D.4.1 Wirtschaftsplan 2025
Kh Kh in allen Haushaltsjahren
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Vorbericht zum Wirtschaftsplan 2025 für das Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen
(Einzelabschluss)
1. Vorbemerkungen
In die November-Sitzung 2024 des Verwaltungsrates wird der Wirtschaftsplan 2025
und eine Mittelfristplanung 2025 bis 2029 für das Klinikum Nürnberg zur Genehmigung
eingebracht. Der Plan ist aufgrund vieler Unwägbarkeiten durch die anhaltende
weltpolitische Situation, sowie den nach wie vor unklaren Auswirkungen der geplanten
„grundlegenden Reform der Krankenhausvergütung“ mit Vorsicht geplant. Da der
Fortgang dieser wichtigen Gesetzesinitiative durch den Bruch der Ampelkoalition auf
Bundesebene am 06. November 2024 völlig unklar ist, wurde sowohl der
Wirtschaftsplan 2025 als auch die zugehörige Mittelfristplanung unter den aktuell
geltenden Vergütungsbedingungen geplant.
Der vorgelegte Wirtschaftsplan 2025 beinhaltet alle bis dato bekannten Tarifeinigungen
im Personalbereich, konservative Schätzungen für die aktuell laufenden Tarifrunden
und Sachkostenentwicklungen und berücksichtigt die im Rahmen des Betrauungsaktes
zugesagten Unterstützungsleistungen der Stadt Nürnberg für Mehrkosten aufgrund der
Rückführung der ehemaligen KNSG-Mitarbeiter in den TVöD sowie einen jährlichen
Investitionszuschuss.
2. Erfolgsplan
Nach § 3 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen
Krankenhäuser (WkKV) ist der Erfolgsplan 2025 wie die Gewinn- und Verlustrechnung
(GuV) gegliedert. Die Planansätze der einzelnen GuV-Positionen sind den
Planansätzen 2024 und den Ist-Ergebnissen 2023 gegenübergestellt.
Der Erfolgsplan schließt mit einem Jahresfehlbetrag von T€ -15.761 ab.
Die Planansätze für die Erlöse aus allgemeinen Krankenhausleistungen sind mit
Unsicherheit behaftet, da zum einen die Prognose der stationären Leistungsentwicklung
auf unsicheren Annahmen beruht und zum anderen die Änderungen an der
Krankenhausvergütung – hier einerseits die geplante Einführung einer
Vorhaltevergütung sowie die zunehmend politisch forcierte Leistungsverschiebung vom
stationären in den ambulanten Bereich – für 2025 und die Folgejahre noch nicht
abschließend bewertet werden können.
Vor diesem Hintergrund werden die Planansätze der GuV-Positionen und wesentliche
Abweichungen gegenüber dem Ergebnis 2023 sowie dem im Verwaltungsrat
beschlossenen Wirtschaftsplan 2024 erläutert:
2.1 Erlöse aus Krankenhausleistungen (GuV-Pos. 1)
Auf die bestehenden Planungsunsicherheiten auf der Erlösseite wurde bereits oben
hingewiesen.
Die Planansätze für die Zeit vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 beruhen auf einem
erwarteten CM nach MDK Kürzungen von 81.480 Punkten, sowie einer 4,41%-igen
Steigerung des Landesbasisfallwerts auf 4.392,02 €.
285
Die geplanten Erlöse aus Krankenhausleistungen für 2025 liegen mit € 629,1 Mio. um
rund € 91,8 Mio. (+17%) über den Erlösen des Geschäftsjahres 2023.
Die darin enthaltenen Erlöse aus Pflegebudget wurde für 2025 mit € 149 Mio.
angesetzt. Hierbei sind die ab 2025 in die Finanzierung aufgenommenen
Personalkosten der Hebammen berücksichtigt sowie eine pauschale Absenkung der
pflegeentlastenden Maßnahmen von 4% auf 2,5%.
Im Bereich der Psychiatrie und Psychosomatik wurde mit keinem Leistungswachstum
gegenüber dem Forecast 2024 geplant, so dass hier nur der erwartete Preiseffekt von
4,41% Berücksichtigung fand.
