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C.4.1 Wirtschaftsplan 2019

Haushalt 2019 · Band 3 · Seiten 69–101 · Seiten 69–101 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

NüSt NüSt in allen Haushaltsjahren

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

2 / Wirtschafts- und Finanzplan 2019 NürnbergStift Inhaltsverzeichnis Vorwort ...................................................................................................................... 3 1. Geschäft, Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen .......................... 4 1.1. Rechtliche Grundlagen .................................................................................. 4 1.2. Betriebliche Grundlagen ................................................................................ 5 2. Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan ......................................................... 5 2.1. Grundlagen und Herausforderungen ........................................................... 5 2.2. Erfolgsplan...................................................................................................... 8 2.2.1. Auslastung ................................................................................................. 10 2.2.2. Erläuterungen zum Erfolgsplan ............................................................... 11 2.3. Vermögensplan ............................................................................................ 22 2.4. Finanzplan..................................................................................................... 24 2.5. Verpflichtungsermächtigungen .................................................................. 30 2.6. Stellenplan .................................................................................................... 30 2.7. Darlehensverbindlichkeiten ......................................................................... 32 Wichtige Begriffe und Abkürzungen ..................................................................... 34 67 Wirtschafts- und Finanzplan 2019 3 NürnbergStift Vorwort Gemäß § 11 Abs. 1 der Betriebssatzung i.V. mit § 2 Abs. 1 WkPV und den Vorschriften der Eigenbe￾triebsverordnung legt das NürnbergStift den Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan für das Ge￾schäftsjahr 2019 vor. Der Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan 2019 berücksichtigt die Ausführungen entsprechend den §§ 2, 3, 4 und 6 WkPV vom 3. März 1998 (GVBl. S. 132, BayRS 861-3-I), zuletzt geändert durch § 5 der Verordnung vom 5. Oktober 2007 (GVBl. S. 707). Nach Begutachtung durch den Werkausschuss (NüSt) ist der Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan vom Stadtrat festzustellen (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung). Für die Wirtschaftsplanung 2019 wurden Änderungen aus dem BilRUG (Bilanzrichtlinie-Umsetzungs￾gesetz) wie u.a. den Ausweis von Umsatzerlösen, die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie die Änderung aus dem Pflegestärkungsgesetz II hinsichtlich der Umstellung auf Pflege￾grade fortgeführt. Die Beschlussfassung zum Gesamtkonzept „NürnbergStift 2020“ in der Werkausschusssitzung am 26.01.2012 hat die Weichenstellungen für die Zukunft des NürnbergStift gegeben. Die tiefgreifende Um￾strukturierung der Gesamtorganisation vollzieht sich in einem Stufenplan, der sich aus 3 Phasen zu￾sammensetzt: 1. Herstellung der besseren Steuerbarkeit der Gesamtorganisation 2. Stärkung der operativen Handlungsfähigkeit 3. Verbesserung der Stellung am Markt Die Ansätze im Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan berücksichtigen den geplanten Fortschritt bei der Umsetzung dieses Konzeptes. Das Ziel ist, durch eine deutliche Investition in infrastrukturelle Bau￾und Personalressourcen in den Folgejahren die Defizite nachhaltig zurückzuführen. 