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C.1.1 Wirtschaftsplan 2019

Haushalt 2019 · Band 3 · Seiten 9–31 · Seiten 9–31 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

ASN ASN in allen Haushaltsjahren

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

Wirtschaftsplan 2019 Inhalt Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2019 1. Allgemeines 2. Erfolgsplan und Vorschau bis 2022 3. Mittelfristiger Vermögens- und Finanzplan der Jahre 2018 bis 2022 4. Kassen- und Investitionskredite Anlagen Anlage 1: Erfolgsplan 2019 Anlage 2: Erfolgsplanvorschau bis 2022 Anlage 3: Finanzplan 2019 Anlage 4: Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2018 bis 2022 Anlage 5: Vermögensplan 2019 Anlage 6: Mittelfristiger Vermögensplan für die Jahre 2018 bis 2022 Anlage 7: Verpflichtungsermächtigungen zum Vermögensplan 2018 bis 2022 Anlage 8: Erläuterungen zum Vermögensplan 2019 Anlage 9: Stellenplan / Stellenübersicht 2019 7 Wirtschaftsplan 2019 Seite 1 1. Allgemeines Der Eigenbetrieb ASN (Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg) ist zuständig für die Durch￾führung der Abfallwirtschaft nach der städtischen Abfallwirtschaftssatzung. Der Betrieb ASN beschäftigt ca. 430 Mitarbeiter. Er gliedert sich gemäß den Aufgaben bzw. Anforderungen in folgende Bereiche: 1.1 Abfallwirtschaft Die Stadt Nürnberg als kreisfreie Gemeinde ist für die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfall￾gesetzes. Die sich aus dem KrWG ergebenden Aufgaben erfüllt die Stadt als Pflichtaufga￾ben im eigenen Wirkungskreis (entsorgungspflichtige Körperschaft). Im Rahmen der innerstädtischen Organisation nimmt der Eigenbetrieb ASN die Pflichten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers wahr. Das zum 01.06.2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist die Umset￾zung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie und soll eine umfassende Modernisierung der Kreislaufwirtschaft bewirken. Insbesondere soll die Kreislaufwirtschaft stärker als bisher auf den Ressourcen-, Klima- und Umweltschutz ausgerichtet werden. Die bestehenden abfall￾rechtlichen Regelungen sollen klarer und präziser sein, um die Vollzugs- und Rechtssicher￾heit zu verbessern. Dies betrifft vor allem die Aufgabenteilung zwischen den Kommunen und der privaten Entsorgungswirtschaft. Das Mitte Mai 2017 beschlossene Verpackungsgesetz, welches am 01.01.2019 in Kraft tritt, konkretisiert die im KrWG enthaltene Ermächtigung für die Einführung einer „Wertstoff￾tonne“. Die Abfallentsorgung umfasst die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen. Die abfallwirtschaftlichen Maßnahmen - Sammeln - Einsammeln durch Hol- und Bringsysteme - Befördern - Behandeln - Lagern - Behandeln von Abfällen - Ablagern von Abfällen zur Beseitigung werden durch ASN bzw. durch beauftragte Dritte durchgeführt. 8 Wirtschaftsplan 2019 Seite 2 Zur Erfüllung der Aufgaben Förderung der Abfallvermeidung, Verwertung von Abfällen und Beseitigung von Abfällen betreibt die Stadt eine öffentliche Einrichtung und stellt geeignete Einrichtungen und Anlagen zur Verfügung. Daneben führt sie Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallberatung) durch. ASN vollzieht hierbei die Abfallwirtschaftssatzung und die Abfallgebührensatzung der Stadt Nürnberg. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit übernimmt ASN - jeweils auf der Basis entsprechender Zweckvereinbarungen - die Abfälle zur Beseitigung aus - dem Landkreis Nürnberger Land, - der Stadt Fürth, - aus dem Landkreis Fürth und - der Stadt Schwabach zur Behandlung in der MVA-Nürnberg. Für das Stadtgebiet Stein hat ASN die Rest-, Bio￾und Sperrmüllsammlung -auf der Grundlage einer zwischenzeitlich gekündigten Zweckver￾einbarung mit dem Landkreis Fürth- bis 30.06.2014 durchgeführt. Im Sachgebiet Abfallwirtschaft werden alle Tätigkeiten und Aufgaben durchgeführt bzw. be￾arbeitet, die mit dem Vermeiden, Verringern, Verwerten von