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59 Treffer

  • Tagesordnungspunkt TOP Ö 7: Investitionskostenförderung ambulanter Pflegedienste (nach dem Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG), Teil 9, Vorschriften für den Bereich de… · 30.04.2009
  • Tagesordnungspunkt TOP Ö 5: Auswirkungen der Änderung der Bayerischen Ausführungsbestimmungen zum Pflegeversicherungsgesetz (AGPflegeVG und AVPflegeVG) durch das neue Bayerische … · 15.03.2007
  • Wiki Ausführung der Sozialgesetze
    … AGSG …
  • Dokument Sitzung gesamt öffentlich (Stand: 21.09.2022) · 29.09.2022
    … Stadtrat angehören Anlagen: Vereidigung Eidesformel Bericht: Gemäß Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) ist der Jugend- hilfeausschuss ein beschließender Ausschuss des Stadtrates. Für die dort stimmberechtigten Mitglieder, die nicht ... Stellvertreter gelten die Vorschriften über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Stadtrates entsprechend (Art. 21 Abs. 1 AGSG). Damit sind die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sowie ihre jeweiligen Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die nicht dem Stadtrat angehören …
  • Dokument Sitzung gesamt · 05.10.2023
    … Stadtrat angehören Anlagen: 2.1 Eidesformel Bericht: Gemäß Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) ist der Jugend- hilfeausschuss ein beschließender Ausschuss des Stadtrates. Für die dort stimmberechtigten Mitglieder, die nicht ... Stellvertreter gelten die Vorschriften über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Stadtrates entsprechend (Art. 21 Abs. 1 AGSG). Damit sind die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sowie ihre jeweiligen Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die nicht dem Stadtrat angehören …
  • Dokument Sitzung gesamt · 29.06.2023
    … angehören Anlagen: 2.1 Vereidigung Eidesformel Bericht: Gemäß Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) ist der Jugend- hilfeausschuss ein beschließender Ausschuss des Stadtrates. Für die dort stimmberechtigten Mitglieder, die nicht ... Stellvertreter gelten die Vorschriften über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Stadtrates entsprechend (Art. 21 Abs. 1 AGSG). Damit sind die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sowie ihre jeweiligen Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die nicht dem Stadtrat angehören …
  • Dokument Sitzung gesamt · 29.09.2022
    … Stadtrat angehören Anlagen: Vereidigung Eidesformel Bericht: Gemäß Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) ist der Jugend- hilfeausschuss ein beschließender Ausschuss des Stadtrates. Für die dort stimmberechtigten Mitglieder, die nicht ... Stellvertreter gelten die Vorschriften über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Stadtrates entsprechend (Art. 21 Abs. 1 AGSG). Damit sind die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sowie ihre jeweiligen Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die nicht dem Stadtrat angehören …
  • Dokument Sitzung gesamt · 26.10.2023
    … Stadtrat angehören Anlagen: 2.1 Eidesformel Bericht: Gemäß Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) ist der Jugend- hilfeausschuss ein beschließender Ausschuss des Stadtrates. Für die dort stimmberechtigten Mitglieder, die nicht ... Stellvertreter gelten die Vorschriften über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Stadtrates entsprechend (Art. 21 Abs. 1 AGSG). Damit sind die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sowie ihre jeweiligen Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die nicht dem Stadtrat angehören …
  • Dokument Sitzung gesamt öffentlich · 24.11.2022
    … Stadtrat angehören Anlagen: Vereidigung Eidesformel Bericht: Gemäß Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) ist der Jugend- hilfeausschuss ein beschließender Ausschuss des Stadtrates. Für die dort stimmberechtigten Mitglieder, die nicht ... Stellvertreter gelten die Vorschriften über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Stadtrates entsprechend (Art. 21 Abs. 1 AGSG). Damit sind die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sowie ihre jeweiligen Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die nicht dem Stadtrat angehören …
  • Dokument Begründung · 16.11.2023
    … Schüleranzahlen der Mittelschule möglich sind Pflegebedarfsplanung Laut Pflegebedarfsplanung gemäß Art. 69 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) besteht für die Stadt Nürnberg ein Bedarf an stationären Pflegeeinrichtungen (Pfle- geheimen). Insbesondere im Nürnberger Norden (Planungszone …
  • Dokument 4651 Begründung · 20.07.2023
    … Schüleranzahlen der Mittelschule möglich sind Pflegebedarfsplanung Laut Pflegebedarfsplanung gemäß Art. 69 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) besteht für die Stadt Nürnberg ein Bedarf an stationären Pflegeeinrichtungen (Pfle- geheimen). Insbesondere im Nürnberger Norden (Planungszone …
  • Dokument Sitzung gesamt öffentlich mit Nachreichung (Stand: 06.11.2023) · 16.11.2023
