J.1 Planungsgrundlagen
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J.1 Planungsgrundlagen
Gesetzliche Grundlagen
Die Mittelfristige Finanzplanung ist in Art. 70 der Bayerischen Gemeindeordnung geregelt. Das erste Planungsjahr der Finanzplanung ist das laufende Haushaltsjahr.
Aufgabe der Mittelfristigen Ergebnis- und
Finanzplanung
Die Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung hat im Gegensatz zum Haushaltsplan ausschließlich Programmcharakter. Sie dient vor allem dazu, frühzeitig drohende Ungleichgewichte zwischen Wünschenswertem und dem gesamt- und finanzwirtschaftlich Darstellbaren zu signalisieren und gegebenenfalls eine gezielte Gegensteuerung
und haushaltspolitische Kursanpassung auszulösen.
Fehlplanungen und eine Überforderung des kommunalen
und gesamtwirtschaftlichen Leistungspotentials sollen mit
Hilfe der Mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung vermieden und finanzpolitischer Handlungsspielraum vorausschauend und nachhaltig gesichert werden. Die mittelfristige Planung ist daher ein wichtiges Prognoseinstrument
für strategische Entscheidungen des Stadtrates.
Nicht die Details, sondern die grundsätzliche haushaltspolitische Orientierung, ausgedrückt in den Eckwerten über
Steuern, Kreditaufnahme und Zinslast, Personal, Investitionen und Gesamtausgaben, machen den Wert und die
Bedeutung des Finanzplans aus.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Prognose der Ertrags- und Aufwandsentwicklung beziehungsweise der
Einzahlungs- und Auszahlungsentwicklung über einen
längeren Zeitraum angesichts veränderlicher politischer
und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen nur bedingt
möglich ist. Schon aus diesem Grund wird die Finanzplanung jährlich fortgeschrieben und der eingetretenen Entwicklung angepasst.
Ausgangslage
Die Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung wurde auf
Basis des Haushaltsplanes 2024 und des Mittelfristigen Investitionsprogramms (MIP) für die Jahre 2024 bis 2027
entwickelt und grundsätzlich anhand der Orientierungsdaten des Arbeitskreises Steuerschätzung vom Oktober
2023 fortgeführt.
Im Haushaltsplan 2024 wurden alle Möglichkeiten der Einnahmebeschaffung ausgeschöpft und alle Beschlüsse des
Stadtrates zur Haushaltskonsolidierung nach Kassenwirksamkeit berücksichtigt.
Grundlagen der Annahmen und Orientierungsdaten
Die Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und
Auszahlungen der Jahre 2024 und Folgende wurden auf
der Basis des Haushaltsplanes 2024 und des Mittelfristigen Investitionsprogramms 2024 bis 2027 fortgeschrieben
und - soweit nicht nachfolgend gesondert ausgewiesen -
mit einer angenommenen Teuerungsrate in Höhe von
2,2 % p.a. (für 2025), 2,1 % p.a. (für 2026) und 2,0 % p.a.
(für 2027) gesteigert.
Mittelfristige Ergebnisplanung
Steuern
Die Steuererträge wurden - mit Ausnahme der Grundsteuer A und der Gewerbesteuer - anhand der Orientierungsdaten des Arbeitskreises Steuerschätzung vom Oktober 2023 fortgeschrieben (siehe untenstehende Tabelle):
(in %) 2025 2026 2027
Grundsteuer B 1,4 1,3 1,3
Gemeindeanteil an der
Einkommenssteuer 6,1 4,1 4,7
Gemeindeanteil am
Aufkommen der Umsatzsteuer
3,3 2,0 2,0
Die Grundsteuer A wurde für die Jahre 2025 bis 2027 auf
dem Niveau des Haushaltsplanentwurfs von 2024 belassen. Bei der Gewerbesteuer wurden die Steigerungssätze
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der Steuerschätzer vom Oktober 2023 um einen Regionalisierungsfaktor für Nürnberg ergänzt. Im Einzelnen ergaben sich damit folgende Steigerungsfaktoren:
2025: 5,3 % (Steigerungssatz Steuerschätzung: 6,0 %)
2026: 4,0 % (Steigerungssatz Steuerschätzung: 4,6 %)
2027: 2,6 % (Steigerungssatz Steuerschätzung: 3,0 %)
Beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer wurden
die Steigerungssätze um noch nicht beschlossene, aber
zu erwartende Steuerrechtsänderungen gekürzt.
