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H.4.2 Hierarchische Deckungsfähigkeiten

Haushalt 2019 · Band 1 · Seiten 119–123 · Seiten 119–123 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

bestehen innerhalb der Zuwendungen in K3 keine ge￾genseitigen Deckungsfähigkeiten zwischen Aufwen￾dungen und Erträgen. Die Haushaltsermächtigung und -bewirtschaftung erfolgen hier auf der Ebene von ein￾zelnen Sachkonten und Kostenstellen. Im Haushalts￾plan wird hierzu eine entsprechende „Liste der Zu￾schüsse und Zuweisungen der Stadt Nürnberg“ mit abgedruckt. Zu anderen Teilbudgets bestehen sowohl für Sozial￾transferleistungen als auch für Zuwendungen keine Deckungsfähigkeiten. Teilbudget K4 - Interne Leistungsbeziehungen Alle Aufwands- und Ertragsarten aus internen Leis￾tungsverrechnungen (ILV) und Verwaltungskostener￾stattungen (VKE) innerhalb des Teilbudget K4 sind grundsätzlich gegenseitig deckungsfähig. Alle Aufwands- und Ertragsarten in K4 sind nicht zah￾lungswirksam. Zu anderen Teilbudgets bestehen des￾halb gemäß § 20 Abs. 2 Satz 3 KommHV-Doppik keine Deckungsfähigkeiten. Einsparungen im ILV-Budget dürfen wegen § 20 Abs.1 Satz 2 KommHV-Doppik (keine Deckungsfähigkeit von zahlungsunwirksamen mit zahlungswirksamen Aufwendungen) nicht zu Mehr￾auszahlungen führen und dürfen daher nicht zur De￾ckung von Mehraufwendungen im Bereich der anderen Teilbudgets verwendet werden. Teilbudget K5 - Sonstiges Innerhalb des Teilbudgets K5 bestehen keine gegensei￾tigen Deckungsfähigkeiten zwischen Aufwendungen und Erträgen. Die Haushaltsermächtigung und -be￾wirtschaftung erfolgt auf der Ebene von einzelnen Sachkonten. Auch in Bezug auf die Deckungsfähigkeit zwischen den Teilbudgets ist das Teilbudget K5 als isoliert von den anderen Teilbudgets zu beurteilen. Es bestehen grund￾sätzlich keine Deckungsfähigkeiten des Teilbudgets K5 zu den anderen Teilbudgets. Teilbudget I1 - Investitionen für bewegliches Ve r- mögen (inklusive GWGs) Innerhalb des Teilbudgets I1 besteht grundsätzlich eine gegenseitige Deckungsfähigkeit zwischen den Ein- und Auszahlungen. Zu anderen Teilbudgets bestehen folgende Deckungs￾fähigkeiten: • Deckungsfähigkeit von K1 (Sender) nach I1 (Emp￾fänger). • Deckungsfähigkeit von K2 (Sender) nach I1 (Emp￾fänger). Teilbudget I2 - Investitionen für MIP-Maßnahmen Es bestehen für das Teilbudget I2 keine Deckungsfä￾higkeiten zu anderen Teilbudgets. H.4.2 Hierarchische Deckungsfähigkeiten Bei der hierarchischen Deckungsfähigkeit geht es um produktübergreifende Ausgleichsmechanismen im Sinne der Vier-Ebenen-Steuerung, bei der in einer festgelegten Reihenfolge auf Produkt-, Dienststellen- /Organisations-, Geschäftsbereichs-/Referats- und Gesamtstadtebene nach Deckungsmöglichkeiten ge￾sucht wird. Im alten Budgetierungsmodell war die Deckungspflicht nur bis auf die Ebene Dienststelle/Organisationseinheit beschränkt. War keine Deckung innerhalb der Dienst￾stelle/Organisationseinheit möglich, wurde auf gesamt￾städtischer Ebene über die Stadtkämmerei bezie￾hungsweise den Finanzreferenten nach einer De￾ckungsmöglichkeit gesucht. Der Geschäftsbereich/das Referat spielte hierbei grundsätzlich keine Rolle und war insoweit von der Finanzverantwortung ausge￾schlossen. Die Suche nach einer Deckung hat deshalb nur auf den zwei Ebenen Dienststelle/Organi￾sationseinheit und Gesamtstadt stattgefunden. Ziel des neuen Modells ist es nun, Deckungsmöglich￾keiten zwischen Produkten zu schaffen und dabei alle hierarchischen Ebenen in die Finanzverantwortung einzubeziehen, also auch den Geschäftsbereich/das Referat. 