    … Für uns ist maximal das passend und in das Ortsbild einfügbar.  Wir verweisen dazu erneut auf die Ausführungen der Stadtheimatpflegerin Mauè, die wir wieder als Anlage beigefügt haben. Begegnungsorte / Räume für Vereine  Dass in unserem ... Schüleranzahlen der Mittelschule möglich sind Pflegebedarfsplanung Laut Pflegebedarfsplanung gemäß Art. 69 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) besteht für die Stadt Nürnberg ein Bedarf an stationären Pflegeeinrichtungen (Pfle- geheimen). Insbesondere im Nürnberger Norden (Planungszone …
  • Dokument Tischvorlagen öffentlich · 20.07.2023
    … Schüleranzahlen der Mittelschule möglich sind Pflegebedarfsplanung Laut Pflegebedarfsplanung gemäß Art. 69 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) besteht für die Stadt Nürnberg ein Bedarf an stationären Pflegeeinrichtungen (Pfle- geheimen). Insbesondere im Nürnberger Norden (Planungszone …
  • Dokument Entwurf der Begründung · 22.12.2022
    … damit einhergehend Baumaßnahmen notwendig werden. Laut Pflegebedarfsplanung gemäß Art. 69 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) besteht für die Stadt Nürnberg ein Bedarf an stationären Pflegeeinrichtungen (Pfle- geheimen). Insbesondere im Nürnberger Norden (Planungszone Statistischer …
  • Dokument Eidesformel · 30.11.2023
    … Vereidigung der stimmberechtigten Mitglieder im Jugendhilfeausschuss Gemäß Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) ist der Jugendhilfeausschuss ein beschließender Ausschuss des Stadtrates. Für die dort stimmberechtigten Mitglieder, die nicht dem Stadtrat ... Stellvertreter gelten die Vorschriften über die Rechtsverhältnisse der Mit- glieder des Stadtrates entsprechend (Art. 21 Abs. 1 AGSG). Damit sind die stimmberechtig- ten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, die nicht dem Stadtrat angehören, und ihre Stellvertreter …
  • Dokument Berichtvorlage · 30.11.2023
    … Stadtrat angehören Anlagen: Eidesformel Sachverhalt kurz: Gemäß Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) ist der Jugend- hilfeausschuss ein beschließender Ausschuss des Stadtrates. Für die dort stimmberechtigten Mitglieder, die nicht ... Stellvertreter gelten die Vorschriften über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Stadtrates entsprechend (Art. 21 Abs. 1 AGSG). Damit sind die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sowie ihre jeweiligen Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die nicht dem Stadtrat angehören …
  • Dokument 2.1 Eidesformel · 26.10.2023
    … Vereidigung der stimmberechtigten Mitglieder im Jugendhilfeausschuss Gemäß Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) ist der Jugendhilfeausschuss ein beschließender Ausschuss des Stadtrates. Für die dort stimmberechtigten Mitglieder, die nicht dem Stadtrat ... Stellvertreter gelten die Vorschriften über die Rechtsverhältnisse der Mit- glieder des Stadtrates entsprechend (Art. 21 Abs. 1 AGSG). Damit sind die stimmberechtig- ten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, die nicht dem Stadtrat angehören, und ihre Stellvertreter …
  • Dokument Berichtvorlage · 26.10.2023
    … Stadtrat angehören Anlagen: 2.1 Eidesformel Bericht: Gemäß Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) ist der Jugend- hilfeausschuss ein beschließender Ausschuss des Stadtrates. Für die dort stimmberechtigten Mitglieder, die nicht ... Stellvertreter gelten die Vorschriften über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Stadtrates entsprechend (Art. 21 Abs. 1 AGSG). Damit sind die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sowie ihre jeweiligen Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die nicht dem Stadtrat angehören …
  • Dokument 2.1 Eidesformel · 05.10.2023
    … Vereidigung der stimmberechtigten Mitglieder im Jugendhilfeausschuss Gemäß Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) ist der Jugendhilfeausschuss ein beschließender Ausschuss des Stadtrates. Für die dort stimmberechtigten Mitglieder, die nicht dem Stadtrat ... Stellvertreter gelten die Vorschriften über die Rechtsverhältnisse der Mit- glieder des Stadtrates entsprechend (Art. 21 Abs. 1 AGSG). Damit sind die stimmberechtig- ten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, die nicht dem Stadtrat angehören, und ihre Stellvertreter …
  • Dokument Berichtvorlage · 05.10.2023
    … Stadtrat angehören Anlagen: 2.1 Eidesformel Bericht: Gemäß Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) ist der Jugend- hilfeausschuss ein beschließender Ausschuss des Stadtrates. Für die dort stimmberechtigten Mitglieder, die nicht ... Stellvertreter gelten die Vorschriften über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Stadtrates entsprechend (Art. 21 Abs. 1 AGSG). Damit sind die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sowie ihre jeweiligen Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die nicht dem Stadtrat angehören …
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