Referats-/Geschäftsbereichsübergreifender Bereich
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Geschäftsbereichs- und referatsübergreifende Maßnahmen:
00007
Kapitalerhöhung NürnbergMesse
- Die Stadt Nürnberg bindet sich über einen Zeitraum von 10 Jahren, beginnend ab dem Haushaltsjahr 2018, pro
Jahr 10 Mio. € für die NürnbergMesse als Kapitalerhöhung auszureichen. -
1) Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 25.01.2017 einer paritätischen Eigenkapitalerhöhung durch die beiden
Hauptgesellschafter (Stadt Nürnberg und Freistaat Bayern) bei der NürnbergMesse in Höhe von 100 Mio. €
zugestimmt. Über einen Zeitraum von 10 Jahren (2018-2027) werden pro Jahr 10 Mio. € zur Finanzierung des
Unternehmenswachstums und künftigen Immobilieninvestitionen ausgereicht.
2) Fortschreibung
3) nicht relevant
4) keine
5) nicht relevant
00116
Tilgung ausgereiche Darlehen
1) Die Stadt Nürnberg reicht städtische Darlehen an Wohnungsbaugesellschaften und an Privatpersonen aus,
wie beispielsweise städtische Wohnungsbaudarlehen (öffentliches Baudarlehen) sowie in der Vergangenheit
Arbeitgeberdarlehen bzw. Wohnungsfürsorgemittel an städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Bau
(Neubau, Ausbau und Erweiterung bzw. Erwerb von eigengenutzten Eigenheimen/einer eigengenutzten Eigentumswohnung), Darlehen zur Verbesserung der Wohnverhältnisse (für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen der Anwesen) und Darlehen aus Sonderprogrammen.
Die Tilgungsleistungen der Darlehensnehmer und Darlehensnehmerinnen stellen Einzahlungen dar.
2) Fortschreibung der zu erwartenden Einzahlungen
3) nicht relevant
4) Tilgungsleistungen der Darlehensnehmer/Darlehensnehmerinnen
5) nicht relevant
383
00123 bis 00146, 00149, 00732
Diverse nichtrechtsfähige Stiftungen
Allgemeine Begründung für alle nichtrechtsfähigen Stiftungen:
1) Die nichtrechtsfähigen Stiftungen werden als Treuhandvermögen der Stadt Nürnberg verwaltet. Hierzu wird
unter anderem, im Rahmen der Verwaltung des Grundstockvermögens, das Vermögen wirtschaftlich und
nachhaltig angelegt. Aus diesem Grund werden fällige Wertpapiere in neue Finanzanlagen reinvestiert. Daneben wird, um den Erhalt des Grundstockvermögens zu gewährleisten, eine Kapitalerhaltungsrücklage gebildet, welche ebenfalls in Wertpapieren angelegt wird.
2) Fortschreibung
3) nicht relevant
4) Einzahlungen aus fälligen Wertpapiergeschäften
5) nicht relevant
00147
Zuweisungen für Investitionen
1) Die Stadt Nürnberg erhält vom Freistaat Bayern eine Investitionspauschale nach Art. 12 FAG. Die Investitionspauschale ist für die Finanzierung von kommunalen Investitions-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen bestimmt und errechnet sich anhand der Finanzmasse (Einwohnerzahl sowie Umlagekraft).
2) Erhöhung aufgrund geänderter Finanzmassen
3) nicht relevant
4) Einzahlungen nach Art. 12 FAG
5) nicht relevant
384
00886
Anteilsrückkauf wbg-Anteile
1) Die Stadt Nürnberg hält 100 % der Anteile an der Städtische Werke Nürnberg GmbH („StWN“). Die StWN hält
ihrerseits eine 40,9 %-Beteiligung an der wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen („wbg“). Der MIP Ansatz dient der Finanzierung des Erwerbs von Geschäftsanteilen an der wbg von der StWN. Ziel ist es durch
den Erwerb von Geschäftsanteilen die direkte Beteiligung der Stadt Nürnberg an der wbg von derzeit 40 % zu
erhöhen und damit der gestiegenen strategischen Bedeutung Rechnung zu tragen. Der Anteilserwerb soll
über den gesamten MIP - Zeitraum in den dargestellten Jahrestranchen erfolgen. Der von der Stadt Nürnberg
an die StWN zu zahlende Kaufpreis für die Geschäftsanteile wird seitens der StWN entsprechend verzinslich
gestundet. Insgesamt wird der Erwerbsvorgang abhängig vom Ergebnis der Unternehmensbewertung zu einer Anteilsverschiebung von rund 12 % führen. Eine exakte Berechnung der Anteilsverschiebung ist erst nach
Vorliegen der Unternehmensbewertung möglich.
2) Neuaufnahme
3) nicht relevant
4) keine
5) nicht relevant
385