F.4.1 Anlagevermögen
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
F.4.1 Anlagevermögen
Wie der Grafik zu entnehmen ist, weist das städtische
Anlagevermögen entsprechend der Investitionstätigkeit
in den letzten Jahren einen deutlichen Trend nach oben
auf.
Die tatsächliche Entwicklung des Anlagevermögens in
den Jahren 2023 und 2024 wird stark von den bilanziellen Aktivierungen abhängen. Hier sind gegenüber den
dargestellten Werten noch deutliche Verschiebungen zu
erwarten, die unter anderem auf den Baufortschritt im
Vergleich zu den angesetzten Mitteln zurückgeführt werden können.
Investitionen in den Jahren 2024 - 2027
Die städtischen Investitionen werden im Mittelfristigen
Investitionsplan (MIP) festgeschrieben und wirken sich
mittelbar auf den Ergebnishaushalt aus. Sie belasten
das Ergebnis in den Folgejahren durch Abschreibungen
und durch die finanzierungsbedingten Zinsaufwendungen. Ferner entstehen bei neuen Einrichtungen dauerhaft zusätzliche Betriebskosten (Personal, Unterhalt
etc.).
Der Mittelfristige Investitionsplan wird mit seinem zugehörigen Investitionsprogramm ausführlich im Band 1,
Gliederungspunkt J behandelt. Auf die Ausführungen
dort wird verwiesen.
Im MIP-Zeitraum 2024 bis 2027 wurden insbesondere
folgenden Maßnahmen fortgeschrieben (die in den
Klammerzusätzen dargestellten Zahlen beziehen sich
nur auf investive Mittel im MIP-Zeitraum):
• Brücken Hafenstraße über SWT und MDK
(160,4 Mio. €)
• Neubau des Schulzentrums Südwest
(137,9 Mio. €)
• Brücke FSW über MDK und SWT (106,5 Mio. €)
• U3/SW, 2.2: Großreuth bei Schweinau-Gebersdorf
(32,2 Mio. €)
• Fürreuthweg 95: Neubau Grundschule mit Kombiplätzen (26,7 Mio. €)
• Einführung der Plattform SAP HANA (12,6 Mio. €)
25
Darüber hinaus wurden weitere wichtige Projekte in den
MIP aufgenommen (die in den Klammerzusätzen dargestellten Zahlen beziehen sich nur auf investive Mittel im
MIP-Zeitraum), wie beispielsweise:
• Lern- und Begegnungsort Zeppelinfeld (66,9 Mio. €)
• Errichtung Notleitstelle Kafkastraße
(27,6 Mio. €)
• Pauschale Klimaneutralität Bestandsgebäude
(24 Mio. €)
• Erneuerung Fördertechnik U-Bahn (10 Mio. €)
Schwerpunkte werden in Zukunft nach wie vor weitere
Maßnahmen aus dem Paket „Bildung und Betreuung“,
die Erneuerung von Brücken sowie die Sanierung von
U-Bahnhöfen und Grünanlagen sein. Außerdem werden
Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität des
städtischen Gebäudebestands und die Umsetzung des
Mobilitätsbeschlusses an Bedeutung gewinnen.
In den Grafiken auf den folgenden Seiten werden zum
einen die Bruttoinvestitionen und zum anderen der städtische Finanzierungsanteil nach Investitionsschwerpunkten für den Zeitraum 2024 bis 2027 dargestellt.
26
Investitionsschwerpunkte 2024 bis 2027: Bruttoinvestitionen (MIP)
Im Zeitraum 2024 bis 2027 wird mit Bruttoinvestitionen
(dargestellt werden ausschließlich die investiven Bestandteile) in Höhe von 2,15 Mrd. € (im Vorjahr:
2,23 Mrd. €) gerechnet. Dieser Betrag verteilt sich im
Einzelnen auf die folgenden Investitionsschwerpunkte:
Investitionsschwerpunkte 2024 bis 2027: Städtische Mittel (MIP)
Im Zeitraum 2024 bis 2027 werden für die
Bruttoinvestitionen in Höhe von 1,24 Mrd. € (im Vorjahr:
1,4 Mrd. €) städtische Mittel (nur investiv) zur
Finanzierung eingeplant. Die städtischen Mittel verteilen
sich im Einzelnen auf die folgenden
Investitionsschwerpunkte:
27
In der nachfolgenden Grafik werden die Inhalte der
beiden vorstehenden Grafiken nochmals in einer
Gesamtschau dargestellt:
Investitionsschwerpunkte 2024 bis 2027 (nur investive Bestandteile)
28
Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen
Als Verpflichtungsermächtigung bezeichnet man eine
im Haushaltsplan veranschlagte Ermächtigung, die es
ermöglicht, Verpflichtungen für Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen einzugehen, die erst in späteren Haushaltsjahren zu Auszahlungen führen.
Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan des Jahres 1)
Voraussichtlich fällige Auszahlungen in 1.000 €
2025 2026 2027
2022 110.179
2023 134.026 65.510
2024 467.337 471.202 235.757
Summe 711.542 536.712 235.757
Nachrichtlich:
In der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehene
Kreditaufnahmen (ohne Umschuldungskredite)
270.000 230.000 150.000
Neue Verpflichtungsermächtigungen laut Haushaltssatzung:
2025 467.337.000 €
2026 471.202.000 €
2027 235.757.000 €
insgesamt 1.174.296.000 €
1) Durch einen Beschluss des Stadtrats zum Haushaltsvollzug 2024 wird sichergestellt, dass die hier ausgewiesenen beziehungsweise im Vollzug bewilligten Verpflichtungsermächtigungen, mit Ausnahme der U-Bahnansätze, der Ansätze für Schulen und Kindertagesstätten, der Kapitalerhöhung NürnbergMesse, den Anteilsrückkauf der wbg-Anteile, die Sanierungen der Hafenbrücken und den Ausbau des Frankenschnellwegs nur
bis zur Hälfte freigegeben werden können.
Die Verpflichtungsermächtigungen aus Vorjahren, die
nicht in Anspruch genommen wurden („freigegeben
wurden“), werden erneut veranschlagt und bedürfen der
Beschlussfassung durch den Stadtrat.
29