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C.1.1 Wirtschaftsplan 2025

Haushalt 2025 · Band 3 · Seiten 8–32 · Seiten 8–32 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

ASN ASN in allen Haushaltsjahren

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

Wirtschaftsplan 2025 Inhalt Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2025 1. Allgemeines 2. Erfolgsplan und Vorschau bis 2028 3. Mittelfristiger Vermögens- und Finanzplan der Jahre 2024 bis 2028 4. Kassen- und Investitionskredite Anlagen Anlage 1: Erfolgsplan 2025 Anlage 2: Erfolgsplanvorschau bis 2028 Anlage 3: Finanzplan 2025 Anlage 4: Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2024 bis 2028 Anlage 5: Vermögensplan 2025 Anlage 6: Mittelfristiger Vermögensplan für die Jahre 2024 bis 2028 Anlage 7: Verpflichtungsermächtigungen zum Vermögensplan 2024 bis 2028 Anlage 8: Erläuterungen zum Vermögensplan 2025 Anlage 9: Stellenplan / Stellenübersicht 2025 5 Wirtschaftsplan 2025 Seite 1 1. Allgemeines Der Eigenbetrieb ASN (Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg) ist zuständig für die Durch￾führung der Abfallwirtschaft nach der städtischen Abfallwirtschaftssatzung. Der Betrieb ASN beschäftigt ca. 440 Mitarbeiter. Er gliedert sich gemäß den Aufgaben bzw. Anforderungen in folgende Bereiche: 1.1 Abfallwirtschaft Die Stadt Nürnberg als kreisfreie Gemeinde ist für die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfall￾gesetzes. Die sich aus dem KrWG ergebenden Aufgaben erfüllt die Stadt als Pflichtaufga￾ben im eigenen Wirkungskreis (entsorgungspflichtige Körperschaft). Im Rahmen der innerstädtischen Organisation nimmt der Eigenbetrieb ASN die Pflichten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers wahr. Das zum 01.06.2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist die Umset￾zung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie und soll eine umfassende Modernisierung der Kreislaufwirtschaft bewirken. Insbesondere soll die Kreislaufwirtschaft stärker als bisher auf den Ressourcen-, Klima- und Umweltschutz ausgerichtet werden. Die bestehenden abfall￾rechtlichen Regelungen sollen klarer und präziser sein, um die Vollzugs- und Rechtssicher￾heit zu verbessern. Dies betrifft vor allem die Aufgabenteilung zwischen den Kommunen und der privaten Entsorgungswirtschaft. Das Mitte Mai 2017 beschlossene Verpackungsgesetz, welches am 01.01.2019 in Kraft ge￾treten ist, konkretisiert die im KrWG enthaltene Ermächtigung für die Einführung einer „Wert￾stofftonne“. Die Abfallentsorgung umfasst die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen. Die abfallwirtschaftlichen Maßnahmen - Sammeln - Einsammeln durch Hol- und Bringsysteme - Befördern - Behandeln - Lagern - Behandeln von Abfällen - Ablagern von Abfällen zur Beseitigung werden durch ASN bzw. durch beauftragte Dritte durchgeführt. 6 Wirtschaftsplan 2025 Seite 2 Zur Erfüllung der Aufgaben Förderung der Abfallvermeidung, Verwertung von Abfällen und Beseitigung von Abfällen betreibt die Stadt eine öffentliche Einrichtung und stellt geeignete Einrichtungen und Anlagen zur Verfügung. Daneben führt sie Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallberatung) durch. ASN vollzieht hierbei die Abfallwirtschaftssatzung und die Abfallgebührensatzung der Stadt Nürnberg. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit übernimmt ASN - jeweils auf der Basis entsprechender Zweckvereinbarungen - die Abfälle zur Beseitigung aus - dem Landkreis Nürnberger Land, - der Stadt Fürth, - aus dem Landkreis Fürth und - der Stadt Schwabach zur Behandlung in der MVA-Nürnberg bzw. zur Beseitigung auf der Deponie. Im Sachgebiet Abfallwirtschaft werden alle Tätigkeiten und Aufgaben durchgeführt bzw. be￾arbeitet, die mit dem Vermeiden, Verringern, Verwerten von Abfällen, der Einsammlung und dem Transport von Abfällen und der Abfallberatung zusammenhängen. Die Aufgaben im Einzelnen sind:  Müllabfuhr zum Einsammeln und Befördern von Abfällen innerhalb der Systemabfuhr (Abfuhr von Abfällen, die in den nach der AbfS zulässigen Abfallbehältern an den ange￾schlossenen Grundstücken überlassen werden). Für die Restmüllabfuhr sind ca. 86.700 graue Abfallbehälter mit einem Volumen von ca. 19.139.000 Litern, für die Biomüllabfuhr sind ca. 47.750 Biotonnen mit einem Volumen von ca. 5.837.000 Litern aufgestellt. Die Abfallbehälter werden mindestens einmal pro Woche geleert. Die Leistung wird im sog. Vollservice erbracht, d.h. die Abfallbehälter werden vom Personal der Müllabfuhr vom jeweiligen Standplatz geholt, zum Sammelfahrzeug transportiert, entleert und wieder zu￾rückgestellt.  