68 4 / Wirtschafts- und Finanzplan 2019 NürnbergStift 1. Geschäft, Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen 1.1. Rechtliche Grundlagen Die im NürnbergStift zusammengefassten ambulanten, teil- und vollstationären Einrichtungen ein￾schließlich der Nebenbetriebe sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Nürnberg. Das NürnbergStift ist als Eigenbetrieb organisiert und wird als Sondervermögen verwaltet (§ 1 WkPV). Gemäß § 3 der Betriebssatzung verfolgt das NürnbergStift ausschließlich und unmittelbar gemeinnüt￾zige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zuständige Organe für das NürnbergStift sind der Oberbürgermeister, der Stadtrat, der Werkausschuss und die Werkleitung (§ 4 der Betriebssatzung). Die Werkleitung setzt sich zusammen aus dem Referent für Jugend, Familie und Soziales als 1. Werkleiter und dem 2. Werkleiter mit der gleichzeitigen Funktion als Dienststellenleiter. Aufgabe des NürnbergStift ist es, die bestmögliche und bedarfsgerechte Versorgung der älteren Bevöl￾kerung durch ambulante, teilstationäre und vollstationäre Hilfen nach dem auf Landesebene seit 01.08.2008 geltenden Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG), dem seit 01.10.2009 auf Bundes￾ebene geltenden Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), dem SGB V, dem SGB XI sowie den Pflegestärkungsgesetzen I bis III sicherzustellen. Der Betrieb der Einrichtungen ist privatrechtlich geregelt. Mit den Vertretern der Krankenkassen wird die Vergütung nach § 111 SGB V für die Geriatrische Rehabilitationseinrichtung vereinbart. Für die Pflegebereiche werden die Entgelte mit den Vertretern der Pflegekassen und dem überörtlichen Sozi￾alhilfeträger nach § 85 SGB XI verhandelt. Für den Rüstigenbereich sind die Pensionssätze mit dem überörtlichen Sozialhilfeträger entsprechend §§75 ff SGB XII zu vereinbaren. Die Entgelte für die Wohn￾heime werden durch NüSt festgesetzt. Die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen und der haus￾wirtschaftlichen Versorgung erfolgt gemäß § 89 SGB XI nach dem Vertrag, der auf Landesebene zwi￾schen den Vertretern der Leistungserbringer und den Vertretern der Pflegekassen, der sonstigen Sozi￾alversicherungsträger und den Sozialhilfeträgern abgeschlossen wurde. 69 Wirtschafts- und Finanzplan 2019 5 NürnbergStift 1.2. Betriebliche Grundlagen Im Eigenbetrieb NürnbergStift sind folgende Einrichtungen zusammengefasst: o Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See (AHS) o August-Meier-Heim (AHR) o Senioren-Wohnanlage St. Johannis (AHJ) o Senioren-Wohnanlage Platnersberg (AHP) o Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital (HSP) o Ambulante Dienste (AMBD) o Geriatrische Rehabilitation (REHA) o Praxis für Ergotherapie (ERGO) Facility-Aufgaben und Unterstützungsleistungen für die Pflege werden durch die NürnbergStift Service GmbH (NüStSG) erbracht. Der Betrieb der NüSt eigenen Küche im August-Meier-Heim wird durch die NüStSG sichergestellt. In diesem Zusammenhang werden NüSt-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter (ins￾besondere aus dem Küchen- und Betriebsdienstbereich) über einen Gestellungsvertrag der NüStSG überlassen. Wäschereileistungen werden vollständig von einer Fremdfirma erbracht. 2. Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan 2.1. Grundlagen und Herausforderungen Ausgangslage Der im Jahr 2012 eingeleitete Konsolidierungskurs zeigt mittlerweile deutliche Erfolge. Das Geschäfts￾jahr 2017 konnte erstmalig nach 2009 wieder mit einem Jahresüberschuss abgeschlossen werden. Auch das Jahr 2018 entwickelt sich hinsichtlich der zu erwarteten Jahresergebnisse positiver als ge￾plant. Wesentliche Weichen zur Modernisierung der Standorte wurden gestellt. Für das August-Meier-Heim werden Ende des Jahres erste Entwürfe mit konkreten Kostenschätzungen