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Planungsgrundlagen

Haushalt 2018 · Band 1 · Seiten 244–247 · Seiten 244–247 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

J.1 Planungsgrundlagen Gesetzliche Grundlagen Die Mittelfristige Finanzplanung ist in Art. 70 der Bayeri￾schen Gemeindeordnung geregelt. Das erste Planungs￾jahr der Finanzplanung ist das laufende Haushaltsjahr. Aufgabe der Mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung Die Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung hat im Ge￾gensatz zum Haushaltsplan ausschließlich Programmcha￾rakter. Sie dient vor allem dazu, frühzeitig drohende Un￾gleichgewichte zwischen Wünschenswertem und dem ge￾samt- und finanzwirtschaftlich Darstellbaren zu signalisie￾ren und gegebenenfalls eine gezielte Gegensteuerung und haushaltspolitische Kursanpassung auszulösen. Fehlplanungen und eine Überforderung des kommunalen und gesamtwirtschaftlichen Leistungspotentials sollen mit Hilfe der Mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung ver￾mieden und finanzpolitischer Handlungsspielraum voraus￾schauend und nachhaltig gesichert werden. Die mittelfris￾tige Planung ist daher ein wichtiges Prognoseinstrument für strategische Entscheidungen des Stadtrates. Nicht die Details, sondern die grundsätzliche haushaltspo￾litische Orientierung, ausgedrückt in den Eckwerten über Steuern, Kreditaufnahme und Zinslast, Personal, Investiti￾onen und Gesamtausgaben, machen den Wert und die Bedeutung des Finanzplans aus. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Prognose der Er￾trags- und Aufwandsentwicklung beziehungsweise der Einzahlungs- und Auszahlungsentwicklung über einen längeren Zeitraum angesichts veränderlicher politischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen nur bedingt möglich ist. Schon aus diesem Grund wird die Finanzpla￾nung jährlich fortgeschrieben und der eingetretenen Ent￾wicklung angepasst. Ausgangslage Die Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung wurde auf Basis der Ansätze des Haushaltsplans 2018 und des Mit￾telfristigen Investitionsprogrammes (MIP) für die Jahre 2018 - 2021 entwickelt und grundsätzlich anhand der Ori￾entierungsdaten des Arbeitskreises Steuerschätzung vom November 2017 fortgeführt. Im Haushaltsplan 2018 wurden alle Möglichkeiten der Ein￾nahmebeschaffung ausgeschöpft und alle Beschlüsse des Stadtrates zur Haushaltskonsolidierung nach Kassenwirk￾samkeit berücksichtigt. Grundlagen der Annahmen und Orientie￾rungsdaten Die Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen der Jahre 2019 und Folgende wurden auf der Basis des Haushaltsplans 2018 und des Mittelfristigen Investitionsprogrammes 2018 – 2021 fortgeschrieben und - soweit nicht nachfolgend gesondert ausgewiesen - mit einer angenommenen Teuerungsrate in Höhe von 1,5 % für das Jahr 2019, 2,0 % für 2020 und 2,5 % für 2021 ge￾steigert. Mittelfristige Ergebnisplanung Steuern Die Steuererträge wurden - mit Ausnahme der Grund￾steuer A und B - anhand der Orientierungsdaten des Ar￾beitskreises Steuerschätzung vom November 2017 fort￾geschrieben (siehe untenstehende Tabelle): 2019 2020 2021 Gewerbesteuer 3,0 % 3,2 % 3,6 % Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 5,5 % 5,6 % 5,6 % Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer -2,2 % 2,2 % 2,2 % Die Grundsteuer A und B wurde für die Jahre 2019 – 2021 auf dem Niveau von 2018 belassen. Der leichte prozentuale Rückgang beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer in 2019 hängt mit einer temporären Aufstockung dieses Anteils in 2018 zusammen, welche aber 2019 wieder wegfallen wird. Dafür erfolgt eine ent￾sprechende Entlastung der Kommunen in 2019 durch eine Aufstockung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft (SGB II). 