Wirtschaftsplan 2018
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Wirtschaftsplan 2018
Inhalt
Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2018
1. Allgemeines
2. Erfolgsplan und Vorschau bis 2021
3. Mittelfristiger Vermögens- und Finanzplan der Jahre 2017 bis 2021
4. Kassen- und Investitionskredite
Anlagen
Anlage 1: Erfolgsplan 2018
Anlage 2: Erfolgsplanvorschau bis 2021
Anlage 3: Finanzplan 2018
Anlage 4: Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2017 bis 2021
Anlage 5: Vermögensplan 2018
Anlage 6: Mittelfristiger Vermögensplan für die Jahre 2017 bis 2021
Anlage 7: Verpflichtungsermächtigungen zum Vermögensplan 2017 bis 2021
Anlage 8: Erläuterungen zum Vermögensplan 2018
Anlage 9: Stellenplan / Stellenübersicht 2018
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1. Allgemeines
Der Eigenbetrieb ASN (Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg) ist zuständig für die
Durchführung der Abfallwirtschaft nach der städtischen Abfallwirtschaftssatzung.
Der Betrieb ASN beschäftigt ca. 430 Mitarbeiter. Er gliedert sich gemäß den Aufgaben
bzw. Anforderungen in folgende Bereiche:
1.1 Abfallwirtschaft
Die Stadt Nürnberg als kreisfreie Gemeinde ist für die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle
öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Die sich aus dem KrWG ergebenden Aufgaben erfüllt die Stadt als Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis (entsorgungspflichtige Körperschaft).
Im Rahmen der innerstädtischen Organisation nimmt der Eigenbetrieb ASN die Pflichten
des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers wahr.
Das zum 01.06.2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist die Umsetzung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie und soll eine umfassende Modernisierung
der Kreislaufwirtschaft bewirken. Insbesondere soll die Kreislaufwirtschaft stärker als bisher auf den Ressourcen-, Klima- und Umweltschutz ausgerichtet werden. Die bestehenden abfallrechtlichen Regelungen sollen klarer und präziser sein, um die Vollzugs- und
Rechtssicherheit zu verbessern. Dies betrifft vor allem die Aufgabenteilung zwischen den
Kommunen und der privaten Entsorgungswirtschaft.
Das Mitte Mai 2017 beschlossene Verpackungsgesetz, welches am 01.01.2019 in Kraft
tritt, konkretisiert die im KrWG enthaltene Ermächtigung für die Einführung einer „Wertstofftonne“.
Die Abfallentsorgung umfasst die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen.
Die abfallwirtschaftlichen Maßnahmen
- Sammeln
- Einsammeln durch Hol- und Bringsysteme
- Befördern
- Behandeln
- Lagern
- Behandeln von Abfällen
- Ablagern von Abfällen zur Beseitigung
werden durch ASN bzw. durch beauftragte Dritte durchgeführt.
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Zur Erfüllung der Aufgaben Förderung der Abfallvermeidung, Verwertung von Abfällen und
Beseitigung von Abfällen betreibt die Stadt eine öffentliche Einrichtung und stellt geeignete
Einrichtungen und Anlagen zur Verfügung.
Daneben führt sie Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen
(Abfallberatung) durch.
ASN vollzieht hierbei die Abfallwirtschaftssatzung und die Abfallgebührensatzung der
Stadt Nürnberg.
Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit übernimmt ASN - jeweils auf der Basis
entsprechender Zweckvereinbarungen - die Abfälle zur Beseitigung aus
- dem Landkreis Nürnberger Land,
- der Stadt Fürth,
- aus dem Landkreis Fürth und
- der Stadt Schwabach
zur Behandlung in der MVA-Nürnberg. Für das Stadtgebiet Stein hat ASN die Rest-, Biound Sperrmüllsammlung -auf der Grundlage einer zwischenzeitlich gekündigten Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Fürth- bis 30.06.2014 durchgeführt.
Im Sachgebiet Abfallwirtschaft werden alle Tätigkeiten und Aufgaben durchgeführt bzw.
bearbeitet, die mit dem Vermeiden, Verringern, Verwerten von Abfällen, der Einsammlung
und dem Transport von Abfällen und der Abfallberatung zusammenhängen.
Die Aufgaben im Einzelnen sind:
Müllabfuhr zum Einsammeln und Befördern von Abfällen innerhalb der Systemabfuhr
(Abfuhr von Abfällen, die in den nach der AbfS zulässigen Abfallbehältern an den angeschlossenen Grundstücken überlassen werden). Für die Restmüllabfuhr sind ca. 84.055
graue Abfallbehälter mit einem Volumen von ca. 17.800.000 Litern, für die Biomüllabfuhr sind ca. 41.534 Biotonnen mit einem Volumen von ca. 5.300.000 Litern aufgestellt.
Die Abfallbehälter werden mindestens einmal pro Woche geleert. Die Leistung wird im
sog. Vollservice erbracht, d.h. die Abfallbehälter werden vom Personal der Müllabfuhr
vom jeweiligen Standplatz geholt, zum Sammelfahrzeug transportiert, entleert und wieder zurückgestellt.