vorliegen. Ebenso sind die Verhandlungen mit der wbg hinsichtlich des Verkaufs des Altstandortes Johannis und eines Neubaus auf einem Gelände an der Großweidenmühlstraße weit fortgeschritten. Bis Ende des Jahres 2018 sollen die grundsätzlichen Entscheidungen im Stadtrat dazu getroffen sein. 70 6 / Wirtschafts- und Finanzplan 2019 NürnbergStift Unter Qualitätsgesichtspunkten ist es zudem gelungen, neue Angebote wie die Kurzzeitpflege im Se￾bastianspital oder die Wohngruppe für geistig behinderte Menschen (SUSA - Sicher und selbstbestimmt Altern) erfolgreich zu etablieren. Das NüSt wird dadurch seiner subsidiären Rolle am Pflegemarkt ge￾recht. Die Änderungen, die mit den Pflegestärkungsgesetzen einhergingen, konnten problemlos bewältigt wer￾den. Die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade verlief friktionsfrei. Mit der Einführung der elektronischen Pflegedokumentation, die bis Jahresende 2018 abgeschlossen sein soll, wurden die Grundlagen gelegt, um für die zunehmende Digitalisierung in der Pflege in Zukunft gewappnet zu sein. Dabei wird es von herausragender Bedeutung sein, dass es dem NürnbergStift als Konsortialführer gelungen ist, sich als eines von 4 Pflegepraxiszentren in Deutschland zu positionieren und an der Förderung des Bundes zur Mensch-Technik-Interaktion mit Fördermitteln zu partizipieren. Herausforderungen für 2019 Den eingeleiteten Reorganisationsprozess gilt es auch in 2019 konsequent weiterzuverfolgen. Dabei ändert sich die Schwerpunktsetzung, indem nun mehr die spezifische subsidiäre und innovative Rolle des NüSt geschärft wird und gleichzeitig die eingeleiteten baulichen Aktivitäten weiter vorangetrieben werden. Dies bedeutet im Einzelnen: 1. Nach wie vor befindet sich der Pflegemarkt als Konsequenz des Pflegestärkungsgesetzes II in einem Umstrukturierungsprozess, dessen Auswirkungen noch nicht deutlich abschätzbar sind, weil sich das Nachfrageverhalten nach ambulanten und stationären Pflegeleistungen nur suk￾zessive ändert. Der hohe Auslastungsgrad der einzelnen Standorte muss gehalten und die be￾stehenden Versorgungsketten durch die Einrichtung einer Tages- und Nachtpflege komplettiert werden. 2. Die hohe Qualität der Versorgung muss noch weiter durch die Einführung eines qualitätsorien￾tierten Steuerungssystems verbessert werden. 3. Als Konsortialführer muss das NüSt das Pflegepraxiszentrum Nürnberg etablieren, das sich mit allen relevanten ethischen, sozialen, psychologischen, medizinischen, rechtlichen und finanzi￾ellen Dimensionen der Mensch-Technik-Interaktion in der Pflege beschäftigt. Dabei gilt es, die Bewohnerinnen und Bewohner, Angehörige und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diese inno￾vativen Prozesse einzubinden. 4. Weitere Grundsatzentscheidungen sind für den Standort St. Johannis zu treffen. Gleiches ist die Weiterentwicklung des Standortes Sebastianspital voranzutreiben. Nächste Etappe ist die Bewältigung des Abbruchs des Fritz-Hintermayr-Hauses. 71 Wirtschafts- und Finanzplan 2019 7 NürnbergStift 5. Um zukunftsfähig zu bleiben, müssen grundlegende Konzepte im Bereich der Personalentwick￾lung und Gewinnung erarbeitet und erste Ergebnisse in die Umsetzung gelangen. Gleiches gilt für die weitere Digitalisierung wichtiger Geschäftsprozesse. 6. Die eingeleiteten Verbesserungsprozesse in der Service GmbH und im Ambulanten Dienst sind abzuschließen. 7. Die Aufbauorganisation des NürnbergStift ist einer Prüfung zu unterziehen. Parameter Die Berechnungen für den Erfolgsplan 2019 weisen einen Fehlbetrag in Höhe von 649 TEUR aus, wel￾cher auf neue Rechnung vorzutragen ist. Zur Absicherung von Unwägbarkeiten wird der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben auf 5,887 Mio. EUR festgesetzt. Die Planung für 2019 enthält folgende wesentliche Parameter 1. Auslastungssituationen wurden in einem Bottom-up Verfahren mit den Einrichtungslei￾tungen ermittelt. Der gesamte Auslastungsgrad der NüSt Einrichtungen wird mit 92,2% geplant. Er ergibt sich aus den in den Versorgungsverträgen vereinbarten Pflegeplätze und ihrer geplanten Belegung sowie der geplanten Belegung der übrigen angebotenen Plätze und Wohnungen. 