Referat III
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Geschäftsbereich Referat III:
00735
Westfriedhof – Sanierung Nischenmauern II – VI und Treppen 2, 4-6
1) Am Westfriedhof wird der Höhenunterschied im Gelände mit den Einbauten von Urnennischenwänden überbrückt. Die Wände wurden in den 1960er Jahren errichtet und dienen bis heute als Grabkammern. Aufgrund
des jahrzehntelangen Witterungseinflusses sind mittlerweile viele Schäden an den Urnennischenwänden und
Treppenanlagen aufgetreten, die dringend behoben werden müssen. Zur Sicherung der Grabkammern und
der Treppen sind daher umfangreiche Sanierungsmaßnahmen erforderlich.
Um eine sichere Statik zu gewährleisten, müssen Teile der inneren Aufmauerung sowie der Abdeckplatten
und des Verblendmauerwerks vollständig saniert beziehungsweise neu aufgebaut werden. Aus Gründen eines einheitlichen Erscheinungsbildes und des Denkmalschutzes bleiben die Urnennischenwänden mit ihren
Abdeckplatten jedoch unverändert erhalten. Zunächst muss die Stahlbetonrückwand freigelegt und gemeinsam mit der Oberseite der Urnennischenwände abgedichtet werden. Es erfolgt anschließend die vollständige
Sanierung der beschädigten Urnennischenkästen sowie der Aufbau einer Ausgleichsschicht als Auflager für
die Abdeckplatten. Im Anschluss wird das Verbundmauerwerk saniert und neu verfugt. Die Wege und Vegetationsflächen um die Urnennischenwände herum werden angepasst und hergerichtet.
Die Treppenanlagen werden jeweils vollständig zurückgebaut, neu gegründet und mit dem vorhandenen Natursteinmaterial neu aufgebaut. In Anlehnung an die bereits erfolgte Sanierung der Treppenanlagen 3 und 7
werden ein tragfähiger Unterbau und ein Betonfundament errichtet. Es werden kapillarbrechende, frostsichere
Schichten eingebaut und neue Treppenstufen, Natursteinwangen und neue Handläufe montiert.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) keine
5) 2019 / 2024
352
00811
Schnieglinger Str. 147, Dachsanierung Aussegnungshalle
1) Die komplette Dacheindeckung der geneigten Dächer des Gebäudekomplexes muss erneuert werden. Es
wird eine neue Biberschwanzdoppeldeckung mit Konterlattung und Unterspannbahn angebracht. Dazu müssen die schadhafte Biberschwanzdeckung inklusive Lattung sowie die kompletten Dachrinnen, Dachschläuche, Schneefanggitter und Sicherheitshaken abgebrochen bzw. entfernt werden und fachgerecht entsorgt
werden. Wegen der besonderen Dachgeometrie der Halle I muss ein Wetterschutzdach errichtet werden, da
aufgrund der Bauzeit nicht davon ausgegangen werden kann, dass das Unterdach regensicher sein wird. Die
Dachstühle müssen bis auf wenige Beilarbeiten morscher Pfettenstühle nicht überarbeitet werden.
Am Turm liegen bereits einige Bewehrungseisen frei, so dass von außen eine Betonsanierung durchgeführt
wird. Der schwermetallbelastete Innenputz des Turmes wird entfernt und fachgerecht entsorgt. Die Flachdachabdichtung des Turmganges wird abgebrochen und erneuert. Die Unterkonstruktionen der Verblechungen aus Kupfer werden ersetzt und anschließend neu verblecht. Die umfangreiche Gerüststellung wird im
Nachgang der Dachsanierungsarbeiten dazu genutzt, die Fassade zu reinigen und neu zu streichen.
In kleinflächigen Teilbereichen (ca. 90 m²) des Anbaus der Halle I, der als Verwaltungstrakt genutzt wird, erfolgt die Dämmung der oberen Geschossdecke.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) keine
5) 2019 / 2019
00819
Sanierung Altdeponie Buchenbühl
1) Die Altdeponie Buchenbühl wurde bereits in den Jahren 1988-1991 durch eine mineralische Oberflächenabdichtung gesichert. Es besteht allerdings weiterhin eine erhöhte Arsen-Konzentration. Diese belastet das
Grundwasser. Es wurde nun ein schrittweises Sicherungs- und Sanierungskonzept erarbeitet, das eine Optimierung der bestehenden Sicherungsmaßnahme durch eine hydraulische Abstromsicherung vorsieht.
2) keine
3) Kostenberechnung
4) keine
5) 2018 / 2019
353
01009
Förderung von Lastenfahrrädern
1) Es handelt sich bei dieser Maßnahme um ein Förderprogramm für die Beschaffung von Lasten(E-)fahrräder
als Beitrag zur Entlastung der Umwelt. Mit einem Zuschuss in Höhe von 500 € für ein normales Lastenfahrrad
bzw. einem Zuschuss in Höhe von 1.000 € für ein elektrisch unterstütztes Lastenfahrrad wird bis zu einer Gesamtfördersumme von 100.000 € die Anschaffung als umweltfreundliche Alternative zum Auto gefördert.
Die Förderung steht für Privatpersonen, Hausgemeinschaften, Stadtteilinitiativen als auch für gemeinnützige
Vereine zur Verfügung.
2) Neuaufnahme
3) Kostenanschlag
4) keine
5) nicht relevant
354