2.2 Erlöse aus Wahlleistungen (GuV-Pos. 2)
Der geplante Gesamtansatz von € 26,7 Mio. umfasst in erster Linie die wahlärztlichen
Leistungen. Hinzu kommen Erlöse aus der Wahlleistung Unterkunft sowie Erlöse für
Knochenmarkentnahmen und Individuelle Gesundheitsleistungen. Es wird davon
ausgegangen, dass sich das Erlösvolumen gegenüber dem IST-Stand 2023 um € 2,7
Mio. (+11,4%) erhöht. Aufgrund der Steigerung des PKV-Zimmersatzes seit Dezember
2022 werden insbesondere im Wahlleistungsbereich „Zimmer“ seither höhere Umsätze
generiert, die jedoch für die Renovierung der Wahlleistungsbereiche sowie das
umfassendere Serviceangebot aufgewendet werden müssen.
2.3 Erlöse aus ambulanten Leistungen (GuV-Pos. 3)
Der Planansatz in Höhe von € 44,0 Mio. spiegelt das kontinuierliche Wachstum im
ambulanten Leistungsspektrum wider, das durch die Erweiterung des AOPLeistungskatalogs und der Hybrid-DRGs vorangetrieben wird. Ein Vorjahresvergleich
dieser Planposition ist nur eingeschränkt möglich, da durch diverse
Reorganisationsmaßnahmen in der Verwaltung die Abrechnungsgeschwindigkeit
deutlich verbessert wurde und damit insbesondere in 2023 zu höheren Erlösen führte.
2.4 Nutzungsentgelte der Ärzte (GuV-Pos. 4)
Der Planansatz beläuft sich auf € 2,0 Mio. und liegt leicht unter dem Forecast
2024 mit € 2,1 Mio.
2.5 Sonstige Umsatzerlöse (GuV-Pos. 5)
Hier sind unter anderem Erlöse aus den Verkäufen der Apotheke, Erlöse aus
Vermietungen, Erlöse aus Drittmitteln sowie Erlöse aus Dienstleistungen für
verbundene Unternehmen enthalten. Der Planansatz von € 80,5 Mio. liegt auf dem
Niveau des IST 2023 von € 80,8 Mio.
286
2.6 Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen (GuV-Pos. 6-7)
Für 2025 wird per Saldo von ergebniswirksamen Effekten aus Bestandsveränderungen
(Eigenherstellungen der Apotheke und der Transfusionsmedizin sowie Überlieger) von
€ 1,1 Mio. ausgegangen. Für Baumaßnahmen werden aktivierte Eigenleistungen i.H.v.
€ 1,0 Mio. geplant.
2.7 Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand, soweit nicht unter GuV-Position 12
(GuV-Pos. 8)
Der Planansatz von € 1,9 Mio. enthält Vergütungen zur Ausbildung. Es wird mit keinen
großen Veränderungen dieser Position gerechnet. Somit liegt der Planansatz auf dem
Niveau des Geschäftsjahres 2023.
2.8 Sonstige betriebliche Erträge (GuV-Pos. 9)
Die sonstigen betrieblichen Erträge werden mit € 16,8 Mio. geplant und setzen sich
unter anderem aus Erträgen aus Gehaltserstattungen AAG (Mutterschutz), Erlösen aus
Spenden und Studien sowie aus übrigen Erträgen zusammen.
Neu hinzugekommen ab dem Jahr 2024 ist der Betriebskostenzuschuss der Stadt
Nürnberg für den Tarifeffekt bei Übernahme der KNSG-Mitarbeiter ins Klinikum und in
den TVöD. Dieser wurde für 2025 mit € 7,0 Mio. berücksichtigt.
In den Vorjahren 2021 bis 2023 fiel diese Position v.a. durch Sondereffekte im
Zusammenhang mit COVID-19 (Pflegebonus nach §26 a und §26 e KHG sowie
Erträge aus Mitarbeiter-verpflegung), periodenfremder Rückstellungsauflösung im
Zusammenhang mit dem Pflegebudget der Vorjahre oder aus Erträgen aufgrund der
Ausgleichszahlungen für Steigerungen der Kosten für den Bezug von Erdgas, Wärme
und Strom nach §26f KHG auf.