2. Der Entwicklung der Personalkosten wird entsprechend dem Ergebnis der Tarifver￾handlungen eine Anpassung zum 01.04.2019 von durchschnittlich 3,09% zugrunde ge￾legt. 3. In die Erlösplanung fließen die sich aus der Belegung ergebenden Daten nach Anzahl sowie Mix der Pflegegrade und die Einschätzung der Entwicklung der Vergütungssätze (Pflegegrade 3%, Rüstige 1,5%, Ambulante Dienste und Geriatrische Reha 2,5%) ein. 4. Für die Verwaltungskostenerstattung wird mit dem aktuellen IST-Wert geplant. 5. Die Ansätze für Instandhaltungsaufwendungen werden auf dem bisherigen Niveau be￾lassen und tragen damit der sich stetig verschlechternden Bausubstanz der Liegen￾schaften des NüSt Rechnung. 6. Durch die weitere Reorganisation des ambulanten Dienstes wird mit einer Erlössteige￾rung gerechnet. 72 8 / Wirtschafts- und Finanzplan 2019 NürnbergStift 7. Im Materialaufwand sind Aufwendungen für Lebensmittel, Medien sowie der Wirt￾schafts-, Verwaltungs-, Betreuungs- und medizinisch-therapeutischen Bedarfes zusam￾mengefasst. Unter den Lebensmitteln wird die Versorgung mit Getränken und Spezial￾nahrungsmitteln verstanden, die über die Leistungen der NüStSG hinausgehen. Unter Berücksichtigung der Abrechnungen für Wasser, Energie und Brennstoffe des Jahres 2017, der Auslastungsentwicklung sowie möglicher Witterungsverläufe ergeben sich die Ansätze in dieser Kostenposition für 2019. Im Bereich des Wirtschafts-, Verwal￾tungs-, Betreuungs- und medizinisch-therapeutischen Bedarfes sind zum Vorjahr durch Überprüfung der Inhalte Anpassungen und Reduzierungen sowie Preisanpassungen (1,9%) vorgenommen worden. Den höchsten Posten in diesem Bereich bilden die Fremdleistungen für Küche, die die Auslastungsplanung und die Ergebnisse der Aktivi￾täten in der NürnbergStift Service GmbH berücksichtigen. 8. Die Ansätze für weitere Sachaufwendungen berücksichtigen wiederkehrende Aufwen￾dungen (u.a. Abgabenbescheide, technische Prüfkosten, Gebühren, Mitgliedschaften). Darin eingeschlossen sind auch Fortbildungsaufwendungen, die mit rd. 125 TEUR ver￾anschlagt sind. Für die Vorbereitung des weiteren Vorgehens zum Haus 3 im Sebasti￾anspital sind 135 TEUR in die Planung 2019 eingegangen. 9. Der WPL 2019 enthält keinen Mietertrag für die Hochschule für Musik. 2.2. Erfolgsplan Im Überblick ergeben sich im Planansatz für 2019 folgende Erträge und Aufwendungen: Entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 2 WkPV ist der Erfolgsplan mindestens wie die Gewinn- und Verlustrech￾nung zu gliedern. 73 Wirtschafts- und Finanzplan 2019 9 NürnbergStift 74 10 / Wirtschafts- und Finanzplan 2019 NürnbergStift 2.2.1. Auslastung Folgendes Wohn- und Platzangebot bildet die Grundlage für den Wirtschaftsplan 2019: Im WPL 2019 ist eine Gesamtauslastung von 92,2% (WPL 2018 91,7%) hinterlegt. Das bedeutet, dass von den 909 angebotenen Plätzen rd. 838 Plätze belegt werden sollen. Die Auslastung sowie die Verteilung auf Pflegegrade basieren auf den Zielen der Einrichtungsleitungen für 2019. 