Wirtschaftspläne 2026 und Ermächtigung der Vertreter der Stadt in den Organen der Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt oder für die sie Anstaltsträger ist, zur Aufnahme von Fremddarlehen bis zur Höhe der in den Wirtschaftsplänen für 2026 veranschlagten Beträge.
Beratungsfolge
Sitzung des Stadtrates (Etat)
TOP Ö 6.4: Einstimmig beschlossen