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Sitzungsvorlage

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Personal- und Organisationsausschuss Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beschlussvorlage PA/007/2024

Beratung Datum Behandlung Ziel

Personal- und Organisationsausschuss 20.02.2024 öffentlich Beschluss

Betreff: Übernahme von höherwertigen Tätigkeiten bei Tarifbeschäftigten und Eingruppierung bei

der Übernahme von Nachwuchskräften

hier: Änderung der bisherigen städtischen Praxis; Gewährung einer persönlichen Zulage nach § 14 TVöD für die Dauer der Erprobung in höherwertigen Tätigkeiten inkl. Anpassung

der Gewährung von Rahmenzulagen bzw. Rahmenzuschlägen

Sachverhalt (kurz):

Bisher wurden auch bei internen tarifbeschäftigten Mitarbeitenden - im Gleichklang mit den Beamtinnen und Beamten - höherwertige Stellen zur Erprobung übertragen. Erst nach Rückmeldung der vollumfänglichen Übertragung und Bewährung in den höherwertigen Aufgaben durch die Dienststelle erfolgte die Eingruppierung in die höhere Entgeltgruppe (Höhergruppierung). Die bisherige Praxis wurde in der Vergangenheit als zu komplex und von internen Mitarbeitenden

im Verwaltungsbereich wird durch die drastisch zunehmende Anzahl an externen Einstellungen die unterschiedliche Vergütung von externen (Einstellung) und internen Mitarbeitenden während der Erprobung - insbesondere bei Quereinsteigenden - als ungerecht wahrgenommen. Die Verwaltung soll daher ermächtigt werden, die bisherige städtische Praxis zu ändern und bei der Übertragung von höherwertigen Stellen künftig eine persönliche Zulage nach § 14 TVöD für die Dauer der Erprobung in höherwertigen Tätigkeiten zu gewähren. Umfasst sind Stellenbesetzungen ab 01.04.2024. In Konsequenz soll auch der über das Projekt "Serviceoffensive 2020" mit POA-Beschluss vom 18.02.2020 befristet eingeführte und mit POA-Beschluss vom 18.10.2022 zunächst bis 31.12.2024 verlängerte finanzielle Ausgleich für den dauerhaften Einsatz im Parteiverkehr bei mindestens 50 v. H. der individuellen Arbeitszeit im direkten Kundenkontakt (sog. Rahmenzulage bzw. Rahmenzuschlag) ab der probeweisen Übertragung der anspruchsbegründenden höherwertigen Tätigkeit gewährt werden.

Die Übernahme der Nachwuchskräfte erfolgt künftig entsprechend dem in der Vorlage dargestellten Vorschlag. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Eingruppierung an die Entwicklung der im tatsächlichen Einsatzbereich für die jeweilige Berufsgruppe gewährte Eingangsentgeltgruppe (Stellenwert) anzupassen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei der Übertragung von höherwertigen Stellen wie unter Nr. 3 der Vorlage vom 23.01.2024 beschrieben zu verfahren. Umfasst sind Stellenbesetzungen ab 01.04.2024.

  2. Die Übernahme der Nachwuchskräfte erfolgt künftig entsprechend dem unter Nr. 3 der Vorlage vom 23.01.2024 dargestellten Vorschlag. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Eingruppierung an die Entwicklung der im tatsächlichen Einsatzbereich für die jeweilige Berufsgruppe gewährte Eingangsentgeltgruppe (Stellenwert) anzupassen.

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