzung“ die Wörter „eine neue Vorsitzende oder“
eingefügt.
d) Abs. 5 wird wie folgt gefasst:
„(5) Die oder der Vorsitzende oder die Stellvertreterin oder der Stellvertreter vertreten
den Behindertenrat nach außen.“
e) In Abs. 6 werden die Wörter „der Behindertenbeauftragte“ durch die Wörter „die oder der
Inklusionsbeauftragte“ ersetzt.
f) In Abs. 7 werden nach dem Wort „führt“ die Wörter „die oder“ eingefügt.
  1. Dem § 6 werden folgende Abs. 3 und 4 angefügt:

„(3) Der Vorstand wird durch die von der Stadt beim Amt für Existenzsicherung und Soziale

Integration - Sozialamt eingerichtete Geschäftsstelle des Behindertenrates bei

Verwaltungstätigkeiten unterstützt.

(4) Das Amt für Existenzsicherung und Soziale Integration - Sozialamt hört den Vorstand

des Behindertenrates bei Personalentscheidungen, die die Geschäftsstelle des

Behindertenrates betreffen, an.“

  1. Nach § 6 wird folgender neuer § 7 eingefügt:

„§ 7

Aufgaben der Mitglieder des Behindertenrates

(1) Die gewählten Mitglieder des Behindertenrates sind verpflichtet, die Arbeit des

Behindertenrates nach besten Kräften zu unterstützen, an den Sitzungen des

Behindertenrates und, soweit darin vertreten, der Ausschüsse und des Vorstandes aktiv

teilzunehmen. Die Mitglieder müssen amtliche Angelegenheiten geheim halten, wenn

Verschwiegenheit durch Gesetz vorgeschrieben, nach der Natur der Sache erforderlich

oder durch den Stadtrat bzw. den Behindertenrat beschlossen ist.

(2) Auf Antrag des Vorstands können Mitglieder ausgeschlossen werden, wenn schuldhaft

in grober Weise die Pflichten gemäß Abs. 1 verletzt wurden.

(3) Ein Mitglied kann sein Amt niederlegen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.“

  1. Der bisherige § 7 wird § 8 und wie folgt geändert:
a) Abs. 2 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden die Wörter „Der Vorstand“ durch die Wörter „Die oder der
Vorsitzende“ ersetzt.
bb) Folgender neuer Satz 3 wird angefügt:
„Die Sitzungen können auf Grundlage eines Beschlusses des Vorstands auch in
Form einer Video- oder Telefonkonferenz stattfinden.“
b) Abs. 7 wird wie folgt geändert:
Nach dem Wort „von“ werden die Wörter „der oder“ und vor den Wörtern „dem
Protokollführer“ die Wörter „der Protokollführerin oder“ eingefügt.
  1. Der bisherige § 8 wird § 9 und wie folgt geändert:
a) Abs. 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 wird das letzte Wort des Satzes „sind“ durch das Wort „ist“ ersetzt.
bb) Folgende neue Sätze 4 bis 6 werden angefügt:
„Wird zum zweiten Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand
zusammengerufen, besteht ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen
Beschlussfähigkeit. Eine absolute Mehrheit der Mitglieder ist nicht mehr nötig. Bei
der zweiten Einladung muss auf diese Bestimmung hingewiesen werden.“
b) Abs. 2 wird wie folgt geändert:
aa) Nach Satz 1 wird folgender neuer Satz 2 eingefügt:
„Zum Ausschluss eines Mitglieds des Behindertenrates ist eine Mehrheit von drei
Viertel der erschienenen Mitglieder notwendig.“

bb) Die bisherigen Sätze 2 und 3 werden die Sätze 3 und 4.

c) Folgender neuer Abs. 4 wird angefügt:

„(4) Als anwesend gilt auch, wer an Sitzungen mittels Video- oder Telefonkonferenz

teilnimmt.“

  1. Die bisherigen §§ 9 bis 11 werden die §§ 10 bis 12.

Art. 2

Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.

Synopse zum Satzungsänderungsvorhaben des Behindertenrates

Inhaltsübersicht: § 1 Aufgaben und Ziele des Behindertenrates § 2 Rechte des Behindertenrates § 3 Delegierten- / Wahlversammlung § 4 Zusammensetzung des Behindertenrates § 5 Vorstand § 6 Aufgaben des Vorstandes § 7 Sitzungen des Behindertenrates § 8 Beschlüsse § 9 Satzungsänderungen § 10 Finanzierung § 11 Inkrafttreten Inhaltsübersicht: § 1 Aufgaben und Ziele des Behindertenrates § 2 Rechte des Behindertenrates § 3 Wahlversammlung § 4 Zusammensetzung des Behindertenrates § 5 Vorstand § 6 Aufgaben des Vorstandes § 7 Aufgaben der Mitglieder des Behindertenrates § 8 Sitzungen des Behindertenrates § 9 Beschlüsse § 10 Satzungsänderungen § 11 Finanzierung § 12 Inkrafttreten

Inhaltsübersicht:

§ 1 Aufgaben und Ziele des Behindertenrates

§ 2 Rechte des Behindertenrates

§ 3 Delegierten- / Wahlversammlung

§ 4 Zusammensetzung des Behindertenrates

§ 5 Vorstand

§ 6 Aufgaben des Vorstandes

§ 7 Sitzungen des Behindertenrates

§ 8 Beschlüsse

§ 9 Satzungsänderungen

§ 10 Finanzierung

§ 11 Inkrafttreten

Inhaltsübersicht:

