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F.4.1 Anlagevermögen

Haushalt 2024 · Band 1 · Seiten 29–33 · Seiten 29–33 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

F.4.1 Anlagevermögen Wie der Grafik zu entnehmen ist, weist das städtische Anlagevermögen entsprechend der Investitionstätigkeit in den letzten Jahren einen deutlichen Trend nach oben auf. Die tatsächliche Entwicklung des Anlagevermögens in den Jahren 2023 und 2024 wird stark von den bilanziel￾len Aktivierungen abhängen. Hier sind gegenüber den dargestellten Werten noch deutliche Verschiebungen zu erwarten, die unter anderem auf den Baufortschritt im Vergleich zu den angesetzten Mitteln zurückgeführt wer￾den können. Investitionen in den Jahren 2024 - 2027 Die städtischen Investitionen werden im Mittelfristigen Investitionsplan (MIP) festgeschrieben und wirken sich mittelbar auf den Ergebnishaushalt aus. Sie belasten das Ergebnis in den Folgejahren durch Abschreibungen und durch die finanzierungsbedingten Zinsaufwendun￾gen. Ferner entstehen bei neuen Einrichtungen dauer￾haft zusätzliche Betriebskosten (Personal, Unterhalt etc.). Der Mittelfristige Investitionsplan wird mit seinem zuge￾hörigen Investitionsprogramm ausführlich im Band 1, Gliederungspunkt J behandelt. Auf die Ausführungen dort wird verwiesen. Im MIP-Zeitraum 2024 bis 2027 wurden insbesondere folgenden Maßnahmen fortgeschrieben (die in den Klammerzusätzen dargestellten Zahlen beziehen sich nur auf investive Mittel im MIP-Zeitraum): • Brücken Hafenstraße über SWT und MDK (160,4 Mio. €) • Neubau des Schulzentrums Südwest (137,9 Mio. €) • Brücke FSW über MDK und SWT (106,5 Mio. €) • U3/SW, 2.2: Großreuth bei Schweinau-Gebersdorf (32,2 Mio. €) • Fürreuthweg 95: Neubau Grundschule mit Kombi￾plätzen (26,7 Mio. €) • Einführung der Plattform SAP HANA (12,6 Mio. €) 25 Darüber hinaus wurden weitere wichtige Projekte in den MIP aufgenommen (die in den Klammerzusätzen darge￾stellten Zahlen beziehen sich nur auf investive Mittel im MIP-Zeitraum), wie beispielsweise: • Lern- und Begegnungsort Zeppelinfeld (66,9 Mio. €) • Errichtung Notleitstelle Kafkastraße (27,6 Mio. €) • Pauschale Klimaneutralität Bestandsgebäude (24 Mio. €) • Erneuerung Fördertechnik U-Bahn (10 Mio. €) Schwerpunkte werden in Zukunft nach wie vor weitere Maßnahmen aus dem Paket „Bildung und Betreuung“, die Erneuerung von Brücken sowie die Sanierung von U-Bahnhöfen und Grünanlagen sein. Außerdem werden Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität des städtischen Gebäudebestands und die Umsetzung des Mobilitätsbeschlusses an Bedeutung gewinnen. In den Grafiken auf den folgenden Seiten werden zum einen die Bruttoinvestitionen und zum anderen der städ￾tische Finanzierungsanteil nach Investitionsschwer￾punkten für den Zeitraum 2024 bis 2027 dargestellt. 26 Investitionsschwerpunkte 2024 bis 2027: Bruttoinvestitionen (MIP) Im Zeitraum 2024 bis 2027 wird mit Bruttoinvestitionen (dargestellt werden ausschließlich die investiven Be￾standteile) in Höhe von 2,15 Mrd. € (im Vorjahr: 2,23 Mrd. €) gerechnet. Dieser Betrag verteilt sich im Einzelnen auf die folgenden Investitionsschwerpunkte: Investitionsschwerpunkte 2024 bis 2027: Städtische Mittel (MIP) Im Zeitraum 2024 bis 2027 werden für die Bruttoinvestitionen in Höhe von 1,24 Mrd. € (im Vorjahr: 1,4 Mrd. €) städtische Mittel (nur investiv) zur Finanzierung eingeplant. Die städtischen Mittel verteilen sich im Einzelnen auf die folgenden Investitionsschwerpunkte: 27 In der nachfolgenden Grafik werden die Inhalte der beiden vorstehenden Grafiken nochmals in einer Gesamtschau dargestellt: Investitionsschwerpunkte 2024 bis 2027 (nur investive Bestandteile) 28 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen Als Verpflichtungsermächtigung bezeichnet man eine im Haushaltsplan veranschlagte Ermächtigung, die es ermöglicht, Verpflichtungen für Investitionen oder Inves￾titionsfördermaßnahmen einzugehen, die erst in späte￾ren Haushaltsjahren zu Auszahlungen führen. Verpflichtungsermächtigungen im Haushalts￾plan des Jahres 1) Voraussichtlich fällige Auszahlungen in 1.000 € 2025 2026 2027 2022 110.179 2023 134.026 65.510 2024 467.337 471.202 235.757 Summe 711.542 536.712 235.757 Nachrichtlich: In der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehene Kreditaufnahmen (ohne Umschuldungskredite) 270.000 230.000 150.000 Neue Verpflichtungsermächtigungen laut Haushaltssat￾zung: 2025 467.337.000 € 2026 471.202.000 € 2027 235.757.000 € insgesamt 1.174.296.000 € 1) Durch einen Beschluss des Stadtrats zum Haushalts￾vollzug 2024 wird sichergestellt, dass die hier ausge￾wiesenen beziehungsweise im Vollzug bewilligten Ver￾pflichtungsermächtigungen, mit Ausnahme der U-Bahn￾ansätze, der Ansätze für Schulen und Kindertagesstät￾ten, der Kapitalerhöhung NürnbergMesse, den Anteils￾rückkauf der wbg-Anteile, die Sanierungen der Hafen￾brücken und den Ausbau des Frankenschnellwegs nur bis zur Hälfte freigegeben werden können. Die Verpflichtungsermächtigungen aus Vorjahren, die nicht in Anspruch genommen wurden („freigegeben wurden“), werden erneut veranschlagt und bedürfen der Beschlussfassung durch den Stadtrat. 29

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