Abfällen, der Einsammlung und dem Transport von Abfällen und der Abfallberatung zusammenhängen. Die Aufgaben im Einzelnen sind:  Müllabfuhr zum Einsammeln und Befördern von Abfällen innerhalb der Systemabfuhr (Abfuhr von Abfällen, die in den nach der AbfS zulässigen Abfallbehältern an den ange￾schlossenen Grundstücken überlassen werden). Für die Restmüllabfuhr sind ca. 84.350 graue Abfallbehälter mit einem Volumen von ca. 17.900.000 Litern, für die Biomüllabfuhr sind ca. 42.500 Biotonnen mit einem Volumen von ca. 5.400.000 Litern aufgestellt. Die Abfallbehälter werden mindestens einmal pro Woche geleert. Die Leistung wird im sog. Vollservice erbracht, d.h. die Abfallbehälter werden vom Personal der Müllabfuhr vom jeweiligen Standplatz geholt, zum Sammelfahrzeug transportiert, entleert und wieder zu￾rückgestellt.  Bereitstellung, Umtausch, Reparatur und Volumenänderung der stadteigenen Abfallbe￾hälter mit der Erledigung von durchschnittlich 6.900 Aufträgen pro Jahr. 9 Wirtschaftsplan 2019 Seite 3  Sicherstellen der Sammlungs- und Transportlogistik mit Personal- u. Fahrzeugeinsatz für 26 Restmüll-, 14 Biomüll, 3 Sperrmülltouren, 3 Sperrmülltouren für Klein- bzw. Sammel￾aufträge und die Beseitigung „wilder Abfallablagerungen“ sowie 2 Behälterausfuhrtour.  Sperrmüllabfuhr auf Abruf Aufnahme, Disponierung und Erledigung von ca. 10.300 Sperrmüllabholaufträgen pro Jahr (einschließlich separater Erfassung von verwertbaren Materialien und Elektronik￾schrott im Rahmen der Sperrmüllabholung).  Containerdienst mit Absetz- und Abrollcontainern sowie Müllpresscontainern von 5,5 m3 bis 30 m3 für Sonderabfuhren, Gartenabfallsammlung und die Entsorgung von Großbe￾trieben.  Betrieb einer mobilen Schadstoffsammelstelle für die Annahme von Problemabfällen aus Haushalten und aus dem vergleichbaren Kleingewerbe, das den Bürgern im regelmäßi￾gen Wechsel bei den Wertstoffhöfen zur Verfügung steht.  Betrieb von 5 offenen und 1 mit Personal ausgestatteten Gartenabfallsammelstellen zur Annahme von ca. 23.300 t Gartenabfällen jährlich. Einmal jährliche Durchführung einer stadtweiten Christbaumsammlung an über 100 Plätzen.  Betrieb von 6 Wertstoffhöfen zur Annahme von Abfällen zur Verwertung und Sperrmüll mit einem beauftragten Dritten als Betriebsführer; Einrichtung von Sammelstellen für Elektro- und Elektronikaltgeräte auf den Wertstoffhöfen. Bereitstellung von Mehrwegge￾schirr und Geschirrmobilen für private Nutzung durch Haushalte.  Abstimmung der Sammelsysteme für gebrauchte Verkaufsverpackungen auf die Sam￾melsysteme der Stadt mit den Systembetreibern (Gelber Sack, Altglascontainer); opera￾tive Durchführung erfolgt rein privatwirtschaftlich durch Entsorgungsfirmen, die von den Systembetreibern beauftragt sind.  Bearbeitung von Entsorgungsnachweisen im Vollzug der Nachweisverordnung für die Annahme von Abfällen in der MVA und auf der „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“.  Abfallberatung durch hauptamtliche und ehrenamtliche Abfallberater direkt im Haushalt oder an Informationsständen bzw. am „ASN-Infomobil“.  Förderung der Eigenkompostierung durch Beratung und Gewährung eines Zuschusses für den Kauf eines Komposters.  Anpassung und Aktualisierung der Abfallwirtschafts- und der Abfallgebührensatzung. 10 Wirtschaftsplan 2019 Seite 4  Abschluss von Verträgen mit Dritten zur Erfüllung abfallwirtschaftlicher Aufgaben ein￾schließlich Ausschreibungen, Vertragsanpassungen und Abrechnung der Vertragsleis￾tungen.  Führung des Bereiches Einsammlung und Beförderung als Entsorgungsfachbetrieb. 