Bereitstellung, Umtausch, Reparatur und Volumenänderung der stadteigenen Abfallbe￾hälter mit der Erledigung von durchschnittlich 8.100 Aufträgen pro Jahr.  Sicherstellen der Sammlungs- und Transportlogistik mit Personal- u. Fahrzeugeinsatz für 26 Restmüll-, 14 Biomüll, 3 Sperrmülltouren, 3 Sperrmülltouren für Klein- bzw. Sammel￾aufträge und die Beseitigung „wilder Abfallablagerungen“ sowie 2 Behälterausfuhrtour. 7 Wirtschaftsplan 2025 Seite 3  Sperrmüllabfuhr auf Abruf Aufnahme, Disponierung und Erledigung von ca. 10.700 Sperrmüllabholaufträgen pro Jahr (einschließlich separater Erfassung von verwertbaren Materialien und Elektronik￾schrott im Rahmen der Sperrmüllabholung).  Containerdienst mit Absetz- und Abrollcontainern sowie Müllpresscontainern von 5,5 m3 bis 30 m3 für Sonderabfuhren, Gartenabfallsammlung und die Entsorgung von Großbe￾trieben.  Betrieb einer mobilen Schadstoffsammelstelle für die Annahme von Problemabfällen aus Haushalten und aus dem vergleichbaren Kleingewerbe, das den Bürgern im regelmäßi￾gen Wechsel bei den Wertstoffhöfen zur Verfügung steht.  Betrieb von 5 offenen und 3 mit Personal ausgestatteten Gartenabfallsammelstellen zur Annahme von ca. 19.000 t Gartenabfällen jährlich. Einmal jährliche Durchführung einer stadtweiten Christbaumsammlung an über 100 Plätzen. Die Gartenabfallsammelstelle an der Andernacher Straße wurde nach Flächenerweite￾rung durch bauliche Maßnahmen unter Berücksichtigung der demografischen Entwick￾lung (Optimierung der Nutzbarkeit für mobilitätseingeschränkte Personen) deutlich er￾tüchtigt bzw. aufgewertet und wird nun ebenfalls mit personeller Ausstattung betrieben.  Betrieb von 6 Wertstoffhöfen zur Annahme von Abfällen zur Verwertung und Sperrmüll mit einem beauftragten Dritten als Betriebsführer; Einrichtung von Sammelstellen für Elektro- und Elektronikaltgeräte auf den Wertstoffhöfen. Bereitstellung von Mehrwegge￾schirr und Geschirrmobilen für private Nutzung durch Haushalte. Wegen eines anderweitigen Nutzungskonzepts wird der bislang im Anwesen „Am Pfer￾demarkt“ befindliche Wertstoffhof (derzeit auf einem Interimsstandort in der Egenhauser Straße) in eine städtische Fläche an der Uffenheimer Straße umziehen müssen. Das Planungs- und Genehmigungsverfahren dürfte noch in 2024 abgeschlossen werden kön￾nen, so dass voraussichtlich in 2025 mit den Baumaßnahmen begonnen werden kann. Der neu konzipierte Wertstoffhof orientiert sich ebenfalls an der demografischen Entwick￾lung der Gesellschaft und sieht bereits Erweiterungspotenziale für zusätzliche Aufgaben￾stellungen, die sich aus dem Nachhaltigkeitsgedanken (Forcierung der Wiederverwen￾dung – Aufbereitung) ergeben (z.B. Einrichtung eines „Repair-Cafes“) vor. Die notwendi￾gen Investitionen wurden bereits im Vermögensplan der Vorjahre vorgesehen und im vorliegenden Vermögensplan durch weitere Ansätze erhöht. Die Mittel stehen bis zum Abschluss der Baumaßnahme zur Verfügung.  Abstimmung der Sammelsysteme für gebrauchte Verkaufsverpackungen auf die Sam￾melsysteme der Stadt mit den Systembetreibern (Gelbe LVP-Behälter, Altglascontainer); 8 Wirtschaftsplan 2025 Seite 4 operative Durchführung erfolgt rein privatwirtschaftlich durch Entsorgungsfirmen, die von den Systembetreibern beauftragt sind.  Erfassung von Altpapier (Papier, Pappe, Kartonagen – PPK) und Zuführung zur Verwer￾tung (Vermarktung); die Leistungen werden durch Dritte erbracht.  Bearbeitung von Entsorgungsnachweisen im Vollzug der Nachweisverordnung für die Annahme von Abfällen in der MVA und auf der „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“.  Abfallberatung durch hauptamtliche und ehrenamtliche Abfallberater direkt im Haushalt oder an Informationsständen bzw. am „ASN-Infomobil“.  Förderung der Eigenkompostierung durch Beratung und Gewährung eines Zuschusses für den Kauf eines Komposters.  Anpassung und Aktualisierung der Abfallwirtschafts- und der Abfallgebührensatzung.  Abschluss von Verträgen mit Dritten zur Erfüllung abfallwirtschaftlicher Aufgaben ein￾schließlich Ausschreibungen, Vertragsanpassungen und Abrechnung der Vertragsleis￾tungen.  