240 Zuweisungen und Zuschüsse und Erstattungen Bei den Erträgen aus Zuweisungen und Zuschüssen wird im Einzelnen folgende Entwicklung unterstellt: - in Mio. € - 2019 2020 2021 Schlüsselzuweisungen 227,9 239,2 251,2 Zuweisungen zum Verwaltungsaufwand 18,5 18,9 19,3 Zuweisung Land/Grund￾erwerbsteuer insgesamt 32,5 33,1 33,9 Familienleistungs-aus￾gleich 21,5 22,0 22,5 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen insge￾samt 510,5 529,5 539,1 Bei der Prognose der Schlüsselzuweisungen in den Jah￾ren 2019 bis 2021 wurde zum einen jeweils der Gesamt￾steigerungssatz aller Steuereinnahmen der „alten“ Bun￾desländer gemäß den Orientierungsdaten des Arbeitskrei￾ses Steuerschätzung vom November 2017 zugrunde ge￾legt. Zum anderen wurde in der Prognose zusätzlich ein weiterer Steigerungssatz eingebaut, um das Bevölke￾rungswachstum der Stadt in den nächsten Jahren mit ab￾zubilden. Die Zuweisungen zum Verwaltungsaufwand und die Zu￾weisungen vom Land aufgrund des Kommunalanteils an der Grunderwerbsteuer nach Art. 8 FAG wurden hingegen mit der angenommenen Teuerungsrate (siehe „Grundla￾gen der Annahmen und Orientierungsdaten“) fortgeschrie￾ben. Bei der Zuweisung vom Land zum Familienleistungsaus￾gleich kam der Steigerungssatz des Arbeitskreises Steu￾erschätzung für den Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer zur Anwendung, da den Gemeinden als Ausgleich für die Belastung durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs (aus den Jahren 1996 und 2011) ein erhöhter Anteil an der Umsatzsteuer zusteht. Analog zum Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird auch beim Familienleistungsausgleich der prozentuale Rückgang in 2019, den die Steuerschätzer erwarten, durch Mehrerträge aus der Aufstockung der Bundesbetei￾ligung an den Kosten der Unterkunft (SGB II) kompensiert. Die oben erwähnte Bundesbeteiligung für die Kosten der Unterkunft (SGB II) ist in absoluten Zahlen jedoch trotzdem im Vergleich 2018 mit 2019 um ca. 18,4 Mio. € rückläufig, da mit einem Wegfall der Vollerstattung der Flüchtlingskosten gerechnet wird. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für In￾vestitionen Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten wurden analog zur Steigerung der Abschreibungen fortgeschrie￾ben. Personalaufwendungen Die Personalaufwendungen und Lohnnebenkosten für die aktiven Beschäftigten wurden mit einer Steigerungsrate von 3,7 % fortgeschrieben. Diese Zuwachsrate setzt sich aus folgenden Faktoren zusammen:  Anstieg der Bruttolohnsumme und Bruttogeh￾altssumme je Beschäftigten um 2,5 % p.a. ge￾mäß den durchschnittlichen Besoldungs- und Tariferhöhungen der letzten Jahre.  