1.2 Müllverbrennungsanlage (MVA) Die Müllverbrennungsanlage im sogenannten Gleisdreieck St. Leonhard/Schweinau wurde 2001 in Betrieb genommen. Sie verfügt über drei baugleiche Verbrennungslinien mit einer Durchsatzleistung von jeweils ca. 10,5 Tonnen Müll pro Stunde und arbeitet nach dem Prinzip der wassergekühlten Rost￾feuerungstechnik. Die Feuerleistungsregelung, ein automatisches Überwachungssystem, optimiert die Verbrennungsbedingungen. Die bei der Verbrennung entstehenden heißen Rauchgase werden durch einen Dampfer￾zeuger geleitet und geben dort den größten Teil ihrer Wärme ab, bevor in einer mehrstufigen Abgasreinigungsanlage Stäube, Schwermetallverbindungen, saure Schadgase (wie z.B. Salzsäure), Schwefeldioxid, Stickoxide sowie Dioxine und Furane abgeschieden werden. Der bei der thermischen Abfallbehandlung erzeugte Prozessdampf wird an die N-ERGIE abgegeben und dort zur Strom- und Fernwärmeerzeugung genutzt. Durch den Energiever￾bund zwischen MVA und Heizkraftwerk Sandreuth können fossile Brennstoffe wie z.B. Erd￾gas eingespart werden. Auf diese Weise gelangen jährlich, bei gleicher Energieausbeute, bis zu 120.000 Tonnen CO2 weniger in die Atmosphäre. Die Rückstandsprodukte des Ver￾brennungsprozesses wie Schlacke und Metallschrott aber auch Kessel- und Flugaschen, Gips und Sole können überwiegend einer Verwertung zugeführt werden. Im Jahr 2019 werden voraussichtlich ca. 210.690 t „Abfälle zur Beseitigung“ (davon ca. 132.820 t Hausmüll aus Nürnberg, ca. 10.430 t Gewerbeabfälle und ca. 67.440 t Hausmüll aus anderen Gebietskörperschaften) in der Müllverbrennungsanlage angeliefert. Darüber hinaus werden in begrenztem Umfang „Abfälle zur energetischen Verwertung“ angenom￾men. Für die „Abfälle zur Beseitigung“ ist die Verbrennungsgebühr in der Abfallgebührensatzung festgelegt. Die Anlieferer von „Abfällen zur energetischen Verwertung“ entrichten hingegen ein privatrechtliches Entgelt. 1.3 Deponien Gemäß dem BayAbfG haben die entsorgungspflichtigen Körperschaften die Verpflichtung, eine TASi-Deponie der Klasse II mit einer verfügbaren Nutzungsdauer von mindestens 6 Jahren vorzuhalten. 11 Wirtschaftsplan 2019 Seite 5 Um die Entsorgungssicherheit für nicht brennbare Abfälle zu gewährleisten, betreibt die Stadt Nürnberg die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“. Die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“ hat eine Gesamtkapazität von 1,5 Mio. m³, davon wer￾den bis Ende 2019 ca. 1,42 Mio. m³ verfüllt sein. Mit den geringen Ablagerungsmengen der letzten Jahre würde die Verfüllung des Restvo￾lumens mindestens bis zum Jahr 2040 dauern. Da betriebsnotwendige technische Einrich￾tungen der Deponie in den nächsten 10 Jahren ihr technisches Nutzungsende erreichen, also abgewirtschaftet und nicht mehr funktionsfähig sein werden, müssten sie mit hohem Investitionsaufwand ersetzt werden. Der Werkausschuss hat deswegen in seiner Sitzung am 29. Juni 2011 beschlossen, den Betrieb der Deponie Nürnberg-Süd bis zum Ablauf des Jahres 2022 zu beenden und bis dahin, zur Verfüllung der Deponie, dort auch die aufbereitete Schlacke der Müllverbren￾nungsanlage abzulagern. Die von der Bundesregierung erlassenen Verordnungen (AblagerungsVO, DeponieVO) re￾geln die Rahmenbedingungen für die Deponierung von Abfällen neu. Darüber hinaus wer￾den die bisher in technischen Regelwerken (TA-Siedlungsabfall) beschriebenen Ausrüs￾tungsstandards und Grenzwerte für Deponien nunmehr durch Verordnung verbindlich fest￾geschrieben. Für die Nürnberger Abfallwirtschaft bedeutet dies, dass seit Juni 2005 bei Störung oder Ausfall der Müllverbrennungsanlage, der Hausmüll nicht mehr auf der „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd "„notdeponiert“ werden darf. Darüber hinaus ist inzwischen die Genehmigung zur Ablagerung von Abfällen, die die Zuordnungskriterien der Deponieklasse II erfüllen, auf den Deponieabschnitten F – M zeitlich unbefristet erteilt. Der dafür notwendige Nachweis der technischen Gleichwertigkeit der „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“ mit den geforderten TASi-Deponie-Zuordnungskriterien für die Deponieklasse II wurde von den zuständigen Fachbehörden anerkannt und von der Regierung von Mittelfranken genehmigt. Nach ins besonders wirtschaftlichen Kriterien ist noch festzulegen, mit welchem zeitlichen Horizont