§ 1 Aufgaben und Ziele des Behindertenrates

§ 2 Rechte des Behindertenrates

§ 3 Wahlversammlung

§ 4 Zusammensetzung des Behindertenrates

§ 5 Vorstand

§ 6 Aufgaben des Vorstandes

§ 7 Aufgaben der Mitglieder des Behindertenrates

§ 11 Finanzierung
§ 12
§ 1 Aufgaben und Ziele des Behindertenrates (1) Die Stadt richtet einen Behindertenrat als öffentliche kommunale Einrichtung ein. (2) Er ist Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung in Nürnberg und vertritt Einzelpersonen und alle Interessengruppen gleichermaßen. (3) Der Behindertenrat ist unabhängig von politischen Parteien, Kirchen, Organisationen und Verbänden. Er ist weltanschaulich neutral. Seine Mitglieder sind nur sich selbst verantwortlich. Er ist den Belangen aller Menschen mit Behinderung in Nürnberg gleichermaßen verpflichtet. (4) Der Behindertenrat berät als Sachverständigengremium den Stadtrat, dessen Ausschüsse und die Stadtverwaltung in allen Fragen, die behinderte Menschen betreffen und gibt Empfehlungen insbesondere in folgenden Bereichen ab: 1. Baumaßnahmen im Hoch- und Tiefbau und bei Verkehrswegen; 2. Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, z. B. im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, bei Gebäuden, im Internet sowie im Berufs- und Arbeitsleben; 3. Erfahrungsaustausch der Träger der Behindertenarbeit; 4. Teilhabe behinderter Menschen in kultureller, beruflicher, sportlicher, gesellschaftspolitischer und kommunalpolitischer Hinsicht. Er wirkt mit, deren Selbstbestimmung und Eigenständigkeit zu stärken und zu fördern; 5. besondere Förderung der Teilhabe und Bildung von Kindern mit Behinderung; 6. Schaffung von behindertengerechtem Wohnraum; 7. kulturelle Veranstaltungen mit und für Menschen mit Behinderung. (5) Der Behindertenrat soll dem Stadtrat jährlich einen Tätigkeitsbericht vorlegen. § 1 Aufgaben und Ziele des Behindertenrates (1) Die Stadt richtet einen Behindertenrat als öffentliche kommunale Einrichtung ein. (2) Er ist Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung in Nürnberg und vertritt Einzelpersonen und alle Interessengruppen gleichermaßen. (3) Der Behindertenrat ist unabhängig von politischen Parteien, Kirchen, Organisationen und Verbänden. Er ist weltanschaulich neutral. Seine Mitglieder sind nur sich selbst verantwortlich. Er ist den Belangen aller Menschen mit Behinderung in Nürnberg gleichermaßen verpflichtet. (4) Der Behindertenrat berät als Sachverständigengremium den Stadtrat, dessen Ausschüsse und die Stadtverwaltung in allen Fragen, die behinderte Menschen betreffen und gibt Empfehlungen insbesondere in folgenden Bereichen ab: 1. Baumaßnahmen im Hoch- und Tiefbau und bei Verkehrswegen; 2. Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, z. B. im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, bei Gebäuden, im Internet sowie im Berufs- und Arbeitsleben; 3. Erfahrungsaustausch der Träger der Behindertenarbeit; 4. Teilhabe behinderter Menschen in kultureller, beruflicher, sportlicher, gesellschaftspolitischer und kommunalpolitischer Hinsicht. Er wirkt mit, deren Selbstbestimmung und Eigenständigkeit zu stärken und zu fördern; 5. besondere Förderung der Teilhabe und Bildung von Kindern mit Behinderung; 6. Schaffung von behindertengerechtem Wohnraum; 7. kulturelle Veranstaltungen mit und für Menschen mit Behinderung. (5) Der Behindertenrat soll dem Stadtrat jährlich einen Tätigkeitsbericht vorlegen.

(1) Die Stadt richtet einen Behindertenrat als öffentliche kommunale

Einrichtung ein.

(2) Er ist Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung in

Nürnberg und vertritt Einzelpersonen und alle Interessengruppen

gleichermaßen.

(3) Der Behindertenrat ist unabhängig von politischen Parteien,

Kirchen, Organisationen und Verbänden. Er ist weltanschaulich

neutral. Seine Mitglieder sind nur sich selbst verantwortlich. Er ist

den Belangen aller Menschen mit Behinderung in Nürnberg

gleichermaßen verpflichtet.

(4) Der Behindertenrat berät als Sachverständigengremium den

Stadtrat, dessen Ausschüsse und die Stadtverwaltung in allen

Fragen, die behinderte Menschen betreffen und gibt Empfehlungen

insbesondere in folgenden Bereichen ab:

  1. Baumaßnahmen im Hoch- und Tiefbau und bei

Verkehrswegen;

  1. Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, z. B. im

öffentlichen Nah- und Fernverkehr, bei Gebäuden, im Internet

sowie im Berufs- und Arbeitsleben;

  1. Erfahrungsaustausch der Träger der Behindertenarbeit;

  2. Teilhabe behinderter Menschen in kultureller, beruflicher,

sportlicher, gesellschaftspolitischer und kommunalpolitischer

Hinsicht. Er wirkt mit, deren Selbstbestimmung und

Eigenständigkeit zu stärken und zu fördern;

  1. besondere Förderung der Teilhabe und Bildung von Kindern

mit Behinderung;

  1. Schaffung von behindertengerechtem Wohnraum;

  2. kulturelle Veranstaltungen mit und für Menschen mit

Behinderung.

