B Ermächtigungen
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Stadt Nürnberg Beschlussbuchauszug
Sitzung des Stadtrates (Etat) am 21.11 .. 2019
Die Behandlung des Tagesordnungspunktes war öffentlich.
Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, Beschlussfähigkeit war gegeben.
6.5. Wirtschaftspläne 2020 und Ermächtigung der Vertreter der Stadt in den Organen der
Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt oder für die sie Anstaltsträger ist, zur
Aufnahme von Fremddarlehen bis zur Höhe der in den Wirtschaftsplänen für 2020
veranschlagten Beträge
Beschluss:
1. Der Stadtrat ermächtigt die Vertreter der Stadt, in den Organen der Städtischen Werke
Nürnberg GmbH (StWN), der noris inklusion gemeinnützige GmbH, der Innovations- und
Gründerzentrum Nürnberg-Fürth-Erlangen GmbH (IGZ), der Noris-Arbeit gemeinnützige
Beschäftigungsgesellschaft der Stadt Nürnberg mbH (NOA), der NOA.kommunal GmbH, der
Projektentwicklungsgesellschaft St. Leonhard-Nord mbH, der NürnbergStift Service GmbH, der
Klee-Center GmbH Existenzgründerzentrum, der wbg lmmohold Verwaltungs-GmbH, der Stadion
Nürnberg Betriebs-GmbH und im selbständigen Kommunalunternehmen Klinikum zustimmende
Erklärungen zur Aufnahme von Fremddarlehen für Betriebsmittel und im Investitionsplan
enthaltene Investitionen bis zur Höhe der in den Wirtschaftsplänen dieser Gesellschaften für 2020
vorgesehenen Beträge abzugeben. Das gleiche gilt für Kreditverpflichtungen, deren kassenmäßige
Verwirklichung in spätere Jahre fallt, sofern diese Kreditbeträge die Ansätze in den mittelfristigen
Finanzplänen dieser Unternehmen nicht übersteigen.
· 2. Soweit die Stadt Nürnberg an Unternehmen mit 50 % und weniger beteiligt ist, werden die
Vertreter der Stadt in den Organen der Unternehmen grundsätzlich ermächtigt, zustimmende
Erklärungen zur Aufnahme von Fremddarlehen für Betriebsmittel und im Investitionsplan
enthaltene Investitionen abzugeben. Bei Fremddarlehen im Einzelfall von mehr als 5 Mio. EUR ist
bei den unter dieser Ziffer angesprochenen Fällen vor Zustimmung durch die Vertreter der Stadt
die Genehmigung des Finanzreferats einzuholen.
3. Außerdem werclen die Vertreter der Stadt in den Organen von Unternehmen, an denen die Stadt
beteiligt ist, ermächtigt, die zur Feststellung der Jahresabschlüsse 2019 üblichen Erklärungen -
einschließlich der Entlastung des Aufsichtsrates, der Entlastung der Geschäftsführung und der
Bestimmung der Abschlussprüfer für das nächste Wirtschaftsjahr sowie zur Genehmigung der
Wirtschaftspläne 2020 abzugeben .. Die Wirtschaftspläne der Mehrheitsbeteiligungen werden dem
Stadtrat zur Kenntnisnahme vorgelegt.
4. Die Vertreter der Stadt Nürnberg in den Gesellschafterversammlungen der noris inklusion
gemeinnützige GmbH und der Städtischen Werke Nürnberg GmbH (StWN) werden ermächtigt, die
Übernahme des festgestellten Jahresverlustes der Gesellschaften durch die Stadt Nürnberg im
Rahmen der haushaltsrechtlichen Ermächtigung zu erklären.
Einstimmig beschlossen
Die Richtigkeit der Beschlussabschrift aus der Niederschrift wird hiermit bestätigt.
Stadt Nürnberg, 28.11.2019
u.�!�ck Dr. Ulrich Maly
B. Ermächtigungen der Vertreter der Stadt Nürnberg
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