I.3 Stadtratsbeschluss zum Haushaltsvollzug
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Stadt Nürnberg Beschlussbuchauszug
Sitzung des Stadtrates (Etat) am 20.11.2025
Die Behandlung des Tagesordnungspunktes war öffentlich.
Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, Beschlussfähigkeit war gegeben.
6.3. Haushaltsvollzug 2026
Beschluss:
1. Die in der Liste der Haushaltsplanvermerke (Anlage 1) aufgeführten Deckungs- und
Übertragbarkeitsvermerke werden beschlossen. Außerdem wird das Referat für Finanzen,
Personal und IT beauftragt, diese Liste an die Änderungen anzupassen, die sich aus den
Haushaltsberatungen für 2026 ergeben.
2. 0as Referat für Finanzen, Personal und IT wird ermächtigt, die internen
Leistungsverrechnungen (einschließlich Verwaltungskostenerstattungen) an die
Änderungen anzupassen, die sich aus den Haushaltsberatungen für das Jahr 2026
ergeben. Abweichungen von den Planwerten in diesem Bereich, die sich im Rahmen des
gültigen Leistungskatalogs bewegen, gelten als bewilligt. Das Referat für Finanzen,
Personal und IT kann im Einzelfall eine davon abweichende Regelung treffen.
3. Das Referat für Finanzen, Personal und IT wird ermächtigt, bei Grunderwerbungen im MIPVollzug Unterschiede zwischen Mittelbereitstellung und Mittelabfluss in analoger
Anwendung der Vorschriften des § 20 KommHV-Doppik (gegenseitige Deckungsfähigkeit)
und Tz. 3.3.6 AFB (Berichtigung von Mittelbereitstellungen) auszugleichen.
4. Ansatzüberschreitungen bei den Abschreibungen gelten als bewilligt.
5. Das Referat für Finanzen, Personal und IT wird ermächtigt, haushaltstechnische
Korrekturen wie zum Beispiel saldoneutrale Änderungen in der Zuordnung zu einzelnen
Produkten (Profitcentern) und Anpassungen aufgrund von Änderungen des
Kontenrahmens vorzunehmen. Außerdem wird das Referat für Finanzen, Personal und IT
ermächtigt, beschlossene Änderungen des Haushaltsplanes, die sich aus
verrechnungstechnischen Gründen (zum Beispiel bei der Umlage und-Verteilung zentraler
Ansätze) auch auf die Veranschlagung .in anderen Teilhaushalten auswirken würden, erst
im Haushaltsvollzug umzusetzen. Unterjährige Änderungen bei den für den
Gesamthaushalt saldoneutralen Umlagen gelten als bewilligt.
6. Konsumtive Haushaltsmittel für sachlich und zeitlich ursprünglich begrenzte neue Aufgaben
(insbesondere Projekte) sind jeweils zweckgebunden. Für andere Zwecke dürfen diese
Mittel nur nach vorheriger Genehmigung durch den Ältestenrat und Finanzausschuss
verwendet werden.
7. Der Stadtkämmerer wird ermächtigt,
a) für MIP-Maßnahmen bei Bedarf saldoneutrale Mittelabflusskorrekturen vorzunehmen;
b) für
- Umlagen, Beiträge und sonstige Zahlungen, die an öffentlich-rechtliche
Körperschaften zu leisten sind und die auf Gesetz oder Satzung beruhen,
- Zinsen, Tilgung und Rückzahlung von Zuweisungen
über- und außerplanmäßige Mittel zu bewilligen; sie bedürfen keiner
Kenntnisnahme durch den Ältestenrat und Finanzausschuss;
c) bei Bedarf Kassenkredite gemäß Art. 73 Abs. 1 GO in Anspruch zu nehmen;
d) über die Zuordnung der Kosten- und Erlösarten zu den einzelnen Teilbudgets
K1 bis KS beziehungsweise 11 und 12 zu entscheiden;
e) im Rahmen des Jahresabschlusses über Verbesserungen und Verschlechterungen der
Budgets zu entscheiden;
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f) Mittel einzuziehen, wenn bei einer durch die Stadt geförderten Einrichtung weitere
Finanzmittel von dritter Seite für die Einrichtung bereitgestellt werden;
g) maßnahmenbezogene Korrekturen der Einzahlungserwartungen bei Einzahlungen, die •
früher eingehen als veranschlagt, vorzunehmen;
h) im Rahmen der Vorgaben der Haushaltssatzung und der "Richtlinie zum Zins- und
Kreditmanagement bei der Stadt Nürnberg" Kredite für den Kernhaushalt zur
Finanzierung von Investitionen aufzunehmen.
8. Die im Finanzplan 2026 eingeplanten und im Vollzug bewilligten Verpflichtungsermächtigungen dürfen, mit Ausnahme der U-Bahnansätze, der Ansätze für Schulen und
Kindertagesstätten, des Ausbaus des Frankenschnellweges, des Ausbaus der
Kongresshalle bzw. des Ergänzungsbaus an der Kongresshalle und der Ansätze für die
Sanierungen der Hafenbrücken, nur bis zur Hälfte der veranschlagten Gesamtbeträge
freigegeben werden; dies gilt auch für die Eigenbetriebe und Sondervermögen. Hinsichtlich
der Freigabe bei d_en Eigenbetrieben wird das 'Referat für Finanzen, Personal und IT
ermächtigt, im Einzelfall Ausnahmen zuzulassen.
9. Mittelbewilligungen für über- und außerplanmäßige Vermögensumschichtungen der
rechtsfähigen und nichtrechtsfähigen Stiftungen gelten als erteilt.
10. Aufwendungen, die aus der Sonderrücklage für Zahngolderlöse (Friedhofsverwaltung)
sowie der Sonderrücklage Energiesparfonds gedeckt werden, gelten als bewilligt.
11. Zunächst wird für den Haushaltsvollzug 2026 verfügt: Die konsumtiven Teile der MIPMaßnahmen sowie die Ansätze des Finanzhaushalts für Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit werden, mit Ausnahme der Ansätze im Teilbudget 11 für bewegliches
Vermögen und immaterielles Vermögen, gesperrt; es gilt.das Freigabeverfahren nach den
Allgemeinen Finanzwirtschaftsbestimmungen.
12. Im Haushaltsjahr 2026 dürfen Finanzderivate nach Maßgabe der Richtlinie zum Zins- und
Schuldenmanagement, die am 25.01.2012 vom Stadtrat beschlossen wurde, eingesetzt
werden. Die in der Richtlinie festgesetzten Limits für Derivatgeschäfte bleiben unverändert
bestehen.
Mehrheitlich beschlossen
Die Richtigkeit der Beschlussabschrift aus der Niederschrift wird hiermit bestätigt.
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Schriffführerin
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