Bereitstellung, Umtausch, Reparatur und Volumenänderung der stadteigenen Abfallbehälter mit der Erledigung von durchschnittlich 7.300 Aufträgen pro Jahr.
Sicherstellen der Sammlungs- und Transportlogistik mit Personal- u. Fahrzeugeinsatz
für 27 Restmüll-, 13 Biomüll, 3 Sperrmülltouren, 3 Sperrmülltouren für Klein- bzw.
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Sammelaufträge und die Beseitigung „wilder Abfallablagerungen“ sowie 1 Behälterausfuhrtour.
Sperrmüllabfuhr auf Abruf
Aufnahme, Disponierung und Erledigung von ca. 10.200 Sperrmüllabholaufträgen pro
Jahr (einschließlich separater Erfassung von verwertbaren Materialien und Elektronikschrott im Rahmen der Sperrmüllabholung).
Containerdienst mit Absetz- und Abrollcontainern sowie Müllpresscontainern von 5,5 m3
bis 30 m3 für Sonderabfuhren, Gartenabfallsammlung und die Entsorgung von Großbetrieben.
Betrieb einer mobilen Schadstoffsammelstelle für die Annahme von Problemabfällen
aus Haushalten und aus dem vergleichbaren Kleingewerbe, das den Bürgern im regelmäßigen Wechsel bei den Wertstoffhöfen zur Verfügung steht.
Betrieb von 5 offenen und 1 mit Personal ausgestatteten Gartenabfallsammelstellen zur
Annahme von ca. 22.700 t Gartenabfällen jährlich. Einmal jährliche Durchführung einer
stadtweiten Christbaumsammlung an über 100 Plätzen.
Betrieb von 6 Wertstoffhöfen zur Annahme von Abfällen zur Verwertung und Sperrmüll
mit einem beauftragten Dritten als Betriebsführer; Einrichtung von Sammelstellen für
Elektro- und Elektronikaltgeräte auf den Wertstoffhöfen. Bereitstellung von Mehrweggeschirr und Geschirrmobilen für private Nutzung durch Haushalte.
Abstimmung der Sammelsysteme für gebrauchte Verkaufsverpackungen auf die Sammelsysteme der Stadt mit den Systembetreibern (Gelber Sack, Altglascontainer); operative Durchführung erfolgt rein privatwirtschaftlich durch Entsorgungsfirmen, die von den
Systembetreibern beauftragt sind.
Bearbeitung von Entsorgungsnachweisen im Vollzug der Nachweisverordnung für die
Annahme von Abfällen in der MVA und auf der „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“.
Abfallberatung durch hauptamtliche und ehrenamtliche Abfallberater direkt im Haushalt
oder an Informationsständen bzw. am „ASN-Infomobil“.
Förderung der Eigenkompostierung durch Beratung und Gewährung eines Zuschusses
für den Kauf eines Komposters.
Anpassung und Aktualisierung der Abfallwirtschafts- und der Abfallgebührensatzung.
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Abschluss von Verträgen mit Dritten zur Erfüllung abfallwirtschaftlicher Aufgaben einschließlich Ausschreibungen, Vertragsanpassungen und Abrechnung der Vertragsleistungen.
Führung des Bereiches Einsammlung und Beförderung als Entsorgungsfachbetrieb.
1.2 Müllverbrennungsanlage (MVA)
Die Müllverbrennungsanlage im sogenannten Gleisdreieck St. Leonhard/Schweinau wurde
2001 in Betrieb genommen.
Sie verfügt über drei baugleiche Verbrennungslinien mit einer Durchsatzleistung von jeweils ca. 10,5 Tonnen Müll pro Stunde und arbeitet nach dem Prinzip der wassergekühlten
Rostfeuerungstechnik. Die Feuerleistungsregelung, ein automatisches Überwachungssystem, optimiert die Verbrennungsbedingungen.
Die bei der Verbrennung entstehenden heißen Rauchgase werden durch einen Dampferzeuger geleitet und geben dort den größten Teil ihrer Wärme ab, bevor in einer mehrstufigen Abgasreinigungsanlage Stäube, Schwermetallverbindungen, saure Schadgase (wie
z.B. Salzsäure), Schwefeldioxid, Stickoxide sowie Dioxine und Furane abgeschieden werden.
Der bei der thermischen Abfallbehandlung erzeugte Prozessdampf wird an die N-ERGIE
abgegeben und dort zur Strom- und Fernwärmeerzeugung genutzt. Durch den Energieverbund zwischen MVA und Heizkraftwerk Sandreuth können fossile Brennstoffe wie z.B.
Erdgas eingespart werden. Auf diese Weise gelangen jährlich, bei gleicher Energieausbeute, bis zu 120.000 Tonnen CO2 weniger in die Atmosphäre. Die Rückstandsprodukte
des Verbrennungsprozesses wie Schlacke und Metallschrott aber auch Kessel- und Flugaschen, Gips und Sole können überwiegend einer Verwertung zugeführt werden.
