C.1.1 Wirtschaftsplan 2019
ASN ASN in allen Haushaltsjahren
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Wirtschaftsplan 2019
Inhalt
Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2019
1. Allgemeines
2. Erfolgsplan und Vorschau bis 2022
3. Mittelfristiger Vermögens- und Finanzplan der Jahre 2018 bis 2022
4. Kassen- und Investitionskredite
Anlagen
Anlage 1: Erfolgsplan 2019
Anlage 2: Erfolgsplanvorschau bis 2022
Anlage 3: Finanzplan 2019
Anlage 4: Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2018 bis 2022
Anlage 5: Vermögensplan 2019
Anlage 6: Mittelfristiger Vermögensplan für die Jahre 2018 bis 2022
Anlage 7: Verpflichtungsermächtigungen zum Vermögensplan 2018 bis 2022
Anlage 8: Erläuterungen zum Vermögensplan 2019
Anlage 9: Stellenplan / Stellenübersicht 2019
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1. Allgemeines
Der Eigenbetrieb ASN (Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg) ist zuständig für die Durchführung der Abfallwirtschaft nach der städtischen Abfallwirtschaftssatzung.
Der Betrieb ASN beschäftigt ca. 430 Mitarbeiter. Er gliedert sich gemäß den Aufgaben bzw.
Anforderungen in folgende Bereiche:
1.1 Abfallwirtschaft
Die Stadt Nürnberg als kreisfreie Gemeinde ist für die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle
öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Die sich aus dem KrWG ergebenden Aufgaben erfüllt die Stadt als Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis (entsorgungspflichtige Körperschaft).
Im Rahmen der innerstädtischen Organisation nimmt der Eigenbetrieb ASN die Pflichten
des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers wahr.
Das zum 01.06.2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist die Umsetzung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie und soll eine umfassende Modernisierung der
Kreislaufwirtschaft bewirken. Insbesondere soll die Kreislaufwirtschaft stärker als bisher auf
den Ressourcen-, Klima- und Umweltschutz ausgerichtet werden. Die bestehenden abfallrechtlichen Regelungen sollen klarer und präziser sein, um die Vollzugs- und Rechtssicherheit zu verbessern. Dies betrifft vor allem die Aufgabenteilung zwischen den Kommunen
und der privaten Entsorgungswirtschaft.
Das Mitte Mai 2017 beschlossene Verpackungsgesetz, welches am 01.01.2019 in Kraft tritt,
konkretisiert die im KrWG enthaltene Ermächtigung für die Einführung einer „Wertstofftonne“.
Die Abfallentsorgung umfasst die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen.
Die abfallwirtschaftlichen Maßnahmen
- Sammeln
- Einsammeln durch Hol- und Bringsysteme
- Befördern
- Behandeln
- Lagern
- Behandeln von Abfällen
- Ablagern von Abfällen zur Beseitigung
werden durch ASN bzw. durch beauftragte Dritte durchgeführt.
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Zur Erfüllung der Aufgaben Förderung der Abfallvermeidung, Verwertung von Abfällen und
Beseitigung von Abfällen betreibt die Stadt eine öffentliche Einrichtung und stellt geeignete
Einrichtungen und Anlagen zur Verfügung.
Daneben führt sie Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen
(Abfallberatung) durch.
ASN vollzieht hierbei die Abfallwirtschaftssatzung und die Abfallgebührensatzung der Stadt
Nürnberg.
Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit übernimmt ASN - jeweils auf der Basis
entsprechender Zweckvereinbarungen - die Abfälle zur Beseitigung aus
- dem Landkreis Nürnberger Land,
- der Stadt Fürth,
- aus dem Landkreis Fürth und
- der Stadt Schwabach
zur Behandlung in der MVA-Nürnberg. Für das Stadtgebiet Stein hat ASN die Rest-, Biound Sperrmüllsammlung -auf der Grundlage einer zwischenzeitlich gekündigten Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Fürth- bis 30.06.2014 durchgeführt.
Im Sachgebiet Abfallwirtschaft werden alle Tätigkeiten und Aufgaben durchgeführt bzw. bearbeitet, die mit dem Vermeiden, Verringern, Verwerten von Abfällen, der Einsammlung und
dem Transport von Abfällen und der Abfallberatung zusammenhängen.
Die Aufgaben im Einzelnen sind:
Müllabfuhr zum Einsammeln und Befördern von Abfällen innerhalb der Systemabfuhr
(Abfuhr von Abfällen, die in den nach der AbfS zulässigen Abfallbehältern an den angeschlossenen Grundstücken überlassen werden). Für die Restmüllabfuhr sind ca. 84.350
graue Abfallbehälter mit einem Volumen von ca. 17.900.000 Litern, für die Biomüllabfuhr
sind ca. 42.500 Biotonnen mit einem Volumen von ca. 5.400.000 Litern aufgestellt. Die
Abfallbehälter werden mindestens einmal pro Woche geleert. Die Leistung wird im sog.