Bedingt durch die Anforderungen im Bereich Bil￾dung und Soziales sowie durch das Wachstum der Stadt ist bei der Stadtverwaltung aufgrund Stellenneuschaffungen mit einem weiteren An￾stieg der Personalaufwendungen in Höhe von 1,2 % p.a. zu rechnen. Die laufenden Zahlungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger wurden mit der durchschnitt￾lichen Besoldungs- und Tariferhöhung der letzten Jahre in Höhe von 2,5 % fortgeschrieben. Pensions- und Beihilfezahlungen an Versorgungsempfän￾gerinnen und Versorgungsempfänger wirken sich nicht im Ergebnisplan aus, da für diese Sachverhalte entspre￾chende Rückstellungen gebildet wurden. Die entsprechenden ergebniswirksamen Planwerte in Be￾zug auf die Pensionsrückstellungen (Zuführungen und Auflösungen) wurden mit 3,7 % für die aktiven Beschäftig￾ten und mit 2,5 % Steigerung für die Versorgungsempfän￾gerinnen und Versorgungsempfänger in den Planjahren 2019 bis 2021 festgesetzt. Abschreibungen Die Fortschreibung des Werteverzehrs städtischen Ver￾mögens (Abschreibungen) erfolgte im Finanzplanungs￾241 zeitraum unter Berücksichtigung der im Mittelfristigen In￾vestitionsplanes 2018 – 2021 geplanten Investitionen. Transferaufwendungen Grundsätzlich wurde bei den Transferaufwendungen ein Steigerungssatz von 3,5 % p.a. für die Jahre 2019 bis 2021 zu Grunde gelegt. Dies entspricht in etwa der durch￾schnittlichen Steigerung der letzten Jahre in diesem Be￾reich. Bei den nachfolgenden Positionen wurden hingegen ab￾weichende Steigerungssätze verwendet: Die Gewerbesteuerumlage (Grundbetrag) und die Gewer￾besteuerumlage (Deutsche Einheit) wurden nach der der￾zeitigen Gesetzeslage, der Prognose zur Entwicklung des Fonds Deutsche Einheit und den veranschlagten Gewer￾besteuererträgen in den Planjahren 2019 bis 2021 berech￾net. In 2020 vermindert sich nach derzeitigem Gesetzes￾stand (§ 6 Abs. 3 Gesetz zur Neuordnung der Gemeinde￾finanzen) die Gewerbesteuerumlage deutlich. In der Folge wird gegenwärtig im Vergleich zur alten Gesetzeslage für die Jahre 2020 und 2021 von einer rund ca. 29 Mio. € ge￾ringeren Belastung des städtischen Haushaltes p.a. aus￾gegangen. Die Verlustausgleiche in den Jahren 2019 bis 2021 für die Eigenbetriebe NüBad, FSN und SUN sowie für die weite￾ren Beteiligungen (Städtischen Werke Nürnberg GmbH und noris inklusion) wurden anhand der aktuellsten Wirt￾schaftspläne in Abstimmung mit dem Finanzreferat festge￾legt. Haushaltskonsolidierung Der Zwang zur Haushaltskonsolidierung besteht weiterhin, um das Ziel einer Begrenzung des weiteren Anstiegs der Verschuldung des Kernhaushaltes in Zukunft zu errei￾chen. Die Einsparungen des 20 Mio. €- Sparpaketes wurden in den Ansätzen des Haushaltsplanentwurfes 2018 bereits größtenteils planerisch umgesetzt. Diese Einsparungen wurden über die Fortschreibung der Ansätze auch in die Jahre 2019 bis 2021 vorgetragen. Die noch offenen Spar￾beträge in Höhe von 2,8 Mio. € wurde ab 2019 aufwands￾mindernd eingeplant. Finanzergebnis - Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Zinsaufwendungen für den Planungszeitraum 2019 bis 2021 wurden für die in der Vergangenheit abgeschlos￾senen Darlehen mit einer Zinsaufwandsvorausberech￾nung bis Ende 2021 geplant. Die voraussichtlichen Darle￾hensaufnahmen in den Jahren 2018 bis 2021 wurden mit dem Forward-Zinsniveau im Finanzergebnis berücksich￾tigt. Bei der Zinsplanung (und Tilgungsplanung im Finanzplan) wurde zudem berücksichtigt, dass