Führung des Bereiches Einsammlung und Beförderung als Entsorgungsfachbetrieb. Änderung bei der Erfassung und Verwertung von Altpapier Die "Gewerbliche Sammlung" von Altpapier wurde im Rahmen einer Vergleichsvereinba￾rung zum 31.03.2021 eingestellt. Mit der Einstellung der "Gewerblichen Sammlung ist die bislang "ruhende" Entsorgungspflicht der Stadt Nürnberg wieder wirksam geworden. Seit dem 01.04.2021 bis einschließlich 31.07.2021 erfolgte die Erfassung des Altpapiers im Holsystem über die "blaue Tonne" im Rahmen einer beauftragten "Noterfassung" als stadteigenes Erfassungssystem. Nach einem EU-weiten, "offenen Verfahren" konnten sowohl die Erfassung (Sammlung und Transport) als auch die erlösgenerierende Verwertung an jeweils bestbietende, privatwirtschaftliche Unternehmen für maximal 7 Jahre vergeben werden. An den Erfassungskosten (Aufwand) und an den Vermarktungserlösen (Erlöse) werden die Systembetreiber für "Verpackungsmaterialien" ("Duale Systeme") gem. Verpackungsgesetz -VerpackG- angemessen beteiligt. Eine Abstimmungsvereinbarung hierzu samt Mitbenutzungsregelung für das stadteigene PPK-Erfassungssystem konnte 2023 abgeschlossen werden. 9 Wirtschaftsplan 2025 Seite 5 1.2 Müllverbrennungsanlage (MVA) Die Müllverbrennungsanlage im sogenannten Gleisdreieck St. Leonhard/Schweinau wurde 2001 in Betrieb genommen. Sie verfügt über drei baugleiche Verbrennungslinien mit einer Durchsatzleistung von jeweils ca. 10,5 Tonnen Müll pro Stunde und arbeitet nach dem Prinzip der wassergekühlten Rost￾feuerungstechnik. Die Feuerleistungsregelung, ein automatisches Überwachungssystem, optimiert die Verbrennungsbedingungen. Die bei der Verbrennung entstehenden heißen Rauchgase werden durch einen Dampfer￾zeuger geleitet und geben dort den größten Teil ihrer Wärme ab, bevor in einer mehrstufigen Abgasreinigungsanlage Stäube, Schwermetallverbindungen, saure Schadgase (wie z.B. Salzsäure), Schwefeldioxid, Stickoxide sowie Dioxine und Furane abgeschieden werden. Der bei der thermischen Abfallbehandlung erzeugte Prozessdampf wird an die N-ERGIE abgegeben und dort zur Strom- und Fernwärmeerzeugung genutzt. Durch den Energiever￾bund zwischen MVA und Heizkraftwerk Sandreuth können fossile Brennstoffe wie z.B. Erd￾gas eingespart werden. Auf diese Weise gelangen jährlich, bei gleicher Energieausbeute, bis zu 120.000 Tonnen CO2 weniger in die Atmosphäre. Die Rückstandsprodukte des Ver￾brennungsprozesses wie Schlacke und Metallschrott aber auch Kessel- und Flugaschen, Gips und Sole können überwiegend einer Verwertung zugeführt werden. Im Jahr 2025 werden voraussichtlich ca. 211.600 t „Abfälle zur Beseitigung“ (davon ca. 131.300 t Hausmüll aus Nürnberg, ca. 13.000 t Gewerbeabfälle und ca. 67.300 t Hausmüll aus anderen Gebietskörperschaften) in der Müllverbrennungsanlage angeliefert. Darüber hinaus werden in begrenztem Umfang „Abfälle zur energetischen Verwertung“ angenom￾men. Für die „Abfälle zur Beseitigung“ ist die Verbrennungsgebühr in der Abfallgebührensatzung festgelegt. Die Anlieferer von „Abfällen zur energetischen Verwertung“ entrichten hingegen ein privatrechtliches Entgelt. Die CO2-Besteuerung im Sinne des novellierten Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG), das per Änderungsgesetz in wesentlichen Zügen zum 01.01.2021 in Kraft getreten ist, wird ab 2024 auf die „thermische Behandlung von Siedlungsabfällen“ angewendet. Aktuell gilt gemäß § 10 BEHG ein Festpreis i.H.v. 45 € je Tonne CO2, welcher 2025 auf 55 € ansteigt, bevor in 2026 ein Preiskorridor greift. Im Anschluss sollen die zu erwerbenden Zertifikate im Freien Handel erworben werden. Das dann erzielbare Preisniveau kann schwer antizipiert werden, weshalb die diesbezüglichen Aufwendungen nur vorsichtig ge￾schätzt werden konnten. Inwieweit die Einbeziehung in den Zertifikate-Handel den -vom Gesetz intendierten- ökolo￾gischen Lenkungseffekt haben wird, bleibt jedoch fraglich. 10 Wirtschaftsplan 2025 Seite 6 1.3 Deponien Gemäß dem BayAbfG haben die entsorgungspflichtigen Körperschaften die Verpflichtung, eine TASi-Deponie der Klasse II mit einer verfügbaren Nutzungsdauer von mindestens 6 Jahren vorzuhalten. Um die Entsorgungssicherheit für nicht brennbare Abfälle zu gewährleisten, betreibt die Stadt Nürnberg die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“. Die von der Bundesregierung erlas￾senen Verordnungen (AblagerungsVO, DeponieVO) regeln die Rahmenbedingungen für die Deponierung von Abfällen. Darüber hinaus werden die bisher in technischen Regelwerken (TA-Siedlungsabfall) beschriebenen Ausrüstungsstandards und Grenzwerte für Deponien durch Verordnung verbindlich festgeschrieben. Für die Nürnberger Abfallwirtschaft bedeutet dies, dass seit Juni 2005 bei Störung oder Ausfall der Müllverbrennungsanlage (MVA), der Hausmüll nicht mehr auf der Reststoffde￾ponie Nürnberg-Süd „notdeponiert“ (dort also endgültig beseitigt), sondern nur noch zwi￾schengelagert werden darf und nach Wiederinbetriebnahme der MVA der thermischen