Vollservice erbracht, d.h. die Abfallbehälter werden vom Personal der Müllabfuhr vom
jeweiligen Standplatz geholt, zum Sammelfahrzeug transportiert, entleert und wieder zurückgestellt.
Bereitstellung, Umtausch, Reparatur und Volumenänderung der stadteigenen Abfallbehälter mit der Erledigung von durchschnittlich 6.900 Aufträgen pro Jahr.
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Sicherstellen der Sammlungs- und Transportlogistik mit Personal- u. Fahrzeugeinsatz für
26 Restmüll-, 14 Biomüll, 3 Sperrmülltouren, 3 Sperrmülltouren für Klein- bzw. Sammelaufträge und die Beseitigung „wilder Abfallablagerungen“ sowie 2 Behälterausfuhrtour.
Sperrmüllabfuhr auf Abruf
Aufnahme, Disponierung und Erledigung von ca. 10.300 Sperrmüllabholaufträgen pro
Jahr (einschließlich separater Erfassung von verwertbaren Materialien und Elektronikschrott im Rahmen der Sperrmüllabholung).
Containerdienst mit Absetz- und Abrollcontainern sowie Müllpresscontainern von 5,5 m3
bis 30 m3 für Sonderabfuhren, Gartenabfallsammlung und die Entsorgung von Großbetrieben.
Betrieb einer mobilen Schadstoffsammelstelle für die Annahme von Problemabfällen aus
Haushalten und aus dem vergleichbaren Kleingewerbe, das den Bürgern im regelmäßigen Wechsel bei den Wertstoffhöfen zur Verfügung steht.
Betrieb von 5 offenen und 1 mit Personal ausgestatteten Gartenabfallsammelstellen zur
Annahme von ca. 23.300 t Gartenabfällen jährlich. Einmal jährliche Durchführung einer
stadtweiten Christbaumsammlung an über 100 Plätzen.
Betrieb von 6 Wertstoffhöfen zur Annahme von Abfällen zur Verwertung und Sperrmüll
mit einem beauftragten Dritten als Betriebsführer; Einrichtung von Sammelstellen für
Elektro- und Elektronikaltgeräte auf den Wertstoffhöfen. Bereitstellung von Mehrweggeschirr und Geschirrmobilen für private Nutzung durch Haushalte.
Abstimmung der Sammelsysteme für gebrauchte Verkaufsverpackungen auf die Sammelsysteme der Stadt mit den Systembetreibern (Gelber Sack, Altglascontainer); operative Durchführung erfolgt rein privatwirtschaftlich durch Entsorgungsfirmen, die von den
Systembetreibern beauftragt sind.
Bearbeitung von Entsorgungsnachweisen im Vollzug der Nachweisverordnung für die
Annahme von Abfällen in der MVA und auf der „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“.
Abfallberatung durch hauptamtliche und ehrenamtliche Abfallberater direkt im Haushalt
oder an Informationsständen bzw. am „ASN-Infomobil“.
Förderung der Eigenkompostierung durch Beratung und Gewährung eines Zuschusses
für den Kauf eines Komposters.
Anpassung und Aktualisierung der Abfallwirtschafts- und der Abfallgebührensatzung.
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Abschluss von Verträgen mit Dritten zur Erfüllung abfallwirtschaftlicher Aufgaben einschließlich Ausschreibungen, Vertragsanpassungen und Abrechnung der Vertragsleistungen.
Führung des Bereiches Einsammlung und Beförderung als Entsorgungsfachbetrieb.
1.2 Müllverbrennungsanlage (MVA)
Die Müllverbrennungsanlage im sogenannten Gleisdreieck St. Leonhard/Schweinau wurde
2001 in Betrieb genommen.
Sie verfügt über drei baugleiche Verbrennungslinien mit einer Durchsatzleistung von jeweils
ca. 10,5 Tonnen Müll pro Stunde und arbeitet nach dem Prinzip der wassergekühlten Rostfeuerungstechnik. Die Feuerleistungsregelung, ein automatisches Überwachungssystem,
optimiert die Verbrennungsbedingungen.
Die bei der Verbrennung entstehenden heißen Rauchgase werden durch einen Dampferzeuger geleitet und geben dort den größten Teil ihrer Wärme ab, bevor in einer mehrstufigen
Abgasreinigungsanlage Stäube, Schwermetallverbindungen, saure Schadgase (wie z.B.
Salzsäure), Schwefeldioxid, Stickoxide sowie Dioxine und Furane abgeschieden werden.
