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Referat III

Haushalt 2019 · Band 1 · Seiten 356–358 · Seiten 356–358 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

Geschäftsbereich Referat III: 00735 Westfriedhof – Sanierung Nischenmauern II – VI und Treppen 2, 4-6 1) Am Westfriedhof wird der Höhenunterschied im Gelände mit den Einbauten von Urnennischenwänden über￾brückt. Die Wände wurden in den 1960er Jahren errichtet und dienen bis heute als Grabkammern. Aufgrund des jahrzehntelangen Witterungseinflusses sind mittlerweile viele Schäden an den Urnennischenwänden und Treppenanlagen aufgetreten, die dringend behoben werden müssen. Zur Sicherung der Grabkammern und der Treppen sind daher umfangreiche Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Um eine sichere Statik zu gewährleisten, müssen Teile der inneren Aufmauerung sowie der Abdeckplatten und des Verblendmauerwerks vollständig saniert beziehungsweise neu aufgebaut werden. Aus Gründen ei￾nes einheitlichen Erscheinungsbildes und des Denkmalschutzes bleiben die Urnennischenwänden mit ihren Abdeckplatten jedoch unverändert erhalten. Zunächst muss die Stahlbetonrückwand freigelegt und gemein￾sam mit der Oberseite der Urnennischenwände abgedichtet werden. Es erfolgt anschließend die vollständige Sanierung der beschädigten Urnennischenkästen sowie der Aufbau einer Ausgleichsschicht als Auflager für die Abdeckplatten. Im Anschluss wird das Verbundmauerwerk saniert und neu verfugt. Die Wege und Vegeta￾tionsflächen um die Urnennischenwände herum werden angepasst und hergerichtet. Die Treppenanlagen werden jeweils vollständig zurückgebaut, neu gegründet und mit dem vorhandenen Na￾tursteinmaterial neu aufgebaut. In Anlehnung an die bereits erfolgte Sanierung der Treppenanlagen 3 und 7 werden ein tragfähiger Unterbau und ein Betonfundament errichtet. Es werden kapillarbrechende, frostsichere Schichten eingebaut und neue Treppenstufen, Natursteinwangen und neue Handläufe montiert. 2) Neuaufnahme 3) Kostenberechnung 4) keine 5) 2019 / 2024 352 00811 Schnieglinger Str. 147, Dachsanierung Aussegnungshalle 1) Die komplette Dacheindeckung der geneigten Dächer des Gebäudekomplexes muss erneuert werden. Es wird eine neue Biberschwanzdoppeldeckung mit Konterlattung und Unterspannbahn angebracht. Dazu müs￾sen die schadhafte Biberschwanzdeckung inklusive Lattung sowie die kompletten Dachrinnen, Dachschläu￾che, Schneefanggitter und Sicherheitshaken abgebrochen bzw. entfernt werden und fachgerecht entsorgt werden. Wegen der besonderen Dachgeometrie der Halle I muss ein Wetterschutzdach errichtet werden, da aufgrund der Bauzeit nicht davon ausgegangen werden kann, dass das Unterdach regensicher sein wird. Die Dachstühle müssen bis auf wenige Beilarbeiten morscher Pfettenstühle nicht überarbeitet werden. Am Turm liegen bereits einige Bewehrungseisen frei, so dass von außen eine Betonsanierung durchgeführt wird. Der schwermetallbelastete Innenputz des Turmes wird entfernt und fachgerecht entsorgt. Die Flach￾dachabdichtung des Turmganges wird abgebrochen und erneuert. Die Unterkonstruktionen der Verblechun￾gen aus Kupfer werden ersetzt und anschließend neu verblecht. Die umfangreiche Gerüststellung wird im Nachgang der Dachsanierungsarbeiten dazu genutzt, die Fassade zu reinigen und neu zu streichen. In kleinflächigen Teilbereichen (ca. 90 m²) des Anbaus der Halle I, der als Verwaltungstrakt genutzt wird, er￾folgt die Dämmung der oberen Geschossdecke. 2) Neuaufnahme 3) Kostenberechnung 4) keine 5) 2019 / 2019 00819 Sanierung Altdeponie Buchenbühl 1) Die Altdeponie Buchenbühl wurde bereits in den Jahren 1988-1991 durch eine mineralische Oberflächenab￾dichtung gesichert. Es besteht allerdings weiterhin eine erhöhte Arsen-Konzentration. Diese belastet das Grundwasser. Es wurde nun ein schrittweises Sicherungs- und Sanierungskonzept erarbeitet, das eine Opti￾mierung der bestehenden Sicherungsmaßnahme durch eine hydraulische Abstromsicherung vorsieht. 2) keine 3) Kostenberechnung 4) keine 5) 2018 / 2019 353 01009 Förderung von Lastenfahrrädern 1) Es handelt sich bei dieser Maßnahme um ein Förderprogramm für die Beschaffung von Lasten(E-)fahrräder als Beitrag zur Entlastung der Umwelt. Mit einem Zuschuss in Höhe von 500 € für ein normales Lastenfahrrad bzw. einem Zuschuss in Höhe von 1.000 € für ein elektrisch unterstütztes Lastenfahrrad wird bis zu einer Ge￾samtfördersumme von 100.000 € die Anschaffung als umweltfreundliche Alternative zum Auto gefördert. Die Förderung steht für Privatpersonen, Hausgemeinschaften, Stadtteilinitiativen als auch für gemeinnützige Vereine zur Verfügung. 2) Neuaufnahme 3) Kostenanschlag 4) keine 5) nicht relevant 354

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