die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“ weiterhin als Deponie der Klasse II betrieben werden soll. In diesem Zusammenhang ist die über das Jahr 2017 hinaus übernommene Verpflich￾tung, die entsprechenden Abfälle für den Landkreis Nürnberger Land zu entsorgen, von Bedeutung. Die ehemalige, bereits geschlossene „Deponie Nord“ wurde rekultiviert und ist seit dem 30.6.1998 in der Nachsorgephase. Dabei muss der Oberflächendichtung, der Gasfassung und der Grundwasserqualität noch eine besondere Beachtung gewidmet werden. Derzeit entstehen Aufwendungen nur für die laufende Überwachung. Für eventuelle zukünftige Sa￾nierungsmaßnahmen wurde eine Rückstellung in Höhe von ca. 1,5 Mio. EURO gebildet. 12 Wirtschaftsplan 2019 Seite 6 2. Erfolgsplan und Vorschau bis 2021 2.1 Umsatzerlöse Hauptumsatzträger des ASN sind die Abfallgebühr, die Verbrennungsgebühr und die Depo￾niegebühr. Die Abfallgebühr ist eine Benutzungsgebühr. Sie wird in Nürnberg nach einem Wahr￾scheinlichkeitsmaßstab als Einheitsgebühr (eine Gebühr für alle Leistungen) erhoben. Als Bezugsgröße gilt ein Volumen-/Litermaßstab nach der Größe/Volumen der für die Restmüll￾abfuhr zur Verfügung gestellten Abfallbehälter auf der Basis einer wöchentlichen Abfuhr. Mit der Abfallgebühr werden alle abfallwirtschaftlichen Kosten wie z. B. für Sammlung und Transport der Abfälle, Altpapiersammlung, Biomüll- und Gartenabfallsammlung, Errichtung und Betrieb von Wertstoffhöfen, Problemmüllsammlung, Sperrmüllabfuhr auf Abruf, Abfall￾beratung sowie die Kosten für die Beseitigung der Abfälle in der Müllverbrennungsanlage gedeckt. Die Abfallgebühr wurde ab 2016 im Rahmen der Neukalkulation gesenkt und bleibt bis zum Ende dieses neuen Kalkulationszeitraums im Jahr 2019 unverändert. Die Verbrennungsgebühr in der Müllverbrennungsanlage wird für „Abfälle zur Beseitigung“ nach Gewicht abgerechnet. In dieser Gebühr sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Errichtung, dem Betrieb und dem Unterhalt der Müllverbrennungsanlage stehen, enthal￾ten. Da der Kalkulationszeitraum für die Verbrennungsgebühr zum 31.12.2018 endet, wurde diese ab 2019 neu kalkuliert und ist Gegenstand einer gesonderten Darstellung. Bei Abfällen zur energetischen Verwertung wird ein privatrechtliches Entgelt abgerechnet. Bei der Deponiegebühr wurde eine Kalkulation von der „Wiege bis zur Bahre“ vorgenom￾men, d. h. es wurden sämtliche Planungs- und Baukosten (einschließlich Rekultivierungs￾und Nachsorgekosten, Ersatzinvestitionen sowie eventuell zu erbringende Sicherheitsleis￾tungen) und die anfallenden Betriebskosten einbezogen. Für die Ablagerung der Schlacke wird im Rahmen der „Internen Leistungsverrechnung“ ein zusätzliches Entgelt erhoben, das die wirtschaftliche Situation der Deponie verbessert. Die diesbezüglichen Berechnungen wurden von der Fa. AU Consult GmbH durch ein Gut￾achten bestätigt und werden jährlich aktualisiert. 2.2 Sonstige betriebliche Erlöse In diesem Posten sind insbesondere Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen, Scha￾densersatzleistungen, Mieteinnahmen und Personalkostenzuschüsse der Bundesagentur für Arbeit und des Landkreises Fürth enthalten. 13 Wirtschaftsplan 2019 Seite 7 2.3 Materialaufwand und bezogene Leistungen Der Materialaufwand umfasst die Kosten für alle verbrauchten Materialien und bezogenen Leistungen, u. a. auch die Aufwendungen für Instandsetzungsmaßnahmen in der Müllver￾brennungsanlage. 2.4 Personalaufwand Der Personalaufwand umfasst die bezahlten Entgelte und Besoldungen der Beschäftigten und der Beamten. Außerdem enthält er die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, die Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung, gewährte Beihilfen und die Umlage für die Zusatzversorgungskasse. 2.5 Abschreibungen Grundlagen der Abschreibungen sind die Anschaffungswerte des Anlagenbestandes sowie der Investitionsplan. Es wird die lineare Abschreibungsmethode vom Anschaffungswert angewandt. Zuwendun￾gen und Zuschüsse, die in der Vergangenheit als Sonderabschreibungen abgesetzt wurden, sind im Berichtszeitraum nicht zu erwarten bzw. anzusetzen. 