I.3 Stadtratsbeschluss zum Haushaltsvollzug
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
TOP: 6.4
Stadtrat
Sitzungsdatum 22.11.2018
öffentlich
Betreff:
Haushaltsvollzug 2019
Abstimmungsergebnis:
einstimmig (Ziffern 1-12)
angenommen / beschlossen, mit 58 : 9 Stimmen (Ziffer 13)
abgelehnt, mit Stimmen
angenommen mit großer Mehrheit
abgelehnt mit großer Mehrheit
Beschlusstext:
1. Die in der Liste der Haushaltsplanvermerke (Anlage 1) aufgeführten Deckungs- und
Übertragbarkeitsvermerke werden beschlossen. Außerdem wird das Referat für Finanzen,
Personal, IT und Organisation beauftragt, diese Liste an die Änderungen anzupassen, die sich
aus den Haushaltsberatungen für 2019 ergeben.
2. Das Referat für Finanzen, Personal, IT und Organisation wird ermächtigt, die internen Leistungs-
verrechnungen (einschließlich Verwaltungskostenerstattungen) an die Änderungen anzupassen,
die sich aus den Haushaltsberatungen für das Jahr 2019 ergeben. Abweichungen von den
Planwerten in diesem Bereich, die sich im Rahmen des gültigen Leistungskatalogs bewegen,
gelten als bewilligt. Das Referat für Finanzen, Personal, IT und Organisation kann im Einzelfall
eine davon abweichende Regelung treffen.
3. Das Referat für Finanzen, Personal, IT und Organisation wird ermächtigt, bei Grunderwerbungen
im MIP-Vollzug Unterschiede zwischen Mittelbereitstellung und Mittelabfluss in analoger
Anwendung der Vorschriften des § 20 KommHV-Doppik (gegenseitige Deckungsfähigkeit) und
Tz. 3.3.6 AFB (Berichtigung der Veranschlagung) auszugleichen.
4. Ansatzüberschreitungen bei den Abschreibungen gelten als bewilligt.
5. Das Referat für Finanzen, Personal, IT und Organisation wird ermächtigt, haushaltstechnische
Korrekturen wie zum Beispiel saldoneutrale Änderungen in der Zuordnung zu einzelnen Profit-
centern und Anpassungen aufgrund von Änderungen des Kontenrahmens vorzunehmen.
Außerdem wird das Referat für Finanzen, Personal, IT und Organisation ermächtigt, beschlossene
Änderungen des Haushaltsplanes, die sich aus verrechnungstechnischen Gründen (zum Beispiel
bei der Umlage und Verteilung zentraler Ansätze) auch auf die Veranschlagung in anderen
Teilhaushalten auswirken würden, erst im Haushaltsvollzug umzusetzen. Unterjährige Änderungen
bei den für den Gesamthaushalt saldoneutralen Umlagen gelten als bewilligt.
I.3 Haushaltsvollzugsbeschluss
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6. Konsumtive Haushaltsmittel für sachlich und zeitlich ursprünglich begrenzte neue Aufgaben
(insbesondere Projekte) sind jeweils zweckgebunden. Für andere Zwecke dürfen diese Mittel nur
nach vorheriger Genehmigung durch den Ältestenrat und Finanzausschuss verwendet werden.
7. Der Stadtkämmerer wird ermächtigt,
a) für MIP-Maßnahmen bei Bedarf saldoneutrale Mittelabflusskorrekturen vorzunehmen;
b) für
- Umlagen, Beiträge und sonstige Zahlungen, die an öffentlich-rechtliche Körperschaften zu
leisten sind und die auf Gesetz oder Satzung beruhen,
- Zinsen, Tilgung und Rückzahlung von Zuweisungen
über- und außerplanmäßige Mittel zu bewilligen; sie bedürfen keiner Kenntnisnahme durch den
Ältestenrat und Finanzausschuss;
c) bei Bedarf Kassenkredite gemäß Art. 73 Abs. 1 GO in Anspruch zu nehmen;
d) über die Zuordnung der Kosten- und Erlösarten zu den einzelnen Teilbudgets K1 bis K5 bzw. I1
und I2 zu entscheiden;
e) im Rahmen des Jahresabschlusses über Verbesserungen und Verschlechterungen der
Budgets zu entscheiden;
f) Mittel einzuziehen, wenn bei einer durch die Stadt geförderten Einrichtung weitere Finanzmittel
von dritter Seite für die Einrichtung bereitgestellt werden;
g) maßnahmenbezogene Korrekturen der Einzahlungserwartungen bei Einzahlungen, die früher
eingehen als veranschlagt, vorzunehmen;
h) im Rahmen der Vorgaben der Haushaltssatzung und der „Richtlinie zum Zins- und Kredit-
management bei der Stadt Nürnberg“ Kredite für den Kernhaushalt zur Finanzierung von
Investitionen aufzunehmen.