Im Jahr 2018 werden voraussichtlich ca. 209.500 t „Abfälle zur Beseitigung“ (davon ca.
131.300 t Hausmüll aus Nürnberg, ca. 10.500 t Gewerbeabfälle und ca. 67.700 t Hausmüll
aus anderen Gebietskörperschaften) in der Müllverbrennungsanlage angeliefert. Darüber
hinaus werden in begrenztem Umfang „Abfälle zur energetischen Verwertung“ angenommen.
Für die „Abfälle zur Beseitigung“ ist die Verbrennungsgebühr in der Abfallgebührensatzung
festgelegt. Die Anlieferer von „Abfällen zur energetischen Verwertung“ entrichten hingegen
ein privatrechtliches Entgelt.
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1.3 Deponien
Gemäß dem BayAbfG haben die entsorgungspflichtigen Körperschaften die Verpflichtung,
eine TASi-Deponie der Klasse II mit einer verfügbaren Nutzungsdauer von mindestens 6
Jahren vorzuhalten.
Um die Entsorgungssicherheit für nicht brennbare Abfälle zu gewährleisten, betreibt die
Stadt Nürnberg die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“.
Die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“ hat eine Gesamtkapazität von 1,5 Mio. m³, davon
werden bis Ende 2018 ca. 1,37 Mio. m³ verfüllt sein.
Mit den geringen Ablagerungsmengen der letzten Jahre würde die Verfüllung des Restvolumens mindestens bis zum Jahr 2040 dauern. Da betriebsnotwendige technische Einrichtungen der Deponie in den nächsten 10 Jahren ihr technisches Nutzungsende erreichen,
also abgewirtschaftet und nicht mehr funktionsfähig sein werden, müssten sie mit hohem
Investitionsaufwand ersetzt werden.
Der Werkausschuss hat deswegen in seiner Sitzung am 29. Juni 2011 beschlossen, den
Betrieb der Deponie Nürnberg-Süd bis zum Ablauf des Jahres 2022 zu beenden und bis
dahin, zur Verfüllung der Deponie, dort auch die aufbereitete Schlacke der Müllverbrennungsanlage abzulagern.
Die von der Bundesregierung erlassenen Verordnungen (AblagerungsVO, DeponieVO)
regeln die Rahmenbedingungen für die Deponierung von Abfällen neu. Darüber hinaus
werden die bisher in technischen Regelwerken (TA-Siedlungsabfall) beschriebenen Ausrüstungsstandards und Grenzwerte für Deponien nunmehr durch Verordnung verbindlich
festgeschrieben.
Für die Nürnberger Abfallwirtschaft bedeutet dies, dass seit Juni 2005 bei Störung oder
Ausfall der Müllverbrennungsanlage, der Hausmüll nicht mehr auf der „Reststoffdeponie
Nürnberg-Süd "„notdeponiert“ werden darf. Darüber hinaus ist inzwischen die Genehmigung zur Ablagerung von Abfällen, die die Zuordnungskriterien der Deponieklasse II erfüllen, auf den Deponieabschnitten F – M zeitlich unbefristet erteilt. Der dafür notwendige
Nachweis der technischen Gleichwertigkeit der „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“ mit den
geforderten TASi-Deponie-Zuordnungskriterien für die Deponieklasse II wurde von den
zuständigen Fachbehörden anerkannt und von der Regierung von Mittelfranken genehmigt. Nach ins besonders wirtschaftlichen Kriterien ist noch festzulegen, mit welchem zeitlichen Horizont die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“ weiterhin als Deponie der Klasse II
betrieben werden soll. In diesem Zusammenhang ist die über das Jahr 2017 hinaus übernommene Verpflichtung, die entsprechenden Abfälle für den Landkreis Nürnberger Land
zu entsorgen, von Bedeutung.
Die ehemalige, bereits geschlossene „Deponie Nord“ wurde rekultiviert und ist seit dem
30.6.1998 in der Nachsorgephase. Dabei muss der Oberflächendichtung, der Gasfassung
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und der Grundwasserqualität noch eine besondere Beachtung gewidmet werden. Derzeit
entstehen Aufwendungen nur für die laufende Überwachung. Für eventuelle zukünftige
Sanierungsmaßnahmen wurde eine Rückstellung in Höhe von ca. 1,7 Mio. EURO gebildet.
2. Erfolgsplan und Vorschau bis 2021
2.1 Umsatzerlöse
Hauptumsatzträger des ASN sind die Abfallgebühr, die Verbrennungsgebühr und die Deponiegebühr.
Die Abfallgebühr ist eine Benutzungsgebühr. Sie wird in Nürnberg nach einem Wahrscheinlichkeitsmaßstab als Einheitsgebühr (eine Gebühr für alle Leistungen) erhoben. Als
Bezugsgröße gilt ein Volumen-/Litermaßstab nach der Größe/Volumen der für die Restmüllabfuhr zur Verfügung gestellten Abfallbehälter auf der Basis einer wöchentlichen Abfuhr.