Zuweisungen und Zuschüsse und Erstattungen
Bei den Erträgen aus Zuweisungen und Zuschüssen wird
im Einzelnen folgende Entwicklung unterstellt:
(in Mio. €) 2025 2026 2027
Schlüsselzuweisungen 267,8 281,1 295,2
Zuweisungen zum
Verwaltungsaufwand 19,7 20,1 20,5
Zuweisung Land/
Grunderwerbssteuer
insgesamt
39,1 39,9 40,7
Familienleistungsausgleich 30,0 30,6 31,2
Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen
insgesamt
615,6 638,9 656,0
Bei der Prognose der Schlüsselzuweisungen in den Jahren 2025 bis 2027 wurde jeweils der Gesamtsteigerungssatz aller Steuereinnahmen der Bundesländer gemäß den
Orientierungsdaten des Arbeitskreises Steuerschätzung
vom Oktober 2023 zugrunde gelegt. Zusätzlich wurde
noch eine Steigerung wegen der voraussichtlich ansteigenden Einwohnerzahlen vorgenommen (z.B. wegen dem
neuem Stadtteil Lichtenreuth). Die Zuweisungen zum Verwaltungsaufwand und die Zuweisungen vom Land aufgrund des Kommunalanteils an der Grunderwerbsteuer
nach Art. 8 FAG wurden hingegen mit der angenommenen Teuerungsrate (siehe „Grundlagen der Annahmen
und Orientierungsdaten“) fortgeschrieben.
Bei der Zuweisung vom Land zum Familienleistungsausgleich kam der Steigerungssatz des Arbeitskreises Steuerschätzung für den Gemeindeanteil am Aufkommen der
Umsatzsteuer zur Anwendung, da den Gemeinden als
Ausgleich für die Belastung durch die Neuregelung des
Familienleistungsausgleichs (aus den Jahren 1996 und
2011) ein erhöhter Anteil an der Umsatzsteuer zusteht.
Die Bundesbeteiligung für die Kosten der Unterkunft (SGB
II) wurde im Finanzplanungszeitraum bis 2027 mit dem
Steigerungssatz der Transferaufwendungen angehoben,
d.h. 1,5 % p.a. (für 2025), 2,0 % p.a. (für 2026) und 2,0 %
p.a. (für 2027).
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Investitionen
Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten wurden
analog zur Steigerung der Abschreibungen fortgeschrieben.
Personalaufwendungen
Die Personalaufwendungen und Lohnnebenkosten für die
aktiven Beschäftigten wurden mit einer Steigerungsrate
von 2,5 % p.a. (für 2025 und 2026) fortgeschrieben. Für
2027 wurden hingegen 2,3 % p.a. angesetzt. Verschiedene Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen im Personalbereich (siehe auch Punkt „Haushaltskonsolidierung“) sorgen allerdings für einen dämpfenden Effekt bei den Personalkosten bis 2027.
Auch die laufenden Zahlungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger wurden (wie die Bezüge bei den Aktiven) mit 2,5 % p.a. für 2025 und 2026
fortgeschrieben, in 2027 wiederum mit 2,3 % p.a.
Pensions- und Beihilfezahlungen an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger wirken sich nicht im
Ergebnisplan aus, da für diese Sachverhalte entsprechende Rückstellungen gebildet wurden.
Bei den ergebniswirksamen Planwerten in Bezug auf die
Pensionsrückstellungen (Zuführungen und Auflösungen)
war folgender Sondereffekt zu berücksichtigen:
In der Planung 2024 wird wegen dem voraussichtlichen
hohen Tarifabschluss beim TV-L (und anschließender
Übernahme für die Beamten) mit einer außerordentlich hohen Zuführung zu den Pensionsrückstellungen gerechnet.
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Dieser Effekt wurde in der Planung 2025 wieder bereinigt.
Für die Jahre 2026 und 2027 wurde dann wieder mit den
oben genannten Steigerungssätzen gerechnet (2026 mit
2,5 %, 2027 mit 2,3 %).
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wurden grundsätzlich mit den angenommenen Teuerungsraten in Höhe von 2,2 % p.a. (für 2025), 2,1 % p.a. (für 2026)
und 2,0 % p.a. (für 2027) gesteigert. Abweichend davon
wurden die Ansätze für Strom, Gas, Öl und Fernwärme in
2025 aufgrund der aktuellen Situation am Energiemarkt im
Vergleich zum Ansatz 2024 gekürzt. Die Jahre 2026 und
2027 wurden wieder mit der jeweiligen Teuerungsrate (2,1
% bzw. 2,0 %) angehoben.
Abschreibungen
Die Fortschreibung des Werteverzehrs städtischen Vermögens (Abschreibungen) erfolgte im Finanzplanungszeitraum unter Berücksichtigung der im Entwurf des Mittelfristigen Investitionsplanes 2024 bis 2027 geplanten Investitionen.
Transferaufwendungen
Grundsätzlich wurden bei den Transferaufwendungen folgende Steigerungssätze angewendet: 1,5 % p.a. (für
2025), 2,0 % p.a. (für 2026) und 2,0 % p.a. (für 2027).
Diese Steigerungssätze wurden auch auf die Bezirksumlage der Jahre 2025 bis 2027 angewendet.
Bei den nachfolgenden Positionen wurden hingegen abweichende Steigerungssätze verwendet:
Die Gewerbesteuerumlage (Grundbetrag) wurde nach der
derzeitigen Gesetzeslage und den veranschlagten Gewerbesteuererträgen in den Planjahren 2025 bis 2027 berechnet.