Be￾handlung zugeführt werden muss. Die Genehmigung zur Ablagerung von Abfällen, die die Zuordnungskriterien der Deponie￾klasse II erfüllen, ist für die Deponieabschnitte F – M zeitlich unbefristet erteilt. Nach insbesondere wirtschaftlichen Kriterien war noch festzulegen, mit welchem zeitlichen Horizont die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“ weiterhin als Deponie der Klasse II betrieben werden soll. In diesem Zusammenhang ist die über das Jahr 2017 hinaus übernommene Verpflichtung, die entsprechenden Abfälle für den Landkreis Nürnberger Land sowie die weiteren Zweckvereinbarungspartner (Landkreis Fürth, Städte Fürth und Schwabach) zu entsorgen, von Bedeutung. Die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“ hat eine Gesamtkapazität von 1,5 Mio. m³, deren endgültige Verfüllung bis voraussichtlich Ende 2022, aus nachste￾henden Gründen, geplant war. Mit den, bis 2010 sehr geringen Ablagerungsmengen war seinerzeit eine Verfüllung des Restvolumens bis zum Jahr 2040 zu erwarten. Da betriebsnotwendige technische Einrich￾tungen der Deponie bis etwa 2022/2023 ihr technisches Nutzungsende erreichen, also ab￾gewirtschaftet und nicht mehr funktionsfähig sein werden, müssten sie mit hohem Investiti￾onsaufwand ersetzt werden. Der Werkausschuss hat deswegen in seiner Sitzung am 29. Juni 2011 beschlossen, den Betrieb der Deponie Nürnberg-Süd bis zum Ablauf des Jahres 2022 zu beenden und bis dahin dort auch die entschrottete und aufbereitete Schlacke der Müllverbrennungsanlage als Einbau- und Abdeckmaterial (insbesondere für faserhaltige Ab￾fälle) zu verwenden. Zwischenzeitlich hat sich der Zustrom an faserhaltigen Abfällen (u.a. KMF und asbesthaltige Abfälle sowie asbesthaltige Baustoffe) aufgrund hochsubventionierter Gebäude-Sanie￾rungsmaßnahmen vervielfacht und macht mittlerweile etwa 90% des gesamten Zustroms zur Deponie Nürnberg-Süd zur dortigen Beseitigung aus. 11 Wirtschaftsplan 2025 Seite 7 Gerade aber die faserhaltigen Abfälle bedürfen wegen ihrer geringen Dichte einer aufwän￾digen Verpackung und immenser Massen an Einbau- und Abdeckmaterial (i.W. aufbereitete MV-Schlacke), so dass die Verfüllung des Restvolumens, zufällig auch entsprechend der in 2011 diskutierten Verfüllszenarien, bereits tatsächlich Ende 2022 zu erwarten wäre. Um dieser sehr raschen Verfüllgeschwindigkeit entgegen zu treten und insbesondere noch für einen zumindest kurzen Zeitraum Deponiekapazitäten für schüttbare Abfälle zu gewinnen, wird eine Annahme-Mengenbegrenzungsregelung für faserhaltige Abfälle, die noch in die Abfallwirtschaftssatzung aufzunehmen ist, der beschriebenen Entwicklung entgegensteu￾ern. Da die Stadt Nürnberg aber unverändert in der Entsorgungsverpflichtung bleibt, wurde nach regional verfügbaren Absteuerungsmöglichkeiten für faserhaltige Abfälle gesucht. Zweckvereinbarungsgemäß steht der Landkreis Nürnberger Land in der Verpflichtung, bei Schließung der Deponie Nürnberg-Süd, eine Nachfolgelösung zur Aufrechterhaltung der Entsorgungssicherheit bereit zu stellen. Hierzu kann sich der Landkreis auch der Dienste Dritter bedienen (also Bereitstellung externer Deponiekapazitäten). Insoweit ist der Land￾kreis Nürnberger Land schon jetzt in die Vertragsverhandlungen und Vertragsabschlüsse zur Absteuerung deponierbarer Abfälle als mitzeichnende Vertragspartei eingebunden. Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass die Restverfüllung der Deponie Nürnberg-Süd noch bis Ende 2025 „hinausgezögert“ werden kann, um dem Landkreis Nürnberger Land die Aufnahme des Betriebs der eigenen Deponie zu ermöglichen; die Betriebsaufnahme wird seitens ASN – wie auf Verwaltungsebene abgestimmt – durch einen Know-how-Trans￾fer und Erfahrungsaustausch unterstützt. Die ehemalige, bereits geschlossene „Deponie Nord“ wurde rekultiviert und ist seit dem 30.6.1998 in der Nachsorgephase. Dabei muss der Oberflächendichtung, der Gasfassung und der Grundwasserqualität noch eine besondere Beachtung gewidmet werden. Derzeit entstehen Aufwendungen nur für die laufende Überwachung. Für eventuelle zukünftige Sa￾nierungsmaßnahmen wurde eine Rückstellung in Höhe von ca. 1,7 Mio. EURO gebildet. 