Mit der Abfallgebühr werden alle abfallwirtschaftlichen Kosten wie z. B. für Sammlung und
Transport der Abfälle, Altpapiersammlung, Biomüll- und Gartenabfallsammlung, Errichtung
und Betrieb von Wertstoffhöfen, Problemmüllsammlung, Sperrmüllabfuhr auf Abruf, Abfallberatung sowie die Kosten für die Beseitigung der Abfälle in der Müllverbrennungsanlage
gedeckt.
Die Abfallgebühr wurde ab 2016 im Rahmen der Neukalkulation gesenkt und bleibt bis
zum Ende dieses neuen Kalkulationszeitraums im Jahr 2019 unverändert.
Die Verbrennungsgebühr in der Müllverbrennungsanlage wird für „Abfälle zur Beseitigung“ nach Gewicht abgerechnet. In dieser Gebühr sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Errichtung, dem Betrieb und dem Unterhalt der Müllverbrennungsanlage stehen, enthalten.
Die Verbrennungsgebühr wurde ab 2015 im Rahmen der Neukalkulation gesenkt und
bleibt bis zum Ende dieses neuen Kalkulationszeitraums im Jahre 2018 unverändert.
Bei Abfällen zur energetischen Verwertung wird ein privatrechtliches Entgelt abgerechnet.
Bei der Deponiegebühr wurde eine Kalkulation von der „Wiege bis zur Bahre“ vorgenommen, d. h. es wurden sämtliche Planungs- und Baukosten (einschließlich Rekultivierungs- und Nachsorgekosten, Ersatzinvestitionen sowie eventuell zu erbringende Sicherheitsleistungen) und die anfallenden Betriebskosten einbezogen.
Für die Ablagerung der Schlacke wird im Rahmen der „Internen Leistungsverrechnung“ ein
zusätzliches Entgelt erhoben, das die wirtschaftliche Situation der Deponie verbessert.
Die diesbezüglichen Berechnungen wurden von der Fa. AU Consult GmbH durch ein Gutachten bestätigt und werden jährlich aktualisiert.
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2.2 Sonstige betriebliche Erlöse
In diesem Posten sind insbesondere Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen,
Schadensersatzleistungen, Mieteinnahmen und Personalkostenzuschüsse der Bundesagentur für Arbeit und des Landkreises Fürth enthalten.
2.3 Materialaufwand und bezogene Leistungen
Der Materialaufwand umfasst die Kosten für alle verbrauchten Materialien und bezogenen
Leistungen, u. a. auch die Aufwendungen für Instandsetzungsmaßnahmen in der Müllverbrennungsanlage.
2.4 Personalaufwand
Der Personalaufwand umfasst die bezahlten Entgelte und Besoldungen der Beschäftigten
und der Beamten. Außerdem enthält er die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, die
Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung, gewährte Beihilfen und die Umlage für die Zusatzversorgungskasse.
2.5 Abschreibungen
Grundlagen der Abschreibungen sind die Anschaffungswerte des Anlagenbestandes sowie der Investitionsplan.
Es wird die lineare Abschreibungsmethode vom Anschaffungswert angewandt. Zuwendungen und Zuschüsse, die in der Vergangenheit als Sonderabschreibungen abgesetzt
wurden, sind im Berichtszeitraum nicht zu erwarten bzw. anzusetzen.
2.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen geben die für das laufende Geschäft anzusetzenden Kosten für Mieten und Pachten, Bürokosten, Verwaltungskostenumlage der Stadt
Nürnberg, Versicherungen sowie vom ASN direkt in Anspruch genommene Leistungen
städtischer Dienststellen wieder.
2.7 Zinsen
Im Zinsaufwand in Höhe von 3,8 Mio. EUR ist die Verzinsung der Bankdarlehen mit 2,3
Mio. EUR und die Aufzinsung von Rückstellungen nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz
mit 1,5 Mio. EUR enthalten.
Zinserträge sind nur im marginalen Umfang zu erwarten.
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2.8 Handelsrechtliches Ergebnis
Der Eigenbetrieb ASN schließt in 2018 voraussichtlich mit einem Jahresgewinn von ca.
14,80 Mio. EUR ab.
Zum 01.01.2017 bestehen Gewinnvorträge in Höhe von ca. 51,33 Mio. EUR.
Der oben genannte Gewinnvortrag zum 01.01.2017 und der erwartete Gewinn in 2017 in
Höhe von ca. 13,42 Mio. EUR soll mit dem Jahresgewinn 2018 verrechnet werden und als
Gewinnvortrag in Höhe von ca. 79,55 Mio. € auf neue Rechnung vorgetragen werden.
3. Mittelfristiger Vermögens- und Finanzplan der Jahre 2017 bis 2021
Dem Investitionsvolumen liegen die beabsichtigten Beschaffungen zugrunde.
Für 2018 ergeben sich Ausgaben in Höhe von 2,78 Mio. EUR.
Über den gesamten Planungszeitraum von fünf Jahren sind Ausgaben in Höhe von 15,39
Mio. EUR vorgesehen. Die Finanzierung der Investitionen erfolgt weitgehend über Abschreibungen.