Der bei der thermischen Abfallbehandlung erzeugte Prozessdampf wird an die N-ERGIE
abgegeben und dort zur Strom- und Fernwärmeerzeugung genutzt. Durch den Energieverbund zwischen MVA und Heizkraftwerk Sandreuth können fossile Brennstoffe wie z.B. Erdgas eingespart werden. Auf diese Weise gelangen jährlich, bei gleicher Energieausbeute,
bis zu 120.000 Tonnen CO2 weniger in die Atmosphäre. Die Rückstandsprodukte des Verbrennungsprozesses wie Schlacke und Metallschrott aber auch Kessel- und Flugaschen,
Gips und Sole können überwiegend einer Verwertung zugeführt werden.
Im Jahr 2019 werden voraussichtlich ca. 210.690 t „Abfälle zur Beseitigung“ (davon ca.
132.820 t Hausmüll aus Nürnberg, ca. 10.430 t Gewerbeabfälle und ca. 67.440 t Hausmüll
aus anderen Gebietskörperschaften) in der Müllverbrennungsanlage angeliefert. Darüber
hinaus werden in begrenztem Umfang „Abfälle zur energetischen Verwertung“ angenommen.
Für die „Abfälle zur Beseitigung“ ist die Verbrennungsgebühr in der Abfallgebührensatzung
festgelegt. Die Anlieferer von „Abfällen zur energetischen Verwertung“ entrichten hingegen
ein privatrechtliches Entgelt.
1.3 Deponien
Gemäß dem BayAbfG haben die entsorgungspflichtigen Körperschaften die Verpflichtung,
eine TASi-Deponie der Klasse II mit einer verfügbaren Nutzungsdauer von mindestens 6
Jahren vorzuhalten.
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Um die Entsorgungssicherheit für nicht brennbare Abfälle zu gewährleisten, betreibt die
Stadt Nürnberg die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“.
Die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“ hat eine Gesamtkapazität von 1,5 Mio. m³, davon werden bis Ende 2019 ca. 1,42 Mio. m³ verfüllt sein.
Mit den geringen Ablagerungsmengen der letzten Jahre würde die Verfüllung des Restvolumens mindestens bis zum Jahr 2040 dauern. Da betriebsnotwendige technische Einrichtungen der Deponie in den nächsten 10 Jahren ihr technisches Nutzungsende erreichen,
also abgewirtschaftet und nicht mehr funktionsfähig sein werden, müssten sie mit hohem
Investitionsaufwand ersetzt werden.
Der Werkausschuss hat deswegen in seiner Sitzung am 29. Juni 2011 beschlossen, den
Betrieb der Deponie Nürnberg-Süd bis zum Ablauf des Jahres 2022 zu beenden und bis
dahin, zur Verfüllung der Deponie, dort auch die aufbereitete Schlacke der Müllverbrennungsanlage abzulagern.
Die von der Bundesregierung erlassenen Verordnungen (AblagerungsVO, DeponieVO) regeln die Rahmenbedingungen für die Deponierung von Abfällen neu. Darüber hinaus werden die bisher in technischen Regelwerken (TA-Siedlungsabfall) beschriebenen Ausrüstungsstandards und Grenzwerte für Deponien nunmehr durch Verordnung verbindlich festgeschrieben.
Für die Nürnberger Abfallwirtschaft bedeutet dies, dass seit Juni 2005 bei Störung oder
Ausfall der Müllverbrennungsanlage, der Hausmüll nicht mehr auf der „Reststoffdeponie
Nürnberg-Süd "„notdeponiert“ werden darf. Darüber hinaus ist inzwischen die Genehmigung
zur Ablagerung von Abfällen, die die Zuordnungskriterien der Deponieklasse II erfüllen, auf
den Deponieabschnitten F – M zeitlich unbefristet erteilt. Der dafür notwendige Nachweis
der technischen Gleichwertigkeit der „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“ mit den geforderten
TASi-Deponie-Zuordnungskriterien für die Deponieklasse II wurde von den zuständigen
Fachbehörden anerkannt und von der Regierung von Mittelfranken genehmigt. Nach ins
besonders wirtschaftlichen Kriterien ist noch festzulegen, mit welchem zeitlichen Horizont
die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“ weiterhin als Deponie der Klasse II betrieben werden
soll. In diesem Zusammenhang ist die über das Jahr 2017 hinaus übernommene Verpflichtung, die entsprechenden Abfälle für den Landkreis Nürnberger Land zu entsorgen, von
Bedeutung.
Die ehemalige, bereits geschlossene „Deponie Nord“ wurde rekultiviert und ist seit dem
30.6.1998 in der Nachsorgephase. Dabei muss der Oberflächendichtung, der Gasfassung
und der Grundwasserqualität noch eine besondere Beachtung gewidmet werden. Derzeit
entstehen Aufwendungen nur für die laufende Überwachung. Für eventuelle zukünftige Sanierungsmaßnahmen wurde eine Rückstellung in Höhe von ca. 1,5 Mio. EURO gebildet.
