C.4.1 Wirtschaftsplan 2019
NüSt NüSt in allen Haushaltsjahren
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
2 / Wirtschafts- und Finanzplan 2019
NürnbergStift
Inhaltsverzeichnis
Vorwort ...................................................................................................................... 3
1. Geschäft, Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen .......................... 4
1.1. Rechtliche Grundlagen .................................................................................. 4
1.2. Betriebliche Grundlagen ................................................................................ 5
2. Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan ......................................................... 5
2.1. Grundlagen und Herausforderungen ........................................................... 5
2.2. Erfolgsplan...................................................................................................... 8
2.2.1. Auslastung ................................................................................................. 10
2.2.2. Erläuterungen zum Erfolgsplan ............................................................... 11
2.3. Vermögensplan ............................................................................................ 22
2.4. Finanzplan..................................................................................................... 24
2.5. Verpflichtungsermächtigungen .................................................................. 30
2.6. Stellenplan .................................................................................................... 30
2.7. Darlehensverbindlichkeiten ......................................................................... 32
Wichtige Begriffe und Abkürzungen ..................................................................... 34
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NürnbergStift
Vorwort
Gemäß § 11 Abs. 1 der Betriebssatzung i.V. mit § 2 Abs. 1 WkPV und den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung legt das NürnbergStift den Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan für das Geschäftsjahr 2019 vor.
Der Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan 2019 berücksichtigt die Ausführungen entsprechend den
§§ 2, 3, 4 und 6 WkPV vom 3. März 1998 (GVBl. S. 132, BayRS 861-3-I), zuletzt geändert durch § 5
der Verordnung vom 5. Oktober 2007 (GVBl. S. 707).
Nach Begutachtung durch den Werkausschuss (NüSt) ist der Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan
vom Stadtrat festzustellen (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung).
Für die Wirtschaftsplanung 2019 wurden Änderungen aus dem BilRUG (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz) wie u.a. den Ausweis von Umsatzerlösen, die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
(GuV) sowie die Änderung aus dem Pflegestärkungsgesetz II hinsichtlich der Umstellung auf Pflegegrade fortgeführt.
Die Beschlussfassung zum Gesamtkonzept „NürnbergStift 2020“ in der Werkausschusssitzung am
26.01.2012 hat die Weichenstellungen für die Zukunft des NürnbergStift gegeben. Die tiefgreifende Umstrukturierung der Gesamtorganisation vollzieht sich in einem Stufenplan, der sich aus 3 Phasen zusammensetzt:
1. Herstellung der besseren Steuerbarkeit der Gesamtorganisation
2. Stärkung der operativen Handlungsfähigkeit
3. Verbesserung der Stellung am Markt
Die Ansätze im Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan berücksichtigen den geplanten Fortschritt bei
der Umsetzung dieses Konzeptes. Das Ziel ist, durch eine deutliche Investition in infrastrukturelle Bauund Personalressourcen in den Folgejahren die Defizite nachhaltig zurückzuführen.
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4 / Wirtschafts- und Finanzplan 2019
NürnbergStift
1. Geschäft, Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen
1.1. Rechtliche Grundlagen
Die im NürnbergStift zusammengefassten ambulanten, teil- und vollstationären Einrichtungen einschließlich der Nebenbetriebe sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Nürnberg. Das NürnbergStift ist
als Eigenbetrieb organisiert und wird als Sondervermögen verwaltet (§ 1 WkPV).
Gemäß § 3 der Betriebssatzung verfolgt das NürnbergStift ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zuständige Organe für das NürnbergStift sind der Oberbürgermeister, der Stadtrat, der Werkausschuss
und die Werkleitung (§ 4 der Betriebssatzung). Die Werkleitung setzt sich zusammen aus dem Referent
für Jugend, Familie und Soziales als 1. Werkleiter und dem 2. Werkleiter mit der gleichzeitigen Funktion
als Dienststellenleiter.
Aufgabe des NürnbergStift ist es, die bestmögliche und bedarfsgerechte Versorgung der älteren Bevölkerung durch ambulante, teilstationäre und vollstationäre Hilfen nach dem auf Landesebene seit
01.08.2008 geltenden Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG), dem seit 01.10.2009 auf Bundesebene geltenden Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), dem SGB V, dem SGB XI sowie den
Pflegestärkungsgesetzen I bis III sicherzustellen.