Die Entwicklung des Vermögens und der Schulden ab 2018 wird in der Finanzrechnung
über die Mittelverwendung und der Mittelherkunft (Anlage 4) aufgeschlüsselt.
Die Tilgungen für die Bankdarlehen verlaufen planmäßig.
4. Kassen- und Investitionskredite
Der Höchstbetrag für „Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben“ für ASN
beträgt, gemäß Art. 73 Absatz 2 GO, für das Jahr 2018 11,88 Mio. EUR.
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Anlage 1
IST Plan Plan
2016 2017 2018
TEUR TEUR TEUR
1. Umsatzerlöse
1.1. Gebühren veranlagt 45.797 45.315 46.268
1.2. andere Gebühren und Erlöse 1) 42.595 41.637 41.651
1.3. Auflösung passivierter Investitionszuschüsse 00 0
SUMME Umsatzerlöse 88.392 86.952 87.919
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes
an fertigen und unfertigen Leistungen 00 0
3. Aktivierte Eigenleistungen 00 0
4. Sonstige betriebliche Erträge 13.025 434 118
5. Materialaufwand und bezogene Leistungen
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs und
Betriebsstoffe und bezogene Waren 16.780 16.918 18.675
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 5.605 6.680 6.501
SUMME Materialaufwand, bezogene Leistungen 22.385 23.598 25.176
6. Personalaufwand und Sozialabgaben
a) Löhne u. Gehälter 16.880 18.756 18.041
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung 5.692 6.589 6.571
- davon für Altersversorgung 2.254 2.824 3.007
SUMME Personalaufwand 22.572 25.345 24.612
7. Abschreibungen 13.910 14.068 13.916
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.645 5.736 5.922
9. Zinsen und ähnliche Erträge 99 60 283
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.932 5.231 3.856
11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 32.072 13.468 14.838
12. außerordentlicher Aufwand 00 0
13. außerordentliches Ergebnis (Fehlbetrag) 00 0
14. Sonstige Steuern 43 44 43
15. Jahresgewinn (+) / -verlust (-) 32.029 13.424 14.795
Zuführung 00 0
Inanspruchnahme 17.054 17.054 17.054
1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von
Gebührenschwankungen
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Ist Plan Plan Vorschau Vorschau Vorschau
2016 2017 2018 2019 2020 2021
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
1. Umsatzerlöse 1) 88.392 86.952 87.919 77.285 70.946 71.218
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes
an fertigen und unfertigen Leistungen 000000
3. Aktivierte Eigenleistungen 000000
4. Sonstige betriebliche Erträge 13.025 434 118 118 118 118
5. Materialaufwand / bezogene Leistungen 22.385 23.598 25.176 29.895 27.258 30.559
6. Personalaufwand und Sozialabgaben 22.572 25.345 24.612 25.448 26.029 26.686
7. Abschreibungen 13.910 14.068 13.916 13.953 14.066 14.125
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.645 5.736 5.922 6.041 6.161 6.285
9. Zinsen und ähnliche Erträge 99 60 283 283 283 283
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.932 5.231 3.856 3.285 2.883 2.786
11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 32.072 13.468 14.838 ‐936 ‐5.050 ‐8.822
außerordentlicher Aufwand 000001
außerordentliches Ergebnis 000001
12. Sonstige Steuern 43 44 43 43 43 43
13. Jahresgewinn (+) / -verlust (-) 32.029 13.424 14.795 ‐979 ‐5.093 ‐8.865
14. Gewinn- / Verlustvortrag 19.299 51.328 64.752 79.547 78.568 73.475
15. Vortrag auf neue Rechnung 51.328 64.752 79.547 78.568 73.475 64.610
1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen
Zuführung 000000
Inanspruchnahme 17.054 17.054 17.054 8.230 1.624 1.624
Erfolgsplanvorschau
Anlage 2
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Anlage 3
Finanzplan 2018
Mittelherkunft T-EUR
Periodenergebnis Gewinn 14.795
Abschreibungen / RBW Abgänge 13.916
Erhöhung der Rückstellungen1)
Erhöhung der Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten
Minderung liquider Mittel
Mittelzufluss gesamt 28.711
Mittelverwendung T-EUR
Periodenergebnis Verlust
Investitionen
Abfallwirtschaft 2.296
Müllverbrennung 61
Deponie 320
Verwaltung 100
Minderung der Rückstellungen1) 16.700
Minderung der Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 6.292
Erhöhung liquide Mittel 2.942
Mittelverwendung gesamt 28.711
Erhöhung 0