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2. Erfolgsplan und Vorschau bis 2021
2.1 Umsatzerlöse
Hauptumsatzträger des ASN sind die Abfallgebühr, die Verbrennungsgebühr und die Deponiegebühr.
Die Abfallgebühr ist eine Benutzungsgebühr. Sie wird in Nürnberg nach einem Wahrscheinlichkeitsmaßstab als Einheitsgebühr (eine Gebühr für alle Leistungen) erhoben. Als
Bezugsgröße gilt ein Volumen-/Litermaßstab nach der Größe/Volumen der für die Restmüllabfuhr zur Verfügung gestellten Abfallbehälter auf der Basis einer wöchentlichen Abfuhr.
Mit der Abfallgebühr werden alle abfallwirtschaftlichen Kosten wie z. B. für Sammlung und
Transport der Abfälle, Altpapiersammlung, Biomüll- und Gartenabfallsammlung, Errichtung
und Betrieb von Wertstoffhöfen, Problemmüllsammlung, Sperrmüllabfuhr auf Abruf, Abfallberatung sowie die Kosten für die Beseitigung der Abfälle in der Müllverbrennungsanlage
gedeckt.
Die Abfallgebühr wurde ab 2016 im Rahmen der Neukalkulation gesenkt und bleibt bis zum
Ende dieses neuen Kalkulationszeitraums im Jahr 2019 unverändert.
Die Verbrennungsgebühr in der Müllverbrennungsanlage wird für „Abfälle zur Beseitigung“
nach Gewicht abgerechnet. In dieser Gebühr sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit
der Errichtung, dem Betrieb und dem Unterhalt der Müllverbrennungsanlage stehen, enthalten.
Da der Kalkulationszeitraum für die Verbrennungsgebühr zum 31.12.2018 endet, wurde
diese ab 2019 neu kalkuliert und ist Gegenstand einer gesonderten Darstellung.
Bei Abfällen zur energetischen Verwertung wird ein privatrechtliches Entgelt abgerechnet.
Bei der Deponiegebühr wurde eine Kalkulation von der „Wiege bis zur Bahre“ vorgenommen, d. h. es wurden sämtliche Planungs- und Baukosten (einschließlich Rekultivierungsund Nachsorgekosten, Ersatzinvestitionen sowie eventuell zu erbringende Sicherheitsleistungen) und die anfallenden Betriebskosten einbezogen.
Für die Ablagerung der Schlacke wird im Rahmen der „Internen Leistungsverrechnung“ ein
zusätzliches Entgelt erhoben, das die wirtschaftliche Situation der Deponie verbessert.
Die diesbezüglichen Berechnungen wurden von der Fa. AU Consult GmbH durch ein Gutachten bestätigt und werden jährlich aktualisiert.
2.2 Sonstige betriebliche Erlöse
In diesem Posten sind insbesondere Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen, Schadensersatzleistungen, Mieteinnahmen und Personalkostenzuschüsse der Bundesagentur
für Arbeit und des Landkreises Fürth enthalten.
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2.3 Materialaufwand und bezogene Leistungen
Der Materialaufwand umfasst die Kosten für alle verbrauchten Materialien und bezogenen
Leistungen, u. a. auch die Aufwendungen für Instandsetzungsmaßnahmen in der Müllverbrennungsanlage.
2.4 Personalaufwand
Der Personalaufwand umfasst die bezahlten Entgelte und Besoldungen der Beschäftigten
und der Beamten. Außerdem enthält er die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, die
Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung, gewährte Beihilfen und die Umlage
für die Zusatzversorgungskasse.
2.5 Abschreibungen
Grundlagen der Abschreibungen sind die Anschaffungswerte des Anlagenbestandes sowie
der Investitionsplan.
Es wird die lineare Abschreibungsmethode vom Anschaffungswert angewandt. Zuwendungen und Zuschüsse, die in der Vergangenheit als Sonderabschreibungen abgesetzt wurden,
sind im Berichtszeitraum nicht zu erwarten bzw. anzusetzen.
2.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen geben die für das laufende Geschäft anzusetzenden Kosten für Mieten und Pachten, Bürokosten, Verwaltungskostenumlage der Stadt
Nürnberg, Versicherungen sowie vom ASN direkt in Anspruch genommene Leistungen
städtischer Dienststellen wieder.
2.7 Zinsen
Im Zinsaufwand in Höhe von 3,0 Mio. EUR ist die Verzinsung der Bankdarlehen mit 1,8 Mio.
EUR und die Aufzinsung von Rückstellungen nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz mit
1,2 Mio. EUR enthalten.
