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Haushalt 2018 · Band 1 · Seiten 354–363 · Seiten 354–363 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel Geschäftsbereich Referat VI: 00017 Bund-Länder-Gemeinschaftsinitiative „Soziale Stadt“: St. Leonhard/Schweinau Die Gesamtkosten enthalten die Umbaukosten des Pförtnerhauses Philipp-Körber-Weg 1; in den Gesamtkosten sind 14 T€ KEM-Mittel enthalten. 1) Die Bund-Länder-Gemeinschaftsinitiative „Soziale Stadt“ hat u. a. zum Ziel, der sozialräumlichen Polarisie￾rung in den Städten Einhalt zu gebieten. Es handelt sich hierbei um Stadtteile, die wegen ihrer Sozialstruktur, des Arbeitsplatzangebotes und Ausbildungsniveaus der Bewohnerinnen und Bewohner, der Qualität des bau￾lichen Bestandes, der Ausstattung mit sozialer und kultureller Infrastruktur sowie des Zustandes des städte￾baulichen Umfeldes erhebliche Defizite aufweisen. Für den Einsatz der Fördermittel gelten die Städtebauförderungsrichtlinien. Wesentliche Voraussetzung für die Förderung ist u. a. die Aufstellung eines gebietsbezogenen integrierten stadtentwicklungspolitischen Handlungskonzeptes. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss; Anpassung der zu erwartenden Einzahlungen 3) Kostenannahme 4) Städtebaufördermittel, Programm „Soziale Stadt“ (55% Förderquote) 350 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 00018 Bund-Länder Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren; Nördliche Altstadt“, Altstadt ans Wasser Im konsumtiven Ansatz sind Mittel für das Einzelhandelsgutachten enthalten. Die Ansätze für die Umgestaltung Hauptmarkt (Maßnahmennummer 00040) und Obstmarkt (Maßnahmennummer 00654) wurden ausgegliedert. Mehreinzahlungen berechtigen zu Mehrauszahlungen. 1) Das Bund-Länder-Innenstadtprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ zielt auf die Stärkung von zentra￾len Versorgungsbereichen ab. Es werden Maßnahmen gefördert, die zur Erhaltung und Entwicklung dieser Bereiche als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben beitragen. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Aufwertung des öffentlichen Raumes insbesondere Umgestaltung Haupt- /Obstmarkt, Altstadt ans Wasser - Instandsetzung und Modernisierung von das Stadtbild prägenden Gebäuden - Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken und mindergenutzten Gebäuden - Citymanagement und Beteiligung von Nutzungsberechtigten und von deren Beauftragen im Sinne § 128 BauGB sowie von Immobilien- und Standortgemeinschaften 2) Reduzierung der Gesamtkosten (Reduzierung der konsumtiven Einzahlungen und Auszahlungen 3) Kostenannahme 4) Städtebaufördermittel, Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (55% Förderquote) 00020 Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“ – generelle Sanierungs￾maßnahmen - Gegenseitig deckungsfähig mit Maßnahme-Nr. 715 (Ausweitung Stadtumbau West: Weststadt). Aus den Mitteln "Stadtumbau West" werden verschiedene Maßnahmen finanziert; z.B. Heinickeplatz mit Umfeld, Kosten des Quartiersbüros und der Umbau des Stadtteilparks Eberhardshof (Quellepark). - 1) Vor dem Hintergrund des wirtschaftlichen Strukturwandels und insbesondere der Quelle-Insolvenz beschloss der Stadtrat am 03.02.2010 als Voraussetzung für die Festsetzung eines Sanierungsgebietes für das Gebiet Weststadt, die Durchführung vorbereitender Untersuchungen gem. § 141 BauGB. Anders als bei den zeitlich begrenzt erhöht bezuschussten strukturwirksamen Maßnahmen muss sich die Stadt Nürnberg im Förderprogramm „Stadtumbau-West“ bei weiteren Sanierungsmaßnahmen gemäß den vorbereitenden Untersuchungen mit Kofinanzierungsmitteln in Höhe von 40 % beteiligen. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss; Anpassung der zu erwartenden Einzahlungen 3) Kostenannahme 4) Mittel aus dem Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“ (53% Förderquote) 351 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 00106 Ertüchtigung der U-Bahn mit BOS-Digitalfunk - Von den Gesamtkosten trägt Nürnberg 88 % und Fürth 12 %; der Anteil der Stadt Fürth wird konsumtiv veran- schlagt und im Vollzug eingezogen. - 1) Im Zuge der geplanten Einführung des Digitalfunks ist auch die Ertüchtigung der U-Bahn Nürnberg/Fürth mit BOS-Digitalfunk erforderlich. Damit soll die Kommunikation bei Einsätzen im Bereich des U-Bahn-Netzes durch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Polizei, Rettungsdienste und Feuerwehr) si￾chergestellt werden. 2) Reduzierung der Gesamtkosten aufgrund Nutzung von Synergieeffekten mit der Parallel stattfindenden Er￾tüchtigung des digitalen Betriebsfunks (nicht Teil der Fördermaßnahme BOS-Funk). Außerdem ergibt sich aus der Spitzabrechnung eine veränderte Kostenaufteilung zwischen der Stadt Nürnberg und der Stadt Fürth, weshalb sich die städtischen Mittel um 45 T€ erhöhen. 3) Kostenschätzung 4) Kostenerstattung der Infra Fürth für die auf das Stadtgebiet Fürth entfallenden Maßnahmen. Von der Regie￾rung ist eine Festbetragsförderung in Höhe von 2 Mio. Euro in Aussicht gestellt worden. 352 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 00107, 00108, 00687 U-Bahn 3 Südwest, Rothenburger Straße - Gebersdorf - Bauabschnitt 2.2 wird unter MIP-Nr. 687 veranschlagt.- - Bauabschnitt 2.1 wird unter MIP-Nr. 107 veranschlagt.- - Der Grunderwerb wird für den gesamten U3-Südwestast unter MIP-Nr. 108 veranschlagt.- - Bei Einsatz von Stellplatzgeldern Verringerung der städtischen Mittel. - - Ab 2011 enthalten die städtischen Mittel an SÖR zu zahlende, aktivierbare Sondernutzungsgebühren. - 1) Im ersten Bauabschnitt der U3 Südwest wurden die Bahnhöfe Sündersbühl und Gustav-Adolf-Straße erstellt und 2008 in Betrieb genommen. Der U3-Südwestast soll mit den Bahnhöfen Großreuth bei Schweinau, Klein￾reuth bei Schweinau und Gebersdorf verlängert werden. Der Bauabschnitt 2.1 der U3 SW (Gustav-Adolf-Straße – Großreuth bei Schweinau) ist in Bau, siehe hierzu MIP-Nr. 107. Der Bauabschnitt 2.2 (Kleinreuth bei Schweinau – Gebersdorf) ist in der Planung, siehe hierzu MIP-Nr. 687. Der Betrieb soll mit einem automatischen System (AGT) erfolgen, siehe hierzu MIP-Nr. 111. Sowohl Busbahnhof als auch Betriebshof werden mit einem niedrigeren Fördersatz gefördert. Die Förderquo￾te für die Gesamtmaßnahme reduziert sich daher um rd. 2 Prozentpunkte auf rd. 70 %. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss; daneben bei Maßnahme 107 Kostenerhöhung durch Teuerungszuschlag sowie entsprechend höher angesetzte Einzahlungen. 3) Kostenberechnung 4) Zuwendungen von Bund und Land (GVFG und BayÖPNVG). 353 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 00111 U-Bahnlinien U2 und U3: Automatisches Betriebssystem - Ursprüngliche Finanzierung nominell 80/20 % = 72/28 % real. - 1) In der Nürnberger U-Bahn wurde zunächst im BA 1 der U3 und im Innenbereich der U2 ein automatisches Betriebssystem (AGT) realisiert, wobei auf der U2 zunächst weltweit erstmalig ein Mischbetrieb stattfand. Die Inbetriebnahme erfolgte im Juni 2008. Anfang 2010 wurden die Außenäste der U2 auf automatischen U￾Bahnbetrieb umgestellt, so dass seitdem auf der U2 und der U3 die U-Bahn automatisch fährt. Auch auf den weiteren Neubauabschnitten der U3 (BA 2 und BA 3) wird das automatische U-Bahnbetriebs￾system realisiert. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss 3) Kostenberechnung 4) Zuweisungen von Bund und Land (GVFG und BayÖPNVG). 00576 Energie-Autocontrollingsystem: Erweiterung ab 2013 1) Mit dem Ausbau der Verbrauchsdatenerfassung (Zählerstände Wärme, Strom, Wasser) bei Großverbrau￾chern (ab ca. 30.000 EUR Energie- und Wasserkosten pro Jahr) sollen in den Dienststellen und Eigenbetrie￾ben zusätzliche Einsparpotenziale erschlossen werden. Damit wird eine deutlich bessere Datengrundlage, vor allem durch genaue und umfangreiche Verbrauchsda￾ten mit hoher zeitlicher Auflösung, geschaffen. Die Personalkapazität bei KEM kann sich dann mehr dem Auswerten, Bewerten und Erkennen von kurzzeitigen Ausreißern, identifizieren auffälliger Verbräuche und Einleiten von Optimierungsmaßnahmen widmen. Der Aufwand für manuelle Datenbeschaffung und –pflege sinkt erheblich. Auswertungen können zudem automatisiert erfolgen, wie z.B. durch das „alarmieren“ bei be￾stimmten Grenzwertüberschreitungen. Gleichzeitig dienen die Datengrundlagen dazu, mit ausgewählten Gebäuden am EU-Projekt EDI-Net teilzu￾nehmen. In dem Projekt sollen Instrumente entwickelt und getestet werden, die die Nutzerinnen und Nutzer noch stärker als bisher für den Verbrauch ihrer Gebäude sensibilisieren und zum Energiesparen motivieren. Die für das Gesamtvorhaben entwickelte Umsetzungsstrategie für ein wirksameres Energiecontrolling ist bis 2025 angelegt. Sie beinhaltet neben der effizienteren Datenbeschaffung, -aufbereitung, -pflege und –auswertung, das schnellere Reagieren bei Auffälligkeiten, das gezielte Aufspüren von Einsparpotenzialen und insbesondere auch die direktere und stärkere Einbeziehung der Nutzer. 2) Neuaufnahme 3) Kostenschätzung 4) keine 354 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 00613 Bauzeitzinsen Erneuerungsmaßnahmen 1) Bauzeitzinsen werden für über den Jahresabschluss hinweg nicht aktivierte Anlagen im Bau berechnet. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 00620 U1-Bahnhof Muggenhof: Generalsanierung 1) Der U-Bahnhof Muggenhof erstreckt sich in Hochlage in Ost-West-Richtung über der Kreuzung Fürther-/ Adolf-Braun-/ Sigmundstraße. Er ist seit 1970 in Betrieb und muss nunmehr dringend generalsaniert werden. Die Außenfassade zeigt gravierende Schäden. Die aus Leichtbeton hergestellten Attikaplatten sind am Ende ihrer Lebensdauer angelangt und nicht mehr instandzusetzen. Im Sommer 2013 wurde ein Sicherheitsnetz an der Fassade gespannt, um ein Herunterfallen von Betonteilen zu verhindern. Durch die Erneuerung der Attikaplatten ist es unumgänglich die Fassadengläser auszubauen und durch eine neue Fassadenkonstruktion zu ersetzen und ggf. das Tragsystem zu ertüchtigen. Die Generalsanierung umfasst somit die Erneuerung der Attikaplatten in Verbindung mit einer neuen Glas￾fassade über das gesamt Bahnhofsbauwerk inkl. Treppenaufgänge, die Beseitigung der festgestellten Schä￾den an der Betonkonstruktion und eine Revitalisierung des gesamten Bahnhofs, d.h. der Bahnhof inkl. der unterirdischen Zugänge soll freundlicher und heller werden sowie mit einem verbesserten Leitsystem (inkl. Blindenleitsystem) ausgestattet werden. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenschätzung 4) keine 355 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 00630 Gibitzenhof/Steinbühl-West, generelle Sanierungsmaßnahme 1) In dem Gebiet Gibitzenhof/Steinbühl West besteht Handlungsbedarf in den Bereichen energetische Sanie￾rung, Vermehrung und Aufwertung der Grün- und Freiflächen – auch im Zusammenhang mit und zur Vorbe￾reitung des geplanten Ausbaus des Frankenschnellweges –, Ausbau der Infrastruktur in Hinblick auf Verkehr, Bildung, Chancengleichheit und Integration. Das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ hat zum Ziel, Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf nach Maßgabe der Städtebauförderungsrichtlinien zu unterstützen. Dabei wird ein integrierter Ansatz verfolgt, der ein dementsprechend umfassendes Gesamtkonzept erfordert. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss; Anpassung der zu erwartenden Einzahlungen 3) Kostenannahme 4) Städtebaufördermittel, Programm „Soziale Stadt“ (56% Förderquote) 00687 U-Bahn 3 Südwest, Großreuth bei Schweinau – Gebersdorf Siehe hierzu unter Maßnahme 00107. 356 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 00715 Ausweitung Stadtumbau West: Weststadt Gegenseitig deckungsfähig mit Maßnahme-Nr. 20 (Stadtumbau West) und 716 (Soziale Stadt: Altstadt Süd). 1) Das Stadterneuerungsgebiet Weststadt wurde um die Bereiche zwischen Sielstraße/Paumgartnerstraße und Plärrer erweitert. Die Finanzmittel der bestehenden MIP-Ansätze "Stadtumbau West - Strukturprogramm" und "Stadtumbau West " sind abschließend festen Projekten zugeordnet (z.B. Kulturwerkstatt, Kinder- und Ju￾gendhaus mit Aktivspielplatz, Heinickeplatz, Leiblsteg, Quelle-Park). Im erweiterten Gebiet zeichnen sich zu￾sätzliche Handlungsbedarfe ab (z.B. Grün- und Freifläche „Maxgrün“, Neugestaltung Plärrer, Umsetzung von INSEK-Konzeptbausteinen wie der „Stadtidee Fürther Straße“, Neugestaltung Vorplatz Memorium Nürnber￾ger Prozesse. Der zusätzliche MIP-Ansatz dient der Bereitstellung des für eine Bezuschussung geeigneter Projekte erforderlichen städtischen Eigenanteils. Nach Reduzierung des Gesamtumfangs bei dem Stadterneuerungsgebiet Kraftshof (Maßnahme 00021) sol￾len die Mittel im Stadtumbau West wegen eines erhöhten Bedarfes (Neugestaltung Jamnitzer Platz) zur Ver￾fügung gestellt werden. 2) Erhöhung der Gesamtkosten 3) Kostenannahme 4) Städtebaufördermittel, Programm „Stadtumbau West“ (53% Förderquote) 00716 Soziale Stadt: Altstadt Süd Gegenseitig deckungsfähig mit Maßnahme-Nr. 715 (Ausweitung Stadtumbau West: Weststadt). 1) Die gesamte Altstadt ist ein Gebiet mit einer hohen Erwartungshaltung. Gefördert wird das Gebiet Altstadt￾Süd aus dem Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“. Das Programm hat zum Ziel, Stadtteile mit besonde￾rem Entwicklungsbedarf nach Maßgabe der Städtebauförderungsrichtlinien zu unterstützen. So werden bei baulichen Maßnahmen, wie beispielsweise der geplanten Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes einschließ￾lich eines Übergangs zu den gegenüberliegenden Straßenbahnhaltestellen oder der Aufwertung des Stadt￾grabens, verstärkt gestalterische wie auch klimatische Aspekte berücksichtigt. Neben diesen Projekten gibt es ca. 17 weitere Maßnahmen, die im Gebiet Altstadt-Süd umgesetzt werden sollen. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss; Anpassung der zu erwartenden Einzahlungen 3) Kostenannahme 4) Städtebaufördermittel, Programm „Soziale Stadt“ (56% Förderquote) 357 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 00766 Soziale Stadt: Langwasser 1) Im Jahr 2015 wurde das Stadtteilentwicklungskonzept INSEK Südost in einem intensiven und umfassenden Prozess erarbeitet. Es enthält zahlreiche Handlungsempfehlungen und -ansätze um den Stadtteil Langwas￾ser zukunftsfähig zu gestalten und einer negativen Entwicklung, wie sie aus den Daten des Statistischen Am￾tes beispielsweise hervorgeht wirksam entgegenzutreten. Am 16.12.2015 hat der Stadtrat im Rahmen des INSEKs Südost die Verwaltung mit Beschluss beauftragt, die Ausweisung von Stadterneuerungsgebieten in Langwasser zu prüfen und voranzubringen. Entsprechend dem Gutachten des AfS vom 22.09.2016 hat der Stadtrat am 28.09.2016 die Festlegung des Soziale-Stadt-Gebiets „Nürnberg Langwasser“ gemäß § 171e BauGB beschlossen. Die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgte am 14.12.2016. Vorrangige Handlungsfelder sind die Aufwertung von öffentlichen Räumen hinsichtlich Aufenthaltsqualität und die Unterstützung kleinerer Maßnahmen wie z. B. Street Art. Die für die Maßnahme „Gemeinschaftshaus Langwasser 2. BA“ (Maßnahme 00012) bereitgestellten Förder￾gelder wurden direkt bei der Maßnahme veranschlagt. 2) keine 3) Kostenannahme 4) Mittel aus dem Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“. Der Bund-Länder-Anteil beträgt 60 % der förderfähigen Kosten, der städtische Anteil beläuft sich auf 40 %. Da die Gesamtkosten der Maßnahmen auch nicht förderfähige Kosten enthält, beträgt im MIP der Bund-Länder-Anteil 56 %, der städt. Eigenanteil 44 %. 00792 Umbauten für Umzüge Bauhofareal 1) Aufgrund des Umzuges von SÖR wurden im Bauhofareal genutzte Räume frei. Bevor ein Neubezug durch andere Dienststellen erfolgt, sind verschiedene bauliche Sanierungen und Umbauten der Räume notwendig. Eine Entscheidung über die konkreten Raumverteilungen an die Dienststellen und die damit notwendigen Umbauarbeiten soll im Rahmen einer Referentenbesprechung erfolgen. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss 3) Kostenannahme 4) keine 358 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 00822 Videoüberwachung U-Bahnanlagen 1) Die gegenwärtige Videoüberwachung in den U-Bahnanlagen orientiert sich ausschließlich an den Anforde￾rungen der VAG. Aus Sicherheitsgründen soll künftig an beiden Bahnsteigenden jeweils beidseitig eine Vi￾deoüberwachung vorgesehen werden. Zudem sollten auch Verteiler- und Zwischengeschosse sowie die Zu￾gangsbereiche vor Aufzügen mit Kameras überwacht werden. Desweiteren soll die Bildqualität erhöht wer￾den, sodass auf dem Bildmaterial mehr Details erkennbar sind und gegebenenfalls auch eine Gesichtserken￾nung (z. B. zur Strafverfolgung) durchgeführt werden kann. 2) Neuaufnahme 3) Kostenschätzung 4) Kostenerstattung der Infra Fürth für die auf das Stadtgebiet Fürth entfallenden Maßnahmen. Vom Land Bay￾ern ist eine Festbetragsförderung in Höhe von 1,5 Mio. Euro in Aussicht gestellt worden. 359

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