2.9 Personalaufwand (GuV-Pos. 10.a) und 10.b))
Der Personalaufwand wird mit € 565,2 Mio. geplant und liegt damit über dem IST 2023
(€ 463,6 Mio.), was aber v.a. auf die Übernahme der KNSG-Mitarbeiter zum
01.01.2024 in das Klinikum zurückzuführen ist. Weiterhin sind Tarifsteigerungseffekte
(TVÄ 7,16% sowie TVöD 5,96%) berücksichtigt. Da aktuell für den ärztlichen Bereich
eine Tarifeinigung seit Juli 2024 fehlt und für den TVöD-Bereich die Einigung zum
31.12.2024 ausläuft, beruhen diese Werte lediglich auf interne Hochrechnungen mit
hohem Unsicherheitsfaktor.
Die Planung der Vollkräfte basiert auf den für 2024 realisierten Ist-Besetzungen.
287
2.10 Materialaufwand (GuV-Pos. 11.a) und 11.b))
Der Planansatz für 2025 beträgt insgesamt € 197,8 Mio., was einer Senkung der
Kosten um € 23,6 Mio. (-10,7%) gegenüber dem Ist 2023 entspricht. Gegenüber dem
Plan 2024 wird mit einem 4,5% höheren Kostenniveau geplant.
Der Ansatz für Materialaufwand teilt sich in € 175,5 Mio. für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe (RHB) und € 22,3 Mio. für bezogene Leistungen auf. Innerhalb der RHB
wiederum hat der medizinische Bedarf (Arzneimittel, Implantate, Laborbedarf und
sonstiger medizinischer Bedarf) mit € 148 Mio. den größten Anteil. Die Energiekosten
(€ 16,9 Mio.) werden auf dem Niveau des Vorjahresplan geplant.
Die bezogenen Leistungen (€ 22,3 Mio.) bewegen sich auf Niveau des Vorjahresplans.
Die Serviceleistungen durch Dritte, Untersuchungen und Behandlungen in fremden
Instituten sowie Honorare für externe Ärzte und Konsilleistungen verändern sich nur
marginal zum Plan 2024.
Aufgrund der Übernahme der KNSG ins Klinikum und den damit eingesparten
bezogenen Dienstleistungen liegen die geplanten bezogenen Leistungen rund € 30
Mio. unter dem IST 2023.
2.11 GuV-Positionen 12 bis 18
Die GuV-Positionen 12 bis 18 sind dem Investitions- und Fördermittelbereich
zuzurechnen. Die betreffenden Planansätze enthalten hauptsächlich Erlöse und
Aufwendungen im Bereich der Fördermittel nach dem KHG und dem Bayerischen
Krankenhausgesetz (BayKrG) sowie die Abschreibungen. Diese Positionen sind, mit
Ausnahme der Abschreibungsaufwendungen für nicht gefördertes Anlagevermögen
sowie für die Zuführung von Zinserträgen zu Verbindlichkeiten nach dem KHG,
insgesamt erfolgsneutral. Weiterhin wird der jährliche Investitionszuschuss der Stadt
Nürnberg in Höhe von € 10 Mio. hierunter erfolgsneutral ausgewiesen.
Die Abschreibungen liegen rund € 2,3 Mio. unter dem Niveau des Geschäftsjahres
2023, da wenige neue Großprojekte aktiviert wurden. In den kommenden Jahren ist
hier u.a. durch die Fertigstellung des Kinderklinikums und des Zentrums für seelische
Gesundheit mit deutlich steigenden Werten zu rechnen. Insgesamt belaufen sich die
nicht geförderten und somit erfolgswirksamen Abschreibungen auf voraussichtlich €
6,2 Mio.