2. Erfolgsplan und Vorschau bis 2028 2.1 Umsatzerlöse Hauptumsatzträger des ASN sind die Abfallgebühr, die Verbrennungsgebühr und die Depo￾niegebühr. Die Abfallgebühr ist eine Benutzungsgebühr. Sie wird in Nürnberg nach einem Wahr￾scheinlichkeitsmaßstab als Einheitsgebühr (eine Gebühr für alle Leistungen) erhoben. Als Bezugsgröße gilt ein Volumen-/Litermaßstab nach der Größe/Volumen der für die Restmüll￾abfuhr zur Verfügung gestellten Abfallbehälter auf der Basis einer wöchentlichen Abfuhr. Mit der Abfallgebühr werden alle abfallwirtschaftlichen Kosten wie z. B. für Sammlung und Transport der Abfälle, Altpapiersammlung, Biomüll- und Gartenabfallsammlung, Errichtung 12 Wirtschaftsplan 2025 Seite 8 und Betrieb von Wertstoffhöfen, Problemmüllsammlung, Sperrmüllabfuhr auf Abruf, Abfall￾beratung sowie die Kosten für die Beseitigung der Abfälle in der Müllverbrennungsanlage gedeckt. Die Abfallgebühr wurde ab 2024 im Rahmen einer Neukalkulation deutlich erhöht und bleibt bis zum Ende dieses neuen Kalkulationszeitraums im Jahr 2027 unverändert. Die Verbrennungsgebühr in der Müllverbrennungsanlage wird für „Abfälle zur Beseitigung“ nach Gewicht abgerechnet. In dieser Gebühr sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Errichtung, dem Betrieb und dem Unterhalt der Müllverbrennungsanlage stehen, enthal￾ten. Die Verbrennungsgebühr wurde ab 2023 im Rahmen einer Neukalkulation geringfügig er￾höht und bleibt bis zum Ende dieses neuen Kalkulationszeitraums im Jahr 2026 unverän￾dert. Bei Abfällen zur energetischen Verwertung wird ein privatrechtliches Entgelt abgerechnet. Bei der Deponiegebühr wurde eine Kalkulation von der „Wiege bis zur Bahre“ vorgenom￾men, d. h. es wurden sämtliche Planungs- und Baukosten (einschließlich Rekultivierungs￾und Nachsorgekosten, Ersatzinvestitionen sowie eventuell zu erbringende Sicherheitsleis￾tungen) und die anfallenden Betriebskosten einbezogen. Für die Ablagerung der Schlacke wird im Rahmen der „Internen Leistungsverrechnung“ ein zusätzliches Entgelt erhoben, das die wirtschaftliche Situation der Deponie verbessert. Die diesbezüglichen Berechnungen wurden von der Fa. AU Consult GmbH durch ein Gut￾achten bestätigt und werden jährlich aktualisiert. Mit der Restverfüllung und Schließung der Deponie Nürnberg-Süd „endet“ auch der Gebüh￾renhaushalt „Deponie“. Die weiterhin, während der Schließungs- und Nachsorgephase an￾fallenden Kosten werden aus der Rückstellung gedeckt. 2.2 Sonstige betriebliche Erlöse In diesem Posten sind insbesondere Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen, Scha￾densersatzleistungen, Mieteinnahmen und Personalkostenzuschüsse der Bundesagentur für Arbeit enthalten. 2.3 Materialaufwand und bezogene Leistungen Der Materialaufwand umfasst die Kosten für alle verbrauchten Materialien und bezogenen Leistungen, u. a. für Treibstoffe, Energie, den Betrieb der Wertstoffhöfe, die Erfassung der PPK sowie auch die Aufwendungen für Instandsetzungsmaßnahmen in der Müllverbren￾nungsanlage. Die ab 2024 zu berücksichtigende CO2-Besteuerung für den Brennstoff „Abfall“ ist eben￾falls im Materialaufwand eingeplant (siehe auch Nr. 1.2). 13 Wirtschaftsplan 2025 Seite 9 2.4 Personalaufwand Der Personalaufwand umfasst die bezahlten Entgelte und Besoldungen der Beschäftigten und der Beamten. Außerdem enthält er die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, die Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung, gewährte Beihilfen und die Umlage für die Zusatzversorgungskasse. 2.5 Abschreibungen Grundlagen der Abschreibungen sind die Anschaffungswerte des Anlagenbestandes sowie der Investitionsplan. Es wird die lineare Abschreibungsmethode vom Anschaffungswert angewandt. Zuwendun￾gen und Zuschüsse, die in der Vergangenheit als Sonderabschreibungen abgesetzt wurden, sind im Berichtszeitraum nicht zu erwarten bzw. anzusetzen. 2.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen geben die für das laufende Geschäft anzuset￾zenden Kosten für Mieten und Pachten, Bürokosten, Verwaltungskostenumlage der Stadt Nürnberg, Versicherungen sowie vom ASN direkt in Anspruch genommene Leistungen städtischer Dienststellen wieder. 2.7 Zinsen Im Zinsaufwand in Höhe von 1,73 Mio. EUR ist die Verzinsung der Bankdarlehen mit 1,0 Mio. EUR und die Aufzinsung von Rückstellungen nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz mit 0,73 Mio. EUR enthalten. Es sind Zinserträge im Umfang von 1,58 Mio. EUR zu erwarten. 2.8 Handelsrechtliches Ergebnis Der Eigenbetrieb ASN schließt in 2025 voraussichtlich mit einem Jahresverlust von ca. 8,10 Mio. EUR ab. Zum 01.01.2024 bestehen Gewinnvorträge in Höhe von ca. 51,58 Mio. EUR. Der oben genannte Gewinnvortrag zum 01.01.2024 und der erwartete Gewinn in 2024 in Höhe von ca. 0,33 Mio. EUR soll mit dem Jahresverlust 2025 verrechnet werden und als Gewinnvortrag in Höhe von ca. 43,81 Mio. € auf neue Rechnung vorgetragen werden. 