(1) Die Stadt richtet einen Behindertenrat als öffentliche kommunale
Einrichtung ein.
(2) Er ist Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung in
Nürnberg und vertritt Einzelpersonen und alle Interessengruppen
gleichermaßen.
(3) Der Behindertenrat ist unabhängig von politischen Parteien,
Kirchen, Organisationen und Verbänden. Er ist weltanschaulich
neutral. Seine Mitglieder sind nur sich selbst verantwortlich. Er ist
den Belangen aller Menschen mit Behinderung in Nürnberg
gleichermaßen verpflichtet.
(4) Der Behindertenrat berät als Sachverständigengremium den
Stadtrat, dessen Ausschüsse und die Stadtverwaltung in allen
Fragen, die behinderte Menschen betreffen und gibt Empfehlungen
insbesondere in folgenden Bereichen ab:
1. Baumaßnahmen im Hoch- und Tiefbau und bei
Verkehrswegen;
2. Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, z. B. im
öffentlichen Nah- und Fernverkehr, bei Gebäuden, im Internet
sowie im Berufs- und Arbeitsleben;
3. Erfahrungsaustausch der Träger der Behindertenarbeit;
4. Teilhabe behinderter Menschen in kultureller, beruflicher,
sportlicher, gesellschaftspolitischer und kommunalpolitischer
Hinsicht. Er wirkt mit, deren Selbstbestimmung und
Eigenständigkeit zu stärken und zu fördern;
5. besondere Förderung der Teilhabe und Bildung von Kindern
mit Behinderung;
6. Schaffung von behindertengerechtem Wohnraum;
7. kulturelle Veranstaltungen mit und für Menschen mit
Behinderung.
§ 2 Rechte des Behindertenrates (1) Der Behindertenrat kann über alle Selbstverwal- tungsangelegenheiten der Stadt, die die Belange der behinderten Einwohner Nürnbergs berühren, beraten. (2) Bei Planungen der Stadt, die die Mobilität und Teilhabe von Menschen mit Behinderung in besonderem Maße betreffen, wird der Behindertenrat beteiligt. Hierzu unterrichten die zuständigen Dienststellen und Einrichtungen der Stadt den Behindertenrat frühzeitig über die betreffenden Planungen und stellen Datenmaterial zur Verfügung, soweit keine Geheimhaltungs- oder Verschwiegenheitspflicht besteht, damit der Behindertenrat hierüber beraten kann und Gelegenheit zur Äußerung hat. (3) Der Vorstand des Behindertenrates erhält die Sit- zungsunterlagen zu allen öffentlichen Stadtrats- und Ausschusssitzungen, welche die Belange der behinderten Einwohner Nürnbergs berühren. (4) Der Behindertenrat legt seine Beschlüsse und Stel- lungnahmen dem Oberbürgermeister vor. Der Oberbürgermeister führt, soweit er nicht selbst zuständig ist, die Entscheidung des Stadtrates oder seiner Ausschüsse herbei. (5) Der Stadtrat, der zuständige Ausschuss oder die zuständige Dienststelle sollen die Empfehlungen und Anträge des Behindertenrates innerhalb einer Frist von vier Monaten behandeln. Falls eine Entscheidung nicht innerhalb dieser Frist möglich ist, teilt der Oberbürgermeister dem Behindertenrat die Gründe hierfür schriftlich mit. (6) Der Vorsitzende des Behindertenrates oder sein Stellvertreter kann als Gast bei der Beratung dieser An- gelegenheiten an den öffentlichen Sitzungen des Stadtrates oder seiner Ausschüsse teilnehmen und erhält Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen. (7) Behinderte Mitglieder des Behindertenrates können zu allen Sitzungen, an denen sie in Ausübung ihrer Funktion als Mitglied des Behindertenrates Nürnberg teilnehmen, eine Person ihres Vertrauens als Assistenz mitbringen, wenn ihre Behinderung dies erfordert. (8) Über Angelegenheiten, die der Geheimhaltung unterliegen und die den Mitgliedern des Behindertenrates bei ihrer Tätigkeit bekannt geworden sind, haben sie Verschwiegenheit zu bewahren. § 2 Rechte des Behindertenrates (1) Der Behindertenrat kann über alle Selbstverwal- tungsangelegenheiten der Stadt, die die Belange der in Nürnberg lebenden Menschen mit Behinderung berühren, beraten. (2) Bei Planungen der Stadt, die die Mobilität und Teilhabe von Menschen mit Behinderung in besonderem Maße betreffen, wird der Behindertenrat beteiligt. Hierzu unterrichten die zuständigen Dienststellen und Einrichtungen der Stadt den Behindertenrat frühzeitig über die betreffenden Planungen und stellen Datenmaterial zur Verfügung, soweit keine Geheimhaltungs- oder Verschwiegenheitspflicht besteht, damit der Behindertenrat hierüber beraten kann und Gelegenheit zur Äußerung hat. (3) Der Vorstand des Behindertenrates erhält die Sit- zungsunterlagen zu allen öffentlichen Stadtrats- und Ausschusssitzungen, welche die Belange der in Nürnberg lebenden Menschen mit Behinderung berühren. (4) Der Behindertenrat legt seine Beschlüsse und Stel- lungnahmen der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister vor. Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbür- germeister führt, soweit sie oder er nicht selbst zuständig ist, die Entscheidung des Stadtrates oder seiner Ausschüsse herbei. (5) Der Stadtrat, der zuständige Ausschuss oder die zuständige Dienststelle sollen die Empfehlungen und Anträge des Behindertenrates innerhalb einer Frist von vier Monaten behandeln. Falls eine Entscheidung nicht innerhalb dieser Frist möglich ist, teilt die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister dem Behindertenrat die Gründe hierfür schriftlich mit. (6) Die oder der Vorsitzende des Behindertenrates oder ihre Stellvertreterin oder ihr Stellvertreter oder seine Stellvertreterin oder sein Stellvertreter kann als Gast bei der Beratung dieser An- gelegenheiten an den öffentlichen Sitzungen des Stadtrates oder seiner Ausschüsse teilnehmen und erhält Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen. (7) Behinderte Mitglieder des Behindertenrates können zu allen Sitzungen, an denen sie in Ausübung ihrer Funktion als Mitglied des Behindertenrates Nürnberg teilnehmen, eine Person ihres Vertrauens als Assistenz mitbringen, wenn ihre Behinderung dies erfordert. (8) Über Angelegenheiten, die der Geheimhaltung unterliegen und die den Mitgliedern des Behindertenrates bei ihrer Tätigkeit bekannt geworden sind, haben sie Verschwiegenheit zu bewahren.
Der Behindertenrat kann über alle Selbstverwal-
tungsangelegenheiten der Stadt, die die Belange der behinderten
Einwohner Nürnbergs berühren, beraten.
Der Behindertenrat kann über alle Selbstverwal-
tungsangelegenheiten der Stadt, die die Belange der in Nürnberg
lebenden Menschen mit Behinderung berühren, beraten.
Bei Planungen der Stadt, die die Mobilität und Teilhabe von
Menschen mit Behinderung in besonderem Maße betreffen, wird
der Behindertenrat beteiligt. Hierzu unterrichten die zuständigen
Dienststellen und Einrichtungen der Stadt den Behindertenrat
frühzeitig über die betreffenden Planungen und stellen
Datenmaterial zur Verfügung, soweit keine Geheimhaltungs- oder
Verschwiegenheitspflicht besteht, damit der Behindertenrat
hierüber beraten kann und Gelegenheit zur Äußerung hat.
Bei Planungen der Stadt, die die Mobilität und Teilhabe von
Menschen mit Behinderung in besonderem Maße betreffen, wird
der Behindertenrat beteiligt. Hierzu unterrichten die zuständigen
Dienststellen und Einrichtungen der Stadt den Behindertenrat
frühzeitig über die betreffenden Planungen und stellen
Datenmaterial zur Verfügung, soweit keine Geheimhaltungs- oder
Verschwiegenheitspflicht besteht, damit der Behindertenrat
hierüber beraten kann und Gelegenheit zur Äußerung hat.
Der Vorstand des Behindertenrates erhält die Sit-
zungsunterlagen zu allen öffentlichen Stadtrats- und
Ausschusssitzungen, welche die Belange der behinderten
Einwohner Nürnbergs berühren
Der Vorstand des Behindertenrates erhält die Sit-
zungsunterlagen zu allen öffentlichen Stadtrats- und
Ausschusssitzungen, welche die Belange der in Nürnberg
lebenden Menschen mit Behinderung berühren.
Der Behindertenrat legt seine Beschlüsse und Stel-
lungnahmen dem Oberbürgermeister vor. Der Oberbürgermeister
führt, soweit er nicht selbst zuständig ist, die Entscheidung des
Stadtrates oder seiner Ausschüsse herbei.
Der Behindertenrat legt seine Beschlüsse und Stel-
lungnahmen der Oberbürgermeisterin oder dem
Oberbürgermeister vor. Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbür-
germeister führt, soweit sie oder er nicht selbst zuständig ist, die
Entscheidung des Stadtrates oder seiner Ausschüsse herbei.

Dienststelle sollen die Empfehlungen und Anträge des

Behindertenrates innerhalb einer Frist von vier Monaten behandeln.

Falls eine Entscheidung nicht innerhalb dieser Frist möglich ist, teilt

der Oberbürgermeister dem Behindertenrat die Gründe hierfür

schriftlich mit.

Der Stadtrat, der zuständige Ausschuss oder die zuständige
Dienststelle sollen die Empfehlungen und Anträge des
Behindertenrates innerhalb einer Frist von vier Monaten behandeln.
Falls eine Entscheidung nicht innerhalb dieser Frist möglich ist, teilt
die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister dem
Behindertenrat die Gründe hierfür schriftlich mit.

Stellvertreter kann als Gast bei der Beratung dieser An-

gelegenheiten an den öffentlichen Sitzungen des Stadtrates oder

seiner Ausschüsse teilnehmen und erhält Gelegenheit, hierzu

Stellung zu nehmen.

Die oder der Vorsitzende des Behindertenrates oder ihre
Stellvertreterin oder ihr Stellvertreter oder seine Stellvertreterin oder
sein Stellvertreter kann als Gast bei der Beratung dieser An-
gelegenheiten an den öffentlichen Sitzungen des Stadtrates oder
seiner Ausschüsse teilnehmen und erhält Gelegenheit, hierzu
Stellung zu nehmen
Behinderte Mitglieder des Behindertenrates können zu allen
Sitzungen, an denen sie in Ausübung ihrer Funktion als Mitglied
des Behindertenrates Nürnberg teilnehmen, eine Person ihres
Vertrauens als Assistenz mitbringen, wenn ihre Behinderung dies
erfordert.
Behinderte Mitglieder des Behindertenrates können zu allen
Sitzungen, an denen sie in Ausübung ihrer Funktion als Mitglied des
Behindertenrates Nürnberg teilnehmen, eine Person ihres
Vertrauens als Assistenz mitbringen, wenn ihre Behinderung dies
erfordert.
Über Angelegenheiten, die der Geheimhaltung unterliegen
und die den Mitgliedern des Behindertenrates bei ihrer Tätigkeit
bekannt geworden sind, haben sie Verschwiegenheit zu bewahren.
Über Angelegenheiten, die der Geheimhaltung unterliegen
und die den Mitgliedern des Behindertenrates bei ihrer Tätigkeit
bekannt geworden sind, haben sie Verschwiegenheit zu bewahren.

