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I.3 Stadtratsbeschluss zum Haushaltsvollzug

Haushalt 2026 · Band 1 · Seiten 235–236 · Seiten 235–236 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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Stadt Nürnberg Beschlussbuchauszug Sitzung des Stadtrates (Etat) am 20.11.2025 Die Behandlung des Tagesordnungspunktes war öffentlich. Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, Beschlussfähigkeit war gegeben. 6.3. Haushaltsvollzug 2026 Beschluss: 1. Die in der Liste der Haushaltsplanvermerke (Anlage 1) aufgeführten Deckungs- und Übertragbarkeitsvermerke werden beschlossen. Außerdem wird das Referat für Finanzen, Personal und IT beauftragt, diese Liste an die Änderungen anzupassen, die sich aus den Haushaltsberatungen für 2026 ergeben. 2. 0as Referat für Finanzen, Personal und IT wird ermächtigt, die internen Leistungsverrechnungen (einschließlich Verwaltungskostenerstattungen) an die Änderungen anzupassen, die sich aus den Haushaltsberatungen für das Jahr 2026 ergeben. Abweichungen von den Planwerten in diesem Bereich, die sich im Rahmen des gültigen Leistungskatalogs bewegen, gelten als bewilligt. Das Referat für Finanzen, Personal und IT kann im Einzelfall eine davon abweichende Regelung treffen. 3. Das Referat für Finanzen, Personal und IT wird ermächtigt, bei Grunderwerbungen im MIP￾Vollzug Unterschiede zwischen Mittelbereitstellung und Mittelabfluss in analoger Anwendung der Vorschriften des § 20 KommHV-Doppik (gegenseitige Deckungsfähigkeit) und Tz. 3.3.6 AFB (Berichtigung von Mittelbereitstellungen) auszugleichen. 4. Ansatzüberschreitungen bei den Abschreibungen gelten als bewilligt. 5. Das Referat für Finanzen, Personal und IT wird ermächtigt, haushaltstechnische Korrekturen wie zum Beispiel saldoneutrale Änderungen in der Zuordnung zu einzelnen Produkten (Profitcentern) und Anpassungen aufgrund von Änderungen des Kontenrahmens vorzunehmen. Außerdem wird das Referat für Finanzen, Personal und IT ermächtigt, beschlossene Änderungen des Haushaltsplanes, die sich aus verrechnungstechnischen Gründen (zum Beispiel bei der Umlage und-Verteilung zentraler Ansätze) auch auf die Veranschlagung .in anderen Teilhaushalten auswirken würden, erst im Haushaltsvollzug umzusetzen. Unterjährige Änderungen bei den für den Gesamthaushalt saldoneutralen Umlagen gelten als bewilligt. 6. Konsumtive Haushaltsmittel für sachlich und zeitlich ursprünglich begrenzte neue Aufgaben (insbesondere Projekte) sind jeweils zweckgebunden. Für andere Zwecke dürfen diese Mittel nur nach vorheriger Genehmigung durch den Ältestenrat und Finanzausschuss verwendet werden. 7. Der Stadtkämmerer wird ermächtigt, a) für MIP-Maßnahmen bei Bedarf saldoneutrale Mittelabflusskorrekturen vorzunehmen; b) für - Umlagen, Beiträge und sonstige Zahlungen, die an öffentlich-rechtliche Körperschaften zu leisten sind und die auf Gesetz oder Satzung beruhen, - Zinsen, Tilgung und Rückzahlung von Zuweisungen über- und außerplanmäßige Mittel zu bewilligen; sie bedürfen keiner Kenntnisnahme durch den Ältestenrat und Finanzausschuss; c) bei Bedarf Kassenkredite gemäß Art. 73 Abs. 1 GO in Anspruch zu nehmen; d) über die Zuordnung der Kosten- und Erlösarten zu den einzelnen Teilbudgets K1 bis KS beziehungsweise 11 und 12 zu entscheiden; e) im Rahmen des Jahresabschlusses über Verbesserungen und Verschlechterungen der Budgets zu entscheiden; I.3 Haushaltsvollzugsbeschluss 231 f) Mittel einzuziehen, wenn bei einer durch die Stadt geförderten Einrichtung weitere Finanzmittel von dritter Seite für die Einrichtung bereitgestellt werden; g) maßnahmenbezogene Korrekturen der Einzahlungserwartungen bei Einzahlungen, die • früher eingehen als veranschlagt, vorzunehmen; h) im Rahmen der Vorgaben der Haushaltssatzung und der "Richtlinie zum Zins- und Kreditmanagement bei der Stadt Nürnberg" Kredite für den Kernhaushalt zur Finanzierung von Investitionen aufzunehmen. 8. Die im Finanzplan 2026 eingeplanten und im Vollzug bewilligten Verpflichtungs￾ermächtigungen dürfen, mit Ausnahme der U-Bahnansätze, der Ansätze für Schulen und Kindertagesstätten, des Ausbaus des Frankenschnellweges, des Ausbaus der Kongresshalle bzw. des Ergänzungsbaus an der Kongresshalle und der Ansätze für die Sanierungen der Hafenbrücken, nur bis zur Hälfte der veranschlagten Gesamtbeträge freigegeben werden; dies gilt auch für die Eigenbetriebe und Sondervermögen. Hinsichtlich der Freigabe bei d_en Eigenbetrieben wird das 'Referat für Finanzen, Personal und IT ermächtigt, im Einzelfall Ausnahmen zuzulassen. 9. Mittelbewilligungen für über- und außerplanmäßige Vermögensumschichtungen der rechtsfähigen und nichtrechtsfähigen Stiftungen gelten als erteilt. 10. Aufwendungen, die aus der Sonderrücklage für Zahngolderlöse (Friedhofsverwaltung) sowie der Sonderrücklage Energiesparfonds gedeckt werden, gelten als bewilligt. 11. Zunächst wird für den Haushaltsvollzug 2026 verfügt: Die konsumtiven Teile der MIP￾Maßnahmen sowie die Ansätze des Finanzhaushalts für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit werden, mit Ausnahme der Ansätze im Teilbudget 11 für bewegliches Vermögen und immaterielles Vermögen, gesperrt; es gilt.das Freigabeverfahren nach den Allgemeinen Finanzwirtschaftsbestimmungen. 12. Im Haushaltsjahr 2026 dürfen Finanzderivate nach Maßgabe der Richtlinie zum Zins- und Schuldenmanagement, die am 25.01.2012 vom Stadtrat beschlossen wurde, eingesetzt werden. Die in der Richtlinie festgesetzten Limits für Derivatgeschäfte bleiben unverändert bestehen. Mehrheitlich beschlossen Die Richtigkeit der Beschlussabschrift aus der Niederschrift wird hiermit bestätigt. M� Schriffführerin 232

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