Rücklagen und Rückstellungen
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F.4.3 Rücklagen und Rückstellungen
Rücklagen
Nach § 23 KommHV-Doppik bestehen die Rücklagen
aus
der Allgemeinen Rücklage (Nettoposition),
nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen und
aus Überschüssen des Ergebnishaushaltes
(Ergebnisrücklage).
Die Rücklagen werden auf der Passivseite der Bilanz
unter dem Posten „Eigenkapital“ gesondert ausgewiesen.
Der Begriff der Rücklagen im Bereich der kommunalen
Doppik ist vom früheren kameralen Rücklagenbegriff zu
unterscheiden. Unter kameralen Rücklagen versteht
man Geldbestände, die zur künftigen Verwendung
zurückgelegt und verwaltet werden. Im Sinne der kommunalen Doppik sind Geldbestände aber Vermögen,
das auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen wird.
Gemäß § 24 der Kommunalen Haushaltsverordnung
Doppik in Bayern (KommHV Doppik) soll der Ergebnishaushalt ausgeglichen sein. Ein etwaiger Jahresfehlbetrag soll durch die Verrechnung mit der Ergebnisrücklage unverzüglich ausgeglichen werden.
Der Ergebnisrücklage kommt daher eine besondere
Bedeutung zu, da der Haushalt weiterhin als ausgeglichen gilt, wenn Rücklagen aus den Vorjahren zur Deckung des Defizits herangezogen werden können.
Die Ergebnisrücklage stieg zum 31.12.2016 aufgrund
des Jahresüberschusses 2016 auf 102,5 Mio. €. Unter
Zugrundelegung des geplanten Jahresfehlbetrags 2017
und des Überschusses 2018 wird die Ergebnisrücklage
zum 31.12.2017 um 5,6 Mio. € auf 96,9 Mio. € absinken
und zum 31.12.2018 um 31,4 Mio. € auf 128,3 Mio. €
ansteigen. Der Tiefpunkt im Jahr 2009 hatte bei 49,4
Mio. € gelegen.
In der nachfolgenden Grafik sind die Ergebnisrücklagen
den Jahresergebnissen gegenübergestellt:
Rückstellungen
Im Gegensatz zur Kameralistik werden in der kommunalen Doppik dem kaufmännischen Vorsichtsprinzip
folgend für ungewisse Verbindlichkeiten und bestimmte
Aufwendungen Rückstellungen gebildet. Rückstellungen haben die Aufgabe, die am Bilanzstichtag bestehenden Zahlungsverpflichtungen vollständig zu erfassen.
In der folgenden Übersicht wird der voraussichtliche
Stand der Rücklagen und Rückstellungen zum
31.12.2018 ausführlich dargestellt.
-40,00
-20,00
0,00
20,00
40,00
60,00
80,00
100,00
120,00
140,00
Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Plan Plan
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
in Mio. €
Ergebnisrücklage Jahresergebnis
37
€
1. Basiskapital (Allgemeine Rücklage) 721.417.400 721.417.400 0 721.417.400
2. Ergebnisrücklage 102.514.641 96.903.334 31.422.794 128.326.128
3. Verlustvortrag (bilanzierende Einheiten) -1.796.511 -4.984.481 -2.885.234 -7.869.715
4. Verlustvortrag 0 0 0 0
Summe aller Rücklagen 822.135.531 813.336.254 28.537.560 841.873.814
€
1. Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen 1.430.890.296 1.451.643.185 16.516.725 1.468.159.910
1.1. für Pensionsverpflichtungen 1.231.423.525 1.254.172.673 15.266.046 1.269.438.719
Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte 201.325.920 211.209.960 6.483.265 217.693.225
Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte Lehrkräfte 177.400.274 177.575.645 -4.943.994 172.631.651
Rückstellung Anwartschaften städt. Versorgung Arbeitnehmer 1.569.395 1.406.032 -159.625 1.246.407
Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte 383.928.778 389.872.178 5.686.200 395.558.378
Rückstellung Erstattungen Beamte BayBeamtVG 44.605.773 43.530.773 -1.388.000 42.142.773
Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte Lehrkräfte 354.874.159 368.858.159 13.531.000 382.389.159
Rückstellung Versorgungsempfänger ehem. Arbeitnehmer 67.719.226 61.719.926 -3.942.800 57.777.126
1.2. für Verpflichtungen aus Altersteilzeit und
ähnliche Maßnahmen, Beihilfen 199.466.771 197.470.512 1.250.680 198.721.192
Rückstellung für Altersteilzeit Beamte 2.551.711 1.651.711 -560.000 1.091.711
Rückstellung für Altersteilzeit Beamte Lehrkräfte 1.720.303 1.420.303 -125.000 1.295.303
Rückstellung für Altersteilzeit Arbeitnehmer 9.706.847 4.636.847 -4.160.000 476.847