Es sind Zinserträge im Umfang von 0,30 Mio. EUR zu erwarten.
2.8 Handelsrechtliches Ergebnis
Der Eigenbetrieb ASN schließt in 2019 voraussichtlich mit einem Jahresverlust von ca. 1,49
Mio. EUR ab.
Zum 01.01.2018 bestehen Gewinnvorträge in Höhe von ca. 68,46 Mio. EUR.
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Der oben genannte Gewinnvortrag zum 01.01.2018 und der erwartete Gewinn in 2018 in
Höhe von ca. 14,80 Mio. EUR soll mit dem Jahresverlust 2019 verrechnet werden und als
Gewinnvortrag in Höhe von ca. 81,77 Mio. € auf neue Rechnung vorgetragen werden.
3. Mittelfristiger Vermögens- und Finanzplan der Jahre 2018 bis 2022
Dem Investitionsvolumen liegen die beabsichtigten Beschaffungen zugrunde.
Für 2019 ergeben sich Ausgaben in Höhe von 2,81 Mio. EUR.
Über den gesamten Planungszeitraum von fünf Jahren sind Ausgaben in Höhe von 13,4
Mio. EUR vorgesehen. Die Finanzierung der Investitionen erfolgt weitgehend über Abschreibungen.
Die Entwicklung des Vermögens und der Schulden ab 2019 wird in der Finanzrechnung
über die Mittelverwendung und der Mittelherkunft (Anlage 4) aufgeschlüsselt.
Die Tilgungen für die Bankdarlehen verlaufen planmäßig.
4. Kassen- und Investitionskredite
Der Höchstbetrag für „Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben“ für ASN beträgt, gemäß Art. 73 Absatz 2 GO, für das Jahr 2019 11,53 Mio. EUR.
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Anlage 1
IST Plan Plan
2017 2018 2019
TEUR TEUR TEUR
1. Umsatzerlöse
1.1. Gebühren veranlagt 46.064 46.268 47.059
1.2. andere Gebühren und Erlöse 1) 41.813 41.651 29.991
1.3. Auflösung passivierter Investitionszuschüsse 00 0
SUMME Umsatzerlöse 87.877 87.919 77.050
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes
an fertigen und unfertigen Leistungen 00 0
3. Aktivierte Eigenleistungen 67 0 0
4. Sonstige betriebliche Erträge 834 118 48
5. Materialaufwand und bezogene Leistungen
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs und
Betriebsstoffe und bezogene Waren 9.375 9.533 9.110
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 14.504 15.642 21.778
SUMME Materialaufwand, bezogene Leistungen 23.879 25.175 30.888
6. Personalaufwand und Sozialabgaben
a) Löhne u. Gehälter 17.615 18.041 18.580
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung 6.178 6.571 6.784
- davon für Altersversorgung 2.728 3.007 3.141
SUMME Personalaufwand 23.793 24.612 25.364
7. Abschreibungen 13.515 13.916 13.521
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.502 5.922 6.046
9. Zinsen und ähnliche Erträge 304 282 305
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 5.218 3.856 3.031
11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 17.175 14.838 ‐1.447
12. außerordentlicher Aufwand 00 0
13. außerordentliches Ergebnis (Fehlbetrag) 00 0
14. Sonstige Steuern 42 43 42
15. Jahresgewinn (+) / -verlust (-) 17.133 14.795 ‐1.489
Zuführung 00 0
Inanspruchnahme 17.054 17.054 8.230
1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von
Gebührenschwankungen
Erfolgsplan 2019
16
Ist Plan Plan Vorschau Vorschau Vorschau
2017 2018 2019 2020 2021 2022
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
1. Umsatzerlöse 1) 87.877 87.919 77.050 68.004 68.450 68.901
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes
an fertigen und unfertigen Leistungen 000000
3. Aktivierte Eigenleistungen 67 0 0 0 0 0
4. Sonstige betriebliche Erträge 834 118 48 48 48 48
5. Materialaufwand / bezogene Leistungen 23.879 25.175 30.888 29.679 27.316 29.425
6. Personalaufwand und Sozialabgaben 23.793 24.612 25.364 25.840 26.503 26.890
7. Abschreibungen 13.515 13.916 13.521 13.676 13.786 6.598
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.502 5.922 6.046 6.191 6.346 6.498
9. Zinsen und ähnliche Erträge 304 282 305 305 305 305
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 5.218 3.856 3.031 2.630 2.450 2.051
11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 17.175 14.838 ‐1.447 ‐9.659 ‐7.598 ‐2.208
außerordentlicher Aufwand 000000
außerordentliches Ergebnis 000000
12. Sonstige Steuern 42 43 42 42 42 42