75 Wirtschafts- und Finanzplan 2019 11 NürnbergStift 2.2.2. Erläuterungen zum Erfolgsplan „Erträge aus ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Pflege sowie Kurzzeitpflege (GuV￾Nr. 1)“ Pflegebereich Der Planung der Erträge aus vollstationären Pflegeleistungen für das Jahr 2019 liegen die Auslastungs￾zahlen und Pflegegradverteilungen, die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellt sind, zugrunde. Die zum 01.07.2018 abgeschlossenen Vergütungsvereinbarungen sowie eine Einschätzung der Ent￾wicklung neuer Vergütungssätze zum 01.07.2019 in Höhe von rd. 3% bilden die Bewertungsbasis. Ambulante Leistungen NüSt setzt 2019 die Neustrukturierung des ambulanten Dienstes fort und rechnet mit weiteren Verbes￾serungen bei den Umsatzaussichten. Die Fortschreibung der Vergütung wurde mit rd. 2,5% angenom￾men. Rüstigenbereich Der Planung der Erträge für den Rüstigenbereich wurden die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellten Auslastungszahlen zugrunde gelegt. Auch hier gelten die aktuell gültigen Sätze aus den abgeschlosse￾nen Vergütungsvereinbarungen sowie eine ab 01.07.2019 unterstellte Steigerung um ca. 1,5%. 76 12 / Wirtschafts- und Finanzplan 2019 NürnbergStift Wohnheimbereich Im Wohnheimbereich wurden die Entgelte letztmalig zum 01.09.2006 angemessen erhöht. Da auch diese Einrichtungen mit zinsvergünstigen Krediten finanziert wurden, gelten die Regelungen des Baye￾rischen Wohnraumförderungsgesetzes. In der Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital ist die Umstel￾lung auf „echte“ Mietverhältnisse vollzogen. Geriatrische Rehabilitation Der Planung der Erträge für das Jahr 2019 wurden die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellten Auslas￾tungszahlen zugrunde gelegt. Die seit 01.07.2018 gültigen neuen Vergütungsvereinbarungen bilden die Bewertungsgrundlage bis 30.06.2019. Ab 01.07.2019 wurde eine Steigerung um 2,5% in die Planung einbezogen. Daraus ergeben sich die nachfolgenden Ansätze für die Erlösplanung 2019: 77 Wirtschafts- und Finanzplan 2019 13 NürnbergStift 78 14 / Wirtschafts- und Finanzplan 2019 NürnbergStift „Erträge aus Unterkunft und Verpflegung (GuV-Nr. 2)“ „Erträge aus Zusatzleistungen und Transportleistungen (GuV-Nr. 3)“ 79 Wirtschafts- und Finanzplan 2019 15 NürnbergStift „Erträge aus gesonderter Berechnung von Investitionskosten gegenüber Pflegebedürftigen (GuV-Nr. 4)“ „Umsatzerlöse einer Pflegeeinrichtung nach §277 HGB soweit nicht in den Ertragsposten Nr. 1 bis 4 enthalten (GuV-Nr. 4a)“ Unter dem Posten „Erstattungen von Mitarbeiter/innen für Unterkunft und Verpflegung“ werden alle Miet￾leistungen für vom Personal genutzten Wohnraum gezeigt. Als Umsatz sind die Erträge aus der Praxis Ergotherapie und die Verrechnungen für die Leistungen Telefon- und Fernsehbenutzung sowie die Erstattung von Gebühren für Anträge an den Sozialdienst des MDK für weitergehende Leistungen nach einer Rehabilitation in der Geriatrischen Rehabilitation auszuweisen. Die Erträge aus „Vermietung und Verpachtung“ beinhalten überwiegend die Überlassung von Räumen (inkl. Nebenkosten) in der Regensburger Str., einschließlich von Einrichtungs- und Ausstattungsgegen￾ständen an die NüStSG sowie an weitere Andere für sonstige Verwaltungszwecke. 80 16 / Wirtschafts- und Finanzplan 2019 NürnbergStift Für die Inanspruchnahme von „Gestellungskräften“ und „Verwaltungsleistungen“ (z.B. Leitung und Ver￾waltung, Personal- und Rechnungswesen, IT) werden von der NüStSG die Kosten dem NüSt erstattet. Ausscheidende Gestellungskräfte von NüSt werden grundsätzlich durch Anstellungsverhältnisse bei der NüStSG ersetzt. Unter „sonstiges“ ist u.a. ein Kostenausgleich der Stadt Nürnberg für in Vorjahren begründete Versor￾gungsansprüche enthalten. „Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten (GuV-Nr. 5)“ „Sonstige betriebliche Erträge (GuV-Nr. 6)“ 81 Wirtschafts- und Finanzplan 2019 17 NürnbergStift „Personalaufwand (GuV-Nr. 7)“ Der Berechnung der Personalaufwendungen (Pflege naher Bereiche) liegen die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellten Auslastungszahlen und die Verteilung der Pflegegrade zugrunde. In der Praxis passt NüSt bei Änderungen in der Auslastung und den Pflegegraden den Personaleinsatz in der Pflege ent￾sprechend zeitnah an. Es liegen 403,03 VK (WPL 2018 381,17 VK) dem Planansatz 2019 zugrunde. Der aktuell