Der Betrieb der Einrichtungen ist privatrechtlich geregelt. Mit den Vertretern der Krankenkassen wird
die Vergütung nach § 111 SGB V für die Geriatrische Rehabilitationseinrichtung vereinbart. Für die
Pflegebereiche werden die Entgelte mit den Vertretern der Pflegekassen und dem überörtlichen Sozialhilfeträger nach § 85 SGB XI verhandelt. Für den Rüstigenbereich sind die Pensionssätze mit dem
überörtlichen Sozialhilfeträger entsprechend §§75 ff SGB XII zu vereinbaren. Die Entgelte für die Wohnheime werden durch NüSt festgesetzt. Die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen und der hauswirtschaftlichen Versorgung erfolgt gemäß § 89 SGB XI nach dem Vertrag, der auf Landesebene zwischen den Vertretern der Leistungserbringer und den Vertretern der Pflegekassen, der sonstigen Sozialversicherungsträger und den Sozialhilfeträgern abgeschlossen wurde.
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NürnbergStift
1.2. Betriebliche Grundlagen
Im Eigenbetrieb NürnbergStift sind folgende Einrichtungen zusammengefasst:
o Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See (AHS)
o August-Meier-Heim (AHR)
o Senioren-Wohnanlage St. Johannis (AHJ)
o Senioren-Wohnanlage Platnersberg (AHP)
o Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital (HSP)
o Ambulante Dienste (AMBD)
o Geriatrische Rehabilitation (REHA)
o Praxis für Ergotherapie (ERGO)
Facility-Aufgaben und Unterstützungsleistungen für die Pflege werden durch die NürnbergStift Service
GmbH (NüStSG) erbracht. Der Betrieb der NüSt eigenen Küche im August-Meier-Heim wird durch die
NüStSG sichergestellt. In diesem Zusammenhang werden NüSt-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter (insbesondere aus dem Küchen- und Betriebsdienstbereich) über einen Gestellungsvertrag der NüStSG
überlassen. Wäschereileistungen werden vollständig von einer Fremdfirma erbracht.
2. Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan
2.1. Grundlagen und Herausforderungen
Ausgangslage
Der im Jahr 2012 eingeleitete Konsolidierungskurs zeigt mittlerweile deutliche Erfolge. Das Geschäftsjahr 2017 konnte erstmalig nach 2009 wieder mit einem Jahresüberschuss abgeschlossen werden.
Auch das Jahr 2018 entwickelt sich hinsichtlich der zu erwarteten Jahresergebnisse positiver als geplant.
Wesentliche Weichen zur Modernisierung der Standorte wurden gestellt.
Für das August-Meier-Heim werden Ende des Jahres erste Entwürfe mit konkreten Kostenschätzungen
vorliegen.
Ebenso sind die Verhandlungen mit der wbg hinsichtlich des Verkaufs des Altstandortes Johannis und
eines Neubaus auf einem Gelände an der Großweidenmühlstraße weit fortgeschritten. Bis Ende des
Jahres 2018 sollen die grundsätzlichen Entscheidungen im Stadtrat dazu getroffen sein.
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Unter Qualitätsgesichtspunkten ist es zudem gelungen, neue Angebote wie die Kurzzeitpflege im Sebastianspital oder die Wohngruppe für geistig behinderte Menschen (SUSA - Sicher und selbstbestimmt
Altern) erfolgreich zu etablieren. Das NüSt wird dadurch seiner subsidiären Rolle am Pflegemarkt gerecht.
Die Änderungen, die mit den Pflegestärkungsgesetzen einhergingen, konnten problemlos bewältigt werden. Die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade verlief friktionsfrei.
Mit der Einführung der elektronischen Pflegedokumentation, die bis Jahresende 2018 abgeschlossen
sein soll, wurden die Grundlagen gelegt, um für die zunehmende Digitalisierung in der Pflege in Zukunft
gewappnet zu sein. Dabei wird es von herausragender Bedeutung sein, dass es dem NürnbergStift als
Konsortialführer gelungen ist, sich als eines von 4 Pflegepraxiszentren in Deutschland zu positionieren
und an der Förderung des Bundes zur Mensch-Technik-Interaktion mit Fördermitteln zu partizipieren.