13. Jahresgewinn (+) / -verlust (-) 17.133 14.795 ‐1.489 ‐9.701 ‐7.640 ‐2.250
14. Gewinn- / Verlustvortrag 51.328 68.461 83.256 81.767 81.767 72.066
15. Vortrag auf neue Rechnung 68.461 83.256 81.767 72.066 74.127 69.816
1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen
Zuführung 000000
Inanspruchnahme 17.054 17.054 8.230 1.624 1.624 1.624
Erfolgsplanvorschau
Anlage 2
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Anlage 3
Finanzplan 2019
Mittelherkunft T-EUR
Periodenergebnis Gewinn
Abschreibungen / RBW Abgänge 13.521
Erhöhung der Rückstellungen1) 1.329
Erhöhung der Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 0
Minderung liquider Mittel 6
Mittelzufluss gesamt 14.856
Mittelverwendung T-EUR
Periodenergebnis Verlust ‐1.489
Investitionen
Abfallwirtschaft 2.542
Müllverbrennung 61
Deponie 110
Verwaltung 100
Minderung der Rückstellungen1) 8.112
Minderung der Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 5.420
Erhöhung liquide Mittel
Mittelverwendung gesamt 14.856
Erhöhung 0
Minderung 8.049
1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von
Gebührenschwankungen
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Anlage 4
Plan Plan Vorschau Vorschau Vorschau
2018 2019 2020 2021 2022
Mittelherkunft T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR
Periodenergebnis Gewinn 14.795
Abschreibungen / RBW Abgänge 13.916 13.521 13.676 13.786 6.598
Erhöhung der Rückstellungen1) 1.068 1.329 1.129 1.338 1.036
Erhöhung Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten
Minderung der liquiden Mittel 6
Mittelzufluss gesamt 29.779 14.856 14.805 15.124 7.634
Plan Plan Vorschau Vorschau Vorschau
2018 2019 2020 2021 2022
Mittelverwendung T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR
Periodenergebnis Verlust -1.489 -9.701 -7.640 -2.250
Investitionen
Abfallwirtschaft 2.296 2.542 2.227 2.912 2.097
Müllverbrennung 61 61 61 61 61
Deponie 320 110 30 30 30
Verwaltung 100 100 100 100 100
Minderung der Rückstellungen 1) 17.726 8.112 1.557 1.582 1.604
Minderung Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 8.092 5.420 4.951 5.035 2.214
Erhöhung liquide Mittel 1.184 15.580 13.044 3.778
Mittelverwendung gesamt 29.779 14.856 14.805 15.124 7.634
Erhöhung 00000
Minderung 16.588 8.049 1.557 1.582 1.604
Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2018 bis 2022
1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von
Gebührenschwankungen
19
Anlage 5
Vermögensplan 2019
EUR EUR
Abfallwirtschaft
Fachspezifische Software 30.000,00
Grundstücke und Gebäude 100.000,00
Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe) 0,00
Fahrzeuge 2.215.000,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 197.000,00
2.542.000,00
Müllverbrennungsanlage
Fachspezifische Software 3.000,00
Grundstücke und Gebäude 0,00
Betriebsanlagen 0,00
Maschinen 10.000,00
Fahrzeuge 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 48.000,00
61.000,00
Deponie
Grundstücke und Gebäude 0,00
Betriebsanlagen 20.000,00
Maschinen 5.000,00
Fahrzeuge 80.000,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.000,00
110.000,00
Verwaltung
Fachspezifische Software 35.000,00
Grundstücke und Gebäude 0,00
Fahrzeuge 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 65.000,00
100.000,00
geplante Gesamtinvestitionen 2.813.000,00
20
Mittelfristiger Vermögensplan
2018 2019 2020 2021 2022
EUR EUR EUR EUR EUR
Abfallwirtschaft
Fachspezifische Software 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00
Grundstücke und Gebäude 200.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00
Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Fahrzeuge 1.863.000,00 2.215.000,00 1.900.000,00 2.575.000,00 1.760.000,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 203.000,00 197.000,00 197.000,00 207.000,00 207.000,00
2.296.000,00 2.542.000,00 2.227.000,00 2.912.000,00 2.097.000,00
Müllverbrennungsanlage
Fachspezifische Software 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00
Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Betriebsanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Maschinen 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00
Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 48.000,00 48.000,00 48.000,00 48.000,00 48.000,00
61.000,00 61.000,00 61.000,00 61.000,00 61.000,00
Deponie
Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Betriebsanlagen 210.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00
Maschinen 5.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00
Fahrzeuge 100.000,00 80.000,00 0,00 0,00 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00
320.000,00 110.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00
Verwaltung
Fachspezifische Software 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00
Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00
100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00
geplante Gesamtinvestitionen 2.777.000,00 2.813.000,00 2.418.000,00 3.103.000,00 2.288.000,00
Anlage 6
21
Anlage 7 Seite 1
2018 2019 2020 2021 2022
2 3 4 5 6
Abfallwirtschaft
Fachspezifische Software
2017 30
2018 30
2019 30 0 0
Grundstücke und Gebäude
2017 200
2018 100
2019 100 0 0
Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe)
2017 0
2018 0
2019 0 0 0
Fahrzeuge (Abfallsammelfahrzeuge)
2017 1.863
2018 2.215
2019 1.900 0 0
Betriebs- u. Geschäftsausstattung
2017 203
2018 197
2019 197 0 0
Deponie
Grundstücke und Gebäude
2017 0
2018 0
2019 0 0 0
Betriebsanlagen
2017 210
2018 20
2019 20 0 0
Maschinen
2017 5
2018 5
2019 5 0 0
Fahrzeuge
2017 100
2018 80
2019 0 0 0
Betriebs- u. Geschäftsausstattung
2017 5
2018 5
2019 5 0 0
2.616 2.652 2.257 0 0
Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen fällig werdenden
Ausgaben
Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögensplan des Jahres:
Vorraussichtlich fällige Ausgaben in T-EUR
1
Summe
22
Anlage 7 Seite 2
2018 2019 2020 2021 2022
2 3 4 5 6
Müllverbrennungsanlage
Fachspezifische Software
2017 3
2018 3
2019 3 0 0
Grundstücke und Gebäude
2017 0
2018 0
2019 0 0 0
Betriebsanlagen
2017 0
2018 0
2019 0 0 0
Maschinen
2017 10
2018 10
2019 10 0 0
Fahrzeuge
2017 0
2018 0
2019 0 0 0
Betriebs- u. Geschäftsausstattung
2017 48
2018 48
2019 48 0 0
Verwaltung
Fachspezifische Software
2017 35
2018 35
2019 35 0 0
Betriebs- u. Geschäftsausstattung
2017 65
2018 65
2019 65 0 0
2.777 2.813 2.418 0 0
Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen fällig werdenden
Ausgaben
Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögensplan des Jahres:
Vorraussichtlich fällige Ausgaben in T-EUR
1
Gesamtsumme
23
Anlage 8 Seite 1
EUR
Abfallwirtschaft
Fachspezifische Software
Standardsoftware/Erweiterung 20.000,00
Sonstiges 10.000,00
30.000,00
Grundstücke und Gebäude
Abfallbehälterlager 0,00
Gartenabfallsammelstellen 50.000,00
Sonstiges 50.000,00
100.000,00
Fahrzeuge
Abfallsammelfahrzeuge (ASF) 1.560.000,00
Abrollkipper/Absetzkipper 320.000,00
PKW 20.000,00
Radlader 195.000,00
Stapler (Behälterverwaltung) 30.000,00
Metalldetektor für Bio-ASF 80.000,00
Sonstiges 10.000,00
2.215.000,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Büroeinrichtung 15.000,00
Datenendgeräte 20.000,00
Geräte für Wertstoffhöfe 8.000,00
Müllgroßbehälter (770/1.000 L) 80.000,00
Abroll-Absetzmulden 12.000,00
Müllpreßbehälter 52.000,00
Sonstiges 10.000,00
197.000,00
Summe Abfallwirtschaft 2.542.000,00
Erläuterungen zum Vermögensplan 2019
24
Anlage 8 Seite 2
Erläuterungen zum Vermögensplan 2019
EUR
Müllverbrennungsanlage
Fachspezifische Software
Fachspezifische Software 3.000,00
3.000,00
Maschinen
div. Maschinen und Geräte 10.000,00
10.000,00
Fahrzeuge
Transporter 0,00
Radlader 0,00
Kfz 0,00
0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Raumausstattung 0,00
Datenendgeräte/server 3.000,00
Büro- und Werkstatteinrichtung 0,00
Sonstiges 45.000,00
48.000,00
Summe Müllverbrennungsanlage 61.000,00
25
Anlage 8 Seite 3
Erläuterungen zum Vermögensplan 2019
EUR
Deponie
Grundstücke und Gebäude
Gebäudesanierung 0,00
0,00
Betriebsanlagen
Sickerwasserpumpen 0,00
Ausbau/Sanierung Entgasung/Gasmotor 0,00
Sonstiges 20.000,00
20.000,00
Maschinen
Maschinen und Geräte 5.000,00
5.000,00
Fahrzeuge
Generalüberholung Traktor 80.000,00