gültige Tarifvertrag wurde für den Zeitraum 01.03.2018 bis 31.08.2020 abgeschlossen. Für die Entwicklung der Personalkosten ab 01.04.2019 wurde eine Steigerung von rd. 3,09% angenommen. Bestandteil der Personalaufwendungen sind auch die Aufwendungen für die Mitarbeiter/innen, die im Rahmen eines „Gestellungsvertrages“ an die NüStSG überlassen werden. Den Aufwendungen für ak￾tive Kräfte stehen in gleicher Höhe die Kostenerstattungen der NüStSG an das NüSt gegenüber. „Materialaufwand (GuV-Nr. 8)“ 82 18 / Wirtschafts- und Finanzplan 2019 NürnbergStift „a) Lebensmittel“ Die gesamte Speisenproduktion (inkl. Einkauf) wird von der NüStSG erbracht und in deren Wirtschafts￾plan veranschlagt sowie als Fremdleistung Küche bei NüSt angegeben. Getränke und Sondernahrung (z.B. Nahrungsergänzungsmittel) werden von den NüSt - Einrichtungen beschafft und als Lebensmittel￾aufwand ausgewiesen. „b) Wasser, Energie, Brennstoffe“ In diesem Bereich wurde unter Beachtung der Verbrauchsmengen des Jahres 2017 eine Fortschreibung des Ansatzes vorgenommen. „c) Wirtschafts-/Verwaltungs-/Betreuungs-/Medizinisch-therapeutischer Bedarf“ Für die darin verankerten Kostenpositionen wurden die Einzelansätze überprüft und für 2019 entspre￾chend fortgeschrieben. 83 Wirtschafts- und Finanzplan 2019 19 NürnbergStift 84 20 / Wirtschafts- und Finanzplan 2019 NürnbergStift „Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen (GuV-Nr. 9)“ Die Verwaltungskostenerstattung (VKE) an den Träger (a) beinhaltet städtische Overheadkosten (z.B. Stadtrat, Rathäuser, Referate) und die zentralen Leistungen der Querschnittsdienststellen (z.B. OrgA, PA, Rpr), die unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme pauschaliert umgelegt werden. Durch die stadtweite Neustrukturierung der Verwaltungskostenerstattung hat sich für NüSt eine Höhe von 397.640 EUR ergeben. Die Posten „Abrechnung IuK“ und „Sonstige Erstattungen an Träger“ (b) umfas￾sen für von OrgA/IT erbrachte Leistungen sowie die Heizungsgrundkosten von H. „Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung (GuV-Nr. 16)“ Die Wartungsaufwendungen beinhalten Aufwendungen für abgeschlossene Wartungsverträge techni￾scher Anlagen und Pflegeverträge für Software. Auf Grund des schlechten Zustandes der Gebäude und Anlagen sowie unter Berücksichtigung der Gesamtertragslage bleiben die Planansätze für Instandhal￾tung und Instandsetzung ca. auf IST-Niveau 2017. 85 Wirtschafts- und Finanzplan 2019 21 NürnbergStift „Sonstige ordentliche Aufwendungen (GuV-Nr. 17)“ Auch in dieser Position greifen Änderungen des BilRUG, die u.a. durch die Aufhebung des Ausweises eines außerordentlichen Ergebnisses begründet sind. Die betreffenden Aufwandspositionen sind den sonstigen ordentlichen Aufwendungen zu zuordnen. Unter der Position sonstige außerordentliche Auf￾wendungen wird der Planansatz für die Vorbereitung des weiteren Vorgehens zum Haus 3 im Sebasti￾anspital ausgewiesen. „Jahresergebnis (GuV-Nr. 20)“ Der Erfolgsplan 2019 geht von einem Fehlbetrag in Höhe von 649 TEUR aus, der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll. „Kassenkredit“ Nach § 7 Abs. 2 WkPV soll der festgesetzte Höchstbetrag eines Kassenkredites für die Kassenführung 86 22 / Wirtschafts- und Finanzplan 2019 NürnbergStift einer Einrichtung ein Sechstel der im Erfolgsplan vorgesehenen Erträge bei den Nummern 1 bis 8 (bei NüSt GuV Nr. 1 bis 6), 23 bis 25 (bei NüSt GuV Nr. 18) der Gewinn- und Verlustrechnung nicht über￾steigen. Für das Jahr 2019 errechnet sich ein Betrag in Höhe von 5.886.501 EUR (1/6 von 35.319.006 EUR). Zur Absicherung der rechtzeitigen Leistung von Ausgaben und für Unwägbarkeiten soll der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 5,887 Mio. EUR festgesetzt werden. 