115 Bei Anwendung der hierarchischen Deckung ist immer darauf zu achten, dass bei den jeweiligen Produkten die vom Stadtrat ermächtigten Leistungsvorgaben (Zie￾le, Kennzahlen, …) eingehalten werden. Grundsätze der hierarchischen Deckung Für die hierarchische Deckung werden die folgenden Grundsätze aufgestellt: • Bei Anwendung der hierarchischen Deckungs￾fähigkeit sind die Regelungen der sachlichen Deckungsfähigkeit ebenfalls zu beachten. • Die Erreichung der Produktziele mit den zuge￾hörigen Finanzbudgetergebnissen sollte bis zur Ebene der Dienststelle/Organisations￾einheit unter Anwendung der Deckungsmög￾lichkeiten (sachliche und hierarchische) grundsätzlich aus eigener Kraft möglich sein. Da die Produktverantwortung und Dienststel￾lenleitung meist von einer Person wahrge￾nommen werden, dürfte dies unproblematisch sein. Soweit möglich, sollten bereits im Laufe des Jahres bei festgestellten Verschlechterun￾gen eine Gegensteuerung und ein Ausgleich innerhalb der Produkte einer Dienststel￾le/Organisationseinheit erfolgen. • Unterjährig sollte bis zur Hierarchieebene Dienststelle/Organisationseinheit möglichst wenig von außen in die Budgets eingegriffen werden. Diese Regelung soll den Dienststel￾len/Organisationseinheiten eine entsprechen￾de Planungssicherheit gewährleisten. • Die Deckungsebenen Geschäftsbereich/Re￾ferat und Gesamtstadt sollen und können nur in Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden. Situationsbezogen sollte dann einver￾nehmlich mit allen Beteiligten eine Lösung er￾zielt werden. Kommunikation und damit die unterjährigen Controllinggespräche sind wich￾tig. • Auf starre, einschränkende und verwaltungs￾aufwändige Regelungen wird verzichtet, es werden lediglich „Leitplanken“ definiert. • Das Modell der hierarchischen Deckung geht von einer intensiven Kommunikation aus, über die Verhandlungslösungen gefunden werden sollen. „Managementbedingte“ und „nicht management￾bedingte“ Veränderungen Üblicherweise wird bei der Betrachtung von Budgetver￾änderungen eine Abgrenzung von managementbeding￾ten und nicht managementbedingten Veränderungen (Verbesserungen und Verschlechterungen) vorgenom￾men. Managementbedingte Verbesserungen und Ver￾schlechterungen sind auf die Anstrengungen der Budgetverantwortlichen und deren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zurückzuführen. Unter nicht manage￾mentbedingten Veränderungen werden die von außen, von den Budgetverantwortlichen nicht beeinflussbaren Entwicklungen (zum Beispiel Gesetzesänderungen) verstanden. Die Abgrenzung von managementbedingt zu nicht managementbedingt stellt sich in der Praxis oft als sehr schwierig dar und führt immer wieder zu Dis￾kussionen. Aus diesem Grunde können und sollen im Budgetmodell der Stadt Nürnberg auch keine abschlie￾ßenden Detailregelungen und Automatismen hierzu aufgestellt werden. Stattdessen hat