80.000,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Datenendgeräte 0,00
Büro-, Werkstatt- Laboreinrichtung 0,00
Entwässerungsmulden 0,00
Sonstiges 5.000,00
5.000,00
Summe Deponie 110.000,00
26
Anlage 8 Seite 4
EUR
Verwaltung
Fachspezifische Software
Erweiterung Standardsoftware 25.000,00
Netz- bzw. PC-Software 10.000,00
35.000,00
Grundstücke und Gebäude
Grundstücke 0,00
Gebäude 0,00
0,00
Fahrzeuge
PKW 0,00
0,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Datenendgeräte 20.000,00
Hardware für IT-Abt. 5.000,00
Hardware für Anwender 10.000,00
Einrichtung 25.000,00
Sonstiges 5.000,00
65.000,00
Summe Verwaltung 100.000,00
Erläuterungen zum Vermögensplan 2019
27
Anlage 9
Seite 1
Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg – ASN
Stellenplan Beamte
Laufbahngruppen
Besoldungsgruppen
Zahl der Stellen
tatsächlicher
Personalbestand
Bemerkungen
2017 2018 30.06.2018
Qualifik.ebene 4 NV Erster Werkleiter
A 16 0 0 0
A 15 1 1 1
A 14 0 0 0
A 13 H 1 1 1
Qualifik.ebene 3 A 13 G 0 0 0
(Gehob. Dienst) A 12 1 1 1
A 11 4 5 4
A 10 1 0 1
A 9/10 G 1 1 0
Qualifik.ebene 2 A 9 M 0 0 0
(Mittlerer Dienst) A 8 3 3 2
A 7 1 1 1
A 6 0 0 0
A 5 0 0 0
Summe 13 13 11
Stellenplan Beschäftigte
Entgeltgruppen
Zahl der Stellen
tatsächlicher
Personalbestand
Bemerkungen
VG alt neu 2017 2018 30.06.2018
Außertariflich B2 1 1 1 Zweiter Werkleiter
I E15Ü 0 0 0
I a E15 0 0 0
I b E14 2 3 3 Umw. von E12 nach E14
II H + II G E13 0 2 2
III / II E12 4 1 0
IVa / III E11 3 3 3
IV a E10 3 3 3
E9c 11 12 10
E9b 9 9 12 neue Stelle 820.1056
E9a 3 4 4
Vc + Vc / Vb +
LGr. 7 / 8 a E8 38 38 39
LGr. 6 / 7 a E7 16 17 13
VIb / Vc + Vib +
LGr. 5 / 6 a E6 18 17 15
VII / VIb + V II +
LGr. 4 / 5 a E5 106 106 102
LGr. 3 /4 a + 4 /4 a E4 6 6 5
VIII/VII + LGr. 2/3 a E3 203 203 198
LGr. 1/2a + 1/3 E2Ü 0 0 2
IX / Ixa + LGr. 1/1a E2 4 4 1
E1 0 0 0
Auszubildende 0 0 0
Summe 427 429 413
Anmerkungen: einschließlich Mitarbeiter in der Altersteilzeit (Freizeitphase)
28
Anlage 9
Seite 2
Stellenübersicht gesamt
Zahl der Stellen tatsächlicher
Personalbestand
2017 2018 30.06.2018
Gesamt Davon
Vollzeit Teilzeit
Beamtinnen /
Beamte 13 13 11 8 3
Beschäftigte 427 429 413 401 12
Summe 440 442 424 409 15
Anmerkungen: einschließlich insgesamt 4 Mitarbeiter in der Altersteilzeit (Freizeitphase)
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Änderungen im Stellenplan zum Wirtschaftsplan ASN 2019
Hier: Erläuterungen der Fortschreibung vom 30.04.2018 zum 30.06.2018
-Stellenplan Beamtinnen und Beamtekeine Veränderungen
-Stellenplan TarifbeschäftigteEntgeltgruppe 14: Die Stelle 820.0020 wurde nach Veränderung der Aufgabenzuweisung und
damit verbundener Neubewertung (EGr. 14) umgewandelt und sowohl organisatorisch als auch numerisch neu eingeordnet (820.7001).
Entgeltgruppe 12: Der Inhaber der Stelle 820.0020 (jetzt: 820.7001) wurde höhergruppiert (siehe
Erläuterungen zu „EGr. 14“).
Entgeltgruppe 9b: Eine Vollzeitstelle wurde in zwei Teilzeitstellen mit unterschiedlichen
Aufgabenschwerpunkten gesplittet und mit Teilzeitkräften besetzt.
Entgeltgruppe 7: Eine frei gewordene Stelle konnte bis 30.06.2018 noch nicht besetzt werden.
Entgeltgruppe 3: Wiederbesetzung einer freien Stelle.
Nachrichtlich: Zum 30.06.2018 befanden sich insgesamt 4 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in der Freizeitphase der Altersteilzeit.
29
ASN in anderen Jahren
- 2026: C.1 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2025: C.1 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2024: C.1 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2023: C.1 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2022: C.1 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2021: C.1 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2020: C 1 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2019: Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2017: Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2016: Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2015: Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)
- 2014: Abfallwirschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN)