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← Haushaltsplan 2018 – Band 1

Vorbemerkungen

Haushalt 2018 · Band 1 · Seiten 250–251 · Seiten 250–251 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

J.3.1 Investitionsprogramm Vorbemerkungen Der mittelfristigen Finanzplanung liegt ein Investitions￾programm zugrunde. Das Investitionsprogramm, auch als Mittelfristiger In￾vestitionsplan (MIP) bezeichnet, enthält dabei die  Investitionen im engeren Sinne: Alle Maßnah￾men, die zu einer Veränderung des Anlage￾vermögens führen; dies können sowohl Sach- (zum Beispiel Bau- und Einrichtungsinvestitio￾nen) als auch Finanzinvestitionen sein. Kon￾sumtive Teile einer Maßnahme (zum Beispiel Interimsanmietungen und Personalaufwen￾dungen) werden im Ergebnisplan veran￾schlagt.  Investitionsförderungsmaßnahmen: Alle Zu￾weisungen und Darlehen für Investitionen Drit￾ter und für Investitionen der Sondervermögen mit Sonderrechnung. Sie gelten als Finanzin￾vestitionen. Mit der Mittelfristigen Investitionsplanung werden für den Planungszeitraum (MIP-Zeitraum) die Prioritäten für die Investitionstätigkeit der Stadt gesetzt und die bedürfnisbezogenen Planungen auf die finanziellen Möglichkeiten abgestimmt. Der Mittelfristige Investitionsplan 2018 - 2021 wurde auf der Grundlage des geltenden MIP und unter Berück￾sichtigung des vorgegebenen Eigenmittelrahmens in Zusammenarbeit mit den Referaten und Geschäftsbe￾reichen erstellt. Das Investitionsprogramm des Mittelfristigen Investiti￾onsplans („Grüne Liste“) enthält Einzelmaßnahmen mit Investitionskosten von mehr als 500.000 €, ferner Pau￾schalansätze für Vorhaben mit weniger als 500.000 € Investitionskosten im Einzelfall und besondere Pau￾schalansätze, die wegen langfristiger Bedarfslagen und einer Vielzahl notwendiger Maßnahmen zur Ermögli￾chung der Planungsvorläufe und der Finanzierungsab￾sicherung in einzelnen Bereichen vorgesehen werden. Pauschalen für rein konsumtive Maßnahmen werden im Ergebnishaushalt ausgewiesen. Die Vorhaben sind jeweils mit Gesamtansatz, Auszah￾lungen und Finanzierung ausgewiesen. Die Finanzierungsquellen setzen sich aus Beiträgen, Zuweisungen, Spenden und sonstigen zweckgebunde￾nen Einzahlungen sowie aus städtischen Eigenmitteln zusammen; die städtischen Eigenmittel umfassen unter anderem Einzahlungen aus der Veräußerung von Be￾teiligungen und Gegenständen des Anlagevermögens sowie Kreditaufnahmen. Die zeitliche Einordnung der Einzelvorhaben im Pla￾nungszeitraum richtet sich einerseits nach den finanzi￾ellen Restriktionen und der Dringlichkeit eines Einzel￾vorhabens, andererseits nach dem Planungsstand (= die aus der Sicht des Bedarfsträgers bestehende Möglichkeit der zeitlichen Realisierung). Bei Bauinvestitionscontrolling (BIC)-relevanten Maß￾nahmen ist - vor Aufnahme in den MIP - grundsätzlich das vorgeschriebene Verfahren zu durchlaufen. Die geschätzten Folgelasten sollen die haushaltswirt￾schaftlichen Auswirkungen der Investitionsvorhaben aufzeigen und die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer Investition erleichtern. Sie ergeben sich aus dem Saldo von laufenden Aufwendungen (für Personal, Bauunterhalt, Sachaufwendungen, Gebäudebewirt￾schaftung, Schuldendienst) und laufenden Erträgen (Zuweisungen, Gebühren, Ersätze, Mieten und Pach￾ten) und beziehen sich auf das abgeschlossene Pro￾jekt. Da der Schuldendienst in enger Relation zu den Investitionskosten steht, werden in einer gesonderten Spalte die Folgelasten ohne Schuldendienst ausgewie￾sen. Bei den Erläuterungen der Einzelinvestitions￾maßnahmen werden folgende Kriterien standardmäßig abgefragt: 1. Beschreibung und Begründung der Maßnahme, 2. Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 3. Verbindlichkeit des Kostenansatzes und des Mengengerüstes, 4. Art der zweckgebundenen Einzahlungen und Maßnahmen, die die entsprechenden BIC-Phasen durchlaufen haben, werden nach Zustimmung des Ältestenrates und Finanzausschusses, in die soge￾nannte „gelb-grüne Liste“ aufgenommen. 246 Soweit Maßnahmen in die „grüne Liste“ übernommen werden können, geschieht dies in Abstimmung mit den einzelnen Referaten und Geschäftsbereichen während der MIP-Beratungsrunden oder durch Beschluss des Stadtrates bei den Haushaltsberatungen. 247

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