HaushaltssperreBeta

← Haushaltsplan 2019 – Band 1

F.4.3 Rücklagen und Rückstellungen

Haushalt 2019 · Band 1 · Seiten 42–44 · Seiten 42–44 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

F.4.3 Rücklagen und Rückstellungen Rücklagen Nach § 23 KommHV-Doppik bestehen die Rücklagen aus • der Allgemeinen Rücklage (Nettoposition), • nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwen￾dungen und • aus Überschüssen des Ergebnishaushaltes (Ergebnisrücklage). Die Rücklagen werden auf der Passivseite der Bilanz unter dem Posten „Eigenkapital“ gesondert ausgewie￾sen. Der Begriff der Rücklagen im Bereich der kommunalen Doppik ist vom früheren kameralen Rücklagenbegriff zu unterscheiden. Unter kameralen Rücklagen versteht man Geldbestände, die zur künftigen Verwendung zurückgelegt und verwaltet werden. Im Sinne der kom￾munalen Doppik sind Geldbestände aber Vermögen, das auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen wird. Gemäß § 24 KommHV Doppik soll der Ergebnishaus￾halt ausgeglichen sein. Ein etwaiger Jahresfehlbetrag soll durch die Verrechnung mit der Ergebnisrücklage unverzüglich ausgeglichen werden. Der Ergebnisrücklage kommt daher eine besondere Bedeutung zu, da der Haushalt weiterhin als ausgegli￾chen gilt, wenn Rücklagen aus den Vorjahren zur De￾ckung des Defizits herangezogen werden können. Die Ergebnisrücklage (nach Ergebnisverwendung) stieg zum 31.12.2017 aufgrund des Jahresüberschusses 2017 auf 134,6 Mio. € an. Unter Zugrundelegung des geplanten Jahresüberschusses 2018 und 2019 wird die Ergebnisrücklage (nach Ergebnisverwendung) zum 31.12.2019 auf 170,2 Mio. € ansteigen. Der Tiefpunkt im Jahr 2009 hatte bei 49,4 Mio. € gelegen. In der nachfolgenden Grafik sind die Ergebnisrücklagen den Jahresergebnissen gegenübergestellt: Rückstellungen Im Gegensatz zur Kameralistik werden in der kommu￾nalen Doppik dem kaufmännischen Vorsichtsprinzip folgend für ungewisse Verbindlichkeiten und bestimmte Aufwendungen Rückstellungen gebildet. Rückstellun￾gen haben die Aufgabe, die am Bilanzstichtag bestehenden Zahlungsverpflichtungen vollständig zu erfassen. In der folgenden Übersicht wird der voraussichtliche Stand der Rücklagen und Rückstellungen zum 31.12.2019 ausführlich dargestellt. 38 1. Basiskapital (Allgemeine Rücklage) 649.809.113 649.809.113 0 649.809.113 2. Ergebnisrücklage 134.610.598 166.033.392 4.155.511 170.188.903 3. Verlustvortrag (bilanzierende Einheiten) -2.088.097 -4.973.331 -3.793.840 -8.767.171 4. Verlustvortrag 0 0 0 0 Summe aller Rücklagen 782.331.615 810.869.174 361.671 811.230.845 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1.471.899.146 1.488.415.871 41.442.119 1.529.857.990 1.1. für Pensionsverpflichtungen 1.270.703.164 1.285.969.210 34.507.901 1.320.477.111 Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte 216.586.388 223.069.653 14.655.317 237.724.970 Pensionsrückstellung Anwartschaften aktive Beamte Lehrkräfte 185.124.672 180.180.678 2.150.019 182.330.697 Rückstellung Anwartschaften städt. Versorgung Arbeitnehmer 1.453.046 1.293.421 -168.135 1.125.286 Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte 390.853.880 396.540.080 8.538.600 405.078.680 Rückstellung Erstattungen Beamte BayBeamtVG 43.350.687 41.962.687 -1.185.000 40.777.687 Rückstellung Versorgungsempfänger Beamte Lehrkräfte 370.110.840 383.641.840 14.667.000 398.308.840 Rückstellung Versorgungsempfänger ehem. Arbeitnehmer 63.223.651 59.280.851 -4.149.900 55.130.951 1.2. für Verpflichtungen aus Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen, Beihilfen 201.195.982 202.446.662 6.934.217 209.380.879 Rückstellung für Altersteilzeit Beamte 2.178.645 1.618.645 -398.000 1.220.645 Rückstellung für Altersteilzeit Beamte Lehrkräfte 1.909.125 1.784.125 -205.000 1.579.125 Rückstellung für Altersteilzeit Arbeitnehmer 4.536.561 376.561 -376.561 0 Rückstellung für Beihilfen Beamte 42.325.399 43.952.295 3.108.283 47.060.578 Rückstellung für Beihilfen Beamte Lehrkräfte 23.829.803 23.530.837 467.496 23.998.332 Rückstellungen Beihilfen Versorgungsempfänger Beamte 76.150.297 78.494.047 2.097.500 80.591.547 Rückstellungen Beihilfen Versorgungsempfänger Lehrer 47.497.990 50.086.990 2.317.000 52.403.990 Rückstellungen für Beihilfen Arbeitnehmer 62.190 56.150 -5.300 50.850 Rückstellungen für Beihilfen Versorgungsempfänger Arbeitnehmer 2.705.972 2.547.012 -71.200 2.475.812 € € € Stand zum 31.12.2019 € Rücklagen- und Rückstellungsübersicht der Haushaltsplanung - voraussichtlicher Stand der Rücklagen und Rückstellungen Rücklagen Stand zum 31.12.2017 Stand zum 31.12.2018 Veränderungen im Haushaltsjahr +/- € € € Stand zum 31.12.2019 Rückstellungen Stand zum 31.12.2017 Stand zum 31.12.2018 1) Veränderungen im Haushaltsjahr +/- 2) € 39 2. Rückstellungen für Altlasten 6.667.500 6.667.500 0 6.667.500 3. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 14.116.651 14.116.651 0 14.116.651 4. Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen 2.233.222 1.398.722 -550.500 3) 848.222 5. Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährverträgen und anhängigen Verfahren 796.202 796.202 0 796.202 6. Sonstige Rückstellungen 47.674.759 54.557.382 644.400 55.201.782 Urlaubsrückstellungen 8.518.842 8.518.842 0 8.518.842 Rückstellungen für Verlustausgleiche von verbundenen Unternehmen 9.133.000 15.966.700 545.000 4) 16.511.700 Rückstellungen für Zweckausrichtungsverpflichtungen 120.642 120.642 0 120.642 Rückstellungen für nicht ausgereichte Leistungsentgelte/-bezüge 26.176 0 5) 0 0 Sonstige Rückstellungen nach § 74 Abs. I Satz 2 KommHV-Doppik 29.876.098 29.951.198 6) 99.400 7) 30.050.598 Summe aller Rückstellungen 1.543.387.480 1.565.952.329 41.536.019 1.607.488.347 3) Auflösung der Bezirksumlagerückstellung aus 2017 in Höhe von 588.000 EUR und Rückstellungsbildung für eventuell anfallende Betriebssteuern bei den Betrieben gewerblicher Art der Friedhofsverwaltung (37.500 EUR) 4) Per Saldo ergibt sich zwischen Bildung und Auflösung von Verlustausgleichsrückstellungen für die noris inklusion in 2019 ein Betrag in Höhe von ca. 0,5 Mio. EUR. 5) Die in 2017 nicht ausgeschütteten Leistungsentgelte/-bezüge sind im Folgejahr (2018) an die Beschäftigten auszuschütten. 6) Ein Teil der Wertpapiere bei nichtrechtsfähigen Stiftungen wurde über dem Nennwert (über pari) gekauft. Die Kapitalrückzahlung erfolgt zum Nennwert. Dem Unterschiedsbetrag bei Endfälligkeit des Wertpapiers wird durch eine jährliche Rückstellungsbildung auf die Laufzeitdauer Rechnung getragen. Außerdem jährliche Zuführung zur Prüfungskostenrückstellung der überörtlichen Rechnungsprüfung in Höhe von 140.000 EUR (Zuführung insg. per Saldo in Höhe von 75.100 EUR). 7) Wie unter Punkt 6) beschrieben, handelt es sich bei dem 99.400 EUR um den Unterschiedsbetrag 2019 bei Endfälligkeit von Wertpapieren der nichtrechtsfähigen Stiftungen sowie um die jährliche Zuführung zur Prüfungskostenrückstellung der überörtlichen Rechnungsprüfung. 1) Die Bestände ergeben sich aus der Fortschreibung des Endstands 31.12.2017 mit den Planzahlen des Haushaltsjahres 2018. Sofern der Endbestand 2018 nicht vom Endbestand 2017 abweicht, ist keine ergebniswirksame Veränderung in 2018 eingeplant worden. In der Fortschreibung der Bestände der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen wurden auch voraussichtliche Ruhestandsversetzungen (Umschichtung zwischen den Beständen der aktiven Beschäftigten und der Versorgungsempfänger) berücksichtigt. 2) Es handelt sich um die im Haushalt 2019 geplanten, ergebniswirksamen Veränderungen. Zudem sind auch die Verschiebungen bei den Pensions- und Beihilfeverpflichtungen auf Grund der voraussichtlichen Ruhestandsversetzungen im Jahr 2019 enthalten. Rückstellungen (Fortsetzung) € € € Stand zum 31.12.2017 Stand zum 31.12.2018 1) Veränderungen im Haushaltsjahr +/- 2) € Stand zum 31.12.2019 40

Download ↓