Herausforderungen für 2019
Den eingeleiteten Reorganisationsprozess gilt es auch in 2019 konsequent weiterzuverfolgen. Dabei
ändert sich die Schwerpunktsetzung, indem nun mehr die spezifische subsidiäre und innovative Rolle
des NüSt geschärft wird und gleichzeitig die eingeleiteten baulichen Aktivitäten weiter vorangetrieben
werden. Dies bedeutet im Einzelnen:
1. Nach wie vor befindet sich der Pflegemarkt als Konsequenz des Pflegestärkungsgesetzes II in
einem Umstrukturierungsprozess, dessen Auswirkungen noch nicht deutlich abschätzbar sind,
weil sich das Nachfrageverhalten nach ambulanten und stationären Pflegeleistungen nur sukzessive ändert. Der hohe Auslastungsgrad der einzelnen Standorte muss gehalten und die bestehenden Versorgungsketten durch die Einrichtung einer Tages- und Nachtpflege komplettiert
werden.
2. Die hohe Qualität der Versorgung muss noch weiter durch die Einführung eines qualitätsorientierten Steuerungssystems verbessert werden.
3. Als Konsortialführer muss das NüSt das Pflegepraxiszentrum Nürnberg etablieren, das sich mit
allen relevanten ethischen, sozialen, psychologischen, medizinischen, rechtlichen und finanziellen Dimensionen der Mensch-Technik-Interaktion in der Pflege beschäftigt. Dabei gilt es, die
Bewohnerinnen und Bewohner, Angehörige und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diese innovativen Prozesse einzubinden.
4. Weitere Grundsatzentscheidungen sind für den Standort St. Johannis zu treffen. Gleiches ist
die Weiterentwicklung des Standortes Sebastianspital voranzutreiben. Nächste Etappe ist die
Bewältigung des Abbruchs des Fritz-Hintermayr-Hauses.
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5. Um zukunftsfähig zu bleiben, müssen grundlegende Konzepte im Bereich der Personalentwicklung und Gewinnung erarbeitet und erste Ergebnisse in die Umsetzung gelangen. Gleiches gilt
für die weitere Digitalisierung wichtiger Geschäftsprozesse.
6. Die eingeleiteten Verbesserungsprozesse in der Service GmbH und im Ambulanten Dienst sind
abzuschließen.
7. Die Aufbauorganisation des NürnbergStift ist einer Prüfung zu unterziehen.
Parameter
Die Berechnungen für den Erfolgsplan 2019 weisen einen Fehlbetrag in Höhe von 649 TEUR aus, welcher auf neue Rechnung vorzutragen ist. Zur Absicherung von Unwägbarkeiten wird der Höchstbetrag
der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben auf 5,887 Mio. EUR festgesetzt.
Die Planung für 2019 enthält folgende wesentliche Parameter
1. Auslastungssituationen wurden in einem Bottom-up Verfahren mit den Einrichtungsleitungen ermittelt. Der gesamte Auslastungsgrad der NüSt Einrichtungen wird mit 92,2%
geplant. Er ergibt sich aus den in den Versorgungsverträgen vereinbarten Pflegeplätze
und ihrer geplanten Belegung sowie der geplanten Belegung der übrigen angebotenen
Plätze und Wohnungen.
2. Der Entwicklung der Personalkosten wird entsprechend dem Ergebnis der Tarifverhandlungen eine Anpassung zum 01.04.2019 von durchschnittlich 3,09% zugrunde gelegt.
3. In die Erlösplanung fließen die sich aus der Belegung ergebenden Daten nach Anzahl
sowie Mix der Pflegegrade und die Einschätzung der Entwicklung der Vergütungssätze
(Pflegegrade 3%, Rüstige 1,5%, Ambulante Dienste und Geriatrische Reha 2,5%) ein.