Wahlversammlung

§ 3 Delegierten- / Wahlversammlung (1) Zur Delegiertenversammlung wird vom Vorstand des Behindertenrates durch öffentliche Bekanntmachung eingeladen. Für die erstmalige Delegiertenversammlung übernimmt dies die Stadt. (2) Die Delegiertenversammlung setzt sich aus Vertretern von Organisationen, Verbänden, Leistungserbringern, Selbsthilfegruppen sowie aus betroffenen Einzelpersonen im Sinne von § 4 Abs. 2 zusammen. (3) Delegierte müssen folgende Bedingungen erfüllen: Juristische Personen, Vereine und Gruppen müssen ihren Sitz bzw. eine Niederlassung mit Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in Nürnberg haben. Die von Ihnen entsandten Delegierten können auch außerhalb Nürnbergs wohnen. Betroffene Einzelpersonen müssen in Nürnberg wohnen. (4) Die Anzahl der zu entsendenden Delegierten von Organisationen, Verbänden, Leistungserbringern und Selbsthilfegruppen wird über die Zahl der Mitglieder, Mitarbeiter oder Festangestellten ermittelt. Je 50 angefangene Mitglieder, Mitarbeiter oder Festangestellte kann ein Delegierter, maximal können jedoch fünf Delegierte entsandt werden. (5) Alle Delegierten haben ein aktives und passives Stimmrecht. (6) Die Delegiertenversammlung wählt in allgemeiner, gleicher, geheimer, unmittelbarer und freier Wahl für die Dauer von fünf Jahren den Behindertenrat sowie je zwei Ersatzmitglieder je Liste als Nachrücker für während der Wahlperiode ausscheidende Mitglieder. § 3 Wahlversammlung (1) Zur Wahlversammlung wird vom Vorstand des Behindertenrates durch öffentliche Bekanntmachung eingeladen. (2) Die Wahlversammlung setzt sich aus betroffenen Einzelpersonen im Sinne von § 4 Abs. 2 (im Folgenden „Menschen mit Behinderung“) sowie aus Vertreterinnen und Vertretern (im Folgenden „Delegierte“) von Organisationen, Verbänden, Leistungserbringern und Selbsthilfegruppen zusammen. (3) Die Wahlberechtigung setzt voraus, dass Menschen mit Behinderung in Nürnberg wohnen und Organisationen, Verbände, Leistungserbringer und Selbsthilfegruppen, die Delegierte entsenden, ihren Sitz bzw. eine Niederlassung mit Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in Nürnberg haben. Die von ihnen entsandten Delegierten können auch außerhalb Nürnbergs wohnen. (4) Die Anzahl der zu entsendenden Delegierten von Organisationen, Verbänden, Leistungserbringern und Selbsthilfegruppen wird über die Zahl der Mitglieder oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermittelt. Je angefangene 50 Mitglieder oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann eine Delegierte oder ein Delegierter entsandt werden. Es können jedoch höchstens drei Delegierte entsandt werden. (5) Alle Wahlberechtigten haben ein aktives und passives Stimmrecht. (6) Die Bewerberinnen und Bewerber für den Behindertenrat dürfen keiner Volksvertretung (Bundestag, Landtag, Bezirkstag, Stadtrat) angehören. Wählbar ist nicht, wer nach Art. 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. (7) Die Wahlversammlung wählt in allgemeiner, gleicher, geheimer, unmittelbarer und freier Wahl für die Dauer von fünf Jahren den Behindertenrat sowie je fünf Ersatzmitglieder je Liste als Nachrückerinnen und Nachrücker für während der Wahlperiode ausscheidende Mitglieder.
Zur Delegiertenversammlung wird vom Vorstand des
Behindertenrates durch öffentliche Bekanntmachung eingeladen.
Für die erstmalige Delegiertenversammlung übernimmt dies die
Stadt.
Die Delegiertenversammlung setzt sich aus Vertretern von
Organisationen, Verbänden, Leistungserbringern,
Selbsthilfegruppen sowie aus betroffenen Einzelpersonen im Sinne
von § 4 Abs. 2 zusammen.

(2) Die Wahlversammlung setzt sich aus betroffenen

Einzelpersonen im Sinne von § 4 Abs. 2 (im Folgenden „Menschen

mit Behinderung“) sowie aus Vertreterinnen und Vertretern (im

Folgenden „Delegierte“) von Organisationen, Verbänden,

Leistungserbringern und Selbsthilfegruppen zusammen.

(3) Die Wahlberechtigung setzt voraus, dass Menschen mit

Behinderung in Nürnberg wohnen und Organisationen, Verbände,

Leistungserbringer und Selbsthilfegruppen, die Delegierte

entsenden, ihren Sitz bzw. eine Niederlassung mit Schwerpunkt

ihrer Tätigkeit in Nürnberg haben. Die von ihnen entsandten

Delegierten können auch außerhalb Nürnbergs wohnen.

Delegierte müssen folgende Bedingungen erfüllen:
Juristische Personen, Vereine und Gruppen müssen ihren Sitz bzw.
eine Niederlassung mit Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in Nürnberg
haben. Die von Ihnen entsandten Delegierten können auch
außerhalb Nürnbergs wohnen. Betroffene Einzelpersonen müssen
in Nürnberg wohnen.

(4) Die Anzahl der zu entsendenden Delegierten von

Organisationen, Verbänden, Leistungserbringern und

Selbsthilfegruppen wird über die Zahl der Mitglieder oder

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermittelt. Je angefangene 50

Mitglieder oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann eine

Delegierte oder ein Delegierter entsandt werden. Es können jedoch

höchstens drei Delegierte entsandt werden.

Die Anzahl der zu entsendenden Delegierten von
Organisationen, Verbänden, Leistungserbringern und
Selbsthilfegruppen wird über die Zahl der Mitglieder, Mitarbeiter
oder Festangestellten ermittelt. Je 50 angefangene Mitglieder,
Mitarbeiter oder Festangestellte kann ein Delegierter, maximal
können jedoch fünf Delegierte entsandt werden.
Alle Delegierten haben ein aktives und passives Stimmrecht.
Die Delegiertenversammlung wählt in allgemeiner, gleicher,
geheimer, unmittelbarer und freier Wahl für die Dauer von fünf
Jahren den Behindertenrat sowie je zwei Ersatzmitglieder je Liste
als Nachrücker für während der Wahlperiode ausscheidende
Mitglieder.

(5) Alle Wahlberechtigten haben ein aktives und passives

Stimmrecht.

(6) Die Bewerberinnen und Bewerber für den Behindertenrat

dürfen keiner Volksvertretung (Bundestag, Landtag, Bezirkstag,

Stadtrat) angehören. Wählbar ist nicht, wer nach Art. 2 des

Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes vom Wahlrecht

ausgeschlossen ist.

Die Wahlversammlung wählt in allgemeiner, gleicher,
geheimer, unmittelbarer und freier Wahl für die Dauer von fünf
Jahren den Behindertenrat sowie je fünf Ersatzmitglieder je Liste als
Nachrückerinnen und Nachrücker für während der Wahlperiode
ausscheidende Mitglieder.

Zusammensetzung des Behindertenrates

§ 4 Zusammensetzung des Behindertenrates (1) Der Behindertenrat besteht aus maximal 40 Mitgliedern. Er soll sich aus Menschen mit und ohne Behinderung zusammensetzen. Von den bis zu 40 Mitgliedern gehören bis zu 26 Mitglieder dem Bereich „Behinderte“ und bis zu 14 Mitglieder dem Bereich „nicht Behinderte“ an. (2) Als „behindert“ im Sinne des Abs. 1 gilt, wer entsprechend der gesetzlichen Regelung des § 2 Abs. 2 SGB IX schwerbehindert ist. Dies gilt auch für ein nach § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestelltes Mitglied. (3) Die Gesamtzahl der Kandidaten beider Wahllisten bildet gleichzeitig die Obergrenze der Stimmen jedes Wahlberechtigten; sie beträgt jedoch maximal 40 Stimmen. Für einen Kandidaten dürfen bis zu drei Stimmen abgegeben werden. Wird auf beiden Kandidatenlisten die maximal wählbare Zahl (26 plus 14) nicht überschritten, kann per Akklamation gewählt werden, wenn niemand geheime und schriftliche Wahl beantragt. (4) Kandidaten aus der Delegiertenversammlung stellen sich entweder für die Liste „nicht behinderte“ Mitglieder (14) oder die Liste „behinderte“ Mitglieder (26) zur Wahl und kandidieren (zwei getrennte Wahlgänge). (5) Gewählt sind für die Wahlliste „behinderte“ Mitglieder maximal die 26 Kandidaten in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen der entsprechenden Wahlliste. Gewählt sind für die Wahlliste „nicht behinderte“ Mitglieder maximal die 14 Kandidaten in der Reihe der auf sie entfallenen Stimmen der entsprechenden Wahlliste. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. (6) Der Behindertenrat gibt sich eine Geschäftsordnung, in der weitere Details zum internen Geschäftsverkehr geregelt werden, insbesondere: 1. Anzahl der Sitzungen des Behindertenrates, des Vorstandes und der Ausschüsse; 2. Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes und dessen Entlastung; 3. Durchführung der Aufgaben gemäß der Satzung; 4. Bildung von Ausschüssen und Arbeitskreisen und 5. öffentliche Berichterstattung über Arbeit und Ergebnisse. (7) Eine Wahlperiode des Behindertenrates beträgt fünf Jahre. § 4 Zusammensetzung des Behindertenrates (1) Der Behindertenrat besteht aus höchstens 40 Mitgliedern. Er soll sich aus Menschen mit und ohne Behinderung zusammensetzen. Von den bis zu 40 Mitgliedern gehören bis zu 26 Mitglieder der Gruppe der Menschen mit Behinderung und bis zu 14 Mitglieder der Gruppe der Delegierten an. Diese beiden Gruppen kandidieren auf getrennten Wahllisten. (2) Als Mensch mit Behinderung im Sinne des Abs. 1 gilt, wer ent- sprechend der gesetzlichen Regelung des § 2 Abs. 2 SGB IX schwerbehindert ist. Dies gilt auch für ein nach § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestelltes Mitglied. (3) Die Gesamtzahl der Bewerberinnen und Bewerber beider Wahllisten bildet gleichzeitig die Obergrenze der Anzahl der Stimmen jeder oder jedes Wahlberechtigten; sie beträgt jedoch höchstens 40 Stimmen. Für jede sich bewerbende Person dürfen bis zu drei Stimmen abgegeben werden. Wird auf beiden Listen die höchstens wählbare Zahl (26 plus 14) nicht überschritten, kann per Akklamation gewählt werden, wenn niemand eine geheime und schriftliche Wahl beantragt. (4) Bewerberinnen und Bewerber aus der Wahlversammlung stellen sich entweder auf der Liste der Menschen mit Behinderung (26) oder auf der Liste der Delegierten (14) zur Wahl und werden in zwei getrennten Wahlgängen gewählt. (5) Gewählt sind für die Wahlliste der Menschen mit Behinderung höchstens die 26 Bewerberinnen und Bewerber und für die Wahlliste der Delegierten höchstens die 14 Bewerberinnen und Bewerber jeweils in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen der entsprechenden Wahlliste. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. (6) Der Behindertenrat gibt sich eine Geschäftsordnung, in der weitere Details zum Geschäftsgang geregelt werden, insbesondere: 1. Anzahl und Ablauf der Sitzungen des Behindertenrates, des Vorstandes und der Ausschüsse; 2. Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes und dessen Entlastung; 3. Durchführung der Aufgaben gemäß der Satzung; 4. Bildung von Ausschüssen und Arbeitskreisen und 5. öffentliche Berichterstattung über Arbeit und Ergebnisse. (7) Eine Wahlperiode des Behindertenrates beträgt fünf Jahre.
Der Behindertenrat besteht aus maximal 40 Mitgliedern. Er
soll sich aus Menschen mit und ohne Behinderung
zusammensetzen. Von den bis zu 40 Mitgliedern gehören bis zu 26
Mitglieder dem Bereich „Behinderte“ und bis zu 14 Mitglieder dem
Bereich „nicht Behinderte“ an.
Der Behindertenrat besteht aus höchstens 40 Mitgliedern. Er soll
er Gruppe der
Menschen mit Behinderung und bis zu 14 Mitglieder der Gruppe der
Delegierten an. Diese beiden Gruppen kandidieren auf getrennten
Als „behindert“ im Sinne des Abs. 1 gilt, wer entsprechend
der gesetzlichen Regelung des § 2 Abs. 2 SGB IX schwerbehindert
ist. Dies gilt auch für ein nach § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestelltes
Mitglied.
Als Mensch mit Behinderung im Sinne des Abs. 1 gilt, wer ent-
sprechend der gesetzlichen Regelung des § 2 Abs. 2 SGB IX
schwerbehindert ist. Dies gilt auch für ein nach § 2 Abs. 3 SGB IX
Die Gesamtzahl der Kandidaten beider Wahllisten bildet
gleichzeitig die Obergrenze der Stimmen jedes Wahlberechtigten;
sie beträgt jedoch maximal 40 Stimmen. Für einen Kandidaten
dürfen bis zu drei Stimmen abgegeben werden. Wird auf beiden
Kandidatenlisten die maximal wählbare Zahl (26 plus 14) nicht
überschritten, kann per Akklamation gewählt werden, wenn
niemand geheime und schriftliche Wahl beantragt.
jeder ode
Für jede sich bewerbende Person dürfen bis zu drei Stimmen
Kandidaten aus der Delegiertenversammlung stellen sich
entweder für die Liste „nicht behinderte“ Mitglieder (14) oder die
Liste „behinderte“ Mitglieder (26) zur Wahl und kandidieren (zwei
getrennte Wahlgänge).

(4) Bewerberinnen und Bewerber aus der Wahlversammlung stellen

sich entweder auf der Liste der Menschen mit Behinderung (26) oder auf

der Liste der Delegierten (14) zur Wahl und werden in zwei getrennten

Wahlgängen gewählt.

