Bereich Ref. V
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
Geschäftsbereich Referat V:
00084
Hopfengartenweg 25: Generalsanierung und Erweiterung Kindertageseinrichtung (3 + 3)
- Gesamtkosten inklusive offenem Elternbereich, Interimsmaßnahme (s. konsumtiver Ansatz), Außenanlagen
und Ausstattung. -
1) Generalsanierung der Einrichtung mit bisher einem Kindergarten (3 Gruppen) und einem Kinderhort (2
Gruppen). Der Raumbedarf für die Erweiterung um einen Kinderhort (1 Gruppe) ist durch die Überbauung der
Terrasse und durch die vormals durch den Schulkindergarten genutzten Räume möglich. Die 31 Jahre alte
Einrichtung bedarf dringend der Sanierung.
2) keine
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen nach FAG
00102
Rothenburger Straße: Generalsanierung Familienzentrum/Kindertageseinrichtung Kindergarten (1 Gruppe), Kinderhort (3 Gruppen) und Kinderkrippe (2 Gruppen)
1) Derzeit befinden sich dort neben dem Kinderhort (2) zwei Regionalstandorte des ASD. Im JHA vom
27.09.2007 wurde unter TOP 1 auch die integrierte Familienarbeit in Kitas beschlossen. Das Gebäude Rothenburger Str. 45 stellt hierbei einen wichtigen Standort dar.
Zukünftig sollen deshalb an diesem Standort
- ein Kindergarten (1),
- ein Kinderhort (3),
- eine Kinderkrippe (2),
- Räume für familienintegrierte Angebote,
- Räume für die Mittagsbetreuung und Unterricht für die Knauerschule
entstehen. Die Räumlichkeiten für die beiden ASD-Standorte im III. und IV.OG bleiben bestehen.
2) Erhöhung der Drittmittelerwartung aufgrund des Bescheides vom 16.10.2017
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen nach FAG und KBF
341
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
00180
Zuschuss Bau Zentralküche NüSt
1) Zuschuss der Stadt Nürnberg zu den Gesamtinvestitionskosten als Zusage im Zusammenhang mit der Räumung des Hauses Veilhofstr. 34 für die Komplettnutzung durch die HfM (E2510001400U).
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenschätzung
4) keine
00543
Tiroler Straße: Neubau einer Interimskita (2x2)
1) An der Tiroler Str. befindet sich ein städtisches Grundstück das auf der anderen Seite an den Z-Bau angrenzt. Von den Rummelsberger Diensten wurde 2016 ein städtebaulicher und landschaftsplanerischer Wettbewerb mit Realisierungsteil ausgelobt, der auch den Standort für die städtische Interims-Kita vorsieht.
Die Interims-Kita wird benötigt, um die Unterbringung der Kinder während einer Sanierung einer Kindertageseinrichtung sicherstellen zu können. Auch werden dadurch die bisher anfallenden hohen Anmietkosten
von Interimsunterkünften obsolet. Es können hier bis zu 100 Kindern aus Krippe, Kindergarten sowie Hort untergebracht werden. Aufgrund der besonderen Anforderungen an die Interims-Kita wurde einer Erhöhung des
Raumprogramms um 10% zugestimmt.
Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal geplant.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen nach FAG
342
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
00544
Reichelsdorfer Schulgasse 6: NB KiHo (3)
1) Im Stadtteil Mühlhof/Reichelsdorf besteht momentan eine Versorgungsquote von 29 Prozent an Hortplätzen.
Mit dem Neubau der o.g. Einrichtung mit 75 Plätzen erhöht sich die Versorgungsquote auf 50 Prozent.
Der dreigruppige Hort auf der Gemarkung Reichelsdorf, Fl. Nr. 36/5 wird nach Standardraumprogramm gebaut und durch einen Verbindungsgang an die Schule angebunden. Dadurch ergeben sich im Sanitärbereich
Synergieeffekte mit der Schule.
Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal geplant.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund von Mehrkosten, wegen der derzeitigen Marktsituation. Anpassung an
den voraussichtlichen Mittelabfluss
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen nach FAG
00545
Bauernfeindstr. 24: Neubau KiHo (5), MiBe (2)
1) Im Stadtteil Rangierbahnhof Siedlung/Neuselsbrunn ist die derzeitige Versorgung mit Betreuungsplätzen für
Schulkinder durch den einzigen bestehenden kommunalen Hort am Schulstandort in der Bauernfeindschule
nicht ausreichend (ca. 52 Prozent). Im Schulsprengel sind Ü-Klassen mit 71 neuen Schülern. Mit dem Neubau der o.g. Einrichtung mit 125 Plätzen erhöht sich die Versorgungsquote auf 53%.
Der fünfgruppige Hort auf der Gemarkung: Gibitzenhof, Fl. Nr. 562/0 wird nach Standardraumprogramm auf
das Schulgrundstück gebaut. Es ergeben sich Synergieeffekte durch die gemeinsame Versorgungsküche für
Hort- und Mittagsbetreuungskinder (Mittagsbetreuung mit zwei Gruppen, ca. 30 Kinder). Die Versorgungsküche ist im obersten Stockwerk des Hortneubaus eingeplant.
Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal geplant.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund von Küchenkonzeptumstellung; Anpassung an den voraussichtlichen
Mittelabfluss. Erhöhung der Drittmittelerwartungen nach dem aktuellen Bescheid.
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen nach FAG
343
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
00546
Pastoriussiedlung: Neubau Kinder- und Jugendhaus
1) Errichtung eines Kinder- und Jugendhauses.
Auf dem ehemaligen US-Gelände entstand ein neues Baugebiet. Das Kinder- und Jugendhaus ist auf Grund
Bedarfsanalyse dringend erforderlich, das für den Bau notwendige Grundstück gehört der Stadt Nürnberg.
Das Haus soll mit einem zusätzlichen, multifunktionalen Raum ausgestattet werden, der sowohl dem Kinderund Jugendhaus als auch den örtlichen Vereinen, Gruppen und Parteigliederungen für Treffen und Veranstaltungen mit bis zu 50 Personen dienen soll.
Vor Baubeginn erfolgte eine Altlastensanierung auf dem Grundstück.
Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal durchgeführt.
2) keine
3) Kostenberechnung
4) keine
00554
Neue Hegelstraße: Abriss und Neubau Kinderhort (6 + 4) 1. + 2. BA
- Deckungsfähig mit Maßnahme 00555: Friedrich-Hegel-Schule: Erweiterung. –
1) Am Standort der Friedrich-Hegel-Schule besteht ein Hort von bis zu 130 Plätzen. Der Raumbedarf wird derzeit neben den Räumlichkeiten im alten Hort (2 Gruppen) über eine Containerlösung auf dem Sportplatzgelände sowie über Anmietungen in Räumen von Kirchengemeinden gedeckt.
Diese Übergangslösung soll durch einen Neubau ersetzt werden, der den kompletten Raumbedarf abdecken
soll.
Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal betreut und geplant.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund von Baupreisindex und Küchenkonzeptumstellung. Anpassung an den
voraussichtlichen Mittelabfluss. Erhöhung der Drittmittelerwartungen nach dem aktuellen Bescheid
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen nach FAG
344
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
00556
Grimmstr. 16: Neubau KiHo (6), MiBe (3)
1) Im Stadtteil Erlenstegen/St. Jobst ist die derzeitige Versorgung mit Betreuungsplätzen für Schulkinder durch
keinen bestehenden kommunalen Hort am Schulstandort in der GS Gebrüder-Grimm-Schule gegeben. ( 0
Prozent). Mit dem Neubau der o.g. Einrichtung mit 150 Plätzen erhöht sich die Versorgungsquote auf 64%.
Der sechsgruppige Hort auf der Gemarkung Erlenstegen, Fl. Nr. 229/0 wird nach Standardraumprogramm
auf das Schulgrundstück gebaut. Es ergeben sich durch die geplante gemeinsame Versorgungsküche für
Hortkinder und die Kinder der Mittagsbetreuung Synergieeffekte (Mittagsbetreuung drei Gruppen ca. 45 Kinder).
Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal geplant.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund von Küchenkonzeptumstellung und der Marktsituation. Anpassung an
den voraussichtlichen Mittelabfluss. Erhöhung der Drittmittelerwartungen nach dem aktuellen Bescheid.
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen nach FAG
00566
Forsthofstr. 41: Abbruch und Neubau Kinderhort (5)
1) Der Bedarf für den Neubau einer Kindertageseinrichtung wurde festgestellt. In der vorhandenen Einrichtung
befinden sich ein Kindergarten (1) sowie ein Kinderhort (1).
Bei der Neuplanung und unter Ausnutzung der möglichen, überbaubaren Fläche können pro Geschoss ca.
500 m² überbaut werden. Somit kann mit einem Gebäude EG + 2 die Umsetzung des notwendigen Raumprogrammes knapp erfüllt werden. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Bausubstanz, die bereits Mängel
aufweist, und deren Tragfähigkeit, die nicht eingehend untersucht werden konnte, bringt die Möglichkeit
durch Abbruch und Neubau das Raumprogramm auf drei Ebenen darzustellen.
Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal durchgeführt.
2) Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund von Küchenkonzeptumstellung. Anpassung an den voraussichtlichen
Mittelabfluss. Erhöhung der Einzahlungserwartungen nach dem aktuellen Bescheid.
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen nach FAG
345
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
00586
Van-Gogh-Str.: Neubau, Kindertageseinrichtung (2 + 2 + 3)
1) Ref. V erteilte H am 27.10.2011 den Planungsauftrag für den Neubau einer Kindertagesstätte mit einer 2-
gruppigen Kinderkrippe, einem 2-gruppigen Kindergarten und einen 1-gruppigen Kinderhort.
Im Frühjahr 2013 wurden die Einwohnerzahlen des Statistischen Amtes überarbeitet. Auf Grund dieser Daten
erteilte Ref. V am 10.05.2013 einen neuen Planungsauftrag, der zusätzlich 2 Kinderhort-Gruppen und die Option einer Erweiterung um weitere 3 Hortgruppen enthält.