Minderung 16.600
1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von
Gebührenschwankungen
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Anlage 4
Plan Plan Vorschau Vorschau Vorschau
2017 2018 2019 2020 2021
Mittelherkunft T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR
Periodenergebnis Gewinn 13.424 14.795
Abschreibungen / RBW Abgänge 14.068 13.916 13.953 14.066 14.125
Erhöhung der Rückstellungen1)
Erhöhung Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten
Minderung der liquiden Mittel 2.449 3.413
Mittelzufluss gesamt 27.492 28.711 16.402 14.066 17.538
Plan Plan Vorschau Vorschau Vorschau
2017 2018 2019 2020 2021
Mittelverwendung T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR
Periodenergebnis Verlust 979 5.093 8.865
Investitionen
Abfallwirtschaft 4.329 2.296 2.432 1.897 2.647
Müllverbrennung 270 61 61 61 61
Deponie 285 320 110 30 30
Verwaltung 100 100 100 100 100
Minderung der Rückstellungen 1) 14.700 16.700 6.900 400 400
Minderung Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 6.217 6.292 5.820 5.351 5.435
Erhöhung liquide Mittel 1.591 2.942 1.134
Mittelverwendung gesamt 27.492 28.711 16.402 14.066 17.538
Erhöhung 00000
Minderung 16.000 16.600 8.000 1.500 1.600
Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2017 bis 2021
1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von
Gebührenschwankungen
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Anlage 5
Vermögensplan 2018
EUR EUR
Abfallwirtschaft
Fachspezifische Software 30.000,00
Grundstücke und Gebäude 200.000,00
Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe) 0,00
Fahrzeuge 1.863.000,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 203.000,00
2.296.000,00
Müllverbrennungsanlage
Fachspezifische Software 3.000,00
Grundstücke und Gebäude 0,00
Betriebsanlagen 0,00
Maschinen 10.000,00
Fahrzeuge 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 48.000,00
61.000,00
Deponie
Grundstücke und Gebäude 0,00
Betriebsanlagen 210.000,00
Maschinen 5.000,00
Fahrzeuge 100.000,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.000,00
320.000,00
Verwaltung
Fachspezifische Software 35.000,00
Grundstücke und Gebäude 0,00
Fahrzeuge 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 65.000,00
100.000,00
geplante Gesamtinvestitionen 2.777.000,00
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Mittelfristiger Vermögensplan
2017 2018 2019 2020 2021
EUR EUR EUR EUR EUR
Abfallwirtschaft
Fachspezifische Software 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00
Grundstücke und Gebäude 2.450.000,00 200.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00
Fahrzeuge 1.640.000,00 1.863.000,00 2.105.000,00 1.570.000,00 2.310.000,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 209.000,00 203.000,00 197.000,00 197.000,00 207.000,00
4.329.000,00 2.296.000,00 2.432.000,00 1.897.000,00 2.647.000,00
Müllverbrennungsanlage
Fachspezifische Software 4.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00
Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Betriebsanlagen 150.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Maschinen 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00
Fahrzeuge 50.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 56.000,00 48.000,00 48.000,00 48.000,00 48.000,00
270.000,00 61.000,00 61.000,00 61.000,00 61.000,00
Deponie
Grundstücke und Gebäude 5.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Betriebsanlagen 20.000,00 210.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00
Maschinen 5.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00
Fahrzeuge 250.000,00 100.000,00 80.000,00 0,00 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00
285.000,00 320.000,00 110.000,00 30.000,00 30.000,00
Verwaltung
Fachspezifische Software 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00
Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00
100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00
geplante Gesamtinvestitionen 4.984.000,00 2.777.000,00 2.703.000,00 2.088.000,00 2.838.000,00
Anlage 6
22
Anlage 7 Seite 1
2017 2018 2019 2020 2021
23456
Abfallwirtschaft
Fachspezifische Software
2016 30
2017 30