Gewählt sind für die Wahlliste „behinderte“ Mitglieder
maximal die 26 Kandidaten in der Reihenfolge der auf sie
entfallenen Stimmen der entsprechenden Wahlliste. Gewählt sind
für die Wahlliste „nicht behinderte“ Mitglieder maximal die 14
Kandidaten in der Reihe der auf sie entfallenen Stimmen der
entsprechenden Wahlliste. Bei Stimmengleichheit entscheidet das
der Menschen mit Behinderung
höchstens die 26 Bewerberinnen und Bewerber und für die Wahlliste der
Delegierten höchstens die 14 Bewerberinnen und Bewerber jeweils in der
Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen der entsprechenden
Wahlliste. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los
Der Behindertenrat gibt sich eine Geschäftsordnung, in der
weitere Details zum internen Geschäftsverkehr geregelt werden,
Details zum Geschäftsgang geregelt werden, insbesondere:
Anzahl und Ablauf der Sitzungen des Behindertenrates, de
Vorstandes und der Ausschüsse;

Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes

und dessen Entlastung;

Vorstand

§ 5 Vorstand (1) Die Mitglieder des Behindertenrates wählen einen Vorstand. Dieser besteht aus: 1. einem Vorsitzenden; 2. einem gleichberechtigten Stellvertreter und 3. drei Beisitzern. (2) Der Vorstand soll sich sowohl aus behinderten als auch aus nicht behinderten Mitgliedern zusammensetzen. (3) Der Behindertenrat wählt in getrennten Wahlgängen aus seiner Mitte zunächst den Vorsitzenden, danach seinen Stellvertreter und dann drei Beisitzer mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. (4) Der Behindertenrat kann auf schriftlichen Antrag von mindestens einem Drittel seiner Mitglieder den Vorsitzenden mit einer Mehrheit von zwei Drittel aller stimmberechtigten Mitglieder abwählen. Anschließend muss der Behindertenrat nach dem Wahlverfahren gemäß der Satzung einen neuen Vorsitzenden wählen. (5) Der Vorsitzende und sein Stellvertreter vertreten den Behindertenrat nach außen. (6) Zu den Sitzungen des Behindertenrates sollen als Gäste ohne Stimmrecht der Behindertenbeauftragte der Stadt und die Leitung des Amtes für Existenzsicherung und Soziale Integration - Sozialamt eingeladen werden. (7) Nach Ablauf der Wahlperiode führt der Vorsitzende die Tätigkeit bis zur Neuwahl des Vorstandes weiter. (8) Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, findet für den Rest der Wahlperiode eine Nachwahl statt. § 5 Vorstand (1) Die Mitglieder des Behindertenrates wählen einen Vorstand. Dieser besteht aus: 1. einer oder einem Vorsitzenden; 2. einer gleichberechtigten Stellvertreterin oder einem gleichberechtigten Stellvertreter und 3. drei Beisitzerinnen oder Beisitzern. (2) Der Vorstand soll sich sowohl aus behinderten als auch aus nicht behinderten Mitgliedern zusammensetzen. (3) Der Behindertenrat wählt in drei getrennten Wahlgängen aus seiner Mitte zunächst die Vorsitzende oder den Vorsitzenden, die Stellvertreterin oder den Stellvertreter und drei Beisitzerinnen und Beisitzer mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. (4) Der Behindertenrat kann auf schriftlichen Antrag von mindestens einem Drittel seiner Mitglieder die Vorsitzende oder den Vorsitzenden mit einer Mehrheit von zwei Drittel aller stimmberechtigten Mitglieder abwählen. Anschließend muss der Behindertenrat nach dem Wahlverfahren gemäß der Satzung eine neue Vorsitzende oder einen neuen Vorsitzenden wählen. (5) Die oder der Vorsitzende oder die Stellvertreterin oder der Stellvertreter vertreten den Behindertenrat nach außen. (6) Zu den Sitzungen des Behindertenrates sollen als Gäste ohne Stimmrecht die oder der Inklusionsbeauftragte der Stadt und die Leitung des Amtes für Existenzsicherung und Soziale Integration - Sozialamt eingeladen werden. (7) Nach Ablauf der Wahlperiode führt die oder der Vorsitzende die Tätigkeit bis zur Neuwahl des Vorstandes weiter. (8) Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, findet für den Rest der Wahlperiode eine Nachwahl statt.
einer oder einem Vorsitzenden;
einer gleichberechtigten Stellvertreterin oder einem
drei Beisitzerinnen oder Beisitzern

(2) Der Vorstand soll sich sowohl aus behinderten als auch aus nicht

behinderten Mitgliedern zusammensetzen.

(3) D

Der Behindertenrat wählt in getrennten Wahlgängen aus seiner
Mitte zunächst den Vorsitzenden, danach seinen Stellvertreter und
dann drei Beisitzer mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
die
Stellvertreterin oder den Stellvertreter und drei Beisitzerinnen und

einem Drittel seiner Mitglieder den Vorsitzenden mit einer Mehrheit von

zwei Drittel aller stimmberechtigten Mitglieder abwählen. Anschließend

muss der Behindertenrat nach dem Wahlverfahren gemäß der Satzung

einen neuen Vorsitzenden wählen

(4) Der Behindertenrat kann auf schriftlichen Antrag von mindestens
einem Drittel seiner Mitglieder die Vorsitzende oder den Vorsitzenden
mit einer Mehrheit von zwei Drittel aller stimmberechtigten Mitglieder
abwählen. Anschließend muss der Behindertenrat nach dem
Wahlverfahren gemäß der Satzung eine neue Vorsitzende oder einen
neuen Vorsitzenden wählen.
Zu den Sitzungen des Behindertenrates sollen als Gäste ohne
Stimmrecht der Behindertenbeauftragte der Stadt und die Leitung des
Amtes für Existenzsicherung und Soziale Integration - Sozialamt
eingeladen werden.
(5) Die oder der Vorsitzende oder die Stellvertreterin oder der
Stellvertreter vertreten den Behindertenrat nach außen.
(6) Zu den Sitzungen des Behindertenrates sollen als Gäste ohne
Stimmrecht die oder der Inklusionsbeauftragte der Stadt und die Leitung
des Amtes für Existenzsicherung und Soziale Integration - Sozialamt
eingeladen werden

Aufgaben des Vorstandes

§ 6 Aufgaben des Vorstandes (1) Der Vorstand arbeitet kollegial zusammen, legt die Tagesordnung der Sitzungen fest, lädt zu den Sitzungen ein und führt die Beschlüsse des Behindertenrates aus. Er koordiniert die Arbeit des Behindertenrates und seiner Arbeitskreise bzw. Arbeitsgruppen. Er erstellt einen Jahresbericht. Die Weitergabe dieses Berichtes erfolgt nach Zustimmung des Behindertenrates. (2) Der Vorstand kann Aufgaben auf einzelne Mitglieder übertragen. § 6 Aufgaben des Vorstandes (1) Der Vorstand arbeitet kollegial zusammen, legt die Tagesordnung der Sitzungen fest, lädt zu den Sitzungen ein und führt die Beschlüsse des Behindertenrates aus. Er koordiniert die Arbeit des Behindertenrates und seiner Arbeitskreise bzw. Arbeitsgruppen. Er erstellt einen Jahresbericht. Die Weitergabe dieses Berichtes erfolgt nach Zustimmung des Behindertenrates. (2) Der Vorstand kann Aufgaben auf einzelne Mitglieder übertragen. (3) Der Vorstand wird durch die von der Stadt beim Amt für Existenzsicherung und Soziale Integration - Sozialamt eingerichtete Geschäftsstelle des Behindertenrates bei Verwaltungstätigkeiten unterstützt. (4) Das Amt für Existenzsicherung und Soziale Integration - Sozialamt hört den Vorstand des Behindertenrates bei Personalentscheidungen, die die Geschäftsstelle des Behindertenrates betreffen, an.
Der Vorstand arbeitet kollegial zusammen, legt die
Tagesordnung der Sitzungen fest, lädt zu den Sitzungen ein und führt
die Beschlüsse des Behindertenrates aus. Er koordiniert die Arbeit des
Behindertenrates und seiner Arbeitskreise bzw. Arbeitsgruppen. Er
erstellt einen Jahresbericht. Die Weitergabe dieses Berichtes erfolgt
nach Zustimmung des Behindertenrates.
Der Vorstand arbeitet kollegial zusammen, legt die
Tagesordnung der Sitzungen fest, lädt zu den Sitzungen ein und führt
die Beschlüsse des Behindertenrates aus. Er koordiniert die Arbeit des
Behindertenrates und seiner Arbeitskreise bzw. Arbeitsgruppen. Er
erstellt einen Jahresbericht. Die Weitergabe dieses Berichtes erfolgt
nach Zustimmung des Behindertenrates.
Der Vorstand kann Aufgaben auf einzelne Mitglieder übertragen.
(3) Der Vorstand wird durch die von der Stadt beim Amt für
Existenzsicherung und Soziale Integration - Sozialamt eingerichtete
Geschäftsstelle des Behindertenrates bei Verwaltungstätigkeiten
unterstützt.