sich die Stadt Nürnberg darauf verständigt, nur „Leitplanken“ zu defi￾nieren, innerhalb derer man sich bewegen kann. Das Budgetmodell soll an dieser Stelle einfach gehalten und nicht mit Regelungen überfrachtet werden, die - wie die Erfahrung zeigt - zum Teil bei den Endanwendern auf￾grund der gesamtstädtischen Regelungsfülle gar nicht mehr ankommen. Zudem muss, wie es bisher auch schon der Fall war, über eine intensive Kommunikation nach einer Verhandlungslösung zwischen allen am Budgetierungsverfahren Beteiligten (Dienststel￾le/Organisations-einheit, Geschäftsbereich/Referat und der „Gesamtstadt“) gesucht werden, die auch die jewei￾lige Haushaltssituation berücksichtigt. Über den Controllingprozess sollen wesentliche Bud￾getveränderungen (Verbesserungen und Verschlechte￾rungen), unabhängig davon ob managementbedingt oder nicht managementbedingt, im Vergleich zum Plan frühzeitig identifiziert werden. Beim Umgang mit Budgetveränderungen, die in engem Zusammenhang mit den Deckungsfähigkeiten stehen, gelten grundsätzlich die folgenden Regelungen: • Managementbedingte Mehrerträge und Min￾deraufwendungen, die durch Anstrengungen der Budgetverantwortlichen erzielt wurden, 116 dürfen für Mehraufwendungen innerhalb der Budgets und im Rahmen der sachlichen und hierarchischen Deckungsfähigkeiten verwen￾det werden. Mit dieser Regelung sollen wichti￾ge Anreize ausgelöst werden. • Managementbedingte Mindererträge und Mehraufwendungen sind über die Deckungs￾möglichkeiten auszugleichen. • Nicht managementbedingte Mindererträge und Mehraufwendungen (Verschlechterung, Wind￾fall-Deficits) dürfen nicht ohne weiteres zu Nachforderungen berechtigen und werden deshalb hinsichtlich der Deckungsfähigkeit erst einmal wie die managementbedingten Verschlechterungen behandelt. Zwei Gründe sprechen für diese Vorgehensweise: Erstens sollen die Produktverantwortlichen ihre ganze Kraft darauf verwenden, solche Verschlechte￾rungen abzuwehren anstelle diese ausführlich zu begründen und zweitens würde die Decke￾lungsfunktion der Budgetierung entscheidend geschwächt. • Wurden nennenswerte, nicht managementbe￾dingte Mehrerträge und Minderaufwendungen (Verbesserungen, Windfall Profits) erkannt, so ist in den Controllinggesprächen von der Dienststelle/Organisationseinheit, dem Ge￾schäftsbereich/Referat und dem Controlling￾team gemeinsam über deren Verwendung zu beraten und eine einvernehmliche Entschei￾dung herbeizuführen. Bei der Entscheidungs￾findung sind die aktuelle Haushaltslage und die prognostizierten Ergebnisse der Dienststel￾le/Organisationseinheit und des Geschäftsbe￾reichs/Referats zu berücksichtigen. Da nicht managementbedingte Verschlechterungen im Rahmen der Deckungsmöglichkeiten auszu￾gleichen sind, sollen die nicht management￾bedingten Mehrerträge und Minderaufwen￾dungen vorrangig bei den Dienststel￾len/Organisationseinheiten und dem Ge￾schäftsbereich/Referat zur Abdeckung von Verlusten eingesetzt werden. Wenn dies nicht nötig sein sollte, soll die Gesamtstadt an den Verbesserungen beteiligt werden. Eine Beteili￾gung der Gesamtstadt an den nicht manage￾mentbedingten Mehrerträgen oder Minderauf￾wendungen ist notwendig, da nicht unerhebli￾che Teile der bisherigen Deckungsmittel aus dem Gesamthaushalt über die neuen Sach￾kontenzuordnungen in das Teilbudget K1 ver￾lagert wurden und somit dem Gesamthaushalt nur geringe Deckungsreserven zur Verfügung stehen. Verfahren der hierarchischen Deckung Bei der Stadt Nürnberg werden die Budgets auf der Ebene der Produkte ermächtigt. Die Produkte setzen sich dabei aus den darunter angesiedelten Leistungen mit den dazu gehörigen Vorkostenstellen zusammen. Auf der Ebene der Leistungen und Vorkostenstellen werden die Ansätze geplant und die Geschäftsvorfälle gebucht. Eine tiefergehende Unterteilung der Produkt￾budgets auf Leistungsebene (Leistungsbudgets) bleibt den Dienststellen/Organisationseinheiten für die interne Steuerung freigestellt. Aus Sicht der Vier-Ebenen-Steuerung lassen sich die folgenden Deckungsmöglichkeiten definieren: 117 Hierarchie￾stufe Deckungsmöglichkeiten Steuerungsebene 1 Innerhalb einer Leistung in einem Teilbudget beziehungsweise zwi￾schen Leistungen in einem Teilbudget innerhalb eines Produktes Produkt 2 Zwischen Teilbudgets innerhalb eines Produktes unter Berücksichti￾gung der sachlichen Deckungsfähigkeit 3 Zwischen Produkten innerhalb einer Dienststelle unter Berücksichti￾gung der sachlichen Deckungsfähigkeit Dienststelle/Organisationseinheit (je nach Wertgrenze) 4 Zwischen Produkten innerhalb des Geschäftsbereichs/Referats unter Berücksichtigung der sachlichen Deckungsfähigkeit Geschäftsbereich/Referat (je nach Wertgrenzen) 5 Zwischen Produkten innerhalb des Geschäftsbereichs/Referats ohne Berücksichtigung der sachlichen Deckungsfähigkeit Gesamtstadt 6 Zwischen Produkten geschäftsbereichs-/referatsübergreifend (Stk) 7 Einseitige Mitteländerungen Bei der hierarchischen Deckungsfähigkeit beginnt die Prüfung der Deckungsmöglichkeiten immer zuerst damit, ob innerhalb des betroffenen Produktes in einem Teilbudget innerhalb einer Leistung beziehungsweise zwischen Leistungen eine Deckung herbeigeführt wer￾den kann (Hierarchiestufe 1). Beispiel: Das Sachkonto 64130000 „Dienstreisen und Dienstfahrten“, das zum Teilbudget K1 gehört, weist in der Leistung „L111114001 Haushalts-/Finanzsteuerung, Controlling“, die zum Produkt „111114 Konzernsteuerung Finanzre￾ferat“ gehört, eine Unterdeckung auf. Auf der Hierar￾chiestufe 1 ist nun zu prüfen, ob innerhalb der Leistung L111114001 oder durch eine andere Leistung des gleichen Produktes, zum Beispiel durch die Leistung „L111114002 Beteiligungsmanagement“ im Teilbudget K1 durch ein anderes Sachkonto eine Deckung herbei￾geführt werden kann. Die Ansätze zwischen den Teilbudgets innerhalb eines Produktes einer Dienststelle/Organisationseinheit sind entsprechend der sachlichen Deckungsregeln der Teil￾budgets deckungsfähig (Hierarchiestufe 2) und werden in Verantwortung des/der Produktverantwortlichen verwaltet. Der/die Produktverantwortliche kann somit in seinen/ihren einzelnen Produkten zwischen den Leis￾tungen entsprechend der sachlichen Deckungsregeln frei wirtschaften. Zur internen Steuerung der Dienststel￾len/Organisationseinheiten werden auf der Leistungs￾ebene grundsätzlich die Ziele und Kennzahlen definiert. Für die Darstellung im Produktdatenblatt werden dann die wesentlichen Ziele und Kennzahlen ausgewählt und