4. Für die Verwaltungskostenerstattung wird mit dem aktuellen IST-Wert geplant.
5. Die Ansätze für Instandhaltungsaufwendungen werden auf dem bisherigen Niveau belassen und tragen damit der sich stetig verschlechternden Bausubstanz der Liegenschaften des NüSt Rechnung.
6. Durch die weitere Reorganisation des ambulanten Dienstes wird mit einer Erlössteigerung gerechnet.
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7. Im Materialaufwand sind Aufwendungen für Lebensmittel, Medien sowie der Wirtschafts-, Verwaltungs-, Betreuungs- und medizinisch-therapeutischen Bedarfes zusammengefasst. Unter den Lebensmitteln wird die Versorgung mit Getränken und Spezialnahrungsmitteln verstanden, die über die Leistungen der NüStSG hinausgehen. Unter
Berücksichtigung der Abrechnungen für Wasser, Energie und Brennstoffe des Jahres
2017, der Auslastungsentwicklung sowie möglicher Witterungsverläufe ergeben sich
die Ansätze in dieser Kostenposition für 2019. Im Bereich des Wirtschafts-, Verwaltungs-, Betreuungs- und medizinisch-therapeutischen Bedarfes sind zum Vorjahr durch
Überprüfung der Inhalte Anpassungen und Reduzierungen sowie Preisanpassungen
(1,9%) vorgenommen worden. Den höchsten Posten in diesem Bereich bilden die
Fremdleistungen für Küche, die die Auslastungsplanung und die Ergebnisse der Aktivitäten in der NürnbergStift Service GmbH berücksichtigen.
8. Die Ansätze für weitere Sachaufwendungen berücksichtigen wiederkehrende Aufwendungen (u.a. Abgabenbescheide, technische Prüfkosten, Gebühren, Mitgliedschaften).
Darin eingeschlossen sind auch Fortbildungsaufwendungen, die mit rd. 125 TEUR veranschlagt sind. Für die Vorbereitung des weiteren Vorgehens zum Haus 3 im Sebastianspital sind 135 TEUR in die Planung 2019 eingegangen.
9. Der WPL 2019 enthält keinen Mietertrag für die Hochschule für Musik.
2.2. Erfolgsplan
Im Überblick ergeben sich im Planansatz für 2019 folgende Erträge und Aufwendungen:
Entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 2 WkPV ist der Erfolgsplan mindestens wie die Gewinn- und Verlustrechnung zu gliedern.
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2.2.1. Auslastung
Folgendes Wohn- und Platzangebot bildet die Grundlage für den Wirtschaftsplan 2019:
Im WPL 2019 ist eine Gesamtauslastung von 92,2% (WPL 2018 91,7%) hinterlegt. Das bedeutet, dass
von den 909 angebotenen Plätzen rd. 838 Plätze belegt werden sollen.
Die Auslastung sowie die Verteilung auf Pflegegrade basieren auf den Zielen der Einrichtungsleitungen
für 2019.
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2.2.2. Erläuterungen zum Erfolgsplan
„Erträge aus ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Pflege sowie Kurzzeitpflege (GuVNr. 1)“
Pflegebereich
Der Planung der Erträge aus vollstationären Pflegeleistungen für das Jahr 2019 liegen die Auslastungszahlen und Pflegegradverteilungen, die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellt sind, zugrunde.
Die zum 01.07.2018 abgeschlossenen Vergütungsvereinbarungen sowie eine Einschätzung der Entwicklung neuer Vergütungssätze zum 01.07.2019 in Höhe von rd. 3% bilden die Bewertungsbasis.
Ambulante Leistungen
NüSt setzt 2019 die Neustrukturierung des ambulanten Dienstes fort und rechnet mit weiteren Verbesserungen bei den Umsatzaussichten. Die Fortschreibung der Vergütung wurde mit rd. 2,5% angenommen.
Rüstigenbereich
Der Planung der Erträge für den Rüstigenbereich wurden die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellten
Auslastungszahlen zugrunde gelegt. Auch hier gelten die aktuell gültigen Sätze aus den abgeschlossenen Vergütungsvereinbarungen sowie eine ab 01.07.2019 unterstellte Steigerung um ca. 1,5%.
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Wohnheimbereich
Im Wohnheimbereich wurden die Entgelte letztmalig zum 01.09.2006 angemessen erhöht. Da auch
diese Einrichtungen mit zinsvergünstigen Krediten finanziert wurden, gelten die Regelungen des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes. In der Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital ist die Umstellung auf „echte“ Mietverhältnisse vollzogen.
Geriatrische Rehabilitation
Der Planung der Erträge für das Jahr 2019 wurden die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellten Auslastungszahlen zugrunde gelegt. Die seit 01.07.2018 gültigen neuen Vergütungsvereinbarungen bilden die
Bewertungsgrundlage bis 30.06.2019. Ab 01.07.2019 wurde eine Steigerung um 2,5% in die Planung
einbezogen.
Daraus ergeben sich die nachfolgenden Ansätze für die Erlösplanung 2019:
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„Erträge aus Unterkunft und Verpflegung (GuV-Nr. 2)“
„Erträge aus Zusatzleistungen und Transportleistungen (GuV-Nr. 3)“
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„Erträge aus gesonderter Berechnung von Investitionskosten gegenüber Pflegebedürftigen
(GuV-Nr. 4)“
„Umsatzerlöse einer Pflegeeinrichtung nach §277 HGB soweit nicht in den Ertragsposten Nr. 1
bis 4 enthalten (GuV-Nr. 4a)“
Unter dem Posten „Erstattungen von Mitarbeiter/innen für Unterkunft und Verpflegung“ werden alle Mietleistungen für vom Personal genutzten Wohnraum gezeigt.
Als Umsatz sind die Erträge aus der Praxis Ergotherapie und die Verrechnungen für die Leistungen
Telefon- und Fernsehbenutzung sowie die Erstattung von Gebühren für Anträge an den Sozialdienst
des MDK für weitergehende Leistungen nach einer Rehabilitation in der Geriatrischen Rehabilitation
auszuweisen.
Die Erträge aus „Vermietung und Verpachtung“ beinhalten überwiegend die Überlassung von Räumen
(inkl. Nebenkosten) in der Regensburger Str., einschließlich von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen an die NüStSG sowie an weitere Andere für sonstige Verwaltungszwecke.
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Für die Inanspruchnahme von „Gestellungskräften“ und „Verwaltungsleistungen“ (z.B. Leitung und Verwaltung, Personal- und Rechnungswesen, IT) werden von der NüStSG die Kosten dem NüSt erstattet.
Ausscheidende Gestellungskräfte von NüSt werden grundsätzlich durch Anstellungsverhältnisse bei der
NüStSG ersetzt.
Unter „sonstiges“ ist u.a. ein Kostenausgleich der Stadt Nürnberg für in Vorjahren begründete Versorgungsansprüche enthalten.
„Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten (GuV-Nr. 5)“
„Sonstige betriebliche Erträge (GuV-Nr. 6)“
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NürnbergStift
„Personalaufwand (GuV-Nr. 7)“
Der Berechnung der Personalaufwendungen (Pflege naher Bereiche) liegen die im Gliederungspunkt
2.2.1 dargestellten Auslastungszahlen und die Verteilung der Pflegegrade zugrunde. In der Praxis passt
NüSt bei Änderungen in der Auslastung und den Pflegegraden den Personaleinsatz in der Pflege entsprechend zeitnah an. Es liegen 403,03 VK (WPL 2018 381,17 VK) dem Planansatz 2019 zugrunde.
Der aktuell gültige Tarifvertrag wurde für den Zeitraum 01.03.2018 bis 31.08.2020 abgeschlossen. Für
die Entwicklung der Personalkosten ab 01.04.2019 wurde eine Steigerung von rd. 3,09% angenommen.
Bestandteil der Personalaufwendungen sind auch die Aufwendungen für die Mitarbeiter/innen, die im
Rahmen eines „Gestellungsvertrages“ an die NüStSG überlassen werden. Den Aufwendungen für aktive Kräfte stehen in gleicher Höhe die Kostenerstattungen der NüStSG an das NüSt gegenüber.
„Materialaufwand (GuV-Nr. 8)“
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18 / Wirtschafts- und Finanzplan 2019
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„a) Lebensmittel“
Die gesamte Speisenproduktion (inkl. Einkauf) wird von der NüStSG erbracht und in deren Wirtschaftsplan veranschlagt sowie als Fremdleistung Küche bei NüSt angegeben. Getränke und Sondernahrung
(z.B. Nahrungsergänzungsmittel) werden von den NüSt - Einrichtungen beschafft und als Lebensmittelaufwand ausgewiesen.
„b) Wasser, Energie, Brennstoffe“
In diesem Bereich wurde unter Beachtung der Verbrauchsmengen des Jahres 2017 eine Fortschreibung
des Ansatzes vorgenommen.
„c) Wirtschafts-/Verwaltungs-/Betreuungs-/Medizinisch-therapeutischer Bedarf“
Für die darin verankerten Kostenpositionen wurden die Einzelansätze überprüft und für 2019 entsprechend fortgeschrieben.
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NürnbergStift
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„Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen (GuV-Nr. 9)“
Die Verwaltungskostenerstattung (VKE) an den Träger (a) beinhaltet städtische Overheadkosten (z.B.
Stadtrat, Rathäuser, Referate) und die zentralen Leistungen der Querschnittsdienststellen (z.B. OrgA,
PA, Rpr), die unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme pauschaliert umgelegt werden. Durch
die stadtweite Neustrukturierung der Verwaltungskostenerstattung hat sich für NüSt eine Höhe von
397.640 EUR ergeben. Die Posten „Abrechnung IuK“ und „Sonstige Erstattungen an Träger“ (b) umfassen für von OrgA/IT erbrachte Leistungen sowie die Heizungsgrundkosten von H.
„Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung (GuV-Nr. 16)“
Die Wartungsaufwendungen beinhalten Aufwendungen für abgeschlossene Wartungsverträge technischer Anlagen und Pflegeverträge für Software. Auf Grund des schlechten Zustandes der Gebäude und
Anlagen sowie unter Berücksichtigung der Gesamtertragslage bleiben die Planansätze für Instandhaltung und Instandsetzung ca. auf IST-Niveau 2017.
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NürnbergStift
„Sonstige ordentliche Aufwendungen (GuV-Nr. 17)“
Auch in dieser Position greifen Änderungen des BilRUG, die u.a. durch die Aufhebung des Ausweises
eines außerordentlichen Ergebnisses begründet sind. Die betreffenden Aufwandspositionen sind den
sonstigen ordentlichen Aufwendungen zu zuordnen. Unter der Position sonstige außerordentliche Aufwendungen wird der Planansatz für die Vorbereitung des weiteren Vorgehens zum Haus 3 im Sebastianspital ausgewiesen.
„Jahresergebnis (GuV-Nr. 20)“
Der Erfolgsplan 2019 geht von einem Fehlbetrag in Höhe von 649 TEUR aus, der auf neue Rechnung
vorgetragen werden soll.
„Kassenkredit“
Nach § 7 Abs. 2 WkPV soll der festgesetzte Höchstbetrag eines Kassenkredites für die Kassenführung
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22 / Wirtschafts- und Finanzplan 2019
NürnbergStift
einer Einrichtung ein Sechstel der im Erfolgsplan vorgesehenen Erträge bei den Nummern 1 bis 8 (bei
NüSt GuV Nr. 1 bis 6), 23 bis 25 (bei NüSt GuV Nr. 18) der Gewinn- und Verlustrechnung nicht übersteigen. Für das Jahr 2019 errechnet sich ein Betrag in Höhe von 5.886.501 EUR (1/6 von
35.319.006 EUR). Zur Absicherung der rechtzeitigen Leistung von Ausgaben und für Unwägbarkeiten
soll der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 5,887 Mio. EUR festgesetzt werden.
2.3. Vermögensplan
Im Vermögensplan sind einerseits alle voraussehbaren Ausgaben des Geschäftsjahres 2019, die sich
aus Änderungen des Anlagevermögens, den Tilgungsleistungen sowie der Höhe des im Geschäftsjahr
zu deckenden Verlustes ergeben, und andererseits die vorhandenen und zu beschaffenden Deckungsmittel und die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthalten (§ 4 Abs. 1 WkPV).