14 Wirtschaftsplan 2025 Seite 10 3. Mittelfristiger Vermögens- und Finanzplan der Jahre 2024 bis 2028 Dem Investitionsvolumen liegen die beabsichtigten Beschaffungen zugrunde. Für 2025 ergeben sich Ausgaben in Höhe von 7,41 Mio. EUR. Über den gesamten Planungszeitraum von fünf Jahren sind Ausgaben in Höhe von 32,45 Mio. EUR vorgesehen. Die Finanzierung der Investitionen erfolgt weitgehend über Abschrei￾bungen. Die Entwicklung des Vermögens und der Schulden ab 2024 wird in der Finanzrechnung über die Mittelverwendung und der Mittelherkunft (Anlage 4) aufgeschlüsselt. Die Tilgungen für die Bankdarlehen verlaufen planmäßig. 4. Kassen- und Investitionskredite Der Höchstbetrag für „Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben“ für ASN be￾trägt gemäß Art. 73 Absatz 2 GO für das Jahr 2025 15,52 Mio. EUR. 15 Anlage 1 IST Plan Plan 2023 2024 2025 TEUR TEUR TEUR 1. Umsatzerlöse 1.1. Gebühren veranlagt 45.282 60.651 61.491 1.2. andere Gebühren und Erlöse 1) 29.605 30.504 30.036 1.3. Auflösung passivierter Investitionszuschüsse 00 0 SUMME Umsatzerlöse 74.887 91.155 91.527 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Leistungen 00 0 3. Aktivierte Eigenleistungen 00 0 4. Sonstige betriebliche Erträge 616 19 33 5. Materialaufwand und bezogene Leistungen a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs und Betriebsstoffe und bezogene Waren 12.525 10.730 19.478 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 28.436 32.168 34.571 SUMME Materialaufwand, bezogene Leistungen 40.961 42.898 54.049 6. Personalaufwand und Sozialabgaben a) Löhne u. Gehälter 19.826 22.089 23.702 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 6.892 8.041 7.998 - davon für Altersversorgung 2.925 3.457 3.211 SUMME Personalaufwand 26.718 30.130 31.700 7. Abschreibungen 5.251 7.199 7.113 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.626 9.648 6.611 9. Zinsen und ähnliche Erträge 1.622 548 1.581 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 2.226 1.477 1.726 11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ‐4.657 370 ‐8.058 12. außerordentlicher Aufwand 00 0 13. außerordentliches Ergebnis (Fehlbetrag) 00 0 14. Sonstige Steuern 42 42 42 15. Jahresgewinn (+) / -verlust (-) ‐4.699 328 ‐8.100 Zuführung 7.279 0 112 Inanspruchnahme 9 13 13 1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen Erfolgsplan 2025 16 Ist Plan Plan Vorschau Vorschau Vorschau 2023 2024 2025 2026 2027 2028 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 1. Umsatzerlöse 1) 74.887 91.155 91.527 91.129 94.120 95.370 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Leistungen 000000 3. Aktivierte Eigenleistungen 000000 4. Sonstige betriebliche Erträge 616 19 33 32 32 32 5. Materialaufwand / bezogene Leistungen 40.961 42.898 54.049 55.183 55.434 60.577 6. Personalaufwand und Sozialabgaben 26.718 30.130 31.700 32.552 33.340 34.050 7. Abschreibungen 5.251 7.199 7.113 7.037 5.418 6.595 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.626 9.648 6.611 6.409 6.512 6.619 9. Zinsen und ähnliche Erträge 1.622 548 1.581 1.427 1.386 1.289 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 2.226 1.477 1.726 1.447 1.283 1.148 11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ‐4.657 370 ‐8.058 ‐10.040 ‐6.449 ‐12.298 außerordentlicher Aufwand 000000 außerordentliches Ergebnis 000000 12. Sonstige Steuern 42 42 42 41 41 41 13. Jahresgewinn (+) / -verlust (-) ‐4.699 328 ‐8.100 ‐10.081 ‐6.490 ‐12.339 14. Gewinn- / Verlustvortrag 81.187 81.187 81.515 73.415 63.334 56.844 15. Vortrag auf neue Rechnung 76.488 81.515 73.415 63.334 56.844 44.505 1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen Zuführung 7.279 0 112 103 0 0 Inanspruchnahme 9 13 13 13 2.095 2.109 Erfolgsplanvorschau Anlage 2 17 Anlage 3 Finanzplan 2025 Mittelherkunft T-EUR Periodenergebnis Gewinn Abschreibungen / RBW Abgänge 7.113 Erhöhung der Rückstellungen1) 1.229 Erhöhung der Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 0 Minderung liquider Mittel 9.908 Mittelzufluss gesamt 18.250 Mittelverwendung T-EUR Periodenergebnis Verlust 8.100 Investitionen Abfallwirtschaft 6.070 Müllverbrennung 1.213 Deponie 30 Verwaltung 100 Minderung der Rückstellungen1) 236 Minderung der Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 2.501 Erhöhung liquide Mittel Mittelverwendung gesamt 18.250 Erhöhung 112 Minderung 13 1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen 18 Anlage 4 Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2024 bis 2028 Plan Plan Vorschau Vorschau Vorschau 2024 2025 2026 2027 2028 Mittelherkunft T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR Periodenergebnis Gewinn 328 Abschreibungen / RBW Abgänge 7.199 7.113 7.037 5.418 6.595 Erhöhung der Rückstellungen1) 1.476 1.229 1.138 1.117 1.013 Erhöhung Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten Minderung der liquiden Mittel 9.908 20.303 17.555 15.724 Mittelzufluss gesamt 9.003 18.250 28.478 24.090 23.332 Plan Plan Vorschau Vorschau Vorschau 2024 2025 2026 2027 2028 Mittelverwendung T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR Periodenergebnis Verlust 8.100 10.081 6.490 12.339 Investitionen Abfallwirtschaft 3.381 6.070 8.535 6.299 4.074 Müllverbrennung 713 1.213 1.061 61 61 Deponie 450 30 0 0 0 Verwaltung 100 100 100 100 100 Minderung der Rückstellungen 1) 327 236 6.096 8.427 3.933 Minderung Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 2.401 2.501 2.605 2.713 2.825 Erhöhung liquide Mittel 1.631 Mittelverwendung gesamt 9.003 18.250 28.478 24.090 23.332 Erhöhung 0 112 103 0 0 Minderung 13 13 13 2.095 2.109 1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen 19 Anlage 5 Vermögensplan 2025 EUR EUR Abfallwirtschaft Fachspezifische Software 30.000,00 Grundstücke und Gebäude 600.000,00 Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe) 1.200.000,00 Fahrzeuge 3.920.000,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 320.356,00 6.070.356,00 Müllverbrennungsanlage Fachspezifische Software 3.000,00 Grundstücke und Gebäude 0,00 Betriebsanlagen 1.150.000,00 Maschinen 10.000,00 Fahrzeuge 0,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 50.000,00 1.213.000,00 Deponie Fachspezifische Software 0,00 Grundstücke und Gebäude 0,00 Betriebsanlagen 20.000,00 Maschinen 5.000,00 Fahrzeuge 0,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.000,00 30.000,00 Verwaltung Fachspezifische Software 35.000,00 Grundstücke und Gebäude 0,00 Fahrzeuge 0,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 65.000,00 100.000,00 geplante Gesamtinvestitionen 7.413.356,00 20 Mittelfristiger Vermögensplan 2024 2025 2026 2027 2028 EUR EUR EUR EUR EUR Abfallwirtschaft Fachspezifische Software 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 Grundstücke und Gebäude 200.000,00 600.000,00 2.100.000,00 100.000,00 100.000,00 Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe) 0,00 1.200.000,00 1.700.000,00 1.200.000,00 0,00 Fahrzeuge 2.837.000,00 3.920.000,00 4.380.000,00 4.640.000,00 3.610.000,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 314.140,00 320.356,00 324.809,00 329.485,00 334.393,00 3.381.140,00 6.070.356,00 8.534.809,00 6.299.485,00 4.074.393,00 Müllverbrennungsanlage Fachspezifische Software 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Betriebsanlagen 500.000,00 1.150.000,00 1.000.000,00 0,00 0,00 Maschinen 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 Fahrzeuge 150.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 50.000,00 50.000,00 48.000,00 48.000,00 48.000,00 713.000,00 1.213.000,00 1.061.000,00 61.000,00 61.000,00 Deponie Fachspezifische Software 120.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Betriebsanlagen 20.000,00 20.000,00 0,00 0,00 0,00 Maschinen 5.000,00 5.000,00 0,00 0,00 0,00 Fahrzeuge 300.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.000,00 5.000,00 0,00 0,00 0,00 450.000,00 30.000,00 0,00 0,00 0,00 (1 Verwaltung Fachspezifische Software 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 geplante Gesamtinvestitionen 4.644.140,00 7.413.356,00 9.695.809,00 6.460.485,00 4.235.393,00 Anlage 6 (1 Geplante Schließung der Deponie Süd zum 31.12.2025. 21 Anlage 7 Seite 1 2024 2025 2026 2027 2028 23456 Abfallwirtschaft Fachspezifische Software 2023 30 2024 30 2025 30 30 30 Grundstücke und Gebäude 2023 200 2024 600 2025 2.100 100 100 Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe) 2023 0 2024 1.200 2025 1.700 1.200 0 Fahrzeuge (Abfallsammelfahrzeuge) 2023 2.837 2024 3.920 2025 4.380 4.640 3.610 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 2023 314 2024 320 2025 325 329 334 Deponie Fachspezifische Software 2023 120 2024 0 2025 000 Grundstücke und Gebäude 2023 0 2024 0 2025 000 Betriebsanlagen 2023 20 2024 20 2025 000 Maschinen 2023 5 2024 5 2025 000 Fahrzeuge 2023 300 2024 0 2025 000 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 2023 5 2024 5 2025 000 3.831 6.100 8.535 6.299 4.074 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen fällig werdenden Ausgaben Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Jahres: Vorraussichtlich fällige Ausgaben in T-EUR 1 Zwischensumme 22 Anlage 7 Seite 2 2024 2025 2026 2027 2028 23456 Müllverbrennungsanlage Fachspezifische Software 2023 3 2024 3 2025 333 Grundstücke und Gebäude 2023 0 2024 0 2025 000 Betriebsanlagen 2023 500 2024 1.150 2025 1.000 0 0 Maschinen 2023 10 2024 10 2025 10 10 10 Fahrzeuge 2023 150 2024 0 2025 000 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 2023 50 2024 50 2025 48 48 48 Verwaltung Fachspezifische Software 2023 35 2024 35 2025 35 35 35 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 2023 65 2024 65 2025 65 65 65 4.644 7.413 9.696 6.460 4.235 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen fällig werdenden Ausgaben Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Jahres: Vorraussichtlich fällige Ausgaben in T-EUR 1 Gesamtsumme 23 Anlage 8 Seite 1 EUR Abfallwirtschaft Fachspezifische Software Standardsoftware/Erweiterung 20.000,00 Sonstiges 10.000,00 30.000,00 Grundstücke und Gebäude Betriebsgebäude 500.000,00 Gartenabfallsammelstellen 50.000,00 Sonstiges 50.000,00 600.000,00 Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe) Bau WSH Uffenheimer Straße 700.000,00 Aufbau Ladeinfrastruktur E-Fahrzeuge 500.000,00 1.200.000,00 Fahrzeuge Abfallsammelfahrzeuge (ASF) 2.360.000,00 Abrollkipper/Absetzkipper 1.200.000,00 Lkw (Sperrmüll/Behälterausfuhr) 350.000,00 Sonstiges 10.000,00 3.920.000,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung Büroeinrichtung 15.000,00 Datenendgeräte 20.000,00 Schnellwerkstatt 20.000,00 Geräte für Wertstoffhöfe 10.000,00 Müllgroßbehälter (770/1.000 L) 150.000,00 Abroll-Absetzmulden 16.698,00 Müllpreßbehälter 72.358,00 Sonstiges 16.300,00 320.356,00 Summe Abfallwirtschaft 6.070.356,00 Erläuterungen zum Vermögensplan 2025 24 Anlage 8 Seite 2 Erläuterungen zum Vermögensplan 2025 EUR Müllverbrennungsanlage Fachspezifische Software Fachspezifische Software 3.000,00 3.000,00 Betriebsanlagen Erweiterung Toranlagen (Objektschutz) 150.000,00 PV-Anlage auf dem MVA-Dach 1.000.000,00 1.150.000,00 Maschinen div. Maschinen und Geräte 10.000,00 10.000,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung Datenendgeräte/server 5.000,00 Sonstiges 45.000,00 50.000,00 Summe Müllverbrennungsanlage 1.213.000,00 25 Anlage 8 Seite 3 Erläuterungen zum Vermögensplan 2025 EUR Deponie Fachspezifische Software Umstellung speicherprogrammierte Steuerung 0,00 0,00 Betriebsanlagen Sickerwasserpumpen 0,00 Sonstiges 20.000,00 20.000,00 Maschinen Maschinen und Geräte 5.000,00 5.000,00 Fahrzeuge Traktor 0,00 0,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung Sonstiges 5.000,00 5.000,00 Summe Deponie 30.000,00 26 Anlage 8 Seite 4 EUR Verwaltung Fachspezifische Software Erweiterung Standardsoftware 25.000,00 Netz- bzw. PC-Software 10.000,00 35.000,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung Datenendgeräte 20.000,00 Hardware für IT-Abt. 5.000,00 Hardware für Anwender 10.000,00 Einrichtung 25.000,00 Sonstiges 5.000,00 65.000,00 Summe Verwaltung 100.000,00 Erläuterungen zum Vermögensplan 2025 27 Anlage 9 Seite 1 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg – ASN Stellenplan Beamte Laufbahn￾gruppen Besol￾dungs￾gruppen Zahl der Stellen tatsächlicher Personal￾bestand Bemerkungen 2025 2024 30.06.2024 Qualifik.ebene 4 NV 0 0 0 B 2 1 1 1 A 15 0 0 0 A 14 1 1 1 A 13/14 H 1 1 1 Qualifik.ebene 3 A 13 G 1 1 0 (Gehob. Dienst) A 12 0 0 1 A 11 5 5 3 A 10 0 0 1 A 9/10 G 1 1 0 Qualifik.ebene 2 A 9 M 0 0 0 (Mittlerer Dienst) A 8 2 2 2 A 7 1 1 1 A 6 0 0 0 A 5 0 0 0 Summe 13 13 11 Stellenplan Beschäftigte Entgelt￾gruppen Zahl der Stellen tatsächlicher Personal￾bestand Bemerkungen VG alt neu 2025 2024 30.06.2024 I E15Ü 0 0 0 I a E15 1 1 1 I b E14 2 2 2 II H + II G E13 2 2 3 III / II E12 3 3 1 IVa / III E11 7 6 3 IV a E10 3 3 3 E9c 14 14 11 E9b 12 12 14 E9aV 0 0 6 E9a 38 37 16 E8V 0 0 2 Vc + Vc / Vb + LGr. 7 / 8 a E8 30 29 41 LGr. 6 / 7 a E7 2 2 2 VIb / Vc + Vib + LGr. 5 / 6 a E6 102 100 94 E5V 0 0 1 VII / VIb + V II + LGr. 4 / 5 a E5 18 18 15 E4V 0 0 42 LGr. 3 /4 a + 4 /4 a E4 206 204 148 VIII/VII + LGr. 2/3 a E3 8 7 10 LGr. 1/2a + 1/3 E2Ü 0 0 2 IX / Ixa + LGr. 1/1a E2 4 4 1 E1 0 0 0 Auszubildende 0 0 0 Summe 451 443 421 Anmerkungen: einschließlich Mitarbeiter in der Altersteilzeit (Freizeitphase) 28 Anlage 9 Seite 2 Stellenübersicht gesamt Zahl der Stellen tatsächlicher Personalbestand 2025 2024 30.06.2024 Gesamt Davon Vollzeit Teilzeit Beamtinnen / Beamte 13 13 11 8 3 Beschäftigte 451 443 421 418 12 Summe 464 456 432 419 15 Anmerkungen: einschließlich insgesamt 6 Mitarbeiter in der Altersteilzeit (Freizeitphase) -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 29

ASN in anderen Jahren

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