aufgrund des teilweise verzögerten Mittelabflusses bei den investiven Auszahlun￾gen die jeweils geplanten Kreditaufnahmen in einem Haushaltsjahr in der Regel erst im darauffolgenden Haus￾haltsjahr vollständig ausgeschöpft werden (z.B. Krediter￾mächtigung 2019 wird voraussichtlich erst im Haushalts￾jahr 2020 vollständig in Anspruch genommen). Diese Praxis entspricht den gesetzlichen Grundlagen der Übertragung von Kreditermächtigungen (§ 21 Abs. 4 KommHV-Doppik i.V.m. Art. 71 Abs. 3 GO). Mittelfristige Finanzplanung Mittelfristiger Investitionsplan (MIP) - Investitionspro￾gramm Basis der Mittelfristigen Finanzplanung sind die Zahlen des Mittelfristigen Investitionsplanes 2018 - 2021. Dieser basiert auf dem heutigen Preisniveau, jedoch wurde in die Finanzplanung 2019 - 2021 eine Preissteigerungsreserve für investive Auszahlungen aufgenommen, deren Höhe sich nach der Zahl der laufenden mehrjährigen Investiti￾onsvorhaben und der zu erwartenden Baukostensteige￾rungen (orientiert an der angenommenen Teuerungsrate) bemisst. Die Preissteigerungsreserve wurde im Zahlenwerk bei der Position „Auszahlungen für eigene Investitionen“ eingefügt und in folgender Höhe angesetzt: - in Mio. € - 2019 2020 2021 Preissteigerungsreserve 3,4 8,1 14,0 Im Einzelnen sieht der MIP (ohne die Preissteigerungsre￾serve) folgendes Investitionsvolumen vor: - in Mio. € - 2019 2020 2021 Auszahlungen (inkl. Kostendecker) 256,8 257,0 270,0 ./. Einzahlungen 88,7 121,8 144,8 = Städtische Mittel (Ø 142,8 Mio € p.a.) 168,1 135,2 125,2 242 Insgesamt will die Stadt in den drei Finanzplanungsjahren 783,8 Mio. € brutto investieren; im Vergleich zum Vorjahr (727,7 Mio. €) sind dies 56,1 Mio. € mehr. Verschuldung Die langfristige Verschuldung der Stadt aus Kreditverbind￾lichkeiten (ohne Eigenbetriebe) belief sich per 31.12.2016 auf 1.285,9 Mio. € (inklusive Anleihe). Unter Einbeziehung der Verbindlichkeiten aus PPP-Ver￾trägen betrug die Verschuldung zu oben genanntem Stich￾tag 1.363,8 Mio. €. Wie bereits beim Absatz zum Finanzergebnis erwähnt, wurde auch bei den geplanten Tilgungen im Finanzpla￾nungszeitraum bis 2021 mit dem zeitlichen Versatz bei der Ausschöpfung der geplanten Kreditermächtigungen ge￾rechnet. Aufgrund des hohen Investitionsvolumens im Finanzpla￾nungszeitraum ist bis zum Jahr 2021 weiterhin mit einem Anstieg der Verschuldung im Kernhaushalt zu rechnen, al￾lerdings geringer als in der letztjährigen Mittelfristplanung angenommen. Die geplanten Nettoneuverschuldungen in 2019 und 2020 bewegen sich nun auf einem Niveau von jeweils unter 40 Mio. €. Die deutlich absinkende Neuverschuldung in 2021 ist dem normalen Rückgang der MIP-Ansätze in den hin￾teren Jahren der MIP-Planung geschuldet. Allerdings ist die dargestellte Entwicklung der Verschul￾dung naturgemäß an die Bedingung geknüpft, dass die in der Mittelfristplanung getroffenen Annahmen und Orientie￾rungsdaten auch tatsächlich so eintreten. Auf Basis der Zahlen der Mittelfristigen Finanzplanung wird sich die langfristige Verschuldung (ohne Eigenbe￾triebe, mit PPP-Verträgen) wie nachfolgend dargestellt entwickeln: Entwicklung der Schulden - ohne Eigenbetriebe - (absolute Werte in Mio. €) (Stand jeweils zum 31.12. des jeweiligen Jahres 243

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