2.3. Vermögensplan Im Vermögensplan sind einerseits alle voraussehbaren Ausgaben des Geschäftsjahres 2019, die sich aus Änderungen des Anlagevermögens, den Tilgungsleistungen sowie der Höhe des im Geschäftsjahr zu deckenden Verlustes ergeben, und andererseits die vorhandenen und zu beschaffenden Deckungs￾mittel und die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthalten (§ 4 Abs. 1 WkPV). Der Vermögensplan weist für das Jahr 2019 einen Finanzbedarf von rd. 4,25 Mio. EUR aus. Dieser Finanzbedarf resultiert aus: Ausgaben für aktivierungspflichtiges Anlagevermögen: 3,14 Mio. EUR, Ausgaben für Tilgungsleistungen: 0,46 Mio. EUR, Verlustdeckung: 0,65 Mio. EUR. . Der geplante Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2019 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden und wird im Posten „Deckung der Verluste“ unter „Verlustvortrag“ ausgewiesen. In der nachfolgenden Tabelle sind die für das Jahr 2019 geplanten Ausgaben den zugehörigen De￾ckungsmitteln gegenübergestellt: 87 Wirtschafts- und Finanzplan 2019 23 NürnbergStift 88 24 / Wirtschafts- und Finanzplan 2019 NürnbergStift Ausgaben für aktivierungspflichtiges Anlagevermögen (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV) Im Jahr 2019 sind Investitionen in Höhe von rd. 3,14 Mio. EUR vorgesehen. Entsprechend Beschluss des Werkausschusses vom 27.07.2017 ist die Verwaltung beauftragt, den Neubau des August-Meier-Heimes als ÖPP-Projekt umzusetzen und weiter vorzubereiten. Im Investiti￾onsplan sind die derzeit angenommenen Herstellkosten eingegangen. Für 2019 und 2020 sind Projekt begleitende Aufwendungen eingestellt. Mit der Inbetriebnahme, voraussichtlich 2021, sind die Herstell￾kosten des eigentlichen Neubaus fällig. Derzeit läuft die erste Angebotserstellung. Zum Jahresende liegen dann konkrete Investitionsaufwendungen vor. Für das Vorhaben Zentralküche sind die Verhandlungen zur Anmietung eines entsprechenden Gebäu￾des nicht beendet. Aus diesem Grund wird das Vorhaben komplett und unverändert im Investitionsplan dargestellt, jedoch weiter zeitlich geschoben. Für 2019 leitet sich ein Investitionsvolumen von 1,5 Mio. EUR ab, wobei diese Aufwendungen am Jahresende als Anlagen im Bau stehen bleiben würden. Für die Wiederbeschaffung von verschiedensten Anlagegütern sowie die Ausstattung der Einrichtungen mit WLAN werden 0,64 Mio. EUR für das Wirtschaftsjahr 2019 veranschlagt. Ausgaben für Tilgungsleistungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 WkPV) Die planmäßigen Tilgungsleistungen sind im Detail im Gliederungspunkt 2.7 dargestellt. Die Planzahlen enthalten den derzeitigen Darlehensbestand. Neuaufnahmen von Darlehen sind im Jahr 2019 mit 2 Mio. EUR vorgesehen. Mit der Tilgung dieser Kredite soll erst im Folgejahr begonnen werden. Die Tilgungs￾leistungen für die Verpflichtungen aus Altkrediten sollen vollständig über refinanzierte Abschreibungen des Jahres 2019 finanziert werden. Deckung der Verluste (§ 4 Abs. 1 Nr. 3WkPV) Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. 2.4. Finanzplan Gemäß § 6 WkPV enthält der fünfjährige Finanzplan - das erste Planungsjahr ist das laufende Ge￾schäftsjahr (2018) - eine nach Jahren gegliederte Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und Deckungsmittel des Vermögensplanes und eine Übersicht über die Entwicklung der Jahresergebnisse. Den Ausgaben nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV (alle vorhersehbaren Ausgaben, die sich aus Änderungen des Anlagevermögens ergeben) liegt ein Investitionsprogramm zugrunde. Die geplanten Ausgabeposi￾tionen stehen unter dem Vorbehalt des Planungs- und Baufortschrittes der einzelnen Maßnahmen in 89 Wirtschafts- und Finanzplan 2019 25 NürnbergStift Verbindung mit notwendigen Kreditmittelbereitstellungen sowie durch die Beschlusslage des Werkaus￾schusses. Es folgt die Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und der Deckungsmittel des Vermögensplans (§ 6 Nr. 