(4) Das Amt für Existenzsicherung und Soziale Integration -

Sozialamt hört den Vorstand des Behindertenrates bei

Personalentscheidungen, die die Geschäftsstelle des Behindertenrates

betreffen, an.

Aufgaben der Behindertenräte

§ 7 Sitzungen des Behindertenrates (1) Die Sitzungen erfolgen nach Bedarf, mindestens jedoch viermal im Kalenderjahr. Die Sitzungstermine werden vom Vorstand festgelegt. (2) Der Vorstand lädt zu den Sitzungen des Behindertenrates unter Angabe der Tagesordnung schriftlich ein. Zwischen dem Zugang der Ladung und dem Sitzungstag müssen mindestens zwei Wochen liegen. (3) Der Behindertenrat muss unverzüglich einberufen werden, wenn dies von einem Drittel der gewählten Mitglieder schriftlich unter Angabe der zur Verhandlung anstehenden Belange verlangt wird. (4) Mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder kann die Tagesordnung zu Beginn der Sitzung ergänzt oder verkürzt werden. (5) Zu einzelnen Tagesordnungspunkten können Sachverständige eingeladen werden. (6) Die Sitzungen sind öffentlich. Die Öffentlichkeit kann durch Beschluss des Behindertenrates ausgeschlossen werden, wenn die Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche Einzelner dies erfordern. (7) Über die Sitzungen und insbesondere über die Beschlüsse sind Ergebnisprotokolle zu fertigen, die von dem Vorsitzenden und dem Protokollführer zu unterzeichnen und der Stadt zuzuleiten sind. § 7 Aufgaben der Mitglieder des Behindertenrates (1) Die gewählten Mitglieder des Behindertenrates sind verpflichtet, die Arbeit des Behindertenrates nach besten Kräften zu unterstützen, an den Sitzungen des Behindertenrates und, soweit darin vertreten, der Ausschüsse und des Vorstandes aktiv teilzunehmen. Die Mitglieder müssen amtliche Angelegenheiten geheim halten, wenn Verschwiegenheit durch Gesetz vorgeschrieben, nach der Natur der Sache erforderlich oder durch den Stadtrat bzw. den Behindertenrat beschlossen ist. (2) Auf Antrag des Vorstands können Mitglieder ausgeschlossen werden, wenn schuldhaft in grober Weise die Pflichten gemäß Abs. 1 verletzt wurden. (3) Ein Mitglied kann sein Amt niederlegen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. § 8 Sitzungen des Behindertenrates (1) Die Sitzungen erfolgen nach Bedarf, mindestens jedoch viermal im Kalenderjahr. Die Sitzungstermine werden vom Vorstand festgelegt. (2) Die oder der Vorsitzende lädt zu den Sitzungen des Behinder- tenrates unter Angabe der Tagesordnung schriftlich ein. Zwischen dem Zugang der Ladung und dem Sitzungstag müssen mindestens zwei Wochen liegen. Die Sitzungen können auf Grundlage eines Beschlusses des Vorstands auch in Form einer Video- oder Telefonkonferenz stattfinden. (3) Der Behindertenrat muss unverzüglich einberufen werden, wenn dies von einem Drittel der gewählten Mitglieder schriftlich unter Angabe der zur Verhandlung anstehenden Belange verlangt wird. (4) Mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder kann die Tagesordnung zu Beginn der Sitzung ergänzt oder verkürzt werden. (5) Zu einzelnen Tagesordnungspunkten können Sachverständige eingeladen werden. (6) Die Sitzungen sind öffentlich. Die Öffentlichkeit kann durch Beschluss des Behindertenrates ausgeschlossen werden, wenn die Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche Einzelner dies erfordern. (7) Über die Sitzungen und insbesondere über die Beschlüsse sind Ergebnisprotokolle zu fertigen, die von der oder dem Vorsitzenden und der Protokollführerin oder dem Protokollführer zu unterzeichnen und der Stadt zuzuleiten sind.

(1) Die gewählten Mitglieder des Behindertenrates sind verpflichtet, die

Arbeit des Behindertenrates nach besten Kräften zu unterstützen, an den

Sitzungen des Behindertenrates und, soweit darin vertreten, der

Ausschüsse und des Vorstandes aktiv teilzunehmen. Die Mitglieder

müssen amtliche Angelegenheiten geheim halten, wenn

Verschwiegenheit durch Gesetz vorgeschrieben, nach der Natur der

Sache erforderlich oder durch den Stadtrat bzw. den Behindertenrat

beschlossen ist.

(2) Auf Antrag des Vorstands können Mitglieder ausgeschlossen

werden, wenn schuldhaft in grober Weise die Pflichten gemäß Abs. 1

verletzt wurden.

(3) Ein Mitglied kann sein Amt niederlegen, wenn ein wichtiger Grund

vorliegt.

§ 8
Die oder der Vorsitzende lädt zu den Sitzungen des Behinder-
tenrates unter Angabe der Tagesordnung schriftlich ein. Zwischen dem
Zugang der Ladung und dem Sitzungstag müssen mindestens zwei
Wochen liegen. Die Sitzungen können auf Grundlage eines Beschlusses
des Vorstands auch in Form einer Video- oder Telefonkonferenz
stattfinden
Der Behindertenrat muss unverzüglich einberufen werden, wenn
dies von einem Drittel der gewählten Mitglieder schriftlich unter Angabe
der zur Verhandlung anstehenden Belange verlangt wird.
Der Behindertenrat muss unverzüglich einberufen werden, wenn
dies von einem Drittel der gewählten Mitglieder schriftlich unter Angabe
der zur Verhandlung anstehenden Belange verlangt wird.
Die Sitzungen sind öffentlich. Die Öffentlichkeit kann durch
Beschluss des Behindertenrates ausgeschlossen werden, wenn die
Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche
Einzelner dies erfordern.
Die Sitzungen sind öffentlich. Die Öffentlichkeit kann durch
Beschluss des Behindertenrates ausgeschlossen werden, wenn die
Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche
Einzelner dies erfordern.
Über die Sitzungen und insbesondere über die Beschlüsse sind
Ergebnisprotokolle zu fertigen, die von dem Vorsitzenden und dem
Protokollführer zu unterzeichnen und der Stadt zuzuleiten sind.
Über die Sitzungen und insbesondere über die Beschlüsse sind
Ergebnisprotokolle zu fertigen, die von der oder dem Vorsitzenden und
der Protokollführerin oder dem Protokollführer zu unterzeichnen und der
Stadt zuzuleiten sind.