2.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen geben die für das laufende Geschäft anzuset￾zenden Kosten für Mieten und Pachten, Bürokosten, Verwaltungskostenumlage der Stadt Nürnberg, Versicherungen sowie vom ASN direkt in Anspruch genommene Leistungen städtischer Dienststellen wieder. 2.7 Zinsen Im Zinsaufwand in Höhe von 3,0 Mio. EUR ist die Verzinsung der Bankdarlehen mit 1,8 Mio. EUR und die Aufzinsung von Rückstellungen nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz mit 1,2 Mio. EUR enthalten. Es sind Zinserträge im Umfang von 0,30 Mio. EUR zu erwarten. 2.8 Handelsrechtliches Ergebnis Der Eigenbetrieb ASN schließt in 2019 voraussichtlich mit einem Jahresverlust von ca. 1,49 Mio. EUR ab. Zum 01.01.2018 bestehen Gewinnvorträge in Höhe von ca. 68,46 Mio. EUR. 14 Wirtschaftsplan 2019 Seite 8 Der oben genannte Gewinnvortrag zum 01.01.2018 und der erwartete Gewinn in 2018 in Höhe von ca. 14,80 Mio. EUR soll mit dem Jahresverlust 2019 verrechnet werden und als Gewinnvortrag in Höhe von ca. 81,77 Mio. € auf neue Rechnung vorgetragen werden. 3. Mittelfristiger Vermögens- und Finanzplan der Jahre 2018 bis 2022 Dem Investitionsvolumen liegen die beabsichtigten Beschaffungen zugrunde. Für 2019 ergeben sich Ausgaben in Höhe von 2,81 Mio. EUR. Über den gesamten Planungszeitraum von fünf Jahren sind Ausgaben in Höhe von 13,4 Mio. EUR vorgesehen. Die Finanzierung der Investitionen erfolgt weitgehend über Abschrei￾bungen. Die Entwicklung des Vermögens und der Schulden ab 2019 wird in der Finanzrechnung über die Mittelverwendung und der Mittelherkunft (Anlage 4) aufgeschlüsselt. Die Tilgungen für die Bankdarlehen verlaufen planmäßig. 4. Kassen- und Investitionskredite Der Höchstbetrag für „Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben“ für ASN be￾trägt, gemäß Art. 73 Absatz 2 GO, für das Jahr 2019 11,53 Mio. EUR. 15 Anlage 1 IST Plan Plan 2017 2018 2019 TEUR TEUR TEUR 1. Umsatzerlöse 1.1. Gebühren veranlagt 46.064 46.268 47.059 1.2. andere Gebühren und Erlöse 1) 41.813 41.651 29.991 1.3. Auflösung passivierter Investitionszuschüsse 00 0 SUMME Umsatzerlöse 87.877 87.919 77.050 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Leistungen 00 0 3. Aktivierte Eigenleistungen 67 0 0 4. Sonstige betriebliche Erträge 834 118 48 5. Materialaufwand und bezogene Leistungen a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs und Betriebsstoffe und bezogene Waren 9.375 9.533 9.110 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 14.504 15.642 21.778 SUMME Materialaufwand, bezogene Leistungen 23.879 25.175 30.888 6. Personalaufwand und Sozialabgaben a) Löhne u. Gehälter 17.615 18.041 18.580 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 6.178 6.571 6.784 - davon für Altersversorgung 2.728 3.007 3.141 SUMME Personalaufwand 23.793 24.612 25.364 7. Abschreibungen 13.515 13.916 13.521 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.502 5.922 6.046 9. Zinsen und ähnliche Erträge 304 282 305 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 5.218 3.856 3.031 11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 17.175 14.838 ‐1.447 12. außerordentlicher Aufwand 00 0 13. außerordentliches Ergebnis (Fehlbetrag) 00 0 14. Sonstige Steuern 42 43 42 15. Jahresgewinn (+) / -verlust (-) 17.133 14.795 ‐1.489 Zuführung 00 0 Inanspruchnahme 17.054 17.054 8.230 1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen Erfolgsplan 2019 16 Ist Plan Plan Vorschau Vorschau Vorschau 2017 2018 2019 2020 2021 2022 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 1. Umsatzerlöse 1) 87.877 87.919 77.050 68.004 68.450 68.901 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Leistungen 000000 3. Aktivierte Eigenleistungen 67 0 0 0 0 0 4. Sonstige betriebliche Erträge 834 118 48 48 48 48 5. Materialaufwand / bezogene