2.12 Sonstige betriebliche Aufwendungen (GuV-Pos. 19)
Der Planansatz für sonstige betriebliche Aufwendungen beläuft sich auf € 47,7 Mio.
und liegt damit auf dem Niveau des Vorjahresplan. Gegenüber dem Geschäftsjahr
2023 i.H.v. € 68,5 Mio., ist der Planansatz deutlich geringer geplant, da im
Jahresabschluss 2023 hohe Abschreibungen auf Forderungen in Höhe von € 18,9 Mio.
erforderlich waren.
Die größten Einzelpositionen sind die Instandhaltungsaufwendungen mit € 22,0 Mio.
sowie die allgemeinen Verwaltungskosten mit € 11,3 Mio.
2.13 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge (GuV-Pos. 22)
Die GuV-Position 22 enthält Planansätze für Zinsen auf Ausleihungen an verbundene
Unternehmen. Hinzu kommen Stundungs- und Verzugszinsen sowie die Verzinsung
von Wohnungsfördermitteldarlehen und sonstige Finanzanlagen, die jedoch von
288
untergeordneter Bedeutung sind. Für 2025 wird von Zinserträgen in Höhe von € 1,3
Mio. ausgegangen.
2.14 Zinsen und ähnliche Aufwendungen (GuV-Pos. 23)
Der Gesamtansatz in Höhe von rund € 2,6 Mio. umfasst die nicht liquiditätswirksamen
Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der langfristigen Rückstellungen in Höhe von €
0,7 Mio. sowie Fremdkapitalzinsen für Darlehen, Betriebsmittelkredite und verzinsliche
Guthaben der Beteiligungsunternehmen im Rahmen des Cashpooling in Höhe von € 1,8
Mio
2.15 Steuern (GuV-Pos. 24)
Der Ansatz für Steuern vom Einkommen und Ertrag beträgt € 0,6 Mio.
2.16 Jahresergebnis (GuV-Pos. 25)
Für das Planjahr 2025 wird unter den oben genannten Prämissen von einem
Jahresfehlbetrag in Höhe von € -15,8 Mio. ausgegangen, was gegenüber dem
Jahresergebnis 2023 eine Verbesserung um rund € 4,1 Mio. darstellt.
3. Vermögensplan
Der Vermögensplan enthält Ausgabeansätze für Baumaßnahmen und die Beschaffung
von sonstigen Anlagegütern (insbesondere Medizintechnik). Die Finanzierung erfolgt
durch Fördermittel nach Art. 11 und 12 BayKrG, aus Eigen- und Drittmitteln sowie im
Wege der Darlehensaufnahme.
Das geplante Investitionsvolumen beläuft sich für 2025 auf € 126,3 Mio., Tilgungen
bestehender Darlehensverpflichtungen sind mit € 3,4 Mio. vorgesehen sowie die
Ausreichung weiterer Liquidität an Tochterunternehmen i.H.v. € 6,7 Mio.
Aufgrund des geplanten negativen Jahresergebnisses steht aus der Innenfinanzierung
keine Liquidität zur Verfügung, um den investitionsbedingten Liquiditätsbedarf
abzudecken.
Daher sollen die erforderlichen € 136,4 Mio. durch Außenfinanzierung gedeckt werden.
Die Außenfinanzierung setzt sich u.a. aus € 65,2 Mio. Fördermitteln, der Rückführung
von Ausreichungen an verbundene Unternehmen (Darlehen/Cash Pooling) in Höhe von
€ 0,3 Mio., sowie € 2,8 Mio. an Spenden und Stiftungsmitteln zusammen. Dazu kommt
der jährlich zugesagte Investitionszuschuss der Stadt Nürnberg in Höhe von € 10,0 Mio.
und neu aufzunehmende Darlehen in Höhe von € 66,2 Mio.
289
4. Mittelfristiger Finanzplan
Die Investitionen werden durch Fördermittel nach Art. 11 und Art. 12 BayKrG, den
städtischen Investitionszuschuss, Eigenmitteln, Darlehen und Ausnutzung der
genehmigten Kontokorrentlinien finanziert.