Der Vermögensplan weist für das Jahr 2019 einen Finanzbedarf von rd. 4,25 Mio. EUR aus. Dieser
Finanzbedarf resultiert aus:
Ausgaben für aktivierungspflichtiges Anlagevermögen: 3,14 Mio. EUR,
Ausgaben für Tilgungsleistungen: 0,46 Mio. EUR,
Verlustdeckung: 0,65 Mio. EUR. .
Der geplante Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2019 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden
und wird im Posten „Deckung der Verluste“ unter „Verlustvortrag“ ausgewiesen.
In der nachfolgenden Tabelle sind die für das Jahr 2019 geplanten Ausgaben den zugehörigen Deckungsmitteln gegenübergestellt:
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NürnbergStift
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24 / Wirtschafts- und Finanzplan 2019
NürnbergStift
Ausgaben für aktivierungspflichtiges Anlagevermögen (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV)
Im Jahr 2019 sind Investitionen in Höhe von rd. 3,14 Mio. EUR vorgesehen.
Entsprechend Beschluss des Werkausschusses vom 27.07.2017 ist die Verwaltung beauftragt, den
Neubau des August-Meier-Heimes als ÖPP-Projekt umzusetzen und weiter vorzubereiten. Im Investitionsplan sind die derzeit angenommenen Herstellkosten eingegangen. Für 2019 und 2020 sind Projekt
begleitende Aufwendungen eingestellt. Mit der Inbetriebnahme, voraussichtlich 2021, sind die Herstellkosten des eigentlichen Neubaus fällig. Derzeit läuft die erste Angebotserstellung. Zum Jahresende
liegen dann konkrete Investitionsaufwendungen vor.
Für das Vorhaben Zentralküche sind die Verhandlungen zur Anmietung eines entsprechenden Gebäudes nicht beendet. Aus diesem Grund wird das Vorhaben komplett und unverändert im Investitionsplan
dargestellt, jedoch weiter zeitlich geschoben. Für 2019 leitet sich ein Investitionsvolumen von 1,5 Mio.
EUR ab, wobei diese Aufwendungen am Jahresende als Anlagen im Bau stehen bleiben würden.
Für die Wiederbeschaffung von verschiedensten Anlagegütern sowie die Ausstattung der Einrichtungen
mit WLAN werden 0,64 Mio. EUR für das Wirtschaftsjahr 2019 veranschlagt.
Ausgaben für Tilgungsleistungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 WkPV)
Die planmäßigen Tilgungsleistungen sind im Detail im Gliederungspunkt 2.7 dargestellt. Die Planzahlen
enthalten den derzeitigen Darlehensbestand. Neuaufnahmen von Darlehen sind im Jahr 2019 mit 2 Mio.
EUR vorgesehen. Mit der Tilgung dieser Kredite soll erst im Folgejahr begonnen werden. Die Tilgungsleistungen für die Verpflichtungen aus Altkrediten sollen vollständig über refinanzierte Abschreibungen
des Jahres 2019 finanziert werden.
Deckung der Verluste (§ 4 Abs. 1 Nr. 3WkPV)
Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
2.4. Finanzplan
Gemäß § 6 WkPV enthält der fünfjährige Finanzplan - das erste Planungsjahr ist das laufende Geschäftsjahr (2018) - eine nach Jahren gegliederte Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und
Deckungsmittel des Vermögensplanes und eine Übersicht über die Entwicklung der Jahresergebnisse.
Den Ausgaben nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV (alle vorhersehbaren Ausgaben, die sich aus Änderungen
des Anlagevermögens ergeben) liegt ein Investitionsprogramm zugrunde. Die geplanten Ausgabepositionen stehen unter dem Vorbehalt des Planungs- und Baufortschrittes der einzelnen Maßnahmen in
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NürnbergStift
Verbindung mit notwendigen Kreditmittelbereitstellungen sowie durch die Beschlusslage des Werkausschusses.