Leistungen 23.879 25.175 30.888 29.679 27.316 29.425 6. Personalaufwand und Sozialabgaben 23.793 24.612 25.364 25.840 26.503 26.890 7. Abschreibungen 13.515 13.916 13.521 13.676 13.786 6.598 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.502 5.922 6.046 6.191 6.346 6.498 9. Zinsen und ähnliche Erträge 304 282 305 305 305 305 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 5.218 3.856 3.031 2.630 2.450 2.051 11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 17.175 14.838 ‐1.447 ‐9.659 ‐7.598 ‐2.208 außerordentlicher Aufwand 000000 außerordentliches Ergebnis 000000 12. Sonstige Steuern 42 43 42 42 42 42 13. Jahresgewinn (+) / -verlust (-) 17.133 14.795 ‐1.489 ‐9.701 ‐7.640 ‐2.250 14. Gewinn- / Verlustvortrag 51.328 68.461 83.256 81.767 81.767 72.066 15. Vortrag auf neue Rechnung 68.461 83.256 81.767 72.066 74.127 69.816 1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen Zuführung 000000 Inanspruchnahme 17.054 17.054 8.230 1.624 1.624 1.624 Erfolgsplanvorschau Anlage 2 17 Anlage 3 Finanzplan 2019 Mittelherkunft T-EUR Periodenergebnis Gewinn Abschreibungen / RBW Abgänge 13.521 Erhöhung der Rückstellungen1) 1.329 Erhöhung der Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 0 Minderung liquider Mittel 6 Mittelzufluss gesamt 14.856 Mittelverwendung T-EUR Periodenergebnis Verlust ‐1.489 Investitionen Abfallwirtschaft 2.542 Müllverbrennung 61 Deponie 110 Verwaltung 100 Minderung der Rückstellungen1) 8.112 Minderung der Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 5.420 Erhöhung liquide Mittel Mittelverwendung gesamt 14.856 Erhöhung 0 Minderung 8.049 1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen 18 Anlage 4 Plan Plan Vorschau Vorschau Vorschau 2018 2019 2020 2021 2022 Mittelherkunft T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR Periodenergebnis Gewinn 14.795 Abschreibungen / RBW Abgänge 13.916 13.521 13.676 13.786 6.598 Erhöhung der Rückstellungen1) 1.068 1.329 1.129 1.338 1.036 Erhöhung Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten Minderung der liquiden Mittel 6 Mittelzufluss gesamt 29.779 14.856 14.805 15.124 7.634 Plan Plan Vorschau Vorschau Vorschau 2018 2019 2020 2021 2022 Mittelverwendung T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR Periodenergebnis Verlust -1.489 -9.701 -7.640 -2.250 Investitionen Abfallwirtschaft 2.296 2.542 2.227 2.912 2.097 Müllverbrennung 61 61 61 61 61 Deponie 320 110 30 30 30 Verwaltung 100 100 100 100 100 Minderung der Rückstellungen 1) 17.726 8.112 1.557 1.582 1.604 Minderung Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 8.092 5.420 4.951 5.035 2.214 Erhöhung liquide Mittel 1.184 15.580 13.044 3.778 Mittelverwendung gesamt 29.779 14.856 14.805 15.124 7.634 Erhöhung 00000 Minderung 16.588 8.049 1.557 1.582 1.604 Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2018 bis 2022 1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen 19 Anlage 5 Vermögensplan 2019 EUR EUR Abfallwirtschaft Fachspezifische Software 30.000,00 Grundstücke und Gebäude 100.000,00 Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe) 0,00 Fahrzeuge 2.215.000,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 197.000,00 2.542.000,00 Müllverbrennungsanlage Fachspezifische Software 3.000,00 Grundstücke und Gebäude 0,00 Betriebsanlagen 0,00 Maschinen 10.000,00 Fahrzeuge 0,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 48.000,00 61.000,00 Deponie Grundstücke und Gebäude 0,00 Betriebsanlagen 20.000,00 Maschinen 5.000,00 Fahrzeuge 80.000,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.000,00 110.000,00 Verwaltung Fachspezifische Software 35.000,00 Grundstücke und Gebäude 0,00 Fahrzeuge 0,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 65.000,00 100.000,00 geplante Gesamtinvestitionen 2.813.000,00 20 Mittelfristiger Vermögensplan 2018 2019 2020 2021 2022 EUR EUR EUR EUR EUR Abfallwirtschaft Fachspezifische Software 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 Grundstücke und Gebäude 200.