5. Stellenplan
Dem Wirtschaftsplan sind ein Stellenplan für Angestellte und eine Stellenübersicht für
Arbeiterinnen und Arbeiter des Klinikums sowie der Stellenplan der dem Klinikum von
der Stadt Nürnberg zugewiesenen Beamtinnen und Beamten beigefügt.
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294
Wirtschaftsplan 2025 für das Klinikum Nürnberg
Kommunalunternehmen
D. Stellenplan 1)
Teil I: Angestellte
Vergütungsgruppe Zahl der
Stellen
2025
Zahl der
Stellen
am
30.06.2024
Zahl der
besetzten Stellen
am 30.06.2024
Erläuterungen
Angestellte
AT 28 28 26,00
E1 379 379 316,23
E2 262 262 227,08
E2UE 10 10 8,32
E3 152 152 118,21
E4 33 33 28,70
E5 358 358 311,07
E6 160 160 132,47
E7 117 117 106,95
E8 204 204 174,64
E9 0 0 0,00
E9A 425 425 359,52
E9B 88 88 76,01
E9C 20 20 17,93
E10 90 90 82,50
E11 114 114 97,09
E12 84 84 74,80
E13 129 129 88,89
E14 107 107 74,91
E15 9 9 7,56
EG I 1 1 0,47
EG II 2 2 1,06
EG III 1 1 0,50
P5 1 1 1,00
P6 1 1 1,00
P7 18 18 14,41
P8 8 8 6,86
P9 13 13 10,25
P10 2 2 2,00
P11 5 5 3,51
P12 0 0 0,00
P13 1 1 1,00
S3 0 0 0,00
S4 2 2 1,50
S8A 2 2 1,70
S8B 1 1 0,60
S9 1 1 0,50
S11B 26 26 19,11
S12 25 25 17,74
S13 1 1 1,00
S15 27 27 21,33
S18 1 1 1,00
2.908 2.908 2.435
295
Pflegekräfte
AT 7 7 7,00
E10 8 8 7,80
E11 7 7 5,94
E12 1 1 1,00
E13 1 1 0,50
E14 3 3 2,50
E15 2 2 2,00
E2 219 219 164,16
E3 10 10 7,34
E4 68 68 65,24
E5 187 187 165,47
E6 29 29 26,65
E7 7 7 6,81
E8 15 15 10,76
E9A 6 6 5,68
E9B 8 8 6,51
E9C 1 1 0,83
EG I 1 1 1,00
S8A 2 2 2,00
S8B 12 12 7,63
S3 2 2 1,65
S9 1 1 1,00
P15 8 8 8,00
P14 12 12 11,15
P13 73 73 67,68
P12 12 12 10,20
P11 58 58 49,47
P10 223 223 177,78
P9 509 509 403,52
P8 791 791 649,98
P7 1.209 1.209 966,16
P6 168 168 156,69
P5 56 56 46,51
N 2 2 2,00
3.718 3.718 3.049
Ärztinnen und Ärzte
AT 91 91 79,74
E15UE 2 2 2,00
E9C 0 0 0,00
E9B 0 0 0,00
EG I 551 551 512,28
EG II 384 384 313,50
EG III 225 225 198,18
EG IV 22 22 21,15
1.275 1.275 1.127
Summe Angestellte 7.901 7.901 6.611
Teil III: Beamtinnen/Beamte 1)
Besoldungsgruppe Zahl der
Stellen
2025
Zahl der
Stellen
am
30.06.2024
Zahl der
besetzten Stellen
am 30.06.2024
Erläuterungen
A 16 0 0 0,00
A 15 2 2 1,20
A 14 2 2 2,00
A 13 0 0 0,00
A 12 2 2 1,30
A 11 7 7 6,48
A 9 1 1 0,80
A 8 1 1 0,88
A 7 1 1 1,00
Summe Beamtinnen/Beamte 16 16 14
Summe Klinikum 7.917 7.917 6.625
1
) Bei besetzten Stellen für Beamtinnen/Beamte ist die Zahl der sich in der jeweiligen Besoldungsgruppe Befindlichen angegeben.
296