2018 30 0 0
Grundstücke und Gebäude
2016 2.450
2017 200
2018 100 0 0
Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe)
2016 0
2017 0
2018 000
Fahrzeuge (Abfallsammelfahrzeuge)
2016 1.640
2017 1.863
2018 2.105 0 0
Betriebs- u. Geschäftsausstattung
2016 209
2017 203
2018 197 0 0
Deponie
Grundstücke und Gebäude
2016 5
2017 0
2018 000
Betriebsanlagen
2016 20
2017 210
2018 20 0 0
Maschinen
2016 5
2017 5
2018 500
Fahrzeuge
2016 250
2017 100
2018 80 0 0
Betriebs- u. Geschäftsausstattung
2016 5
2017 5
2018 500
4.614 2.616 2.542 0 0
Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen fällig werdenden
Ausgaben
Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögensplan des Jahres:
Vorraussichtlich fällige Ausgaben in T-EUR
1
Summe
23
Anlage 7 Seite 2
2017 2018 2019 2020 2021
23456
Müllverbrennungsanlage
Fachspezifische Software
2016 4
2017 3
2018 300
Grundstücke und Gebäude
2016 0
2017 0
2018 000
Betriebsanlagen
2016 150
2017 0
2018 000
Maschinen
2016 10
2017 10
2018 10 0 0
Fahrzeuge
2016 50
2017 0
2018 000
Betriebs- u. Geschäftsausstattung
2016 56
2017 48
2018 48 0 0
Verwaltung
Fachspezifische Software
2016 35
2017 35
2018 35 0 0
Betriebs- u. Geschäftsausstattung
2016 65
2017 65
2018 65 0 0
4.984 2.777 2.703 0 0
Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen fällig werdenden
Ausgaben
Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögensplan des Jahres:
Vorraussichtlich fällige Ausgaben in T-EUR
1
Gesamtsumme
24
Anlage 8 Seite 1
EUR
Abfallwirtschaft
Fachspezifische Software
Standardsoftware/Erweiterung 20.000,00
Sonstiges 10.000,00
30.000,00
Grundstücke und Gebäude
Abfallbehälterlager 100.000,00
Gartenabfallsammelstellen 50.000,00
Sonstiges 50.000,00
200.000,00
Fahrzeuge
Abfallsammelfahrzeuge 1.300.000,00
Abrollkipper/Absetzkipper 150.000,00
Lkw (Sperrmüll/Behälterausfuhr) 175.000,00
PKW 18.000,00
Detektor für Bio-Abfallsammelfahrzeuge 60.000,00
Rückfahrassistenzsysteme für Abfallsammelfah 150.000,00
Sonstiges 10.000,00
1.863.000,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Büroeinrichtung 15.000,00
Datenendgeräte 20.000,00
Geräte für Wertstoffhöfe 8.000,00
Müllgroßbehälter (770/1.000 L) 80.000,00
Abroll-Absetzmulden 18.000,00
Müllpreßbehälter 52.000,00
Sonstiges 10.000,00
203.000,00
Summe Abfallwirtschaft 2.296.000,00
Erläuterungen zum Vermögensplan 2018
25
Anlage 8 Seite 2
Erläuterungen zum Vermögensplan 2018
EUR
Müllverbrennungsanlage
Fachspezifische Software
Fachspezifische Software 3.000,00
3.000,00
Grunstücke und Gebäude
Ergänzung Verkehrsflächen 0,00
0,00
Betriebsanlagen
Umlegung / Ausbau Kfz-Waagen 0,00
0,00
Maschinen
div. Maschinen und Geräte 10.000,00
10.000,00
Fahrzeuge
Transporter 0,00
Radlader 0,00
Kfz 0,00
0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Raumausstattung 0,00
Datenendgeräte/server 3.000,00
Büro- und Werkstatteinrichtung 0,00
Sonstiges 45.000,00
48.000,00
Summe Müllverbrennungsanlage 61.000,00
26
Anlage 8 Seite 3
Erläuterungen zum Vermögensplan 2018
EUR
Deponie
Grundstücke und Gebäude
Gebäudesanierung 0,00
0,00
Betriebsanlagen
Sickerwasserpumpen 40.000,00
Ausbau/Sanierung Entgasung/Gasmotor 150.000,00
Sonstiges 20.000,00
210.000,00
Maschinen
Maschinen und Geräte 5.000,00
5.000,00
Fahrzeuge
Radlader 100.000,00
100.000,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Datenendgeräte 0,00
Büro-, Werkstatt- Laboreinrichtung 0,00
Entwässerungsmulden 0,00
Sonstiges 5.000,00
5.000,00
Summe Deponie 320.000,00
27
Anlage 8 Seite 4
EUR
Verwaltung
Fachspezifische Software
Erweiterung Standardsoftware 25.000,00
Netz- bzw. PC-Software 10.000,00
35.000,00
Grundstücke und Gebäude
Grundstücke 0,00
Gebäude 0,00
0,00
Fahrzeuge
PKW 0,00
0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Datenendgeräte 20.000,00
Hardware für IT-Abt. 5.000,00
Hardware für Anwender 10.000,00
Einrichtung 25.000,00
Sonstiges 5.000,00
65.000,00
Summe Verwaltung 100.000,00
Erläuterungen zum Vermögensplan 2018
28
Anlage 9
Seite 1
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg – ASN
Stellenplan Beamte
Laufbahngruppen
Besoldungsgruppen
Zahl der Stellen
tatsächlicher
Personalbestand
Bemerkungen
2016 2017 30.06.2017
Qualifik.ebene 4 NV Erster Werkleiter
