Haushaltssperre

Der Jahresabschluss der Stadt Nürnberg für Haushaltsjahr 2018 ist gemäß Art. 102 GO im Anschluss an die Aufstellung dem Stadtrat zur Kenntnis vorzulegen.

Berichtsvorlage · Nr. Stk/024/2019 · 24.07.2019 · Original im RIS ↗

Beratungsfolge

Sitzung des Stadtrates
24.07.2019 · Bericht
TOP Ö 1: Der Bericht dient der Kenntnis

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