Die Verlustausgleiche in den Jahren 2025 bis 2027 für die
Eigenbetriebe NüBad, FSN und SUN sowie für die weiteren Beteiligungen (Städtischen Werke Nürnberg GmbH,
Flughafen GmbH und noris inklusion) wurden anhand der
aktuellen Wirtschaftspläne in Abstimmung mit dem Referat für Finanzen, Personal und IT eingeplant.
Haushaltskonsolidierung
Durch Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen soll eine Begrenzung des weiteren Anstiegs der Verschuldung des
Kernhaushaltes in der Zukunft erreicht werden.
Durch die beschlossenen Einsparungen in den vergangenen Jahren (inklusive Personalkostenkonzept) konnten erhebliche Sparpotentiale bis ins Jahr 2027 eingeplant werden.
Finanzergebnis - Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsaufwendungen für den Planungszeitraum 2025
bis 2027 wurden für die in der Vergangenheit abgeschlossenen Darlehen mit einer Zinsaufwandsvorausberechnung bis Ende 2027 geplant. Die voraussichtlichen Darlehensaufnahmen in den Jahren 2024 bis 2027 wurden mit
dem Forward-Zinsniveau im Finanzergebnis berücksichtigt.
Bei der Zinsplanung (und Tilgungsplanung im Finanzplan)
wurde zudem berücksichtigt, dass aufgrund des teilweise
verzögerten Mittelabflusses bei den investiven Auszahlungen die jeweils geplanten Kreditaufnahmen in einem
Haushaltsjahr in der Regel erst im darauffolgenden Haushaltsjahr vollständig ausgeschöpft werden (zum Beispiel
wird die Kreditermächtigung 2025 voraussichtlich erst im
Haushaltsjahr 2026 vollständig in Anspruch genommen).
Diese Praxis entspricht den gesetzlichen Grundlagen der
Übertragung von Kreditermächtigungen (§ 21 Abs. 4
KommHV-Doppik i.V.m. Art. 71 Abs. 3 GO).
Mittelfristige Finanzplanung
Mittelfristiger Investitionsplan (MIP) - Investitionsprogramm
Basis der Mittelfristigen Finanzplanung sind die Zahlen
des Mittelfristigen Investitionsplanes 2024 - 2027. Dieser
basiert auf dem heutigen Preisniveau, jedoch wurde in die
Finanzplanung 2025 bis 2027 eine Preissteigerungsreserve für investive Auszahlungen aufgenommen, deren
Höhe sich nach der Zahl der laufenden mehrjährigen Investitionsvorhaben und der zu erwartenden Baukostensteigerungen (orientiert an der angenommenen Teuerungsrate) bemisst.
Die Preissteigerungsreserve wurde in folgender Höhe angesetzt:
(in Mio. €) 2025 2026 2027
Preissteigerungsreserve 14,0 24,2 21,4
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Im Einzelnen sieht der MIP (ohne die Preissteigerungsreserve) folgendes Investitionsvolumen vor:
(in Mio. €) 2025 2026 2027
Auszahlungen (inkl.
Kostendecker) 730,5 613,4 384,8
./. Einzahlungen 290,0 271,1 212,2
= Städtische Mittel
(318,5 Mio. € p.a.) 440,5 342,3 172,6
Insgesamt will die Stadt in den drei Finanzplanungsjahren
1.728,7 Mio. € brutto investieren; im Vergleich zum Vorjahr (1.793,7 Mio. €) sind dies 65,0 Mio. € weniger.
Verschuldung
Die langfristige Verschuldung der Stadt aus Kreditverbindlichkeiten (ohne Eigenbetriebe) belief sich per 31.12.2022
auf 1,424 Mrd. € (inklusive Anleihe).
Unter Einbeziehung der Verbindlichkeiten aus ÖPP/ÖÖPVerträgen betrug die Verschuldung zu oben genanntem
Stichtag 1,660 Mrd. €.
Wie bereits beim Absatz zum Finanzergebnis erwähnt,
wurde auch bei den geplanten Tilgungen im Finanzplanungszeitraum bis 2027 mit dem zeitlichen Versatz bei der
Ausschöpfung der geplanten Kreditermächtigungen gerechnet.
Aufgrund des Investitionsvolumens im Finanzplanungszeitraum und des jeweiligen Cashflows aus laufender Verwaltungstätigkeit ist mit einem weiterem Anstieg der Verschuldung bis zum Jahr 2027 im Kernhaushalt zu rechnen.
Die geplanten Nettoneuverschuldungen für Investitionskredite gehen zwischen 2025 und 2027 von 161,0 Mio. €
auf 17,3 Mio. € zurück. Hinzu kommen allerdings noch die
Verbindlichkeiten aus ÖPP/ÖÖP-Maßnahmen, die erst mit
der Fertigstellung/Übernahme anfallen.
Allerdings ist die Entwicklung der Verschuldung naturgemäß an die Bedingung geknüpft, dass die in der Mittelfristplanung getroffenen Annahmen und Orientierungsdaten
auch tatsächlich so eintreten.
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