Übernahme von höherwertigen Tätigkeiten bei Tarifbeschäftigten und Eingruppierung bei der Übernahme von Nachwuchskräften hier: Änderung der bisherigen städtischen Praxis; Gewährung einer persönlichen Zulage nach § 14 TVöD für die Dauer der Erprobung in höherwertigen Tätigkeiten inkl. Anpassung der Gewährung von Rahmenzulagen bzw. Rahmenzuschlägen