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Fahrzeuge 1.863.000,00 2.215.000,00 1.900.000,00 2.575.000,00 1.760.000,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 203.000,00 197.000,00 197.000,00 207.000,00 207.000,00 2.296.000,00 2.542.000,00 2.227.000,00 2.912.000,00 2.097.000,00 Müllverbrennungsanlage Fachspezifische Software 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Betriebsanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Maschinen 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 48.000,00 48.000,00 48.000,00 48.000,00 48.000,00 61.000,00 61.000,00 61.000,00 61.000,00 61.000,00 Deponie Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Betriebsanlagen 210.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 Maschinen 5.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00 Fahrzeuge 100.000,00 80.000,00 0,00 0,00 0,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00 320.000,00 110.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 Verwaltung Fachspezifische Software 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 geplante Gesamtinvestitionen 2.777.000,00 2.813.000,00 2.418.000,00 3.103.000,00 2.288.000,00 Anlage 6 21 Anlage 7 Seite 1 2018 2019 2020 2021 2022 2 3 4 5 6 Abfallwirtschaft Fachspezifische Software 2017 30 2018 30 2019 30 0 0 Grundstücke und Gebäude 2017 200 2018 100 2019 100 0 0 Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe) 2017 0 2018 0 2019 0 0 0 Fahrzeuge (Abfallsammelfahrzeuge) 2017 1.863 2018 2.215 2019 1.900 0 0 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 2017 203 2018 197 2019 197 0 0 Deponie Grundstücke und Gebäude 2017 0 2018 0 2019 0 0 0 Betriebsanlagen 2017 210 2018 20 2019 20 0 0 Maschinen 2017 5 2018 5 2019 5 0 0 Fahrzeuge 2017 100 2018 80 2019 0 0 0 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 2017 5 2018 5 2019 5 0 0 2.616 2.652 2.257 0 0 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen fällig werdenden Ausgaben Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Jahres: Vorraussichtlich fällige Ausgaben in T-EUR 1 Summe 22 Anlage 7 Seite 2 2018 2019 2020 2021 2022 2 3 4 5 6 Müllverbrennungsanlage Fachspezifische Software 2017 3 2018 3 2019 3 0 0 Grundstücke und Gebäude 2017 0 2018 0 2019 0 0 0 Betriebsanlagen 2017 0 2018 0 2019 0 0 0 Maschinen 2017 10 2018 10 2019 10 0 0 Fahrzeuge 2017 0 2018 0 2019 0 0 0 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 2017 48 2018 48 2019 48 0 0 Verwaltung Fachspezifische Software 2017 35 2018 35 2019 35 0 0 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 2017 65 2018 65 2019 65 0 0 2.777 2.813 2.418 0 0 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen fällig werdenden Ausgaben Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Jahres: Vorraussichtlich fällige Ausgaben in T-EUR 1 Gesamtsumme 23 Anlage 8 Seite 1 EUR Abfallwirtschaft Fachspezifische Software Standardsoftware/Erweiterung 20.000,00 Sonstiges 10.000,00 30.000,00 Grundstücke und Gebäude Abfallbehälterlager 0,00 Gartenabfallsammelstellen 50.000,00 Sonstiges 50.000,00 100.000,00 Fahrzeuge Abfallsammelfahrzeuge (ASF) 1.560.000,00 Abrollkipper/Absetzkipper 320.000,00 PKW 20.000,00 Radlader 195.000,00 Stapler (Behälterverwaltung) 30.000,00 Metalldetektor für Bio-ASF 80.000,00 Sonstiges 10.000,00 2.215.000,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung Büroeinrichtung 15.000,00 Datenendgeräte 20.000,00 Geräte für Wertstoffhöfe 8.000,00 Müllgroßbehälter (770/1.000 L) 80.000,00 Abroll-Absetzmulden 12.000,00 Müllpreßbehälter 52.000,00 Sonstiges 10.000,00 197.000,00 Summe Abfallwirtschaft 2.542.000,00 Erläuterungen zum Vermögensplan 2019 24 Anlage 8 Seite 2 Erläuterungen zum Vermögensplan 2019 EUR Müllverbrennungsanlage Fachspezifische Software Fachspezifische Software 3.000,00 3.000,00 Maschinen div. Maschinen und Geräte 10.000,00 10.000,00 Fahrzeuge Transporter 0,00 Radlader 0,00 Kfz 0,00 0,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung Raumausstattung 0,00 Datenendgeräte/server 3.000,00 Büro- und Werkstatteinrichtung 0,00 Sonstiges 45.000,00 48.000,00 Summe Müllverbrennungsanlage 61.000,00 25 Anlage 8 Seite 3 Erläuterungen zum Vermögensplan 2019 EUR Deponie Grundstücke und Gebäude Gebäudesanierung 0,00 0,00 Betriebsanlagen Sickerwasserpumpen 0,00 Ausbau/Sanierung Entgasung/Gasmotor 0,00 Sonstiges 20.000,00 20.000,00 Maschinen Maschinen und Geräte 5.000,00 5.000,00 Fahrzeuge Generalüberholung Traktor 80.000,00 80.000,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung Datenendgeräte 0,00 Büro-, Werkstatt- Laboreinrichtung 0,00 Entwässerungsmulden 0,00 Sonstiges 5.000,00 5.000,00 Summe Deponie 110.000,00 26 Anlage 8 Seite 4 EUR Verwaltung Fachspezifische Software Erweiterung Standardsoftware 25.000,00 Netz- bzw. PC-Software 10.000,00 35.000,00 Grundstücke und Gebäude Grundstücke 0,00 Gebäude 0,00 0,00 Fahrzeuge PKW 0,00 0,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung Datenendgeräte 20.000,00 Hardware für IT-Abt. 5.000,00 Hardware für Anwender 10.000,00 Einrichtung 25.000,00 Sonstiges 5.000,00 65.000,00 Summe Verwaltung 100.000,00 Erläuterungen zum Vermögensplan 2019 27 Anlage 9 Seite 1 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg – ASN Stellenplan Beamte Laufbahn￾gruppen Besol￾dungs￾gruppen Zahl der Stellen tatsächlicher Personal￾bestand Bemerkungen 2017 2018 30.06.2018 Qualifik.ebene 4 NV Erster Werkleiter A 16 0 0 0 A 15 1 1 1 A 14 0 0 0 A 13 H 1 1 1 Qualifik.ebene 3 A 13 G 0 0 0 (Gehob. Dienst) A 12 1 1 1 A 11 4 5 4 A 10 1 0 1 A 9/10 G 1 1 0 Qualifik.ebene 2 A 9 M 0 0 0 (Mittlerer Dienst) A 8 3 3 2 A 7 1 1 1 A 6 0 0 0 A 5 0 0 0 Summe 13 13 11 Stellenplan Beschäftigte Entgelt￾gruppen Zahl der Stellen tatsächlicher Personal￾bestand Bemerkungen VG alt neu 2017 2018 30.06.2018 Außertariflich B2 1 1 1 Zweiter Werkleiter I E15Ü 0 0 0 I a E15 0 0 0 I b E14 2 3 3 Umw. von E12 nach E14 II H + II G E13 0 2 2 III / II E12 4 1 0 IVa / III E11 3 3 3 IV a E10 3 3 3 E9c 11 12 10 E9b 9 9 12 neue Stelle 820.1056 E9a 3 4 4 Vc + Vc / Vb + LGr. 7 / 8 a E8 38 38 39 LGr. 6 / 7 a E7 16 17 13 VIb / Vc + Vib + LGr. 5 / 6 a E6 18 17 15 VII / VIb + V II + LGr. 4 / 5 a E5 106 106 102 LGr. 3 /4 a + 4 /4 a E4 6 6 5 VIII/VII + LGr. 2/3 a E3 203 203 198 LGr. 1/2a + 1/3 E2Ü 0 0 2 IX / Ixa + LGr. 1/1a E2 4 4 1 E1 0 0 0 Auszubildende 0 0 0 Summe 427 429 413 Anmerkungen: einschließlich Mitarbeiter in der Altersteilzeit (Freizeitphase) 28 Anlage 9 Seite 2 Stellenübersicht gesamt Zahl der Stellen tatsächlicher Personalbestand 2017 2018 30.06.2018 Gesamt Davon Vollzeit Teilzeit Beamtinnen / Beamte 13 13 11 8 3 Beschäftigte 427 429 413 401 12 Summe 440 442 424 409 15 Anmerkungen: einschließlich insgesamt 4 Mitarbeiter in der Altersteilzeit (Freizeitphase) ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Änderungen im Stellenplan zum Wirtschaftsplan ASN 2019 Hier: Erläuterungen der Fortschreibung vom 30.04.2018 zum 30.06.2018 -Stellenplan Beamtinnen und Beamte￾keine Veränderungen -Stellenplan Tarifbeschäftigte￾Entgeltgruppe 14: Die Stelle 820.0020 wurde nach Veränderung der Aufgabenzuweisung und damit verbundener Neubewertung (EGr. 14) umgewandelt und sowohl organi￾satorisch als auch numerisch neu eingeordnet (820.7001). Entgeltgruppe 12: Der Inhaber der Stelle 820.0020 (jetzt: 820.7001) wurde höhergruppiert (siehe Erläuterungen zu „EGr. 14“). Entgeltgruppe 9b: Eine Vollzeitstelle wurde in zwei Teilzeitstellen mit unterschiedlichen Aufgabenschwerpunkten gesplittet und mit Teilzeitkräften besetzt. Entgeltgruppe 7: Eine frei gewordene Stelle konnte bis 30.06.2018 noch nicht besetzt werden. Entgeltgruppe 3: Wiederbesetzung einer freien Stelle. Nachrichtlich: Zum 30.06.2018 befanden sich insgesamt 4 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Freizeitphase der Altersteilzeit. 29

ASN in anderen Jahren

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