2) keine
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen nach FAG und KBF
00711
Zusatzprojekt Hort Neunhof (4 Gruppen) - Systembauweise
- Gegenseitig deckungsfähig mit Maßnahmen-Nrn. 712 und 713 (Zusatzprojekte Horte Altenfurt und Kettelersiedlung). –
1) Der dringende Bedarf für den Neubau eines Kinderhortes wurde festgestellt.
Langfristig besteht Bedarf an 4 Hortgruppen.
Als Standort wird seitens H die Fläche auf dem Schulgelände angrenzend an den Pavillon geprüft.
Man hat sich darauf verständigt, in Systembauweise (Endausbau) einen 4-gruppigen Hort zum Schuljahresbeginn 2017/2018 zu errichten.
2) keine
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen nach FAG
346
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
00712
Zusatzprojekt Hort Altenfurt (4 Gruppen) - Systembauweise
- Gegenseitig deckungsfähig mit Maßnahmen-Nrn. 711 und 713 (Zusatzprojekte Horte Neunhof und Kettelersiedlung). -
1) Der dringende Bedarf für den Neubau eines Kinderhortes wurde festgestellt.
Der Neubau kann auf dem städtischen Grundstück am Schulgrundstück errichtet werden (Kinderhort Fischbacher Hauptstr. 118).
2) keine
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen nach FAG
00713
Zusatzprojekt Hort Königshammerstr. (3 + AUR) - Systembauweise
- Gegenseitig deckungsfähig mit Maßnahmen-Nrn. 711 und 712 (Zusatzprojekte Horte Neunhof und Altenfurt). -
1) Der dringende Bedarf für den Neubau eines Kinderhortes wurde festgestellt.
Der Neubau kann auf dem städtischen Grundstück am Schulgrundstück erfolgen (Kinderhort Leerstetter
Str. 5).
Die allgemeinen Unterrichtsräume sind in der Maßnahme mit ca. 2,5 Mio. € enthalten.
2) keine
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen nach FAG
347
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
00796
Weiltinger Str. 23: Neubau Hort (4)
-vorbehaltlich der Beschlussfassung des Projektfreezes und der BIC-Kostenprüfung -
1) Der dringende Bedarf für den Neubau eines Kinderhortes wurde festgestellt. Der Neubau kann auf dem städtischen Grundstück am Schulgrundstück erfolgen.
2) Neuaufnahme
3) Kostenschätzung
4) Zuwendungen nach FAG
00807
Karl-Liebknecht-Str.: Neubau KiHo (4)
-vorbehaltlich der Beschlussfassung des Projektfreezes und der BIC-Kostenprüfung -
1) Der dringende Bedarf für den Neubau eines Kinderhortes wurde festgestellt. Der Neubau kann auf einem
städtischen Grundstück erfolgen.
2) Neuaufnahme
3) Kostenschätzung
4) Zuwendungen nach FAG
348
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
00827
W-LAN an ausgewählten J-Standorten
1) Kommunikation von Jugendlichen findet immer mehr über digitale Endgeräte statt. Jugendliche verabreden
sich inzwischen nicht über mobile Telefonnummern, sondern über die von ihnen präferierten Social Network
wie Twitter, WhatsApp oder Facebook. Jugendliche halten sich also da auf, wo ein öffentlicher W-LANZugang besteht, z. B. am Hauptbahnhof oder an anderen Orten im öffentlichen Raum bzw. in Locations wie
McDonalds usw.
Ein öffentlicher W-LAN-Zugang ist zwingend Voraussetzung um Jugendliche zu erreichen und um mit ihnen
arbeiten zu können. Die Offene Jugendarbeit steht damit im Wettbewerb zu anderen Freizeitorten von Jugendlichen und hat deshalb gegenwärtig einen gewaltigen Standortnachteil. Bei freien Trägern der Offenen
Jugendarbeit ist öffentliches W-LAN längst Standard.
2) Neuaufnahme
3) Kostenschätzung
4) keine
00835
Forchheimer Str. : Neubau KiTa; KiGa 3 + KiKri 2
-vorbehaltlich der Beschlussfassung des Projektfreezes und der BIC-Kostenprüfung -
1) 2011 erhielt H einen Planungsauftrag für eine KiTa mit einem Mengengerüst von einem 3-grp. Kindergarten
und einer 2-grp. Kinderkrippe. Die KiTa war damals auf der Schulvorbehaltsfläche mit der Flur Nr. 644/9;
Gemarkung Wetzendorf, vorgesehen. 2013 bestanden Überlegungen des Schulbereichs einen Schulneubau
an der Forchheimer Str. zu starten. Daraufhin musste unser KiTa-Mengengerüst insgesamt angepasst werden. Es folgte eine erneute Anmeldung für das BIC-Verfahren mit einem zusätzlichen Hortbedarf. Das Hortmengengerüst ist abhängig vom Schulmengengerüst.
Krippe und Kindergarten sollen auf dem Grundstück mit der Flur Nr. 555/2 geplant und gebaut werden.
Die Maßnahme wird von der WBG-Kommunal geplant.
2) Neuaufnahme
3) Kostenschätzung
4) Zuwendungen gem. FAG
349