1 WkPV): 90 26 / Wirtschafts- und Finanzplan 2019 NürnbergStift 91 Wirtschafts- und Finanzplan 2019 27 NürnbergStift Übersicht über die Entwicklung der Jahresfehlbeträge (ohne Sondereffekte) entsprechend § 6 Nr. 2 WkPV (vor Baubeginn): Nach § 3 Abs. 3 WkPV soll der Erfolgsplan ausgeglichen sein. Aufgrund der Belegungssituation in Ver￾bindung mit dem Zustand der Gebäude, der anstehenden Baumaßnahmen sowie der Ertrags- und Kos￾tensituation ist davon auszugehen, dass für das Jahr 2019 kein ausgeglichenes Jahresergebnis erziel￾bar ist. Diese Situation ist auch in den Folgejahren derzeit nicht abwendbar. Es wird angestrebt, über kontinuierliche Vergütungsverhandlungen, mit dem Investitionsfortschritt (Er￾höhung der Belegungsrate) und der Umsetzung des Restrukturierungsprogramms wieder zu einem aus￾geglichenen Ergebnis zu kommen. Auf den folgenden Seiten wird das Investitionsprogramm (Ausgaben nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV) zum Finanzplan 2019 fortgeschrieben. 92 28 / Wirtschafts- und Finanzplan 2019 NürnbergStift 93 Wirtschafts- und Finanzplan 2019 29 NürnbergStift 94 30 / Wirtschafts- und Finanzplan 2019 NürnbergStift 2.5. Verpflichtungsermächtigungen Für die Zentralküche wird gegenwärtig sowohl eine Anmietung als auch der Neubau des Gebäudes verfolgt. Für den Neubau des August-Meier-Heimes ist die Realisierung über ein ÖPP-Projekt mit Beschluss des Werkausschusses vorgesehen, somit soll für die Projektbegleitung eine Verpflichtungsermächtigung für 2019 in Höhe von 1 Mio. EUR vorgesehen werden. 2.6. Stellenplan Der am 01.10.2005 in Kraft getretene Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) verzichtet zuguns￾ten eines einheitlichen Beschäftigungsbegriffes auf die bisher übliche Unterscheidung zwischen Ange￾stellten und Arbeitern. Mit Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung zum 01.01.2017 wird nun auch die Bezeichnung „Tarifliche Beschäftigte“ umgesetzt. Die Darstellung erfolgt nun in einer Tabelle und ver￾knüpft die bisherigen Tarifgruppen mit den neuen. Beamte 95 Wirtschafts- und Finanzplan 2019 31 NürnbergStift Die Stelle des ersten Werkleiters wird bei Ref. V ausgewiesen. Tariflich Beschäftigte 96 32 / Wirtschafts- und Finanzplan 2019 NürnbergStift 2.7. Darlehensverbindlichkeiten Zum 31.12.2019 wird mit Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 10.443 TEUR gerechnet. Diese ent￾fallen auf Altbestände in Höhe von 8.443 TEUR und 2.000 TEUR auf Neuaufnahmen. Eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Darlehensverbindlichkeiten (ohne Kassenkredite) gibt nachfolgende Aufstellung: 97 Wirtschafts- und Finanzplan 2019 33 NürnbergStift 98 34 / Wirtschafts- und Finanzplan 2019 NürnbergStift Wichtige Begriffe und Abkürzungen AHJ Senioren-Wohnanlage St. Johannis AHP Senioren-Wohnanlage Platnersberg AHR August-Meier-Heim AHS Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See AMBD Ambulante Dienste AVPflegeVG Verordnung zur Ausführung des SGB XI Soziale Pflegeversicherung BGr. Besoldungsgruppen EGr. Entgeltgruppen EUR Euro GJ Geschäftsjahr GuV Gewinn- und Verlustrechnung HSP Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital KGr. Kontengruppe KUGr. Kontenuntergruppe Mio. EUR Millionen Euro NüSt NürnbergStift NüStSG NürnbergStift Service GmbH PflegeVG Pflege-Versicherungsgesetz PfleWoqG Pflege- und Wohnqualitätsgesetz PSG I, II, III Pflegestärkungsgesetze rd. rund REHA Geriatrische Rehabilitation SGB V Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung SGB XI Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung TEUR Tausend Euro TVöD Tarifvertrag öffentlicher Dienst VGr. Vergütungsgruppe wbg Wohnungsbaugesellschaft Nürnberg WkPV Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtungen WPL Wirtschaftsplan 99

NüSt in anderen Jahren

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