Rückstellung für Beihilfen Beamte 39.343.191 40.443.377 1.626.896 42.070.273
Rückstellung für Beihilfen Beamte Lehrkräfte 22.835.495 23.310.550 -298.966 23.011.584
Rückstellungen Beihilfen Versorgungsempfänger Beamte 74.801.074 74.953.574 2.343.750 77.297.324
Rückstellungen Beihilfen Versorgungsempfänger Lehrer 45.542.598 48.197.598 2.589.000 50.786.598
Rückstellungen für Beihilfen Arbeitnehmer 67.170 64.470 -6.040 58.430
Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Arbeitnehmer 2.898.382 2.792.082 -158.960 2.633.122
Rücklagen- und Rückstellungsübersicht der Haushaltsplanung -
voraussichtlicher Stand der Rücklagen und Rückstellungen
Rückstellungen
Rücklagen
Stand zum
31.12.2018
Stand zum
31.12.2018
Stand zum
31.12.2016
Stand zum
31.12.2017
Veränderungen im
Haushaltsjahr
+/-
Stand zum
31.12.2016
Stand zum
31.12.2017 1)
Veränderungen im
Haushaltsjahr
+/- 2)
€€€
€€€
38
€
2. Rückstellungen für Altlasten 6.797.500 6.797.500 0 6.797.500
3. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 13.574.221 13.574.221 0 13.574.221
4. Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs
und von Steuerschuldverhältnissen 1.487.179 1.594.679 -834.500 3) 760.179
5. Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus
Bürgschaften, Gewährverträgen und anhängigen
Verfahren
489.369 489.369 489.369
6. Sonstige Rückstellungen 23.297.811 25.496.244 6.908.800 32.405.044
Urlaubsrückstellungen 8.671.088 8.671.088 0 8.671.088
Rückstellungen für Verlustausgleiche von verbundenen Unternehmen 13.347.000 15.567.000 6.833.700 4) 22.400.700
Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 95.202 95.202 0 95.202
Rückstellungen für nicht ausgereichte Leistungsentgelte/-bezüge 42.067 0 5) 00
Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. I Satz 2 KommHV-Doppik 1.142.454 1.162.954 6) 75.100 7) 1.238.054
Summe aller Rückstellungen 1.476.536.376 1.499.595.198 22.591.025 1.522.186.224
4) Per Saldo ergibt sich zwischen Bildung und Auflösung von Verlustausgleichsrückstellungen für die StWN GmbH und die noris inklusion in 2018 ein Betrag in Höhe von ca. 6,8 Mio.
EUR.
7) Wie unter Punkt 6) beschrieben, handelt es sich bei dem 75.100 EUR um den Unterschiedsbetrag 2018 bei Endfälligkeit von Wertpapieren der nichtrechtsfähigen Stiftungen sowie
um die jährliche Zuführung zur Prüfungskostenrückstellung der überörtlichen Rechnungsprüfung.
6) Ein Teil der Wertpapiere bei nichtrechtsfähigen Stiftungen wurde über dem Nennwert (über pari) gekauft. Die Kapitalrückzahlung erfolgt zum Nennwert. Dem Unterschiedsbetrag
bei Endfälligkeit des Wertpapiers wird durch eine jährliche Rückstellungsbildung auf die Laufzeitdauer Rechnung getragen. Außerdem jährliche Zuführung zur
Prüfungskostenrückstellung der überörtlichen Rechnungsprüfung in Höhe von 140.000 EUR (Zuführung insg. per Saldo in Höhe von 20.500 EUR).
3) Auflösung der Bezirksumlagerückstellung aus 2016 in Höhe von 942.000 EUR und Rückstellungsbildung für eventuell anfallende Betriebssteuern bei den Betrieben gewerblicher
Art der Friedhofsverwaltung (107.500 EUR)
5) Die in 2016 nicht ausgeschütteten Leistungsentgelte/-bezüge sind im Folgejahr (2017) an die Beschäftigten auszuschütten.
2) Es handelt sich um die im Haushalt 2018 geplanten, ergebniswirksamen Veränderungen. Zudem sind auch die Verschiebungen bei den Pensions- und Beihilfeverpflichtungen auf
Grund der voraussichtlichen Ruhestandsversetzungen im Jahr 2018 enthalten.
1) Die Bestände ergeben sich aus der Fortschreibung des Endstands 31.12.2016 mit den Planzahlen des Haushaltsjahres 2017. Sofern der Endbestand 2017 nicht vom Endbestand
2016 abweicht, ist keine ergebniswirksame Veränderung in 2017 eingeplant worden. In der Fortschreibung der Bestände der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen wurden auch
voraussichtliche Ruhestandsversetzungen (Umschichtung zwischen den Beständen der aktiven Beschäftigten und der Versorgungsempfänger) berücksichtigt.
Stand zum
Rückstellungen 31.12.2018 (Fortsetzung)
€€€
Stand zum
31.12.2016
Stand zum
31.12.2017 1)
Veränderungen im
Haushaltsjahr
+/- 2)
39