Es folgt die Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und der Deckungsmittel des Vermögensplans
(§ 6 Nr. 1 WkPV):
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26 / Wirtschafts- und Finanzplan 2019
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NürnbergStift
Übersicht über die Entwicklung der Jahresfehlbeträge (ohne Sondereffekte) entsprechend § 6 Nr. 2
WkPV (vor Baubeginn):
Nach § 3 Abs. 3 WkPV soll der Erfolgsplan ausgeglichen sein. Aufgrund der Belegungssituation in Verbindung mit dem Zustand der Gebäude, der anstehenden Baumaßnahmen sowie der Ertrags- und Kostensituation ist davon auszugehen, dass für das Jahr 2019 kein ausgeglichenes Jahresergebnis erzielbar ist. Diese Situation ist auch in den Folgejahren derzeit nicht abwendbar.
Es wird angestrebt, über kontinuierliche Vergütungsverhandlungen, mit dem Investitionsfortschritt (Erhöhung der Belegungsrate) und der Umsetzung des Restrukturierungsprogramms wieder zu einem ausgeglichenen Ergebnis zu kommen.
Auf den folgenden Seiten wird das Investitionsprogramm (Ausgaben nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV) zum
Finanzplan 2019 fortgeschrieben.
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28 / Wirtschafts- und Finanzplan 2019
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30 / Wirtschafts- und Finanzplan 2019
NürnbergStift
2.5. Verpflichtungsermächtigungen
Für die Zentralküche wird gegenwärtig sowohl eine Anmietung als auch der Neubau des Gebäudes
verfolgt.
Für den Neubau des August-Meier-Heimes ist die Realisierung über ein ÖPP-Projekt mit Beschluss des
Werkausschusses vorgesehen, somit soll für die Projektbegleitung eine Verpflichtungsermächtigung für
2019 in Höhe von 1 Mio. EUR vorgesehen werden.
2.6. Stellenplan
Der am 01.10.2005 in Kraft getretene Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) verzichtet zugunsten eines einheitlichen Beschäftigungsbegriffes auf die bisher übliche Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern. Mit Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung zum 01.01.2017 wird nun auch die
Bezeichnung „Tarifliche Beschäftigte“ umgesetzt. Die Darstellung erfolgt nun in einer Tabelle und verknüpft die bisherigen Tarifgruppen mit den neuen.
Beamte
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Wirtschafts- und Finanzplan 2019 31
NürnbergStift
Die Stelle des ersten Werkleiters wird bei Ref. V ausgewiesen.
Tariflich Beschäftigte
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32 / Wirtschafts- und Finanzplan 2019
NürnbergStift
2.7. Darlehensverbindlichkeiten
Zum 31.12.2019 wird mit Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 10.443 TEUR gerechnet. Diese entfallen auf Altbestände in Höhe von 8.443 TEUR und 2.000 TEUR auf Neuaufnahmen.
Eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Darlehensverbindlichkeiten (ohne Kassenkredite)
gibt nachfolgende Aufstellung:
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NürnbergStift
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34 / Wirtschafts- und Finanzplan 2019
NürnbergStift
Wichtige Begriffe und Abkürzungen
AHJ Senioren-Wohnanlage St. Johannis
AHP Senioren-Wohnanlage Platnersberg
AHR August-Meier-Heim
AHS Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See
AMBD Ambulante Dienste
AVPflegeVG Verordnung zur Ausführung des SGB XI Soziale Pflegeversicherung
BGr. Besoldungsgruppen
EGr. Entgeltgruppen
EUR Euro
GJ Geschäftsjahr
GuV Gewinn- und Verlustrechnung
HSP Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital
KGr. Kontengruppe
KUGr. Kontenuntergruppe
Mio. EUR Millionen Euro
NüSt NürnbergStift
NüStSG NürnbergStift Service GmbH
PflegeVG Pflege-Versicherungsgesetz
PfleWoqG Pflege- und Wohnqualitätsgesetz
PSG I, II, III Pflegestärkungsgesetze
rd. rund
REHA Geriatrische Rehabilitation
SGB V Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung
SGB XI Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung
TEUR Tausend Euro
TVöD Tarifvertrag öffentlicher Dienst
VGr. Vergütungsgruppe
wbg Wohnungsbaugesellschaft Nürnberg
WkPV Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen
Pflegeeinrichtungen
WPL Wirtschaftsplan
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