8. Die im Finanzplan 2019 eingeplanten und im Vollzug bewilligten Verpflichtungsermächtigungen
dürfen, mit Ausnahme der U-Bahnansätze, der Ansätze für Schulen und Kindertagesstätten und
des Ausbaues des Frankenschnellwegs und für die Eigenkapitalerhöhung der NürnbergMesse, nur
bis zur Hälfte der veranschlagten Gesamtbeträge freigegeben werden; dies gilt auch für die
Eigenbetriebe und Sondervermögen. Hinsichtlich der Freigabe bei den Eigenbetrieben wird das
Referat für Finanzen, Personal, IT und Organisation ermächtigt, im Einzelfall Ausnahmen
zuzulassen.
9. Mittelbewilligungen für über- und außerplanmäßige Vermögensumschichtungen der rechtsfähigen
und nichtrechtsfähigen Stiftungen gelten als erteilt.
10. Zunächst wird für den Haushaltsvollzug 2019 verfügt:
Die konsumtiven Teile der MIP-Maßnahmen sowie die Ansätze des Finanzhaushalts für
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit werden, mit Ausnahme der Ansätze im Budget K1 für
bewegliches Vermögen, für geringwertige Wirtschaftsgüter und immaterielles Vermögen, gesperrt;
es gilt das Freigabeverfahren nach den Allgemeinen Finanzwirtschaftsbestimmungen.
11. Der Regiebetrieb Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Herpersdorf (StEM) wurde zum
31.12.2012 aufgelöst. Die dem StEM übertragenen Aufgaben waren nicht komplett zum
31.12.2012 abgeschlossen, es werden auch in 2019 noch investive Auszahlungen zur
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Restabwicklung fällig. Diese Auszahlungen wurden bereits über den Wirtschaftsplan des StEM
beschlossen, genehmigt und auch finanziert. Zur Deckung dieser Auszahlungen können die bei
der bilanziellen Übernahme des StEM verbleibenden liquiden Mittel herangezogen werden;
etwaige Mittelbewilligungen gelten als erteilt.
12. Im Haushaltsjahr 2019 dürfen Finanzderivate nach Maßgabe der Richtlinie zum Zins- und
Schuldenmanagement, die am 25.01.2012 vom Stadtrat beschlossen wurde, eingesetzt werden.
Die in der Richtlinie festgesetzten Limits für Derivatgeschäfte bleiben unverändert bestehen.
13. Das Referat für Finanzen, Personal, IT und Organisation wird ermächtigt, die sich aus dem
Sparpaket 2017, Säule III, ergebende pauschale Kürzung der K1-Budgets in Höhe von insgesamt
2,38 Mio. € im Haushaltsvollzug vorzunehmen. Die Aufteilung auf die Produkte erfolgt auf Basis
der K1-Aufwendungen - der Betrag von 2,38 Mio. € entspricht einer Kürzung von rd. 1,33 %.
Exemplarische Werte nach dem Stand Haushaltsplanentwurf werden in Anlage 2 dargestellt. Die
sich für die einzelnen Produkte ergebenden Beträge werden nach Abschluss der
Haushaltsberatungen auf Basis der dann beschlossenen K1-Aufwendungen fortgeschrieben.
Soweit die in Anlage 2 genannten Reduzierungen Eigenbetriebe betreffen, sind diese
Einsparungen im Vollzug der Wirtschaftspläne 2019 zu berücksichtigen.
II. Ref. I/II
III. Abdruck an:
Ref. I/II / OrgA Ref. V
Ref. I/II / Stk Ref. VI
OBM Ref. VII
2. BM KaSt
3. BM Rpr
Ref. III Stk
Ref. IV
Vorsitzende(r): Referent(in): Schriftführer(in):
gez. Dr. Maly gez. Riedel gez. Meßthaler
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