im Produkthaushalt auf Produktebene abgebildet. Ist der Ausgleich innerhalb der Teilbudgets eines Pro￾dukts entsprechend der zuvor formulierten Deckungs￾fähigkeiten nicht möglich, so sind die Dienststel￾len/Organisationseinheiten angehalten, zwischen den ihnen zugeordneten Produkten unter Berücksichtigung der sachlichen Deckungsregeln einen Ausgleich her￾beizuführen (Hierarchiestufe 3). Bis zu einer bestimm￾ten Wertgrenze kann die Dienststelle/Organisations￾einheit eigenverantwortlich die Umschichtung vorneh￾men. Der/das für die Dienststelle/Organisationseinheit zuständige Geschäftsbereich/Referat und die Stadt￾kämmerei sind über die Mittelumschichtung zu informie￾ren. Übersteigt der Ausgleich eine bestimmte Wert￾grenze, so wird ein Genehmigungsverfahren in Gang gesetzt. Für die Umschichtung von Budgetmitteln zwischen Produkten werden die folgenden Wertgrenzen, inner￾halb derer die Dienststellen/Organisationseinheiten eigenverantwortlich tätig werden können, festgelegt: 118 Im Bereich der Teilbudgets K1, K2 und I1 und teilweise K3 (nur Sozialtransferleistungen) können die Dienststel￾len/Organisationseinheiten (DSt.) oder die Refera￾te/Geschäftsbereiche (GB) dienststellen-/organisations￾bereichsübergreifend freie Mittel • je Senderprodukt, • einzelfallbezogen, • bis zu einem Betrag von 15.000 €, • maximal dreimal pro Jahr (unabhängig davon, ob die Dienststelle/Organisationseinheit oder das Referat/der Geschäftsbereich die Um￾schichtung vornimmt) und • jederzeit zwischen Produkten umschichten. Im Rahmen des Berichtswesens wird über die Mittelumschichtung in￾formiert. Liegen einzelfallbezogen die umzuschichten￾den Finanzmittel zwischen 15.000 € und 30.000 €, so muss der Ausgleich von der Stadtkämmerei genehmigt werden. Ein Betrag zwischen 30.000 € und 100.000 € fällt in den Zuständigkeitsbereich des Finanzreferenten, Mittelumschichtungen über 100.000 € je Einzelfall muss der Stadtrat genehmigen. Tritt der Fall ein, dass ein Ausgleich zwischen den Produkten innerhalb einer Dienststelle/Organisations￾einheit trotz aller Anstrengungen nicht möglich ist, so werden nach dem folgenden Verfahren die Deckungs￾ebenen Geschäftsbereich/Referat (Hierarchiestufe 4) und Gesamtstadt (Hierarchiestufen 5 und 6) in den Ausgleich mit einbezogen: 1. Wenn der für die Dienststelle/Organisationseinheit geplante Ergebnissaldo aus den Teilbudgets K1 und K2 zusammen laut aktueller Hochrechnung um 1 % oder 100.000 € überschritten wird und die Dienststelle/Organisationseinheit ihre Deckungs￾möglichkeiten nachweislich ausgeschöpft hat, dann stellt die Dienststelle/Organisationseinheit einen Antrag auf Deckung durch die nächsten Hierar￾chieebenen (Geschäftsbereich/Referat und Ge￾samtstadt) beim Controllingteam (Anmerkung: Ver￾fahrenstechnisch übernehmen erst einmal die Con￾trollingteams unterstützenderweise diese Aufgabe. Diese wird zu gegebener Zeit auf die Geschäftsbe￾reiche/Referate übertragen). Inwieweit die 1 %-Regelung sachgerecht ist, wird die Erfahrung in der Praxis zeigen. Dieser Wert wird zu gegebener Zeit überprüft. 2. Der Geschäftsbereich/das Referat und das Con￾trollingteam analysieren in Abstimmung mit der 119

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