Beschlüsse

§ 8 Beschlüsse (1) Der Behindertenrat ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Das sitzungsleitende Mitglied stellt die Beschlussfähigkeit zu Beginn der Sitzung fest. (2) Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden die Beschlüsse des Behindertenrates und des Vorstandes mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen zur Berech- nung der Mehrheit nicht mit. (3) Beschlüsse können auch unter Außerachtlassung aller gesetzlichen und satzungsgemäßen Frist- oder Formerfordernisse schriftlich oder unter Verwendung der elektronischen Medien im Umlaufverfahren gefasst wer- den, wenn sich alle Mitglieder des Behindertenrates bzw. Vorstandes ausdrücklich damit einverstanden erklären. § 9 Beschlüsse (1) Der Behindertenrat ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Das sitzungsleitende Mitglied stellt die Beschlussfähigkeit zu Beginn der Sitzung fest. Wird zum zweiten Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand zusammengerufen, besteht ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen Beschlussfähigkeit. Eine absolute Mehrheit der Mitglieder ist nicht mehr nötig. Bei der zweiten Einladung muss auf diese Bestimmung hingewiesen werden. (2) Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden die Beschlüsse des Behindertenrates und des Vorstandes mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Zum Ausschluss eines Mitglieds des Behindertenrates ist eine Mehrheit von drei Viertel der erschienenen Mitglieder notwendig. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen zur Berechnung der Mehrheit nicht mit. (3) Beschlüsse können auch unter Außerachtlassung aller gesetzlichen und satzungsgemäßen Frist- oder Formerfordernisse schriftlich oder unter Verwendung der elektronischen Medien im Umlaufverfahren gefasst wer- den, wenn sich alle Mitglieder des Behindertenrates bzw. Vorstandes ausdrücklich damit einverstanden erklären. (4) Als anwesend gilt auch, wer an Sitzungen mittels Video- oder Telefonkonferenz teilnimmt.
§ 9
Der Behindertenrat ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder
ordnungsgemäß geladen sind und mehr als die Hälfte der Mitglieder
anwesend sind. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte
der Mitglieder anwesend ist. Das sitzungsleitende Mitglied stellt die
Beschlussfähigkeit zu Beginn der Sitzung fest.
Der Behindertenrat ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder
ordnungsgemäß geladen sind und mehr als die Hälfte der Mitglieder
anwesend ist. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der
Mitglieder anwesend ist. Das sitzungsleitende Mitglied stellt die
Beschlussfähigkeit zu Beginn der Sitzung fest. Wird zum zweiten Mal zur
Verhandlung über denselben Gegenstand zusammengerufen, besteht ohne
Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen Beschlussfähigkeit. Eine absolute
Mehrheit der Mitglieder ist nicht mehr nötig. Bei der zweiten Einladung muss

Behindertenrates und des Vorstandes mit einfacher Mehrheit der

anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag

abgelehnt. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen zur Berech-

nung der Mehrheit nicht mit.

(2) Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden die Beschlüsse des
Behindertenrates und des Vorstandes mit einfacher Mehrheit der
anwesenden Mitglieder gefasst. Zum Ausschluss eines Mitglieds des
Behindertenrates ist eine Mehrheit von drei Viertel der erschienenen
Mitglieder notwendig. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen zur Berechnung der
Mehrheit nicht mit.

und satzungsgemäßen Frist- oder Formerfordernisse schriftlich oder unter

Verwendung der elektronischen Medien im Umlaufverfahren gefasst wer-

den, wenn sich alle Mitglieder des Behindertenrates bzw. Vorstandes

ausdrücklich damit einverstanden erklären.

Beschlüsse können auch unter Außerachtlassung aller gesetzlichen
und satzungsgemäßen Frist- oder Formerfordernisse schriftlich oder unter
Verwendung der elektronischen Medien im Umlaufverfahren gefasst wer-
den, wenn sich alle Mitglieder des Behindertenrates bzw. Vorstandes
ausdrücklich damit einverstanden erklären.

(4) Als anwesend gilt auch, wer an Sitzungen mittels Video- oder

Telefonkonferenz teilnimmt.

Satzungsänderungen

§ 9 Satzungsänderungen Ein Antrag zur Satzungsänderung kann vom Behindertenrat mit einer Mehrheit von zwei Drittel seiner Mitglieder bei der Stadt eingereicht werden, wenn der Antrag mit dem Wortlaut der Satzungsänderung in der Einladung zur Sitzung des Behindertenrates bekannt gegeben wurde. § 10 Satzungsänderungen Ein Antrag zur Satzungsänderung kann vom Behindertenrat mit einer Mehrheit von zwei Drittel seiner Mitglieder bei der Stadt eingereicht werden, wenn der Antrag mit dem Wortlaut der Satzungsänderung in der Einladung zur Sitzung des Behindertenrates bekannt gegeben wurde.
§ 10

in Antrag zur Satzungsänderung kann vom Behindertenrat mit einer

Mehrheit von zwei Drittel seiner Mitglieder bei der Stadt eingereicht werden,

enn der Antrag mit dem Wortlaut der Satzungsänderung in der Einladung

ur Sitzung des Behindertenrates bekannt gegeben wurde.

Ein Antrag zur Satzungsänderung kann vom Behindertenrat mit einer

Mehrheit von zwei Drittel seiner Mitglieder bei der Stadt eingereicht werden,

wenn der Antrag mit dem Wortlaut der Satzungsänderung in der Einladung

zur Sitzung des Behindertenrates bekannt gegeben wurde.

Satzungsänderungen

§ 10 Finanzierung (1) Die Mitglieder des Behindertenrates arbeiten ehrenamtlich. (2) Die Mittel für den notwendigen Geschäftsbedarf des Behindertenrates stellt die Stadt unter dem Vorbehalt der Finanzierung im städtischen Haushalt zur eigenverantwortlichen Verwendung zur Verfügung. (3) Die von der Stadt zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel und sonstige Zuwendungen von Dritten werden vom Behindertenrat zur Förderung von Maßnahmen und Veranstaltungen im Rahmen der Bestimmungen dieser Satzung verwendet. (4) Der Vorstand liefert jährlich im Rahmen des Tätigkeitsberichts einen Verwendungsnachweis für die erhaltenen finanziellen Mittel gemäß den „Allgemeinen Finanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Nürnberg – AFB“. § 11 Finanzierung (1) Die Mitglieder des Behindertenrates arbeiten ehrenamtlich. (2) Die Mittel für den notwendigen Geschäftsbedarf des Behindertenrates stellt die Stadt unter dem Vorbehalt der Finanzierung im städtischen Haushalt zur eigenverantwortlichen Verwendung zur Verfügung. (3) Die von der Stadt zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel und sonstige Zuwendungen von Dritten werden vom Behindertenrat zur Förderung von Maßnahmen und Veranstaltungen im Rahmen der Bestimmungen dieser Satzung verwendet. (4) Der Vorstand liefert jährlich im Rahmen des Tätigkeitsberichts einen Verwendungsnachweis für die erhaltenen finanziellen Mittel gemäß den „Allgemeinen Finanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Nürnberg – AFB“.
§ 11
§ 12

Inkrafttreten

§ 11 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Ersten des auf die Bekanntmachung im Amtsblatt folgenden Monats in Kraft. § 12 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.
§ 12

Diese Satzung tritt am Ersten des auf die Bekanntmachung im Amtsblatt

folgenden Monats in Kraft.

Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt in

Kraft.

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