A 16 0 0 0
A 15 1 1 1
A 14 0 0 0
A 13 H 0 1 1 Umw. von E13 nach A13
Qualifik.ebene 3 A 13 G 0 0 0
(Gehob. Dienst) A 12 1 1 1
A 11 4 4 3
A 10 1 1 2 Umw. von E9 nach A10
A 9/10 G 1 1 0
Qualifik.ebene 2 A 9 M 0 0 0
(Mittlerer Dienst) A 8 3 3 2
A 7 0 1 1
A 6 0 0 0
A 5 0 0 0
Summe 11 13 11 1)
Stellenplan Beschäftigte
Entgeltgruppen
Zahl der Stellen
tatsächlicher
Personalbestand
Bemerkungen
VG alt neu 2016 2017 30.06.2017
Außertariflich B2 1 1 1 Zweiter Werkleiter
I E15Ü 0 0 0
I a E15 0 0 0
I b E14 2 2 2
II H + II G E13 1 0 0 Umw. Von E13 nach A13
III / II E12 4 4 3
IVa / III E11 3 3 3
IV a E10 3 3 3
E9a 45
E9b 9 17
E9c 11 0
Vc + Vc / Vb +
LGr. 7 / 8 a E8 40 37 44 3 neue Stellen (MVA) ab
2016
LGr. 6 / 7 a E7 12 16 13
VIb / Vc + Vib +
LGr. 5 / 6 a E6 14 18 16
VII / VIb + V II +
LGr. 4 / 5 a E5 112 106 102 4 neue Stellen Bioabf. Und
ILV-Aufträge ab 2016
LGr. 3 /4 a + 4 /4 a E4 6 6 6
VIII/VII + LGr. 2/3 a E3 202 203 195 7 neue Stellen Bioabfall
ab 2016
LGr. 1/2a + 1/3 E2Ü 3 0 2
IX / Ixa + LGr. 1/1a E2 2 4 1
E1 0 0 0
Auszubildende 0 0 0
Summe 428 427 413 1)
Anmerkungen: einschließlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Altersteilzeit (Freizeitphase)
E9 (alt): 23
29
Anlage 9
Seite 2
Stellenübersicht gesamt
Zahl der Stellen tatsächlicher
Personalbestand
2016 2017 30.06.2017
Gesamt Davon
Vollzeit Teilzeit
Beamtinnen /
Beamte 11 13 11 9 2
Beschäftigte 428 427 413 403 10
Summe 439 440 424 412 12
Anmerkungen: einschließlich insgesamt 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Altersteilzeit (Freizeitphase)
Änderungen im Stellenplan zum Wirtschaftsplan ASN 2018
Hier: Erläuterungen der Fortschreibung vom 30.04.2017 zum 30.06.2017
-Stellenplan Beamtinnen und Beamtekeine Veränderungen
-Stellenplan TarifbeschäftigteEntgeltgruppe 9a: Die Stelle 820.7302 (Personalwesen im kfm. Bereich) wurde nach Verände-
rung der Aufgabenzuweisung und damit verbundener Neubegutachtung des
Stellenwerts rückwirkend zum 01.04.2017 nach EGr. 9a bewertet. Die
Stelleninhaberin ist bis zum Vollzug der Höhergruppierung noch in EGr. 8
eingruppiert.
Entgeltgruppe 8: Im Stellenplan sind 37 Stellen, bewertet nach EGr. 8 ausgewiesen. Tatsächlich
beschäftigt der ASN 44 Mitarbeiter/innen, die eine Vergütung nach EGr. 8
erhalten. Dies ergibt sich aus folgenden Umständen:
Die Höhergruppierung eines Mitarbeiters in der MVA –nach Umsetzung (Stelle
820.5515) wurde im Juli 2017 vollzogen.
Die Höhergruppierung einer Mitarbeiterin im kfm. Bereich wurde nach Neubewertung
der Stelle 820.7302 (von EGr. 8 in die EGr. 9a) noch nicht vollzogen.
Mit der Neuregelung der Eingruppierungsmerkmale („Entgeltordnung“, EGO) sind u.a.
bislang nach EGr. 8 bewertete Stellen in die EGr. 9a/9b übergeleitet worden.
Zwei Mitarbeiter/innen haben bislang nicht die entsprechende Neueingruppierung
(von EGr. 8 in die EGr. 9a oder 9b) beantragt, um Nachteile zu vermeiden, die aus
der „alten“ Erfahrungsstufenregelung (deren Anwendung ist tarifvertraglich so gewollt)
resultieren.
Ein Tarifbeschäftigter ist Inhaber einer „Beamtenstelle“ (A8); deren Umwandlung
erfolgt mit der Haushaltssatzung für das Jahr 2018.
Ein Tarifbeschäftigter, der eine Vergütung nach EGr. 8 erhält, ist auf eine, nach
EGr. 5 bewertete Stelle angerechnet (vorübergehend).
Eine Tarifbeschäftigte, die, im Rahmen der Besitzstandswahrung eine
Vergütung nach EGr. 8 erhält, ist Inhaberin einer, nach EGr. 6 bewerteten Stelle.
30
Anlage 9
Seite 3
Entgeltgruppe 7: Versetzung eines Mitarbeiters in der MVA auf eine höherwertige
Stelle (siehe Anm. zu EGr. 8).
Ausscheiden eines Mitarbeiters (Altersrente).
Entgeltgruppe 6: Überleitungsfolge gem. Entgeltordnung (EGO), Stelle 820.1113.
Entgeltgruppe 5: Überleitungsfolge gem. EGO (siehe Anm. zu EGr. 6).
Ausscheiden eines Mitarbeiters (einvernehmlich); Wiederbesetzung
der Stelle 820.1201 bis 30.06.2017 noch nicht erfolgt.
Entgeltgruppe 3: Ausscheiden von zwei Mitarbeitern (Altersrente und AN-Kündigung);
Wiederbesetzung der Stellen bis 30.06.2017 noch nicht erfolgt.
Nachrichtlich: Zum 30.06.2017 befanden sich insgesamt 6 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in der Freizeitphase der Altersteilzeit.
31